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Praxisausfallversicherung: wenn Sie krank sind und die Praxiskosten weiterlaufen

In einer Einzelpraxis hängt der Umsatz an einer Person. Fällt die Ärztin, der Zahnarzt oder die Therapeutin aus, kommen keine Honorare mehr herein, Gehälter, Miete, Leasing und Kreditraten laufen aber weiter. Die Praxisausfallversicherung zahlt in dieser Zeit einen vereinbarten Tagessatz oder die nachgewiesenen Fixkosten. Sie ersetzt weder das Krankentagegeld noch die Betriebsunterbrechung, sie schließt die Lücke dazwischen.

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfall und Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Einkommen, also das, wovon Sie privat leben. Die Praxisausfallversicherung sichert die betrieblichen Kosten der Praxis: Personal, Miete, Leasing, Zinsen. Beide zahlen bei Arbeitsunfähigkeit, aber für verschiedene Töpfe, und das Krankentagegeld lässt sich nur bis zur Höhe des Einkommens versichern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung wiederum zahlt nur nach einem Sachschaden wie Brand oder Leitungswasser, nicht wenn Sie selbst krank sind.

Drei Versicherungen, drei Zwecke

Wer eine Praxis führt, verwechselt leicht drei Verträge, die alle mit Ausfall zu tun haben. Das Krankentagegeld ist eine Krankenversicherung für Ihr Einkommen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Sachversicherung, die den Ertragsausfall nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Einbruch ersetzt. Die Praxisausfallversicherung steht dazwischen: Sie zahlt die laufenden Kosten der Praxis, wenn die Person ausfällt, die den Umsatz macht.

Daneben gibt es die Betriebsschließungsversicherung für den Fall, dass eine Behörde den Betrieb wegen Krankheitserregern schließt. Sie hängt nicht an Ihrer eigenen Krankheit. Welche dieser Lücken für Ihre Praxis die teuerste ist, hängt davon ab, wie hoch die Fixkosten sind und ob jemand anderes den Betrieb weiterführen kann.

Der Tagessatz muss zu den Fixkosten passen

Ausgangspunkt ist die Summe, die jeden Monat abgeht, auch wenn kein Patient kommt: Gehälter samt Arbeitgeberanteil, Miete und Nebenkosten, Leasing für Geräte, Zins und Tilgung, Beiträge an Kammer und Versorgungswerk, Software und Labor. Eine gängige Faustregel teilt die monatlichen Fixkosten durch 30 und legt eine Reserve obendrauf. Wer auch einen Teil des entgangenen Gewinns absichern will, muss das ausdrücklich vereinbaren.

Die zweite Stellschraube ist die Karenzzeit, also die Zahl der Tage ohne Leistung. Je kürzer sie ist, desto höher der Beitrag. Kurze Krankheiten lassen sich oft aus Rücklagen tragen, gefährlich sind die langen Ausfälle. In einer Gemeinschaftspraxis sollte jeder Partner eigens versichert sein, mit einem Tagessatz, der seinem Anteil an den Kosten entspricht.

Quarantäne, Tätigkeitsverbot und Mitarbeiter

Ob eine behördlich angeordnete Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz versichert ist, regelt jeder Tarif anders, oft als eigener Baustein. Nach 2020 haben Versicherer ihre Seuchen- und Quarantäneklauseln teils neu gefasst. Wer mit Patienten in engem Kontakt arbeitet, sollte diesen Punkt im Bedingungswerk nachlesen und nicht im Werbeblatt.

Wichtig ist die Grenze: Versichert ist der Ausfall des Inhabers, nicht der des Teams. Muss die Praxis schließen, weil die Helferinnen in Quarantäne sind, zahlt die Praxisausfallversicherung in der Regel nicht. Dafür kommen eine Betriebsschließungsversicherung oder ein Baustein für Personalausfall in Frage.

Gesundheitsfragen, Alter und Steuer

Weil die Leistung an Ihrer Gesundheit hängt, stellt der Versicherer beim Antrag Gesundheitsfragen. Bekannte Leiden können ausgeschlossen werden, und psychische Erkrankungen sind in manchen Tarifen nur eingeschränkt versichert. Viele Tarife staffeln den Beitrag nach dem Eintrittsalter, oft mit einer Grenze bei 50 Jahren. Früh abschließen lohnt deshalb doppelt.

