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Ernteversicherung: Hagel, Frost und Dürre auf dem Feld absichern

Ein Hagelzug im Juni oder eine Frostnacht in der Blüte kann die Ernte eines ganzen Jahres kosten, und die laufenden Kosten für Pacht, Saatgut und Maschinen bleiben trotzdem. Die klassische Hagelversicherung deckt nur den Hagel. Die Mehrgefahrenversicherung schließt je nach Vertrag auch Sturm, Starkregen, Frost und Dürre ein, und genau sie fördern inzwischen mehrere Bundesländer mit bis zu der Hälfte der Prämie.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Reicht eine reine Hagelversicherung noch aus?

Für viele Betriebe nicht mehr. Hagel bleibt das häufigste versicherte Risiko, aber Spätfrost im Obst- und Weinbau und Trockenheit im Ackerbau verursachen inzwischen Schäden, die eine Hagelpolice gar nicht berührt. Ob sich die Erweiterung lohnt, hängt von Kultur, Standort und Eigenkapital ab. Seit mehrere Länder die Mehrgefahrenversicherung bezuschussen, ist der Aufpreis für viele Betriebe deutlich kleiner geworden.

Hagelversicherung und Mehrgefahrenversicherung

Die Hagelversicherung ist die älteste Form der Ernteversicherung und in Deutschland weit verbreitet. Versichert ist der Mengen- und oft auch der Qualitätsschaden an der stehenden Kultur, den Hagelschlag verursacht. Viele Verträge schließen Sturm, Starkregen und Starkfrost als Bausteine ein.

Die Mehrgefahrenversicherung geht weiter. Sie deckt mehrere Wettergefahren in einem Vertrag, im Obst- und Weinbau vor allem den Spätfrost, im Ackerbau zunehmend die Dürre. Weil solche Schäden ganze Regionen gleichzeitig treffen, arbeiten diese Verträge mit höheren Selbstbehalten, Höchstentschädigungen und teils mit Wetterindizes statt einer Einzelschätzung auf dem Feld.

Förderung: Sache der Länder

Eine bundesweite Förderung gibt es nicht. Die Länder entscheiden selbst, und inzwischen bezuschussen unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen sowie Niedersachsen mit Hamburg und Bremen die Mehrgefahrenversicherung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie. Baden-Württemberg hat sein Programm ab dem Antragsjahr 2026 um Hagel und Hopfen erweitert. Ob der Bund ab 2027 über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz einsteigt, wird diskutiert, beschlossen war es bei Redaktionsschluss nicht.

Gefördert wird nicht jede Police. Bayern, Thüringen und Niedersachsen verlangen etwa einen Selbstbehalt von mindestens 20 Prozentpunkten der Schadenquote und eine Höchstentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. Bayern begrenzt außerdem die förderfähigen Hektarwerte, etwa auf 5.000 € bei Getreide und 30.000 € bei Obst und Wein, und deckelt den Zuschuss je Betrieb und Jahr. Anträge laufen über die Landesbehörden und haben feste Fristen, in Rheinland-Pfalz für 2026 der 30. September.

Die Versicherungssumme richtig ansetzen

Die Versicherungssumme ergibt sich aus Fläche, erwartetem Ertrag und Preis je Kultur. Wer zu niedrig ansetzt, um Prämie zu sparen, bekommt im Schadenfall auch nur einen Teil ersetzt. Wer zu hoch ansetzt, zahlt für einen Ertrag, den das Feld nie bringt. Bei Sonderkulturen wie Wein, Obst oder Hopfen lohnt es sich, die Hektarwerte jedes Jahr an Ertragserwartung und Vermarktungsweg anzupassen.

Eine Besonderheit hilft beim Vergleich: Die Versicherungsteuer bemisst sich bei Bodenerzeugnissen nicht nach der Prämie, sondern beträgt 0,3 Promille der Versicherungssumme je Versicherungsjahr. Das gilt für Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmung und seit 2020 auch für Dürre.

Was im Schadenfall zählt

Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden, bevor geerntet oder umgebrochen wird, damit ein Sachverständiger den Bestand noch sehen kann. Wer vorher erntet oder neu einsät, ohne die Freigabe abzuwarten, gefährdet die Leistung. Bei Indexdeckungen entfällt die Feldbesichtigung, dort entscheidet allein der vereinbarte Messwert.

