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Tierversicherung für Landwirte: wenn die Seuche den Hof stilllegt

Bricht eine anzeigepflichtige Tierseuche aus, ersetzt die Tierseuchenkasse den Wert der Tiere, die das Amt töten lässt, und das nur bis zu festen Höchstsätzen. Den Ertrag, der in den Wochen und Monaten danach fehlt, zahlt sie nicht. Genau dafür gibt es die Ertragsschadenversicherung, dazu die Tierlebensversicherung für Verluste durch Krankheit und Unfall.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Reicht die Tierseuchenkasse nicht aus?

Für den Tierwert im Seuchenfall ist sie die erste Adresse, für den Betrieb reicht sie selten. Sie entschädigt nach § 16 Tiergesundheitsgesetz den gemeinen Wert getöteter Tiere, gedeckelt je Tier: bei Rindern 4.000 €, bei Schweinen 1.500 €, bei Pferden 6.000 €. Nicht ersetzt werden der Ertragsausfall während einer Sperre, Mehrkosten für Futter und Platz sowie Mindererlöse, wenn der Betrieb nur im Sperrbezirk liegt und selbst gesund ist.

Was die Tierseuchenkasse leistet und wo sie aufhört

Jedes Land hat eine Tierseuchenkasse, in die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Geflügel je nach Landesrecht Beiträge zahlen. Ordnet das Veterinäramt wegen einer anzeigepflichtigen Seuche die Tötung an, entschädigt die Kasse den gemeinen Wert der Tiere bis zu den Höchstsätzen des § 16 Tiergesundheitsgesetz. Wo Beiträge erhoben werden, trägt das Land die Hälfte der Entschädigung (§ 20 TierGesG).

Die Entschädigung hängt an der Meldung. Wer seinen Bestand zum Stichtag nicht oder falsch meldet oder den Beitrag nicht zahlt, riskiert sie im Seuchenfall ganz. Maßgeblich ist in der Regel der Bestand am 1. Januar. In Bayern legt die Kasse ohne Meldung 120 Prozent der Vorjahreszahlen zugrunde, in Nordrhein-Westfalen kann nach Mahnung ein Verspätungszuschlag anfallen.

Der eigentliche Schaden: Monate ohne Ertrag

Nach einer Keulung steht der Stall leer, bis Reinigung, Desinfektion und Freigabe durch das Amt erledigt sind. Liegt der Hof nur im Sperrbezirk, dürfen Tiere nicht verkauft werden, wachsen über das Vermarktungsgewicht hinaus und fressen weiter. Ferkel bleiben im Stall. Diese Ausfälle sind oft größer als der Tierwert selbst.

Die Ertragsschadenversicherung ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag und Mehrkosten nach einer anzeigepflichtigen Seuche, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Gute Verträge zahlen auch den indirekten Schaden, also wenn der eigene Bestand gesund ist, der Betrieb aber wegen eines Sperrbezirks nicht vermarkten darf. Viele Verträge leisten nur, wenn eine behördliche Maßnahme vorliegt; ein reiner Preisverfall am Markt ist nicht versichert.

Blauzunge, ASP, MKS: welche Seuchen versichert sind

Ob eine Seuche gedeckt ist, steht in der Liste des Vertrags. Ältere oder einfache Tarife nennen eine Auswahl, bessere alle anzeigepflichtigen Seuchen nach der Tierseuchenanzeigeverordnung und schließen neu auftretende automatisch ein. Für Schweinehalter ist die Afrikanische Schweinepest das große Thema, für Rinder- und Schafhalter seit 2024 die Blauzungenkrankheit, bei der es für Tierverluste keine staatliche Entschädigung gab.

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Januar 2025 haben Versicherer den Neuabschluss zeitweise gestoppt. Das zeigt die Regel dieser Sparte: Versichert wird nur, solange keine Seuche vor der Tür steht. Wer erst abschließt, wenn das Seuchengeschehen in der Region beginnt, findet oft keinen Versicherer mehr oder läuft in die Wartezeit.