Steuerlich trennt der Bundesfinanzhof nach dem versicherten Risiko (Urteil vom 19.05.2009, VIII R 6/07): Der Teil, der Ihre eigene Krankheit absichert, gehört zur privaten Lebensführung, die Beiträge sind keine Betriebsausgaben. Beiträge für betriebliche Risiken wie Quarantäne oder Sachschaden sind abziehbar. Wie Ihr Vertrag einzuordnen ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Was versichert ist

  • Fortlaufende Fixkosten der Praxis wie Gehälter, Miete, Leasing und Zinsen
  • Fester Tagessatz ohne Einzelnachweis, je nach Tarif
  • Arbeitsunfähigkeit des Inhabers durch Krankheit
  • Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, bei manchen Tarifen mit kürzerer Karenz
  • Behördliche Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers, wenn eingeschlossen
  • Stillstand nach einem Sachschaden an der Praxis, wenn eingeschlossen
  • Ein Teil des entgangenen Gewinns, wenn ausdrücklich vereinbart
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit, wenn der Tarif schon ab 50 % leistet

Was nicht versichert ist

  • Ihr privater Lebensunterhalt über die vereinbarte Leistung hinaus, dafür gibt es das Krankentagegeld
  • Ausfall, weil Mitarbeiter krank oder in Quarantäne sind
  • Behördliche Schließung der Praxis ohne Erkrankung des Inhabers
  • Erkrankungen, die beim Antrag bekannt waren und ausgeschlossen wurden
  • Die Tage der Karenzzeit, bevor die Leistung beginnt
  • Ausfälle über die Haftzeit hinaus, etwa bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
  • Je nach Tarif psychische Erkrankungen oder Suchtfolgen

Wer sie braucht

  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxis, die sich nicht vertreten lassen können
  • Zahnärzte mit hohen Kosten für Personal, Behandlungseinheiten und Leasing
  • Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und andere Heilberufe mit eigenen Räumen und Angestellten
  • Partner einer Gemeinschaftspraxis, deren Ausfall die anderen mittragen müssten
  • Praxisgründer mit Kreditraten aus der Übernahme oder Einrichtung

Wer sie nicht braucht

  • Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis, für sie zählen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld
  • Praxen, in denen ein Partner oder Vertreter den Betrieb ohne nennenswerten Umsatzverlust weiterführt

Pech-Rad

Drehen Sie am Rad des Pechs

Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.

Alle sechs Fälle ansehen
  1. Ärztin bricht sich beim Sturz die Hand, Fixkosten mehrerer Wochen, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Unfall mit voller Arbeitsunfähigkeit ist der Kernfall. Gezahlt wird ab dem Ende der Karenz, bei manchen Tarifen nach einem Unfall früher.
  2. Therapeut fällt mit Erschöpfung aus, Fixkosten über Monate. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Psychische Erkrankungen sind in manchen Tarifen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Starke Tarife behandeln sie wie jede andere Krankheit.
  3. Gesundheitsamt ordnet Quarantäne an, Fixkosten von ein bis zwei Wochen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Behördliche Anordnungen gegen den Inhaber sind ein eigener Baustein. Ohne ihn zahlt der Tarif nur bei echter Arbeitsunfähigkeit.
  4. Ganzes Praxisteam in Quarantäne, Umsatzausfall, solange die Praxis zu ist. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Praxisausfallversicherung hängt am Inhaber, nicht am Personal. Für diesen Fall gibt es die Betriebsschließungsversicherung.
  5. Rohrbruch legt die Praxis still, Fixkosten bis zur Wiedereröffnung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Sachschaden ist nur Auslöser, wenn die Police ihn einschließt. Sonst braucht es eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung.
  6. Zahnarzt nach 14 Monaten noch krank, Fixkosten über die Haftzeit hinaus. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Mit 12 Monaten Haftzeit endet die Leistung vor der Genesung. Ein Tarif mit 24 Monaten trägt auch diesen Fall.

Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem am versicherten Tagessatz, an der Karenzzeit, an der Haftzeit, am Eintrittsalter und an der Fachrichtung. Vermittler nennen für Ärzte meist Beiträge zwischen 100 und 400 € im Monat. Belastbar wird die Zahl erst mit Ihren Fixkosten und Ihren Gesundheitsangaben.

Wovon der Beitrag abhängt

  • Höhe des Tagessatzes oder der versicherten Fixkosten
  • Karenzzeit bis zum Leistungsbeginn
  • Haftzeit, etwa 12 oder 24 Monate
  • Eintrittsalter und Gesundheitszustand
  • Fachrichtung und Praxisform
  • Eingeschlossene Auslöser wie Quarantäne und Sachschaden

Wir nennen keine Beispielbeiträge, weil sie ohne Gesundheitsprüfung nichts aussagen. Ihr Beitrag steht im Angebot, das wir nach Ihren Angaben einholen.

