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Insurance broker / Contents insurance in Germany (Hausratversicherung) / Policy wording archive

BarmeniaGothaer Barmenia Basis-Schutz: the policy wording in full

Grundschutz zum Neuwert mit GDV- und Arbeitskreis-Garantie, Unterversicherungsverzicht ab 650 Euro je Quadratmeter und Wertsachen bis 20 % der Summe, aber ohne Verzicht bei grober Fahrlässigkeit und ohne einfachen Diebstahl; Elementar und Fahrrad nur als Baustein.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Client
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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Barmenia Hausratversicherung Basis-Schutz from BarmeniaGothaer (Contents insurance in Germany (Hausratversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured for household contentsas stated in the policy schedule
Waiver of underinsurance (sum per square metre) and effect of underinsuranceyes„Diese Garantie gilt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR beträgt.“Übersicht F, A 1 - 12.4.2, page 4
New-for-old replacementyes„Versicherungswert ist der Neuwert.“A 1 - 11.1.1, page 9
Standard excessnone„Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.“A 1 - 12.6.1, page 10
Gross negligence: no reduction of the claim paymentno„Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen.“A 1 - 16.1 b), page 12
Territorial scope and place of insurance (home, ancillary rooms, plot)yes„Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.“A 1 - 8, page 8
Guarantee against GDV model wording (VHB)yes„Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Hausratversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.“A 10 - 2, page 2
Meets the minimum standards of the German brokers' working group (Arbeitskreis Beratungsprozesse)yes„Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Mindestleistungsstandards“Übersicht H, A 10 - 3, page 4
Best-cover or difference-in-conditions clausenot addressed
Guarantee of previous insurer's cover when switchingnot addressed
Provision for increases in value and new purchasesyes„Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.“A 1 - 11.2.2, page 10

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning strike, explosionyes, up to the sum insured„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat ...“A 2 - 1.1, page 13
Implosionyes, up to the sum insured„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.“A 2 - 1.5, page 13
Smoke and soot (sudden escape, also without fire)yes, up to EUR 5,000„Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch/Ruß zerstört oder beschädigt worden sind, auch wenn kein versichertes Ereignis nach A 2 - 1 eingetreten ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.“A 2 - 2.1, page 13
Scorch damage without fire (cigarette, iron)yes, up to the sum insured„Dies sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.“A 2 - 1.7, page 13
Impact of road vehicles, rail vehicles and aircraftyes, up to the sum insured„Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder wegen eines solchen Ereignisses abhandenkommen.“A 8 - 1.1, page 19
Power surge caused by lightning on electrical appliancesyes, up to the sum insured„Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.“A 2 - 1.3, page 13
Burglaryyes, up to the sum insured„Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.“A 3 - 1.1.1, page 14
Robbery at homeyes, up to the sum insured„Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.“A 3 - 1.3.1, page 14
Vandalism after a burglaryyes, up to the sum insured„Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in A 3 - 1.1.1 oder A 3 - 1.1.5 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.“A 3 - 1.2, page 14
Escape of water (burst pipes, frost, appliances)yes, up to the sum insured„Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus“A 4 - 1.2, page 15
Water from aquariums, waterbeds and indoor fountainsyes, up to the sum insured„Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Schwimmbecken/Pools sowie Wasserbetten oder Aquarien.“A 4 - 1.2 e), page 15
Loss of water (extra consumption after a burst pipe)yes, up to EUR 2,500, excess EUR 100„Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.“A 9 - 1.3.13, page 21
Storm and hail (from wind force 8)yes, up to the sum insured„Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).“A 5 - 1.1, page 16

Further natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Flooding by heavy rain or overflowing watersyes, up to the sum insured„Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.“A 6 - 1.7.1, page 17
Sewer backflowyes, up to the sum insured„Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.“A 6 - 1.7.2, page 17
Earthquakeyes, up to the sum insured„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“A 6 - 1.1, page 17
Subsidenceyes, up to the sum insured„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“A 6 - 1.2, page 17
Landslide and rockfallyes, up to the sum insured„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“A 6 - 1.3, page 17
Weight of snowyes, up to the sum insured„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“A 6 - 1.4, page 17
Avalancheyes, up to the sum insured„Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.“A 6 - 1.5, page 17
Volcanic eruptionyes, up to the sum insured„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.“A 6 - 1.6, page 17
Excess for natural hazardsEUR 500„wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, mindestens um 500 EUR, höchstens um 5.000 EUR gekürzt.“A 6 - 2, page 17

Bicycles and other theft

PointRuleWording (German)Clause
Bicycle theft (limit as a percentage or in euros)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den Diebstahl des Fahrrades im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme begrenzt.“A 7 - 1.3, page 18
Bicycle: no night-time clause (no exclusion between 10 pm and 6 am)yes„wenn Sie das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.“A 7 - 1.1 c) bb), page 18
E-bikes and pedelecs (theft, battery, separate limit)yes, up to the sum insured„Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.“A 7 - 1.1 a), page 18
Simple theft of garden furniture, barbecues and tools from the propertynot addressed
Simple theft of prams, wheelchairs and walkersnot addressed
Simple theft of laundry and appliances from shared laundry roomsnot addressed
Theft from a locked carnot addressed
Pickpocketing and distraction theftnot addressed
Theft from locked boat cabins and caravansyes, up to the sum insured„Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.“A 3 - 2, page 14

Valuables

PointRuleWording (German)Clause
Valuables in total (share of sum insured, art, antiques, furs)yes, up to the sum insured„Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 20 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.“A 1 - 7.3.1, page 8
Cash outside a safeyes, up to EUR 1,500„1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge“A 1 - 7.3.2 a), page 8
Documents, savings books and securities outside a safeyes, up to EUR 3,000„3.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;“A 1 - 7.3.2 b), page 8
Jewellery, gemstones, gold and platinum outside a safeyes, up to EUR 25,000„25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.“A 1 - 7.3.2 c), page 8
Valuables in a locked safe (limit)yes, up to the sum insured„Übersteigt die in Wertschutzschränken gelagerte Summe aller Wertsachen insgesamt 100.000 EUR, besteht für den 100.000 EUR übersteigenden Wert nur Versicherungsschutz, wenn der Widerstandsgrad oder Resistance Grad des Wertschutzschrankes mindestens WG III bzw. RG III beträgt.“A 1 - 7.3.3, page 8
Requirements for the safe (weight, security class, anchoring)yes„Sofern der Wertschutzschrank ein Gewicht von weniger als 200 kg aufweist, muss er gemäß den Vorgaben des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.“A 1 - 7.2, page 8

Away from home

PointRuleWording (German)Clause
Cover away from home (share of sum insured, maximum)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung im Rahmen der ... ist insgesamt auf 25 % der Versicherungssumme begrenzt.“A 1 - 10.6 a), page 9
Cover away from home: maximum durationyes„Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend.“A 1 - 10.1 b), page 9
Robbery and extortion while away from homeyes, up to the sum insured„Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach A 3 - 1.3.2 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.“A 1 - 10.4, page 9
Contents in cars, caravans and motorhomesnot addressed
Contents of children in education living away (student flat, boarding school, service)yes, up to the sum insured„Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.“A 1 - 10.2, page 9
Contents in a retirement or nursing homenot addressed

Costs after a loss

PointRuleWording (German)Clause
Hotel and accommodation costs if the home is uninhabitable (daily rate, duration)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung ist pro Tag auf 2 Promille der Versicherungssumme bzw. auf 100 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (es gilt die Grenze, die für Sie die günstigste ist).“A 9 - 1.3.6, page 20
Costs of returning from holiday after a major lossyes, up to EUR 2,500„Fahrtmehrkosten für die vorzeitige Rückreise werden je Versicherungsfall bis 2.500 EUR übernommen.“A 9 - 1.3.5, page 20
Clearance and debris removal costsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen.“A 9 - 1.3.2 a), page 20
Costs of moving and protecting contentsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.“A 9 - 1.3.3, page 20
Transport and storage costsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern.“A 9 - 1.3.7, page 20
Lock replacement costs (home, safe, garage)yes, up to the sum insured„Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.“A 9 - 1.3.9, page 20
Repair costs for building damage after burglary or vandalismyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich Ihrer Wohnung, Ihres Kellers und Ihrer Garage repariert werden müssen.“A 8 - 2, page 19
Provisional measures and guarding (emergency glazing, temporary lock)yes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen“A 9 - 1.3.11, page 21
Loss adjuster or expert costsyes, up to the sum insured„Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden.“A 9 - 1.2 a), page 20
Refrigerated and frozen food after power failure or appliance breakdownnot addressed
Data recovery costsno„elektronisch gespeicherte Daten und Programme.“A 1 - 6.7, page 8

Special items, glass and online risks

PointRuleWording (German)Clause
Glass breakage (furniture glass, mirrors, display cases)not addressed
Glass-ceramic and induction hobsnot addressed
Phishing and online banking fraudnot addressed
Online shopping fraud and payment card misuseyes, up to EUR 2,500„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.“A 3 - 3.2, page 14
Garden tools and robotic mowers on the propertyyes, up to EUR 1,000„Für Rasenmäher (inkl. Aufsitzrasenmäher und Rasentraktoren) ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.“A 1 - 5.3.5, page 8
Sports equipment (skis, golf, diving gear)not addressed
Musical instrumentsnot addressed
Canoes, rowing, folding and inflatable boats, surfboards and boat equipmentyes, up to the sum insured„Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.“A 1 - 5.3.6, page 8
Work equipment and furniture in a home officeyes, up to the sum insured„Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.“A 1 - 5.3.8, page 8
Tenant's fixtures and fittings (fitted kitchen, floor coverings)yes, up to the sum insured„alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre);“A 1 - 5.3.1 a), page 7
Third-party property in the home (guests' belongings, borrowed items)yes, up to the sum insured„Zum Hausrat gehört auch fremdes ... nach A 1 - 5.1 bis A 1 - 5.3, das sich in ... Haushalt befindet.“A 1 - 5.4, page 8

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Moving house: cover at the old and new addressyes„Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.“A 1 - 9.1, page 9
Premium waiver during unemploymentnot addressed
Cancellation (notice periods, after a claim, term)yes„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“B - 4.2.3, page 25
Duties after a loss (police report, list of stolen items, deadlines)yes„Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an;“B - 2.2.1 c), page 24
Safety requirements (locking, heating, shutting off water pipes)yes„Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.“B - 2.1.4.1, page 24
Vacancy and longer absence (restrictions after how many days)yes„Ist der ansonsten ständig bewohnte Versicherungsort länger als 60 Tage unbewohnt, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar ...“B - 3.1, page 24
Notable exclusions (storm surge, groundwater, dry rot, war)yes„Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg ...“A 1 - 3.1, page 7

