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Insurance broker / Contents insurance in Germany (Hausratversicherung) / Policy wording archive

Getsafe Comfort: the policy wording in full

Digitaltarif mit vollem Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, GDV- und Arbeitskreis-Garantie, täglichem Kündigungsrecht, Wertsachen bis 50 Prozent und vielen Diebstahlbausteinen bis 2.500 Euro; Elementar, Glas und Fahrrad als Erweiterung.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Getsafe Hausratversicherung Comfort from Getsafe (Contents insurance in Germany (Hausratversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured for household contentsas stated in the policy schedule
Waiver of underinsurance (sum per square metre) and effect of underinsuranceyes„Wir verzichten abweichend von 18.5 auf eine Kürzung wegen Unterversicherung, wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung (Versicherungssumme geteilt durch Wohnfläche in Quadratmeter) mindestens 650 € beträgt.“18.6 BB, page 21
New-for-old replacementyes„der Versicherungswert ist der Wert für die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand („Neuwert“)“13.1 a) BB, page 17
Standard excessnot addressed
Gross negligence: no reduction of the claim paymentyes, up to the sum insured„Wir verzichten abweichend von 2.3.1 auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und somit auf die Kürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden bis 100% der Versicherungssumme.“2.3.2 BB, page 8
Territorial scope and place of insurance (home, ancillary rooms, plot)yes„Versicherungsort ist deine Wohnung an der im Versicherungsschein genannten Adresse.“10.1 BB, page 16
Guarantee against GDV model wording (VHB)yes„Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen.“6.2 AVB, page 8
Meets the minimum standards of the German brokers' working group (Arbeitskreis Beratungsprozesse)yes„Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten, Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesses einhalten.“6.3 AVB, page 8
Best-cover or difference-in-conditions clausenot addressed
Guarantee of previous insurer's cover when switchingnot addressed
Provision for increases in value and new purchasesyes„Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10%. Beträgt die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 €, gilt abweichend ein Vorsorgebetrag von 20%.“13.2 BB, page 18

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning strike, explosionyes, up to the sum insured„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“3.1 BB, page 9
Implosionyes, up to the sum insured„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.“3.5 BB, page 9
Smoke and soot (sudden escape, also without fire)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung. Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.“3.6 BB, page 9
Scorch damage without fire (cigarette, iron)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind Seng- und Schmorschäden.“3.2 BB, page 9
Impact of road vehicles, rail vehicles and aircraftyes, up to the sum insured„Mitversichert sind Schäden durch den Anprall von sonstigen Fahrzeugen (z.B. eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugs).“3.8 BB, page 9
Power surge caused by lightning on electrical appliancesyes, up to the sum insured„Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität“3.3 b) BB, page 9
Burglaryyes, up to the sum insured„Wir kommen für den Schaden auf, wenn ein Dieb in Räume von Gebäuden“4.1 BB, page 9
Robbery at homeyes, up to the sum insured„wenn gegen Haushaltsmitglieder Gewalt angewendet wird, um deren Widerstandskraft gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschließen“4.2 a) BB, page 10
Vandalism after a burglaryyes, up to the sum insured„Wir kommen auch für Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub auf.“4.4 BB, page 10
Escape of water (burst pipes, frost, appliances)yes, up to the sum insured„Wir zahlen bei Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus“5.1 BB, page 12
Water from aquariums, waterbeds and indoor fountainsyes, up to the sum insured„Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen.“5.1 f) BB, page 12
Loss of water (extra consumption after a burst pipe)yes, up to EUR 1,000„Wir übernehmen die aufgrund eines versicherten Schadens entstehenden Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser, Gas und Strom. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt.“9.7 BB, page 15
Storm and hail (from wind force 8)yes, up to the sum insured„Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufortskala“6.1 BB, page 12

Further natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Flooding by heavy rain or overflowing watersyes, up to the sum insured„Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser“ZB-Elementar 2.1, page 26
Sewer backflowyes, up to the sum insured„Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.“ZB-Elementar 2.2, page 26
Earthquakeyes, up to the sum insured„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.“ZB-Elementar 2.3, page 26
Subsidenceyes, up to the sum insured„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“ZB-Elementar 2.4, page 26
Landslide and rockfallyes, up to the sum insured„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“ZB-Elementar 2.5, page 26
Weight of snowyes, up to the sum insured„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen.“ZB-Elementar 2.6, page 26
Avalancheyes, up to the sum insured„Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.“ZB-Elementar 2.7, page 26
Volcanic eruptionyes, up to the sum insured„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste“ZB-Elementar 2.8, page 26
Excess for natural hazardsEUR 500„Für die Erweiterung „Elementar“ besteht eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des entschädigungspflichtigen Schadens, jedoch mindestens 500 € und höchstens 5.000 €.“ZB-Elementar 7, page 27

Bicycles and other theft

PointRuleWording (German)Clause
Bicycle theft (limit as a percentage or in euros)yes, up to the sum insured„Versichert sind Schäden durch Diebstahl (auch Beschädigungen durch versuchten Diebstahl) von Fahrrädern und Fahrradanhängern.“ZB-Fahrrad 1, page 24
Bicycle: no night-time clause (no exclusion between 10 pm and 6 am)yes„dein Fahrrad bzw. Fahrradanhänger mit einem geeigneten und eigenständigen Sicherheitsschloss an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anschließen, wenn du es nicht zur Fortbewegung einsetzt.“ZB-Fahrrad 4.1, page 24
E-bikes and pedelecs (theft, battery, separate limit)yes, up to the sum insured„Als Fahrräder gelten auch nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes) mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h“ZB-Fahrrad 1, page 24
Simple theft of garden furniture, barbecues and tools from the propertyyes, up to EUR 2,500„Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und sonstigem Garteninventar“4.7 b) BB, page 10
Simple theft of prams, wheelchairs and walkersyes, up to EUR 2,500„Versichert ist der Diebstahl von Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehhilfen aus gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.“4.8 BB, page 10
Simple theft of laundry and appliances from shared laundry roomsyes, up to EUR 2,500„Versichert ist der Diebstahl innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, von a) Wäsche und Bekleidung“4.7 a) BB, page 10
Theft from a locked caryes, up to EUR 2,500„dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten Dachbox“4.6 a) BB, page 10
Pickpocketing and distraction theftyes, up to EUR 2,500„Für Haushaltsmitglieder gilt auch der Diebstahl der unmittelbar am Körper getragenen Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (auch Brieftaschen und Geldbörsen), einschließlich deren Inhalt mitversichert.“4.14 BB, page 11
Theft from locked boat cabins and caravansyes, up to EUR 2,500„durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen oder Schlafwagenabteile von Bahnen entwendet“4.15 BB, page 11

Valuables

PointRuleWording (German)Clause
Valuables in total (share of sum insured, art, antiques, furs)yes, up to the sum insured„Für folgende Wertsachen ist die Entschädigung insgesamt auf 50% der Versicherungssumme begrenzt:“8.2.1 BB, page 13
Cash outside a safeyes, up to EUR 2,500„2.500 € insgesamt für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge“8.2.2 a) BB, page 13
Documents, savings books and securities outside a safeyes, up to EUR 12,500„12.500 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere“8.2.2 b) BB, page 13
Jewellery, gemstones, gold and platinum outside a safeyes, up to EUR 25,000„25.000 € insgesamt für Schmuck, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzsammlungen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.“8.2.2 c) BB, page 13
Valuables in a locked safe (limit)yes, up to the sum insured„Die Begrenzungen nach 8.2.2 gelten nicht für Wertsachen, die sich zum Schadenzeitpunkt in einem der folgenden verschlossenen Wertschutzschränke befinden“8.2.3 BB, page 14
Requirements for the safe (weight, security class, anchoring)yes„mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder ... eingemauerter oder fachmännisch am Boden verankerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür.“8.2.3 BB, page 14

Away from home

PointRuleWording (German)Clause
Cover away from home (share of sum insured, maximum)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung für vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sachen ist insgesamt auf 40% der Versicherungssumme begrenzt.“12.7 BB, page 17
Cover away from home: maximum durationyes„Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.“12.1 BB, page 17
Robbery and extortion while away from homeyes, up to the sum insured„Wir zahlen nicht für Sachen, die erst auf Verlangen der Täter an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.“12.5 BB, page 17
Contents in cars, caravans and motorhomesyes, up to EUR 2,500„dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten Dachbox“4.6 a) BB, page 10
Contents of children in education living away (student flat, boarding school, service)yes, up to the sum insured„Wird von der betreffenden Person in diesem Zeitraum allein ein Zimmer oder Appartement bewohnt, so besteht Versicherungsschutz auch ... dass dort ein eigener Hausstand“12.2 BB, page 17
Contents in a retirement or nursing homenot addressed

Costs after a loss

PointRuleWording (German)Clause
Hotel and accommodation costs if the home is uninhabitable (daily rate, duration)yes, up to EUR 100„für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten bis zu 100 € pro Übernachtung.“9.1 a) BB, page 15
Costs of returning from holiday after a major lossyes, up to EUR 2,000„Wenn du wegen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Urlaubs- oder Dienstreise stornieren oder abbrechen und an den Schadenort zurückreisen musst ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt.“9.11 BB, page 16
Clearance and debris removal costsyes, up to the sum insured„für das Aufräumen versicherter Sachen sowie das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen“9.4 a) BB, page 15
Costs of moving and protecting contentsyes, up to the sum insured„wenn zwecks Reparatur oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.“9.4 b) BB, page 15
Transport and storage costsyes, up to the sum insured„für Transport und Lagerung von versichertem Hausrat.“9.1 c) BB, page 15
Lock replacement costs (home, safe, garage)yes, up to the sum insured„Wir übernehmen die Kosten für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für“9.2 BB, page 15
Repair costs for building damage after burglary or vandalismyes, up to the sum insured„für die Reparatur von Schäden im Bereich der Wohnung durch einen Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat“9.3 a) BB, page 15
Provisional measures and guarding (emergency glazing, temporary lock)yes, up to the sum insured„für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen“9.16 a) BB, page 16
Loss adjuster or expert costsyes, up to the sum insured„Für einen von dir hinzugezogenen Sachverständigen oder Beistand tragen wir die Kosten aber nur, sofern wir dich zur Zuziehung aufgefordert haben.“9.6 BB, page 15
Refrigerated and frozen food after power failure or appliance breakdownyes, up to the sum insured„Schäden an Kühl- und Gefriergut in Kühlgeräten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (z.B. Stromausfall) oder durch technisches Versagen der Geräte.“3.3 c) BB, page 9
Data recovery costsyes, up to EUR 1,000„Wir übernehmen die infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort notwendigen Aufwendungen für die technische Wiederherstellung“9.8 BB, page 15

