Praxisausfallversicherung: wenn Sie krank sind und die Praxiskosten weiterlaufen
In einer Einzelpraxis hängt der Umsatz an einer Person. Fällt die Ärztin, der Zahnarzt oder die Therapeutin aus, kommen keine Honorare mehr herein, Gehälter, Miete, Leasing und Kreditraten laufen aber weiter. Die Praxisausfallversicherung zahlt in dieser Zeit einen vereinbarten Tagessatz oder die nachgewiesenen Fixkosten. Sie ersetzt weder das Krankentagegeld noch die Betriebsunterbrechung, sie schließt die Lücke dazwischen.
Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfall und Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Einkommen, also das, wovon Sie privat leben. Die Praxisausfallversicherung sichert die betrieblichen Kosten der Praxis: Personal, Miete, Leasing, Zinsen. Beide zahlen bei Arbeitsunfähigkeit, aber für verschiedene Töpfe, und das Krankentagegeld lässt sich nur bis zur Höhe des Einkommens versichern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung wiederum zahlt nur nach einem Sachschaden wie Brand oder Leitungswasser, nicht wenn Sie selbst krank sind.
Drei Versicherungen, drei Zwecke
Wer eine Praxis führt, verwechselt leicht drei Verträge, die alle mit Ausfall zu tun haben. Das Krankentagegeld ist eine Krankenversicherung für Ihr Einkommen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Sachversicherung, die den Ertragsausfall nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Einbruch ersetzt. Die Praxisausfallversicherung steht dazwischen: Sie zahlt die laufenden Kosten der Praxis, wenn die Person ausfällt, die den Umsatz macht.
Daneben gibt es die Betriebsschließungsversicherung für den Fall, dass eine Behörde den Betrieb wegen Krankheitserregern schließt. Sie hängt nicht an Ihrer eigenen Krankheit. Welche dieser Lücken für Ihre Praxis die teuerste ist, hängt davon ab, wie hoch die Fixkosten sind und ob jemand anderes den Betrieb weiterführen kann.
Der Tagessatz muss zu den Fixkosten passen
Ausgangspunkt ist die Summe, die jeden Monat abgeht, auch wenn kein Patient kommt: Gehälter samt Arbeitgeberanteil, Miete und Nebenkosten, Leasing für Geräte, Zins und Tilgung, Beiträge an Kammer und Versorgungswerk, Software und Labor. Eine gängige Faustregel teilt die monatlichen Fixkosten durch 30 und legt eine Reserve obendrauf. Wer auch einen Teil des entgangenen Gewinns absichern will, muss das ausdrücklich vereinbaren.
Die zweite Stellschraube ist die Karenzzeit, also die Zahl der Tage ohne Leistung. Je kürzer sie ist, desto höher der Beitrag. Kurze Krankheiten lassen sich oft aus Rücklagen tragen, gefährlich sind die langen Ausfälle. In einer Gemeinschaftspraxis sollte jeder Partner eigens versichert sein, mit einem Tagessatz, der seinem Anteil an den Kosten entspricht.
Quarantäne, Tätigkeitsverbot und Mitarbeiter
Ob eine behördlich angeordnete Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz versichert ist, regelt jeder Tarif anders, oft als eigener Baustein. Nach 2020 haben Versicherer ihre Seuchen- und Quarantäneklauseln teils neu gefasst. Wer mit Patienten in engem Kontakt arbeitet, sollte diesen Punkt im Bedingungswerk nachlesen und nicht im Werbeblatt.
Wichtig ist die Grenze: Versichert ist der Ausfall des Inhabers, nicht der des Teams. Muss die Praxis schließen, weil die Helferinnen in Quarantäne sind, zahlt die Praxisausfallversicherung in der Regel nicht. Dafür kommen eine Betriebsschließungsversicherung oder ein Baustein für Personalausfall in Frage.
Gesundheitsfragen, Alter und Steuer
Weil die Leistung an Ihrer Gesundheit hängt, stellt der Versicherer beim Antrag Gesundheitsfragen. Bekannte Leiden können ausgeschlossen werden, und psychische Erkrankungen sind in manchen Tarifen nur eingeschränkt versichert. Viele Tarife staffeln den Beitrag nach dem Eintrittsalter, oft mit einer Grenze bei 50 Jahren. Früh abschließen lohnt deshalb doppelt.
