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Verkehrsrechtsschutz
Nur Streit rund ums Fahrzeug und Verkehrsverstöße. Günstig und ohne Wartezeit, deckt aber Job und Wohnung nicht.
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Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen. Sie besteht aus Bausteinen wie Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, die Sie einzeln wählen. Wichtiger als der Preis sind Wartezeiten und Ausschlüsse, denn Streit um Scheidung, Hausbau oder Geldanlage deckt sie nicht.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ein Paket aus Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz kostet nach einem Vergleich von Finanztip je nach Anbieter rund 250 bis 980 Euro im Jahr bei 150 Euro Selbstbeteiligung. Ein reiner Verkehrsrechtsschutz ist deutlich günstiger. Den Preis bestimmen vor allem die gewählten Bausteine, die Selbstbeteiligung und ob Sie für sich allein oder für die Familie abschließen.
Im Zivilprozess zahlt in Deutschland der Verlierer die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Wer gewinnt, bekommt seinen Anwalt also meist ersetzt. Vor dem Arbeitsgericht ist das anders: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).
Wer nach einer Kündigung klagt, zahlt seinen Anwalt deshalb in jedem Fall. Genau hier liegt der Nutzen des Berufsrechtsschutzes, und genau hier greift die Wartezeit: Liegt die Ursache des Streits in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn, ist er nicht versichert.
Ausgeschlossen sind fast immer Scheidung und Unterhalt (oft nur eine Erstberatung), Streit rund um Bau und Finanzierung eines Hauses, Kapitalanlagen und Spekulation, Erbstreitigkeiten über eine Beratung hinaus und alles, dessen Ursache vor Vertragsbeginn liegt. Wer einen Streit schon kommen sieht, kann ihn nicht mehr versichern.
Beim Strafrechtsschutz gilt: Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, sind nicht versichert. Wird eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat rechtskräftig, verlangt der Versicherer bereits gezahlte Kosten zurück.
Der Versicherer darf die Deckung ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sieht oder die Sache mutwillig erscheint. Dann muss er Ihnen nach § 128 VVG ein Verfahren anbieten, in dem ein unabhängiger Dritter entscheidet, meist ein Schiedsgutachten oder den Stichentscheid Ihres Anwalts.
Nach Rechtsschutzfällen dürfen in vielen Bedingungswerken beide Seiten kündigen, oft wenn innerhalb von zwölf Monaten zwei Fälle eingetreten sind. Wer die Versicherung für jede Kleinigkeit nutzt, riskiert, sie im entscheidenden Moment nicht mehr zu haben.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Rechtsschutz ist nicht billig, weil Streitigkeiten häufig sind. Den Beitrag steuern Sie über die Bausteine und die Selbstbeteiligung. Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro senkt den Beitrag spürbar und hält Kleinfälle heraus.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, 150 € Selbstbeteiligung | rund 250 bis 980 € im Jahr, je nach Anbieter |
Spanne aus dem Rechtsschutz-Vergleich von Finanztip, Stand 2026. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Nur Streit rund ums Fahrzeug und Verkehrsverstöße. Günstig und ohne Wartezeit, deckt aber Job und Wohnung nicht.
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Das klassische Paket für Angestellte. Deckt die häufigsten Streitfälle außerhalb der Wohnung.
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Zusätzlich Streit mit Vermieter oder Nachbarn um die selbst genutzte Wohnung. Für Mieter der vollständige Schutz.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | 1 Mio. € je Fall | unbegrenzt in Deutschland | Mehrinstanzliche Verfahren mit Gutachten werden teuer. |
| Strafkaution | niedriges Darlehen | hohe Kaution als Darlehen | Nach einem Unfall im Ausland kann eine Kaution nötig werden. |
| Wartezeit | drei Monate | kürzer oder entfallend bei Wechsel aus einem Vorvertrag | Beim nahtlosen Wechsel darf keine Lücke entstehen. |
| Selbstbeteiligung | fest je Fall | sinkt bei schadenfreien Jahren oder entfällt bei Mediation | Belohnt, wenn Sie den Vertrag selten nutzen. |
| Erweiterter Straf-Rechtsschutz | nur Fahrlässigkeitsdelikte | auch Vorsatzvorwürfe bis zur Verurteilung | Wer zu Unrecht beschuldigt wird, braucht die Verteidigung sofort. |
| Familien- und Erbrecht | Erstberatung | Beratung mit höherem Budget und Mediation | Eine frühe Beratung verhindert oft den teuren Prozess. |
| Kündigungsrecht des Versicherers | nach zwei Fällen in zwölf Monaten | Verzicht auf die Kündigung nach Leistungsfällen | Der Schutz soll bleiben, wenn Sie ihn einmal gebraucht haben. |
Rechtsschutz bieten spezialisierte Rechtsschutzversicherer und die Rechtsschutztöchter großer Gruppen an. Einige verkaufen nur direkt; wir nennen sie der Vollständigkeit halber.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| ARAG | auf Rechtsschutz spezialisierter Familienkonzern aus Düsseldorf |
| D.A.S. | Rechtsschutzmarke der ERGO, Teil der Munich Re |
| ADVOCARD | Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland |
| ROLAND | spezialisierter Rechtsschutzversicherer, Makler und Partnervertriebe |
| AUXILIA | spezialisierter Rechtsschutzversicherer aus München, Maklervertrieb |
| ÖRAG | Rechtsschutzversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe |
| DEURAG | Rechtsschutzversicherer der SIGNAL IDUNA Gruppe |
| HUK-COBURG | eigener Vertrieb, arbeitet nicht mit Maklern |
| Allianz | Vertreter und Makler |
| WGV | Versicherer aus Stuttgart, überwiegend Direktvertrieb |
Aus dem BaFin-Register
60
60 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Rechtsschutz)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen einzeln wählbar. Für Vermieter kommt ein eigener Baustein je vermieteter Einheit hinzu.
