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Kfz-Flottenversicherung: ein Vertrag für den ganzen Fuhrpark

Eine Flottenversicherung fasst alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag zusammen, mit einheitlichen Bedingungen und einem Beitrag, der sich am Schadenverlauf des ganzen Fuhrparks orientiert statt an Schadenfreiheitsklassen einzelner Autos. Die meisten Versicherer bieten sie ab drei Fahrzeugen an. Für Inhaber und Fuhrparkleiter heißt das weniger Verwaltung, aber auch: Die Schäden des Fuhrparks bestimmen den Preis des nächsten Jahres.

Kfz-Flottenversicherung

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?

Viele Versicherer bieten Flottenverträge ab drei Fahrzeugen an, einige schon ab zwei, wenn Anhänger oder Transporter dabei sind. Wirtschaftlich spürbar wird der Vorteil meist ab etwa fünf Fahrzeugen, weil dann Stückbeitrag, Verwaltung und einheitliche Bedingungen ins Gewicht fallen. Bei zwei oder drei Autos mit hohen Schadenfreiheitsklassen können Einzelverträge günstiger sein. Das lässt sich nur mit einem Vergleich beider Wege entscheiden.

Schadenquote statt Schadenfreiheitsklasse

Im Einzelvertrag hat jedes Fahrzeug seine eigene Schadenfreiheitsklasse. In der Flotte spielt sie meist keine Rolle mehr. Der Versicherer schaut auf das Verhältnis von bezahlten Schäden zu gezahltem Beitrag über den ganzen Fuhrpark, die Schadenquote. Ist sie niedrig, sinkt der Beitrag oder es gibt eine Rückvergütung, ist sie hoch, folgt ein Sanierungsangebot mit höherem Beitrag oder höherer Selbstbeteiligung, im schlimmsten Fall die Kündigung.

Das hat eine Kehrseite, die man vor dem Wechsel kennen sollte: Wer später einzelne Fahrzeuge wieder in Einzelverträge überführt, bekommt nicht automatisch gute Schadenfreiheitsklassen. Wie Fahrzeuge beim Austritt eingestuft werden, gehört vor Abschluss in den Vertrag.

Was der Fuhrparkleiter selbst in der Hand hat

Weil jeder Schaden die Quote belastet, ist Schadenverhütung in der Flotte bares Geld. Fahrertrainings, klare Regeln für die Privatnutzung, eine dokumentierte Führerscheinkontrolle und die jährliche Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 senken nicht nur Schäden, sie sind teils auch Halterpflicht. Wer als Halter jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich nach § 21 StVG strafbar.

Viele Flottenversicherer werten Schäden nach Fahrzeug, Fahrer und Schadenart aus. Wer diese Auswertung jährlich anfordert, sieht, ob die Rangierschäden am Lieferwagen oder die Glasschäden auf der Autobahn den Beitrag treiben, und kann gezielt gegensteuern, etwa mit Rückfahrkameras oder einer höheren Selbstbeteiligung nur in der Teilkasko.

Gemischte Fuhrparks, Leasing und Dienstwagen

In einem Flottenvertrag können Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Sonderfahrzeuge zusammen laufen, oft mit unterschiedlichen Kaskoformen je Fahrzeuggruppe. Geleaste Fahrzeuge brauchen fast immer eine Vollkasko, und bei Totalschaden oder Diebstahl bleibt ohne GAP-Deckung eine Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offenem Leasingbetrag.

Bei Dienstwagen mit Privatnutzung sollte der Fahrerkreis im Vertrag stimmen, Angehörige eingeschlossen. Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll, weil die Kfz-Haftpflicht den Fahrer selbst bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht entschädigt; im Dienst greift zwar die gesetzliche Unfallversicherung, auf der Privatfahrt nicht.

