Zum Inhalt springen

Startseite / Versicherungsmakler / Gewerbe

Spezial-Straf-Rechtsschutz: Verteidigung, wenn gegen Ihren Betrieb ermittelt wird

Ein Arbeitsunfall, eine Betriebsprüfung, eine Anzeige eines entlassenen Mitarbeiters: Schneller als gedacht ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Geschäftsführer, Bauleiter oder Einkäufer. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bezahlt die Verteidigung vom ersten Tag an, auch wenn Vorsatz vorgeworfen wird, und zwar zu den Stundensätzen, die erfahrene Strafverteidiger tatsächlich verlangen.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Reicht der Straf-Rechtsschutz im Firmenrechtsschutz nicht aus?

Für Verkehrsdelikte und einfache Fahrlässigkeitsvorwürfe oft schon. Er zahlt aber meist nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, und Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, etwa Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung, sind ausgeschlossen. Genau diese Vorwürfe treffen Geschäftsführer und kaufmännische Mitarbeiter. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt auch dann, bis ein Gericht rechtskräftig eine Vorsatztat feststellt, und übernimmt vereinbarte Honorare über den gesetzlichen Gebühren.

Warum ausgerechnet Vorsatzvorwürfe das Problem sind

Im Strafrecht gibt es Taten, die man fahrlässig begehen kann, wie die fahrlässige Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall, und Taten, die es nur mit Vorsatz gibt. Zur zweiten Gruppe gehören fast alle Wirtschaftsdelikte: Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzverschleppung. Der gewöhnliche Straf-Rechtsschutz klammert sie aus.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz knüpft nicht an den Vorwurf an, sondern an das Ergebnis. Er zahlt ab dem Ermittlungsverfahren und fordert die Kosten erst zurück, wenn ein Gericht rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt. Endet das Verfahren mit Einstellung, auch gegen Geldauflage, oder mit Freispruch, bleibt es bei der Leistung. Einige Tarife verzichten auf die Rückforderung, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.

Honorarvereinbarung: der Unterschied zwischen Pflichtverteidigung und Wahl

Strafverteidiger mit Erfahrung in Wirtschaftsverfahren arbeiten fast nie zu den gesetzlichen Gebühren, sondern nach Stundensatz. Ein Ermittlungsverfahren mit Akteneinsicht, Durchsuchung und Stellungnahmen zieht sich über Monate. Ein Tarif, der nur RVG-Gebühren zahlt, deckt dann nur einen Bruchteil.

Gute Verträge übernehmen vereinbarte Honorare bis zu einem festen Stundensatz, bei einem großen Anbieter etwa 300 € je Stunde, dazu Gutachter und Sachverständige. Prüfen Sie, ob der Stundensatz für Ihre Region und Branche realistisch ist und ob die Summe je Fall oder je Jahr gilt.

Wann das Unternehmen selbst betroffen ist

Ein deutsches Unternehmen kann nicht bestraft werden, aber es kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG treffen, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht. Bei vorsätzlichen Taten reicht der Rahmen bis 10 Mio. €, bei fahrlässigen bis 5 Mio. €, und er darf überschritten werden, um den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen.

Oft hängt beides zusammen: Gegen den Geschäftsführer läuft ein Strafverfahren, gegen die Firma ein Bußgeldverfahren, etwa wegen verletzter Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG. Ein Vertrag, der das Unternehmen als versicherte Person einschließt, deckt beide Seiten. Die Buße selbst zahlt keine Versicherung.

Abgrenzung zu Firmenrechtsschutz und D&O

Der Firmenrechtsschutz ist der Grundschutz für viele Rechtsgebiete, sein Strafbaustein bleibt aber bei Fahrlässigkeit und gesetzlichen Gebühren stehen. Die D&O schützt Organe vor Schadenersatzforderungen wegen Pflichtverletzungen; Strafverteidigung zahlt sie nur je nach Bedingungen, und jeder Euro dafür fehlt später bei der Abwehr der Haftung.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt beide. Weil bei Vorsatzvorwürfen und Haftungsfragen Interessen kollidieren können, wird er häufig bei einem anderen Versicherer platziert als die D&O. So bleibt die D&O-Summe für die Haftung frei.