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" (A 3643)
[Seite 1] Die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Zur besseren Verständlichkeit sind hier – Ausreichende Versicherungssumme einige Begriffe näher erklärt: und Vorsorge: die Hausratversicherung schützt Sie vor den fi- Die Versicherungssumme ist ausreichend, nanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem – Sie sind unser Versicherungsnehmer und wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats ent- Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in damit unser Vertragspartner. spricht. Die Versicherungssumme ist diesen Versicherungsbedingungen zusam- Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in maßgeblich für die Höhe des Beitrags. mengefassten Gefahren. den Versicherungsbedingungen alle Re- Oftmals erhöht sich der Wert des Haus- gelungen auf Sie bezogen. rats während der Vertragslaufzeit, z. B. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen entschädigen wir Sie nach den folgenden – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer wir für Sie im Schadensfall noch eine zu- Regelungen. dieser Hausratversicherung. sätzliche Vorsorgeversicherungssumme in Wir bieten die in diesen Bedingungen be- der Höhe von 10 % der Versicherungs- In der Regel berechnen wir Ihre Entschädi- schriebenen Leistungen. In den folgenden summe zur Verfügung. Die Versiche- gung für von einem Schaden betroffenen Sa- Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. rungssumme und die Vorsorge zusam- chen nach ihrem Neuwert zum Zeitpunkt des "uns" bezeichnet. men stellen die Höchstleistung im Scha- Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versi- densfall dar. Damit reduziert sich für Sie chernden Hausrats ist die Grundlage für die – Versicherungsfall (Schadensfall): das Risiko, nicht ausreichend versichert Versicherungssumme. Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für zu sein. das wir Entschädigung leisten. Wir übernehmen auch eine Reihe von Folge- – Summenanpassung: kosten (z. B. Schlossänderungskosten, Hotel- – Ausschlüsse: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert kosten), die durch ein Schadenereignis ent- Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine laufende Aktualisierung Ihrer Versi- stehen. eine Schadenart oder eine Sache, für die cherungssumme. Die Anpassung der Ver- kein Versicherungsschutz besteht. sicherungssumme richtet sich nach dem Hier sind die Versicherungsbedingungen für Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Prozentsatz, um den sich der Preisindex die Barmenia-Hausratversicherung "Basis- Leistungsversprechens und gewährleis- für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie Schutz" (siehe ab Seite 5). Diese sind für den ten, dass der Versicherungsschutz kalku- im Schadensfall vor einer Unterversiche- Fall formuliert, dass Sie als Leser dieser Be- lierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedin- rung durch Preissteigerungen schützen. dingungen die Hausratversicherung "Basis- gungen entweder als generelle Aus- Schutz" bei uns abgeschlossen haben und so- schlüsse (z. B. Krieg) oder in Regelungen – Obliegenheiten: mit auch Versicherungsnehmer des Vertrages zu einzelnen Gefahren und Schäden so- Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, und unser Vertragspartner sind. wie bei der Beschreibung der versicherten während und nach dem Schadensfall. Sachen. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem von Frostschäden Ihre Wohnung der kal- Versicherungsschein und seiner Nachträge – Versicherungswert: ten Jahreszeit ausreichend beheizen. legen diese Bedingungen den Inhalt Ihrer Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, ge- Hausratversicherung fest. Sie sind wichtige Hausrats, nach dem wir im Schadensfall fährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dokumente. entschädigen. Da die Hausratversiche- rung im Regelfall zum Neuwert entschä- – Textform: Bitte lesen Sie die Bedingungen daher voll- digt, ist dies der Betrag, den Sie aufwen- "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. ständig und gründlich durch und bewahren Sie den müssten, um Sachen neu wiederzu- wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zukommen lassen sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, beschaffen. Für Kunstgegenstände und können. besonders im Schadensfall, alles Wichtige Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie auf- noch einmal nachlesen. wenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Ih- Wenn ein Schaden eingetreten ist, benach- rem Haushalt nicht mehr zweckgemäß richtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir verwendbaren Sachen, ist es der erziel- klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. bare Verkaufspreis. Ihre Barmenia A 3643-04 07/2026 Seite 1 von 30 [Seite 2] Die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Hausratversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Hausratversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 5 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis-Schutz). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter A. Was ist versichert? ■ Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein Versicherungssumme 7 A1-4 als Versicherungsort vereinbart ist (welche Sachen zum Hausrat zählen und welche nicht, ist unter A 1 - 5 und A 1 - 6 beschrieben). ■ Wertsachen sind insgesamt mitversichert bis maximal 20 % der 8 A 1 - 7.3.1 Versicherungssumme ■ Innerhalb dieser Höchstentschädigung sind Wertsachen, wenn sie nicht verschlossen aufbewahrt werden, mit diesen Leistungsobergrenzen versichert: – Bargeld bis ................................................................................................................................................................... 1.500 EUR 8 A 1 - 7.3.2 a) – Urkunden (z. B. Sparbücher) bis ............................................................................................................. 3.000 EUR 8 A 1 - 7.3.2 b) – Schmuck, Briefmarken, Münzen u. Ä. bis ........................................................................................ 25.000 EUR 8 A 1 - 7.3.2 c) ■ Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) Versicherungssumme 8 A 1 - 5.3.4 mit einer Einspeiseleistung von max. 800 Watt (gilt auch bei einer Montage an Garagen) ■ Ladestationen /Wallboxen (privat genutzt) zum Aufladen von Elektrofahrzeugen Versicherungssumme 7 A 1 - 5.3.1 b) (gilt auch bei einer Montage in oder an Garagen) ■ Ausnahmen gibt es bei Ferienhäusern und -wohnungen sowie bei Wochen- 7 A 1 - 4.1 end-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern: Dort sind bestimmte Sachen nicht versichert – insbesondere Wertsachen. B. Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert? Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder als Folge solcher Ereignisse abhandenkommen: ■ Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Versicherungssumme 13 A2 Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe- mannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ■ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub Versicherungssumme 14 A3 oder den Versuch einer solchen Tat A 3643-04 07/2026 Seite 2 von 30 [Seite 3] Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Leitungswasser Versicherungssumme 15 A4 ■ Sturm, Hagel Versicherungssumme 16 A5 Versicherungsschutz für die folgenden Gefahren besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist: ■ Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Versicherungssumme 17 A6 Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen SB: 10 % des Schadens, und Vulkanausbruch mindestens 500 EUR, – soweit zusätzlich vereinbart maximal 5.000 EUR ■ "Einfacher Fahrraddiebstahl" für den einfachen Fahrrad- 18 A7-1 – soweit zusätzlich vereinbart diebstahl vereinbarte Versicherungssumme C. Wo ist der Hausrat versichert? ■ Ihr Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein als Versicherungssumme 8 A1-8+ Versicherungsort vereinbart ist (welche Räume/Orte zur versicherten Wohnung 9 A 1 - 10 gehören, ist unter A 1 - 8 beschrieben. Bitte beachten Sie die Besonderheiten, die für einzelne versicherte Gefahren gelten (siehe unter A 1 - 10.3 bis A 1 - 10.5). ■ Weltweit sind Ihre Sachen auch dann versichert, wenn sie sich nicht für einen 25 % der 9 A 1 - 10.1 b) längeren Zeitraum als 3 Monate außerhalb der Wohnung befinden. Versicherungssumme + A 1 - 10.6 a) ■ Für die Zeit der Ausbildung und Freiwilligendiensten ist der Hausrat 25 % der 9 A 1 - 10.2 weltweit versichert. Versicherungssumme + A 1 - 10.6 a) D. Besondere Leistungserweiterungen Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Leitungswasser": ■ Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus Wasserbetten oder Versicherungssumme 15 A 4 - 1.2 e) Aquarien ausgetreten ist. Besondere Leistungserweiterungen auf Fälle des einfachen Diebstahls Für die folgenden Ereignisse leisten wir Entschädigung, auch wenn nur ein "einfacher Diebstahl" vorliegt: ■ Einfacher Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen Versicherungssumme 14 A3-2 ■ Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch 2.500 EUR 14 A3-3 E. Welche Kosten werden erstattet? Kosten werden auch über den Betrag der Versicherungssumme (einschl. der 10 % der 10 A 1 - 12.3.3 10-prozentigen Vorsorgeversicherungssumme gem. A 1 - 11.2.2) hinaus Versicherungssumme erstattet bis ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Versicherungssumme 20 A 9 - 1.3.2 (wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen und Straßen) ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung bis 180 Tage – pro Tag bis 20 A 9 - 1.3.6 100 EUR bzw. 2 ‰ ■ Transport- und Lagerkosten bis 180 Tage 20 A 9 - 1.3.7 ■ Bewachungskosten für bis zu 72 Stunden 20 A 9 - 1.3.8 ■ Schlossänderungskosten Versicherungssumme 20 A 9 - 1.3.9 ■ Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten Versicherungssumme 21 A 9 - 1.3.10 oder Innenanstrichen in Wohnungen A 3643-04 07/2026 Seite 3 von 30 [Seite 4] Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter F. Weitere Besonderheiten ■ Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme Versicherungssumme 11 A 1 - 12.4.2 (Unterversicherungsverzicht) Diese Garantie gilt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR beträgt. ■ Vorsorge-Versicherungssumme 10 % der 10 A 1 - 11.2.2 Versicherungssumme ■ Voller Versicherungsschutz auch bei Verletzung einer gesetzlich/behördlich Versicherungssumme 23 B - 2.1.3 vorgeschriebenen Installationspflicht von Rauchmeldern ■ Nicht als Gefahrerhöhung gilt Versicherungssumme – die Einrüstung des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet 24 B - 3.1 a) – ein Unbewohntsein der Wohnung bis 60 Tage 24 B - 3.1 d) G. Wichtige Pflichten, die Sie im Schadensfall erfüllen müssen ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 24 B - 2.2.1 a) ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia unverzüglich, nachdem Sie von ihm 24 B - 2.2.1 b) erfahren. ■ Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum 24 B - 2.2.1 c) + d) (z. B. Diebstahl oder Raub) unverzüglich der Polizei an und reichen Sie ihr ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen ein. ■ Wird ein Fahrrad gestohlen, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die ge- 24 B - 2.2.1 e) stohlene Sache nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder aufgefunden wurde. ■ Lassen Sie das Schadenbild/die Schadenstelle unverändert bis zur Freigabe 24 B - 2.2.1 f) durch uns. ■ Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte und unter- 24 B - 2.2.1 g) stützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. H. Barmenia-Garantien ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 22 A 10 - 1 automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Hausratversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie 22 A 10 - 2 – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ 22 A 10 - 3 empfohlenen Mindestleistungsstandards A 3643-04 07/2026 Seite 4 von 30 [Seite 5] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis-Schutz) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.07.2026 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen Teil A Teil B enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- enthält Regelungen über allgemeine Rechte und rungsschutzes in der Hausratversicherung. Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 6 – zu Ihren Obliegenheiten, enthält neben der Aufzählung der versicherten regelt den Versicherungsschutz für die – zum Beginn des Versicherungsschutzes und Gefahren (unter A 1 - 2) allgemeine Regelun- "weiteren Naturgefahren". zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung, gen, die für alle nachfolgenden Leistungsbau- Diese sind nur versichert, soweit dies – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ steine unter A 2 bis A 10 gelten. besonders vereinbart und im Versicherungs- Kündigung, Z. B. wird dort geregelt, schein oder in seinen Nachträgen – zu weiteren Bestimmungen. – welche Sachen dokumentiert ist. – an welchen Orten versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, ■ Abschnitt A 7 – welcher Wert für die versicherten Sachen regelt den Versicherungsschutz für die Mitversi- zu Grunde gelegt wird, cherung des " Fahrraddiebstahls". – was bezüglich der Versicherungssumme Das Risiko des " Fahrraddiebstahls" ist nur gilt, versichert, soweit dies besonders vereinbart – was im Fall einer Unterversicherung und im Versicherungsschein oder in seinen passiert und Nachträgen dokumentiert ist. – welche Kosten versichert sind. ■ Abschnitt A 8 ■ Abschnitt A 2 regelt den Versicherungsschutz für regelt den Versicherungsschutz für die zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen versicherten Gefahren (Fahrzeuganprall und Reparaturkosten für – "Brand"; Gebäudeschäden). – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; ■ Abschnitt A 9 – "Explosion"; regelt den Versicherungsschutz für – "Implosion"; versicherte Kosten. – "Anprall oder Absturz eines Luftfahr- zeuges, seiner Teile oder Ladung", ■ Abschnitt A 10 – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibt. ■ Abschnitt A 3 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Einbruchdiebstahl/ Raub/Vandalismus". ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Leitungswasser". ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Sturm und Hagel". A 3643-04 07/2026 Seite 5 von 30 [Seite 6] Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A Versicherungsschutz der Teil B Allgemeiner Teil der Hausratversicherung Hausratversicherung ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 3 Ihre Obliegenheiten Basis-Regelungen Leistungsbaustein "Einbruchdieb- stahl/Raub/Vandalismus" B-1 Was bedeutet die vorvertragliche A1-1 Wann liegt ein Versicherungsfall Anzeigepflicht und welche Folgen vor? ................................................. 7 A3-1 Was ist unter Einbruchdiebstahl, hat ihre Verletzung? ................................. 23 A 1 - 2 Welche Gefahren sind versichert? Vandalismus nach einem Ein- B-2 Welche Obliegenheiten sind zu Welche Gefahren sind zusätzlich bruch sowie Raub zu verstehen? . 14 beachten? ................................................. 23 versicherbar? A3-2 Einfacher Diebstahl aus Schiffs- B - 2.1 Welche Obliegenheiten sind vor Welche Kosten sind versichert? ...... 7 kabinen und Schlafwagenabteilen . 14 Eintritt des Versicherungsfalls A 1 - 3 Welche generellen Ausschlüsse A3-3 Kunden-, Scheck- oder zu beachten? ................................ 23 gibt es?............................................. 7 Kreditkartenmissbrauch ................. 14 B - 2.2 Welche Obliegenheiten sind bei A 1 - 4 Welche Sachen sind versichert? ..... 7 A3-4 Nicht versicherte Schäden ............. 14 und nach Eintritt des Versiche- A 1 - 5 Was gehört zum Hausrat? ............... 7 rungsfalls zu beachten? ............... 24 A 1 - 6 Was gehört nicht zum Hausrat? ...... 8 B - 2.3 Welche Rechtsfolgen hat die A 1 - 7 Was sind Wertsachen? ■ Abschnitt A 4 Verletzung von Obliegenheiten? .. 24 Was sind Wertschutzschränke? Leistungsbaustein "Leitungswasser " B-3 Welche besonderen Umstände Welche Entschädigungsgrenzen erhöhen die Gefahr? ................................. 24 gelten für Wertsachen? .................... 8 A4-1 Was ist unter der Gefahr A 1 - 8 An welchen Orten besteht Leitungswasser zu verstehen? ..... 15 Versicherungsschutz? A4-2 Nicht versicherte Schäden ............. 15 Beginn des Versicherungsschutzes/ Was ist unter dem Versicherungs- Dauer und Ende des Vertrages ort zu verstehen? ............................. 8 A 1 - 9 Was gilt bei einem Wohnungs- ■ Abschnitt A 5 B-4 Wann beginnt der Versicherungsschutz? wechsel? .......................................... 9 Leistungsbaustein "Sturm und Hagel" Wann beginnt und endet der Vertrag? ..... 25 A 1 - 10 Was ist unter der Außen- versicherung zu verstehen? A5-1 Was ist unter den Naturgefahren Was beinhaltet sie?.......................... 9 "Sturm" und "Hagel" zu verstehen? Der Versicherungsbeitrag A 1 - 11 Was ist der Versicherungswert Welche Schäden sind versichert? . 16 und die Versicherungssumme? A5-2 Nicht versicherte Schäden ............. 16 B-5 Was müssen Sie bei der Beitrags- Was sind die Grundlagen der zahlung beachten? Anpassung der Versicherungs- Was geschieht, wenn Sie einen summe? ........................................... 9 ■ Abschnitt A 6 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?............... 25 A 1 - 12 Wie wird die Entschädigung Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren" B - 6 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags- ermittelt? beendigung ............................................... 26 Was gilt bei einer Unterversicherung?10 A6-1 Was ist unter weiteren B - 7 Änderung des Beitrags im Vertrags- A 1 - 13 Welche Regeln gelten für das Naturgefahren zu verstehen? ....... 17 verlauf ...................................................... 26 Sachverständigenverfahren? ......... 11 A6-2 Selbstbeteiligung für B - 7.1 Anpassung des Beitrags auf A 1 - 14 Wann wird die Entschädigung weitere Naturgefahren ................... 17 Grund des Lebensalters des gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11 A6-3 Nicht versicherte Schäden ............. 17 Versicherungsnehmers ............... 26 A 1 - 15 Was gilt für wiederherbei- B - 7.2 Grundlagen für eine Beitrags- geschaffte Sachen? ....................... 11 anpassung ohne Änderung A 1 - 16 Keine Leistungspflicht aus ■ Abschnitt A 7 des Versicherungsschutzes ......... 27 besonderen Gründen ..................... 11 Leistungsbaustein B - 8 Mehrere Versicherer, A 1 - 17 Sonderfälle der Schadenfest- "Fahrraddiebstahlversicherung " Mehrfachversicherung .............................. 27 stellung bei gedehnten Versiche- B - 9 Überversicherung...................................... 28 rungsfällen im Zusammenhang A7-1 Fahrraddiebstahl ............................ 18 B - 10 Versicherung für fremde Rechnung.......... 28 mit einem Wechsel des B - 11 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 28 Versicherers ................................... 12 B - 12 Repräsentanten ........................................ 28 ■ Abschnitt A 8 B - 13 Vollmacht des Versicherungsvertreters .... 28 Leistungsbaustein "Zusätzliche versicherte ■ Abschnitt A 2 Gefahren/Leistungen" Leistungsbaustein für die Gefahren Weitere Bestimmungen – Brand; A8-1 Fahrzeuganprall ............................. 19 – Blitzschlag; A8-2 Reparaturkosten für B - 14 Was ist bei Mitteilungen an uns – Überspannung durch Blitz; Gebäudeschäden........................... 19 zu beachten? – Explosion; Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 28 – Implosion; B - 15 Bedingungsänderung................................ 28 – Anprall oder Absturz eines Luftfahr- ■ Abschnitt A 9 B - 16 Wann verjähren Ansprüche zeuges, seiner Teile oder Ladung; Versicherte Kosten ..................................... 20 aus diesem Vertrag? ................................. 28 – Seng-, Schmor- und Nutzwärme- B - 17 Welches Gericht ist zuständig? ................ 28 schäden. B - 18 Welches Recht findet Anwendung?.......... 29 ■ Abschnitt A 10 B - 19 Versicherungsjahr ..................................... 29 A2-1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Garantien der Barmenia B - 20 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 29 Überspannung durch Blitz; B - 21 Wenn Sie mit uns einmal nicht Explosion; Implosion; Anprall A8-1 Künftige Bedingungsverbesse- zufrieden sind............................................ 29 oder Absturz eines Luftfahrzeuges; rungen (Innovationsklausel)........... 