Tierlebensversicherung: Krankheit, Unfall, Technik

Die Tierlebensversicherung zahlt, wenn ein Tier verendet oder notgetötet werden muss, etwa nach Krankheit, Geburtskomplikationen oder Unfall. Eine Nottötung darf nach den üblichen Bedingungen nur mit Einwilligung des Versicherers erfolgen. Für Zuchttiere mit hohem Wert gibt es Einzeltierverträge, für Mastbestände meist Pauschalen je Tier.

In Ställen mit Zwangslüftung sind Stromausfall und Lüftungsausfall ein eigenes Risiko: Fallen die Ventilatoren aus, ersticken Tiere innerhalb kurzer Zeit. Je nach Versicherer steckt dieser Schutz in einer Erweiterung der Gebäude- oder Inhaltsversicherung oder in der Tierversicherung selbst. Wichtig ist, dass er überhaupt irgendwo steht und dass Auflagen wie Alarm oder Notstrom erfüllt sind, falls der Vertrag sie nennt.

Was versichert ist

  • Entgangener Deckungsbeitrag nach anzeigepflichtiger Tierseuche im eigenen Bestand
  • Ertragsausfall im Sperrbezirk, wenn der eigene Bestand gesund ist, je nach Tarif
  • Mehrkosten für Futter, Unterbringung und verlängerte Mast während der Sperre
  • Mindererlöse durch Vermarktungsverbote und Übergewicht
  • Verenden und Nottötung durch Krankheit und Unfall (Tierlebensversicherung)
  • Zusatzrisiken wie Salmonellose oder Federpicken, je nach Tierart und Tarif
  • Ersticken durch Ausfall von Strom oder Lüftung, wenn eingeschlossen

Was nicht versichert ist

  • Der Tierwert, den die Tierseuchenkasse entschädigt
  • Reiner Preisverfall am Markt ohne behördliche Maßnahme
  • Seuchen, die im Vertrag nicht genannt sind
  • Schäden während der Wartezeit nach Vertragsbeginn
  • Nottötungen ohne Einwilligung des Versicherers

Wer sie braucht

  • Schweinehalter mit Sauen, Ferkelaufzucht oder Mast, wegen der Afrikanischen Schweinepest
  • Milchvieh- und Rinderhalter mit hohem Anteil am Betriebseinkommen aus dem Stall
  • Geflügelbetriebe mit Zwangslüftung und dichter Belegung
  • Schaf- und Ziegenhalter, die Blauzunge und Tierverluste absichern wollen
  • Betriebe mit Fremdkapital, bei denen ein halbes Jahr ohne Erlös die Raten gefährdet

Wer sie nicht braucht

  • Hobbyhaltung mit wenigen Tieren ohne nennenswerten Ertrag

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. ASP im Nachbarort, Hof im Sperrbezirk, oft fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Der eigene Bestand ist gesund, aber die Schweine dürfen nicht verkauft werden. Das zahlt nur ein Vertrag mit indirektem Schaden.
  2. Amt ordnet Keulung des Bestands an, Tierwert plus Monate ohne Ertrag. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Den Tierwert ersetzt die Tierseuchenkasse bis zu den Höchstsätzen. Den Ertragsausfall danach zahlt die Ertragsschadenversicherung.
  3. Blauzunge, mehrere Kühe verenden, mehrere tausend Euro je Tier. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Staatliche Entschädigung gab es dafür 2024 nicht. Gezahlt hat nur, wer die Seuche oder Tierleben versichert hatte.
  4. Lüftung fällt nachts aus, ganzer Stalldurchgang. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Versichert, wenn Technikausfall eingeschlossen ist und vertragliche Auflagen wie Alarm erfüllt waren. Sonst kann der Schutz entfallen.
  5. Abschluss erst nach dem Ausbruch, der volle Ausfall. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Was vor Beginn oder in der Wartezeit passiert, zahlt kein Vertrag. Die Seuchenversicherung muss stehen, bevor die Seuche kommt.
  6. Kuh verendet nach Kalbung, Wert der Kuh. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Fall für die Tierlebensversicherung, nicht für Tierseuchenkasse oder Ertragsschaden.

Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich nach Tierart, Bestandsgröße, Produktionsrichtung und dem versicherten Deckungsbeitrag. Für Sauenhalter nannte die Fachpresse für Seuchen- und Unfallbaustein zusammen etwa 10 bis 13 € je Sau und Jahr, abhängig von Versicherer, Ferkelzahl und Tierwerten. Bei Rindern und Geflügel hängt viel an Selbstbeteiligung und Haftzeit.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Tierart und Produktionsrichtung, etwa Ferkelerzeugung oder Mast
  • Bestandsgröße und versicherter Deckungsbeitrag je Tier oder Platz
  • Haftzeit von 12, 18 oder 24 Monaten
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Umfang der Seuchenliste und Einschluss indirekter Schäden
  • Region und Seuchenlage zum Zeitpunkt des Abschlusses

Feste Beispielbeiträge nennen wir nicht, weil die Annahme stark von der Seuchenlage abhängt und Versicherer ihre Tarife danach ändern. Ihr Beitrag steht im Angebot, das wir mit Ihren Bestandsdaten einholen.

Die Tariflinien am Markt

01

Seuchenbaustein

Ertragsschaden nach behördlicher Maßnahme im eigenen Bestand, mit einer Liste der wichtigsten Seuchen und 12 Monaten Haftzeit. Die Grundlage, wenn das Geld knapp ist.

02

Seuchen und Sperrbezirk

Dazu der indirekte Schaden im Sperr- oder Beobachtungsgebiet und alle anzeigepflichtigen Seuchen. Für Schweine- und Geflügelhalter in dichten Tierregionen der passende Umfang.

03

Rundum mit Tierleben

Seuchen, Sperrbezirk, längere Haftzeit, dazu Tierleben bei Krankheit und Unfall sowie Technikausfall im Stall. Für Betriebe, deren Einkommen fast ganz aus der Tierhaltung kommt.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Seuchenliste ausgewählte Seuchen wie ASP, MKS, Geflügelpest alle anzeigepflichtigen Seuchen, neue automatisch eingeschlossen Die Blauzunge hat gezeigt, dass die nächste Seuche nicht die erwartete sein muss.
Indirekter Schaden nicht versichert Sperr- und Beobachtungsgebiet eingeschlossen Die meisten Betriebe trifft eine Seuche über den Sperrbezirk, nicht im eigenen Stall.
Haftzeit 12 Monate 18 bis 24 Monate Wiederaufstallung, Gesundheitsstatus und Vermarktung brauchen nach einer Keulung oft länger als ein Jahr.
Selbstbeteiligung fest vorgegeben wählbar, passend zu den Rücklagen des Betriebs Eine hohe Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, muss aber aus eigenen Mitteln getragen werden.
Wartezeit drei Monate möglichst kurz und vor Abschluss geklärt Wer erst bei nahender Seuche abschließt, fällt sonst genau in die Wartezeit.
Mehrkosten nur Ertragsausfall Futter, Platz, Transport und Entsorgung eingeschlossen Bei Vermarktungsverbot laufen die Kosten weiter, während die Tiere wachsen.
Technikausfall nicht geregelt Strom- und Lüftungsausfall ausdrücklich eingeschlossen Ein Ausfall der Lüftung kann einen Stall in kurzer Zeit leeren.