Was versichert ist

  • Strafverteidigung ab dem Ermittlungsverfahren, auch bei Vorsatzvorwurf
  • Vereinbarte Honorare über den RVG-Gebühren bis zur vertraglichen Grenze
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch gegen das Unternehmen, wenn eingeschlossen
  • Zeugenbeistand für Mitarbeiter, die vernommen werden
  • Gutachter und Sachverständige, die die Verteidigung beauftragt
  • Strafkaution als Darlehen, je nach Tarif
  • Geschäftsleitung, leitende Angestellte und alle Mitarbeiter, je nach Vertrag
  • Verfahren wegen Taten, die vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen begangen wurden, mit Nachhaftung

Was nicht versichert ist

  • Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen und Verfall
  • Kosten nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat, die zurückgefordert werden
  • Verfahren, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit eingeleitet wurden
  • Taten, die ausschließlich im privaten Lebensbereich begangen wurden
  • Schadenersatzforderungen gegen die Geschäftsleitung (Aufgabe der D&O)
  • Honorare über der vereinbarten Stundensatzgrenze

Wer sie braucht

  • GmbH und AG, deren Geschäftsführer Steuern, Sozialabgaben und Insolvenzpflichten verantworten
  • Bau, Handwerk und Industrie, wo nach Arbeitsunfällen ermittelt wird
  • Betriebe mit Umwelt-, Lebensmittel- oder Gefahrstoffrisiken
  • Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen und Vergabeverfahren
  • Firmen mit Einkauf und Vertrieb, in denen Korruptionsvorwürfe denkbar sind
  • Pflege, Gesundheit und Abrechnung mit Kassen

Wer sie nicht braucht

  • Kleinstbetriebe ohne Angestellte, denen der Strafbaustein im Firmenrechtsschutz genügt
  • Unternehmen, bei denen schon ein Ermittlungsverfahren läuft, für diesen Fall

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Bauleiter nach Arbeitsunfall beschuldigt, Verteidigung über Monate. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Fahrlässige Körperverletzung ist der klassische Fall. Schon der einfache Tarif zahlt, der starke auch einen Verteidiger nach Stundensatz.
  2. Geschäftsführer wegen Untreue angezeigt, Verteidigung, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Untreue gibt es nur vorsätzlich. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz vorliegt.
  3. Verteidiger verlangt Stundenhonorar, Differenz zum RVG. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Bezahlt wird bis zur vereinbarten Stundensatzgrenze. Was darüber liegt, tragen Sie selbst.
  4. Mitarbeiter als Zeuge vorgeladen, Zeugenbeistand. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ein Anwalt an der Seite des Zeugen ist sinnvoll, weil Zeugen schnell zu Beschuldigten werden. Nicht jeder Tarif zahlt ihn.
  5. Verfahren endet mit Strafbefehl, alle bisherigen Kosten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ein Strafbefehl wegen einer Vorsatztat ist eine Verurteilung. Nur manche Tarife verzichten dann auf die Rückforderung.
  6. Gericht verhängt Geldstrafe, die Strafe selbst. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Strafen, Bußen und Auflagen zahlt keine Versicherung. Versichert sind nur die Kosten der Verteidigung.

Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich vor allem nach Branche, Umsatz und Zahl der versicherten Personen. Ein Ingenieurbüro und ein Entsorgungsbetrieb gleicher Größe liegen weit auseinander. Unabhängig veröffentlichte Vergleichsbeiträge haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Branche und typische Strafbarkeitsrisiken
  • Jahresumsatz und Zahl der Mitarbeiter
  • Kreis der versicherten Personen und ob das Unternehmen selbst mitversichert ist
  • Versicherungssumme je Fall und je Jahr
  • Stundensatzgrenze für Honorare
  • Selbstbeteiligung, je nach Tarif keine oder ein Prozentsatz

Der Beitrag steht erst im Angebot fest. Bei größeren Firmen fragen Versicherer nach Compliance-Strukturen und früheren Verfahren.

Die Tariflinien am Markt

01

Straf-Baustein im Firmenrechtsschutz

Fahrlässigkeitsvorwürfe und Ordnungswidrigkeiten zu gesetzlichen Gebühren. Reine Vorsatzdelikte fehlen, Rückforderung bei Vorsatzverurteilung.

02

Spezial-Straf-Rechtsschutz Basis

Vorsatzvorwürfe bis zur rechtskräftigen Verurteilung, Honorarvereinbarung mit Stundensatzgrenze, Geschäftsleitung und Mitarbeiter versichert.

