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Produkthaftpflicht: wenn Ihr Produkt beim Kunden einen Schaden anrichtet

Wer ein Produkt herstellt, unter eigener Marke vertreibt oder in die EU einführt, haftet für dessen Fehler auch ohne eigenes Verschulden. Die Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die erweiterte Produkthaftpflicht zusätzlich die Vermögensschäden der gewerblichen Abnehmer, etwa Aus- und Einbaukosten. Den Rückruf selbst zahlt sie nicht, dafür gibt es einen eigenen Baustein.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Brauche ich eine eigene Produkthaftpflicht, wenn ich schon eine Betriebshaftpflicht habe?

Meist ist die Produkthaftpflicht ein Teil der Betriebshaftpflicht und kein eigener Vertrag. Die Grunddeckung erfasst Personen- und Sachschäden durch ausgelieferte Erzeugnisse. Was Zulieferer und Hersteller wirklich trifft, sind aber die Vermögensschäden ihrer Abnehmer: ausgebaute Teile, unbrauchbare Endprodukte, Prüf- und Sortierkosten. Diese Schäden deckt nur die erweiterte Produkthaftpflicht, und sie muss ausdrücklich vereinbart sein. Rückrufkosten brauchen einen weiteren Baustein.

Haftung ohne Verschulden: was das Produkthaftungsgesetz verlangt

Das Produkthaftungsgesetz lässt den Hersteller für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt einstehen, ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Als Hersteller gilt auch, wer sich durch Name oder Marke auf dem Produkt als Hersteller ausgibt, und wer Ware zum Vertrieb in die Europäische Union einführt. Kann der Geschädigte keinen davon feststellen, haftet der Händler, wenn er nicht innerhalb eines Monats seinen Lieferanten nennt.

Nach dem bisherigen Gesetz trägt der Geschädigte bei Sachschäden die ersten 500 Euro selbst, ersetzt werden nur Schäden an privat genutzten Sachen, und für Personenschäden aus einem Serienfehler gilt eine Höchstgrenze von 85 Millionen Euro. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis und erlischt zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Daneben steht die Produzentenhaftung nach § 823 BGB, die Verschulden voraussetzt, aber keine dieser Grenzen kennt und auch gewerblich genutzte Sachen erfasst.

Das neue Produkthaftungsgesetz ab Dezember 2026

Die EU hat ihre Produkthaftungsrichtlinie 2024 neu gefasst (Richtlinie (EU) 2024/2853), der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz am 8. Oktober 2026 beschlossen. Es gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für ältere Ware bleibt das alte Gesetz maßgeblich, ein Betrieb hat also über Jahre beide Regeln im Bestand.

Die wichtigsten Änderungen für die Versicherung: Software gilt ausdrücklich als Produkt, auch KI-Anwendungen. Die Selbstbeteiligung von 500 Euro und die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro entfallen. Ersetzt wird künftig auch der Verlust privat genutzter Daten. Wer Software, vernetzte Geräte oder digitale Bauteile liefert, sollte deshalb prüfen, ob sein Vertrag diese Erzeugnisse überhaupt als versichertes Produkt beschreibt.

Erweiterte Produkthaftpflicht: der Schaden beim gewerblichen Abnehmer

Liefert ein Zulieferer ein fehlerhaftes Teil, entsteht der große Schaden selten durch einen Unfall. Er entsteht, weil der Abnehmer das Teil verbaut, mit anderen Stoffen vermischt oder weiterverarbeitet hat und nun alles wieder ausbauen, prüfen oder wegwerfen muss. Das sind reine Vermögensschäden, die die Grunddeckung nicht trägt.

Die erweiterte Produkthaftpflicht nach dem Modell des Versichererverbands fasst diese Fälle in Bausteinen: Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, Weiterverarbeitung, Aus- und Einbaukosten, Schäden durch Maschinen, die mit fehlerhaften Teilen gebaut wurden, sowie Prüf- und Sortierkosten, die nur gelten, wenn sie im Versicherungsschein stehen. Seit 2018 muss der Verkäufer mangelhafter Ware dem Käufer die Aus- und Einbaukosten ersetzen (§ 439 Abs. 3 BGB) und kann sie beim Lieferanten zurückholen (§ 445a BGB). Dieser Anspruch wandert die Lieferkette hinauf, bis er beim Hersteller ankommt.

