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Grundschutz
Deckungssumme 5 bis 10 Mio. €, Mietsachschäden begrenzt, wenige Bausteine. Reicht für die gesetzliche Haftung, lässt aber die typischen Alltagslücken offen.
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Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem ganzen Vermögen, ohne Obergrenze. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Sie ist keine Pflicht, aber die wichtigste Versicherung für fast jeden Haushalt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ein guter Tarif kostet für Singles meist zwischen 45 und 100 Euro im Jahr, für Familien zwischen 60 und 130 Euro. Der Preis hängt weniger vom Alter ab als von Deckungssumme, Selbstbeteiligung und den eingeschlossenen Bausteinen wie Schlüsselverlust oder Forderungsausfall. Billiger als 40 Euro heißt fast immer: Lücken, die man erst im Schadenfall sieht.
Selbst rechnen
Sie fahren mit dem Rad einen Fußgänger an, er bleibt dauerhaft pflegebedürftig. Sie haften für Verdienstausfall und Pflege, solange er lebt. Stellen Sie ein, was realistisch ist.
Rechnung ohne Zinsen, Inflation und Rentenanpassung, also eher zu niedrig. Balken: Ihr Fall gegen die Deckungssummen 5, 10 und 50 Mio. €.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine Obergrenze. Wer schuldhaft einen anderen schädigt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 BGB), und zwar vollständig. Bei Sachschäden ist das ärgerlich, bei Personenschäden kann es ein Leben lang dauern: Verdienstausfall, Pflegekosten, Rente. Ein Radfahrer, der einen Fußgänger umfährt, kann für Millionen haften.
Genau deshalb steht die Privathaftpflicht bei jeder unabhängigen Empfehlung an erster Stelle. Sie sichert kein Eigentum ab, sondern Ihre Existenz. Und sie tut etwas, das oft vergessen wird: Sie prüft, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt sie notfalls vor Gericht auf eigene Kosten ab. Das ist ein eingebauter Rechtsschutz nur für diesen Fall.
Fällt Ihnen das drei Jahre alte Smartphone eines Freundes herunter, zahlt die Haftpflicht nicht den Neupreis, sondern den Zeitwert. Das ist keine Kulanzfrage des Versicherers, sondern Schadenersatzrecht: Der Geschädigte soll so stehen, als wäre nichts passiert, nicht besser.
Zweiter Irrtum: Schäden unter Mitversicherten zahlt keine Haftpflicht. Wirft Ihr Kind den Fernseher der eigenen Familie um, ist das ein Fall für die Hausrat, wenn überhaupt. Die Haftpflicht ist für Schäden bei Dritten da.
Kinder unter sieben Jahren haften nicht, im Straßenverkehr nicht vor dem zehnten Geburtstag (§ 828 BGB). Wer von einem Kleinkind geschädigt wird, geht also leer aus, es sei denn, der Tarif schließt deliktunfähige Kinder ausdrücklich ein. Das ist unter Nachbarn und Freunden oft wichtiger als jede hohe Deckungssumme.
Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht versichert, dafür braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Kleine Wasserfahrzeuge dagegen oft schon: Ruderboote, Kajaks und kleine Segelboote sind in vielen Tarifen eingeschlossen, Motorboote meist nur bis zu einer geringen Leistung. Für alles darüber gibt es die Bootshaftpflicht, und dort sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Die Privathaftpflicht gehört zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Die Spanne zwischen billigem und gutem Tarif beträgt oft nur zwanzig bis vierzig Euro im Jahr, der Unterschied in der Leistung ist dagegen groß.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Single, 30 Jahre, ohne Vorschäden | rund 45 bis 100 € im Jahr |
| Paar ohne Kinder | rund 55 bis 115 € im Jahr |
| Familie mit zwei Kindern | rund 60 bis 130 € im Jahr |
Richtwerte aus veröffentlichten Marktvergleichen, Stand 2026. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Deckungssumme 5 bis 10 Mio. €, Mietsachschäden begrenzt, wenige Bausteine. Reicht für die gesetzliche Haftung, lässt aber die typischen Alltagslücken offen.
