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Veranstaltungshaftpflicht: damit ein Fest nicht teuer endet

Wer ein Fest, ein Konzert, einen Markt oder eine Firmenfeier ausrichtet, schafft für einen Tag eine eigene kleine Welt mit Bühne, Strom, Zelt und vielen Menschen. Für alles, was dabei Gästen, Nachbarn oder dem Vermieter passiert, haftet der Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, für eine einzelne Veranstaltung oder als Jahresvertrag.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Ist eine Veranstaltungshaftpflicht Pflicht?

Ein allgemeines Gesetz, das sie vorschreibt, gibt es nicht. Verlangt wird sie trotzdem oft: Gemeinden und Ordnungsämter machen sie bei Festen auf öffentlichen Flächen gern zur Auflage, Vermieter von Hallen und Plätzen schreiben sie in den Mietvertrag. Entscheidend ist die Haftung selbst. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, muss die Gäste vor vermeidbaren Gefahren schützen, und für Versäumnisse haftet er nach § 823 BGB ohne Obergrenze.

Verkehrssicherungspflicht: was der Veranstalter schuldet

Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. Für einen Veranstalter heißt das: standsichere Bühnen und Zelte, gesicherte Kabel, ausreichend Beleuchtung, freie Fluchtwege, ein Ordnungsdienst, der zur Besucherzahl passt. Stürzt ein Gast über ein loses Kabel oder trifft ihn ein umgewehter Schirm, fragt das Gericht zuerst, ob der Veranstalter seine Pflichten erfüllt hat.

Die Pflicht endet nicht am Eingang. Auch Parkflächen, Zugänge und die Zeit von Aufbau und Abbau gehören dazu. Wer Aufgaben an Dienstleister abgibt, etwa an einen Sicherheitsdienst oder einen Bühnenbauer, bleibt verpflichtet, diese sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.

Einzelveranstaltung oder Jahresvertrag

Für das einmalige Stadtteilfest, das Jubiläum oder die Hochzeitsmesse genügt eine Police, die nur für diese Tage gilt. Sie wird mit Ort, Datum, Art und Besucherzahl abgeschlossen und endet von selbst. Wichtig ist, dass Aufbau und Abbau mit in der Laufzeit stehen, denn dort passieren viele Schäden.

Wer regelmäßig veranstaltet, etwa ein Marktbetreiber, eine Kulturinitiative oder ein Unternehmen mit mehreren Firmenfeiern im Jahr, fährt mit einem Jahresvertrag meist besser. Er deckt alle Veranstaltungen im vereinbarten Rahmen, ohne dass jede einzeln angemeldet werden muss. Der Rahmen muss aber stimmen: Eine Veranstaltung, die deutlich größer ist als beschrieben, gehört vorher gemeldet.

Was neben der Haftpflicht gebraucht wird

Die Veranstaltungshaftpflicht zahlt Schäden, die anderen entstehen. Fällt das Fest wegen Unwetter oder Absage des Hauptacts aus, ist das kein Haftpflichtschaden, dafür gibt es eigene Ausfallversicherungen. Auch die eigene Technik, die gestohlen wird oder beim Gewitter durchbrennt, ist nicht über die Haftpflicht versichert, sondern über eine Elektronik- oder Inhaltsversicherung.

Verletzt sich ein Helfer beim Aufbau, hilft die Haftpflicht nur, wenn ein anderer für den Unfall verantwortlich ist. Für Ehrenamtliche und Helfer ohne eigenen Schutz kommt eine Gruppenunfallversicherung in Frage. Vereine sollten zudem prüfen, ob ihre Vereinshaftpflicht das Fest schon als vereinsübliche Veranstaltung einschließt, bevor sie doppelt zahlen.

Besondere Risiken gehören ausdrücklich in den Vertrag

Feuerwerk, Hüpfburgen, Fahrgeschäfte, Tiere, Motorsport oder Bootskorsos sind in vielen Standardpolicen ausgeschlossen oder nur bis zu einer Grenze mitversichert. Wer so etwas plant, muss es bei der Anfrage nennen. Oft betreibt ein Schausteller oder Pyrotechniker diese Teile selbst; dann sollte der Veranstalter sich dessen Versicherungsnachweis geben lassen.

