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Auslandskrankenversicherung: für den Urlaub, die Auszeit und den Winter im Süden

Die Auslandskrankenversicherung ist der eine Teil der Reiseversicherung, auf den niemand verzichten sollte. Sie zahlt Arzt, Krankenhaus und den Flug nach Hause, wenn Sie im Ausland krank werden. Für Urlaube reicht ein günstiger Jahresvertrag, wer Monate unterwegs ist, braucht einen eigenen Langzeittarif. Rücktritt, Gepäck und Assistance sind etwas anderes und gehören nicht automatisch dazu.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Ja. Die gesetzliche Kasse zahlt im europäischen Ausland nur, was ein Einheimischer dort bekommt, außerhalb Europas meist gar nichts, und einen Rücktransport nach Deutschland nie. Ein Jahresvertrag für alle Urlaubsreisen kostet laut veröffentlichten Vergleichen für eine Person unter 65 rund 10 bis 30 Euro im Jahr. Er ersetzt kein Reisepaket, Sie brauchen aber meist auch keins: Rücktritt lohnt nur bei teuren Buchungen, Gepäck deckt oft schon die Hausratversicherung.

Auslandskranken oder Reisepaket: worin der Unterschied liegt

Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Krankenversicherung für die Zeit im Ausland. Sie zahlt, was Sie dort als Patient kostet: Behandlung, Krankenhaus, Medikamente und den Transport nach Hause. Mehr nicht. Ein Reisepaket bündelt sie mit Reiserücktritt, Reiseabbruch, Gepäck und manchmal Verspätungsleistungen.

Für die meisten Haushalte ist der einzelne Krankenbaustein die bessere Wahl. Er kostet als Jahresvertrag wenig und gilt für jede Reise, egal wie oft Sie fahren. Rücktritt schließen Sie gezielt für die teure Buchung dazu, Gepäck und Haftung sind meist über Hausrat und Privathaftpflicht schon versichert. Wer ein Paket kauft, zahlt diese Teile oft doppelt.

Lange Aufenthalte: Auszeit, Studium und Überwintern

Jahresverträge versichern jede Reise nur bis zu einer Höchstdauer, je nach Tarif meist um die acht Wochen. Wer länger bleibt, ist nicht nur für die Tage darüber hinaus ohne Schutz, sondern je nach Bedingungen für die ganze Reise. Für Sabbatical, Weltreise, Auslandssemester, Praktikum oder Work and Travel gibt es deshalb Langzeittarife, die Monate bis Jahre laufen.

Diese Tarife kosten deutlich mehr als der Jahresvertrag, weil sie die ganze Zeit absichern und nicht nur kurze Urlaube. Finanztip nennt für seine empfohlenen Tarife rund 60 bis 170 Euro für drei Monate und rund 480 bis 1.400 Euro für ein Jahr. Einige Versicherer bieten den Langzeitschutz als Verlängerung eines bestehenden Jahresvertrags an. Wer sich in Deutschland abmeldet, klärt vorher mit seiner Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft weiterläuft.

Im Ernstfall: Notrufnummer, Vorleistung und Rechnungen

Bei einem Krankenhausaufenthalt rufen Sie als Erstes die Notrufzentrale Ihres Versicherers an. Gute Tarife geben dem Krankenhaus eine Kostenzusage, dann müssen Sie keine fünfstelligen Beträge vorstrecken. Beim Arztbesuch zahlen Sie meist selbst und reichen die Rechnung nach der Rückkehr ein.

Die Rechnung muss Name, Datum, Diagnose und die einzelnen Leistungen zeigen, eine Quittung mit Endbetrag genügt oft nicht. Fotografieren Sie Belege gleich vor Ort. In der EU lohnt es sich, zuerst die Gesundheitskarte vorzulegen: Was die Kasse übernimmt, muss die private Versicherung nicht zahlen, und manche Tarife belohnen das.

