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Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Top-Schutz"
für private Tierhaltung
im Überblick… Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.
Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können,
sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver-
bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Top-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Top-Schutz – private Tierhaltung).
In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.
Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Ver-
sicherungsbedingungen
auf Seite unter
A. Versicherungssummen
Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _
Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme im Versicherungsschein
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden dokumentiert.
Vorsorgeversicherung bis zur Versicherungssumme 9 A1-9
für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken
Forderungsausfalldeckung (für Schäden ab 2.500 EUR) bis zur Versicherungssumme 10 A3-1
- inkl. Schadenersatzrechtsschutz (Mindeststreitwert 2.500 EUR) bis 150.000 EUR 11 A3-6
B. Versicherte Personen
Sie selbst als Versicherungsnehmer 5 A1-1.1
Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 5 A1-2.1.1
Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 5 A1-2.1.5
Ihre minderjährigen Kinder (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) sind mitver- 5 A1-2.1.2
sichert, solange sie unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebens-
partnerschaft leben. Volljährige Kinder bleiben während der Schul- oder sich da-
ran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung versichert.
In Ihrem Haushalt lebende dauern pflegebedürftige Personen 5 A1-2.1.6
(mindestens Pflegegrad 2)
Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Persoen 5 A1-2.1.8
(z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste
Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter 5 A1-2.1.10
Fremdreiter/Gastreiter 5 A1-2.1.11
Reitbeteiligte 5 A1-2.1.12
C. Versichert sind
– Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher
Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) 6 A1-3
– gegen Sie und die mitversicherten Personen
aus der privaten Haltung der versicherten Tiere. 5 A1-1/ A1-2
Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder
ähnlichen Zwecken ist eingeschränkt mitversichert. 8 A1-6.15
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Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Ver-
sicherungsbedingungen
auf Seite unter
Die Barmenia 6 A1-4
– prüft die Haftpflichtfrage,
– wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
– entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
D Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die
mitversicherten Personen
Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von bis zur Versicherungssumme 5 A1-1.1
12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert
Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.1
Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.2
Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.3
Schäden an gemieteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.8.1
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
(Eigenanteil an jedem Schaden: 150 EUR)
Schäden an Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln bis 10.000 EUR 7 A1-6.8.2
(einschl. Einfriedungen), Führanlagen, Außenreitplätzen/Rennbahnen
(Eigenanteil an jedem Schaden: 150 EUR)
Schäden an geliehenen/gemieteten Tiertransportanhängern, Reitutensilien, bis 10.000 EUR 7 A1-6.9
Schlitten/Wagen und Kutschen (Eigenanteil an jedem Schaden: 150 EUR)
Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, bis 10.000 EUR 7 A1-6.10
geleast, gepachtet oder geliehen wurden (nicht aber z. B. an Kfz)
(Eigenanteil an jedem Schaden: 150 EUR)
Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.12
– bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Staaten außerhalb Europas, für
bis zu 5 Jahre,
– auch bei unbefristetem Aufenthalt in Europa
Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.14.2/
Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert 8 A1-6.14.3
Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.14.4
versichert
Einsatz als Therapie-/Assistenz-/Rettungs-/Suchtier bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.15
E. Wichtige Obliegenheiten
Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 13 B-3.1.1
noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte und unter- 13 B-3.2
stützen uns bei der Schadenermittlung und –regulierung.
Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 13 B-3.3
Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 13 B-3.1.2
tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe- 14 B-3.4.2
hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
chen Rechtsbehelfe ein.
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 14 B-3.4.1
Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
F. Weitere Besonderheiten
Innovationsklausel 17 B-16
Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch
Vertragsbestandteil.
Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards 17 B-17
der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen.
Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards 17 B-18
des Arbeitskreises "Beratungsprozesse"
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Top-Schutz"
für private Tierhaltung
(AVB THV Top-Schutz Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG
– private Tierhaltung) Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.09.2021
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung Teil A
"Top-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert, dass enthält Regelungen zur Tierhalter-
Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhalter- Haftpflichtversicherung für die private
Haftpflichtversicherung "Top-Schutz" bei uns abge- Tierhaltung:
schlossen haben und somit auch Versicherungs- – Abschnitt A1
nehmer des Vertrages und unser Vertragspartner gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
sind. aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter-
Haftpflichtrisiko);
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- – Abschnitt A2
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß
Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht- Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi-
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. ken);
– Abschnitt A3
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig gilt für Forderungsausfallrisiken.
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig
auf. So können Sie auch später, besonders im
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Teil B
enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen Pflichten der Vertragsparteien wie z. B.
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei- – zu den Obliegenheiten des Versicherungs-
ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. nehmers,
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
Ihre Barmenia und Beitragsangleichung,
– zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Kündigung,
Wer ist wer? – zu weiteren Bestimmungen.
– Sie sind der Versicherungsnehmer und damit
unser Vertragspartner und auch versicherte Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind
Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht- der gesamte Bedingungstext, der Versiche-
versicherung. rungsschein und seine Nachträge.
Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
Versicherungsbedingungen alle Regelungen
auf Sie bezogen.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
gelten aber auch für die mitversicherten
Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 5).
Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
Bedingungen dargestellt.
– Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.
Was bedeutet "Textform"
"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.
A 3345-05 09/2021 Seite 3 von 17
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Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite
Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung A1-8 Veränderungen des versicherten Der Versicherungsbeitrag
Risikos (Erhöhungen und
Teil A – Abschnitt A1: Erweiterungen)............................................9 B-6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko A1-9 Neu hinzukommende Risiken beachten?
