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Vereinshaftpflicht: Schutz für Verein, Vorstand und Ehrenamt

Ein Verein haftet für Schäden, die bei seinen Aktivitäten entstehen, und er haftet für das, was sein Vorstand und seine Helfer dabei anrichten. Die Vereinshaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Sie schützt damit die Vereinskasse und mittelbar die Menschen, die sich unbezahlt engagieren.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Muss ein Verein eine Haftpflichtversicherung haben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Vereine nicht. Gebraucht wird sie trotzdem fast immer: Gemeinden, Hallenträger und Verpächter von Sportplätzen verlangen den Nachweis, ebenso viele Genehmigungen für Feste. Wichtiger ist die Haftung selbst. Der eingetragene Verein haftet nach § 31 BGB für Schäden, die sein Vorstand in Ausübung seines Amtes verursacht, und zwar mit dem gesamten Vereinsvermögen.

Wer im Verein für was einsteht

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person. Nach außen haftet er mit seinem Vermögen für Schäden aus seinen Aktivitäten, und nach § 31 BGB muss er sich das Handeln seines Vorstands zurechnen lassen. Verletzt sich ein Zuschauer, weil die Tribüne nicht gesichert war, richtet sich die Forderung zuerst gegen den Verein. Beim nicht eingetragenen Verein ist die Lage unübersichtlicher, dort kann auch der Handelnde persönlich in Anspruch genommen werden.

Für Ehrenamtliche hat der Gesetzgeber eine Erleichterung geschaffen: Wer im Vorstand unentgeltlich oder für höchstens 3.300 € im Jahr tätig ist, haftet dem Verein und den Mitgliedern nach § 31a BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Grenze lag bis Ende 2025 bei 840 € und wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 angehoben. Für einfache Mitglieder gilt dasselbe über § 31b BGB. Gegenüber Dritten bleibt die Haftung bestehen, der Ehrenamtliche kann aber verlangen, dass der Verein ihn freistellt. Damit landet der Schaden wieder in der Vereinskasse, und genau die schützt die Versicherung.

Die Satzung und der tatsächliche Betrieb müssen zusammenpassen

Versichert ist, was im Vertrag als Vereinszweck steht. Ein Gesangverein, der jedes Jahr ein Dorffest mit Ausschank und Hüpfburg ausrichtet, trägt ein anderes Risiko als einer, der nur probt und auftritt. Ein Schützenverein, ein Reitverein oder ein Verein mit eigenem Vereinsheim braucht Einschlüsse, die ein Lesekreis nie benötigt. Der Versicherer prüft nach einem Schaden zuerst, ob die Tätigkeit überhaupt beschrieben war.

Deshalb gehört in jede Anfrage, was der Verein wirklich tut: regelmäßige Angebote, eigene Anlagen und Gebäude, Fahrten, Tiere, Veranstaltungen mit fremden Besuchern. Kommt etwas Neues hinzu, etwa ein Weihnachtsmarktstand oder ein Ferienlager, sollte das vorher gemeldet werden, statt auf eine Vorsorgeklausel zu hoffen.

Feste, Turniere und Veranstaltungen

Viele Tarife schließen vereinsübliche Veranstaltungen ein, also Sommerfest, Jahreshauptversammlung oder ein Turnier mit Gästen. Die Grenze ziehen sie über die Besucherzahl, über die Art der Veranstaltung oder über die Frage, ob Eintritt verlangt wird. Ein offenes Stadtfest, ein Konzert mit Bühne oder eine Veranstaltung mit Feuerwerk fällt oft heraus und braucht eine eigene Veranstalterhaftpflicht.

Wichtig sind dabei gemietete Räume und Geräte. Wer die Stadthalle mietet, haftet gegenüber der Gemeinde für Schäden am Gebäude, und der Mietvertrag verlangt häufig eine bestimmte Summe. Diese Mietsachschäden sind nur gedeckt, wenn sie eingeschlossen sind. Dasselbe gilt für Zelte, Bühnen und Ausschankwagen, die nur für den Tag geliehen werden.