Ähnlich ist es beim Ausschank und beim Verkauf von Speisen. Verdorbener Kartoffelsalat ist ein Haftpflichtfall, aber nur, wenn die Abgabe von Lebensmitteln versichert ist. Und die Garderobe ist ein Klassiker: Wer Jacken gegen Marke annimmt, haftet für sie, und viele Tarife setzen dafür nur eine kleine Summe an.

Was versichert ist

  • Personen- und Sachschäden bei Besuchern, Mitwirkenden und Anwohnern
  • Daraus folgende Vermögensschäden, etwa Verdienstausfall eines verletzten Gastes
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls vor Gericht
  • Schäden während Aufbau und Abbau, wenn diese Tage in der Laufzeit stehen
  • Persönliche Haftpflicht der Beschäftigten und Helfer bei der Veranstaltung
  • Mietsachschäden an gemieteten Hallen, Räumen und Zelten, je nach Tarif
  • Schäden durch abgegebene Speisen und Getränke, wenn eingeschlossen
  • Abhandenkommen von Garderobe gegen Marke, meist mit eigener Grenze

Was nicht versichert ist

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Ausfall, Absage oder Verschiebung der Veranstaltung
  • Schäden an eigener Technik, Bühne oder Ausstattung des Veranstalters
  • Feuerwerk, Fahrgeschäfte, Tiere oder Motorsport, wenn nicht ausdrücklich vereinbart
  • Vertragsstrafen gegenüber Künstlern, Caterern oder Vermietern
  • Eigene Unfälle von Helfern ohne fremdes Verschulden, dafür gibt es die Unfallversicherung
  • Die Haftung selbstständiger Dienstleister, die eine eigene Police brauchen

Wer sie braucht

  • Veranstalter von Stadt-, Dorf- und Straßenfesten
  • Ausrichter von Konzerten, Partys und Festivals
  • Betreiber von Weihnachts-, Kunsthandwerker- und Flohmärkten
  • Unternehmen mit Firmenfeiern, Tagen der offenen Tür und Kundenevents
  • Initiativen und Privatleute, die eine öffentliche Veranstaltung anmelden
  • Vereine, deren Fest über den Rahmen der Vereinshaftpflicht hinausgeht

Wer sie nicht braucht

  • Private Feiern im Freundes- und Familienkreis, die meist schon über die Privathaftpflicht laufen
  • Vereinsfeste, die die Vereinshaftpflicht ausdrücklich als vereinsübliche Veranstaltung einschließt

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Gast stolpert über loses Bühnenkabel, einige tausend Euro, mit Dauerfolgen sechsstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Das ist der Kernfall der Veranstaltungshaftpflicht. Versichert sind Heilbehandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, soweit der Veranstalter haftet.
  2. Windböe reißt Pavillon in Autos, mehrere fremde Autos, je nach Schaden. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein schlecht gesicherter Pavillon ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Schäden an fremden Fahrzeugen zahlt die Haftpflicht.
  3. Kartoffelsalat macht 40 Gäste krank, Behandlung und Ausfall vieler Gäste. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Die Abgabe von Speisen muss eingeschlossen sein. Einfache Tarife nennen sie nicht oder begrenzen sie, starke nehmen sie ausdrücklich auf.
  4. Brandfleck im Parkett der Stadthalle, Reparatur des Bodens, je nach Fläche. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Schäden an gemieteten Räumen sind ein eigener Einschluss. Günstige Policen setzen ihn niedrig an oder lassen Brandschäden offen.
  5. Hüpfburg kippt mit Kindern um, bis sechsstellig bei schweren Verletzungen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Hüpfburgen sind in vielen Policen ausgeschlossen und nur versichert, wenn sie gemeldet und eingeschlossen sind. Betreibt ein Verleiher sie, haftet oft auch er.
  6. Gewitter, das Festival fällt aus, die gesamten Vorkosten. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ein Ausfall ist kein Schaden an anderen und damit kein Haftpflichtfall. Dafür gibt es die Veranstaltungsausfallversicherung.

Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich nach dem Risiko, das an einem Tag zusammenkommt. Ein Sommerfest mit 150 Gästen im Firmenhof und ein dreitägiges Festival mit Bühne und Ausschank liegen weit auseinander. Einen Richtwert gibt es erst, wenn Art, Größe und Dauer feststehen.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Art der Veranstaltung und das Programm
  • Erwartete Besucherzahl je Tag
  • Zahl der Veranstaltungstage einschließlich Aufbau und Abbau
  • Ausschank von Alkohol und Verkauf von Speisen
  • Besondere Risiken wie Feuerwerk, Fahrgeschäfte oder Tiere
  • Deckungssumme und Selbstbeteiligung

Wir nennen hier bewusst keine Beispielbeiträge, weil sie je nach Veranstaltung um ein Vielfaches schwanken. Ihr Beitrag steht im Angebot fest, das wir auf Grundlage Ihrer Angaben einholen.

Die Tariflinien am Markt

01

Einzelpolice für kleine Feste

3 Mio. € pauschal für einen oder wenige Tage, überschaubare Besucherzahl, kein Feuerwerk, keine Fahrgeschäfte. Passt zum Nachbarschaftsfest oder zur Firmenfeier im eigenen Haus.

02

Veranstaltung mit Bühne und Ausschank

5 Mio. € pauschal, Mietsachschäden an Halle oder Zelt, Speisen und Getränke eingeschlossen, Aufbau und Abbau mitversichert. Der übliche Rahmen für Konzerte, Märkte und größere Feste.

03

Jahresvertrag oder Großveranstaltung

10 Mio. € und mehr, alle Veranstaltungen des Jahres im vereinbarten Rahmen, besondere Risiken nach Absprache. Für Marktbetreiber, Kulturveranstalter und Unternehmen mit vielen Events.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Deckungssumme 3 Mio. € pauschal 5 bis 10 Mio. € pauschal, mindestens so hoch wie die Auflage von Behörde oder Vermieter Gerät eine Menschenmenge in Panik, entstehen mehrere schwere Personenschäden auf einmal.
Aufbau und Abbau nur der Veranstaltungstag alle Auf- und Abbautage eingeschlossen Gerüste, Traversen und Zelte werden in diesen Stunden bewegt, und dabei passieren viele Unfälle.
Mietsachschäden an Räumen mit kleiner Grenze an Hallen, Räumen und Zelten mit hoher Summe, auch durch Brand Der Vermieter einer Halle oder eines Festzelts hält sich nach einem Schaden zuerst an den Veranstalter.
Speisen und Getränke nicht genannt Abgabe von Speisen und Getränken ausdrücklich eingeschlossen Eine Lebensmittelvergiftung trifft schnell viele Gäste auf einmal.
Besondere Risiken ausgeschlossen Feuerwerk, Hüpfburg oder Tiere namentlich eingeschlossen, soweit geplant Was nicht im Vertrag steht, ist im Zweifel nicht versichert.
Helfer und Mitwirkende Beschäftigte des Veranstalters auch ehrenamtliche Helfer und Mitwirkende ohne Arbeitsvertrag Bei Festen arbeiten oft Freiwillige mit, die sonst selbst in Anspruch genommen werden können.
Garderobe ausgeschlossen Abhandenkommen von Garderobe gegen Marke mit angemessener Summe Wer Jacken annimmt, haftet für sie, und bei Winterveranstaltungen sind das schnell viele Mäntel.

