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ALTE LEIPZIGER Flexible Fondsrente: the policy wording in full

Fondsgebundene Rente ALfonds (Tarif FR10) ohne Ausgabeaufschlag mit bis zu 20 Fonds, garantiertem Rentenfaktor von 95 Prozent und Günstigerprüfung zum Rentenbeginn.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Everything about this policy

What the policy covers: 70 points, each with its clause

Product and guarantees

PointRuleWording (German)Clause
Traditional annuity with guaranteed interest (general account)not addressed
Unit linked annuity (savings invested in funds)yes„Bei einer fondsgebundenen Rente – auch Fondsrente genannt – können Sie selbst bestimmen, in welche Fonds Ihre Beiträge angelegt werden sollen.“§ 1 Abs. 1, page 3
Index participation (surplus used for index participation)not addressed
Hybrid product (general account, guarantee fund and free funds combined)not addressed
Contribution guarantee at pension start (percentage of premiums paid, quoted in text)no„Da niemand die Wertentwicklung der Fonds voraussehen kann, können wir vor Rentenbeginn die Höhe der künftigen Rente nicht garantieren.“§ 1 Abs. 2, page 3
Guarantee level selectable and changeable during the termnot addressed
Guaranteed technical interest rate on the savings part (rate quoted in text)not addressed
Pension factor guaranteed at inception (pension per 10,000 euros of fund value)yes„Der garantierte Rentenfaktor beträgt 95 % des Rentenfaktors bei Beginn des Vertrags.“Anhang Garantierter Rentenfaktor, page 25
Insurer may reduce the annuity factor later (trustee clause)not addressed
Best of rule: the better of guaranteed and then current annuity basesyes„Wir berechnen Ihre monatliche Rente zum Rentenbeginn zunächst auf zwei unterschiedlichen Wegen. Wir zahlen Ihnen dann die höhere der beiden berechneten Renten.“§ 8 Abs. 3, page 6
Surplus participation and share of valuation reservesyes„Wir beteiligen Sie an den [→] Überschüssen und [→] Bewertungsreserven.“§ 14 Abs. 1, page 8
Fund switches possible (number of free switches quoted)yes„Mit einem Shift können Sie Guthaben von einem Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Dies können Sie“§ 24 Abs. 3, page 16
Insurer may replace or close funds without consentyes„Wir sind berechtigt, einen Fonds durch einen möglichst gleichartigen anderen Fonds zu ersetzen.“§ 25 Abs. 1, page 16
Expiry management (switch to low risk assets before pension start)yes„Ziel des Ablaufmanagements ist es, die Risiken der Fondsanlage in den letzten Jahren vor Rentenbeginn schrittweise zu mindern. Dies ist für Sie kostenlos.“§ 28, page 18

Pension start and payout

PointRuleWording (German)Clause
Flexible pension start (call period, earlier or later start)yes„Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen, müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor dem neuen Rentenbeginn mitteilen.“§ 30 Abs. 6, page 20
Earliest pension start (age quoted in text)not addressed
Latest pension start (age quoted in text)yes„Der Versicherte darf zum neuen Rentenbeginn höchstens 90 Jahre alt sein.“§ 30 Abs. 7, page 21
Lump sum option (single payment instead of pension)yes„Zum Rentenbeginn können Sie statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Auszahlung wählen.“§ 9, page 7
Notice period to exercise the lump sum option before pension startyes„Sie müssen uns dies innerhalb der letzten sechs Monate vor Rentenbeginn mitteilen.“§ 9, page 7
Partial lump sum at pension start (rest as pension)yes„Sie können auch wählen, dass wir nur für einen Teil der Rente einen einmaligen Betrag auszahlen. Dies gilt aber nur, wenn die Rente danach noch mindestens 200 EUR im Jahr beträgt.“§ 9, page 6
Guaranteed payment period (pension continues after death until the end of the period)yes„Während der Rentengarantiezeit zahlen wir auf jeden Fall eine Rente unabhängig davon, ob der Versicherte lebt.“§ 10 Abs. 2, page 7
Capital refund on death after pension startyes„können Sie auch folgende Leistung bei Tod vereinbaren: Wir zahlen das bei Rentenbeginn vorhandene Guthaben abzüglich der bereits gezahlten Renten aus.“§ 30 Abs. 10, page 21
Increasing pension in paymentyes„Bei Abschluss des Vertrags können Sie mit uns vereinbaren, dass die Rente jedes Jahr garantiert steigt. Dann erhöht sich die Rente jährlich um einen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %.“§ 8 Abs. 2, page 6
Commutation of very small pensions (threshold in limit or text)yes, up to EUR 200„Wenn die Rente niedriger als 200 EUR im Jahr ist, zahlen wir Ihr Guthaben aus. Eine Stornogebühr ziehen wir nicht ab.“§ 8 Abs. 3, page 6
Care option (higher pension or capital in case of long term care)not addressed
Immediate annuity against a single premiumnot addressed
Unit linked payout phase (fund value stays invested)yes„Sie können zum Rentenbeginn eine fondsgebundene Rente wählen. Dies geht nur, wenn wir zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns für Ihren Vertrag diese Art der Verrentung anbieten.“§ 30 Abs. 12, page 22

Death and survivors

PointRuleWording (German)Clause
Death benefit before pension startyes, up to the sum insured„Wenn der [→] Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir das gesamte Guthaben aus.“§ 10 Abs. 1, page 7
Amount of the death benefit (return of premiums, fund value or minimum, quoted)yes„Wenn der [→] Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir das gesamte Guthaben aus. Mit der Auszahlung endet der Vertrag.“§ 10 Abs. 1, page 7
Minimum death cover above fund value (for example 101 percent)yes„Wenn Sie eine zusätzliche Leistung für den Todesfall versichert haben, zahlen wir bei Tod des Versicherten die vereinbarte Summe aus.“§ 10 Abs. 3, page 6
Survivor pension for spouse or partnernot addressed
Orphan pension for dependent childrennot addressed
Joint life annuity (continues to the second person)not addressed
Beneficiary freely designated and changeableyes„Wenn Sie eine Person widerruflich als Begünstigten benennen, können Sie diesen Begünstigten“§ 16 Abs. 1, page 12
Death benefit limited in case of suicide (period quoted)yes„Wenn sich der [→] Versicherte in den ersten drei Jahren nach Vertragsbeginn [→] vorsätzlich selbst tötet, gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz. Wir zahlen dann den [→] Rückkaufswert.“§ 12 Abs. 2, page 7

Premiums and flexibility

PointRuleWording (German)Clause
Premium holiday or deferral without losing the contractyes„Sie können Ihre Beiträge auch für einen bestimmten Zeitraum stoppen (befristete Beitragsfreistellung).“§ 23 Abs. 2, page 15
Maximum length of the premium holiday (months quoted)yes„Der Zeitraum darf höchstens drei Jahre betragen. Er beginnt frühestens drei Jahre nach Beginn des Vertrags.“§ 23 Abs. 2, page 15
Premium reduction during the termyes„Sie können Ihren Beitrag jederzeit für die Zukunft erhöhen oder senken.“§ 19 Abs. 1, page 14
Making the policy paid upyes„Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, können Sie Ihre Beiträge stoppen (unbefristete Beitragsfreistellung).“§ 23 Abs. 1, page 15
Additional payments possible at any time (limits in text)yes, up to EUR 500„Sie können jederzeit vor Rentenbeginn zusätzliche Beträge einzahlen.“§ 20, page 14
Partial withdrawals before pension startyes, up to the sum insured„Wenn Sie sich vor Rentenbeginn einen Betrag auszahlen lassen wollen, müssen Sie uns dies spätestens einen Monat vorher mitteilen. Wir erheben keine Stornogebühr.“§ 30 Abs. 3, page 20
Indexation: scheduled premium increases without health checkyes„Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leistungen. Das Risiko prüfen wir dabei nicht erneut.“Anhang Dynamik, page 24
Indexation right lapses after repeated refusalnot addressed
Waiver of premium on disability as a rideryes„für den Fall einer Berufsunfähigkeit des Versicherten Leistungen nach den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).“§ 1 Abs. 1, page 3
Policy loan or advance on the benefitnot addressed
Change of policyholder possible (for example parent to child)not addressed

Cancellation, surrender and costs

PointRuleWording (German)Clause
Right of withdrawal after conclusion (period quoted)not addressed
Cancellation by policyholder at any timeyes„Vor Rentenbeginn können Sie Ihren Vertrag in [→] Textform zu folgenden Zeitpunkten kündigen: zum Ende eines Monats oder zu einem von Ihnen festgelegten Termin.“§ 31 Abs. 1, page 22
Surrender value on cancellation (calculation described)yes„Der Rückkaufswert ist Ihr Guthaben zum Zeitpunkt, zu dem Sie kündigen.“§ 31 Abs. 2, page 23
Surrender charge on cancellation or paid upnone„Der Rückkaufswert ist Ihr Guthaben zum Zeitpunkt, zu dem Sie kündigen. Wir ziehen keine Stornogebühr ab.“§ 31 Abs. 2, page 23
Acquisition costs spread over at least five yearsyes„Diesen Betrag ziehen wir in den ersten fünf Jahren ab Beginn des Vertrags in gleichen Teilbeträgen von Ihren Beiträgen ab.“§ 21 Abs. 2, page 15
Costs stated in the terms or referred to other documents (quoted)yes„Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in den „Informationen über den Versicherungsvertrag“.“§ 21 Abs. 2, page 15
Insurer waives ordinary terminationnot addressed
Reinstatement after paid up status or holidayyes„Sie können den Beitrags-Stopp jederzeit beenden.“§ 23 Abs. 4, page 14
Transfer of the value to another providernot addressed
Benefits not transferable, pledgeable or commutable (basic pension)no„Sie können Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag auch auf Dritte übertragen, also abtreten oder verpfänden.“§ 16 Abs. 3, page 13

Tax framework

PointRuleWording (German)Clause
Certified basic pension (Rürup) under German certification lawnot addressed
Certified Riester contract (subsidised pension)not addressed
Austrian premium subsidised pension (section 108g Income Tax Act)not addressed
Minimum lock in before payout (years quoted)not addressed
PIAS (Spanish systematic savings plan) with annuity requirementnot addressed
PPA (Spanish insured pension plan) with guaranteed ratenot addressed
Early access (in Spain after ten years or in exceptional cases)not addressed
Tax favoured lifetime annuity (Spain: insured life annuity)not addressed

Duties and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or pre contractual disclosure for the main coveryes„Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot anfordern, müssen Sie unsere Fragen richtig und vollständig beantworten (Anzeigepflicht).“§ 3 Abs. 1, page 3
Death benefit limited for war or civil unrestyes„Wenn der [→] Versicherte in Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, leisten wir eingeschränkt.“§ 11 Abs. 2, page 8
Limitation for nuclear, biological or chemical weaponsyes„Wenn der [→] Versicherte durch vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen (ABC-Waffen) stirbt, leisten wir eingeschränkt.“§ 11 Abs. 3, page 8
Proof of life required for pension paymentsyes„Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass der [→] Versicherte noch lebt (Lebensbescheinigung).“§ 15 Abs. 2, page 11
Sustainable investment options namednot addressed
Annual statement on contract value and surplusyes„Wie hoch Ihre Überschussanteile tatsächlich sind, können Sie unseren jährlichen“§ 14 Abs. 1, page 9

