Kfz-Handel und Werkstatt: versichert, was über Ihren Hof rollt
Autohäuser, Werkstätten und Händler bewegen jeden Tag Fahrzeuge, die ihnen nicht gehören oder noch nicht zugelassen sind. Die Betriebshaftpflicht hilft dabei kaum, denn Schäden an Kundenautos und alles, was mit dem Fahren zu tun hat, klammert sie regelmäßig aus. Diese Lücke schließt die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung: Kfz-Haftpflicht und Kasko für rote Kennzeichen, Probefahrten und Fahrzeuge in Ihrer Obhut, in einem Vertrag.
Braucht ein Autohaus oder eine Werkstatt eine eigene Kfz-Versicherung?
Für das rote Kennzeichen ja: Ohne Kfz-Haftpflicht teilt die Zulassungsbehörde kein 06er Kennzeichen zu, der Antrag verlangt eine eVB-Nummer. Der Kasko-Teil für Kundenfahrzeuge und den eigenen Bestand ist freiwillig. Er wird trotzdem fast immer gebraucht, weil die Betriebshaftpflicht Schäden an Fahrzeugen, die Sie reparieren, umsetzen oder Probe fahren, in der Regel nicht trägt. Grundlage vieler Tarife sind die Sonderbedingungen für Kfz-Handel und -Handwerk, ergänzt um die AKB.
Das rote Kennzeichen: Erlaubnis mit engen Grenzen
Das rote 06er Kennzeichen erlaubt nach § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind: zur Prüfung beim Sachverständigen, zur Probe und zur Überführung. Die Zulassungsbehörde teilt es nur zuverlässigen Kfz-Herstellern, Teileherstellern, Werkstätten und Händlern zu und prüft dafür unter anderem Gewerbeanmeldung und Führungszeugnis. Zu jedem Kennzeichen gehört ein besonderes Fahrzeugscheinheft, in dem jedes damit gefahrene Fahrzeug eine eigene Seite bekommt.
Die Grenzen sind eng. Das Kennzeichen dient nur dem eigenen Betrieb, über die Fahrten ist Buch zu führen, und wer es zweckfremd nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Kaufinteressent darf damit nicht tagelang allein unterwegs sein: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat ein mehrtägiges Überlassen für unzulässig erklärt (Gerichtsbescheid vom 16.03.2021, B 1 K 20.1441). Wer die Regeln dehnt, riskiert neben dem Bußgeld auch Streit mit dem Versicherer.
Warum die Betriebshaftpflicht beim Kundenauto nicht reicht
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten. Für ein Kfz-Gewerbe hat sie zwei eingebaute Grenzen: Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehören in die Kfz-Haftpflicht, und Schäden an Fahrzeugen, die Sie bearbeiten oder verwahren, sind als Tätigkeits- und Obhutsschäden regelmäßig ausgeschlossen. Rutscht das Kundenauto von der Hebebühne oder wird es beim Umsetzen auf dem Hof angefahren, bleibt der Betrieb ohne Zusatzdeckung oft auf dem Schaden sitzen.
Die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung setzt genau dort an. Sie verbindet die Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen und mit Kundenfahrzeugen mit einer Kasko für Fahrzeuge, die Ihnen zur Reparatur, Pflege oder zum Verkauf überlassen sind, und für den eigenen Bestand. Wie weit die Obhut reicht, etwa auch für Autos, die nur abgestellt sind, regelt jeder Tarif anders.
Probefahrt mit Kaufinteressenten
Fährt ein Kunde ein Fahrzeug aus Ihrem Bestand Probe, steht für den Schaden an Dritten die Kfz-Haftpflicht des roten Kennzeichens oder des zugelassenen Vorführwagens ein. Den Schaden am Fahrzeug selbst trägt ohne Kasko der Händler, es sei denn, er kann sich beim Fahrer schadlos halten. Darauf sollte sich niemand verlassen: Eine schriftliche Probefahrtvereinbarung mit Ausweiskopie, Führerscheinprüfung und klarer Regel zur Selbstbeteiligung ist Pflichtprogramm.
Dazu kommt das Risiko, dass ein angeblicher Kaufinteressent mit dem Wagen verschwindet. Ob die Kasko diesen Fall als Diebstahl oder als nicht versicherte Unterschlagung behandelt, steht im Bedingungswerk und unterscheidet die Tarife deutlich. Vor dem Abschluss lohnt deshalb der Blick genau auf diese Klausel.
Bestand, Kurzzeitkennzeichen und Überführungen
Wer viele Fahrzeuge auf dem Hof stehen hat, braucht eine Kasko, die den Bestand als Ganzes erfasst, mit einer Höchstsumme je Fahrzeug und für den ganzen Platz. Hagel, Sturm und Vandalismus auf dem Freigelände treffen sonst viele Fahrzeuge zugleich. Die Beitragsgrundlage ist meist der durchschnittliche Bestandswert oder die Zahl der Kennzeichen.
