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Insurance broker / Private pension insurance in Germany / Policy wording archive

HUK-COBURG Rürup-Rente: the policy wording in full

Fondsgebundene Basisrente mit wählbarem Garantieniveau, garantiertem Rentenfaktor, Rentenbeginn ab 62 und Hinterbliebenenrente aus dem Versorgungskapital, ohne Kapitalwahlrecht und ohne Rückkaufswert.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Everything about this policy

What the policy covers: 70 points, each with its clause

Product and guarantees

PointRuleWording (German)Clause
Traditional annuity with guaranteed interest (general account)not addressed
Unit linked annuity (savings invested in funds)yes„Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock).“§ 3 Abs. 1, page 2
Index participation (surplus used for index participation)not addressed
Hybrid product (general account, guarantee fund and free funds combined)yes„Das Gesamtguthaben setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen“§ 6, page 5
Contribution guarantee at pension start (percentage of premiums paid, quoted in text)yes„Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % betragen.“§ 2 Abs. 1, page 2
Guarantee level selectable and changeable during the termyes„Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das Garantieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern.“§ 14 Abs. 1, page 8
Guaranteed technical interest rate on the savings part (rate quoted in text)yes„auf Basis der Sterbetafel „DAV 2004 R Selekt“ und mit einem Rechnungszins von 0,25 % berechnet“§ 1 Abs. 2, page 1
Pension factor guaranteed at inception (pension per 10,000 euros of fund value)yes„Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen, verwenden wir einen garantierten Rentenfaktor.“§ 1 Abs. 2, page 1
Insurer may reduce the annuity factor later (trustee clause)yes„Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind“§ 26 Abs. 1, page 11
Best of rule: the better of guaranteed and then current annuity basesnot addressed
Surplus participation and share of valuation reservesyes„Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Dies nennen wir Überschussbeteiligung.“§ 4 Abs. 1, page 3
Fund switches possible (number of free switches quoted)yes„Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten.“§ 16 Abs. 1, page 9
Insurer may replace or close funds without consentyes„In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen Fondswechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift“§ 18 Abs. 2, page 10
Expiry management (switch to low risk assets before pension start)yes„Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um.“§ 15 Abs. 1 c), page 9

Pension start and payout

PointRuleWording (German)Clause
Flexible pension start (call period, earlier or later start)yes„Sie können den Rentenbeginn vorziehen.“§ 13 Abs. 1, page 8
Earliest pension start (age quoted in text)yes„Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahrestag, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres folgt.“§ 13 Abs. 1, page 8
Latest pension start (age quoted in text)yes„Der spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahrestag, der auf die Vollendung des 85. Lebensjahres folgt.“§ 13 Abs. 2, page 8
Lump sum option (single payment instead of pension)no„Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht verlangen.“§ 1 Abs. 4, page 1
Notice period to exercise the lump sum option before pension startnot addressed
Partial lump sum at pension start (rest as pension)no„Eine über die in § 1 beschriebenen Leistungen hinausgehende Auszahlung einer Leistung ist nicht möglich. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht.“§ 1 Abs. 11, page 2
Guaranteed payment period (pension continues after death until the end of the period)yes„Liegt der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten Fälligkeitstag der vereinbarten Rentengarantiezeit, bilden wir ein Versorgungskapital in Höhe der noch ausstehenden mit dem Rechnungszins abgezinsten garantierten Renten der Rentengarantiezeit.“§ 1 Abs. 9 Nr. 2, page 2
Capital refund on death after pension startnot addressed
Increasing pension in paymentyes„Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente in der Rentenphase jährlich.“§ 1 Abs. 8, page 2
Commutation of very small pensions (threshold in limit or text)yes, up to the sum insured„Wir sind berechtigt, zu Rentenbeginn eine Kleinbetragsrente abzufinden.“§ 1 Abs. 5, page 1
Care option (higher pension or capital in case of long term care)not addressed
Immediate annuity against a single premiumnot addressed
Unit linked payout phase (fund value stays invested)no„Zu Beginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem sonstigen Vermögen an.“§ 3 Abs. 1, page 2

Death and survivors

PointRuleWording (German)Clause
Death benefit before pension startyes, up to the sum insured„Wir bilden zu diesem Zeitpunkt ein Versorgungskapital. Dieses setzt sich aus dem Garantieguthaben und den unverbindlichen Leistungen aus dem Fondsguthaben sowie eventuellen Überschüssen zusammen.“§ 1 Abs. 9 Nr. 1, page 2
Amount of the death benefit (return of premiums, fund value or minimum, quoted)yes„Das Versorgungskapital wird in eine Rente umgewandelt und an Ihre einkommenssteuerrechtlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.“§ 1 Abs. 10, page 2
Minimum death cover above fund value (for example 101 percent)not addressed
Survivor pension for spouse or partneryes„Wir zahlen eine sofort beginnende, lebenslange Rente.“§ 1 Abs. 10 a), page 2
Orphan pension for dependent childrenyes„Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, zahlen wir eine sofort beginnende, abgekürzte Leibrente für jedes Kind“§ 1 Abs. 10 b), page 2
Joint life annuity (continues to the second person)not addressed
Beneficiary freely designated and changeableno„unbeschadet Absatz 2 keinen Bezugsberechtigten benennen“§ 22 Abs. 4, page 11
Death benefit limited in case of suicide (period quoted)not addressed

