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Hausrat mit erhöhter Wertsachengrenze
Höhere Grenze für Wertsachen und Tresorinhalt gegen Aufpreis. Bleibt bei den benannten Gefahren und dem Wiederbeschaffungswert, kein Schutz bei Bruch oder Verlust.
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Schmuck, Uhren, Gemälde und Sammlungen sind in der Hausratversicherung nur bis zu einer Grenze und nur gegen wenige Gefahren versichert. Eine eigene Kunst- oder Valorenversicherung deckt dagegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, zu einem vorher vereinbarten Wert und oft auch unterwegs. Sie lohnt sich, sobald die Werte die Grenzen der Hausrat übersteigen oder einzelne Stücke unersetzlich sind.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Meist nur für kleinere Werte. Die Hausrat begrenzt Wertsachen auf einen Anteil der Versicherungssumme, häufig ein Fünftel, und für Schmuck und Bargeld außerhalb eines Tresors auf deutlich niedrigere Beträge. Sie zahlt außerdem nur bei den benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm, nicht wenn ein Bild beim Aufhängen fällt oder ein Ring verloren geht. Wer mehr besitzt oder einzelne wertvolle Stücke hat, fährt mit einer eigenen Kunst- oder Wertsachenversicherung besser.
Die Hausratversicherung kennt Wertsachen als eigene Gruppe: Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Münzen, Briefmarken, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Für diese Gruppe gilt eine Entschädigungsgrenze, die nur einen Teil der Versicherungssumme ausmacht. Für Schmuck und Bargeld, die nicht in einem anerkannten Tresor liegen, sind die Beträge noch einmal deutlich kleiner.
Hinzu kommt, dass die Hausrat nur bei benannten Gefahren zahlt. Ein Gemälde, das vom Haken rutscht, eine Vase, die die Reinigungskraft umstößt, oder ein Ring, der am Strand vom Finger gleitet, sind dort keine versicherten Schäden. Genau diese Fälle machen bei Sammlern und Schmuckträgern aber einen großen Teil der Verluste aus.
Eine Kunst- oder Valorenversicherung dreht das Prinzip um. Versichert ist jede Beschädigung, Zerstörung oder jedes Abhandenkommen, solange kein Ausschluss greift. Typische Ausschlüsse sind Abnutzung, allmähliche Einwirkungen wie Licht und Feuchtigkeit, Ungeziefer, Schäden durch Bearbeitung und Restaurierung sowie Krieg und Beschlagnahme.
Statt des Wiederbeschaffungspreises nach einem Schaden gilt ein Wert, den Sie mit dem Versicherer vorher festlegen. Diese Taxe nach § 76 VVG beruht meist auf einer Expertise, einem Kaufbeleg oder einer Auktionsschätzung. Im Schadenfall wird nicht mehr über den Marktwert gestritten. Steigen die Preise, muss die Taxe allerdings angepasst werden, sonst bleibt die Entschädigung auf dem alten Stand.
Bei Sammlungen und zusammengehörigen Stücken entsteht der Schaden oft nicht am einzelnen Teil. Fehlt ein Ohrring, ein Band einer Werkausgabe oder ein Stuhl aus einem Satz, verliert das Ganze an Wert. Gute Bedingungen enthalten deshalb eine Paar- und Setklausel, die diesen Wertverlust einschließt.
Auch nach einer gelungenen Restaurierung ist ein Werk häufig weniger wert als vorher. Ob diese Wertminderung ersetzt wird, steht nicht in jeder Police. Für hochwertige Sammlungen gehört außerdem ein Rückkaufsrecht dazu: Taucht ein gestohlenes Stück nach der Entschädigung wieder auf, können Sie es gegen Rückzahlung zurückerhalten.
Versicherer knüpfen höhere Werte an Sicherungen. Für Schmuck und Uhren verlangen sie ab einer bestimmten Summe einen zertifizierten Wertschutzschrank mit passendem Widerstandsgrad, für große Sammlungen eine Einbruchmeldeanlage. Diese Auflagen stehen als Obliegenheiten im Vertrag. Wer sie nicht einhält, riskiert, dass der Versicherer die Leistung kürzt.