Anbieter im Überblick

Nutztiere versichert in Deutschland nur eine Handvoll Häuser, meist Versicherungsvereine mit landwirtschaftlichen Wurzeln. Nach Seuchenausbrüchen stoppen einzelne zeitweise den Neuabschluss. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

VersichererEinordnung
Vereinigte Tierversicherung (VTV)Tierversicherer der R+V-Gruppe, Ertragsschaden und Tierleben
R+VAgrarpolice mit Tier- und Ertragsschadenbausteinen, Vertrieb über Volks- und Raiffeisenbanken
LVMVersicherungsverein aus der Landwirtschaft, Seuchen- und Ertragsschadenversicherung
UelzenerTierversicherer aus Niedersachsen, Annahme in der Schweinehaltung eingeschränkt
Versicherungskammer Bayernöffentlicher Versicherer mit landwirtschaftlichem Geschäft in Bayern

Bedingungen aller Tarife vergleichen Nutztierversicherung 2 Tarife von 2 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

155

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden)

Alle 155 Namen aus dem Register anzeigen
  • ACM Versicherung AG
  • ADAC Autoversicherung AG
  • ADAC Versicherung AG
  • ADAC Zuhause Versicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Astra Versicherung AG
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
  • Bergische Brandversicherung Allgemeine Feuerversicherung V.a.G.
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • CONSTANTIA Versicherungen a.G.
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche…
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • DOCURA VVaG
  • Dolleruper Freie Brandgilde
  • Domestic & General Insurance Europe AG
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe, Versicherungsverein auf…
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gartenbau-Versicherung VVaG
  • Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hagelgilde Versicherungsverein a.G., gegründet 1811
  • Hamburger Beamten-Feuer-und Einbruchskasse
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Hamburger Lehrer-Feuerkasse
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • Harsewinkeler Versicherung VaG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • IDEAL Versicherung AG
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • Lucura Versicherungs AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Mercedes-Benz Versicherung AG
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • NEH Neue Hildener Versicherung AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Neuendorfer Brand-Bau-Gilde
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • Nordhemmer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • OSTBEVERNER Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • ProTect Versicherung AG
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • Schleswiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • SCHNEVERDINGER Versicherungsverein a.G.
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a. G.
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Vereinigte Hagelversicherung VVaG
  • Vereinigte Tierversicherung, Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Volkswagen Versicherung Aktiengesellschaft
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WERTGARANTIE SE
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Ertragsschadenversicherung Tier

Ersetzt den Deckungsbeitrag nach Seuchen, mit wählbarer Haftzeit und Selbstbeteiligung. Der Kern für Betriebe, deren Einkommen im Stall entsteht.

Tierlebensversicherung für Bestände

Pauschale je Tier bei Verenden und Nottötung durch Krankheit und Unfall. Üblich für Rinder- und Sauenbestände.

Einzeltierversicherung

Für wertvolle Zuchttiere wie Bullen oder Spitzenkühe, mit vereinbarter Summe je Tier. Oft mit Tierarzt-Untersuchung vor Beginn.

Agrarpaket

Gebäude, Inhalt, Haftpflicht und Tierbausteine in einem Vertrag. Bequem, aber die Tierbausteine sind dort oft schmaler als im Einzelvertrag.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Bei einer Tierseuche zahlt der Staat alles.

Das stimmt nicht.

Falsch, die Tierseuchenkasse ersetzt den Wert getöteter Tiere bis zu Höchstsätzen. Ertragsausfall, Mehrkosten und Schäden im Sperrbezirk trägt der Betrieb selbst.

Wer seinen Bestand nicht meldet, kann die Entschädigung verlieren.

Das stimmt.

Stimmt, die Entschädigung der Tierseuchenkasse setzt die ordnungsgemäße Meldung und Beitragszahlung voraus.

Für ein Rind zahlt die Tierseuchenkasse höchstens 4.000 €.

Das stimmt.

Stimmt, das ist der Höchstsatz nach § 16 Tiergesundheitsgesetz, auch wenn das Tier mehr wert war.

Eine Seuchenversicherung kann man jederzeit abschließen.

Das stimmt nicht.

Falsch, in betroffenen Regionen nehmen Versicherer oft keine neuen Verträge an, und Wartezeiten von bis zu drei Monaten sind üblich.