Premiums and flexibility

PointRuleWording (German)Clause
Premium holiday or deferral without losing the contractyes„Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen.“§ 8 Abs. 7, page 6
Maximum length of the premium holiday (months quoted)yes„Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten gestundeten Beitrags erfolgen.“§ 8 Abs. 7, page 6
Premium reduction during the termyes„Die Beitragsreduzierung ist möglich, wenn der reduzierte Beitrag jährlich mindestens 300 Euro beträgt.“§ 11 Abs. 4, page 7
Making the policy paid upyes„Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen.“§ 11 Abs. 3, page 7
Additional payments possible at any time (limits in text)yes, up to EUR 500„Eine Zuzahlung muss mindestens 500 Euro betragen.“§ 17 Abs. 3, page 10
Partial withdrawals before pension startno„Eine über die in § 1 beschriebenen Leistungen hinausgehende Auszahlung einer Leistung ist nicht möglich.“§ 1 Abs. 11, page 2
Indexation: scheduled premium increases without health checkyes„Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren laufenden Beitrag erhöhen.“§ 17 Abs. 5, page 10
Indexation right lapses after repeated refusalnot addressed
Waiver of premium on disability as a ridernot addressed
Policy loan or advance on the benefitnot addressed
Change of policyholder possible (for example parent to child)no„die Versicherungsnehmereigenschaft nicht übertragen“§ 22 Abs. 4, page 11

Cancellation, surrender and costs

PointRuleWording (German)Clause
Right of withdrawal after conclusion (period quoted)not addressed
Cancellation by policyholder at any timeyes„Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen.“§ 11 Abs. 1, page 7
Surrender value on cancellation (calculation described)no„Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswertes besteht nicht.“§ 11 Abs. 2, page 7
Surrender charge on cancellation or paid upnot addressed
Acquisition costs spread over at least five yearsyes„Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase.“§ 7 Abs. 3, page 5
Costs stated in the terms or referred to other documents (quoted)yes„Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten, der Verwaltungskosten sowie der anlassbezogenen Kosten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt.“§ 7 Abs. 7, page 5
Insurer waives ordinary terminationnot addressed
Reinstatement after paid up status or holidayyes„Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitragszahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen.“§ 11 Abs. 9, page 7
Transfer of the value to another providernot addressed
Benefits not transferable, pledgeable or commutable (basic pension)yes„Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.“§ 22 Abs. 4, page 11

Tax framework

PointRuleWording (German)Clause
Certified basic pension (Rürup) under German certification lawyes„Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung nach § 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG)“Vorbemerkung, page 1
Certified Riester contract (subsidised pension)not addressed
Austrian premium subsidised pension (section 108g Income Tax Act)not addressed
Minimum lock in before payout (years quoted)not addressed
PIAS (Spanish systematic savings plan) with annuity requirementnot addressed
PPA (Spanish insured pension plan) with guaranteed ratenot addressed
Early access (in Spain after ten years or in exceptional cases)not addressed
Tax favoured lifetime annuity (Spain: insured life annuity)not addressed

Duties and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or pre contractual disclosure for the main covernot addressed
Death benefit limited for war or civil unrestnot addressed
Limitation for nuclear, biological or chemical weaponsnot addressed
Proof of life required for pension paymentsyes„Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie oder der Hinterbliebene noch leben.“§ 19 Abs. 2, page 10
Sustainable investment options namednot addressed
Annual statement on contract value and surplusyes„Sie erhalten von uns zum Ende eines jeden Versicherungsjahres eine Mitteilung nach § 155 VVG.“§ 12 Abs. 1, page 7

