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Betriebliche Altersversorgung: was Arbeitgeber müssen, dürfen und haften

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss dabei in den meisten Fällen 15 Prozent zuschießen. Wie die Betriebsrente organisiert ist, entscheidet über Haftung, Verwaltungsaufwand und Kosten. Diese Seite richtet sich an Betriebe, die eine bAV einführen oder ihre bestehende prüfen wollen.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?

Ja, wenn ein Beschäftigter es verlangt: Nach § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 4.056 Euro im Jahr, in eine Betriebsrente umzuwandeln. Bietet der Betrieb keinen Weg an, kann der Beschäftigte eine Direktversicherung verlangen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.

Die fünf Durchführungswege und wer am Ende haftet

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind extern und nutzen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. Direktzusage und Unterstützungskasse sind interne Wege, die sich vor allem für höhere Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte eignen und in der Bilanz oder über Rückdeckungsversicherungen abgebildet werden.

Unabhängig vom Weg gilt: Der Arbeitgeber haftet für das, was er zugesagt hat. Zahlt ein Versicherer oder eine Pensionskasse weniger, muss der Betrieb die Differenz ausgleichen. Das ist in den letzten Jahren bei mehreren Pensionskassen tatsächlich eingetreten. Eine saubere Dokumentation der Zusage und die Wahl der Zusageart (Beitragszusage mit Mindestleistung statt Leistungszusage) begrenzen dieses Risiko.

Einzige Ausnahme ist das Sozialpartnermodell mit reiner Beitragszusage: Dort schuldet der Arbeitgeber nur den Beitrag, eine Garantie gibt es nicht. Es setzt einen Tarifvertrag voraus.

Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent und seine Tücken

Seit 2022 gilt der Zuschuss für alle Entgeltumwandlungen über Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, auch für Altverträge. Er ist pauschal 15 Prozent, auch wenn der Betrieb tatsächlich mehr Sozialversicherung spart. Liegt ein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, spart der Arbeitgeber nichts und muss nichts zahlen. Tarifverträge dürfen abweichen, deshalb zuerst den eigenen Tarifvertrag prüfen.

Ein verbreiteter Fehler: Der Zuschuss wurde nie gezahlt oder nur bei neuen Verträgen. Das lässt sich nachholen, kostet aber Aufwand. Wer die bAV einführt, sollte die Zuschussregel schriftlich in einer Versorgungsordnung festhalten.

Was das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026 geändert hat

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit dem 22. Januar 2026, einzelne Teile erst ab 2027. Neu sind vor allem Optionsmodelle ohne Tarifvertrag: Tarifungebundene Betriebe dürfen per Betriebsvereinbarung eine automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsrecht einführen, wenn in der Branche keine Entgelttarifverträge bestehen oder üblich sind und der Arbeitgeber 20 Prozent zuschießt. Außerdem wird das Sozialpartnermodell für Betriebe außerhalb der Tarifbindung geöffnet.

Für Geringverdiener gibt es den Förderbetrag nach § 100 EStG: Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn einen Beitrag, erhält er 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück. 2026 gilt das bis zu einem Monatslohn von 2.575 Euro und bis 288 Euro Förderung im Jahr. Ab 2027 steigt die Förderung auf höchstens 360 Euro, und die Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.

Was im Alter von der Betriebsrente bleibt

Betriebsrenten aus steuerfreien Beiträgen werden im Alter voll versteuert. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie als Versorgungsbezug beitragspflichtig, abzüglich eines Freibetrags, der 2026 bei 197,75 Euro im Monat liegt. In der Pflegeversicherung ist dieser Betrag nur eine Freigrenze: Wer darüber liegt, zahlt auf die ganze Betriebsrente.

Das ist kein Argument gegen die bAV, aber ein Grund, sie ehrlich zu rechnen. Mit dem Arbeitgeberzuschuss und der Ersparnis in der Ansparphase bleibt die bAV für die meisten Beschäftigten vorteilhaft. Wir beraten zu den Versicherungswegen, nicht zu einzelnen Fonds oder Kapitalanlagen.