Ertragsschadenversicherungen zahlen auch, wenn nur die Preise fallen.

Das stimmt nicht.

Falsch, ein Marktpreisverfall ohne behördliche Maßnahme im eigenen Betrieb oder Sperrbezirk ist nicht versichert.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Bestand nicht oder falsch an die Tierseuchenkasse melden und damit die Entschädigung riskieren
  • Erst abschließen, wenn die Seuche schon in der Region ist
  • Nur den eigenen Ausbruch versichern und den Sperrbezirk vergessen
  • Die Haftzeit zu kurz wählen und nach zwölf Monaten noch nicht wieder voll belegt sein
  • Nach Vergrößerung des Stalls die Tierzahl im Vertrag nicht anpassen
  • Ohne Einwilligung des Versicherers nottöten lassen, wenn kein Notfall vorliegt

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Was zahlt die Tierseuchenkasse bei einer Keulung?

Den gemeinen Wert der Tiere, deren Tötung das Amt angeordnet hat, höchstens 4.000 € je Rind,

1.500 € je Schwein und 6.000 € je Pferd.

Voraussetzung ist, dass der Bestand gemeldet und der Beitrag gezahlt ist.

Den Ertragsausfall danach ersetzt sie nicht.

Zahlt die Versicherung auch, wenn mein Stall gar nicht betroffen ist?

Nur wenn der indirekte Schaden eingeschlossen ist.

Dann ersetzt sie Ausfälle,

die entstehen, weil Ihr Hof im Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt und Sie nicht vermarkten

dürfen.

In einfachen Tarifen fehlt dieser Baustein.

Kann ich mich noch versichern, wenn die Seuche schon im Landkreis ist?

Oft nicht.

Versicherer nehmen in betroffenen Regionen keine neuen Verträge an oder setzen eine Wartezeit,

die genau in die gefährliche Phase fällt.

Nach dem MKS-Ausbruch 2025 stoppten Versicherer den Neuabschluss zeitweise ganz.

Ist die Blauzungenkrankheit versichert?

Wenn sie im Vertrag steht oder der Vertrag alle anzeigepflichtigen Seuchen umfasst.

Für Tierverluste durch Blauzunge gab es 2024 keine staatliche Entschädigung,

deshalb hängt hier viel an der privaten Tierversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Ertragsschaden- und Tierlebensversicherung?

Die Ertragsschadenversicherung zahlt den wirtschaftlichen Ausfall nach einer Seuche oder Sperre.

Die Tierlebensversicherung zahlt den Wert einzelner Tiere,

die durch Krankheit oder Unfall verenden.

Viele Betriebe brauchen beides.

Muss ich die Versicherung anpassen, wenn ich aufstocke?

Ja.

Versichert ist der gemeldete Bestand.

Wer aufstockt und es nicht meldet,

bekommt im Schadenfall nur für die vereinbarte Tierzahl Leistung.

Wie ist ein Stromausfall im Stall versichert?

Je nach Vertrag über eine Erweiterung der Gebäude- oder Inhaltsversicherung oder über die

Tierversicherung.

Manche Verträge knüpfen ihn an Auflagen wie Alarm oder Notstrom.

Wir prüfen, wo der Schutz in Ihren Verträgen steht.

Warum lohnt ein Makler bei der Nutztierversicherung?

Weil es wenige Anbieter gibt,

die Annahme von der Seuchenlage abhängt und die Unterschiede im Kleingedruckten liegen:

Seuchenliste, Sperrbezirk, Haftzeit.

Wir holen Angebote ein, solange noch abgeschlossen werden kann, und begleiten Sie im Schadenfall.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Nutztierversicherung anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Tierversicherung für Landwirte

Zum Beispiel Landkreis, Zwangslüftung mit Notstrom, bestehende Verträge, Zuchttiere mit hohem Wert

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Gewerbegebäude

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Ist eine Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien Pflicht?

Maschinenversicherung

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Brauche ich eine Maschinenversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
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  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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