Special items, glass and online risks

PointRuleWording (German)Clause
Glass breakage (furniture glass, mirrors, display cases)yes, up to the sum insured„Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff der Wohnungseinrichtung (Mobiliarverglasungen)“ZB-Glas 3 b), page 25
Glass-ceramic and induction hobsyes, up to the sum insured„Glaskeramik- und Induktionskochflächen, inkl. deren Elektrik/Elektronik.“ZB-Glas 3 d), page 25
Phishing and online banking fraudyes, up to EUR 2,500„Versicherungsschutz besteht auch, wenn du durch gefälschte E-Mails oder Kurznachrichten getäuscht wirst“4.11 BB, page 11
Online shopping fraud and payment card misuseyes, up to EUR 2,500„so ersetzen wir dir den infolge des Missbrauchs dieser Karten entstandenen Schaden, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.“4.5 BB, page 10
Garden tools and robotic mowers on the propertyyes, up to EUR 2,500„Aufsitzrasenmähern und Mährobotern“4.7 c) BB, page 10
Sports equipment (skis, golf, diving gear)yes, up to EUR 5,000„Für Hausrat, der der Ausübung einer Sportart dient, besteht abweichend von 12.1 Versicherungsschutz auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.“12.3 BB, page 17
Musical instrumentsnot addressed
Canoes, rowing, folding and inflatable boats, surfboards and boat equipmentyes, up to the sum insured„Kanus sowie Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte (auch Kite-Surfgeräte, Stand-Up-Paddel-Boards)“8.3.2 d) BB, page 14
Work equipment and furniture in a home officeyes, up to the sum insured„Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen zum Versicherungsort, wenn diese ausschließlich über deine Wohnung zu betreten sind.“10.2 BB, page 16
Tenant's fixtures and fittings (fitted kitchen, floor coverings)yes, up to the sum insured„Zu den versicherten Sachen zählen auch alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen), sofern du diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf deine Kosten beschafft oder übernommen hast.“8.3.4 BB, page 14
Third-party property in the home (guests' belongings, borrowed items)yes, up to the sum insured„Zu den versicherten Sachen zählt auch fremdes Eigentum (zum Beispiel von Besuchern), das sich in deinem Haushalt befindet.“8.3.3 BB, page 14

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Moving house: cover at the old and new addressyes„Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung endet 3 Monate nach Umzugsbeginn.“15.1 BB, page 19
Premium waiver during unemploymentnot addressed
Cancellation (notice periods, after a claim, term)yes„Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen.“3.4 AVB, page 5
Duties after a loss (police report, list of stolen items, deadlines)yes„uns und der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen.“17.3 c) BB, page 20
Safety requirements (locking, heating, shutting off water pipes)yes„Zudem musst du in der kalten Jahreszeit“17.1 BB, page 20
Vacancy and longer absence (restrictions after how many days)yes„die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 90 Tage unbewohnt und wird auch nicht in geeigneter Weise gesichert oder beaufsichtigt.“16.1 c) BB, page 20
Notable exclusions (storm surge, groundwater, dry rot, war)no„Sturmflut, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch“2.1 c) BB, page 8