Ebenso wichtig ist ein aktuelles Verzeichnis mit Fotos, Maßen, Signaturen, Belegen und Gutachten, das nicht nur im selben Haus liegt. Es beweist im Schadenfall, was vorhanden war, und hilft der Polizei bei der Fahndung nach gestohlenen Stücken.
Was versichert ist
Was nicht versichert ist
Wer sie braucht
Wer sie nicht braucht
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag wird als Satz auf die Versicherungssumme berechnet. Er hängt stark davon ab, was versichert wird, wie es gesichert ist und ob der Schutz auch außer Haus gelten soll. Schmuck, der getragen wird, kostet mehr als ein Gemälde an der Wand.
Wovon der Beitrag abhängt
Wir nennen keine Beitragsspannen, weil Kunst- und Valorenpolicen einzeln nach Wert, Sicherung und Risiko kalkuliert werden. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
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Hausrat mit erhöhter Wertsachengrenze
Höhere Grenze für Wertsachen und Tresorinhalt gegen Aufpreis. Bleibt bei den benannten Gefahren und dem Wiederbeschaffungswert, kein Schutz bei Bruch oder Verlust.
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Valorenversicherung
Für Schmuck, Uhren und Pelze, auch beim Tragen außer Haus, gegen Allgefahren. Einzelstücke werden mit Wert gelistet, der Geltungsbereich reicht oft weltweit.
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Kunst- und Sammlungsversicherung
Allgefahren zu vereinbarten Werten für Gemälde, Antiquitäten und Sammlungen, mit Transporten, Ausstellungen, Wertminderung, Paar- und Setklausel und Rückkaufsrecht.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungsprinzip | benannte Gefahren | Allgefahren mit kurzer, klarer Ausschlussliste | Bruch und Verlust sind bei Kunst und Schmuck die häufigsten Schäden. |
| Versicherungswert | Wiederbeschaffungspreis nach dem Schaden | vereinbarte Taxe je Stück nach Gutachten | Bei Einzelstücken ist der Marktwert nach einem Verlust schwer nachzuweisen. |
| Wertanpassung | keine | Vorsorge für Neuerwerbungen und Wertsteigerung | Kunst- und Uhrenpreise ändern sich, eine starre Summe veraltet. |
| Geltungsbereich | nur in der Wohnung | weltweit für getragenen Schmuck und Uhren | Die teure Uhr geht mit auf Reisen, das Gemälde nicht. |
| Transport und Ausstellung | ausgeschlossen | von Nagel zu Nagel eingeschlossen | Beim Ein- und Auspacken und unterwegs passieren die meisten Brüche. |
| Wertminderung und Sets | nur Reparaturkosten | Wertminderung, Paar- und Setklausel, Rückkaufsrecht | Ein restauriertes Werk oder ein einzelner Ohrring ist weniger wert als vorher. |
Kunst und Wertsachen versichern einige große Sachversicherer mit eigenen Fachabteilungen, dazu Spezialisten wie Hiscox, die über Niederlassungen aus dem EU-Ausland zeichnen. Annahmerichtlinien, Tresorauflagen und Mindestwerte unterscheiden sich stark. Die Liste ist ein Marktüberblick.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Mannheimer | Kunstversicherung unter der Marke ARTIMA, Continentale-Gruppe |
| Generali | Kunstversicherung für Privatsammler unter der Marke ARTE Generali |
| Helvetia | Kunstversicherung Artas der Schweizer Helvetia-Gruppe |
| ERGO | Kunstversicherung für Privatsammler und Firmen, Teil der Munich Re |
| Allianz | Kunstversicherung ArtPrivat für private Sammlungen |
Bedingungen aller Tarife vergleichen Kunst und Wertsachen 5 Tarife von 4 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026
Aus dem BaFin-Register
161
161 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.
(Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden, Transportgüter)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.
Wertsachenbaustein der Hausrat
Für überschaubare Werte: höhere Grenze für Schmuck und Uhren im Tresor. Prüfen, ob die neue Grenze auch außerhalb des Tresors gilt.