Rückruf: Pflicht nach Produktsicherheitsrecht, eigener Versicherungsbaustein

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988). Muss ein Verbraucherprodukt zurückgerufen werden, meldet der Wirtschaftsakteur das über das Safety Business Gateway der EU, informiert die betroffenen Käufer unmittelbar und bietet ihnen eine Abhilfe an, etwa Reparatur, Ersatz oder Erstattung.

Die Kosten dafür, also Benachrichtigung, Transport, Austausch und Vernichtung, sind in der klassischen Produkthaftpflicht regelmäßig nicht versichert. Der Versichererverband hat dafür eigene Bedingungen für die Rückrufkostenversicherung von Herstellern und Handelsbetrieben. Viele Bausteine decken nur den Rückruf der eigenen Ware beim Endkunden. Ob auch der Rückruf eines Abnehmers mitversichert ist, der Ihr Teil in sein Produkt verbaut hat, ist die Frage, die vor dem Abschluss geklärt werden muss.

Export nach USA und Kanada

Fast jede deutsche Produkthaftpflicht schließt Ansprüche nach dem Recht der USA und Kanadas aus oder deckt sie nur nach besonderer Vereinbarung. Das betrifft nicht nur den Direktexport: Auch ein Teil, das ein deutscher Kunde in eine Maschine für Amerika verbaut, kann dort zu einer Klage führen. Deshalb gehört jede bekannte Lieferung nach Nordamerika, auch die mittelbare, in die Anfrage.

Strafschadensersatz (punitive damages) ist in den Bedingungen regelmäßig ausgeschlossen, und ein solches Urteil ist in Deutschland auch nicht vollstreckbar. Ersatz für tatsächliche Schäden aus einem US-Urteil kann dagegen vollstreckt werden. Die Exportdeckung kostet Mehrbeitrag und hat meist eigene Summen und Selbstbeteiligungen, deren Höhe sich nur im Angebot klären lässt.

Was versichert ist

  • Personen- und Sachschäden durch ausgelieferte fehlerhafte Erzeugnisse
  • Haftung nach Produkthaftungsgesetz und nach § 823 BGB
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls vor Gericht
  • Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, wenn die erweiterte Deckung vereinbart ist
  • Weiterverarbeitungsschäden beim Abnehmer, wenn eingeschlossen
  • Aus- und Einbaukosten für mangelhafte Teile, wenn eingeschlossen
  • Prüf- und Sortierkosten bei Mangelverdacht, nur wenn ausdrücklich vereinbart
  • Ansprüche nach US- oder kanadischem Recht, nur mit Exportdeckung

Was nicht versichert ist

  • Kosten für Rückruf, Benachrichtigung und Austausch, dafür gibt es die Rückrufkostenversicherung
  • Nachbesserung, Neulieferung oder Gutschrift für das eigene mangelhafte Produkt
  • Schäden am Produkt selbst
  • Vertragsstrafen, Garantien und Haftungszusagen über das Gesetz hinaus
  • Strafschadensersatz nach US-Recht
  • Produkte, die bewusst abweichend von Gesetz, Norm oder Kundenvorgabe geliefert wurden
  • Erzeugnisse, die nicht im Vertrag beschrieben sind, etwa später hinzugekommene Software

Wer sie braucht

  • Hersteller von Bauteilen, Maschinen und Konsumgütern
  • Zulieferer, deren Teile beim Kunden verbaut oder weiterverarbeitet werden
  • Händler und Onlinehändler mit Eigenmarke
  • Importeure, die Ware von außerhalb der EU einführen
  • Anbieter von Software, vernetzten Geräten und digitalen Bauteilen nach neuem Recht
  • Exporteure mit Lieferungen nach Nordamerika, auch über Kunden

Wer sie nicht braucht

  • Reine Händler fremder Markenware aus der EU, die ihren Lieferanten jederzeit benennen können, brauchen meist nur die Grunddeckung ihrer Betriebshaftpflicht