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Getsafe / Wefox / Friday / Clark Eigenmarken (Haftpflicht-Tarife von Insurtechs)
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Getsafe Hausratversicherung Comfort: Versicherungsbedingungen
[Seite 1] Versicherungsbedingungen/ Kundeninformationen Stand: 01.2023 Hausratversicherung Comfort www.hellogetsafe.com [Seite 2] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Inhaltsverzeichnis Hausratversicherung Comfort Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 03-08 Besondere Bedingungen zur Hausratversicherung „Comfort“ (BB-VHV-Comfort) 09-25 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hausrat – Erweiterung „Fahrraddiebstahl“ (ZB-Fahrraddiebstahl) 26 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hausrat – Erweiterung „Glasbruch“ (ZB-Glasbruch) 27 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hausrat – Erweiterung „Elementargefahren“ (ZB-Elementar) 28-29 Allgemeine Kundeninformationen 30-33 Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 5 VVG) 34-35 2 | 35 [Seite 3] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 1 Vertragsparteien 2 Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 3 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung 4 Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss 5 Weitere Regelungen 6 Bedingungsgarantien 1 Vertragsparteien 1.1 Du Du bist unser Kunde und bezahlst uns die vereinbarten Beiträge. Nach dem Gesetz bist du der „Versicherungsnehmer“. 1.2 Wir Wir sind andsafe (andsafe AG) und Getsafe (Getsafe Digital GmbH). Als andsafe AG sind wir nach dem Gesetz der „Versicherer“ und stehen dir bei versicherten Schäden (Versicherungsfällen) zur Seite. Als Getsafe Digital GmbH, haben wir als Versicherungsvertreter die Vollmacht erteilt bekommen deine Anzeigen und Erklärungen entgegenzunehmen. Somit kümmern wir uns als Getsafe Digital GmbH um den Vertrieb der Produkte und um die Vertragsverwaltung. Darüber hinaus sind wir als Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen. 1.3 Versicherte Personen Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich dir zu. Das gilt auch, wenn andere Personen versichert sind und unabhängig davon, wer den Versicherungsschein besitzt. Soweit andere Personen versichert sind, sind diese neben dir für die Erfüllung der damit verbundenen Obliegenheiten/Pflichten (insbesondere im Schadensfall) verantwortlich. 1.4 Rechtsnachfolger Alle für dich geltenden Bestimmungen sind auf deinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend anzuwenden. 2 Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 2.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig (zur Fälligkeit) bezahlt wird. Zahlst du nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. 2.2 Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. 2.3 Versicherungsperiode Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. 2.4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht widersprichst. 2.5 Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange du die die Zahlung nicht veranlasst hast. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast. 3 | 35 [Seite 4] Hausratversicherung, Stand 01.2023 2.6 Leistungsfreiheit bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag Wenn du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB zahlst, sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn du die Nichtzahlung zu vertreten hast. 2.7 Fälligkeit des Folgebeitrags Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht widersprichst. 2.8 Verzug des Folgebeitrags und Schadensersatz Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn du die verspätete Zahlung zu vertreten hast. Bist du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. 2.9 Mahnung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir dich auf deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen. 2.10 Leistungsfreiheit nach Mahnung Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern du bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug bist. Es besteht so lange kein Versicherungsschutz, bis die Zahlung erfolgt ist. 2.11 Kündigung nach Mahnung Wir können nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug bist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir dich in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. 2.12 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Unsere Leistungsfreiheit nach 2.10 AVB bleibt bis zur Zahlung bestehen. 2.13 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hast du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Apple Pay, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde. Konnte der fällige Beitrag ohne dein Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von uns in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. 2.14 Änderung der Zahlungsart / Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche Hast du zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholter Einziehungsversuche, nicht eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen. Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Die dadurch verursachten Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche (Bearbeitungsgebühren z.B. von Kreditinstituten oder einem Zahlungsdienstleister) können wir dir in Rechnung stellen. 4 | 35 [Seite 5] Hausratversicherung, Stand 01.2023 3 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung 3.1 Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. 3.2 Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien fristgemäß vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. 3.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3.4 Dein Kündigungsrecht (tägliches Kündigungsrecht) Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir gewünschten späteren Zeitpunkt wirksam (d.h. der Vertrag endet mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wird). 3.5 Unser Kündigungsrecht Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. 3.6 Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss uns bzw. dir in Textform (z. B. E-Mail) und spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein. Du kannst bestimmen, ob deine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dir wirksam. 3.7 Wegfall des versicherten Interesses Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. 3.8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 3.8.1. Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. 3.8.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse 3.8.2.1 Widerrufst du deine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung), müssen wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast. 3.8.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. 3.8.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. 3.8.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. 4 Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss 4.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Du hast bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung uns alle dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir dir nach deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. 5 | 35 [Seite 6] Hausratversicherung, Stand 01.2023 4.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht 4.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn du nachweist, dass du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn du nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. 4.2.2 Kündigung Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten. 4.2.3 Vertragsänderung Ist unser Rücktrittsrecht nach 4.2.1 AVB ausgeschlossen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von dir unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Bist du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, kannst du den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wir haben dich in dieser Mitteilung auf dein Kündigungsrecht hinzuweisen. 4.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Dabei müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen. 4.4 Unsere Hinweispflicht Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben. 4.5 Ausschluss von unseren Rechten Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 4.6 Anfechtung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen. 4.7 Erlöschen unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn du (oder dein Vertreter) die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hast. 5 Weitere Regelungen 5.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass du dies wusstest, kannst du die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn du es nicht innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem du von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zugeht. 5.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 5.2.1 Form, zuständige Stelle 6 | 35 [Seite 7] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Die für uns oder für dich bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns oder dir erfolgen, sind in Textform (z. B. über E-Mail, Getsafe-App) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. 5.2.2 Änderung deiner E-Mail-Adresse, Anschrifts- oder Namensänderung Sollte sich deine E-Mail-Adresse, deine Anschrift oder dein Name ändern, musst du uns dies unverzüglich mitteilen bzw. selbst in der Getsafe-App abändern. Hast du uns eine Änderung deiner E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dir gegenüber abzugeben ist, eine Nachricht über dein Kundenkonto in der Getsafe-App oder die Absendung einer E-Mail an die letzte uns bekannte E-Mail-Adresse. Die Erklärung gilt an dem Tag der Absendung als zugegangen. Falls gesetzlich die Schriftform vorgegeben ist, genügt für eine Willenserklärung, die wir dir gegenüber abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung deines Namens. 5.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters 5.3.1 Erklärungen von dir Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von dir abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags; b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses. 5.3.2 Erklärungen von uns Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an dich zu übermitteln. 5.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die du im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst du nur gegen dich gelten lassen, wenn du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kanntest. 5.4 Verjährung Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 5.5 Örtlich zuständiges Gericht 5.5.1 Klagen gegen uns Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Verlegst du jedoch nach Vertragsschluss deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. 5.5.2 Klagen gegen dich Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach deinem Sitz, dem Sitz deiner Niederlassung oder deinem Wohnsitz; fehlt ein solcher, nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. 5.6 Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 5.7 Embargobestimmung (Sanktionsklausel) 7 | 35 [Seite 8] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. 6 Bedingungsgarantien 6.1 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. 6.2 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen. 6.3 Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten, Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesses einhalten. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.) 6.4 Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass du uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und deine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtrittst. Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. Besondere Bedingungen zur Hausratversicherung „Comfort“ (BB-HR-Comfort) 1 Versicherte Gefahren und Schäden Wir zahlen Entschädigung für versicherte Sachen bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch ● Feuer (Brand) und weitere Sachbeschädigungen nach 3, ● Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und weitere Eigentumsdelikte nach 4, ● Leitungswasser nach 5, ● Naturgefahren Sturm oder Hagel nach 6, ● Weitere Gefahren und Schäden nach 7. 2 Ausschlüsse, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistige Täuschung, Repräsentanten 2.1 Generelle Ausschlüsse Auch wenn andere Ursachen mitgewirkt haben, zahlen wir nicht für Schäden durch: a) Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, b) Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen, c) Sturmflut, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch, 2.2 Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls Wenn du den Schaden vorsätzlich herbeiführst, erbringen wir keine Leistung. 2.3 Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (grobe Fahrlässigkeit) 2.3.1. Wenn du den Schaden grob fahrlässig herbeifuhrst, ist dieser grundsätzlich versichert. Wir sind jedoch berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht, zu kürzen. 2.3.2. Wir verzichten abweichend von 2.3.1 auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und somit auf die Kürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden bis 100% der Versicherungssumme. 8 | 35 [Seite 9] Hausratversicherung, Stand 01.2023 2.4 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch dich in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. 2.5 Repräsentanten Du musst dir die Kenntnis und das Verhalten deiner Repräsentanten zurechnen lassen. 3 Feuer (Brand) und weitere Sachbeschädigungen 3.1 Feuer (Brand), Nutzwärmeschäden Versichert sind Schäden durch Feuer (Brand). Definition: Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Mitversichert sind auch Nutzwärmeschäden. Definition: Nutzwärmeschäden sind Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. 3.2 Seng- und Schmorschäden Mitversichert sind Seng- und Schmorschäden. Definition: Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar werden und nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind. 3.3 Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Stromschäden Wir zahlen für a) Schäden durch Blitzschlag (der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen), b) Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität, c) Schäden an Kühl- und Gefriergut in Kühlgeräten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (z.B. Stromausfall) oder durch technisches Versagen der Geräte. 