Ernteversicherung: Hagel, Frost und Dürre auf dem Feld absichern
Ein Hagelzug im Juni oder eine Frostnacht in der Blüte kann die Ernte eines ganzen Jahres kosten, und die laufenden Kosten für Pacht, Saatgut und Maschinen bleiben trotzdem. Die klassische Hagelversicherung deckt nur den Hagel. Die Mehrgefahrenversicherung schließt je nach Vertrag auch Sturm, Starkregen, Frost und Dürre ein, und genau sie fördern inzwischen mehrere Bundesländer mit bis zu der Hälfte der Prämie.
Für viele Betriebe nicht mehr. Hagel bleibt das häufigste versicherte Risiko, aber Spätfrost im Obst- und Weinbau und Trockenheit im Ackerbau verursachen inzwischen Schäden, die eine Hagelpolice gar nicht berührt. Ob sich die Erweiterung lohnt, hängt von Kultur, Standort und Eigenkapital ab. Seit mehrere Länder die Mehrgefahrenversicherung bezuschussen, ist der Aufpreis für viele Betriebe deutlich kleiner geworden.
Hagelversicherung und Mehrgefahrenversicherung
Die Hagelversicherung ist die älteste Form der Ernteversicherung und in Deutschland weit verbreitet. Versichert ist der Mengen- und oft auch der Qualitätsschaden an der stehenden Kultur, den Hagelschlag verursacht. Viele Verträge schließen Sturm, Starkregen und Starkfrost als Bausteine ein.
Die Mehrgefahrenversicherung geht weiter. Sie deckt mehrere Wettergefahren in einem Vertrag, im Obst- und Weinbau vor allem den Spätfrost, im Ackerbau zunehmend die Dürre. Weil solche Schäden ganze Regionen gleichzeitig treffen, arbeiten diese Verträge mit höheren Selbstbehalten, Höchstentschädigungen und teils mit Wetterindizes statt einer Einzelschätzung auf dem Feld.
Förderung: Sache der Länder
Eine bundesweite Förderung gibt es nicht. Die Länder entscheiden selbst, und inzwischen bezuschussen unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen sowie Niedersachsen mit Hamburg und Bremen die Mehrgefahrenversicherung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie. Baden-Württemberg hat sein Programm ab dem Antragsjahr 2026 um Hagel und Hopfen erweitert. Ob der Bund ab 2027 über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz einsteigt, wird diskutiert, beschlossen war es bei Redaktionsschluss nicht.
Gefördert wird nicht jede Police. Bayern, Thüringen und Niedersachsen verlangen etwa einen Selbstbehalt von mindestens 20 Prozentpunkten der Schadenquote und eine Höchstentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. Bayern begrenzt außerdem die förderfähigen Hektarwerte, etwa auf 5.000 € bei Getreide und 30.000 € bei Obst und Wein, und deckelt den Zuschuss je Betrieb und Jahr. Anträge laufen über die Landesbehörden und haben feste Fristen, in Rheinland-Pfalz für 2026 der 30. September.
Die Versicherungssumme richtig ansetzen
Die Versicherungssumme ergibt sich aus Fläche, erwartetem Ertrag und Preis je Kultur. Wer zu niedrig ansetzt, um Prämie zu sparen, bekommt im Schadenfall auch nur einen Teil ersetzt. Wer zu hoch ansetzt, zahlt für einen Ertrag, den das Feld nie bringt. Bei Sonderkulturen wie Wein, Obst oder Hopfen lohnt es sich, die Hektarwerte jedes Jahr an Ertragserwartung und Vermarktungsweg anzupassen.
Eine Besonderheit hilft beim Vergleich: Die Versicherungsteuer bemisst sich bei Bodenerzeugnissen nicht nach der Prämie, sondern beträgt 0,3 Promille der Versicherungssumme je Versicherungsjahr. Das gilt für Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmung und seit 2020 auch für Dürre.
Was im Schadenfall zählt
Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden, bevor geerntet oder umgebrochen wird, damit ein Sachverständiger den Bestand noch sehen kann. Wer vorher erntet oder neu einsät, ohne die Freigabe abzuwarten, gefährdet die Leistung. Bei Indexdeckungen entfällt die Feldbesichtigung, dort entscheidet allein der vereinbarte Messwert.
