01
Einstiegsbudget
Kleines Jahresbudget für Vorsorge, Brille und Zahnreinigung. Deutlich unter der 50-Euro-Grenze, lässt Raum für andere Sachbezüge.
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Leistungen vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenStartseite / Versicherungsmakler / Gewerbe
Mit der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Beschäftigten private Zusatzleistungen ab, etwa ein jährliches Gesundheitsbudget, Zahnersatz oder Leistungen im Krankenhaus. Zahlt der Betrieb den Beitrag direkt an den Versicherer, gilt er als Sachbezug und bleibt bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei. Für Personalverantwortliche ist die bKV ein Mittel der Mitarbeiterbindung, das beim Mitarbeiter fast vollständig ankommt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, bis 50 € im Monat je Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlt. Dann ist die bKV Sachlohn und fällt unter die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, so hat es das Bundesfinanzministerium im April 2021 bestätigt. Die 50 € gelten für alle Sachbezüge des Monats zusammen, etwa auch Tankgutscheine. Wird die Grenze nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Steuerfrei ist die bKV nur als Sachlohn. Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Vertrag abschließt und den Beitrag selbst an den Versicherer zahlt, und dass der Mitarbeiter nur Versicherungsschutz bekommt, kein Geld. Zahlt der Betrieb stattdessen einen Zuschuss auf einen Vertrag, den der Mitarbeiter selbst abgeschlossen hat, ist das Barlohn und voll steuerpflichtig.
Die Freigrenze von 50 € gilt für alle Sachbezüge eines Monats gemeinsam. Wer schon Gutscheine oder Guthabenkarten ausgibt, muss den Beitrag der bKV dazurechnen. Wird der Beitrag jährlich gezahlt, fließt er nach Auffassung der Finanzverwaltung im Zahlungsmonat zu und sprengt dann die Grenze. Monatliche Zahlweise ist deshalb die Regel, wenn die Freigrenze genutzt werden soll.
Liegt der Beitrag über 50 € oder ist die Grenze durch andere Sachbezüge ausgeschöpft, bleibt die bKV möglich, sie wird dann wie Arbeitslohn versteuert und verbeitragt. Ihr Steuerberater sollte die Abrechnung vor dem Start einmal prüfen.
Am Markt haben sich Budgettarife durchgesetzt: Jeder Mitarbeiter bekommt ein Jahresbudget, das er für Leistungen aus einem Katalog frei einsetzen kann, etwa Brille, Zahnreinigung, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen oder Arzneimittel. Das ist leicht zu erklären und wird genutzt, weil jeder etwas davon hat.
Daneben gibt es klassische Bausteine: Zahnersatz, Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus, Auslandsreisekrankenschutz. Sie sichern seltener große Kosten ab und wirken weniger im Alltag. Viele Arbeitgeber kombinieren ein Budget mit einem Baustein.
Die bKV muss arbeitsrechtlich sauber eingeführt werden. Für alle oder für klar abgegrenzte Gruppen, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Ausgestaltung mitzureden. Die Zusage sollte schriftlich festhalten, ob die Leistung freiwillig ist und was beim Ausscheiden passiert.
Gute Gruppenverträge erlauben es ausscheidenden Mitarbeitern, den Schutz als Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung weiterzuführen, dann auf eigene Kosten. Außerdem können Angehörige oft zu Gruppenkonditionen selbst Verträge abschließen. Beides ist ein echtes Argument im Gespräch mit Bewerbern.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag hängt vor allem von der Höhe des Budgets oder den gewählten Bausteinen ab. Bei Budgettarifen ist er meist für alle Mitarbeiter gleich, unabhängig von Alter und Gesundheit. Unabhängige veröffentlichte Preisvergleiche für bKV-Tarife gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beträge; wer steuerfrei bleiben will, plant mit höchstens 50 € im Monat je Kopf, abzüglich anderer Sachbezüge.
Der Beitrag steht erst im Angebot fest, auf Grundlage von Mitarbeiterzahl und gewähltem Tarif.
01
Kleines Jahresbudget für Vorsorge, Brille und Zahnreinigung. Deutlich unter der 50-Euro-Grenze, lässt Raum für andere Sachbezüge.
02
Höheres Budget, dazu Zahnersatz oder Krankenhausleistungen. Der häufigste Schnitt im Mittelstand.
