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Drohnenversicherung: Pflicht für jede Drohne, auch die kleinste

Wer in Deutschland eine Drohne fliegen lässt, muss eine Haftpflichtversicherung haben, unabhängig von Gewicht und Zweck. Viele Privathaftpflichttarife schließen kleine Drohnen ein, aber nicht jeder erfüllt die Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes. Wer gewerblich fliegt, braucht eine eigene Police.

Drohnenversicherung (Drohnenhaftpflicht und Kasko)

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Ja. Das Luftverkehrsgesetz verlangt vom Halter jedes unbemannten Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung, auch für Drohnen unter 250 Gramm und auch für reine Freizeitflüge. Die Mindestdeckung richtet sich nach EU-Recht und beträgt für Drohnen unter 500 Kilogramm 750.000 Sonderziehungsrechte, rund 900.000 Euro. Ob Ihre Privathaftpflicht das erfüllt, steht in den Bedingungen: Sie muss Drohnen ausdrücklich einschließen und die Luftfahrt-Haftpflicht nach LuftVG decken.

Gefährdungshaftung: warum Drohnen anders behandelt werden als Fahrräder

Für Luftfahrzeuge gilt eine strengere Haftung als im Alltag. Stürzt eine Drohne ab und trifft ein Auto oder einen Menschen, haftet der Halter nach dem Luftverkehrsgesetz auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa bei einem Softwarefehler oder einer Windböe. Deshalb hat der Gesetzgeber die Versicherung zur Pflicht gemacht.

Die Pflicht gilt für jedes Gerät, das im Freien fliegt, auch für 249-Gramm-Drohnen, die keine Registrierung brauchen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und haftet im Schadenfall mit dem eigenen Vermögen.

Privathaftpflicht oder eigene Drohnenhaftpflicht?

Viele moderne Privathaftpflichttarife schließen Drohnen ein, meist bis zu einem Startgewicht von 5 Kilogramm, manche nur bis 250 Gramm oder 2 Kilogramm. Entscheidend sind drei Punkte: Das Gerät muss ausdrücklich genannt sein, die Deckung muss die Pflichtversicherung nach LuftVG erfüllen, und die Nutzung muss privat sein. Lassen Sie sich eine Versicherungsbestätigung geben, die Sie beim Fliegen dabeihaben.

Sobald ein Foto verkauft, ein Video für einen Kunden gedreht oder eine Dachinspektion abgerechnet wird, ist das gewerblich. Dann zahlt die Privathaftpflicht nicht, und es braucht eine eigene Drohnenhaftpflicht, oft verbunden mit Kasko für das Gerät.

Was die EU-Regeln sonst noch verlangen

Seit 2021 gelten EU-weit einheitliche Regeln. Betreiber registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera trägt, außer es handelt sich um Spielzeug. Die Registriernummer gehört als e-ID auf das Gerät. Ab 250 Gramm ist zusätzlich der EU-Kompetenznachweis für die Unterkategorien A1 und A3 nötig, für A2 das Fernpiloten-Zeugnis.

Die Versicherung fragt diese Nachweise im Schadenfall ab. Wer ohne erforderlichen Kompetenznachweis oder in einer Flugverbotszone fliegt, riskiert Regress, auch wenn die Police dem Geschädigten gegenüber zahlt.

Was versichert ist

  • Personen- und Sachschäden an Dritten durch Absturz oder Kollision
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erfüllung der Pflichtversicherung nach Luftverkehrsgesetz
  • Private Flüge im In- und Ausland, je nach Geltungsbereich
  • Gewerbliche Einsätze in einer gewerblichen Drohnenpolice
  • Kasko: Absturz, Kollision und Bruch des eigenen Geräts, wenn vereinbart
  • Kasko: Diebstahl und Verlust, auch Fly-away, je nach Tarif

Was nicht versichert ist

  • Gewerbliche Flüge über die Privathaftpflicht
  • Flüge ohne erforderliche Registrierung oder Kompetenznachweis, je nach Bedingungen
  • Vorsätzliche Verstöße gegen Flugverbotszonen
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Aufnahmen, meist ausgeschlossen
  • Drohnen oberhalb der Gewichtsgrenze des Tarifs
  • Schäden am eigenen Gerät ohne Kasko

Wer sie braucht

  • Jeder, der eine Drohne im Freien fliegen lässt, egal wie leicht
  • Fotografen, Makler, Dachdecker, Landwirte und alle, die Drohnen beruflich einsetzen
  • Besitzer teurer Kameradrohnen, die das Gerät selbst absichern wollen
  • Modellflieger, deren Verein keine ausreichende Gruppenversicherung hat

Wer darauf verzichten kann

  • Eine eigene Drohnenhaftpflicht, wenn die Privathaftpflicht Ihre Drohne nachweislich nach LuftVG einschließt

