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Allgemeine Gruppenunfallversicherungsbedingungen
(GUB 2021) Basisschutz PL-GUBb-2106
Stand: 01.06.2021
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Unfälle passieren, egal wie vorsichtig man ist. Dann hilft Ihre Unfallversicherung.
Grundlage für den Vertrag sind diese Allgemeinen Gruppenunfallversicherungsbedingungen (GUB 2021) Basis und – wenn mit Ihnen verein-
bart – weitere Besondere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt und Umfang Ihrer
Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.
Bitte lesen Sie die vereinbarten Bedingungen daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie diese sorgfältig auf. So können Sie
auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Auch wir als Versicherer kommen nicht ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre
Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern Sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden,
sind diese nicht abschließend.
Wer ist Wer?
- Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
- Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen
sein.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang 2 6.1 Mitteilung der Änderung 9
1 Was ist versichert? 2 6.2 Auswirkungen der Änderung 9
1.1 Grundsatz 2 6.3 Leitende oder Aufsichtsführende Tätigkeit 9
1.2 Geltungsbereich 2 6.4 Nicht versicherbare Berufstätigkeit oder Beschäftigung 9
1.3 Unfallbegriff 2 Der Leistungsfall 9
1.4 Erweiterter Unfallbegriff 2 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 9
1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflichten 3 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?10
2 Welche Leistungsarten sind versichert bzw. können vereinbart 9 Wann sind die Leistungen fällig? 10
werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen 9.1 Erklärung über die Leistungspflicht 10
gelten für die einzelnen Leistungsarten? 3
9.2 Fälligkeit der Leistung 10
2.1 Invaliditätsleistung 3
9.3 Vorschüsse 10
2.2 Unfallrente 4
9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads 10
2.3 Helvetia TopCare 4
Die Versicherungsdauer 11
2.4 Krankenhaustagegeld 5
10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 11
2.5 Genesungsgeld 5
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes 11
2.6 Todesfallleistung 5
10.1 Dauer und Ende des Vertrags 11
2.7 Kostenpositionen in der Unfallversicherung 5
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall 11
2.8 Leistung für nicht versicherte Lebensretter 6
10.4 Besondere Beendigungsmöglichkeiten des
2.9 Gäste- und Besucher-Unfallversicherung 6 Versicherungsschutzes in der Gruppenunfallversicherung 11
2.10 Verkehrsmittel-Todesfallleistung 6 10.5 Versicherungsjahr 11
3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Die Versicherungsprämie 11
Gebrechen zusammentreffen? 7
11 Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Was
3.1 Krankheiten und Gebrechen 7 geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen? 11
3.2 Mitwirkung 7 11.1 Prämien und Versicherungsteuer 11
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 7 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Erste Prämie 11
4.1 Nicht versicherbare Personen 7 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgeprämie 11
4.2 Erlöschen des Versicherungsschutzes 7 11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat 12
4.3 Rückzahlung der Versicherungsprämie 7 11.5 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 12
5 Was ist nicht versichert? 7 Weitere Bestimmungen 12
5.1 Ausgeschlossenen Unfälle 7 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden 8 Personen zueinander? 12
6 Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder 12.1 Fremdversicherung 12
Beschäftigung beachten? 9 12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller 12
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M.
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396
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12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen 12 Besondere Bedingungen zu den Allgemeinen
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Gruppenunfallversicherungsbedingen (GUB 2021) 16
Folgen hat ihre Verletzung? 12 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht 12 Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch 2021)16
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung 12 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
Mehrleistung im Invaliditätsfall (BB altersabhängige Mehrleistung
13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte 13 2021) 16
13.4 Anfechtung 13 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes 13 progressiver Invaliditätsstaffel (BB Progression GUB 2021 –
14 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? 13 225 Prozent) 16
14.1 Gesetzliche Verjährung 13 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
progressiver Invaliditätsstaffel (BB Progression GUB 2021 –
14.2 Aussetzung der Verjährung 13 350 Prozent) 17
15 Welches Gericht ist zuständig? 13 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei progressiver Invaliditätsstaffel (BB Progression GUB 2021 –
Änderungen Ihrer Anschrift? 13 500 Prozent) 17
17 Welches Recht findet Anwendung? 13 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
18 Wie reduzieren sich die Versicherungssummen bei Vollendung planmäßiger Erhöhung von Leistung und Prämie (BB
des 70. Lebensjahres der versicherten Person? 14 Zuwachsleistung GUB 2021, Modell 3) 18
19 Wie hoch ist die Höchstentschädigung aus dem Vertrag? 14 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung nach
Lohn- und Gehaltssumme 18
20 Sanktionsklausel 14
Besondere Bedingungen für die Dienstreise Unfallversicherung 18
21 Besserstellung gegenüber den GDV-Musterbedingungen 14
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung von
22 Gruppenunfallversicherung mit oder ohne Namensnennung 14 Beamten, Angestellten, Beauftragten und anderen Organen im
22.1 Versicherungen mit Namensnennung 14 Rahmen ihrer besonderen Tätigkeit 18
22.2 Versicherungen ohne Namensnennung 14 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung für
23 Update-Garantie 15 Kindergärten, Schulen und Betreuungseinrichtungen 19
24 Was passiert, wenn der Betrieb, die Vereinigung oder einzelne Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung von
Gruppen ins Ausland verlegt werden? 15 Vereinsmitgliedern gegen die besonderen aus der
Vereinszugehörigkeit erwachsenen Gefahren 19
________________________________________________________________________________________________________________
Der Versicherungsumfang Hornhaut. Dadurch entstandene Gesundheitsschäden wer-
den abweichend von Ziffer 5.2.3 nicht als Eingriff oder Heil-
1 Was ist versichert? maßnahme gewertet.
1.1 Grundsatz 1.3.5 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypi-
sche Gesundheitsschäden, wie z. B. Caisson-Krankheit oder
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfäl-
Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein
len der versicherten Person.
plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, ein-
1.2 Geltungsbereich getreten sein muss. Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw.
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Erstickungstod unter Wasser.
Vertrags 1.3.6 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Vergiftun-
- weltweit und gen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den
- rund um die Uhr, sofern im Vertrag keine abweichende Schlund (Eingang der Speiseröhre).
Regelung vereinbart worden ist. Beispiel: Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen oder Vergif-
1.3 Unfallbegriff tungen, die infolge versehentlicher Einnahme von schädli-
chen Stoffen entstehen, die irrtümlich für Nahrungsmittel ge-
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch halten worden sind.
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereig- Ausdrücklich nicht mitversichert sind jedoch Vergiftungen in-
nis (Unfallereignis) folge Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.3.7 In Ergänzung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesund-
1.3.1 In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesund- heitsschäden durch Geräuscheinwirkungen als Unfallereignis
heitsschädigungen durch die allmähliche Einwirkung von Ga- anzusehen, sofern die versicherte Person den Geräuschein-
sen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken, Säuren oder ähnli- wirkungen nicht mehr als 7 Tage ausgesetzt war. Ausge-
ches mitversichert. Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- schlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten.
und Gewerbekrankheiten. 1.4 Erweiterter Unfallbegriff
1.3.2 Unfälle aus dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sa- Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch
chen und Tieren gelten als unfreiwillig erlitten und sind in der eine erhöhte Kraftanstrengung
Unfallversicherung gemäß Ziffer 1.3 eingeschlossen.
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
1.3.3 Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, Sonnenbrände und
Sonnenstiche sowie Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauer- Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren
stoffentzug, die als Folgen eines Unfalles auftreten, sind Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogen-
ebenfalls mitversichert. gelenk.
1.3.4 Versichert sind auch Gesundheitsschäden durch Maniküre - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen
und Pediküre, sowie das Entfernen von Hühneraugen oder oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
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Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein An-
Menisken und Bandscheiben sind weder Muskel, Sehnen, spruch auf Invaliditätsleistung.
Bänder noch Kapseln, deshalb werden sie von dieser Rege- 2.1.1.4 Geltendmachung der Invalidität
lung nicht erfasst.
Sie müssen die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt:
Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus-
Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts-
keleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse
leistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen
der versicherten Person.
lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt ha-
1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflichten ben.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kön- Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzun-
nen wir keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen. gen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon-
Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen zur Mitwirkung von takt aufzunehmen.
Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüs- 2.1.1.5 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
sen (Ziffer 5).
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
2 Welche Leistungsarten sind versichert bzw. können ver- Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invalidi-
einbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraus- tätsleistung.
setzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6),
Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leis- sofern diese vereinbart ist.
tungen und deren Voraussetzungen. 2.1.2 Art und Höhe der Leistung
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungs-
2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
summen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem
Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind. Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
sofern vereinbart Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
2.1 Invaliditätsleistung - die vereinbarte Versicherungssumme und
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung - der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
2.1.1.1 Invalidität Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro
Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Inva- und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent
lidität liegt vor, wenn unfallbedingt zahlen wir 20.000 Euro.
- die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemes-
sung
- dauerhaft
Der Invaliditätsgrad richtet sich
beeinträchtigt ist.
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern die betroffe-
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
nen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind,
- sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird
- ansonsten danach, in welchem Umfang die normale kör-
und
perliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beein-
- eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. trächtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2).
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der
die versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall er-
innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt. kennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die spä-
2.1.1.2 20plus teren Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
Die versicherte Person hat eine Invalidität von mindestens 2.1.2.2.1 Gliedertaxe
20 Prozent erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbe- Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol-
dingt: genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich
- die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit die hier genannten Invaliditätsgrade.
