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Insurance broker / Contents insurance in Germany (Hausratversicherung) / Policy wording archive

HanseMerkur / Hiscox / Chubb Haus & Kunst by Hiscox: the policy wording in full

Allgefahrendeckung für Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände mit Neuwert, Unterversicherungsverzicht, weltweiter Außenversicherung bis 9 Monate und Fahrraddiebstahl bis 15.000 EUR; Naturgefahren sind nicht ausgeschlossen, Private Cyber ist ein eigener Abschnitt.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Haus & Kunst by Hiscox (Hausrat) from HanseMerkur / Hiscox / Chubb (Contents insurance in Germany (Hausratversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured for household contentsas stated in the policy schedule
Waiver of underinsurance (sum per square metre) and effect of underinsuranceyes„Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet.“Abschnitt B VI. 7.5., page 13
New-for-old replacementyes„Wenn Hausrat völlig zerstört wird oder abhandenkommt, ersetzen wir Ihnen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)“Abschnitt B VI. 1., page 10
Standard excessyes, up to the sum insured„Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt.“Abschnitt B VII. 1., page 13
Gross negligence: no reduction of the claim paymentyes, up to EUR 50,000„Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verzichten wir auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles.“Abschnitt B III., page 9
Territorial scope and place of insurance (home, ancillary rooms, plot)yes„Versicherungsort sind die im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsadressen.“Abschnitt B V. 1., page 10
Guarantee against GDV model wording (VHB)not addressed
Meets the minimum standards of the German brokers' working group (Arbeitskreis Beratungsprozesse)not addressed
Best-cover or difference-in-conditions clausenot addressed
Guarantee of previous insurer's cover when switchingnot addressed
Provision for increases in value and new purchasesyes„steht Ihnen eine zusätzliche Versicherungssumme von bis zu 25 % der jeweils vereinbarten Versicherungssumme für Hausrat, Kunst- oder Wertgegenstände zur Verfügung,“Abschnitt B VI. 7.2., page 12

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning strike, explosionyes, up to the sum insured„Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verzichten wir auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung“Abschnitt B III., page 9
Implosionyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Smoke and soot (sudden escape, also without fire)yes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Scorch damage without fire (cigarette, iron)yes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Impact of road vehicles, rail vehicles and aircraftyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Power surge caused by lightning on electrical appliancesyes, up to the sum insured„Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht;“Abschnitt B IV. 2., page 9
Burglaryyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Robbery at homeyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Vandalism after a burglaryyes, up to the sum insured„Sie haben Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.“Allgemeine Regelungen VII. 5.3., page 31
Escape of water (burst pipes, frost, appliances)yes, up to the sum insured„Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verzichten wir auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung“Abschnitt B III., page 9
Water from aquariums, waterbeds and indoor fountainsyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Loss of water (extra consumption after a burst pipe)not addressed
Storm and hail (from wind force 8)yes, up to the sum insured„Für Sturmschäden an Gegenständen im Freien“Abschnitt B VI. 8., page 13

Further natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Flooding by heavy rain or overflowing watersyes, up to the sum insured„Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;“Abschnitt B IV. 4., page 9
Sewer backflowyes, up to the sum insured„es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;“Abschnitt B IV. 4., page 9
Earthquakeyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Subsidenceyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Landslide and rockfallyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Weight of snowyes, up to the sum insured„es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;“Abschnitt B IV. 4., page 9
Avalancheyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Volcanic eruptionyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Excess for natural hazardsnot addressed

Bicycles and other theft

PointRuleWording (German)Clause
Bicycle theft (limit as a percentage or in euros)yes, up to EUR 15,000„Für Diebstahl von Fahrrädern und nicht zulassungspflichtigen E-Bikes“Abschnitt B VI. 8., page 13
Bicycle: no night-time clause (no exclusion between 10 pm and 6 am)yes„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
E-bikes and pedelecs (theft, battery, separate limit)yes, up to EUR 15,000„Für Diebstahl von Fahrrädern und nicht zulassungspflichtigen E-Bikes“Abschnitt B VI. 8., page 13
Simple theft of garden furniture, barbecues and tools from the propertyyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Simple theft of prams, wheelchairs and walkersyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Simple theft of laundry and appliances from shared laundry roomsyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Theft from a locked caryes, up to the sum insured„Schäden durch Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen;“Abschnitt B IV. 1., page 9
Pickpocketing and distraction theftyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Theft from locked boat cabins and caravansyes, up to the sum insured„Schäden durch Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen;“Abschnitt B IV. 1., page 9

Valuables

PointRuleWording (German)Clause
Valuables in total (share of sum insured, art, antiques, furs)yes, up to the sum insured„Versichert sind Ihr Hausrat inklusive Mobiliarverglasung, Ihre Kunstgegenstände und Ihre Wertgegenstände bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen.“Abschnitt B I. 1., page 8
Cash outside a safeyes, up to EUR 5,000„Für Bargeld, Schecks, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere“Abschnitt B VI. 8., page 13
Documents, savings books and securities outside a safeyes, up to EUR 5,000„Für Bargeld, Schecks, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere“Abschnitt B VI. 8., page 13
Jewellery, gemstones, gold and platinum outside a safeyes, up to EUR 50,000„Für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine“Abschnitt B VI. 8., page 13
Valuables in a locked safe (limit)yes, up to the sum insured„Für diesen Abschnitt gelten insgesamt (also an den Versicherungsadressen und im Rahmen der weltweiten Außenversicherung) folgende Entschädigungsgrenzen,“Abschnitt B VI. 8., page 13
Requirements for the safe (weight, security class, anchoring)not addressed

Away from home

PointRuleWording (German)Clause
Cover away from home (share of sum insured, maximum)yes, up to the sum insured„Hausrat ist weltweit versichert, wenn er nur vorübergehend (nicht mehr als 9 Monate) vom Versicherungsort entfernt wird“Abschnitt B V. 3.1., page 10
Cover away from home: maximum durationyes„Hausrat ist weltweit versichert, wenn er nur vorübergehend (nicht mehr als 9 Monate) vom Versicherungsort entfernt wird“Abschnitt B V. 3.1., page 10
Robbery and extortion while away from homeyes, up to the sum insured„Hausrat ist weltweit versichert, wenn er nur vorübergehend (nicht mehr als 9 Monate) vom Versicherungsort entfernt wird“Abschnitt B V. 3.1., page 10
Contents in cars, caravans and motorhomesyes, up to the sum insured„Schäden durch Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen;“Abschnitt B IV. 1., page 9
Contents of children in education living away (student flat, boarding school, service)yes, up to EUR 15,000„Mitversichert sind auch der Hausrat und Wertgegenstände (außer Bargeld) Ihrer studierenden Kinder am Studienort in einer ständig bewohnten Wohnung,“Abschnitt B I. 1., page 8
Contents in a retirement or nursing homenot addressed

Costs after a loss

PointRuleWording (German)Clause
Hotel and accommodation costs if the home is uninhabitable (daily rate, duration)yes, up to the sum insured„für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr;“Abschnitt B VI. 4.4., page 11
Costs of returning from holiday after a major lossyes, up to EUR 15,000„für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen;“Abschnitt B VI. 4.12., page 11
Clearance and debris removal costsyes, up to the sum insured„für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen;“Abschnitt B VI. 4.1., page 11
Costs of moving and protecting contentsyes, up to the sum insured„die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;“Abschnitt B VI. 4.2., page 11
Transport and storage costsyes, up to the sum insured„für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;“Abschnitt B VI. 4.3., page 11
Lock replacement costs (home, safe, garage)yes, up to EUR 15,000„für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme oder Kraftfahrzeuge abhandengekommen sind;“Abschnitt B VI. 4.6., page 11
Repair costs for building damage after burglary or vandalismyes, up to EUR 15,000„für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Wohnung entstanden sind;“Abschnitt B VI. 4.7., page 11
Provisional measures and guarding (emergency glazing, temporary lock)yes, up to EUR 15,000„für den Schutz (z. B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;“Abschnitt B VI. 4.5., page 11
Loss adjuster or expert costsno„Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen.“Allgemeine Regelungen IX. 5., page 34
Refrigerated and frozen food after power failure or appliance breakdownnot addressed
Data recovery costsyes, up to EUR 15,000„für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung privater Softwareprogramme oder privater Daten;“Abschnitt B VI. 4.9., page 11

Special items, glass and online risks

PointRuleWording (German)Clause
Glass breakage (furniture glass, mirrors, display cases)yes, up to the sum insured„Versichert sind Ihr Hausrat inklusive Mobiliarverglasung,“Abschnitt B I. 1., page 8
Glass-ceramic and induction hobsyes, up to the sum insured„Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert“Abschnitt B II., page 9
Phishing and online banking fraudyes, up to EUR 20,000„Eingriffen in Ihr IT-System z. B. mit durch Täuschung (Phishing inkl. Pharming) erhaltenen Zugangsdaten;“Abschnitt D I. 2., page 20
Online shopping fraud and payment card misuseyes, up to EUR 5,000„Ein versichertes Ausbleiben der Lieferung bei Interneteinkäufen liegt vor, wenn Ihnen im Fall eines online getätigten Erwerbs von Waren trotz Fälligkeit nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung einer schriftlichen Mahnung an den Verkäufer die vereinbarte Ware geliefert wird.“Abschnitt D I. 6., page 21
Garden tools and robotic mowers on the propertyyes, up to the sum insured„es sei denn, es handelt sich um motorisierte Gartengeräte,“Abschnitt B I. 2.1., page 8
Sports equipment (skis, golf, diving gear)yes, up to EUR 15,000„Sportgeräte und Sportausrüstungen (z. B. Golfbag, Poloausrüstung, Reitsattel, Sportwaffen), die nicht nur vorübergehend im nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Sportvereins aufbewahrt werden, sind mitversichert.“Abschnitt B V. 3.1., page 10
Musical instrumentsyes, up to EUR 150,000„Musikinstrumente;“Abschnitt B I. 1., page 8
Canoes, rowing, folding and inflatable boats, surfboards and boat equipmentyes, up to the sum insured„Wasserfahrzeuge und deren Zubehör, es sei denn, es handelt sich um Surfbretter, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote einschließlich ihrer Motoren;“Abschnitt B I. 2.2., page 8
Work equipment and furniture in a home officeyes, up to EUR 15,000„wie insbesondere die Einrichtung des häuslichen Arbeitszimmers, gelten als versicherte Sachen und sind im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen mitversichert.“Abschnitt B I. 1., page 8
Tenant's fixtures and fittings (fitted kitchen, floor coverings)yes, up to the sum insured„Mitversichert sind auch in das Gebäude eingefügte Sachen, sofern Sie diese als Mieter angeschafft haben und hierfür das Risiko tragen.“Abschnitt B I. 1., page 8
Third-party property in the home (guests' belongings, borrowed items)yes, up to the sum insured„Mitversichert ist auch am Versicherungsort befindlicher fremder Hausrat, soweit es sich nicht um Hausrat Ihrer Mieter oder Untermieter handelt,“Abschnitt B I. 1., page 8