Was versichert ist

  • Hagelschlag an der stehenden Kultur, Menge und je nach Vertrag Qualität
  • Sturm, Starkregen und Überschwemmung als Bausteine
  • Spät- und Auswinterungsfrost, vor allem im Obst- und Weinbau
  • Dürre, als Ertrags- oder Indexdeckung
  • Mehrkosten für Neueinsaat nach frühen Schäden, je nach Vertrag
  • Ackerbau, Grünland, Gemüse, Obst, Wein und Hopfen in eigenen Tarifen

Was nicht versichert ist

  • Schäden unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts
  • Preisverfall am Markt bei voller Ernte
  • Schäden durch Krankheiten und Schädlinge, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen
  • Bewirtschaftungsfehler und unterlassene Pflege
  • Ernte, die vor der Schadenbesichtigung eingebracht wurde
  • Gebäude, Maschinen und eingelagerte Ernte, dafür gibt es eigene Sparten

Wer sie braucht

  • Ackerbaubetriebe mit hohem Pacht- und Fremdkapitalanteil
  • Obstbauern und Winzer, für die eine Frostnacht den Jahresertrag kosten kann
  • Gemüse- und Sonderkulturbetriebe mit hohen Hektarwerten
  • Betriebe in Regionen mit häufiger Frühsommertrockenheit
  • Junglandwirte und Betriebe nach Investitionen mit wenig Rücklagen

Wer sie nicht braucht

  • Betriebe mit sehr breiter Streuung über Kulturen und Standorte und hohen Rücklagen
  • Reine Grünlandbetriebe mit eigener Futterreserve, sofern keine Dürredeckung gewünscht ist

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Hagelzug kurz vor der Ernte, ein großer Teil des Jahreserlöses der Fläche. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Der klassische Fall. Der Sachverständige schätzt den Verlust auf dem Feld, ersetzt wird nach Hektarwert abzüglich Selbstbehalt.
  2. Spätfrost in der Obstblüte, bis zur ganzen Jahresernte. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Eine reine Hagelpolice zahlt nicht. Nur Verträge mit Frostdeckung leisten, und die müssen vor der Frostgefahr bestehen.
  3. Dürresommer im Ackerbau, ein Drittel der Ernte oder mehr. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Trockenheit ist nur mit ausdrücklicher Dürredeckung versichert, als Ertragsdeckung oder über einen Wetterindex.
  4. Starkregen schwemmt die Saat weg, Neueinsaat und Ertragsverlust. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Viele Hagelverträge haben Starkregen nur als Zusatz. Starke Tarife ersetzen auch die Mehrkosten der Neueinsaat.
  5. Schaden knapp unter dem Selbstbehalt, einige Prozent des Ertrags. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Was unter dem vereinbarten Selbstbehalt bleibt, trägt der Betrieb selbst, auch im besten Tarif.
  6. Volle Ernte, aber Preise fallen, der Mindererlös. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Ernteversicherung deckt Wetterschäden am Ertrag, nicht das Marktrisiko.

Was sie kostet

Die Prämie wird als Satz auf die Versicherungssumme je Kultur berechnet und hängt stark von Standort, Kultur und gewählten Gefahren ab. Die Hagelprämie ist je nach Region sehr unterschiedlich, Frost und Dürre kosten deutlich mehr. Unabhängig veröffentlichte, vergleichbare Preise je Hektar gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge. Wo ein Land fördert, sinkt die Nettoprämie um bis zu die Hälfte.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Kultur und Hektarwert
  • Standort und Schadenhistorie der Gemeinde oder Region
  • Versicherte Gefahren: nur Hagel oder Mehrgefahren mit Frost und Dürre
  • Höhe des Selbstbehalts und der Höchstentschädigung
  • Eigene Schäden der letzten Jahre
  • Förderfähigkeit im eigenen Bundesland

Die Prämie steht erst fest, wenn Anbauplan, Flächen und Standorte vorliegen. Den Förderantrag stellt der Betrieb selbst bei der zuständigen Landesbehörde.

Die Tariflinien am Markt

01

Hagelversicherung

Hagelschlag an allen gemeldeten Kulturen, oft mit Sturm und Starkregen als Zusatz. Niedrige Prämie, bewährte Schadenschätzung auf dem Feld.

02

Mehrgefahrenversicherung

Hagel, Sturm, Starkregen und Frost in einem Vertrag, in vielen Ländern förderfähig, wenn Selbstbehalt und Höchstentschädigung den Vorgaben entsprechen.