Steuerlich trennt der Bundesfinanzhof nach dem versicherten Risiko (Urteil vom 19.05.2009, VIII R 6/07): Der Teil, der Ihre eigene Krankheit absichert, gehört zur privaten Lebensführung, die Beiträge sind keine Betriebsausgaben. Beiträge für betriebliche Risiken wie Quarantäne oder Sachschaden sind abziehbar. Wie Ihr Vertrag einzuordnen ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Was versichert ist
Fortlaufende Fixkosten der Praxis wie Gehälter, Miete, Leasing und Zinsen
Fester Tagessatz ohne Einzelnachweis, je nach Tarif
Arbeitsunfähigkeit des Inhabers durch Krankheit
Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, bei manchen Tarifen mit kürzerer Karenz
Behördliche Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers, wenn eingeschlossen
Stillstand nach einem Sachschaden an der Praxis, wenn eingeschlossen
Ein Teil des entgangenen Gewinns, wenn ausdrücklich vereinbart
Teilweise Arbeitsunfähigkeit, wenn der Tarif schon ab 50 % leistet
Was nicht versichert ist
Ihr privater Lebensunterhalt über die vereinbarte Leistung hinaus, dafür gibt es das Krankentagegeld
Ausfall, weil Mitarbeiter krank oder in Quarantäne sind
Behördliche Schließung der Praxis ohne Erkrankung des Inhabers
Erkrankungen, die beim Antrag bekannt waren und ausgeschlossen wurden
Die Tage der Karenzzeit, bevor die Leistung beginnt
Ausfälle über die Haftzeit hinaus, etwa bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
Je nach Tarif psychische Erkrankungen oder Suchtfolgen
Wer sie braucht
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxis, die sich nicht vertreten lassen können
Zahnärzte mit hohen Kosten für Personal, Behandlungseinheiten und Leasing
Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und andere Heilberufe mit eigenen Räumen und Angestellten
Partner einer Gemeinschaftspraxis, deren Ausfall die anderen mittragen müssten
Praxisgründer mit Kreditraten aus der Übernahme oder Einrichtung
Wer sie nicht braucht
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis, für sie zählen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld
Praxen, in denen ein Partner oder Vertreter den Betrieb ohne nennenswerten Umsatzverlust weiterführt
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Ärztin bricht sich beim Sturz die Hand, Fixkosten mehrerer Wochen, oft fünfstellig. Billigtarif: zahlt, Starker Tarif: zahlt. Ein Unfall mit voller Arbeitsunfähigkeit ist der Kernfall. Gezahlt wird ab dem Ende der Karenz, bei manchen Tarifen nach einem Unfall früher.
Therapeut fällt mit Erschöpfung aus, Fixkosten über Monate. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Psychische Erkrankungen sind in manchen Tarifen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Starke Tarife behandeln sie wie jede andere Krankheit.
Gesundheitsamt ordnet Quarantäne an, Fixkosten von ein bis zwei Wochen. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Behördliche Anordnungen gegen den Inhaber sind ein eigener Baustein. Ohne ihn zahlt der Tarif nur bei echter Arbeitsunfähigkeit.
Ganzes Praxisteam in Quarantäne, Umsatzausfall, solange die Praxis zu ist. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Die Praxisausfallversicherung hängt am Inhaber, nicht am Personal. Für diesen Fall gibt es die Betriebsschließungsversicherung.
Rohrbruch legt die Praxis still, Fixkosten bis zur Wiedereröffnung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Ein Sachschaden ist nur Auslöser, wenn die Police ihn einschließt. Sonst braucht es eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung.
Zahnarzt nach 14 Monaten noch krank, Fixkosten über die Haftzeit hinaus. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Mit 12 Monaten Haftzeit endet die Leistung vor der Genesung. Ein Tarif mit 24 Monaten trägt auch diesen Fall.
Was sie kostet
Der Beitrag hängt vor allem am versicherten Tagessatz, an der Karenzzeit, an der Haftzeit, am Eintrittsalter und an der Fachrichtung. Vermittler nennen für Ärzte meist Beiträge zwischen 100 und 400 € im Monat. Belastbar wird die Zahl erst mit Ihren Fixkosten und Ihren Gesundheitsangaben.
Wovon der Beitrag abhängt
Höhe des Tagessatzes oder der versicherten Fixkosten
Karenzzeit bis zum Leistungsbeginn
Haftzeit, etwa 12 oder 24 Monate
Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Fachrichtung und Praxisform
Eingeschlossene Auslöser wie Quarantäne und Sachschaden
Wir nennen keine Beispielbeiträge, weil sie ohne Gesundheitsprüfung nichts aussagen. Ihr Beitrag steht im Angebot, das wir nach Ihren Angaben einholen.
Die Tariflinien am Markt
01
Krankheit und Unfall
Tagessatz bei voller Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, längere Karenz, Haftzeit 12 Monate. Deckt das Kernrisiko der Einzelpraxis zu einem überschaubaren Beitrag.