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Moving house: cover at the old and new addressyes„Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.“Abschnitt B V. 2., page 10
Premium waiver during unemploymentnot addressed
Cancellation (notice periods, after a claim, term)yes„Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Monats nach Vertragsbeginn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.“Allgemeine Regelungen X. 2., page 34
Duties after a loss (police report, list of stolen items, deadlines)yes„Sie haben Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.“Allgemeine Regelungen VII. 5.3., page 31
Safety requirements (locking, heating, shutting off water pipes)yes„in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;“Allgemeine Regelungen VII. 1.4., page 30
Vacancy and longer absence (restrictions after how many days)yes„ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht mehr genutzt wird;“Allgemeine Regelungen VI. 2.2., page 29
Notable exclusions (storm surge, groundwater, dry rot, war)yes„Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr.“Abschnitt B IV. 8., page 9

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Hanse Merkur, Hiscox, Chubb (falls PHV für Private)
Distribution
not known

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Bedingungen Haus & Kunst by Hiscox, Hausrat-Versicherung
[Seite 1] Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 [Seite 3] Haus & Kunst by Hiscox 3 Bedingungen 09/2019 Index Abschnitt A – Gebäude 5 I. Versicherte Sachen II. Versicherte Risiken/Versicherungsfall III. Herbeiführung des Versicherungsfalles IV. Risikoausschlüsse V. Räumlicher Geltungsbereich VI. Leistungen des Versicherers VII. Selbstbehalt Abschnitt B – Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände 8 I. Versicherte Sachen II. Versicherte Risiken/Versicherungsfall III. Herbeiführung des Versicherungsfalles IV. Risikoausschlüsse V. Räumlicher Geltungsbereich VI. Leistungen des Versicherers VII. Selbstbehalt Abschnitt C – Haftpflicht 14 I. Umfang/Gegenstand der Versicherung/Versicherungsfall II. Mitversicherte Personen III. Versicherte Risiken IV. Risikoausschlüsse V. Leistungen des Versicherers VI. Entschädigungsgrenzen VII. Vorsorge VIII. Selbstbehalt Abschnitt D – Private Cyber 20 I. Versicherungsschutz und versicherte Ereignisse II. Versicherungsfall und Serienschadenklausel III. Versicherte Personen IV. Leistungen des Versicherers V. Herbeiführung des Versicherungsfalles VI. Risikoausschlüsse VII. Entschädigungsgrenzen VIII. Selbstbehalt [Seite 4] 4 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Index Abschnitt E – Family Protection 26 I. Versicherungsschutz und versicherte Ereignisse II. Versicherungsfall und Serienschadenklausel III. Versicherte Personen IV. Leistungen des Versicherers V. Risikoausschlüsse VI. Entschädigungsgrenzen Allgemeine Regelungen 28 I. Definition der Vertragsparteien II. Prämienzahlung III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss IV. Repräsentanten V. Versicherung für fremde Rechnung VI. Gefahrerhöhung VII. Obliegenheiten VIII. Subsidiäre Haftung IX. Sachverständigenverfahren X. Dauer des Versicherungsvertrages XI. Anpassung des Prämiensatzes XII. Anpassung der Versicherungssummen XIII. Innovationsklausel XIV. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstände XV. Ansprechpartner [Seite 5] Haus & Kunst by Hiscox 5 Bedingungen 09/2019 Abschnitt A – Gebäude I. Versicherte Sachen Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Mitversichert sind Nebengebäude, Gebäudezubehör, Gebäudebestandteile inklusive Gebäude- verglasung und technischer Gebäudeausrüstung und Grundstücksbestandteile, sofern sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Mitversichert sind auch Ver- und Entsorgungsleitungen der versicherten Gebäude (innerhalb und außerhalb des Versicherungsortes), soweit Sie diese instand halten müssen. II. Versicherte Risiken/ Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Versicherungsfall Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren- Versicherung/Versicherungsfall). III. Herbeiführung des Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen. Versicherungsfalles Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, verzichten wir auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. IV. Risikoausschlüsse Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 1. Schäden, solange versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbau- arbeiten für ihren Zweck nicht mehr benutzbar sind, es sei denn, die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht; 2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht; 3. Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxi- dation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden; 4. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere; 5. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Planung und/oder Aus- führung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien; 6. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden; 7. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden); 8. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen. V. Räumlicher Versicherungsschutz besteht an den im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- Geltungsbereich adressen (Versicherungsort). VI. Leistungen des 1. Totalschäden Versicherers Wenn versicherte Sachen völlig zerstört werden oder abhandenkommen, ersetzen wir den Neuwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. Neuwert ist der Betrag, der zum Eintritt des Versicherungsfalles aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Bei Gebäuden ist der ortsübliche Neubauwert maßgebend. [Seite 6] 6 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 2. Teilschäden Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. 3. Zusätzliche Kosten Wir ersetzen Ihre Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten durften, sowie folgende aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordene Kosten: 3.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen, außer Pflanzen; für Pflanzen gilt ausschließlich Abschnitt A VI. 3.10. mit der entsprechenden Leistungsobergrenze; 3.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen; 3.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versiche- rungsort nicht möglich oder zumutbar ist; 3.4. für Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen einschließlich daraus resultierender Baunebenkosten (z. B. Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten); 3.5. für die Dekontamination des eigenen Erdreichs; 3.6. für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr; 3.7. für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, höchstens jedoch für 1 Jahr; 3.8. für den Schutz (z. B. Bewachung) versicherter Sachen; 3.9. für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung privater Softwareprogramme zur Haustechnik; 3.10. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport von Pflanzen; 3.11. für die Wiederbeschaffung von Gas, Öl oder Wasser, das bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten ist; 3.12. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häus- licher Gemeinschaft lebenden Person entstehen; 3.13. für die Stornierung von Privatreisen, die Ihnen entstehen, weil aufgrund eines Schadens von über € 5.000 Ihre Anwesenheit am Versicherungsort erforderlich ist, weshalb Sie eine unmittelbar bevorstehende Reise nicht antreten können bzw. eine bereits an- getretene Reise nicht fortsetzen können. 3.14. für die Durchführung einer Mediation zwischen Ihnen und uns über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn wir uns auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens geeinigt haben. 4. Leistungsobergrenzen 4.1. Versicherte Sachen Die Versicherungsleistung für versicherte Sachen ist insgesamt je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. [Seite 7] Haus & Kunst by Hiscox 7 Bedingungen 09/2019 4.2. Vorsorge Für werterhöhende Um- und Ausbauten steht eine zusätzliche Versicherungssumme von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung, sofern Sie uns die Arbeiten 3 Monate nach Baubeginn angezeigt haben (Vorsorge). 4.3. Kosten Die zusätzlichen Kosten gemäß Abschnitt A VI. 3.1. bis 3.7. werden insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Die zusätzlichen Kosten gemäß Abschnitt A VI. 3.8. bis 3.13. werden in Höhe von 1 % der Versicherungssumme ersetzt, jedoch nicht mit mehr als € 15.000 je Kostenposition. 4.4. Unterversicherungsverzicht Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet. 5. Entschädigungsgrenzen Für diesen Abschnitt gelten folgende Entschädigungsgrenzen, es sei denn, Sie haben abweichende Entschädigungsgrenzen mit uns vereinbart: Für die Wiederbepflanzung gleicher Art und Güte, wenn Pflanzen derart beschädigt werden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist € 15.000 Für die Wiederherstellung von Toren oder Zäunen € 15.000 Bissschäden durch Marder oder Waschbären € 15.000 VII. Selbstbehalt 1. Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. 2. Betrifft ein Schadenereignis an einer Versicherungsadresse die Abschnitte A – Gebäude und B – Hausrat, so wird der Selbstbehalt nur einmal in Abzug gebracht. Gibt es unterschied- liche Selbstbehalte, so ist der höhere Selbstbehalt maßgeblich. 3. Übersteigt der versicherte Gesamtschaden aufgrund eines Schadenereignisses (Abschnitte A – Gebäude und/oder B – Hausrat) einen Betrag von € 10.000, entfällt der vereinbarte Selbstbehalt. [Seite 8] 8 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Abschnitt B – Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände I. Versicherte Sachen 1. Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände Versichert sind Ihr Hausrat inklusive Mobiliarverglasung, Ihre Kunstgegenstände und Ihre Wertgegenstände bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Versicherungsschutz besteht auch für Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die am Versicherungsort behördlich gemeldet sind. Mitversichert ist auch am Versicherungsort befindlicher fremder Hausrat, soweit es sich nicht um Hausrat Ihrer Mieter oder Untermieter handelt, nicht versichert sind jedoch fremde Kunst- und Wertgegenstände. Mitversichert sind auch der Hausrat und Wertgegenstände (außer Bargeld) Ihrer studieren- den Kinder am Studienort in einer ständig bewohnten Wohnung, soweit es sich um Ihre Sachen oder um die Sachen Ihrer Kinder handelt. Hausrat sind alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Einrichtung oder zum privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, außer Kunst- und Wertgegenstände. Mitversichert sind auch in das Gebäude eingefügte Sachen, sofern Sie diese als Mieter angeschafft haben und hierfür das Risiko tragen. Kunstgegenstände sind folgende zum privaten Gebrauch dienende Gegenstände, soweit es sich hierbei nicht um Wertgegenstände handelt: · antiquarische Möbel; · Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, Fotokunst, Collagen, Grafiken; · Skulpturen, Plastiken, Objektkunst, Installationen, Landart; · Video-Kunst, Media-Art; · Teppiche, Gobelins; · Musikinstrumente; · antiquarische Bücher, Manuskripte; · wertvolle Sammler- und Liebhaberobjekte; Wertgegenstände sind folgende zum privaten Gebrauch dienende Gegenstände: · Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine; · Gegenstände aus Gold, Silber und Platin; · Briefmarken, Münzen, Medaillen; · Jagd- und Sportwaffen; · Bargeld, Schecks; · Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere. Ihr Hausrat sowie Ihre Kunst- und Wertgegenstände, die auch, aber nicht ausschließ- lich privat genutzt werden, wie insbesondere die Einrichtung des häuslichen Arbeits- zimmers, gelten als versicherte Sachen und sind im Rahmen der vereinbarten Ent- schädigungsgrenzen mitversichert. 2. Nicht versichert sind: 2.1. Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger (einschließlich zulassungspflichtiger E-Bikes und E-Roller), es sei denn, es handelt sich um motorisierte Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Gokarts oder Spielfahrzeuge; 2.2. Wasserfahrzeuge und deren Zubehör, es sei denn, es handelt sich um Surfbretter, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote einschließlich ihrer Motoren; [Seite 9] Haus & Kunst by Hiscox 9 Bedingungen 09/2019 2.3. Luftfahrzeuge und deren Zubehör, es sei denn, es handelt sich um Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme sowie nicht-versicherungspflichtige unbemannte Fluggeräte am Versicherungsort; 2.4. Tiere außer Haustiere. II. Versicherte Risiken/ Die versicherten Sachen sind gemäß den vorliegenden Bedingungen gegen Zerstörung, Versicherungsfall Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren- Versicherung/Versicherungsfall). III. Herbeiführung des Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen. Versicherungsfalles Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verzichten wir auf den Einwand einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles. Bei anderen Schäden verzichten wir bis zu einem Betrag von € 50.000 auf den Einwand einer grob fahrlässigen Her- beiführung des Versicherungsfalles. Im Übrigen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem Ihrem Verschulden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen. IV. Risikoausschlüsse Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 1. Schäden durch Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen; 2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht; 3. Schäden infolge eines versicherten Ereignisses im Sinne von Abschnitt D der vorliegenden Bedingungen. Dieser Ausschluss greift jedoch nicht, wenn das versicherte Ereignis im Sinne von Abschnitt D erst durch das Dazwischentreten weiterer Handlungen oder Ereig- nisse zu einer Zerstörung, Beschädigung oder einem Abhandenkommen versicherter Sachen geführt hat (z. B. Einbruch-, Wasser- oder Feuerschaden nach vorheriger Netz- werksicherheitsverletzung). 4. Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxi- dation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden; 5. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere; 6. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Planung und/oder Aus- führung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien. Durch anerkannte Restau- ratoren verursachte Schäden sind jedoch mitversichert; 7. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden; 8. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden); 9. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen; 10. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung. [Seite 10] 10 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 V. Räumlicher 1. Versicherungsort Geltungsbereich Versicherungsort sind die im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsadressen. 2. Wohnungswechsel Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung erlischt spätestens 9 Monate nach Umzugs- beginn, es sei denn, die Weiterversicherung wird mit uns vereinbart. 3. Außenversicherung 3.1. Hausrat ist weltweit versichert, wenn er nur vorübergehend (nicht mehr als 9 Monate) vom Versicherungsort entfernt wird oder, bei neu erworbenem Hausrat, wenn er an den Versicherungsort gebracht werden soll und der Erwerb nicht länger als 30 Tage zurückliegt. Im Falle eines Wohnungswechsels ist Ihr Hausrat während des Transports jedoch nur gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Transportmittelunfall und Diebstahl des Transportmittels versichert. Sportgeräte und Sportausrüstungen (z. B. Golfbag, Poloausrüstung, Reitsattel, Sport- waffen), die nicht nur vorübergehend im nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Sportvereins aufbewahrt werden, sind mitversichert. 3.2. Kunstgegenstände sind weltweit versichert. Für neu erworbene Kunstgegenstände gilt dies jedoch nur, wenn sie an den Ver- sicherungsort gebracht werden sollen und der Erwerb nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Während des Transports durch Dritte und im Falle eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn der Transport durch eine Kunstspedition durchgeführt oder vorab mit uns abgestimmt wird. 3.3. Wertgegenstände sind lediglich dann weltweit versichert, wenn sie nur vorübergehend (nicht mehr als 9 Monate) vom Versicherungsort entfernt werden oder, bei neu erwor- benen Wertgegenständen, wenn sie an den Versicherungsort gebracht werden sollen und der Erwerb nicht länger als 30 Tage zurückliegt. Während des Transports durch Dritte und im Falle eines Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn der Transport vorab mit uns abgestimmt wird. VI. Leistungen des 1. Totalschäden Versicherers Wenn Hausrat völlig zerstört wird oder abhandenkommt, ersetzen wir Ihnen den Wieder- beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. Wenn Kunstgegenstände völlig zerstört werden oder abhandenkommen, ersetzen wir Ihnen gemäß § 76 VVG die mit uns zuvor vereinbarten Beträge (Taxe), ansonsten den Marktwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. Wenn Wertgegenstände völlig zerstört werden oder abhandenkommen, ersetzen wir Ihnen gemäß § 76 VVG die mit uns zuvor vereinbarten Beträge (Taxe), ansonsten den Wieder- beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. 2. Teilschäden einschließlich „Cash-Option“ bei Kunstgegenständen 2.1. Wenn Hausrat teilweise beschädigt wird, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den Neuwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. 2.2. Wenn Kunstgegenstände teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen [Seite 11] Haus & Kunst by Hiscox 11 Bedingungen 09/2019 Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung. Wir erstatten jedoch höchstens den mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe); falls keine Taxe vereinbart ist, höchstens den Marktwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. Wenn Kunstgegenstände teilweise beschädigt werden und hierdurch eine Wert- minderung eingetreten ist, ersetzen wir auf Wunsch gemäß § 76 VVG den mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe). 2.3. Wenn Wertgegenstände teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungs- falles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung. Wir erstatten jedoch höchstens den mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe); falls keine Taxe vereinbart ist, höchstens den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. 3. Eigentumsübergang Im Falle einer Entschädigung mit dem mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe), dem Neu- oder Marktwert gehen die zerstörten, abhandengekommenen oder beschädigten Gegenstände in unser Eigentum über. 4. Zusätzliche Kosten Wir ersetzen Ihre Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten durften, sowie folgende aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordene Kosten: 4.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen; 4.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen; 4.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versiche- rungsort nicht möglich oder zumutbar ist; 4.4. für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens jedoch für 1 Jahr; dies gilt auch dann, wenn nur ein Gebäudeschaden vorliegt; 4.5. für den Schutz (z. B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen; 4.6. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme oder Kraftfahrzeuge abhandengekommen sind; 4.7. für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus innerhalb der Wohnung entstanden sind; 4.8. für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Boden- belägen, Innenanstrichen oder Tapeten zu beseitigen; 4.9. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung privater Softwareprogramme oder privater Daten; 4.10. für Reisen, Transporte oder Rechtsberatung, um abhandengekommene Kunst- gegenstände wiederzuerlangen oder vergleichbare Objekte wiederzubeschaffen; 4.11. für die Wiederbeschaffung Ihrer Ausweise, Dokumente, Fahrkarten und Flugtickets; 4.12. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen; 4.13. für die Stornierung von Privatreisen, die Ihnen entstehen, weil aufgrund eines Schadens von über € 5.000 Ihre Anwesenheit am Versicherungsort erforderlich ist, weshalb Sie [Seite 12] 12 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 eine unmittelbar bevorstehende Reise nicht antreten können bzw. eine bereits angetre- tene Reise nicht fortsetzen können. 4.14. für Ihre psychologische Betreuung; 4.15. für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die Polizei oder Feuerwehr nach einem Feueralarm bei dem gewaltsamen Zugang zum Versicherungsort verursachen; 4.16. für die Beaufsichtigung Ihrer minderjährigen Kinder, höchstens jedoch für 1 Monat; 4.17. für die Durchführung einer Mediation zwischen Ihnen und uns über das Bestehen oder die Höhe eines Leistungsanspruchs, wenn wir uns auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens geeinigt haben. Wir ersetzen folgende notwendig gewordene Kosten, selbst wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist: 4.18. für einen vorübergehenden Wohnungswechsel, Sicherungsverbesserungen oder Sicherheitspersonal, wenn Sie durch einen „Stalker“ bedroht werden, sofern Sie das Stalking unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigt haben und der Beginn des „Stalkings” und die hierdurch entstandenen Kosten während des versicherten Zeitraums eingetreten sind; 4.19. für die übliche „Lokalrunde im Golfclub“, wenn Sie bei einem offiziellen Golfturnier ein „Hole-in-One“ erzielt haben und hierüber eine Bestätigung des Golfclubs vorlegen; 5. Defective Title Wenn Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrages Kunstgegenstände käuflich erwer- ben und sie mangels wirksamen Eigentumserwerbs an den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben müssen, erstatten wir Ihnen den mit uns zuvor vereinbarten Betrag (Taxe); falls keine Taxe vereinbart wurde, den Marktwert des Kunstgegenstandes, jedoch nicht mehr als den von Ihnen bezahlten Kaufpreis. Dies setzt voraus, dass Ihnen in dieser Höhe ein Schaden entstanden ist, dass Sie beim Erwerb übliche Sorgfaltsmaßstäbe beachtet haben und uns der Schaden während der Vertragslaufzeit angezeigt wurde. Die Höchstentschä- digung beträgt inklusive Rechtsberatung je Versicherungsjahr € 150.000, es sei denn, Sie haben mit uns etwas anderes vereinbart. 6. Personenschaden Wenn Sie am Versicherungsort als unmittelbare Folge eines Feuers oder Raubüberfalles verletzt werden und hierdurch eine dauernde Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) oder Ihr Tod eintritt, leisten wir eine Entschädigung von maximal € 50.000. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Teilinvalidität) leisten wir eine entsprechende prozentuale Ent- schädigung. Voraussetzung unserer Leistungspflicht ist, dass die Invalidität oder der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Versicherungsfall eingetreten ist und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und uns gegenüber geltend gemacht wird. 7. Leistungsobergrenzen 7.1. Versicherte Sachen Die Entschädigung für versicherte Sachen ist insgesamt je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. 7.2. Vorsorge Für Werterhöhungen oder Neuerwerbungen von Hausrat, Kunst- oder Wertgegen- ständen während einer Versicherungsperiode steht Ihnen eine zusätzliche Versiche- rungssumme von bis zu 25 % der jeweils vereinbarten Versicherungssumme für Hausrat, Kunst- oder Wertgegenstände zur Verfügung, wenn Sie uns spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informieren (Vorsorge). [Seite 13] Haus & Kunst by Hiscox 13 Bedingungen 09/2019 7.3. Vorsorge bei Tod des Künstlers Für Werterhöhungen von Kunstgegenständen aufgrund des Todes eines Künstlers steht Ihnen für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Todestag eine zusätzliche Versicherungssumme von 100 % des mit uns vereinbarten Betrags (Taxe) zur Ver- fügung; falls keine Taxe vereinbart wurde, eine zusätzliche Versicherungssumme von 100 % des vor dem Tod bestehenden Marktwerts des Kunstgegenstandes. Die Höchstentschädigung beträgt je Versicherungsjahr € 150.000, es sei denn, Sie haben mit uns etwas anderes vereinbart (zusätzliche Vorsorge). 7.4. Kosten Die zusätzlichen Kosten gemäß Abschnitt B VI. 4.1. bis 4.4. werden insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Die zusätzlichen Kosten gemäß Abschnitt B VI. 4.5. bis 4.19. werden in Höhe von 5 % der Versicherungssumme ersetzt, jedoch nicht mit mehr als € 15.000 je Kostenposition. 