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Drohne fällt auf parkendes Auto, rund 500 bis 3.000 €. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Den Schaden am fremden Auto zahlt jede Drohnenhaftpflicht, auch ohne Ihr Verschulden. Voraussetzung ist, dass das Gerät in der Police steht.
  2. Fly-away über dem Baggersee, Preis der Drohne, oft 500 bis 2.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Die Haftpflicht zahlt nie das eigene Gerät. Nur eine Drohnenkasko mit Verlustdeckung ersetzt eine Drohne, die nicht zurückkommt.
  3. Hochzeitsvideo gegen Bezahlung, vom Pflaster bis zum sechsstelligen Personenschaden. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Wer für Geld fliegt, fliegt gewerblich, und die Privathaftpflicht ist dann raus. Starke Tarife schließen gelegentliche gewerbliche Flüge ein.
  4. Neue 900-Gramm-Drohne, alte Police, der ganze Schaden bei Dritten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Viele Privathaftpflichttarife versichern Drohnen nur bis 250 Gramm. Wer aufrüstet, muss die Gewichtsgrenze prüfen.
  5. Absturz auf ein Boot in Kroatien, rund 1.000 bis 10.000 €. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Gilt die Police nur in Deutschland, sind Sie im Urlaub nicht versichert. Weltweite Tarife zahlen auch dort.
  6. Nachbar klagt wegen Filmaufnahmen, Anwalts- und Gerichtskosten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Unterlassungs- und Datenschutzansprüche sind keine Haftpflichtschäden. Dafür zahlt keine Drohnenversicherung.

Was sie kostet

Für Freizeitpiloten ist der Drohnenschutz oft schon in der Privathaftpflicht enthalten oder kostet als Baustein wenig. Eigene gewerbliche Policen kosten mehr, weil Einsatzarten, Gewicht und Deckung stark schwanken.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Private oder gewerbliche Nutzung
  • Startgewicht und Betriebskategorie
  • Deckungssumme über dem gesetzlichen Minimum
  • Kasko: Gerätewert und Selbstbeteiligung
  • Geltungsbereich Deutschland, Europa oder weltweit

Wir nennen keine Beitragsspannen, weil private Drohnen meist über die Privathaftpflicht laufen und gewerbliche Policen sehr individuell sind. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Baustein der Privathaftpflicht

Private Flüge bis zu einem Gewicht, oft 5 kg, mit der Deckungssumme der Privathaftpflicht. Günstig, aber nur privat.

02

Eigene Drohnenhaftpflicht

Für Halter ohne passende Privathaftpflicht oder für mehrere und schwerere Drohnen, privat und gewerblich wählbar, mit Versicherungsbestätigung nach LuftVG.

03

Haftpflicht plus Kasko

Zusätzlich Schäden am eigenen Gerät, Diebstahl und Verlust. Für teure Kameradrohnen und gewerbliche Betreiber.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Deckungssumme 750.000 SZR nach EU-Recht 3 bis 10 Mio. € pauschal Ein Absturz auf eine Straße kann Personenschäden weit über dem Minimum auslösen.
Gewichtsgrenze bis 250 g bis 5 kg oder mehr Die meisten Kameradrohnen wiegen zwischen 250 Gramm und 1 Kilogramm.
Nachweis nach LuftVG Drohnen in den Bedingungen genannt eigene Versicherungsbestätigung für die Pflichtversicherung Die Behörde oder Polizei kann den Nachweis vor Ort verlangen.
Nutzung nur privat privat und gelegentlich gewerblich Schon ein verkauftes Foto macht den Flug gewerblich.
Geltungsbereich Deutschland weltweit, mit Nachweis in englischer Sprache Im Urlaub gelten oft andere Vorgaben, etwa eine Pflicht zum Nachweis auf Englisch.
Kasko und Fly-away keine Absturz, Diebstahl und Verlust eingeschlossen Ein Fly-away über Wasser ist der typische Totalverlust.

Anbieter im Überblick

Drohnen versichern sowohl große Sachversicherer im Rahmen der Privathaftpflicht als auch Luftfahrt-Spezialisten mit eigenen Tarifen. Welcher Tarif welche Grenze hat, ändert sich häufig. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
AllianzPrivat- und Gewerbehaftpflicht, Vertreter und Makler
AXAPrivat- und Gewerbehaftpflicht, Vertreter und Makler
VHVMaklerversicherer mit Schwerpunkt Haftpflicht
Haftpflichtkasseauf Haftpflicht spezialisierter Versicherungsverein, Maklervertrieb
ERGOTeil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb
HDITeil der Talanx-Gruppe, Privat- und Gewerbekunden
Hübenerauf Luftfahrt spezialisierter Versicherer aus Hamburg
Gothaerseit 2025 Teil der Barmenia Gothaer, Vertreter und Makler

Aus dem BaFin-Register

61

61 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Luftfahrzeug-Haftpflicht)

Alle 61 Namen aus dem Register anzeigen
  • ADLER Versicherung AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • Euro-Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Drohnen in der Privathaftpflicht

Für Freizeitpiloten mit leichten Drohnen. Vor dem ersten Flug die Gewichtsgrenze und den LuftVG-Nachweis prüfen.

