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Grunddeckung für kleine Vereine
Gesetzliche Haftpflicht mit 3 Mio. € pauschal, wenige kleine Veranstaltungen, keine eigenen Gebäude. Reicht für Vereine, die sich vor allem treffen und selten Gäste haben.
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Ein Verein haftet für Schäden, die bei seinen Aktivitäten entstehen, und er haftet für das, was sein Vorstand und seine Helfer dabei anrichten. Die Vereinshaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Sie schützt damit die Vereinskasse und mittelbar die Menschen, die sich unbezahlt engagieren.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Vereine nicht. Gebraucht wird sie trotzdem fast immer: Gemeinden, Hallenträger und Verpächter von Sportplätzen verlangen den Nachweis, ebenso viele Genehmigungen für Feste. Wichtiger ist die Haftung selbst. Der eingetragene Verein haftet nach § 31 BGB für Schäden, die sein Vorstand in Ausübung seines Amtes verursacht, und zwar mit dem gesamten Vereinsvermögen.
Der eingetragene Verein ist eine juristische Person. Nach außen haftet er mit seinem Vermögen für Schäden aus seinen Aktivitäten, und nach § 31 BGB muss er sich das Handeln seines Vorstands zurechnen lassen. Verletzt sich ein Zuschauer, weil die Tribüne nicht gesichert war, richtet sich die Forderung zuerst gegen den Verein. Beim nicht eingetragenen Verein ist die Lage unübersichtlicher, dort kann auch der Handelnde persönlich in Anspruch genommen werden.
Für Ehrenamtliche hat der Gesetzgeber eine Erleichterung geschaffen: Wer im Vorstand unentgeltlich oder für höchstens 3.300 € im Jahr tätig ist, haftet dem Verein und den Mitgliedern nach § 31a BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Grenze lag bis Ende 2025 bei 840 € und wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 angehoben. Für einfache Mitglieder gilt dasselbe über § 31b BGB. Gegenüber Dritten bleibt die Haftung bestehen, der Ehrenamtliche kann aber verlangen, dass der Verein ihn freistellt. Damit landet der Schaden wieder in der Vereinskasse, und genau die schützt die Versicherung.
Versichert ist, was im Vertrag als Vereinszweck steht. Ein Gesangverein, der jedes Jahr ein Dorffest mit Ausschank und Hüpfburg ausrichtet, trägt ein anderes Risiko als einer, der nur probt und auftritt. Ein Schützenverein, ein Reitverein oder ein Verein mit eigenem Vereinsheim braucht Einschlüsse, die ein Lesekreis nie benötigt. Der Versicherer prüft nach einem Schaden zuerst, ob die Tätigkeit überhaupt beschrieben war.
Deshalb gehört in jede Anfrage, was der Verein wirklich tut: regelmäßige Angebote, eigene Anlagen und Gebäude, Fahrten, Tiere, Veranstaltungen mit fremden Besuchern. Kommt etwas Neues hinzu, etwa ein Weihnachtsmarktstand oder ein Ferienlager, sollte das vorher gemeldet werden, statt auf eine Vorsorgeklausel zu hoffen.
Viele Tarife schließen vereinsübliche Veranstaltungen ein, also Sommerfest, Jahreshauptversammlung oder ein Turnier mit Gästen. Die Grenze ziehen sie über die Besucherzahl, über die Art der Veranstaltung oder über die Frage, ob Eintritt verlangt wird. Ein offenes Stadtfest, ein Konzert mit Bühne oder eine Veranstaltung mit Feuerwerk fällt oft heraus und braucht eine eigene Veranstalterhaftpflicht.
Wichtig sind dabei gemietete Räume und Geräte. Wer die Stadthalle mietet, haftet gegenüber der Gemeinde für Schäden am Gebäude, und der Mietvertrag verlangt häufig eine bestimmte Summe. Diese Mietsachschäden sind nur gedeckt, wenn sie eingeschlossen sind. Dasselbe gilt für Zelte, Bühnen und Ausschankwagen, die nur für den Tag geliehen werden.
Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten. Sie zahlt nicht für Fehler des Vorstands, die nur Geld kosten, etwa eine versäumte Frist beim Finanzamt, die zum Verlust der Gemeinnützigkeit führt, oder einen Fördermittelbescheid, der zurückgefordert wird. Solche reinen Vermögensschäden deckt eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine D&O für Vereine.
Auch eigene Verletzungen der Mitglieder sind kein Haftpflichtfall, solange niemand dafür einstehen muss. Für Sportvereine gibt es dazu über die Landessportbünde Sportversicherungen mit Unfall- und Haftpflichtteil, und viele Bundesländer haben Sammelverträge für Ehrenamtliche, die nachrangig greifen und den Verein als Rechtsträger oft gar nicht erfassen. Beides ersetzt die eigene Vereinshaftpflicht nicht zwingend, es lohnt aber zu prüfen, was schon besteht, bevor doppelt gezahlt wird.