3.4 Explosion, Blindgänger aus beendeten Kriegen Versichert sind Schäden durch Explosion. Definition: Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Mitversichert sind abweichend von 2.1 a) Explosionsschäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen. 3.5 Implosion Versichert sind Schäden durch Implosion. Definition: Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. 3.6 Rauch, Ruß und Verpuffung Mitversichert sind Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung. Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen. 3.7 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. 3.8 Anprall sonstiger Fahrzeuge Mitversichert sind Schäden durch den Anprall von sonstigen Fahrzeugen (z.B. eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugs). Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Fahrzeug nicht von dir oder einer mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wurde. 3.9 Überschallknall Wir zahlen für Schäden durch Überschalldruckwellen infolge eines Überschallfluges. 4 Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und weitere Eigentumsdelikte 4.1 Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Wir kommen für den Schaden auf, wenn ein Dieb in Räume von Gebäuden a) einbricht, einsteigt oder mit unberechtigt nachgemachten Schlüsseln (falscher Schlüssel) oder mit Hilfe von Werkzeugen eindringt, b) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die sich der Dieb durch einen versicherten Einbruch oder Raub beschafft hatte, 9 | 35 [Seite 10] Hausratversicherung, Stand 01.2023 c) mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er sich durch Diebstahl beschafft hatte, vorausgesetzt, dass weder du noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte(st), d) eindringt und dort auf die in Absatz a) oder b) beschriebene Art ein Behältnis öffnet. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind. Wir bieten auch Versicherungsschutz, wenn der Dieb aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und gemäß 4.1 a) oder b) Gewalt anwendet oder androht, um sich den Besitz des gestohlen Gutes zu erhalten. 4.2 Raub Raub ist in folgenden Fällen gegeben: Wir zahlen für Schäden durch Raub, a) wenn gegen Haushaltsmitglieder Gewalt angewendet wird, um deren Widerstandskraft gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschließen (die Anwendung von Gewalt liegt nicht vor, wenn Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden, z.B. bei einem Trickdiebstahl), b) wenn Haushaltsmitglieder Sachen hergeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll, c) wenn Haushaltsmitgliedern Sachen weggenommen werden, weil deren körperlicher Zustand beeinträchtigt und dadurch ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Wir ersetzen den Schaden jedoch nur, wenn die Beeinträchtigung unmittelbar vor der Wegnahme durch einen Unfall oder eine nicht selbst verschuldete sonstige Ursache eingetreten war (zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt, nicht aber Trunkenheit). Wir zahlen auch, wenn eine mit deiner Zustimmung am Versicherungsort anwesende Person von einem solchen Ereignis betroffen ist. Bei einem versicherten Raub besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Versicherungsort oder an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird. 4.3 Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl oder Raub Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die durch den Versuch eines Einbruchdiebstahls oder Raubs entstehen. 4.4 Vandalismus nach Einbruchdiebstahl oder Raub Wir kommen auch für Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub auf. Vandalismus liegt vor, wenn der Täter auf eine der in 4.1 oder 4.2 beschriebenen Arten in die versicherten Räume eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 4.5 Kartenmissbrauch Werden durch Einbruchdiebstahl, Raub, Trickdiebstahl oder Diebstahl von Taschen (nach 4.1, 4.2, 4.13 oder 4.14) Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet bzw. weggenommen, so ersetzen wir dir den infolge des Missbrauchs dieser Karten entstandenen Schaden, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 4.6 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen, Spinden und Schließfächern Versichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus a) dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder -anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten Dachbox; b) dem Innenraum (Kajüte, Backkiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeugs, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss; c) einem verschlossenen Spind oder einem verschlossenen Schließfach. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Behältnisse fest umschlossen sind und vom Täter aufgebrochen oder mittels falscher Schlüssel oder mittels anderer Werkzeuge geöffnet wurden. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als feste Umschließung. Ausgeschlossen sind Bargeld und Wertsachen nach 8.2.1. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 4.7 Diebstahl auf dem Grundstück Versichert ist der Diebstahl innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, von a) Wäsche und Bekleidung, b) Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und sonstigem Garteninventar (z.B. Wäschespinnen oder Pflanzen in Zierkübeln), c) Aufsitzrasenmähern und Mährobotern, d) Gartenbeleuchtungen, Skulpturen und Zierbrunnen, e) Kinderspiel- und Sportgeräten, f) Antennenanlagen und Markisen, g) technischen, optischen und akustischen Sicherungsanlagen, 10 | 35 [Seite 11] Hausratversicherung, Stand 01.2023 h) Waschmaschinen und Wäschetrocknern, i) Kleinvieh (z.B. Hasen, Geflügel), Futter- und Streuvorräten, sofern die Haltung dieser Tiere nicht gewerblich und/oder landwirtschaftlich betrieben wird. Nicht versichert ist fremdes Eigentum. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 4.8 Diebstahl von Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehhilfen Versichert ist der Diebstahl von Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehhilfen aus gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 4.9 Diebstahl während stationären Aufenthalten Versichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen, die sich innerhalb ● eines Krankenhauses, ● einer Rehabilitationseinrichtung oder ● einer Kuranstalt in dem Zimmer befinden, in dem Haushaltsmitglieder im Rahmen eines stationären Aufenthaltes untergebracht sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. Für Wertsachen nach 8.2.1 ist die Entschädigung begrenzt auf 200 €. 4.10 Einbruch über nicht versicherte Räume Versicherungsschutz besteht auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, gemäß 4.1 in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird. 4.11 Online-Banking-Betrug (Phishing) Versicherungsschutz besteht auch, wenn du durch gefälschte E-Mails oder Kurznachrichten getäuscht wirst und für das Online-Banking erforderliche Zugangs- und Identifikationsdaten deiner privaten Bankkonten an unbefugte Dritte übermittelst, die damit unberechtigte Online-Überweisungen durchführen. Dieser Schutz gilt in gleicher Weise auch für private Bankkonten der Haushaltsmitglieder. Nicht versichert sind Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet. Ersetzt wird der unmittelbar aus den Überweisungen resultierende Vermögensschaden, höchstens jedoch 2.500 € je Versicherungsfall. Dabei gelten sämtliche Überweisungen, die der unbefugte Dritte mit den abgefragten Daten durchgeführt hat, als ein Versicherungsfall. 4.12 Diebstahl am Arbeitsplatz Versichert sind auch Schäden durch Diebstahl am Arbeitsplatz (innerhalb von Gebäuden) von Haushaltsmitgliedern während der Büro- und Geschäftszeiten. Nicht versichert sind Bargeld und Wertsachen nach 8.2.1. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 4.13 Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes Versichert sind auch Schäden durch einen Trickdiebstahl, wenn sich der Dieb durch Täuschung eines Haushaltsmitglieds Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Werden bei einem Trickdiebstahl Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet so gilt 4.5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 4.14 Diebstahl von Taschen Für Haushaltsmitglieder gilt auch der Diebstahl der unmittelbar am Körper getragenen Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (auch Brieftaschen und Geldbörsen), einschließlich deren Inhalt mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. Werden bei dem Diebstahl von Taschen Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet so gilt 4.5. 4.15 Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen, wenn diese durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen oder Schlafwagenabteile von Bahnen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. 5 Leitungswasser 11 | 35 [Seite 12] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: ● Leitungswasserschäden nach 5.1, ● Frostbedingte- und sonstige Bruchschäden nach 5.2. 5.1 Leitungswasserschäden Wir zahlen bei Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, b) Einrichtungen, die mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbunden sind (zum Beispiel Waschmaschinen), oder aus deren Wasser führenden Teilen, c) Klima- oder Heizungsanlagen, d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, e) innen liegenden Regenfallrohen, f) Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen. Sole, Öle, Kühl- oder Kältemittel sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. Wir zahlen nicht für Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Wasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sowie für Schäden am Inhalt eines ausgelaufenen Aquariums. 5.2 Frostbedingte- und sonstige Bruchschäden Wir zahlen für folgende Schäden, sofern du die genannten Rohre und Installationen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf deine Kosten beschafft oder übernommen hast: a) Frostbedingte- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, an Rohren von Wasserlösch-, Berieselungs-, Klima- oder Heizungsanlagen sowie an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser), b) Frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, sowie deren Anschlussschläuchen, Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Klima- oder Heizungsanlagen. Für sonstige Bruchschäden an Armaturen (Bruchschäden die nicht durch Frost verursacht sind) ist die Entschädigung auf 500 € begrenzt. Wir zahlen nur, soweit sich die Rohre und Installationen innerhalb des Baukörpers befinden (oder auf dem Dach, soweit Rohre von Solarheizungsanlagen betroffen sind). 6 Sturm, Hagel 6.1 Sturm Definition: Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: 6.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet. 6.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind. 6.2 Hagel Definition: Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 6.3 Versicherte Sturm-/Hagelereignisse 6.3.1 Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: a) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. b) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude - oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden -, baulich verbunden sind. c) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. d) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. e) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. 6.3.2 Versicherungsschutz besteht, wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch eine Öffnung in das Gebäude eindringt, bei dem es sich um einen durch Sturm oder Hagel verursachten Gebäudeschaden handelt. 12 | 35 [Seite 13] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen. 6.4 Sturm- und Hagelschäden an Sachen außerhalb von Gebäuden Wir zahlen nicht für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich zu deiner Wohnung gehören, sind jedoch auf dem gesamten Grundstück versichert. 6.5 Sturm- und Hagelschäden an Sachen außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück Abweichend von 6.4 zahlen wir auch für Sturm und Hagelschäden an versicherten Sachen auch außerhalb des Gebäudes auf dem gesamten Grundstück (inkl. Balkonen, Loggien, Terrassen), auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. 7 Weitere Gefahren und Schäden 7.1 Innere Unruhen, Streik und Aussperrung Wir zahlen für Schäden an versicherten Sachen durch a) innere Unruhen einschließlich der Wegnahme von Sachen bei Plünderungen, b) unmittelbare Handlungen streikender oder ausgesperrter Arbeitnehmer. 7.2 Transportmittelunfall Wir zahlen auch für versicherten Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. 7.3 Schäden am Hausrat durch Wildtiere Wir zahlen auch für Schäden durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung gelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen. Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild zählen (z.B. Wildschweine, Rehe, Rothirsche, Fasane) und Waschbären. Nicht versichert sind Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen außerhalb der Wohnung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. 8 Versicherte Sachen und nicht versicherte Sachen Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist auch versichert. Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach 12 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist. 8.1 Hausrat Zum Hausrat zählen a) alle Sachen, die den Haushaltsmitgliedern zur privaten Nutzung (Gebrauch und Verbrauch) dienen; b) Bargeld und Wertsachen in den Grenzen nach 8.2.1 und 8.2.2; c) Haustiere, die üblicherweise in Wohnungen gehalten werden (zum Beispiel Hunde, Katzen oder Vögel); d) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. 