22 Seng-, Schmor- und Nutzwärme- A8-2 Leistungsgarantie gegenüber schäden zu verstehen? .................. 13 GDV-Musterbedingungen .............. 22 A2-2 Schäden durch Rauch/Ruß .......... 13 A8-3 Garantie über die Erfüllung der A2-3 Verpuffungsschäden ..................... 13 vom Arbeitskreis "Beratungs- A2-4 Nicht versicherte Schäden ............. 13 prozesse" empfohlenen Mindestleistungsstandards ............ 22 A 3643-04 07/2026 Seite 6 von 30 [Seite 7] Teil A Versicherungsschutz der Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im A 1 - 3.2 Ausschluss Kernenergie Hausratversicherung Abschnitt A 6 (siehe Seite 17) ausführlich beschrie- Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, ben. nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. ■ Teil A – Abschnitt A 1 Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Basis-Regelungen A 1 - 2.5 soweit zusätzlich vereinbart: Ursachen. (gemeinsame Bestimmungen, gültig für " Fahrraddiebstahl" alle Leistungsbausteine in den Abschnitten Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im A 1 - 3.3 Ausschluss Innere Unruhen A 2 bis A 10) Abschnitt A 7 (siehe Seite 18) ausführlich beschrie- Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unru- ben. hen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. A1-1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? A 1 - 2.6 Zusätzliche versicherte Gefahren Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig Wir leisten Entschädigung für und Leistungen nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öf- – versicherte Sachen (siehe A 1 - 4 bis A 1 - 6), a) Fahrzeuganprall; fentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Be- die b) Reparaturkosten für Gebäudeschäden. wegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Per- – durch versicherte Ereignisse (Gefahren und sonen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch Schäden) - siehe A 1 - 2 - Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünde- – am versicherten Ort (siehe A 1 - 8 bis A 1 - 10) Abschnitt A 8 (siehe Seite 19) ausführlich beschrie- rungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inne- zerstört oder beschädigt werden oder infolge versi- ben. ren Unruhen. cherter Ereignisse abhandenkommen (Versiche- rungsfall). A 1 - 2.7 Versicherte Kosten A1-4 Welche Sachen sind versichert? Im Umfang des Abschnitts A 9 leisten wir auch für Der Versicherungsfall muss während der Wirksam- Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforder- A 1 - 4.1 Versichert ist der gesamte Hausrat in- keit der Versicherung eingetreten sein. lich und tatsächlich angefallen sind. nerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Zusätzlich zu den Kosten für die Versicherungsorts. In den einzelnen Leistungsbausteinen A 2 bis A 10 – Abwendung und Minderung des Schadens und sind teilweise besondere Regelungen zu den vorge- – Ermittlung und Feststellung des Schadens Nicht versichert sind in Ferienhäusern/-wohnungen nannten Merkmalen aber auch zum Versicherungs- sind folgende Kostenpositionen versichert: sowie in Wochenend-, Land-, Jagd-, Garten- und umfang und zu Leistungsausschlüssen enthalten. a) Feuerlöschkosten; Weinberghäusern – abweichend von A 1 - 5 – Generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) finden Sie unter b) Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrs- a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten- A 1 - 3. sicherungsmaßnahmen (Absperrkosten); träger geladene Geldbeträge; c) Bewegungs- und Schutzkosten; b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sons- A1-2 Welche Gefahren sind versichert? d) Tierarztkosten; tige Wertpapiere; Welche Gefahren sind zusätzlich e) Abbruch einer Urlaubsreise; c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen; versicherbar? f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung; d) Briefmarken, Münzen und Medaillen; Welche Kosten sind versichert? g) Transport- und Lagerkosten; e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin; h) Bewachungskosten; f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins; Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind versi- i) Schlossänderungskosten; g) Kunstgegenstände; cherte Sachen gegen die folgenden Gefahren versi- j) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in h) Schusswaffen; chert: Wohnungen; i) Foto- und optische Apparate; k) Kosten für provisorische Maßnahmen; j) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit A 1 - 2.1 Brand; Blitzschlag; Überspannung l) Mehrkosten durch Preissteigerungen; Ausnahme von Möbelstücken. durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; m) Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust so- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder wie Stromverlust aus Stromspeichern. A 1 - 4.2 Hausrat, der anlässlich eines - auch un- eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile Der Umfang des Versicherungsschutzes für Kosten mittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus oder Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärme- sowie die jeweils versicherten und nicht versicherten dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gele- schäden Schäden sind im Abschnitt A 9 (siehe Seite 20) aus- genheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan- Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im führlich beschrieben. denkommt, ist versichert. Abschnitt A 2 (siehe Seite 13) ausführlich beschrie- ben. A 1 - 2.8 Garantien der Barmenia A 1 - 4.3 Hausrat außerhalb des im Versiche- Die Barmenia gibt Ihnen diverse Garantien, die sich rungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur A 1 - 2.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach vorteilhaft auf den Leistungsumfang dieser Hausrat- im Rahmen der Außenversicherung nach A 1 - 10 einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch versicherung auswirken. versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz- einer solchen Tat Der Umfang dieser Garantien ist im Abschnitt A 10 lich vereinbart ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im (siehe Seite 22) ausführlich beschrieben. Abschnitt A 3 (siehe Seite 14) ausführlich beschrie- A1-5 Was gehört zum Hausrat? ben. A1-3 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? A 1 - 5.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die A 1 - 2.3 Leitungswasser Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im A 1 - 3.1 Ausschluss Krieg bzw. Verbrauch) dienen. Abschnitt A 4 (siehe Seite 15) ausführlich beschrie- Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs- ben. ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel- A 1 - 5.2 Wertsachen und Bargeld gehören eben- lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung falls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraus- A 1 - 2.4 Naturgefahren mitwirkender Ursachen. setzungen und Entschädigungsgrenzen nach A 1 - 2.4.1 Sturm, Hagel A 1 - 7. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Schäden durch Explosion von Blindgängern Abschnitt A 5 (siehe Seite 16) ausführlich beschrie- Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden am versi- A 1 - 5.3 Ferner gehören zum Hausrat ben. cherten Hausrat, wenn A 1 - 5.3.1 Als Mieter oder Wohnungseigentümer – Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder auf eigene Kosten eingebrachte Sachen A 1 - 2.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Bomben), Zum Hausrat gehören Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) – die während der vorgenannten Ereignisse ab- a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsen- geschossen oder abgeworfen wurden, Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre); kung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vul- – erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, b) privat genutzte Ladestationen/Wallboxen zum kanausbruch. kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolu- Aufladen von Elektrofahrzeugen. Diese müssen Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefahren" ist tion, Rebellion, Aufstand) teilweise oder voll- sich auf dem Versicherungsgrundstück befin- nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und ständig explodieren. den. Der Versicherungsschutz gilt auch in oder im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen an Garagen gemäß A 1 - 8.5. dokumentiert ist. A 3643-04 07/2026 Seite 7 von 30 [Seite 8] Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder A 1 - 7.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines ver- Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese schlossenen Wertschutzschranks nach A 1 - 7.2 übernommen haben. Sie müssen auf Grund dessen ebenfalls nicht versichert. gelten – im Rahmen der Leistungsobergrenze in hierfür die Gefahr tragen. Höhe von 20 % der Versicherungssumme – folgende A 1 - 6.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall: A 1 - 5.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie a) 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Kar- serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhän- ten oder sonstige Datenträger geladene Geld- Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse ange- gern, soweit nicht unter A 1 - 5.3.5 genannt. beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Ver- passt worden sind. sicherungswert den Nennbetrag übersteigt; A 1 - 6.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig b) 3.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließ- A 1 - 5.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht lich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; Markisen, die ausschließlich der versicherten Woh- eingebauter Teile, soweit nicht unter A 1 - 5.3.5 bis c) 25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, nung nach A 1 - 8 dienen. Diese müssen sich auf A 1 - 5.3.7 genannt. Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me- dem Versicherungsgrundstück befinden. daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. A 1 - 6.5 Hausrat von Mietern und Untermietern, Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwie- A 1 - 5.3.4 Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaran- die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie gend aus Gold oder Platin bestehen oder mit lagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) inklusive da- haben ihnen diese Sachen überlassen. Edelsteinen verziert sind. zugehöriger Batteriespeicher mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt, die ausschließlich A 1 - 6.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen A 1 - 7.3.3 Für Wertsachen innerhalb eines ver- der versicherten Wohnung nach A 1 - 8 dienen. gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für schlossenen Wertschutzschrankes gilt: Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrund- Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Übersteigt die in Wertschutzschränken gelagerte stück befinden. Der Versicherungsschutz gilt auch Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) Summe aller Wertsachen insgesamt 100.000 EUR, bei einer Montage an Garagen. versichert sind. besteht für den 100.000 EUR übersteigenden Wert nur Versicherungsschutz, wenn der Widerstands- A 1 - 5.3.5 nicht versicherungspflichtige A 1 - 6.7 elektronisch gespeicherte Daten und grad oder Resistance Grad des Wertschutzschran- a) Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die Programme. kes mindestens WG III bzw. RG III beträgt. nur dann eine Unterstützung durch einen Elek- troantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von A1-7 Was sind Wertsachen? A1-8 An welchen Orten besteht nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Was sind Wertschutzschränke? Versicherungsschutz? Fahrer in die Pedale tritt; Welche Entschädigungsgrenzen Was ist unter dem Versicherungsort Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, gelten für Wertsachen? zu verstehen? wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver- fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also A 1 - 7.1 Wertsachen Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be- ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h be- Versicherte Wertsachen nach A 1 - 5.2 sind: zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören schleunigen. a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten- b) selbstfahrende Krankenfahrstühle; träger geladene Geldbeträge; A 1 - 8.1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken c) Rasenmäher (inkl. Aufsitzrasenmäher und Nicht hierzu gehören Kryptowährungen wie dienen und eine selbständige Lebensführung ermög- Rasentraktoren); z. B. Bitcoin. lichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat d) Go-Karts; b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sons- genutzten Flächen eines Gebäudes. e) Modell- und Spielfahrzeuge. tige Wertpapiere; Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Für Rasenmäher (inkl. Aufsitzrasenmäher und c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar- Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemein- Rasentraktoren) ist die Entschädigung je Versiche- ken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus schaft leben. rungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Gold oder Platin; Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwie- A 1 - 8.2 Ausschließlich beruflich oder A 1 - 5.3.6 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote gend aus Gold oder Platin bestehen oder mit gewerblich genutzte Räume einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. Edelsteinen verziert sind. Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließ- d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und lich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern A 1 - 5.3.7 nicht zulassungspflichtige Flugmodelle, Kunstgegenstände sowie nicht in c) genannte sie nur über die Wohnung betreten werden können soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden, Fall- und Sachen aus Silber; (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung). Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. e) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken. A 1 - 8.3 Loggien, Balkone sowie an das Ge- A 1 - 5.3.8 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen- bäude unmittelbar anschließende Terrassen. Glei- stände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in A 1 - 7.2 Wertschutzschränke ches gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich be- Wertschutzschränke im Sinne dieser Bedingungen Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden ein- ruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Scha- schließlich Garagen und Gartenhäuser. Diese müs- Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon denverhütung GmbH oder European Certification sen sich auf dem Versicherungsgrundstück befin- ausgeschlossen. Body GmbH (ECB-S) nach der Norm EN 1143-1 zer- den. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung tifiziert wurden. Sie müssen einen Widerstandsgrad durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher A 1 - 5.3.9 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig (WG) oder Resistance Grad (RG) von mindestens Gemeinschaft leben. artgerecht in Wohnungen nach A 1 - 8.1 gehalten WG I bzw. RG I aufweisen. Zertifizierte Wertschutz- werden (z. B. Fische, Hunde, Katzen, Vögel). schränke weisen auf ihrer Innenseite eine Anerken- A 1 - 8.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließ- nungsplakette auf, auf der der Widerstandsgrad do- bare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß A 1 - 5.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Ei- kumentiert ist. vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller). gentum nach A 1 - 5.1 bis A 1 - 5.3, das sich in Ih- Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrund- rem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen von Sofern der Wertschutzschrank ein Gewicht von we- stückbefinden. Ihren Mietern bzw. Untermietern nach A 1 - 6.5. niger als 200 kg aufweist, muss er gemäß den Vor- gaben des Herstellers fachmännisch verankert oder A 1 - 8.5 privat genutzte Garagen, soweit sich A1-6 Was gehört nicht zum Hausrat? in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder sein. in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befin- Nicht zum Hausrat gehören den. A 1 - 7.3 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen A 1 - 6.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie A 1 - 7.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall A 1 - 8.6 Versicherungsschutz besteht auch in sind in A 1 - 5.3.1 genannt. bis 20 % der Versicherungssumme entschädigt, so- Kunden-/Bankschließfächern in Tresorräumen von fern nichts anderes vereinbart ist. Geldinstituten, soweit diese von Ihnen und von mit A 1 - 6.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Diese Entschädigungsgrenze ist auch die Ober- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Perso- oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für grenze, bis zu der Wertsachen gemäß A 1 - 7.3.2 nen zu privaten Zwecken genutzt werden. Nicht ver- die er die Gefahr trägt. insgesamt entschädigt werden. sichert ist fremdes Eigentum. A 3643-04 07/2026 Seite 8 von 30 [Seite 9] Sachen in solchen Kunden-/Bankschließfächern sind Kündigen Sie, müssen Sie das in Textform tun. Da- A 1 - 10.2 Unselbständiger Hausstand während je Versicherungsfall – im Rahmen der Leistungs- für haben Sie einen Monat nach Zugang der Mittei- Ausbildung und Freiwilligendiensten obergrenze für Wertsachen nach A 1 - 7.3.1 – lung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Ge- höchstens bis 5 % der Versicherungssumme versi- Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung meinschaft lebende Person länger außerhalb der chert. bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während sie uns zugegangen ist, wirksam. a) der Ausbildung; A 1 - 8.7 Versicherungsgrundstück b) eines freiwilligen Wehrdienstes; Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind A 1 - 9.5.3 Uns steht im Fall einer Kündigung der c) eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendiens- die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur tes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi- bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flur- Wirksamkeit der Kündigung zu. sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst). stück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flur- Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes, stücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfrie- A 1 - 9.6 Aufgabe einer gemeinsamen solange die Person keinen eigenen Hausstand grün- dung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich Ehewohnung det. zu der versicherten Wohnung gehört. Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes: A 1 - 10.3 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl A1-9 Was gilt bei einem Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Wohnungswechsel? A 1 - 9.6.1 Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehe- Voraussetzungen nach A 3 - 1 erfüllt sein, sofern wohnung aus und bleibt Ihr Ehegatte dort zurück, nicht im Abschnitt A 3 für einzelne Leistungserweite- A 1 - 9.1 Umzug in eine neue Wohnung gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die rungen (siehe A 3 - 2 und A 3 - 3) etwas anderes Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen, geht bisherige Ehewohnung und Ihre neue Wohnung. vereinbart ist. der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag ge- über. Während des Wohnungswechsels besteht in ändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Mona- A 1 - 10.4 Besonderheit bei Raub beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versi- ten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfäl- Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib cherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt ligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur oder Leben nach A 3 - 1.3.2 an, besteht Außenversi- spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn. Der Um- noch in Ihrer neuen Wohnung. cherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: zug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals ver- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle ver- sicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge- A 1 - 9.6.2 Wenn beide Ehegatten Versicherungs- übt werden. bracht werden. nehmer dieser Hausratversicherung sind und einer Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen began- von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, gelten als gen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft A 1 - 9.2 Mehrere Wohnungen Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die leben. Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis- bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herbei- herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi- ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der geschafft werden, sind nicht versichert. cherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis von 3 Monaten besteht Versicherungsschutz in bei- zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug A 1 - 10.5 Besonderheit bei Naturgefahren den Wohnungen. folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Ver- Für Schäden durch Naturgefahren gemäß A 1 - 2.4 sicherungsschutz für die neue Wohnung. besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von A 1 - 9.3 Umzug ins Ausland Gebäuden. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes- A 1 - 9.6.3 Wenn beide Ehegatten Versicherungs- republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nehmer dieser Hausratversicherung sind und beide A 1 - 10.6 Entschädigungsgrenzen nicht auf die neue Wohnung über. Der Versiche- in neue Wohnungen ziehen, gilt A 1 - 9.6.2 entspre- a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversi- rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä- chend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach cherung ist insgesamt auf 25 % der Versiche- testens 3 Monate nach Umzugsbeginn. der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit er- rungssumme begrenzt. lischt der Versicherungsschutz für beide neuen b) Für Wertsachen - auch Bargeld - und für A 1 - 9.4 Anzeige der neuen Wohnung Wohnungen. Sachen in Tresorräumen von Geldinstituten A 1 - 9.4.1 Einen Wohnungswechsel müssen Sie (A 1 - 8.6) gelten zusätzlich Entschädigungs- uns spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen. A 1 - 9.7 Lebensgemeinschaften, grenzen (A 1 - 7.3). Dabei ist die neue Wohnfläche 1 in Quadratmetern Lebenspartnerschaften anzugeben. A 1 - 9.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemein- A 1 - 11 Was ist der Versicherungswert und schaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide die Versicherungssumme? A 1 - 9.4.2 Waren für die bisherige Wohnung be- Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Was sind die Grundlagen der Anpas- sondere Sicherungen vereinbart, müssen Sie uns sung der Versicherungssumme? mitteilen, ob auch in der neuen Wohnung entspre- A 1 - 10 Was ist unter der Außenversicherung chende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige zu verstehen? A 1 - 11.1 Versicherungswert muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Was beinhaltet sie? Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die erfolgen. Berechnung der Entschädigung. A 1 - 10.1 Begriff und Geltungsdauer der A 1 - 9.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungs- Außenversicherung A 1 - 11.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. wechsel die Wohnfläche1 oder der Wert des Haus- Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versi- Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen rats, kann das zu einer Unterversicherung führen, cherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wie- wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. folgenden Voraussetzungen: derzubeschaffen. a) Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ih- A 1 - 9.5 Festlegung des neuen Beitrags, rem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der A 1 – 11.1.2 Für Kunstgegenstände nach Kündigungsrecht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden A 1 - 7.1 d) und Antiquitäten nach A 1 - 7.1 e) ist der A 1 - 9.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarif- Personen. Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, bestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung b) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaf- gültig sind. außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume fen. von mehr als 3 Monaten gelten nicht als A 1 - 9.5.2 Wenn sich der Beitrag auf Grund verän- vorübergehend. derter Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. 1= Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Ter- rassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung).Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume gemäß A 1 - 8.2 zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes gemäß A 1 - 12.4.2). A 3643-04 07/2026 Seite 9 von 30 [Seite 10] A 1 - 11.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem b) bei beschädigten Sachen die erforderlichen Es ist eine Versicherungssumme vereinbart worden, versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versiche- die, umgerechnet auf jeden einzelnen Quadratmeter der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist rungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem der Wohnfläche 2, mindestens einen Betrag in Höhe der Betrag, den Sie dafür bei einem Verkauf erzielen eine Wertminderung, die durch die Reparatur von 650 EUR erreicht. können. nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber Bei der vereinbarten Versicherungssumme werden höchstens der Versicherungswert nach Anpassungen gemäß A 1 - 11.3, die während der A 1 - 11.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen A 1 - 11.1 zum Zeitpunkt des Versicherungs- Vertragslaufzeit vorgenommen wurden, berücksich- auf bestimmte Beträge nach A 1 - 7.3 begrenzt, wer- falls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten tigt. Die Vorsorge-Versicherungssumme unter den höchstens diese berücksichtigt. wird bei der Entschädigungsberechnung ange- A 1 - 11.2.2 wird bei dieser Berechnung nicht be- rechnet. rücksichtigt. A 1 - 11.2 Versicherungssumme c) bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfä- A 1 - 11.2.1 Die Versicherungssumme wird zwi- higkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsscha- Beispiel: schen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versi- den), einen Betrag der dem Minderwert ent- Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche3 von 100 cherungswert nach A 1 - 11.1 entsprechen. spricht. Das setzt voraus, dass Ihnen eine Nut- Quadratmetern muss die Versicherungssumme min- zung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar destens 65.000 EUR betragen, damit im Fall einer A 1 - 11.2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich ist. Unterversicherung die Ausnahmeregelung gilt und um einen Vorsorgebetrag von 10 %. somit die Entschädigung nicht gekürzt wird. A 1 - 12.2 Mehrwertsteuer A 1 - 11.3 Grundlagen der Anpassung von Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und so- Falls ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für Versicherungssumme und Beitrag weit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wie- denselben Versicherungsort besteht, muss bei die- Es gelten folgende Grundlagen: derbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird sem weiteren Vertrag ebenso diese Ausnahmerege- nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berech- lung vereinbart sein. A 1 - 11.3.1 Wir passen den Versicherungsschutz tigt sind. an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dem Bitte beachten Sie, dass wir im Versicherungsfall entsprechend verändern wir die Versicherungs- A 1 - 12.3 Gesamtentschädigung, Kosten, die auf nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme summe. unsere Weisung entstanden sind leisten, zuzüglich der Vorsorge-Versicherungs- Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und A 1 - 12.3.1 Die Gesamtentschädigung für versi- summe (siehe unter A 1 - 11.2.2). Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die cherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versi- A 1 - 12.5 Kosten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Ver- cherungsfalls geltende Versicherungssumme ein- Versicherte Kosten nach Abschnitt A 9 werden er- braucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßge- schließlich Vorsorgebetrag nach A 1 - 11.2.2 be- setzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen bend ist der jeweils für den Monat September vom grenzt. sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Ent- Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index. schädigungsgrenzen berücksichtigt. Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert A 1 - 12.3.2 Schadenabwendungs- und Schaden- Eine gegebenenfalls vorhandene Unterversicherung sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich minderungskosten, die auf unsere Weisung entstan- führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigung von der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber den sind, werden unbegrenzt ersetzt. Kosten. dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten A 1 - 12.3.3 Wird die vereinbarte Versicherungs- A 1 - 12.6 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Stelle nach dem Komma berücksichtigt. summe einschließlich Vorsorgebetrag für die Ent- Entschädigungsgrenzen im Versiche- Die neue Versicherungssumme verändert sich je- schädigung versicherter Sachen bereits vollständig rungsvertrag? weils mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. ausgeschöpft, gilt Folgendes: A 1 - 12.6.1 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil Sie wird auf volle Euro aufgerundet. Wir informieren Versicherte Kosten nach A 9 - 1.3 werden darüber der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versi- Sie über die neue Versicherungssumme. hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme nach cherungsfall selbst zu tragen haben. A 1 - 11.2.1 bis A 1 - 11.3 ersetzt. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi- A 1 - 11.3.2 Aus der neuen Versicherungssumme gungshöhe je Versicherungsfall nach oben. ergibt sich ein neuer Beitrag. A 1 - 12.4 Was gilt bei einer Unterversicherung? Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen A 1 - 12.4.1 Feststellung und Berechnung einer können individuell vereinbart werden. Sie können A 1 - 11.3.3 Sie können der Anpassung der Versi- Unterversicherung sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs- cherungssumme durch Erklärung in Textform wider- Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Ver- leistung voneinander unterscheiden. sprechen. Dies muss innerhalb eines Monats ge- sicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert In diesen Versicherungsbedingungen sind für ver- schehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die nach A 1 - 11.1, besteht eine Unterversicherung. schiedene Leistungen bereits Entschädigungsgren- neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die In diesem Fall kann die Entschädigung nach zen oder Selbstbeteiligungen vereinbart. Frist zu wahren, genügt es, wenn Sie den Wider- A 1 - 12.1 in dem Verhältnis von Versicherungs- spruch rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpas- summe zum Versicherungswert gekürzt werden. A 1 - 12.6.2 Selbstbeteiligung bei "weiteren sung nicht wirksam. Dafür gilt folgende Berechnungsformel: Entschädi- Naturgefahren (Elementargefahren)" gung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versiche- Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren A 1 - 12 Wie wird die Entschädigung rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Naturgefahren (Elementargefahren)" gemäß Ab- ermittelt? schnitt A 6 vereinbart haben, gilt für diese je Versi- Was gilt bei einer Unterversicherung? A 1 - 12.4.2 Volle Leistungsgarantie cherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zur Versicherungssumme 10 % des Schadenbetrages, mindestens 500 EUR, A 1 - 12.1 Wir ersetzen (Unterversicherungsverzicht) höchstens 5.000 EUR (siehe A 6 - 2). a) bei zerstörten oder abhandengekommenen Wir garantieren Ihnen, dass wir trotz einer gegebe- Sachen den Versicherungswert nach A 1 - 11.1 nenfalls vorliegenden Unterversicherung auf die un- zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der er- ter A 1 - 12.4.1 beschriebene Kürzung der Entschä- zielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der digung verzichten, wenn die folgenden Vorausset- Entschädigungsberechnung angerechnet. zungen erfüllt sind: 2= Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Ter- rassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung). Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume gemäß A 1 - 8.2 zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes gemäß A 1 - 12.4.2. A 3643-04 07/2026 Seite 10 von 30 [Seite 11] A 1 - 13 Welche Regeln gelten für das Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine Ent- A 1 - 15.2 Entschädigung Sachverständigenverfahren? scheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen gleichzeitig. Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung A 1 - 13.1 Feststellung der Schadenhöhe Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des dieser Sache: Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls ver- Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich. langen, dass die Höhe des Schadens in einem Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, A 1 - 15.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Sachverständigenverfahren festgestellt wird. dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage er- Entschädigung Ein solches Sachverständigenverfahren können wir heblich abweichen. Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung. mit Ihnen auch gemeinsam vereinbaren. Auf Grund von verbindlichen Feststellungen berech- Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb nen wir die Entschädigung. von zwei Wochen zur Verfügung stellen. A 1 - 13.2 Weitere Feststellungen Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Andernfalls müssen Sie uns eine zwischenzeitlich Gemeinsam können wir vereinbaren, das Sachver- Gericht eine verbindliche Feststellung. geleistete Entschädigung für diese Sache zurück- ständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Fest- zahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Ent- Versicherungsfall auszudehnen. stellung nicht treffen können oder wollen oder sie schädigung. verzögern. A 1 - 13.3 Verfahren vor der Feststellung A 1 - 15.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Für das Sachverständigenverfahren gilt: A 1 - 13.6 Kosten Entschädigung A 1 - 13.3.1 Jede Partei hat in Textform einen Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Emp- Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ih- Partei die Kosten ihres Sachverständigen. fang unserer Aufforderung wählen, die Entschädi- ren Sachverständigen benannt hat, kann die andere Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je gung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Partei in Textform auffordern, den zweiten Sachver- zur Hälfte. Andernfalls gelten folgende Regelungen: ständigen zu benennen. Dabei muss sie den von ihr a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe benannten Sachverständigen angeben. Der zweite A 1 - 13.7 Obliegenheiten des Versicherungswerts können Sie uns die Sa- Sachverständige muss innerhalb von zwei Wochen Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre che zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Obliegenheiten nicht berührt. müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Partei den Sachverständigen durch das für den A 1 - 14 Wann wird die Entschädigung gezahlt Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über. Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen las- und wie wird sie verzinst? b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungs- sen. In unserer Aufforderung müssen wir Sie auf gemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts diese Folge hinweisen. A 1 - 14.1 Fälligkeit der Entschädigung müssen Sie sie im Einvernehmen mit uns öf- Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den An- fentlich meistbietend verkaufen lassen. A 1 - 13.3.2 Wir dürfen folgende Personen nicht spruch dem Grund und der Höhe nach abschließend Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufs- als Sachverständigen benennen: festgestellt haben. kosten höchstens den Anteil, den wir bereits für die a) Ihre Mitbewerber, Sie können einen Monat nach Meldung des Scha- Sache entschädigt haben. b) Personen, die mit Ihnen in dauernder Ge- dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru- schäftsverbindung stehen, chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. A 1 - 15.3 Beschädigte Sachen c) Personen, die bei Ihren Mitbewerbern oder Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und Geschäftspartnern angestellt sind oder mit A 1 - 14.2 Verzinsung sind diese beschädigt worden, können Sie auch die ihnen in einem ähnlichen Verhältnis stehen. Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, so- bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der weit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine wei- Reparaturkosten verlangen oder behalten. A 1 - 13.3.3 Beide Sachverständige benennen in tergehende Zinspflicht besteht: Textform vor Beginn ihrer Feststellungen einen drit- A 1 - 15.4 Mögliche Rückerlangung ten Sachverständigen als Obmann. Die Regelung A 1 - 14.2.1 Entschädigung Wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz einer abhand- nach A 1 - 13.3.2 gilt auch für seine Benennung. Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzin- engekommenen Sache zurück zu erlangen, ohne Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird sen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung inner- dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache als der Obmann durch das für den Schadenort zustän- halb eines Monats geleistet wurde. zurückerhalten. dige Amtsgericht ernannt. Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien. A 1 - 14.2.2 Zinssatz A 1 - 15.5 Übertragung der Rechte Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jewei- Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfü- A 1 - 13.4 Feststellung ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs gung stellen, gilt: Die Feststellungen der Sachverständigen müssen (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchs- Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle enthalten: tens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zu- sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, sammen mit der Entschädigung fällig. Sachen zustehen. der zerstörten und der beschädigten versicher- ten Sachen mit den dazugehörigen Versiche- A 1 - 14.3 Hemmung A 1 - 15.6 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten rungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungs- Bei der Berechnung der Fristen nach A 1 - 14.1 und Wertpapieren falls, A 1 - 14.2.1 gilt: Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaf- Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen fungskosten, wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des c) die Restwerte der vom Schaden betroffenen ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. Wertpapiers. Sachen, Sie können die Entschädigung jedoch behalten, so- d) die versicherten Kosten. A 1 - 14.4 Aufschiebung der Zahlung weit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzöge- Wir können die Zahlung aufschieben, solange rung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Wenn die Voraussetzungen für die "Volle Leistungs- a) Zweifel an der Ihrer Empfangsberechtigung Zinsverlust entstanden ist. garantie bis zur Versicherungssumme (Unterversi- bestehen; cherungsverzicht)" gemäß A 1 - 12.4.2 nicht erfüllt b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- A 1 - 16 Keine Leistungspflicht aus sind, muss zudem der Versicherungswert der nicht ren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus besonderen Gründen vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft. Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein. A 1 - 16.