02
Mit Quarantäne und Tätigkeitsverbot
Zusätzlich behördliche Anordnungen gegen den Inhaber, Leistung oft schon bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, kürzere Karenz wählbar. Für Praxen mit engem Patientenkontakt.
03
Personen- und Sachausfall in einer Police
Krankheit, Unfall und Quarantäne des Inhabers plus Stillstand nach Brand, Leitungswasser oder Einbruch, Haftzeit bis 24 Monate. Für Praxen mit teurer Technik und hohen Fixkosten.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Tagessatz
deckt die laufenden Fixkosten
Fixkosten plus Reserve, nachträglich anpassbar
Ein zu knapper Tagessatz lässt die Lücke nur kleiner werden, nicht verschwinden.
Karenzzeit
passend zu den eigenen Rücklagen gewählt
kurze Karenz, bei Unfall oder Krankenhausaufenthalt verkürzt
Die Karenz bestimmt, wie viele Wochen Sie aus eigener Tasche überbrücken.
Haftzeit
12 Monate
24 Monate
Schwere Erkrankungen und Operationen mit Reha dauern oft länger als ein Jahr.
Grad der Arbeitsunfähigkeit
Leistung bei 100 % Arbeitsunfähigkeit
anteilige Leistung schon ab 50 %
Wer nur halbtags behandeln darf, hat die vollen Kosten und den halben Umsatz.
Quarantäne und Tätigkeitsverbot
nicht enthalten
eingeschlossen, auch bei behördlicher Anordnung ohne eigene Erkrankung
Heilberufe sind Infektionen und Anordnungen öfter ausgesetzt als andere.
Psychische Erkrankungen
eingeschränkt oder ausgeschlossen
ohne Sonderregel mitversichert
Erschöpfung und Depression gehören zu den häufigen Gründen für lange Ausfälle.
Sachschaden als Auslöser
nicht enthalten, dafür eigene Betriebsunterbrechung
Brand, Leitungswasser, Einbruch und Sturm in derselben Police
Zwei Verträge mit verschiedenen Karenzen und Summen lassen leicht eine Lücke.
Gemeinschaftspraxis
nur ein Inhaber versichert
jeder Partner mit eigenem Tagessatz
In einer Berufsausübungsgemeinschaft trägt sonst der Gesunde die Kosten des Kranken.
Anbieter im Überblick
Praxisausfall bieten einige Sach- und Krankenversicherer an, teils als eigenes Produkt, teils als Inhaber-Ausfallversicherung für Selbständige oder im Rahmen einer Praxispolice. Welche Auslöser ein Haus einschließt, steht erst im Angebot. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.
Versicherer
Einordnung
INTER
eigene Praxisausfallversicherung mit wählbarer Haftzeit, Versicherer mit Schwerpunkt Heilberufe
SIGNAL IDUNA
Inhaber-Ausfallversicherung für Selbständige, Vertrieb über Außendienst und Makler
HDI
Teil der Talanx-Gruppe, Praxisausfall mit Quarantäneklausel für Heilberufe
Allianz
Praxispolice für Ärzte mit Ertragsausfall nach Sachschaden
AXA / Deutsche Ärzteversicherung
das Heilberufegeschäft der AXA-Gruppe läuft über die Deutsche Ärzteversicherung
Tagessatz oder Fixkosten bei Arbeitsunfähigkeit des Inhabers durch Krankheit und Unfall, je nach Tarif mit Quarantäne. Der Kern für jede Einzelpraxis.
Praxisausfall mit Praxisunterbrechung
Personenausfall und Ertragsausfall nach Sachschaden in einem Vertrag, mit gleicher Karenz und gleichem Tagessatz. Vermeidet Lücken zwischen zwei Policen.
Inhaber-Ausfallversicherung
Das gleiche Prinzip für Selbständige außerhalb der Heilberufe, etwa für Therapeuten, die ihren Beruf nicht als Praxis im engeren Sinn führen.
Krankentagegeld
Sichert das private Einkommen ab und ist die Ergänzung, nicht der Ersatz. Wer nur eines von beiden hat, trägt entweder die Praxiskosten oder den eigenen Lebensunterhalt selbst.
Betriebsschließungsversicherung
Für behördliche Schließungen wegen Krankheitserregern, unabhängig davon, ob der Inhaber selbst erkrankt ist.
Mythos oder Wahrheit
Was stimmt, was nicht?
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Wer Krankentagegeld hat, braucht keine Praxisausfallversicherung.
Das stimmt nicht.
Falsch, das Krankentagegeld richtet sich nach dem Einkommen und soll den Lebensunterhalt sichern. Die Gehälter und die Miete der Praxis kommen noch obendrauf.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt, wenn der Inhaber krank ist.
