Private Cyberversicherung: Schutz bei Datenklau, Onlinebetrug und Cybermobbing
Eine private Cyberversicherung hilft, wenn Fremde unter Ihrem Namen bestellen, ein Onlineshop Geld nimmt und nicht liefert oder Ihr Kind im Netz gemobbt wird. Sie ist keine Pflicht und für viele Haushalte nicht nötig, weil Hausrat, Rechtsschutz und Bank einen Teil schon tragen. Sinnvoll wird sie dort, wo diese Verträge Lücken lassen.
Brauche ich als Privatperson eine Cyberversicherung?
Nicht unbedingt. Die Verbraucherzentrale NRW hält eine eigene Police für die meisten Privatleute für verzichtbar, wenn Privathaftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz bestehen. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Hausratversicherung einen Baustein für Onlinebanking oder Internetbetrug hat und ob Ihr Rechtsschutz Persönlichkeitsrechte im Netz einschließt. Lohnen kann sich die Police für Familien mit Kindern in sozialen Netzwerken, für Vielkäufer im Netz und für alle, die im Ernstfall schnelle Hilfe statt nur Geld wollen.
Was eine private Cyberpolice leistet, und was nicht
Private Cyberversicherungen bündeln drei Dinge: Geld bei bestimmten Vermögensschäden, etwa nach einem Betrug beim Onlinekauf, Kosten für Fachleute, etwa für Datenrettung oder das Löschen rufschädigender Beiträge, und Beratung am Telefon. Stiftung Warentest hat 2024 zwanzig Policen verglichen, fünf davon als Rechtsschutz, fünfzehn als Schadenversicherung. Die Unterschiede in Preis und Hilfe waren groß.
Die Grenzen sind eng gezogen. Beim Onlinekauf zahlten die Tarife im Finanztest-Vergleich höchstens 3.000 Euro je Einkauf, oft weniger. Und keine der geprüften Policen versichert die analoge Welt: Wird Ihnen die Geldbörse mit Ausweis gestohlen, ist das Sache der Hausratversicherung, auch wenn der Missbrauch danach im Netz passiert.
Erst die Bank, dann die Versicherung
Wer per Phishing um Geld vom Konto gebracht wird, wendet sich zuerst an die Bank. Für eine nicht autorisierte Zahlung muss sie nach § 675u BGB erstatten. Bei leichter Fahrlässigkeit haften Sie nach § 675v BGB höchstens mit 50 Euro, bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Sie eine TAN am Telefon weitergeben, in voller Höhe. Genau dort fängt die Cyberversicherung an zu zählen.
Achten Sie deshalb darauf, ob ein Tarif auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt und ob er Kreditkarte und Bezahldienste einschließt. Manche Hausrat-Bausteine decken nur den Missbrauch von Onlinebanking-Zugangsdaten, nicht aber eine Zahlung mit ausgespähten Kreditkartendaten.
Die private Police versichert nur das Privatleben. Wer einen Onlineshop betreibt, Kundendaten speichert oder selbstständig arbeitet, braucht die gewerbliche Cyberversicherung. Sie zahlt Betriebsunterbrechung, Kosten nach Datenschutzverletzungen und Ansprüche Dritter, alles Dinge, die ein Privattarif ausschließt.
Der Hausrat-Baustein ist die günstige Variante für Geldschäden beim Onlinebanking und Onlinekauf. Ein Internet-Rechtsschutz bezahlt Anwalt und Gericht, wenn Sie gegen Mobbing oder einen Händler vorgehen. Eine eigenständige Cyberpolice verbindet beides mit praktischer Hilfe, kostet aber mehr. Wer schon Hausrat und Rechtsschutz hat, prüft zuerst, welche Lücke wirklich bleibt.