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige A 1 - 15 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Herbeiführung des Versicherungsfalls A 1 - 13.5 Verfahren nach der Feststellung Sachen? a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellun- herbei, so sind wir von der Entschädigungs- gen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Fest- A 1 - 15.1 Anzeigepflicht pflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung stellungen der Sachverständigen voneinander ab, Erhalten wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib ab- des Schadens durch Sie in einem Strafurteil übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Die- handengekommener Sachen, haben wir bzw. Sie oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt ser entscheidet über die darin streitig gebliebenen dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen Die Anzeige muss in Textform erfolgen. als bewiesen. bilden dabei die Grenzen für den A 3643-04 07/2026 Seite 11 von 30 [Seite 12] b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbei- führen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. A 1 - 16.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig fest- gestellt, so gelten die Voraussetzungen des Sat- zes 1 als bewiesen. A 1 - 17 Sonderfälle der Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers Tritt nach einem unmittelbaren 3 Wechsel der Haus- ratversicherung zur Barmenia Allgemeine Versiche- rungs-AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, des- sen genauer Entstehenszeitpunkt (erstes Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache) Sie auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kön- nen, so sind wir als Nachversicherer ab dem verein- barten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleis- tung eintrittspflichtig. Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. 3 Versicherungsschutz wird ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt. A 3643-04 07/2026 Seite 12 von 30 [Seite 13] ■ Teil A – Abschnitt A 2 A 2 - 1.7 Seng- und Schmorschäden, Leistungsbaustein für die Gefahren Dies sind Schäden, die dadurch entstehen, dass ver- – Brand; sicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle aus- – Blitzschlag; gesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten – Überspannung durch Blitz; Stelle tatsächlich gebrannt hat. – Explosion; – Implosion; A 2 - 1.8 Nutzwärmeschäden – Anprall oder Absturz eines Luftfahr- Dies sind Brandschäden, die an versicherten Sa- zeuges oder eines unbemannten Flug- chen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer körpers, seiner Teile oder Ladung; oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen – Seng-, Schmor- und Nutzwärme- Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sa- schäden. chen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Grundsätzliche Regelungen Besondere Leistungserweiterungen A2-1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explo- A2-2 Schäden durch Rauch/Ruß sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines un- A 2 - 2.1 Wir leisten auch Entschädigung für ver- bemannten Flugkörpers; Seng-, sicherte Sachen, die durch Rauch/Ruß zerstört oder Schmor- und Nutzwärmeschäden zu beschädigt worden sind, auch wenn kein versicher- verstehen? tes Ereignis nach A 2 - 1 eingetreten ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maxi- A 2 - 1.1 Brand mal 5.000 EUR begrenzt. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs- gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat A 2 - 2.2 Als Rauch-/Rußschaden gilt jede unmit- und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. telbare Zerstörung oder Beschädigung der versicher- ten Sachen durch Rauch/Ruß, der plötzlich bestim- A 2 - 1.2 Blitzschlag mungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. A 2 - 2.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurz- dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes ent- schlussschäden an elektrischen Einrichtungen und stehen. Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem A2-3 Verpuffungsschäden Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag ei- nes Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. A 2 - 3.1 Wir leisten auch Entschädigung für ver- sicherte Sachen, die durch Verpuffung zerstört oder A 2 - 1.3 Überspannung durch Blitz beschädigt werden oder wegen eines solchen Ereig- Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch nisses abhandenkommen. Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch be- A 2 - 2.3 Verpuffung ist eine auf dem Ausdeh- dingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- nungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beru- richtungen und Geräten entsteht. hende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Gegensatz zu einer Explosion mit geringerer Intensi- A 2 - 1.4 Explosion tät verläuft und bei der in der Regel kein Explosions- Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäuße- knall entsteht. rung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung Spezielle Ausschlüsse usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang A2-4 Nicht versicherte Schäden zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Be- Nicht versichert sind hälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters A 2 - 4.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne eine Explosion durch chemische Reaktion hervorge- Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. rufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht er- forderlich. A 2 - 4.2 Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auf- A 2 - 1.5 Implosion tretenden Explosionen sowie Schäden, die an Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu- Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Über- und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. druck infolge eines inneren Unterdrucks. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereig- A 2 - 1.6 Anprall oder Absturz eines Luftfahr- nisses nach A 2 - 1.1 sind. zeuges oder eines unbemannten Flug- körpers, seiner Teile oder Ladung Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luft- fahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. A 3643-04 07/2026 Seite 13 von 30 [Seite 14] ■ Teil A – Abschnitt A 3 A 3 - 1.2 Vandalismus nach einem Einbruch A3-3 Kunden-, Scheck- oder Leistungsbaustein Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn Kreditkartenmissbrauch "Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus" der Täter wie in A 3 - 1.1.1 oder A 3 - 1.1.5 beschrie- ben in den Versicherungsort eindringt und dort versi- A 3 - 3.1 Werden bei einem Einbruchdiebstahl cherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. (siehe A 3 - 1.1) oder einem Raub (siehe A 3 - 1.3) Grundsätzliche Regelungen Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet A 3 - 1.3 Raub bzw. weggenommen, so ersetzen wir auch für den A3-1 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Raub ist in folgenden Fällen gegeben: wegen des Missbrauchs dieser Karten entstandenen Diebstahl, Vandalismus nach einem Schaden. Einbruch sowie Raub zu verstehen? A 3 - 1.3.1 Anwendung von Gewalt Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren A 3 - 3.2 Die Entschädigung ist je Versicherungs- A 3 - 1.1 Einbruchdiebstahl Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sa- fall auf 2.500 EUR begrenzt. Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: chen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen A 3 - 1.1.1 Unberechtigtes Eindringen in einen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes Spezielle Ausschlüsse Raum eines Gebäudes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb- Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines stahl). A3-4 Nicht versicherte Schäden Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüs- sel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen ein- A 3 - 1.3.2 Androhung einer Gewalttat mit A 3 - 4.1 Versicherungsschutz besteht nicht für dringt. Gefahr für Leib oder Leben Schäden, die durch weitere Naturgefahren (Über- Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich weg- schwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Per- nehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht son veranlasst oder gebilligt wurde. für Leib oder Leben androht. Dabei soll die ange- werden. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht drohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi- verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist Ursachen. cherte Sachen abhandengekommen sind. der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Dro- hung ausgesprochen wird. A 3 - 4.2 Nicht versicherte Schäden A 3 - 1.1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in bei Raub einem Raum eines Gebäudes A 3 - 1.3.3 Wegnahme nach Verlust der Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herange- Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum be- Widerstandskraft schafft werden, sind nicht versichert. Geschieht dies findliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der die Tathandlungen nach A 3 - 1.3.1 bis A 3 - 1.3.3 von anderen Werkzeugen öffnet. Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in verübt werden, sind diese Sachen versichert. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Per- haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor son veranlasst oder gebilligt wurde. der Wegnahme bestanden haben und durch einen Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versi- wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt ent- cherte Sachen abhandengekommen sind. standen sein. A 3 - 1.1.3 Einschleichen oder Verborgen halten Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustim- Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem ver- mung in der Wohnung anwesend sind. schlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte. Besondere Leistungserweiterungen auf Fälle des „einfachen“ Diebstahls A 3 - 1.1.4 Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf Für die folgenden Ereignisse leisten wir Entschädi- frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um gung im Umfang der nachstehenden Regelungen, sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. auch wenn kein versichertes Ereignis nach A 3 - 1 Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder eingetreten ist, sondern nur ein "einfacher Diebstahl" Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzuset- vorliegt: zen. A3-2 Diebstahl aus Schiffskabinen und A 3 - 1.1.5 Unberechtigtes Eindringen Schlafwagenabteilen mit richtigem Schlüssel Dies liegt in folgenden Fällen vor: Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sa- a) Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes chen, die durch Aufbrechen verschlossener mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder ver- dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüs- schlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei sel hat sich der Dieb vorher durch Einbruch- diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. diebstahl oder Raub nach A 3 - 1.3 beschafft. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Schlüssels kann auch außerhalb des Versiche- Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter rungsorts erfolgt sein. Werkzeuge gleich. b) Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Dieb- stahl beschafft. Dabei haben weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermög- licht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. A 3643-04 07/2026 Seite 14 von 30 [Seite 15] ■ Teil A – Abschnitt A 4 Spezielle Ausschlüsse Leistungsbaustein "Leitungswasser" A4-2 Nicht versicherte Schäden Grundsätzliche Regelungen Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir- kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind A4-1 Was ist unter der Gefahr solche genannt - Schäden Leitungswasser zu verstehen? a) durch Plansch- oder Reinigungswasser; b) durch Schwamm sowie alle Arten von Haus- A 4 - 1.1 Versicherte Gefahren und Schäden fäulepilzen (holzzerstörende Pilze); Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: c) durch Grundwasser, stehendes oder fließendes – Leitungswasserschäden Gewässer, Überschwemmung oder Witterungs- – Bruchschäden niederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; A 4 - 1.2 Leitungswasserschäden d) durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig Vulkanausbruch; ausgetreten ist aus e) durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ablei- dass Leitungswasser nach A 4 - 1.2 die Erdsen- tungen) oder damit verbundenen Schläuchen, kung oder den Erdrutsch verursacht hat; b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen ver- f) durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der bundenen sonstigen Einrichtungen oder deren Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, wasserführenden Teilen, durch Druckproben oder durch Umbauten oder c) Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere Reparaturarbeiten an dem versicherten Ge- aus Solarthermie-, Geothermie- und sonstige bäude oder an der Wasserlösch- oder Beriese- Wärmepumpenanlagen, lungsanlage; d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. g) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht e) Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in die- bestimmungswidrig ausgetreten ist aus sen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Schwimmbecken/Pools sowie Wasserbetten Sachen. oder Aquarien. f) Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Be- triebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klima- anlagen – insbesondere aus Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanla- gen – sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind. A 4 - 1.3 Bruchschäden Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert: A 4 - 1.3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; b) von Heizungs- oder Klimaanlagen – insbeson- dere von Rohren von Solarthermie-, Geother- mie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen; c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; d) der Gasversorgung. Das setzt voraus, dass diese Rohre gemäß a) bis d) kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleich- baren Anlagen sind. A 4 - 1.3.2 frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts (inkl. Spülkästen), Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsver- schlüsse, Wassermesser) sowie deren An- schlussschläuche; b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleich- bare Teile von Heizungs- oder Klimaanla- gen - insbesondere von Solarthermie-, Geo- thermie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Bau- körper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gel- ten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. A 3643-04 07/2026 Seite 15 von 30 [Seite 16] ■ Teil A – Abschnitt A 5 Spezielle Ausschlüsse Leistungsbaustein "Sturm und Hagel" A5-2 Nicht versicherte Schäden Grundsätzliche Regelungen Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir- kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind A5-1 Was ist unter den Naturgefahren solche genannt - Schäden durch "Sturm" und "Hagel" zu verstehen? a) Sturmflut; Welche Schäden sind versichert? b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos- A 5 - 1.1 Sturm sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun- Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von gen; mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Stunde). Gebäudeschaden darstellen. Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststell- c) Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witte- bar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie einen der fol- rungsniederschlägen oder Ausuferung von genden Sachverhalte nachweisen: oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche a) Die Luftbewegung hat in der Umgebung des gedrungen ist; Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäu- d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; den in einwandfreiem Zustand oder an ebenso Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder widerstandsfähigen anderen Sachen angerich- Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe- tet. mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschä- Zustands des versicherten Gebäudes oder des den; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; befunden haben, nur durch Sturm entstanden e) Trockenheit oder Austrocknung. sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind. Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an f) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be- A 5 - 1.2 Hagel zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen von Eiskörnern. Sachen. g) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden be- A 5 - 1.3 Versicherte Ereignisse durch finden. Ausgenommen hiervon sind Antennen- Sturm oder Hagel anlagen und Markisen nach A 1 - 5.3.3. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: A 5 - 1.3.1 Sturm oder Hagel wirkt unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entste- hende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 5 - 1.3.2 Sturm oder Hagel wirkt unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 5 - 1.3.3 Sturm oder Hagel wirkt unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi- cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 5 - 1.3.4 Sturm oder Hagel wirft Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschä- den an versicherten Sachen sind versichert. A 5 - 1.3.5 Sturm oder Hagel wirft Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 5 - 1.3.6 Sturm oder Hagel wirft Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be- finden, baulich verbunden sind. A 3643-04 07/2026 Seite 16 von 30 [Seite 17] ■ Teil A – Abschnitt A 6 A 6 - 1.7.1 Überschwemmung Spezielle Ausschlüsse Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren" Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von A6-3 Nicht versicherte Schäden Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefah- unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflä- ren" nach den Regelungen unter A 6 besteht nur, chen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwir- soweit dies besonders vereinbart und im Versi- Mengen von Oberflächenwasser. kender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind cherungsschein oder in seinen Nachträgen Dies gilt nur, wenn solche genannt - Schäden durch dokumentiert ist. a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden a) Sturmflut; oder fließenden) Gewässern, b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder b) Witterungsniederschläge Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos- Grundsätzliche Regelungen oder sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun- c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberflä- gen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen A6-1 Was ist unter weiteren Naturgefahren che als Folge von a) oder b) durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder zu verstehen? die Überflutung verursacht haben. Hagel entstanden sind und einen Gebäude- schaden darstellen; A 6 - 1.1 Erdbeben A 6 - 1.7.2 Rückstau c) Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witte- Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäude- rungsniederschlägen oder Ausuferung von Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche Erdinneren ausgelöst wird. Einrichtungen in das Gebäude eindringt. gedrungen ist; Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie einen der fol- Dies gilt nur, wenn d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; genden Sachverhalte nachweisen: a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder a) Die naturbedingte Erschütterung des Erdbo- oder fließenden) Gewässern Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbe- dens hat in der Umgebung des Versiche- oder mannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner rungsorts Schäden an Gebäuden im einwand- b) Witterungsniederschläge Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschä- freien Zustand oder an ebenso widerstandsfähi- den Rückstau verursacht haben. den; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch gen anderen Sachen angerichtet. ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; b) Der Schaden kann wegen des einwandfreien A 6 - 1.7.3 Wartezeit für die Gefahren e) Trockenheit oder Austrocknung. Zustands der versicherten Sachen nur durch Überschwemmung und Rückstau ein Erdbeben entstanden sein. Der Versicherungsschutz für die Gefahren Über- Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an schwemmung und Rückstau beginnt – abweichend f) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht be- A 6 - 1.2 Erdsenkung zu der Regelung unter B - 4.1 – nicht vor dem Ablauf zugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des einer Wartezeit von 14 Tagen, beginnend ab Ab- Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. schluss der Versicherung gegen weitere Naturgefah- Sachen. ren. g) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden be- A 6 - 1.3 Erdrutsch Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche- finden. Ausgenommen hiervon sind Antennen- Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. anlagen und Markisen und Balkonkraftwerke Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini Diese Wartezeit entfällt PV-Anlagen) inklusive dazugehöriger Batterie- A 6 - 1.4 Schneedruck a) bei durch Starkregen verursachte Überschwem- speicher nach A 1 - 5.3.4. Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von mung/Rückstau; Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Zeitraums Dächern (Dachlawinen). aa) von einer Stunde mehr als 15 Liter Regen pro Quadratmeter oder A 6 - 1.5 Lawinen bb) innerhalb von 6 Stunden mehr als 20 Liter Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berg- Regen pro Quadratmeter hängen niedergehen. gefallen ist. b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen A 6 - 1.6 Vulkanausbruch Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorste- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung hend genannten Elementargefahren "Über- beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava- schwemmung und Rückstau" bestanden hat ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Un- sonstigen Materialien und von Gasen. terbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird. Sofern weitere Naturgefahren (Elementargefah- ren) mitversichert und im Versicherungsschein A6-2 Selbstbeteiligung für die Gefahren "Überschwemmung und Rückstau" weitere Naturgefahren nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gilt folgender erweiterter Versicherungsschutz Der Entschädigungsbetrag, der sich für Schäden gemäß A 6 - 1.7: durch weitere Naturgefahren nach den Regelungen dieser Hausratversicherungsbedingungen ergibt, A 6 - 1.7 Erweiterung der Versicherung wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung weiterer Elementarschäden um in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, mindes- Überschwemmung und Rückstau tens um 500 EUR, höchstens um 5.000 EUR ge- Ergänzend zu den versicherten Gefahren gemäß kürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte A 6 - 1.1 bis A 6 - 1.6 zahlen wir auch Entschädi- weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung. gung für versicherte Sachen, die durch Über- schwemmung und Rückstau zerstört oder beschä- digt werden oder abhandenkommen. A 3643-04 07/2026 Seite 17 von 30 [Seite 18] ■ Teil A – Abschnitt A 7 A 7 - 1.2.2 Gehen wir in dem unter A 7 - 1.1 c) aa) Leistungsbaustein beschriebenen Fall auf Ihren Wunsch in Vorleistung, "Fahrraddiebstahlversicherung" geht Ihr Anspruch, den Sie gegenüber anderen Ver- sicherern haben, auf uns über. Sie sind dann ver- pflichtet, uns die notwendigen Informationen (Name Versicherungsschutz für den Diebstahl von Fahr- der Versicherungsgesellschaft und die Versiche- rädern besteht nur, soweit dies besonders ver- rungsnummer Ihres dortigen Vertrages) mitzuteilen einbart und im Versicherungsschein oder in sei- und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche zu nen Nachträgen dokumentiert ist. unterstützen. A 7 - 1.3 Entschädigungsgrenze A7-1 Fahrraddiebstahl Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für – sofern vereinbart – den Diebstahl des Fahrrades im Versicherungs- schein dokumentierte Versicherungssumme be- Wir leisten Entschädigung im Umfang der nachste- grenzt. henden Regelungen, auch wenn kein versichertes Ereignis nach A 3 - 1 eingetreten ist, sondern nur ein "einfacher Diebstahl" vorliegt: A 7 - 1.1 Für Fahrräder erstreckt sich der Versi- cherungsschutz unter den nachfolgenden Vorausset- zungen auch auf Schäden durch Diebstahl. a) Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unter- stützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h er- halten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Der- artige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver- fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h be- schleunigen. Nicht versichert sind Elektrofahr- räder, bei denen die vorgenannten Geschwin- digkeitsgrenzen überschritten werden. b) Lose mit dem Fahrrad verbundene und regel- mäßig deren Gebrauch dienende Sachen wer- den nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind. Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zu- sammen mit dem Fahrrad abhandenkommen. c) Ein Anspruch auf Entschädigung aus diesem Vertrag besteht nur, aa) wenn Sie nicht aus anderen Versiche- rungsverträgen eine Entschädigung bean- spruchen können. Trotzdem können Sie wählen, welchem Versicherer Sie den Schadensfall melden. Melden Sie den Schaden zu unserem Ver- trag, werden wir im Rahmen dieser Barme- nia-Hausratversicherung in Vorleistung tre- ten. In diesem Fall beachten Sie bitte Ihre Pflichten unter A 7 - 1.2.2. bb) wenn Sie das Fahrrad und den Fahrrad- anhänger jeweils durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. A 7 - 1.2 Entschädigung im Schadensfall A 7 - 1.2.1 Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identi- tät (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und die Rah- mennummer) der versicherten Fahrräder belegen, zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletz- ten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädi- gung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt. A 3643-04 07/2026 Seite 18 von 30 [Seite 19] ■ Teil A – Abschnitt A 8 Leistungsbaustein "Zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen" Dieser Abschnitt A 8 regelt diese zusätzlich ver- sicherten Gefahren/Leistungen: A8-1 Fahrzeuganprall A8-2 Reparaturkosten für Gebäudeschäden A8-1 Fahrzeuganprall A 8 - 1.1 Wir leisten Entschädigung für versi- cherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder be- schädigt werden oder wegen eines solchen Ereignis- ses abhandenkommen. A 8 - 1.2 Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung. Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeu- gen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht von Ihnen oder von mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden Personen betrieben werden. A8-2 Reparaturkosten für Gebäudeschäden Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschä- den im Bereich Ihrer Wohnung, Ihres Kellers und Ih- rer Garage repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Ein- bruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer sol- chen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vanda- lismus nach einem Einbruch oder einem Raub verur- sacht wurden, zählen ebenfalls dazu. A 3643-04 07/2026 Seite 19 von 30 [Seite 20] ■ Teil A – Abschnitt A 9 g) Transport- und Lagerkosten (siehe A 9 - 1.3.7); Urlaubsreise abbrechen müssen, um an den Scha- Versicherte Kosten h) Bewachungskosten (siehe A 9 - 1.3.8); denort (versicherte Wohnung, siehe A 1 - 8.1) zu rei- i) Schlossänderungskosten (siehe A 9 - 1.3.9); sen. A9-1 Welche Kosten sind versichert? j) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen (siehe A 9 - 1.3.10); A 8 - 1.3.5.2 Erheblich ist ein Versicherungsfall, A 9 - 1.1 Kosten für die Abwendung und k) Kosten für provisorische Maßnahmen wenn der Schaden voraussichtlich 10.000 EUR Minderung des Schadens (siehe A 9 - 1.3.11); übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort not- a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, l) Mehrkosten durch Preissteigerungen wendig ist. die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den (siehe A 9 - 1.3.12); Umständen nach zur Abwendung und Minde- m) Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust so- A 8 - 1.3.5.3 Fahrtmehrkosten werden für ein an- rung des Schadens für geboten halten durften wie Stromverlust aus Stromspeichern gemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten oder die Sie auf unsere Weisung machen. (siehe A 9 - 1.3.13). Urlaubsreisemittel, deren Art und Qualität, sowie der b) Machen Sie Aufwendungen geltend, um einen Dringlichkeit der Rückreise zum Schadenort ent- unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall A 9 - 1.3.1 Feuerlöschkosten spricht. abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu Das sind Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für mindern, so leisten wir Aufwendungsersatz nur, geboten halten durften (auch für Löschmittel), ein- A 8 - 1.3.5.4 Sie sind verpflichtet, vor Antritt der wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli- schließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr Rückreise an den Schadenort mit uns Kontakt aufzu- chen objektiven Betrachtung der Umstände ver- oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleis- nehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuholen, hältnismäßig und erfolgreich waren oder die tung verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht soweit es den Umständen nach zumutbar ist. Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten. nach den Bestimmungen über die Aufwendungen Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gilt B - 2.3 c) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, zur Abwendung und Minderung des Schadens zu er- (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). können wir auch den Aufwendungsersatz nach setzen sind. a) und b) entsprechend kürzen; dies gilt jedoch Nicht versichert sind jedoch Aufwendungen für Leis- A 8 - 1.3.5.5 Fahrtmehrkosten für die vorzeitige nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Wei- tungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, Rückreise werden je Versicherungsfall bis sung entstanden sind. wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse 2.500 EUR übernommen. d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Ent- kostenfrei zu erbringen sind. schädigung für versicherte Sachen betragen zu- A 9 - 1.3.6 Kosten für Hotel- oder ähnliche sammen höchstens die Versicherungssumme je Wir ersetzen Ihnen auch freiwillige Zuwendungen, Unterbringung vereinbarter Position; dies gilt jedoch nicht, so- die Sie an Personen geleistet haben, die sich bei der Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder weit Aufwendungen auf unsere Weisung ent- Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben, sofern ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. standen sind. Sie diese Maßnahmen vor Leistung der Zuwendung Frühstück) vorzunehmen. e) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß a) mit uns abgestimmt haben. erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzu- Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die schießen. A 9 - 1.3.2 Aufräumungskosten und Kosten ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohn- f) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun- für Verkehrssicherungsmaßnah- bar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, men (Absperrkosten) bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung a) Aufräumungs- und Abbruchkosten Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öf- Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt fentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwen- längstens für die Dauer von 180 Tagen. Die Ent- sind. dungen ein, um zerstörte und beschädigte Sa- schädigung ist pro Tag auf 2 Promille der Versiche- Schadenabwendungs- und Schadenminderungs- chen wegzuräumen, zum nächsten Ablage- rungssumme bzw. auf 100 EUR begrenzt, soweit kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, rungsplatz abzutransportieren und sie zu ver- nicht etwas anderes vereinbart ist (es gilt die werden unbegrenzt ersetzt (siehe A 1 - 12.3.2). nichten. Grenze, die für Sie die günstigste ist). b) Verkehrssicherungsmaßnahmen A 9 - 1.2 Kosten der Ermittlung und Feststel- (Absperrkosten) A 9 - 1.3.7 Transport- und Lagerkosten lung des Schadens Das sind Kosten, die für die Abwendung einer Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten a) Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kos- Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versiche- Hausrat zu transportieren und zu lagern. Vorausset- ten für die Ermittlung und Feststellung eines rungsortes entstehen, die durch den Eintritt ei- zung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und von uns zu ersetzenden Schadens, sofern nes Versicherungsfalls besteht und zu deren Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil diese den Umständen nach geboten waren. Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher nicht zumutbar ist. Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Bei- Vorschriften verpflichtet sind. Hierzu zählen Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeit- stand hinzu, so werden diese Kosten nur er- auch Kosten für das Absperren von Straßen, punkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar setzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich ver- Wegen und Grundstücken. oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der pflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für b) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, 50.000 EUR begrenzt. die Dauer von 180 Tagen. können wir auch den Kostenersatz nach a) ent- sprechend kürzen. A 9 - 1.3.3 Bewegungs- und Schutzkosten A 9 - 1.3.8 Bewachungskosten Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sa- A 9 - 1.3 Weitere versicherte Kosten zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. chen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohn- Die folgenden Kosten werden nach den Regelungen Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu bar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige in A 1 - 12.3.3 über die Versicherungssumme hinaus dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. ersetzt bis zu 10 % der Versicherungssumme nach wiederzubeschaffen. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in A 1 - 11.2.1 bis A 1 - 11.3. dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Siche- A 9 - 1.3.4 Tierarztkosten rungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Das gilt Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Ver- Das sind Kosten, die entstehen, um die notwendige längstens für die Dauer von 72 Stunden. sicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefal- Behandlung von Haustieren gemäß A 1 - 5.3.9 vor- len sind: zunehmen. Voraussetzung ist, dass die Verletzun- A 9 - 1.3.9 Schlossänderungskosten a) Feuerlöschkosten (siehe A 9 - 1.3.1); gen unmittelbar durch den Versicherungsfall verur- Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossände- b) Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrs- sacht wurden. rungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass sicherungsmaßnahmen (Absperrkosten) Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be- (siehe A 9 - 1.3.2); A 9 - 1.3.5 Abbruch einer Urlaubsreise findliche Wertschutzschränke durch einen Versiche- c) Bewegungs- und Schutzkosten A 8 - 1.3.5.1 Wir erstatten die tatsächlich angefalle- rungsfall abhandengekommen sind. (siehe A 9 - 1.3.3); nen Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise (Fahrt- d) Tierarztkosten (siehe A 9 - 1.3.4) mehrkosten) von einer bereits angetretenen Urlaubs- e) Abbruch einer Urlaubsreise (siehe A 9 - 1.3.5) reise, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen ei- (siehe A 9 - 1.3.6); nes erheblichen Versicherungsfalls eine A 3643-04 07/2026 Seite 20 von 30 [Seite 21] A 9 - 1.3.10 Reparaturkosten für Leitungswas- serschäden in Wohnungen Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswas- serschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemie- teten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist. A 9 - 1.3.11 Kosten für provisorische Maßnahmen Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen (z. B. wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen Öffnungen vorläufig ver- schlossen werden müssen (z. B. Notverschalungen, Notverglasungen). A 9 - 1.3.12 Mehrkosten durch Preissteigerungen Das sind Kosten, die durch Preissteigerungen ent- stehen, die sich in der Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen Sachen ergeben. Dies setzt voraus, dass Sie die Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen Sachen unverzüglich veranlassen. Tun Sie dies nicht, ersetzen wir diese Kosten nur in der Höhe, wie sie bei unverzüglicher Wiederherstellung eingetreten wären. A 9 - 1.3.13 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Was- ser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehö- ren auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromver- lust aus Stromspeichern/Akkus. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR Euro begrenzt. Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gekürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung. A 3643-04 07/2026 Seite 21 von 30 [Seite 22] ■ Teil A – Abschnitt A 10 Garantien der Barmenia Dieser Abschnitt A 8 regelt diese Garantien/Leistungen: A 10 - 1 Künftige Bedingungsverbesserungen A 10 - 2 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen A 10 - 3 Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- fohlenen Mindestleistungsstandards A 10 - 1 Künftige Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel) Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die "Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratver- sicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis- Schutz)" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. A 10 - 2 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- ser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Haus- ratversicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis- Schutz)" in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt- schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in de- ren jeweils gültigen Fassung. A 10 - 3 Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Mindestleistungs- standards Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Basis-Schutz" (AVB Hausrat-Basis-Schutz)" die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar- beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand 10.10.2022) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.bera- tungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Ver- mittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Ar- beitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleis- tungsstandards für die Vermittler.) A 3643-04 07/2026 Seite 22 von 30 [Seite 23] Teil B Allgemeiner Teil der Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- Hausratversicherung nen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Weitere Regelungen über allgemeine Rechte und Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Pflichten der Vertragsparteien, die gleicherma- – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. ßen für alle Abschnitte des Teils A gelten: serer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Ihre Obliegenheiten Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir B - 1.4 Anfechtung Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln nicht zu Leistungen verpflichtet. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere (Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht B - 1.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und erbringen. Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist. die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- B-1 Was bedeutet die vorvertragliche trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- Anzeigepflicht und welche Folgen kündigen. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- hat ihre Verletzung? spricht. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn B - 1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- B - 1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Regelungen B - 1.1. bis B - 1.4 gelten entspre- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. sen hätten. fung erforderlich ist. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem B - 1.2.3 Vertragsänderung B - 1.6 Erweiterte Anerkennung vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Wir erkennen an, dass uns alle Umstände bekannt wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter gegeben und für die Übernahme der Gefahr erheb- gefahrerheblichen Umständen, die wir Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht lich waren, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich – nach Ihrer Vertragserklärung, angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- oder grob fahrlässig verschwiegen worden sind. – aber noch vor Vertragsannahme sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf in Textform stellen. unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- B-2 Welche Obliegenheiten sind zu teil. beachten? Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B - 2.1 Welche Obliegenheiten sind vor wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der Eintritt des Versicherungsfalls kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- laufenden Versicherungsperiode (B - 5.1.1) Ver- zu beachten? delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt tragsbestandteil. oder arglistig gehandelt. Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind, B - 1.2 Mögliche Folgen einer nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- werden vereinbart: Anzeigepflichtverletzung los kündigen, wenn Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den B - 2.1.1 Für Fahrräder (A 7) haben Sie den Kauf- Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder beleg sowie sonstige geeignete Unterlagen, die den Wir können in einem solchen Fall – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Erwerb und die Identität (Hersteller, Typbezeich- – vom Vertrag zurücktreten, zeigten Umstand ausschließen. nung/Modell und die Rahmennummer) der versicher- – den Vertrag kündigen, ten Sache belegen, zu beschaffen, aufzubewahren – den Vertrag ändern oder Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung und im Schadensfall auf Verlangen vorzulegen, so- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über die Vertragsänderung hinweisen. weit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden anfechten. kann. B - 1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B - 1.2.1 Rücktritt unserer Rechte B - 2.1.2 Wird das Gebäude, in dem sich die ver- Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder sicherte Wohnung befindet, zum Zweck der Reno- können wir vom Vertrag zurücktreten. zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir vierung oder Reparatur eingerüstet, Sie sind ver- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die pflichtet, während der Zeit der Gerüststellung bei Ab- Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen wesenheit aus der Wohnung alle Fenster, Balkontü- – weder eine vorsätzliche, haben. ren und dergleichen zu verschließen und alle Siche- – noch eine grob fahrlässige rungen zu tätigen. Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- B - 2.1.3 Einzuhalten sind Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- a) gesetzliche und behördliche sowie vertraglich wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn zeige kannten. vereinbarte Sicherheitsanforderungen, die die wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- versicherten Risiken zum Gegenstand haben gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- oder sich auf diese beziehen; Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines b) sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt sen hätten. mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ist die Installation von Rauchmeldern bzw. eine der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- Nachrüstung des Gebäudes mit Rauchmeldern be- Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergan- machte Recht begründet, Kenntnis erhalten. hördlich vorgeschrieben, werden wir uns bei Verlet- genheit kein Versicherungsschutz. zung dieser behördlichen Vorschrift bezüglich der Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- vorschriftswidrigen Nichtinstallation der Rauchmel- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- der nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen. rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Die mit einer Obliegenheitsverletzung verbundenen gender Voraussetzung bestehen: tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- Rechtsfolgen ( B - 2.3) treten in diesem Fall nicht frist noch nicht verstrichen ist. ein. A 3643-04 07/2026 Seite 23 von 30 [Seite 24] B - 2.1.4 Welche vertraglich vereinbarten Sicher- f) Lassen Sie das Schadenbild so lange unverän- B - 2.3.2 Unser Kündigungsrecht heitsanforderungen (zusätzliche Oblie- dert, bis die Schadenstelle oder die beschädig- Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- genheiten) haben Sie vor dem Versiche- ten Sachen durch uns freigegeben worden sind. letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- rungsfall zu erfüllen? Sind Veränderungen unumgänglich, müssen füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in das Schadenbild nachvollziehbar dokumentiert B - 2.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos B - 2.1.4.1 Sicherheitsanforderungen (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sa- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb in der kalten Jahreszeit chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenhei- bewahrt werden; Kenntnis erhalten haben, erklären. ten gelten folgende Sicherheitsanforderungen: g) Geben Sie uns soweit möglich unverzüglich Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung jede Auskunft – auf Verlangen in Textform –, weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor- (Versicherungsort – siehe A 1 - 8) zu beheizen und die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. dies genügend häufig zu kontrollieren. des Umfanges unserer Leistungspflicht erfor- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen derlich ist. Zusätzlich ist uns jede Untersuchung B-3 Welche besonderen Umstände und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und über Ursache und Höhe des Schadens und erhöhen die Gefahr? entleert zu halten. über den Umfang unserer Entschädigungs- pflicht zu gestatten; B - 3.1 Begriff der Gefahrerhöhung B - 2.1.4.2 Vertraglich vereinbarte h) Sie müssen uns angeforderte Belege einrei- a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Ab- Sicherheitsanforderungen chen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zu- gabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich Haben wir mit Ihnen zum Schutz vor Einbruch- gemutet werden kann; vorhandenen Umstände so verändert werden, diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch i) Für zerstörte oder abhandengekommene Wert- dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder und vor Raub besondere Sicherungen verein- papiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkun- eine Vergrößerung des Schadens oder die un- bart, werden die nachstehenden Sicherheitsan- den müssen Sie unverzüglich das Aufgebots- gerechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia forderungen Vertragsbestandteil: verfahren einleiten und etwaige sonstige wahrscheinlicher wird. a) Für die Zeit, in der sich niemand in der Woh- Rechte wahren, insbesondere abhandenge- nung aufhält, müssen alle Schließvorrichtungen kommene Sparbücher und andere sperrfähige Keine Gefahrerhöhung durch Einrüstung des und vereinbarten Sicherungen betätigt werden. Urkunden unverzüglich sperren lassen. Gebäudes Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzu- Wir werden uns nicht auf eine Gefahrerhöhung schalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur B - 2.2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche berufen, wenn das Gebäude, in dem sich die für sehr kurze Zeit verlassen wird. Dazu gehört Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Oblie- Ihre versicherte Wohnung befindet, zum Zweck z. B. der Gang zum häuslichen Briefkasten oder genheiten gemäß B - 2.2.1 ebenfalls zu erfüllen – der Renovierung oder Reparatur eingerüstet zur Mülltonne. soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtli- wird. b) Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Siche- chen Umständen möglich ist. Besondere Obliegenheiten zur Einrüstung des rungen und vereinbarten Einbruchmeldeanla- Gebäudes finden Sie unter Ziffer B - 2.1.2. gen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu er- B - 2.3 Welche Rechtsfolgen hat die halten; Störungen, Mängel und Schäden sind Verletzung von Obliegenheiten? b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber unverzüglich zu beseitigen. nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahr- B - 2.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere erheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor B - 2.2 Welche Obliegenheiten sind bei und Leistungspflicht Vertragsschluss gefragt haben. nach Eintritt des Versicherungsfalls Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor, zu beachten? dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: hat oder nach den Umständen als mitversichert Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- gelten soll. nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher zen, sind wir nicht leistungspflichtig. d) Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung die folgenden Pflichten erfüllen: – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu Sinne von a) und b) kann insbesondere dann B - 2.2.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Ver- kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der vorliegen, wenn sicherungsfalls folgende Pflichten: Schwere des Verschuldens. aa) sich ein Umstand ändert, nach dem bei a) Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung Antragstellung bzw. Angebotserstellung und Minderung des Schadens; Im Fall der Verletzung einer nach Eintritt des Versi- gefragt worden ist, Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit cherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklä- bb) sich anlässlich eines Wohnungswechsels dies für Sie zumutbar ist, befolgen sowie Anwei- rungsobliegenheit sind wir nur dann vollständig oder (A 1 - 9) ein Umstand ändert, nach dem sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch geson- bei Antragstellung bzw. Angebotserstel- einholen, wenn die Umstände dies gestatten. derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax lung gefragt worden ist, Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen cc) vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermin- beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun- haben. dert oder in nicht gebrauchsfähigem Zu- gen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermes- stand sind. Das gilt auch bei einem Woh- sen zu handeln. Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- nungswechsel (A 1 - 9). b) Melden Sie uns den Schadeneintritt unverzüg- cherungsschutz bestehen: lich - ggf. auch mündlich oder telefonisch -, Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Unbewohntsein des Versicherungsortes länger nachdem Sie von ihm Kenntnis erhalten haben; keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. als 60 Tage c) Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlun- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Ist der ansonsten ständig bewohnte Versiche- gen gegen das Eigentum unverzüglich der Poli- keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, rungsort länger als 60 Tage unbewohnt, stellt zei an; wenn diese Taten während einer wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der dies eine Gefahrerhöhung dar und ist daher un- Schiffs- oder Zugreise verübt wurden, machen Obliegenheit verzüglich in Textform der Barmenia anzuzei- Sie Anzeige gegenüber dem authorisierten – weder für den Eintritt oder die Feststellung des gen. Bordpersonal; Versicherungsfalls d) Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich – noch für die Feststellung oder den Umfang un- ein Verzeichnis der abhandengekommenen serer Leistungspflicht ursächlich war. Sachen ein; Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig e) Im Fall des Diebstahls eines Fahrrades (A 7 - 1) verletzt haben. müssen Sie uns einen Nachweis dafür erbrin- gen, dass die gestohlene Sache nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde; A 3643-04 07/2026 Seite 24 von 30 [Seite 25] B - 3.2 Ihre Pflichten c) Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen aa) soweit Sie nachweisen, dass die Gefahr- sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine erhöhung nicht ursächlich für den Eintritt men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vor- des Versicherungsfalls oder den Umfang punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des nahme durch einen Dritten gestatten. der Leistungspflicht war oder Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne un- bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versiche- Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. sere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhö- rungsfalls die Frist für unsere Kündigung hung vorgenommen oder gestattet haben, so abgelaufen und eine Kündigung nicht er- B - 4.3 Wegfall des versicherten Risikos müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. folgt war oder Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer cc) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeit- haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen punkt der Gefahrerhöhung einen unseren dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom eintritt, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, Geschäftsgrundsätzen entsprechenden er- Wegfall des Risikos erfahren. nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. höhten Beitrag verlangen. Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur B - 3.3 Kündigung oder Vertragsänderung bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu durch uns Beginn des Versicherungsschutzes/ dem wir vom Wegfall erfahren. a) Kündigungsrecht Dauer und Ende des Vertrages Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach B - 3.2 a), Als Wegfall des versicherten Risikos gilt die vollstän- können wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn B-4 Wann beginnt der Versicherungs- dige und dauerhafte Auflösung des versicherten Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder grob schutz? Hausrates, fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen Wann beginnt und wann endet a) wenn Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haben der Vertrag? aufgenommen werden; Sie zu beweisen. b) nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwoh- Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässig- B - 4.1 Beginn des Versicherungsschutzes nung. keit, können wir unter Einhaltung einer Frist von Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- c) Im Fall Ihres Todes endet das Versicherungs- einem Monat kündigen. cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie verhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir über Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflö- nach B - 3.2 b) und c) bekannt, können wir den nach Fälligkeit im Sinne von B - 5.2.1 zahlen. sung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monate nach Ihrem Tod, wenn nicht bis zu die- Monat kündigen. Sofern Versicherungsschutz für die weiteren Natur- sem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in dersel- b) Vertragsänderung gefahren "Überschwemmung" und "Rückstau" (siehe ben Weise nutzt wie Sie. Statt der Kündigung können wir ab dem Zeit- A 6 - 1.7) vereinbart wurde, beginnt der Versiche- Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des ver- punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Ge- rungsschutz für diese Gefahren nicht vor dem Ablauf sicherten Risikos. schäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten der 14-tägigen Wartezeit (siehe A 6 - 1.7.3). Beitrag verlangen oder die Absicherung der er- höhten Gefahr ausschließen. B - 4.2 Dauer und Ende des Vertrages Der Versicherungsbeitrag Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahr- B - 4.2.1 Vertragsdauer erhöhung um mehr als 10 % oder schließen wir Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- B-5 Was müssen Sie bei der Beitragszah- die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so gegebenen Zeitraum abgeschlossen. lung beachten? können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats Was geschieht, wenn Sie einen nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal- B - 4.2.2 Stillschweigende Verlängerung Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung müs- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- sen wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinwei- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr B - 5.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ sen. stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Versicherungsteuer lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- B - 5.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- B - 3.4 Erlöschen unserer Rechte gung zugegangen ist. barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer sung nach B - 3.3 erlöschen, wenn wir diese nicht in- B - 4.2.3 Vertragsbeendigung der Versicherungsperiode: Sie beträgt nerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bestanden hat. – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver- Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi- B - 3.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung tragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs- a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche- Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten tens ein Jahr. rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver- ist. pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach B - 3.2 a) Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können B - 5.1.2 Versicherungsteuer vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. B - 5.2 Zahlung und Folgen verspäteter haben Sie zu beweisen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag b) Nach einer Gefahrerhöhung nach B - 3.2 b) von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in B - 5.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der und c) sind wir für einen Versicherungsfall, der Textform kündigen. Zahlung später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein- Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird tritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen B - 4.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzei- Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. gepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben Sie Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt a) ist in Textform zu erklären. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an- Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungs- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt pflicht bleibt bestehen, wenn uns die Gefahr- nen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der erhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die über die Entschädigung zugegangen sein. Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be- zahlen. kannt war. A 3643-04 07/2026 Seite 25 von 30 [Seite 26] B - 5.2.2 Späterer Beginn des B - 5.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes B - 6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Versicherungsschutzes und Kündigung Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- fehlendem versicherten Interesse nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, B - 6.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung kein Versicherungsschutz. fen, haben wir den auf die Zeit nach Zugang des Wi- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine derrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- B - 6.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete nes Monats den angemahnten Betrag bezah- unseren Rücktritt beendet, Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Vertragsannahme in Textform gefragt haben, Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag B - 5.2.3 Zahlung bei abweichendem schutz. bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu; Versicherungsschein Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit angemessene Geschäftsgebühr zu. oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. bei der Kündigung ausdrücklich hin. B - 6.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- B - 5.2.4 Rücktritt B - 5.