Skip to content

Insurance broker / Private health insurance in Germany (PKV) / Policy wording archive

HUK-COBURG Tarif E E1s: the policy wording in full

Ausbildungsfassung des Tarifs E1 für Studierende und Auszubildende bis 39 Jahre, ohne Alterungsrückstellung, mit Auslandsschutz bis zu einem Jahr und 300 Euro Selbstbehalt.

German market: tariffs for people living in Germany.

Done in two minutes: your details are enough, we take care of the rest.

  • Free for you, same price as going direct
  • 4.98 out of 5 stars from 5,037 reviews
  • On your side when you claim

Take out this policy through NAMMERT

You have already worked out with your AI what fits you. All we need now are your details. We pass your application on to HUK-COBURG.

  1. AI has advised
  2. 2Your details
  3. Application to HUK-COBURG

Payment by direct debit

The premium is collected from your account. We check the IBAN for errors as you type.

I authorise HUK-COBURG to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. HUK-COBURG will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

Your broker mandate

To submit your application to HUK-COBURG on your behalf, we need your mandate and power of attorney. Please read it and sign below.

Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HUK-COBURG Tarif E E1s from HUK-COBURG (Private health insurance in Germany (PKV)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

We pass your application on to HUK-COBURG and get back to you with the confirmation.

Everything about this policy

What the policy covers: 68 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Eligible persons (employees above the income threshold, self-employed, freelancers, civil servants, students)yes„Versicherungsfähig nach diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die eine Ausbildung/Studium absolvieren und keine Berufstätigkeit ausüben“Nr. 10. a), page 9
Benefit model: reimbursement, direct billing or benefits in kind via a provider networknot addressed
Free choice among all registered doctorsnot addressed
Gatekeeper principle (GP or telemedicine first, otherwise reduced reimbursement)yes„Ansonsten werden die erstattungsfähigen Aufwendungen der Erst- und Folgebehandlung zu 80 % erstattet.“Nr. 2. a), page 2
Reimbursement beyond the maximum rate of the fee schedule (GOÄ, GOZ)no„Die Leistungen werden bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnungen gezahlt.“Nr. 1. a), page 1
Annual deductible per insured personEUR 300„Tarif E1 und E1S 300 €“Nr. 1. b), page 1
Co-insurance per service or treatment case (percentage or fixed amount)not addressed
Reduced or no deductible for childrennot addressed
Adjustment to the civil service subsidy rate (top up when the subsidy changes or ends, without new health check)not addressed

Outpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Reimbursement rate for outpatient medical treatmentyes„ärztliche Leistungen gemäß Nr. 1. a) zu 100 %, wenn für die Erstbehandlung sowie“Nr. 2. a), page 2
Medication and dressings (including non prescription)yes, up to the sum insured„Erstattet werden 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Arzneimittel.“Nr. 2. d), page 2
Alternative practitioners and naturopathyno„Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Heilpraktiker“Nr. 2. b), page 2
Therapeutic remedies (physiotherapy, occupational and speech therapy) with rate and price listyes, up to the sum insured„Erstattet werden Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilmittel zu 80 %.“Nr. 2. e), page 2
Therapies only up to the prices of a tariff price listyes„sofern sie in der Gebührenordnung für Ärzte enthalten sind, deren Höchstsätze nicht überschreiten“Nr. 2. e), page 2
Medical aids with an open catalogue (not an exhaustive list)yes„Nicht genannte Hilfsmittel in funktioneller Standardausführung werden bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls erstattet.“Nr. 2. f), page 3
Medical aids with a closed catalogue (only those listed)none„Nicht genannte Hilfsmittel in funktioneller Standardausführung werden bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls erstattet.“Nr. 2. f), page 3
Glasses and contact lenses (amount and period)yes, up to EUR 100„100 % bis maximal 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren.“Nr. 2. g), page 3
Hearing aidsyes, up to EUR 1,500„örhilfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.500 € pro Hörhilfe.“Nr. 2. f), page 3
Outpatient psychotherapy (reimbursement rate)yes, up to the sum insured„Erstattet werden 70 % der Aufwendungen für eine medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie“Nr. 2. j), page 2
Psychotherapy limited to a number of sessions per year or in totalyes„Pro Kalenderjahr werden bis zu 50 ambulante Therapiesitzungen erstattet.“Nr. 2. j), page 3
Check ups and vaccinations without deductibleyes, up to the sum insured„Erstattet werden Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff zu 100 %“Nr. 2. k), page 3
Home nursing and specialised outpatient palliative careyes, up to the sum insured„Erstattet werden Aufwendungen für ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu 100 %“Nr. 2. p), page 3
Patient transport (ambulance, journeys to outpatient treatment)yes, up to the sum insured„Rettungstransportkosten zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus.“Nr. 3. b), page 5
Telemedicine and video consultationsnot addressed

Inpatient benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accommodation in a two bed roomno„Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer“Nr. 3. c), page 5
Accommodation in a single roomno„Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer“Nr. 3. c), page 5
Private treatment by the chief or chosen physicianno„sowie gesondert berechnete ärztliche und medizinische Leistungen (z. B. Chefarzt).“Nr. 3. c), page 5
Treatment in private hospitals without public contractyes, up to the sum insured„werden die Kosten der dem Behandlungsort nächstgelegenen Klinik erstattet, die dem o.g. Gesetz oder den Verordnungen unterliegt“Nr. 3. a), page 5
Inpatient psychotherapy and psychiatry (number of days, approval)yes, up to the sum insured„für bis zu 30 Behandlungstage je Kalenderjahr, wenn eine vorherige Leistungszusage des Versicherers erfolgt ist.“Nr. 3. e), page 5
Follow up rehabilitation after hospitalyes, up to the sum insured„Erstattet werden die Aufwendungen für Anschlussheilbehandlungen (AHB).“Nr. 3. j), page 5
Spa and sanatorium treatmentno„Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlungen bzw. medizinische Rehabilitation.“Nr. 3. i), page 5
Accommodation of an accompanying person (rooming in for children)yes, up to the sum insured„werden die vom Krankenhaus gesondert berechenbaren Kosten einer Begleitperson erstattet.“Nr. 3. h), page 5
Substitute daily allowance when private options are not usedno„Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (bei Verzicht auf Wahlleistungen) wird nicht ausgezahlt.“Nr. 3. d), page 5

Dental

PointRuleWording (German)Clause
Dental treatment (fillings, root canal, periodontal) with rateyes, up to the sum insured„Erstattet werden medizinisch notwendige Leistungen gemäß Nr. 1. a) zu 100 %.“Nr. 4. a), page 2
Dentures (crowns, bridges, prostheses) with rateyes, up to the sum insured„Erstattet werden die ärztlichen Honorarkosten gemäß Nr. 1. a) zu“Nr. 4. b), page 6
Implants without a limit on numberyes, up to the sum insured„Die Versorgung bei Implantologie ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer begrenzt“Nr. 4. b), page 6
Orthodontics (children, adults after accident or illness)yes, up to the sum insured„Aufwendungen für Kieferorthopädie werden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erstattet.“Nr. 4. c), page 6
Caps on dentures in the first policy years (dental scale)yes, up to EUR 1,000„im ersten Versicherungsjahr (siehe § 8 (2.1) der AVB) auf 1.000 €, in den ersten beiden Versicherungsjahren auf insgesamt 2.000 €, in den ersten drei Versicherungsjahren auf insgesamt 3.000 € begrenzt.“Nr. 4. f), page 6
Dental lab work only up to a price and benefit listyes„Die Erstattungshöchstsätze sind im beigefügten Preis-/Leistungsverzeichnis (PLV) für zahntechnische Leistungen niedergelegt.“Nr. 4. b), page 5