Für Fahrer, die nur für Unfälle und Bußgeldverfahren vorsorgen wollen.
Ohne Berufsbaustein, dafür oft mit Beratung zu Vorsorgevollmacht und Pflege.
Für Selbstständige und Betriebe. Der private Rechtsschutz deckt die berufliche Selbstständigkeit nicht.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wer vor dem Arbeitsgericht gewinnt, bekommt seinen Anwalt vom Arbeitgeber bezahlt.
Das stimmt nicht.
Falsch: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch der Gewinner. So steht es in § 12a Arbeitsgerichtsgesetz. Genau deshalb ist der Arbeitsrechtsschutz so gefragt.
Man kann die Versicherung noch schnell abschließen, wenn sich der Streit abzeichnet.
Das stimmt nicht.
Falsch: Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten. Entscheidend ist, wann der Streit begonnen hat, nicht wann er vor Gericht geht. Was vorher angelegt war, bleibt draußen.
Wenn ich verliere, zahlt die Rechtsschutzversicherung auch den Anwalt der Gegenseite.
Das stimmt.
Stimmt: Sie übernimmt im Rahmen der Deckung auch die Gerichtskosten und die Kosten, die das Gericht Ihnen für die Gegenseite auferlegt. Das ist in Zivilverfahren der größte Kostenblock beim Verlieren.
Beim Vorwurf einer Vorsatztat zahlt die Versicherung erst, muss das Geld bei Verurteilung aber zurückhaben.
Das stimmt.
Stimmt: Viele Tarife zahlen die Verteidigung zunächst. Wird rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt, fordert der Versicherer die Kosten zurück. Bei manchen Delikten gibt es gar keinen Schutz.
Mit Rechtsschutz kann ich jeden Streit bis zum Bundesgerichtshof durchziehen.
Das stimmt nicht.
Falsch: Der Versicherer prüft Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit. Einen aussichtslosen oder unverhältnismäßigen Prozess muss er nicht finanzieren. Für Streit darüber gibt es den Stichentscheid oder das Schiedsgutachten.
Fragen und Antworten
In den meisten Bereichen nach drei Monaten Wartezeit. Verkehrsrechtsschutz, Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gelten meist ab dem ersten Tag. Entscheidend ist, wann die Ursache des Streits entstanden ist, nicht wann Sie ihn melden.
Ja, wenn Berufsrechtsschutz besteht und die Kündigung nach Ablauf der Wartezeit ausgesprochen wurde. Gerade hier lohnt sie sich, weil Sie vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz Ihren Anwalt immer selbst zahlen.
Nein. Die meisten Tarife zahlen nur eine Erstberatung beim Anwalt im Familienrecht. Das eigentliche Scheidungsverfahren ist ausgeschlossen.
Ja, das garantiert § 127 VVG. Der Versicherer darf einen Anwalt empfehlen und in manchen Tarifen einen Rabatt auf die Selbstbeteiligung geben, wenn Sie der Empfehlung folgen.
Lehnt sie wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, muss sie Ihnen ein Schiedsgutachten oder den Stichentscheid anbieten (§ 128 VVG). Ein unabhängiger Dritter entscheidet dann über die Deckung.
Nur mit dem Baustein Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Für Mieter deckt er Streit um Nebenkosten, Mieterhöhung, Mängel und Eigenbedarfskündigung.
Für das Arbeitsrecht meist nicht, denn Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz in Arbeitssachen. Für Verkehr, Wohnen und Privates bleibt die Versicherung sinnvoll.
Ja, der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft, Ihre Ansprüche gegen den Verursacher durchzusetzen. Werden Ansprüche gegen Sie erhoben, ist dagegen Ihre Haftpflichtversicherung zuständig.
Weil sich die Tarife bei Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Kündigungsrecht stark unterscheiden und ein Wechsel ohne Lücke geplant sein will. Die Vergütung zahlt der Versicherer, Ihr Beitrag ändert sich nicht.
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