03

Spezial-Straf-Rechtsschutz mit Unternehmensbaustein

Zusätzlich das Unternehmen in Bußgeld- und Einziehungsverfahren, höhere Summen, Strafkaution, Nachhaftung und Verzicht auf Rückforderung beim Strafbefehl.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Vorsatzdelikte versichert bis zur rechtskräftigen Verurteilung zusätzlich kein Rückgriff bei Strafbefehl Viele Verfahren enden mit einem Strafbefehl, ohne dass es je eine Hauptverhandlung gab.
Honorare gesetzliche Gebühren nach RVG vereinbarte Honorare mit marktüblichem Stundensatz Wirtschaftsstrafverteidiger arbeiten nach Stunden.
Versicherte Personen Geschäftsleitung alle Mitarbeiter und das Unternehmen selbst Ermittlungen richten sich oft gegen den Bauleiter oder Einkäufer, nicht gegen die Spitze.
Versicherungssumme 500.000 € je Fall über 1 Mio. € je Fall, mit ausreichender Jahreshöchstleistung Lange Verfahren mit mehreren Beschuldigten zehren die Summe schnell auf.
Zeugenbeistand nicht versichert versichert, auch für ausgeschiedene Mitarbeiter Wer als Zeuge aussagt, kann schnell selbst zum Beschuldigten werden.
Strafkaution nicht versichert als Darlehen versichert Ohne Kaution kann Untersuchungshaft drohen.
Nachhaftung kurz oder keine mehrere Jahre nach Vertragsende Ermittlungen beginnen oft Jahre nach der vorgeworfenen Tat.
Selbstbeteiligung Prozentsatz je Fall keine Ein Prozentsatz auf ein Verteidigerhonorar wird schnell teuer.

Anbieter im Überblick

Spezial-Straf-Rechtsschutz bieten vor allem Rechtsschutzversicherer und Industrieversicherer an. Daneben gibt es Strafrechtsschutz als Teil mancher D&O-Tarife. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht, die die Sparte Rechtsschutz zeichnen. Die Liste ist ein Marktüberblick ohne Wertung.

VersichererEinordnung
ARAGRechtsschutzversicherer aus Düsseldorf, Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Manager
AllianzStraf-Rechtsschutz für Unternehmen mit Tarifen nach Versicherungssumme
ROLANDRechtsschutzversicherer aus Köln, Risikoträger auch für Online-Abschlüsse über Plattformen
ERGO (D.A.S.)Rechtsschutz der ERGO, früher unter der Marke D.A.S.
ZurichStrafrechtsschutz für Geschäftskunden und deren Mitarbeiter
AUXILIARechtsschutzversicherer aus München, Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Berufsgruppen

Bedingungen aller Tarife vergleichen Spezial-Straf-Rechtsschutz 10 Tarife von 7 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

60

60 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Rechtsschutz)

Alle 60 Namen aus dem Register anzeigen
  • ACM Versicherung AG
  • ADAC Versicherung AG
  • ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • ARAG SE
  • AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badische Rechtsschutzversicherung Aktiengesellschaft
  • Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft
  • DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • F. Laeisz Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Great Lakes Insurance SE
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG
  • HUK24 AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • Lifestyle Protection AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • MVK Versicherung VVaG
  • Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Schutzverein Deutscher Rheder V.a.G.
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Verti Versicherung AG
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • WGV-Versicherung AG
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Zurich Insurance Europe AG
  • ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Ein Vertrag für die Firma, versichert sind Geschäftsleitung und Mitarbeiter in ihrer beruflichen Tätigkeit, auf Wunsch das Unternehmen selbst.

Manager-Rechtsschutz

Persönlicher Vertrag für einzelne Organe, oft mit Straf-, Anstellungs- und Vermögensschaden-Rechtsschutz kombiniert, nimmt den Schutz beim Wechsel mit.

Straf-Rechtsschutz in der D&O

Manche D&O-Tarife zahlen Strafverteidigung als Teil der Abwehrkosten. Sie verbrauchen dann dieselbe Summe wie die Haftungsabwehr.

Firmenrechtsschutz mit Strafbaustein

Der Grundschutz für Fahrlässigkeitsvorwürfe zu gesetzlichen Gebühren, ohne reine Vorsatzdelikte.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Die D&O zahlt den Strafverteidiger sowieso.

Das stimmt nicht.

Nicht verlässlich. Ob die D&O Strafverteidigung zahlt, hängt von den Bedingungen ab, und wenn, dann aus derselben Summe, die für Schadenersatzforderungen gedacht ist.