Anbieter im Überblick

Veranstaltungshaftpflicht bieten viele große Sachversicherer an, einige für Einzeltermine, andere vor allem als Jahresvertrag für gewerbliche Veranstalter. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

VersichererEinordnung
AllianzVeranstaltungshaftpflicht für Firmen und Veranstalter, auch für einmalige Termine
AXAVeranstaltungsversicherung für Veranstalter, über Vertreter und Makler
ZurichVeranstalter-Haftpflicht für Geschäftskunden
R+Vgenossenschaftlicher Versicherer mit eigener Veranstaltungshaftpflicht-Police
Haftpflichtkasseauf Haftpflicht spezialisiert, eigene Bedingungen für kurzfristige Veranstaltungen
MannheimerVeranstalterhaftpflicht, Abschluss auch kurzfristig
ERGOVeranstalterhaftpflicht über Vertreter und Makler
WürttembergischeW&W-Gruppe, Haftpflicht für Vereine und ihre Veranstaltungen

Bedingungen aller Tarife vergleichen Veranstaltungshaftpflicht 6 Tarife von 5 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

127

127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Allgemeine Haftpflicht)

Alle 127 Namen aus dem Register anzeigen
  • ADAC Versicherung AG
  • ADLER Versicherung AG
  • AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft
  • Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Allianz Direct Versicherungs-AG
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ambra Versicherung AG
  • AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft
  • Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche…
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • DOCURA VVaG
  • ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Reiseversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • Euro-Aviation Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • GVV Direktversicherung AG
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK24 AG
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • IDEAL Versicherung AG
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • LBN Versicherungsverein a.G. (VVaG)
  • Lifestyle Protection AG
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • Lucura Versicherungs AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Newline Europe Versicherung AG
  • nexible Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • S DirektVersicherung Aktiengesellschaft
  • SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
  • Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
  • Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
  • Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Verti Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Einzelveranstaltungspolice

Für ein bestimmtes Fest an einem bestimmten Ort und Datum. Schnell abgeschlossen, endet von selbst und eignet sich für alle, die selten veranstalten.

Jahresvertrag für Veranstalter

Deckt alle Veranstaltungen eines Jahres im beschriebenen Rahmen. Für Marktbetreiber, Kulturinitiativen und Unternehmen mit wiederkehrenden Events.

Einschluss in Vereins- oder Betriebshaftpflicht

Vereinsübliche Feste oder die eigene Firmenfeier sind manchmal schon im bestehenden Vertrag enthalten. Vor dem Abschluss lohnt deshalb der Blick in die vorhandene Police.

Veranstaltungsausfallversicherung

Kein Haftpflichtschutz, sondern Ersatz für vergebliche Kosten, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss. Wird bei größeren Events oft zusammen angefragt.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Ohne Veranstaltungshaftpflicht darf in Deutschland kein Fest stattfinden.

Das stimmt nicht.

Falsch, ein allgemeines Gesetz dazu gibt es nicht. Viele Gemeinden und Vermieter verlangen den Nachweis aber als Bedingung, und dann geht es ohne nicht.

Der Veranstalter haftet auch für Schäden während des Aufbaus.

Das stimmt.

Stimmt, die Verkehrssicherungspflicht beginnt, sobald auf der Fläche gearbeitet wird. Deshalb gehören die Auf- und Abbautage in die Laufzeit der Police.

Wer ein Schild mit "Betreten auf eigene Gefahr" aufstellt, haftet nicht mehr.

Das stimmt nicht.

Falsch, ein solches Schild hebt die Verkehrssicherungspflicht nicht auf. Es kann allenfalls auf eine Gefahr hinweisen, die Sicherung selbst ersetzt es nicht.

Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Forderungen von Gästen ab.

Das stimmt.

Stimmt, der Versicherer prüft jede Forderung und weist sie zurück, wenn Sie nicht haften. Kommt es zum Prozess, trägt er Anwalt und Gerichtskosten.

Der Caterer ist über meine Veranstaltungshaftpflicht mitversichert.

Das stimmt nicht.

Falsch, versichert ist Ihre Haftung als Veranstalter. Selbstständige Dienstleister brauchen eine eigene Police, und Sie sollten sich deren Nachweis geben lassen.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Die Besucherzahl zu niedrig angeben, damit der Beitrag sinkt
  • Aufbau und Abbau nicht in die Laufzeit aufnehmen
  • Feuerwerk, Hüpfburg oder Tiere bei der Anfrage verschweigen
  • Davon ausgehen, dass Caterer und Sicherheitsdienst über den Veranstalter mitversichert sind
  • Die Police erst nach Ablauf der Frist aus der Genehmigung vorlegen
  • Glauben, die Haftpflicht ersetze die Kosten einer abgesagten Veranstaltung

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Reicht meine Privathaftpflicht für eine Feier?

