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Kleinflotte
Etwa drei bis fünfzehn Fahrzeuge, Stückbeiträge je Fahrzeugart, vereinfachte Annahme, oft ohne Schadenfreiheitsklassen.
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Eine Flottenversicherung fasst alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag zusammen, mit einheitlichen Bedingungen und einem Beitrag, der sich am Schadenverlauf des ganzen Fuhrparks orientiert statt an Schadenfreiheitsklassen einzelner Autos. Die meisten Versicherer bieten sie ab drei Fahrzeugen an. Für Inhaber und Fuhrparkleiter heißt das weniger Verwaltung, aber auch: Die Schäden des Fuhrparks bestimmen den Preis des nächsten Jahres.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Viele Versicherer bieten Flottenverträge ab drei Fahrzeugen an, einige schon ab zwei, wenn Anhänger oder Transporter dabei sind. Wirtschaftlich spürbar wird der Vorteil meist ab etwa fünf Fahrzeugen, weil dann Stückbeitrag, Verwaltung und einheitliche Bedingungen ins Gewicht fallen. Bei zwei oder drei Autos mit hohen Schadenfreiheitsklassen können Einzelverträge günstiger sein. Das lässt sich nur mit einem Vergleich beider Wege entscheiden.
Im Einzelvertrag hat jedes Fahrzeug seine eigene Schadenfreiheitsklasse. In der Flotte spielt sie meist keine Rolle mehr. Der Versicherer schaut auf das Verhältnis von bezahlten Schäden zu gezahltem Beitrag über den ganzen Fuhrpark, die Schadenquote. Ist sie niedrig, sinkt der Beitrag oder es gibt eine Rückvergütung, ist sie hoch, folgt ein Sanierungsangebot mit höherem Beitrag oder höherer Selbstbeteiligung, im schlimmsten Fall die Kündigung.
Das hat eine Kehrseite, die man vor dem Wechsel kennen sollte: Wer später einzelne Fahrzeuge wieder in Einzelverträge überführt, bekommt nicht automatisch gute Schadenfreiheitsklassen. Wie Fahrzeuge beim Austritt eingestuft werden, gehört vor Abschluss in den Vertrag.
Weil jeder Schaden die Quote belastet, ist Schadenverhütung in der Flotte bares Geld. Fahrertrainings, klare Regeln für die Privatnutzung, eine dokumentierte Führerscheinkontrolle und die jährliche Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 senken nicht nur Schäden, sie sind teils auch Halterpflicht. Wer als Halter jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich nach § 21 StVG strafbar.
Viele Flottenversicherer werten Schäden nach Fahrzeug, Fahrer und Schadenart aus. Wer diese Auswertung jährlich anfordert, sieht, ob die Rangierschäden am Lieferwagen oder die Glasschäden auf der Autobahn den Beitrag treiben, und kann gezielt gegensteuern, etwa mit Rückfahrkameras oder einer höheren Selbstbeteiligung nur in der Teilkasko.
In einem Flottenvertrag können Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Sonderfahrzeuge zusammen laufen, oft mit unterschiedlichen Kaskoformen je Fahrzeuggruppe. Geleaste Fahrzeuge brauchen fast immer eine Vollkasko, und bei Totalschaden oder Diebstahl bleibt ohne GAP-Deckung eine Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offenem Leasingbetrag.
Bei Dienstwagen mit Privatnutzung sollte der Fahrerkreis im Vertrag stimmen, Angehörige eingeschlossen. Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll, weil die Kfz-Haftpflicht den Fahrer selbst bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht entschädigt; im Dienst greift zwar die gesetzliche Unfallversicherung, auf der Privatfahrt nicht.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Flottenbeitrag setzt sich aus einem Stückbeitrag je Fahrzeugart und dem Schadenverlauf der letzten Jahre zusammen. Auf jede Kfz-Prämie kommt die Versicherungsteuer.