- dauerhaft Arm 70 %
zu mindestens 20 Prozent beeinträchtigt ist. Hand 70 %
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn Daumen 20 %
- sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird Zeigefinger 10 %
und anderer Finger 5%
- eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. Bein 70 %
Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn Fuß 40 %
die versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der
große Zehe 5%
innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt.
andere Zehe 2%
2.1.1.3 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
Auge 50 %
Die Invalidität ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall
Stimme* 50 %
- eingetreten und
Gehör auf einem Ohr 30 %
- eine Änderung dieses Zustands ist nicht zu erwarten.
Geruchssinn 10 %
Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall
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Geschmackssinn 5% Fahrradfahren, Inline-Skating, Kite-Surfen, Reiten, Roller-
* Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust Skating, Rollschuhlaufen, Rodeln, Skateboarden, Snowboar-
von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe- den, Skifahren, Skialpin, Surfen (Wellenreiten), Wakeboar-
dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge- den, Waveboarden, Windsurfen
nen Reaktion darstellt. Unter den gleichen Voraussetzungen zahlen wir auch eine
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt zusätzliche Invaliditätsleistung in Höhe von 5.000 Euro, wenn
der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. der Helm aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder Si-
cherheitsvorkehrungen während der beruflichen Tätigkeit ge-
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das
tragen worden ist, und es zu einem entsprechenden Berufs-
einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent. Ist er um ein Zehntel in
unfall gekommen ist.
seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts-
grad von 7 Prozent (= ein Zehntel von 70 Prozent). Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
nicht teil (Ausschluss Dynamik).
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der In-
sofern vereinbart
validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale kör-
perliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft 2.2 Unfallrente
beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung
gleichen Alters und Geschlechts. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens
Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen 50 Prozent.
Gesichtspunkten. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität
2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2. Verstirbt die versicherte
Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.3.1.
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder
Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, besondere Glie-
Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt
dertaxen für bestimmte Berufsgruppen oder sonstige Mehr-
waren. Sie wird nach Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 bemes-
leistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der
sen.
Höhe der Rentenleistung unberücksichtigt.
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
2.2.2 Art und Höhe der Leistung
Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten
Invaliditätsgrad 70 Prozent. War dieser Arm schon vor dem
Versicherungssumme.
Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, be-
trägt die Vorinvalidität 7 Prozent (= ein Zehntel von 70 Pro- 2.2.3 Beginn und Dauer der Leistung
zent). Diese 7 Prozent Vorinvalidität werden abgezogen. Es 2.2.3.1 Wir zahlen die Unfallrente
verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 Prozent. - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall
2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile ereignet hat, und danach
oder Sinnesorgane - monatlich im Voraus.
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnes- 2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats in dem
organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditäts-
- die versicherte Person stirbt oder
grade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt
wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden - wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung
jedoch nicht berücksichtigt. nach Ziffer 9.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter
50 Prozent gesunken ist.
Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktions-
unfähig (70 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funk- Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den
tion beeinträchtigt (35 Prozent). Auch wenn die Addition der Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn
Invaliditätsgrade 105 Prozent ergibt, ist die Invalidität auf Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht
100 Prozent begrenzt. die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person 2.2.4 Ausschluss der Dynamik
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidi- Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
tät, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Vo- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
raussetzungen: nicht teil.
- Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb ei- sofern vereinbart
nes Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.5) 2.3 Helvetia TopCare
und
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung
- die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens
nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt.
50 Prozent.
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität
ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2. Verstirbt die versicherte
2.1.2.4 Helmklausel Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3.
Bei folgenden sportlichen Aktivitäten zahlen wir bei einer un- Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, besondere Glie-
fallbedingten schweren Kopfverletzung in Form eines Schä- dertaxen für bestimmte Berufsgruppen oder sonstige Mehr-
del-Hirn-Traumas 2. oder 3. Grades eine zusätzliche Invalidi- leistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der
tätsleistung in Höhe von 5.000 Euro, wenn aufgrund dieser Höhe der Helvetia TopCare Leistung unberücksichtigt.
Kopfverletzung ein Invaliditätsgrad festgestellt und zum Un-
2.3.2 Art und Höhe der Leistung
fallzeitpunkt nachweislich ein geeigneter Helm getragen
wurde: Wir zahlen die Helvetia TopCare Leistung in Höhe der ver-
einbarten Versicherungssumme.
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sofern vereinbart Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
2.4 Krankenhaustagegeld Versicherungssumme.
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung generell vereinbart
Die versicherte Person 2.7 Kostenpositionen in der Unfallversicherung
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationä- In Ihrer Unfallversicherung sind die nachfolgenden aufgeführ-
rer Heilbehandlung oder ten Kostenpositionen unter Ziffer 2.7 generell immer mitversi-
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgi- chert.
schen Operation und ist deswegen für mindestens drei Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs-
Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt-
ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person höhe von 15.000 Euro – soweit keine abweichende Summe
zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei
die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten. ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag in Höhe
Kuren sowie Aufenthalte in privaten Einrichtungen (Pensio- von 15.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kostenpo-
nen und Hotels) und Erholungs- / Sanatoriumsheimen gelten sitionen begrenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von
nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Erfolgt uns erbracht.
die Heilbehandlung jedoch in einem Institut, das sowohl der Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-
Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt rere Gruppenunfallversicherungen, gilt der vorgenannte
der Krankenhaustagegeld-Anspruch zumindest dann nicht, Höchstbetrag insgesamt für alle Gruppenunfallversicherun-
wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt, oder die gen.
Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
Umgebung des Wohnsitzes des Versicherten ist. tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
Eine unmittelbar (innerhalb von 21 Tagen) an den ersten un- nicht teil (Ausschluss der Dynamik).
fallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt an- Voraussetzung ist jeweils, dass ein Dritter (z. B. die gesetzli-
schließende vollstationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) che oder private Krankenversicherung, ein Haftpflichtversi-
oder berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung cherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder
(BSGW) ist als unfallbedingte vollstationäre Heilbehandlung seine Leistungspflicht bestreitet. Soweit ein anderer Ersatz-
mitversichert. Gleiches gilt für einen unfallbedingten vollstati- pflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns
onären Aufenthalt der versicherten Person zur Kurzzeitpflege nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden.
in einem Pflege- oder Seniorenheim. Wir erbringen daher Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,
auch für diese Behandlungen das Krankenhaustagegeld. können Sie sich unmittelbar an uns halten.
2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung 2.7.1 Kosten für kosmetische Operationen
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld 2.7.1.1 Voraussetzungen für die Leistung
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation
längstens für 730 Tage ab dem Tag des Unfalls gerech- unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des
net. äußeren Erscheinungsbildes zu beheben.
- für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen Die kosmetische Operation erfolgt
- in Höhe von 50 Prozent des versicherten Krankenhausta- - durch einen Arzt
gegeldes für eine Dauer von längstens 30 Tagen, sofern
sich die versicherte Person unfallbedingt in einem vollsta- - nach Abschluss der Heilbehandlung
tionären Aufenthalt zur Kurzzeitpflege in einem Pflege- - bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem
oder Seniorenheim befindet. Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Le-
bensjahres.
sofern vereinbart
2.7.1.2 Art und Höhe der Leistung
2.5 Genesungsgeld
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernom-
2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung mene
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustage-
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
geld nach Ziffer 2.4.
einem Krankenhaus,
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, Zahnarzt- und
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- Zahnlaborkosten soweit es sich um den unfallbedingten
rungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen be- Verlust oder den Teilverlust von natürlichen Schneide-
zahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für oder Eckzähnen handelt. Nicht übernommen werden in-
100 Tage. soweit die Kosten für die Beschädigung oder Zerstörung
sofern vereinbart von Zahnersatz (Brücken, Kronen, Stiftzähnen, Gebissen
und Implantaten).
2.6 Todesfallleistung
2.7.2 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung
2.7.2.1 Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall oder wird nach dem Verschollen- Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
heitsgesetz (VerschG) unfallbedingt für tot erklärt. Beachten - für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffent-
Sie dann die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5. lich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten
2.6.2 Höhe der Leistung oder
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- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten - Unfallinvalidität 30.000 Euro
Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik entstan- (ohne Mehrleistung/Progression)
den.
Kein Versicherungsschutz besteht allerdings für Personen,
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versor- die zum Zeitpunkt der Rettung für eine Rettungsorganisation
gung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem (z. B. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Polizei, etc.) im Ein-
Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden satz sind.
Arzt oder Krankenhaus her.
Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer Gesell-
Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletz- schaft noch weitere Gruppenunfallversicherungsverträge, so
ten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkos- kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht
ten auf ärztliche Anordnung zurückgehen und medizinisch werden. Die oben genannten Versicherungssummen nehmen
notwendig oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wa- an einem für andere Leistungsarten vereinbarten Zuwachs
ren. von Leistung und Prämie nicht teil (Ausschluss Dynamik).
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent- 2.9 Gäste- und Besucher-Unfallversicherung
stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitrei-
sende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der 2.9.1 Voraussetzungen für die Leistung
versicherten Person. Für geschäftlich geladene Partner / Kunden des Versiche-
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die rungsnehmers, jedoch nicht für
Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. - Publikumsverkehr
- Endkunden
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir
die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Über- - Endverbraucher
führung zum letzten ständigen Wohnsitz. - Teilnehmer an vom Versicherungsnehmer ausgerichte-
ten Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Sommer-
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte fest, etc.)
oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
besteht Versicherungsschutz für versicherte Unfälle im Sinne
2.7.3 Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung dieser Versicherungsbedingungen, die diesen in den Räu-
2.7.3.1 Voraussetzungen für die Leistung men und auf dem Betriebsgelände des Versicherungsneh-
Der Versicherer übernimmt die nachgewiesenen Kosten für mers zustoßen. Eingeschlossen sind die Wege außerhalb
eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung, wenn sich die dieses Bereiches und die direkte An- und Abreise, sofern und
den Haushalt überwiegend versorgende versicherte Person solange sich die Gäste in Begleitung eines Betriebsangehöri-
wegen eines Unfalls, welcher unter diesen Vertrag fällt, in not- gen befinden.
wendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Gleiches 2.9.2 Art und Höhe der Leistung
gilt, wenn die versicherte Person einen unfallbedingten Tod Die Versicherungssummen je Person betragen für
erleidet.