Was versichert ist

  • Lebenslange Betriebsrente oder Kapitalauszahlung, je nach Versorgungsordnung
  • Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder, wenn vereinbart
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente als Zusatz, wenn eingeschlossen
  • Mitnahme der Anwartschaft beim Jobwechsel (Portabilität nach § 4 BetrAVG)
  • Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung
  • Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein bei Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds
  • Beitragsfreistellung bei Elternzeit oder Krankengeldbezug
  • Private Fortführung nach dem Ausscheiden, je nach Durchführungsweg

Was nicht versichert ist

  • Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers, außer beim Sozialpartnermodell
  • Keine garantierte Rendite bei fondsgebundenen Tarifen
  • Keine Beitragsfreiheit der Betriebsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter
  • Keine Zusage auf Werte, die im Angebot nur hochgerechnet sind
  • Keine freie Kündigung und Auszahlung vor dem Rentenalter
  • Keine automatische Anpassung der Versorgungsordnung an neue Gesetze

Wer sie braucht

  • Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten, weil der Rechtsanspruch ab dem ersten Mitarbeiter gilt
  • Betriebe, die Fachkräfte gewinnen und halten wollen
  • Betriebe mit Altverträgen, bei denen der Zuschuss oder die Dokumentation unklar ist
  • Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine eigene Versorgung über den Betrieb aufbauen
  • Betriebe mit Geringverdienern, die den Förderbetrag nach § 100 EStG nutzen können

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Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Mitarbeiter wird mit 45 berufsunfähig, die fehlenden Beiträge bis zum Rentenalter. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ohne Zusatzbaustein ruht der Vertrag, die Rente schrumpft. Mit Berufsunfähigkeitsschutz zahlt der Versicherer die Beiträge weiter oder eine Rente.
  2. Tod kurz vor Rentenbeginn, das angesparte Kapital. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Tarife geben das Guthaben an Ehepartner oder Kinder zurück. Starke haben zusätzlich einen Hinterbliebenenschutz.
  3. Pensionskasse kürzt die Leistung, die Differenz zur Zusage, über Jahrzehnte. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Keine Versicherung deckt diesen Fall. Nach dem Betriebsrentengesetz springt der Arbeitgeber ein.
  4. Elternzeit: zwei Jahre ohne Beitrag, spürbar weniger Rente. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Verträge werden beitragsfrei und laufen mit Kosten weiter. Starke erlauben eine Pause ohne Nachteile und späteres Nachzahlen.
  5. Aktiencrash kurz vor der Rente, ein Teil des Fondsguthabens. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt teilweise. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung sind die eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteil garantiert, der Rest schwankt. Gute Tarife schichten vor Rentenbeginn um.
  6. Arbeitgeber geht pleite, keine Einbuße bei richtiger Gestaltung. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Direktversicherungen gehören dem Mitarbeiter, andere Wege sichert der Pensions-Sicherungs-Verein ab.

Was sie kostet

Die bAV kostet den Betrieb den Zuschuss, den Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein. Dem stehen gesparte Sozialversicherungsbeiträge gegenüber, die bei Entgeltumwandlung meist höher sind als die 15 Prozent Zuschuss. Für Beschäftigte zählt der Nettoaufwand: Ein Beitrag von 100 Euro kostet netto je nach Steuerklasse und Einkommen oft deutlich weniger.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Durchführungsweg und Zusageart
  • Höhe des Arbeitgeberzuschusses über die Pflicht hinaus
  • Zahl der Beschäftigten und Anteil der Teilnehmer
  • Abschluss- und Verwaltungskosten des Tarifs, bei Kollektivverträgen oft niedriger
  • Verwaltungsaufwand in Lohnbuchhaltung und Personalabteilung
  • Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein bei internen Wegen und Pensionsfonds

Feste Richtwerte gibt es nicht, weil der Beitrag vom Gehalt und von der Vereinbarung abhängt. Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen Stand 2026. Kosten und Leistungen stehen erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Reine Entgeltumwandlung

Beschäftigte wandeln Gehalt um, der Betrieb zahlt den Pflichtzuschuss von 15 Prozent. Erfüllt das Gesetz, bewegt aber wenig.