03

Mehrgefahren mit Dürre oder Index

Zusätzlich Trockenheit, als Ertragsdeckung oder über einen Wetterindex mit festgelegter Messstation. Höhere Prämie, dafür Schutz gegen das teuerste Flächenrisiko.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Versicherte Gefahren nur Hagel Hagel, Sturm, Starkregen, Frost und auf Wunsch Dürre Die teuren Schäden der letzten Jahre kamen oft nicht vom Hagel.
Qualitätsschaden nur Mengenverlust Mengen- und Qualitätsverlust Bei Obst, Wein und Gemüse entscheidet die Qualität über den Erlös.
Selbstbehalt hoch und starr wählbar und mit den Förderregeln vereinbar Ohne passenden Selbstbehalt entfällt die Landesförderung.
Hektarwert pauschal festgelegt je Kultur frei wählbar und jährlich anpassbar Ein zu niedriger Wert kürzt jede Entschädigung.
Neueinsaat nicht versichert Mehrkosten für Umbruch und Neueinsaat eingeschlossen Frühe Schäden lassen sich oft durch Nachsaat retten.
Dürredeckung keine Ertrags- oder Indexdeckung mit nachvollziehbarer Messstelle Beim Index entscheidet die Lage der Messstation über die Leistung.
Meldefristen sehr kurz klar geregelt, mit Freigabe zur Ernte Wer ernten muss, bevor der Gutachter kommt, braucht eine verlässliche Regel.

Anbieter im Überblick

Die Ernteversicherung ist ein Spezialmarkt mit wenigen Anbietern. Die Vereinigte Hagel ist der größte Spezialversicherer, daneben zeichnen einige Sach- und Regionalversicherer Hagel- und Mehrgefahrenverträge. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht mit der Sparte im BaFin-Register. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

VersichererEinordnung
Vereinigte HagelSpezialversicherer für Pflanzenbau aus Gießen, Hagel, Mehrgefahren und Dürreindex
R+Vseit 2015 über eine Mitversicherungsgemeinschaft an der Ernteversicherung der Vereinigten Hagel beteiligt
AllianzHagel- und Mehrgefahrenversicherung, hervorgegangen aus der früheren Münchener und Magdeburger Agrar
Versicherungskammer Bayernöffentlicher Versicherer in Bayern mit Hagel- und Mehrgefahrenangebot
MecklenburgischeVersicherungsverein aus Hannover mit Hagel- und Mehrgefahrenversicherung
VGHöffentlicher Versicherer in Niedersachsen, Mehrgefahrenversicherung für die Landesförderung

Bedingungen aller Tarife vergleichen Ernteversicherung 3 Tarife von 3 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

155

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden)

Alle 155 Namen aus dem Register anzeigen
  • ACM Versicherung AG
  • ADAC Autoversicherung AG
  • ADAC Versicherung AG
  • ADAC Zuhause Versicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Astra Versicherung AG
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
  • Bergische Brandversicherung Allgemeine Feuerversicherung V.a.G.
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • CONSTANTIA Versicherungen a.G.
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche…
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • DOCURA VVaG
  • Dolleruper Freie Brandgilde
  • Domestic & General Insurance Europe AG
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe, Versicherungsverein auf…
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gartenbau-Versicherung VVaG
  • Gebäudeversicherungsgilde für Föhr,Amrum und Halligen
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hagelgilde Versicherungsverein a.G., gegründet 1811
  • Hamburger Beamten-Feuer-und Einbruchskasse
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Hamburger Lehrer-Feuerkasse
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • Harsewinkeler Versicherung VaG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • IDEAL Versicherung AG
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • Lehrer-Feuerversicherungsverein a.G. für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • Lucura Versicherungs AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Mercedes-Benz Versicherung AG
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • NEH Neue Hildener Versicherung AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Neuendorfer Brand-Bau-Gilde
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • Nordhemmer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • OSTBEVERNER Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • ProTect Versicherung AG
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • Schleswiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • SCHNEVERDINGER Versicherungsverein a.G.
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Unfallversicherung a. G.
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Vereinigte Hagelversicherung VVaG
  • Vereinigte Tierversicherung, Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Volkswagen Versicherung Aktiengesellschaft
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WERTGARANTIE SE
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Hagelversicherung

Der Grundschutz für alle Kulturen, mit Schätzung des Schadens auf dem Feld.

Mehrgefahrenversicherung

Mehrere Wettergefahren in einem Vertrag, die Form, die die Länder fördern.

Frostversicherung für Obst und Wein

Deckt Spätfrost in der Blüte, meist als Teil der Mehrgefahrenpolice.

Dürreindex

Leistet nach einem vereinbarten Wettermesswert, ohne Schadenschätzung auf dem einzelnen Feld.

Elementarschadenversicherung für Gebäude

Verwandte Sparte: Hofgebäude und Lager gegen Starkregen und Überschwemmung, nicht Teil der Ernteversicherung.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Bei Dürre springt ohnehin der Staat ein.

Das stimmt nicht.