7.5. Unterversicherungsverzicht Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet. 8. Entschädigungsgrenzen Für diesen Abschnitt gelten insgesamt (also an den Versicherungsadressen und im Rahmen der weltweiten Außenversicherung) folgende Entschädigungsgrenzen, es sei denn, Sie haben abweichende Entschädigungsgrenzen mit uns vereinbart: Für Gegenstände aus Gold und Platin € 5.000 Für Haustiere € 5.000 Für Bargeld, Schecks, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere € 5.000 Für Briefmarken, Münzen, Medaillen € 5.000 Für Kredit-, Scheck- und Bankkarten-Missbrauch € 5.000 Für Hausrat sowie Kunst- und Wertgegenstände, die auch, aber nicht ausschließlich privat genutzt werden € 15.000 Für Hausrat studierender Kinder in deren Wohnung am Studienort € 15.000 Für Wertgegenstände studierender Kinder in deren Wohnung am Studienort (außer Bargeld) € 5.000 Für Sportgeräte und Sportausrüstungen (z. B. Golfbag, Poloausrüstung, Reitsattel, Sportwaffen), die nicht nur vorübergehend im nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Sportvereins aufbewahrt werden € 15.000 Für Diebstahl von Fahrrädern und nicht zulassungspflichtigen E-Bikes € 15.000 Für Sturmschäden an Gegenständen im Freien € 15.000 Für Gegenstände aus Silber (außer Schmuck und Armbanduhren) € 25.000 Für Schmuck, Armbanduhren, Juwelen, Perlen, Edelsteine € 50.000 Für Kunstgegenstände € 150.000 VII. Selbstbehalt 1. Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. 2. Betrifft ein Schadenereignis an einer Versicherungsadresse die Abschnitte A – Gebäude und B – Hausrat, so wird der Selbstbehalt nur einmal in Abzug gebracht. Gibt es unterschiedliche Selbstbehalte, so ist der höhere Selbstbehalt maßgeblich. 3. Übersteigt der versicherte Gesamtschaden aufgrund eines Schadenereignisses (Abschnitte A – Gebäude und/oder B – Hausrat) einen Betrag von € 10.000, entfällt der vereinbarte Selbst- behalt. [Seite 14] 14 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Abschnitt C – Haftpflicht I. Umfang/Gegenstand Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung/ der Versicherung eintretenden Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Versicherungsfall Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. II. Mitversicherte Mitversichert sind neben Ihnen Personen 1. alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, solange sie bei Ihnen behördlich gemeldet sind und keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzen; 2. Ihre minderjährigen Kinder auch an anderen Orten (z. B. Internat); 3. Ihre unverheirateten Kinder bis zu deren 30. Geburtstag auch an anderen Orten, solange sie sich im Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr), in Ausbildung oder im Studium befinden oder als pflegebedürftig anerkannt sind; 4. Ihre Eltern (auch Schwiegereltern) und Großeltern in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung, sofern sie keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzen; 5. vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte Personen (z. B. Aupair, Austausch- schüler), sofern sie keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzen; 6. in Ihrem Haushalt arbeitsvertraglich beschäftigte Personen im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Tätigkeit (z. B. Haushalts- oder Gartenhilfen, Pflegehilfen). Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als Sie selbst, sind alle für Sie geltenden Bestimmungen auf diese Mitversicherten entsprechend anwendbar. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen zu. Sie bleiben neben den Mitversicherten auch für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. III. Versicherte Risiken Versichert ist entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen (Ziffer III. 1. und III. 2.) sowie den sonstigen Regelungen des Vertrages Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. 1. Sie haben Versicherungsschutz 1.1. als Privatperson; 1.2. als Aufsichtsperson über minderjährige Kinder; 1.3. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen – nicht jedoch Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; 1.4. als Arbeitgeber der in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Personen; 1.5. aus ehrenamtlicher Tätigkeit, außer aus öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern sowie wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter; 1.6. als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstückseigentümer für die selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung), soweit sich diese nicht außerhalb der geographischen Grenzen Europas befinden; zusätzlich a. aus der Vermietung eigener bebauter sowie unbebauter Grundstücke oder Objekte zur privaten Nutzung Dritter, wenn nicht entweder eine Gesamtfläche von 10.000 qm oder ein Bruttojahresmietwert von € 30.000 überstiegen wird; [Seite 15] Haus & Kunst by Hiscox 15 Bedingungen 09/2019 b. aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, sofern diese der Versorgung der selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen dient, auch wenn eine Einspeisung von Strom in das Stromnetz erfolgt; c. aus dem privaten Betrieb einer Erdwärmeanlage, sofern diese ausschließlich der Versorgung der selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen dient; d. als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitz- wechsel bestand; 1.7. aus der Verletzung von durch Mietvertrag übernommenen Verkehrssicherungs- pflichten (z. B. Beleuchtung, Streuen oder Schneeräumen); 1.8. als Bauherr von An- und Umbauten, Reparatur- und Grabearbeiten an den selbst genutzten Objekten an den im Versicherungsschein genannten Versicherungs- adressen, soweit sich diese nicht außerhalb der geographischen Grenzen Europas befinden, bis zu Gesamtbaukosten von € 150.000 je Bauvorhaben (Bauherrenhaft- pflichtversicherung); 1.9. für Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens fremder Schlüssel. Nicht mitversichert sind jedoch vom Kunden überlassene Schlüssel, nicht private Tresorschlüssel sowie die mittelbaren Folgeschäden des Schlüsselverlustes. Als Schlüssel gelten auch Code-Karten und andere Schlüsselarten, soweit sie die Funktion eines Schlüssels haben; 1.10. aus dem Abhandenkommen sonstiger fremder Sachen, die sich im rechtmäßigen Besitz der versicherten Person befinden. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von Geld, Urkunden, Wertpapieren, Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen und Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen; 1.11. aus der Beschädigung oder Vernichtung unbeweglicher Sachen, die von Ihnen ge- mietet, geleast oder gepachtet sind (Mietsachschäden); 1.12. auf Ihren Wunsch ersetzen wir Schäden auch dann, wenn keine Haftung besteht, weil a. ein Schaden bei unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte entstanden ist (Gefälligkeits- schäden); b. die versicherte Person wegen Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (z. B. infolge Demenz) gemäß § 827 BGB oder als Kind gemäß § 828 BGB nicht verantwortlich ist und keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt; 1.13. wegen Ansprüchen aufgrund von Verstößen gegen das deutsche Allgemeine Gleich- behandlungsgesetz (AGG); 1.14. für Gewässerschäden, für die Sie als Inhaber folgender Anlagen sowie aus der Ver- wendung der darin gelagerten Stoffe verantwortlich gemacht werden (Gewässer- schadenhaftpflicht): a. Behältnisse (z. B. Benzinkanister) bis zu 100 Liter oder Kilogramm Fassungs- vermögen je Behältnis; b. Heizöl- oder Flüssiggastanks zur Versorgung der selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen mit einem Fassungs- vermögen von bis zu 10.000 Liter; c. privat genutzte Abwassergruben, die ausschließlich für häusliche Abwässer genutzt werden. Dies gilt nur für die selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen, soweit sich diese nicht außerhalb der geographischen Grenzen Europas befinden; [Seite 16] 16 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 1.15. für den erlaubten privaten Besitz und für den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schuss- waffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu straf- baren Handlungen. 2. Mitversichert ist auch 2.1. Ihre während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretende öffentlich- rechtliche Verantwortlichkeit zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umwelt- schadengesetz, wenn dieser Umweltschaden plötzlich, unfallartig und bestimmungs- widrig eingetreten ist; 2.2. ein während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretender Versicherungs- fall, der einen reinen Vermögensschaden zur Folge hat. Weiterhin nicht versichert sind jedoch Vermögensschäden: a. aus von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) herge- stellten oder gelieferten Sachen, erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen; b. aus Geld-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- und ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung, Vermittlungsgeschäften aller Art sowie aus Untreue und Unterschlagung; c. aus planender, beratender, prüfender, gutachterlicher, bau- oder montageleitender Tätigkeit; d. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; e. aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reise- veranstaltung; f. wegen der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Kostenvoranschlägen; g. aufgrund von Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichts- gremien in Zusammenhang stehen; h. aus der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte, des Kartell- und Wett- bewerbsrechts sowie aus der Vergabe von Lizenzen; i. aufgrund bewussten Abweichens von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstigen be- wussten Pflichtverletzungen; j. aufgrund des Abhandenkommens von Sachen, einschließlich Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen etc.; k. wegen ständiger Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). 2.3. Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass Sie oder eine nach diesem Vertrag mitversicherte Person während der Wirksamkeit dieser Privathaftpflichtversicherung von einem Dritten geschädigt werden und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadenersatzverpflichtung nicht nachkommen kann, weil eine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzverpflichteten Dritten festgestellt worden und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultie- renden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Rahmen und Umfang der Schadenersatzansprüche richten sich – vorbehaltlich der hier für die Forderungsausfalldeckung beschriebenen Sonderregelungen – nach den Bestimmungen dieser Privathaftpflichtversicherung, d. h., wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz nach dieser Privathaftpflichtversicherung hätte. Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung [Seite 17] Haus & Kunst by Hiscox 17 Bedingungen 09/2019 finden daher auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. So besteht insbesondere für Schäden, die im Rahmen der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Schädigers verursacht werden, und für vorsätzlich herbeigeführte Schäden kein Versicherungsschutz. Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht Versicherungsschutz allerdings nur für Schadenfälle, die sich in den Mitgliedstaaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein ereignen. Über den Rahmen dieser Privathaftpflichtversicherung hinaus sind jedoch auch gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schä- digers als privater Halter von Hunden, Pferden und wilden Tieren bei der Forde- rungsausfalldeckung mitversichert. Voraussetzungen für unsere Leistungspflicht sind · die Feststellung der Forderung gegenüber dem Schädiger durch ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der vorstehend genannten Staaten, in dem Versicherungsschutz für die Forderungsausfalldeckung besteht, · die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schädigenden Dritten, nachgewiesen dadurch, dass eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder aussichtslos erscheint oder ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder mangels Masse abgelehnt wurde, sowie · die Abtretung der Ansprüche gegen den schadenersatzverpflichteten Dritten in Höhe der Versicherungsleistung nebst Aushändigung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels und Mitwirkung an der Umschreibung des Titels auf uns. 3. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind 3.1. die Gefahren eines eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, eines Berufes, Dienstes oder Amtes oder aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Arten (außer ehrenamtliche Tätigkeiten gemäß Ziffer III. 1.5.); 3.2. die Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung; 3.3. Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, · auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minde- rung, auf Schadenersatz statt der Leistung; · wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; · wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Aus- bleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; · auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertrags- erfüllung; · auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; · wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen. IV. Risikoausschlüsse Von der Versicherung ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche: 1. aufgrund von Schäden, die durch versicherte Personen vorsätzlich herbeigeführt werden; 2. aufgrund eines vorsätzlichen Abweichens von Gesetzen, behördlichen Anordnungen oder Verfügungen; 3. die daraus resultieren, dass versicherte Personen Erzeugnisse in den Verkehr bringen oder Arbeiten oder sonstige Leistungen erbringen, obwohl sie Kenntnis von deren Mangelhaftig- keit oder Schädlichkeit haben; [Seite 18] 18 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 4. der in diesem Vertrag versicherten Personen untereinander; dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften; 5. soweit sie aufgrund des Vertrages oder besonderer Zusagen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen; 6. aus der Ausübung der Jagd; 7. aufgrund der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen sowie den Vorbereitungen hierzu; 8. aufgrund von Personenschäden mitversicherter Personen, auch wenn es sich hierbei um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von in Ihrem Haushalt arbeitsvertraglich beschäftigten Personen gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt; 9. aufgrund von Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Ansteckung resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit Ihnen gehörender, von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind. Es besteht jedoch Versicherungs- schutz in beiden Fällen, wenn Sie beweisen, dass Sie oder eine mitversicherte Person weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben; 10. aus Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß; 11. aus Schäden an gemieteten oder gepachteten beweglichen Sachen (mit Ausnahme von Mobiliar in Hotels, angemieteten Ferienhäusern oder -wohnungen) und allen daraus resul- tierenden Vermögensschäden; 12. die durch von versicherten Personen hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; 13. gegen versicherte Personen als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer von Luft-, Wasser-, Kraftfahrzeugen aller Art und deren Anhängern. Versichert ist jedoch die gesetzliche Haft- pflicht · aus dem Gebrauch nicht versicherungspflichtiger unbemannter Fluggeräte, · aus dem Gebrauch von Wasserfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von weniger als 6 Metern und einer Motorleistung von weniger als 25 kW, · aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen, für die bei Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen keine Zulassungspflicht besteht (§ 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung), · jeweils soweit der Führer des Fahrzeugs über die erforderliche Erlaubnis verfügt; 14. wegen Sachschäden und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche ent- stehen durch Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen oder Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer; 15. wegen Schäden durch Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt; 16. aus Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden; 17. wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind; 18. aus Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt, im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr; 19. wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. [Seite 19] Haus & Kunst by Hiscox 19 Bedingungen 09/2019 V. Leistungen des 1. Unsere Leistungspflicht umfasst neben der Prüfung der Haftpflichtfrage die Freistellung von Versicherers berechtigten und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. 2. Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Ver- sicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von uns gewünscht oder genehmigt, tragen wir die sich aus der Gebührenordnung ergebenden oder mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten. 3. Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Von uns zu tragende Kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. 4. Mehrere im versicherten Zeitraum eintretende Versicherungsfälle, die auf derselben Ur- sache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein einziger Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. VI. Entschädigungs- Für diesen Abschnitt gelten folgende Entschädigungsgrenzen, es sei denn, Sie haben grenzen abweichende Entschädigungsgrenzen mit uns vereinbart: Für Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens fremder Schlüssel € 50.000 Für Abhandenkommen sonstiger fremder Sachen, die sich im rechtmäßigen Besitz der versicherten Person befinden € 10.000 Für Ersatzleistungen trotz des Fehlens eines Haftpflichtanspruchs aufgrund der §§ 827 f. BGB oder wegen Gefälligkeitsschäden € 10.000 Für die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz € 50.000 VII. Vorsorge Für Erhöhungen, Erweiterungen oder neu hinzukommende Risiken gewähren wir Ihnen im Rahmen der vorstehenden Bedingungen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht insoweit aber nur, wenn Sie uns jedes neu eingetretene Risiko spätestens nach 3 Monaten anzeigen. Sollten Sie dieser Anzeigepflicht nicht fristgemäß nachkommen, entfällt der Versicherungsschutz für Erhöhungen, Erweiterungen oder neu hinzukommende Risiken rückwirkend. VIII. Selbstbehalt Von jedem Schaden tragen Sie den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt, nicht jedoch bei Personenschäden. [Seite 20] 20 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Abschnitt D – Private Cyber I. Versicherungsschutz Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen im Rahmen und versicherte der nachstehenden Bedingungen Versicherungsschutz für Schäden aufgrund folgender Ereignisse Ereignisse (Private Cyber): 1. Cyber-Mobbing und daraus resultierende Reputationsschäden Ein Fall des Cyber-Mobbings liegt vor, wenn Ihre Persönlichkeitsrechte mithilfe elektronischer Medien (Veröffentlichungen auf Internetseiten wie Internet-Blog, Diskussionsforen oder sozialen Medien sowie Veröffentlichung oder Verbreitung mithilfe von Nachrichten-Diensten) systematisch verletzt und hierdurch ein Reputationsschaden verursacht wird oder die Entstehung eines solchen Reputationsschadens zu erwarten ist. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist insoweit anzunehmen im Falle: · einer rechtswidrigen Veröffentlichung oder Verbreitung falscher oder höchstpersönlicher Tatsachen, · von Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Nötigung oder rechtswidriger Gewalt- androhung oder · des böswilligen Ausschlusses aus sozialen Gruppen. Kein Fall des Cyber-Mobbings im Sinne der vorliegenden Bedingungen liegt vor, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung sich ausschließlich aus der Veröffentlichung rufschädigender oder kompromittierender Inhalte über Ihre Firma oder Ihre berufliche Tätigkeit ergibt. 2. Netzwerksicherheitsverletzung Eine Netzwerksicherheitsverletzung ist jeder unzulässige Zugriff auf Ihr IT-System oder jede unzulässige Nutzung Ihres IT-Systems. Eine Netzwerksicherheitsverletzung liegt insbesondere vor bei: · (Hacker-)Angriffen – gezielt und ungezielt – auf Ihr IT-System, sofern die Angriffe die Ver- änderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Verschlüsselung, Kopie oder das Ab- handenkommen von Daten zur Folge haben; · Eingriffen in Ihr IT-System z. B. mit durch Täuschung (Phishing inkl. Pharming) erhaltenen Zugangsdaten; · Schadprogrammen wie Viren, Würmern oder Trojanern, die sich in Ihrem IT-System aus- breiten; · Denial-of-Service-Angriffen, durch die der Betrieb Ihres IT-Systems unterbrochen wird; · jeder Weitergabe von Schadprogrammen an oder Denial-of-Service-Angriffen gegen das IT-System eines Dritten ausgehend von Ihrem IT-System. Ihr IT-System umfasst die gesamte in ihrem Eigentum stehende oder auf Basis entsprech- ender Verträge (z. B. Leasing, Hosting) von Ihnen genutzte Computer-Hard- und Software, inklusive Smartphones und der mit einem Passwort geschützten technischen Peripherie (z. B. Cloud), soweit diese ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. 3. Cyber-Diebstahl von Zahlungsmitteldaten Ein versicherter Cyber-Diebstahl von Zahlungsmitteldaten liegt vor, wenn Ihre Zahlungs- mitteldaten infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung abhandenkommen und daraufhin mithilfe dieser Zahlungsmitteldaten Gelder oder Wertpapiere unwiederbringlich an Dritte übertragen werden. 4. Diebstahl von Kryptowährungen Ein versicherter Diebstahl einer Kryptowährung liegt vor, wenn aus Ihrer privaten, mit einem Passwort verschlüsselten und mit Ihrer Identität verbundenen elektronischen Geldbörse zur Speicherung von Kryptowährungen (Wallet) ohne Ihre Zustimmung Kryptowährungen an einen Dritten übertragen werden, nachdem Ihnen zuvor der private Schlüssel zu Ihrer Wallet nachweislich gestohlen wurde. [Seite 21] Haus & Kunst by Hiscox 21 Bedingungen 09/2019 5. Identitätsdatenmissbrauch und Doxing Die unbefugte und missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten, Aus- weisen, sonstigen Legitimationsdokumenten und passwortgeschützten Social-Media- Accounts einer versicherten Person durch einen Dritten, um unter Vorspiegelung der Identität einer versicherten Person eine Straftat zu begehen, mit der Folge, dass diese Straftat dann im Falle einer Aufdeckung auf die versicherte Person zurückfällt. Darüber hinaus – unabhängig von der Vorspiegelung der Identität einer versicherten Person – auch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten, die über eine versicherte Person aus dem Internet zusammengetragen werden und mit bösartigen Absichten im Internet (einschließlich Darknet) veröffentlicht werden (Doxing). 6. Ausbleibende Lieferung bei Interneteinkäufen Ein versichertes Ausbleiben der Lieferung bei Interneteinkäufen liegt vor, wenn Ihnen im Fall eines online getätigten Erwerbs von Waren trotz Fälligkeit nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung einer schriftlichen Mahnung an den Verkäufer die vereinbarte Ware geliefert wird. 7. Urheberrechtsverletzungen Eine versicherte Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn Ihnen eine Abmahnung zugeht, in der behauptet wird, dass Sie durch das Posten, Verlinken, Online-Weiterleiten oder -Veröffentlichen einer Bild-, Video- oder Ton-Datei unbewusst das Urheberrecht eines Dritten verletzt haben. 