Flottenbeiträge hängen am Schadenverlauf des einzelnen Fuhrparks, öffentliche Vergleichswerte gibt es dafür nicht. Wir nennen deshalb keine Spannen. Was Ihr Fuhrpark kostet, zeigt das Angebot.
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Etwa drei bis fünfzehn Fahrzeuge, Stückbeiträge je Fahrzeugart, vereinfachte Annahme, oft ohne Schadenfreiheitsklassen.
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Individuelle Kalkulation nach Schadenquote, Stichtagsabrechnung, Schadenauswertungen, wählbare Kaskoformen je Gruppe.
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Selbstbehaltsmodelle, Schadenmanagement mit eigenen Werkstattnetzen, Rückvergütung bei gutem Verlauf, oft über mehrere Länder.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme Haftpflicht | gesetzliche Mindestsummen | 100 Mio. € pauschal, Personenschäden je Person bis 15 Mio. € | Schwere Personenschäden mit Renten übersteigen die Mindestsummen schnell. |
| Neuzugänge | Schutz erst ab Anmeldung | automatische Vorsorge bis zur Meldung zum Stichtag | Neue Fahrzeuge fahren oft, bevor die Verwaltung sie gemeldet hat. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung möglich | Verzicht auf den Einwand, außer bei Alkohol und Drogen | Rotlichtverstöße und Ablenkung am Steuer sind häufige Kaskofälle. |
| GAP-Deckung | nicht enthalten | für alle Leasingfahrzeuge eingeschlossen | Nach Totalschaden bleibt sonst die Lücke zum Leasingrestwert. |
| Fahrerschutz | nicht enthalten | für alle Fahrer mit hoher Summe | Den Fahrer selbst entschädigt die Haftpflicht nicht. |
| Schadenauswertung | keine | jährlich nach Fahrzeug, Fahrer und Schadenart | Ohne Zahlen weiß niemand, wo die Quote herkommt. |
| Austrittsregelung | keine Einstufung beim Ausscheiden | vertraglich geregelte Einstufung einzelner Fahrzeuge | Wer den Fuhrpark verkleinert, will nicht bei null anfangen. |
| Werkstattbindung | Pflicht ohne Rabatt | wählbar, mit Nachlass und Hol- und Bringservice | Standzeiten kosten im Fuhrpark mehr als die Reparatur. |
Flottenversicherungen bieten die großen Kfz-Versicherer an, dazu Spezialisten für Güterverkehr. Die Annahmepolitik bei hoher Schadenquote unterscheidet sich deutlich.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Flotten von klein bis groß, Vertreter und Makler |
| AXA | Flottengeschäft über Makler und Vertreter |
| HDI | Talanx-Gruppe, Firmenflotten |
| R+V | genossenschaftlicher Verbund, Firmenkunden |
| KRAVAG | Teil der R+V-Gruppe, Kfz-Versicherung für das Güterkraftverkehrsgewerbe |
| VHV | Maklerversicherer mit großem Kfz-Bestand |
| Zurich | mittlere und große Flotten, auch international |
| Generali | Teil der Generali-Gruppe, Vertreter und Makler |
| Württembergische | W&W-Gruppe, Außendienst und Makler |
| Alte Leipziger | Teil des Alte Leipziger Hallesche Konzerns, Maklervertrieb |
Aus dem BaFin-Register
106
106 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Kraftfahrzeug-Kasko)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Pauschale Stückbeiträge für kleine Fuhrparks, meist ohne Schadenfreiheitsklassen und mit vereinfachter Annahme.
Beitrag nach Schadenquote, Stichtagsabrechnung, Kaskoformen je Fahrzeuggruppe.
Für Fuhrunternehmen, oft kombiniert mit Verkehrshaftung und Güterschaden-Haftpflicht.
Entschädigt den Fahrer bei selbstverschuldetem Unfall wie ein Haftpflichtversicherer.
Schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Eine Flottenversicherung lohnt sich erst ab 50 Fahrzeugen.
Das stimmt nicht.
