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Einzelpolice
Eine Sendung, ein Vertrag. Für gelegentliche Transporte und besonders wertvolle Einzelstücke.
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Geht Ware unterwegs verloren, haftet der Frachtführer nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, bei leichter, wertvoller Ware ist das ein Bruchteil des Werts. Die Warentransportversicherung ersetzt den tatsächlichen Wert der Ware, die Verkehrshaftungsversicherung deckt die Haftung von Frachtführern und Spediteuren. Für Händler, Hersteller, Spediteure und Betriebe mit eigenem Werkverkehr sind das drei verschiedene Verträge.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, sobald Ihre Ware pro Kilogramm mehr wert ist als rund zehn Euro. Frachtführer haften nach § 431 HGB und im internationalen Straßenverkehr nach Art. 23 CMR nur bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, und nur, wenn sie überhaupt haften. Ein Karton Elektronik mit 10 kg und 8.000 Euro Warenwert bringt dann rund 100 Euro. Die Warentransportversicherung zahlt dagegen den versicherten Warenwert, unabhängig vom Verschulden des Transporteurs.
Selbst rechnen
Geht Ware verloren, haftet der Frachtführer nach HGB und CMR nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm. Bei leichter, teurer Ware ist das fast nichts.
Den aktuellen Kurs veröffentlicht der Internationale Währungsfonds. Bei qualifiziertem Verschulden entfällt die Grenze, das muss man aber beweisen.
Die Warentransportversicherung schließt, wer das Risiko an der Ware trägt: Verkäufer oder Käufer, je nach vereinbarter Incoterms-Klausel. Sie versichert die Ware selbst, meist als Allgefahrendeckung nach den DTV-Güterversicherungsbedingungen, und zahlt den Wert unabhängig davon, ob jemand haftet.
Die Verkehrshaftungsversicherung schließt, wer transportiert, lagert oder Transporte organisiert: Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter. Sie deckt deren gesetzliche und vertragliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber, also nur bis zu den Haftungsgrenzen. Die Werkverkehrsversicherung schließlich versichert eigene Güter, die ein Betrieb mit eigenen Fahrzeugen fährt, etwa der Handwerker mit Material oder der Großhändler mit eigener Auslieferung.
Im deutschen Frachtrecht haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung bis 8,33 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 HGB). Ein Sonderziehungsrecht entspricht je nach Kurs etwas mehr als einem Euro. Per AGB darf der Betrag zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten liegen, wenn darauf deutlich hingewiesen wird (§ 449 HGB). Im grenzüberschreitenden Straßenverkehr gilt die CMR zwingend, ebenfalls mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm.
Arbeiten Spediteure nach den ADSp 2017, begrenzen diese die Haftung zusätzlich, unter anderem auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall und bei multimodalen Transporten mit Seestrecke auf 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm. Unbegrenzt haftet der Transporteur nur bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens (§ 435 HGB), und das muss im Streit erst bewiesen werden.
Wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht befördert, muss nach § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung für Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland haben. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 Euro je Schadenereignis, eine Jahreshöchstleistung ist zulässig, darf aber das Doppelte nicht unterschreiten. Der Nachweis muss bei Fahrten mitgeführt werden, kontrolliert wird durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Für den Werkverkehr gilt diese Pflicht nicht. Er ist aber auch nicht durch eine Frachtführerhaftung abgesichert: Wer seine eigene Ware fährt, haftet sich selbst gegenüber nicht. Kippt die Ladung beim Ausweichmanöver, zahlt nur eine Werkverkehrsversicherung.
Wer das Transportrisiko trägt, steht im Kaufvertrag, meist über eine Incoterms-Klausel. Bei EXW und FCA geht das Risiko früh auf den Käufer über, bei DAP und DDP trägt es der Verkäufer bis zum Ziel. Nach den Incoterms 2020 muss der Verkäufer bei CIF mindestens eine Deckung nach den Institute Cargo Clauses (C) besorgen, bei CIP nach den Clauses (A), jeweils über 110 Prozent des Vertragspreises. Wer regelmäßig versendet, deckt alle Sendungen über eine Jahrespolice ab.
