Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzverträge
drei Monate vor Ablauf
Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich danach jedes Jahr von selbst. Wer kündigen will, muss das spätestens drei Monate vor dem Ablauf tun, und die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer sein, nicht erst abgeschickt.
Außer der Reihe: Außerdem: nach jedem gemeldeten Schaden und nach jeder Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, unabhängig vom Ablauf.
Betrifft:
Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Elementarschaden, Photovoltaik, Bauherrenversicherung, Fahrrad und E-Bike, Drohnenversicherung, Hunde- und Pferdehaftpflicht, Rechtsschutz, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, D&O-Versicherung, Firmenrechtsschutz, Inhaltsversicherung, Gewerbegebäude, Betriebsunterbrechung, Elektronikversicherung, Maschinenversicherung, Bauleistung, Transportversicherung, Cyberversicherung, Warenkreditversicherung, Gruppenunfallversicherung
Kfz-Versicherung
einen Monat vor Ablauf (30.11.)
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Dann ist der 30. November der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer sein muss. Wer unterjährig zugelassen hat, rechnet vom eigenen Ablauftag einen Monat zurück.
Außer der Reihe: Zusätzlich: nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden und bei Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs gelten eigene Fristen.
Betrifft:
Kfz-Versicherung, Flottenversicherung
Private Krankenversicherung
drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Hier ist Kündigen selten die richtige Frage. Wer wechselt, verliert die Alterungsrückstellungen zum Teil, und zurück in die gesetzliche Kasse geht es je nach Alter und Einkommen gar nicht. Der günstigere Weg ist meist der Tarifwechsel im selben Haus, den das Gesetz erlaubt.
Außer der Reihe: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie den Abschluss einer neuen Krankenversicherung nachweisen. Ohne Nachweis läuft der alte Vertrag weiter.
Betrifft:
Private Krankenversicherung
Zusatzversicherungen für Gesundheit und Pflege
drei Monate vor Ablauf, oft mit Mindestlaufzeit
Viele Zusatztarife haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, erst danach gilt die normale Frist. Bei Zahnzusatz kommt dazu: Wartezeiten und Staffeln beginnen beim neuen Vertrag von vorn, ein Wechsel kurz vor einer geplanten Behandlung kostet also Leistung.
Außer der Reihe: Eine Beitragserhöhung öffnet auch hier ein Kündigungsrecht von einem Monat.
Betrifft:
Krankenzusatz, Zahnzusatz, Pflegezusatz, Tierkrankenversicherung, Betriebliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Rente und Sterbegeld
zum Ende der laufenden Zahlungsperiode
Diese Verträge können Sie zum Ende jeder Zahlungsperiode kündigen, also je nach Zahlweise monatlich bis jährlich. Genau das ist hier aber die Gefahr: Eine gekündigte Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie mit ein paar Jahren mehr auf dem Buckel und einer Diagnose in der Akte oft nicht wieder, und bei Rentenverträgen liegt der Rückkaufswert in den ersten Jahren unter dem, was Sie eingezahlt haben.
Außer der Reihe: Statt zu kündigen: Beitrag stunden, den Vertrag beitragsfrei stellen oder die Summe senken. Das hält den Schutz am Leben.
Betrifft:
Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Sterbegeld, Private Rente
Betriebliche Altersversorgung
nicht frei kündbar
Eine bAV können Sie im Regelfall nicht einfach kündigen und auszahlen lassen; das Geld ist für die Rente gebunden. Möglich sind: Beiträge aussetzen, den Vertrag ruhen lassen oder ihn beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen.
Außer der Reihe: Beim Jobwechsel gilt eine Frist von einem Jahr für die Mitnahme des Guthabens. Danach bleibt der Vertrag beim alten Versorgungsträger liegen.
Betrifft:
Betriebsrente (bAV)