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Einschluss in der Wohngebäudeversicherung
Schutz gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser, kein Ertragsausfall, keine Bedienungsfehler.
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Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist oft schon in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, aber nur gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Eine eigene Photovoltaikversicherung deckt zusätzlich Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Tierbiss, Diebstahl und den Ertragsausfall. Für Balkonkraftwerke reicht meist die Hausratversicherung.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Die Wohngebäudeversicherung schützt die Anlage meist nur gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel, und nur, wenn sie gemeldet ist. Kurzschluss, Überspannung ohne Blitz, Marderbiss, Bedienungsfehler und entgangene Einspeisevergütung deckt erst eine Photovoltaikversicherung. Je teurer Anlage und Speicher, desto eher lohnt sie. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn eine der benannten Gefahren zuschlägt: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser. Die häufigsten Schäden an PV-Anlagen passen oft nicht in dieses Raster: Überspannung ohne direkten Blitz, Kurzschluss im Wechselrichter, Marder, die Kabel anfressen, Schneelast, Diebstahl von Modulen, Fehler bei Wartung oder Reinigung.
Eine Photovoltaikversicherung ist deshalb meist als Allgefahrendeckung gebaut: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das kehrt die Beweislast um, und darin liegt ihr eigentlicher Wert.
Fällt der Wechselrichter im Mai aus und der Ersatz dauert sechs Wochen, fehlt der Strom aus den ertragreichsten Wochen des Jahres. Sie kaufen teuren Netzstrom zu und verlieren die Einspeisevergütung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt das nicht.
Gute PV-Tarife zahlen einen Ertragsausfall je Tag des Stillstands, pauschal nach Anlagenleistung oder nach nachgewiesenem Ertrag. Achten Sie darauf, ob eine Mindestdauer gilt und ob auch der Eigenverbrauch berücksichtigt wird, nicht nur die Einspeisung.
Steckersolargeräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung sind seit dem Solarpaket I vereinfacht zugelassen; sie müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Seit Ende 2023 führen die Musterbedingungen des GDV sie als Teil des Hausrats, solange sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Mieter haben seit Oktober 2024 nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt. Fällt ein Modul vom Balkon und beschädigt ein Auto, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht.
Batteriespeicher machen oft einen großen Teil der Investition aus und stehen im Keller oder in der Garage. Prüfen Sie, ob Ihre Police den Speicher ausdrücklich nennt und bis zu welchem Wert. Dasselbe gilt für Wallbox und Energiemanagement.
Viele Photovoltaikversicherungen erfassen die gesamte Haustechnik der Energieversorgung in einem Vertrag. Das vermeidet Streit darüber, ob ein Schaden am Speicher noch zur Anlage gehört oder schon zum Gebäude.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der Anlage, dem Speicher und dem gewählten Ertragsausfall. Weil sich Anlagen in Größe und Preis stark unterscheiden, nennen wir keine Beispielbeiträge. Rechnen Sie den Mehrbeitrag gegen das, was die Wohngebäudeversicherung schon abdeckt.
Ohne Beispielbeiträge, weil sie je Anlage stark schwanken. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Schutz gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser, kein Ertragsausfall, keine Bedienungsfehler.
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Eigene Police mit Allgefahrendeckung, Überspannung, Tierbiss und Diebstahl, Ertragsausfall für einige Monate.
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Zusätzlich Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und längerer Ertragsausfall, teils mit Leistungsgarantie.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungsform | benannte Gefahren | Allgefahren | Die häufigsten PV-Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht benannt. |
| Ertragsausfall | keiner | ab dem ersten Tag, für mindestens sechs Monate | Ein Ausfall im Sommer trifft die ertragreichsten Monate. |
| Speicher | nicht genannt | ausdrücklich mitversichert zum Neuwert | Der Speicher ist oft der teuerste Einzelteil. |
| Überspannung | nur durch Blitz | jede Überspannung | Überspannung entsteht nicht nur durch Blitzeinschlag, sondern auch im Netz. |
| Tierbiss | ausgeschlossen | inklusive Folgeschäden | Marderschäden an Kabeln sind ein Klassiker unter Modulen. |
| Neuwert | Zeitwert nach einigen Jahren | Neuwert über die gesamte Laufzeit | Module altern, der Ersatz kostet trotzdem den heutigen Preis. |
| Aufräum- und Dachkosten | begrenzt | inklusive Gerüst, Demontage und Remontage | Ein Gerüst kostet oft mehr als das defekte Modul. |
Photovoltaik wird entweder als Baustein der Wohngebäudeversicherung oder als eigene Allgefahrenpolice angeboten. Die Liste zeigt Sachversicherer, die mindestens eine der beiden Formen im Programm haben.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | PV als Baustein der Wohngebäudeversicherung, Vertreter und Makler |
| AXA | eigene Photovoltaikversicherung, Vertreter und Makler |
| Gothaer | eigene Photovoltaikversicherung, Vertreter und Makler |
| Helvetia | deutsche Gesellschaft der Schweizer Helvetia-Gruppe, Makler und Vertreter |
| VHV | Maklerversicherer aus Hannover |
| Alte Leipziger | überwiegend Maklervertrieb |
| Ammerländer | Versicherungsverein, nur über Makler |
| Provinzial | öffentlicher Versicherer, regional |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken |
Aus dem BaFin-Register
155
155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Feuer, Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Erweitert den Gebäudeschutz um die Anlage, teils mit Allgefahren und Ertragsausfall.