Werden Boote und Yachten transportiert, über Land oder als Seefracht, ist NAMMERT nicht Makler, sondern selbst Assekuradeur.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Transportversicherungen werden als Prämiensatz auf den Warenwert berechnet. Bei Jahrespolicen meldet der Kunde seinen Versandwert oder Umsatz, die Verkehrshaftung wird meist nach Frachtumsatz oder Fahrzeugzahl abgerechnet.
Prämiensätze in der Transportversicherung hängen so stark von Ware und Route ab, dass es keine belastbaren öffentlichen Richtwerte gibt. Wir nennen deshalb keine Beispiele. Ihr Beitrag ergibt sich aus dem Angebot.
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Eine Sendung, ein Vertrag. Für gelegentliche Transporte und besonders wertvolle Einzelstücke.
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Alle Sendungen eines Jahres automatisch versichert bis zu einer Höchstsumme je Transportmittel, Abrechnung nach Umsatz. Der Standard für regelmäßige Versender.
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Transporte weltweit einschließlich Vor- und Nachlagerung, Messen und Ausstellungen, oft mit Einschluss von Krieg und Streik.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungsumfang | benannte Gefahren | volle Deckung nach DTV-Güter, also Allgefahren | Bei benannten Gefahren fällt ein Schaden mit unklarer Ursache oft durch. |
| Versicherungswert | Rechnungswert | Rechnungswert plus Fracht und imaginärer Gewinn | Sonst fehlen im Schaden die bezahlten Frachtkosten und die erwartete Marge. |
| Höchstsumme je Transportmittel | knapp bemessen | am vollen Lkw oder Container ausgerichtet | Wird eine ganze Ladung gestohlen, zählt die Summe je Fahrzeug. |
| Lagerungen | nur kurz transportbedingt | Vor-, Zwischen- und Nachlagerung mit langer Frist | Ware steht oft wochenlang in fremden Lagern. |
| Verkehrshaftung | gesetzliche Haftung nach HGB | auch CMR, ADSp und vertraglich erweiterte Haftung | Auftraggeber verlangen oft höhere Haftung, als das Gesetz vorsieht. |
| Qualifiziertes Verschulden | Deckung nur bis zu den Haftungsgrenzen | Deckung auch bei grobem Organisationsverschulden | Gerade bei Diebstahl von ungesichert abgestellten Lkw wird unbegrenzte Haftung geltend gemacht. |
| Werkverkehr | nicht versichert | eigene Ware auf eigenen Fahrzeugen eingeschlossen | Ohne Frachtführer gibt es niemanden, der für die eigene Ware haftet. |
Transport ist eine Spezialsparte. Neben den großen Sachversicherern zeichnen spezialisierte Häuser für das Verkehrsgewerbe. Für Warentransport, Verkehrshaftung und Werkverkehr sind oft unterschiedliche Anbieter stark.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Transportsparte für Mittelstand, Vertreter und Makler |
| AXA | Transportversicherung über Makler |
| HDI Global | Industriegeschäft der Talanx-Gruppe mit Transportsparte |
| Zurich | Transport und Logistik für Firmenkunden |
| Helvetia | deutsche Direktion der Helvetia mit Transportgeschäft über Makler |
| KRAVAG | Teil der R+V-Gruppe, auf Güterkraftverkehr und Logistik ausgerichtet |
| R+V | Firmenkundengeschäft im genossenschaftlichen Verbund |
| Mannheimer | Teil des Continentale Versicherungsverbunds, Spezialsparten über Makler |
| Gothaer | Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe, Transport für Mittelstand |
Aus dem BaFin-Register
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83 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Transportgüter)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Versichert die Ware selbst, als Einzel-, Jahres- oder Umsatzpolice.
Für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter; deckt die Haftung nach HGB, CMR und ADSp.
Pflichtversicherung für gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t, oft Teil der Verkehrshaftungsversicherung.
Eigene Waren, Material und Werkzeug auf eigenen Fahrzeugen.
Exponate auf dem Weg zur Messe, während der Messe und zurück.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Hat die Reederei ein Schiff gerettet, zahlen auch Eigentümer unbeschädigter Ladung mit.