Was die Vereinshaftpflicht nicht leistet

Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten. Sie zahlt nicht für Fehler des Vorstands, die nur Geld kosten, etwa eine versäumte Frist beim Finanzamt, die zum Verlust der Gemeinnützigkeit führt, oder einen Fördermittelbescheid, der zurückgefordert wird. Solche reinen Vermögensschäden deckt eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine D&O für Vereine.

Auch eigene Verletzungen der Mitglieder sind kein Haftpflichtfall, solange niemand dafür einstehen muss. Für Sportvereine gibt es dazu über die Landessportbünde Sportversicherungen mit Unfall- und Haftpflichtteil, und viele Bundesländer haben Sammelverträge für Ehrenamtliche, die nachrangig greifen und den Verein als Rechtsträger oft gar nicht erfassen. Beides ersetzt die eigene Vereinshaftpflicht nicht zwingend, es lohnt aber zu prüfen, was schon besteht, bevor doppelt gezahlt wird.

Was versichert ist

  • Personen- und Sachschäden bei Gästen, Zuschauern, Nachbarn und anderen Dritten
  • Persönliche Haftpflicht von Vorstand, Mitgliedern und Helfern bei Vereinstätigkeit
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls vor Gericht
  • Vereinsübliche Veranstaltungen bis zu den im Vertrag genannten Grenzen
  • Haus- und Grundbesitz des Vereins, etwa Vereinsheim und Sportplatz
  • Mietsachschäden an gemieteten Hallen und Räumen, wenn eingeschlossen
  • Schäden aus dem Ausschank von Speisen und Getränken, je nach Tarif
  • Verlust fremder Schlüssel, etwa zur Turnhalle, wenn eingeschlossen
  • Freistellung Ehrenamtlicher, die von Dritten in Anspruch genommen werden

Was nicht versichert ist

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Reine Vermögensschäden aus Fehlern des Vorstands, etwa verlorene Gemeinnützigkeit
  • Eigene Sachen des Vereins, dafür gibt es eine Inhalts- oder Gebäudeversicherung
  • Große öffentliche Veranstaltungen über den Vertragsrahmen hinaus
  • Zugelassene Fahrzeuge, dafür gilt die Kfz-Haftpflicht
  • Eigene Unfallverletzungen der Mitglieder ohne Haftung eines anderen
  • Gewerbliche Tätigkeiten, die mit dem Vereinszweck nichts zu tun haben

Wer sie braucht

  • Sportvereine mit Training, Wettkampf und Zuschauern
  • Kultur-, Musik- und Heimatvereine, die Feste und Konzerte ausrichten
  • Fördervereine von Schulen und Kindergärten
  • Vereine mit eigenem Vereinsheim, Platz oder Gelände
  • Vereine, deren Vorstand ehrenamtlich arbeitet und nicht privat einstehen soll

Wer sie nicht braucht

  • Vereine, deren Tätigkeit nachweislich schon vollständig über einen Rahmenvertrag des Dachverbands gedeckt ist

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Zuschauer stürzt von loser Tribüne, einige tausend Euro, mit Dauerfolgen weit mehr. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Der Kernfall: Der Verein hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Versichert sind Heilbehandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, soweit er haftet.
  2. Fett fängt Feuer in der Festhalle, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Schäden an der gemieteten Halle sind Mietsachschäden. Einfache Tarife setzen dafür kleine Summen an oder lassen Brand an Gebäuden offen.
  3. Kassenwart verliert Hallenschlüssel, bis zur neuen Schließanlage der Schule. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Fremde Schlüssel sind oft nur mit einer kleinen Summe eingeschlossen. Bei einer Zentralschließanlage reicht die erst in starken Tarifen.
  4. Helferin stößt Kind am Grill an, je nach Verbrennung vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Ist die Helferin kein Mitglied, kommt es auf die Mitversicherung aller Beauftragten an. Starke Tarife nennen sie ausdrücklich.
  5. Ball zerschlägt Nachbars Autoscheibe, einige hundert Euro. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Haftet der Verein, etwa weil der Ballfangzaun fehlte, zahlt die Grunddeckung. Fehlt jede Pflichtverletzung, wehrt der Versicherer die Forderung ab.
  6. Gemeinnützigkeit wegen Fristfehler weg, Steuernachzahlung, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Das ist ein reiner Vermögensschaden aus der Vereinsführung. Dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O, nicht die Vereinshaftpflicht.