02

Arbeitgeberfinanziert oder mit erhöhtem Zuschuss

Der Betrieb gibt zum Beispiel 20 bis 50 Prozent auf die Umwandlung oder zahlt einen festen Grundbeitrag. Wirksam für die Mitarbeiterbindung.

03

Versorgungswerk mit Versorgungsordnung

Ein Konzept für alle, schriftlich geregelt, mit festem Anbieter, Kollektivrahmenvertrag und digitaler Verwaltung. Für Betriebe ab etwa zehn Beschäftigten der übliche Standard.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Zusageart Beitragszusage mit Mindestleistung klar dokumentiert in einer Versorgungsordnung Die Zusageart bestimmt, wofür der Betrieb später haftet.
Kosten des Tarifs Kollektivrahmenvertrag mit reduzierten Abschlusskosten gezillmerte Kosten vermieden, Effektivkosten unter 1 Prozent Hohe Kosten in den ersten Jahren schmälern das Guthaben, für das der Betrieb geradesteht.
Garantieniveau Summe der Beiträge abzüglich Risikoanteil 100 Prozent Beitragserhalt bei Beitragszusage mit Mindestleistung Die Mindestleistung schuldet der Arbeitgeber, nicht der Versicherer.
Portabilität Übertragung nach § 4 BetrAVG Beitritt zum Übertragungsabkommen der Lebensversicherer Neue Mitarbeiter bringen Verträge mit, und ausscheidende nehmen sie mit.
Verwaltung Papierprozesse digitales Portal mit Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung Der Aufwand in der Personalabteilung ist oft der eigentliche Kostenfaktor.
Beitragspause Beitragsfreistellung Wiederaufnahme ohne neue Kosten nach Elternzeit oder Krankheit Sonst entstehen bei jeder Unterbrechung Nachteile für den Beschäftigten.
Zusatzbausteine keine Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenschutz vereinfacht versicherbar Über den Betrieb gibt es oft vereinfachte Gesundheitsfragen.
Mitarbeiterinformation gesetzliche Standmitteilung persönliche Beratung aller Beschäftigten mit Protokoll Die Dokumentation der Beratung schützt den Betrieb vor späteren Vorwürfen.

Anbieter im Überblick

bAV bieten Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds an, oft als Kollektivrahmenvertrag mit günstigeren Kosten als im Einzelvertrag. Die Liste ist ein Marktüberblick und keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
AllianzDirektversicherung, dazu eigene Pensionskasse und eigener Pensionsfonds in der Gruppe
Alte LeipzigerVersicherungsverein, in der Gruppe auch Pensionskasse und Pensionsfonds, Maklervertrieb
R+V PensionsfondsPensionsfonds der genossenschaftlichen R+V-Gruppe, Vertrieb auch über Volks- und Raiffeisenbanken
Swiss LifeTeil des Swiss-Life-Konzerns, in der Gruppe auch Pensionskasse und Pensionsfonds
HDITeil der Talanx-Gruppe, Schwerpunkt Firmenkunden, in der Gruppe auch Pensionskasse und Pensionsfonds
StuttgarterVersicherungsverein mit Maklervertrieb
WWKVersicherungsverein, in der Gruppe auch ein Pensionsfonds
Volkswohl BundVersicherungsverein, Maklervertrieb
LV 1871Versicherungsverein, Maklervertrieb
NÜRNBERGERin der Gruppe auch eine Pensionskasse, Vertreter und Makler