Die Tariflinien am Markt

01

Krankheit und Unfall

Tagessatz bei voller Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, längere Karenz, Haftzeit 12 Monate. Deckt das Kernrisiko der Einzelpraxis zu einem überschaubaren Beitrag.

02

Mit Quarantäne und Tätigkeitsverbot

Zusätzlich behördliche Anordnungen gegen den Inhaber, Leistung oft schon bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, kürzere Karenz wählbar. Für Praxen mit engem Patientenkontakt.

03

Personen- und Sachausfall in einer Police

Krankheit, Unfall und Quarantäne des Inhabers plus Stillstand nach Brand, Leitungswasser oder Einbruch, Haftzeit bis 24 Monate. Für Praxen mit teurer Technik und hohen Fixkosten.

Woran Sie einen guten Tarif erkennen

KriteriumMindeststandardStarker TarifWarum das zählt
Tagessatz deckt die laufenden Fixkosten Fixkosten plus Reserve, nachträglich anpassbar Ein zu knapper Tagessatz lässt die Lücke nur kleiner werden, nicht verschwinden.
Karenzzeit passend zu den eigenen Rücklagen gewählt kurze Karenz, bei Unfall oder Krankenhausaufenthalt verkürzt Die Karenz bestimmt, wie viele Wochen Sie aus eigener Tasche überbrücken.
Haftzeit 12 Monate 24 Monate Schwere Erkrankungen und Operationen mit Reha dauern oft länger als ein Jahr.
Grad der Arbeitsunfähigkeit Leistung bei 100 % Arbeitsunfähigkeit anteilige Leistung schon ab 50 % Wer nur halbtags behandeln darf, hat die vollen Kosten und den halben Umsatz.
Quarantäne und Tätigkeitsverbot nicht enthalten eingeschlossen, auch bei behördlicher Anordnung ohne eigene Erkrankung Heilberufe sind Infektionen und Anordnungen öfter ausgesetzt als andere.
Psychische Erkrankungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ohne Sonderregel mitversichert Erschöpfung und Depression gehören zu den häufigen Gründen für lange Ausfälle.
Sachschaden als Auslöser nicht enthalten, dafür eigene Betriebsunterbrechung Brand, Leitungswasser, Einbruch und Sturm in derselben Police Zwei Verträge mit verschiedenen Karenzen und Summen lassen leicht eine Lücke.
Gemeinschaftspraxis nur ein Inhaber versichert jeder Partner mit eigenem Tagessatz In einer Berufsausübungsgemeinschaft trägt sonst der Gesunde die Kosten des Kranken.

Anbieter im Überblick

Praxisausfall bieten einige Sach- und Krankenversicherer an, teils als eigenes Produkt, teils als Inhaber-Ausfallversicherung für Selbständige oder im Rahmen einer Praxispolice. Welche Auslöser ein Haus einschließt, steht erst im Angebot. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

VersichererEinordnung
INTEReigene Praxisausfallversicherung mit wählbarer Haftzeit, Versicherer mit Schwerpunkt Heilberufe
SIGNAL IDUNAInhaber-Ausfallversicherung für Selbständige, Vertrieb über Außendienst und Makler
HDITeil der Talanx-Gruppe, Praxisausfall mit Quarantäneklausel für Heilberufe
AllianzPraxispolice für Ärzte mit Ertragsausfall nach Sachschaden
AXA / Deutsche Ärzteversicherungdas Heilberufegeschäft der AXA-Gruppe läuft über die Deutsche Ärzteversicherung

Bedingungen aller Tarife vergleichen Praxisausfall 3 Tarife von 1 Anbietern, Stand 24. Oktober 2026

Aus dem BaFin-Register

137

137 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte.