Was versichert ist

  • Ambulante Behandlung beim Arzt im Ausland
  • Krankenhaus mit Unterkunft, Verpflegung und Operation
  • Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen
  • Rücktransport nach Deutschland, in guten Tarifen schon wenn medizinisch sinnvoll
  • Überführung oder Bestattung vor Ort im Todesfall
  • Notrufzentrale mit Kostenzusage an das Krankenhaus
  • In Langzeittarifen auch Vorsorge und Impfungen, je nach Tarif

Was nicht versichert ist

  • Behandlungen, für die Sie eigens ins Ausland reisen
  • Leiden, deren Behandlung vor Reisebeginn schon feststand
  • Reisen, die länger dauern als die Höchstdauer je Reise
  • Stornokosten, verlorenes Gepäck und verpasste Flüge
  • Zahnersatz, Kronen und Implantate über ein Provisorium hinaus
  • Kur und Rehabilitation

Wer sie braucht

  • Gesetzlich Versicherte, die ins Ausland reisen, auch innerhalb der EU
  • Privatversicherte, deren Tarif außerhalb Europas oder beim Rücktransport begrenzt ist
  • Studierende, Praktikanten und Work and Travel Reisende mit einem Langzeittarif
  • Rentner, die den Winter in Spanien, Portugal oder auf den Kanaren verbringen

Wer sie nicht braucht

  • Ein zusätzliches Reisepaket, wenn Hausrat und Privathaftpflicht bestehen und die Reise nicht teuer ist
  • Ein zweiter Krankenschutz über die Kreditkarte, wenn der eigene Jahresvertrag schon besser leistet

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Beinbruch beim Wandern auf Madeira, Krankenhaus plus Heimflug liegend, schnell fünfstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Die Behandlung zahlen alle Tarife. Den Flug nach Hause zahlt der einfache nur, wenn er medizinisch notwendig ist, der starke schon, wenn er sinnvoll ist.
  2. Herzinfarkt im Urlaub in Florida, Intensivstation und Eingriff, schnell fünfstellig und mehr. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Günstige Tarife schließen die USA aus oder begrenzen die Summe. Ein weltweiter Tarif ohne Summenbegrenzung trägt die ganze Rechnung.
  3. Sturz in der zehnten Woche auf Teneriffa, Krankenhaus und Rücktransport, mehrere tausend Euro. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ist die Höchstdauer je Reise überschritten, zahlt der Jahresvertrag nicht. Nur wer rechtzeitig verlängert oder einen Langzeittarif hat, ist geschützt.
  4. Mittelohrentzündung beim Kind, Arztbesuch und Antibiotikum, meist überschaubar. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ambulante Behandlung und verordnete Arznei zahlt jede Auslandskrankenversicherung. Rechnung mit Diagnose aufheben und nach der Rückkehr einreichen.
  5. Bergung per Hubschrauber am Gletscher, mehrere tausend Euro. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt teilweise. Such- und Bergungskosten sind meist nur bis zu einer festen Grenze versichert. Der Rest kann bei Ihnen hängen bleiben, auch im starken Tarif.
  6. Zahnimplantat günstig in Ungarn, mehrere tausend Euro. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Behandlungen, für die Sie eigens ins Ausland reisen, sind nie versichert. Die Auslandskrankenversicherung zahlt nur, was unterwegs unerwartet nötig wird.

Was sie kostet

Für Urlaubsreisen ist die Auslandskrankenversicherung eine der günstigsten Policen. Den Preis treiben das Alter, das Reiseziel und vor allem die Dauer: Ein Langzeittarif für ein Jahr kostet ein Vielfaches des Jahresvertrags für Urlaube.

BeispielRichtwert
Jahresvertrag für Urlaube, Einzelperson unter 65rund 10 bis 30 € im Jahr
Langzeittarif, drei Monaterund 60 bis 170 €
Langzeittarif, ein Jahrrund 480 bis 1.400 €

Wovon der Beitrag abhängt

  • Alter, besonders ab 65 oder 70 Jahren
  • Jahresvertrag für Urlaube oder Langzeittarif
  • Geltungsbereich Europa oder weltweit, mit oder ohne USA und Kanada
  • Höchstdauer je Reise
  • Einzelperson, Paar oder Familie
  • Selbstbeteiligung je Fall

Richtwerte aus veröffentlichten Vergleichen von Finanztest und Finanztip, Stand 2026. Ältere Reisende und Ziele in Nordamerika kosten deutlich mehr. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.

Die Tariflinien am Markt

01

Jahresvertrag Europa

Für Urlaube in Europa und am Mittelmeer, Reisen bis zur Höchstdauer am Stück. Reicht für viele Familien, die nicht weiter fliegen.

02

Jahresvertrag weltweit

Gilt auch für Fernreisen, mit oder ohne USA und Kanada. Der Standard für alle, die gelegentlich außerhalb Europas Urlaub machen.

03

Langzeittarif

Für einen Aufenthalt über Monate bis Jahre: Auszeit, Studium, Praktikum oder Winter im Süden. Teurer, dafür auf die ganze Zeit ausgelegt.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Rücktransport wenn medizinisch notwendig wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar Ob Sie im Ausland liegen bleiben oder nach Hause geflogen werden, hängt an dieser Formulierung.
Höchstsumme hohe feste Grenze ohne Summenbegrenzung Ein Aufenthalt auf einer Intensivstation in Nordamerika sprengt jede niedrige Grenze.
Dauer je Reise sechs Wochen acht Wochen oder mehr, mit Verlängerung vor Ort Wer über die Grenze kommt, verliert je nach Bedingungen den Schutz für die ganze Reise.
Vorerkrankungen Ausschluss bekannter Leiden versichert bei unerwarteter Verschlechterung Für Reisende mit Bluthochdruck, Diabetes oder Asthma der wichtigste Satz im Vertrag.
Kostenzusage Erstattung gegen Rechnung Notrufzentrale rund um die Uhr, Kostenzusage direkt an das Krankenhaus Sonst strecken Sie die Krankenhausrechnung aus eigener Tasche vor.
Selbstbeteiligung fester Betrag je Fall keine Bei mehreren kleinen Arztbesuchen frisst ein Selbstbehalt die Leistung auf.
Altersgrenze Abschluss bis zu einem Höchstalter kein Höchstalter, keine Kündigung wegen Alters Gerade Ältere brauchen den Schutz und finden später schwer einen neuen Vertrag.

Anbieter im Überblick

Auslandskrankenversicherungen kommen von Reiseversicherern, von privaten Krankenversicherern und von Automobilclubs. Viele Tarife laufen auch unter Vermittlermarken, hinter denen einer dieser Versicherer steht. Die Liste ist ein Marktüberblick.

VersichererEinordnung
HanseMerkurReiseversicherer der HanseMerkur, Jahres- und Langzeittarife
ERGO ReiseversicherungReisegesellschaft der ERGO, vertrieben auch über Reisebüros
Union ReiseversicherungGruppe Versicherungskammer, auch bei Sparkassen erhältlich
WürzburgerSpezialversicherer, häufig Risikoträger hinter Vermittlertarifen
ADACVersicherer des Automobilclubs, Auslandskranken auch ohne Mitgliedschaft
DKVprivater Krankenversicherer der ERGO
Allianzprivater Krankenversicherer, Auslandsreisetarife über Vertreter und Makler
SIGNAL IDUNAKrankenversicherungsverein aus Dortmund, Auslandsreisetarife
Barmeniaprivater Krankenversicherer aus Wuppertal, Auslandsreisetarife

Bedingungen aller Tarife vergleichen 51 Tarife von 28 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

42

42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Krankenversicherer)

Alle 42 Namen aus dem Register anzeigen
  • Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • ARAG Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA)
  • AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Barmenia Krankenversicherung AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Continentale Krankenversicherung a.G.
  • Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
  • DEVK Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Krankenversicherung AG
  • HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
  • LIGA Krankenversicherung katholischer Priester Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit…
  • Lohnfortzahlungskasse Leer VVaG
  • LVM Krankenversicherungs-AG
  • Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G.
  • NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • praenatura Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG
  • R+V Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
  • SONO Krankenversicherung a.G.
  • Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
  • UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • uniVersa Krankenversicherung a.G.
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
  • vigo Krankenversicherung VVaG
  • Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Jahresvertrag für Urlaubsreisen

Ein Vertrag für beliebig viele Reisen im Jahr, jede bis zur Höchstdauer. Die richtige Wahl für fast alle Urlauber.

Einzelreise

Schutz nur für eine bestimmte Reise. Lohnt kaum, weil der Jahresvertrag oft kaum mehr kostet.

Langzeittarif

Für Aufenthalte über die Höchstdauer hinaus, je nach Tarif bis zu mehreren Jahren. Für Auszeit, Weltreise und Überwintern.

Studenten und Work and Travel

Langzeittarife mit Altersgrenze und niedrigerem Beitrag für junge Reisende. Manche Gastländer und Hochschulen verlangen einen Nachweis.

Reisepaket mit Krankenbaustein

Auslandskranken zusammen mit Rücktritt, Abbruch und Gepäck. Bequem, aber vor dem Kauf prüfen, was Sie davon schon haben.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Mit der Gesundheitskarte bin ich in der EU genauso versichert wie zu Hause.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Karte deckt nur, was ein Einheimischer im Urlaubsland bekommt, oft mit Zuzahlungen und nur in öffentlichen Einrichtungen. Such- und Rettungseinsätze und den Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nicht.