Eine GmbH kann in Deutschland nicht bestraft werden, also droht ihr nichts.

Das stimmt nicht.

Falsch. Nach § 30 OWiG kann gegen das Unternehmen eine Verbandsgeldbuße von bis zu 10 Mio. € verhängt werden, und der Rahmen darf überschritten werden, um Gewinne abzuschöpfen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt auch beim Vorwurf des Betrugs.

Das stimmt.

Ja. Das unterscheidet ihn vom normalen Straf-Rechtsschutz. Er zahlt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz.

Nach einer Verurteilung wegen Vorsatz kann der Versicherer das Geld zurückverlangen.

Das stimmt.

Stimmt. Das ist der Preis dafür, dass Vorsatzvorwürfe überhaupt versichert sind. Einstellung und Freispruch lösen keine Rückforderung aus.

Eine Versicherung übernimmt auch die Geldstrafe.

Das stimmt nicht.

Nein. Strafen und Bußen sind nicht versicherbar. Versichert sind Verteidiger, Gutachter und Verfahrenskosten.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Sich auf den Strafbaustein im Firmenrechtsschutz verlassen, obwohl die typischen Vorwürfe Vorsatzdelikte sind
  • Die Strafverteidigung allein über die D&O laufen lassen und so die Haftungssumme aufbrauchen
  • Nur die Geschäftsleitung versichern, obwohl Ermittlungen meist bei Mitarbeitern beginnen
  • Erst abschließen, wenn die Steuerfahndung schon vor der Tür stand
  • Die Stundensatzgrenze nicht prüfen und auf der Differenz sitzen bleiben
  • Bei einer Durchsuchung ohne Anwalt Erklärungen abgeben

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zum normalen Straf-Rechtsschutz?

Der normale Straf-Rechtsschutz deckt Vorwürfe, die auch fahrlässig begangen werden können,

und zahlt meist gesetzliche Gebühren.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz deckt auch reine Vorsatzdelikte wie Betrug oder Untreue und

übernimmt vereinbarte Honorare.

Muss ich die Kosten zurückzahlen, wenn ich verurteilt werde?

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat fordert der Versicherer die Kosten

in der Regel zurück.

Endet das Verfahren mit Einstellung, auch gegen Auflage, oder Freispruch, nicht.

Manche Tarife verzichten auch beim Strafbefehl auf die Rückforderung.

Zahlt die Versicherung auch Geldstrafen?

Nein.

Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen sind persönliche Sanktionen und nicht versicherbar.

Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Wer ist versichert?

Je nach Vertrag die Geschäftsleitung, leitende Angestellte,

alle Mitarbeiter und auf Wunsch das Unternehmen selbst.

Versichert ist die berufliche Tätigkeit für die Firma, nicht das Privatleben.

Kann ich meinen Strafverteidiger frei wählen?

Ja, die freie Anwaltswahl ist üblich.

Der Versicherer zahlt dann bis zur vereinbarten Stundensatz- und Summengrenze.

Hilft die Versicherung schon bei einer Durchsuchung?

Ja, versichert ist das Verfahren ab dem Ermittlungsverfahren.

Viele Anbieter haben eine Hotline, die rund um die Uhr Strafverteidiger vermittelt.

Brauche ich das, wenn ich eine D&O habe?

Meist ja.

Die D&O ist für Schadenersatzforderungen gemacht.

Zahlt sie Strafverteidigung überhaupt, geht das von derselben Summe ab,

die später für die Haftung fehlt.

Was ist mit einem Verfahren, das schon läuft?

Es ist nicht versichert.

Maßgeblich ist, wann der Vorwurf entstanden ist bzw.

das Verfahren eingeleitet wurde, und viele Verträge haben zusätzlich eine Wartezeit.

Warum über einen Makler?

Weil die Verträge sich bei Rückforderung, Stundensatz,

versichertem Personenkreis und Unternehmensbaustein deutlich unterscheiden und neben der D&O

stimmig sein müssen.

Wir holen Angebote ein und vergleichen die Bedingungen.

Die Vergütung zahlt der Versicherer.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Spezial-Straf-Rechtsschutz anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Zum Beispiel Hochbau, Lebensmittelhandel, Pflegedienst, Softwareentwicklung

Zum Beispiel öffentliche Aufträge, Gefahrstoffe, Auslandsgeschäft, Compliance-System

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.