Falsch. Viele Versicherer bieten Kleinflottenmodelle schon ab wenigen Fahrzeugen an, häufig ab drei bis fünf. Ab welcher Größe der Schadenverlauf statt der Einzelklassen zählt, ist je Versicherer verschieden.
Fährt ein Mitarbeiter betrunken einen Unfall, bekommt der Geschädigte kein Geld.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Opfer immer. Sie kann sich einen Teil vom Fahrer zurückholen, wegen der Trunkenheit in der Regel bis 5.000 Euro.
Auch ein Anhänger mit eigenem Kennzeichen braucht eine eigene Haftpflicht.
Das stimmt.
Stimmt. Zulassungspflichtige Anhänger sind selbst pflichtversichert, auch wenn sie nur gezogen werden. In der Flotte laufen sie deshalb als eigene Position mit.
Privatfahrten mit dem Dienstwagen sind im Flottenvertrag nicht versichert.
Das stimmt nicht.
Falsch. Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Zweck der Fahrt. Entscheidend ist, dass Fahrer und Angehörige zum vereinbarten Fahrerkreis gehören.
Ein Unfall mit dem Firmenwagen auf dem Weg zur Arbeit ist für den Fahrer ein Arbeitsunfall.
Das stimmt.
Stimmt. Der direkte Weg zur Arbeit ist nach § 8 SGB VII gesetzlich unfallversichert, zuständig ist die Berufsgenossenschaft. Für Umwege aus privaten Gründen gilt das nicht.
Fragen und Antworten
In der Flotte laufen alle Fahrzeuge in einem Vertrag mit einheitlichen Bedingungen und einem Stichtag. Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenverlauf des ganzen Fuhrparks, nicht nach der Schadenfreiheitsklasse jedes einzelnen Fahrzeugs.
Das hängt vor allem von Fahrzeugart, Kaskoform und der Schadenquote der letzten Jahre ab. Ein Fuhrpark mit wenigen Schäden zahlt deutlich weniger als einer gleicher Größe mit vielen Rangierschäden. Seriöse Pauschalen gibt es nicht.
Bei vielen Flottenverträgen spielen sie für den Beitrag keine Rolle mehr. Kleinflottentarife berücksichtigen sie teils noch. Wichtiger ist, was beim Austritt aus der Flotte passiert, das sollte vorher geregelt sein.
In guten Verträgen ja, über eine Vorsorgeversicherung bis zur Meldung. Für die Zulassung braucht jedes Fahrzeug trotzdem eine eigene eVB-Nummer, die der Versicherer aus dem Flottenvertrag ausstellt.
Der Versicherer bietet zur nächsten Hauptfälligkeit eine Sanierung an: höherer Beitrag, höhere Selbstbeteiligung oder eingeschränkte Kasko. Wird nicht saniert, droht die Kündigung. Ein Makler kann dann Alternativen suchen, braucht aber die Schadenstatistik.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden anderer. Im Dienst greift für Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung, bei Privatfahrten nicht. Eine Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke.
Ja. Gemischte Fuhrparks sind üblich, oft mit unterschiedlichen Kaskoformen je Gruppe. Für Fuhrunternehmen gibt es zusätzlich spezialisierte Anbieter, die Kfz-Versicherung und Verkehrshaftung verbinden.
Haftpflichtschäden ja, sobald Ansprüche erhoben werden. Bei kleinen Kaskoschäden kann es sinnvoll sein, selbst zu zahlen, weil jeder gemeldete Schaden die Quote belastet. Das lohnt eine Absprache mit dem Makler.
Er muss sicherstellen, dass nur Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis fahren, und die Fahrzeuge verkehrs- und betriebssicher halten, einschließlich der jährlichen Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Wer jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich nach § 21 StVG strafbar.
Nein. Die Kfz-Versicherung deckt Fahrzeug und Haftung, nicht die transportierte Ware. Dafür gibt es die Werkverkehrs- oder Transportversicherung als eigenen Vertrag oder Zusatzbaustein.
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?

Brauche ich eine Transportversicherung, wenn der Spediteur doch haftet?

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?
Welche Versicherungen brauche ich?
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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