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Baustein der Privathaftpflicht
Private Flüge bis zu einem Gewicht, oft 5 kg, mit der Deckungssumme der Privathaftpflicht. Günstig, aber nur privat.
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Wer in Deutschland eine Drohne fliegen lässt, muss eine Haftpflichtversicherung haben, unabhängig von Gewicht und Zweck. Viele Privathaftpflichttarife schließen kleine Drohnen ein, aber nicht jeder erfüllt die Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes. Wer gewerblich fliegt, braucht eine eigene Police.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja. Das Luftverkehrsgesetz verlangt vom Halter jedes unbemannten Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung, auch für Drohnen unter 250 Gramm und auch für reine Freizeitflüge. Die Mindestdeckung richtet sich nach EU-Recht und beträgt für Drohnen unter 500 Kilogramm 750.000 Sonderziehungsrechte, rund 900.000 Euro. Ob Ihre Privathaftpflicht das erfüllt, steht in den Bedingungen: Sie muss Drohnen ausdrücklich einschließen und die Luftfahrt-Haftpflicht nach LuftVG decken.
Für Luftfahrzeuge gilt eine strengere Haftung als im Alltag. Stürzt eine Drohne ab und trifft ein Auto oder einen Menschen, haftet der Halter nach dem Luftverkehrsgesetz auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa bei einem Softwarefehler oder einer Windböe. Deshalb hat der Gesetzgeber die Versicherung zur Pflicht gemacht.
Die Pflicht gilt für jedes Gerät, das im Freien fliegt, auch für 249-Gramm-Drohnen, die keine Registrierung brauchen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und haftet im Schadenfall mit dem eigenen Vermögen.
Viele moderne Privathaftpflichttarife schließen Drohnen ein, meist bis zu einem Startgewicht von 5 Kilogramm, manche nur bis 250 Gramm oder 2 Kilogramm. Entscheidend sind drei Punkte: Das Gerät muss ausdrücklich genannt sein, die Deckung muss die Pflichtversicherung nach LuftVG erfüllen, und die Nutzung muss privat sein. Lassen Sie sich eine Versicherungsbestätigung geben, die Sie beim Fliegen dabeihaben.
Sobald ein Foto verkauft, ein Video für einen Kunden gedreht oder eine Dachinspektion abgerechnet wird, ist das gewerblich. Dann zahlt die Privathaftpflicht nicht, und es braucht eine eigene Drohnenhaftpflicht, oft verbunden mit Kasko für das Gerät.
Seit 2021 gelten EU-weit einheitliche Regeln. Betreiber registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera trägt, außer es handelt sich um Spielzeug. Die Registriernummer gehört als e-ID auf das Gerät. Ab 250 Gramm ist zusätzlich der EU-Kompetenznachweis für die Unterkategorien A1 und A3 nötig, für A2 das Fernpiloten-Zeugnis.
Die Versicherung fragt diese Nachweise im Schadenfall ab. Wer ohne erforderlichen Kompetenznachweis oder in einer Flugverbotszone fliegt, riskiert Regress, auch wenn die Police dem Geschädigten gegenüber zahlt.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Für Freizeitpiloten ist der Drohnenschutz oft schon in der Privathaftpflicht enthalten oder kostet als Baustein wenig. Eigene gewerbliche Policen kosten mehr, weil Einsatzarten, Gewicht und Deckung stark schwanken.
Wir nennen keine Beitragsspannen, weil private Drohnen meist über die Privathaftpflicht laufen und gewerbliche Policen sehr individuell sind. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Private Flüge bis zu einem Gewicht, oft 5 kg, mit der Deckungssumme der Privathaftpflicht. Günstig, aber nur privat.
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Für Halter ohne passende Privathaftpflicht oder für mehrere und schwerere Drohnen, privat und gewerblich wählbar, mit Versicherungsbestätigung nach LuftVG.