Allgefahrenpolice nur für Anlage und Speicher, unabhängig vom Gebäudeversicherer.
Für Anlagen, die die Privathaftpflicht nicht einschließt, etwa auf fremden Dächern oder Freiflächen.
Steckersolargeräte als Teil des Hausrats, gegen die Hausratgefahren.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Schon ein normaler Hagelschauer macht Solarmodule kaputt.
Das stimmt nicht.
Nein, zertifizierte Module müssen im Test Eiskugeln von 25 Millimetern aushalten. Brechen können sie bei größeren Körnern, wie sie bei schweren Unwettern fallen.
Eine Schneedecke kann Module und Gestell beschädigen.
Das stimmt.
Ja, schwerer Nassschnee biegt Rahmen und bricht Glas, und rutschender Schnee reißt Schneefanggitter ab. Eine Allgefahrenpolizze deckt das, benannte Gefahren oft nicht.
Die Feuerwehr lässt ein Haus mit PV-Anlage einfach abbrennen.
Das stimmt nicht.
Falsch, die Feuerwehr löscht auch hier, nur mit Sicherheitsabstand, weil die Module bei Licht Spannung liefern. Ein Hinweisschild am Hausanschluss erleichtert den Einsatz.
Eine PV-Anlage auf dem Dach kann die Gebäudeversicherung teurer machen.
Das stimmt.
Stimmt, sie erhöht den Wert des Hauses und damit die Versicherungssumme. Der Aufschlag ist meist klein im Vergleich zum Risiko, sie nicht zu melden.
Die Versicherung zahlt, wenn die Module nach 15 Jahren weniger Strom liefern.
Das stimmt nicht.
Nein, nachlassende Leistung ist Alterung und kein Schadenereignis. Ansprechpartner ist der Hersteller mit seiner Leistungsgarantie, falls die zugesicherten Werte unterschritten sind.
Fragen und Antworten
In vielen Tarifen ja, sofern Sie sie gemeldet haben. Versichert ist sie dann gegen dieselben Gefahren wie das Haus, meist Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Kurzschluss, Tierbiss, Bedienungsfehler und Ertragsausfall sind damit in der Regel nicht abgedeckt.
Ja, Hagel ist sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Photovoltaikversicherung gedeckt. Wichtig sind Neuwertentschädigung und die Übernahme von Gerüst und Montage, denn die treiben die Kosten.
Als Teil des Hausrats, wenn es nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, bei Geräten bis 800 Watt Wechselrichterleistung ist das der Regelfall. Schäden, die es bei anderen verursacht, deckt die Privathaftpflicht. Eine eigene Police ist meist nicht nötig.
Für eine Anlage auf dem selbst bewohnten Haus ist die Haftung oft in der Privathaftpflicht oder in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eingeschlossen. Prüfen Sie die Bedingungen, besonders bei Einspeisung. Für Anlagen auf fremden Dächern oder Freiflächen braucht es eine eigene Betreiberhaftpflicht.
Nur, wenn er ausdrücklich genannt ist oder die Anlage insgesamt versichert ist. Speicher sind teuer und empfindlich gegen Überspannung und Feuchtigkeit. Nennen Sie Hersteller, Kapazität und Preis bei der Anfrage.
Den Strom, den die Anlage während eines versicherten Stillstands nicht erzeugt, entweder als Pauschale je Kilowattpeak und Tag oder nach nachgewiesenem Ertrag. Achten Sie darauf, ob auch der Eigenverbrauch erfasst ist.
Ja, bei der Wohngebäudeversicherung immer. Eine Anlage erhöht den Wert des Gebäudes und kann die Gefahrenlage verändern. Wer sie nicht meldet, riskiert, dass sie im Schadenfall nicht versichert ist.
Nein, während der Montage haftet der Installateur, der dafür eine eigene Montage- oder Betriebshaftpflicht haben sollte. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit der Inbetriebnahme.
In der Gewährleistungszeit haften Hersteller und Installateur. Manche Photovoltaikversicherungen zahlen auch bei Konstruktions- und Materialfehlern, wenn die Gewährleistung ausgelaufen ist oder der Betrieb nicht mehr existiert.
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