Private Drohnenhaftpflicht

Eigenständige Police für private Piloten, wenn die Privathaftpflicht nicht passt oder mehrere Geräte versichert werden sollen.

Gewerbliche Drohnenhaftpflicht

Für Aufträge in der offenen und speziellen Kategorie, oft mit höherer Deckung und Nachweisen für Auftraggeber.

Drohnenkasko

Deckt das eigene Gerät samt Kamera und Zubehör gegen Absturz, Bruch, Diebstahl und Verlust.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Über Wohngrundstücke darf ich mit einer Kameradrohne nur mit Zustimmung fliegen.

Das stimmt.

Stimmt. Die Luftverkehrsordnung verbietet den Überflug von Wohngrundstücken mit Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera, solange der Eigentümer nicht zustimmt. Das gilt auch für die eigene Straße.

Höher als 120 Meter darf ich mit einer Hobbydrohne nicht fliegen.

Das stimmt.

Richtig, das ist die EU-Grenze für die offene Kategorie. Gemessen wird vom nächsten Punkt der Erdoberfläche. Wer höher will, braucht eine Genehmigung.

Wenn ich die Drohne eines Freundes schrotte, zahlt meine Haftpflicht sie ihm.

Das stimmt nicht.

Oft nicht. Schäden an geliehenen Sachen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur bis zu einer kleinen Summe versichert. Klären Sie das vor dem Flug, nicht danach.

Wo ich spazieren gehen darf, darf ich auch meine Drohne fliegen lassen.

Das stimmt nicht.

Falsch. Über Naturschutzgebieten, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und in der Nähe von Flughäfen gelten Verbote oder Genehmigungspflichten. Die Karte der Deutschen Flugsicherung zeigt die Zonen.

Eine Drohne unter 250 Gramm darf auch über Menschenmengen fliegen.

Das stimmt nicht.

Nein. Über Menschenansammlungen ist in der offenen Kategorie jeder Flug verboten, egal wie leicht die Drohne ist. Über einzelne Unbeteiligte dürfen nur die kleinsten Klassen.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Glauben, eine Drohne unter 250 Gramm brauche keine Versicherung
  • Die Privathaftpflicht für gewerbliche Aufnahmen nutzen
  • Die Gewichtsgrenze der Privathaftpflicht mit einer neuen, schwereren Drohne überschreiten
  • Keine Versicherungsbestätigung beim Flug dabeihaben
  • Im Ausland ohne Prüfung der dortigen Versicherungspflicht fliegen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?

Ja. Die 250-Gramm-Grenze gilt nur für Registrierung und Kompetenznachweis. Die Haftpflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist für jede Drohne Pflicht, die im Freien fliegt.

Reicht meine Privathaftpflicht für die Drohne?

Wenn die Bedingungen Drohnen ausdrücklich einschließen, die Gewichtsgrenze passt und die Pflichtversicherung nach LuftVG erfüllt wird, ja. Für gewerbliche Flüge nie. Fragen Sie nach einer schriftlichen Versicherungsbestätigung.

Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

Gesetzlich mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte, das sind rund 900.000 Euro, für Drohnen unter 500 Kilogramm. Empfehlenswert sind mehrere Millionen Euro, wie in einer guten Privathaftpflicht.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fliege?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Im Schadenfall haften Sie außerdem mit Ihrem Privatvermögen, und zwar auch ohne Verschulden, weil das Luftverkehrsgesetz eine Gefährdungshaftung vorsieht.

Ist das Fotografieren fürs eigene Instagram gewerblich?

Nicht, solange Sie damit kein Geld verdienen. Sobald Sie Aufnahmen verkaufen, für Werbung nutzen oder für Kunden fliegen, gilt der Flug als gewerblich und braucht eine gewerbliche Deckung.

Zahlt die Versicherung, wenn meine Drohne ins Meer stürzt?

Die Haftpflicht nicht, sie zahlt nur Schäden bei anderen. Das eigene Gerät ist nur mit einer Drohnenkasko versichert, die Absturz und Verlust einschließt.

Muss ich mich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren?

Ja, wenn Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Die Registriernummer gehört als e-ID gut sichtbar auf das Gerät.

Gilt meine Drohnenversicherung im Urlaub?

Das hängt vom Geltungsbereich ab: manche Tarife nur Deutschland, manche Europa, gute weltweit. Einige Länder verlangen eigene Registrierungen oder einen Versicherungsnachweis in der Landes- oder englischer Sprache.

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Drohnenversicherung (Drohnenhaftpflicht und Kasko)

4Ihr bisheriger Vertrag
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