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Heizlüfter löst Wohnungsbrand aus, oft fünf- bis sechsstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Sachschaden beim Verbraucher durch ein fehlerhaftes Produkt ist der Kernfall. Die Grunddeckung zahlt, soweit der Hersteller haftet.
  2. Undichte Ventile müssen raus, Ausbau oft ein Vielfaches des Teilepreises. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Der Abnehmer hat die Ventile verbaut und verlangt Aus- und Einbaukosten. Das ist ein Vermögensschaden, den nur die erweiterte Produkthaftpflicht trägt.
  3. Falsches Granulat verdirbt Charge, Wert der unbrauchbaren Endprodukte. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Der Kunde hat das Material vermischt und verarbeitet, das Ergebnis ist Ausschuss. Gedeckt über den Baustein Verbindung, Vermischung und Verarbeitung.
  4. Verdacht: ganze Lieferung prüfen, Arbeitsstunden beim Abnehmer. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Prüf- und Sortierkosten sind nur versichert, wenn sie im Versicherungsschein stehen, und oft mit eigener Teilsumme.
  5. Rückruf aller Ladegeräte, Benachrichtigung, Versand, Ersatz. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Kosten des Rückrufs selbst zahlt keine Produkthaftpflicht. Dafür braucht es eine eigene Rückrufkostenversicherung.
  6. Klage aus Texas nach Unfall, Verteidigung und Schadenersatz. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ohne vereinbarte Exportdeckung sind US-Ansprüche ausgeschlossen. Mit ihr ist der Ersatz gedeckt, Strafschadensersatz bleibt meist draußen.

Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich nach dem Umsatz mit den versicherten Produkten und vor allem nach deren Art. Ein Hersteller von Bremsteilen wird anders bewertet als ein Händler für Textilien. Exportanteile, besonders nach Nordamerika, und die Bausteine der erweiterten Deckung bestimmen den Preis stärker als die Deckungssumme.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Art und Verwendung der Produkte, etwa sicherheitsrelevante Bauteile
  • Umsatz mit den versicherten Erzeugnissen
  • Rolle in der Lieferkette: Hersteller, Zulieferer, Importeur oder Händler
  • Exportanteil und Zielländer, besonders USA und Kanada
  • Eingeschlossene Bausteine der erweiterten Produkthaftpflicht und des Rückrufs
  • Qualitätssicherung, Zertifizierung und Schadenverlauf

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für die Produkthaftpflicht gibt es kaum, und sie sagen über ein anderes Produkt nichts. Wir nennen deshalb keine Beträge. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest, das wir mit Produktbeschreibung und Umsatzaufteilung einholen.

Die Tariflinien am Markt

01

Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden durch ausgelieferte Produkte, Deutschland und Europa. Reicht für Händler und Hersteller, deren Waren nicht weiterverarbeitet oder eingebaut werden.

02

Erweiterte Produkthaftpflicht

Zusätzlich die Vermögensschäden der Abnehmer: Verbindung und Vermischung, Weiterverarbeitung, Aus- und Einbau, auf Wunsch Prüf- und Sortierkosten. Der Standard für Zulieferer.

03

Erweitert mit Rückruf und Export

Dazu eine Rückrufkostenversicherung und eine Deckung für USA und Kanada mit eigenen Summen. Für Hersteller von Serienprodukten und Unternehmen mit Nordamerikageschäft.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Produktbeschreibung alle aktuellen Erzeugnisse genannt Erzeugnisse, Verwendungszweck und Abnehmerbranchen beschrieben, Vorsorge für neue Produkte Versichert ist nur, was im Vertrag steht. Ein neues Produkt ohne Meldung kann ungedeckt sein.
Deckungssumme 3 Mio. € pauschal 5 bis 10 Mio. € und eine eigene Summe für die erweiterte Deckung Ein Serienfehler trifft viele Abnehmer gleichzeitig und wird als ein Schaden gezählt.
Aus- und Einbaukosten eingeschlossen mit Teilsumme eingeschlossen, auch für Kosten beim Endkunden des Abnehmers Seit 2018 werden diese Kosten über § 439 und § 445a BGB bis zum Hersteller durchgereicht.
Prüf- und Sortierkosten nicht enthalten ausdrücklich vereinbart, auch ohne nachgewiesenen Fehler bei Verdacht Bei einem Verdacht muss oft eine ganze Charge geprüft werden, bevor feststeht, welche Teile fehlerhaft sind.
Rückrufkosten nicht enthalten eigener Baustein mit Eigen- und Fremdrückruf Die Produktsicherheitsverordnung verlangt eine Abhilfe für jeden Käufer, und die Kosten trägt der Wirtschaftsakteur.
Software und digitale Bauteile im Produktbegriff des Vertrags genannt Software, Updates und Datenverlust ausdrücklich eingeschlossen Nach dem neuen Produkthaftungsgesetz haften Anbieter für fehlerhafte Software wie für ein körperliches Produkt.
Auslandsdeckung Europa weltweit, USA und Kanada mit eigener Summe auch für mittelbaren Export Teile wandern über Kunden in Länder, in die der Betrieb selbst nie geliefert hat.
Nachhaftung für Produkte, die während der Vertragslaufzeit ausgeliefert wurden verlängerte Nachhaftung nach Vertragsende oder Betriebsaufgabe Der Anspruch kann erst Jahre nach der Auslieferung entstehen.