Für einzelne Fahrten ohne rotes Kennzeichen gibt es das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV, das ebenfalls eine eigene Versicherungsbestätigung braucht. Für Betriebe, die regelmäßig überführen, ist das rote Kennzeichen mit Jahresvertrag meist die ruhigere Lösung, weil Haftpflicht und Kasko dann für alle Fahrten nach denselben Regeln laufen.
Was versichert ist
Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten 06er Kennzeichen
Haftpflicht bei Probe- und Überführungsfahrten mit Kundenfahrzeugen, je nach Tarif
Kasko für Kundenfahrzeuge in Ihrer Obhut, etwa zur Reparatur, Pflege oder zum Verkauf
Kasko für den eigenen Fahrzeugbestand auf dem Betriebsgelände
Schäden beim Rangieren und Umsetzen auf dem Hof
Hagel, Sturm, Brand und Diebstahl am abgestellten Bestand, in der Teilkasko
Schäden auf der Probefahrt mit Kaufinteressenten, in der Vollkasko
Überführungsfahrten zu Kunden und zur Hauptuntersuchung
Was nicht versichert ist
Mangelhafte Reparatur und Nachbesserung, das ist Gewährleistung
Privatfahrten mit dem roten Kennzeichen oder Weitergabe an Dritte
Verschleiß, Bedienungsfehler und reine Betriebsschäden am Fahrzeug, je nach Tarif
Unterschlagung durch einen Kaufinteressenten, wenn sie nicht eingeschlossen ist
Fahrzeuge, die nur abgestellt und nicht in Bearbeitung sind, in einfachen Tarifen
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Wer sie braucht
Autohäuser und Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen
Kfz-Werkstätten, auch freie und kleine Betriebe
Karosserie-, Lack- und Reifenbetriebe mit Kundenfahrzeugen auf dem Hof
Fahrzeugaufbereiter und Smart-Repair-Betriebe
Hersteller und Umrüster, die Fahrzeuge vor der Zulassung bewegen
Wer sie nicht braucht
Betriebe ohne rotes Kennzeichen, die nie fremde Fahrzeuge fahren oder verwahren, etwa reine Teilehändler
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Kundenauto rutscht von der Hebebühne, je nach Fahrzeug vier- bis fünfstellig. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Schaden am Fahrzeug in Bearbeitung ist ein Obhutsschaden. Die Betriebshaftpflicht und die reine Haftpflicht für rote Kennzeichen zahlen nicht, die Vollkasko für Kundenfahrzeuge schon.
Probefahrer fährt auf, Schaden am Vordermann plus am eigenen Wagen. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Den Schaden am anderen Auto zahlt die Kfz-Haftpflicht des roten Kennzeichens. Den Schaden am Fahrzeug aus Ihrem Bestand nur die Vollkasko.
Hagel über dem Gebrauchtwagenplatz, oft fünf- bis sechsstellig für den ganzen Hof. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Hagel ist ein Teilkasko-Schaden. Ohne Kasko für den Bestand trägt der Händler jede Delle selbst, mit Kasko bis zur vereinbarten Platzsumme.
Probefahrer kommt nicht wieder, Wert des Fahrzeugs. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt teilweise. Ob das als Diebstahl oder als Unterschlagung gilt, entscheidet das Bedingungswerk. Starke Tarife schließen es ein, oft nur bei geprüftem Ausweis und Führerschein.
Monteur schrammt beim Umsetzen das Tor, rund 1.000 bis 5.000 € am Fahrzeug. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Rangieren auf dem Betriebsgelände ist ein Fahrzeugschaden in Obhut. Einfache Verträge decken nur die Zeit auf der Hebebühne, starke auch den Hof.
Bremse falsch montiert, alles neu, Arbeitszeit und Teile der Nachbesserung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die eigene Arbeit neu zu machen ist Gewährleistung. Kein Tarif zahlt die Nachbesserung, versichert sind höchstens Folgeschäden an anderen Sachen oder Personen.
Was sie kostet
Der Beitrag hängt am Betrieb, nicht am einzelnen Auto. Ein kleiner Gebrauchtwagenhändler mit einem roten Kennzeichen und ein Autohaus mit großem Bestand und eigener Werkstatt liegen weit auseinander. Belastbare Zahlen entstehen erst mit Kennzeichenzahl, Bestandswert und Werkstattumsatz.