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Zusätzlich Schäden am eigenen Gerät, Diebstahl und Verlust. Für teure Kameradrohnen und gewerbliche Betreiber.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | 750.000 SZR nach EU-Recht | 3 bis 10 Mio. € pauschal | Ein Absturz auf eine Straße kann Personenschäden weit über dem Minimum auslösen. |
| Gewichtsgrenze | bis 250 g | bis 5 kg oder mehr | Die meisten Kameradrohnen wiegen zwischen 250 Gramm und 1 Kilogramm. |
| Nachweis nach LuftVG | Drohnen in den Bedingungen genannt | eigene Versicherungsbestätigung für die Pflichtversicherung | Die Behörde oder Polizei kann den Nachweis vor Ort verlangen. |
| Nutzung | nur privat | privat und gelegentlich gewerblich | Schon ein verkauftes Foto macht den Flug gewerblich. |
| Geltungsbereich | Deutschland | weltweit, mit Nachweis in englischer Sprache | Im Urlaub gelten oft andere Vorgaben, etwa eine Pflicht zum Nachweis auf Englisch. |
| Kasko und Fly-away | keine | Absturz, Diebstahl und Verlust eingeschlossen | Ein Fly-away über Wasser ist der typische Totalverlust. |
Drohnen versichern sowohl große Sachversicherer im Rahmen der Privathaftpflicht als auch Luftfahrt-Spezialisten mit eigenen Tarifen. Welcher Tarif welche Grenze hat, ändert sich häufig. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Privat- und Gewerbehaftpflicht, Vertreter und Makler |
| AXA | Privat- und Gewerbehaftpflicht, Vertreter und Makler |
| VHV | Maklerversicherer mit Schwerpunkt Haftpflicht |
| Haftpflichtkasse | auf Haftpflicht spezialisierter Versicherungsverein, Maklervertrieb |
| ERGO | Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb |
| HDI | Teil der Talanx-Gruppe, Privat- und Gewerbekunden |
| Hübener | auf Luftfahrt spezialisierter Versicherer aus Hamburg |
| Gothaer | seit 2025 Teil der Barmenia Gothaer, Vertreter und Makler |
Aus dem BaFin-Register
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61 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Luftfahrzeug-Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Für Freizeitpiloten mit leichten Drohnen. Vor dem ersten Flug die Gewichtsgrenze und den LuftVG-Nachweis prüfen.
Eigenständige Police für private Piloten, wenn die Privathaftpflicht nicht passt oder mehrere Geräte versichert werden sollen.
Für Aufträge in der offenen und speziellen Kategorie, oft mit höherer Deckung und Nachweisen für Auftraggeber.
Deckt das eigene Gerät samt Kamera und Zubehör gegen Absturz, Bruch, Diebstahl und Verlust.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Über Wohngrundstücke darf ich mit einer Kameradrohne nur mit Zustimmung fliegen.
Das stimmt.
Stimmt. Die Luftverkehrsordnung verbietet den Überflug von Wohngrundstücken mit Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera, solange der Eigentümer nicht zustimmt. Das gilt auch für die eigene Straße.
Höher als 120 Meter darf ich mit einer Hobbydrohne nicht fliegen.
Das stimmt.
Richtig, das ist die EU-Grenze für die offene Kategorie. Gemessen wird vom nächsten Punkt der Erdoberfläche. Wer höher will, braucht eine Genehmigung.
Wenn ich die Drohne eines Freundes schrotte, zahlt meine Haftpflicht sie ihm.
Das stimmt nicht.
Oft nicht. Schäden an geliehenen Sachen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur bis zu einer kleinen Summe versichert. Klären Sie das vor dem Flug, nicht danach.
Wo ich spazieren gehen darf, darf ich auch meine Drohne fliegen lassen.
Das stimmt nicht.
Falsch. Über Naturschutzgebieten, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und in der Nähe von Flughäfen gelten Verbote oder Genehmigungspflichten. Die Karte der Deutschen Flugsicherung zeigt die Zonen.
Eine Drohne unter 250 Gramm darf auch über Menschenmengen fliegen.
Das stimmt nicht.
Nein. Über Menschenansammlungen ist in der offenen Kategorie jeder Flug verboten, egal wie leicht die Drohne ist. Über einzelne Unbeteiligte dürfen nur die kleinsten Klassen.
Fragen und Antworten
Ja. Die 250-Gramm-Grenze gilt nur für Registrierung und Kompetenznachweis. Die Haftpflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist für jede Drohne Pflicht, die im Freien fliegt.
Wenn die Bedingungen Drohnen ausdrücklich einschließen, die Gewichtsgrenze passt und die Pflichtversicherung nach LuftVG erfüllt wird, ja. Für gewerbliche Flüge nie. Fragen Sie nach einer schriftlichen Versicherungsbestätigung.
Gesetzlich mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte, das sind rund 900.000 Euro, für Drohnen unter 500 Kilogramm. Empfehlenswert sind mehrere Millionen Euro, wie in einer guten Privathaftpflicht.
Es ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Im Schadenfall haften Sie außerdem mit Ihrem Privatvermögen, und zwar auch ohne Verschulden, weil das Luftverkehrsgesetz eine Gefährdungshaftung vorsieht.
Nicht, solange Sie damit kein Geld verdienen. Sobald Sie Aufnahmen verkaufen, für Werbung nutzen oder für Kunden fliegen, gilt der Flug als gewerblich und braucht eine gewerbliche Deckung.
Die Haftpflicht nicht, sie zahlt nur Schäden bei anderen. Das eigene Gerät ist nur mit einer Drohnenkasko versichert, die Absturz und Verlust einschließt.
Ja, wenn Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Die Registriernummer gehört als e-ID gut sichtbar auf das Gerät.
Das hängt vom Geltungsbereich ab: manche Tarife nur Deutschland, manche Europa, gute weltweit. Einige Länder verlangen eigene Registrierungen oder einen Versicherungsnachweis in der Landes- oder englischer Sprache.
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