Aus dem BaFin-Register

229

229 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds)

Alle 229 Namen aus dem Register anzeigen
  • ACM Lebensversicherung AG
  • AGER Lebensversicherung AG
  • Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft
  • Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG
  • Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Allianz Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • Allianz Versorgungskasse Versicherungsverein a.G.
  • Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
  • ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG
  • ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG
  • Alters- und Hinterbliebenen- Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine-VVaG-
  • Angest.-Pensionskasse der dt. Geschäftsbetriebe der Georg Fischer Aktiengesellschaft Schaffhausen (Schweiz)
  • Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Athora Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Baden-Badener Pensionskasse VVaG
  • Baloise Lebensversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • BASF Pensionskasse VVaG
  • Bayer-Pensionskasse VVaG
  • Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Betriebspensionskasse der Firma Carl Schenck AG VVaG Darmstadt
  • BL die Bayerische Lebensversicherung AG
  • Bosch Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG
  • BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
  • BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
  • CHEMIE Pensionsfonds AG
  • Concordia oeco Lebensversicherungs-AG
  • Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Continentale Lebensversicherung AG
  • Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Credit Life AG
  • Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
  • Debeka Pensionskasse AG
  • Debeka Zusatzversorgungskasse VaG
  • Delta Direkt Lebensversicherung Aktiengesellschaft München
  • Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Deutsche Post Pensionsfonds AG
  • Deutsche Ärzteversicherung Aktiengesellschaft
  • Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
  • DEVK Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • Dialog Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • DIREKTE LEBEN Versicherung AG
  • Dortmunder Lebensversicherung AG
  • DPK Deutsche Pensionskasse AG
  • Dresdener Pensionskasse VVaG
  • Entis Lebensversicherung AG
  • ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • ERGO Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • ERGO Vorsorge Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG
  • Frankfurter Lebensversicherung AG
  • Frankfurter Pensionskasse AG
  • Generali Deutschland Lebensversicherung AG
  • Generali Pensionsfonds AG
  • Geno Pensionskasse VVaG, Karlsruhe
  • Gerling Versorgungskasse
  • Glatfelter Gernsbach Pensionskasse VVaG
  • Gothaer Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Pensionskasse AG
  • Grün + Bilfinger Wohlfahrts-und Pensionskasse a.G., c/o LDIS GmbH
  • HAMBURGER PENSIONSFONDS Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit
  • HAMBURGER PENSIONSKASSE VON 1905 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HAMBURGER PENSIONSRÜCKDECKUNGSKASSE Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hannoversche Alterskasse VVaG
  • Hannoversche Lebensversicherung AG
  • Hannoversche Pensionskasse VVaG
  • HanseMerkur Lebensversicherung AG
  • HDI Lebensversicherung AG
  • HDI Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • HDI Pensionskasse AG
  • HDI Vorsorge Lebensversicherung AG
  • HEAG Pensionszuschusskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Heidelberger Lebensversicherung AG
  • HELVETIA schweizerische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
  • HVB Trust Pensionsfonds AG
  • Höchster Pensionskasse VVaG
  • IBM Deutschland Pensionsfonds AG
  • IBM Deutschland Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • IDEAL Lebensversicherung a.G.
  • INTER Lebensversicherung AG
  • InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • Itzehoer Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Lebensversicherung von 1871 auf Gegenseitigkeit München
  • Lifestyle Protection Lebensversicherung AG
  • Lippische Pensionsfonds AG
  • LPV Lebensversicherung AG
  • LVM Lebensversicherungs-AG
  • LVM Pensionsfonds-AG
  • Mecklenburgische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • MER-Pensionskasse VVaG
  • Mercedes-Benz Pensionsfonds AG
  • Mercer Pensionsfonds AG
  • Metzler Mittelstands Pensionsfonds AG
  • Metzler Pensionsfonds AG
  • Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG
  • myLife Lebensversicherung AG
  • MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung AG
  • Müllerei-Pensionskasse Versicherungsverein a.G. (MPK)
  • Münchener Rück Versorgungskasse
  • NESTLÉ PENSIONSKASSE
  • NESTLÉ RÜCKDECKUNGSKASSE
  • Nestlé Pensionsfonds AG
  • neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • neue leben Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • Pensionskasse Berolina VVaG
  • Pensionskasse Degussa Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Pensionskasse der BERLIN-KÖLNISCHE Versicherungen
  • Pensionskasse der Bewag
  • Pensionskasse der BHW Bausparkasse
  • Pensionskasse der BOGESTRA
  • PENSIONSKASSE DER CREOS UND ENOVOS DEUTSCHLAND VVAG
  • Pensionskasse der EDEKA Organisation V.V.a.G.
  • Pensionskasse der Frankfurter Sparkasse
  • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft - VVaG -
  • Pensionskasse der HELVETIA Schweizerische Versicherungsgesellschaft, Direktion für Deutschland