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (Vorsorgeversicherung) ..............................9 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
(versichertes Risiko) sowie A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für nicht rechtzeitig zahlen? ...........................14
nicht versicherte Risiken ............................ 5 die eine Versicherungspflicht gilt ................9 B-7 Beitrag bei vorzeitiger
A1-2 Regelungen zu mitversicherten A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- Vertragsbeendigung..................................15
Personen und zum Verhältnis zwischen versicherung nach Ihrem Tod .....................9 B-8 Veränderungen des versicherten
Ihnen und den mitversicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag
Personen .................................................... 5 (Beitragsregulierung) ................................15
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 6 Teil A – Abschnitt A2: B-9 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht
A1-4 Leistungen der Versicherung und Besondere Umweltrisiken nach Beitragsangleichung ........................16
Vollmacht der Barmenia............................. 6 A2-1 Sanierung von Umweltschäden
A1-5 Begrenzung der Leistungen gemäß Umweltschadensgesetz .............. 10
(Versicherungssumme, Jahreshöchst- Weitere Bestimmungen
ersatzleistung, Serienschaden, Teil A – Abschnitt A3:
Selbstbeteiligung) ...................................... 6 Forderungsausfallrisiko und zugehöriger B-10 Abtretungsverbot.......................................16
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ................ 10 B-11 Mehrfachversicherung ..............................16
Risiken des privaten Tierhalters B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu
(Versicherungsschutz, Risikobegren- A3-1 Gegenstand der Forderungs- beachten? Was gilt bei Änderung
zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6 ausfalldeckung ......................................... 10 Ihrer Anschrift?..........................................16
A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 6 A3-6 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ..... 11 B-13 Bedingungsänderung................................16
A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 6 B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus
A1-6.3 Deckschäden.............................. 6 Teil B – Allgemeiner Teil diesem Vertrag?........................................16
A1-6.4 Flurschäden................................ 7 B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung
A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 7 Ihre Obliegenheiten bei gedehnten Versicherungsfällen
A1-6.6 Abwässer.................................... 7 im Zusammenhang mit einem
A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 7 B-1 Was bedeutet die vorvertragliche Wechsel des Versicherers ........................16
A1-6.8 Schäden an gemieteten/ Anzeigepflicht und welche Folgen B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen.......17
gepachteten Sachen hat ihre Verletzung? ................................. 13 B-17 Leistungsgarantie gegenüber
(Mietsachschäden) ..................... 7 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt GDV-Musterbedingungen .........................17
A1-6.9 Sachschäden an geliehenen/ des Versicherungsfalls zu beachten? ...... 13 B-18 Garantie über die Erfüllung der vom
gemieteten Tiertransport- B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und Arbeitskreis "Beratungsprozesse"
anhägern, Reitutensilien, nach Eintritt des Versicherungsfalls empfohlenen Mindestleistungs-
Schlitten/Wagen und Kutschen .. 7 zu beachten?............................................ 13 standards ..................................................17
A1-6.10 Schäden an sonstigen B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung B-19 Welches Gericht ist zuständig? ................17
gemieteten, geleasten, von Obliegenheiten? ................................ 14 B-20 Anzuwendendes Recht .............................17
gepachteten, geliehenen B-21 Versicherungsjahr .....................................17
beweglichen Sachen ................. 7 Beginn des Versicherungsschutzes/ B-22 Sanktions-/Embargoklausel ......................17
A1-6.11 Nicht versicherungspflichtige Dauer und Ende des Vertrages B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- zufrieden sind............................................17
Anhänger (auch zum Tier- B-5 Wann beginnt der Versicherungs-
transport) .................................... 7 schutz? Wann beginnt und wann
A1-6.12 Schäden im Ausland .................. 7 endet der Vertrag? ................................... 14
A1-6.13 Mitversicherung von
Vermögensschäden ................... 8
A1-6.14 Klarstellende Hinweise zum
Versicherungsschutz .................. 8
A1-6.15 Einsatz als Therapie-/
Assistenz-/Rettungs-/Suchtier.... 8
A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ............ 8
Inhaltsübersicht Seite 4 von 17
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Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs- – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des-
schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en-
Teil A – Abschnitt A1 oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli- det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein-
chen Erstausbildung befinden. schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Berufliche Erstausbildung bedeutet: – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden
– Lehre mit Abschluss; Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß.
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten – Lehre mit Abschluss und anschließendem Stu-
(versichertes Risiko) sowie dium, auch Bachelor- und unmittelbar ange- A1-2.1.6 Pflegebedürftige Personen
nicht versicherte Risiken schlossener Masterstudiengang; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
– Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per-
A1-1.1 Versichertes Risiko unmittelbar angeschlossener Masterstudien- sonen (mindestens Pflegegrad 2);
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden gang.
Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht A1-2.1.7 Elternteil
a) als privater Halter der im Versicherungsvertrag Der Versicherungsschutz bleibt bestehen: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih-
bezeichneten Tiere; – bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im rem Haushalt lebenden Elternteiles;
b) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba- Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung
rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen – bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- A1-2.1.8 Vorübergehend in die Familie
Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht ge- oder Arbeitsplatzes; eingegliederte Personen
werbsmäßig tätig sind. – bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen a) der vorübergehend in den Familienverbund
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes eingegliederten unverheirateten Personen
Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) (z. B. Aupair, Austauschschüler) während der Dauer
des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres. oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der der Eingliederung (mindestens drei Übernachtungen
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen Schule sowie vor, während oder im Anschluss in Ihrem Haushalt) sowie
die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1 an die Berufsausbildung; b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh-
dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der – für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be- rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt,
hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an- endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz
zumelden. bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss besteht.
an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem
Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, Jahr nach deren Abschluss. A1-2.1.9 In Ihrem Haushalt beschäftigte
gewerblichen oder ähnlichen Zwecken ist aus- Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorste- Personen
schließlich im Rahmen der Ziffer A1-6.15 mit- henden Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
versichert. Jahr (Wartezeit). Während der versicherten Warte- Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
zeiten kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
A1-1.2 Nicht versicherte Risiken Jobben) ausgeübt werden. die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf- dienst versehen.
bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd- sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-
haftpflichtversicherung besteht; sind, sind diese ebenfalls mitversichert. schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So-
solche gelten Hunde der folgenden Rassen: Nicht versichert ist die Referendarzeit. zialgesetzbuch VII handelt.
– American Pitbull-Terrier,
– American Staffordshire-Terrier, A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- A1-2.1.10 Tierhüter
– Bullmastiff, ners/eingetragenen Lebenspartners Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht
– Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- mit geistiger Behinderung gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigen-
Bullterrier, etc.), Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer mit schaft.
– Dogo Argentino, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-
– Dogue de Bordeaux, heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- A1-2.1.11 Fremdreiter/Gastreiter
– Fila Brasileiro, partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
– Mastiff, und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung. Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag
– Mastin Espanol, versichertes Pferd von Ihnen, dem Pferdeeigentümer
– Mastino Napoletano, A1-2.1.4 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- oder dem berechtigten Besitzer unentgeltlich über-
– Pitbull-Terrier, ners/eingetragenen Lebenspartners lassen wurde.
– Rottweiler, mit körperlicher Behinderung
– Staffordshire-Bullterrier, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit dem A1-2.1.12 Reitbeteiligung
– Tosa Inu. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Reitbe-
heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- teiligten. Reitbeteiligungen sind Verträge über die
A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpfer-
nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde- des gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten
und den mitversicherten Personen rung, durch die nach einer Bescheinigung des Ver- (auch wenn die Beteiligung in Form von Naturalleis-
sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min- tungen erbracht wird). Eingeschlossen sind – abwei-
A1-2.1 Mitversicherte Personen destens 50 vorliegt. chend von A1-7.4 – Haftpflichtansprüche des Reitbe-
A1-2.1.1 Ehegatte/eingetragener teiligten gegen Sie.