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Rund 20 bis 50 Mio. €, deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust, Forderungsausfall und Gefälligkeitsschäden eingeschlossen. Für die meisten Haushalte der richtige Schnitt.
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50 Mio. € und mehr, Leistungsgarantien gegenüber Mindeststandards, Schäden an geliehenen Sachen, Allmählichkeitsschäden, höhere Grenzen für Drohnen und Boote. Lohnt, wenn Sie viel unterwegs sind oder Kinder im Haus haben.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | 10 Mio. € pauschal | 50 Mio. € für Personen- und Sachschäden | Personenschäden mit lebenslanger Rente übersteigen fünf Millionen schneller, als man denkt. |
| Deliktunfähige Kinder | bis 10.000 € | bis zur vollen Deckungssumme | Sonst zahlt bei Schäden durch Kleinkinder niemand, und das kostet Freundschaften. |
| Forderungsausfall | ab 2.500 € Schadenhöhe | ohne Mindestschaden, auch bei Vorsatz des Täters | Deckt Ihren eigenen Schaden, wenn der Verursacher nicht versichert und nicht zahlungsfähig ist. |
| Schlüsselverlust | private Schlüssel bis 20.000 € | auch berufliche Schlüssel und Schließanlagen bis 50.000 € | Der Austausch einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus kostet schnell fünfstellig. |
| Mietsachschäden | an Wohnräumen | auch an beweglichen Sachen in Ferienwohnung und Hotel | Im Urlaub mietet man Dinge, die eine einfache Klausel nicht erfasst. |
| Geliehene und gemietete Sachen | ausgeschlossen | eingeschlossen bis mindestens 10.000 € | Die geliehene Kamera oder das Werkzeug des Nachbarn ist einer der häufigsten Streitfälle. |
| Gefälligkeitsschäden | ausgeschlossen | eingeschlossen, ohne Einrede der Gefälligkeit | Beim Umzug oder Blumengießen helfen Sie aus Freundlichkeit, und genau dann greift sonst nichts. |
| Kleine Wasserfahrzeuge | Ruderboote und Kanus | auch Segelboote bis 15 m² und kleine Motoren | Für Freizeitskipper entscheidet die Grenze, ob eine eigene Bootshaftpflicht nötig ist. |
| Leistungsgarantie | keine | Mindeststandards und Leistungsupdates | Neue, bessere Bedingungen gelten dann automatisch auch für Ihren alten Vertrag. |
Privathaftpflicht bieten fast alle Sachversicherer an. Große Unterschiede gibt es weniger zwischen den Namen als zwischen den Tariflinien desselben Hauses. Einige Anbieter verkaufen nur direkt und arbeiten nicht mit Maklern; wir nennen sie trotzdem, damit Sie den Markt kennen.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | breites Tarifangebot, Vertrieb über Vertreter und Makler |
| HUK-COBURG | Gruppe mit Versicherungsverein an der Spitze, eigener Vertrieb, arbeitet nicht mit Maklern |
| AXA | mehrere Tariflinien, Vertreter und Makler |
| ERGO | Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb |
| Haftpflichtkasse | auf Haftpflicht spezialisierter Versicherungsverein, Maklervertrieb |
| Die Bayerische | Makler und Direktvertrieb |
| Gothaer | Versicherungsverein als Konzernmutter, Vertreter und Makler |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
| VHV | Maklerversicherer mit Schwerpunkt Haftpflicht |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler |
Aus dem BaFin-Register
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127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Allgemeine Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Nur die versicherungsnehmende Person. Wer später zusammenzieht, stellt um, statt neu abzuschließen.
Partner und Kinder, Kinder meist bis zum Ende der ersten Ausbildung, bei vielen Tarifen bis 25 oder 30 Jahre.
Für Alleinstehende ab 55 oder 60, oft günstiger, manchmal mit Leistungen für Enkel im Haushalt.
Einige Anbieter bündeln beides mit Rabatt. Das spart ein paar Euro, bindet aber zwei Verträge an einen Versicherer.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Ein Sechsjähriger muss für den Kratzer, den er ins Nachbarauto macht, nicht geradestehen.