  • Pensionskasse der HypoVereinsbank
  • Pensionskasse der Lotsenbrüderschaft Elbe
  • Pensionskasse der Mitarbeiter der ehemaligen Frankona Rückversicherungs-AG V.V.a.G.
  • Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG
  • Pensionskasse der Novartis Pharma GmbH in Nürnberg Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Pensionskasse der Rechtsanwälte und Notare VVaG
  • Pensionskasse der Schülke & Mayr GmbH V.V.a.G. c/o Aon Solutions Germany GmbH
  • Pensionskasse der Vereinigten Hagelversicherung VVaG
  • Pensionskasse der VHV-Versicherungen
  • Pensionskasse der Wacker Chemie Versicherungsverein a.G.
  • Pensionskasse der Wasserwirtschaftlichen Verbände Essen VVaG
  • Pensionskasse der Württembergischen
  • Pensionskasse des BDH Bundesverband Rehabilitation, VVaG
  • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG
  • PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften VVaG
  • Pensionskasse Dynamit Nobel Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG
  • Pensionskasse für die Angestellten der BARMER Ersatzkasse VVaG
  • Pensionskasse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des ZDF Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft vormals Pensionskasse der chemischen Industrie Deutschlands
  • Pensionskasse HT Troplast Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Pensionskasse Konzern Versicherungskammer Bayern VVaG
  • Pensionskasse Maxhütte VVaG
  • PENSIONSKASSE PEUGEOT DEUTSCHLAND VVaG
  • Pensionskasse Rundfunk
  • Pensionskasse Schenker VVaG
  • Pensionskasse SIGNAL Versicherungen VVaG
  • Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG
  • Philips Pensionskasse (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)
  • Phoenix Pensionskasse von 1925 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Pro bAV Pensionskasse AG
  • Protektor Lebensversicherungs-AG
  • Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Lebensversicherung Hannover
  • Provinzial Pensionskasse Hannover AG
  • Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft c/o Viridium Group GmbH & Co. KG
  • PRUDENTIA Pensionskasse AG
  • R + V Lebensversicherung a.G.
  • R + V LEBENSVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • R+V Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT
  • R+V PENSIONSVERSICHERUNG a.G.
  • Rentenzuschusskasse der N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg
  • Rheinische Pensionskasse VVaG
  • Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG)
  • RWE Pensionsfonds AG
  • Siemens Pensionsfonds AG
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • Skandia Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Sparkassen Pensionsfonds AG
  • Sparkassen Pensionskasse AG
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
  • SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Pensionsfonds AG
  • Swiss Life Lebensversicherung SE
  • Swiss Life Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • Swiss Life Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • Telekom-Pensionsfonds a.G.
  • TK Pensionsfonds AG
  • uniVersa Lebensversicherung a.G.
  • VdW Pensionsfonds AG
  • VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG
  • VERKA PK Kirchliche Pensionskasse AG
  • VERKA VK Kirchliche Vorsorge VVaG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Pensionskasse Aktiengesellschaft
  • Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
  • Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG
  • Versorgungskasse der Angestellten der GEA Group Aktiengesellschaft VVaG
  • Versorgungskasse der Angestellten der Norddeutschen Affinerie
  • Versorgungskasse der Deutscher Herold Versicherungsgesellschaften,Versicherungsverein a.G., Köln
  • Versorgungskasse der ehemaligen Bayernwerk AG, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Versorgungskasse der Firma M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung
  • Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG
  • Versorgungskasse Deutscher Unternehmen, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Versorgungskasse f. d. Angest. d. AachenMünchener Versicherung AG u.d. Generali Deutschland AG
  • Versorgungskasse Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Versorgungskasse Radio Bremen
  • VIFA Pensionsfonds AG
  • VLAK VVaG Hannover c/o LPBC GmbH
  • Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G.
  • VPV Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • WGV-Lebensversicherung AG
  • WTW Pensionsfonds AG
  • Wuppertaler Pensionskasse VVaG
  • WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
  • WWK Pensionsfonds Aktiengesellschaft
  • Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Zentrales Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG
  • Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)
  • Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie u. des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
  • Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
  • Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG
  • Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG
  • Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG
  • Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG
  • Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie VVaG
  • Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG
  • Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft - ZLF VVaG
  • Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Beschäftigten ab. Der verbreitetste Weg in kleinen und mittleren Betrieben, einfach zu verwalten.