Lebenspartner A1-2.1.5 Ihr Lebenspartner und dessen Kinder
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit A1-2.1.13 Regressansprüche von
gatten oder eingetragenen Lebenspartners. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners Versicherungsträgern
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des- Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne sen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis A1- A1-7.4 – übergangsfähige Regressansprüche von
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- 2.1.4: Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva-
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen un- ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und
Staaten lebt.) verheiratet sein. privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
– Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-
A1-2.1.2 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-
ners/ eingetragenen Lebenspartners benennen uns Ihren mitzuversichernden Part- gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver- ner und wir bestätigen Ihnen dessen Mitversi- chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-
heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- cherung in Textform. mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),
partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte
und Pflegekinder). Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen. Person entsteht.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 5 von 17
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A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei rungen in Ihrem Namen abzugeben. zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem der Rente die Versicherungssumme oder den nach
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-
auch für die mitversicherten Personen. Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-
A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- in Ihrem Namen. te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
trag dürfen nur Sie ausüben. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines uns erstattet.
als auch die mitversicherten Personen verantwort- Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
lich. rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge sprechende Vorschrift der Verordnung über den
haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so wir die versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum
gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns beson- Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, ders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll- summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
zur Folge hatte, auf Grund mächtigt, dieses Recht auszuüben. verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen
privatrechtlichen Inhalts A1-5 Begrenzung der Leistungen (Versiche- Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch rungssumme, Jahreshöchstersatzleis-
genommen werden. tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be-
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden A1-5.1 Versicherungssummen friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei-
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- tert, haben wir für den von der Weigerung an entste-
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs- henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,
an. summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi-
A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für gungspflichtige Personen erstreckt. A1-6 Besondere Regelungen für einzelne
Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Risiken des privaten Tierhalters
Ansprüche handelt, A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung (Versicherungsschutz, Risikobegren-
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: zungen und besondere Ausschlüsse)
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver-
Schadenersatz statt der Leistung; sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
Nacherfüllung durchführen zu können; begrenzt. Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-
gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des A1-5.3 Serienschaden Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-
mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung
trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
zögerung der Leistung; wenn diese
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- a) auf derselben Ursache, A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten
tender Ersatzleistungen. b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag
A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- hang oder versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen
sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent-
Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer Mängeln gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er-
gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. beruhen. folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
Wird das Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist
A1-4 Leistungen der Versicherung und A1-5.4 Selbstbeteiligung die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhal-
Vollmacht der Barmenia Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- ters des fremden Tieres mitversichert. Kann der
cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit fremde Tierhalter aus einem anderen Haftpflichtver-
A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- sicherungsvertrag einen Anspruch geltend machen
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch und unterlässt er dies, so entfällt insoweit der Versi-
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- cherungsschutz aus diesem Vertrag. Dies gilt auch,
ansprüche und nem Versicherungsfall die Versicherungssumme wenn er aus dem anderen Haftpflichtversicherungs-
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener- übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag vertrag eine Leistung erlangt.
satzverpflichtungen. der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen
wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder
teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- Kutschen.
schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Schadenersatzansprüche verpflichtet. A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen
von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben o- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
der geschlossen worden sind, binden uns nur, so- A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal-
weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und
Vergleich bestanden hätte. ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht- Vorbereitungen hierzu (Training).
Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-
zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel- cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im A1-6.3 Deckschäden
len. Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthö- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
he dieser Ansprüche. Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-
wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 6 von 17
[Seite 7]
A1-6.4 Flurschäden A1-6.8.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen A1-6.10.3 Die Versicherungssumme für Schä-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur- sind Haftpflichtansprüche wegen den an diesen fremden beweglichen Sachen beträgt
schäden. a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger je Versicherungsfall 10.000 EUR. Die Höchstersatz-
Beanspruchung, leistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche-
A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- rungsjahres beträgt 20.000 EUR. Es erfolgt eine An-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an rechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je
lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir- Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatz-
kung. ergebenden Vermögensschäden, soweit sie leistung. Sie haben von den Aufwendungen je Versi-
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn – bei Ansprüchen gemäß A1-6.8.2 – nicht zu cherungsfall 150 EUR selbst zu tragen.
sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, den dort bezeichneten mitversicherten Sachen
Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti- gehören, A1-6.11 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-
ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson- zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch
Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge- ders versichern können, zum Tiertransport)
breitet haben. d) Schäden infolge von Schimmelbildung. A1-6.11.1 Versichert ist – abweichend
Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz von A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
siehe Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko). A1-6.9 Sachschäden an geliehenen/gemieteten Schäden, die verursacht werden durch den Ge-
Tiertransportanhängern, Reitutensilien, brauch ausschließlich von folgenden nicht versiche-
A1-6.6 Abwässer Schlitten/Wagen und Kutschen rungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen A1-6.9.1 Sachschäden an geliehenen/ Anhängern:
Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies gemieteten Tiertransportanhängern a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen
ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf
ser. Schäden ausschließlich an Tiertransportanhängern, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
die von Ihnen zu privaten Zwecken geliehen/ge- b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau-
A1-6.7 Allmählichkeitsschäden mietet wurden, und alle sich daraus ergebenden artbedingter Höchstgeschwindigkeit;
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden. c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart-
Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- Die Versicherungssumme für Schäden an Tiertrans- bedingter Höchstgeschwindigkeit;
wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder portanhängern beträgt je Versicherungsfall d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht
Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, 10.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi- mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge-
Staub und dergleichen). cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt schwindigkeit;
20.000 EUR. Es erfolgt eine Anrechnung auf die e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-
A1-6.8 Schäden an gemieteten/gepachteten Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen
Sachen (Mietsachschäden) sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Sie haben Wegen und Plätzen verkehren.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von von den Aufwendungen je Versicherungsfall
Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf- 150 EUR selbst zu tragen. A1-6.11.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten
sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.9.2 Sachschäden an Reitutensilien, Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,
Schlitten/Wagen und Kutschen wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen a) Mitversichert ist die Ihre gesetzliche Haftpflicht gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-
Mietsachschäden ausschließlich an aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken ge- pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht
liehenen/gemieteten von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
A1-6.8.1 Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen – Reitutensilien (mobile Gegenstände wie z. B.
und sonstigen zu privaten Zwecken gemiete- Sattel, Helm, Gerte, Trense). Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf
ten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mitversichert – Schlitten/Wagen und Kutschen. öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-
sind Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen Hierunter fallen auch sogenannte derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich-
Balkonen/Terrassen und an den Sachen, die mit "Sättel zur Probe". tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche we- einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder-
verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbecken, gen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspru- liche Fahrerlaubnis hat.
gemauerte Grillanlagen). chung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und
alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt
Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs- c) Die Höchstersatzleistung beträgt je Versiche- Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-
fall 150 EUR selbst zu tragen; rungsfall 10.000 EUR, begrenzt auf 20.000 EUR für genheiten).
alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
A1-6.8.2 Stallungen, Boxen, Reithallen, Wei- Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs- A1-6.12 Schäden im Ausland
den und Koppeln (einschließlich Einfriedungen), fall 150 EUR selbst zu tragen. A1-6.12.1 Mit Ausnahme der Regelungen in A2-
Führanlagen sowie von Außenreitplät- 1.2 (Sanierung von Umweltschäden gemäß Umwelt-
zen/Rennbahnen (einschließlich fest installierter Be- A1-6.10 Schäden an sonstigen gemieteten, schadensgesetz) und A3-4 (Forderungsausfallrisiko)
regnungs-/ geleasten, gepachteten, geliehenen gilt
Sprinkleranlagen); beweglichen Sachen – für den unbegrenzten Aufenthalt in Staaten Eu-
Mitversichert sind die folgenden fest installierten A1-6.10.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- ropas unter Beibehaltung eines inländischen
Anlagen: pflicht ausschließlich wegen Schäden an bisher nicht Wohnsitzes
– Futtertröge und Tränken; genannten fremden beweglichen Sachen, die von – sowie für den vorübergehenden Aufenthalt bis
– Pferde-Solarien; Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, ge- zu fünf Jahren
– Pferdeföhn; pachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines – in Staaten außerhalb Europas oder
– Pferde-Laufbänder. besonderen Verwahrungsvertrages sind. – in Staaten Europas, bei Aufgabe eines in-
ländischen Wohnsitzes:
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an A1-6.10.2 Nicht versichert sind Haftpflicht- Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht we-
Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln, ansprüche wegen Schäden gen im Ausland eintretender Versicherungsfälle.
Führanlagen sowie von Außenreitplätzen/Renn- a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Mo- Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie
bahnen beträgt je Versicherungsfall 10.000 EUR. tor und an Luftfahrzeugen; aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen
eines Versicherungsjahres beträgt 20.000 EUR. Es Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine A1-6.12.2 Haben Sie bei einem Versicherungs-
erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche- Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht. fall innerhalb der Europäischen Union oder in der
rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein durch
Jahreshöchstersatzleistung. Beanspruchung; eine von Ihnen nachzuweisende behördliche Anord-
Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs- c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld; nung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen
fall 150 EUR selbst zu tragen. sowie alle sich daraus ergebenden Vermögens- auf Grund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterle-
schäden. gen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis
zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 7 von 17
[Seite 8]
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leisten- Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
de Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kau- Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
tion höher als der zu leistende Schadenersatz, so den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die- gleichbare Partnerschaften nach dem
sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüg- sem auf sonstige Weiser umgehen. Recht anderer Staaten,
lich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann, – Eltern und Kinder,
Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzu- wenn das Reitrisiko nicht mitversichert ist. – Adoptiveltern und -kinder,
zahlen. Das Gleiche gilt wenn die Kaution als Strafe, – Schwiegereltern und -kinder,
Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicher- A1-6.14.6 Schäden des Tierhüters – Stiefeltern und -kinder,
ter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- – Großeltern und Enkel,
die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für den Fall, ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich – Geschwister sowie
dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie zu- bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
rückbezahlt wird. gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt. durch ein familienähnliches, auf längere
Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern
A1-6.12.3 Unsere Leistungen erfolgen in Euro. A1-6.14.7 Schäden von Figuranten und Kinder miteinander verbunden sind).
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-
der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, ansprüche eines zum Training des versicherten ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-
gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als Hundes eingesetzten Figuranten (Scheinverbre- schränkt geschäftsfähige oder betreute Person
erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Eu- chers) gegen Sie. sind;
ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei-
angewiesen ist. A1-6.15 Einsatz als Therapie-/ Assistenz-/ ne juristische Person des privaten oder öffentli-
Rettungs-/Suchtier chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein
A1-6.13 Mitversicherung von Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem sind;
Vermögensschäden Einsatz des versicherten Tieres d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden
A1-6.13.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- a) als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier, Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-
pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch b) als Rettungs- oder Suchtier, delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder
Personen- noch durch Sachschäden entstanden c) bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
sind. Eingeschlossen ist auch die Überlassung des Tieres e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene
zu diesem Zweck an Dritte inkl. deren gesetzlichen Partnerschaftsgesellschaft sind;
A1-6.13.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Haftpflicht als Tierhüter im Umfang der Ziffer f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und
schlossen sind Ansprüche wegen Vermögens- A1-2.1.10 und A1-2.1.13 Insolvenzverwaltern;
schäden
a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, A1-7 Allgemeine Ausschlüsse Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-
Gerüche, Erschütterungen); sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-
b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun- gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, leben.
gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; A1-7.5 Verbotene Eigenmacht
c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an
z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden
d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmäch-
ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung. tigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen
Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang Schädlichkeit von Erzeugnissen, A1-7.6 Schäden an hergestellten oder
stehen. Arbeiten und sonstigen Leistungen gelieferten Sachen, Arbeiten und
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller sonstigen Leistungen
A1-6.14 Klarstellende Hinweise zum Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an
Versicherungsschutz ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-
A1-6.14.1 Beschädigung von oder Schädlichkeit beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der
Gemeinschaftseigentum – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur-
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein- – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigen- haben. schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-
tümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftsei- A1-2.3 findet keine Anwendung. sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache
gentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur
nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemein- A1-7.3 Ansprüche der Versicherten Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder
schaftlichen Eigentum und allen sich daraus ergebe- untereinander Leistung führt.
nen Vermögensschäden. Ausgeschlossen sind Ansprüche Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,
a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung
A1-6.14.2 Reiten und Führen mit gebissloser Personen gegen die mitversicherten Personen, die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die
oder ungewöhnlicher Zäumung b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen desselben Versicherungsvertrages, haben.
Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung. desselben Versicherungsvertrages. A1-7.7 Asbest
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
A1-6.14.3 Reiten mit und ohne Sattel sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso- die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und oh- leben.
ne Sattel. A1-7.8 Gentechnik
A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
A1-6.14.4 Führen ohne Leine und und von wirtschaftlich verbundenen die zurückzuführen sind auf
ohne Maulkorb Personen a) gentechnische Arbeiten,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Füh- Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
ren des Tieres ohne Leine und ohne Maul- a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit c) Erzeugnisse, die
korb/-schlaufe. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder – Bestandteile aus GVO enthalten,
die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- – aus GVO oder mit Hilfe von GVO
A1-6.14.5 Unberechtigte Dritte cherten Personen gehören; hergestellt wurden.
Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- Als Angehörige gelten
ansprüche solcher Personen, die das versicherte
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 8 von 17
[Seite 9]
A1-7.9 Persönlichkeits- und c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
Namensrechtsverletzungen Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande- neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden plätzen. Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
aus Persönlichkeits- oder Namensrechts- erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
verletzungen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge- neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
und sonstige Diskriminierung dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu- Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be- neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- trieb gesetzt wird. weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
A1-7.16 Wasserfahrzeuge kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
A1-7.11 Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, strichen war.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-
renden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tie- Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen o- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-
re entstanden sind. der für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für
fahrlässig gehandelt haben. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
Überschwemmungen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist und besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier-
den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- gesetzt wird. halterhaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-
schäden, welche entstehen durch rungssumme.
a) Senkungen von Grundstücken oder A1-7.17 Schäden im Zusammenhang mit der
Erdrutschungen Übertragung elektronischer Daten A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
b) Überschwemmungen stehender oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden gilt nicht für
fließender Gewässer. aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu-
A1-7.13 Strahlen handelt um Schäden aus ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma- Führerschein- oder Versicherungspflicht unter-
die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- chung oder Veränderung von Daten, liegen;
hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder
hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Daten, Führen von Bahnen;
Röntgenstrahlen). c) Störung des Zugangs zum elektronischen c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-
Datenaustausch, vorsorgepflicht unterliegen; für Hunde, die einer
A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Aus-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Informationen. nahmeregelung gemäß A1-10.
die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-
ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den A1-8 Veränderungen des versicherten Risi- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug- kos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versicherungsverträgen zu versichern sind;
Anhängers verursachen. e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht cher und amtlicher Tätigkeit.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän- versicherten Risikos. Dies gilt nicht A1-10 Versicherungsschutz für Hunde,
ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von für die eine Versicherungspflicht gilt
wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei serfahrzeugen sowie A1-10.1 Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung des
nicht in Betrieb gesetzt wird. – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Risikos
oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; für A1-9) durch einen Hund, für den eine Versiche-
A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Hunde, die einer Versicherungspflicht unterlie- rungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1 und
Luftlandeplätze gen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-10. A1-9.3 c) Versicherungsschutz.
Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos A1-10.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine
Person oder eine von ihnen bestellte oder be- durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste gemäß
auftragte Person durch den Gebrauch eines Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versiche- A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz zwei
Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder rer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige-
für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. oder Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8 über die
oder Raumfahrzeuges in Anspruch genommen Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner- Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätestens
werden. halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt hätte erfüllt sein müssen.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung
gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- Kenntnis erlangt hat. A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-
sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- versicherung nach Ihrem Tod
mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten
den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße
– der Planung oder Konstruktion, Herstellung und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl-
oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- beachten. ligkeitstermin fort. Das gilt
zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- – für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge-
fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für A1-9 Neu hinzukommende Risiken tragenen Lebenspartner und/oder
den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen (Vorsorgeversicherung) – für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein-
oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin-
zeugen bestimmt waren, Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach der.
– Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste- Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über-
spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- hen, sofort versichert. lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens-
rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder partner beglichen, so wird dieser Versicherungs-
deren Teilen. nehmer.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 9 von 17
[Seite 10]
Teil A – Abschnitt A2 a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur-
Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem
Besondere Umweltrisiken entstehen. ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch-
b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs- land oder einem anderen Staat Europas festgestellt
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi- worden ist.
Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im cherung) Versicherungsschutz haben oder hät- Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche
Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden ten erlangen können. Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann-
Bedingungen. ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch
A2-1.4 Versicherungssumme auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
Zur Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs-
Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen fall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis-
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5. alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder ei-
beträgt 1.000.000 EUR. ne mitversicherte Person nachweist, dass
A2-1 Sanierung von Umweltschäden – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be-
gemäß Umweltschadensgesetz friedigung geführt hat,
Teil A – Abschnitt A3 – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens- scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in
gesetzes (USchadG) ist eine Forderungsausfallrisiko und zugehöriger den letzten drei Jahren die eidesstattliche Ver-
a) Schädigung von geschützten Arten und Spezial-Schadenersatzrechtsschutz sicherung über seine Vermögensverhältnisse
natürlichen Lebensräumen, abgegeben hat oder
b) Schädigung der Gewässer einschließlich A3-1 Gegenstand der – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten
Grundwasser, Forderungsausfalldeckung durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur
c) Schädigung des Bodens. vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde,
A2-1.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte und
Sie betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Person während der Wirksamkeit der Versicherung
Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden ge- von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs- A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den scha-
mäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des fall) unter folgenden Voraussetzungen: denersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versiche-
Versicherungsvertrags – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- rungsleistung abgetreten werden und die vollstreck-
– die schadenverursachenden Emissionen plötz- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- bare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs aus-
lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht gehändigt wird. Sie haben an der Umschreibung des
Umwelt gelangt sind oder nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- Titels auf uns mitzuwirken.
– die sonstige Schadenverursachung plötzlich, tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. Dritten festgestellt worden ist und A3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung
– die Durchsetzung der Forderung gegen den
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur- Dritten ist gescheitert. A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen
sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt- der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver-
schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der
Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- titulierten Forderung.
schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf
nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions- Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs-
besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler ist (schädigender Dritter). schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi-
im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- wenn sich der Versicherungsschutz
nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungs- sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schä- auf mehrere entschädigungspflichtige Personen
risiko). digers als privater Halter eines Hundes oder Pfer- erstreckt.
des.
Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 2.500 EUR
Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs- sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden-
eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab- ersatzbetrag mindestens 2.500 EUR, wird die Ent-
geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter-Haft- schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche-
vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst pflichtversicherung hätte. Daher finden im Rahmen rungssumme ohne Abzug von 2.500 EUR geleistet.
sind. der Forderungsausfalldeckung für die Person des
Schädigers auch die Risikobeschreibungen und A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten,
A2-1.2 Ausland Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Versichert sind im Umfang von A1-6.12 die im Gel- So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,
tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner A3-4 Räumlicher Geltungsbereich
(2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden hat. Versicherungsschutz besteht – abweichend von
Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- A1 6.12 – für Schadenereignisse, die in Europa, auf
zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern A3-1.3 Besondere Leistungserweiterung für Sie den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madei-
diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der als Opfer einer vorsätzlichen Handlung ra eintreten.
oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. (Opferschutz)
A3-1.3.1 Ist bzw. sind das schädigende Tier A3-5 Besondere Ausschlüsse für das
A2-1.3 Ausschlüsse und/oder dessen Halter bekannt, sind auch Perso- Forderungsausfallrisiko
A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungs- nen- und Sachschäden – nicht aber Vermögens-
ansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch schäden – mitversichert, die durch vorsätzliches A3-5.1 Nicht versichert sind Ansprüche wegen
verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Handeln des schädigenden Dritten als Tierhalter Schäden an
Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche entstanden sind. Hierfür besteht Versicherungs- a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern,
Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt- schutz im Umfang von A3-3. Luft- und Wasserfahrzeugen;
schutz dienen, abweichen. b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein
A1-2.3 findet keine Anwendung. A3-2 Leistungsvoraussetzungen Versicherungsschutz besteht;
c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder
A2-1.3.2 Ausgeschlossen sind Pflichten oder Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1 Zugtieren oder an Zuchttieren;
Ansprüche wegen Schäden mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn d) Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,
Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei-
ner mitversicherten Person zuzurechnen sind.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 10 von 17
[Seite 11]
A3-1.5.2 Der Versicherer leistet keine Ent- Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – Kosten, die Sie dieser Tierhalter-
schädigung für mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der Erste Haftpflichtversicherung ohne Rechtspflicht
a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall übernommen haben;
Rechtsverfolgung; außer Betracht bleibt, – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder
b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder – der länger als ein Jahr vor Beginn des Versi- weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je
vertraglichen Forderungsübergangs; cherungsschutzes für den betroffenen Gegen- Vollstreckungstitel entstehen;
c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be- stand der Versicherung eingetreten ist – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer
rechtigte Einwendungen oder begründete oder Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre,
Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- – der – soweit sich der Rechtsschutzfall über ei- wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts-
bracht oder eingelegt wurden; nen Zeitraum erstreckt – beendet ist. schutzvertrag nicht bestünde.
d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
– ein anderer Versicherer Leistungen zu er- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der An- Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für
bringen hat (z. B. Ihr Schadenversicherer) spruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei – die Übersetzung der für die Wahrnehmung der
oder Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes rechtlichen Interessen des Versicherungs-
– ein Sozialversicherungsträger oder Sozial- für den betroffenen Gegenstand der Versicherung nehmers notwendigen schriftlichen Unterlagen
leistungsträger Leistungen zu erbringen geltend gemacht wird. und trägt die dabei anfallenden Kosten;
hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der
griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- A3-6.5 Nicht versicherte Rechtsangelegenheiten rechtlichen Interessen des Versicherten erfor-
che von Dritten Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen
handelt. rechtlicher Interessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
– im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung,
A3-6 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Ge- A3-6.7 Verhalten nach Eintritt eines
bäudeteils oder im Zusammenhang mit Berg- Rechtsschutzfalles
Wir haben bei der ROLAND Rechtsschutz- bauschäden; Der Versicherte hat
Versicherungs-AG für die Versicherten dieser Tier- – mehrerer Versicherungsnehmer oder mitversi- – den mit der Wahrnehmung seiner Interessen
halter-Haftpflichtversicherung einen Gruppenversi- cherter Personen desselben Versicherungs- beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die
cherungsvertrag über eine Spezial-Schadenersatz- vertrages untereinander, nichtehelicher und Sachlage zu unterrichten, ihm die Beweismittel
Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. ehelicher Lebenspartner gegeneinander im ur- anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen
Die Versicherungsleistung aus diesem Gruppenver- sächlichen Zusammenhang mit der Lebens- und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen;
sicherungsvertrag werden Ihnen als durch diesen gemeinschaft, auch nach deren Beendigung; – soweit seine Interessen nicht unbillig beein-
Vertrag versicherte Person nicht von der Barmenia – In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini- trächtigt werden,
Allgemeine Versicherungs-AG, sondern von der gungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten – vor Erhebung von Klagen oder Einlegung
ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG als Ver- Angelegenheiten; von Rechtsmitteln die Zustimmung des
sicherer und Risikoträger zugesagt und erbracht. – vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder Versicherers einzuholen;
Diesem Gruppenversicherungsvertrag liegen die un- internationalen Gerichten. – alles zu vermeiden, was die unnötige Er-
ter A3-6 aufgeführten Bedingungen der ROLAND- höhung von Kosten oder die Erschwerung
Rechtsschutz-Versicherungs-AG zu Grunde. Im Fal- A3-6.6 Leistungsumfang ihrer Erstattung verursachen könnte.
le der Beendigung dieser Tierhalter- Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er-
Haftpflichtversicherung endet auch der Versiche- forderlichen Kosten Ansprüche des Versicherten gegen Dritte auf Erstat-
rungsschutz der Spezial-Schadenersatz- – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- tung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,
Rechtsschutz-Versicherung. tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- gehen mit ihrer Erstattung auf den Versicherer über.
nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwen-
A3-6.1 Versicherungsnehmerin gen Rechtsanwaltes; digen Unterlagen hat der Versicherte auszuhändigen
BARMENIA Allgemeine Versicherungs-AG, – des Gerichts einschließlich der Entschädigung und bei dessen Maßnahmen auf Verlangen mitzu-
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal. für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- wirken.
richt herangezogen werden sowie die Kosten
A3-6.2 Versicherte Personen des Gerichtsvollziehers; Verletzt der Versicherte diese Pflichten, kann der
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei
die versicherten Personen dieser Tierhalter- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- werden, es sei denn, die Verletzung beruhte weder
Haftpflichtversicherung. Sie können Leistungs- tei angeordnet ist, in Höhe von maximal auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei vor-
ansprüche aus diesem Spezial-Schadenersatz- 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; sätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt
Rechtsschutz selbstständig gegenüber der ROLAND – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- der Versicherer insoweit verpflichtet, als die Verlet-
Rechtsschutz-Versicherungs-AG geltend machen. ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- zung weder Einfluss auf die Feststellung des
weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- Rechtsschutzfalles noch auf die Feststellung oder
A3-6.3 Versicherer pflichtet ist; den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis-
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. tungen gehabt hat.
