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Klassische Rentenversicherung
Garantierte Mindestverzinsung von bis zu 1,0 Prozent auf den Sparanteil plus Überschüsse. Planbar, aber mit niedriger Renditeerwartung.
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Eine private Rentenversicherung verwandelt Erspartes in ein Einkommen, das lebenslang fließt, egal wie alt Sie werden. Es gibt sie ungefördert, als steuerlich begünstigte Basisrente (Rürup) und bis Ende 2026 als Riester-Vertrag, ab 2027 kommt die neue geförderte Vorsorge. Welche Form passt, hängt vor allem von Beruf, Steuersatz und Anlagedauer ab, nicht vom Anbieter.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Sie lohnt sich, wenn Sie das Risiko absichern wollen, sehr alt zu werden, und die Laufzeit lang ist. Den Kern bildet die lebenslange Zahlung: Kein Sparplan garantiert, dass das Geld mit 95 noch reicht. Dafür kostet der Vertrag Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei kurzer Laufzeit oder früher Kündigung viel vom Ertrag aufzehren. Wer weniger als zwölf Jahre bis zur Rente hat oder den Beitrag nicht sicher durchhalten kann, sollte die Alternativen genau vergleichen.
Das Steuerrecht sortiert Altersvorsorge in drei Schichten. Zur ersten gehören gesetzliche Rente und Basisrente (Rürup): Beiträge sind 2026 bis 30.826 Euro im Jahr voll abziehbar, die Rente wird später nachgelagert besteuert, für Rentenbeginn 2026 zu 84 Prozent. Die zweite Schicht sind Betriebsrente und Riester, ebenfalls gefördert und im Alter voll steuerpflichtig.
Die dritte Schicht ist die ungeförderte private Rente. Sie zahlen aus versteuertem Geld ein, dafür wird die spätere Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert: bei Rentenbeginn mit 65 sind 18 Prozent der Rente steuerpflichtig, mit 67 sind es 17 Prozent. Nehmen Sie statt der Rente das Kapital, gilt nach 12 Jahren Laufzeit und ab 62 das Halbeinkünfteverfahren: die Hälfte des Ertrags ist steuerpflichtig.
Faustregel: Wer heute einen hohen Grenzsteuersatz hat, etwa als Selbstständiger oder Gutverdiener, profitiert von der Rürup-Förderung am stärksten. Wer Flexibilität braucht, bleibt in der dritten Schicht, denn nur dort kann man kündigen, beleihen und das Kapital vererben.
Das Altersvorsorgereformgesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab dann werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge laufen mit den bisherigen Zulagen weiter, ein Wechsel ins neue System ist möglich, aber keine Pflicht.
Die neue Förderung: 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, zusammen höchstens 540 Euro Grundzulage im Jahr. Je Kind gibt es einen Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro. Angeboten werden ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Produkte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie und ein Standardprodukt mit einem Kostendeckel von 1,0 Prozent im Jahr. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt.
Für Kinder plant die Bundesregierung zusätzlich die Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das Gesetz ist im September 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Beschlossen ist sie also noch nicht.
Jedes Angebot zeigt eine hochgerechnete Monatsrente. Die hängt an einer angenommenen Wertentwicklung und ist keine Zusage. Aussagekräftiger ist der Rentenfaktor: wie viel Euro Monatsrente je 10.000 Euro Kapital bei Rentenbeginn gezahlt werden. Entscheidend ist, ob dieser Faktor garantiert ist oder ob der Versicherer ihn bei steigender Lebenserwartung absenken darf.
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Lebensversicherer neuen Verträgen einen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent zugrunde legen, vorher waren es 0,25 Prozent. Garantien sind damit wieder etwas günstiger zu haben, kosten aber Rendite: Je höher die Garantie, desto weniger Geld arbeitet am Kapitalmarkt. Wir beraten zu Versicherungsverträgen, nicht zu einzelnen Fonds oder Wertpapieren.
Die Abschlusskosten werden über die ersten fünf Jahre verteilt (§ 169 VVG). Wer früh kündigt, bekommt deshalb deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hat. Wer vorübergehend nicht zahlen kann, sollte zuerst Beitragspause, Herabsetzung oder Beitragsfreistellung prüfen. Der Vertrag bleibt dann mit dem erreichten Wert bestehen.