Pensionskasse

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung unter Aufsicht der BaFin. Steuerlich wie die Direktversicherung, teils mit strengeren Anlagevorgaben.

Pensionsfonds

Mehr Freiheit in der Kapitalanlage, Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein fällig. Auch zur Auslagerung bestehender Pensionszusagen genutzt.

Unterstützungskasse

Beiträge über die Grenzen von § 3 Nr. 63 EStG hinaus, lohnsteuerfrei in der Ansparphase. Für Führungskräfte und Geschäftsführer mit höherem Bedarf, meist mit Rückdeckungsversicherung.

Direktzusage

Der Betrieb verspricht die Rente selbst und bildet Pensionsrückstellungen. Meist mit Rückdeckungsversicherung, sonst ein Bilanzrisiko.

Sozialpartnermodell

Reine Beitragszusage ohne Garantie auf Basis eines Tarifvertrags. Der Arbeitgeber haftet nur für den Beitrag.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Geht der Arbeitgeber pleite, ist die Betriebsrente weg.

Das stimmt nicht.

Nein. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds liegen außerhalb des Betriebs, Direktzusage und Unterstützungskasse sichert der Pensions-Sicherungs-Verein. Anwartschaften überstehen die Insolvenz daher in aller Regel.

Auch auf eine Einmalauszahlung werden Krankenkassenbeiträge fällig.

Das stimmt.

Ja, für gesetzlich Versicherte. Die Summe wird rechnerisch auf 120 Monate verteilt, und für jeden dieser Monate fallen Beiträge an.

Bei Geldnot kann man die Betriebsrente jederzeit kündigen und auszahlen lassen.

Das stimmt nicht.

Nein. Das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden, damit es fürs Alter bleibt. Möglich ist nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Entgeltumwandlung kann die spätere gesetzliche Rente leicht mindern.

Das stimmt.

Stimmt. Auf den umgewandelten Teil zahlt man keine Rentenbeiträge und erwirbt dafür weniger Entgeltpunkte. Die Betriebsrente gleicht das in der Regel mehr als aus.

Betriebsrenten aus einer Direktzusage sind steuerfrei, weil der Chef gezahlt hat.

Das stimmt nicht.