Was versichert ist
Hagelschlag an der stehenden Kultur, Menge und je nach Vertrag Qualität
Sturm, Starkregen und Überschwemmung als Bausteine
Spät- und Auswinterungsfrost, vor allem im Obst- und Weinbau
Dürre, als Ertrags- oder Indexdeckung
Mehrkosten für Neueinsaat nach frühen Schäden, je nach Vertrag
Ackerbau, Grünland, Gemüse, Obst, Wein und Hopfen in eigenen Tarifen
Was nicht versichert ist
Schäden unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts
Preisverfall am Markt bei voller Ernte
Schäden durch Krankheiten und Schädlinge, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen
Bewirtschaftungsfehler und unterlassene Pflege
Ernte, die vor der Schadenbesichtigung eingebracht wurde
Gebäude, Maschinen und eingelagerte Ernte, dafür gibt es eigene Sparten
Wer sie braucht
Ackerbaubetriebe mit hohem Pacht- und Fremdkapitalanteil
Obstbauern und Winzer, für die eine Frostnacht den Jahresertrag kosten kann
Gemüse- und Sonderkulturbetriebe mit hohen Hektarwerten
Betriebe in Regionen mit häufiger Frühsommertrockenheit
Junglandwirte und Betriebe nach Investitionen mit wenig Rücklagen
Wer sie nicht braucht
Betriebe mit sehr breiter Streuung über Kulturen und Standorte und hohen Rücklagen
Reine Grünlandbetriebe mit eigener Futterreserve, sofern keine Dürredeckung gewünscht ist
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Hagelzug kurz vor der Ernte, ein großer Teil des Jahreserlöses der Fläche. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Der klassische Fall. Der Sachverständige schätzt den Verlust auf dem Feld, ersetzt wird nach Hektarwert abzüglich Selbstbehalt.
Spätfrost in der Obstblüte, bis zur ganzen Jahresernte. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Eine reine Hagelpolice zahlt nicht. Nur Verträge mit Frostdeckung leisten, und die müssen vor der Frostgefahr bestehen.
Dürresommer im Ackerbau, ein Drittel der Ernte oder mehr. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Trockenheit ist nur mit ausdrücklicher Dürredeckung versichert, als Ertragsdeckung oder über einen Wetterindex.
Starkregen schwemmt die Saat weg, Neueinsaat und Ertragsverlust. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Viele Hagelverträge haben Starkregen nur als Zusatz. Starke Tarife ersetzen auch die Mehrkosten der Neueinsaat.
Schaden knapp unter dem Selbstbehalt, einige Prozent des Ertrags. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Was unter dem vereinbarten Selbstbehalt bleibt, trägt der Betrieb selbst, auch im besten Tarif.
Volle Ernte, aber Preise fallen, der Mindererlös. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Ernteversicherung deckt Wetterschäden am Ertrag, nicht das Marktrisiko.
Was sie kostet
Die Prämie wird als Satz auf die Versicherungssumme je Kultur berechnet und hängt stark von Standort, Kultur und gewählten Gefahren ab. Die Hagelprämie ist je nach Region sehr unterschiedlich, Frost und Dürre kosten deutlich mehr. Unabhängig veröffentlichte, vergleichbare Preise je Hektar gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge. Wo ein Land fördert, sinkt die Nettoprämie um bis zu die Hälfte.
Wovon der Beitrag abhängt
Kultur und Hektarwert
Standort und Schadenhistorie der Gemeinde oder Region
Versicherte Gefahren: nur Hagel oder Mehrgefahren mit Frost und Dürre
Höhe des Selbstbehalts und der Höchstentschädigung
Eigene Schäden der letzten Jahre
Förderfähigkeit im eigenen Bundesland
Die Prämie steht erst fest, wenn Anbauplan, Flächen und Standorte vorliegen. Den Förderantrag stellt der Betrieb selbst bei der zuständigen Landesbehörde.
Die Tariflinien am Markt
01
Hagelversicherung
Hagelschlag an allen gemeldeten Kulturen, oft mit Sturm und Starkregen als Zusatz. Niedrige Prämie, bewährte Schadenschätzung auf dem Feld.
