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Einfacher Sterbegeldtarif
Feste Summe, Wartezeit, lebenslange Beitragszahlung. Einfach und ohne Gesundheitsfragen.
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Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die Kosten einer Bestattung tragen die Erben, und die Beerdigung muss oft bezahlt werden, bevor der Nachlass verfügbar ist. Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung, die genau dafür eine feste Summe bereitstellt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Sie lohnt sich vor allem für Menschen, die kein Erspartes für die Bestattung zurücklegen können oder wollen, und für ältere Menschen, die keine Gesundheitsfragen mehr beantworten möchten. Wer über Jahrzehnte einzahlt, zahlt oft mehr ein, als ausgezahlt wird. Wer die Bestattungskosten bereits auf einem Konto hat, braucht sie nicht. Entscheidend sind Eintrittsalter, Beitragsdauer und Wartezeit.
Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB). Wer die Bestattung veranlassen muss, regeln die Bestattungsgesetze der Länder, meist in der Reihenfolge Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister. Schlagen die Erben aus, können die Bestattungspflichtigen trotzdem zur Kasse gebeten werden.
Bis Ende 2003 zahlten die Krankenkassen einen Zuschuss, zuletzt 525 Euro für Mitglieder. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist dieses Sterbegeld ersatzlos entfallen. Eine Leistung gibt es heute nur noch in besonderen Fällen, etwa aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder für Beamte vom Dienstherrn.
Weil Sterbegeldtarife meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden, gibt es eine Wartezeit. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit durch Krankheit, zahlen die Tarife meist nur die eingezahlten Beiträge zurück. Nach einem Unfall gilt oft von Anfang an die volle Summe, manchmal sogar die doppelte.
Wer mit 50 abschließt und bis zum Lebensende zahlt, kann deutlich mehr einzahlen, als die Versicherungssumme beträgt. Das ist der Preis dafür, dass der Betrag vom ersten Tag an feststeht. Tarife mit begrenzter Beitragsdauer, etwa bis 85, oder ein Einmalbeitrag vermeiden dieses Risiko teilweise.
Wer später Sozialhilfe oder Pflegeleistungen vom Sozialamt braucht, muss grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen. Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge wird von der Rechtsprechung aber in der Regel als Schonvermögen behandelt. Wichtig ist, dass die Summe zu einer ortsüblichen Bestattung passt.
Eine Alternative ist der Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, kombiniert mit einem Treuhandkonto. Dort wird festgelegt, wie die Bestattung aussehen soll, und das Geld liegt getrennt vom übrigen Vermögen. Die Sterbegeldversicherung lässt sich über eine Abtretung an den Bestatter mit einem solchen Vertrag verbinden.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, der Summe und der Beitragsdauer ab. Weil meist keine Gesundheitsprüfung stattfindet, ist der Schutz teurer als eine Risikolebensversicherung mit gleicher Summe.
Wir nennen keine Beitragsspanne, weil Eintrittsalter und Beitragsdauer den Preis stark verändern. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Feste Summe, Wartezeit, lebenslange Beitragszahlung. Einfach und ohne Gesundheitsfragen.
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Beiträge nur bis zu einem festen Alter, danach beitragsfrei. Begrenzt das Risiko der Überzahlung.
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Zusätzlich Überführung, Assistance bei der Organisation, Hinterlegung der Bestattungswünsche und Abtretung an einen Bestatter.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Wartezeit | drei Jahre mit Beitragsrückgewähr | ein Jahr oder keine Wartezeit bei Gesundheitsfragen | In der Wartezeit bekommt die Familie nur zurück, was eingezahlt wurde. |
| Beitragsdauer | lebenslang | begrenzt bis 85 oder Einmalbeitrag | Lebenslange Zahlung führt bei langem Leben oft zu mehr Beiträgen als Leistung. |
| Unfalltod | volle Leistung ab Beginn | doppelte Leistung ab Beginn | Beim plötzlichen Tod ist die Wartezeit dann kein Thema. |
| Überschussbeteiligung | Erhöhung der Summe aus Überschüssen | garantierte Dynamik oder Beitragsverrechnung | Bestattungskosten steigen, eine feste Summe verliert an Wert. |
| Überführung | nicht enthalten | Überführung aus dem Ausland eingeschlossen | Ein Rücktransport aus dem Ausland kann einen großen Teil der Summe aufbrauchen. |
| Abtretung an Bestatter | möglich | ausdrücklich vorgesehen und einfach geregelt | Dann ist die Bestattung bezahlt, ohne dass Angehörige in Vorleistung gehen. |
Sterbegeldversicherungen bieten Lebensversicherer und einige spezialisierte Sterbekassen an. Die Liste ist ein Marktüberblick und keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| IDEAL | Versicherungsverein aus Berlin mit Schwerpunkt auf Senioren und Sterbegeld |
| Nürnberger | Teil der Nürnberger Versicherungsgruppe, Vertrieb auch über Bestatter |
| Volkswohl Bund | Versicherungsverein aus Dortmund, Maklervertrieb |
| HanseMerkur | Teil der HanseMerkur-Gruppe aus Hamburg, Vertreter und Makler |
| LV 1871 | Versicherungsverein aus München, Maklervertrieb |
| CosmosDirekt | Direktversicherer der Generali Deutschland, verkauft vor allem ohne Vermittler |
| DEVK | Versicherer aus Köln, eigener Außendienst |
Aus dem BaFin-Register
103
103 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Lebensversicherer, Sterbekassen)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Kleine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit fester Summe, meist ohne Gesundheitsprüfung.
Vertrag mit einem Bestatter über Art und Umfang der Bestattung, bezahlt über Treuhandkonto oder abgetretene Sterbegeldversicherung.
Geld bei einer Treuhandgesellschaft, zweckgebunden für die Bestattung. Keine Versicherung, aber ohne Überzahlungsrisiko.
Für Jüngere oft die günstigere Lösung, endet aber mit der Laufzeit und deckt deshalb den Tod im hohen Alter nicht.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Eine Urne darf man in Deutschland mit nach Hause nehmen.
Das stimmt nicht.
Falsch. Es gilt Friedhofszwang, die Urne kommt auf einen Friedhof oder in einen zugelassenen Bestattungswald. Bremen erlaubt unter Auflagen, die Asche auf einem privaten Grundstück zu verstreuen.
Erben können Beerdigungskosten bei der Erbschaftsteuer abziehen.
Das stimmt.
Stimmt. Ohne Nachweis gilt ein Pauschbetrag von 10.300 Euro für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und Nachlassabwicklung (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Höhere Kosten lassen sich mit Belegen abziehen.
Mit einer Sterbegeldversicherung ist alles für die Beerdigung geregelt.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Versicherung zahlt Geld, sie legt nicht fest, wie die Bestattung aussehen soll. Wer Wünsche verbindlich machen will, braucht eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag beim Bestatter.
Das Sterbegeld ist oft schneller da als das Geld auf dem Konto des Verstorbenen.
Das stimmt.
Stimmt. Mit eingetragenem Bezugsrecht zahlt der Versicherer gegen Sterbeurkunde direkt an die begünstigte Person. Konten des Verstorbenen sind dagegen häufig blockiert, bis Erbschein oder Testament vorliegen.
Für die Beerdigung müssen zuerst die Kinder zahlen, nicht der Nachlass.
Das stimmt nicht.
Falsch. Nach dem BGB trägt der Erbe die Kosten, bezahlt wird also zuerst aus dem Nachlass. Erst wenn dort nichts zu holen ist, greifen die Länder auf Angehörige zurück, die dann unter Umständen Hilfe nach § 74 SGB XII beantragen können.
Fragen und Antworten
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 1. Januar 2004 abgeschafft. Die Kosten der Bestattung tragen die Erben oder, wenn diese nicht zahlen können, im Einzelfall das Sozialamt.
Je nach Bestattungsart, Grabart und Region meist mehrere tausend Euro. Eine anonyme Feuerbestattung ist am günstigsten, eine Erdbestattung im Wahlgrab mit Grabstein am teuersten. Friedhofsgebühren unterscheiden sich zwischen Gemeinden erheblich.
Bei Tod durch Krankheit zahlen die meisten Tarife die eingezahlten Beiträge zurück, nicht die volle Summe. Bei Tod durch Unfall gilt meist sofort die volle Leistung.
In der Regel nicht, wenn die Summe für eine angemessene Bestattung bestimmt ist. Gerichte behandeln solche Vorsorge häufig als Schonvermögen. Bei sehr hohen Summen kann das Sozialamt verlangen, den übersteigenden Teil einzusetzen.
Viele Anbieter nehmen Menschen bis etwa 80 oder 85 Jahre auf. Je älter, desto höher der Beitrag und desto wichtiger die Frage, ob eine Einmalzahlung günstiger ist.
Die Person, die Sie als Bezugsberechtigte eintragen, oder der Bestatter, wenn Sie die Leistung an ihn abtreten. Ohne Bezugsrecht fällt die Summe in den Nachlass.
Das hängt vom Alter und der Disziplin ab. Wer früh stirbt, profitiert von der Versicherung, wer sehr alt wird, zahlt oft mehr ein. Sparen ist flexibler, die Versicherung dagegen zweckgebunden und vor anderen Verwendungen geschützt.
Nur wenn der Tarif sie einschließt oder die Summe dafür reicht. Eine Überführung aus dem Ausland kann teuer werden. Wer im Ausland beerdigt werden möchte, sollte darauf achten.
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