Das stimmt.
Stimmt. Bei der Großen Haverei werden die Kosten der Rettung auf Schiff und alle Ladungen verteilt, auch auf die heil gebliebene Ware. Ohne Versicherung muss der Empfänger vor der Auslieferung eine Sicherheit leisten.
Die Transportversicherung zahlt nur, wenn jemand den Schaden verschuldet hat.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Warentransportversicherung ist eine Sachversicherung und fragt nicht nach Schuld. Ob der Versicherer danach beim Frachtführer Regress nimmt, ist seine Sache.
Kommt die Ware zu spät, ersetzt die Transportversicherung den entgangenen Gewinn.
Das stimmt nicht.
Nein. Verzögerung und Marktverlust sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Der Frachtführer haftet für Lieferfristüberschreitung nach § 431 HGB nur bis zum dreifachen Betrag der Fracht.
Üblich ist es, Ware höher zu versichern als ihren Rechnungswert.
Das stimmt.
Stimmt. Meist werden 110 Prozent versichert. Die zusätzlichen zehn Prozent, der imaginäre Gewinn, decken den erwarteten Gewinn und Nebenkosten, die mit der Ware verloren gehen.
Beschlagnahmt der Zoll im Zielland die Ware, ist das ein Transportschaden.
Das stimmt nicht.
Falsch. Beschlagnahme und Maßnahmen von Behörden sind in der Regel ausgeschlossen, soweit sie nicht besonders eingeschlossen sind. Hier hilft nur eine saubere Prüfung von Papieren und Sanktionslisten vor dem Versand.
Fragen und Antworten
Höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, das sind knapp zehn Euro je Kilogramm, abhängig vom Tageskurs. Grundlage sind § 431 HGB und im internationalen Straßenverkehr Art. 23 CMR. Bei wertvoller, leichter Ware ist das ein Bruchteil des Werts.
Die Warentransportversicherung schließt der Eigentümer oder Risikoträger der Ware, sie zahlt den Warenwert. Die Verkehrshaftungsversicherung schließt der Transporteur, sie zahlt nur, wenn und soweit er haftet.
In Deutschland ist für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t eine Güterschaden-Haftpflicht nach § 7a GüKG Pflicht, allerdings für Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland. Für grenzüberschreitende Fahrten nach CMR ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von Auftraggebern praktisch immer verlangt.
Wenn die eigene Ladung nennenswerten Wert hat, ja. Im Werkverkehr gibt es keinen Frachtführer, der haftet, und die Kfz-Versicherung zahlt nicht für die Ladung. Die Werkverkehrsversicherung deckt Material, Ware und Werkzeug auf eigenen Fahrzeugen.
Sie wird als Prämiensatz auf den versicherten Warenwert berechnet, bei Jahrespolicen auf den Versandumsatz. Ware, Route, Verpackung und Diebstahlrisiko bestimmen den Satz. Eine seriöse Pauschale gibt es nicht.
Der Verkäufer. Nach den Incoterms 2020 muss er bei CIF mindestens eine Deckung nach den Institute Cargo Clauses (C) über 110 Prozent des Vertragspreises beschaffen. Das ist eine eingeschränkte Deckung; der Käufer sollte prüfen, ob er ergänzend versichert.
Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens entfallen die Haftungsgrenzen nach § 435 HGB. Das muss der Geschädigte aber darlegen, und der Streit kann Jahre dauern. Eine eigene Warenversicherung zahlt ohne diesen Umweg.
Paketdienste haften nach ihren Bedingungen meist nur bis zu niedrigen Beträgen je Paket. Wer regelmäßig wertvolle Ware per Paket versendet, versichert sie über eine eigene Jahrespolice, die Paket- und Kuriersendungen ausdrücklich einschließt.
In der Warentransportversicherung nur für transportbedingte Lagerungen und oft nur für eine begrenzte Zeit. Für längere Lagerungen braucht es eine Erweiterung oder eine Inhaltsversicherung am Lagerort.
Für Boote und Yachten, auf dem Trailer, per Lkw oder als Deckladung, ist NAMMERT selbst Assekuradeur und nicht Makler. Diese Transporte rechnen wir direkt.
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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