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen Rürup-Rente
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Premium Rente Rürup PRRUE 2021.01 V5 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Gleichzeitig sind Sie versicherte Person und Beitragszahler. Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung nach § 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Alters- vorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen- nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. In­halts­ver­zeich­nis § 15 Wie können Sie Ihre Gewinne sichern? § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 16 Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern? § 2 Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern? § 17 Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten? § 3 Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung? § 18 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 19 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 5 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 20 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 21 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 7 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? § 22 Wer erhält die Leistung? § 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 9 Was gilt bei Abschluss einer Start Police? § 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 24 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Vertrags- sprache? § 11 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei § 25 Wo ist der Gerichtsstand? stellen? § 26 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? § 12 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit? § 27 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 13 Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Renten- beginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten? § 28 Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen? § 14 Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge ändern? § 29 Was gilt für das Beschwerdemanagement? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir? • ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben. Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Außer den im Versicherungsschein Die garantierte Rente ergibt sich aus Ihrem Garantieguthaben und dem ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere nicht garan- Rentenfaktor. tierte Leistungen aus Ihren Fonds sowie der Überschussbeteiligung. Lesen Die gesamte Rente ergibt sich aus Ihrem Gesamtguthaben und dem Sie hierzu auch § 3 für die Fondsbeteiligung, sowie § 4 für die Überschuss- Rentenfaktor. beteiligung. (3) Wir können bis zu zwölf Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammen- (1) Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir Ihnen eine le- fassen, falls die monatliche Rente bei Rentenzahlungsbeginn weniger benslange monatliche Leibrente in gleichbleibender oder steigender als 20 Euro beträgt. Höhe. Wir zahlen die Rente vorschüssig an den vereinbarten Fälligkeits- tagen. (4) Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht verlangen. Die Rentenzahlung erhalten Sie frühestens ab Vollendung des 62. Le- (5) Kleinbetragsrente bensjahres. Den genauen Rentenbeginn entnehmen Sie dem Versiche- Wir sind berechtigt, zu Rentenbeginn eine Kleinbetragsrente abzufin- rungsschein. AL5915_PRRUE2021.01_2023.12_V5 den. (2) Um Ihre Rente zum Rentenbeginn zu bestimmen, verwenden wir einen Für das Zahlen einer Abfindung gilt Folgendes: garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor • Die Rente nach den Absätzen 1 bis 4 einschließlich Überschussbetei- •w  ird auf Basis der Sterbetafel „DAV 2004 R Selekt“ und mit einem ligung darf zu Rentenbeginn die Höhe einer Kleinbetragsrente nach Rechnungszins von 0,25 % berechnet. § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 und 4 EStG in Verbindung mit § 93 • gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Guthaben erhalten. Absatz 3 Satz 2 EStG nicht überschreiten. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de [Seite 2] N  ach der derzeitigen Fassung dieser gesetzlichen Regelungen wird (11) Eine über die in § 1 beschriebenen Leistungen hinausgehende Auszah- die maximale Höhe einer Kleinbetragsrente wie folgt ermittelt: lung einer Leistung ist nicht möglich. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. D  as gesamte zu Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital wird (12) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf sei- in eine gleichmäßige monatliche Rente umgewandelt. Beträgt diese ne Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Rente bis zu einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver- des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), ist es eine Kleinbe- bundene Gefahr. tragsrente. V ergleichen Sie zur Überschussbeteiligung auch § 4. § 2 – Was ist das Garantieniveau und wie kann es sich ändern? •B  ei der Berechnung der Kleinbetragsrente rechnen wir alle Ihre Ver- (1) Sie legen zu Beginn Ihrer Versicherung fest, wie groß der Anteil der träge nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 b EStG, die Sie bei uns ab- Summe Ihrer Beiträge ist, der am Ende der planmäßigen Ansparphase geschlossen haben, zusammen. Beträgt diese Rente weniger als 20 garantiert ist. Diesen Anteil nennen wir Garantieniveau der Versiche- Euro monatlich, finden wir den Vertrag ab. rung. Es kann zu Beginn 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % betragen. Wie wir Ihre Beiträge aufteilen, um das gewählte Garantieniveau zu erreichen, •M  