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Einzelpolice für kleine Feste
3 Mio. € pauschal für einen oder wenige Tage, überschaubare Besucherzahl, kein Feuerwerk, keine Fahrgeschäfte. Passt zum Nachbarschaftsfest oder zur Firmenfeier im eigenen Haus.
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Wer ein Fest, ein Konzert, einen Markt oder eine Firmenfeier ausrichtet, schafft für einen Tag eine eigene kleine Welt mit Bühne, Strom, Zelt und vielen Menschen. Für alles, was dabei Gästen, Nachbarn oder dem Vermieter passiert, haftet der Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, für eine einzelne Veranstaltung oder als Jahresvertrag.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ein allgemeines Gesetz, das sie vorschreibt, gibt es nicht. Verlangt wird sie trotzdem oft: Gemeinden und Ordnungsämter machen sie bei Festen auf öffentlichen Flächen gern zur Auflage, Vermieter von Hallen und Plätzen schreiben sie in den Mietvertrag. Entscheidend ist die Haftung selbst. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, muss die Gäste vor vermeidbaren Gefahren schützen, und für Versäumnisse haftet er nach § 823 BGB ohne Obergrenze.
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. Für einen Veranstalter heißt das: standsichere Bühnen und Zelte, gesicherte Kabel, ausreichend Beleuchtung, freie Fluchtwege, ein Ordnungsdienst, der zur Besucherzahl passt. Stürzt ein Gast über ein loses Kabel oder trifft ihn ein umgewehter Schirm, fragt das Gericht zuerst, ob der Veranstalter seine Pflichten erfüllt hat.
Die Pflicht endet nicht am Eingang. Auch Parkflächen, Zugänge und die Zeit von Aufbau und Abbau gehören dazu. Wer Aufgaben an Dienstleister abgibt, etwa an einen Sicherheitsdienst oder einen Bühnenbauer, bleibt verpflichtet, diese sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.
Für das einmalige Stadtteilfest, das Jubiläum oder die Hochzeitsmesse genügt eine Police, die nur für diese Tage gilt. Sie wird mit Ort, Datum, Art und Besucherzahl abgeschlossen und endet von selbst. Wichtig ist, dass Aufbau und Abbau mit in der Laufzeit stehen, denn dort passieren viele Schäden.
Wer regelmäßig veranstaltet, etwa ein Marktbetreiber, eine Kulturinitiative oder ein Unternehmen mit mehreren Firmenfeiern im Jahr, fährt mit einem Jahresvertrag meist besser. Er deckt alle Veranstaltungen im vereinbarten Rahmen, ohne dass jede einzeln angemeldet werden muss. Der Rahmen muss aber stimmen: Eine Veranstaltung, die deutlich größer ist als beschrieben, gehört vorher gemeldet.
Die Veranstaltungshaftpflicht zahlt Schäden, die anderen entstehen. Fällt das Fest wegen Unwetter oder Absage des Hauptacts aus, ist das kein Haftpflichtschaden, dafür gibt es eigene Ausfallversicherungen. Auch die eigene Technik, die gestohlen wird oder beim Gewitter durchbrennt, ist nicht über die Haftpflicht versichert, sondern über eine Elektronik- oder Inhaltsversicherung.
Verletzt sich ein Helfer beim Aufbau, hilft die Haftpflicht nur, wenn ein anderer für den Unfall verantwortlich ist. Für Ehrenamtliche und Helfer ohne eigenen Schutz kommt eine Gruppenunfallversicherung in Frage. Vereine sollten zudem prüfen, ob ihre Vereinshaftpflicht das Fest schon als vereinsübliche Veranstaltung einschließt, bevor sie doppelt zahlen.
Feuerwerk, Hüpfburgen, Fahrgeschäfte, Tiere, Motorsport oder Bootskorsos sind in vielen Standardpolicen ausgeschlossen oder nur bis zu einer Grenze mitversichert. Wer so etwas plant, muss es bei der Anfrage nennen. Oft betreibt ein Schausteller oder Pyrotechniker diese Teile selbst; dann sollte der Veranstalter sich dessen Versicherungsnachweis geben lassen.
Ähnlich ist es beim Ausschank und beim Verkauf von Speisen. Verdorbener Kartoffelsalat ist ein Haftpflichtfall, aber nur, wenn die Abgabe von Lebensmitteln versichert ist. Und die Garderobe ist ein Klassiker: Wer Jacken gegen Marke annimmt, haftet für sie, und viele Tarife setzen dafür nur eine kleine Summe an.
Was versichert ist
Was nicht versichert ist
Wer sie braucht
Wer sie nicht braucht
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag richtet sich nach dem Risiko, das an einem Tag zusammenkommt. Ein Sommerfest mit 150 Gästen im Firmenhof und ein dreitägiges Festival mit Bühne und Ausschank liegen weit auseinander. Einen Richtwert gibt es erst, wenn Art, Größe und Dauer feststehen.