Was versichert ist

  • Kfz-Haftpflicht für alle gemeldeten Fahrzeuge
  • Teil- und Vollkasko je Fahrzeug oder Fahrzeuggruppe
  • Automatische Mitversicherung neu zugelassener Fahrzeuge bis zur Meldung
  • Fahrerschutz für den verletzten Fahrer, wenn vereinbart
  • GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Fahrzeuge
  • Schutzbrief mit Pannen- und Abschlepphilfe
  • Ladung im Werkverkehr, als Zusatzbaustein
  • Europaweiter Schutz für Auslandsfahrten

Was nicht versichert ist

  • Schäden bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Verschleiß, Betriebs- und Bremsschäden in der Kasko
  • Ladung und transportierte Waren ohne eigenen Baustein
  • Teilnahme an Rennen und Fahrveranstaltungen
  • Schäden unter Alkohol oder Drogen, mit Regress bis zu gesetzlichen Grenzen

Wer sie braucht

  • Betriebe mit drei oder mehr Pkw, Transportern oder Lkw
  • Handwerk und Dienstleister mit Servicefahrzeugen
  • Unternehmen mit Dienstwagen für Außendienst und Führungskräfte
  • Handel und Logistik mit gemischten Fuhrparks
  • Firmen mit Leasingfahrzeugen und regelmäßigem Fahrzeugwechsel

Wer darauf verzichten kann

  • Betriebe mit nur einem oder zwei Fahrzeugen in hohen Schadenfreiheitsklassen
  • Fuhrparks mit sehr hoher Schadenhäufigkeit, die im Einzelvertrag günstiger eingestuft bleiben

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Transporter rückwärts gegen den Poller, rund 1.500 bis 5.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein selbst verursachter Parkrempler ist nur in der Vollkasko gedeckt. Läuft die Fahrzeuggruppe nur mit Teilkasko, zahlt der Betrieb selbst.
  2. Marder im Motorraum des Dienstwagens, rund 300 €, mit Folgeschaden mehr. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Einfache Kaskotarife zahlen nur die zerbissenen Schläuche und Kabel. Starke Tarife übernehmen auch den Motorschaden, der daraus folgt.
  3. Motor stirbt: Öl nicht nachgefüllt, oft 5.000 bis 15.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ein Motorschaden aus mangelnder Wartung ist ein Betriebsschaden. Den zahlt keine Kaskoversicherung, egal wie gut der Tarif ist.
  4. Leasingwagen gestohlen, Lücke bleibt, Differenz oft vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Die Kasko zahlt den Wiederbeschaffungswert. Die Lücke zum offenen Leasingbetrag schließt nur eine GAP-Deckung.
  5. Fahrer verletzt sich, selbst schuld, bis in den sechsstelligen Bereich. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Die eigene Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallverursacher nichts. Die Fahrerschutzversicherung ersetzt seinen Personenschaden wie ein Haftpflichtversicherer.
  6. Werkzeug aus dem Transporter geklaut, oft vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Kfz-Versicherungen decken fest eingebaute Teile, nicht lose Werkzeuge und Waren. Dafür braucht es eine Werkverkehrs- oder Inhaltsversicherung.

Was sie kostet

Der Flottenbeitrag setzt sich aus einem Stückbeitrag je Fahrzeugart und dem Schadenverlauf der letzten Jahre zusammen. Auf jede Kfz-Prämie kommt die Versicherungsteuer.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Zahl und Art der Fahrzeuge
  • Schadenquote der letzten drei bis fünf Jahre
  • Kaskoform und Selbstbeteiligung
  • Fahrerkreis und Privatnutzung
  • Einsatzgebiet, etwa Stadtverkehr oder Fernverkehr
  • Zusatzbausteine wie Fahrerschutz, GAP, Schutzbrief
  • Maßnahmen zur Schadenverhütung

Flottenbeiträge hängen am Schadenverlauf des einzelnen Fuhrparks, öffentliche Vergleichswerte gibt es dafür nicht. Wir nennen deshalb keine Spannen. Was Ihr Fuhrpark kostet, zeigt das Angebot.

Die Tariflinien am Markt

01

Kleinflotte

Etwa drei bis fünfzehn Fahrzeuge, Stückbeiträge je Fahrzeugart, vereinfachte Annahme, oft ohne Schadenfreiheitsklassen.

02

Mittelflotte

Individuelle Kalkulation nach Schadenquote, Stichtagsabrechnung, Schadenauswertungen, wählbare Kaskoformen je Gruppe.