it der Abfindung endet der Vertrag. entnehmen Sie § 6. (6) Die Regelungen des Absatzes 5 gelten auch, wenn nach dem vereinbar- (2) Die zum festgelegten Garantieniveau gezahlten Beiträge sind zum Ende ten Rentenbeginn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und sich der Ansparphase zu diesem Garantieniveau garantiert. Voraussetzung dadurch die Rente auf eine Kleinbetragsrente verringert. dafür ist, dass die Versicherung ab dem Zeitpunkt, ab dem dieses Ga- (7) Sie legen zu Beginn der Versicherung Ihr Garantieniveau und damit Ihre rantieniveau gilt, unverändert bis zum Ende der Ansparphase fortgeführt zum Rentenbeginn garantierte Rente fest. Lesen Sie hierzu auch § 2. wird. Ob und wie Sie das Garantieniveau und damit die garantierte Rente im Sie können das Garantieniveau des Vertrags unter bestimmten Voraus- Laufe der Versicherung ändern können, erfahren Sie in § 14. setzungen im Laufe der Zeit ändern. Lesen Sie hierzu § 14. (8) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die (3) Im Laufe der Zeit kann sich das Garantieniveau ändern. Dies kann auf Rente in der Rentenphase jährlich. Die erste Erhöhung führen wir zu unterschiedlichen Wegen geschehen: Beginn des Versicherungsjahres durch, das auf den Beginn der Renten- a) Sie können Ihr Garantieniveau ändern durch zahlung folgt. – die individuelle Gewinnsicherung. Weitere Informationen dazu fin- (9) Leistung bei Tod den Sie in § 15. Sterben Sie, sind die weiteren Folgen abhängig vom Zeitpunkt Ihres – die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge. Weitere Todes: Informationen dazu finden Sie in § 14. 1. Wenn Sie vor dem vereinbarten Beginn der Rente sterben, gilt: b) Wir ändern Ihr Garantieniveau durch die Wahl einer der Optionen Wir bilden zu diesem Zeitpunkt ein Versorgungskapital. Dieses setzt Ablaufmanagement oder automatische Gewinnsicherung. Weitere sich aus dem Garantieguthaben und den unverbindlichen Leistun- Informationen zu diesen Optionen finden Sie in § 15. gen aus dem Fondsguthaben sowie eventuellen Überschüssen zu- c) Das Garantieniveau Ihres Vertrags ändert sich indirekt durch eine der sammen. Lesen Sie zu den unverbindlichen Leistungen auch § 4. in den §§ 13 bis 17 beschriebenen Möglichkeiten. 2. Wenn Sie nach dem vereinbarten Beginn der Rente sterben, gilt: – Liegt der Zeitpunkt des Todes vor dem letzten Fälligkeitstag der § 3 – Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung? vereinbarten Rentengarantiezeit, bilden wir ein Versorgungskapital (1) Ihre Rente bietet in der Ansparphase Versicherungsschutz unter unmit- in Höhe der noch ausstehenden mit dem Rechnungszins abge- telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens zinsten garantierten Renten der Rentengarantiezeit. (Anlagestock). Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die – Liegt der Zeitpunkt des Todes nach dem letzten Fälligkeitstag der die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind und wird gesondert vereinbarten Rentengarantiezeit, endet der Vertrag ohne weitere von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Welchen Anteil Ihrer Bei- Leistungen von uns. träge wir in den Fonds investieren, legen Sie mit der Wahl des Garanti- eniveaus fest. Vergleichen Sie hierzu auch § 2 für Grundsätzliches zum – Haben Sie keine Rentengarantiezeit vereinbart, endet der Vertrag Garantieniveau und § 14 für Änderungen des Garantieniveaus. Zu Be- ohne weitere Leistung von uns. ginn der Rentenzahlung entnehmen wir dem Anlagestock die auf Ihren (10) Art der Leistung bei Tod Vertrag entfallenden Anteile und legen deren Wert in unserem sonstigen Vermögen an. Das Versorgungskapital wird in eine Rente umgewandelt und an Ihre einkommenssteuerrechtlich versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (2) Als Wert eines Anteils gilt sowohl beim Kauf von Fondsanteilen wie auch ausgezahlt. Maßgeblich ist dabei der jeweilige Status des Empfängers bei Entnahmen aus dem Fonds der Rücknahmepreis des von Ihnen ge- der Leistung zum Zeitpunkt Ihres Todes: wählten Fonds. Den jeweiligen Bewertungsstichtag entnehmen Sie Ab- satz 7. a) Hinterbliebene nach § 22 Absatz 3 Nummer 1 (3) Die Erträge, die aus den in den Fonds enthaltenen Vermögenswerten Wir zahlen eine sofort beginnende, lebenslange Rente. erzielt werden, fließen unmittelbar den Fonds zu und erhöhen damit den b) Hinterbliebene nach § 22 Absatz 3 Nummer 2 Wert der Anteile. Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keinen Ehegatten oder einge- (4) Da die Wertentwicklung der Anteile nicht vorauszusehen ist, können tragenen Lebenspartner, zahlen wir eine sofort beginnende, abge- wir die Höhe der Rente aus Ihrem Fondsguthaben vor dem Beginn der kürzte Leibrente für jedes Kind, solange es mindestens eine der in § Rentenzahlung nicht garantieren. Sie haben die Chance, insbesondere 22 Absatz 3 Nummer 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, längs- bei Kurssteigerungen der Anteile, einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei tens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem erstmalig keine dieser Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Risiko der Wertmin- Voraussetzungen mehr erfüllt wird. derung. Wertminderungen bis hin zum Totalverlust des Fondsguthabens können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds entstehen. c) keine berechtigten Hinterbliebenen Lesen Sie hierzu auch § 18. Das bedeutet, dass die Rente je nach Ent- Sind zum Zeitpunkt Ihres Todes keine einkommensteuerrechtlich wicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks höher oder niedriger versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, endet