Deutz-Kalker Str. 46, 50679 Köln,
Direktions-Schadenabteilung, Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf Der Versicherer bestätigt dem Versicherten den Um-
Tel.: 0221 8277-6633, Fax: 0221 8277-6639 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- fang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Ver-
E-Mail: schaden-dir@roland-rechtsschutz.de cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- sicherungsschutzes. Ergreift der Versicherte Maß-
selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- nahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Inte-
A3-6.4 Hinweis auf die zu Grunde liegenden mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf ressen, bevor der Versicherer den Umfang des
Bedingungen Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch sol-
Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schaden- ursächlich zusammenhängen. che Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur
ersatzanspruches im Rahmen der Forderungsaus- die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung
falldeckung gemäß A3-1 der AVB THV Top-Schutz – Der Versicherer trägt nicht vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
private Tierhaltung nicht durch eine anderweitig be- – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein-
stehende Rechtsschutzversicherung gedeckt, leistet verständlichen Erledigung entstanden sind, so- A3-6.8 Stichentscheid
der Versicherer Schadenersatz-Rechtsschutz ge- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- A3-6.8.1 Lehnt der Versicherer den Rechts-
mäß den nachfolgenden Bedingungen (subsidiäre cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- schutz ab, weil
Deckung), sofern der Streitwert 2.500 EUR über- ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass a) der durch die Wahrnehmung der rechtlichen In-
steigt. Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- teressen voraussichtlich entstehende Kosten-
ersten Ereignis an, durch das der Schaden verur- setzlich vorgeschrieben ist; aufwand unter Berücksichtigung der berechtig-
sacht wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertrags- – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- ten Belange der Versichertengemeinschaft in
beginn und vor Vertragsbeendigung eintritt. maßnahmen, die später als ein Jahr nach einem groben Missverhältnis zum angestrebten
Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet Erfolg steht oder
Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit- werden; b) im Schadenersatz-Rechtsschutz die Wahrneh-
raum, ist dessen Beginn maßgeblich. mung der rechtlichen Interessen keine hinrei-
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 11 von 17
[Seite 12]
chende Aussicht auf Erfolg hat, ist dies der ver-
sicherten Person unverzüglich unter Angabe
der Gründe schriftlich mitzuteilen.
A3-6.8.2 Hat der Versicherer seine Leistungs-
pflicht gemäß Ziffer A3-6.8.1 verneint und stimmt die
versicherte Person der Auffassung des Versicherers
nicht zu, kann er den für ihn tätigen oder von ihm
noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten
des Versicherers veranlassen, diesem gegenüber
eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem an-
gemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg
steht und hinreichende Aussichten auf Erfolg ver-
spricht. Die Entscheidung ist für beide Teile bindend,
es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen
Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
A3-6.8.3 Der Versicherer kann der versicherten
Person eine Frist von mindestens einem Monat
setzen, binnen der Sie den Rechtsanwalt vollständig
und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unter-
richten und die Beweismittel anzugeben haben, da-
mit dieser die Stellungnahme gemäß Ziffer A3-6.8.2
abgeben kann. Kommen Siedieser Verpflichtung
nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist
nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versi-
cherer ist verpflichtet, Sie ausdrücklich auf die mit
dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuwei-
sen.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 12 von 17
[Seite 13]
Teil B – Allgemeiner Teil – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Regelungen über allgemeine Rechte und – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Pflichten der Vertragsparteien: serer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Ihre Obliegenheiten Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir B-1.4 Anfechtung
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln nicht zu Leistungen verpflichtet. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht B-1.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
erbringen. Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist.
die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
B-1 Was bedeutet die vorvertragliche An- noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
zeigepflicht und welche Folgen hat ihre trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
Verletzung? kündigen. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
spricht.
B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere sen hätten. prüfung erforderlich ist.
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. B-1.2.3 Vertragsänderung B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil des Versicherungsfalls zu beachten?
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
fahrerheblichen Umständen, die wir gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
– nach Ihrer Vertragserklärung, Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
– aber noch vor Vertragsannahme angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
in Textform stellen. sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- teil. führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und drohend.
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- nach Eintritt des Versicherungsfalls zu
oder arglistig gehandelt. bestandteil. beachten?
B-1.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtver- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
letzung nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche los kündigen, wenn die folgenden Pflichten erfüllen:
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
Wir können in einem solchen Fall Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1 Anzeigepflichten
– vom Vertrag zurücktreten, – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns inner-
– den Vertrag kündigen, zeigten Umstand ausschließen. halb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch kei-
– den Vertrag ändern oder ne Schadenersatzansprüche erhoben worden sind.
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprü-
anfechten. über die Vertragsänderung hinweisen. che geltend gemacht werden.
B-1.2.1 Rücktritt B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gericht-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, unserer Rechte lich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt
können wir vom Vertrag zurücktreten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha-
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir ben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch be-
– weder eine vorsätzliche, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen gründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs-
– noch eine grob fahrlässige haben. verfahren eingeleitet wird.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung B-3.2 Aufklärungspflicht
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- ge kannten. pflicht erforderlich ist.
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Sie müssen dabei insbesondere
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- – unsere Fragen zu den Umständen des
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
sen hätten. Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- Textform antworten.
rungsschutz. te Recht begründet, Kenntnis erhalten. – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
vorlegen.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- B-3.3 Schadenabwendungs-/
gender Voraussetzung bestehen: zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- Schadenminderungspflicht
re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf frist noch nicht verstrichen ist. und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
einen gefahrerheblichen Umstand, der sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- zumutbar ist.
löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 13 von 17
[Seite 14]
B-3.4 Weitere Pflichten Beginn des Versicherungsschutzes/ Der Versicherungsbeitrag
B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtan- Dauer und Ende des Vertrages
spruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags-
die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be- B-5 Wann beginnt der Versicherungs- zahlung beachten?
auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie schutz? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er- Wann beginnt und wann endet der nicht rechtzeitig zahlen?
forderlichen Auskünfte erteilen und die angeforder- Vertrag?
ten Unterlagen zur Verfügung stellen. B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsteuer
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-
Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. der Versicherungsperiode: Sie beträgt
Weisung unsererseits bedarf es nicht. – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung B-5.2.1 Vertragsdauer – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
von Obliegenheiten? Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperio-
B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens
Leistungspflicht B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung ein Jahr.
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr B-6.1.2 Versicherungsteuer
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. gung zugegangen ist. Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
– Wenn Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig ver-
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu B-5.2.3 Vertragsbeendigung B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Erster oder einmaliger Beitrag
Schwere des Verschuldens. endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Zahlung
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
sen haben. Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags- der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text- Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
cherungsschutz bestehen: Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- zahlen.
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Obliegenheit B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Erster oder einmaliger Beitrag
Versicherungsfalls von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
– noch für die Feststellung oder den Umfang un- Textform kündigen. Zahlung
serer Leistungspflicht ursächlich war. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
verletzt haben. Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
– wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
B-4.2 Unser Kündigungsrecht oder zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter gerichtlich zugestellt wird. Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- zahlen.
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis Zustellung der Klage zugegangen sein. B-6.2.2 Späterer Beginn des
erhalten haben, erklären. Versicherungsschutzes
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
B-4.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
– eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich
unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab- B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
geben oder Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
– Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob- haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
liegenheit unterlassen. dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom
Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- Versicherungsschein
nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah- oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
ren. oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
B-6.2.4 Rücktritt
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 14 von 17
[Seite 15]
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, oder von einer anderen Person durch ein SEPA- B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- durch unseren Rücktritt beendet,
haben. tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor
dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt Vertragsannahme in Textform gefragt haben,
B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah- werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag
lung des Erst- oder Einmalbeitrags deren Konto einzuziehen. bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu.
zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- B - 6.4.1 Ihre Pflichten - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine
Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt angemessene Geschäftsgebühr zu.
Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Deckung aufweist. B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis
Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täu-
folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- schung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum
gemacht haben. lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitra-
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA- ges verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei
B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn
Folgebeitrag zum Beitragseinzug das Interesse bei einer Versicherung, die für ein
B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti-
Zahlung derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug ges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
ten Zeitpunkt fällig. de des laufenden Versicherungsmonats außer- verlangen.
ordentlich kündigen. Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
B-6.3.2 Verzug Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- B – 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
Mahnung von uns erhalten haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut begründenden Umständen erfahren.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- B-8 Veränderungen des versicherten Risi-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- kos und Auswirkung auf den Beitrag
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu (Beitragsregulierung)
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
standen ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich
einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
B-6.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor- geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei- Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein- che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor-
ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- zug können wir Ihnen in Rechnung stellen. dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen. rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun-
B-7 Beitrag bei vorzeitiger gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung ren Angaben eingetreten sind.
sie folgende Informationen enthält: Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die B-7.1 Allgemeiner Grundsatz derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
bunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht. Wunsch hin nachweisen.
Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und B-7.1.2 Wegfall des versicherten Interesses die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
Kündigung Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, hätten beanspruchen können, wenn die Versiche- Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wä- Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
kein Versicherungsschutz. re, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses Kenntnis Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine erlangt haben. schen Angaben kein Verschulden trifft.
Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei B-8.2 Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder
eines Monats den angemahnten Betrag bezah- Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fehlendem versicherten Interesse Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu-
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider- erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung
schutz. rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu- bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent-
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Be- sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit lehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfol- eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
bei der Kündigung ausdrücklich hin. hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be- B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
B – 6.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- ginnt. nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
mandat, PayPal oder mit Kreditkarte Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
als Geschäftsgrundlage/ wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
Kündigungsrecht bei Widerruf rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur rungsvertrag in Anspruch genommen haben. eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 15 von 17
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Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang Weitere Bestimmungen – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
B-10 Abtretungsverbot oder
B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags- Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
vorauszahlung für mehrere Jahre. gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder trifft oder
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung – es ergeht eine konkrete, individuelle, den Versi-
B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- an den geschädigten Dritten ist zulässig. cherer bindende Weisung der Bundesanstalt für
recht nach Beitragsangleichung Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartell-
B-11 Mehrfachversicherung behörden im Wege eines bestandskräftigen
B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Verwaltungsakts.
Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts-
Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen
findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei- sichert ist. eines anderen Versicherers durch eines der genann-
träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei- ten Ereignisse unwirksam geworden ist.
tragsberechnung der Beitragsangleichung. B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan-
de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön- B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen Leistung und Gegenleistung
jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Vertrages verlangen. Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan- standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden- B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft- Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht
pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge- von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel- keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder tend machen. Lücke.
vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an
er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan- dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. B-13.3 Keine Schlechterstellung
ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel-
auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an-
veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund beachten? Was gilt bei Änderung deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter
und Höhe der Versicherungsleistungen. Ihrer Anschrift? stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Re-
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender- gelungen.
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten B-12.1 Formvorgaben
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und B-13.4 Durchführung der Anpassung
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle. soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech- und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). geben. Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei- Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi-
tragsrechnung bekannt gegeben. cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu- B-13.5 Kündigung
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der ständig bezeichnete Stelle oder an die Hauptverwal- Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um tung des Versicherers gerichtet werden. Die gesetz- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, lichen Regelungen über den Zugang von Erklärun- halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach B- gen und Anzeigen bleiben unberührt. lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,
9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folgebei- frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-
träge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- dens der Bedingungsanpassung.
der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach ihren gende Stellen gerichtet werden:
unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender- – an unsere Hauptverwaltung oder B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus
jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. diesem Vertrag?
überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Ab- Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
satz ergeben würde. Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen B-14.1 Gesetzliche Verjährung
Nachträgen. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei- B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen- uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen lichen Gesetzbuchs.
den Jahren zu berücksichtigen. gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- B-14.2 Aussetzung der Verjährung
len, gilt Folgendes: Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- in Textform zugeht.
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi- Namens nicht mitteilen. B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden bei gedehnten Versicherungsfällen
sollte. B-13 Bedingungsänderung im Zusammenhang mit einem Wechsel
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- des Versicherers
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
der Beitragserhöhung zugehen. hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig-
kein Kündigungsrecht. nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: nisses in Anspruch genommen, dessen genauen
Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht
B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver-
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei
ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs-
leistung eintrittspflichtig.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 16 von 17
[Seite 17]
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- Ausnahme: B-23.2 Versicherungsaufsicht
punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden
der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-
tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für
rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versiche-
B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen jeweils ganze Jahre. rungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Beispiel: (BaFin)
im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- Sektor Versicherungsaufsicht
rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, Graurheindorfer Str. 108
gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi- das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. 53117 Bonn
cherung "Top-Schutz" für private Tierhaltung (AVB E-Mail: poststelle@bafin.de
THV Top-Schutz – private Tierhaltung) ausschließ- B-22 Sanktions-/Embargoklausel Tel.: 0228 4108-0
lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz- Fax: 0228 4108-1550.
beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Be- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
dingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintreten- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt scheiden.
den Leistungsfälle. anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union B-23.3 Rechtsweg
B-17 Leistungsgarantie gegenüber oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
GDV-Musterbedingungen hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder weg zu beschreiten.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier- republik Deutschland entgegenstehen.
halter-Haftpflichtversicherung "Top-Schutz" für pri-
vate Tierhaltung (AVB THV Top-Schutz – private B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht
Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den zufrieden sind
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen – Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
in deren jeweils gültigen Fassung – abweichen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Ange-
B-18 Garantie über die Erfüllung der vom legenheit klären können.
Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
fohlenen Mindestleistungsstandards keiten:
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung B-23.1 Versicherungsombudsmann
zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe- Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
versicherung "Top-Schutz" für private Tierhaltung einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
(AVB THV Top-Schutz – private Tierhaltung) die nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar- mann für Versicherungen wenden.
beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand Versicherungsombudsmann e. V.
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis Postfach 08 06 32
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist 10006 Berlin
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- E-Mail:
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- beschwerde@versicherungsombudsmann.de
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Vermittler.) Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
B-19 Welches Gericht ist zuständig? (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: gebührenpflichtigen Rufnummern:
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Tel.: +49 30 20605899
oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- Fax: +49 30 20605898.
trag zuständig ist.
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
wöhnlichen Aufenthalts. Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
B-20 Anzuwendendes Recht wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über
diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. weitergeleitet.
B-21 Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
nen Zeitpunkt.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 17 von 17