03

Großflotte

Selbstbehaltsmodelle, Schadenmanagement mit eigenen Werkstattnetzen, Rückvergütung bei gutem Verlauf, oft über mehrere Länder.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Deckungssumme Haftpflicht gesetzliche Mindestsummen 100 Mio. € pauschal, Personenschäden je Person bis 15 Mio. € Schwere Personenschäden mit Renten übersteigen die Mindestsummen schnell.
Neuzugänge Schutz erst ab Anmeldung automatische Vorsorge bis zur Meldung zum Stichtag Neue Fahrzeuge fahren oft, bevor die Verwaltung sie gemeldet hat.
Grobe Fahrlässigkeit Kürzung möglich Verzicht auf den Einwand, außer bei Alkohol und Drogen Rotlichtverstöße und Ablenkung am Steuer sind häufige Kaskofälle.
GAP-Deckung nicht enthalten für alle Leasingfahrzeuge eingeschlossen Nach Totalschaden bleibt sonst die Lücke zum Leasingrestwert.
Fahrerschutz nicht enthalten für alle Fahrer mit hoher Summe Den Fahrer selbst entschädigt die Haftpflicht nicht.
Schadenauswertung keine jährlich nach Fahrzeug, Fahrer und Schadenart Ohne Zahlen weiß niemand, wo die Quote herkommt.
Austrittsregelung keine Einstufung beim Ausscheiden vertraglich geregelte Einstufung einzelner Fahrzeuge Wer den Fuhrpark verkleinert, will nicht bei null anfangen.
Werkstattbindung Pflicht ohne Rabatt wählbar, mit Nachlass und Hol- und Bringservice Standzeiten kosten im Fuhrpark mehr als die Reparatur.

Anbieter im Überblick

Flottenversicherungen bieten die großen Kfz-Versicherer an, dazu Spezialisten für Güterverkehr. Die Annahmepolitik bei hoher Schadenquote unterscheidet sich deutlich.

VersichererEinordnung
AllianzFlotten von klein bis groß, Vertreter und Makler
AXAFlottengeschäft über Makler und Vertreter
HDITalanx-Gruppe, Firmenflotten
R+Vgenossenschaftlicher Verbund, Firmenkunden
KRAVAGTeil der R+V-Gruppe, Kfz-Versicherung für das Güterkraftverkehrsgewerbe
VHVMaklerversicherer mit großem Kfz-Bestand
Zurichmittlere und große Flotten, auch international
GeneraliTeil der Generali-Gruppe, Vertreter und Makler
WürttembergischeW&W-Gruppe, Außendienst und Makler
Alte LeipzigerTeil des Alte Leipziger Hallesche Konzerns, Maklervertrieb

Aus dem BaFin-Register

106

106 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Kraftfahrzeug-Kasko)

Alle 106 Namen aus dem Register anzeigen
  • ACM Versicherung AG
  • ADAC Autoversicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • AXA easy Versicherung AG
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • NEH Neue Hildener Versicherung AG
  • Neodigital Autoversicherung AG
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
  • Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Verti Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Volkswagen Autoversicherung AG
  • Volkswagen Versicherung Aktiengesellschaft
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WERTGARANTIE SE
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Kleinflottentarif

Pauschale Stückbeiträge für kleine Fuhrparks, meist ohne Schadenfreiheitsklassen und mit vereinfachter Annahme.

Individueller Flottenvertrag

Beitrag nach Schadenquote, Stichtagsabrechnung, Kaskoformen je Fahrzeuggruppe.

Lkw- und Güterverkehrsflotte

Für Fuhrunternehmen, oft kombiniert mit Verkehrshaftung und Güterschaden-Haftpflicht.

Fahrerschutz

Entschädigt den Fahrer bei selbstverschuldetem Unfall wie ein Haftpflichtversicherer.

GAP-Deckung

Schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Eine Flottenversicherung lohnt sich erst ab 50 Fahrzeugen.

Das stimmt nicht.

Falsch. Viele Versicherer bieten Kleinflottenmodelle schon ab wenigen Fahrzeugen an, häufig ab drei bis fünf. Ab welcher Größe der Schadenverlauf statt der Einzelklassen zählt, ist je Versicherer verschieden.

Fährt ein Mitarbeiter betrunken einen Unfall, bekommt der Geschädigte kein Geld.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Opfer immer. Sie kann sich einen Teil vom Fahrer zurückholen, wegen der Trunkenheit in der Regel bis 5.000 Euro.

Auch ein Anhänger mit eigenem Kennzeichen braucht eine eigene Haftpflicht.

Das stimmt.

Stimmt. Zulassungspflichtige Anhänger sind selbst pflichtversichert, auch wenn sie nur gezogen werden. In der Flotte laufen sie deshalb als eigene Position mit.