Sick pay and abroad

PointRuleWording (German)Clause
Daily sickness allowance in the plan or as an add on (self-employed and employees)not addressed
Start of sick pay (waiting day)not addressed
Cover during temporary stays abroad (duration, worldwide or Europe)yes„In Erweiterung zu § 1 (4) AVB besteht auch im außereuropäischen Ausland bis zu 1 Jahr bzw. 2 Studiensemestern Versicherungsschutz“Nr. 10. b), page 9
Continuation when moving to another EU or EEA countryyes„Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes gemäß § 1 (5) AVB besteht Versicherungsschutz nach den im Aufenthaltsland üblichen Kostenrahmen.“Nr. 5. b), page 7
Medically advisable repatriation from abroadno„Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Rückholung aus dem Ausland.“Nr. 5. d), page 7

Underwriting and waiting periods

PointRuleWording (German)Clause
General waiting periodnot addressed
Special waiting periods (childbirth, psychotherapy, dentures, orthodontics)not addressed
Waiver of waiting periods (prior insurance, medical exam, accident)not addressed
Health questions: look back period (years outpatient, inpatient, psychotherapy)not addressed
Exclusion of or surcharge for pre existing conditionsnot addressed
Newborn cover without health check or waiting periodnot addressed
Maximum entry ageyes„spätestens jedoch mit Vollendung des 39. Lebensjahres.“Nr. 10. d), page 9

Contract and premium

PointRuleWording (German)Clause
Profit related premium refund when no claims are madeyes, up to the sum insured„so sind alle Personen teilnahmeberechtigt,“Nr. 8, page 8
Guaranteed (contractually promised) premium refundnot addressed
Option to upgrade without health checkyes„verlangen, dass die Versicherung ohne erneute Risikoprüfung in den Tarif SelectPro unter folgenden Voraussetzungen umgestellt wird:“Nr. 7. a), page 8
Right to lower the deductible without health checkyes„Diese Regelungen gelten im gleichen Maß für den Wechsel in eine andere Stufe des Tarifs E mit niedrigerem Selbstbehalt.“Nr. 7. a), page 8
Ageing reserves and portability on switchingno„In den Beiträgen der Tarife nach den Besonderen Bedingungen ist nach den technischen Berechnungsgrundlagen kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung“Nr. 10. c), page 9
Premium relief in old age (add on or built in)not addressed
Dormant cover or suspension (abroad, parental leave, return to statutory insurance)yes„verpflichtet sich der Versicherer einen Antrag auf Rückumstellung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wegfalls der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten anzunehmen.“Nr. 7. b), page 8
Insurer waives ordinary right to terminatenot addressed
Premium adjustment rules (trigger factor, caps, limitation funds)not addressed