Wovon der Beitrag abhängt
Wir nennen hier bewusst keine Beispielbeiträge, weil sie je nach Veranstaltung um ein Vielfaches schwanken. Ihr Beitrag steht im Angebot fest, das wir auf Grundlage Ihrer Angaben einholen.
01
Einzelpolice für kleine Feste
3 Mio. € pauschal für einen oder wenige Tage, überschaubare Besucherzahl, kein Feuerwerk, keine Fahrgeschäfte. Passt zum Nachbarschaftsfest oder zur Firmenfeier im eigenen Haus.
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Veranstaltung mit Bühne und Ausschank
5 Mio. € pauschal, Mietsachschäden an Halle oder Zelt, Speisen und Getränke eingeschlossen, Aufbau und Abbau mitversichert. Der übliche Rahmen für Konzerte, Märkte und größere Feste.
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Jahresvertrag oder Großveranstaltung
10 Mio. € und mehr, alle Veranstaltungen des Jahres im vereinbarten Rahmen, besondere Risiken nach Absprache. Für Marktbetreiber, Kulturveranstalter und Unternehmen mit vielen Events.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | 3 Mio. € pauschal | 5 bis 10 Mio. € pauschal, mindestens so hoch wie die Auflage von Behörde oder Vermieter | Gerät eine Menschenmenge in Panik, entstehen mehrere schwere Personenschäden auf einmal. |
| Aufbau und Abbau | nur der Veranstaltungstag | alle Auf- und Abbautage eingeschlossen | Gerüste, Traversen und Zelte werden in diesen Stunden bewegt, und dabei passieren viele Unfälle. |
| Mietsachschäden | an Räumen mit kleiner Grenze | an Hallen, Räumen und Zelten mit hoher Summe, auch durch Brand | Der Vermieter einer Halle oder eines Festzelts hält sich nach einem Schaden zuerst an den Veranstalter. |
| Speisen und Getränke | nicht genannt | Abgabe von Speisen und Getränken ausdrücklich eingeschlossen | Eine Lebensmittelvergiftung trifft schnell viele Gäste auf einmal. |
| Besondere Risiken | ausgeschlossen | Feuerwerk, Hüpfburg oder Tiere namentlich eingeschlossen, soweit geplant | Was nicht im Vertrag steht, ist im Zweifel nicht versichert. |
| Helfer und Mitwirkende | Beschäftigte des Veranstalters | auch ehrenamtliche Helfer und Mitwirkende ohne Arbeitsvertrag | Bei Festen arbeiten oft Freiwillige mit, die sonst selbst in Anspruch genommen werden können. |
| Garderobe | ausgeschlossen | Abhandenkommen von Garderobe gegen Marke mit angemessener Summe | Wer Jacken annimmt, haftet für sie, und bei Winterveranstaltungen sind das schnell viele Mäntel. |
Veranstaltungshaftpflicht bieten viele große Sachversicherer an, einige für Einzeltermine, andere vor allem als Jahresvertrag für gewerbliche Veranstalter. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| Allianz | Veranstaltungshaftpflicht für Firmen und Veranstalter, auch für einmalige Termine |
| AXA | Veranstaltungsversicherung für Veranstalter, über Vertreter und Makler |
| Zurich | Veranstalter-Haftpflicht für Geschäftskunden |
| R+V | genossenschaftlicher Versicherer mit eigener Veranstaltungshaftpflicht-Police |
| Haftpflichtkasse | auf Haftpflicht spezialisiert, eigene Bedingungen für kurzfristige Veranstaltungen |
| Mannheimer | Veranstalterhaftpflicht, Abschluss auch kurzfristig |
| ERGO | Veranstalterhaftpflicht über Vertreter und Makler |
| Württembergische | W&W-Gruppe, Haftpflicht für Vereine und ihre Veranstaltungen |
Bedingungen aller Tarife vergleichen Veranstaltungshaftpflicht 6 Tarife von 5 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026
Aus dem BaFin-Register
127
127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.
(Allgemeine Haftpflicht)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.
Einzelveranstaltungspolice
Für ein bestimmtes Fest an einem bestimmten Ort und Datum. Schnell abgeschlossen, endet von selbst und eignet sich für alle, die selten veranstalten.
Jahresvertrag für Veranstalter
Deckt alle Veranstaltungen eines Jahres im beschriebenen Rahmen. Für Marktbetreiber, Kulturinitiativen und Unternehmen mit wiederkehrenden Events.
Einschluss in Vereins- oder Betriebshaftpflicht
Vereinsübliche Feste oder die eigene Firmenfeier sind manchmal schon im bestehenden Vertrag enthalten. Vor dem Abschluss lohnt deshalb der Blick in die vorhandene Police.