Privatfahrten mit dem Dienstwagen sind im Flottenvertrag nicht versichert.

Das stimmt nicht.

Falsch. Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Zweck der Fahrt. Entscheidend ist, dass Fahrer und Angehörige zum vereinbarten Fahrerkreis gehören.

Ein Unfall mit dem Firmenwagen auf dem Weg zur Arbeit ist für den Fahrer ein Arbeitsunfall.

Das stimmt.

Stimmt. Der direkte Weg zur Arbeit ist nach § 8 SGB VII gesetzlich unfallversichert, zuständig ist die Berufsgenossenschaft. Für Umwege aus privaten Gründen gilt das nicht.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Flottenbeitrag mit Einzelverträgen vergleichen, ohne die eigene Schadenquote zu kennen
  • Beim Wechsel die Austrittsregelung für einzelne Fahrzeuge übersehen
  • Leasingfahrzeuge ohne GAP-Deckung fahren
  • Führerscheinkontrollen nicht dokumentieren
  • Kleine Schäden melden, die man besser selbst gezahlt hätte, und so die Quote verschlechtern
  • Den Fahrerkreis bei privat genutzten Dienstwagen zu eng fassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Flotten- und Einzelversicherung?

In der Flotte laufen alle Fahrzeuge in einem Vertrag mit einheitlichen Bedingungen und einem Stichtag. Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenverlauf des ganzen Fuhrparks, nicht nach der Schadenfreiheitsklasse jedes einzelnen Fahrzeugs.

Was kostet eine Flottenversicherung?

Das hängt vor allem von Fahrzeugart, Kaskoform und der Schadenquote der letzten Jahre ab. Ein Fuhrpark mit wenigen Schäden zahlt deutlich weniger als einer gleicher Größe mit vielen Rangierschäden. Seriöse Pauschalen gibt es nicht.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklassen in die Flotte mit?

Bei vielen Flottenverträgen spielen sie für den Beitrag keine Rolle mehr. Kleinflottentarife berücksichtigen sie teils noch. Wichtiger ist, was beim Austritt aus der Flotte passiert, das sollte vorher geregelt sein.

Sind neue Fahrzeuge sofort versichert?

In guten Verträgen ja, über eine Vorsorgeversicherung bis zur Meldung. Für die Zulassung braucht jedes Fahrzeug trotzdem eine eigene eVB-Nummer, die der Versicherer aus dem Flottenvertrag ausstellt.

Was passiert, wenn meine Schadenquote zu hoch ist?

Der Versicherer bietet zur nächsten Hauptfälligkeit eine Sanierung an: höherer Beitrag, höhere Selbstbeteiligung oder eingeschränkte Kasko. Wird nicht saniert, droht die Kündigung. Ein Makler kann dann Alternativen suchen, braucht aber die Schadenstatistik.

Ist der Fahrer eines Firmenwagens bei eigenem Verschulden versichert?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden anderer. Im Dienst greift für Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung, bei Privatfahrten nicht. Eine Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke.

Können Lkw und Pkw in einem Flottenvertrag laufen?

Ja. Gemischte Fuhrparks sind üblich, oft mit unterschiedlichen Kaskoformen je Gruppe. Für Fuhrunternehmen gibt es zusätzlich spezialisierte Anbieter, die Kfz-Versicherung und Verkehrshaftung verbinden.

Muss ich jeden Schaden melden?

Haftpflichtschäden ja, sobald Ansprüche erhoben werden. Bei kleinen Kaskoschäden kann es sinnvoll sein, selbst zu zahlen, weil jeder gemeldete Schaden die Quote belastet. Das lohnt eine Absprache mit dem Makler.

Welche Pflichten hat der Fuhrparkleiter als Halter?

Er muss sicherstellen, dass nur Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis fahren, und die Fahrzeuge verkehrs- und betriebssicher halten, einschließlich der jährlichen Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Wer jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich nach § 21 StVG strafbar.

Deckt die Flottenversicherung die Ladung?

Nein. Die Kfz-Versicherung deckt Fahrzeug und Haftung, nicht die transportierte Ware. Dafür gibt es die Werkverkehrs- oder Transportversicherung als eigenen Vertrag oder Zusatzbaustein.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Flottenversicherung anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Flottenversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Das gehört oft dazu

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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