8. Cyber-Erpressung Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn Ihnen infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung und einer dadurch begründeten Blockade Ihres IT-Systems rechtswidrig mit einer erneuten Netzwerksicherheitsverletzung oder mit einer rechtswidrigen Veröffentlichung oder Ver- breitung falscher oder höchstpersönlicher Tatsachen gedroht und für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen anzusehen, die der Erpresser von Ihnen verlangt. II. Versicherungsfall und Versicherungsfall ist der Eintritt eines der vorbezeichneten versicherten Ereignisse während des Serienschadenklausel versicherten Zeitraums. Mehrere im versicherten Zeitraum eintretende Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. III. Versicherte Personen Versichert sind Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner, Ihr Verlobter sowie Ihre direkten, sich in der beruf- lichen Erstausbildung befindlichen Nachkommen einschließlich Ihrer Stiefkinder, Ihrer Pflegekinder und der von Ihnen adoptierten Kinder, solange diese an einem Versicherungsort gemäß Abschnitt A oder B behördlich gemeldet sind. IV. Leistungen des Bei Eintritt eines Versicherungsfalles erbringen wir folgende Leistungen: Versicherers 1. Soforthilfe im Notfall Bei Bestehen einer konkreten Risikolage für Sie übernimmt der Versicherer die Kosten des Krisendienstleisters für eine erste telefonische Notfall- und Krisenunterstützung in Form von: · einer Experteneinschätzung zur geschilderten Lage, · Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, [Seite 22] 22 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 · Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Ursachenermittlung sowie · einer ersten Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Eine konkrete Risikolage liegt vor, wenn aus Ihrer Sicht der tatsächliche oder der künftige Eintritt eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.8. aufgrund der objektiven Umstände zu vermuten ist. Hinsichtlich der Kosten für die Soforthilfe im Notfall fällt weder ein Selbstbehalt an, noch werden diese Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet. 2. Cyber-Eigenschäden Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, wenn Ihnen aufgrund eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.8. ein Eigenschaden entsteht. Sämtliche der nachfolgend aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigenschäden im Sinne dieser Bedingungen dar. Der Versicherer ersetzt die nachstehenden Schadenpositionen sowie alle angemessenen und notwendigen Kosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Dienstleisters, werden nicht erstattet. 2.1. IT-Forensik Wir ersetzen Ihre Kosten für externe IT-Forensik-Analysen zur Ermittlung der Ursache und zur Bestätigung eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.8., soweit diese Kosten die unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.8. sind. 2.2. Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen Wir ersetzen die Kosten für Krisenmanagement- und Public-Relations-Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer öffentlichen Reputation. 2.3. Kosten für Datenrettung Wir ersetzen die Kosten, die Ihnen für die Wiederherstellung oder die Reparatur Ihrer Daten und Ihres IT-Systems entstehen, falls die Wiederherstellung und Reparatur technisch und rechtlich möglich ist und soweit Sie auf Basis der mit Dritten bestehenden vertraglichen Vereinbarung ein Zugriffsrecht auf Ihre Daten und Ihr IT- System haben. Die Kosten der Wiederherstellung oder Reparatur umfassen auch die Kosten der Isolation und Säuberung (insbesondere die Entfernung von Schadprogrammen) des IT-Systems. Dabei wird – soweit dies technisch möglich ist – der Zustand wiederhergestellt, der vor dem versicherten Ereignis gemäß Ziffern I.1. bis I.8. bestand. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass IT-Hardware unmittelbar und ausschließlich durch eine Netzwerk- sicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.2. beschädigt oder zerstört wird. Ersetzt werden insoweit die für die Wiederherstellung der IT-Hardware (Reparatur oder Neubeschaffung) erforderlichen Kosten. Als IT-Hardware in diesem Sinne gelten diejenigen Sachen, die für die Steuerung des IT-Systems unverzichtbar sind (z. B. Computer, Router und Smarthome-Hardware). 2.4. Lösegeld Im Falle einer Cyber-Erpressung ersetzen wir das gezahlte Lösegeld bzw. bei Bezahlung eines Lösegeldes in Form von Waren oder Dienstleistungen deren Marktwert zum Zeitpunkt der Beschaffung. 2.5. Cyber-Diebstahl von Zahlungsmitteldaten und Ausbleibende Lieferung bei Interneteinkäufen Im Falle des Eintritts der versicherten Ereignisse „Cyber-Diebstahl von Zahlungsmittel- daten“ oder „Ausbleibende Lieferung bei Interneteinkäufen“ ersetzen wir Ihnen die da- durch entstehenden Vermögensschäden. [Seite 23] Haus & Kunst by Hiscox 23 Bedingungen 09/2019 2.6. Diebstahl von Kryptowährungen Wir ersetzen Vermögensschäden, die Ihnen durch einen versicherten Diebstahl von Kryptowährungen aus Ihrem privaten, verschlüsselten Wallet entstehen. Entschädigt wird der Geldwert zum ermittelbaren Schadenzeitpunkt. Wertänderungen, die während der Bearbeitung eines Schadens eintreten, werden nicht berücksichtigt. 2.7. Kosten infolge einer Urheberrechtsverletzung Im Falle einer versicherten Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht ersetzen wir Ihnen die Kosten einer rechtlichen Erstberatung zu der Frage des Vorliegens einer Urheberrechtsverletzung sowie die infolge einer solchen Erstberatung gegebenenfalls an den Anspruchsteller geleisteten Zahlungen. 2.8. Kosten für psychologische Betreuung Wir ersetzen Ihnen die Kosten, die Ihnen oder anderen versicherten Personen durch eine psychologische Betreuung nach Vorliegen eines versicherten Ereignisses nach Ziffer I.1. (Cyber-Mobbing) entstehen, vorausgesetzt diese werden innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Versicherungsfalles in Anspruch genommen. 2.9. Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen Wir ersetzen die Honorare des Krisendienstleisters für eine Sicherheitsanalyse der konkret im Versicherungsfall identifizierten Schwachstelle und für konkrete Empfehlungen zu Sicherheitsverbesserungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versicherungsfall nach dessen Abschluss. 2.10. Schadenminderungskosten Wir ersetzen Ihre Kosten zur – auch erfolglosen – Abwendung oder Minderung eines Versicherungsfalles, soweit Sie diese den Umständen nach für geboten halten durften. 3. Cyber-Haftpflicht Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie infolge eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffer I.2. (Netzwerksicherheitsverletzung) oder gemäß Ziffer I.5. (Identitätsdatenmissbrauch) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. 3.1. Versicherungsschutz Cyber-Haftpflicht Der Versicherungsschutz der Cyber-Haftpflicht umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche. Begründet ist ein Haftpflichtanspruch dann, wenn ein Versicherter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung ver- pflichtet und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. 3.1.1. Erfüllung eines Haftpflichtanspruchs Ist die Begründetheit des Haftpflichtanspruchs mit bindender Wirkung für uns festgestellt, so weisen wir den zu zahlenden Betrag spätestens innerhalb einer Woche nach Fälligkeit zur Auszahlung an. 3.1.2. Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ersetzen wir die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Abwehrkosten sind nur gedeckt, soweit der Haftpflichtanspruch den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Ist dies der Fall, wird der Selbstbehalt von der Leistung abgezogen. Von den Abwehrkosten umfasst sind auch die Kosten einer mit unserer Zustimmung von Ihnen betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. [Seite 24] 24 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Wir ersetzen ferner notwendige Kosten eines Verfahrens, in dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie begehrt wird, selbst wenn die einst- weilige Verfügung eine Unterlassung oder einen Widerruf zum Gegenstand hat. Außerdem ersetzen wir notwendige Kosten der Abwehr einer gegen Sie erhobenen Unterlassungs- oder Widerrufsklage sowie notwendige außergerichtliche Kosten, die Ihnen entstehen, wenn ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird. 3.2. Kosten Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf unsere Weisung oder Veranlassung entstehen, insbesondere Kosten eines ohne unsere Zustimmung beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen uns und Kosten, die Ihnen für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schriftwechsel entstehen. V. Herbeiführung des Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen. Versicherungsfalles VI. Risikoausschlüsse Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 1. Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit einer von einer versicherten Person ver- suchten oder verwirklichten Straftat stehen; 2. Schäden aufgrund von Krieg, Invasion, Bürgerkrieg, Aufstand, Revolution, Aufruhr sowie militärischer oder anderer Formen der gewaltsamen Machtergreifung; 3. Schäden aufgrund einer Störung oder eines Ausfalls der öffentlichen oder privaten Infra- struktur. Zur öffentlichen und privaten Infrastruktur gehören: · Strom- und Wasserversorgung, · Netzstrukturen, die der überregionalen Informationsvermittlung dienen, insbesondere Telefon-, Internet- oder Funknetze, sowie Leistungen von Internet- und Telekommuni- kationsanbietern bzw. -providern, · Domain Name Systems sowie · alle weiteren vergleichbaren privaten Einrichtungen oder Einrichtungen der Gebiets- körperschaften oder wesentlicher Teile hiervon, wie Stadtteile, Gemeinden, Städte oder Kreise. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Störungen und Ausfälle Ihres IT- Systems, die sich ausschließlich innerhalb Ihrer Kontrolle befinden; 4. Schäden aufgrund eines vollständigen Ausfalls oder einer sonstigen wesentlichen, nicht auf Ihr IT-System beschränkten Beeinträchtigung der Leistungen eines Internet-Dienstleisters (z. B. Cloud-Ausfall, Social-Media-Dienst-Ausfall); 5. Schäden infolge der Teilnahme an Glücksspielen oder der Nutzung von Websites oder Apps pornografischen Inhalts; 6. Schäden infolge jedweder Form des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren, Anleihen oder vergleichbaren Wertanlagen; 7. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen; 8. Ansprüche der versicherten Personen gegeneinander. [Seite 25] Haus & Kunst by Hiscox 25 Bedingungen 09/2019 VII. Entschädigungs- Die Entschädigung ist je Versicherungsperiode insgesamt auf die im Versicherungsschein grenzen vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Darüber hinaus gelten folgende Entschädigungs- grenzen: Cybermobbing und Reputationsschädigung € 20.000 Identitätsdatendiebstahl und -missbrauch € 20.000 Zahlungsmitteldatendiebstahl € 20.000 Lösegeld € 2.500 Ausbleibende Lieferung bei Interneteinkäufen € 5.000 Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen € 2.500 Diebstahl von Kryptowährungen € 10.000 Kosten für Datenrettung € 10.000 Kosten für psychologische Betreuung € 15.000 VIII. Selbstbehalt Für die Erstberatung zu unseren Leistungen oder ersetzte Kosten aus Abschnitt D besteht kein Selbstbehalt. Darüber hinaus tragen Sie einen Selbstbehalt von € 1.000 je Schadenfall. [Seite 26] 26 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Abschnitt E – Family Protection I. Versicherungsschutz Der Versicherer gewährt Ihnen und den weiteren versicherten Personen im Rahmen der und versicherte nachstehenden Bedingungen Versicherungsschutz für Schäden aufgrund folgender Ereignisse Ereignisse (Family Protection): 1. Entführung Die widerrechtliche Entführung einer versicherten Person 2. Erpressung Die widerrechtliche Drohung gegenüber einer versicherten Person, eine versicherte Person zu töten, zu verletzen oder zu entführen; oder Eigentum einer versicherten Person zu zerstören oder zu beschädigen; oder vertrauliche private Informationen über eine versicherte Person zu verbreiten, durch Personen, die eine Zahlung in Form einer Vermögensverfügung dafür fordern, die Drohung nicht zu verwirklichen. 