02
Mehrgefahrenversicherung
Hagel, Sturm, Starkregen und Frost in einem Vertrag, in vielen Ländern förderfähig, wenn Selbstbehalt und Höchstentschädigung den Vorgaben entsprechen.
03
Mehrgefahren mit Dürre oder Index
Zusätzlich Trockenheit, als Ertragsdeckung oder über einen Wetterindex mit festgelegter Messstation. Höhere Prämie, dafür Schutz gegen das teuerste Flächenrisiko.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Versicherte Gefahren
nur Hagel
Hagel, Sturm, Starkregen, Frost und auf Wunsch Dürre
Die teuren Schäden der letzten Jahre kamen oft nicht vom Hagel.
Qualitätsschaden
nur Mengenverlust
Mengen- und Qualitätsverlust
Bei Obst, Wein und Gemüse entscheidet die Qualität über den Erlös.
Selbstbehalt
hoch und starr
wählbar und mit den Förderregeln vereinbar
Ohne passenden Selbstbehalt entfällt die Landesförderung.
Hektarwert
pauschal festgelegt
je Kultur frei wählbar und jährlich anpassbar
Ein zu niedriger Wert kürzt jede Entschädigung.
Neueinsaat
nicht versichert
Mehrkosten für Umbruch und Neueinsaat eingeschlossen
Frühe Schäden lassen sich oft durch Nachsaat retten.
Dürredeckung
keine
Ertrags- oder Indexdeckung mit nachvollziehbarer Messstelle
Beim Index entscheidet die Lage der Messstation über die Leistung.
Meldefristen
sehr kurz
klar geregelt, mit Freigabe zur Ernte
Wer ernten muss, bevor der Gutachter kommt, braucht eine verlässliche Regel.
Anbieter im Überblick
Die Ernteversicherung ist ein Spezialmarkt mit wenigen Anbietern. Die Vereinigte Hagel ist der größte Spezialversicherer, daneben zeichnen einige Sach- und Regionalversicherer Hagel- und Mehrgefahrenverträge. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht mit der Sparte im BaFin-Register. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.
Versicherer
Einordnung
Vereinigte Hagel
Spezialversicherer für Pflanzenbau aus Gießen, Hagel, Mehrgefahren und Dürreindex
R+V
seit 2015 über eine Mitversicherungsgemeinschaft an der Ernteversicherung der Vereinigten Hagel beteiligt
Allianz
Hagel- und Mehrgefahrenversicherung, hervorgegangen aus der früheren Münchener und Magdeburger Agrar
Versicherungskammer Bayern
öffentlicher Versicherer in Bayern mit Hagel- und Mehrgefahrenangebot
Mecklenburgische
Versicherungsverein aus Hannover mit Hagel- und Mehrgefahrenversicherung
VGH
öffentlicher Versicherer in Niedersachsen, Mehrgefahrenversicherung für die Landesförderung
Der Grundschutz für alle Kulturen, mit Schätzung des Schadens auf dem Feld.
Mehrgefahrenversicherung
Mehrere Wettergefahren in einem Vertrag, die Form, die die Länder fördern.
Frostversicherung für Obst und Wein
Deckt Spätfrost in der Blüte, meist als Teil der Mehrgefahrenpolice.
Dürreindex
Leistet nach einem vereinbarten Wettermesswert, ohne Schadenschätzung auf dem einzelnen Feld.
Elementarschadenversicherung für Gebäude
Verwandte Sparte: Hofgebäude und Lager gegen Starkregen und Überschwemmung, nicht Teil der Ernteversicherung.
Mythos oder Wahrheit
Was stimmt, was nicht?
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Bei Dürre springt ohnehin der Staat ein.
Das stimmt nicht.
Darauf gibt es keinen Anspruch. Nothilfen werden nur in Ausnahmejahren beschlossen, spät ausgezahlt und decken meist nur einen Teil. Die Länder setzen inzwischen gezielt auf geförderte Versicherungen.
Mehrere Bundesländer zahlen einen Teil der Prämie.
Das stimmt.
Stimmt. Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen fördern Mehrgefahrenversicherungen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie.