Das stimmt.
Stimmt: Nach § 828 BGB ist ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktsfähig. Die Eltern zahlen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Nachbar geht oft leer aus, wenn kein Tarif mit Kinderklausel da ist.
Wer dem Freund beim Umzug hilft und den Fernseher fallen lässt, ist über seine Haftpflicht abgesichert.
Das stimmt nicht.
Nicht unbedingt: Gerichte nehmen bei unentgeltlicher Hilfe oft an, dass für leichte Fahrlässigkeit gar nicht gehaftet wird. Dann gibt es nichts zu regulieren. Nur Tarife mit eingeschlossenen Gefälligkeitsschäden zahlen trotzdem.
Die Haftpflicht zahlt auch meine eigene Brille, wenn ich versehentlich draufgetreten bin.
Das stimmt nicht.
Falsch: Sie ersetzt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Eigene Sachen sind Sache der Hausrat oder einer Brillenversicherung. Auch Schäden am Eigentum von Partner oder Kindern im selben Vertrag sind ausgenommen.
Ein einziger Fahrradunfall kann jemanden für den Rest seines Lebens finanziell belasten.
Das stimmt.
Stimmt: Muss ein Verletzter dauerhaft gepflegt werden oder kann nicht mehr arbeiten, laufen Rentenzahlungen über Jahrzehnte. Ein Urteil darüber lässt sich 30 Jahre lang vollstrecken. Ohne Versicherung haftet das eigene Einkommen.
Wenn ich den Laptop meiner Frau vom Tisch stoße, zahlt die Familienhaftpflicht.
Das stimmt nicht.
Nein: Ansprüche der Mitversicherten untereinander sind ausgeschlossen. Ehepartner und Kinder im selben Vertrag können sich nicht gegenseitig Schadenersatz holen. Das verhindert, dass Familien den Versicherer untereinander abrechnen.
Fragen und Antworten
Nein. Sie ist freiwillig, gilt aber als wichtigste private Versicherung, weil die Haftung nach dem BGB unbegrenzt ist. Eine Pflicht gibt es nur für bestimmte Risiken wie Kraftfahrzeuge, in einigen Bundesländern für Hunde und für Drohnen.
Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Gute Tarife bieten 50 Millionen Euro. Der Mehrpreis zwischen beiden liegt oft bei wenigen Euro im Jahr.
Nur, wenn das Kind haftet oder der Tarif deliktunfähige Kinder einschließt. Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht, im Straßenverkehr nicht vor dem zehnten Geburtstag. Ohne die Klausel bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Nein, sie ersetzt den Zeitwert. Das ergibt sich aus dem Schadenersatzrecht und gilt bei jedem Versicherer.
In den meisten Familientarifen ja, solange Sie sich in der ersten Ausbildung befinden und unverheiratet sind. Eine Wartezeit zwischen Schule und Studium ist oft eingeschlossen. Mit dem ersten Job endet der Schutz in der Regel.
Nein. Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Vögel sind dagegen meist mitversichert.
Ein Schaden, der entsteht, während Sie jemandem unentgeltlich helfen, etwa beim Umzug. Ohne besondere Klausel lehnen Versicherer oft ab, weil man bei Gefälligkeiten nur für grobe Fahrlässigkeit haftet. Gute Tarife verzichten auf diesen Einwand.
Ja. Nach einem Schadenfall können beide Seiten den Vertrag kündigen, meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung. Ansonsten gilt die jährliche Kündigung mit drei Monaten Frist.
Kleine Boote ohne Motor sind in vielen Tarifen eingeschlossen, Motorboote meist nur bis zu einer geringen Leistung. Für alles darüber brauchen Sie eine Bootshaftpflicht. Die bieten wir als Assekuradeur selbst an.
Weil der Makler in Ihrem Auftrag vergleicht und im Schadenfall auf Ihrer Seite steht, nicht auf der des Versicherers. Der Beitrag ist derselbe wie beim Direktabschluss, die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Brauche ich eine Hausratversicherung?

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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