3. Ungeklärtes Verschwinden Ein ungeklärtes Verschwinden liegt vor, wenn eine versicherte Person seit mindestens 48 Stunden vermisst wird, d. h. sich nicht in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufhält, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und der Verdacht besteht, dass sie sich in Gefahr befindet. II. Versicherungsfall und Versicherungsfall ist der Eintritt eines der vorbezeichneten versicherten Ereignisse während des Serienschadenklausel versicherten Zeitraums. Mehrere im versicherten Zeitraum eintretende Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. III. Versicherte Personen Versichert sind Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner, Ihr Verlobter sowie Ihre direkten, sich in der beruf- lichen Erstausbildung befindlichen Nachkommen einschließlich Ihrer Stiefkinder, Ihrer Pflegekinder und der von Ihnen adoptierten Kinder, solange diese an einem Versicherungsort gemäß Abschnitt A oder B behördlich gemeldet sind. IV. Leistungen des Bei Eintritt eines Versicherungsfalles erbringen wir folgende Leistungen: Versicherers 1. Kosten der Gesellschaft Control Risks bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für 1.1. die Entsendung eines Sicherheitsberaters zum Ort des Geschehens und/oder zu Ihrem Wohnsitz; 1.2. die Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts sowie für die Erarbeitung der Optionen und Empfehlungen für die zu ergreifenden Maßnahmen; 1.3. die Prüfung, Empfehlung und Erbringung erforderlicher Personen- und Eigentums- schutzleistungen; 1.4. die Ermittlungsarbeit zum Auffinden einer versicherten Person und/oder Sammeln von Beweisen; 1.5. die Unterstützung und Betreuung der Familien; 1.6. die Planung und Beratung hinsichtlich des Umgangs mit den Medien; 1.7. die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden. 2. Kosten für unabhängige psychologische Betreuung, medizinische Betreuung, Rechts- beratung im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall, vorausgesetzt diese werden innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Versicherungsfalles in Anspruch genommen. [Seite 27] Haus & Kunst by Hiscox 27 Bedingungen 09/2019 3. Im Fall einer Entführung oder eines ungeklärten Verschwindens: 3.1. angemessene Genesungs- und Rehabilitationskosten nach einem Versiche- rungsfall, einschließlich entstehender Kosten für Verpflegung und Freizeit- aktivitäten, die einer versicherten Person und einem Ehegatten, Lebenspartner und/oder deren direkten Nachkommen, einschließlich deren Stiefkinder, deren Pflegekinder und der von ihnen adoptierten Kinder, entstehen; 3.2. angemessene Kosten für kosmetische oder plastische Chirurgie, die notwendig werden, um eine dauerhafte Entstellung einer versicherten Person ausschließ- lich und unmittelbar aufgrund eines Versicherungsfalles zu korrigieren. V. Risikoausschlüsse Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 1. Versicherungsfälle, die im Zusammenhang mit einer von einer versicherten Person ver- suchten oder verwirklichten Straftat stehen; 2. Kosten, die im Zusammenhang mit einem ungeklärten Verschwinden einer versicherten Person stehen, sofern die versicherte Person älter als 14 Jahre ist und das Verschwinden auf dem freien Willen der versicherten Person beruhte; für die entstandenen Kosten besteht Versicherungsschutz, bis das freiwillige Verschwinden der versicherten Person feststeht. Wir sind jedoch berechtigt, von derjenigen versicherten Person, die die Leistungen erhalten hat, die erbrachten Leistungen zurückzuverlangen; 3. Kosten, die im Zusammenhang mit einem ungeklärten Verschwinden einer versicherten Person nach einer Naturkatastrophe (z. B. Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Tsunami, Vulkanausbruch, Waldbrand) stehen, sofern die Naturkatastrophe sich in einem Gebiet ereignet hat, in dem sich die versicherte Person zuletzt befand und die Naturkatastrophe zur Folge hatte, dass das Gebiet von einer zuständigen Behörde zum Katastrophen-, Notstandsgebiet o. Ä. erklärt wurde. VI. Entschädigungs- Die Entschädigung ist je Versicherungsperiode insgesamt auf die im Versicherungsschein grenzen vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Darüber hinaus gelten folgende Entschädigungs- grenzen: Für psychologische und medizinische Betreuung € 25.000 Für erforderliche Personen- und Eigentumsschutzleistungen € 25.000 [Seite 28] 28 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Allgemeine Regelungen I. Definition der 1. Versicherungsnehmer Vertragsparteien In diesem Versicherungsvertrag Haus & Kunst by Hiscox wird der Versicherungsnehmer mit „Sie”, „Ihre” oder „Ihr” bezeichnet. 2. Versicherer In diesem Versicherungsvertrag Haus & Kunst by Hiscox wird der Versicherer mit „wir”, „unser” oder „uns” bezeichnet. II. Prämienzahlung 1. Erste oder einmalige Prämie Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Allerdings sind wir nur leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben. Solange die einmalige oder erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 2. Folgeprämien Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Prämien- rechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, dürfen wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Wir dürfen die Kündi- gung mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. 3. Lastschriftverfahren Ist vereinbart, dass wir die Prämien von einem Konto einziehen, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widersprechen Sie einer berechtigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn Sie nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlen. Zu weiteren Einziehungsversuchen sind wir nicht verpflichtet. III. Anzeigepflichten vor 1. Anzeige gefahrerheblicher Umstände Vertragsschluss Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung haben Sie alle Ihnen bekannten Gefahrumstände, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit Ihnen zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, anzuzeigen. 2. Folgen einer Pflichtverletzung Verletzen Sie Ihre Pflicht zur richtigen und vollständigen Anzeige gefahrerheblicher Umstände, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt nicht, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht weder [Seite 29] Haus & Kunst by Hiscox 29 Bedingungen 09/2019 vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Falle haben wir aber das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. 3. Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles Im Falle eines Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalles sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. IV. Repräsentanten Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. V. Versicherung für 1. Rechte aus dem Vertrag fremde Rechnung Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag auch im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht auch insoweit nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. 2. Zahlung der Entschädigung Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. 3. Kenntnis und Verhalten 3.1. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versiche- rungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. 3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war. Unabhängig davon, ob der Vertrag mit Wissen des Versicherten geschlossen wurde, kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. VI. Gefahrerhöhung 1. Sie dürfen nach Antragstellung ohne vorherige Zustimmung durch uns keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Über dennoch vorgenommene oder gestattete Gefahrerhöhungen informieren Sie uns nach Kenntnis unverzüglich. 2. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die zum Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vor- handenen gefahrerheblichen Umstände so ändern, dass dadurch der Eintritt des Versiche- rungsfalles oder die Vergrößerung des Schadens generell wahrscheinlicher werden. Eine Gefahrerhöhung liegt insbesondere vor, wenn 2.1. sich ein Umstand ändert, nach dem wir (z. B. im Angebotsfragebogen) gefragt haben; 2.2. ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht mehr genutzt wird; 2.3. an einem Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt werden, die ein Notdach erforderlich oder das Gebäude überwiegend unbenutzbar machen; [Seite 30] 30 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 2.4. vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand sind, etwa durch Wechsel des Versicherungsortes. 3. Nehmen Sie ohne vorherige Zustimmung durch uns eine Gefahrerhöhung vor oder gestatten dies einem Dritten, so können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kün- digen, es sei denn, Sie haben Ihre Verpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ver- letzt. Beruht Ihre Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir den Vertrag unter Ein- haltung einer Frist von einem Monat kündigen. 4. Tritt der Versicherungsfall nach einer von Ihnen vorgenommenen oder gestatteten Gefahrer- höhung ein, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie Ihre Verpflichtung vor- sätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. 5. Erkennen Sie nachträglich, dass Sie eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, oder tritt die Gefahrerhöhung unabhängig von Ihrem Willen ein, so sind wir von unserer Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem Ihre Anzeige uns hätte zugegangen sein müssen. Dies gilt nicht, wenn uns die Gefahrerhöhung zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung Ihrer Anzeigepflicht nicht auf Vorsatz beruhte. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Für das Nichtvorliegen der groben Fahrlässigkeit tragen Sie die Beweislast. VII. Obliegenheiten 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt A und B) Sie haben 1.1. alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; 1.2. die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer, Einbruchmeldeanlagen und außen angebrachte Sachen, stets in ordnungs- gemäßem Zustand zu erhalten und Mängel und Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen; 1.3. nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; 1.4. in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genü- gend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten; 1.5. sicherzustellen, dass Kunst- und Wertgegenstände während des Transports sach- und fachgerecht verpackt sind. 2. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt C, D und E) Besonders gefahrdrohende Umstände haben Sie auf unser Verlangen innerhalb angemesse- ner Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beider- seitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend. 3. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt D) Sie haben bei Installation, Nutzung, Betrieb und Wartung Ihres IT-Systems die für die Informationstechnologie übliche Sorgfalt zu beachten, z. B. · Durchführung von Systemupdates und Datensicherungen, · Verwendung geeigneter elektronischer Sicherheitsbarrieren und -einstellungen (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung), [Seite 31] Haus & Kunst by Hiscox 31 Bedingungen 09/2019 · Nutzung geeigneter Passwörter und Passwortphrasen, sichere Verwahrung privater Schlüssel kryptologischer Währungen auf einem verschlüsselten Speichermedium, das über das Internet nicht erreichbar ist, und · Sorgfalt im Umgang mit E-Mail-Anlagen oder -Links. 4. Folgen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt A, B, C, D und E) 4.1. Wir können, nachdem wir von der Verletzung der Obliegenheit Kenntnis erlangt haben, den mit Ihnen geschlossenen Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kün- digen, es sei denn, Ihre Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 4.2. Verletzen Sie eine der vorstehenden Obliegenheiten, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. 4.3. In jedem Fall bleiben wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegen- heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. 5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt A und B) 5.1. Schadenmeldung Sie haben uns unverzüglich zu informieren. 5.2. Weisungen des Versicherers Sie haben – soweit die Umstände es gestatten – unsere Weisungen zur Schaden- minderung und -abwendung einzuholen und zu beachten. 5.3. Polizeiliche Meldung Sie haben Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. 5.4. Stehlgutliste Sie haben uns und der zuständigen Polizeidienststelle – im Falle des Abhandenkommens versicherter Sachen – unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen. 5.5. Veränderung der Schadenstelle Sie haben die Schadenstelle möglichst so lange unverändert zu lassen, bis sie durch uns freigegeben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind die beschädigten Teile bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren. 5.6. Aufklärung des Sachverhaltes Sie haben uns – soweit möglich – jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie jede Auskunft dazu vollständig und wahrheitsgemäß – auf Verlangen schriftlich – zu erteilen und die angeforderten Belege beizubringen. 5.7. Regressansprüche Sie haben uns – soweit die Umstände es gestatten – jede Auskunft zur Aufklärung etwaiger Regressansprüche zu erteilen. 5.8. Wiederauffindung abhandengekommener Sachen Sie sind verpflichtet, uns bei Wiederauffindung versicherter Sachen unverzüglich zu informieren. [Seite 32] 32 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt C) 6.1. Schadenmeldung Sie haben uns unverzüglich zu informieren, auch wenn noch keine Schaden- ersatzansprüche erhoben wurden. 