(Finanzielle Verluste, Gewinnausfall, Krankenversicherer)

Alle 137 Namen aus dem Register anzeigen
  • ADLER Versicherung AG
  • Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Allianz Global Corporate & Specialty SE
  • Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
  • ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Ambra Versicherung AG
  • andsafe Aktiengesellschaft
  • ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • ARAG Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • ARAG SE
  • Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA)
  • AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • AXA Versicherung Aktiengesellschaft
  • Baloise Sachversicherung Aktiengesellschaft Deutschland
  • Barmenia Krankenversicherung AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
  • Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
  • Bergische Brandversicherung Allgemeine Feuerversicherung V.a.G.
  • BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
  • Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • CONSTANTIA Versicherungen a.G.
  • Continentale Krankenversicherung a.G.
  • DARAG Deutschland AG
  • Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein
  • Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
  • Delvag Versicherungs-AG
  • Deutsche Assistance Versicherung Aktiengesellschaft
  • DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DEVK Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Dialog Versicherung Aktiengesellschaft
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Dolleruper Freie Brandgilde
  • ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • ERGO Krankenversicherung AG
  • ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
  • EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
  • GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Gartenbau-Versicherung VVaG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Versicherung AG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Gothaer Versicherungsbank VVaG
  • Great Lakes Insurance SE
  • GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Hamburger Feuerkasse Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
  • HanseMerkur Krankenversicherung AG
  • HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
  • HDI Global SE
  • HDI Global Specialty SE
  • HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland
  • Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • Hübener Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
  • ISSELHORSTER Versicherung V.a.G.
  • KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
  • Landschaftliche Brandkasse Hannover
  • Lifestyle Protection AG
  • LIGA Krankenversicherung katholischer Priester Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit…
  • Lippische Landesbrandversicherung AG
  • Lohnfortzahlungskasse Leer VVaG
  • Lucura Versicherungs AG
  • LVM Krankenversicherungs-AG
  • LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
  • Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
  • Markel Insurance SE
  • Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
  • Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • MVK Versicherung VVaG
  • MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG
  • MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G.
  • Neuendorfer Brand-Bau-Gilde
  • Newline Europe Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • NÜRNBERGER Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • OSTBEVERNER Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
  • praenatura Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG
  • Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
  • Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
  • R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • R+V Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • RheinLand Versicherungs Aktiengesellschaft
  • Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
  • Schleswiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • SHB Allgemeine Versicherung VVaG
  • SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
  • SONO Krankenversicherung a.G.
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
  • Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
  • UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • uniVersa Krankenversicherung a.G.
  • Vereinigte Hagelversicherung VVaG
  • Vereinigte Tierversicherung, Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
  • Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
  • Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • vigo Krankenversicherung VVaG
  • VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
  • VPV Allgemeine Versicherungs-AG
  • Waldenburger Versicherung Aktiengesellschaft
  • WGV-Versicherung AG
  • WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
  • Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
  • Würzburger Versicherungs-AG
  • Zurich Insurance Europe AG
  • Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 18. September 2026; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Produkte und Bausteine am Markt

Praxisausfallversicherung

Tagessatz oder Fixkosten bei Arbeitsunfähigkeit des Inhabers durch Krankheit und Unfall, je nach Tarif mit Quarantäne. Der Kern für jede Einzelpraxis.

Praxisausfall mit Praxisunterbrechung

Personenausfall und Ertragsausfall nach Sachschaden in einem Vertrag, mit gleicher Karenz und gleichem Tagessatz. Vermeidet Lücken zwischen zwei Policen.

Inhaber-Ausfallversicherung

Das gleiche Prinzip für Selbständige außerhalb der Heilberufe, etwa für Therapeuten, die ihren Beruf nicht als Praxis im engeren Sinn führen.

Krankentagegeld

Sichert das private Einkommen ab und ist die Ergänzung, nicht der Ersatz. Wer nur eines von beiden hat, trägt entweder die Praxiskosten oder den eigenen Lebensunterhalt selbst.

Betriebsschließungsversicherung

Für behördliche Schließungen wegen Krankheitserregern, unabhängig davon, ob der Inhaber selbst erkrankt ist.

Mythos oder Wahrheit

Was stimmt, was nicht?

Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.

Wer Krankentagegeld hat, braucht keine Praxisausfallversicherung.

Das stimmt nicht.

Falsch, das Krankentagegeld richtet sich nach dem Einkommen und soll den Lebensunterhalt sichern. Die Gehälter und die Miete der Praxis kommen noch obendrauf.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt, wenn der Inhaber krank ist.

Das stimmt nicht.

Falsch, die klassische Betriebsunterbrechung setzt einen Sachschaden voraus. Die eigene Krankheit ist ihr Ausschluss und der Kern der Praxisausfallversicherung.

In den ersten Tagen der Krankheit zahlt die Versicherung meist nicht.

Das stimmt.

Stimmt, die Leistung beginnt nach der Karenzzeit. Je kürzer sie gewählt wird, desto höher ist der Beitrag.