Was versichert ist
Vermögensschaden durch Betrug beim Onlinekauf, je Einkauf begrenzt
Missbrauch von Onlinebanking, Kreditkarte oder Bezahldiensten, soweit die Bank nicht zahlt
Hilfe bei Identitätsmissbrauch: Abwehr unberechtigter Forderungen, Korrespondenz mit Händlern und Auskunfteien
Cybermobbing: Löschen rufschädigender Inhalte, Rechtsberatung, je nach Tarif psychologische Erstberatung
Datenrettung und Neuinstallation nach Schadsoftware
Telefonische Soforthilfe durch IT-Fachleute
Mitversicherung von Partner und Kindern im Familientarif
Was nicht versichert ist
Berufliche, selbstständige oder gewerbliche Nutzung
Diebstahl von Geldbörse, Ausweis oder Gerät in der analogen Welt
Schäden, die die Bank ohnehin erstatten muss
Freiwillige Überweisungen nach Täuschung, etwa Anlagebetrug, in vielen Tarifen
Lösegeld bei Erpressung, meist ausgeschlossen
Schäden aus der Zeit vor Vertragsbeginn
Wer sie braucht
Familien mit Kindern, die soziale Netzwerke und Klassenchats nutzen
Viel-Einkäufer auf Marktplätzen und Kleinanzeigenportalen
Haushalte ohne Rechtsschutz, die im Ernstfall schnelle Hilfe wollen
Menschen, deren Daten bereits in einem Datenleck aufgetaucht sind
Wer sie nicht braucht
Eine eigene Police, wenn Hausrat mit Internet-Baustein und ein Rechtsschutz mit Persönlichkeitsrecht schon bestehen
Selbstständige und Betriebe: für sie ist die gewerbliche Cyberversicherung gemacht
Pech-Rad
Drehen Sie am Rad des Pechs
Sechs Schäden, die wirklich passieren: Das Rad wählt Ihren und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Billigtarif Starker Tarif
Alle sechs Fälle ansehen
Fake-Shop liefert nicht, der Kaufpreis, oft einige hundert €. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Manche Hausrat-Bausteine zahlen nur beim Onlinebanking. Starke Tarife ersetzen auch Ware, die nie kommt, bis zur Höchstsumme je Einkauf.
Konto per Phishing leergeräumt, der Kontostand bis zum Dispolimit. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Zuerst muss die Bank erstatten. Verweigert sie es wegen grober Fahrlässigkeit, zahlt nur ein Tarif, der grobe Fahrlässigkeit einschließt.
Fremde bestellen auf Ihren Namen, Mahnungen, Inkasso, Anwalt, viel Zeit. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Bausteine kennen den Identitätsmissbrauch oft nicht. Eigenständige Policen wehren unberechtigte Forderungen ab und schreiben an Händler und Auskunfteien.
Kind wird im Klassenchat gemobbt, Löschdienst, Anwalt, Beratung. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt. Starke Familientarife lassen Beiträge löschen, zahlen eine Rechtsberatung und oft eine psychologische Erstberatung.
Laptop verschlüsselt, Fotos weg, Datenrettung und Neuinstallation. Billigtarif: zahlt teilweise, Starker Tarif: zahlt. Datenrettung zahlen viele Cyberpolicen. Lösegeld an die Erpresser zahlen private Tarife in aller Regel nicht.
Hackerangriff auf den eigenen Onlineshop, Umsatzausfall und Ansprüche von Kunden. Billigtarif: zahlt nicht, Starker Tarif: zahlt nicht. Ein Onlineshop ist gewerblich. Dafür zahlt keine private Cyberpolice, sondern nur die Cyberversicherung für Unternehmen.
Was sie kostet
Private Cyberpolicen sind günstig im Vergleich zu ihrem Ruf, die Spanne ist aber breit. Ein Baustein zur Hausrat oder Privathaftpflicht kostet einen Bruchteil einer eigenständigen Police, leistet dafür auch weniger.
Beispiel
Richtwert
Eigenständige Police, Einzelperson
rund 50 bis 130 € im Jahr
Cyber-Baustein zur Hausrat oder Privathaftpflicht
rund 20 bis 50 € im Jahr
Wovon der Beitrag abhängt
Eigenständige Police oder Baustein zu Hausrat oder Haftpflicht
Einzelperson oder Familie
Höchstentschädigung je Fall und je Jahr
Einschluss von Rechtsschutz und psychologischer Hilfe
Selbstbeteiligung
Richtwerte aus veröffentlichten Marktvergleichen, unter anderem Finanztest, Stand 2024 bis 2026. Familientarife kosten mehr. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest.