8.2 Wertsachen und deren Entschädigungsgrenzen, Wertschutzschränke 8.2.1 Entschädigungsgrenze für Wertsachen Für folgende Wertsachen ist die Entschädigung insgesamt auf 50% der Versicherungssumme begrenzt: a) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte), b) Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, c) alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen und Armband- und Taschenuhren), Briefmarken- und Münzsammlungen, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, d) Kunstgegenstände und Antiquitäten. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen gilt nicht für Antiquitäten, die weniger als 100 Jahre alt sind und nicht für antike Möbel. 8.2.2 Besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen Befinden sich die folgenden Wertsachen nicht in einem Wertschutzschrank nach 8.2.3, ist die Entschädigung begrenzt auf a) 2.500 € insgesamt für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, b) 12.500 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere, c) 25.000 € insgesamt für Schmuck, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzsammlungen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Obergrenze für die Entschädigung bleibt der sich nach 8.2.1 ergebende Wert insgesamt für alle vom Schaden betroffenen Wertsachen. 13 | 35 [Seite 14] Hausratversicherung, Stand 01.2023 8.2.3 Wertschutzschrank Die Begrenzungen nach 8.2.2 gelten nicht für Wertsachen, die sich zum Schadenzeitpunkt in einem der folgenden verschlossenen Wertschutzschränke befinden: a) mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder b) eingemauerter oder fachmännisch am Boden verankerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Kundenschließfächer in Tresorräumen von Banken stehen Wertschutzschränken nach Absatz a) und b) gleich. 8.3 Ferner gehören zum Hausrat: 8.3.1 Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelsware und Musterkollektionen Zum Hausrat zählen auch Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelsware und Musterkollektionen, die dem Beruf oder Gewerbe der Haushaltsmitglieder dienen. Für Handelsware und Musterkollektionen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. 8.3.2 Fahrzeuge Zum Hausrat zählen auch a) E-Bikes/Pedelecs, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher und Go-Karts, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, b) nicht versicherungspflichtige Spielfahrzeuge (auch Modellfahrzeuge, Flugmodelle und Drohnen), c) Fallschirme, Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, d) Kanus sowie Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte (auch Kite-Surfgeräte, Stand-Up-Paddel-Boards), e) Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen (z. B. Kindersitze, Sommer-/Winterräder, Fahrradträger und Dachboxen), sofern sie nicht am Fahrzeug montiert sind. Für Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen nach 8.3.2 e) ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. Nicht versichert sind alle sonstigen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Teile und Zubehör von Luft- und Wasserfahrzeugen nach 8.4.1 c) und d). 8.3.3 Fremdes Eigentum Zu den versicherten Sachen zählt auch fremdes Eigentum (zum Beispiel von Besuchern), das sich in deinem Haushalt befindet. Das gilt jedoch nicht für Sachen von deinen Mietern bzw. Untermietern nach 8.4.1 e). 8.3.4 Einbauten Zu den versicherten Sachen zählen auch alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen), sofern du diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf deine Kosten beschafft oder übernommen hast. Du musst aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. Serienmäßig produzierte Anbaumöbel und -küchen, die ohne großen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden, sind versichert, unabhängig davon, wem sie gehören. 8.3.5 Technische, optische und akustische Sicherungsanlagen Zu den versicherten Sachen zählen auch technische, optische und akustische Anlagen von dir, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen und die sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Diese Deckung besteht subsidiär (sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann). 8.4 Nicht versicherte Sachen 8.4.1 Nicht zum Hausrat gehören a) Gebäudebestandteile, es sein denn, sie sind in Nr. 8.3.4 genannt, b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch dich als Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht mitversichert, c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 8.3.2 a) und e) genannt, d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter 8.3.2 b) bis d) genannt, e) Hausrat von Mietern bzw. Untermietern in deiner Wohnung (auch bei kurzzeitiger Vermietung einer Unterkunft zum Beispiel über Airbnb), es sei denn, dieser wurde ihnen von dir überlassen, f) Hausrat in Privatbesitz, der bereits durch einen besonderen Versicherungsvertrag versichert ist (zum Beispiel über eine Spezialversicherung für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen). 8.4.2 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine versicherten Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten und Programmen sind jedoch im Umfang von 9.8 versichert. 9 Versicherte Kosten 9.1 Hotel-, Transport- und Lagerkosten Falls deine Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar wird (das heißt die Wohnung ist auch nicht teilweise bewohnbar), übernehmen wir folgende Kosten: 14 | 35 [Seite 15] Hausratversicherung, Stand 01.2023 a) für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten bis zu 100 € pro Übernachtung. Wenn du stattdessen z.B. bei Verwandten, Freunden oder Bekannten übernachtest, zahlen wir, sofern du es wünschst, eine Aufwandsentschädigung von bis zu 20 € pro Tag; b) für die Unterbringung von Haustieren (zum Beispiel in einer Tierpension) bis zu 40 € pro Tag; c) für Transport und Lagerung von versichertem Hausrat. Die Wohnung gilt als unbewohnbar, wenn die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten übernehmen wir, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist oder du in eine andere Wohnung umgezogen bist, längstens für 200 Tage. 9.2 Schlossänderungskosten Wir übernehmen die Kosten für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für a) Türen der Wohnung, b) in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke, c) Gemeinschaftstüren, die gemeinsam mit anderen Hausbewohnern benutzt werden, durch einen versicherten Schaden abhandengekommen sind. 9.3 Reparaturkosten für Gebäudeschäden Folgende Kosten übernehmen wir aufgrund eines versicherten Schadenereignisses, auch wenn es sich dabei nicht um Schäden an deinem Hausrat handelt: a) für die Reparatur von Schäden im Bereich der Wohnung durch einen Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat; b) für die Reparatur von Schäden innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub; c) für die Reparatur von Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung. 9.4 Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten Wir übernehmen die aufgrund eines versicherten Schadenereignisses notwendigen Kosten a) für das Aufräumen versicherter Sachen sowie das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten, b) wenn zwecks Reparatur oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. 9.5 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten Wir ersetzen die Kosten für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens, a) die du bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach für geboten halten durftest (auch wenn die Aufwendungen letztlich erfolglos geblieben sind) oder b) um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, sofern diese Aufwendungen verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind. Wenn du es wünschst, werden wir dir den erforderlichen Betrag vorschießen. Versichert sind auch Feuerlöschkosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, jedoch nur soweit diese Leistungen nicht bereits im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. 9.6 Schadenermittlungskosten Wir übernehmen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern die Aufwendungen nach den Umständen geboten waren. Für einen von dir hinzugezogenen Sachverständigen oder Beistand tragen wir die Kosten aber nur, sofern wir dich zur Zuziehung aufgefordert haben. 9.7 Kosten für Mehrverbrauch an Wasser, Gas und Strom Wir übernehmen die aufgrund eines versicherten Schadens entstehenden Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser, Gas und Strom. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. 9.8 Datenrettungskosten Wir übernehmen die infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort notwendigen Aufwendungen für die technische Wiederherstellung (nicht Wiederbeschaffung) von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzänderung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung. Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung du nicht berechtigt bist (zum Beispiel Raubkopien) sowie für Programme und Daten, die du auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhältst. Ebenso wird für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs keine Entschädigung geleistet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. 9.9 Telefonkosten nach Einbruch Wir übernehmen die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen. 15 | 35 [Seite 16] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. 9.10 Umzugskosten nach einem Schaden Wenn Deine Wohnung durch einen versicherten Schaden dauerhaft unbewohnbar wird, übernehmen wir die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. 9.11 Stornierungs- oder Rückreisekosten einer Urlaubs- oder Dienstreise Wenn du wegen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Urlaubs- oder Dienstreise stornieren oder abbrechen und an den Schadenort zurückreisen musst, erstatten wir dir a) die dadurch verursachten Stornierungskosten oder b) die Fahrtmehrkosten der vorzeitigen Rückreise. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. Ersetzt werden die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel (beispielsweise Flugzeug, Bahn, PKW). Die Angemessenheit richtet sich danach, welches Reisemittel du für die Urlaubs- oder Dienstreise benutzt hast und wie dringend deine Rückreise ist. Die Kosten erstatten wir auch für mitreisende Haushaltsmitglieder und mitreisende Haustiere. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. 9.12 Tierarztkosten Wenn durch einen versicherten Schaden Haustiere verletzt werden, übernehmen wir die hierfür notwendigen Behandlungskosten bei einem Tierarzt bis maximal 2.000 € je Versicherungsfall. 9.13 Wiederbeschaffungskosten für Führerscheine, Ausweisdokumente und Kreditkarten Wir übernehmen die aufgrund eines versicherten Schadens notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von Führerscheinen, Ausweisdokumenten und Kreditkarten. 9.14 Mehrkosten durch Preissteigerungen Wir ersetzen die notwendigen Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des versicherten Schadens und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen. 9.15 Mehrkosten für energieeffizientere Haushaltsgeräte Wir ersetzen die Mehrkosten für nach einem versicherten Schaden neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Haushaltsgeräte (wie z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke) der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse. 9.16 Sicherungsmaßnahmen Für Sicherungsmaßnahmen aufgrund eines versicherten Schadens übernehmen wir folgende Kosten: a) für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen, b) für die Bewachung versicherter Sachen bis zu 48 Stunden, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. c) für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht, zu deren Beseitigung du aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet bist. 9.17 Mehrkosten durch Technologiefortschritt Wir ersetzen die durch einen versicherten Schaden entstandenen Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte aufgrund Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, welches der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt. 9.18 Kosten für Psychologische Hilfe Wenn Haushaltsmitglieder aufgrund eines versicherten Schadens eine psychologische Betreuung benötigen, übernehmen wir die hierdurch entstandenen Kosten bis 1.000 €. Diese Deckung besteht subsidiär (sofern keine Entschädigung über eine andere Versicherung erlangt werden kann). 10 Versicherungsort 10.1 Wohnung und von Haushaltsmitgliedern genutzte Räume auf dem Grundstück Versicherungsort ist deine Wohnung an der im Versicherungsschein genannten Adresse. Zum Versicherungsort zählen auch alle auf dem Grundstück befindlichen Räume, Garagen, Carports, Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen, die ausschließlich von den Haushaltsmitgliedern privat genutzt werden. 10.2 Arbeitszimmer Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen zum Versicherungsort, wenn diese ausschließlich über deine Wohnung zu betreten sind. 10.3 Gemeinschaftsräume 16 | 35 [Seite 17] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Zum Versicherungsort zählen auch auf dem Grundstück befindliche Gemeinschaftsräume, die zur Aufbewahrung von versicherten Sachen vorgesehen sind (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrrad- und Waschkeller). 10.4 Sachen auf dem Grundstück Für Antennenanlagen und Markisen gemäß 8.1 d) sowie für Sicherungsanlagen nach 8.3.5 gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 10.5 Garagen am Wohnort In Ergänzung zu 10.1 zählen Garagen auch dann noch zum Versicherungsort, wenn sie sich an deinem Wohnort (politische Gemeinde) befinden. 10.6 Kundenschließfächer von Banken Zum Versicherungsort zählen auch von Haushaltsmitgliedern ausschließlich zu privaten Zwecken genutzte Kundenschließfächer in Tresorräumen von Banken in Deutschland. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank. 10.7 Definition der Wohnfläche Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume der Wohnung oder des Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräume (siehe Mietvertrag/Baubeschreibung etc.). Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. 11 Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den du je Versicherungsfall selbst zu tragen hast. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. 12 Außenversicherung 12.1 Begriff und Geltungsdauer Dein Hausrat ist weltweit versichert, solange er sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend. 12.2 Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst Halten sich Haushaltsmitglieder zur Ausbildung, des Studiums oder Ableistung eines Freiwilligendienstes (zum Beispiel: Freiwilliger Wehrdienst oder Freiwilliges Soziales Jahr) außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies abweichend von 12.1 solange als vorübergehend, bis die Ausbildung, das Studium oder der Freiwilligendienst beendet wird. Wird von der betreffenden Person in diesem Zeitraum allein ein Zimmer oder Appartement bewohnt, so besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein eigener Hausstand begründet wurde. 12.3 Außenversicherung für Sportgeräte Für Hausrat, der der Ausübung einer Sportart dient, besteht abweichend von 12.1 Versicherungsschutz auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. 12.4 Einbruch Für Schäden durch Einbruch müssen die in 4.1 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. 12.5 Raub Bei Raub unter Androhung einer Gewalttat nach 4.2 Absatz b) besteht Außenversicherungsschutz nur wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Wir zahlen nicht für Sachen, die erst auf Verlangen der Täter an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. 12.6 Sturm und Hagel Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. 12.7 Entschädigungsgrenze Die Entschädigung für vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sachen ist insgesamt auf 40% der Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zudem die Entschädigungsgrenzen nach 8.2.2. 13 Versicherungswert, Versicherungssumme und ihre Anpassung 13.1 Versicherungswert Der wie folgt zu ermittelnde Versicherungswert ist die Grundlage für die Berechnung der Schadenzahlung: a) der Versicherungswert ist der Wert für die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand („Neuwert“), b) für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Preis für die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte, 17 | 35 [Seite 18] Hausratversicherung, Stand 01.2023 c) für Sachen, die für ihren Zweck in deinem Haushalt nicht mehr zu verwenden sind, ist der Versicherungswert der für dich erzielbare Verkaufspreis („gemeiner Wert“), d) für Wertsachen werden höchstens die sich nach 8.2.1 und 8.2.2 ergebenden Werte angesetzt. 13.2 Versicherungssumme, Vorsorge Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert nach 13.1 entsprechen, um eine Unterversicherung nach 18.5 zu vermeiden. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10%. Beträgt die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 €, gilt abweichend ein Vorsorgebetrag von 20%. 13.3 Überversicherung Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert, so kannst sowohl du als auch wir verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt und der Beitrag entsprechend den Tarifbestimmungen an die neue Versicherungssumme angepasst wird. 13.4 Unterversicherung Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, kann sich im Versicherungsfall nach 18.5 eine Kürzung der Entschädigung ergeben. 13.5 Anpassung der Versicherungssumme 13.5.1 Deine Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Maßgeblich ist der letzte vor der Berechnung der Summenanpassung vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index im Vergleich zum Vorjahreswert. Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet. Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. Wir werden dich spätestens einen Monat vor der Anpassung der Versicherungssumme informieren. Die Anpassung wird nicht durchgeführt, wenn du innerhalb eines Monats in Textform Widerspruch einlegst. 13.5.2 Unabhängig von der jährlichen Anpassung nach 13.5.1 kannst du jederzeit eine Anpassung deiner Versicherungssumme an den tatsächlichen Versicherungswert verlangen. Die Anpassung der Versicherungssumme wird jedoch erst nach unserer Zustimmung wirksam. Der Beitrag wird entsprechend den Tarifbestimmungen an die neue Versicherungssumme angepasst. 14 Anpassung des Beitrags 14.1 Grundsatz Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert. Wir sind berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen (Neukalkulation). 14.2 Vorgehensweise bei der Neukalkulation Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik. Zusammengefasst werden die Verträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Neben der bisherigen Schadenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schadenentwicklung. Sofern unsere Bestands- und Schadendaten keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV. 14.3 Anpassung des Beitrags Ist unser durchschnittlicher Schadenaufwand (Zahlungen und Reserven für Geschäftsjahresschäden einschließlich Schadenregulierungskosten) seit der letztmaligen Festsetzung des Beitragssatzes um mehr als 5 % gestiegen oder gesunken, sind wir berechtigt, den Beitragssatz anzupassen. Der geänderte Beitrag darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitrag für neu abgeschlossene Versicherungsverträge mit gleichen Versicherungsbedingungen, Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang nicht übersteigen. 14.4 Wirksamwerden der Anpassung Die Anpassung des Beitrags gilt automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Wir werden dir die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitteilen. In dieser Mitteilung werden wir auch den alten und neuen Beitrag gegenüberstellen. Du hast im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung (gemäß deinem täglichen Kündigungsrecht) zu kündigen. 14.5 Tarifmerkmale 18 | 35 [Seite 19] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert haben. Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen: Postleitzahl, Versicherungssumme, Alter, Anzahl der Vorschäden, Selbstbeteiligung und Zahlweise. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben von dir günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst. 15 Umzug, Trennung, Haushaltsgründung oder -auflösung 15.1 Umzug innerhalb Deutschlands Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung endet 3 Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt, sobald erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. 15.2 Mehrere Wohnungen Wenn du die bisherige Wohnung zusätzlich behältst und dort weiterhin wohnst, geht der Versicherungsschutz abweichend von 15.1 nicht über. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten besteht auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. 15.3 Auslandsumzug Ziehst du ins Ausland um, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn. 15.4 Anzeigepflicht Einen Umzug nach 15.1 musst du uns bei Umzugsbeginn anzeigen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands machst du die unter 16.1 beschriebenen Angaben und nennst uns die neue Adresse inklusive Wohnfläche in Quadratmetern. 15.5 Beitrag, Unterversicherung Mit Umzugsbeginn passen wir den Beitrag entsprechend den Tarifbestimmungen für den neuen Versicherungsort an. Um eine Unterversicherung nach 18.5 zu vermeiden, werden wir dir eine Anpassung der Versicherungssumme an die neue Wohnfläche vorschlagen. Wenn du die erforderlichen Angaben innerhalb von 3 Monaten nach Umzugsbeginn machst und über eine Anpassung der Versicherungssumme entscheidest, nehmen wir die Anpassung der Versicherungssumme rückwirkend ab Umzugsbeginn vor (auch wenn in der Zwischenzeit ein Schaden eingetreten ist). 15.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung Ziehst du bei einer Trennung von deinem Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus und bleibt der Ehepartner in der bisherigen Wohnung zurück, so gelten als Versicherungsort deine neue Wohnung und die bisherige gemeinsame Wohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens für 3 Monate nach Beginn des Auszugs. Nach Ablauf der Frist gilt ausschließlich deine neue Wohnung als Versicherungsort. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch bei Trennung eheähnlicher Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. 15.7 Vorsorgeschutz bei Haushaltsgründung von Kindern Ziehen Kinder (auch Enkel-, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder) aus der versicherten Wohnung aus und gründen erstmalig einen eigenen Hausstand, so wird für 12 Monate ab dem Auszug eine Vorsorgeversicherung gewährt. Fremdes Eigentum ist im Rahmen der Vorsorgeversicherung nur mitversichert, wenn es dem Gebrauch des Kindes dient. Die für den neuen Hausstand gültige Versicherungssumme beträgt 20 % der für den bestehenden Vertrag gültigen Versicherungssumme. Die Vorsorgeversicherung erlischt mit Abschluss einer eigenen Hausratversicherung, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Auszug. 15.8 Haushaltsauflösung Der Vertrag endet ohne Kündigung, sobald wir erfahren, dass der Hausrat vollständig und dauerhaft aufgelöst wurde. Wird der Hausrat infolge deines Todes aufgelöst, endet diese Hausratversicherung spätestens 3 Monate nachdem du verstorben bist. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Haushaltsmitglied in der Wohnung bleibt oder vor Ablauf der Frist ein Erbe in deine Wohnung einzieht. 16 Gefahrerhöhung 16.1 Anzeigepflicht 19 | 35 [Seite 20] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Tritt nach Beantragung der Versicherung eine der folgenden Gefahrerhöhungen ein, musst du uns dies unverzüglich anzeigen: a) es ändert sich ein gefahrerheblicher Umstand, nach dem wir vor Vertragsabschluss gefragt haben (dazu zählen auch zusätzlich abgeschlossene Hausratversicherungen), b) vereinbarte Sicherungen werden beseitigt oder vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand, c) die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 90 Tage unbewohnt und wird auch nicht in geeigneter Weise gesichert oder beaufsichtigt. Beaufsichtigt ist eine Wohnung beispielsweise, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält. Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung und muss uns somit nicht mitgeteilt werden. 16.2 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns 16.2.1 Kündigungsrecht Wenn du deine Anzeigepflicht nach 16.1 - vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit musst du beweisen. - fahrlässig verletzt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. 16.2.2 Vertragsanpassung Statt der Kündigung nach 16.2.1 können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. 16.2.3 Unser Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. 16.3 Keine oder gekürzte Leistung Tritt ein Schaden später als einen Monat ein, nachdem uns deine Anzeige nach 16.1 hätte vorliegen müssen, erbringen wir bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht keine Leistung. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht kürzen wir unsere Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Wir müssen jedoch uneingeschränkt zahlen, a) wenn du nachweist, dass du die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast oder b) wenn du nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Schadens oder den Umfang der Leistung war oder c) wenn uns die Gefahrerhöhung bei Eintritt des Schadens bereits bekannt war. 17 Pflichten und Folgen von Pflichtverletzungen 17.1 Pflichten vor Schadeneintritt Du musst die gesetzlichen, behördlichen und mit uns vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten. Zudem musst du in der kalten Jahreszeit a) die Wohnung beheizen und dies häufig genug kontrollieren oder b) alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Ist die Installation von Rauchmeldern behördlich vorgeschrieben, werden wir uns bei der Verletzung dieser behördlichen Vorschrift nicht auf die Folgen von Pflichtverletzungen nach 17.5 berufen. 17.2 Abwendung und Minderung des Schadens Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses musst du nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Wenn die Umstände dies gestatten, hast du dazu unsere Anweisungen (auch telefonisch oder online) einzuholen. Diese musst du befolgen, soweit es für dich zumutbar ist. Abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden musst du unverzüglich sperren lassen und für Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten. 17.3 Anzeigepflichten im Schadenfall Im Schadenfall musst du unverzüglich a) uns den Schadeneintritt anzeigen (auch telefonisch oder online), b) Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. nach einem Diebstahl) der Polizei anzeigen, c) uns und der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen. 17.4 Schadenfeststellung Zur Schadensfeststellung musst du a) uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungs- und Entschädigungspflicht gestatten und uns dazu jede dienliche Auskunft erteilen (auf Wunsch in Textform), b) beschädigte Teile bis zu unserer Entscheidung über die Entschädigung aufbewahren, c) von uns angeforderte Belege beibringen, soweit dir deren Beschaffung zugemutet werden kann. 17.5 Folgen von Pflichtverletzungen Wenn du eine Pflicht vorsätzlich verletzt, erbringen wir keine Leistung. Wenn du eine Pflicht grob fahrlässig verletzt, kürzen wir die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht. 20 | 35 [Seite 21] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Es bleibt bei der vollen Leistung, wenn du nachweist, dass a) du die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast oder b) die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenereignisses noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Die Verletzung einer nach Schadeneintritt zu erfüllenden Auskunfts- oder Aufklärungspflicht bleibt folgenlos, wenn wir dich nicht durch einen auffälligen Hinweis auf die Rechtsfolgen aufmerksam gemacht haben. 