Was versichert ist
Was nicht versichert ist
Wer sie braucht
Wer sie nicht braucht
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag einer Vereinshaftpflicht hängt weniger an der Größe als an dem, was der Verein tut. Ein Briefmarkenverein und ein Reitverein mit gleicher Mitgliederzahl liegen weit auseinander. Ein belastbarer Wert entsteht erst mit Vereinszweck, Mitgliederzahl und Veranstaltungen.
Wovon der Beitrag abhängt
Wir nennen keine Beispielbeiträge, weil sich Vereine zu stark unterscheiden und öffentlich verfügbare Vergleiche nur einzelne Vereinsarten zeigen. Ihr Beitrag steht im Angebot fest, das wir für Ihren Verein einholen.
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Grunddeckung für kleine Vereine
Gesetzliche Haftpflicht mit 3 Mio. € pauschal, wenige kleine Veranstaltungen, keine eigenen Gebäude. Reicht für Vereine, die sich vor allem treffen und selten Gäste haben.
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Vereinskonzept
5 Mio. € pauschal, vereinsübliche Feste, Mietsachschäden an Hallen, Vereinsheim und Gelände eingeschlossen. Für die meisten Sport-, Kultur- und Fördervereine der richtige Rahmen.
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Erweitert für große Vereine
10 Mio. € und mehr, größere Veranstaltungen, Ausschank, Tiere oder Anlagen, ergänzt um Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O für den Vorstand. Für Vereine mit vielen Abteilungen oder hauptamtlichem Personal.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | 3 Mio. € pauschal | 5 bis 10 Mio. € pauschal | Ein schwer verletzter Zuschauer mit lebenslangen Folgen kann Forderungen in Millionenhöhe auslösen. |
| Veranstaltungen | vereinsübliche Feste mit kleiner Besuchergrenze | klare, hohe Besuchergrenze und Ausschank eingeschlossen | Bei Festen mit Gästen passieren die meisten Schäden, und dort liegen die engsten Grenzen. |
| Mietsachschäden | an gemieteten Räumen mit Teilsumme | an Gebäuden bis zur Deckungssumme, auch durch Brand | Hallenträger und Gemeinden verlangen im Mietvertrag oft genau diesen Nachweis. |
| Mitversicherte Personen | Vorstand und Mitglieder bei Vereinstätigkeit | auch Helfer, die keine Mitglieder sind, und Übungsleiter | Beim Fest stehen oft Eltern, Freunde und Nachbarn hinter der Theke. |
| Haus- und Grundbesitz | Vereinsheim eingeschlossen | alle Gebäude, Plätze und Anlagen ohne eigene Grenze | Glatteis vor dem Vereinsheim oder ein loses Tor auf dem Platz sind klassische Haftungsfälle. |
| Schlüsselverlust | fremde Schlüssel mit kleiner Summe | auch Schließanlagen von Schulen und Hallen mit ausreichender Summe | Ein verlorener Hallenschlüssel kann den Austausch einer ganzen Schließanlage nach sich ziehen. |
| Vorsorge für neue Risiken | vorläufiger Schutz bis zur Meldung | hohe Vorsorgegrenze für neue Abteilungen und Angebote | Vereine wachsen, und neue Angebote entstehen oft schneller, als jemand an den Vertrag denkt. |
Vereinshaftpflicht bieten viele große Sachversicherer an, teils als eigenes Vereinskonzept, teils als Rahmenvertrag über Dach- und Sportverbände. Die Liste beschreibt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| ARAG | Versicherer mit Sitz in Düsseldorf, lange im Sport- und Vereinsgeschäft tätig |
| Allianz | Haftpflicht für Vereine und Organisationen über Vertreter und Makler |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, Angebote für Vereine |
| HDI | Teil der Talanx-Gruppe, Haftpflicht für Firmen und Organisationen |
| Haftpflichtkasse | auf Haftpflicht spezialisierter Versicherungsverein, Maklervertrieb |
| Gothaer | Teil der Gruppe BarmeniaGothaer, Vertrieb über Vertreter und Makler |
| SIGNAL IDUNA | Gruppe mit Sitz in Dortmund und Hamburg, Sachversicherung für Gewerbe und Organisationen |
| VHV | Sachversicherer aus Hannover, überwiegend Maklervertrieb |
Bedingungen aller Tarife vergleichen Vereinshaftpflicht 10 Tarife von 9 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026
Aus dem BaFin-Register
127
127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.
(Allgemeine Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.
Vereinshaftpflicht
Der Grundbaustein für Verein, Vorstand, Mitglieder und Helfer. Umfang und Veranstaltungsgrenzen hängen am beschriebenen Vereinszweck.
Veranstalterhaftpflicht
Für einzelne Veranstaltungen, die über den Vereinsrahmen hinausgehen, etwa ein offenes Konzert oder ein großes Turnier. Meist für einen Tag oder ein Wochenende.