03
Hohes Budget, Krankenhaus mit Einbettzimmer und Chefarzt, Terminservice. Liegt oft über der Freigrenze und wird dann versteuert.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung | vereinfachte Fragen | keine Gesundheitsfragen | Sonst fallen gerade die Mitarbeiter heraus, die die Leistung am meisten brauchen. |
| Wartezeiten | drei Monate | keine | Die Leistung soll sofort spürbar sein. |
| Laufende Behandlungen | ausgeschlossen | mitversichert | Die begonnene Zahnbehandlung ist oft der erste Anlass, die bKV zu nutzen. |
| Budgetkatalog | wenige Leistungsbereiche | breiter Katalog von Brille bis Heilpraktiker | Je mehr Mitarbeiter etwas finden, desto höher die Wertschätzung. |
| Fortführung beim Ausscheiden | keine | Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung | Ein faires Angebot beim Abschied bleibt in Erinnerung. |
| Angehörige | nicht möglich | zu Gruppenkonditionen auf eigene Kosten | Stärkt die Bindung der ganzen Familie an den Betrieb. |
| Mindestgröße | ab zehn Mitarbeitern | schon ab einem Mitarbeiter | Auch Kleinbetriebe sollen mitmachen können. |
| Verwaltung | Papierformulare | Onlineportal und App für Anmeldung und Rechnungen | Personalabteilung und Mitarbeiter sparen Zeit. |
Die bKV zeichnen private Krankenversicherer. Die Tarife unterscheiden sich stärker im Leistungskatalog als im Preis. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Krankenversicherer des Allianz-Konzerns |
| AXA | Krankenversicherer der AXA-Gruppe in Deutschland |
| Barmenia | Krankenversicherer aus Wuppertal, Makler und Vertreter |
| DKV | Krankenversicherer der ERGO-Gruppe |
| Gothaer | Krankenversicherer der Gothaer, Vertreter und Makler |
| HanseMerkur | Hamburger Versicherungsgruppe mit Schwerpunkt Krankenversicherung |
| SIGNAL IDUNA | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Dortmund |
| SDK | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aus Fellbach |
| Union Krankenversicherung | Teil des Konzerns Versicherungskammer, Vertrieb auch über Sparkassen |
| R+V | Krankenversicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
| Hallesche | Teil der ALH-Gruppe, Maklervertrieb |
Aus dem BaFin-Register
42
42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Jahresbudget je Mitarbeiter, frei einsetzbar für Leistungen aus einem Katalog. Heute die verbreitetste Form.
Zuschüsse zu Zahnersatz, Inlays und Implantaten, oft kombiniert mit Zahnreinigung.
Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus, sichert seltene, teure Fälle ab.
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Brillen, günstig und gut sichtbar.
Der Betrieb stellt nur den Gruppenvertrag, der Mitarbeiter zahlt selbst und profitiert von Konditionen ohne Gesundheitsprüfung. Nicht steuerbegünstigt.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Mit der bKV wird man beim Hausarzt zum Privatpatienten.
Das stimmt nicht.
Nein. Die Krankenkasse bleibt zuständig, die Karte bleibt dieselbe. Die bKV ersetzt nur bestimmte Rechnungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise zahlt.
Eine Brille aus der bKV darf man auch in der Freizeit tragen.
Das stimmt.
Natürlich. Die bKV ist eine Krankenversicherung, keine Arbeitsschutzausstattung. Was sie erstattet, gehört dem Mitarbeiter, ganz gleich wo er es nutzt.
Die bKV zählt für Mitarbeiter wie Geld auf dem Konto.
Das stimmt nicht.
Nein. Sie ist Sachlohn, der Mitarbeiter bekommt Schutz, keine Auszahlung. Genau deshalb kann sie bis zur Freigrenze abgabenfrei bleiben.
Auch Minijobber können in die bKV aufgenommen werden.
Das stimmt.
Ja, der Arbeitgeber kann sie einbeziehen. Er muss dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, darf also Teilzeit und Minijob nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.
Die bKV erhöht automatisch die Beiträge zur Krankenkasse.
Das stimmt nicht.
Nein. Bleibt sie als Sachbezug innerhalb der monatlichen Freigrenze, fallen weder Steuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Erst wer die Grenze überschreitet, zahlt auf den ganzen Betrag.
Fragen und Antworten
Nein, solange der Beitrag zusammen mit anderen Sachbezügen 50 € im Monat nicht übersteigt und der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Darüber wird der volle Betrag zu Arbeitslohn, auf den Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
Ja. Viele Versicherer nehmen Gruppenverträge schon ab wenigen Mitarbeitern an, manche ab einem. Die Bedingungen, etwa der Verzicht auf Gesundheitsfragen, hängen teils von der Gruppengröße ab.
Der Schutz über den Betrieb endet mit dem Arbeitsverhältnis. Gute Tarife erlauben eine Fortführung als Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung, dann zahlt der ehemalige Mitarbeiter selbst.
Arbeitsrechtlich müssen Sie gleich behandeln, dürfen aber sachlich abgegrenzte Gruppen bilden, etwa nach Betriebszugehörigkeit. Minijobber und Teilzeitkräfte pauschal auszuschließen ist riskant.
In Gruppenverträgen meist ja, weil keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Bei Bausteinen wie Zahnersatz können bereits angeratene Behandlungen ausgeschlossen sein. Die Bedingungen genau lesen.
Oft ja, zu Gruppenkonditionen, aber auf eigene Rechnung. Der steuerfreie Sachbezug gilt nur für den Mitarbeiter selbst.
Von einer Gehaltserhöhung kommt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben auf beiden Seiten nur ein Teil beim Mitarbeiter an, beim steuerfreien Sachbezug der volle Wert. Allerdings ist die bKV zweckgebunden. Für viele Mitarbeiter ist sichtbare Gesundheitsleistung wertvoller als ein kleiner Nettobetrag.
Der Beitrag ist Betriebsausgabe. Bei Überschreiten der Freigrenze fallen zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf den Betrag an.
Weil sich Budgetkataloge, Fortführungsrechte und Verwaltungswege stark unterscheiden und die Einführung mit Steuer und Arbeitsrecht zusammenhängt. Wir vergleichen Tarife und begleiten die Einführung im Betrieb. Die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?

Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?

Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen