Spezial-Straf-Rechtsschutz: Verteidigung, wenn gegen Ihren Betrieb ermittelt wird
Ein Arbeitsunfall, eine Betriebsprüfung, eine Anzeige eines entlassenen Mitarbeiters: Schneller als gedacht ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Geschäftsführer, Bauleiter oder Einkäufer. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bezahlt die Verteidigung vom ersten Tag an, auch wenn Vorsatz vorgeworfen wird, und zwar zu den Stundensätzen, die erfahrene Strafverteidiger tatsächlich verlangen.
Reicht der Straf-Rechtsschutz im Firmenrechtsschutz nicht aus?
Für Verkehrsdelikte und einfache Fahrlässigkeitsvorwürfe oft schon. Er zahlt aber meist nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, und Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, etwa Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung, sind ausgeschlossen. Genau diese Vorwürfe treffen Geschäftsführer und kaufmännische Mitarbeiter. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt auch dann, bis ein Gericht rechtskräftig eine Vorsatztat feststellt, und übernimmt vereinbarte Honorare über den gesetzlichen Gebühren.
Warum ausgerechnet Vorsatzvorwürfe das Problem sind
Im Strafrecht gibt es Taten, die man fahrlässig begehen kann, wie die fahrlässige Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall, und Taten, die es nur mit Vorsatz gibt. Zur zweiten Gruppe gehören fast alle Wirtschaftsdelikte: Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzverschleppung. Der gewöhnliche Straf-Rechtsschutz klammert sie aus.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz knüpft nicht an den Vorwurf an, sondern an das Ergebnis. Er zahlt ab dem Ermittlungsverfahren und fordert die Kosten erst zurück, wenn ein Gericht rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt. Endet das Verfahren mit Einstellung, auch gegen Geldauflage, oder mit Freispruch, bleibt es bei der Leistung. Einige Tarife verzichten auf die Rückforderung, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.
Honorarvereinbarung: der Unterschied zwischen Pflichtverteidigung und Wahl
Strafverteidiger mit Erfahrung in Wirtschaftsverfahren arbeiten fast nie zu den gesetzlichen Gebühren, sondern nach Stundensatz. Ein Ermittlungsverfahren mit Akteneinsicht, Durchsuchung und Stellungnahmen zieht sich über Monate. Ein Tarif, der nur RVG-Gebühren zahlt, deckt dann nur einen Bruchteil.
Gute Verträge übernehmen vereinbarte Honorare bis zu einem festen Stundensatz, bei einem großen Anbieter etwa 300 € je Stunde, dazu Gutachter und Sachverständige. Prüfen Sie, ob der Stundensatz für Ihre Region und Branche realistisch ist und ob die Summe je Fall oder je Jahr gilt.
Wann das Unternehmen selbst betroffen ist
Ein deutsches Unternehmen kann nicht bestraft werden, aber es kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG treffen, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht. Bei vorsätzlichen Taten reicht der Rahmen bis 10 Mio. €, bei fahrlässigen bis 5 Mio. €, und er darf überschritten werden, um den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen.
Oft hängt beides zusammen: Gegen den Geschäftsführer läuft ein Strafverfahren, gegen die Firma ein Bußgeldverfahren, etwa wegen verletzter Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG. Ein Vertrag, der das Unternehmen als versicherte Person einschließt, deckt beide Seiten. Die Buße selbst zahlt keine Versicherung.
Abgrenzung zu Firmenrechtsschutz und D&O
Der Firmenrechtsschutz ist der Grundschutz für viele Rechtsgebiete, sein Strafbaustein bleibt aber bei Fahrlässigkeit und gesetzlichen Gebühren stehen. Die D&O schützt Organe vor Schadenersatzforderungen wegen Pflichtverletzungen; Strafverteidigung zahlt sie nur je nach Bedingungen, und jeder Euro dafür fehlt später bei der Abwehr der Haftung.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt beide. Weil bei Vorsatzvorwürfen und Haftungsfragen Interessen kollidieren können, wird er häufig bei einem anderen Versicherer platziert als die D&O. So bleibt die D&O-Summe für die Haftung frei.
Was versichert ist
Strafverteidigung ab dem Ermittlungsverfahren, auch bei Vorsatzvorwurf
Vereinbarte Honorare über den RVG-Gebühren bis zur vertraglichen Grenze
Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch gegen das Unternehmen, wenn eingeschlossen
Zeugenbeistand für Mitarbeiter, die vernommen werden
Gutachter und Sachverständige, die die Verteidigung beauftragt
Strafkaution als Darlehen, je nach Tarif
Geschäftsleitung, leitende Angestellte und alle Mitarbeiter, je nach Vertrag
Verfahren wegen Taten, die vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen begangen wurden, mit Nachhaftung
Was nicht versichert ist
Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen und Verfall
Kosten nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat, die zurückgefordert werden
Verfahren, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit eingeleitet wurden
Taten, die ausschließlich im privaten Lebensbereich begangen wurden
Schadenersatzforderungen gegen die Geschäftsleitung (Aufgabe der D&O)
Honorare über der vereinbarten Stundensatzgrenze
Wer sie braucht
GmbH und AG, deren Geschäftsführer Steuern, Sozialabgaben und Insolvenzpflichten verantworten
Bau, Handwerk und Industrie, wo nach Arbeitsunfällen ermittelt wird
Betriebe mit Umwelt-, Lebensmittel- oder Gefahrstoffrisiken
Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen und Vergabeverfahren
Firmen mit Einkauf und Vertrieb, in denen Korruptionsvorwürfe denkbar sind
Pflege, Gesundheit und Abrechnung mit Kassen
Wer sie nicht braucht
Kleinstbetriebe ohne Angestellte, denen der Strafbaustein im Firmenrechtsschutz genügt
Unternehmen, bei denen schon ein Ermittlungsverfahren läuft, für diesen Fall
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Bauleiter nach Arbeitsunfall beschuldigt, Verteidigung über Monate. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Fahrlässige Körperverletzung ist der klassische Fall. Schon der einfache Tarif zahlt, der starke auch einen Verteidiger nach Stundensatz.
Geschäftsführer wegen Untreue angezeigt, Verteidigung, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Untreue gibt es nur vorsätzlich. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz vorliegt.
Verteidiger verlangt Stundenhonorar, Differenz zum RVG. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Bezahlt wird bis zur vereinbarten Stundensatzgrenze. Was darüber liegt, tragen Sie selbst.
Mitarbeiter als Zeuge vorgeladen, Zeugenbeistand. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ein Anwalt an der Seite des Zeugen ist sinnvoll, weil Zeugen schnell zu Beschuldigten werden. Nicht jeder Tarif zahlt ihn.
Verfahren endet mit Strafbefehl, alle bisherigen Kosten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ein Strafbefehl wegen einer Vorsatztat ist eine Verurteilung. Nur manche Tarife verzichten dann auf die Rückforderung.
Gericht verhängt Geldstrafe, die Strafe selbst. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Strafen, Bußen und Auflagen zahlt keine Versicherung. Versichert sind nur die Kosten der Verteidigung.
Was sie kostet
Der Beitrag richtet sich vor allem nach Branche, Umsatz und Zahl der versicherten Personen. Ein Ingenieurbüro und ein Entsorgungsbetrieb gleicher Größe liegen weit auseinander. Unabhängig veröffentlichte Vergleichsbeiträge haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge.
Wovon der Beitrag abhängt
Branche und typische Strafbarkeitsrisiken
Jahresumsatz und Zahl der Mitarbeiter
Kreis der versicherten Personen und ob das Unternehmen selbst mitversichert ist
Versicherungssumme je Fall und je Jahr
Stundensatzgrenze für Honorare
Selbstbeteiligung, je nach Tarif keine oder ein Prozentsatz
Der Beitrag steht erst im Angebot fest. Bei größeren Firmen fragen Versicherer nach Compliance-Strukturen und früheren Verfahren.
Die Tariflinien am Markt
01
Straf-Baustein im Firmenrechtsschutz
Fahrlässigkeitsvorwürfe und Ordnungswidrigkeiten zu gesetzlichen Gebühren. Reine Vorsatzdelikte fehlen, Rückforderung bei Vorsatzverurteilung.
02
Spezial-Straf-Rechtsschutz Basis
Vorsatzvorwürfe bis zur rechtskräftigen Verurteilung, Honorarvereinbarung mit Stundensatzgrenze, Geschäftsleitung und Mitarbeiter versichert.
03
Spezial-Straf-Rechtsschutz mit Unternehmensbaustein
Zusätzlich das Unternehmen in Bußgeld- und Einziehungsverfahren, höhere Summen, Strafkaution, Nachhaftung und Verzicht auf Rückforderung beim Strafbefehl.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Vorsatzdelikte
versichert bis zur rechtskräftigen Verurteilung
zusätzlich kein Rückgriff bei Strafbefehl
Viele Verfahren enden mit einem Strafbefehl, ohne dass es je eine Hauptverhandlung gab.
Honorare
gesetzliche Gebühren nach RVG
vereinbarte Honorare mit marktüblichem Stundensatz
Wirtschaftsstrafverteidiger arbeiten nach Stunden.
Versicherte Personen
Geschäftsleitung
alle Mitarbeiter und das Unternehmen selbst
Ermittlungen richten sich oft gegen den Bauleiter oder Einkäufer, nicht gegen die Spitze.
Versicherungssumme
500.000 € je Fall
über 1 Mio. € je Fall, mit ausreichender Jahreshöchstleistung
Lange Verfahren mit mehreren Beschuldigten zehren die Summe schnell auf.
Zeugenbeistand
nicht versichert
versichert, auch für ausgeschiedene Mitarbeiter
Wer als Zeuge aussagt, kann schnell selbst zum Beschuldigten werden.
Strafkaution
nicht versichert
als Darlehen versichert
Ohne Kaution kann Untersuchungshaft drohen.
Nachhaftung
kurz oder keine
mehrere Jahre nach Vertragsende
Ermittlungen beginnen oft Jahre nach der vorgeworfenen Tat.
Selbstbeteiligung
Prozentsatz je Fall
keine
Ein Prozentsatz auf ein Verteidigerhonorar wird schnell teuer.
Anbieter im Überblick
Spezial-Straf-Rechtsschutz bieten vor allem Rechtsschutzversicherer und Industrieversicherer an. Daneben gibt es Strafrechtsschutz als Teil mancher D&O-Tarife. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht, die die Sparte Rechtsschutz zeichnen. Die Liste ist ein Marktüberblick ohne Wertung.
Versicherer
Einordnung
ARAG
Rechtsschutzversicherer aus Düsseldorf, Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Manager
Allianz
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen mit Tarifen nach Versicherungssumme
ROLAND
Rechtsschutzversicherer aus Köln, Risikoträger auch für Online-Abschlüsse über Plattformen
ERGO (D.A.S.)
Rechtsschutz der ERGO, früher unter der Marke D.A.S.
Zurich
Strafrechtsschutz für Geschäftskunden und deren Mitarbeiter
AUXILIA
Rechtsschutzversicherer aus München, Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Berufsgruppen
Ein Vertrag für die Firma, versichert sind Geschäftsleitung und Mitarbeiter in ihrer beruflichen Tätigkeit, auf Wunsch das Unternehmen selbst.
Manager-Rechtsschutz
Persönlicher Vertrag für einzelne Organe, oft mit Straf-, Anstellungs- und Vermögensschaden-Rechtsschutz kombiniert, nimmt den Schutz beim Wechsel mit.
Straf-Rechtsschutz in der D&O
Manche D&O-Tarife zahlen Strafverteidigung als Teil der Abwehrkosten. Sie verbrauchen dann dieselbe Summe wie die Haftungsabwehr.
Firmenrechtsschutz mit Strafbaustein
Der Grundschutz für Fahrlässigkeitsvorwürfe zu gesetzlichen Gebühren, ohne reine Vorsatzdelikte.
Mythos oder Wahrheit
Was stimmt, was nicht?
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Die D&O zahlt den Strafverteidiger sowieso.
Das stimmt nicht.
Nicht verlässlich. Ob die D&O Strafverteidigung zahlt, hängt von den Bedingungen ab, und wenn, dann aus derselben Summe, die für Schadenersatzforderungen gedacht ist.