Veranstaltungsausfallversicherung
Kein Haftpflichtschutz, sondern Ersatz für vergebliche Kosten, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss. Wird bei größeren Events oft zusammen angefragt.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Ohne Veranstaltungshaftpflicht darf in Deutschland kein Fest stattfinden.
Das stimmt nicht.
Falsch, ein allgemeines Gesetz dazu gibt es nicht. Viele Gemeinden und Vermieter verlangen den Nachweis aber als Bedingung, und dann geht es ohne nicht.
Der Veranstalter haftet auch für Schäden während des Aufbaus.
Das stimmt.
Stimmt, die Verkehrssicherungspflicht beginnt, sobald auf der Fläche gearbeitet wird. Deshalb gehören die Auf- und Abbautage in die Laufzeit der Police.
Wer ein Schild mit "Betreten auf eigene Gefahr" aufstellt, haftet nicht mehr.
Das stimmt nicht.
Falsch, ein solches Schild hebt die Verkehrssicherungspflicht nicht auf. Es kann allenfalls auf eine Gefahr hinweisen, die Sicherung selbst ersetzt es nicht.
Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen von Gästen ab.
Das stimmt.
Stimmt, der Versicherer prüft jede Forderung und weist sie zurück, wenn Sie nicht haften. Kommt es zum Prozess, trägt er Anwalt und Gerichtskosten.
Der Caterer ist über meine Veranstaltungshaftpflicht mitversichert.
Das stimmt nicht.
Falsch, versichert ist Ihre Haftung als Veranstalter. Selbstständige Dienstleister brauchen eine eigene Police, und Sie sollten sich deren Nachweis geben lassen.
Fragen und Antworten
Für den Geburtstag im Garten oder die Hochzeit im kleinen Kreis meist ja,
das gilt als privates Leben.
Sobald die Feier öffentlich ist, Eintritt kostet oder gewerblich organisiert wird,
steigt die Privathaftpflicht in der Regel aus.
Dann braucht es eine Veranstaltungshaftpflicht.
Häufig ja,
wenn es eine betriebliche Feier für Beschäftigte ist und der Vertrag Betriebsveranstaltungen
einschließt.
Bei großen Kundenevents, gemieteten Locations oder Programmpunkten wie Feuerwerk lohnt die
Prüfung, ob Summe und Einschlüsse reichen.
Die Summe aus der Auflage ist die Untergrenze für den Vertrag.
Wir holen ein Angebot mit genau dieser Summe oder höher ein und sorgen dafür,
dass die Bestätigung des Versicherers rechtzeitig vor dem Termin vorliegt.
Kleine Einzelveranstaltungen oft innerhalb weniger Tage.
Bei großen Besucherzahlen, Bühnen oder besonderen Risiken prüft der Versicherer genauer und
braucht mehr Zeit.
Planen Sie lieber einige Wochen Vorlauf ein, besonders wenn eine Behörde den Nachweis verlangt.
Für Schäden, die sie bei der Veranstaltung anderen zufügen, in guten Tarifen ja.
Ihre eigenen Verletzungen deckt die Haftpflicht dagegen nicht.
Dafür kommt eine Unfallversicherung in Frage,
bei Vereinen auch eine bestehende Gruppenunfallversicherung.
Nein.
Ein Ausfall ist kein Schaden, den Sie einem anderen zufügen.
Für vergebliche Kosten nach einer Absage gibt es eine eigene Veranstaltungsausfallversicherung.
Der Versicherer prüft, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.
War das Kabel ungesichert über den Weg gelegt, zahlt er Heilbehandlung,
Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
War alles abgedeckt und markiert, wehrt er den Anspruch ab.
Ja.
Die Veranstaltungshaftpflicht deckt Ihre Haftung als Veranstalter,
nicht die eigene Haftung selbstständiger Dienstleister.
Lassen Sie sich von Caterern, Technikfirmen und Sicherheitsdiensten einen Versicherungsnachweis
geben.
Sobald Sie mehrere Veranstaltungen im Jahr ausrichten, meist ja.
Sie müssen nicht jeden Termin einzeln versichern und vergessen keinen.
Voraussetzung ist eine ehrliche Beschreibung, welche Art und Größe von Veranstaltungen vorkommen.
Weil die Unterschiede im Kleingedruckten liegen: Aufbau und Abbau, Mietsachschäden, Speisen,
Garderobe, besondere Risiken.
Wir beschreiben Ihre Veranstaltung so, wie sie geplant ist,
und sorgen dafür, dass der Nachweis rechtzeitig bei Behörde und Vermieter liegt.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Muss ein Verein eine Haftpflichtversicherung haben?

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?

Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Brauche ich als kleiner Betrieb eine Inhaltsversicherung?
Welche Versicherungen brauche ich?
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Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die nicht jeder braucht
Für wen sie passen und worauf Sie achten sollten
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
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