Was sie kostet

Der Beitrag einer Vereinshaftpflicht hängt weniger an der Größe als an dem, was der Verein tut. Ein Briefmarkenverein und ein Reitverein mit gleicher Mitgliederzahl liegen weit auseinander. Ein belastbarer Wert entsteht erst mit Vereinszweck, Mitgliederzahl und Veranstaltungen.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Vereinszweck und Gefährlichkeit der Aktivitäten
  • Zahl der Mitglieder, bei manchen Tarifen auch der aktiven
  • Zahl, Größe und Art der Veranstaltungen
  • Eigene Gebäude, Plätze und Anlagen
  • Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Einschlüsse wie Mietsachschäden
  • Schadenverlauf

Wir nennen keine Beispielbeiträge, weil sich Vereine zu stark unterscheiden und öffentlich verfügbare Vergleiche nur einzelne Vereinsarten zeigen. Ihr Beitrag steht im Angebot fest, das wir für Ihren Verein einholen.

Die Tariflinien am Markt

01

Grunddeckung für kleine Vereine

Gesetzliche Haftpflicht mit 3 Mio. € pauschal, wenige kleine Veranstaltungen, keine eigenen Gebäude. Reicht für Vereine, die sich vor allem treffen und selten Gäste haben.

02

Vereinskonzept

5 Mio. € pauschal, vereinsübliche Feste, Mietsachschäden an Hallen, Vereinsheim und Gelände eingeschlossen. Für die meisten Sport-, Kultur- und Fördervereine der richtige Rahmen.

03

Erweitert für große Vereine

10 Mio. € und mehr, größere Veranstaltungen, Ausschank, Tiere oder Anlagen, ergänzt um Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O für den Vorstand. Für Vereine mit vielen Abteilungen oder hauptamtlichem Personal.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Deckungssumme 3 Mio. € pauschal 5 bis 10 Mio. € pauschal Ein schwer verletzter Zuschauer mit lebenslangen Folgen kann Forderungen in Millionenhöhe auslösen.
Veranstaltungen vereinsübliche Feste mit kleiner Besuchergrenze klare, hohe Besuchergrenze und Ausschank eingeschlossen Bei Festen mit Gästen passieren die meisten Schäden, und dort liegen die engsten Grenzen.
Mietsachschäden an gemieteten Räumen mit Teilsumme an Gebäuden bis zur Deckungssumme, auch durch Brand Hallenträger und Gemeinden verlangen im Mietvertrag oft genau diesen Nachweis.
Mitversicherte Personen Vorstand und Mitglieder bei Vereinstätigkeit auch Helfer, die keine Mitglieder sind, und Übungsleiter Beim Fest stehen oft Eltern, Freunde und Nachbarn hinter der Theke.
Haus- und Grundbesitz Vereinsheim eingeschlossen alle Gebäude, Plätze und Anlagen ohne eigene Grenze Glatteis vor dem Vereinsheim oder ein loses Tor auf dem Platz sind klassische Haftungsfälle.
Schlüsselverlust fremde Schlüssel mit kleiner Summe auch Schließanlagen von Schulen und Hallen mit ausreichender Summe Ein verlorener Hallenschlüssel kann den Austausch einer ganzen Schließanlage nach sich ziehen.
Vorsorge für neue Risiken vorläufiger Schutz bis zur Meldung hohe Vorsorgegrenze für neue Abteilungen und Angebote Vereine wachsen, und neue Angebote entstehen oft schneller, als jemand an den Vertrag denkt.