Eine GmbH kann in Deutschland nicht bestraft werden, also droht ihr nichts.
Das stimmt nicht.
Falsch. Nach § 30 OWiG kann gegen das Unternehmen eine Verbandsgeldbuße von bis zu 10 Mio. € verhängt werden, und der Rahmen darf überschritten werden, um Gewinne abzuschöpfen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt auch beim Vorwurf des Betrugs.
Das stimmt.
Ja. Das unterscheidet ihn vom normalen Straf-Rechtsschutz. Er zahlt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz.
Nach einer Verurteilung wegen Vorsatz kann der Versicherer das Geld zurückverlangen.
Das stimmt.
Stimmt. Das ist der Preis dafür, dass Vorsatzvorwürfe überhaupt versichert sind. Einstellung und Freispruch lösen keine Rückforderung aus.
Eine Versicherung übernimmt auch die Geldstrafe.
Das stimmt nicht.
Nein. Strafen und Bußen sind nicht versicherbar. Versichert sind Verteidiger, Gutachter und Verfahrenskosten.
Häufige Fehler beim Abschluss
Sich auf den Strafbaustein im Firmenrechtsschutz verlassen, obwohl die typischen Vorwürfe Vorsatzdelikte sind
Die Strafverteidigung allein über die D&O laufen lassen und so die Haftungssumme aufbrauchen
Nur die Geschäftsleitung versichern, obwohl Ermittlungen meist bei Mitarbeitern beginnen
Erst abschließen, wenn die Steuerfahndung schon vor der Tür stand
Die Stundensatzgrenze nicht prüfen und auf der Differenz sitzen bleiben
Bei einer Durchsuchung ohne Anwalt Erklärungen abgeben
Häufig gefragt
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zum normalen Straf-Rechtsschutz?
Der normale Straf-Rechtsschutz deckt Vorwürfe, die auch fahrlässig begangen werden können,
und zahlt meist gesetzliche Gebühren.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz deckt auch reine Vorsatzdelikte wie Betrug oder Untreue und
übernimmt vereinbarte Honorare.
Muss ich die Kosten zurückzahlen, wenn ich verurteilt werde?
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat fordert der Versicherer die Kosten
in der Regel zurück.
Endet das Verfahren mit Einstellung, auch gegen Auflage, oder Freispruch, nicht.
Manche Tarife verzichten auch beim Strafbefehl auf die Rückforderung.
Zahlt die Versicherung auch Geldstrafen?
Nein.
Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen sind persönliche Sanktionen und nicht versicherbar.
Versichert sind die Kosten der Verteidigung.
Wer ist versichert?
Je nach Vertrag die Geschäftsleitung, leitende Angestellte,
alle Mitarbeiter und auf Wunsch das Unternehmen selbst.
Versichert ist die berufliche Tätigkeit für die Firma, nicht das Privatleben.
Kann ich meinen Strafverteidiger frei wählen?
Ja, die freie Anwaltswahl ist üblich.
Der Versicherer zahlt dann bis zur vereinbarten Stundensatz- und Summengrenze.
Hilft die Versicherung schon bei einer Durchsuchung?
Ja, versichert ist das Verfahren ab dem Ermittlungsverfahren.
Viele Anbieter haben eine Hotline, die rund um die Uhr Strafverteidiger vermittelt.
Brauche ich das, wenn ich eine D&O habe?
Meist ja.
Die D&O ist für Schadenersatzforderungen gemacht.
Zahlt sie Strafverteidigung überhaupt, geht das von derselben Summe ab,
die später für die Haftung fehlt.
Was ist mit einem Verfahren, das schon läuft?
Es ist nicht versichert.
Maßgeblich ist, wann der Vorwurf entstanden ist bzw.
das Verfahren eingeleitet wurde, und viele Verträge haben zusätzlich eine Wartezeit.
Warum über einen Makler?
Weil die Verträge sich bei Rückforderung, Stundensatz,
versichertem Personenkreis und Unternehmensbaustein deutlich unterscheiden und neben der D&O
stimmig sein müssen.
Wir holen Angebote ein und vergleichen die Bedingungen.
Die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Angebote für Spezial-Straf-Rechtsschutz anfordern
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.