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Bedingungen flexible Fondsrente HFR10
[Seite 1] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rente (Tarif FR10) Inhaltsverzeichnis A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN 3 § 1 Wie funktioniert Ihre fondsgebundene Rente? 3 § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 § 3 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Antrag stellen? 4 § 4 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben verschweigen? 4 § 5 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie müssen Mitteilungen erfolgen? 5 § 6 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? 6 § 7 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen? 6 B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN 6 § 8 Wie berechnen wir Ihre Rente? 6 § 9 Was gilt für eine einmalige Auszahlung statt der Rente? 7 § 10 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt? 7 § 11 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz von ABC-Waffen? 7 § 12 Was gilt, wenn der Versicherte sich selbst tötet? 8 § 13 Welche unserer Regelungen können geändert werden? 8 C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRESERVEN 9 § 14 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Überschüsse und Bewertungsreserven? 9 D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN 12 § 15 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen fällig werden? 12 § 16 Wer erhält die Leistungen? 13 E. BEITRÄGE UND KOSTEN 13 § 17 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen? 13 § 18 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht rechtzeitig einziehen konnten? 13 § 19 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder senken? 14 § 20 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen? 14 § 21 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag berücksichtigt? 14 § 22 Welche Kosten können wir zusätzlich erheben? 15 F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN 15 § 23 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen und auf Wunsch später weiter zahlen? 15 G. FONDSANLAGE UND WERTERMITTLUNG 16 § 24 Wie können Sie Ihre Fonds auswählen? 16 § 25 Wann können wir einen Fonds austauschen? 17 pm 2400 – 01.2025 [Seite 2] § 26 Was bedeutet Rebalancing? 17 § 27 Was bedeutet die intelligente Anlagesteuerung (IAS)? 17 § 28 Was bedeutet das Ablaufmanagement? 18 § 29 Wie ermitteln wir den Wert des Fondsguthabens? 18 H. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN 19 § 30 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags? 19 I. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS 23 § 31 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat dies? 23 J. BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN 23 § 32 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 23 ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN 24 Seite 2 von 28 [Seite 3] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem [→] Versicherungsnehmer und uns. Wenn Sie die Versicherung beantragt haben, sind Sie Versicherungsnehmer und unser Vertragspartner. Die in den Bedin- gungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen Sie als Versicherungsnehmer. Wir verwenden nur die männ- liche Schreibweise. Damit meinen wir gleichermaßen alle Geschlechter. Der Text wird dadurch übersichtlicher und verständlicher. Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir Fachbegriffe im Anhang. Alle Fachbegriffe, die wir dort erklären, haben wir mit dem Zeichen [→] gekennzeichnet. Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (3) Wegen der ungewissen Wertentwicklung der Fonds A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN schwankt das Guthaben in Ihrem Vertrag. Es muss im- mer ein ausreichendes Guthaben vorhanden sein, um § 1 Wie funktioniert Ihre fondsgebundene Rente? die Kosten und Beiträge für die versicherten Risiken zu (1) Bei einer fondsgebundenen Rente – auch Fonds- decken. Außerdem soll bei Rentenbeginn eine monatli- rente genannt – können Sie selbst bestimmen, in wel- che Mindestrente von 50 EUR erreicht werden. Dies che Fonds Ihre Beiträge angelegt werden sollen. Für prüfen wir, indem wir Ihren Vertrag mit folgenden An- den Kauf von [→] Fondsanteilen zahlen Sie keinen nahmen hochrechnen: [→] Ausgabeaufschlag. Mehr zur Fondsauswahl finden − Sie zahlen Ihre vereinbarten Beiträge. Sie in § 24. Die Beiträge und die [→] Überschüsse er- höhen Ihr Fondsguthaben. Wir nennen es kurz Gutha- − Die jährliche Wertentwicklung der Fonds beträgt ben. Die Kosten des Vertrags und die Beiträge für die 6 %. Bitte beachten Sie: Wenn die langfristige Ent- Absicherung der Risiken ziehen wir von Ihrem Gutha- wicklung der Kapitalmärkte es erfordert, können ben ab. Folgende zusätzliche Risiken können Sie in wir die angenommene Höhe für die Wertentwick- diesem Vertrag versichern: lung der Fonds anpassen. − Für den Fall des Todes des Versicherten eine garan- − Die aktuell festgelegten [→] Überschüsse gelten bis tierte Summe (siehe § 10 Absatz 3) und/oder zum Rentenbeginn. − für den Fall einer Berufsunfähigkeit des Versicher- Wenn Sie Ihren Vertrag ändern, rechnen wir erneut ten Leistungen nach den Bedingungen für die Be- hoch. Wenn das Guthaben nicht ausreicht oder die rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). Mindestrente nicht mehr erreicht wird, informieren wir Sie. Sie erhalten von uns auf Wunsch einen geänderten Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben komplett Vorschlag, der unsere Bedingungen erfüllt. im [→] klassischen Vermögen an. Außerdem prüfen wir zu Beginn eines Monats Folgen- Mehr zu den Leistungen finden Sie in Abschnitt B. Ihre des: Reicht Ihr Guthaben aus, um die monatlichen Kos- persönlichen Daten zum Vertrag finden Sie in Ihrem ten und [→] Risikobeiträge dieses Monats und der [→] Versicherungsschein. Persönliche Daten zum Ver- nächsten drei Monate zu decken. Wenn Ihr Guthaben trag sind zum Beispiel: nicht ausreicht, besteht der Versicherungsschutz nur − Höhe der Leistungen noch für den begonnenen und die beiden folgenden Monate. Wir informieren Sie darüber, dass Ihr Versi- − Beginn des Vertrags cherungsschutz gefährdet ist. Sie erhalten von uns ei- − Rentenbeginn. nen Vorschlag, wie Sie Ihren Versicherungsschutz er- halten können. Wenn Sie unseren Vorschlag nicht an- (2) Da niemand die Wertentwicklung der Fonds vo- nehmen und Ihren Vertrag nicht anpassen, endet dieser raussehen kann, können wir vor Rentenbeginn die Vertrag. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den [→] Höhe der künftigen Rente nicht garantieren. Stei- Rückkaufswert aus. gen die Kurse, haben Sie die Chance, einen Wertzu- wachs zu erzielen. Fallen die Kurse, tragen Sie im § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Gegenzug auch das Risiko der Wertminderung bis hin zum Totalverlust. Bei Fonds, die nicht in Euro (1) Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und uns zu- geführt werden, können Schwankungen der Wäh- stande, wenn: rungskurse Ihr Guthaben zusätzlich beeinflussen. Seite 3 von 28 [Seite 4] − wir Ihren Antrag durch eine Annahmeerklärung an- − den Vertrag kündigen, nehmen oder − den Vertrag anpassen oder − Sie unser Angebot durch eine Annahmeerklärung in − den Vertrag wegen [→] arglistiger Täuschung an- [→] Schriftform annehmen. fechten können. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie: Die folgenden Regelungen gelten Wenn im [→] Versicherungsschein ein späterer Zeit- auch, wenn der [→] Versicherte die Anzeigepflicht punkt als Beginn des Vertrags genannt ist, beginnt Ihr verletzt. Versicherungsschutz zu diesem späteren Zeitpunkt. Bitte beachten Sie: Sie haben nur dann Versicherungs- Rücktritt schutz, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig bezah- (1) Wenn Sie [→] gefahrerhebliche Umstände falsch len. Mehr dazu finden Sie in § 17 und § 18. angegeben haben, verletzen Sie die Anzeigepflicht. (2) Wenn wir mit Ihnen einen vorläufigen Versiche- Wir können dann vom Vertrag zurücktreten. rungsschutz vereinbart haben, gelten dafür die Rege- Bitte beachten Sie: Wir können nicht vom Vertrag zu- lungen in Absatz 1 nicht. Mehr zu den Regelungen fin- rücktreten, wenn den Sie in den Bedingungen für den vorläufigen Versi- cherungsschutz. − Sie uns nachweisen, dass Sie weder [→] vorsätzlich noch [→] grob fahrlässig falsche Angaben gemacht § 3 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den An- haben. trag stellen? − Sie zwar grob fahrlässig falsche Angaben gemacht (1) Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot an- haben, uns aber folgendes nachweisen: Wir hätten fordern, müssen Sie unsere Fragen richtig und vollstän- Ihren Antrag zu anderen Bedingungen angenom- dig beantworten (Anzeigepflicht). Dies gilt auch für men, wenn Sie die Umstände richtig angegeben hät- Rückfragen, die sich aus Ihren Antworten ergeben. Un- ten. sere Fragen stellen wir in [→] Textform. Wir fragen nach Umständen, die für den Abschluss und den Inhalt (2) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, endet Ihr Ver- des Vertrags besonders wichtig sind. Diese nennen wir sicherungsschutz. Wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts [→] gefahrerhebliche Umstände. Ein solcher Umstand bereits der [→] Versicherungsfall eingetreten ist, blei- kann zum Beispiel der Zustand Ihrer Gesundheit sein. ben wir zur Leistung verpflichtet. Dazu müssen Sie uns Wir versichern Sie im Vertrauen darauf, dass Sie un- nachweisen, dass folgende Bedingungen erfüllt sind: sere Fragen richtig und vollständig beantworten. Der verschwiegene Umstand war nicht die Ursache da- Auch nachdem Sie den Antrag gestellt oder ein Ange- für, dass bot angefordert haben, können neue gefahrerhebliche − der Versicherungsfall eingetreten ist oder festge- Umstände hinzukommen. Die neuen gefahrerheblichen stellt wurde, Umstände müssen Sie uns dann nicht von selbst nach- melden. Wir können aber nach weiteren gefahrerhebli- − die Leistungspflicht festgestellt wurde, chen Umständen fragen, nachdem Sie den Antrag ge- − die Leistungspflicht im zugesagten Umfang ange- stellt oder ein Angebot angefordert haben. Dann müs- fallen ist. sen Sie unsere Fragen ebenfalls richtig und vollständig beantworten. Unser Fragerecht zu neuen gefahrerheb- Kündigung lichen Umständen endet, wenn der Vertrag zustande gekommen ist. Mehr dazu finden Sie in § 2 Absatz 1. (3) Wenn wir nicht zurücktreten können, können wir den Vertrag kündigen. Dazu müssen wir eine Frist von (2) Wenn wir eine andere Person versichern sollen, einem Monat einhalten. Wir verzichten auf dieses ge- muss auch diese die Fragen richtig und vollständig be- setzliche Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeige- antworten. pflicht unverschuldet verletzt haben. § 4 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben (4) Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht [→] fahrlässig ver- verschweigen? letzt haben, gilt folgende Ausnahme: Wir können den Vertrag nicht kündigen, wenn Sie uns Folgendes nach- Im Folgenden informieren wir Sie, unter welchen Be- weisen: dingungen wir Wir hätten den Vertrag auch dann geschlossen, wenn − vom Vertrag zurücktreten, wir die verschwiegenen Umstände gekannt hätten. Ein Seite 4 von 28 [Seite 5] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit verschwiegener Umstand kann zum Beispiel eine Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] vorsätzlich oder Krankheit sein. [→] arglistig verletzt haben, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Vertragsanpassung Anfechtung (5) Wenn wir den Vertrag nicht kündigen und nicht vom Vertrag zurücktreten, führen wir den Vertrag zu (7) Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] arglistig verlet- anderen Bedingungen fort. Und zwar zu den Bedingun- zen, können wir den Vertrag anfechten. Dann erlischt gen, zu denen wir den Vertrag geschlossen hätten, der Vertrag von Anfang an und wir erbringen keine wenn wir von den verschwiegenen Umständen gewusst Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte hätten. Die neuen Bedingungen gelten rückwirkend ab die Anzeigepflicht verletzt, ohne dass Sie davon wuss- Beginn des Vertrags. ten. Wenn Sie die Anzeigepflicht unverschuldet verletzt ha- Leistungserhöhung ben, verzichten wir auf die gesetzliche Möglichkeit den Vertrag anzupassen. (8) Wenn Sie den Umfang der Versicherung später er- höhen und in diesem Zusammenhang weitere Angaben Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos machen, gilt Folgendes: Wir können für den erhöhten kündigen, wenn Teil die zuvor genannten Rechte erneut geltend ma- − wir den Beitrag um mehr als 10 % dafür erhöhen, chen. Die in Absatz 6 genannten Fristen beginnen für dass wir das neue Risiko übernehmen, oder den geänderten Teil ab dem Zeitpunkt der Erhöhung er- neut zu laufen. − wir Ihnen keinen Versicherungsschutz für den Um- stand anbieten, den Sie uns verschwiegen haben. Folgen des Rücktritts / der Anfechtung / der Kündi- Die Frist beginnt, nachdem Sie unsere Mitteilung über gung die Anpassung des Vertrags erhalten haben. Wir wer- (9) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn an- den Sie in unserer Mitteilung auf Ihr Recht zur Kündi- fechten, endet Ihr Versicherungsschutz. Wir zahlen gung hinweisen. Ihnen dann den [→] Rückkaufswert aus. Mehr dazu finden Sie in § 31. Wenn wir kündigen, gehen wir wie Ausübung unserer Rechte bei einem Beitrags-Stopp vor (§ 23). Sie zahlen in die- (6) Geltend machen können wir unsere Rechte zum sem Fall keine Beiträge mehr. Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur unter folgender Bedingung: Wir haben Sie in einer § 5 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie gesonderten Mitteilung in [→] Textform auf die Folgen müssen Mitteilungen erfolgen? einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen. Wir (1) Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepub- müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats geltend lik Deutschland. machen. Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem wir festgestellt haben, welche Rechte wir geltend (2) Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag müssen in [→] machen können. Wenn wir unsere Rechte ausüben, Textform erfolgen, sonst müssen diese nicht beachtet müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unseren werden. Nach Ihrem Tod dürfen wir unsere [→] Erklä- Rücktritt, unsere Kündigung oder Vertragsanpassung rungen an eine der folgenden Personen schicken: stützen. Wir können nachträglich weitere Gründe ange- − den [→] Begünstigten oder ben, solange die Monatsfrist nicht verstrichen ist. − den Inhaber des [→] Versicherungsscheins, wenn In folgenden Fällen können wir nicht vom Vertrag zu- ein Begünstigter nicht vorhanden ist oder wir seinen rücktreten, ihn kündigen oder anpassen: Aufenthalt nicht ermitteln können oder − Wir kannten den Umstand, den Sie verschwiegen − eine von Ihnen bevollmächtigte Person. haben. − Es war uns bekannt, dass Ihre Angabe falsch war. Angaben zum steuerlichen Status − Es sind bereits drei Jahre vergangen, seitdem wir (3) Wir sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über den Vertrag geschlossen haben. Dies gilt nicht für Ihren steuerlichen Status zu erheben und in bestimmten [→] Versicherungsfälle, die innerhalb dieser drei Fällen zu melden. Dazu zählen: Jahre eingetreten sind. In diesen Fällen können wir − Ihre ausländische Steueridentifikationsnummer , unsere Rechte auch nach Ablauf der Frist ausüben. Seite 5 von 28 [Seite 6] − Ihr Geburtsdatum und -ort sowie Für juristische Personen gilt: Es ist das Gericht zustän- dig, in dessen Bezirk die juristische Person ihren Sitz − Ihr ständiger Wohnsitz. oder ihre Niederlassung hat. Sie sind dazu verpflichtet, die notwendigen Informati- (3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen onen Aufenthalt oder bei [→] juristischen Personen den Sitz − bei Abschluss des Vertrags, ins Ausland verlegen, sind für Klagen die deutschen Gerichte zuständig. − bei relevanten Änderungen nach Abschluss des Vertrags oder B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN − auf unsere Nachfrage § 8 Wie berechnen wir Ihre Rente? mitzuteilen. (1) Wenn der [→] Versicherte den Tag des Rentenbe- Wenn Sie außerhalb Deutschlands [→] steuerlich an- ginns mittags um 12:00 Uhr erlebt, zahlen wir eine le- sässig sind, sind wir verpflichtet, eine Meldung an die benslange Rente. Wir zahlen die Rente jeweils monat- zuständige Steuerbehörde abzugeben. lich im Voraus. Sie können auch mit uns vereinbaren, Bitte beachten Sie: Diese Meldepflicht gilt auch dann, dass wir die Rente wie folgt im Voraus zahlen: wenn wir von Ihnen die notwendigen Angaben nicht − vierteljährlich, erhalten haben. − halbjährlich oder § 6 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre An- schrift oder Ihr Name ändert? − jährlich. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies (2) Bei Abschluss des Vertrags können Sie mit uns ver- [→] unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, kann einbaren, dass die Rente jedes Jahr garantiert steigt. dies in folgendem Fall nachteilig für Sie sein: Wir sen- Dann erhöht sich die Rente jährlich um einen Prozent- den Ihnen [→] Erklärungen zum Vertrag mit einge- satz zwischen 1 % und 3 %. Die Höhe des Prozentsat- schriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte An- zes können Sie wählen. schrift. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei (3) Wir berechnen Ihre monatliche Rente zum Renten- Ihnen zugegangen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Na- beginn zunächst auf zwei unterschiedlichen Wegen. men ändern. Wir zahlen Ihnen dann die höhere der beiden berechne- Wenn Sie planen, sich längere Zeit im Ausland aufzu- ten Renten. Diese ist für die gesamte Dauer der Rente halten, benennen Sie uns bitte einen Bevollmächtigten. garantiert und kann nicht sinken. So ermitteln wir die An diesen Bevollmächtigten werden wir dann unsere Höhe Ihrer Rente: an Sie gerichteten Erklärungen senden. 1. Weg: Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen Wir berechnen die Rente aus Ihrem Guthaben. Dafür § 7 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen? verwenden wir die [→] Rechnungsgrundlagen, die bei (1) Sie können eine Klage gegen uns erheben bei dem Rentenbeginn gelten. zuständigen Gericht des Bezirks: 2. Weg: Rente nach garantiertem Rentenfaktor − in dem wir unseren Sitz haben, Wir berechnen die Rente mindestens mit dem [→] ga- rantierten Rentenfaktor. Diesen finden Sie in Ihrem − in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder [→] Versicherungsschein. Der garantierte Rentenfak- − in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie kei- tor gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 EUR Gutha- nen festen Wohnsitz haben. ben mindestens erhalten. Für [→] juristische Personen gilt: Es ist auch das Ge- Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Rentenbeginn um richt zuständig, in dessen Bezirk die juristische Person mehr als fünf Jahre vorverlegen, ermitteln wir die ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat. Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen. (2) Wir können eine Klage gegen Sie erheben bei dem Wenn die Rente niedriger als 200 EUR im Jahr ist, zah- zuständigen Gericht des Bezirks: len wir Ihr Guthaben aus. Eine Stornogebühr ziehen wir nicht ab. − in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder (4) Wenn Sie die Summe der zuletzt vereinbarten Bei- − in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie kei- träge erhöhen, berechnen wir den [→] garantierten nen festen Wohnsitz haben. Rentenfaktor für die zusätzlichen Beiträge neu. Wir Seite 6 von 28 [Seite 7] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ermitteln ihn mit den zum Zeitpunkt der Änderung Zusätzliche Leistung bei Tod des Versicherten maßgebenden [→] Rechnungsgrundlagen und nennen (3) Wenn Sie eine zusätzliche Leistung für den Todes- Ihnen diesen in den jeweiligen Nachträgen. Dies gilt fall versichert haben, zahlen wir bei Tod des Versicher- für folgende Fälle: ten die vereinbarte Summe aus. Sollte Ihr Guthaben zu − Sie erhöhen Ihre Beiträge (siehe § 19). Dies gilt diesem Zeitpunkt bereits höher sein als die vereinbarte auch für jede Erhöhung, wenn Sie eine [→] Dyna- Summe, zahlen wir das Guthaben aus. mik vereinbart haben. Für die zusätzliche Summe berechnen wir unterschied- − Sie leisten eine Zuzahlung (siehe § 20). liche Beiträge für Raucher und Nichtraucher. Da Rau- cher ein höheres Todesfallrisiko haben, müssen sie ei- − Sie schieben den Rentenbeginn nach hinten und nen höheren Beitrag zahlen. zahlen weiter Beiträge bis zum neuen Rentenbeginn (siehe § 30 Absätze 6 und 7). In folgendem Fall gilt der [→] Versicherte als Nicht- raucher: Er hat in den letzten zwölf Monaten, bevor Sie § 9 Was gilt für eine einmalige Auszahlung statt den Antrag gestellt haben, nicht aktiv geraucht. der Rente? In folgenden Fällen gilt der Versicherte als Raucher: Zum Rentenbeginn können Sie statt einer lebenslangen − Er raucht aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Rente eine einmalige Auszahlung wählen. Sie müssen Pfeife. uns dies innerhalb der letzten sechs Monate vor Ren- tenbeginn mitteilen. Es müssen folgende Vorausset- − Er konsumiert Nikotin und benutzt dafür elektrische zungen erfüllt sein: Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E- Pfeifen. − Wir haben Ihre Mitteilung vor Rentenbeginn erhal- ten. Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot anfor- dern, müssen Sie uns angeben, ob der Versicherte − Der [→] Versicherte erlebt den Rentenbeginn. raucht oder nicht. Wenn Sie diese Anzeigepflicht ver- Sie können auch wählen, dass wir nur für einen Teil der letzen, gelten die in § 4 geregelten Rechtsfolgen. Rente einen einmaligen Betrag auszahlen. Dies gilt Wenn der Versicherte während der Vertragsdauer mit aber nur, wenn die Rente danach noch mindestens dem Rauchen beginnt, erhöht sich dadurch das versi- 200 EUR im Jahr beträgt. cherte Risiko. Aus diesem Grund müssen Sie oder der Versicherte uns diese Änderung [→] unverzüglich mel- § 10 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt? den. Wir berechnen den Beitrag für Ihren Vertrag neu. (1) Wenn der [→] Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, Hierfür verwenden wir die [→] Rechnungsgrundlagen zahlen wir das gesamte Guthaben aus. Mit der Auszah- für Raucher, die bei Abschluss des Vertrags gelten. Wir lung endet der Vertrag. können den Beitrag nur innerhalb eines Monats erhö- hen, nachdem wir die Meldung erhalten haben. Danach (2) Wenn der [→] Versicherte nach Rentenbeginn erlischt unser Recht, den Beitrag zu erhöhen. stirbt, zahlen wir nur unter folgenden Bedingungen Leistungen aus: Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Meldepflicht verletzt haben, vermindert sich bei Tod des Versicherten die − Sie haben mit uns eine [→] Rentengarantiezeit ver- Summe. Wir berechnen die Summe neu, indem wir ab einbart und Beginn des Vertrags die [→] Rechnungsgrundlagen für − der Tod tritt während der Rentengarantiezeit ein. Raucher verwenden. Wir vermindern die Leistung nur, wenn das Rauchen zum Tod des Versicherten geführt Wenn der [→] Versicherte nach Ende der Rentengaran- hat. tiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Der Ver- trag endet dann. Während der Rentengarantiezeit zah- § 11 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unru- len wir auf jeden Fall eine Rente unabhängig davon, ob hen, Krieg oder Einsatz von ABC-Waffen? der Versicherte lebt. (1) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Auf Wunsch können wir statt der Rente auch einen ein- [→] Versicherte bei folgenden Anlässen stirbt: maligen Betrag auszahlen. Die Höhe dieses Betrags ergibt sich aus dem [→] Barwert der noch nicht gezahl- − im Polizei- oder Wehrdienst, ten Renten bis zum Ende der Rentengarantiezeit. − bei inneren Unruhen, wenn der Versicherte nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Seite 7 von 28 [Seite 8] (2) Wenn der [→] Versicherte in Zusammenhang mit § 12 Was gilt, wenn der Versicherte sich selbst tö- kriegerischen Ereignissen stirbt, leisten wir einge- tet? schränkt. In diesem Fall zahlen wir den [→] Rück- (1) Wenn sich der [→] Versicherte [→] vorsätzlich kaufswert. Mehr zum Rückkaufswert finden Sie in selbst tötet, leisten wir unter folgender Bedingung: Un- § 31. ser Vertrag besteht mindestens drei Jahre. Wenn einer der folgenden Fälle zutrifft, schränken wir (2) Wenn sich der [→] Versicherte in den ersten drei unsere Leistung nicht ein: Jahren nach Vertragsbeginn [→] vorsätzlich selbst tö- 1. Fall: Der Versicherte stirbt tet, gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz. Wir zah- len dann den [→] Rückkaufswert. Mehr zum Rück- − im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, kaufswert finden Sie in § 31. − außerhalb Deutschlands und Im folgenden Ausnahmefall leisten wir, auch wenn sich − er war an den Ereignissen nicht aktiv beteiligt. der Versicherte in den ersten drei Jahren vorsätzlich selbst tötet: Der Versicherte befindet sich zum Zeit- 2. Fall: Der Versicherte stirbt punkt der Handlung in einem Zustand, in dem seine − im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, Geistestätigkeit krankhaft gestört ist. Dies gilt dann, wenn der Versicherte aufgrund dieser Störung nicht in − außerhalb Deutschlands und der Lage ist, sich einen freien Willen zu bilden. Dies − er hat an humanitären Hilfeleistungen oder friedens- muss uns derjenige nachweisen, der die Leistung ver- sichernden Maßnahmen teilgenommen, langt. − die Teilnahme erfolgte als Mitglied der deutschen (3) Wenn Sie den Versicherungsschutz nach Vertrags- Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei und beginn erweitern oder den Vertrag wiederherstellen, gilt: Die Frist von drei Jahren beginnt für den erweiter- − der Einsatz erfolgte mit einem Mandat der NATO, ten oder wiederhergestellten Teil neu. UNO, EU oder OSZE. (3) Wenn der [→] Versicherte durch vorsätzlich einge- § 13 Welche unserer Regelungen können geändert setzte atomare, biologische oder chemische Waffen werden? (ABC-Waffen) stirbt, leisten wir eingeschränkt. In die- sem Fall zahlen wir den [→] Rückkaufswert. Mehr Beitrags- und Leistungsänderungen zum Rückkaufswert finden Sie in § 31. (1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind wir nach Dies gilt auch für vorsätzlich eingesetzte oder freige- § 163 Versicherungsvertragsgesetz berechtigt, den ver- setzte radioaktive, biologische oder chemische Stoffe. einbarten Beitrag neu festzusetzen, wenn folgende Vo- Der Einsatz oder das Freisetzen muss darauf gerichtet raussetzungen erfüllt sind: gewesen sein, das Leben oder die Gesundheit einer 1. Der Leistungsbedarf ändert sich nicht nur vorüber- Vielzahl von Personen zu gefährden. gehend und nicht voraussehbar gegenüber den [→] Wir schränken unsere Leistung nicht ein, wenn es sich Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Beitrags. um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis han- 2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen delt. Bei diesem Ereignis dürfen nicht mehr als neu festgesetzte Beitrag ist angemessen und erfor- 1.000 Menschen oder mehr als 1 ‰ unseres [→] Ver- derlich, um die versicherten Leistungen dauerhaft sichertenbestands betroffen sein. Betroffen bedeutet, zu gewährleisten. dass Menschen 3. Ein unabhängiger Treuhänder hat die neuen Rech- − unmittelbar sterben oder nungsgrundlagen und die Voraussetzungen der vor- hergehenden Punkte überprüft und bestätigt. − voraussichtlich mittelbar innerhalb der nächsten sechs Monate sterben oder Wir dürfen den Beitrag nicht ändern, wenn − dauerhaft gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind. − unsere Erst- oder Neuberechnungen unzureichend kalkuliert waren und Wir werden innerhalb von drei Monaten nach dem Er- eignis einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die- − ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies an- ser prüft zu Ihrer Sicherheit, ob die Voraussetzungen hand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statisti- für unsere Leistungen vorliegen. schen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müs- sen. Seite 8 von 28 [Seite 9] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRE- Beitrags die Versicherungsleistung entsprechend her- SERVEN abgesetzt wird. Wenn Sie für den Vertrag keine Bei- träge mehr zahlen (beitragsfreier Vertrag), sind wir be- § 14 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Über- rechtigt, die Leistungen herabzusetzen. schüsse und Bewertungsreserven? Die Neufestsetzung des Beitrags oder der Leistungen (1) Wir beteiligen Sie an den [→] Überschüssen und werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, nach- [→] Bewertungsreserven. Dies erfolgt so, wie im Ge- dem wir Ihnen die Änderung und die hierfür notwendi- setz vorgesehen. Den genauen Wortlaut der Gesetze gen Gründe mitgeteilt haben. und Verordnungen finden Sie auf folgender Seite im Ein Treuhänder ist nicht erforderlich, wenn für die Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versiche- In diesem Paragrafen erläutern wir Ihnen, wie rungsleistung die Genehmigung der Aufsichtsbehörde notwendig ist. − Überschüsse und Bewertungsreserven entstehen, Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf fol- − wir diese ermitteln und gender Seite im Internet: − wir Sie an diesen beteiligen. www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Wir veröffentlichen die Überschusssätze und die Betei- Nachträgliche Bedingungsänderungen ligung an den Bewertungsreserven jährlich im Ge- schäftsbericht. Wie hoch Ihre Überschussanteile tat- (2) Wenn eine Regelung in diesen Bedingungen durch sächlich sind, können Sie unseren jährlichen Mitteilun- − eine höchstrichterliche Entscheidung oder gen entnehmen. − einen bestandskräftigen Verwaltungsakt (zum Bei- Bitte beachten Sie: Ob und in welcher Höhe wir Sie spiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- an Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligen, aufsicht oder der Kartellbehörden) hängt von vielen Einflüssen ab. Diese können wir nicht vorhersehen und nur teilweise beeinflussen. Dies liegt für unwirksam erklärt wird, können wir diese durch unter anderem daran, dass Verträge in der Regel über eine neue Regelung ersetzen. Dies ist in § 164 Versi- eine lange Zeit laufen. Außerdem wissen wir nicht, wie cherungsvertragsgesetz geregelt. Den genauen Wort- sich in Zukunft die Kapitalmärkte entwickeln. Wichtig laut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im In- ist auch, wie sich das versicherte Risiko und die Kosten ternet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. entwickeln. Daher können wir nicht garantieren, ob Wir können eine Regelung nur ersetzen, wenn folgende und in welcher Höhe wir Sie an Überschüssen und Voraussetzungen erfüllt sind: Bewertungsreserven beteiligen. − Die neue Regelung ist notwendig, um den Vertrag Beispiel: Wenn unsere [→] Versicherten älter werden fortzuführen oder als angenommen, zahlen wir Renten im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum aus. Die Folge ist: Wir − das Festhalten an dem Vertrag stellt ohne neue Re- müssen unsere [→] Rückstellungen erhöhen, um die gelung für eine Vertragspartei auch unter Berück- zusätzlichen Renten sicher zahlen zu können. Hierfür sichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei können wir künftige [→] Überschussanteile streichen eine unzumutbare Härte dar. oder teilweise kürzen. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der [→] Versi- Entstehen von Überschüssen cherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird (2) [→] Überschüsse können wie folgt entstehen: nach zwei Wochen Bestandteil des Vertrags, nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür notwendi- − aus Kapitalerträgen gen Gründe mitgeteilt haben. Wir legen das Guthaben ab Rentenbeginn in unse- rem [→] klassischen Vermögen an. Dabei entstehen Kapitalerträge. Dies sind zum Beispiel Zinsen, Mie- terträge oder Dividenden. Von diesen Erträgen zie- hen wir die Aufwendungen ab, die wir hierfür ge- leistet haben. An den verbleibenden Erträgen betei- ligen wir die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamt- heit derzeit zu mindestens 90 %. Daraus finanzieren Seite 9 von 28 [Seite 10] wir zunächst den Betrag, den wir für unsere zuge- selben Jahr zuteilen. Damit erhöhen wir die Guthaben sagten Zinsen zurückstellen. Dies erfolgt in den ge- oder vermindern die Beiträge für diese Versicherungs- setzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für die nehmer. Den anderen Teil führen wir der sogenannten garantierten Leistungen. Die erforderliche Höhe des [→] Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Wir zurückzustellenden Betrags ermitteln wir nach den bilden und verwenden die Rückstellung für Beitrags- Vorschriften der Deckungsrückstellungsverord- rückerstattung so wie im Gesetz vorgesehen. Hier sind nung. Den genauen Wortlaut dieser Verordnung fin- auch die Besonderheiten in Ausnahmefällen geregelt, den Sie auf folgender Seite im Internet: in denen die Aufsichtsbehörde zustimmen muss (siehe www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. § 140 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz). Den ge- Den verbleibenden Betrag verwenden wir, um un- nauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender sere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an Seite im Internet: den Überschüssen zu beteiligen. www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Bitte beachten Sie: Reichen die gesamten Nettoer- Die verschiedenen Arten von Versicherungen tragen träge nicht für die erforderliche Rückstellung aus, unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben des- gilt Folgendes: Wir vermindern die Beteiligung am halb gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen Risikoergebnis und am übrigen Ergebnis um diesen zusammengefasst. Bestandsgruppen unterscheiden Fehlbetrag. Im schlechtesten Fall sinken diese Be- sich nach der verschiedenen Art des Risikos, das je- teiligungen auf Null. weils versichert ist. Diese Arten von Risiken können − aus dem Risikoergebnis zum Beispiel sein: das Risiko der Langlebigkeit oder Überschüsse aus dem Risikoergebnis entstehen, das Risiko der Berufsunfähigkeit. Wir verteilen den wenn die [→] Versicherten kürzer leben, als wir an- Überschuss auf die einzelnen Bestandsgruppen. Die genommen haben. Da wir dann weniger Renten zah- Verteilung richtet sich danach, in welchem Umfang die len müssen als vorher berechnet, entstehen Über- Bestandsgruppen zur Entstehung des Überschusses schüsse. An diesen Überschüssen beteiligen wir die beigetragen haben. Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu Wie hoch die [→] Überschussanteile sind, schlägt der mindestens 90 %. [→] Verantwortliche Aktuar jedes Jahr dem Vorstand − aus dem übrigen Ergebnis vor. Der Vorstand legt dann die Anteile fest. Wir ver- Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können zum öffentlichen in unserem Geschäftsbericht, wie die Beispiel entstehen, Überschussbeteiligung geregelt ist und wie hoch die [→] Überschusssätze sind. Den Geschäftsbericht fin- − wenn die Kosten niedriger sind, als wir vorher den Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de. angenommen haben oder − wenn wir Erträge aus dem Stornoergebnis erzie- Bewertungsreserven len. (4) Da Sie vor Rentenbeginn direkt an der Wertent- Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versiche- wicklung der gewählten Fonds beteiligt sind, entstehen rungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu mindes- in diesem Zeitraum keine [→] Bewertungsreserven. tens 50 %. Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben komplett im [→] klassischen Vermögen an. Damit können ab Die genannten Prozentsätze gelten für die Versiche- Rentenbeginn Bewertungsreserven entstehen, an denen rungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Sie selbst haben wir Sie beteiligen. Dies geschieht, indem wir den lau- keinen Anspruch darauf, dass wir Sie in einer be- fenden Überschuss jährlich erhöhen. Wir ermitteln und stimmten Höhe an den Überschüssen beteiligen. verteilen die Bewertungsreserven so, wie im Gesetz Diese Regelungen sind durch die Mindestzuführungs- vorgesehen (siehe § 153 Versicherungsvertragsgesetz). verordnung vorgeschrieben. Sie können durch eine Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf fol- neue Verordnung geändert oder neu festgelegt werden. gender Seite im Internet: Den genauen Wortlaut der Mindestzuführungsverord- www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. nung finden Sie auf folgender Seite im Internet: Bitte beachten Sie: Die Höhe der Bewertungsreserven www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. hängt davon ab, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln. Weil die Kapitalmärkte schwanken, kann Ihre Beteili- Beteiligung an den Überschüssen gung höher oder niedriger ausfallen. Sie kann sogar (3) Die auf die [→] Versicherungsnehmer entfallenden ganz entfallen. Auch aufsichtsrechtliche Regelungen [→] Überschüsse können wir auf zwei Arten zuweisen: können dazu führen, dass die Beteiligung an den Be- Einen Teil der Überschüsse können wir Verträgen im wertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Seite 10 von 28 [Seite 11] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Überschüsse vor Rentenbeginn Rentenfaktor entspricht. Die Teilrenten erhöhen wir mit den jährlichen Überschussanteilen. Die Höhe (5) Sie erhalten zu Beginn eines jeden Monats laufende der [→] Überschusssätze legen wir für jede Teil- [→] Überschussanteile. Dadurch erhöht sich Ihr Gut- rente entsprechend der verwendeten Rechnungs- haben. grundlagen getrennt fest. Für das Guthaben jedes Wir berechnen die laufenden Überschussanteile in Pro- Teils gelten die jeweils oben beschriebenen Rech- zent des Guthabens jedes Fonds am Ende des vorheri- nungsgrundlagen. gen Monats. Die Höhe der Prozentsätze unterscheidet Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden, sich von Fonds zu Fonds. Bitte beachten Sie: Fonds- wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden. gesellschaften erstatten uns die laufenden Kosten eines Sie können zwischen folgenden Formen wählen: Fonds teilweise zurück. Auf Basis dieser Rückerstat- tungen legen wir den laufenden Überschussanteil fest. − Rentenzuwachs Dieser ist bei vielen Fonds auch Null. Die laufenden Überschussanteile vermindern die tatsächlichen Fonds- − Bonusrente oder kosten. Wie hoch die Fondskosten sind, finden Sie in − wachsende Bonusrente. dem Fondsporträt des jeweiligen Fonds oder auf unse- rer Internetseite Wir berechnen diese Leistungen mit den Rechnungs- www.alte-leipziger.de/fondsinformationen. grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten. Da Sie direkt an der Wertentwicklung der gewählten Bitte beachten Sie: Fonds beteiligt sind, fallen keine Überschussanteile aus − Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie ei- Kapitalerträgen an. nen Rentenzuwachs. Die laufenden Überschussanteile aus dem Risikoergeb- − Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan- nis (Todesfallrisiko) berechnen wir monatlich in Pro- tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für zent des Risikobeitrags. Wir berechnen die Risikobei- den Rentenzuwachs. träge für die Todesfallsumme mit Annahmen darüber, wie sich das versicherte [→] Risiko entwickelt. − Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga- rantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gel- Überschüsse nach Rentenbeginn ten diese auch für die Rente aus Überschussanteilen. (6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan- Rentenzuwachs: teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir ermitteln Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir und verwenden die Überschussanteile entsprechend die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le- dem Weg, auf dem wir die Rente berechnet haben benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr (siehe § 8 Absatz 3): zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige − Wenn die Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese ste- höher ist als die Rente nach [→] garantiertem Ren- hen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht ga- tenfaktor, gilt: Wir berechnen die laufenden Über- rantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre schussanteile mit den [→] Rechnungsgrundlagen, Rente angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Da- die bei Rentenbeginn gelten. Für das Guthaben gel- mit garantieren wir den erreichten Rentenzuwachs für ten die gleichen Rechnungsgrundlagen. die gesamte Rentendauer. − Wenn die Rente nach garantiertem Rentenfaktor hö- Wenn der [→] Versicherte stirbt, zahlen wir den Ren- her ist als die Rente nach neuen Rechnungsgrundla- tenzuwachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf gen, gilt: Wunsch zahlen wir den Rentenzuwachs und die Rente − Zu Rentenbeginn verrenten wir einen Teil Ihres als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag be- Guthabens mit den Rechnungsgrundlagen, die rechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Wenn der Versi- bei Rentenbeginn gelten. cherte nach Ende der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. − Den anderen Teil Ihres Guthabens verrenten wir mit den Rechnungsgrundlagen, mit denen wir Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→] die Rente nach garantiertem Rentenfaktor ermit- Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus. telt haben. Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leis- tung bei Tod des Versicherten. Wenn darüber hinaus Wir teilen das Guthaben so auf, dass die Summe der Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange Teilrenten der Rente nach garantiertem Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag Seite 11 von 28 [Seite 12] endet, weil die Mindestrente von 200 EUR im Jahr D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus, das wir für den Rentenzuwachs gebildet haben. § 15 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen Bonusrente und wachsende Bonusrente: fällig werden? Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö- (1) Wenn Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterla- wir aus den während der gesamten Rentendauer zu er- gen: wartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der − den [→] Versicherungsschein und zusätzlichen Bonusrente gleich. − ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt des Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit [→] Versicherten. einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge- (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen Zeugnis darüber verlangen, dass der [→] Versicherte Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz. noch lebt (Lebensbescheinigung). Die Kosten für die- Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie ses amtliche Zeugnis übernehmen wir. Wir werden die- bei Abschluss des Vertrags wählen. ses amtliche Zeugnis in der Regel jährlich verlangen. Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusrente (3) Der Tod des [→] Versicherten muss uns [→] un- ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bo- verzüglich mitgeteilt werden. Zusätzlich muss uns eine nusrente können wir nicht garantieren. Die (wach- amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden. Diese muss sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über- das Geburtsdatum und den Geburtsort des Versicherten schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt enthalten. Wenn wir Renten nach dem Tod des Versi- auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt cherten zu viel ausgezahlt haben, muss uns der Emp- Folgendes: fänger diese Renten zurückzahlen. − Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der Wenn wir vor Abschluss des Vertrags das Risiko des Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus. Versicherten geprüft haben, muss uns zusätzlich Fol- − Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei- gendes eingereicht werden: eine ärztliche oder amtliche gerungssatz gleich und der Bonus steigt. Bescheinigung über die Ursache des Todes. Die Be- scheinigung muss Folgendes enthalten: den Beginn und Wenn der Versicherte stirbt, zahlen wir die (wach- den Verlauf der Krankheit, die zum Tod des Versicher- sende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantie- ten geführt hat. zeit. Auf Wunsch zahlen wir die (wachsende) Bonus- rente und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte ver- diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. langen, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kos- Künftig zu erwartende Überschussanteile rechnen wir ten hierfür trägt derjenige, der die Leistung bean- dabei nicht mit ein. Wenn der Versicherte nach Ende sprucht. der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistun- (5) Wenn wir die Unterlagen erhalten haben, prüfen wir gen aus. Folgendes: Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den Rück- − liegt ein [→] Versicherungsfall vor und kaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine − wie hoch sind die Leistungen. lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Erst wenn wir diese Prüfungen abgeschlossen haben, Vertrag endet, weil die Mindestrente von 200 EUR im zahlen wir die Leistungen. Dafür müssen Sie die in den Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten erfüllt haben. aus, das wir für die (wachsende) Bonusrente gebildet Wenn Sie diese Pflichten verletzen, kann dies zur Folge haben. haben, dass − sich unsere Leistungen verzögern oder − wir gar keine Leistungen zahlen. (6) Wenn wir Leistungen in Länder außerhalb des Eu- ropäischen Wirtschaftsraums auszahlen sollen, gilt: Seite 12 von 28 [Seite 13] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Der Empfänger trägt das Risiko, dass die Leistungen E. BEITRÄGE UND KOSTEN nicht ankommen. § 17 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen? § 16 Wer erhält die Leistungen? (1) Sie können einen einmaligen Beitrag oder laufende Benennung eines Begünstigten Beiträge zahlen. Laufende Beiträge können Sie in fol- genden Abständen (Zahlungsweise) zahlen: (1) Die Leistungen aus diesem Vertrag zahlen wir an den [→] Begünstigten. Wenn Sie keinen Begünstigten − monatlich, für die Erlebens- oder Todesfallleistung benennen, zah- − vierteljährlich, len wir diese an Sie oder an Ihre Erben. − halbjährlich oder Sie können den Begünstigten auf zwei Wegen benen- nen oder ändern: − jährlich. 1. Weg: Wenn Sie eine Person widerruflich als Begüns- (2) Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag wie tigten benennen, können Sie diesen Begünstigten jeder- folgt zahlen: zeit ändern. Dies können Sie tun, solange der [→] Ver- − sofort nachdem wir den Vertrag mit Ihnen geschlos- sicherte lebt und wir noch keine Leistung ausgezahlt sen haben, haben. Erklärungen können Sie uns gegenüber in [→] Textform abgeben. − aber nicht vor dem Beginn der Versicherung. Das 2. Weg: Wenn Sie eine Person sofort und unwiderruf- Datum für den Beginn der Versicherung finden Sie lich als Begünstigten benennen, können Sie diesen Be- im [→] Versicherungsschein. günstigten nur noch unter folgenden Bedingungen än- Alle folgenden Beiträge müssen Sie jeweils zum Be- dern: ginn der gewählten Zahlungsweise zahlen. − Sie müssen uns dies mitteilen und (3) Wir buchen Ihre Beiträge jeweils am Anfang eines Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie uns an- − der von Ihnen vorher benannte Begünstigte muss gegeben haben. Anders dürfen Sie nicht zahlen. Ihr zustimmen. Beitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn Diese Erklärungen erfordern die [→] Schriftform. − wir Ihren fälligen Beitrag einziehen konnten, Inhaber des Versicherungsscheins − wir berechtigt sind, Ihren Beitrag einzuziehen und (2) Wir können die Leistung an jeden auszahlen, der − Sie dem Einzug nicht widersprechen. uns den [→] Versicherungsschein vorlegt. Der Inhaber des Versicherungsscheins kann uns gegenüber auch Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er alle anderen Rechte aus dem Vertrag geltend machen. dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn Er gilt auch als bevollmächtigt, unsere [→] Erklärun- − Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass wir Ihren gen zu empfangen. Wir müssen also nicht prüfen, ob Beitrag nicht einziehen konnten, der Inhaber des Versicherungsscheins dazu berechtigt ist. Wir dürfen aber verlangen, dass der Inhaber des − wir Sie aufgefordert haben zu zahlen und Versicherungsscheins uns seine Berechtigung nach- − Sie Ihren Beitrag [→] unverzüglich an uns überwei- weist. sen. Wir müssen den Inhaber des Versicherungsscheins nur dann als berechtigt anerkennen, wenn uns der bisher § 18 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht Berechtigte informiert hat. rechtzeitig einziehen konnten? (1) Wenn wir Ihren ersten oder einmaligen Beitrag Abtretung und Verpfändung nicht rechtzeitig von Ihrem Konto einziehen konnten, (3) Sie können Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn wir zu- auch auf Dritte übertragen, also abtreten oder verpfän- rücktreten, müssen Sie uns folgende Kosten erstatten: den. Dies setzt Folgendes voraus: Alle Kosten für ärztliche Untersuchungen, die uns bei der [→] Risikoprüfung entstanden sind. Wenn Sie für − Rechte und Ansprüche sind übertragbar und die verspätete Zahlung nicht verantwortlich sind, kön- − Sie zeigen uns an, dass Sie diese übertragen haben. nen wir nicht zurücktreten. Sie müssen uns aber nach- weisen, dass Sie nicht verantwortlich sind. Seite 13 von 28 [Seite 14] Wenn wir Ihren ersten oder einmaligen Beitrag nicht (2) Wenn Sie eine zusätzliche Leistung für den Todes- rechtzeitig einziehen konnten und ein [→] Versiche- fall oder eine [→] BUZ eingeschlossen haben, beach- rungsfall eintritt, erbringen wir keine Leistungen. Über ten Sie bitte Folgendes: diese Folge müssen wir Sie in folgender Weise infor- − Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gilt mieren: immer für den neuen Beitrag. − durch eine gesonderte Mitteilung in [→] Textform − Die anderen zusätzlichen Leistungen ändern sich oder durch die geänderten Beiträge nicht. − durch einen auffälligen Hinweis im [→] Versiche- − Wenn Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfä- rungsschein. higkeit vereinbart haben, führen wir eine neue [→] Wir müssen trotzdem leisten, wenn Risikoprüfung durch. Wir verzichten darauf, wenn sich der jährliche Beitrag innerhalb der letzten fünf − wir Sie nicht in der beschriebenen Weise informiert Jahre um höchstens 3.000 EUR erhöht hat. Hierbei haben oder zählen wir die aktuelle Erhöhung mit. Die Erhöhun- − Sie nicht verantwortlich sind, dass wir den Beitrag gen aus einer vereinbarten [→] Dynamik zählen nicht rechtzeitig einziehen konnten. Sie müssen uns nicht dazu. aber nachweisen, dass Sie nicht verantwortlich sind. § 20 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzahlun- (2) Wenn wir einen folgenden Beitrag nicht rechtzeitig gen leisten wollen? von Ihrem Konto einziehen konnten, schicken wir Ihnen eine Mahnung. Dies gilt auch für sonstige Be- Sie können jederzeit vor Rentenbeginn zusätzliche Be- träge, die Sie uns schulden. Wenn Sie den angemahnten träge einzahlen. Wir nennen diese zusätzlichen Beträge Betrag nicht in den gesetzten Fristen zahlen, setzen wir Zuzahlungen. Für die Zuzahlungen gelten folgende Be- die Leistungen herab wie bei einem Beitrags-Stopp. dingungen: Mehr dazu finden Sie in § 23. − Jede Zuzahlung muss mindestens 500 EUR betra- Die Kosten für die Mahnung müssen Sie tragen. In un- gen. serer Mahnung werden wir Sie auf die Rechtsfolgen − Zuzahlungen und Beiträge dürfen zusammen nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. Den 40.000 EUR in jedem einzelnen Jahr nicht überstei- genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgen- gen. Diese Grenze gilt nicht für das erste [→] Ver- der Seite im Internet: sicherungsjahr, wenn Sie bei Beginn des Vertrags www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. einen zusätzlichen Betrag einzahlen. § 19 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder Von Ihrer Zuzahlung ziehen wir zunächst Kosten senken? (siehe § 21) ab. Den verbleibenden Betrag rechnen wir (1) Sie können Ihren Beitrag jederzeit für die Zukunft am ersten Börsentag nach dem Eingang in Anteilein- erhöhen oder senken. Dazu müssen Sie Folgendes be- heiten um. Er erhöht zum Beginn des nächsten Monats achten: Ihr Guthaben. Wir berechnen den [→] garantierten Rentenfaktor neu (siehe § 19 Absatz 1). − Der neue Beitrag muss mindestens 300 EUR im Eine zusätzliche Leistung für den Todesfall oder eine Jahr betragen. [→] BUZ ändern sich nicht durch eine Zuzahlung. − Der neue Beitrag darf 40.000 EUR im Jahr nicht übersteigen. § 21 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag berück- sichtigt? − Das Guthaben und die künftig zu zahlenden Bei- träge reichen aus, um die Kosten und [→] Risiko- (1) Kosten entstehen beim Abschluss des Vertrags und beiträge des Vertrags zu decken. Mehr dazu finden während Ihr Vertrag läuft. Die Kosten unterteilen wir Sie in § 1 Absatz 3. in Wenn Sie die Summe der zuletzt vereinbarten Beiträge − Abschluss- und Vertriebskosten und erhöhen, gilt für den [→] garantierten Rentenfaktor für − übrige Kosten. die zusätzlichen Beiträge Folgendes: Wir berechnen ihn mit den [→] Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit- Diese Kosten stellen wir nicht gesondert in Rechnung, punkt der Erhöhung maßgebend sind. sondern haben sie bereits einkalkuliert. Zusätzlich fal- len Kosten in den Fonds an. Die Fondskosten finden Sie in dem Fondsporträt des jeweiligen Fonds oder auf Seite 14 von 28 [Seite 15] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit unserer Internetseite Fondsguthaben. Die Kosten sind bereits in der Wer- www.alte-leipziger.de/fondsinformationen. tentwicklung der Fonds berücksichtigt. (2) Die Abschluss- und Vertriebskosten benötigen wir − Wir berechnen Kosten in Prozent jedes gezahlten vor allem, um den Vermittler des Vertrags zu vergüten Beitrags und jeder Zuzahlung. und den Vertrag einzurichten. Wie hoch die Abschluss- Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, ziehen wir den und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in festen monatlichen Eurobetrag und die guthabenbezo- den „Informationen über den Versicherungsvertrag“. genen Kosten von Ihrem Guthaben ab. Ab Rentenbe- Einen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten berech- ginn berechnen wir die übrigen Kosten in Prozent der nen und verteilen wir wie folgt: gezahlten Renten. − Wir berechnen einen Betrag in Prozent der Summe Den genauen Betrag der übrigen Kosten und der darin aller vereinbarten Beiträge, höchstens für 45 Jahre. enthaltenen Verwaltungskosten finden Sie in den „In- formationen über den Versicherungsvertrag“. − Diesen Betrag ziehen wir in den ersten fünf Jahren ab Beginn des Vertrags in gleichen Teilbeträgen § 22 Welche Kosten können wir zusätzlich erhe- von Ihren Beiträgen ab. ben? − Wenn Sie mit uns vereinbart haben, am Anfang ver- (1) In folgenden Fällen berechnen wir Ihnen pauschal minderte Beiträge zu zahlen, gilt: Wir verteilen die zusätzliche Kosten: Abschluss- und Vertriebskosten über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre. Solange Sie verminderte − Sie zahlen den Beitrag nicht rechtzeitig und wir set- Beiträge zahlen, ziehen wir niedrigere Teilbeträge zen Ihnen deshalb eine Frist oder senden Ihnen eine ab. Mahnung. − Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie weni- − Ihre Bank gibt eine Lastschrift zurück. ger als fünf Jahre Beiträge zahlen, gilt: Wir ziehen − Sie beantragen, dass wir nicht gezahlte Beiträge von die Abschluss- und Vertriebskosten in gleichen Be- Ihrem Guthaben abziehen. trägen über die gesamte Zeit ab, in der Sie Beiträge zahlen. Die genauen Beträge der zusätzlichen Kosten finden Sie in den „Informationen über den Versicherungsver- − Wenn Sie einen einmaligen Beitrag oder Zuzahlun- trag“. gen leisten, ziehen wir die Abschluss- und Ver- triebskosten sofort ab. (2) Die Höhe der zusätzlichen Kosten kann sich wäh- rend der Vertragsdauer ändern. Sie richtet sich nach Nach Ablauf von fünf Jahren nach Beginn des Vertrags den Kosten, die bei uns durchschnittlich entstehen. Die gilt Folgendes: Den anderen Teil der Abschluss- und aktuelle Höhe der zusätzlichen Kosten teilen wir Ihnen Vertriebskosten ziehen wir anteilig von jedem Beitrag jederzeit gerne mit. Sie können uns nachweisen, dass in ab. Ihrem Fall keine zusätzlichen Kosten entstanden sind. (3) Die übrigen Kosten benötigen wir zum Beispiel Dann entfallen diese. Sie können uns auch nachweisen, dass die zusätzlichen Kosten in Ihrem Fall niedriger − um Ihren Vertrag zu betreuen, solange Ihr Vertrag sein müssen. Dann setzen wir diese herab. läuft und − um Ihren Vertrag zu verwalten. F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGS- SCHWIERIGKEITEN Vor Rentenbeginn berechnen wir die übrigen Kosten wie folgt: § 23 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen und auf − Wir erheben einen festen monatlichen Eurobetrag. Wunsch später weiter zahlen? − Wir berechnen monatliche Kosten in Prozent Ihres (1) Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, kön- Guthabens zum Ende des vorherigen Monats. Diese nen Sie Ihre Beiträge stoppen (unbefristete Beitrags- nennen wir guthabenbezogene Kosten. freistellung). Sie müssen uns in [→] Textform mittei- Die Fondsgesellschaften erheben laufende Kosten len, wann der Beitrags-Stopp beginnen soll. Er beginnt für die Fonds in Prozent des Fondsguthabens. Diese frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist. Kosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesell- Wenn Ihr Guthaben für einen unbefristeten Beitrags- schaften entnehmen diese Kosten direkt dem Stopp nicht ausreicht (siehe § 1 Absatz 3), beenden wir den Vertrag. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den [→] Seite 15 von 28 [Seite 16] Rückkaufswert aus. Wie wir den Rückkaufswert be- − Sie zahlen die nicht gezahlten Beiträge, indem Sie rechnen, finden Sie in § 31 Absatz 2. Auf Wunsch prü- Ihre künftigen Beiträge erhöhen. fen wir die Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag fort- führen können. G. FONDSANLAGE UND WERTERMITT- (2) Sie können Ihre Beiträge auch für einen bestimmten LUNG Zeitraum stoppen (befristete Beitragsfreistellung). Dazu müssen Sie Folgendes beachten: § 24 Wie können Sie Ihre Fonds auswählen? − Der Zeitraum darf höchstens drei Jahre betragen. Er (1) Sie können bis zu 20 Fonds aus unserer aktuellen beginnt frühestens drei Jahre nach Beginn des Ver- Fondsauswahl wählen. Sie bestimmen ebenfalls die trags. prozentuale Aufteilung der gewählten Fonds. Die aktu- elle Fondsauswahl finden Sie auf unserer Internetseite − Der Beitrags-Stopp gilt für künftig zu zahlende Bei- www.alte-leipziger.de/fondsinformationen. träge. Diese Fondsauswahl umfasst Fonds aus verschiedenen − Sie können Ihren Beitrag auch mehrfach für einen Kategorien. Wir bieten derzeit Aktienfonds aus ver- bestimmten Zeitraum stoppen. schiedenen Regionen oder zu bestimmten Themen. Au- Wenn Ihr Guthaben für den befristeten Beitrags-Stopp ßerdem gibt es Fonds aus anderen Kategorien: Zum nicht ausreicht (siehe § 1 Absatz 3), führen wir den Beispiel [→] vermögensverwaltende Fonds, [→] ETFs Vertrag unverändert fort. Auf Wunsch prüfen wir alter- und [→] Rentenfonds. Neben den oben genannten native Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag ändern Fonds bieten wir ebenfalls selbst gemanagte Strategie- können. portfolios für die Fondsauswahl an. Für die Strategie- portfolios bestimmen wir Folgendes: (3) Wenn Sie Ihre Beiträge stoppen, erheben wir keine Stornogebühr. Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, − Eine Strategie, nach der wir das Guthaben auf meh- ziehen wir monatlich folgende Beträge von Ihrem Gut- rere Fonds aufteilen, haben ab: − die einzelnen Fonds, auf die wir das Guthaben auf- − den festen Eurobetrag (§ 21 Absatz 3), teilen und − die guthabenbezogenen Kosten (§ 21 Absatz 3) und − Änderungen der Strategie. Dies bedeutet, dass wir das Guthaben in neue Fonds oder mit einer neuen − die [→] Risikobeiträge. Aufteilung anlegen. Wenn Sie die Höhe Ihrer zusätzlich versicherten Risi- (2) Switch: Mit einem Switch können Sie Folgendes ken (siehe § 1 Absatz 1) ändern möchten, teilen Sie uns kostenlos ändern: dieses bitte mit. Sonst bleibt die Höhe der zusätzlich versicherten Risiken unverändert. − in welche Fonds wir Ihre Sparbeiträge und [→] Überschüsse anlegen, Bitte beachten Sie: Ein Beitrags-Stopp kann für Sie Nachteile haben. In den ersten Jahren entnehmen wir − welche bestehenden Fonds Sie nicht weiter bespa- Ihrem Guthaben die Abschluss- und Vertriebskosten ren möchten oder (§ 21 Absatz 2). Deshalb ist zunächst nur ein gerin- − in welchen Anteilen wir Ihre Sparbeiträge und ges Guthaben vorhanden. Dieses kann auch in den Überschüsse auf die verschiedenen Fonds aufteilen. folgenden Jahren niedriger sein als Ihre eingezahl- ten Beiträge. Dies ist frühestens zu Beginn des folgenden Monats möglich, nachdem Sie den Switch beantragen. Wenn (4) Sie können den Beitrags-Stopp jederzeit beenden. nach einer Änderung keine weiteren Beiträge und Hierfür müssen Sie mit uns vereinbaren, dass Sie Ihren Überschüsse mehr in einen Fonds fließen, gilt: Der bisherigen Beitrag ab der nächsten Fälligkeit wieder Fonds bleibt mit seinen Anteileinheiten bestehen, so- zahlen. Wir verzichten darauf, das [→] Risiko des [→] fern Sie keine Übertragung auf einen anderen Fonds Versicherten erneut zu prüfen. veranlassen. Die während des Beitrags-Stopps nicht gezahlten Bei- (3) Shift: Mit einem Shift können Sie Guthaben von ei- träge können Sie ganz oder teilweise nachzahlen. Sie nem Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Dies können den Betrag wie folgt ausgleichen: können Sie jederzeit und kostenlos tun. Sie können das − Sie zahlen die nicht gezahlten Beiträge in einem Be- ganze Guthaben oder Teile davon übertragen. Ihre trag. Wenn Sie nur einen Teil nachzahlen, müssen Fondsauswahl für die Anlage der Sparbeiträge und [→] Sie mindestens 500 EUR nachzahlen. Überschüsse ändert sich dadurch nicht. Seite 16 von 28 [Seite 17] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Bitte beachten Sie: Ihre Fondsauswahl darf insgesamt § 26 Was bedeutet Rebalancing? 20 Fonds nicht übersteigen. Bei einem Rebalancing geschieht Folgendes: Wir stel- len die von Ihnen gewählte prozentuale Aufteilung der § 25 Wann können wir einen Fonds austauschen? gewählten Fonds einmal pro Jahr wieder her. Dies ist (1) Wir sind berechtigt, einen Fonds durch einen mög- entweder die Aufteilung, die Sie im Antrag gewählt ha- lichst gleichartigen anderen Fonds zu ersetzen. Voraus- ben oder eine nachträglich geänderte Aufteilung. setzung dafür sind erhebliche Änderungen bei einem Unterschiedliche Wertentwicklungen der gewählten Fonds, die wir nicht beeinflussen können. Fonds führen ständig zu neuen Aufteilungen des Gut- Beispiele für erhebliche Änderungen sind: habens. Wir schichten jeweils zu Beginn eines [→] Versicherungsjahrs um. So bleibt Ihre gewählte Auftei- − Die Fondsgesellschaft schließt den Fonds oder löst lung auf die Fonds erhalten. Das Rebalancing endet mit ihn auf. Beginn des Ablaufmanagements (siehe § 28). − Die Fondsgesellschaft stellt den Kauf und Verkauf des Fonds ein. § 27 Was bedeutet die intelligente Anlagesteuerung (IAS)? − Die Fondsgesellschaft erhöht oder erhebt nachträg- lich Kosten. Ziel der intelligenten Anlagesteuerung ist es, Risiken der Fondsanlage bereits ab Beginn des Vertrags zu − Die Fondsgesellschaft ändert die Fristen für den mindern. Dies geschieht, indem wir die Kurse der Kauf oder Verkauf von Fonds. Fonds ständig überwachen und die Kursschwankungen − Wir beenden unsere Zusammenarbeit mit der jewei- Ihrer Fondsanlage „glätten“. Im Folgenden beschreiben ligen Fondsgesellschaft. wir, wie IAS genau funktioniert: Zu den erheblichen Änderungen zählt auch, wenn der Wir prüfen zu Beginn eines Monats, ob die [→] Vola- Fonds Auswahlkriterien nicht mehr erfüllt, von denen tilität jedes einzelnen Fonds die von uns festgelegte wir die Aufnahme in unsere Fondsauswahl abhängig Höchstgrenze übersteigt. Es gilt folgender Grund- machen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Fälle: satz: Je kürzer die verbleibende Zeit bis zum Ren- tenbeginn ist, desto geringer ist die festgelegte − Die Fondsgesellschaft ändert die Anlagestrategie ei- Höchstgrenze und damit das Risiko. nes Fonds erheblich. Die Höchstgrenze bestimmen wir anhand − Das Guthaben aller [→] Versicherungsnehmer in einem Fonds beträgt länger als sechs Monate weni- − der gewählten IAS-Variante, ger als 100.000 EUR. − der verbleibenden Zeit bis zum Rentenbeginn und − Ein Fonds hat sich erheblich schlechter entwickelt − der mittleren Kurse in verschiedenen zurückliegen- als der Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds. den Zeiträumen (Trends). − Ein bedeutendes Ratingunternehmen wertet einen Liegt ein kurzfristiger über einem längerfristigen Fonds deutlich ab. Trend, deuten wir dies als ein Zeichen für einen positi- (2) Wenn wir von dem in Absatz 1 genannten Recht ven Markttrend. Bei positiven Markttrends passen wir Gebrauch machen, werden wir Sie darüber informie- die Höchstgrenze nach oben an. ren. Wir nennen Ihnen den Zeitpunkt des Austausches Überschreitet die Volatilität eines Fonds die Höchst- und den Ersatzfonds. Wir wählen den Ersatzfonds aus grenze, schichten wir Anteile des Fonds in einen unserer aktuellen Fondsauswahl, der dem von Ihnen schwankungsarmen Fonds um. Diesen Fonds nennen gewählten Fonds am ehesten entspricht. Sie entschei- wir IAS-Fonds. Wir sind berechtigt, den IAS-Fonds den selbst, ob Sie in diesen Fonds anlegen. Sie können auszutauschen. Über den Austausch informieren wir auch einen anderen Fonds als Ersatz wählen. Dafür ha- Sie. ben Sie sechs Wochen Zeit, nachdem Sie unsere Nach- richt erhalten haben. Auch nach Ablauf der Frist kön- Es erfolgt außerdem ein monatliches Rebalancing: Wir nen Sie Ihr [→] Fondsguthaben kostenlos auf einen an- schichten das gesamte Guthaben aller Fonds zu Beginn deren Fonds übertragen. eines Monats um. So bleibt Ihre gewählte Aufteilung auf die Fonds erhalten. Auch das Guthaben des IAS- Wir informieren Sie auch, wenn sich sonst etwas bei Fonds wird wieder auf Ihre gewählten Fonds verteilt. den Fonds ändert. Zum Beispiel: Der Name oder die Danach prüfen wir wieder die Volatilitäten der Anlagestrategie ändern sich. Seite 17 von 28 [Seite 18] einzelnen Fonds. Bei einer zu hohen Volatilität schich- hoch der Anteil an risikoreicheren Fonds bei Rentenbe- ten wir erneut Guthaben in den IAS-Fonds um. ginn noch sein soll. Wir schlagen Ihnen einen oder mehrere risikoärmere Fonds als so genannte Ablauf- Sie können IAS wählen, wenn Sie den Vertrag beantra- Fonds vor. Sie können uns auch einen anderen Ablauf- gen oder bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Sie müssen Fonds aus unserer Auswahl benennen, in den wir um- uns einen späteren Beginn spätestens einen Monat vor- schichten sollen. her mitteilen. IAS beginnt immer zum Beginn eines [→] Versicherungsjahrs. Auch während des Ablaufmanagements können Sie Guthaben von einem auf einen anderen Fonds übertra- Sie können IAS zum Ende eines Monats kündigen. gen. Wenn wir den von Ihnen bestimmten Zielwert frü- Bitte teilen Sie uns dies spätestens einen Monat vor her erreichen, schichten wir nicht weiter in den/die Ab- dem gewünschten Ende mit. Wenn IAS endet, bleibt lauf-Fonds um. Sollte der Zielwert vor Rentenbeginn die vorhandene Aufteilung des Fondsguthabens und wieder überschritten werden, schichten wir weiter um. der IAS-Fonds unverändert bestehen. Ein Rebalancing findet nicht mehr statt. Die künftigen Beiträge und [→] Sie können das Ablaufmanagement wie folgt kündigen: Überschüsse teilen wir so auf, wie Sie es festgelegt ha- − vor dessen Beginn jederzeit und ben. Bitte beachten Sie: IAS ist nicht kombinierbar mit fol- − nach dessen Beginn mit einer Frist von einem Mo- genden Optionen: nat zum Beginn eines jeden Monats. Bereits erfolgte Umschichtungen bleiben in diesem Fall unverändert − Bestehende Fonds nicht weiter besparen (siehe § 24 bestehen. Absatz 2) Sie können das Ablaufmanagement bis zwei Jahre vor − Übertragen von Fondsguthaben auf einen anderen Rentenbeginn auch dann erneut einschließen, wenn Sie Fonds (siehe 24 Absatz 3) dieses bereits gekündigt hatten. − Jährliches Rebalancing (siehe § 26) Wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben, verlän- gert sich das Ablaufmanagement bis zum späteren Ren- − Ablaufmanagement (siehe § 28) tenbeginn. Mehr zum Hinausschieben des Rentenbe- Wenn Sie IAS erst zu einem späteren Zeitpunkt in Ih- ginns finden Sie in § 30 Absätze 7 und 8. ren Vertrag einschließen, beachten Sie bitte: Verein- barte Optionen der zuvor genannten Aufzählung entfal- § 29 Wie ermitteln wir den Wert des Fondsgutha- len. bens? Wir berechnen keine Gebühren, wenn wir Fonds im (1) Wir berechnen den Wert Ihres Guthabens wie folgt: Rahmen von IAS umschichten. Wir multiplizieren die Anzahl der [→] Fondsanteile mit dem jeweiligen Kurs eines Fondsanteils. Für Fonds § 28 Was bedeutet das Ablaufmanagement? in fremder Währung rechnen wir den Wert mit dem je- weils aktuellen Kurs der fremden Währung in Euro um. Ziel des Ablaufmanagements ist es, die Risiken der Fondsanlage in den letzten Jahren vor Rentenbeginn (2) Wenn Fonds Erträge ausschütten, erwerben wir mit schrittweise zu mindern. Dies ist für Sie kostenlos. Sie den ausgeschütteten Erträgen weitere Anteile dessel- können das Ablaufmanagement wählen, wenn Sie den ben Fonds. Diese Anteile schreiben wir Ihrem [→] Vertrag beantragen oder bis zwei Jahre vor Rentenbe- Fondsguthaben gut. Wenn Fonds Erträge nicht aus- ginn. Sie müssen uns dies bis zu folgendem Zeitpunkt schütten, fließen die Erträge den Fonds direkt zu und mitteilen: spätestens einen Monat vor dem gewünsch- erhöhen den Wert der [→] Fondsanteile. Den aktuellen ten Beginn des Ablaufmanagements. Kurs der Anteile finden Sie auf unserer Internetseite www.alte-leipziger.de/fondsinformationen. Wir schichten Ihr Guthaben während des Ablaufmana- gements von den risikoreicheren Fonds monatlich in (3) Bei den folgenden Ereignissen ermitteln wir den die risikoärmeren Fonds um. Als risikoreichere Fonds Kurs der Fonds an folgenden Stichtagen: definieren wir die Fonds, die mehr als 50 % Ihres − Abbuchung fälliger Beiträge: Fondsvolumens in Aktien investieren. Alle übrigen Jeweils am ersten [→] Börsentag des Monats, an Fonds aus Ihrer Fondsauswahl berücksichtigen wir dem die Beiträge fällig sind. beim Ablaufmanagement nicht. Risikoärmere Fonds sind zum Beispiel [→] Rentenfonds oder geldmarkt- − Zuzahlungen: nahe Fonds. Für das Ablaufmanagement können Sie ei- Am ersten Börsentag, der auf den Eingang Ihrer nen Zielwert bestimmen. Der Zielwert gibt an, wie Zahlung folgt. Seite 18 von 28 [Seite 19] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit − Zuzahlungen, die wir abbuchen sollen: H. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN Am ersten Börsentag, nachdem Ihr Antrag auf Ab- buchung bei uns eingegangen ist. § 30 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie − Switch nach § 24 Absatz 2: nach Abschluss des Vertrags? Spätestens am zweiten Börsentag des Monats, in Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver- dem wir die Fonds neu aufteilen. trag Ihren privaten und beruflichen Veränderungen an- − Shift nach § 24 Absatz 3: zupassen. Wie Sie Ihre Beiträge ändern können, haben Spätestens am zweiten Börsentag, nachdem wir den wir bereits in § 19 beschrieben. Antrag auf Übertragung erhalten haben. Umwandlung in einen Tarif mit klassischer Anlage − Gutschrift von [→] Überschussanteilen: (1) Sie können Ihre fondsgebundene Rente in einen Ta- Jeweils am ersten Börsentag eines Monats. rif mit klassischer Anlage umwandeln. Das ist zum − Anlage von Ausschüttungen aus Fonds: Ende eines jeden Monats möglich, frühestens zum Am Tag der Ausschüttung. Ende des fünften Vertragsjahrs. Sie müssen uns Ihren Wunsch spätestens einen Monat vorher mitteilen, be- − Umwandlung in einen Tarif mit klassischer Anlage: vor wir den Vertrag umwandeln sollen. Am ersten Börsentag des Monats, in dem wir den Wir übertragen das vorhandene Guthaben auf einen Vertrag umwandeln. neuen Vertrag. Wir erheben keine Stornogebühr. Wir berechnen die neuen Leistungen dann auf Grundlage − Auszahlungen aus dem Guthaben: eines Tarifs, den wir zum Zeitpunkt der Umwandlung Am ersten Börsentag, nachdem Ihr Antrag auf Aus- anbieten. Dafür verwenden wir die dann geltenden [→] zahlung bei uns eingegangen ist. Rechnungsgrundlagen. Die Zeitpunkte, wann Sie Ihre − Rentenbeginn oder einmalige Auszahlung: Beiträge zahlen und der vereinbarte Rentenbeginn blei- Am ersten Börsentag nach dem 20. des Monats vor ben unverändert. dem Rentenbeginn oder der Auszahlung. Wenn Sie eine [→] BUZ vereinbart haben, können Sie − Tod des [→] Versicherten: diesen Schutz im ursprünglichen Umfang erhalten. Am ersten Börsentag, nachdem wir vom Tod erfah- Hierfür gelten die Tarife und Bedingungen, die zum ren haben. Zeitpunkt der Umwandlung gelten. Wir verzichten da- rauf, eine erneute [→] Risikoprüfung durchzuführen. − Kündigung zum Ende eines laufenden Monats: Bitte beachten Sie: Wir berechnen den Beitrag für die Am ersten Börsentag nach dem 20. des Monats vor die BUZ zum Zeitpunkt der Umwandlung neu. Dafür dem Kündigungstermin. Dies gilt nur, wenn wir verwenden wir das dann aktuelle Alter des Versicher- Ihre Kündigung mindestens fünf Arbeitstage vorher ten. erhalten. Sonst berechnen wir den Kurs frühestens am ersten Börsentag, nachdem wir die Kündigung Nachversicherungsgarantie erhalten haben. (2) Sie können Ihre vereinbarte Summe für den Todes- − Kündigung zu einem individuell festgelegten Ter- fall bei bestimmten Ereignissen erhöhen, ohne dass wir min: das [→] Risiko erneut prüfen. Wenn Sie die Nachver- Frühestens am ersten Börsentag, nachdem wir die sicherungsgarantie nutzen möchten, beachten Sie bitte Kündigung erhalten haben. Folgendes: Bitte beachten Sie: Es kann passieren, dass eine − Der Versicherte ist nicht berufsunfähig und nicht äl- Fondsgesellschaft vorübergehend keine Anteile ei- ter als 50 Jahre, wenn sich die Leistung erhöht. nes Fonds mehr zurücknimmt. Dann dürfen wir statt Geld auszuzahlen die [→] Fondsanteile über- − Sie müssen die Summe für den Todesfall um min- tragen. destens 5.000 EUR erhöhen. Sie können die anfäng- liche Summe höchstens um 100 % erhöhen. − Die gesamte Leistung für den Todesfall aus Ihrem Vertrag darf nicht mehr als 300.000 EUR betragen. Die gesamte Leistung darf das Vierfache der an- fänglichen Summe für den Todesfall nicht überstei- gen. Erhöhungen aus der [→] Dynamik zählen nicht dazu. Seite 19 von 28 [Seite 20] − Das Guthaben und die zu zahlenden Beiträge rei- − der Versicherte selbständig ist, chen aus, um die Kosten und [→] Risikobeiträge − sein durchschnittlicher Gewinn vor Steuern der des Vertrags zu decken. Mehr dazu finden Sie in § 1 letzten drei Jahre gestiegen ist und Absatz 3. Sie können eine Nachversicherung nur innerhalb von − diese Steigerung mindestens 30 % beträgt. Hier- zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereig- für vergleichen wir die letzten drei Jahre mit den nisse beantragen: Der Versicherte drei davor liegenden Jahren. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Nachversicherung − heiratet, erst nach Ablauf der zwölf Monate beantragen, prüfen − bekommt oder adoptiert ein Kind, wir das Risiko erneut. − lässt sich scheiden oder lässt eine eingetragene Le- Die Höhe des Risikobeitrags richtet sich danach, wie benspartnerschaft aufheben, wir das Risiko beim letzten Vertrag eingestuft haben. Wenn wir dort [→] Zuschläge oder Einschränkungen − beginnt ein Studium, der Leistungen vereinbart haben, gelten diese auch für − nimmt eine berufliche Tätigkeit auf. Dies gilt dann, die Nachversicherung. wenn er zuvor eine Berufsausbildung oder ein Stu- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Nachversicherung keine dium erfolgreich abgeschlossen hat. [→] Dynamik vereinbart, können Sie diese mit ein- − schließt eine akademische Weiterqualifikation ab schließen. Wir prüfen das Risiko nicht erneut. Die Dy- (zum Beispiel Facharztausbildung, Bachelor, namik beginnt zum nächsten Versicherungsjahr. Staatsexamen); dies gilt für Akademiker, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, die ihrer Ausbildung Auszahlungen aus dem Guthaben entspricht, (3) Wenn Sie sich vor Rentenbeginn einen Betrag aus- − schließt eine Meisterprüfung erfolgreich ab, zahlen lassen wollen, müssen Sie uns dies spätestens einen Monat vorher mitteilen. Wir erheben keine Stor- − macht sich hauptberuflich selbstständig, nogebühr. Wir prüfen, ob das restliche Guthaben und − wird als selbstständiger Handwerker von der Versi- die künftig zu zahlenden Beiträge ausreichen, um die cherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversiche- Kosten und [→] Risikobeiträge des Vertrags zu de- rung befreit, cken. Mehr dazu finden Sie in § 1 Absatz 3. Haben Sie eine [→] BUZ oder eine Summe für den To- − ist nicht mehr Pflichtmitglied in einem Versor- desfall in Ihren Vertrag eingeschlossen, bleiben diese gungswerk, in ursprünglicher Höhe bestehen. − verliert seine Ansprüche aus der betrieblichen Al- Wenn Sie sich zum Rentenbeginn einen Betrag auszah- tersversorgung ganz oder teilweise, len lassen wollen, müssen Sie uns dies innerhalb der − kauft eine Immobilie, die mindestens 50.000 EUR letzten sechs Monate vor Rentenbeginn mitteilen. An- kostet. Es genügt auch, wenn er ein Darlehen für ei- stelle der vollen Rente zahlen wir dann eine vermin- nen Aus- oder Umbau seiner Immobilie in derselben derte Rente. Höhe aufgenommen hat, Hierfür gelten folgende Regelungen: − überschreitet mit seinem jährlichen [→] Bruttoein- − Die Auszahlung muss mindestens 500 EUR betra- kommen die Beitragsbemessungsgrenze in der ge- gen. setzlichen Rentenversicherung, − Nach der Auszahlung muss die verbleibende garan- − erhält nachhaltig ein höheres Bruttoeinkommen. tierte Rente mindestens 200 EUR im Jahr betragen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn Wenn Sie sich nach Rentenbeginn einen Betrag aus- − der Versicherte nicht selbstständig ist, zahlen lassen wollen, müssen Sie uns dies spätestens − sein jährliches Bruttoeinkommen im Vergleich einen Monat vorher mitteilen. Wir erheben keine Stor- zum Vorjahreseinkommen steigt und nogebühr. Wir zahlen nach der Auszahlung eine ver- minderte Rente. Hierfür gelten folgende Regelungen: − diese Steigerung mindestens 10 % beträgt. − Die Auszahlung muss mindestens 500 EUR betra- − erwirtschaftet nachhaltig einen höheren Gewinn. gen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn Seite 20 von 28 [Seite 21] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit − Die Auszahlung muss während der [→] Rentenga- Kosten und [→] Risikobeiträge des Vertrags zu de- rantiezeit erfolgen. cken. Mehr dazu finden Sie in § 1 Absatz 3. − Die Auszahlung muss zum Ende eines Monats er- Verschieben des Rentenbeginns folgen. (6) Rentenbeginn vorverlegen: − Die Auszahlung ist auf die Leistung begrenzt, die Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen, wir bei Tod des [→] Versicherten auszahlen wür- müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor den. dem neuen Rentenbeginn mitteilen. Rentenbeginn ist − Nach der Auszahlung muss die verbleibende garan- immer der 1. eines Monats. Sie können sich zum neuen tierte Rente mindestens 200 EUR im Jahr betragen. Rentenbeginn auch das Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen. Übertragung von Fondsanteilen statt Auszahlung in Wir ermitteln die Höhe der Rente wie in § 8 Absätze 3 Euro und 4 beschrieben. Dafür berechnen wir die [→] garan- (4) Wenn Sie nichts anderes beantragen, zahlen wir un- tierten Rentenfaktoren neu. sere Leistungen in Euro aus. Auf Wunsch können wir Einen früheren Rentenbeginn können Sie nur wählen, auch [→] Fondsanteile übertragen. Bitte beachten Sie wenn dabei Folgendes: − die neue garantierte Rente mindestens 200 EUR im − Die Fondsanteile müssen einen Wert von mindes- Jahr beträgt und tens 1.000 EUR haben. − keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus ei- − Sie müssen uns Ihren Wunsch spätestens einen Mo- ner eingeschlossenen [→] BUZ fällig sind. nat vor dem gewünschten Tag der Übertragung mit- teilen. Wenn Sie eine BUZ oder eine Summe für den Todes- fall eingeschlossen haben, endet dieser Schutz zum − Sie müssen uns ebenfalls alle Angaben zum Wert- neuen Rentenbeginn. papierdepot mitteilen, auf das wir die Fondsanteile übertragen sollen. Wir können nur ganze Fondsan- (7) Rentenbeginn nach hinten schieben: teile übertragen. Bruchteile von Fondsanteilen zah- Wenn Sie einen späteren Rentenbeginn wünschen, len wir zum gleichen Zeitpunkt in Euro aus. müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn mitteilen. − Sie tragen die Kosten, die bei der Übertragung von Rentenbeginn ist immer der 1. eines Monats. Sie kön- Fondsanteilen entstehen. nen den Rentenbeginn auch mehrmals nach hinten Bitte beachten Sie: Wir können keine Anteile von schieben. Fonds übertragen, die wiederum in andere Fonds inves- Wir berechnen die [→] garantierten Rentenfaktoren tiert sind. Es kann auch weitere Gründe geben, warum mit dem neuen Rentenbeginn. wir Fondsanteile nicht übertragen können. Zum Bei- spiel, weil Ihre Bank die Fondsanteile nicht annimmt. − Wenn Sie den ursprünglich vereinbarten Rentenbe- In diesen Fällen verkaufen wir die Fondsanteile und ginn um bis zu fünf Jahre nach hinten schieben, zahlen sie in Euro aus. bleiben die [→] Rechnungsgrundlagen unverändert. Wenn Sie in diesem Fall weiter Beiträge zahlen, Ändern der Summe für den Todesfall gilt: Wir berechnen den [→] garantierten Renten- faktor für die zusätzlichen Beiträge mit den zum (5) Wenn Sie die ursprünglich vereinbarte Summe für Zeitpunkt der Änderung maßgebenden Rechnungs- den Todesfall ändern möchten, müssen Sie uns dies bis grundlagen. zu folgendem Zeitpunkt mitteilen: spätestens einen Monat vor dem gewünschten Änderungstermin. − Wenn Sie den ursprünglich vereinbarten Rentenbe- ginn um mehr als fünf Jahre nach hinten schieben, Wenn Sie die Summe für den Todesfall erhöhen, prü- verwenden wir die zum Zeitpunkt der Änderung fen wir das [→] Risiko erneut. Dies gilt nicht für eine maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Nachversicherung nach Absatz 2. Die Summe für den Todesfall darf den Betrag von 2 Millionen EUR nicht Bitte beachten Sie Folgendes: überschreiten. Erhöhungen aus der [→] Dynamik zäh- − Sie können den Rentenbeginn nur um volle Jahre len ebenfalls dazu. Wir prüfen, ob das Guthaben und hinausschieben. die künftig zu zahlenden Beiträge ausreichen, um die Seite 21 von 28 [Seite 22] − Der Versicherte darf zum neuen Rentenbeginn Rentenfaktoren neu. Die [→] Rechnungsgrundlagen höchstens 90 Jahre alt sein. bleiben unverändert. − Sie können zwischen dem ursprünglichen und dem Leistung im Todesfall nach Rentenbeginn neuen Rentenbeginn Beiträge zahlen oder nicht. (10) Sie können zum Rentenbeginn die Leistung än- − Es kann erforderlich sein, dass wir die [→] Ren- dern, die fällig wird, wenn der [→] Versicherte nach tengarantiezeit verkürzen müssen. Rentenbeginn stirbt. Ihren Änderungswunsch müssen − Sie können den späteren Rentenbeginn auch wieder Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor Renten- vorverlegen. beginn mitteilen. Sie können zum Rentenbeginn eine [→] Rentengarantiezeit − Eine eingeschlossene [→] BUZ oder eine verein- barte Summe für den Todesfall enden zum ur- − neu vereinbaren, sprünglichen Rentenbeginn. − verlängern oder verkürzen oder Wir können auf Wunsch zum neuen Rentenbeginn − ganz ausschließen. auch das Guthaben ganz oder teilweise auszahlen. Wir berechnen die Rente wie in § 8 Absätze 3 und 4 (8) Neue Regelaltersgrenze: beschrieben. Wir berechnen die [→] garantierten Ren- Wenn eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung tenfaktoren neu. Die [→] Rechnungsgrundlagen blei- eingeschlossen ist, gilt Folgendes: Wenn die Regelal- ben unverändert. tersgrenze in Statt einer Rentengarantiezeit können Sie auch fol- − der Deutschen Rentenversicherung oder gende Leistung bei Tod vereinbaren: Wir zahlen das − den berufsständischen Versorgungswerken bei Rentenbeginn vorhandene Guthaben abzüglich der bereits gezahlten Renten aus. Wir berechnen die neue erhöht wird, können Sie den Rentenbeginn nach hinten Rente auf Grundlage eines Tarifs mit klassischer An- verschieben. Dies ist nur zusammen mit der Verlänge- lage, den wir zum Zeitpunkt der Änderung anbieten. rung des Versicherungsschutzes aus der Zusatzversi- Dafür verwenden wir die dann geltenden [→] Rech- cherung möglich. Bitte beachten Sie dafür die Voraus- nungsgrundlagen. setzungen der Verlängerungsoption in den Bedingun- gen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Es Überschüsse nach Rentenbeginn gelten folgende Regelungen: (11) Sie können zum Rentenbeginn neu festlegen wie − Sie beantragen die Verlängerung innerhalb von wir die jährlichen [→] Überschüsse nach Rentenbeginn zwölf Monaten, nachdem die gesetzliche Änderung verwenden sollen. Ihren Änderungswunsch müssen Sie in Kraft getreten ist. uns innerhalb der letzten sechs Monate vor Rentenbe- − Sie zahlen für den Vertrag noch Beiträge. ginn mitteilen. Mehr zu den verschiedenen Möglich- keiten finden Sie in § 14 Absatz 6. − Es kann erforderlich sein, dass wir die [→] Renten- garantiezeit verkürzen müssen. Fondsgebundene Rente nach Rentenbeginn Wir berechnen die [→] garantierten Rentenfaktoren (12) Sie können zum Rentenbeginn eine fondsgebun- neu. Wenn Sie den Rentenbeginn nach hinten schieben, dene Rente wählen. Dies geht nur, wenn wir zum Zeit- erhöht sich die Summe der vereinbarten Beiträge. Wir punkt Ihres Rentenbeginns für Ihren Vertrag diese Art berechnen den garantierten Rentenfaktor für die zusätz- der Verrentung anbieten. Ihren Änderungswunsch lichen Beiträge mit den zum Zeitpunkt der Änderung müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor maßgebenden [→] Rechnungsgrundlagen. Rentenbeginn mitteilen. Wir ermitteln die fondsgebun- dene Rente nach den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Garantierte Steigerung der Rente geltenden [→] Rechnungsgrundlagen. Es gelten die (9) Haben Sie vereinbart, dass Ihre Rente garantiert zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültigen Bedingun- steigt, können Sie die Höhe dieser Steigerung verrin- gen für die fondsgebundene Rente und die dann beste- gern oder ganz ausschließen. Das gilt nur in dem Zeit- henden steuerlichen Regelungen. raum, in dem Sie Beiträge zahlen. Sie müssen uns die- sen Wunsch mindestens einen Monat vor Rentenbeginn mitteilen. Wir berechnen die [→] garantierten Seite 22 von 28 [Seite 23] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit I. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS eingezahlten Beiträge. Wie hoch die garantierten Rück- kaufswerte sind, finden Sie in Ihrem [→] Versiche- § 31 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen rungsschein. und welche Folgen hat dies? J. BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN (1) Vor Rentenbeginn können Sie Ihren Vertrag in [→] Textform zu folgenden Zeitpunkten kündigen: § 32 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit − zum Ende eines Monats oder uns einmal nicht zufrieden sind? − zu einem von Ihnen festgelegten Termin. (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung einmal nicht zufrieden sind, wenden Sie sich gerne an unsere interne Sie können den Vertrag auch teilweise kündigen. Wenn Beschwerdestelle. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: Sie vor Rentenbeginn teilweise kündigen wollen, müs- sen Sie Folgendes beachten: Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. Alte Leipziger-Platz 1 − Der neue Beitrag muss mindestens 300 EUR im 61440 Oberursel Jahr betragen. E-Mail: leben@alte-leipziger.de − Ihr Guthaben und die künftig zu zahlenden Beiträge Internet: www.alte-leipziger.de reichen aus, um die Kosten und [→] Risikobeiträge (2) Wenn Verhandlungen mit uns nicht zu dem von des Vertrags zu decken. Mehr dazu finden Sie in § 1 Ihnen gewünschten Ergebnis geführt haben, gibt es Absatz 3. weitere Beschwerdemöglichkeiten: Nach Rentenbeginn können Sie nur während der [→] Rentengarantiezeit kündigen, und zwar zum Ende eines Versicherungsombudsmann Monats. Wenn Sie für die Rente eine andere Zahlungs- Sie können sich als [→] Verbraucher an den Ombuds- weise gewählt haben, können Sie nur zum Ende eines mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Zahlungsabschnitts kündigen. Sie derzeit wie folgt: Wenn Sie nach Rentenbeginn teilweise kündigen, muss Versicherungsombudsmann e.V. die verbleibende Rente mindestens 200 EUR im Jahr Postfach 080632 betragen. 10006 Berlin (2) Wenn Sie kündigen, zahlen wir Ihnen den [→] E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsge- Internet: www.versicherungsombudsmann.de setz aus. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Sie auf folgender Seite im Internet: hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Der Rückkaufs- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem wert ist Ihr Guthaben zum Zeitpunkt, zu dem Sie kün- Schlichtungsverfahren teilzunehmen. digen. Wir ziehen keine Stornogebühr ab. Wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben, ziehen wir diese vom Wenn Sie [→] Verbraucher sind und diesen Vertrag Rückkaufswert ab. online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E- Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Bitte beachten Sie: Wenn Sie während der [→] Ren- Beschwerde auch online an die Plattform tengarantiezeit kündigen, ist der Rückkaufswert be- ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. grenzt. Wir zahlen in diesem Fall nur die Leistung aus, die wir auch bei Tod des [→] Versicherten auszahlen Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den würden. Aus der Differenz zwischen dem Guthaben Versicherungsombudsmann weitergeleitet. und dem begrenzten Rückkaufswert zahlen wir eine le- benslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn diese Versicherungsaufsicht Rente kleiner ist als 200 EUR im Jahr, zahlen wir die Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht Differenz zusammen mit dem Rückkaufswert aus. wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen (3) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- Nachteile haben. In den ersten Jahren entnehmen wir leistungsaufsicht (BaFin). Die derzeitigen Kontaktda- Ihrem Guthaben die Abschluss- und Vertriebskosten ten sind: (§ 21 Absatz 2). Deshalb ist zunächst nur ein geringer Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [→] Rückkaufswert vorhanden. Dieser kann auch in Sektor Versicherungsaufsicht den folgenden Jahren niedriger sein als Ihre Graurheindorfer Straße 108 Seite 23 von 28 [Seite 24] 53117 Bonn Rechtsweg E-Mail: poststelle@bafin.de Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg Bitte beachten Sie: Die BaFin ist keine Schiedsstelle zu beschreiten. und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- scheiden. ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN Arglistig Arglist bedeutet, dass Sie oder der [→] Versicherte uns absichtlich täuschen. Beispiel: Sie oder der Versicherte machen falsche Angaben, um Leistungen aus dem Vertrag zu erhalten. Ausgabeaufschlag Einmalige Gebühr, die Fondsgesellschaften normalerweise beim Kauf von Fondsanteilen erheben. Fondsgesellschaften geben den Ausgabeaufschlag als Prozentsatz des aktuellen Kurses an. Die Höhe kann zwischen 0 % und 7 % betragen. Barwert Der Barwert ist der Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besit- zen. Wir ermitteln den Barwert, indem wir zukünftige Rentenzahlungen ab- zinsen und diese anschließend summieren. Begünstigter Sie können eine Person bestimmen, die im [→] Versicherungsfall die Leis- tungen erhalten soll. Dies müssen Sie tun, bevor der Versicherungsfall einge- treten ist. Diese Person nennen wir Begünstigter. Sie können auch mehrere Personen als Begünstigte bestimmen. Für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähig- keits-Zusatzversicherung, Erwerbsminderungsversicherung, Erwerbsminde- rungs-Zusatzversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung gilt Folgendes: Der Begünstigte muss der Versicherte selbst oder ein naher Angehöriger des Versicherten im Sinne der §§ 15 Abgabenordnung oder 7 Absatz 3 Pflegezeit- gesetz sein. Nicht zugelassen werden jedoch der Verlobte und der Lebensge- fährte. Unter Lebensgefährten verstehen wir Personen, die in eheähnlicher Ge- meinschaft leben, jedoch nicht verheiratet oder verpartnert sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Steuerinformation unter dem Punkt C. Versicherungsteuer. Den genauen Wortlaut der Gesetze finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Bewertungsreserven Sie entstehen wie folgt: In unserer Bilanz bewerten wir unsere Kapitalanlagen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wenn der Marktwert unserer Kapitalanlagen höher ist als deren Wert in unserer Bilanz, entstehen Bewer- tungsreserven. Börsentag Sind die Tage, an denen Wertpapiere an den Börsen gehandelt werden. Bruttoeinkommen Dies ist der Bruttoarbeitslohn des Versicherten aus nichtselbständiger Tätig- keit. Die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abgezogen. BUZ Zusatzversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Dynamik Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leistun- gen. Das Risiko prüfen wir dabei nicht erneut. Seite 24 von 28 [Seite 25] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Erklärungen Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter haben können. Zum Beispiel: Anfechtungen, Kündigungen, Mahnungen. ETF Exchange Traded Fund ist ein Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt wird. In der Regel sind ETFs passiv verwaltete Investmentfonds. Sie bilden einen Index nach und sind kostengünstig. Fahrlässig Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachten. Fondsanteil Mit einem Fondsanteil haben Sie einen Anspruch gegenüber der Investment- gesellschaft auf einen Teil des Fondsvermögens. Der Wert eines Fondsanteils berechnet sich aus dem Gesamtwert des Fondsvermögens und den vorhande- nen Fondsanteilen. Der Wert wird üblicherweise an jedem [→] Börsentag er- mittelt. Fondsguthaben Um das Fondsguthaben zu berechnen, multiplizieren wir die Anzahl Ihrer [→] Fondsanteile mit dem aktuellen Kurs eines Fondsanteils. Garantierter Rentenfaktor Gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 EUR Guthaben mindestens erhalten. Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben zum Rentenbeginn ein Guthaben von 50.000 EUR und Ihr garantierter monatlicher Rentenfaktor beträgt 30 EUR. Dann erhalten Sie mindestens 150 EUR monatliche Rente. Für den Rentenfaktor bei Beginn des Vertrags gelten folgende Grundlagen: Wir verwenden unsere eigene Sterbetafel. Diese ist unabhängig vom Ge- schlecht und legt die Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel DAV 2004 R zugrunde. Wir berücksichtigen für die gesamte Dauer der Rente einen Zins von 1 % pro Jahr. Der garantierte Rentenfaktor beträgt 95 % des Rentenfak- tors bei Beginn des Vertrags. Gefahrerhebliche Umstände Sind für den Vertrag entscheidende Umstände, um diesen überhaupt oder mit dem beantragten Inhalt abzuschließen. Zum Beispiel: Alter, Beruf, Gesund- heitszustand. Grob fahrlässig Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonde- rem Maß nicht beachten. Mit anderen Worten: Sie haben nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Juristische Person Im Unterschied zu einer natürlichen Person ist eine juristische Person zum Beispiel: Eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Stiftung oder ein Verein. Klassisches Vermögen Mit diesem beschreiben wir das klassische Sicherungsvermögen, das in § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz definiert ist. Den genauen Wortlaut des Geset- zes finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Das klassische Vermögen legen wir zum Beispiel an in Grundstücken, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldver- schreibungen. Rechnungsgrundlagen Sie dienen dazu, die Beiträge und die Leistungen zu berechnen. Zu den Rech- nungsgrundlagen gehören zum Beispiel die Annahmen darüber, wie sich fol- gende Größen entwickeln: die versicherten Risiken, die Zinsen und die Kos- ten. Seite 25 von 28 [Seite 26] Rentenfonds Ist ein Investmentfonds, der sein Vermögen ganz oder überwiegend in fest- verzinsliche Wertpapiere anlegt. Zu festverzinslichen Wertpapieren gehören zum Beispiel Anleihen oder Pfandbriefe. Rentengarantiezeit Ist der Zeitraum, in dem wir die Rente mindestens zahlen. Das gilt auch, wenn der [→] Versicherte während dieser Zeit stirbt. Die Rentengarantiezeit be- ginnt immer zu Rentenbeginn. Risiko Ist bei einer versicherten Todesfallsumme die Wahrscheinlichkeit, dass der [→] Versicherte stirbt. Bei einer [→] BUZ ist das Risiko die Wahrscheinlich- keit, dass der [→] Versicherte berufsunfähig wird. Wir unterscheiden unsere Annahmen nicht nach dem Geschlecht. Das Risiko erhöht sich auch dann, wenn der Versicherte im Beruf oder in der Freizeit besonderen Gefahren aus- gesetzt ist. Risikobeiträge Beiträge für die Absicherung der versicherten Risiken. Die kann eine verein- barte [→] BUZ sein oder eine vereinbarte Summe für den Todesfall. Risikoprüfung Wenn Sie eine Versicherung beantragen, prüfen wir das [→] Risiko des [→] Versicherten. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel Angaben zum Alter, Beruf, dem aktuellen Zustand der Gesundheit und zu gefährlichen Sportarten. Auf dieser Grundlage entscheiden wir, ob und in welcher Form wir Ihren An- trag annehmen. Rückkaufswert Den Rückkaufswert zahlen wir aus, wenn Sie kündigen. Wir berechnen ihn auf Grundlage von § 169 Versicherungsvertragsgesetz. Die Rückkaufswerte erhöhen sich zum Beispiel, wenn wir [→] Überschüsse und [→] Bewertungs- reserven zuteilen. Rückstellungen Sind Passivposten in der Bilanz, zu denen noch ungewiss ist, ob und in wel- cher Höhe sie entstehen. Dies kann zum Beispiel Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen betreffen. Rückstellung für Beitragsrück- erstattung Ist eine versicherungstechnische [→] Rückstellung in der Bilanz eines Versi- cherers. Sie enthält den Wert der Ansprüche auf Beitragsrückerstattung der [→] Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Dieser Rückstellung entneh- men wir zum Beispiel die [→] Überschussanteile, die wir den einzelnen Ver- trägen konkret zuteilen. Schriftform Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, müssen [→] Erklärungen zum Bei- spiel per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Die Schriftform ist in § 126 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Steuerlich ansässig Begriff aus dem Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen: Ein Steuer- pflichtiger ist in folgendem Staat steuerlich ansässig: Staat, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat und dem er deswegen aus der Sicht des Abkommens zu- geordnet wird. Textform Für die Textform reicht eine lesbare [→] Erklärung. Diese muss auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Fax oder E-Mail) abgegeben werden. Die Textform ist in § 126b Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen Seite 26 von 28 [Seite 27] Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Überschüsse Sind Erträge, die wir zusätzlich erwirtschaften. Sie kommen zustande, wenn wir bessere Ergebnisse erzielen als bei Beginn des Vertrags angenommen. Zum Beispiel: Wir erzielen höhere Kapitalerträge oder müssen weniger Leis- tungen erbringen als angenommen. Überschussanteil Ist der Anteil an den erwirtschafteten [→] Überschüssen, den wir Ihrem Ver- trag gutschreiben. Überschusssatz Anhand der Überschusssätze ermitteln wir die Höhe der [→] Überschussan- teile für die einzelnen Verträge. Wir legen diese jährlich neu fest und veröf- fentlichen sie im Geschäftsbericht. Unverzüglich Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“. Verantwortlicher Aktuar Ist ein versicherungsmathematisch ausgebildeter Sachverständiger. Jeder Le- bensversicherer muss einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Dieser achtet insbesondere darauf, dass der Versicherer die Garantien gegenüber seinen [→] Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen kann. Verbraucher Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Vermögensverwaltende Fonds Sind Investmentfonds, die in Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffen oder Edelmetallen anlegen. Ziel ist, durch eine ausgewogene Anlage positive Er- träge in allen Marktphasen zu erzielen. Versichertenbestand Anzahl der Versicherten der Alte Leipziger Lebensversicherung. Versicherter Ist die Person, die wir im Hinblick auf die Risiken versichern. Der Versicherte kann jemand anderes sein als der [→] Versicherungsnehmer. Versicherungsfall Liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der eine Leistung durch uns auslöst. Zum Beispiel: Der [→] Versicherte stirbt. Versicherungsjahr Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat, für den wir den Rentenbeginn vereinbart haben. Das bedeutet: Das erste Versicherungsjahr kann weniger als zwölf Monate umfassen. Beispiel: Beginn des Vertrags 01.08., vereinbarter Rentenbeginn 01.05. Dann umfasst das erste Versiche- rungsjahr neun Monate, alle weiteren zwölf Monate. Versicherungsnehmer Schließt mit uns den Versicherungsvertrag. Er ist damit unser Vertragspartner. Versicherungsschein Ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag. Zu Beginn des Vertrags sen- den wir Ihnen den Versicherungsschein. Er enthält wichtige Daten zu Ihrem Vertrag. Zum Beispiel: das versicherte Risiko, den Beginn des Vertrags und den Rentenbeginn. Für Änderungen während der Laufzeit des Vertrags erhal- ten Sie jeweils einen Nachtrag. Bitte heben Sie den Versicherungsschein und die Nachträge gut auf. Seite 27 von 28 [Seite 28] Volatilität Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapiers, einer Währung oder eines Fondskurses über einen längeren Zeitraum. Wir verwenden bei der Intelligen- ten Anlagesteuerung Volatilitäten über einen Zeitraum von einem Monat. Vorsätzlich Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will, dabei die Um- stände seines Handelns kennt und die Folgen bewusst in Kauf nimmt. Seite 28 von 28