Darauf gibt es keinen Anspruch. Nothilfen werden nur in Ausnahmejahren beschlossen, spät ausgezahlt und decken meist nur einen Teil. Die Länder setzen inzwischen gezielt auf geförderte Versicherungen.

Mehrere Bundesländer zahlen einen Teil der Prämie.

Das stimmt.

Stimmt. Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen fördern Mehrgefahrenversicherungen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie.

Eine Hagelversicherung deckt auch Frost.

Das stimmt nicht.

Nein. Frost ist eine eigene Gefahr und nur in Mehrgefahrenverträgen oder als ausdrücklicher Baustein versichert.

Auf Ernteversicherungen fällt kaum Versicherungsteuer an.

Das stimmt.

Richtig. Statt 19 Prozent der Prämie gelten 0,3 Promille der Versicherungssumme je Jahr, für Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmung und seit 2020 auch Dürre.

Gefördert wird jede Mehrgefahrenpolice.

Das stimmt nicht.

Nein. Die Länder verlangen in der Regel mindestens 20 Prozentpunkte Selbstbehalt und höchstens 80 Prozent Entschädigung. Ein Vertrag ohne diese Merkmale bleibt ohne Zuschuss.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Hektarwert seit Jahren nicht angepasst haben
  • Den Förderantrag zu spät oder gar nicht stellen
  • Einen Selbstbehalt wählen, der die Förderung ausschließt
  • Nach einem Schaden ernten oder umbrechen, bevor der Sachverständige da war
  • Bei einer Indexdeckung nicht prüfen, welche Messstation gilt
  • Neue Flächen oder geänderten Anbau nicht nachmelden

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Ist die Ernteversicherung Pflicht?

Nein.

Sie ist freiwillig.

Banken und Verpächter fragen bei größeren Investitionen aber zunehmend danach,

wie der Betrieb Wetterrisiken absichert.

Welche Bundesländer fördern die Mehrgefahrenversicherung?

Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen,

Thüringen sowie Niedersachsen gemeinsam mit Hamburg und Bremen,

jeweils mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie.

Welche Kulturen und Gefahren gefördert werden und welche Fristen gelten, regelt jedes Land selbst.

Gibt es eine Förderung durch den Bund?

Bisher nicht.

Der Bauernverband fordert eine bundesweite Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur

und Küstenschutz ab 2027.

Beschlossen war das bei Redaktionsschluss nicht.

Was bedeutet Selbstbehalt von 20 Prozentpunkten?

Von der festgestellten Schadenquote werden 20 Prozentpunkte abgezogen.

Bei 50 Prozent Ertragsverlust werden also 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.

Viele Landesprogramme setzen diesen Mindestselbstbehalt voraus.

Wie hoch ist die Versicherungsteuer?

Für Hagel, Sturm, Starkfrost, Dürre,

Starkregen und Überschwemmung an Bodenerzeugnissen beträgt sie 0,3 Promille der Versicherungssumme

je Versicherungsjahr.

Das ist weit weniger als der Regelsatz von 19 Prozent der Prämie,

der für die meisten anderen Versicherungen gilt.

Wie funktioniert ein Dürreindex?

Gezahlt wird,

wenn ein vereinbarter Wetterwert,

etwa der Niederschlag an einer bestimmten Messstelle in einem bestimmten Zeitraum,

eine Schwelle unterschreitet.

Es gibt keine Schadenschätzung auf dem Feld.

Der Nachteil: Regnet es an der Station, aber nicht auf Ihrem Schlag, gibt es nichts.

Bis wann muss ich versichern?

Das hängt von Versicherer und Kultur ab.

Frostdeckungen für Obst und Wein müssen vor Beginn der Frostgefahr bestehen,

Hageldeckungen lassen sich oft noch im Frühjahr abschließen.

Förderanträge haben eigene Fristen beim Land.

Sind auch Gemüse und Hopfen versicherbar?

Ja, die Spezialversicherer haben eigene Tarife für Gemüse, Hopfen und andere Sonderkulturen.

Baden-Württemberg hat Hopfen ab 2026 in seine Förderung aufgenommen.

Warum über einen Makler?

Weil sich Gefahren, Selbstbehalte,

Hektarwerte und Indexregeln stark unterscheiden und die Förderfähigkeit von genau diesen Details

abhängt.

Wir holen Angebote ein, prüfen sie gegen die Regeln Ihres Landes und begleiten im Schadenfall.

Die Vergütung zahlt der Versicherer.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Ernteversicherung anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Ernteversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Maschinenversicherung

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Brauche ich eine Maschinenversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Gewerbegebäude

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Ist eine Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien Pflicht?

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Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?

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