Wer länger bleibt als die Höchstdauer, kann für die ganze Reise ohne Schutz sein.

Das stimmt.

Richtig, je nach Bedingungen. Viele Jahresverträge versichern eine zu lange Reise gar nicht, nicht nur die überschießenden Tage. Deshalb vorher verlängern oder einen Langzeittarif wählen.

Ein Auslandssemester ist mit dem normalen Jahresvertrag abgedeckt.

Das stimmt nicht.

Meist nicht. Ein Semester dauert länger als die üblichen sechs bis acht Wochen je Reise. Für Studium und Praktikum gibt es Langzeittarife, oft mit niedrigerem Beitrag für junge Leute.

Eine Auslandskrankenversicherung lässt sich meist noch kurz vor dem Abflug abschließen.

Das stimmt.

Stimmt. Anders als beim Reiserücktritt gibt es in der Regel keine Abschlussfrist und keine Wartezeit. Für eine Reise, die schon begonnen hat, gilt das aber nicht.

Die Krankenkasse erstattet auch außerhalb Europas einen Teil der Arztrechnung.

Das stimmt nicht.

In der Regel nicht. Außerhalb von EU, EWR, Schweiz und den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen zahlt die gesetzliche Kasse für Urlaubsbehandlungen meist gar nichts.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Jahresvertrag behalten, obwohl die nächste Reise länger dauert als dessen Höchstdauer
  • Beim Überwintern im Süden nicht nachrechnen, wie viele Wochen am Stück es werden
  • Sich auf die Gesundheitskarte verlassen und den Flug nach Hause vergessen
  • Im Krankenhaus nicht zuerst die Notrufnummer anrufen und dann selbst vorstrecken
  • Bekannte Vorerkrankungen nicht mit den Bedingungen abgleichen
  • Ein Komplettpaket kaufen, nur um die Auslandskrankenversicherung zu bekommen

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Auslandskrankenversicherung und Reiseversicherung?

Reiseversicherung ist der Oberbegriff.

Die Auslandskrankenversicherung ist ein Teil davon und zahlt nur Krankheitskosten und den

Rücktransport.

Rücktritt, Abbruch und Gepäck sind eigene Versicherungen,

die einzeln oder im Paket verkauft werden.

Wie lange darf eine Reise im Jahresvertrag dauern?

Je nach Tarif meist sechs bis acht Wochen am Stück, einzelne Tarife etwas länger.

Beliebig viele Reisen im Jahr sind möglich.

Wer länger bleibt, braucht einen Langzeittarif oder eine Verlängerung.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für ein Jahr Ausland?

Ein Langzeittarif für zwölf Monate kostet laut Finanztip bei empfohlenen Tarifen rund 480 bis

1.400 Euro, drei Monate rund 60 bis 170 Euro.

Alter, Ziel und Selbstbeteiligung entscheiden über die Höhe.

Gilt die Versicherung auch für ein Auslandssemester?

Der normale Jahresvertrag meist nicht,

weil das Semester länger dauert als die Höchstdauer je Reise.

Für Studium und Praktikum gibt es Langzeittarife.

Innerhalb der EU klären Sie zusätzlich mit der Krankenkasse,

ob die Gesundheitskarte während des Studiums weiter gilt.

Zahlt die Versicherung, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Für unerwartete Erkrankungen und Unfälle ja.

Bei bekannten Leiden kommt es auf die Bedingungen an: Gute Tarife zahlen,

wenn sich der Zustand unerwartet verschlechtert.

Behandlungen, die vor der Abreise schon feststanden, sind ausgeschlossen.

Kann ich die Versicherung noch kurz vor der Abreise abschließen?

Meist ja.

Die meisten Auslandskrankenversicherungen haben keine Wartezeit und gelten für Reisen,

die nach Vertragsbeginn starten.

Für eine Reise, die schon läuft, gibt es dagegen in der Regel keinen neuen Vertrag.

Brauche ich als Privatversicherter eine Auslandskrankenversicherung?

Oft ja.

Viele private Vollversicherungen zahlen außerhalb Europas nur für eine begrenzte Zeit und den

Rücktransport gar nicht oder nur eingeschränkt.

Ein Blick in die eigenen Bedingungen klärt das.

Was mache ich, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?

Sofort die Notrufnummer auf der Versicherungskarte anrufen.

Die Notrufzentrale klärt mit dem Krankenhaus die Kosten und organisiert,

wenn nötig, den Rücktransport.

Alle Belege und Arztberichte aufheben.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Auslandskrankenversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
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Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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