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Deckung in Höhe der Landespflicht oder knapp darüber, wenige Einschlüsse. Erfüllt das Gesetz, lässt aber Mietsachschäden und Fremdhüter offen.
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Wer einen Hund oder ein Pferd hält, haftet für dessen Schäden auch ohne eigenes Verschulden. Die Privathaftpflicht deckt diese Tiere nicht. In sieben Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für jeden Hund Pflicht, in den übrigen meist für als gefährlich eingestufte Hunde.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt sie für jeden Hund. Bremen hat die allgemeine Pflicht mit dem neuen Hundegesetz zum 1. Juli 2026 eingeführt. In den übrigen Bundesländern ist sie meist nur für Hunde vorgeschrieben, die als gefährlich gelten oder auf einer Rasseliste stehen. Unabhängig davon haften Sie für Ihren Hund ohne Obergrenze, deshalb ist sie überall sinnvoll.
Nach § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres für jeden Schaden, den es verursacht, auch wenn ihn selbst keine Schuld trifft. Der Gesetzgeber nennt das Gefährdungshaftung: Wer ein Tier hält, schafft eine Gefahr, die sich nie ganz beherrschen lässt. Reißt sich der angeleinte Hund los und bringt einen Radfahrer zu Fall, haften Sie, auch wenn Leine und Halsband einwandfrei waren.
Eine Ausnahme gibt es für Nutztiere, etwa das Pferd eines Landwirts oder den Hütehund eines Schäfers. Dort kann sich der Halter entlasten, wenn er die nötige Sorgfalt beweist. Für Freizeitpferde und Familienhunde gilt diese Ausnahme nicht.
Ein Pferd, das von der Weide ausbricht und auf eine Landstraße läuft, kann einen schweren Verkehrsunfall auslösen. Solche Schäden erreichen Millionenbeträge. Deshalb sind hohe Deckungssummen bei Pferden noch wichtiger als bei Hunden.
Häufiger Streitpunkt ist der Reiter. Wer nicht Halter ist und das Pferd reitet, etwa eine Reitbeteiligung, kann vom Halter Schadenersatz verlangen, wenn er stürzt. Gute Tarife schließen Ansprüche von Fremdreitern ein, und die Reitbeteiligung selbst ist gegen Ansprüche des Halters mitversichert.
Wo die Hundehaftpflicht Pflicht ist, schreibt das Landesgesetz eine Mindestdeckung vor. In Bremen etwa verlangt das neue Hundegesetz 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Gute Tarife liegen weit darüber, und der Mehrbeitrag ist gering.
Entscheidend sind die Einschlüsse: Mietsachschäden in der Ferienwohnung, der Hund beim Hundesitter, Welpen bis zu einem bestimmten Alter, das Laufen ohne Leine, wo Leinenpflicht gilt. Ein Tarif, der Leinenverstöße ausschließt, lässt Sie genau in dem Moment allein, in dem ein Unfall am wahrscheinlichsten ist.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Hundehaftpflicht ist günstig, Pferdehaftpflicht teurer, weil die Schäden größer sind. Die Preisunterschiede zwischen den Tarifen sind trotzdem groß, und sie hängen mehr vom Anbieter als von der Leistung ab.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kleiner Hund, etwa Jack Russell Terrier | rund 36 bis 156 € im Jahr |
| Mittelgroßer bis großer Hund, etwa Labrador | rund 55 bis 156 € im Jahr |
Spannen aus dem Test der Stiftung Warentest zur Hundehaftpflicht, Stand Juli 2025. Für Pferde nennen wir keine Richtwerte. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Deckung in Höhe der Landespflicht oder knapp darüber, wenige Einschlüsse. Erfüllt das Gesetz, lässt aber Mietsachschäden und Fremdhüter offen.
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Rund 10 bis 20 Mio. €, Mietsachschäden, Fremdhüter, Welpen und Leinenverstöße eingeschlossen. Für die meisten Hundehalter passend.
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Höhere Summen, Forderungsausfall, Hundesport, bei Pferden Fremdreiter, Kutschfahrten und Turniere. Für aktive Halter und Pferdebesitzer.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | Landespflicht erfüllt | mindestens 10 Mio. € pauschal | Ein Verkehrsunfall durch ein entlaufenes Tier erzeugt Personenschäden in Millionenhöhe. |
| Mietsachschäden | an gemieteten Wohnräumen | auch Ferienwohnung, Hotel und bewegliche Einrichtung | Zerkratzte Türen und zerbissene Möbel sind häufige Schäden. |
| Fremdhüter | nur Privatpersonen | auch gewerbliche Hundesitter und Pensionen | Sonst fehlt der Schutz, wenn jemand anders den Hund führt. |
| Leinen- und Maulkorbverstoß | ausgeschlossen | eingeschlossen | Unfälle passieren gerade, wenn der Hund frei läuft. |
| Welpen | bis sechs Monate | bis zwölf Monate | Ein ungeplanter Wurf ist sofort mitversichert. |
| Fremdreiter und Reitbeteiligung | ausgeschlossen | Ansprüche des Fremdreiters und Schutz der Reitbeteiligung eingeschlossen | Der Sturz des fremden Reiters ist der teuerste typische Pferdeschaden. |
| Forderungsausfall | nicht eingeschlossen | eingeschlossen | Beißt ein fremder, nicht versicherter Hund Ihren, bleiben Sie sonst auf den Kosten sitzen. |
Tierhalterhaftpflicht bieten viele Sachversicherer an, einige sind darauf spezialisiert. Direktversicherer, die nicht mit Maklern arbeiten, nennen wir mit, damit Sie den Markt kennen.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Haftpflichtkasse | Versicherungsverein mit Schwerpunkt Haftpflicht, Maklervertrieb |
| VHV | Maklerversicherer mit breitem Haftpflichtangebot |
| Uelzener | Versicherungsverein mit Schwerpunkt Tierversicherung |
| Allianz | Vertreter und Makler |
| HUK-COBURG | eigener Vertrieb, arbeitet nicht mit Maklern |
| Barmenia | Teil der Barmenia Gothaer Gruppe, Vertreter und Makler |
| Gothaer | Vertreter und Makler |
| Ammerländer | Versicherungsverein aus Niedersachsen, Maklervertrieb |
| WGV | Versicherer aus Stuttgart, überwiegend Direktvertrieb |
| Die Bayerische | Makler und Direktvertrieb |
Aus dem BaFin-Register
127
127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Allgemeine Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Für einen oder mehrere Hunde, Beitrag meist nach Rasse und Größe.
