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Nur Haftpflicht
Die Pflicht. Für ältere Maschinen mit geringem Wert, bei denen Sie Diebstahl und Sturz selbst tragen könnten.
Privat
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Jedes zugelassene Motorrad braucht eine Haftpflichtversicherung, vom 125er bis zur schweren Reisemaschine. Ob dazu Teil- oder Vollkasko gehört, hängt vom Wert der Maschine und davon ab, wie viel Sie bei einem Sturz selbst tragen können. Mit dem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für die Monate, in denen Sie fahren.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Pflicht ist nur die Haftpflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko ersetzt die eigene Maschine bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Zusammenstoß mit Haarwild. Den eigenen Sturz und den Umfaller beim Rangieren zahlt nur die Vollkasko. Für neue und finanzierte Motorräder lohnt sie sich fast immer, für ältere Maschinen reicht oft die Teilkasko.
Die Haftpflicht funktioniert wie beim Auto: Sie zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden anderer und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Weil Motorradunfälle oft schwere Verletzungen nach sich ziehen, reicht das gesetzliche Minimum von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden in schlimmen Fällen nicht. Gute Tarife versichern ein Vielfaches davon pauschal.
Beim eigenen Fahrzeug ist der größte Unterschied zum Auto der Sturz. Ein Umfaller beim Wenden, ein Rutscher auf Rollsplitt oder ein Fahrfehler in der Kurve ist kein Teilkaskoschaden. Wer seine Maschine dagegen absichern will, braucht die Vollkasko. Diebstahl dagegen, beim Motorrad ein häufiger Schaden, deckt bereits die Teilkasko.
Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad nur in einem festen Zeitraum zugelassen, mindestens zwei und höchstens elf Monate, jedes Jahr derselbe. Der Beitrag sinkt entsprechend, die Kfz-Steuer ebenso. Unterbrechen lässt sich die Saison nicht, ein Zeitraum von Februar bis März und dann wieder ab Mai geht also nicht.
Außerhalb der Saison gilt die beitragsfreie Ruheversicherung. Das Motorrad muss dann auf privatem Grund stehen, etwa in der Garage oder auf dem eigenen Stellplatz, nicht auf der Straße. Wer eine Teilkasko hat, bleibt in dieser Zeit meist gegen Diebstahl, Brand, Hagel und Marderbiss versichert. Die Vollkasko ruht dagegen.
Ein guter Helm und eine Schutzkleidung kosten zusammen schnell mehr als tausend Euro. Ob sie mitversichert sind, regelt jeder Tarif anders. Manche Teilkaskotarife ersetzen den Helm bei Diebstahl nur, wenn er mit einem Schloss am Motorrad gesichert war. Andere bieten einen eigenen Baustein für Helm und Bekleidung bei Unfall, meist bis zu einer festen Summe.
Lose mitgeführte Gegenstände wie ein mobiles Navi oder eine Gepäckrolle sind in der Motorradversicherung meist nicht versichert. Hier hilft unter Umständen die Hausratversicherung mit ihrer Außenversicherung. Prüfen Sie beide Verträge, bevor Sie eine teure Ausrüstung kaufen.
Was versichert ist
Was nicht versichert ist
Wer sie braucht
Wer sie nicht braucht
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Beim Motorrad schwankt der Beitrag mindestens so stark wie beim Auto. Dieselbe Maschine kostet je nach Fahrer, Wohnort und Schadenfreiheit ein Vielfaches. Wir nennen deshalb die Stellschrauben statt Pauschalwerten.
Wovon der Beitrag abhängt
Wir nennen bewusst keine Beitragsspannen, weil sie ohne Maschine, Fahrer und Saison nichts aussagen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Nur Haftpflicht
Die Pflicht. Für ältere Maschinen mit geringem Wert, bei denen Sie Diebstahl und Sturz selbst tragen könnten.
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Haftpflicht und Teilkasko
Schützt die eigene Maschine gegen Diebstahl, Brand, Unwetter und Wildunfall, nicht gegen den eigenen Sturz. Die übliche Wahl für Motorräder im mittleren Alter.
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Haftpflicht und Vollkasko
Zahlt zusätzlich den selbst verschuldeten Sturz und Vandalismus. Für neue, teure oder finanzierte Motorräder.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme Haftpflicht | gesetzliches Minimum, 7,5 Mio. € für Personen | 50 bis 100 Mio. € pauschal, hohe Grenze je verletzter Person | Bei schweren Motorradunfällen reichen Renten- und Pflegekosten schnell über das Minimum hinaus. |
| Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung | nur Wiederbeschaffungswert | Neupreis in den ersten 12 bis 24 Monaten, danach Kaufpreis | Ein Motorrad verliert in den ersten Jahren schnell an Wert, gerade wenn es gestohlen wird. |
| Helm und Schutzkleidung | nicht versichert | bei Diebstahl und Unfall bis zu einer festen Summe eingeschlossen | Helm und Kombi kosten zusammen leicht mehr als tausend Euro. |
| Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit | Kürzung möglich | voller Verzicht, außer bei Alkohol und Drogen | Ein übersehenes Stoppschild oder ein vergessenes Lenkradschloss kann sonst die Leistung kürzen. |
| Wildschäden | Zusammenstoß mit Haarwild | Tiere aller Art, Ausweichschäden als Rettungskosten | Auf dem Motorrad führt schon das Ausweichen vor einem Reh zum Sturz. |
| Teilkasko in der Ruheversicherung | nur Haftpflicht ruht beitragsfrei | Teilkasko läuft im Winter am Abstellplatz weiter | Diebstähle aus Garagen und Hagel auf dem Carport passieren auch außerhalb der Saison. |
| Selbstbeteiligung | hoch oder starr | wählbar, in der Teilkasko niedrig | Bei Diebstahl soll nicht ein Viertel des Werts an Ihnen hängen bleiben. |
Motorräder versichern fast alle Kfz-Versicherer in Deutschland. Einige große Anbieter verkaufen nur direkt und arbeiten nicht mit Maklern, wir nennen sie trotzdem, damit Sie den Markt kennen. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Aussage über unsere Kooperationspartner.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| HUK-COBURG | großer Kfz-Versicherer mit eigenem Außendienst, arbeitet nicht mit Maklern |
| Allianz | Vertreter und Makler, Motorrad als eigener Tarif |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
| VHV | stark im Maklervertrieb, Kfz als Schwerpunkt |
| ADAC Autoversicherung | Versicherer aus dem Umfeld des ADAC, Vertrieb vor allem direkt |
| BavariaDirekt | Direktversicherer der Versicherungskammer Bayern |
| Itzehoer | Versicherungsverein aus Schleswig-Holstein, Vertreter und Makler |
| AXA | Vertreter und Makler |
| DEVK | Gruppe mit Versicherungsverein an der Spitze, eigener Außendienst |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler |
Bedingungen aller Tarife vergleichen 48 Tarife von 31 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026
Aus dem BaFin-Register
106
106 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.
(Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Kraftfahrzeug-Kasko)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.
Motorrad-Haftpflicht
Die Pflichtversicherung für jedes zugelassene Kraftrad. Auf eine hohe pauschale Deckung achten, nicht auf das gesetzliche Minimum.
Teilkasko für das Motorrad
Schützt gegen Diebstahl, Brand, Unwetter und Wildunfall. Läuft bei Saisonkennzeichen in der Ruheversicherung meist weiter.
Vollkasko für das Motorrad
Zahlt auch den eigenen Sturz und Vandalismus. Lohnt sich für neue und finanzierte Maschinen.
Baustein Helm und Bekleidung
Ersetzt Helm und Schutzkleidung nach Unfall oder Diebstahl bis zu einer festen Summe.
Versicherungskennzeichen
Für Mofas, Mopeds und E-Roller bis 45 km/h. Gilt jeweils ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Mit Saisonkennzeichen ist mein Motorrad im Winter gar nicht versichert.
Das stimmt nicht.
Falsch. Außerhalb der Saison gilt die beitragsfreie Ruheversicherung. Mit Teilkasko bleibt die Maschine meist gegen Diebstahl, Brand und Hagel geschützt, solange sie auf privatem Grund steht.
In der Saisonpause darf das Motorrad nicht auf der Straße stehen.
Das stimmt.
Richtig. Ohne gültige Zulassung darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Der Schutz der Ruheversicherung gilt nur auf privatem Grund.
Die Teilkasko zahlt, wenn ich auf Rollsplitt wegrutsche.
Das stimmt nicht.
Nein. Ein Sturz ist ein Unfall am eigenen Fahrzeug, den nur die Vollkasko ersetzt. Die Teilkasko greift bei Diebstahl, Brand, Unwetter und Wild.
Mein Mofa braucht keine Zulassung, aber eine Versicherung.
Das stimmt.
Stimmt. Mofas und Mopeds bis 45 km/h brauchen statt einer Zulassung ein Versicherungskennzeichen. Es gilt immer bis Ende Februar und muss dann erneuert werden.
Meine Schadenfreiheit vom Auto gilt automatisch auch für das Motorrad.
Das stimmt nicht.
Falsch. Jedes Fahrzeug hat einen eigenen Vertrag mit eigener SF-Klasse. Manche Versicherer stufen ein Motorrad als Zweitfahrzeug günstiger ein, das ist aber ein Angebot und keine Regel.
Fragen und Antworten
Mindestens zwei und höchstens elf Monate, jedes Jahr derselbe Zeitraum.
Die Saison muss am Stück laufen.
Viele Motorradfahrer wählen März bis Oktober.
Ja, über die beitragsfreie Ruheversicherung, solange das Motorrad auf privatem Grund steht.
Haben Sie eine Teilkasko, bleibt der Schutz gegen Diebstahl, Brand und Hagel meist bestehen.
Die Vollkasko ruht.
Nein.
Ein Umfaller oder Sturz ist ein Unfall am eigenen Fahrzeug, und den zahlt nur die Vollkasko.
Ein Unwetter, das die Maschine umwirft, ist dagegen ein Teilkaskoschaden.
Nicht automatisch.
Motorrad und Auto haben jeweils einen eigenen Vertrag mit eigener Schadenfreiheit.
Viele Versicherer stufen ein Motorrad als Zweitfahrzeug aber günstiger ein,
wenn Sie dort bereits ein Auto versichert haben.
Das hängt vom Tarif ab.
Manche Teilkaskotarife ersetzen den Helm nur, wenn er mit einem Schloss am Motorrad gesichert war.
Andere haben dafür einen eigenen Baustein.
Ohne solche Regelung hilft eventuell die Hausratversicherung.
Ein Versicherungskennzeichen.
Es gilt für Mofas, Mopeds und Roller bis 45 km/h und höchstens 50 Kubikzentimeter, jeweils vom 1.
März bis Ende Februar.
Die Farbe wechselt jedes Jahr.
In aller Regel nicht.
Fahrten auf Rennstrecken und Trainingsveranstaltungen sind in Motorradpolicen fast immer
ausgeschlossen.
Dafür gibt es eigene Rennstreckenversicherungen.
Er vergleicht Bedingungen wie Neupreisentschädigung,
Helm und Kleidung und den Schutz in der Ruheversicherung, nicht nur den Preis.
Direktversicherer, die nicht mit Maklern arbeiten, kann er allerdings nicht vermitteln.
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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

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Versicherungen, die nicht jeder braucht
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