- Unfalltod 10.000 Euro
Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine
Kinderbetreuung setzt voraus, dass im Haushalt der verun- - Unfallinvalidität 30.000 Euro
fallten Person mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind (ohne Mehrleistung/Progression)
unter 15 Jahren oder eine zu pflegende Person zu versorgen Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer Gesell-
ist. Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfaller- schaft noch weitere Gruppenunfallversicherungsverträge, so
eignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht
2.7.3.2 Höhe und Dauer der Leistung werden. Die oben genannten Versicherungssummen nehmen
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 Euro je Tag des voll- an einem für andere Leistungsarten vereinbarten Zuwachs
von Leistung und Prämie nicht teil (Ausschluss Dynamik).
stationären Aufenthaltes in pauschaler Form, ohne das kon-
krete Kosten nachgewiesen werden müssen. Es ist lediglich 2.10 Verkehrsmittel-Todesfallleistung
der Nachweis zu führen, dass eine Haushaltshilfe oder eine 2.10.1 Voraussetzungen für die Leistung
Kinderbetreuung aufgrund des Unfalles und des stationären
Über den Versicherungsvertrag ist keine Leistung im Todes-
Aufenthaltes der versicherten Person neu im Haushalt tätig
fall der versicherten Person (siehe Ziffer 2.6) vereinbart. Die
ist. Die Kosten übernehmen wir für maximal 42 Tage.
versicherte Person erleidet einen tödlichen Unfall als Fahr-
Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh- gast in einem öffentlichen Verkehrsmittel (z. B. Bus, Bahn,
rere Unfallversicherungen (private oder Gruppenunfallversi- Taxi, Flugzeug, Schiff).
cherungen), können Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine
Die Anspruchsvoraussetzungen für die Todesfallleistung ge-
Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt wer-
mäß Ziffer 2.6 dieser Versicherungsbedingungen gelten auch
den.
für die Verkehrsmittel-Todesfall-Leistung.
generell vereinbart 2.10.2 Art und Höhe der Leistung
2.8 Leistung für nicht versicherte Lebensretter Wir erbringen eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro
2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung je versicherter Person in diesem Fall.
Für Personen, die nicht über diesen Unfallversicherungsver- Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer Gesell-
trag versichert sind, besteht Versicherungsschutz, sofern die- schaft noch weitere Gruppenunfallversicherungsverträge, so
sen bei der Bemühung zur Rettung einer über diesen Vertrag kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht
versicherten Person selbst ein versicherter Unfall im Sinne werden. Die oben genannten Versicherungssummen nehmen
dieser Versicherungsbedingungen zustößt. an einem für andere Leistungsarten vereinbarten Zuwachs
von Leistung und Prämie nicht teil (Ausschluss Dynamik).
2.8.2 Art und Höhe der Leistung
Die Versicherungssummen betragen je Person für
- Unfalltod 10.000 Euro
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 6 von 20
[Seite 7]
3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörun-
Gebrechen zusammentreffen? gen sowie Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versi-
cherten Person ergreifen.
3.1 Krankheiten und Gebrechen
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Per-
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesund-
son in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträch-
heitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfaller-
tigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahren-
eignis verursacht wurden.
lage nicht mehr gewachsen ist.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:
Beispiel: Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkserkran-
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung
kungen; Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der Wirbel-
säule, angeborene Sehnenverkürzungen. - die Einnahme von Medikamenten
3.2 Mitwirkung - Alkoholkonsum
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusam- - Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Be-
men, gilt Folgendes: wusstsein beeinträchtigen
3.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebre- Beispiel: Die versicherte Person
chen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mit- - stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter.
gewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich - kommt unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrzeug von der
- bei den Leistungsarten Invalidität, Helvetia TopCare und Straße ab (mehr als 0,8 Promille Blutalkohol).
Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. - balanciert aufgrund Dogenkonsums auf einem Geländer
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes und stürzt ab.
bestimmt ist, bei allen anderen Leistungsarten die Leis- Ausnahme:
tung selbst.
Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invalidi- Bewusstseinsstörungen durch
tätsgrad von 10 Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkran-
- Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
kung zu 50 Prozent mitgewirkt. Der unfallbedingte Invali-
ditätsgrad beträgt daher 5 Prozent. - Einschlafen oder Trunkenheit (beim Lenken von Kraft-
fahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkohol unter
3.2.2 Die Leistung wird nur dann gekürzt, wenn der Anteil der
0,8 Promille liegt)
Krankheit oder des Gebrechens mindestens 30 Prozent be-
trägt. - Herzinfarkt
- Schlaganfälle
4 Welche Personen sind nicht versicherbar?
- epileptische Anfälle
4.1 Nicht versicherbare Personen
- Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
Nicht versicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versicher-
- unfreiwillige Einnahme von KO-Tropfen
bar sind:
Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Un-
- Personen, die für dauernd mindestens schwerste ge-
fallereignis nach Ziffer 1.3 verursacht, für das nach diesem
sundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstän-
Vertrag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der
digkeit oder von Fähigkeiten aufweisen und deshalb der
Ausschluss nicht.
Hilfe durch andere bedürfen. Die körperlichen, kognitiven
oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheit- Beispiel: Die versicherte Person hatte während der Vertrags-
lich bedingte Belastungen oder Anforderungen können laufzeit einen Unfall mit einer Hirnschädigung. Ein neuer Un-
nicht selbständig kompensiert oder bewältigt werden. fall ereignet sich durch einen epileptischen Anfall, der auf die
Diese Voraussetzungen für die Nichtversicherbarkeit sind alte Hirnschädigung zurückzuführen ist. Wir zahlen die Fol-
erfüllt, wenn mindestens Pflegegrad 4 im Sinne des Sozi- gen des neuen Unfalls.
algesetzbuchs (elftes Buch in der Fassung von Januar 5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass
2017) vorliegt. sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
- Personen, die aufgrund einer dauerhaften und hochgra- Ausnahme:
digen geistigen oder psychischen Erkrankung (z. B. fort-
Unfälle bei Raufhändel und Schlägereien, in die der Versi-
geschrittene Demenz) nicht mehr am allgemeinen Leben
cherte nicht als Urheber oder in Ausübung seines Berufes
teilnehmen können, sondern einer Anstaltsunterbringung
bzw. sonstiger berufsähnlicher Tätigkeit gerät, sind mitversi-
oder ständiger Aufsicht bedürfen.
chert.
4.2 Erlöschen des Versicherungsschutzes
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bür-
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Per- gerkriegsereignisse verursacht sind.
son im Sinne der Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleich-
Ausnahme:
zeitig endet für diese nicht mehr versicherbare Person die Mit-
versicherung im Vertrag. Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überra-
schend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.
4.3 Rückzahlung der Versicherungsprämie
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Die für eine nicht mehr versicherbare Person ab Eintritt der
Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 14. Ta-
Versicherungsunfähigkeit gezahlte Prämie zahlen wir zurück.
ges nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem
5 Was ist nicht versichert? Gebiet des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
5.1 Ausgeschlossenen Unfälle Mitversichert sind auch Unfälle
- durch Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Ter-
ritorien der kriegführenden Parteien ausgeführt werden.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 7 von 20
[Seite 8]
- bei inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Ausei- - infolge eines gelegentlichen Fahrens mit Leihkarts auf
nandersetzungen, wenn der Versicherte an den Gewalt- einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-Anlage, bei denen
tätigkeiten nicht aktiv teilgenommen hat, oder wenn er es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
zwar aktiv beteiligt war, jedoch nicht auf Seiten der Unru- kommt, sofern hierfür keine Lizenz erforderlich ist. Der
hestifter. In diesen Fällen gilt der Ausschluss ebenfalls Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Deutschlands.
nicht. 5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie ver-
Diese Ausnahme gilt nicht: ursacht sind.
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet be- 5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
reits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende
- für die aktive Teilnahme an Krieg oder Bürgerkrieg, Gesundheitsschäden:
- für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-
Waffen. ganen und Gehirnblutungen.
In diesen Fällen gilt der Ausschluss. Ausnahme:
5.1.4 Unfälle der versicherten Person - Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheits-
- als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, so- schäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 Prozent)
weit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benö- verursacht, und
tigt. - Für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz
Beispiel: Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger nach diesem Vertrag.
- als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Beispiel: Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
- bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahr- Ausnahme:
zeugs auszuüben sind. Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen so-
Beispiel: Luftfotograf, Sprühflüge zur Schädlingsbekämp- wie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversi-
fung chert, sofern der Unfall nicht während der Ausübung der be-
ruflichen Tätigkeit eintritt.
5.1.4.1 Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person je-
doch als Fluggast. Vom Versicherungsschutz bleiben Gesundheitsschäden aus-
geschlossen, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strah-
Für versicherte Luftfahrtunfälle bieten wir hingegen Versiche-
lenerzeugenden Apparaten, eintreten. Berufs- und Gewer-
rungsschutz je versicherte Person nach den vereinbarten
bekrankheiten sind ebenfalls vom Versicherungsschutz aus-
Versicherungssummen, höchstens jedoch nach folgenden
geschlossen.