Wovon der Beitrag abhängt
Zahl der roten Kennzeichen und Art der Fahrzeuge, etwa Pkw, Transporter oder Motorräder
Durchschnittlicher Wert des eigenen Bestands und Höchstwert je Fahrzeug
Umfang der Kasko für Kundenfahrzeuge und den Bestand
Werkstattumsatz oder Zahl der Beschäftigten
Sicherung des Geländes, etwa Zaun, Beleuchtung, Videoüberwachung
Selbstbeteiligung und Schadenverlauf
Wir nennen hier bewusst keine Beispielbeiträge, weil die Spanne zwischen kleinem Händler und großem Autohaus keine Aussage zulässt. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
Die Tariflinien am Markt
01
Haftpflicht für rote Kennzeichen
Nur die Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen. Erfüllt die Voraussetzung für die Zuteilung, lässt aber jeden Schaden am bewegten Fahrzeug offen.
02
Haftpflicht mit Teilkasko
Dazu Brand, Diebstahl, Hagel, Sturm und Glas für Bestand und Kundenfahrzeuge in Obhut. Passt für Händler, deren größtes Risiko auf dem Freigelände steht.
03
Haftpflicht mit Vollkasko
Dazu Unfallschäden auf Probe- und Überführungsfahrten, beim Rangieren und in der Werkstatt. Für Autohäuser und Werkstätten mit Kundenverkehr der übliche Umfang.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Kundenfahrzeuge in Obhut
nur während der Reparatur
auch abgestellte Fahrzeuge vor und nach dem Auftrag, mit Freigelände
Viele Schäden passieren nicht auf der Hebebühne, sondern auf dem Hof über Nacht.
Unterschlagung bei Probefahrt
ausgeschlossen
eingeschlossen, wenn Ausweis und Führerschein geprüft wurden
Der Kaufinteressent, der nicht zurückkommt, ist der teuerste Einzelfall im Handel.
Höchstwert je Fahrzeug
fester Betrag, oft für Durchschnittsfahrzeuge bemessen
angepasst an die teuersten Fahrzeuge im Bestand und in der Werkstatt
Ein Oberklassewagen in Obhut sprengt sonst die Summe.
Deckungssumme Haftpflicht
gesetzliche Mindestsummen
deutlich über den Mindestsummen, mit hoher Grenze je verletzter Person
Ein schwerer Unfall auf der Probefahrt mit Personenschaden übersteigt die Mindestsummen.
Grobe Fahrlässigkeit
Kürzung möglich
Verzicht auf die Kürzung in der Kasko
Ein vergessener Schlüssel im Fahrzeug auf dem Hof ist schnell passiert.
Betriebsschäden
ausgeschlossen
Schäden beim Be- und Entladen und beim Rangieren eingeschlossen
Der Rempler beim Umsetzen in der Halle ist der häufigste Schaden im Kfz-Gewerbe.
Fahrerkreis
nur Beschäftigte
Beschäftigte und Kaufinteressenten auf Probefahrt
Sonst entsteht auf der Probefahrt eine Lücke, die erst im Schaden auffällt.
Anbieter im Überblick
Kfz-Handel- und Handwerksversicherungen bieten vor allem Kfz-Versicherer mit eigenem Gewerbegeschäft an, oft nach den Sonderbedingungen, die der GDV als Muster veröffentlicht. Die Unterschiede liegen in Obhut, Unterschlagung und Höchstwerten. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.
Versicherer
Einordnung
Allianz
Kfz-Handel- und Handwerkversicherung als Sammelvertrag aus Haftpflicht und Kasko
Württembergische
Teil der W&W-Gruppe, eigenes Angebot für Kfz-Handel und Werkstätten
Alte Leipziger
veröffentlicht eigene Sonderbedingungen für Kfz-Handel und -Handwerk
Dialog
Spezialversicherer der Generali-Gruppe, Konzept für das Kraftfahrzeuggewerbe, Maklervertrieb
NÜRNBERGER
Kfz-Versicherer mit Gewerbegeschäft, Vertrieb über Vertreter und Makler
Der Sammelvertrag für rote Kennzeichen, Kundenfahrzeuge und Bestand. Haftpflicht und Kasko nach den Sonderbedingungen, ergänzt um die AKB.
Betriebshaftpflicht für das Kfz-Gewerbe
Deckt Personen- und Sachschäden aus dem Werkstattbetrieb, etwa den Kunden, der in der Halle stürzt. Ersetzt die Kfz-Handel-Versicherung nicht, sondern ergänzt sie.
Inhalts- und Werkstattversicherung
Für Hebebühnen, Diagnosegeräte, Werkzeug und Ersatzteile gegen Feuer, Einbruch und Leitungswasser.
Kurzzeitkennzeichen mit Einzelversicherung
Für Betriebe ohne rotes Kennzeichen, die nur gelegentlich überführen. Jede Fahrt braucht eine eigene Versicherungsbestätigung.
Mythos oder Wahrheit
Was stimmt, was nicht?
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Ohne Kfz-Haftpflicht gibt es kein rotes Kennzeichen.
Das stimmt.