Austria and Spain

PointRuleWording (German)Clause
Replacement of statutory health insurance (opting out for professionals)not addressed
Only available through a chamber or employer group contractnot addressed
Provider network (cuadro médico) with scope and regional coveragenot addressed
Co-payment per visit or service (copago)not addressed
Annual cap on co-paymentsnot addressed
Single hospital room with companion bednot addressed
Second medical opinion, including internationalnot addressed
Waiting period for childbirthnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen E-Tarif (Teil I MB/KK 2009, Teil II, Teil III Tarifbedingungen und Preis und Leistungsverzeichnis Zahntechnik)
[Seite 1] Krankheitskostenvollversicherung Teil III Krankheitskostenvollversicherungstarife: E1, E3 und Studententarif: E1S Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Endet die Versicherung während eines Kalenderjahres, ermäßigt für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung sich der Selbstbehalt nicht. Teil I Musterbedingungen (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der HUK-COBURG-Krankenversicherung. c) Kooperationen mit Leistungserbringern Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung 1. A  llgemeines, Selbstbehalt, Kooperationen mit Leis- bzw. einer Tochtergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine tungserbringern, Dynamisierung und Voraussetzungen medizinisch hochwertige und kostengünstige Versorgung der Kunden. a) Allgemeines Die regionale Verteilung der Kooperationspartner ist unterschied- E rstattungsfähig sind die Aufwendungen nach tariflichem Umfang lich ausgeprägt. Die Adressen teilen wir gerne auf Anfrage mit. für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung nach den nach- Sie sind darüber hinaus einsehbar unter www.huk.de. stehend aufgeführten tariflichen Sätzen. Aufwendungen für ärzt- liche und zahnärztliche Leistungen sowie für Hebammen, Durch Inanspruchnahme dieser Kooperationspartner kann Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugend- sich der tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) psychotherapeuten werden erstattet, wenn sie gemäß der jeweils erhöhen. gültigen Gebührenordnungen (z.B. Gebührenordnung für Ärzte d) Dynamisierung (GOÄ), Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Hebammenhilfe- Gebührenverordnung (HebGV) und Gebührenordnung für Psycho- Die HUK-COBURG-Krankenversicherung prüft in regelmäßigen logische Psychotherapeuten (GOP)) berechnet werden. Abständen, ob die im Tarif, wie z.B. unter Hilfsmittel, Sehhilfen, Die Leistungen werden bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der ambulante Kuren, ambulanter Entbindung, Haushaltshilfe, Ersatz- Gebührenordnungen gezahlt. Für die GOÄ, GOZ und GOP handelt Krankenhaustagegeld, Besonderheiten in den ersten drei Versi- es sich um Höchstsätze im Sinne des jeweiligen § 5 der cherungsjahren bei Zahnersatz und Überführung aufgeführten Gebührenordnung. Leistungsbegrenzungen, Höchst- und Pauschalbeträge im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt und die Preisent- b) Selbstbehalt wicklung noch angemessen sind. Diese können zugunsten des Die Versicherungsleistungen mindern sich um den Selbstbehalt. Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person angepasst Der Selbstbehalt beträgt unter Anrechnung aller erstattungsfähi- werden, soweit dies zur hinreichenden Wahrung der Belange der gen Leistungen – pro versicherter Person und Kalenderjahr im Versicherten erforderlich erscheint und ein unabhängiger Treu- händer die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit Tarif E1 und E1S 300 € bestätigt hat. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Tarif E3 1.500 € Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderung an den Versicherungsnehmer folgt. Die Aufwendungen sind jeweils dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem die Behandlung erfolgte. Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel e) Voraussetzungen und digitalen Gesundheitsanwendungen gilt das Bezugsdatum. Der Tarif E kann nicht zusammen mit Krankheitskostenteil- Bei Laborleistungen gilt das Datum, an dem die Laborleistung erbracht wurde. versicherungstarifen der HUK-COBURG-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für solche Tarife, die bei Beginnt die Versicherung während des 2. Quartals eines Kalen- anderen Gesellschaften bestehen oder abgeschlossen werden. derjahres, so ermäßigt sich für das restliche Kalenderjahr der Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Selbstbehalt um 25 %, bei Beginn im 3. Quartal um 50 % und Abschluss einer Krankheitskostenteilversicherung bei einem bei Beginn im 4. Quartal um 75 %. anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen unverzüg- Entsprechendes gilt bei Erhöhung des Selbstbehalts im Falle lich anzuzeigen. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung kann eines Tarifwechsels für den hinzukommenden Teil des Selbst- verlangen, dass diese Krankheitskostenteilversicherungstarife behalts. Bei Tarifwechsel mit Herabsetzung des summen- ruhen, solange Versicherungsschutz im Tarif E besteht. mäßigen Selbstbehalts gilt für die Zeit vor und nach dem Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Pflegetagegeld- AP0­0204U, Stand: 01.2025 Tarifwechsel der jeweils vereinbarte Selbstbehalt ungekürzt. versicherungen dürfen neben dem Tarif E bestehen. Ein für das Kalenderjahr bereits getragener Selbstbehalt wird auf den neuen Selbstbehalt jeweils angerechnet. HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Willi-Hussong-Straße 2, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] 2. Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung •N ährmittel • Stärkungspräparate, z.B. Vitamine-/Mineralstoffe Der Versicherer ersetzt tarifgemäß die erstattungsfähigen • kosmetische Präparate Aufwendungen zu den jeweils genannten Prozentsätzen. • Potenz-, Verhütungs-, Gewichtsreduktions- und Haarwuchs- a) ärztliche Leistungen mittel Erstattet werden die Aufwendungen für medizinisch notwendige • Präparate zur Raucherentwöhnung, Lifestyle- und Anti- ärztliche Leistungen gemäß Nr. 1. a) zu 100 %, wenn für die Agingpräparate Erstbehandlung sowie • e in Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, • Mittel, die nicht zu einer gezielten Behandlung einer bestehen- • e in Facharzt für Frauenheilkunde, den Erkrankung • e in Facharzt für Augenerkrankungen, eingesetzt werden. • e in Facharzt für Kindererkrankungen, Vitamin-, Nähr- und Stärkungspräparate werden bei nachge- • e in Notarzt, wiesener medizinischer Notwendigkeit zur Vermeidung lebens- • e in Bereitschaftsarzt, bedrohlicher schwerer gesundheitlicher Schäden, z.B. Morbus Crohn und Mukoviszidose oder während einer Schwangerschaft • e in Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung gezahlt. Ist auf Grund einer medizinischen Indikation eine in Anspruch genommen wird. normale Nahrungsaufnahme nicht möglich, werden die Auf- Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung oder wendungen für ärztlich verordnete Sondennahrung (enterale eine Überweisung zu belegen. Ernährung) und Dauertropfinfusionen (parenterale Ernährung) zu 80 % erstattet. Ansonsten werden die erstattungsfähigen Aufwendungen der Erst- und Folgebehandlung zu 80 % erstattet. e) Heilmittel Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen werden bei medizinischer Erstattet werden Aufwendungen für medizinisch notwendige Notwendigkeit Wegegeld bzw. Reiseentschädigung des nächst Heilmittel zu 80 %. Als Heilmittel gelten die zur Beseitigung und erreichbaren Arztes erstattet. Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwen- dungen und Behandlungen wie zum Beispiel Inhalationen, Kran- b) Heilpraktiker kengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydro- Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Heilpraktiker therapie und Packungen, Wärmebehandlungen, Elektrotherapie und von diesen verordnete Behandlungen und Medikamente sowie Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie und manuelle sowie vom Heilpraktiker in Auftrag gegebene Laborleistungen. Therapie. c) Transporte und Fahrtkosten im Rahmen von ambulanten Zusätzlich zu den Heilmittelanwendungen wird bei medizinischer Behandlungen Notwendigkeit eines Hausbesuchs Wegegeld bzw. Reiseent- schädigung des nächsterreichbaren Therapeuten erstattet. Erstattet werden: • Notfallkrankentransporte  zum nächst erreichbaren Arzt oder Die Aufwendungen für Heilmittel sowie Wegegeld oder Reise- Krankenhaus entschädigung sind erstattungsfähig, sofern sie in der Gebühr- enordnung für Ärzte enthalten sind, deren Höchstsätze nicht • Fahrten  zu und von einer Dialysebehandlung, Chemo- oder überschreiten und soweit sie von einem staatlich geprüften Strahlentherapie beim nächstgelegenen geeigneten Arzt oder Angehörigen der Heil- und Hilfsberufe (z.B. Physiotherapeut, Krankenhaus Logopäde) angewandt werden. zu 80 %. Für Arznei- und Heilmittel gemäß Nr. 2. d) und e) gilt: Werden die o.g. Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug durch- geführt, so werden pro Kilometer 80 % des Kilometersatzes Arznei- und Heilmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 € gezahlt, der in der jeweils gültigen Fassung des Einkommen- pro Kalenderjahr werden nach den in Nr. 2. d) und e) genannten steuergesetzes geregelt ist. Ebenso werden auf Nachweis des Prozentsätzen erstattet. Ab einem Gesamtrechnungsbetrag von Versicherungsnehmers die Kosten des preisgünstigsten öffent- 2.500 € pro Kalenderjahr für Arznei- und Heilmittel erfolgt die lichen Verkehrsmittels erstattet. Erstattung zu 100 %. d) Arznei- und Verbandmittel f) Hilfsmittel Erstattet werden 80 % der Aufwendungen für medizinisch not- Erstattet werden medizinisch notwendige Hilfsmittel zu 80 %. wendige Arzneimittel. Auch Verbandsmaterial gilt als Arzneimittel. Ab einem Rechnungsbetrag von 1.200 € pro Hilfsmittel erhöht sich der Erstattungssatz auf 90 %, sofern das Hilfsmittel von Die Erstattung erhöht sich auf 90 %, sofern: einem Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversiche- •G  enerika (Arzneimittel mit gleicher Wirksamkeit und gleichem rung bezogen wird (siehe Nr. 6. h) „Hilfsmittelservice“). Wirkstoff wie Originalpräparat) bezogen werden Als Hilfsmittel gelten technische Mittel oder Körperersatzstücke oder (kein Zahnersatz), die eine körperliche Beeinträchtigung unmittel- • P räparate eines Kooperationspartners bezogen werden bar mildern oder ausgleichen sowie lebenserhaltende Hilfsmittel. oder Sehhilfen werden unter Nr. 2. g) geregelt. • e in Originalpräparat bezogen wird, für das kein Generikum oder Für einzelne Hilfsmittel in funktioneller Standardausführung gelten Originalpräparat eines Kooperationspartners existiert. folgende Höchstrechnungsbeträge: Als Arzneimittel, auch wenn sie vom Humanmediziner verordnet • Perücken bei krankhaftem Haarausfall bis zu einem sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht: Rechnungsbetrag von 250 €, –2– [Seite 3] •H  örhilfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.500 € pro j) ambulante Psychotherapie Hörhilfe. Als Hörhilfen gelten Hörgeräte apparativ einschließlich Erstattet werden 70 % der Aufwendungen für eine medizinisch dazugehöriger Ohranpassstücke, notwendige ambulante Psychotherapie gemäß Nr. 1. a). Voraus- • S ehimplantate bis zu einem Rechnungsbetrag von 8.000 €, setzung für eine Leistung ist, dass die ambulante Psychotherapie von einem Arzt oder einem im Arztregister eingetragenen appro- • S chlafapnoe-Geräte (z.B. CPAP-/BiPAP-/Bilevel-Geräte) bis zu bierten Psychotherapeuten bzw. Kinder- oder Jugendpsycho- einem Rechnungsbetrag von 1.250 €, therapeuten durchgeführt wird und eine vorherige Leistungs- • P rothesen bis zu einem Rechnungsbetrag von 7.000 € pro zusage des Versicherers erfolgt ist. Prothese, Wird die ambulante Psychotherapie bei einem Kooperations- • Individuell angepasste Sitzschalensysteme bis zu einem partner der HUK-COBURG-Krankenversicherung durchgeführt, Rechnungsbetrag von 2.000 €, erhöht sich die Erstattung auf 80 % . • K rankenfahrstühle (ggf. inkl. Zubehör und Antrieb) bis zu einem Pro Kalenderjahr werden bis zu 50 ambulante Therapiesitzungen Rechnungsbetrag von 1.500 €, erstattet. •O  rthopädische Schuhe bis zu einem Rechnungsbetrag von k) Schutzimpfungen 1.000 € pro Kalenderjahr. Erstattet werden Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff zu Bei Prothesen-BH und -Badeanzügen erfolgt der Abzug eines 100 %, soweit es sich um Schutzimpfungen gegen Tollwut, Eigenanteils von 50 % des Rechnungsbetrags. Einlagen und Wundstarrkrampf, Diphterie, Grippeschutz und Zeckenschutz- orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen sind auf impfungen sowie um die empfohlenen Impfungen der Ständigen maximal 3 Paar pro Kalenderjahr begrenzt. Impfkommission (STIKO) der Bundesrepublik Deutschland handelt. Nicht genannte Hilfsmittel in funktioneller Standardausführung werden bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls erstattet. Nicht gezahlt werden Aufwendungen für Impfungen aufgrund von Auslandsreisen. Anschaffungskosten eines Blindenführhundes werden inklusive eines Einführungstrainings erstattet. l) Schwangerschaft und ambulante Entbindung Erstattungsfähig sind auch die Kosten für das Ausleihen und die Erstattet werden die für Krankheiten vorgesehenen Leistungen Reparatur eines erstattungsfähigen Hilfsmittels. für Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft. Erstattet werden Maßnahmen zur Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel mit geringem therapeuti- Pränataldiagnostik als erweiterte Schwangerschaftsvorsorge zu schem Nutzen und solche, die dem Fitness- und/oder Wellness- 100 % bis maximal insgesamt 2.000 € und Geburtsvorbereitung bereich zuzuordnen sind. Für Unterhaltungs- und Betriebskosten und Schwangerschaftsgymnastik bei Hebammen und Physio- für Hilfsmittel wie Strom oder Batterien wird nicht geleistet. therapeuten. Bei Hausentbindungen werden die Hebammen- g) Sehhilfen kosten sowie Kosten für ärztliche Behandlung gemäß Nr. 1. a) zu 100 % erstattet. Außerdem wird zur Abgeltung anderweitiger Erstattet werden medizinisch notwendige Sehhilfen einschließ- Aufwendungen (z.B. Haushaltshilfe) eine einmalige Pauschale in lich Reparaturkosten unabhängig von der Art und Anzahl zu Höhe von 500 € pro ambulanter Entbindung gezahlt. 100 % bis maximal 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren. Bei Nutzung eines Kooperationspartners erhöht sich der Erstat- m) Maßnahmen zur Erlangung einer Schwangerschaft tungsanspruch auf 130 € innerhalb von zwei Kalenderjahren. (Kinderwunschbehandlung) Der Höchstbetrag bezieht sich auf die erstattungsfähigen Auf- Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zur wendungen des Bezugsjahres der Sehhilfen sowie des vorange- Erlangung einer Schwangerschaft (Kinderwunschbehandlung). gangenen Kalenderjahres. n) Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation Die Kosten für Reinigungs- und Pflegemittel sind nicht erstat- Erstattet werden die Kosten bei ambulanter Behandlung zu 100 % tungsfähig. gemäß Nr. 1. a) bzw. stationärer Behandlung nach Nr. 3. a) Aufwendungen für eine Korrektur der Sehschärfe mittels Laser- • für einen in Deutschland zulässigen und dort durchgeführten technologie (wie LASIK-Operation oder Kunstlinsen-Operation) Schwangerschaftsabbruch sowie werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 400 € (200 € pro Auge) tarifgemäß erstattet. • für eine Sterilisation, wenn für diese eine medizinische Indikation bei der versicherten Person besteht. h) ambulante Kuren und medizinische Rehabilitation o) ambulante Operationen Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für ambulante Kuren und medizinische Rehabilitation. Erstattet werden Aufwendungen für ärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen im Rahmen der Gebührenordnung für i) ambulante Anschlussheilbehandlung Ärzte gemäß Nr. 1. a) in Verbindung mit Nr. 2. a). Erstattet werden 80 % der Aufwendungen für ambulante An- p) ambulante Palliativversorgung schlussheilbehandlungen. Gezahlt werden die Aufwendungen bis zur Dauer von 35 Tagen für ärztliche Behandlung und physika- Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung liegt vor, wenn lische Therapie, sofern sich die Maßnahme unmittelbar an eine versicherte Person mit einer nicht heilbaren, fortschreiten- eine stationäre Krankenhausbehandlung oder eine ambulante den und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich Operation anschließt. Als unmittelbar gilt der Anschluss, wenn begrenzten Lebenserwartung eine besonders aufwändige Ver- die Maßnahme innerhalb von 28 Tagen beginnt, es sei denn die sorgung benötigt. Die Palliativversorgung zielt dabei darauf ab, Einhaltung dieser Frist ist aus medizinischen Gründen (z.B. nach die Betreuung der versicherten Person in der vertrauten häus- Strahlentherapie zur Tumorbehandlung) nicht möglich. lichen Umgebung zu ermöglichen. –3– [Seite 4] Erstattet werden Aufwendungen für ärztlich verordnete speziali- • die Typisierung zur Aufnahme in die Knochenmark-/Organ- sierte ambulante Palliativversorgung zu 100 %, sofern die spezi- spendedatei alisierte ambulante Palliativversorgung über den Versicherer • das Registrieren des Empfängers für die Transplantation beschafft wird. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung vermittelt hierzu qualifizierte Dienstleister (z.B. ambulante Pflegedienste), • die Aktivierungsgebühr, die Betriebskostenpauschale und die die die Versorgung übernehmen. Suchkosten (Fremdspendersuche). Bei Beschaffung durch die versicherte Person ohne Einschaltung v) Medizinische Schulungen für chronisch Kranke des Versicherers bzw. fehlender Zusage des Versicherers sind Erstattet werden Aufwendungen für Erst- und Folgeschulungen, die Kosten auf die Höhe begrenzt, die entstanden wären, wenn insbesondere bei Diabetes, Asthma oder Neurodermitis zu 100 % die HUK-COBURG-Krankenversicherung die spezialisierte am- bis maximal 500 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren. bulante Palliativversorgung vermittelt hätte. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Beginn der Behandlung Kontakt mit der Als Schulungen gelten Maßnahmen, die von Anbietern mit geeig- HUK-COBURG-Krankenversicherung aufzunehmen, um die neter fachlicher und pädagogischer Qualifikation, auf Basis Kostenübernahme zu klären. erprobter und evaluierter Konzepte sowie unter angemessenen q) Gebärdensprachdolmetscher organisatorischen Durchführungsbedingungen erbracht werden. Ein Nachweis über die Teilnahme ist vorzulegen. Erstattet werden die Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers/in bei medizinisch notwendigen w) Präventionsmaßnahmen Behandlungen, wenn die versicherte Person hörbehindert ist oder Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen von Präventions- eine Behinderung mit besonders starker Beeinträchtigung der maßnahmen. Sprachfähigkeit vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Leistungs- erbringer von der versicherten Person nur mit Hilfe eines x) Digitale Gesundheitsanwendungen Gebärdensprachdolmetschers/in die benötigten Informationen erhält und/oder der versicherten Person vom Leistungserbringer Erstattet werden im Versicherungsfall Aufwendungen für digitale die erforderlichen Hinweise nur so vermittelt werden können. Gesundheitsanwendungen (DiGA). Digitale Gesundheitsanwen- dungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, deren Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Aufwendungen bis Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und zum Stundensatz in der jeweiligen Fassung des JVEG (Justiz- die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versor- vergütungs- und Entschädigungsgesetz) zu 100 %. gung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, r) Haushaltshilfe Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für eine Haushalts- Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen hilfe. oder Behinderungen zu unterstützen. Voraussetzungen für eine Erstattung sind, dass s) häusliche Krankenpflege • die digitalen Gesundheitsanwendungen vom Bundesinstitut für Erstattet werden 100 % der Aufwendungen für die ärztlich ver- Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale ordnete Behandlungspflege innerhalb Deutschlands bei schweren Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen Erkrankungen, die eine 24-stündige Überwachung aufgrund worden sind künstlicher Beatmung und eine medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von medizinisch aus- • die digitalen Gesundheitsanwendungen, die nicht im Ver- gebildeten Fachkräften erfordern.Voraussetzungen für die zeichnis nach § 139e SGB V gelistet sind, vom Versicherer in Erstattung sind, dass hierdurch Kosten für ambulante ärztliche einer eigenen Liste als erstattungsfähig geführt werden. Behandlungen und/oder stationäre Krankenhausaufenthalte Weitere Voraussetzung ist, dass die DiGA von einem Arzt verringert oder vermieden werden und die Behandlungspflege oder Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz über die HUK-COBURG-Krankenversicherung beschafft wird oder (PsychThG) verordnet wurden. Die Aufwendungen für DiGA vor Behandlungsbeginn eine Zusage durch den Versicherer werden bis zu den Kosten für die Standardversion, sofern nicht vorliegt. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung vermittelt aus ärztlicher oder therapeutischer Sicht die Notwendigkeit hierzu qualifizierte Dienstleister (z.B. ambulante Pflegedienste), einer erweiterten Version schriftlich oder elektronisch begründet die die Versorgung übernehmen. wurde, und je Verordnung für maximal 12 Monate erstattet. Bei Beschaffung durch die versicherte Person ohne Einschal- Danach ist eine erneute Verordnung erforderlich. tung des Versicherers bzw. bei fehlender Zusage durch die HUK-COBURG-Krankenversicherung sind die Kosten auf die Der Anspruch umfasst ausschließlich die Aufwendungen für den Höhe begrenzt, die entstanden wären, wenn die HUK-COBURG- Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Krankenversicherung die häusliche Krankenpflege vermittelt Nicht erstattungsfähig sind Kosten, die für die Nutzung der DiGA hätte. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung empfiehlt recht- eingesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Anschaffungs-, zeitig vor Beginn der Behandlungspflege eine Kontaktaufnahme, Unterhalts- oder Betriebskosten für elektronische Geräte, Betriebs- um die Kostenübernahme zu klären. systeme, Strom oder Batterien. t) ambulante Entziehungsmaßnahmen Der Versicherer ist berechtigt, anstelle des Aufwendungsersatzes Die Erstattung erfolgt gemäß § 5 (1.2) der AVB im tariflichen die digitalen Gesundheitsanwendungen auch selbst zur Verfü- Umfang. gung zu stellen. u) Organtransplantation und Knochenmarkspende 3. Erstattung bei stationärer Heilbehandlung Erstattet werden 100 % der Aufwendungen für eine Organtrans- plantation gemäß der Selbstverpflichtung der PKV (siehe Anhang Der Versicherer ersetzt tarifgemäß die erstattungsfähigen der AVB) sowie die Kosten für Aufwendungen zu 100 %. –4– [Seite 5] a) Allgemeine Krankenhausleistungen f) gemischte Krankenanstalten Als Allgemeine Krankenhausleistungen gelten: Erstattet werden für medizinisch notwendige stationäre Kranken- • d er allgemeine Pflegesatz, hausaufenthalte die Leistungen der gemischten Krankenanstalten gemäß Nr. 3. a), b) und e). • d ie besonderen Pflegesätze und g) Schwangerschaft und Entbindung • d ie Abrechnungssätze gemäß Bestimmungen zum Fall- pauschalensystem (DRG). Erstattet werden die unter Nr. 3. a) und b) genannten Leistungen für Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung Erstattet werden die Aufwendungen für allgemeine Kranken- wegen Schwangerschaft und für die Entbindung im Krankenhaus hausleistungen für medizinisch notwendige Aufenthalte, sofern oder Entbindungsheim. sie in Kliniken durchgeführt werden, die: Sofern eine Pauschale für das gesunde Neugeborene in Rech- • d em Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Fallpauschalen- nung gestellt wird, sind diese Aufwendungen im Rahmen der verordnung Allgemeinen Krankenhausleistungen des bestehenden Versiche- oder rungsschutzes der Mutter erstattungsfähig. • d er Bundespflegesatzverordnung unterliegen Die Aufwendungen für den Krankenhausaufenthalt des behand- oder lungsbedürftigen Säuglings nach der Entbindung werden aus dessen Krankheitskostenversicherung erstattet. • K ooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung h) Mitaufnahme einer Begleitperson (Rooming-in) sind. Bei Notfalleinweisungen werden die Aufwendungen für die allge- Ist im Rahmen eines stationären Aufenthaltes nach Nr. 3. a) die meinen Krankenhausleistungen auch in anderen