Anbieter im Überblick

Vereinshaftpflicht bieten viele große Sachversicherer an, teils als eigenes Vereinskonzept, teils als Rahmenvertrag über Dach- und Sportverbände. Die Liste beschreibt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

VersichererEinordnung
ARAGVersicherer mit Sitz in Düsseldorf, lange im Sport- und Vereinsgeschäft tätig
AllianzHaftpflicht für Vereine und Organisationen über Vertreter und Makler
R+VVersicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, Angebote für Vereine
HDITeil der Talanx-Gruppe, Haftpflicht für Firmen und Organisationen
Haftpflichtkasseauf Haftpflicht spezialisierter Versicherungsverein, Maklervertrieb
GothaerTeil der Gruppe BarmeniaGothaer, Vertrieb über Vertreter und Makler
SIGNAL IDUNAGruppe mit Sitz in Dortmund und Hamburg, Sachversicherung für Gewerbe und Organisationen
VHVSachversicherer aus Hannover, überwiegend Maklervertrieb

Bedingungen aller Tarife vergleichen Vereinshaftpflicht 10 Tarife von 9 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

127

127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Allgemeine Haftpflicht)

Alle 127 Namen aus dem Register anzeigen
  • ADAC Versicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft
  • Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche…
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • DOCURA VVaG
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • Euro-Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • IDEAL Versicherung AG
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • Lucura Versicherungs AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
  • Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Verti Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Vereinshaftpflicht

Der Grundbaustein für Verein, Vorstand, Mitglieder und Helfer. Umfang und Veranstaltungsgrenzen hängen am beschriebenen Vereinszweck.

Veranstalterhaftpflicht

Für einzelne Veranstaltungen, die über den Vereinsrahmen hinausgehen, etwa ein offenes Konzert oder ein großes Turnier. Meist für einen Tag oder ein Wochenende.

Vermögensschadenhaftpflicht und D&O für Vereine

Für Fehler des Vorstands, die nur Geld kosten, etwa bei Steuern, Fördermitteln oder Verträgen. Wichtig für Vereine mit Personal und größeren Haushalten.

Sportversicherung über den Landessportbund

Rahmenvertrag für Mitgliedsvereine der Sportbünde mit Haftpflicht- und Unfallteil. Vor jedem eigenen Abschluss prüfen, was er schon abdeckt.

Vereinspaket

Haftpflicht mit Inhaltsversicherung für Vereinsheim und Ausstattung, manchmal mit Rechtsschutz. Praktisch, aber einzelne Bausteine lassen sich schwerer wechseln.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Ein ehrenamtlicher Vorstand haftet nie persönlich.

Das stimmt nicht.

Falsch. § 31a BGB beschränkt die Haftung gegenüber Verein und Mitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten kann er haften und muss sich dann an den Verein halten, um freigestellt zu werden.

Wer mehr als 3.300 € im Jahr für das Vorstandsamt bekommt, verliert die gesetzliche Erleichterung.

Das stimmt.

Stimmt. Die Beschränkung nach § 31a BGB gilt nur bei unentgeltlicher Tätigkeit oder einer Vergütung bis 3.300 € im Jahr, so seit dem 1. Januar 2026. Darüber gilt die normale Haftung.

Die Vereinshaftpflicht zahlt auch, wenn der Vorstand Fördermittel falsch abrechnet.

Das stimmt nicht.

Falsch, das ist ein reiner Vermögensschaden. Dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O für den Verein.

Auch ein nicht eingetragener Verein kann eine Vereinshaftpflicht abschließen.

Das stimmt.

Stimmt. Versicherer zeichnen auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine. Für die handelnden Personen ist das dort besonders wichtig.

Jedes Vereinsfest ist automatisch mitversichert, egal wie groß.

Das stimmt nicht.