Versicherungssummen:
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe
Höchstversicherungssummen je versicherte Person:
am Körper der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder
1 Mio. Euro für den Todesfall Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische oder strahlenthe-
2 Mio. Euro für den Invaliditätsfall rapeutische Handlungen.
(Höchstersatzleistung bei 100 Prozent Invalidität) Ausnahme:
Benutzen mehrere durch diesen Versicherungsvertrag versi- - Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen
cherte Personen dasselbe Flugzeug und überschreiten die Unfall veranlasst, und
Versicherungssummen aus dem Vertrag für diese Personen - Für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach die-
insgesamt die Summe von sem Vertrag
10 Mio. Euro für den Todesfall In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
20 Mio. Euro für den Invaliditätsfall Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und
so müssen Sie uns mindestens fünf Arbeitstage vor Antritt der lässt die Unfallverletzung ärztlich behandeln. Ein Behand-
Flugreise verständigen. Haben wir keine Deckungszusage für lungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen.
Versicherungssummen erteilt, die die vorgenannten Beträge 5.2.4 Infektionen
überschreiten, so gelten diese Beträge als gemeinsame
Ausnahme:
Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die sich in
demselben Flugzeug befinden, und die für die Einzelperson Die versicherte Person infiziert sich
vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im ent- - mit Tollwut oder Wundstarrkrampf.
sprechenden Verhältnis. - mit FSME oder Borreliose, die durch Zeckenstich übertra-
5.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Ren- gen werden.
nen mit Motorfahrzeugen. - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur ge-
Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Mo- ringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten.
torfahrzeugs. Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infek-
Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungs- tion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedür-
fahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwin- fen.
digkeiten ankommt. - durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die aus-
Mitversichert sind Unfälle nahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 5.2.3).
- bei Fahrten, bei denen es auf Erzielung einer Durch- In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
schnittsgeschwindigkeit ankommt (Stern-, Zuverlässig- Einer Infektion mit Tollwut, Wundstarrkrampf, FSME oder
keits- und Orientierungsfahrten, Ballonverfolgungsfahrten Borreliose sind Schutzimpfungen gegen diese Infektionen
sowie bei Sicherheitstrainings). gleichgestellt. Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 8 von 20
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gegen diese Infektionen fallen daher unter den Versiche- 6.2 Auswirkungen der Änderung
rungsschutz. Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäfti-
Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion gung bei gleichbleibender Prämie nach dem vereinbarten Ta-
durch einen Krankheitserreger oder einer Schutzimpfung und rif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ab-
der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen lauf von zwei Monaten ab der Änderung.
ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand medizinischer Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gel-
Erkenntnisse orientiert und entsprechende Laborbefunde ent- ten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens je-
hält, nachzuweisen. doch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Bei einer Infektion mit FSME oder Borreliose beachten Sie Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für
bitte folgende Erweiterungen: berufliche und außerberufliche Unfälle, sofern mit uns verein-
- Abweichend von Ziffer 7.1 reicht es aus, wenn Sie den bart (siehe Deckungsumfang).
Versicherer unverzüglich unterrichten, nachdem die erst- Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bishe-
malige Infektion durch einen Arzt festgestellt wurde. rigen Versicherungssummen bei erhöhter oder gesenkter
- Die Fristen in Ziffer 2.1.1.3 und 2.1.1.4 (Invalidität) und Prämie weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Ziffer 9.4 (Neubemessung Invalidität) beginnen nicht mit Eine Verminderung der Versicherungssumme entfällt, wenn
dem Unfall (dem Zeckenstich), sondern erst mit der erst- die Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit oder Be-
maligen Diagnose der Infektion durch einen Arzt. schäftigung versehentlich unterbleibt. Die Prämienberichti-
- Es besteht nur dann Versicherungsschutz für Infektionen gung bzw. -verrechnung erfolgt nachträglich vom Zeitpunkt
mit FSME oder Borreliose, wenn die erstmalige Diagnose der Änderung an.
der Infektion durch einen Arzt während der Wirksamkeit 6.3 Leitende oder Aufsichtsführende Tätigkeit
des Vertrages erfolgt.
Die Prämie wird nach der beruflichen Tätigkeit berechnet. Bei
5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe der angegebenen Berufsbezeichnung stellt die Prämienbe-
durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre). rechnung darauf ab, dass es sich nur um eine leitende oder
Ausnahme: aufsichtsführende Tätigkeit einer ansonsten körperlichen
Die unter Ziffer 1.3.6 dieser Bedingungen genannten Erwei- oder handwerklichen Tätigkeit handelt.
terungen gelten mitversichert. Bei körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit, auch wenn
5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch diese nur gelegentlich (> 40 Prozent der gesamten Berufstä-
wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. tigkeit) ausgeführt wird, ist eine höhere Prämie erforderlich.
Liegt ein körperlicher oder handwerklicher Anteil von 40 Pro-
Beispiel:
zent und mehr vor, entfällt eine Einstufung als leitende oder
- Posttraumatische Belastungsstörung nach Beinbruch aufsichtsführende Tätigkeit. In diesem Fall ist eine Einstufung
durch einen Verkehrsunfall nach der höheren Berufsgruppe vorzunehmen. Erfahren wir
- Angstzustände des Opfers einer Straftat im Leistungsfall, dass die Voraussetzungen für die Einstufung
in eine leitende oder aufsichtsführende Tätigkeit zum Leis-
Ausnahme:
tungsfallzeitpunkt nicht vorgelegen haben, so wird der Leis-
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im tungsfall mit den entsprechend niedrigeren Versicherungs-
Anschluss an einen Unfall neu eintreten, werden Leistungen summen reguliert (Verhältnissummenentschädigung).
erbracht, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch
6.4 Nicht versicherbare Berufstätigkeit oder Beschäftigung
den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nerven-
systems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilep- Bieten wir bei einer Änderung für die neue Berufstätigkeit
sie zurückzuführen ist. oder Beschäftigung nach unserem Tarif keinen Versiche-
rungsschutz, so können wir den Versicherungsschutz für die
5.2.7 Bauch- und Unterleibsbrüche.
versicherte Person kündigen.
Ausnahme:
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende
Unser Kündigungsrecht erlischt,
Einwirkung entstanden, und
- wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeit-
- Für die Einwirkung besteht Versicherungsschutz nach
punkt an ausüben, zu dem wir von der Änderung schrift-
diesem Vertrag.
lich Kenntnis erlangt haben, oder
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
- wenn die versicherte Person ihre vorherige Berufstätig-
6 Was müssen Sie bei Änderungen der Berufstätigkeit oder keit oder Beschäftigung wieder aufgenommen hat.
Beschäftigung beachten? Für die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen kei-
Die Höhe der Prämie hängt maßgeblich von der Berufstätig- nen Versicherungsschutz:
keit oder der Beschäftigung der versicherten Personen ab. Akrobaten / Artisten, Feuerwerker, Sprengmeister, Berufs-
Grundlage für die Bemessung der Prämie ist das für Ihren oder Vertragssportler, Kunstreiter, Tierbändiger, Berufstau-
Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. cher, Rennreiter (Jockey), Rennfahrer, Personenschützer,
Stuntmen, Munitions- und Räumtrupps (auch Minen u. Ä.)
6.1 Mitteilung der Änderung Schiffspersonal von Hochseeschiffen, Taucher, unter Tage
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der tätige Personen.
versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und be- Der Leistungsfall
fristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligen-
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
dienst) fallen nicht darunter.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen
Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden be-
schreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 9 von 20
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versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beach- für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich
ten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht war.
erbringen. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheits-
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, verletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Per-
müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen son die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns un-
9 Wann sind die Leistungen fällig?
terrichten.
7.2 Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Per- Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebun-
son bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unver- gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
züglich erteilt werden. rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwen-
7.3 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leis- dig sind. Dazu gilt Folgendes:
tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die 9.1 Erklärung über die Leistungspflicht
versicherte Person untersuchen lassen. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungs-
der durch die Untersuchung entsteht. pflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung, Helvetia TopCare
und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen
usw. der Lohn- oder Verdienstausfall nicht konkret nachge- Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zuge-
wiesen, so wird ein fester Betrag erstattet, der 2 Promille der hen:
versicherten Invaliditätssumme maximal jedoch 2.000 Euro - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen
beträgt.
- bei Invaliditätsleistung, Helvetia TopCare und Unfallrente
Sofern sich die versicherte Person im Ausland befindet, hat zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilver-
uns diese umfassenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, fahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditäts-
damit wir die Bearbeitung eines Leistungsfalls im Ausland grads notwendig ist.
vornehmen können. Ist eine Untersuchung zur Feststellung
Bitte beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Zif-
unserer Leistungspflicht notwendig, so kann diese auf unse-
fer 7.
ren Wunsch auch in Deutschland durchgeführt werden. Von
diesen Ärzten in Deutschland muss sich die versicherte Per- Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leis-
son untersuchen lassen. Sofern der versicherten Person da- tungsanspruchs entstehen, werden in voller Höhe vom Versi-
bei Kosten entstehen, z. B. für die An- und Abreise nach cherer übernommen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Deutschland, so werden diese von uns im adäquaten Umfang 9.2 Fälligkeit der Leistung
übernommen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen
7.4 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir mög- über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei
licherweise Auskünfte von Wochen.
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Un- 9.3 Vorschüsse
fall behandelt oder untersucht haben. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behör- fest, zahlen wir, auf Ihren Wunsch, angemessene Vor-
den. schüsse.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleis-
die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. tung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genann- bestimmbar. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine In-
ten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. validitätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur
Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme beansprucht
einholen und uns zur Verfügung stellen. werden.
7.5 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist 9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads
uns dies innerhalb von 7 Tagen zu melden. Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Ver-
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist änderungen des Gesundheitszustands ergeben.
uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich
von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen. erneut ärztlich bemessen zu lassen.
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenhei- Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jah-
ten? ren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 ge- Jahre.
nannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir
den Versicherungsschutz.
Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir Leistungspflicht mit.