Krankenhäusern Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen zu 100 % erstattet. notwendig, werden die vom Krankenhaus gesondert berechen- baren Kosten einer Begleitperson erstattet. Aufwendungen für einen Belegarzt sowie Beleghebamme/ -entbindungspfleger gelten als allgemeine Krankenhausleistung, i) Stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlung bzw. sofern keine Wahlleistungsvereinbarung geschlossen wurde. medizinische Rehabilitation Für medizinisch notwendige Aufenthalte in Kliniken, die nicht Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre Kur- dem o.g. Gesetz oder den Verordnungen unterliegen (z.B. und Sanatoriumsbehandlungen bzw. medizinische Rehabilitation. Privatkliniken), werden die Kosten der dem Behandlungsort j) stationäre Anschlussheilbehandlungen nächstgelegenen Klinik erstattet, die dem o.g. Gesetz oder den Verordnungen unterliegt bzw. Kooperationspartner der HUK- Erstattet werden die Aufwendungen für Anschlussheilbehand- lungen (AHB). Darüber hinaus wird im Anschluss an eine onko- COBURG-Krankenversicherung ist und welche die Behandlung logische Akutbehandlung innerhalb der drei Folgejahre je eine der zur Aufnahme führenden Diagnose durchführen kann. onkologische Anschlussheilbehandlung pro Kalenderjahr über- b) stationäre Transportkosten nommen. Erstattet werden medizinisch notwendige professionelle Kranken- Gezahlt werden die Aufwendungen für allgemeine Krankenhaus- und Rettungstransportkosten zum und vom nächsten geeigneten leistungen nach Nr. 3. a) und b), sofern Krankenhaus. • sich die Maßnahme an eine stationäre Krankenhausbehandlung c) Wahlleistungen unmittelbar anschließt Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesondert und berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer (einschl. • die AHB in einer Kooperationsklinik der HUK-COBURG-Kranken- der Kosten eines Telefonanschlusses und der vom Krankenhaus versicherung durchgeführt wird. angebotenen besonderen Verpflegung) sowie gesondert berech- nete ärztliche und medizinische Leistungen (z. B. Chefarzt). Als unmittelbar gilt der Anschluss, wenn die Maßnahme inner- Belegarzt sowie Beleghebamme/-entbindungspfleger gelten halb von 28 Tagen beginnt, es sei denn die Einhaltung dieser dann als Wahlleistung, wenn eine Wahlleistungsvereinbarung Frist ist aus medizinischen Gründen (z.B. nach Strahlentherapie geschlossen wurde. zur Tumorbehandlung) nicht möglich. d) Ersatz-Krankenhaustagegeld Findet die Behandlung in einer anderen als einer Kooperations- klinik statt, werden die Kosten übernommen, die in der nächst- Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (bei Verzicht auf Wahlleistungen) gelegenen Kooperationsklinik angefallen wären. wird nicht ausgezahlt. Besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Sachleistung aus e) Stationäre Psychotherapie der gesetzlichen Unfall- oder Krankenversicherung, der gesetz- Erstattet werden bei stationärer Psychotherapie die Aufwendun- lichen Rentenversicherung, einer gesetzlichen Heil- oder Unfall- gen nach Nr. 3. a) und b) für bis zu 30 Behandlungstage je fürsorge, so ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leis- Kalenderjahr, wenn eine vorherige Leistungszusage des Versi- tungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwen- cherers erfolgt ist. dig bleiben. k) stationäre Entziehungsmaßnahmen Erfolgt die stationäre Psychotherapie in einer Kooperationsklinik der HUK-COBURG-Krankenversicherung, entfällt die Begrenzung Erstattet werden Entziehungsmaßnahmen unter den in § 5 (1.2) auf 30 Behandlungstage. Eine vorherige Leistungszusage ist der AVB genannten Voraussetzungen gemäß Nr. 3. a). Ein Kran- nicht erforderlich. kenhaus- oder Ersatzkrankenhaustagegeld wird nicht ausgezahlt. –5– [Seite 6] l) Hospizversorgung Erstattungshöchstsätze: Erstattet werden die Aufwendungen für stationäre oder teilstatio- Bei der Erstattung dieser Aufwendungen werden maximal die näre Versorgung in einem Hospiz, in dem die palliativmedizi- jeweils teuersten Höchstsätze des Bundeseinheitlichen Leistungs- nische Behandlung erbracht wird, unter den Voraussetzungen verzeichnisses für zahntechnische Leistungen (BEL) in seiner und in Höhe der entsprechenden Regelungen der Beihilfevor- jeweils gültigen Fassung zu Grunde gelegt. Die Erstattungs- schriften des Bundes in der jeweils gültigen Fassung (derzeit höchstsätze sind im beigefügten Preis-/Leistungsverzeichnis § 40 Abs. 2 BBhV). Weiterhin ist erforderlich, dass die versicher- (PLV) für zahntechnische Leistungen niedergelegt. Darüber te Person keiner Krankenhausbehandlung bedarf. hinaus sind im PLV auch Erstattungshöchstätze für nicht im BEL m) längerer Krankenhausaufenthalt/Hospizversorgung geregelte zahntechnische Leistungen, wie z.B. Inlays oder Keramikkronen, enthalten. Ab dem 91. Tag eines ununterbrochenen Krankenhaus/Hospiz- aufenthaltes (gemäß Nr. 3. a) und l)) erfolgt eine Leistung in Soweit sich die jeweils teuersten Höchstsätze des BEL verändern, Höhe des tatsächlich für den Zeitraum zu zahlenden Beitrags verändert sich insoweit auch die Höhe der Erstattungshöchstsätze der Krankheitskostenvollversicherung für die versicherte Person der entsprechenden Positionen des PLV. Bei Positionen des PLV, bis zum Ende dieses Krankenhaus-/Hospizaufenthaltes. die nicht vom BEL erfasst sind, erfolgt eine Anpassung nach Maßgabe der durchschnittlichen Veränderung der Höchstsätze 4. Erstattung bei zahnärztlicher Behandlung, Zahnersatz des BEL. Die jeweils aktuelle Fassung des PLV kann auch über und Kieferorthopädie www.huk.de abgerufen werden. Der Versicherer ersetzt tarifgemäß die erstattungsfähigen c) Kieferorthopädie Aufwendungen zu den jeweils genannten Prozentsätzen. Aufwendungen für Kieferorthopädie werden bis zur Vollendung a) Zahnbehandlung/Zahnvorsorge des 21. Lebensjahres erstattet. Erstattet werden die Honorarkosten des Kieferorthopäden sowie Als im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens erstat- die mit den genannten Behandlungen in Zusammenhang stehen- tungsfähige Zahnbehandlungen gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen, prophylaktische, konservierende und chirurgische de zahnärztliche Strahlendiagnostik sowie Heil- und Kostenpläne Leistungen, ferner Behandlungen bei Erkrankungen der Mund- gemäß Nr. 1. a) zu schleimhaut und des Parodontiums sowie die mit den genannten • 80 %. Behandlungen in Zusammenhang stehende zahnärztliche Strah- lendiagnostik sowie Heil- und Kostenpläne. Erstattet werden die Material- und Laborkosten zu • 80 %. Darüber hinaus sind pro Kalenderjahr und versicherter Person neben den Aufwendungen für Zahnvorsorge (z.B. Individual- • 90 %, wenn ein Kooperationspartner der HUK-COBURG- prophylaxe) einmal die Kosten für professionelle Zahnreinigung Krankenversicherung in Anspruch genommen wird. erstattungsfähig. Erstattungshöchstsätze: Erstattet werden medizinisch notwendige Leistungen gemäß Es gelten die Erstattungshöchstsätze gemäß Nr. 4. b). Nr. 1. a) zu 100 %. d) Stationäre Zahnleistungen b) Zahnersatz/Inlays Für medizinisch notwendige stationäre Aufenthalte im Zu- Als Zahnersatz (Honorar sowie Material- und Laborkosten) gelten sammenhang mit einer Zahnersatz-/Inlaymaßnahme werden prothetische, implantologische (z.B. Implantate, Stiftzähne, die Leistungen gemäß Nr. 3. a) und b) nach den Erstattungs- Brücken) sowie augmentative Leistungen (z.B. Knochenaufbau), prozentsätzen der Nr. 4. b) erstattet. Versorgung mit Kronen (z.B. Voll- und Teilkronen, Onlays) jeder Art, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen sowie funk- e) Heil- und Kostenplan tionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Wenn rechtzeitig vor Beginn der Behandlung bei Zahnersatz, der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehand- Inlays und Kieferorthopädie ein Heil- und Kostenplan eingereicht lungen, wie z.B. Entfernen von Zähnen, Wurzelbehandlungen oder Provisorien sowie die mit den genannten Behandlungen in wird, informiert die HUK-COBURG-Krankenversicherung über die Zusammenhang stehende zahnärztliche Strahlendiagnostik sowie Höhe der zu erwartenden Erstattung. Eine Kürzung der Tarifleis- Heil- und Kostenpläne. tung allein auf Grund eines fehlenden Heil- und Kostenplanes erfolgt nicht. Die Versorgung bei Implantologie ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer begrenzt – bereits f) Besonderheiten in den ersten drei Versicherungsjahren vorhandene Implantate werden angerechnet. Die Erstattungen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie Verblendungen bei Zahnersatz werden im Frontzahnbereich sind pro versicherte Person im ersten Versicherungsjahr (siehe jeweils bis zum Zahn 5 erstattet. § 8 (2.1) der AVB) auf 1.000 €, in den ersten beiden Versiche- rungsjahren auf insgesamt 2.000 €, in den ersten drei Versi- Zur Inlayversorgung (Honorar sowie Material- und Laborkosten) cherungsjahren auf insgesamt 3.000 € begrenzt. zählen auch die damit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen (z.B. Wurzelbehandlung). Die Begrenzungen entfallen Erstattet werden die ärztlichen Honorarkosten gemäß Nr. 1. a) zu • ab dem vierten Versicherungsjahr • 6 0 %. • für solche Aufwendungen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind. Als Unfall gilt nicht, wenn durch Nah- Erstattet werden die Material- und Laborkosten zu rungsaufnahme Schäden an der Biss- und Kaufunktion der • 6 0 %. Zähne verursacht werden. • 7 0 %, wenn ein Kooperationspartner der HUK-COBURG- Die Aufwendungen gelten zum Zeitpunkt der Behandlung als ent- Krankenversicherung in Anspruch genommen wird. standen. –6– [Seite 7] 5. Erstattung von Aufwendungen während eines Auslands- a) Medizinische Informationen und Beratung bei aufenthaltes, Auslandsreiserücktransport und Überfüh- ambulanter, zahnärztlicher und stationärer Heil- rungskosten behandlung Über die „medizinische Hotline“ stellt die HUK-COBURG Kranken- a) Leistungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt versicherung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Informa- Während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes gemäß tionen zum Thema Gesundheit und Auskunft im Krankheitsfall, zu § 1 (4) der AVB leistet der Versicherer im tariflichen Umfang, Medikamenten, verschiedenen Behandlungsmethoden, Spezial- sofern die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung im Aus- klinken und Fachärzten zur Verfügung. land nicht alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt des Auslandsaufenthaltes war. In Erweiterung zu Nr. 1. a) werden b) 24h-Kontakt bei Auslandsreisen die in dem jeweiligen Land bestehenden Gebührenordnungen Bei Auslandsreisen stellt die HUK-COBURG-Krankenversicherung oder sonstigen Preisverzeichnisse, preisliche Regelwerke oder einen 24h-Kontakt mit wichtigen Leistungen, wie z.B. tarifliche Preislisten zu Grunde gelegt. Sind solche nicht vorhanden, sind Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalten, Vermittlung und Grundlage der Erstattung ortsübliche oder, sofern nicht vorhan- Benennung von deutsch-/englischsprachigen Ärzten/Kranken- den, landesübliche Preise. Der Versicherer erbringt die Tarif- häusern, zur Verfügung. Der 24h-Kontakt ist im Ausland mit der leistungen auch bei Krankheiten (einschließlich chronischer jeweils gültigen Vorwahl für Deutschland unter 69 6655544 Erkrankungen) oder Unfallfolgen, die bereits zu Beginn des Aus- erreichbar. landsaufenthalts bestehen, sofern im Ausland eine erhebliche Verschlimmerung des Gesundheitszustands eintritt. c) Gesundheitsportal Für geplante Behandlungen im Ausland leistet der Versicherer Unter der Internetadresse www.huk.de können umfassende nur in dem Umfang, der bei einer wohnortnahen medizinischen Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus Behandlung in Deutschland entstanden wäre. Medizin und Forschung abgerufen werden. Ist eine adäquate Behandlung in Deutschland nicht möglich, d) Juristische Hilfestellung leistet der Versicherer auch für gezielt im Ausland durchgeführte Behandlungen in den dort üblichen Kostenrahmen. Bei Fragen zu Abrechnungen von Leistungserbringern oder etwaigen Diagnose- und Behandlungsfehlern kann Rat über die b) Leistungen bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes „juristische Hotline“ eingeholt werden. ins Ausland e) Schnelligkeitsgarantie Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes gemäß § 1 (5) AVB besteht Versicherungsschutz nach den im Aufenthaltsland Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle üblichen Kostenrahmen. Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie Für Leistungen, die tarifgemäß nur in Deutschland erstattet wer- als „Entschuldigung“ 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Post- den, erfolgt eine Erstattung im Ausland begrenzt auf die Aufwen- eingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, dungen, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland Feiertage innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist ent- erstattet worden wären, sofern die Behandlung im Ausland nach deutschem Recht zulässig ist. sprechend. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Leis- tungsscheck verwendet wird. c) Anrechnung von Leistungen Dritter f) Gebührenrechtliche Unterstützung Soweit im Versicherungsfall für Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, ein Dritter leistungspflichtig ist, oder eine Ent- Bei Fragen zum Gebührenrecht bietet die HUK-COBURG-Kranken- schädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht versicherung Unterstützung bei Streitfragen und bei der Abwehr werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt von ungerechtfertigten Ansprüchen. Auf Wunsch wird die auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben- Kommunikation mit den Leistungserbringern wie mit Ärzten oder falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Die Ansprüche der Krankenhäusern übernommen. versicherten Person bleiben hiervon unberührt und unbeeinträch- g) Spezialistensuche tigt. Soweit aus anderen Versicherungsverträgen eine Entschädi- gung beansprucht werden kann, steht es dem Versicherungs- Die HUK-COBURG-Krankenversicherung unterstützt auf Wunsch nehmer frei, wem er den Schadenfall meldet. Meldet der Ver- bei der Suche nach Behandlungsmöglichkeiten und Ärzten. sicherungsnehmer den Versicherungsfall der HUK-COBURG- h) Hilfsmittelservice Krankenversicherung, wird diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung treten. Ab einem Rechnungsbetrag von 1.200 € kann die HUK-COBURG- Krankenversicherung mit der Beschaffung des Hilfsmittels über d) Auslandsreiserücktransport einen Kooperationspartner beauftragt werden. In diesem Fall sind Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Rückholung aus die Rückholung, der Austausch und die Reparatur des Hilfsmittels dem Ausland. sowie ein Notrufdienst durch den jeweiligen Kooperationspartner gewährleistet. Die Versorgung mit dem Hilfsmittel kann auch e) Überführung leihweise erfolgen. Der Erstattungsprozentsatz erhöht sich in Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für eine Überführung diesem Fall gemäß Nr. 2. f) auf 90 %. aus dem Ausland oder die Bestattung im Ausland. i) Zweitmeinungsservice 6. Serviceleistungen Vor geplanten Operationen bzw. Behandlungen von schwer- wiegenden Erkrankungen werden die Aufwendungen für eine Die Telefonnummern der genannten Hotlines können unter Zweitmeinung eines spezialisierten Arztes erstattet, der auf www.huk.de abgerufen oder in den Vertragsunterlagen einge- Wunsch des Versicherten einen ärztlichen Rat erteilt, sofern dies sehen werden. durch die HUK-COBURG-Krankenversicherung organisiert wird. –7– [Seite 8] 7. Optionsrechte, Elternzeit Der Antrag auf Rückumstellung muss spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ende der Elternzeit bzw. des Bezugs von Eltern- a) Optionsrecht geld zum Ende der Elternzeit bzw. Ende des Bezugs von Eltern- Der Versicherungsnehmer kann für jede im Vertrag nach Tarif E geld gestellt werden. Die Elternzeit bzw. die Dauer des Bezugs versicherte Person verlangen, dass die Versicherung ohne erneu- von Elterngeld ist dem Versicherer nachzuweisen. te Risikoprüfung in den Tarif SelectPro unter folgenden Voraus- Die Rechte aus § 1 (6) AVB bleiben hiervon unberührt. setzungen umgestellt wird: Für die Höhe der Beiträge ist jeweils das zum Zeitpunkt des Tarif- Die Umstellung kann nur zum 01.01. (erstmalig zum 01.01. des wechsels erreichte Alter maßgebend. Die erworbenen Rechte 6. Versicherungsjahres) erfolgen, wenn vor dem Umstellungs- bleiben erhalten; die nach den technischen Berechnungsgrund- zeitpunkt 5 Versicherungsjahre (siehe § 8 (2.1) der AVB) lang lagen gebildete Rückstellung für das mit dem Alter der versicher- ununterbrochen Versicherungsschutz im derzeitigen Tarif ten Person wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nach bestand. Wird diese Option nicht wahrgenommen, beginnt die Maßgabe dieser Berechnungsgrundlage angerechnet. 