Stimmt, der Antrag auf ein 06er Kennzeichen verlangt eine eVB-Nummer. Die Haftpflicht ist Voraussetzung, der Kasko-Teil bleibt freiwillig.
Mit dem roten Kennzeichen darf ich einem Kunden das Auto übers Wochenende mitgeben.
Das stimmt nicht.
Falsch, das Verwaltungsgericht Bayreuth hat ein mehrtägiges Überlassen an Kaufinteressenten für unzulässig erklärt. Das Kennzeichen dient nur betrieblichen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
Fällt das Kundenauto von der Hebebühne, zahlt die Betriebshaftpflicht.
Das stimmt nicht.
Falsch, Schäden an Fahrzeugen in Bearbeitung oder Obhut sind dort in der Regel ausgeschlossen. Dafür braucht es die Kasko der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung.
Auch eine Privatperson kann ein rotes 06er Kennzeichen bekommen.
Das stimmt nicht.
Falsch, die 06er Nummer bekommen nur zuverlässige Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler des Kfz-Gewerbes.
Eine schlecht ausgeführte Reparatur zahlt keine Versicherung.
Das stimmt.
Stimmt, die Nachbesserung ist Gewährleistung. Versichert sind allenfalls Schäden, die daraus an anderen Sachen oder Personen entstehen.
Häufige Fehler beim Abschluss
Sich auf die Betriebshaftpflicht verlassen, wenn das Kundenauto von der Hebebühne fällt
Nur die Haftpflicht für das rote Kennzeichen abschließen und Kasko vergessen
Kaufinteressenten ohne Ausweis- und Führerscheinkontrolle Probe fahren lassen
Das rote Kennzeichen für Privatfahrten oder an Bekannte ausleihen
Den Höchstwert je Fahrzeug nicht anpassen, wenn teurere Modelle in den Bestand kommen
Die Fahrten mit rotem Kennzeichen nicht aufzeichnen
Häufig gefragt
Fragen und Antworten
Wer bekommt ein rotes 06er Kennzeichen?
Nur zuverlässige Kfz-Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler.
Die Zulassungsbehörde verlangt dafür typischerweise Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis,
bei Gesellschaften einen Handelsregisterauszug und die eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht.
Privatleute erhalten kein 06er Kennzeichen.
Darf ein Kunde mit rotem Kennzeichen allein Probe fahren?
Eine Probefahrt ist eine betriebliche Fahrt und damit erlaubt.
Ein mehrtägiges Überlassen an Kaufinteressenten hat das Verwaltungsgericht Bayreuth aber für
unzulässig erklärt.
Für den Versicherungsschutz zählt zudem, ob der Kunde als Fahrer im Vertrag eingeschlossen ist.
Zahlt die Betriebshaftpflicht Schäden am Kundenfahrzeug?
In der Regel nicht.
Schäden an Fahrzeugen, die Sie bearbeiten oder verwahren,
und Schäden durch das Fahren selbst sind dort ausgeschlossen.
Dafür gibt es die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung mit Kasko für Fahrzeuge in Obhut.
Ist die mangelhafte Reparatur versichert?
Nein.
Die eigene Arbeit nachzubessern ist Gewährleistung und Unternehmerrisiko.
Versichert sein können Folgeschäden,
etwa wenn das Fahrzeug nach der Reparatur in der Halle beschädigt wird, je nach Tarif.
Was ist der Unterschied zwischen rotem Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen?
Das rote 06er Kennzeichen ist für Betriebe des Kfz-Gewerbes gedacht und wird für viele Fahrzeuge
immer wieder verwendet (§ 41 FZV).
Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV gilt nur für ein Fahrzeug und wenige Tage.
Beide brauchen eine Kfz-Haftpflicht.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Das Gesetz verlangt in der Kfz-Haftpflicht mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.
Sinnvoll ist eine Summe deutlich darüber, mit einer hohen Grenze je verletzter Person,
weil auf Probefahrten Fahrer am Steuer sitzen,
die das Fahrzeug nicht kennen.
Sind Fahrzeuge auf dem Freigelände über Nacht versichert?
In der Teilkasko gegen Hagel, Sturm, Brand und Diebstahl,
wenn sie zum versicherten Bestand oder zu den Kundenfahrzeugen in Obhut gehören.
Manche Tarife verlangen eine Sicherung des Geländes oder setzen für den Platz eine Höchstsumme.
Warum lohnt ein Makler bei der Kfz-Handel-Versicherung?
Weil die Tarife sich in Obhut, Unterschlagung,
Fahrerkreis und Höchstwerten unterscheiden und diese Punkte erst im Schaden sichtbar werden.
Wir legen die Bedingungen nebeneinander, prüfen sie gegen Ihren Betrieb und begleiten Sie,
wenn etwas passiert.
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.