Vermögensschadenhaftpflicht und D&O für Vereine
Für Fehler des Vorstands, die nur Geld kosten, etwa bei Steuern, Fördermitteln oder Verträgen. Wichtig für Vereine mit Personal und größeren Haushalten.
Sportversicherung über den Landessportbund
Rahmenvertrag für Mitgliedsvereine der Sportbünde mit Haftpflicht- und Unfallteil. Vor jedem eigenen Abschluss prüfen, was er schon abdeckt.
Vereinspaket
Haftpflicht mit Inhaltsversicherung für Vereinsheim und Ausstattung, manchmal mit Rechtsschutz. Praktisch, aber einzelne Bausteine lassen sich schwerer wechseln.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Ein ehrenamtlicher Vorstand haftet nie persönlich.
Das stimmt nicht.
Falsch. § 31a BGB beschränkt die Haftung gegenüber Verein und Mitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten kann er haften und muss sich dann an den Verein halten, um freigestellt zu werden.
Wer mehr als 3.300 € im Jahr für das Vorstandsamt bekommt, verliert die gesetzliche Erleichterung.
Das stimmt.
Stimmt. Die Beschränkung nach § 31a BGB gilt nur bei unentgeltlicher Tätigkeit oder einer Vergütung bis 3.300 € im Jahr, so seit dem 1. Januar 2026. Darüber gilt die normale Haftung.
Die Vereinshaftpflicht zahlt auch, wenn der Vorstand Fördermittel falsch abrechnet.
Das stimmt nicht.
Falsch, das ist ein reiner Vermögensschaden. Dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O für den Verein.
Auch ein nicht eingetragener Verein kann eine Vereinshaftpflicht abschließen.
Das stimmt.
Stimmt. Versicherer zeichnen auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine. Für die handelnden Personen ist das dort besonders wichtig.
Jedes Vereinsfest ist automatisch mitversichert, egal wie groß.
Das stimmt nicht.
Falsch. Die Verträge schließen vereinsübliche Veranstaltungen bis zu bestimmten Grenzen ein. Große oder öffentlich beworbene Feste brauchen oft eine eigene Veranstalterhaftpflicht.
Fragen und Antworten
Gegenüber dem Verein und den Mitgliedern nur eingeschränkt:
Wer unentgeltlich oder für höchstens 3.300 € im Jahr tätig ist,
haftet nach § 31a BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Gegenüber Dritten kann er persönlich haften,
hat dann aber einen Anspruch auf Freistellung durch den Verein.
Die Vereinshaftpflicht deckt diese Fälle bei Personen- und Sachschäden.
Das hängt vom Vertrag ab.
Gute Tarife schließen alle Personen ein,
die im Auftrag des Vereins tätig sind, auch Eltern, Freunde und Nachbarn.
Steht dort nur von Mitgliedern die Rede, sollte das vor dem nächsten Fest geklärt werden.
Für viele Sportvereine deckt sie den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
Lücken entstehen häufig bei größeren Veranstaltungen, eigenen Anlagen,
gemieteten Hallen oder Tätigkeiten außerhalb des Sports.
Wir gleichen den Rahmenvertrag mit dem ab, was Ihr Verein tatsächlich macht.
Meist ja, sobald er Räume nutzt, Treffen ausrichtet oder Mitglieder für ihn tätig werden.
Der Beitrag ist für solche Vereine in der Regel niedrig,
eine einzige Forderung ohne Versicherung kann die Vereinskasse aber leeren.
Nur wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind, und nur bis zur vereinbarten Summe.
Lesen Sie den Mietvertrag vor der Veranstaltung: Oft nennt er eine Mindestsumme,
die Ihre Police erreichen muss.
Die Vereinshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten.
Die D&O oder Vermögensschadenhaftpflicht deckt Fehler der Vereinsführung,
die nur Geld kosten, etwa versäumte Meldungen oder falsch verwendete Fördermittel.
Vereinsübliche Veranstaltungen innerhalb der Vertragsgrenzen nicht.
Liegt ein Fest darüber, etwa wegen der Besucherzahl oder weil es öffentlich beworben wird,
braucht es eine Anmeldung oder eine eigene Veranstalterhaftpflicht.
Ja, auch nicht eingetragene Vereine und Initiativen können sich versichern.
Gerade dort ist es wichtig, weil die handelnden Personen leichter persönlich in Anspruch genommen
werden als beim eingetragenen Verein.
Weil der Schutz an der Beschreibung des Vereins und an den Veranstaltungsgrenzen hängt,
nicht am Namen des Versicherers.
Wir prüfen, was über Dachverband oder Land schon besteht,
beschreiben Ihren Verein vollständig und helfen im Schadenfall.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Ist eine Veranstaltungshaftpflicht Pflicht?

Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?

Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?

Brauche ich als kleiner Betrieb eine Inhaltsversicherung?

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
Welche Versicherungen brauche ich?
Zehn Lebenslagen, ehrlich eingeteilt
Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die nicht jeder braucht
Für wen sie passen und worauf Sie achten sollten
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
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Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,
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