Rürup-Verträge lassen sich gar nicht kündigen, nicht beleihen und nicht auszahlen, nur beitragsfrei stellen. Das Geld ist bis zur Rente gebunden und wird nur als lebenslange Rente gezahlt. Das ist gewollt und der Preis für den vollen Steuerabzug.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Den Beitrag bestimmen Sie selbst, eine feste Prämie wie bei Sachversicherungen gibt es nicht. Vergleichen sollten Sie deshalb nicht Beiträge, sondern Kosten und Garantien: Die Effektivkosten im Produktinformationsblatt zeigen, um wie viel Prozentpunkte die Kosten die Rendite jährlich mindern.
Richtwerte für Beiträge nennen wir bewusst nicht, weil Sie den Beitrag selbst festlegen. Kosten, Rentenfaktor und Garantie stehen verbindlich im Angebot. Steuerzahlen Stand 2026.
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Garantierte Mindestverzinsung von bis zu 1,0 Prozent auf den Sparanteil plus Überschüsse. Planbar, aber mit niedriger Renditeerwartung.
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Ein Teil des Geldes sichert eine Mindestleistung ab, der Rest wird in Fonds angelegt. Kompromiss zwischen Sicherheit und Ertrag, die Garantie kostet Rendite.
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Das gesamte Guthaben geht in Fonds, das Ergebnis schwankt mit dem Markt. Bei langen Laufzeiten die größten Chancen, wichtig ist dann ein garantierter Rentenfaktor.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Effektivkosten | im Produktinformationsblatt ausgewiesen | unter 1 Prozent im Jahr über die ganze Laufzeit | Ein Prozentpunkt weniger Kosten macht über 30 Jahre einen fünfstelligen Unterschied. |
| Rentenfaktor | vereinbart, aber mit Absenkungsvorbehalt | zu 100 Prozent garantiert | Nur der garantierte Faktor sagt, was aus Ihrem Kapital sicher an Rente wird. |
| Rentengarantiezeit | 5 Jahre | wählbar bis zum Alter 85 oder mit Restkapitalauszahlung | Sonst verfällt das Kapital beim frühen Tod nach Rentenbeginn. |
| Flexibilität | Beitragsfreistellung | Zuzahlungen, Teilentnahmen, flexibler Rentenbeginn | Über 30 Jahre ändert sich das Leben mehrfach. |
| Beitragspause | keine | bis 24 Monate ohne Kosten | Elternzeit oder Arbeitslosigkeit sollen den Vertrag nicht zerstören. |
| Kapitalwahlrecht | bis kurz vor Rentenbeginn | Teilkapital und Rente kombinierbar | Wer eine Hypothek ablösen muss, braucht Kapital, nicht nur Rente. |
| Fondsauswahl | wenige hauseigene Fonds | breite Auswahl mit kostengünstigen Indexfonds und kostenfreiem Wechsel | Die Anlage soll zu Ihnen passen, nicht zum Vertrieb des Versicherers. |
| Hinterbliebenenschutz | Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn | Guthaben plus Rentengarantiezeit frei wählbar | Das Geld soll bei Ihrem Tod nicht beim Versichertenkollektiv bleiben. |
Private Rentenversicherungen bieten fast alle Lebensversicherer an. Die Unterschiede liegen im Rentenfaktor, in den Kosten und in der Fondsauswahl, nicht im Namen. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Lebensversicherer der Allianz-Gruppe, Vertreter und Makler |
| Alte Leipziger | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, stark im Maklervertrieb |
| Stuttgarter | Versicherungsverein, Schwerpunkt Makler |
| LV 1871 | Versicherungsverein, Maklervertrieb |
| Volkswohl Bund | Versicherungsverein, Maklervertrieb |
| WWK | Versicherungsverein, Vertreter und Makler |
| Debeka | Versicherungsverein mit eigenem Außendienst, arbeitet nicht mit Maklern |
| HDI | Teil der Talanx-Gruppe, Makler und Vertreter |
| Swiss Life | Teil des Schweizer Swiss-Life-Konzerns, Vertrieb über Finanzberater und Makler |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler |
| Hannoversche | Direktversicherer der VHV-Gruppe, Abschluss vor allem online |
Aus dem BaFin-Register
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77 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Lebensversicherer)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Ungefördert, voll flexibel, Rente nur mit Ertragsanteil besteuert. Kündbar, beleihbar, vererbbar.