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- endet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht mandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Anfechtungserklärung zu. rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- Geschäftsgrundlage/ rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir Kündigungsrecht bei Widerruf B - 6.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das haben. oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges In- B - 5.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah- tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- teresse genommen ist, nicht entsteht. lung des Erst- oder Einmalbeitrags dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. gebühr verlangen. zu dem nach B - 5.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- deren Konto einzuziehen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur B - 5.4.1 Ihre Pflichten gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende begründenden Umständen erfahren. folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge- Deckung aufweist. macht haben. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden B-7 Änderung des Beitrags im Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Vertragsverlauf die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- B - 7.1 Anpassung des Beitrags auf Grund B - 5.3 Zahlung und Folgen verspäteter nen Zahlungsaufforderung erfolgt. des Lebensalters des Versicherungs- Zahlung/Folgebeitrag c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- nehmers B - 5.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Der Beitrag zur Hausratversicherung richtet sich un- Zahlung Beitragseinzug ter anderem nach Ihrem Lebensalter. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- Sobald Sie das 60. Lebensjahr vollenden, wird – mit ten Zeitpunkt fällig. derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres – widerrufen, so können wir den Vertrag zum der Beitrag, B - 5.3.2 Verzug Ende des laufenden Versicherungsmonats – der sich der aus dem maßgeblichen tariflichen Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- außerordentlich kündigen. Beitragssatz (einschließlich eventueller Bei- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine tragszuschläge für besondere Gefahrverhält- Mahnung von uns erhalten haben. B - 5.4.2 Änderung des Zahlungsweges nisse) errechnet, Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung – für die jeweilige versicherte Gefahr Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift nach Maßgabe der folgenden Tabelle geändert: verschuldet haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir Alters des Versicherte Gefahr Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- Versiche- den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- rungs- standen ist (Ziffer B - 5.3.3). lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu nehmers ■ Feuer, ■ Einfacher verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- ■ Einbruch- Fahrrad- B - 5.3.3 Zahlungsfrist gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- diebstahl/ diebstahl Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Raub/ len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert ■ Leitungs- eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- wasser frist muss mindestens zwei Wochen betragen. gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug ■ Sturm/Hagel können wir Ihnen in Rechnung stellen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Beitragsnachlass (-)/ sie folgende Informationen enthält: B-6 Beitrag bei vorzeitiger – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Vertragsbeendigung ab 60 Jahre - 17,16 % - 25,00 % Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die B - 6.1 Allgemeiner Grundsatz nach B - 5.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, bunden sind. soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. A 3643-04 07/2026 Seite 26 von 30 [Seite 27] B - 7.2 Grundlagen für eine Beitragsanpas- B - 7.2.3 Recht auf Beitragserhöhung/ B - 8.2 Rechtsfolgen der Verletzung der sung ohne Änderung des Versiche- Pflicht zur Beitragssenkung Anzeigepflicht rungsschutzes a) Sofern die Neukalkulation eine Erhöhung des Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach B - 8.1 vor- Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der Scha- Beitrags ergibt, sind wir berechtigt, den Beitrag sätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in denaufwendungen, der Kosten (insbesondere der für die bestehenden Verträge anzupassen. B - 2.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi- Provisionen, der Sach- und Personalkosten, des b) Im Fall einer sich aus der Neukalkulation erge- gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis- Aufwands für die Rückversicherung), des Gewinn- benden Beitragsreduzierung sind wir verpflich- tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir ansatzes und der Feuerschutzsteuer kalkuliert. tet, den Beitrag für die bestehenden Verträge vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anzupassen. anderen Versicherung erhalten haben. B - 7.2.1 Prüfung/Neukalkulation der Beiträge Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für B - 7.2.4 Grenzen einer Beitragsänderung B - 8.3 Haftung und Entschädigung bei bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen a) Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Mehrfachversicherung und - wenn die Entwicklung der Schadenaufwendun- Beitrags weniger als drei Prozent (Bagatell- a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse ge- gen, der Feuerschutzsteuer und der den Verträgen grenze), besteht kein Anpassungsrecht und gen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen zurechenbaren Kosten es erforderlich macht - an auch keine Anpassungsverpflichtung. die Versicherungssummen zusammen den Ver- diese Entwicklung anzupassen. b) Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der sicherungswert oder übersteigt aus anderen Beitrag für den gleichen Versicherungsschutz Gründen die Summe der Entschädigungen, die Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berech- für neu abzuschließende Verträge (bei gleichen von jedem Versicherer ohne Bestehen der an- nung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit risikotechnischen Voraussetzungen). deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge- unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsver- In diesen Fällen kann eine festgestellte, aber nicht samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung trägen sicherzustellen. durchgeführte Erhöhung bzw. Verminderung des vor. Beitrags nach B - 7.2.5 auf die nächste Überprüfung b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt- Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Bei- vorgetragen werden. schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag trag mindestens alle 5 Jahre - gerechnet ab aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach 01.01.2026 - neu kalkuliert. B - 7.2.5 Spätere Berücksichtigung von festge- seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im stellten erforderlichen, aber nicht durch- Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen B - 7.2.2 Regeln der Prüfung/Neukalkulation geführten Änderungen entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der Im Fall einer sich aus der Neukalkulation ergeben- entsprechend, wenn die Verträge bei demsel- bisherigen Schadenentwicklung insbesondere die den Beitragserhöhung kann diese für die nächste ben Versicherer bestehen. voraussichtliche künftige Entwicklung des Schaden- Überprüfung vorgetragen werden. Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen bedarfs. Das gilt auch, wenn erforderliche Veränderungen Versicherungsverträgen Entschädigung für den- des Beitrags festgestellt, aber bei einer Beitragsan- selben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen un- passung nicht berücksichtigt werden, weil sie aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, ternehmenseigene und unternehmensübergreifende – unterhalb der Bagatellgrenze von drei Prozent dass die Entschädigung aus allen Verträgen Daten in Betracht; unternehmensübergreifende Da- liegen (siehe B - 7.2.4 a)), insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- ten werden u.a. vom Gesamtverband der Deutschen oder samtbetrag der Versicherungssummen, aus de- Versicherungswirtschaft e. V. bzw. von der Bundes- – die Neuvertragsbeiträge im Sinne von nen die Beiträge errechnet wurden, nur in die- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur B - 7.2.4 b) überschreiten. sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Verfügung gestellt. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen Auf Grund des in Absatz 1 geregelten Vortrags kön- ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass Sind Teile des Gesamtbestands aller versicherten nen zunächst ungenutzte bzw. unberücksichtigte Er- aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Risiken nach objektiven risikobezogenen Kriterien höhungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Ge- voneinander abgrenzbar, kann die Ermittlung des werden. Reduzierungen werden zwingend nachge- samtbetrag der Versicherungssummen in die- Anpassungsbedarfs durch eine gesondert zu kalku- holt, sobald die Bagatellgrenze überschritten wurde. sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. lierende Zusammenfassung erfolgen, welche mathe- c) Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der matisch-statistischen und geographischen Verfahren B - 7.2.6 Wirksamwerden der Anpassung Absicht geschlossen, sich dadurch einen folgt. Solche Zusammenfassungen kommen z. B. bei Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf- den Kriterien „Nutzungsart“, „Gebäudetyp“, „Alter“, rungsjahres einmal anpassen. fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene „Versicherungssumme“ und die „Geographische Wir teilen Ihnen eine Beitragserhöhung spätestens Vertrag nichtig. Lage des Gebäudes“, in dem sich der versicherte einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und wei- Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, Hausrat befindet, in Betracht. Auch sind wir berech- sen Sie auf Ihr Kündigungsrecht (siehe B - 7.2.7) zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen- tigt, hierbei diejenigen Versicherungsverträge zu- hin. den Umständen Kenntnis erhalten. sammenzufassen, die nach versicherungsmathema- tischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikover- B - 7.2.7 Ihr Kündigungsrecht im Fall einer Bei- B - 8.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung lauf erwarten lassen. tragserhöhung a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr- Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis Die Neukalkulation ist stets auf der Basis einer aus- sungsrechts nach B - 7.2 den Beitrag, ohne dass von dem Entstehen der Mehrfachversicherung reichend großen Zahl abgrenzbarer Risiken durchzu- sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, geschlossen, können Sie verlangen, dass der führen. Sie muss darüber hinaus die anerkannten können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats später geschlossene Vertrag aufgehoben oder Grundsätze der Versicherungsmathematik und Ver- nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhö- die Versicherungssumme unter verhältnismäßi- sicherungstechnik berücksichtigen. hung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bei- herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder be- tragserhöhung wirksam geworden wäre. cherung nicht gedeckt ist. triebsnotwendiger Veränderungen des Sicherheits- Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab- kapitals dürfen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet setzung der Versicherungssumme und Anpas- der bisher kalkulierten Verzinsung dieses Kapitals kein Kündigungsrecht. sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt mit in die Neukalkulation einbezogen werden. wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht. B-8 Mehrere Versicherer, b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen- Veränderungen des Gewinnansatzes und der Provi- Mehrfachversicherung den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch sionssätze bleiben bei der Neukalkulation außer Be- entstanden ist, dass nach Abschluss der meh- tracht. B - 8.1 Anzeigepflicht reren Versicherungsverträge der Versiche- Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Ver- mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig sicherer die andere Versicherung unverzüglich mit- oder im Einvernehmen der Versicherer ge- zuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versiche- schlossen worden, können Sie nur die verhält- rer und die Versicherungssumme anzugeben. nismäßige Herabsetzung der Versicherungs- summen und der Beiträge verlangen. A 3643-04 07/2026 Seite 27 von 30 [Seite 28] B-9 Überversicherung Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung B - 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen durch uns soweit erforderlich mitzuwirken. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: versicherten Interesses erheblich, so können sowohl zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des wir als auch Sie verlangen, dass zur Beseitigung der dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kön- Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich Überversicherung die Versicherungssumme mit so- nen. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der oder fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Bei- einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet ha- chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das trifft oder ben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Sie. dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- Haben Sie die Überversicherung in der Absicht ge- B - 12 Repräsentanten den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Ver- tungsakts. mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen. haltsgleiche Regelung in den Hausratversiche- dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um- Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal- rungsbedingungen eines anderen Versicherers ständen Kenntnis erhalten. tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, durch eines der genannten Ereignisse unwirk- nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu han- sam geworden ist. B - 10 Versicherung für fremde Rechnung deln. B - 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen B - 10.1 Rechte aus dem Vertrag B - 13 Vollmacht des Versicherungs- Leistung und Gegenleistung Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen vertreters Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem B - 13.1 Erklärungen von Ihnen Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi- Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzu- keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Versicherungsschein besitzt. nehmen betreffend Lücke. a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi- B - 10.2 Zahlung der Entschädigung cherungsvertrages; B - 15.3 Keine Schlechterstellung Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein- Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine schließlich dessen Beendigung; zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann c) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab- anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim- schluss des Vertrages und während des Versi- ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen mung verlangen. cherungsverhältnisses. Regelungen. B - 10.3 Kenntnis und Verhalten B - 13.2 Erklärungen von uns B - 15.4 Durchführung der Anpassung a) Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Die nach B - 15.1 bis B - 15.3 zulässigen Änderun- rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versi- Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine gen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und cherung für fremde Rechnung auch die Kennt- oder deren Nachträge zu übermitteln. erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die nis und das Verhalten des Versicherten zu be- Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des rücksichtigen. B - 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des beachten? Was gilt bei Änderung Ihr Kündigungsrecht nach B - 15.5 hinweisen. Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Ihrer Anschrift? Interesse das Verhalten und die Kenntnis des B - 15.5 Kündigung Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der B - 14.1 Formvorgaben Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- Versicherte Ihr Repräsentant ist. Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, der Bedingungsanpassung. zu benachrichtigen: in Textform abzugeben. c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es B - 16 Wann verjähren die Ansprüche aus dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auf- B - 14.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- diesem Vertrag? trag des Versicherten geschlossen und uns gende Stellen gerichtet werden: nicht darüber informiert haben. – an unsere Hauptverwaltung oder B - 16.1 Gesetzliche Verjährung – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- B - 11 Übergang von Ersatzansprüchen Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- B - 11.1 Übergang von Ersatzansprüchen Nachträgen. chen Gesetzbuchs. Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir B - 14.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie B - 16.2 Aussetzung der Verjährung den Schaden ersetzen. uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- gemacht werden. len, gilt Folgendes: hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre in Textform zugeht. Gemeinschaft leben, können wir den Übergang nicht letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. geltend machen, es sei denn, diese Person hat den Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres B - 17 Welches Gericht ist zuständig? Schaden vorsätzlich verursacht. Namens nicht mitteilen. B - 17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- B - 11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von B - 15 Bedingungsänderung trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Ersatzansprüchen – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche- Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be- sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende trag zuständig ist. achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- zu wahren, und nach Übergang des (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- B - 15.1 bis B - 15.3 erfüllt sind: wöhnlichen Aufenthalts. A 3643-04 07/2026 Seite 28 von 30 [Seite 29] B - 17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- B - 21.2 Versicherungsaufsicht trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- B - 18 Welches Recht findet Anwendung? ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht B - 19 Versicherungsjahr Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. E-Mail: poststelle@bafin.de Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- Internet: https://www.bafin.de sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- Tel.: 0800 2 100 500 nen Zeitpunkt. (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Ausnahme: Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgende ge- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- bührenpflichtigen Rufnummer: +49 228 299 70 299. zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- B - 21.3 Rechtsweg jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- weils ganze Jahre. weg zu beschreiten. Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. B - 20 Sanktions-/Embargoklausel Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- republik Deutschland entgegenstehen. B - 21 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind B - 21.1 Versicherungsombudsmann Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- nis geführt hat, können Sie sich an den Versiche- rungsombudsmann e. V. wenden. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- bührenpflichtigen Rufnummern: Tel.: +49 30 20605899 Fax: +49 30 20605898. Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unab- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. A 3643-04 07/2026 Seite 29 von 30 [Seite 30] A 3643-04 07/2026 Seite 30 von 30

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