Die Tariflinien am Markt
01
Baustein in Hausrat oder Haftpflicht
Geldschäden beim Onlinebanking und oft beim Onlinekauf, mit niedrigen Höchstsummen. Günstig, aber meist ohne Hilfe bei Mobbing oder Identitätsmissbrauch.
02
Eigenständige Cyberpolice
Geld, Fachleute und Beratung aus einer Hand: Onlinebetrug, Identitätsmissbrauch, Cybermobbing, Datenrettung.
03
Cyberpolice mit Rechtsschutz
Zusätzlich Anwalt und Gericht, wenn Sie gegen Täter, Händler oder Plattformen vorgehen. Sinnvoll für Haushalte ohne eigenen Rechtsschutz.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Kriterium
Mindeststandard
Starker Tarif
Warum das zählt
Onlinekauf
nur Nichtlieferung bei Händlern
auch Kleinanzeigen und Käufe unter Privatleuten, hohe Summe je Einkauf
Viele Betrugsfälle passieren auf Kleinanzeigenportalen zwischen Privatleuten.
Grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen
mitversichert
Genau dann verweigert die Bank die Erstattung, und die Police wird gebraucht.
Zahlungswege
nur Onlinebanking
Onlinebanking, Kreditkarte, Bezahldienste
Ausgespähte Kartendaten sind ein häufiger Fall und fallen bei schwachen Bausteinen heraus.
Cybermobbing
Beratung am Telefon
Löschdienst, Anwalt und psychologische Erstberatung
Bei Kindern zählt, dass Beiträge schnell verschwinden und jemand begleitet.
Identitätsmissbrauch
Kostenerstattung nach Nachweis
aktive Hilfe gegenüber Händlern, Inkasso und Auskunfteien
Der Aufwand nach einem Identitätsdiebstahl ist oft größer als der Geldschaden.
Mitversicherte
nur Versicherungsnehmer
alle im Haushalt, auch Kinder
Kinder sind von Mobbing und Fake-Gewinnspielen besonders betroffen.
Höchstentschädigung
wenige hundert Euro je Fall
mehrere tausend Euro je Fall und Jahr
Ein leergeräumtes Konto übersteigt kleine Summen schnell.
Anbieter im Überblick
Eigenständige private Cyberpolicen bietet nur ein Teil der Versicherer an, viele große Gesellschaften versichern Cyber vor allem für Betriebe. Die genannten Gesellschaften haben Privattarife, die in unabhängigen Ratings geprüft wurden. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Empfehlung.
Versicherer
Einordnung
Debeka
Teil der Debeka-Gruppe aus Koblenz, eigener Außendienst
ARAG
Düsseldorfer Versicherer mit Schwerpunkt Rechtsschutz, auch Internetrechtsschutz
SV SparkassenVersicherung
öffentlicher Versicherer, Vertrieb vor allem über Sparkassen
VGH
öffentlicher Versicherer in Niedersachsen
INTER
Mannheimer Versicherungsgruppe, Vertreter und Makler
Für Haushalte, die vor allem Geldschäden beim Onlinebanking und Onlinekauf absichern wollen. Höchstsummen und Zahlungswege genau prüfen.
Eigenständige private Cyberversicherung
Für Einzelpersonen und Familien, die neben Geld auch Hilfe bei Identitätsmissbrauch, Mobbing und Datenverlust wollen.
Internet-Rechtsschutz
Anwalt und Gericht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Streit mit Onlinehändlern, als eigener Baustein oder Teil des Privatrechtsschutzes.
Gewerbliche Cyberversicherung
Für Selbstständige und Betriebe mit Kundendaten, Onlineshop oder Abhängigkeit von der IT. Mehr dazu auf der Seite zur Cyberversicherung für Unternehmen.
Mythos oder Wahrheit
Was stimmt, was nicht?
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Cybermobbing ist in Deutschland ein eigener Straftatbestand.
Das stimmt nicht.
Falsch. Es gibt keine eigene Vorschrift. Strafbar sind einzelne Handlungen, etwa Beleidigung, Nachstellung oder die Verbreitung von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich.
Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich für Missbrauch meines Kontos höchstens mit 50 Euro.
Das stimmt.
Stimmt, so steht es in § 675v BGB. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einer weitergegebenen TAN, kann die Haftung allerdings den ganzen Schaden umfassen.
Die Cyberversicherung zahlt auch, wenn mir die Geldbörse mit Ausweis gestohlen wird.
Das stimmt nicht.
Nein. Laut Stiftung Warentest versichert keine der geprüften Cyberpolicen die analoge Welt. Der Diebstahl selbst ist ein Fall für die Hausratversicherung.
Ein großer Teil der Internetkriminalität gegen Deutschland kommt aus dem Ausland.
Das stimmt.
Richtig. Das Bundeskriminalamt zählte 2024 knapp 202.000 Taten aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort, mehr als die rund 131.000 Fälle mit Tatort in Deutschland.
Wer Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz hat, ist im Netz oft schon teilweise geschützt.
Das stimmt.
Stimmt. Deshalb hält die Verbraucherzentrale NRW eine eigene Cyberpolice für viele Privatleute für überflüssig. Entscheidend ist, was in Ihren Bedingungen steht.
Häufige Fehler beim Abschluss
Eine Cyberpolice abschließen, obwohl Hausrat und Rechtsschutz die Fälle schon abdecken
Nach Phishing zuerst die Versicherung statt sofort Bank und Polizei informieren
Einen Tarif wählen, der bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlt
Den Privattarif für den eigenen Onlineshop oder die Selbstständigkeit nutzen
Kinder nicht mitversichern, obwohl sie am häufigsten betroffen sind
Häufig gefragt
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zur Cyberversicherung für Unternehmen?
Die private Police deckt nur das Privatleben.
Die gewerbliche Cyberversicherung zahlt Betriebsunterbrechung,
Kosten nach Datenschutzverletzungen und Ansprüche von Kunden.
Wer selbstständig ist oder einen Onlineshop betreibt, braucht diese.
Zahlt meine Hausratversicherung bei Phishing?
Nur, wenn sie einen Baustein für Onlinebanking oder Internetbetrug enthält.
Viele dieser Bausteine decken ausschließlich den Missbrauch von Onlinebanking-Zugangsdaten,
nicht aber Zahlungen mit ausgespähten Kreditkartendaten.
Prüfen Sie die Bedingungen.
Muss die Bank mir mein Geld zurückgeben?
Bei einer Zahlung, die Sie nicht autorisiert haben, grundsätzlich ja, nach § 675u BGB.
Bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie höchstens 50 Euro.
Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einer am Telefon weitergegebenen TAN,
kann die Bank die Erstattung verweigern.
Ist Cybermobbing strafbar?
Einen eigenen Straftatbestand gibt es in Deutschland nicht.
Einzelne Handlungen sind strafbar, etwa Beleidigung nach § 185 StGB,
Nachstellung nach § 238 StGB oder verbotene Bildaufnahmen nach § 201a StGB.
Bilder dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung verbreitet werden.
Was tun bei Identitätsdiebstahl?
Anzeige bei der Polizei erstatten, betroffene Händler und Bank informieren,
Passwörter ändern und bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft anfordern.
Eine Cyberpolice mit Identitätsschutz übernimmt den Schriftverkehr und die Abwehr unberechtigter
Forderungen.
Wie viele Menschen sind von Internetkriminalität betroffen?
Das Bundeskriminalamt zählte 2024 rund 131.000 Fälle von Cybercrime mit Tatort in Deutschland und
knapp 202.000 Taten,
die aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort gegen Deutschland begangen wurden.
Viele Fälle werden gar nicht angezeigt.
Zahlt die Cyberversicherung Lösegeld?
In aller Regel nicht.
Private Tarife zahlen meist für Datenrettung und Beratung, nicht für Lösegeld an Erpresser.
Wer erpresst wird, sollte nicht zahlen und Anzeige erstatten.
Gilt der Schutz auch für meine Kinder?
Im Familientarif ja, meist für alle im Haushalt.
Gerade bei Kindern ist das wichtig,
weil Mobbing im Klassenchat und Betrug über Spiele und Gewinnspiele häufige Fälle sind.
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