die Ver- ausfallen wird. sicherung, ohne dass eine Leistung fällig wird. (5) Die Höhe der Rente aus dem Fondsguthaben ist vom Wert der auf Ihre Für die Bestimmung der Renten legen wir die bei Rentenbeginn für das Versicherung entfallenden Anteile abhängig. Den Geldwert ermitteln wir, Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen zu Grunde. Die monatli- indem wir die Anzahl der Anteile Ihrer Versicherung mit dem am jewei- chen Renten zahlen wir an den vereinbarten Fälligkeitstagen in gleich ligen Bewertungsstichtag gültigen Geldwert eines Anteils multiplizieren. bleibender oder steigender Höhe. Dieser Wert wird auch als Rücknahmepreis bezeichnet. Den jeweiligen Die Absätze 3 bis 5 gelten ebenfalls für Renten, die an Ihre Hinterblie- Bewertungsstichtag entnehmen Sie Absatz 7. benen gezahlt werden. (6) Die Leistungen aus der Versicherung erbringen wir als Geldleistung. [Seite 3] (7) Den Tag, zu dem wir Ihre Beiträge in Fondsanteile oder Ihre Fondsantei- • schreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche- le in Geld umwandeln, nennen wir Bewertungsstichtag. Wir verwenden rungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder für die Umwandlung den zu diesem Tag gültigen Wert des jeweiligen • führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu (Min- Fonds. Wir verwenden verschiedene Bewertungsstichtage: destzuführung). a) Der Bewertungsstichtag für Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindestbei- – die Wertermittlung bei Umschichtungen im Rahmen der individuel- tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs- len Gewinnsicherung, verordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese Min- – die Wertermittlung des Fondsguthabens, das bei einem Shift nach destzuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin in § 16 übertragen wird, Ausnahmefällen reduziert werden. – die Bestimmung der Anzahl der Anteile des gewählten Fonds, auf Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) den der Geldwert bei einem Shift nach § 16 übertragen wird, Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über ist der von Ihnen gewünschte Termin der Gewinnsicherung oder des mehrere Jahre auszugleichen. Shift. Er ist jedoch frühestens der erste Börsentag, der auf den Ein- Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der gang Ihres Antrags folgt. Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Aus- b) Der Bewertungsstichtag für nahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. – die Wertermittlung bei einem Todesfall in der Ansparphase ist der erste Börsentag nach Eingang der Meldung. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung  Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus c) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. – bei der Beitragszahlung, Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? – beim Leisten von Zuzahlungen, (3) Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen – beim Zuteilen von Überschüssen, zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. – bei Entnahme von Verwaltungskostenanteilen, – bei Beendigung der Versicherung durch Kapitalabfindung einer Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschussbe- Kleinbetragsrente nach § 1 Absatz 5, teiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. – beim Durchführen der automatischen Gewinnsicherung, (4) Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach – beim Durchführen des Ablaufmanagements, einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede ist der erste Börsentag des jeweiligen Monats, zu dem die genannten Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von Aktionen durchgeführt werden. Überschüssen beigetragen hat. d) Der Bewertungsstichtag für die Wertermittlung der Fondsanteile Wir ordnen Ihre Versicherung – bei Rentenbeginn für die Bestimmung der Rentenhöhe, • vor Beginn der Rentenzahlung der Bestandsgruppe der fondsgebun- ist der erste Börsentag des Monats, vor dem Monat des Rentenbe- denen Lebensversicherungen zu. ginns. Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer kol- Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, keine Wert- lektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der Be- ermittlung vornehmen, nehmen wir die Bewertung grundsätzlich zum standsgruppe der fondsgebundenen Lebensversicherungen für Kol- nächsten Börsentag vor, an dem eine Bewertung möglich ist. lektive zu. Neben den hier festgelegten Bewertungsstichtagen können wir zusätz- • ab Rentenbeginn der Bestandsgruppe der Rentenversicherungen zu. liche Bewertungsstichtage einführen. Unberührt bleibt dann Ihre Mög- Wird für Ihre Versicherung eine Sonderkondition auf Grund einer kol- lichkeit, die Bewertung ausschließlich zu den bisherigen Bewertungs- lektivrechtlichen Vereinbarung angewendet, ordnen wir sie der Be- stichtagen zu verlangen. standsgruppe der Rentenversicherungen für Kollektive zu. § 4 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Den Tarif und eine gegebenenfalls angewendete Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der Über- Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir ver- schussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. öffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versicherung gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem Tarif und Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen: Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den Geschäfts- •W  ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- bericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf unserer Web- wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2. site. •W  ie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die (5) Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag Absätze 3 bis 5. des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschussdeklara- •W  ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem tion. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und Sonder- Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6. kondition. •W  ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 bis 10. beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert. •W  arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrags Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 11. Vertrag zu? •W  ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie (6) Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der dazu Absatz 12. Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven. Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- wenden wir diesen? Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Vo- PRRUE 2021.01 V5 (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unter- raussetzung dafür ist: nehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichts- rechtlichen Vorschriften. • Es entstehen Bewertungsreserven. Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüberschus- • Die Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrechtli- ses chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen. [Seite 4] Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich Zuteilung ermitteln wir diesen Wert Zum Zeitpunkt der Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreser- • f ür den Zeitpunkt der Beendigung der Ansparphase. ven vergleichen wir den für Ihren Vertrag zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven mit dem aktuellen Wert der Sockelbeteiligung. Den D  ie Ansparphase endet jeweils höheren Wert teilen wir Ihrem Vertrag zu. – bei Ihrem Tod. Garantieniveau 0 % – bei Rentenbeginn. Beträgt das Garantieniveau seit Beginn der Versicherung bis zur Be- •w  ährend der Rentenphase. Wir ermitteln ihn erstmals ein Jahr nach endigung der Ansparphase immer 0 % und wurden keine Gewinnsi- Rentenbeginn jeweils für das Ende eines Versicherungsjahres. cherungen nach § 15 vorgenommen, entsteht kein Garantiekapital. In Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret diesen Fällen ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven Null. durch? (8) Verwendung der Überschüsse in der Ansparphase (7) Überschüsse in der Ansparphase Vor dem vereinbarten Rentenbeginn erwerben wir mit den zugeteilten 1. Laufende Überschussanteile laufenden Überschussanteilen Anteile an den von Ihnen gewählten In- vestmentfonds. Bitte lesen Sie hierzu § 3 Absatz 1. Diese Versicherung erhält vor dem vereinbarten Rentenbeginn laufende Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Kostenüberschussanteile Wenn Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn sterben, wird ein vorhan- monatlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Beginn denes Fondsguthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüber- der Versicherung durch. schuss nach Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewer- tungsreserven nach Absatz 7 Nummer 3 entsprechend § 1 Absätze 9 Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn und 10 verwendet. eines Monats vorhandenen Garantieguthabens. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird aus einem vorhandenen Fonds- Den Kostenüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn guthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss nach eines Monats vorhandenen Fondsguthabens. Absatz 7 Nummer 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreser- 2. Schlussüberschuss ven nach Absatz 7 Nummer 3 einmalig eine sofort beginnende Rente berechnet. Dafür verwenden wir die bei Vertragsbeginn vereinbarten Zu den Überschussanteilen nach Nummer 1 kann bei Ihrer Versiche- Rechnungsgrundlagen. rung ein Schlussüberschuss bei folgenden Anlässen hinzukommen: Zum Zeitpunkt Diese Rente bildet zusammen mit einer Rente aus Garantieguthaben die neue ab Rentenbeginn garantierte Rente. Dafür gilt die vereinbarte •d  es vereinbarten Rentenbeginns Rentengarantiezeit. • Ihres Todes Zu den Bewertungsstichtagen lesen Sie bitte § 3 Absatz 7. Bei Tod erhalten Sie einen Schlussüberschuss nur dann, wenn gilt: Der (9) Überschüsse in der Rentenphase Zeitpunkt des Todes liegt 1. Laufende Überschussanteile • in den letzten 4 Jahren der Ansparphase und Diese Versicherung erhält nach dem vereinbarten Rentenbeginn lau- •m  indestens 5 Jahre nach dem Versicherungsbeginn. fende Überschussanteile. Wir teilen diese Zins- und Risikoüberschus- Die Höhe des Schlussüberschusses berechnen wir wie folgt: santeile monatlich zu. Die Risikoüberschussanteile nennen wir auch Rentenbonus. Die erste Zuteilung führen wir zum vereinbarten Renten- Wir ermitteln für Ihre Versicherung monatlich einen widerruflichen beginn durch. Schlussüberschuss-Anteil nach versicherungsmathematischen Grund- sätzen. Dieser ergibt sich aus der Summe Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des jeweils zu Beginn eines Monats vorhandenen Garantieguthabens. •d  es widerruflichen Schlussüberschuss-Anteils des vorherigen Monats verzinst mit der jeweils festgelegten Gesamtverzinsung und Den Risikoüberschuss berechnen wir in Prozent der jeweils zu Beginn eines Monats anteilig garantierten Rente. •d  er Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem jeweils festgelegten Schlussüberschuss-Anteilsatz. 