Für den Geburtstag im Garten oder die Hochzeit im kleinen Kreis meist ja,

das gilt als privates Leben.

Sobald die Feier öffentlich ist, Eintritt kostet oder gewerblich organisiert wird,

steigt die Privathaftpflicht in der Regel aus.

Dann braucht es eine Veranstaltungshaftpflicht.

Ist unsere Firmenfeier über die Betriebshaftpflicht versichert?

Häufig ja,

wenn es eine betriebliche Feier für Beschäftigte ist und der Vertrag Betriebsveranstaltungen

einschließt.

Bei großen Kundenevents, gemieteten Locations oder Programmpunkten wie Feuerwerk lohnt die

Prüfung, ob Summe und Einschlüsse reichen.

Die Gemeinde verlangt eine bestimmte Deckungssumme. Was nun?

Die Summe aus der Auflage ist die Untergrenze für den Vertrag.

Wir holen ein Angebot mit genau dieser Summe oder höher ein und sorgen dafür,

dass die Bestätigung des Versicherers rechtzeitig vor dem Termin vorliegt.

Wie kurzfristig lässt sich eine Veranstaltung versichern?

Kleine Einzelveranstaltungen oft innerhalb weniger Tage.

Bei großen Besucherzahlen, Bühnen oder besonderen Risiken prüft der Versicherer genauer und

braucht mehr Zeit.

Planen Sie lieber einige Wochen Vorlauf ein, besonders wenn eine Behörde den Nachweis verlangt.

Sind ehrenamtliche Helfer mitversichert?

Für Schäden, die sie bei der Veranstaltung anderen zufügen, in guten Tarifen ja.

Ihre eigenen Verletzungen deckt die Haftpflicht dagegen nicht.

Dafür kommt eine Unfallversicherung in Frage,

bei Vereinen auch eine bestehende Gruppenunfallversicherung.

Zahlt die Versicherung, wenn das Fest wegen Unwetter ausfällt?

Nein.

Ein Ausfall ist kein Schaden, den Sie einem anderen zufügen.

Für vergebliche Kosten nach einer Absage gibt es eine eigene Veranstaltungsausfallversicherung.

Was ist, wenn ein Gast über ein Kabel stolpert?

Der Versicherer prüft, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.

War das Kabel ungesichert über den Weg gelegt, zahlt er Heilbehandlung,

Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

War alles abgedeckt und markiert, wehrt er den Anspruch ab.

Brauchen Bands, Caterer und Sicherheitsdienst eine eigene Versicherung?

Ja.

Die Veranstaltungshaftpflicht deckt Ihre Haftung als Veranstalter,

nicht die eigene Haftung selbstständiger Dienstleister.

Lassen Sie sich von Caterern, Technikfirmen und Sicherheitsdiensten einen Versicherungsnachweis

geben.

Lohnt sich ein Jahresvertrag?

Sobald Sie mehrere Veranstaltungen im Jahr ausrichten, meist ja.

Sie müssen nicht jeden Termin einzeln versichern und vergessen keinen.

Voraussetzung ist eine ehrliche Beschreibung, welche Art und Größe von Veranstaltungen vorkommen.

Warum lohnt ein Makler bei der Veranstaltungshaftpflicht?

Weil die Unterschiede im Kleingedruckten liegen: Aufbau und Abbau, Mietsachschäden, Speisen,

Garderobe, besondere Risiken.

Wir beschreiben Ihre Veranstaltung so, wie sie geplant ist,

und sorgen dafür, dass der Nachweis rechtzeitig bei Behörde und Vermieter liegt.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Veranstaltungshaftpflicht anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Veranstaltungshaftpflicht

Zum Beispiel gemietete Stadthalle, Festzelt auf dem Sportplatz, Marktplatz in der Innenstadt

Zum Beispiel Bühne, Ausschank, Feuerwerk, Hüpfburg, Tiere, Auflage der Gemeinde zur Deckungssumme

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Elektronikversicherung

Elektronikversicherung

Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

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Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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