Beiträge 2026 bis 30.826 Euro voll absetzbar. Nur lebenslange Rente, nicht kündbar, nicht vererbbar außer an Ehepartner und Kinder über eine Hinterbliebenenrente.
Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro. Neuabschluss nur noch bis 31. Dezember 2026, danach Bestandsschutz.
Altersvorsorgedepot, Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie oder Standardprodukt. Zulage bis 540 Euro plus Kinderzulage.
Ein Kapital, etwa aus Erbe oder Immobilienverkauf, wird sofort in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wer 100 wird, bekommt aus der privaten Rente mehr heraus, als er eingezahlt hat.
Das stimmt.
Stimmt in aller Regel, denn die Rente läuft lebenslang, egal wie alt Sie werden. Genau dieses Risiko nimmt Ihnen der Versicherer ab, anders als ein Sparplan, der irgendwann leer ist.
Die Rente, die im Angebot steht, ist garantiert.
Das stimmt nicht.
Falsch. Garantiert ist nur, was ausdrücklich als Garantie ausgewiesen ist, meist ein deutlich kleinerer Betrag. Die große Zahl ist ein Rechenbeispiel mit angenommener Rendite.
Geht der Lebensversicherer pleite, ist die Altersvorsorge weg.
Das stimmt nicht.
Falsch. Für deutsche Lebensversicherer gibt es einen gesetzlichen Sicherungsfonds, betrieben von der Protektor Lebensversicherungs-AG. Er übernimmt die Verträge, garantierte Leistungen dürfen dabei um höchstens 5 Prozent gekürzt werden.
Wer den Rentenbeginn um ein paar Jahre verschiebt, bekommt deutlich mehr Rente.
Das stimmt.
Stimmt. Das Kapital wächst länger und muss für weniger Rentenjahre reichen, beides hebt die Monatsrente. Gute Tarife erlauben einen Rentenbeginn innerhalb eines Zeitraums.
In einen Riester-Vertrag darf man ab 2027 nichts mehr einzahlen.
Das stimmt nicht.
Falsch. Das Ende betrifft nur neue Abschlüsse. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann weiter einzahlen und bekommt weiter Zulagen, ein Wechsel ins neue System ist freiwillig.
Fragen und Antworten
Rürup-Beiträge sind 2026 bis 30.826 Euro voll steuerlich absetzbar, dafür ist das Geld fest gebunden und wird nur als Rente gezahlt. Die private Rente fördert der Staat nicht, sie bleibt aber flexibel und wird im Alter nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind keine Neuabschlüsse mehr möglich. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie Ihre Förderung im neuen System ab 2027 aussähe. Bestehende Riester-Verträge dürfen weiterlaufen oder ins neue System wechseln.
Bei der ungeförderten Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab, mit 67 sind es 17 Prozent der Rente. Rürup- und Riester-Renten werden dagegen nachgelagert und damit weitgehend voll besteuert.
Als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner nein, Renten aus privaten Verträgen sind dort beitragsfrei. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen auf alle Einnahmen Beiträge, also auch auf die private Rente. Betriebsrenten werden anders behandelt.
Das regelt der Vertrag. Mit vereinbarter Beitragsrückgewähr oder Guthabenauszahlung bekommen die Hinterbliebenen das Guthaben. Bei Rürup gibt es nur eine Rente für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, sonst verfällt das Kapital.
Bei der privaten Rentenversicherung ja, über das Kapitalwahlrecht, meist mit Frist vor dem Rentenbeginn. Bei Rürup nie. Bei Riester sind bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag zu Rentenbeginn möglich.
Geplant sind 10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in einem Vorsorgedepot. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden. Einen Vertrag dafür kann man heute noch nicht abschließen.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Sparplan ist meist günstiger und jederzeit verfügbar. Die Versicherung bietet eine lebenslange Rente, einen Steuervorteil bei Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren und steuerfreie Fondswechsel. Ob das die Mehrkosten aufwiegt, hängt von Kosten und Laufzeit ab.
Bei den meisten Tarifen ja, über Beitragspause, Stundung oder Beitragsfreistellung. Gute Tarife erlauben eine Pause von bis zu zwei Jahren ohne Nachteile. Vor einer Kündigung sollte diese Frage immer zuerst geklärt werden.
30 Tage nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen, ohne Begründung (§ 152 VVG). Danach ist nur noch die Kündigung oder Beitragsfreistellung möglich.
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