18 Berechnung der Entschädigung, Unterversicherung 18.1 Entschädigung für versicherten Sachen Wir ersetzen dir bei a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen den Versicherungswert entsprechend 13.1 zum Schadenzeitpunkt, b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert nach Absatz a), c) Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit durch den Schaden nicht beeinträchtigt ist und deren Nutzung dir ohne Reparatur zumutbar ist (Schönheitsschaden), den Minderwert. Restwerte werden angerechnet. 18.2 Entschädigung für versicherte Kosten Wir ersetzen die nachweislichen angefallenen Kosten nach 9 unter Berücksichtigung der vereinbarten Entschädigungsgrenzen. 18.3 Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer ersetzen wir nicht, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hast. 18.4 Gesamtentschädigung Die Entschädigung für versicherte Sachen und versicherte Kosten ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Wird diese Grenze allein für versicherte Sachen ausgeschöpft, erstatten wir versicherte Kosten darüber hinaus bis zu weiteren 10% der Versicherungssumme. Sind Kosten zur Schadenabwendung und Schadenminderung nach 9.5 auf unsere Weisung entstanden, erstatten wir diese unbegrenzt. 18.5 Unterversicherung Definition: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn zum Schadenzeitpunkt der Versicherungswert der versicherten Sachen (13.1) die Versicherungssumme (13.2) übersteigt. Im Falle einer Unterversicherung kürzen wir die Entschädigung gemäß 18.1 im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Dafür gilt folgende Formel: Schadenbetrag x (Versicherungssumme + Vorsorge) Versicherungswert 18.6 Unterversicherungsverzicht Wir verzichten abweichend von 18.5 auf eine Kürzung wegen Unterversicherung, wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung (Versicherungssumme geteilt durch Wohnfläche in Quadratmeter) mindestens 650 € beträgt. 19 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung 19.1 Fälligkeit der Entschädigung Die Entschädigung wird fällig, sobald unsere Feststellungen zum Grunde und zur Höhe Deines Anspruches abgeschlossen sind. Du kannst einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. 19.2 Verzinsung Soweit wir die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens gezahlt haben, hast du Anspruch auf fünf Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden ab Meldung des Schadens gerechnet und zusammen mit der Entschädigung fällig. 19.3 Keine Verzinsung Bei der Berechnung der Fristen nach 19.1 und 19.2 werden Zeiträume nicht berücksichtigt, in denen die Entschädigung durch dein Verschulden nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. 19.4 Aufschiebung der Zahlung Wir dürfen die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an deiner Empfangsberechtigung bestehen oder gegen dich ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass dieses Schadenereignisses läuft. 21 | 35 [Seite 22] Hausratversicherung, Stand 01.2023 20 Übergang von Ansprüchen aus bezahlten Schäden 20.1 Übergehender Anspruch Wir ersetzen dir Schäden, auch wenn dir dafür ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zusteht (zum Beispiel gegen den Schadenverursacher). Der Anspruch gegen den Dritten geht dann auf uns über. Wir dürfen den Anspruch allerdings nicht zu deinem Nachteil geltend machen. Ebenso dürfen wir den Anspruch nicht gegen ein anderes Haushaltsmitglied richten (es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht). 20.2 Sicherung des Anspruchs Du musst deinen Anspruch (oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht) form- und fristgerecht wahren. Nach Übergang des Anspruchs auf uns musst du bei der Durchsetzung mitwirken. Verletzt du die Pflicht vorsätzlich, können wir deine Leistung um den Betrag kürzen, der uns deshalb entgangen ist. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung können wir die Kürzung in dem Ausmaß vornehmen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Wir unterlassen die Kürzung, wenn du uns nachweist, dass du die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast. 21 Wieder aufgefundene Sachen 21.1 Anzeigepflicht Wenn du erfährst, wo sich abhanden gekommene Sachen befinden, musst du uns unverzüglich informieren. 21.2 Wahlrecht Du kannst wählen, ob du wieder aufgefundene Sachen behalten willst oder ob es bei unserer Entschädigungszahlung bleiben soll. Diese Entscheidung musst du spätestens einen Monat nach unserer Aufforderung treffen. Wenn du uns die Sachen bis dahin nicht zur Verfügung gestellt hast, entfällt dein Entschädigungsanspruch und du musst bereits erhaltene Entschädigungen zurückzahlen. 21.3 Beschädigte Sachen Wenn du wieder aufgefundene Sachen behältst und diese beschädigt wurden, zahlen wir dir die Reparaturkosten nach 18.1 Absatz b). 21.4 Übertragung der Rechte Wenn du uns die wieder aufgefundenen Sachen überlässt, musst du uns auch den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die dir in Bezug auf die Sachen zustehen. 21.5 Wertpapiere Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß für Wertpapiere, die in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt wurden. Falls du dich für eine Rückzahlung der Entschädigung entscheidest, kannst du uns den Zinsverlust abziehen, der dir durch die Verzögerung fälliger Leistungen aus Wertpapieren entstanden ist. 22 Sachverständigenverfahren 22.1 Vereinbarung des Sachverständigenverfahrens Du kannst nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. 22.2 Benennung des Sachverständigenverfahrens 22.2.1 Jede Partei hat in Textform einen Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. Im Falle einer Aufforderung durch uns haben wir dich auf diese Folge hinzuweisen. 22.2.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. 22.3 Feststellung der Sachverständigen Die Feststellungen der Sachverständigen müssen folgendes enthalten: a) Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles; b) Die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; c) Die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; d) Die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten; e) Den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist. 22 | 35 [Seite 23] Hausratversicherung, Stand 01.2023 22.4 Verfahren nach Feststellung 22.4.1 Beide Sachverständige übermitteln ihre Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. 22.4.2 Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschädigung. 22.4.3 Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. 22.5 Kosten des Sachverständigenverfahrens Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte. 22.6 Pflichten Durch das Sachverständigenverfahren werden deine Pflichten nicht berührt. 23 Mehrere Hausratversicherungen (Mehrfachversicherung) 23.1 Anzeigepflicht Wird der Hausrat gleichzeitig über mehrere Hausratversicherungen versichert, so musst du uns dies unverzüglich mitteilen. In der Mitteilung sind die anderen Versicherer und die Versicherungssummen anzugeben. 23.2 Folgen von Pflichtverletzungen Verletzt du die Anzeigepflicht nach 23.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, so gilt 17.5. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von den anderen Versicherungen hatten. 23.3 Mehrfachversicherung Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn die Gesamtversicherungssumme aller Hausratversicherungen den Versicherungswert oder die Summe der Entschädigungen, die aufgrund jedes einzelnen Vertrages ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. 23.4 Leistung bei Mehrfachversicherung Erlangst du oder ein Haushaltsmitglied aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen der Beitrag errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. 23.5 Beseitigung der Mehrfachversicherung Du kannst diesen Vertrag zur Beseitigung der Mehrfachversicherung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen oder nach 13.3 eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf den durch die anderen Versicherungen nicht gedeckten Teilbetrag verlangen. 24 Definition Haushaltsmitglieder Haushaltsmitglieder sind die mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und du selbst. 23 | 35 [Seite 24] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hausratversicherung - Erweiterung „Fahrraddiebstahl“ (ZB-Fahrrad) Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt, besteht in Ergänzung zu den AVB und den Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz für die Erweiterung „Fahrraddiebstahl“. 1 Umfang des Versicherungsschutzes Versichert sind Schäden durch Diebstahl (auch Beschädigungen durch versuchten Diebstahl) von Fahrrädern und Fahrradanhängern. Als Fahrräder gelten auch nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes) mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h und einer Anfahrhilfe (ohne treten) bis maximal 6 km/h. 2 Mitversicherte Teile Für die mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger lose verbundenen Teile (z.B. abnehmbares Licht), die ihrem regelmäßigen Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger entwendet worden sind. 3 Entschädigungsgrenze Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für Fahrraddiebstahl vereinbarte Summe begrenzt. 4 Deine Pflichten In Ergänzung zu den Pflichten in 17 der Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung musst du: 4.1 dein Fahrrad bzw. Fahrradanhänger mit einem geeigneten und eigenständigen Sicherheitsschloss an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anschließen, wenn du es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger muss so gesichert sein, dass ein Herausheben, Wegtragen oder einfaches Entfernen nicht möglich ist. Geeignet sind eigenständige Schlösser, die dem Wert deines Fahrrads bzw. Fahrradanhängers entsprechen. Für Fahrräder bzw. Fahrradanhänger mit einem Händlerverkaufspreis von über 1.000 € gelten ausschließlich Schlösser als geeignet, die sich laut Angabe des jeweiligen Herstellers in dem oberen Drittel seiner eigenen Sicherheitsklassen befinden oder die von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt sind. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sog. „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige Schlösser. 4.2 den Diebstahl bzw. Diebstahlversuch bei der Polizei innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnisnahme anzeigen. 5 Folgen von Pflichtverletzungen Die Folgen einer Pflichtverletzung sind in den Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung (BB-Comfort) unter Nr. 17.5 näher geregelt. 6 Kündigung der Erweiterung (Teilkündigungsrecht) Du hast jederzeit die Möglichkeit, diese Erweiterung zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir genannten späteren Zeitpunkt wirksam. Wir können die Erweiterung mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. 7 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Dieser Versicherungsschutz ist nur gemeinsam mit einer Hausratversicherung abschließbar. Mit der Beendigung der Hausratversicherung entfällt auch der Versicherungsschutz gemäß den Zusatzbedingungen für die Erweiterung „Fahrraddiebstahl“. 24 | 35 [Seite 25] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hausratversicherung - Erweiterung „Glasbruch“ (ZB-Glas) Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt, besteht in Ergänzung zu den AVB und den Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz für die Erweiterung „Glasbruch“. 1 Umfang des Versicherungsschutzes Versichert gelten Schäden an den unter 3 ZB-Glas genannten Sachen durch Glasbruch am Versicherungsort. Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. 2 Ausschlüsse Nicht versichert sind: a) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen, Muschelausbrüche), b) Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum), c) Schäden an Versicherten Sachen, für die Entschädigung über eine andere Versicherung (z.B. Wohngebäudeversicherung) erlangt werden kann. 3 Versicherte Sachen Als versichert gelten a) Scheiben, Platten, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind (Gebäudeverglasungen); b) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff der Wohnungseinrichtung (Mobiliarverglasungen); c) Aquarien und Terrarien aus Glas; d) Glaskeramik- und Induktionskochflächen, inkl. deren Elektrik/Elektronik. 4 Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind a) optische Gläser (z.B. Brillen und Ferngläser), Hohlgläser (z.B. Trinkgläser), Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel; b) Photovoltaik-/Solarmodule; c) Sachen, die bereits bei Antragsstellung beschädigt sind; d) Displays elektronischer Geräte (z.B. Fernseher, Laptop, Smartphone); e) Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen. 5 Entschädigung 5.1 Entschädigung als Sachleistung Soweit nichts anderes vereinbart ist, ersetzen wir zerstörte/beschädigte Sachen durch Sachen oder Sachteile gleicher Art und Güte (Naturalersatz). Inbegriffen sind hierbei auch die Kosten für die Lieferung und Montage (z.B. Austausch eines Fensters) sowie für die Entstorgung der zerstörten/beschädigten Sachen oder Sachteile. Wir ersetzen auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen). 5.2 Abweichende Entschädigungsleistung Im Einvernehmen mit dir ersetzen wir den Geldbetrag, welcher dem unter 5.1 beschriebenen Leistungsumfang entspricht (fiktive Abrechnung). Darüber hinaus können wir in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch uns zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hast. 6 Kündigung der Erweiterung (Teilkündigungsrecht) Du hast jederzeit die Möglichkeit, diese Erweiterung zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir genannten späteren Zeitpunkt wirksam. Wir können die Erweiterung mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. 7 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Dieser Versicherungsschutz ist nur gemeinsam mit einer Hausratversicherung abschließbar. Mit der Beendigung der Hausratversicherung entfällt auch der Versicherungsschutz gemäß den Zusatzbedingungen für die Erweiterung „Glasbruch“. 