Im Gegenteil. Sie sind Versorgungsbezüge und werden im Alter wie Arbeitslohn versteuert, mit einem kleinen Freibetrag.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Pflichtzuschuss von 15 Prozent bei Altverträgen nicht zahlen
  • Keine schriftliche Versorgungsordnung haben und jeden Vertrag einzeln regeln
  • Mitarbeiter nicht dokumentiert beraten, die die Entgeltumwandlung ablehnen
  • Beim Eintritt mitgebrachte Verträge ungeprüft übernehmen
  • Leistungszusagen erteilen, obwohl eine Beitragszusage gewollt war
  • Tarifvertragliche Vorgaben zu Anbieter und Zuschuss übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel darf 2026 steuerfrei in die Betriebsrente fließen?

Bis 8.112 Euro im Jahr, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro. Sozialversicherungsfrei sind davon nur 4.056 Euro. Das gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zusammen.

Muss ich den Zuschuss von 15 Prozent zahlen, wenn der Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze verdient?

In der Regel nein, weil der Betrieb dann keine Sozialversicherungsbeiträge spart. Das Gesetz knüpft den Zuschuss an die Ersparnis. Bei Gehältern zwischen den Bemessungsgrenzen der Kranken- und der Rentenversicherung spart der Betrieb teilweise, dann ist der Zuschuss in der Regel trotzdem fällig.

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ein Mitarbeiter kündigt?

Aus Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft sofort unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Anteile sind unverfallbar, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat und der Beschäftigte mindestens 21 ist. Der Vertrag kann beitragsfrei bleiben, privat fortgeführt oder zum neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Hafte ich als Arbeitgeber, wenn die Pensionskasse ihre Leistung kürzt?

Ja. Der Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn der Versorgungsträger kürzt. Diese Einstandspflicht folgt aus § 1 Abs. 1 BetrAVG. Ausnahme ist nur die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell.

Kann ein Mitarbeiter die Entgeltumwandlung verlangen, obwohl wir keine bAV haben?

Ja. Der Anspruch besteht in jedem Betrieb. Der Arbeitgeber darf den Weg bestimmen, etwa eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Bietet er keinen an, kann der Beschäftigte eine Direktversicherung verlangen.

Was ist ein Optionsmodell in der bAV?

Beschäftigte werden automatisch in die Entgeltumwandlung aufgenommen und können widersprechen. Seit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz geht das auch ohne Tarifvertrag per Betriebsvereinbarung, wenn keine Entgelttarifverträge bestehen oder üblich sind und der Arbeitgeber 20 Prozent zuschießt.

Lohnt sich die Betriebsrente für Beschäftigte trotz Krankenkassenbeiträgen im Alter?

Meist ja, wenn der Arbeitgeber mindestens den Pflichtzuschuss zahlt. In der Ansparphase sparen Beschäftigte Steuern und Sozialabgaben, im Alter wird die Rente voll versteuert und ist oberhalb eines Freibetrags krankenversicherungspflichtig. Ohne Zuschuss und bei hohen Tarifkosten kann die Rechnung knapp werden.

Welcher Durchführungsweg ist für kleine Betriebe richtig?

In kleinen Betrieben ist die Direktversicherung meist der einfachste Weg: geringe Verwaltung, kein Pensions-Sicherungs-Verein, Mitnahme beim Jobwechsel einfach. Für Geschäftsführer mit höherem Bedarf kommt oft eine Unterstützungskasse hinzu.

Gibt es Förderung für Geringverdiener?

Ja, den Förderbetrag nach § 100 EStG. 2026 bekommt der Arbeitgeber 30 Prozent eines zusätzlichen Beitrags für Beschäftigte mit bis zu 2.575 Euro Monatslohn zurück, höchstens 288 Euro im Jahr. Ab 2027 steigt der Höchstbetrag auf 360 Euro.

Müssen Minijobber eine Entgeltumwandlung bekommen?

Ja, sofern sie nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, denn der Anspruch nach § 1a BetrAVG hängt an der Pflichtversicherung. Weil beim Minijob kaum Sozialversicherung gespart wird und die Beträge klein sind, ist ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag mit Förderbetrag oft die sinnvollere Lösung.

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Private Rente

Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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