6.2. Aufklärung des Sachverhaltes Sie haben uns – soweit möglich – jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie jede Auskunft dazu vollständig und wahrheitsgemäß – auf Verlangen schriftlich – zu erteilen und die angeforderten Belege beizubringen. 6.3. Gerichtliches Verfahren Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. 6.4. Rechtsbehelfe Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Unserer Weisung bedarf es nicht. 6.5. Verfahrensführung Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie die Führung des Verfahrens uns zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. 7. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt D, E) 7.1. Schadenmeldung Sie haben uns und den in den Vertragsunterlagen bezeichneten Dienstleister unverzüglich zu informieren. 7.2. Aufklärung des Sachverhaltes Sie haben uns und den in den Vertragsunterlagen bezeichneten Dienstleister – soweit möglich – jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie jede Auskunft dazu vollständig und wahrheitsgemäß – auf Verlangen schriftlich – zu erteilen und die angeforderten Belege beizubringen. 7.3. Polizeiliche Meldung Sie haben die für die Strafverfolgung verantwortlichen Behörden des Landes, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, soweit dies unter Berücksichtigung der persönlichen Sicherheit des Opfers praktikabel ist, zu informieren oder dem Dienstleister eine Genehmigung zur Information dieser Behörden zu erteilen. 8. Folgen einer Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles (Abschnitt A, B, C, D und E) 8.1. Verletzen Sie eine der vorstehenden Obliegenheiten, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. 8.2. In jedem Fall bleiben wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegen- heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die [Seite 33] Haus & Kunst by Hiscox 33 Bedingungen 09/2019 Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. 8.3. Bei Verletzung Ihrer Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten werden wir Sie auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit in Textform hinweisen. VIII. Subsidiäre Haftung Sind versicherte Risiken, Sachen oder Kosten auch bei anderen Versicherern versichert, besteht kein Versicherungsschutz unter dem vorliegenden Vertrag (qualifizierte Subsidiarität). Der vorliegende Vertrag gewährt jedoch insoweit Versicherungsschutz, als Versicherungsfälle aufgrund des Umfangs oder der Höhe der vereinbarten Versicherungssummen über den anderen Versicherungsvertrag nicht versichert sind. Bestreitet der Versicherer des anderen Versicherungsvertrages seine Leistungspflicht ganz oder teilweise, so leistet der Versicherer des vorliegenden Vertrages unter Eintritt in die Rechte des Versicherungsnehmers vor. In diesem Fall gelten die Regelungen der Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles entsprechend. Ist der Versicherer des anderen Vertrages ebenfalls ein Unternehmen der Hiscox Gruppe, be- schränkt sich die maximale Leistung aus beiden Verträgen auf die höhere der vereinbarten Leistungen. IX. Sachverständigen- 1. Sie und wir können nach Eintritt des Versicherungsfalles vereinbaren, dass die Höhe des verfahren Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf sonstige tatsächliche Voraussetzungen des Entschädigungs- anspruchs sowie der Höhe der Entschädigung ausgedehnt werden. Sie können ein Sach- verständigenverfahren zur Feststellung der Höhe des Schadens auch durch einseitige Erklärung uns gegenüber verlangen. 2. Für das Sachverständigenverfahren gilt: 2.1. Jede Partei benennt in Textform einen Sachverständigen und kann dann die andere Partei unter Angabe des von ihr benannten Sachverständigen in Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite Sachverständige nicht binnen zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei vom für den Schadenort zuständigen Amtsgericht ernennen lassen. In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzuweisen. 2.2. Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn des Feststellungsverfahrens einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen sie sich nicht, so wird der Ob- mann auf Antrag einer Partei vom für den Schadenort zuständigen Amtsgericht ernannt. 2.3. Wir dürfen als Sachverständigen keine Personen benennen, die Mitbewerber von Ihnen sind oder mit Ihnen in dauernder Geschäftsverbindung stehen, ferner keine Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt sind oder in einem ähnlichen Verhältnis stehen. Dies gilt entsprechend für die Benennung eines Obmannes durch die Sachverstän- digen. 3. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: 3.1. ein Verzeichnis der zerstörten, beschädigten oder abhandengekommenen Sachen sowie deren Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles; 3.2. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer etwa verbleibenden Wertminderung; 3.3. die Restwerte der von dem Schaden betroffenen Sachen; 3.4. entstandene zusätzliche Kosten. 4. Die Sachverständigen übermitteln beiden Parteien gleichzeitig ihre Feststellungen. Weichen diese voneinander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der [Seite 34] 34 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. 5. Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte. 6. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Im Falle unverbindlicher Feststellungen oder wenn die Sachverständigen eine Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern, erfolgt die Feststellung – vorbehaltlich einer einvernehmlichen Einigung der Parteien – durch gerichtliche Entscheidung. 7. Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungs- nehmers nicht berührt. X. Dauer des Ver- 1. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sicherungsvertrages Der Versicherungsschutz beginnt um 0:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr des im Versicherungsschein genannten Zeitraums. 2. Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch uns mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt wird. Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Monats nach Vertragsbeginn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Sie schulden uns in diesem Fall nur die anteilige Jahresprämie. 3. Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Abschnitt A, B, D und E) Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles ist jeder Teil berechtigt, das Versicherungs- verhältnis in Textform zu kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. 4. Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Abschnitt C) Sie und wir können nach Eintritt des Versicherungsfalles das Versicherungsverhältnis in Textform kündigen, wenn wir Ihren Freistellungsanspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei bis zum Ablauf eines Monats nach unserer Anerkennung oder unberechtigten Ablehnung zugehen. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Sie und wir haben auch dann ein Kündigungsrecht, wenn wir Ihnen die Weisung erteilen, es zum Rechtsstreit über den Haftpflichtanspruch des Dritten kommen zu lassen. In diesem Fall muss die Kündigung der anderen Vertragspartei bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung des Rechtsstreits mit dem Dritten (Klagerücknahme, Vergleich, Rechtskraft des Urteils) zugehen. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. XI. Anpassung des Der Prämiensatz wird unter Berücksichtigung unserer Kalkulationsgrundlagen (z. B. Prämiensatz Prämiensatzes es Schaden- und Kostenaufwand, Stornoquote, Bestandszusammensetzung) unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ermittelt. Wir überprüfen jährlich, ob sich die Werte geändert haben. [Seite 35] Haus & Kunst by Hiscox 35 Bedingungen 09/2019 Bei einer Änderung sind wir zu Beginn jeder Versicherungsperiode berechtigt, den für bestehen- de Verträge geltenden Prämiensatz pro € 1.000 Versicherungssumme für die einzelnen Be- standsgruppen anzupassen. Dieser neue Prämiensatz wird mit Beginn der nächsten Versiche- rungsperiode wirksam. Bei einer Erhöhung des Prämiensatzes können Sie den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Andernfalls wird der Vertrag zu dem geänderten Prämiensatz fortgeführt. XII. Anpassung der Ver- Die Versicherungssummen werden bei der jährlichen Vertragsverlängerung automatisch an- sicherungssummen gepasst: · Abschnitt A (Gebäudeversicherung) Die Versicherungssumme für Gebäude wird jährlich an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex für Wohngebäude sowie an den Tariflohnindex für das Baugewerbe angepasst. · Abschnitt B (Hausratversicherung) Die Versicherungssumme für Hausrat erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalender- jahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. Die Versicherungssumme wird jeweils auf volle € 1.000 aufgerundet und Ihnen bekannt ge- geben. Die Prämie berechnet sich aus der neuen Versicherungssumme. Nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme und -prämie können Sie der Erhöhung widersprechen. Die Versicherung bleibt dann zur bisherigen Prämie und Versicherungssumme in Kraft. XIII. Innovationsklausel Zukünftige beitragsfreie Verbesserungen des Bedingungswerkes gelten automatisch als mitversichert, soweit hierdurch nicht von besonderen Deckungsvereinbarungen abgewichen wird. XIV. Anzuwendendes 1. Anzuwendendes Recht Recht und Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anzuwenden. Gerichtsstände 2. Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können bei dem für unseren Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen uns erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, haben. 3. Gerichtsstand für Klagen des Versicherers Für gegen Sie gerichtete Klagen ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage- erhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, haben, örtlich ausschließlich zuständig. [Seite 36] 36 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 XV. Ansprechpartner 1. Anschrift- oder Namensänderung Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung oder andere Mitteilungen, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben sind, die Absendung eines eingeschrie- benen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. 2. Versicherer Hiscox SA Niederlassung für Deutschland Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Tim Bethge Bernhard-Wicki-Straße 3 80636 München 3. Beschwerden / Verbraucherstreitbeilegung Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns im Mittelpunkt. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsvermittler oder auch gerne an uns. Dies gibt uns die Chance, für Sie eine Lösung zu finden. Als Versicherer mit Sitz in Luxemburg unterliegt Hiscox SA der umfassenden Aufsicht durch die Versicherungsaufsicht des Großherzogtums Luxemburg, dem Commissariat aux Assurances (CAA), an das Sie sich im Falle einer Beschwerde unter folgender Anschrift wenden können: Commissariat aux Assurances 11 Rue Robert Stumper L-2557 Luxemburg Großherzogtum Luxembourg Tel.: +35222 / 6911 - 1 Fax: +35222 / 6910 E-Mail: caa@caa.lu Verbrauchern steht zudem die Möglichkeit offen, Beschwerden auch in deutscher Sprache an den Insurance Ombudsman in Luxemburg unter folgender Anschrift zu richten: Insurance Ombudsman ACA 12, rue Erasme 1468 Luxembourg Phone: +35244 / 2144 - 1 Fax: +35244 / 0289 E-Mail: mediateur@aca.lu Für die deutsche Niederlassung von Hiscox SA ist ergänzend auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Tel.: 0228 / 4108 - 0 Fax: 0228 / 4108 - 1550 E-Mail: poststelle@bafin.de [Seite 37] Haus & Kunst by Hiscox 37 Bedingungen 09/2019 Des Weiteren ist der Versicherer Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollte. Eine entsprechende Beschwerde müsste vom Versicherungsnehmer an die nachstehend aufgeführte Adresse gerichtet werden. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenfrei. Das Recht zum Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 / 369 - 6000 +4930 / 206058 - 99 (aus dem Ausland) Fax: 0800 / 369 - 9000 +4930 / 206058 - 98 (aus dem Ausland) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de [Seite 38] 38 Haus & Kunst by Hiscox Bedingungen 09/2019 [Seite 40] 09/2019 Hiscox Bernhard-Wicki-Straße 3, D - 80636 München T +49 (0)89 545801-100 F +49 (0)89 545801-199 E hiscox.info@hiscox.de www.hiscox.de

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