Falsch. Die Verträge schließen vereinsübliche Veranstaltungen bis zu bestimmten Grenzen ein. Große oder öffentlich beworbene Feste brauchen oft eine eigene Veranstalterhaftpflicht.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Vereinszweck zu knapp beschreiben und das jährliche Fest nicht erwähnen
  • Annehmen, der Rahmenvertrag des Dachverbands decke jede Veranstaltung
  • Mietsachschäden nicht einschließen, obwohl der Verein Hallen mietet
  • Helfer, die keine Mitglieder sind, nicht mitversichern
  • Den Vorstand für versichert halten, obwohl nur Sach- und Personenschäden gedeckt sind
  • Neue Abteilungen gründen, ohne den Vertrag anzupassen

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Haftet der Vorstand eines Vereins mit seinem Privatvermögen?

Gegenüber dem Verein und den Mitgliedern nur eingeschränkt:

Wer unentgeltlich oder für höchstens 3.300 € im Jahr tätig ist,

haftet nach § 31a BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Gegenüber Dritten kann er persönlich haften,

hat dann aber einen Anspruch auf Freistellung durch den Verein.

Die Vereinshaftpflicht deckt diese Fälle bei Personen- und Sachschäden.

Sind Helfer beim Vereinsfest versichert, die keine Mitglieder sind?

Das hängt vom Vertrag ab.

Gute Tarife schließen alle Personen ein,

die im Auftrag des Vereins tätig sind, auch Eltern, Freunde und Nachbarn.

Steht dort nur von Mitgliedern die Rede, sollte das vor dem nächsten Fest geklärt werden.

Reicht die Sportversicherung des Landessportbunds?

Für viele Sportvereine deckt sie den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Lücken entstehen häufig bei größeren Veranstaltungen, eigenen Anlagen,

gemieteten Hallen oder Tätigkeiten außerhalb des Sports.

Wir gleichen den Rahmenvertrag mit dem ab, was Ihr Verein tatsächlich macht.

Braucht ein kleiner Verein ohne Veranstaltungen eine Haftpflicht?

Meist ja, sobald er Räume nutzt, Treffen ausrichtet oder Mitglieder für ihn tätig werden.

Der Beitrag ist für solche Vereine in der Regel niedrig,

eine einzige Forderung ohne Versicherung kann die Vereinskasse aber leeren.

Zahlt die Vereinshaftpflicht Schäden an der gemieteten Stadthalle?

Nur wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind, und nur bis zur vereinbarten Summe.

Lesen Sie den Mietvertrag vor der Veranstaltung: Oft nennt er eine Mindestsumme,

die Ihre Police erreichen muss.

Was ist der Unterschied zwischen Vereinshaftpflicht und D&O für Vereine?

Die Vereinshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten.

Die D&O oder Vermögensschadenhaftpflicht deckt Fehler der Vereinsführung,

die nur Geld kosten, etwa versäumte Meldungen oder falsch verwendete Fördermittel.

Muss ich jedes Fest beim Versicherer anmelden?

Vereinsübliche Veranstaltungen innerhalb der Vertragsgrenzen nicht.

Liegt ein Fest darüber, etwa wegen der Besucherzahl oder weil es öffentlich beworben wird,

braucht es eine Anmeldung oder eine eigene Veranstalterhaftpflicht.

Gilt die Versicherung auch für den nicht eingetragenen Verein?

Ja, auch nicht eingetragene Vereine und Initiativen können sich versichern.

Gerade dort ist es wichtig, weil die handelnden Personen leichter persönlich in Anspruch genommen

werden als beim eingetragenen Verein.

Warum lohnt ein Makler bei der Vereinshaftpflicht?

Weil der Schutz an der Beschreibung des Vereins und an den Veranstaltungsgrenzen hängt,

nicht am Namen des Versicherers.

Wir prüfen, was über Dachverband oder Land schon besteht,

beschreiben Ihren Verein vollständig und helfen im Schadenfall.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Vereinshaftpflicht anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Vereinshaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Fußballverein mit Jugendabteilung, Musikverein mit Sommerfest,

Förderverein einer Grundschule

Zum Beispiel eigenes Vereinsheim, gemietete Halle, Ausschank, Tiere, Mitglied im Landessportbund

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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