5-Jahres-Frist erneut. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 8. Beitragsrückerstattung • d ie versicherte Person erfüllt die Voraussetzungen für die Ver- Zur Beitragsrückerstattung werden die in der Bilanz hierfür sicherungsfähigkeit im neuen Tarif zurückgestellten Mittel verwendet. Für die Bildung dieser Rück- und stellung, die Festlegung der berechtigten Tarife und die Höhe einer Ausschüttung durch Auszahlung oder Gutschrift sind die • innerhalb der letzten zwölf Monaten vor der Umstellung Grundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die dazu bestand kein Beitragsverzug erlassenen Rechtsverordnungen maßgebend, deren Einhaltung und von der Aufsichtsbehörde überwacht wird. • d er Versicherungsnehmer beantragt spätestens bis zum 31.10. Wird für die festgelegten Tarife eine Beitragsrückerstattung ein- vor dem Umstellungstermin den Tarifwechsel. geräumt, so sind alle Personen teilnahmeberechtigt, Diese Regelungen gelten im gleichen Maß für den Wechsel in • d ie während des ganzen abgelaufenen Geschäftsjahres eine andere Stufe des Tarifs E mit niedrigerem Selbstbehalt. (Kalenderjahres) nach diesen Tarifen versichert waren Bei Optionsausübung werden bereits bestehende Sonderverein- und barungen entsprechend übernommen. • für das abgelaufene Kalenderjahr keine Leistungen erhalten Dieses Optionsrecht lässt die Rechte aus § 1 (6) der AVB unbe- haben rührt. und Vorversicherungszeiten in Tarifen anderer privater Krankenver- •w  ährend des abgelaufenen Kalenderjahres ohne Beitrags- sicherungsunternehmen werden beim Versichererwechsel zur rückstand versichert waren HUK-COBURG-Krankenversicherung (erstmaliger Vertragsschluss und mit dem Tarif E) auf die o.g. Versicherungsdauer von fünf Jahren nicht angerechnet. Gleiches gilt für Versicherungszeiten in einer • b is 30. Juni des Folgejahres nach diesen Tarifen ohne bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung bestehenden Krank- Beitragsrückstand noch versichert sind. heitskostenteilversicherung (Zusatzversicherung zur gesetzlichen Die Teilnahmeberechtigung bleibt auch dann erhalten, wenn die Krankenversicherung), wenn diese Zusatzversicherung auf den Versicherung vor dem 30. Juni des Folgejahres durch Tod oder Tarif E umgestellt wird. Eintritt der Pflichtversicherung endet. Eine Beitragsrückerstattung Die Dauer von 5 ununterbrochenen Versicherungsjahren verlän- und deren Höhe kann jedoch davon abhängig gemacht werden, gert sich um die Zeiten, in denen der Tarif E als Anwartschafts- dass die vorgenannten Voraussetzungen oder Teile davon für versicherung (z.B. auf Grund gesetzlicher Versicherungspflicht) mehrere aufeinanderfolgende Kalenderjahre erfüllt sind. oder mit den besonderen Bedingungen S für Ausbildungszeiten geführt wird. Das Optionsrecht kann dann zum nächsten 01.01. Für die Jahre in denen – wenn auch nur vorübergehend – eine wahrgenommen werden, der auf die beschriebene Verlängerung Anwartschaftsversicherung bzw. ein beitragsfreies Ruhen besteht folgt. oder bestand, entfällt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Für die Höhe der Beiträge ist jeweils das zum Zeitpunkt des Die Auszahlung oder Gutschrift der Beitragsrückerstattung wird Tarifwechsels erreichte Alter maßgebend. Die erworbenen Rechte im 2. Halbjahr des Folgejahres vorgenommen. bleiben erhalten; die nach den technischen Berechnungsgrund- Die ausschließliche Verwendung der in der Rückstellung für lagen gebildete Rückstellung für das mit dem Alter der versicher- erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung angesammelten Beträge ten Person wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nach zu Gunsten der Versicherten kann auch geschehen durch Leis- Maßgabe dieser Berechnungsgrundlage angerechnet. tungserhöhung, Beitragssenkung oder Verwendung als Einmal- b) Elternzeit beitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen sowie in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstandes (z. B. Wechseln die versicherten Personen auf Grund von Elternzeit Verlustabdeckung). In diesen Fällen bestimmt der Vorstand den gemäß des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) oder auf jeweils zu verwendenden Betrag, die Art, die teilnahmeberech- Grund von Bezug von Elterngeld in leistungsschwächere Krank- tigten Personen und den Zeitpunkt der Verwendung. heitskostenvollversicherungstarife, verpflichtet sich der Versiche- rer einen Antrag auf Rückumstellung mit Wirkung zum Zeitpunkt Die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen erfolgt des Wegfalls der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs ohne neue nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichts- Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten anzunehmen. gesetzes (VAG) und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen. –8– [Seite 9] 9. Monatsbeiträge 6 Monate unterbrochen wird, spätestens jedoch mit Voll- endung des 39. Lebensjahres. Für Ehegatten oder Lebens- Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebens- partner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz außerdem jahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebens- ab Beginn des Monats, in dem dieser eine Berufstätigkeit jahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden aufnimmt. Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem der Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann gül- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer tige Erwachsenenbeitrag zu zahlen. den Wegfall einer der vorgenannten Voraussetzungen inner- halb von 2 Monaten seit seinem Eintritt in Textform anzu- Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen zeigen. Versicherungsschein. e) Mit Fortfall der Versicherungsfähigkeit endet das Versiche- rungsverhältnis nach den Besonderen Bedingungen. 10. B  esondere Bedingungen S für Ausbildungszeiten nach Tarif E1 Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, die Versicherung ohne Besondere Bedingungen weiterzuführen, a) Versicherungsfähig nach diesen Besonderen Bedingungen sofern die Umstellung innerhalb von 2 Monaten beantragt sind Personen, die eine Ausbildung/Studium absolvieren und wird. Dabei erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung. keine Berufstätigkeit ausüben sowie der nichtberufstätige Ehegatte oder Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartner- Für die Höhe der Beiträge ist dann das zu diesem Zeitpunkt schaftsgesetz. erreichte Alter maßgebend. Bestand vor dem Beginn der Besonderen Bedingungen eine Krankheitskostenversicherung, b) In Erweiterung zu § 1 (4) AVB besteht auch im außereuro- für die nach den technischen Berechnungsgrundlagen eine päischen Ausland bis zu 1 Jahr bzw. 2 Studiensemestern Alterungsrückstellung gebildet wurde, wird diese Alterungs- Versicherungsschutz rückstellung nach der Umstellung angerechnet. c) In den Beiträgen der Tarife nach den Besonderen Bedingun- f) Besteht im Anschluss an die Ausbildung/Studium Arbeits- gen ist nach den technischen Berechnungsgrundlagen kein losigkeit, so ist für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung gemäß für 12 Monate und längstens bis zur Vollendung des § 8 a (2) AVB vorgesehen. Als tarifliches Eintrittsalter gilt das 39. Lebensjahres die Fortführung der Krankenversicherung tatsächliche Alter am Tag des Beginns der Versicherung. Mit Ihrem 21. und 34. Geburtstag müssen Sie vom darauf- nach den Besonderen Bedingungen möglich. Die Arbeits- folgenden Monatsersten den neuen Beitrag der entsprechen- losigkeit ist innerhalb von 2 Monaten anzuzeigen. Das Ende den dann erreichten Altersgruppe zahlen. der Arbeitslosigkeit ist innerhalb eines Monats mitzuteilen. d) Die Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem die g) Solange die Besonderen Bedingungen gelten, wird die Ausbildung bzw. das Studium endet oder um mehr als Tarifbezeichnung durch den Zusatz „S“ ergänzt (Tarif E1S). –9–