Valorenversicherung
Schmuck und Uhren als Liste mit Einzelwerten, gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung, zu Hause und unterwegs.
Kunstversicherung für Privatsammler
Gemälde, Grafik, Skulpturen und Antiquitäten zu vereinbarten Werten, Allgefahren, mit Vorsorge für Neuerwerbungen.
Ausstellungs- und Transportdeckung
Für Leihgaben und Umzüge von Nagel zu Nagel, als Baustein der Kunstpolice oder einzeln für eine Ausstellung.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Die Hausrat zahlt nicht, wenn eine Vase beim Putzen herunterfällt.
Das stimmt.
Stimmt. Die Hausrat versichert nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Einbruch. Bruch durch Herunterfallen gehört nicht dazu, dafür braucht es eine Allgefahrendeckung.
Der Kaufpreis von vor zwanzig Jahren ist der richtige Versicherungswert.
Das stimmt nicht.
Falsch. Maßgeblich ist der heutige Wert. Ist er gestiegen, sind Sie mit dem alten Preis unterversichert und bekommen im Schadenfall weniger, als Sie für Ersatz brauchen.
Wird ein Ohrring gestohlen, zahlt die Versicherung immer nur diesen einen.
Das stimmt nicht.
Nicht immer. Mit einer Paar- und Setklausel ersetzt der Versicherer auch den Wertverlust des verbliebenen Stücks. Ohne die Klausel bleibt es beim einzelnen Ohrring.
Ein Verzeichnis mit Fotos hilft im Schadenfall mehr als jede Erinnerung.
Das stimmt.
Richtig. Wer den Bestand nicht belegen kann, hat es schwer, den Schaden nachzuweisen. Fotos, Belege und Gutachten gehören außerdem an einen zweiten Ort.
Allgefahren heißt, dass wirklich jeder Schaden bezahlt wird.
Das stimmt nicht.
Nein. Allgefahren heißt, dass alles versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist. Abnutzung, Ungeziefer, Restaurierungsschäden und Krieg stehen in fast jeder Ausschlussliste.
Fragen und Antworten
Die Hausrat zahlt nur bei benannten Gefahren und begrenzt Wertsachen auf einen Teil der Summe.
Die Kunstversicherung schützt gegen alle Gefahren,
die nicht ausgeschlossen sind, zu einem vorher vereinbarten Wert je Stück.
Eine Allgefahrenversicherung für Schmuck, Uhren und Pelze.
Sie gilt meist auch, wenn Sie die Stücke tragen, und je nach Tarif weltweit.
Versichert wird eine Liste mit den Einzelwerten.
Nicht immer.
Für günstigere Stücke reichen oft Kaufbelege und Fotos.
Für wertvolle Einzelstücke verlangen die Versicherer meist eine Expertise,
damit die Taxe belastbar ist.
Gutachten sollten regelmäßig erneuert werden.
Der Wert eines Stücks wird beim Vertragsschluss festgelegt und gilt nach § 76 VVG als
Versicherungswert.
Im Schadenfall wird diese Summe zugrunde gelegt, außer sie war erheblich überhöht.
In der Hausrat nur eingeschränkt über die Außenversicherung und nicht bei Verlust.
Eine Valorenpolice mit weltweitem Geltungsbereich schützt auch getragenen Schmuck.
Achten Sie auf Auflagen, etwa zum Hotelsafe.
Gute Policen enthalten ein Rückkaufsrecht.
Sie können das Werk dann gegen Rückzahlung der Entschädigung zurückbekommen.
Ohne diese Klausel gehört es dem Versicherer, der gezahlt hat.
Meist nicht.
Schäden,
die bei Bearbeitung, Reinigung oder Restaurierung entstehen,
sind in den meisten Bedingungen ausgeschlossen.
Hier haftet in der Regel der Restaurator über seine Berufshaftpflicht.
Ab bestimmten Werten ja.
Versicherer verlangen für Schmuck und Uhren einen zertifizierten Wertschutzschrank mit einem zur
Summe passenden Widerstandsgrad, für große Sammlungen oft eine Alarmanlage.
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