25 | 35 [Seite 26] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hausratversicherung - Erweiterung „Elementar“ (ZB-Elementar) Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt, besteht in Ergänzung zu den AVB und den Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz für die Erweiterung „Elementar“. 1 Umfang des Versicherungsschutzes Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch a) Überschwemmung, b) Rückstau, c) Erdbeben, d) Erdsenkung, e) Erdrutsch, f) Schneedruck, g) Lawinen, h) Vulkanausbruch, zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. 2 Definitionen 2.1 Überschwemmung Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, b) Witterungsniederschläge c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge a) oder b). 2.2 Rückstau Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. 2.3 Erdbeben Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn du nachweist, dass a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schaden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. 2.4 Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. 2.5 Erdrutsch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. 2.6 Schneedruck Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen. Mitversichert sind Schäden durch den Abgang von auf Dächern angesammelten Schnee- und Eismassen. 2.7 Lawinen Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. 2.8 Vulkanausbruch Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche- Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. 3 Nicht versicherte Schäden 26 | 35 [Seite 27] Hausratversicherung, Stand 01.2023 3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch a) Sturmflut, b) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 2.1 c)), c) Trockenheit oder Austrocknung. 3.2 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an a) Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den darin befindlichen Sachen b) beweglichen Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. 4 Besondere Pflichten In Ergänzung zu den Pflichten in 17 der Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung hast du alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind bei rückstaugefährdeten Räumen zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten. 5 Folgen von Pflichtverletzungen Die Folgen einer Pflichtverletzung sind in den Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung (BB-Comfort) unter Nr. 17.5 näher geregelt. 6 Wartezeit Für die Erweiterung „Elementar“ beginnt der Versicherungsschutz 14 Tage nach Antragseingang, frühestens zum Versicherungsbeginn (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern das Risiko im selben Umfang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wurde. 7 Selbstbeteiligung Für die Erweiterung „Elementar“ besteht eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des entschädigungspflichtigen Schadens, jedoch mindestens 500 € und höchstens 5.000 €. 8 Kündigung der Erweiterung (Teilkündigungsrecht) Du hast jederzeit die Möglichkeit, diese Erweiterung zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir genannten späteren Zeitpunkt wirksam. Wir können die Erweiterung mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. 9 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Dieser Versicherungsschutz ist nur gemeinsam mit einer Hausratversicherung abschließbar. Mit der Beendigung der Hausratversicherung entfällt auch der Versicherungsschutz gemäß den Zusatzbedingungen für die Erweiterung „Elementar“. 27 | 35 [Seite 28] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Allgemeine Kundeninformationen 1 Information über den Versicherer (Risikoträger) Der Versicherer und somit dein Vertragspartner ist die andsafe AG. Rechtsform: Aktiengesellschaft Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: HRB 17592 USt-IdNr.: DE815809102 Sitz der Gesellschaft: Provinzial-Allee 1, 48159 Münster (ladungsfähige Anschrift) Postanschrift: Provinzial-Allee 1, 48159 Münster Vorstand: Dr. Christian Brandt, Michael Hein, Florian Knackstedt, Stephan Reinarz Aufsichtsrat: Nina Schmal (Vorsitzende) 2 Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die andsafe AG ist als Schaden- und Unfallversicherer tätig. 3 Informationen über Getsafe Digital GmbH (Konzeptanbieter) Die Getsafe Digital GmbH hat vom Versicherer als dessen Versicherungsvertreter die Vollmacht erhalten, deine Anzeigen und Erklärungen entgegenzunehmen und kümmert sich in dessen Auftrag um die schnelle Bearbeitung in deinem Sinne. Das bedeutet, dass du dich in allen Anliegen, die deinen Versicherungsschutz betreffen am besten direkt an Getsafe Digital GmbH wendest. Darüber hinaus ist Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen. Zahlungen an Getsafe Digital GmbH sind mit befreiender Wirkung gegenüber dem Versicherer, sprich: als wäre das Geld direkt bei dem Versicherer eingegangen. Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registernummer: HRB 723385 USt-IdNr.: DE 294955956 Haus- und Postanschrift: Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg (zugleich ladungsfähige Anschrift) Geschäftsführung: Christian Wiens, Marius Simon Die Hauptgeschäftstätigkeit der Getsafe Digital GmbH liegt als registrierter Versicherungsvertreter in der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsprodukten. Für den Fall der Beendigung der bisherigen Risikoträgerschaft erteilst du der Getsafe Digital GmbH den Auftrag und die Vollmacht, den Träger des Versicherungsschutzes (Risikoträger) zu wechseln. Getsafe muss dich mindestens 1 Monat vor dem Stichtag des beabsichtigten Risikoträgerwechsels darüber informieren (z.B. über E-Mail, in der Getsafe-App). Du kannst dies jederzeit widerrufen. 4 Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Für das Versicherungsverhältnis zwischen dir und uns gelten ● der Antrag, ● die gesetzlichen Bestimmungen, ● der Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen, ● die vereinbarten Versicherungsbedingungen, ● die Tarifbestimmungen ● und mit dir getroffene Zusatzvereinbarungen. 5 Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. 6 Gesamtpreis der Versicherung / Zusätzliche Kosten Den Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer, findest du im Antrag und im Versicherungsschein. Bei fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen können dir die anfallenden Kosten (z.B. Bankgebühren) in Rechnung gestellt werden. Weitere Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben. 7 Beitragszahlung Dein Beitrag ist zum jeweiligen Fälligkeitstermin im Voraus zu bezahlen. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) oder als Einmalbeitrag. 28 | 35 [Seite 29] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Die Fälligkeit, die gewählte Zahlungsart und deine Zahlweise kannst du in deinem Versicherungsschein oder in der Getsafe-App einsehen und in der App auf Wunsch auch ändern. 8 Gültigkeitsdauer des Angebots Die Gültigkeit unseres Angebots – einschließlich des angegebenen Versicherungsbeitrags – ist auf den Tag der Abgabe befristet (d.h. unser Angebot gilt nur bis zum Ende des Tages, an dem du es von uns erhalten hast). 9 Zustandekommen des Vertrags Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch deine und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande, wenn du deine Vertragserklärung nicht innerhalb von 45 Tagen widerrufst. 10 Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 (Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise) Widerrufsrecht Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. über die Getsafe-App oder per E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem dir ● der Versicherungsschein, ● die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Versicherungs-bedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, ● diese Belehrung, ● das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ● und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Getsafe Digital GmbH, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg, E-Mail: support@hellogetsafe.com www.hellogetsafe.com Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten dir den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlungsweise des Beitrags wie folgt errechnet: a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrags; b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180 des Halbjahresbeitrags; c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/90 des Vierteljahresbeitrags; d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/30 des Monatsbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf deinen ausdrücklichen Wunsch sowohl von dir als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast. Abschnitt 2 (Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen) Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Der Versicherer hat dir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 29 | 35 [Seite 30] Hausratversicherung, Stand 01.2023 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und dir maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die dir eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge; 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zu Stande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den du im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hast; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages (sofern vorhanden); 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu dir vor Abschluss des Versicherungsvertrages zu Grunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit deiner Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 16. einen möglichen Zugang für dich zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung 11 Laufzeit Der Versicherungsvertrag läuft jeweils ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien von ihrem Kündigungsrecht gemäß den vereinbarten Bedingungen Gebrauch macht. 12 Beendigung des Vertrages Du kannst den Vertrag täglich kündigen. Am einfachsten kannst du das in der Getsafe-App oder per E-Mail an support@hellogetsafe.com erledigen. Wir können den Vertrag zum Ablauf (Ende der Vertragslaufzeit) kündigen. Zusätzlich besteht für uns ein Sonderkündigungsrecht unter anderem in folgenden Fällen: ● im Schadenfall ● bei Nichtzahlung des Folgebeitrags Einzelheiten kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. 30 | 35 [Seite 31] Hausratversicherung, Stand 01.2023 13 Sprache Die Vertragssprache ist Deutsch (inkl. Vertragsbedingungen, Vertragsinformationen). Auch die Kommunikation während der Laufzeit dieser Versicherung(en) erfolgt in Deutsch. 14 Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Heidelberg. Als natürliche Person kannst du aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen festen Wohnsitz hast oder in Ermangelung eines solchen, dein gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Falls du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. 15 Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörde / Streitbeteiligung Unser oberstes Ziel ist es, stets alle Angelegenheiten zu deiner vollsten Zufriedenheit zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass du Anlass zur Beschwerde siehst. In solchen Fällen kannst du dich an folgende Stellen wenden: Getsafe Beschwerdemanagement Getsafe Digital GmbH, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg E-Mail: beschwerde@hellogetsafe.com oder - am einfachsten – über die Getsafe-App mitteilen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550. Ombudsmann Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Tel.: 0800 3696000*), Fax: 0800 3699000*) *kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen. Online-Streitbeilegung der Europäischen Union Hast du als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z. B. über eine Internetseite, eine App oder per E-Mail), kannst du für deine Beschwerde auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute Resolution, ODR) nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Deine Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung dem Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet. Hinweis Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt. 31 | 35 [Seite 32] Hausratversicherung, Stand 01.2023 Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir deinen Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass du die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen du nur geringe Bedeutung beimisst. Bitte beachte, dass du deinen Versicherungsschutz gefährdest, wenn du unrichtige oder unvollständige Angaben machst. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflichten kannst du der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Du bist bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung verpflichtet, alle dir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach deiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, bist du auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt du die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn du nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn du nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand ● weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles ● noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil du die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt hast, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir dich in der Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung der Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf denen wir 32 | 35 [Seite 33] Hausratversicherung, Stand 01.2023 unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn du die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hast. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lässt du dich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist deines Stellvertreters als auch deine eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Du kannst dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder deinem Stellvertreter noch dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 33 | 35

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