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie
schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleis-
Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
tung als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig 5 Prozent jährlich zu verzinsen.
verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie
nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für
den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 10 von 20
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Die Versicherungsdauer erfolgt zum Datum der Betriebsauflösung / Betriebsstilllegung
oder zur Beendigung/Auflösung der Vereinstätigkeit.
10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
10.4.2 Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt:
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes - wenn er aus dem Dienstverhältnis des Versicherungs-
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- nehmers oder aus der Vereinigung ausscheidet,
schein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Ver- - wenn der Versicherte eine neue Beschäftigung aufnimmt,
sicherungsschutz ist, dass Sie die erste oder die einmalige für die vereinbarungsgemäß oder nach dem Tarif des
Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Versicherers keine Unfallversicherung vorgesehen ist
des Versicherungsscheins zahlen. (siehe Ziffer 6.1.4).
10.1 Dauer und Ende des Vertrags 10.5 Versicherungsjahr
10.2.1 Vertragsdauer Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Ausnahme:
Zeit abgeschlossen.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jah-
10.2.2 Stillschweigende Verlängerung ren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Ver-
gert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der tragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Vertrag nicht gekündigt wird. Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das
10.2.3 Vertragsbeendigung erste Versicherungsjahr drei Monate, das folgende Versiche-
rungsjahr zwölf Monate.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Versicherungsprämie
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate
vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. 11 Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Was
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes 11.1 Prämien und Versicherungsteuer
darauffolgenden Jahres kündigen.
11.1.1 Prämienzahlung und Versicherungsperiode
Ihre Kündigung in Textform muss uns spätestens drei Monate
Die Prämie können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vier-
vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
teljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach be-
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall stimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt
10.3.1 Kündigung des Vertrages nach Versicherungsfall - bei Monatsprämien einen Monat,
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine - bei Vierteljahresprämien ein Vierteljahr,
Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf
- bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und
eine Leistung erhoben haben.
- bei Jahresprämien ein Jahr.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat
nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits in Textform 11.1.2 Versicherungsteuer
zugegangen sein. Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherung-
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie steuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimm-
uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündi- ten Höhe zu zahlen.
gung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Erste Prämie
jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündi-
11.2.1 Fälligkeit der Zahlung
gung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben,
wirksam. Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müs-
sen Sie die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Ta-
10.3.2 Kündigung einzelner versicherter Personen nach Versiche-
gen bezahlen.
rungsfall
11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Sie oder wir können einzelne versicherte Personen aus dem
Vertrag herauskündigen, wenn wir eine Leistung erbracht ha- Wenn Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt be-
ben oder wenn gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem spä-
wurde. teren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mit-
teilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Die Kündigungsmitteilung in Textform muss Ihnen oder uns
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Ver- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung
gleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein. nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz
zum vereinbarten Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person
erlischt mit Zugang Ihrer Mitteilung bei uns. Sie können je- 11.2.3 Rücktritt
doch bestimmen, dass die Mitteilung zu einem späteren Zeit- Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig bezahlen, können
punkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versiche- wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht be-
rungsjahres, wirksam wird. Die Mitteilung durch uns wird ei- zahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachwei-
nen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. sen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet ha-
10.4 Besondere Beendigungsmöglichkeiten des Versiche- ben.
rungsschutzes in der Gruppenunfallversicherung 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgeprämie
10.4.1 Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb oder die 11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Vereinigung aufgelöst wird. Die Beendigung des Vertrages Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeit-
punkt fällig.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 11 von 20
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11.3.2 Verzug Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch
Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, gera- dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer
ten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns anderen versicherten Person zugestoßen ist.
erhalten haben. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht ver- Obliegenheiten verantwortlich.
schuldet haben. 12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu ver- Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechts-
langen, der uns durch den Verzug entstanden ist (Zif- nachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzu-
fer 11.3.3). wenden.
11.3.3 Zahlungsfrist 12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, kön- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor
nen wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch
setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen be- verpfändet werden.
tragen.
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und wel-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie fol- che Folgen hat ihre Verletzung?
gende Informationen enthält:
13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten
müssen im Einzelnen beziffert sein und Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände in Text-
- Die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Zif-
form, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheits-
fer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
gemäß und vollständig anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, je Mahnschreiben eine Kostenpau-
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei-
schale (Mahngebühr) in Höhe von 5 Euro zu berechnen.
dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt
11.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung zu schließen, erheblich sind.
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerhebli-
Betrag nicht bezahlt haben, chen Umständen, die wir
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versi- - nach Ihrer Vertragserklärung,
cherungsschutz.
- aber noch vor Vertragsannahme
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzu-
in Textform stellen.
halten.
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll-
den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort.
ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungs-
frist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den
gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, wer-
Wenn wir die Einziehung der Prämie von einem Konto verein- den Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis
bart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie gehabt oder arglistig gehandelt.
zu dem Fälligkeitsdatum eingezogen werden kann und Sie
13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
der Einziehung nicht widersprechen.
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswir-
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie
kungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in
ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie
einem solchen Fall
nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
- vom Vertrag zurücktreten,
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass die fällige Prämie nicht
eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine an- - den Vertrag kündigen,
dere Zahlungswiese zu verlangen. - den Vertrag ändern oder
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
in Textform aufgefordert haben.
13.2.1 Rücktritt
11.5 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur An- vom Vertrag zurücktreten.
spruch auf den Teil der Prämie, der dem Zeitraum des Versi-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
cherungsschutzes entspricht.
- weder eine vorsätzliche
Weitere Bestimmungen - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor-
12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteilig- liegt.
ten Personen zueinander? Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird,
haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag
12.1 Fremdversicherung – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höhere Prä-
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht aus- mie oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
schließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die geschlossen hätten.
einem anderen zustoßen (Fremdversicherung). Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 12 von 20
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Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
bestehen: tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ge- Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der
fahrerheblichen Umstand, der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
rungsfalls, 13.4 Anfechtung
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent-
tungspflicht scheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder
unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst wor-
ursächlich war.
den ist.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leis-
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu, der
tungspflicht.
der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abge-
Im Falle des Rücktritts steht uns der Teil der Prämie zu, der laufenen Vertragszeit entspricht.
der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelau-
13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
fenen Vertragszeit entspricht.
Die Ziffern 13.1 bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Ver-
13.2.2 Kündigung
sicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Ver- eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
letzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-
lässig erfolgte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer 14 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?
Frist von einem Monat kündigen. 14.1 Gesetzliche Verjährung
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allge-
here Prämie oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – meinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
14.2 Aussetzung der Verjährung
Umstände geschossen hätten.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns gel-
13.2.3 Vertragsänderung
tend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
here Prämie oder eingeschränkter Versicherungsschutz) –
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen 15 Welches Gericht ist zuständig?
Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
gungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbe- 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind
standteil. folgende Gerichte zuständig:
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer
werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Ver- Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
sicherungsperiode (Ziffer 11.1.1) Vertragsbestandteil. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Sie unsere Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn 15.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das
- wir im Rahmen einer Vertragskündigung die Prämie um Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohn-
mehr als 10 Prozent erhöhen oder sitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu-
ständig.
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
Umstand ausschließen. 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Änderungen Ihrer Anschrift?
Vertragsänderung hinweisen. 16.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerich-
13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte tet werden:
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- - an unsere Hauptverwaltung oder
tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch geson- - an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche
derte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versiche-
pflichtverletzung hingewiesen haben. rungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur 16.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand
oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wenn Sie dies nicht tun, und wir Ihnen gegenüber eine recht-
liche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zuge-
geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem gangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns be-
wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns kannte Anschrift geschickt haben.
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände an- nicht mitteilen.
geben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung 17 Welches Recht findet Anwendung?
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für
diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 13 von 20
[Seite 14]
18 Wie reduzieren sich die Versicherungssummen bei Voll- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio-
endung des 70. Lebensjahres der versicherten Person? nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so-
weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Sofern eine Versicherung ohne Namensangabe vorliegt oder
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
in anderen Vertragskonstellationen eine Einigung über den
Fortlauf der Unfallversicherung über das 70. Lebensjahr einer 21 Besserstellung gegenüber den GDV-Musterbedingungen
versicherten Person bisher nicht zustande gekommen ist, be-
Die Helvetia Versicherungen garantieren, dass der De-
steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die ver-
ckungsumfang dieser Allgemeinen Unfallversicherungsbedin-
sicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, Versicherungs-
gen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von
schutz mit den vereinbarten Versicherungssummen und Bei-
den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft
trägen.
(GDV) empfohlenen Bedingungen – Stand 2014 – abweicht.
Ab dem dann folgenden Versicherungsjahr ist auf Wunsch
Enthalten die GDV-Musterbedingungen keinen Passus zu
und Veranlassung des Versicherungsnehmers eine Weiter-
einzelnen in diesen Versicherungsbedingungen geregelten
versicherung der noch im Unternehmen des Versicherungs-
Punkten (z. B. Höchstentschädigung aus dem Vertrag, Sank-
nehmers tätigen versicherten Personen unter bestimmten Vo-
tionsklausel), so fallen diese Punkte natürlich nicht unter die
raussetzungen wie folgt möglich:
Besserstellung.
- Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die
vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent. 22 Gruppenunfallversicherung mit oder ohne Namensnen-
- Sie legen uns ein aktuelles ärztliches Attest über den Ge- nung
sundheitszustand der versicherten Person vor und wir be-
Die Gruppenunfallversicherung kann mit oder ohne Angabe
rechnen einzelfallbezogen die neuen Versicherungssum-
der Namen der versicherten Personen abgeschlossen wer-
men und eine entsprechend höhere Prämie, sofern keine
den. Die vereinbarte Form ergibt sich aus dem Vertrag.
entscheidenden Gründe gegen eine Weiterversicherung
sprechen. 22.1 Versicherungen mit Namensnennung
Wünschen Sie die Umstellung gemäß Alternative 1 melden Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten
Sie sich bitte unverzüglich zum 70. Geburtstag bei uns. Wün- Personen.
schen Sie die Umstellung gemäß Alternative 2, reichen Sie Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versi-
uns bitte unverzüglich zum 70. Geburtstag zusammen mit der cherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die
Meldung direkt das aktuelle ärztliche Attest ein. Versicherungssummen die gleichen sind wie bei der bereits
Kommt eine Vereinbarung über neue Versicherungssummen versicherten. Für die hinzukommenden Personen besteht
und Beiträge nicht bis spätestens drei Monate nach Beginn Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ih-
des neuen Versicherungsjahres zustande, setzt sich der Ver- rer Anmeldung bei uns.
trag automatisch mit um 50 Prozent reduzierten Versiche- Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir die zu zahlende Prä-
rungssummen rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit des mie für den zurückliegenden Zeitabschnitt. (Alternative: für
Vertrages fort. Eine Dokumentierung dieser Änderung erfolgt das laufende Versicherungsjahr), und Sie erhalten von uns
nicht. Im Leistungsfall wird das Alter der versicherten Person eine Abrechnung.
festgestellt und die Zahlung der Leistung erfolgt entspre- Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung
chend. oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert,
Ausnahme: nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und
Die vorbestehenden Bestimmungen gelten nicht für die Ver- Prämie geeinigt haben.
eins-Gruppenunfallversicherung. Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach
Sofern Sie mit uns für die versicherte Person eine Invaliditäts- Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versi-
leistung mit Mehrleistung oder Progression abgeschlossen cherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklä-
haben, beachten Sie bitte die altersspezifischen Regelungen rung.
in den dortigen Besonderen Bedingungen. Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden
sollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem
19 Wie hoch ist die Höchstentschädigung aus dem Vertrag?
Zeitpunkt, an dem uns Ihre schriftliche Anzeige zugeht.
Werden durch ein Unfallereignis gleichzeitig mehrere Perso- 22.2 Versicherungen ohne Namensnennung
nen betroffen, ist die Höchstleistung für alle Personen ge-
Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im
meinsam auf 25 Mio. Euro begrenzt. Ergibt sich aufgrund der
Vertrag bezeichneten Gruppe angehören.
für die einzelnen Personen festgelegten Versicherungssum-
men aus einem Unfallereignis eine höhere Ersatzleitung, so Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeich-
ermäßigen sich die Versicherungsleistungen für die einzelnen nen und zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des
Personen im entsprechenden Verhältnis. Verletzten zu dem versicherten Personenkreis nicht entste-
hen können.
Die Bestimmungen gemäß Ziffer 5.1.4.1 bleiben hiervon un-
berührt. Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns einmal jährlich die
aktuelle Anzahl der versicherten Personen anzugeben. Sind
20 Sanktionsklausel mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese
Angabe für jede Gruppe getrennt.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-
gen – Versicherungsschutz für ein Unfallereignis nur, soweit Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir die zu zahlende Prä-
und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- mie für den zurückliegenden Zeitabschnitt (Alternative: für
wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen das laufende Versicherungsjahr), und Sie erhalten von uns
bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre- eine Abrechnung.
publik Deutschland entgegenstehen. Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Perso-
nen erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden
Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 14 von 20
[Seite 15]
23 Update-Garantie jeweilige Versicherungssteuer des Landes vom Versiche-
rungsnehmer zu bezahlen, in dem der Betrieb oder die Verei-
Werden die GUB 2021 ausschließlich zum Vorteil der Versi-
nigung liegt.
cherungsnehmer und ohne Mehrprämie geändert, so gelten
diese Vorteile ab dem Zeitpunkt der Änderung auch für alle Können wir in dem Land, in welches der Betrieb oder die Ver-
Bestandsverträge, denen die GUB 2021 (mit älteren Ständen) einigung verlegt worden ist, keinen Versicherungsschutz ge-
zugrunde liegen. währen, so können wir den Vertrag mit Frist von einem Monat
kündigen.
24 Was passiert, wenn der Betrieb, die Vereinigung oder ein-
Werden einzelne bisher versicherte Gruppen ins Ausland ver-
zelne Gruppen ins Ausland verlegt werden?
legt, so sind die vorbestehenden Regelungen auch auf diese
Wird der Betrieb oder die Vereinigung ins Ausland verlegt Gruppe anzuwenden.
(z. B. durch Umzug), so ist ab dem Datum des Umzuges die
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 15 von 20
[Seite 16]
Besondere Bedingungen zu den Allgemeinen Gruppenunfallversicherungsbedingen (GUB 2021)
Die nachfolgenden Besonderen Bedingungen gelten nur dann vereinbart, sofern im Versicherungsschein darauf Bezug genommen wird!
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch progressiver Invaliditätsstaffel (BB Progression GUB 2021 –
2021) 225 Prozent)
In teilweiser Abänderung zu Ziffer 12.1 der GUB 2021 kann die versi- Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver
cherte Person Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Zustim- Invaliditätsstaffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
mung des Versicherungsnehmers unmittelbar beim Versicherer gel- und Ziffer 3 der GUB 2021 ermittelt.
tend machen. Der Versicherer leistet dann direkt an die versicherte Ziffer 2.1 der GUB 2021 wird dabei wie folgt ergänzt:
Person.
Ereignet sich der Unfall vor Vollendung des 70. Lebensjahres, so zah-
Der Versicherungsnehmer informiert in dieser Art der Vertragsgestal- len wir für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
tung jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrages grad von 25 Prozent übersteigt, zusätzlich 1 Prozent aus der Versi-
bestehenden Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung. cherungssumme.
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von
Mehrleistung im Invaliditätsfall (BB altersabhängige Mehrleis- 50 Prozent übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich weitere 1 Pro-
tung 2021) zent aus der Versicherungssumme.
Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit einer altersab- Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
hängigen Mehrleistung ab bestimmten Invaliditätsgraden vereinbart. Einzelnen wie folgt aus:
Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffern 2.1 und 3 der GUB 2021 ermit- von auf von auf von auf von auf
telt.
% % % % % % % %
Ziffer 2.1 der GUB 2021 wird dabei wie folgt ergänzt:
Ereignet sich der Unfall vor Vollendung des 70. Lebensjahres und 26 27 45 65 64 117 83 174
führt der Unfall nach diesen Bestimmungen und der Anwendung von
27 29 46 67 65 120 84 177
Ziffer 2.1 der GUB 2021 zu einer Invalidität der versicherten Person
von mindestens: 28 31 47 69 66 123 85 180
- 70 Prozent vor Vollendung des 25. Lebensjahres 29 33 48 71 67 126 86 183
- 80 Prozent vor Vollendung des 50. Lebensjahres
30 35 49 73 68 129 87 186
- 90 Prozent vor Vollendung des 60. Lebensjahres
erbringen wir die doppelte Invaliditätsleitung. 31 37 50 75 69 132 88 189
Maßgeblich ist das Alter der versicherten Person bei Eintritt des Un- 32 39 51 78 70 135 89 192
falls.
33 41 52 81 71 138 90 195
Die zusätzliche Leistung wird für jede versicherte Person je Unfall auf
250.000 Euro beschränkt. 34 43 53 84 72 141 91 198
Bestehen für die versicherte Person bei unserer Versicherungsgesell- 35 45 54 87 73 144 92 201
schaft weitere Unfallversicherungen mit einem Mehrleitungsmodell im
Invaliditätsfall, so gilt der Höchstbetrag der Mehrleistung in Höhe von 36 47 55 90 74 147 93 204
250.000 Euro für alle Versicherungen zusammen. 37 49 56 93 75 150 94 207
38 51 57 96 76 153 95 210
39 53 58 99 77 156 96 213
40 55 59 102 78 159 97 216
41 57 60 105 79 162 98 219
42 59 61 108 80 165 99 222
53 61 62 111 81 168 100 225
44 63 63 114 82 171
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 16 von 20
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Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit
progressiver Invaliditätsstaffel (BB Progression GUB 2021 – progressiver Invaliditätsstaffel (BB Progression GUB 2021 –
350 Prozent) 500 Prozent)
Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver
Invaliditätsstaffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffern 2.1 Invaliditätsstaffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffern 2.1
und Ziffer 3 der GUB 2021 ermittelt. und Ziffer 3 der GUB 2021 ermittelt.
Ziffer 2.1 der GUB 2021 wird dabei wie folgt ergänzt: Ziffer 2.1 der GUB 2021 wird dabei wie folgt ergänzt:
Ereignet sich der Unfall vor Vollendung des 70. Lebensjahres, so zah- Ereignet sich der Unfall vor Vollendung des 70. Lebensjahres, so zah-
len wir für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts- len wir für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
grad von 25 Prozent übersteigt, zusätzlich 2 Prozent aus der Versi- grad von 25 Prozent übersteigt, zusätzlich 2 Prozent aus der Versi-
cherungssumme. cherungssumme.
Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von
50 Prozent übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich weitere 2 Pro- 50 Prozent übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzlich weitere 5 Pro-
zent aus der Versicherungssumme. zent aus der Versicherungssumme.
Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
Einzelnen wie folgt aus: Einzelnen wie folgt aus:
von auf von auf von auf von auf von auf von auf von auf von auf
% % % % % % % % % % % % % % % %
26 28 45 85 64 170 83 265 26 28 45 85 64 212 83 364
27 31 46 88 65 175 84 270 27 31 46 88 65 220 84 372
28 34 47 91 66 180 85 275 28 34 47 91 66 228 85 380
29 37 48 94 67 185 86 280 29 37 48 94 67 236 86 388
30 40 49 97 68 190 87 285 30 40 49 97 68 244 87 396
31 43 50 100 69 195 88 290 31 43 50 100 69 252 88 404
32 46 51 105 70 200 89 295 32 46 51 108 70 260 89 412
33 49 52 110 71 205 90 300 33 49 52 116 71 268 90 420
34 52 53 115 72 210 91 305 34 52 53 124 72 276 91 428
35 55 54 120 73 215 92 310 35 55 54 132 73 284 92 436
36 58 55 125 74 220 93 315 36 58 55 140 74 292 93 444
37 61 56 130 75 225 94 320 37 61 56 148 75 300 94 452
38 64 57 135 76 230 95 325 38 64 57 156 76 308 95 460
39 67 58 140 77 235 96 330 39 67 58 164 77 316 96 468
40 70 59 145 78 240 97 335 40 70 59 172 78 324 97 476
41 73 60 150 79 245 98 340 41 73 60 180 79 332 98 484
42 76 61 155 80 250 99 345 42 76 61 188 80 340 99 492
43 79 62 160 81 255 100 350 43 79 62 196 81 348 100 500
44 82 63 165 82 260 44 82 63 204 82 356
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 17 von 20
[Seite 18]
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung mit Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und
planmäßiger Erhöhung von Leistung und Prämie (BB Zuwachs- zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit nicht entstehen kön-
leistung GUB 2021, Modell 3) nen.
Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung vereinbart, deren Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eines Monats
Summen und Prämie jährlich angepasst werden. die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Perso-
nen anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem
Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent zum Be-
höchsten Stand jedes Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberech-
ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des
nung ist nicht zulässig.
zweiten Versicherungsjahres.
Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese An-
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
gaben für jede Gruppe getrennt.
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Tausend Euro,
Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir die zu zahlende Prämie für den
- für Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf zurückliegenden Zeitabschnitt (Alternative: für das laufende Versiche-
volle Euro. rungsjahr), und Sie erhalten von uns eine Abrechnung.
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhö- Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt,
hungstermin eintretenden Leistungsfälle. wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus
Die Prämie erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungs- der Vereinigung ausscheidet.
summen. Als Dienstreise gilt eine Reise, die der Arbeitgeber als solche aner-
Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung kennt und vergütet. Der Versicherungsschutz beginnt jeweils bei An-
über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von tritt einer Dienstreise, einer Dienstfahrt oder eines Dienstganges mit
sechs Wochen nach unserer Mitteilung schriftlich widersprechen. Auf dem Verlassen des Geschäftsgebäudes, in welchem der Versicherte
die Frist werden wir Sie hinweisen. seinen ständigen Arbeitsplatz hat oder regelmäßig seine Arbeit ver-
richtet; er erlischt nach Beendigung der Dienstreise, der Dienstfahrt
Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung
oder des Dienstganges mit dem Wiederbetreten dieses Geschäftsge-
von Leistung und Prämie auch für die gesamte Restlaufzeit des Ver-
bäudes. Wird die Dienstreise, die Dienstfahrt oder der Dienstgang von
trages widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich spätestens drei Mo-
der Wohnung aus angetreten und auch dort beendet, beginnt der Ver-
nate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
sicherungsschutz mit dem Verlassen der Wohnung und erlischt mit
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung deren Wiederbetreten. Während der Dauer der dienstlichen Abwe-
nach Lohn- und Gehaltssumme senheit erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Unfälle inner- und
außerhalb des Berufes.
Die Versicherungssummen für Tod und Invalidität der einzelnen ver-
sicherten Personen ergeben sich aus dem vereinbarten Mehrfachen Die täglichen Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine
(bzw. den entsprechenden Prozent- oder Promillesätzen) der indivi- Dienstreisen; sie fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
duellen Jahreslohn- und Gehaltssumme der versicherten Personen Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung von
gemäß nachstehenden Bedingungen. Beamten, Angestellten, Beauftragten und anderen Organen im
Als Jahreslohn- und Gehaltssumme gilt die Summe der letzten zwölf Rahmen ihrer besonderen Tätigkeit
regelmäßigen Bruttomonatseinkommen, die die versicherte Person
Entsprechend der im Versicherungsschein und/oder seinen Nachträ-
vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erhalten hat. Hierzu zählen
gen bezeichneten Tätigkeiten gilt folgender Versicherungsumfang:
die gesamten geldlichen Bezüge einschließlich aller Zulagen wie Teu-
erungs-, Verheirateten-, Kinder-, Verantwortungs- und sonstige Zula- 1. Stadt- und Gemeindeverwaltungen
gen (inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld), nicht jedoch Gewinn- Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die antragsge-
beteiligungen. mäß in die Versicherung einbezogenen neben- oder ehrenamtlichen
Für die am Unfalltage noch nicht zwölf Monate beim Versicherungs- Organe bei Ausübung ihrer neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit be-
nehmer beschäftigten Betriebsangehörigen gilt als Jahreslohn- bzw. troffen werden.
Gehaltssumme der der geleisteten Arbeit entsprechende Verdienst, 2. Kirchengemeinden
auf ein Jahr übertragen. Sollte ein Betriebsangehöriger im Laufe der
Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die antragsge-
letzten zwölf Monate vor dem Unfalltage krank gewesen und dadurch
mäß in die Versicherung einbezogenen, bei der Kirchengemeinde an-
in seinem Verdienstniveau abgesunken sein, so wird die Jahreslohn-
gestellten Personen oder ihre ordnungsgemäß bestellten Stellvertre-
und Gehaltssumme aus dem Durchschnittsverdienst ermittelt, den
ter in Ausübung ihres nebenamtlichen Dienstes betroffen werden.
dieser Betriebsangehörige erzielt hätte, wenn er nicht krank gewesen
wäre. 3. Berufsgenossenschaften, Industrie-, Handels-, Handwerks-
und andere Kammern, Innungen, Wirtschafts- und Fachver-
Die Jahreslohn- und Gehaltssumme der versicherten Personen ist au-
bände, Vereine und sonstige Vereinigungen
ßerdem Bemessungsgrundlage für die Prämienermittlung. Der Versi-
cherungsnehmer gibt dem Versicherer zu Beginn des Versicherungs- Die Versicherung umfasst nur Unfälle, der im Vertrag genannten Per-
jahres die gesamte Bruttolohn- und Gehaltssumme für alle Versicher- sonen, bei Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenamtlichen Tä-
ten des Vorjahres bekannt. Die hieraus zu errechnende Jahresprämie tigkeit für den Versicherungsnehmer bzw. Prüflinge während der the-
wird als Vorausprämie für das kommende Versicherungsjahr erho- oretischen und praktischen Prüfung.
ben. Für das vergangene Versicherungsjahr erfolgt die endgültige 4. Andere nebenamtlich tätige Personen
Prämienabrechnung in der Weise, dass aus dem Unterschiedsbetrag Die Versicherung umfasst nur Unfälle, von denen die antragsgemäß
zwischen der bereits gezahlten und der sich nach der Meldung erge- in die Versicherung einbezogenen Personen bei Ausübung der versi-
benden Jahresprämie der Differenzbetrag erhoben bzw. erstattet cherten Tätigkeit betroffen werden.
wird.
Zu Ziffer 1.- 4.
Besondere Bedingungen für die Dienstreise Unfallversicherung Unfälle auf den direkten Weg von und zur versicherten Tätigkeit sind
Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag be- eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale
zeichneten Gruppe angehören. Dauer des Weges verlängert oder der Weg durch rein private und ei-
genwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Gaststät-
ten zu Privatzwecken) unterbrochen wird.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 18 von 20
[Seite 19]
Zu Ziffer 1.- 4. Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen und Ber-
Erweiterung des Versicherungsumfanges auf Unfälle während der gen der Boote.
Dauer auswärtiger Veranstaltungen. Unfälle auf den direkten Wegen nach und von örtlich durchgeführten
Unfälle auf der Hin- und Rückreise zum und vom Ort der Veranstal- Übungen oder Wettkämpfen und während der gemeinsamen Fahrten
tung sind mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt jeweils, so- zu auswärtigen Sportveranstaltungen, die im Auftrag des Vereins un-
bald der Versicherte zum Zwecke des Antritts der Reise seine Woh- ternommen werden, sind eingeschlossen.
nung verlässt, jedoch nicht früher als 24 Stunden vor Beginn der aus- Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des We-
wärtigen Veranstaltung. ges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt-
Der Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr in die Wohnung, schaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu
spätestens jedoch 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung. Privatzwecken) unterbrochen wird.
Für die Versicherung der passiven Mitglieder gilt folgendes:
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung für
Kindergärten, Schulen und Betreuungseinrichtungen Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die passiven
Mitglieder bei Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und Festzügen,
Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag be- an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und die dem Zwe-
zeichneten Gruppe angehören. cke des Vereins entsprechen, betroffen werden. Unfälle bei der Aus-
Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und übung jeglichen Sports sind ausgeschlossen.
zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu 2. Vereine ohne Sportbetrieb
dem versicherten Personenkreis nicht entstehen können.
Die Versicherung muss für sämtliche aktive und passive Mitglieder
Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eines Monats abgeschossen werden.
die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Perso-
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle,
nen anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem
von denen die Mitglieder des Vereins während der Vereinsübungs-
höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberech-
stunden, -proben und -aufführungen, sowie bei Vereinsversammlun-
nung ist nicht zulässig.
gen und ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im
Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese An- Auftrag des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins ent-
gaben für jede Gruppe getrennt. sprechen, betroffen werden.
Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir die zu zahlende Prämie für den Unfälle auf dem direkten Weg von und zu den örtlich durchgeführten
zurückliegenden Zeitabschnitt (Alternative: für das laufende Versiche- Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswär-
rungsjahr), und Sie erhalten von uns eine Abrechnung. tigen Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen wer-
Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, den, sind eingeschlossen.
wenn sie aus dem versicherten Personenkreis ausscheiden. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des We-
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, ges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt-
von denen die Kinder während Ihres Aufenthalts im Kindergarten, schaftliche Maßnahmen (z. B. Einkaufen, Besuch von Gaststätten zu
Schule oder Betreuungseinrichtung bei von diesen veranstalteten Privatzwecken) unterbrochen wird.
oder angeordneten und beaufsichtigten Veranstaltungen betroffen 3. Freiwillige Feuerwehr/en
werden.
Die Versicherung muss für sämtliche aktive Mitglieder abgeschlossen
Unfälle auf den direkten Wegen nach und zur Kindergartenstätte, werden.
Schule oder Betreuungseinrichtung und während der gemeinsamen
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle,
Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen (z. B. Ausflüge), die im Auf-
von denen die Mitglieder der Feuerwehr in Ausübung ihrer gesamten
trag des Kindergartens, Schulen oder Betreuungseinrichtung unter-
Diensttätigkeit, bei Feuers- und Wassernot, bei Wachen, Übungen
nommen werden, sind eingeschlossen. Ausgenommen sind Unfälle
und Hilfsleistungen bei Unglücksfällen, bei Reisen zu Feuerwehrver-
bei Fahrten mit Luftfahrzeugen.
sammlungen und ähnlichen Gelegenheiten, überhaupt in allen Fällen
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des We- betroffen werden, in welchen die Feuerwehr nach allgemeinem oder
ges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt- jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle in Tätigkeit tritt.
schaftliche Maßnahmen zu Privatzwecken unterbrochen wird. Eine freiwillige Ehrbekundung als Mitglied der Feuerwehr am Grab
oder bei Hochzeiten ist mitversichert.
Besondere Bedingungen für die Gruppenunfallversicherung von
Vereinsmitgliedern gegen die besonderen aus der Vereinszuge- Unfälle von Mitgliedern bei unaufgeforderter Hilfeleistung, sofern es
hörigkeit erwachsenen Gefahren sich um solche Hilfeleistungen handelt, die sich im Rahmen der Tä-
tigkeit eines Feuerwehrmannes bewegen, sind in die Versicherung
Entsprechend der im Versicherungsschein und/oder seinen Nachträ- eingeschlossen.
gen bezeichneten Tätigkeit gilt folgender Versicherungsumfang:
Eingeschlossen sind auch Unfälle auf den direkten Wegen von und
1. Sportvereine zur Dienststätte. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale
Die Versicherung muss für sämtliche aktive und passive Mitglieder Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private
abgeschlossen werden. und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. durch Einkauf, Besuch
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.
von denen die Mitglieder bei der vom Verein oder von seinen dazu Körperbeschädigungen, die nachweisbar als Folge von Rauchent-
berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beauf- wicklung bei Gelegenheit eines bestimmten Brandfalles entstehen,
sichtigten Sportart betroffen werden. Unfälle anlässlich von Übungen werden als Unfälle betrachtet.
in anderen als der (den) im Versicherungsschein und/oder seinen Polizei- und Flurschutzdienst fallen nicht unter die Versicherung.
Nachträgen genannten Sportart(en) sind mitversichert, wenn sie als
Soweit zusätzlich vereinbart und gegen einen gewissen Zuschlag, gilt
Vorbereitung für die Ausübung der genannten Sportart(en) zweck-
der Versicherungsschutz auch für Personen, die der Feuerwehr nicht
dienlich und vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen
angehören, sich aber anlässlich von Bränden an den Löscharbeiten
ausdrücklich angeordnet und beaufsichtigt sind.
beteiligen.
Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den
Versicherungsschutz eingeschlossen sind der Auf- und Abbau der
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 19 von 20
[Seite 20]
4. Freiwillige Sanitätskolonnen Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des We-
Die Versicherung muss für sämtliche aktive Mitglieder abgeschlossen ges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt-
werden. schaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Gaststätten zu
Privatzwecken) unterbrochen wird.
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle,
von denen die Mitglieder der Sanitätskolonne sowohl im Dienste der 7. Figuranten
Sanitätskolonne als auch im allgemeinen Sanitäts- und Rettungs- Versicherungsschutz besteht für die Personen, die im Vertrag na-
dienst betroffen werden. Unfälle bei Ausübung des Sanitätsdienstes, mentlich bezeichnet sind und einen Nachweis über die Befähigung
gelegentlich innerer Unruhen gelten als eingeschlossen, sofern eine zum Figurant in Form eines Helferpasses oder Nachweises über be-
aktive Beteiligung an den Unruhen nicht vorliegt. suchte Seminare erbracht haben.
Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle auf dem direkten Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Gruppenun-
Weg von der Wohnung zur Dienststätte und zurück. Der Versiche- fallversicherungsbedingungen nur die Unfälle, die die jeweiligen Figu-
rungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert ranten, Hetzer oder Scheinverbrecher während der Ausübung seiner
oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maß- Tätigkeit für den Verein oder im Auftrag der Ortsgruppe innerhalb oder
nahmen (z. B. durch Einkauf, Besuch von Gaststätten zu Privatzwe- im Bedarfsfalle auch außerhalb des Übungs- bzw. Ausbildungsplat-
cken) unterbrochen wird. zes erleidet
Weiterhin ist der Versicherungsschutz für akute Infektionskrankheiten Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn die versicherte Per-
wie folgt erweitert: son während ihrer Tätigkeit die übliche Schutzbekleidung trägt. Diese
Zieht sich ein Mitglied im Dienste der Sanitätskolonne oder im allge- Schutzbekleidung besteht aus Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm
meinen Sanitäts- und Rettungsdienst infolge der Behandlung oder und festen Lederhandschuhen.
des Transports eines Patienten oder infolge der Ausübung einer des- Unfälle, die die versicherte Person bei der Ausübung der Tätigkeit als
infektorischen Tätigkeit eine akute Infektionskrankheit z. B. Cholera, Figurant, Hetzer oder Scheinverbrecher durch Hundebiss erleidet,
Diphterie, Genickstarre, Masern, Pocken, Scharlach oder Typhus zu, gelten als unfreiwillig im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen
so werden, falls die Krankheit nachweisbar während der Behandlung erlitten, sofern die versicherte Person die bezeichnete Schutzbeklei-
oder innerhalb der medizinisch anerkannten Inkubationszeiten vom dung trägt. Ein solcher Unfall gilt also nicht als Vorsatz oder grobe
Tage des Aufhörens der Behandlung oder vom Tage des Transports Fahrlässigkeit. Unfälle auf dem Weg von und zur Dressurtätigkeit sind
oder der ausgeführten Desinfektion an zum Ausbruch kommt, die Fol- durch diese Versicherung nicht gedeckt. Voraussetzung für die Gül-
gen der Erkrankung in der gleichen Weise wie die eines Unfalles ent- tigkeit des Vertrages ist, dass gleichzeitig nicht mehr als ein Figurant
schädigt. beschäftigt wird.
5. Jagd- und Schützenvereine/-gilden Für Junghunde und am Anfang der Ausbildung stehende Hunde ge-
Die Versicherung muss für sämtliche aktive und passive Mitglieder nügt die zum Anhetzen übliche Hetzrolle. In diesem Falle hat der Fi-
abgeschossen werden. gurant einen festen Lederhandschuh zu tragen.
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gilt die Tätigkeit während
von denen die Mitglieder des Vereins während der Vereinsübungs- der Ausbildung von Kampfhunden/Listenhunden.
stunden, -proben und -aufführungen, sowie bei Vereinsversammlun- Zu Ziffer 1.- 6.
gen und ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im
Auftrage des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins Erweiterung des Versicherungsumfanges auf ehrenamtliche Tätigkeit
entsprechen, betroffen werden. des Vorstandes und der Funktionäre.
Soweit zusätzlich vereinbart, umfasst die Versicherung auch Unfälle
Unfälle auf dem direkten Weg von und zu den örtlich durchgeführten
Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswär- von denen der Vorstand und die Funktionäre in Ausübung ihrer eh-
tigen Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen wer- renamtlichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer betroffen wer-
den.
den, sind eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des We- Unfälle auf den direkten Wegen von und zu versicherten Tätigkeiten
ges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt- sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die nor-
male Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein
schaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Gaststätten zu
Privatzwecken) unterbrochen wird. private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch
von Gaststätten zu Privatzwecken) unterbrochen wird.
Eingeschlossen sind auch Unfälle während der Benutzung der
Im Falle der Mitversicherung privater Unfälle während der Dauer aus-
Schießbahn (Schießbahndeckung) mit einer Versicherungssumme
für Tod von 10.000 Euro und Invalidität mit 100.000 Euro. wärtiger Veranstaltungen sind auch Unfälle auf der Hin- und Rück-
reise zum und vom Ort der Veranstaltung mitversichert.
6. Traditionelle Fastnachts- und Karnevalvereine
Der Versicherungsschutz beginnt jeweils, sobald der Versicherte zum
Die Versicherung muss für sämtliche aktive Mitglieder abgeschlossen Zwecke des Antritts der Reise seine Wohnung verlässt, jedoch nicht
werden. früher als 24 Stunden vor Beginn der auswärtigen Veranstaltung. Der
Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr in die Wohnung, spä-
von denen die Mitglieder des Vereins während der Vereinsübungs- testens jedoch 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung.
stunden, -proben und -aufführungen, sowie bei Vereinsversammlun-
gen und ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im
Auftrage des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins
entsprechen, betroffen werden.
Unfälle auf dem direkten Weg von und zu den örtlich durchgeführten
Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswär-
tigen Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen wer-
den, sind eingeschlossen.
PL-GUBb-2106, Stand 01.06.2021 Seite 20 von 20