Das stimmt nicht.
Falsch, die klassische Betriebsunterbrechung setzt einen Sachschaden voraus. Die eigene Krankheit ist ihr Ausschluss und der Kern der Praxisausfallversicherung.
In den ersten Tagen der Krankheit zahlt die Versicherung meist nicht.
Das stimmt.
Stimmt, die Leistung beginnt nach der Karenzzeit. Je kürzer sie gewählt wird, desto höher ist der Beitrag.
Der Beitrag für den Krankheitsteil ist keine Betriebsausgabe.
Das stimmt.
Stimmt, nach dem Bundesfinanzhof gehört die Absicherung der eigenen Krankheit zur privaten Lebensführung. Beiträge für Quarantäne oder Sachschaden sind dagegen betrieblich.
Ist eine Helferin in Quarantäne, zahlt die Praxisausfallversicherung.
Das stimmt nicht.
Falsch, versichert ist der Ausfall des Inhabers. Fällt das Personal aus, hilft nur ein anderer Vertrag, etwa die Betriebsschließungsversicherung.
Häufige Fehler beim Abschluss
Den Tagessatz bei der Gründung festlegen und nach Praxisausbau oder neuem Personal nie anpassen
Glauben, das Krankentagegeld trage auch die Praxiskosten
Glauben, die Betriebsunterbrechung zahle bei eigener Krankheit
Die Gesundheitsfragen beim Antrag lückenhaft beantworten
In der Gemeinschaftspraxis nur einen Partner versichern
Die Karenzzeit länger wählen, als die eigenen Rücklagen reichen
Häufig gefragt
Fragen und Antworten
Zahlt die Praxisausfallversicherung auch den entgangenen Gewinn?
Nur wenn er ausdrücklich mitversichert ist.
Der Kern sind die Fixkosten.
Manche Tarife erlauben, einen Teil des Gewinns in den Tagessatz einzurechnen,
andere lassen das nicht zu, weil dafür das Krankentagegeld gedacht ist.
Wie hoch sollte der Tagessatz sein?
So hoch, dass er die monatlichen Fixkosten der Praxis trägt, geteilt durch 30 Tage,
plus eine Reserve.
Rechnen Sie Gehälter mit Arbeitgeberanteilen, Miete, Leasing, Zins und Tilgung,
Kammer- und Versorgungsbeiträge und laufende Verträge zusammen.
Ab wann zahlt die Versicherung?
Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, die je nach Tarif wählbar ist, zum Beispiel ab dem 4., 8.
oder 15.
Tag.
Nach einem Unfall verkürzt sich die Karenz bei manchen Tarifen oder entfällt.
Wie lange zahlt die Praxisausfallversicherung?
Bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, höchstens für die Haftzeit,
meist 12 Monate je Versicherungsfall, bei manchen Tarifen 24 Monate.
Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift sie nicht auf Dauer,
dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bin ich versichert, wenn das Gesundheitsamt mich in Quarantäne schickt?
Nur wenn der Tarif Quarantäne oder Tätigkeitsverbote einschließt.
Das ist nicht bei allen der Fall und oft ein eigener Baustein.
Lesen Sie die Klausel im Bedingungswerk, viele wurden nach 2020 neu gefasst.
Was ist, wenn meine Mitarbeiterinnen ausfallen?
Das ist kein Fall für die Praxisausfallversicherung, sie hängt an Ihrer eigenen Arbeitsunfähigkeit.
Für Schließungen wegen Krankheitserregern gibt es die Betriebsschließungsversicherung.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Den Teil für betriebliche Risiken wie Quarantäne oder Sachschaden ja,
den Teil für Ihre eigene Krankheit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht als
Betriebsausgabe.
Dafür sind die Leistungen aus diesem Teil auch nicht als Betriebseinnahme zu versteuern.
Die Einordnung klärt Ihr Steuerberater.
Brauche ich als Psychotherapeutin eine Praxisausfallversicherung?
Wenn Sie eigene Räume, Angestellte oder Kredite haben, ja.
In einer kleinen Praxis ohne Personal sind die Fixkosten niedriger,
dann reicht oft ein kleiner Tagessatz oder ein gut bemessenes Krankentagegeld.
Achten Sie auf die Regel zu psychischen Erkrankungen.
Warum lohnt ein Makler beim Praxisausfall?
Weil die Unterschiede in Karenz, Haftzeit, Quarantäneklausel und Gesundheitsfragen liegen.
Wir rechnen mit Ihnen den Tagessatz aus,
stimmen ihn auf Krankentagegeld und Betriebsunterbrechung ab und vergleichen die Bedingungswerke.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
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