Anbieter im Überblick

Produkthaftpflicht schreiben alle großen Gewerbeversicherer, meist als Baustein der Betriebshaftpflicht. Für Industrie, Zulieferer und Export kommen Spezial- und Industrieversicherer hinzu. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

VersichererEinordnung
HDI GlobalIndustrieversicherer der Talanx-Gruppe mit Sitz in Hannover
HDITalanx-Gesellschaft für Gewerbe und Mittelstand
AllianzFirmenkunden über Vertreter und Makler
AXAGewerbe und Mittelstand über Vertreter und Makler
R+VVersicherer der genossenschaftlichen Bankengruppe
ZurichGewerbe und Industrie, Sitz in Frankfurt
MarkelSpezialversicherer in München, nur über Makler
HaftpflichtkasseHaftpflichtspezialist in Roßdorf, Vertrieb über Makler
VHVSchwerpunkt Handwerk und Bau, überwiegend Makler
GothaerGewerbekunden über Vertreter und Makler

Bedingungen aller Tarife vergleichen Produkthaftpflicht 27 Tarife von 14 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

127

127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Allgemeine Haftpflicht)

Alle 127 Namen aus dem Register anzeigen
  • ADAC Versicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft
  • Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche…
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • DOCURA VVaG
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • Euro-Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • IDEAL Versicherung AG
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • Lucura Versicherungs AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
  • Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Verti Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Produkthaftpflicht als Baustein

Teil der Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch ausgelieferte Ware. Für Händler und einfache Erzeugnisse ausreichend.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Ergänzt die Vermögensschäden gewerblicher Abnehmer nach dem Verbandsmodell. Für Zulieferer und Hersteller von Teilen, die eingebaut oder verarbeitet werden.

Rückrufkostenversicherung

Zahlt die Kosten eines Rückrufs, je nach Vertrag nur beim eigenen Endkunden oder auch beim Abnehmer. Als Baustein oder eigener Vertrag.

Exportdeckung USA und Kanada

Einschluss nordamerikanischer Ansprüche mit eigener Summe und Selbstbeteiligung. Ohne sie ist schon der mittelbare Export ein offenes Risiko.

Industrie-Haftpflicht

Individualvertrag für größere Hersteller, oft mit internationalem Programm und lokalen Policen in den Absatzländern.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Ein Händler haftet nie für die Fehler des Herstellers.

Das stimmt nicht.

Falsch. Wer eine Eigenmarke führt oder Ware in die EU einführt, gilt als Hersteller. Und wer seinen Lieferanten nicht binnen eines Monats nennt, haftet hilfsweise selbst.

Für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz muss man dem Hersteller einen Fehler im Betrieb nachweisen.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Haftung setzt kein Verschulden voraus. Der Geschädigte muss den Fehler des Produkts, den Schaden und den Zusammenhang belegen, nicht die Ursache im Werk.

Die Produkthaftpflicht zahlt den Rückruf.

Das stimmt nicht.

Falsch. Rückrufkosten sind regelmäßig ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Baustein.

Ab Dezember 2026 kann auch reine Software ein fehlerhaftes Produkt sein.

Das stimmt.

Stimmt. Das neue Produkthaftungsgesetz zählt Software ausdrücklich zu den Produkten, für alles, was ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht wird.

Strafschadensersatz aus einem US-Urteil lässt sich in Deutschland nicht vollstrecken.

Das stimmt.

Stimmt. Ersatz für tatsächliche Schäden aus einem US-Urteil ist dagegen grundsätzlich vollstreckbar, deshalb bleibt die Exportdeckung wichtig.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Neue Produkte oder Software nicht melden und im Schadenfall ohne Deckung dastehen
  • Annehmen, die Betriebshaftpflicht zahle die Aus- und Einbaukosten des Abnehmers
  • Den Rückruf für versichert halten, weil eine Produkthaftpflicht besteht
  • Mittelbaren Export nach Nordamerika über Kunden übersehen
  • Haftungsvereinbarungen in Lieferverträgen unterschreiben, die über das Gesetz hinausgehen
  • Als Importeur annehmen, der Hersteller in Asien trage die Haftung
  • Den Wechsel ins neue Produkthaftungsrecht im Dezember 2026 nicht mit dem Versicherer besprechen

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Produkthaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden aus dem laufenden Betrieb, etwa bei Arbeiten beim Kunden.