Der Beitrag für den Krankheitsteil ist keine Betriebsausgabe.

Das stimmt.

Stimmt, nach dem Bundesfinanzhof gehört die Absicherung der eigenen Krankheit zur privaten Lebensführung. Beiträge für Quarantäne oder Sachschaden sind dagegen betrieblich.

Ist eine Helferin in Quarantäne, zahlt die Praxisausfallversicherung.

Das stimmt nicht.

Falsch, versichert ist der Ausfall des Inhabers. Fällt das Personal aus, hilft nur ein anderer Vertrag, etwa die Betriebsschließungsversicherung.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Den Tagessatz bei der Gründung festlegen und nach Praxisausbau oder neuem Personal nie anpassen
  • Glauben, das Krankentagegeld trage auch die Praxiskosten
  • Glauben, die Betriebsunterbrechung zahle bei eigener Krankheit
  • Die Gesundheitsfragen beim Antrag lückenhaft beantworten
  • In der Gemeinschaftspraxis nur einen Partner versichern
  • Die Karenzzeit länger wählen, als die eigenen Rücklagen reichen

Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Zahlt die Praxisausfallversicherung auch den entgangenen Gewinn?

Nur wenn er ausdrücklich mitversichert ist.

Der Kern sind die Fixkosten.

Manche Tarife erlauben, einen Teil des Gewinns in den Tagessatz einzurechnen,

andere lassen das nicht zu, weil dafür das Krankentagegeld gedacht ist.

Wie hoch sollte der Tagessatz sein?

So hoch, dass er die monatlichen Fixkosten der Praxis trägt, geteilt durch 30 Tage,

plus eine Reserve.

Rechnen Sie Gehälter mit Arbeitgeberanteilen, Miete, Leasing, Zins und Tilgung,

Kammer- und Versorgungsbeiträge und laufende Verträge zusammen.

Ab wann zahlt die Versicherung?

Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, die je nach Tarif wählbar ist, zum Beispiel ab dem 4., 8.

oder 15.

Tag.

Nach einem Unfall verkürzt sich die Karenz bei manchen Tarifen oder entfällt.

Wie lange zahlt die Praxisausfallversicherung?

Bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, höchstens für die Haftzeit,

meist 12 Monate je Versicherungsfall, bei manchen Tarifen 24 Monate.

Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift sie nicht auf Dauer,

dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bin ich versichert, wenn das Gesundheitsamt mich in Quarantäne schickt?

Nur wenn der Tarif Quarantäne oder Tätigkeitsverbote einschließt.

Das ist nicht bei allen der Fall und oft ein eigener Baustein.

Lesen Sie die Klausel im Bedingungswerk, viele wurden nach 2020 neu gefasst.

Was ist, wenn meine Mitarbeiterinnen ausfallen?

Das ist kein Fall für die Praxisausfallversicherung, sie hängt an Ihrer eigenen Arbeitsunfähigkeit.

Für Schließungen wegen Krankheitserregern gibt es die Betriebsschließungsversicherung.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Den Teil für betriebliche Risiken wie Quarantäne oder Sachschaden ja,

den Teil für Ihre eigene Krankheit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht als

Betriebsausgabe.

Dafür sind die Leistungen aus diesem Teil auch nicht als Betriebseinnahme zu versteuern.

Die Einordnung klärt Ihr Steuerberater.

Brauche ich als Psychotherapeutin eine Praxisausfallversicherung?

Wenn Sie eigene Räume, Angestellte oder Kredite haben, ja.

In einer kleinen Praxis ohne Personal sind die Fixkosten niedriger,

dann reicht oft ein kleiner Tagessatz oder ein gut bemessenes Krankentagegeld.

Achten Sie auf die Regel zu psychischen Erkrankungen.

Warum lohnt ein Makler beim Praxisausfall?

Weil die Unterschiede in Karenz, Haftzeit, Quarantäneklausel und Gesundheitsfragen liegen.

Wir rechnen mit Ihnen den Tagessatz aus,

stimmen ihn auf Krankentagegeld und Betriebsunterbrechung ab und vergleichen die Bedingungswerke.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Praxisausfall anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Praxisausfallversicherung

Gehälter mit Arbeitgeberanteil, Miete, Leasing, Zins und Tilgung, laufende Verträge

Zum Beispiel bestehendes Krankentagegeld, Partner in der Praxis, laufende Behandlungen,

geplante Erweiterung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das gehört oft dazu

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Stand

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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