Eine Hagelversicherung deckt auch Frost.
Das stimmt nicht.
Nein. Frost ist eine eigene Gefahr und nur in Mehrgefahrenverträgen oder als ausdrücklicher Baustein versichert.
Auf Ernteversicherungen fällt kaum Versicherungsteuer an.
Das stimmt.
Richtig. Statt 19 Prozent der Prämie gelten 0,3 Promille der Versicherungssumme je Jahr, für Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmung und seit 2020 auch Dürre.
Gefördert wird jede Mehrgefahrenpolice.
Das stimmt nicht.
Nein. Die Länder verlangen in der Regel mindestens 20 Prozentpunkte Selbstbehalt und höchstens 80 Prozent Entschädigung. Ein Vertrag ohne diese Merkmale bleibt ohne Zuschuss.
Häufige Fehler beim Abschluss
Den Hektarwert seit Jahren nicht angepasst haben
Den Förderantrag zu spät oder gar nicht stellen
Einen Selbstbehalt wählen, der die Förderung ausschließt
Nach einem Schaden ernten oder umbrechen, bevor der Sachverständige da war
Bei einer Indexdeckung nicht prüfen, welche Messstation gilt
Neue Flächen oder geänderten Anbau nicht nachmelden
Häufig gefragt
Fragen und Antworten
Ist die Ernteversicherung Pflicht?
Nein.
Sie ist freiwillig.
Banken und Verpächter fragen bei größeren Investitionen aber zunehmend danach,
wie der Betrieb Wetterrisiken absichert.
Welche Bundesländer fördern die Mehrgefahrenversicherung?
Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Thüringen sowie Niedersachsen gemeinsam mit Hamburg und Bremen,
jeweils mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie.
Welche Kulturen und Gefahren gefördert werden und welche Fristen gelten, regelt jedes Land selbst.
Gibt es eine Förderung durch den Bund?
Bisher nicht.
Der Bauernverband fordert eine bundesweite Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur
und Küstenschutz ab 2027.
Beschlossen war das bei Redaktionsschluss nicht.
Was bedeutet Selbstbehalt von 20 Prozentpunkten?
Von der festgestellten Schadenquote werden 20 Prozentpunkte abgezogen.
Bei 50 Prozent Ertragsverlust werden also 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Viele Landesprogramme setzen diesen Mindestselbstbehalt voraus.
Wie hoch ist die Versicherungsteuer?
Für Hagel, Sturm, Starkfrost, Dürre,
Starkregen und Überschwemmung an Bodenerzeugnissen beträgt sie 0,3 Promille der Versicherungssumme
je Versicherungsjahr.
Das ist weit weniger als der Regelsatz von 19 Prozent der Prämie,
der für die meisten anderen Versicherungen gilt.
Wie funktioniert ein Dürreindex?
Gezahlt wird,
wenn ein vereinbarter Wetterwert,
etwa der Niederschlag an einer bestimmten Messstelle in einem bestimmten Zeitraum,
eine Schwelle unterschreitet.
Es gibt keine Schadenschätzung auf dem Feld.
Der Nachteil: Regnet es an der Station, aber nicht auf Ihrem Schlag, gibt es nichts.
Bis wann muss ich versichern?
Das hängt von Versicherer und Kultur ab.
Frostdeckungen für Obst und Wein müssen vor Beginn der Frostgefahr bestehen,
Hageldeckungen lassen sich oft noch im Frühjahr abschließen.
Förderanträge haben eigene Fristen beim Land.
Sind auch Gemüse und Hopfen versicherbar?
Ja, die Spezialversicherer haben eigene Tarife für Gemüse, Hopfen und andere Sonderkulturen.
Baden-Württemberg hat Hopfen ab 2026 in seine Förderung aufgenommen.
Warum über einen Makler?
Weil sich Gefahren, Selbstbehalte,
Hektarwerte und Indexregeln stark unterscheiden und die Förderfähigkeit von genau diesen Details
abhängt.
Wir holen Angebote ein, prüfen sie gegen die Regeln Ihres Landes und begleiten im Schadenfall.
Die Vergütung zahlt der Versicherer.
NAMMERT Versicherungsmakler
Angebote für Ernteversicherung anfordern
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.