Die Produkthaftpflicht deckt Schäden, die ein Produkt nach der Auslieferung verursacht.

Meist steckt sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht,

die erweiterte Produkthaftpflicht muss dagegen gesondert vereinbart werden.

Hafte ich als Händler für fehlerhafte Produkte?

Nach dem Produkthaftungsgesetz nur hilfsweise,

wenn der Hersteller nicht feststellbar ist und Sie Ihren Lieferanten nicht innerhalb eines Monats

nennen.

Wer eine Eigenmarke vertreibt oder Ware von außerhalb der EU einführt,

gilt dagegen selbst als Hersteller.

Unabhängig davon haften Sie Ihrem Käufer aus dem Kaufvertrag, auch für Aus- und Einbaukosten.

Zahlt die Produkthaftpflicht einen Rückruf?

Nein.

Die Kosten eines Rückrufs sind in der Produkthaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen.

Dafür gibt es die Rückrufkostenversicherung, als Baustein oder eigener Vertrag.

Wichtig ist, ob sie nur den Rückruf beim eigenen Endkunden oder auch den beim gewerblichen

Abnehmer deckt.

Was ändert das neue Produkthaftungsgesetz für meine Versicherung?

Für Produkte, die ab dem 9.

Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt Software als Produkt,

die Selbstbeteiligung von 500 Euro und die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro entfallen,

und auch der Verlust privat genutzter Daten wird ersetzt.

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag digitale Erzeugnisse beschreibt und ob die Summe noch passt.

Was sind Aus- und Einbaukosten?

Hat ein Kunde ein mangelhaftes Teil eingebaut, etwa Fliesen, eine Pumpe oder ein Steuergerät,

müssen es ausgebaut und ein fehlerfreies eingebaut werden.

Diese Arbeit kostet oft ein Vielfaches des Teils.

Der Verkäufer muss sie dem Käufer ersetzen und kann beim Lieferanten Rückgriff nehmen,

so landet der Anspruch beim Hersteller.

Bin ich als Importeur von Ware aus China versichert?

Wer Ware in die EU einführt, haftet wie ein Hersteller.

Ihre Produkthaftpflicht muss diese Rolle ausdrücklich erfassen.

Ein Rückgriff beim Hersteller außerhalb der EU scheitert oft praktisch,

deshalb trägt in vielen Fällen Ihre Versicherung den Schaden.

Warum schließen deutsche Verträge die USA aus?

Weil das Haftungsrisiko dort anders bemessen wird: Verfahren mit Geschworenen,

hohe Prozesskosten und Strafschadensersatz.

Versicherer decken nordamerikanische Ansprüche deshalb nur nach Vereinbarung und mit eigenen

Bedingungen.

Strafschadensersatz bleibt auch dann meist ausgeschlossen.

Wie lange nach der Lieferung kann ein Anspruch kommen?

Nach dem bisherigen Produkthaftungsgesetz erlischt der Anspruch zehn Jahre nach dem

Inverkehrbringen, er verjährt drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Hersteller.

Die Produzentenhaftung nach BGB hat eigene Fristen.

Deshalb ist die Nachhaftung nach Vertragsende ein wichtiges Kriterium.

Sind Schäden an meinem eigenen Produkt versichert?

Nein.

Das fehlerhafte Produkt selbst zu ersetzen oder nachzubessern ist Gewährleistung.

Versichert sind die Schäden, die das Produkt an anderen Sachen und Personen anrichtet,

und in der erweiterten Deckung die Vermögensschäden der Abnehmer.

Wobei hilft ein Makler bei der Produkthaftpflicht?

Bei der Beschreibung Ihrer Produkte und Ihrer Rolle in der Lieferkette,

beim Abgleich mit Ihren Lieferverträgen und bei der Frage,

welche Bausteine Ihre Abnehmer tatsächlich von Ihnen erwarten.

Im Schadenfall begleiten wir Sie gegenüber dem Versicherer.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Produkthaftpflicht anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Produkthaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Kunststoffteile für Fahrzeugbau, Gartenmöbel unter eigener Marke,

Steuerungssoftware für Pumpen

Zum Beispiel Haftungsklauseln in Lieferverträgen, Zertifizierungen,

frühere Reklamationen oder Rückrufe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.