Für Freizeit- und Sportpferde, mit Bausteinen für Fremdreiter, Kutschen und Turniere.
Für Hunde, die nach Landesrecht als gefährlich gelten. Nicht jeder Versicherer nimmt sie an, die Beiträge sind höher.
Schützt den Reiter, der nicht Halter ist, vor Ansprüchen des Halters bei Schäden am Pferd.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Für die Katze braucht man keine eigene Tierhalterhaftpflicht.
Das stimmt.
Stimmt: Katzen und Kleintiere sind in fast jeder Privathaftpflicht mitversichert. Eine eigene Police brauchen Halter von Hunden und Pferden. Bei exotischen Tieren lohnt ein Blick in die Bedingungen.
Ein Hund, der nur im Garten ist, braucht keine Haftpflicht.
Das stimmt nicht.
Falsch: Postbote, Besuch und Handwerker kommen trotzdem aufs Grundstück, und Zäune halten nicht immer. In mehreren Bundesländern ist die Versicherung zudem für jeden Hund Pflicht, egal wo er sich aufhält.
Erschrickt eine Radfahrerin vor meinem bellenden Hund und stürzt, kann ich haften, obwohl er sie nie berührt hat.
Das stimmt.
Stimmt: Es genügt, dass das typische Verhalten eines Tieres den Unfall ausgelöst hat. Anspringen, Bellen oder Queren des Weges reichen. Die Hundehaftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte.
Bei einer Beißerei unter Hunden zahlt der Halter des Angreifers immer alles.
Das stimmt nicht.
Nicht unbedingt: Die Gerichte rechnen auch die Tiergefahr des gebissenen Hundes an. Oft wird der Schaden nach Quoten geteilt. Wer wie viel trägt, hängt vom Einzelfall ab.
Mit der Hundesteuer ist mein Hund auch gleich versichert.
Das stimmt nicht.
Nein: Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer ohne jede Gegenleistung für Schäden. Sie finanziert den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Eine Haftpflicht müssen Sie getrennt abschließen.
Fragen und Antworten
Nein. Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Katzen und Kleintiere sind dagegen meist mitversichert.
Gute Tarife gibt es laut Stiftung Warentest (Juli 2025) für kleine Hunde ab rund 36 Euro, für größere Hunde ab rund 55 Euro im Jahr. Die teuersten Tarife im Test lagen bei rund 156 Euro. Listenhunde kosten deutlich mehr.
Nein, in keinem Bundesland. Weil der Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftet und Pferde schwere Unfälle verursachen können, gilt sie trotzdem als unverzichtbar.
In Ländern mit Versicherungspflicht ja, meist bei der Anmeldung des Hundes oder auf Verlangen. In Niedersachsen und Hamburg wird der Hund zudem in einem Register geführt. Die Versicherer stellen dafür eine Bestätigung aus.
In guten Tarifen ja, der private Hundesitter ist mitversichert. Gewerbliche Hundesitter und Hundepensionen schließen nicht alle Tarife ein, das lohnt einen Blick in die Bedingungen.
Gute Tarife zahlen trotzdem. Einige schließen Schäden aus, die bei Verstößen gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht entstehen. Diese Klausel sollten Sie vor dem Abschluss prüfen.
Welpen aus einem ungeplanten Wurf sind in den meisten Tarifen bis zu einem bestimmten Alter mitversichert, oft sechs oder zwölf Monate. Danach muss jeder behaltene Hund einzeln versichert werden.
Das hängt vom Tarif des Halters ab. Gute Pferdehaftpflichttarife decken Ansprüche des Fremdreiters und schützen die Reitbeteiligung gegen Ansprüche des Halters. Sonst braucht die Reitbeteiligung einen eigenen Vertrag.
Weil sich die Tarife in Klauseln wie Leinenverstoß, Fremdreiter und Mietsachschäden stark unterscheiden, im Preis aber kaum. Wir vergleichen in Ihrem Auftrag, die Vergütung zahlt der Versicherer.
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