2. Beteiligung an Bewertungsreserven Die Bemessungsgrundlage für den Schlussüberschuss-Anteil ist das Auch in der Rentenphase teilen wir Ihrem Vertrag jedes Jahr am Ver- Garantieguthaben der Versicherung zu Beginn des jeweiligen Monats. sicherungsjahrestag Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung. Die Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Schlussüberschusses wird der dann erste Zuteilung führen wir ein Jahr nach Beginn der Rentenphase durch. aktuelle Schlussüberschuss-Anteil Ihrer Versicherung mit dem dann gültigen Schlussüberschuss-Faktor multipliziert. Durch diesen Faktor Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ka- berücksichtigen wir, dass die Beteiligung am Schlussüberschuss vom pitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann Kapitalmarkt abhängig ist. Die Höhe des Schlussüberschusses kann demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche Rege- Null sein. lungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. 3. Beteiligung an Bewertungsreserven (10) Verwendung der Überschüsse in der Rentenphase Zusätzlich ermitteln wir für Ihren Vertrag bei Beendigung der Anspar- phase den für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den 1. Zinsüberschuss Bewertungsreserven. Dabei halten wir uns an die jeweils geltende ge- Sie vereinbaren mit uns bei Abschluss des Vertrags, wie die Zinsüber- setzliche Regelung. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in schussanteile in der Rentenphase verwendet werden sollen. Bis zum Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Ende der Ansparphase haben Sie jederzeit das Recht, die Art der Über- Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteili- schussverwendung zu wechseln. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeit gung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase noch einmal hin. Sockelbeteiligung Sie können zwischen folgenden Arten der Überschussverwendung wäh- len: Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der Ka- pitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann a) flexible Rente demnach auch Null sein. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können Wir teilen die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berechneten wir in Abhängigkeit von unserer Ertragslage eine Sockelbeteiligung an Zinsüberschussanteile so auf, dass sich eine gleich bleibende Rente den Bewertungsreserven festlegen. Dies tun wir jährlich im Rahmen aus Überschüssen ergibt. Bei der Berechnung dieser Rente setzen der Überschussdeklaration. Die Höhe der Sockelbeteiligung ist von der wir voraus, dass der Zinsüberschusssatz in der gesamten Renten- tatsächlichen Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven unab- phase gleich bleibt. Ändern wir diesen Überschusssatz, ändert sich hängig. auch die Höhe der flexiblen Rente. [Seite 5] b) dynamische Rente § 7 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? Wir wandeln die in der Rentenphase für Ihre Versicherung berech- (1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um neten Zinsüberschussanteile jeweils zum Zeitpunkt der Zuteilung in • Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten. eine Rente aus Überschüssen um. D  as Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksich- Die dynamische Rente kann in der Rentenphase nicht sinken. tigt. Für eine Rente aus Überschüssen nach a) und b) gilt: • anlassbezogene Kosten. Dies sind im Rahmen des Versorgungsaus- •W  ir zahlen sie zusätzlich zur Rente, die wir aus dem bei Rentenbeginn gleichs die vom Gericht auf Grund der Teilungsordnung festgelegten vorhandenen Gesamtguthaben ermittelt haben, aus. Euro-Beträge. •B  eim Ermitteln der Rente aus Überschüssen verwenden wir die bei Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen. (2) Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form 2. Risikoüberschuss eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitragssumme. Wir zahlen die in der Rentenphase Ihrer Versicherung berechneten Risi- (3) Die Abschluss- und Vertriebskosten verteilen wir über einen Zeitraum koüberschussanteile mit der nächsten Rentenrate aus. von fünf Jahren, aber höchstens bis zum Ende der Ansparphase. 3. Beteiligung an den Bewertungsreserven Haben Sie die „Start Police“ eingeschlossen, verteilen wir die Ab- schluss- und Vertriebskosten über einen verlängerten Zeitraum von Wir zahlen Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven aus. zehn Jahren. Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan- Wir entnehmen diese Kosten Ihren laufenden Beiträgen. tieren? (4) Bei Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung verrechnen wir die (11) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Abschluss- und Vertriebskosten mit dem Einmalbeitrag. Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des (5) Beim Ermitteln der Werte für unsere Bilanz wenden wir auf Ihre Versi- Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten. cherung das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstel- lungsverordnung (DeckRV) an. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen. Verrechnen der Verwaltungskosten (6) Die Verwaltungskosten fallen verteilt während der gesamten Versiche- Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? rungsdauer an. Sie setzen sich zusammen aus (12) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht: • den Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags bei uns und •d  en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen Bewer- • den Fondskosten. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft für tungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir nach den die Fondsverwaltung erhoben. Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags •d  ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung ge- hörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif und Wir ermitteln sie Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. • in der Ansparphase als monatliche Kosten in Prozent des gebildeten Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn auch Kapitals. Das gebildete Kapital ist die Summe aus dem jeweils vorhan- auf unserer Website. denen Garantie- und Fondsguthaben. Wir entnehmen diese Kosten dem jeweiligen Guthaben. Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei be- rücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags. • in der Rentenphase in Prozent der gezahlten Rente. Wir entnehmen diese Kosten dem Deckungskapital. § 5 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Fondskosten Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos- Die Fondskosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesellschaften sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Ver- erheben laufende Kosten für jeden Fonds in Prozent Ihres jeweiligen sicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann Fondsguthabens. Die Fondskosten sind bereits in der Wertentwicklung entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie kön- der Fonds berücksichtigt. nen in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informatio- Wir teilen die Fonds in Kostengruppen auf. Im Produktinformationsblatt nen dazu finden Sie in § 8 Absatz 2 und 3 sowie § 10. nennen wir Ihnen die höchst möglichen Prozentsätze der jährlichen Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des ersten Tages und endet um Fondskosten des aus Fondsguthaben gebildeten Kapitals und der ein- 24.00 Uhr des letzten Tages der vereinbarten Dauer des Vertrags. zelnen Kostengruppen. Höhe der Kosten § 6 – Wie verwenden wir Ihre Beiträge? (7) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten, der Ver- Nach Abzug der Kosten nach § 7 führen wir den verbleibenden Anteil Ihrer waltungskosten sowie der anlassbezogenen Kosten entnehmen Sie Beiträge dem Gesamtguthaben zu. Das Gesamtguthaben setzt sich aus fol- dem Produktinformationsblatt. genden Komponenten zusammen: Folgen der Kostenverrechnung für Sie •G  arantieguthaben: Dies ist das Guthaben, das wir benötigen um die Garan- tie Ihres Vertrags zu finanzieren. (8) Durch die beschriebene Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos- ten sind in der Anfangszeit nur geringe Beträge nach § 11 Absatz 8 •F  ondsguthaben: Dies ist das Guthaben, das Ihre Fondsanteile zum jewei- vorhanden, um eine beitragsfreie Rente zu bilden. ligen Kurswert bilden. Nähere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen sowie zu deren Mit der Wahl des Garantieniveaus bestimmen Sie, wie wir Ihre zukünftigen jeweiligen Höhen finden Sie in der Garantiewerttabelle. Diese erhalten Beiträge auf diese beiden Komponenten aufteilen. Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein. Den Betrag, der Ihrem Garantieguthaben zugerechnet wird, berücksichtigen Kosten für eine Erhöhung Ihres Beitrags, für die Dynamisierung und wir zum Termin der Beitragsfälligkeit. für Zuzahlungen Den Betrag, der dem Fondsguthaben zugerechnet wird, investieren wir (9) Erhöhen Sie Ihren Beitrag, leisten Sie eine Zuzahlung oder führen wir PRRUE 2021.01 V5 in Fonds. Dabei legen wir das zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit gültige eine vereinbarte Dynamisierung durch, erheben wir erneut Kosten nach Verhältnis für die Fondsanlage der Beiträge zu Grunde. Beim Ermitteln des Absatz 1. jeweiligen Bewertungsstichtages nach § 3 Absatz 7 c) gehen wir von einer • Bei Erhöhungen Ihres Beitrags und bei Dynamisierungen verteilen wir Beitragszahlung zum Termin der Beitragsfälligkeit aus. die Abschluss- und Vertriebskosten wie in den Absätzen 2 bis 5 be- Für Beitragserhöhungen und Zuzahlungen lesen Sie bitte § 17. schrieben. [Seite 6] •B  ei Zuzahlungen entnehmen wir der Zuzahlung zum Zeitpunkt der § 9 – Was gilt bei Abschluss einer Start Police? Einrechnung einmalig Abschluss- und Vertriebskosten. (1) Bei der „Start Police“ haben Sie die Möglichkeit zu Beginn verminderte Die Verwaltungskosten fallen wie in Absatz 6 beschrieben an. Beiträge zu zahlen. Dies nennen wir Startphase. Sie setzt sich aus einer konstanten Phase und einer anschließenden Steigerungsphase zusam- § 8 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? men. In der Steigerungsphase steigt der Beitrag stufenweise an. Diese (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem Beitragssteigerungen vereinbaren wir mit Ihnen zu Vertragsbeginn. Die einzigen Beitrag (Einmalbeitrag), durch Monatsbeiträge, Vierteljahres- Steigerungsphase endet in einem vereinbarten Versicherungsjahr. In der beiträge, Halbjahresbeiträge oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) Zielphase zahlen Sie den Zielbeitrag. Dieser Beitrag ist konstant. zahlen. Für die hier genannten Zahlweisen sind für Ihren Vertrag Min- (2) Sie haben mit der „Start Police“ bereits ab Versicherungsbeginn den destbeiträge festgelegt. Wird der Mindestbeitrag erreicht, können Sie Versicherungsschutz in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beiträge in gewünschter Weise zahlen. die Beiträge wie vertraglich vereinbart zahlen. Den zu Vertragsbeginn (2) Den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie vereinbarten Beitragsverlauf mit den Beiträgen für Start- und Zielphase unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn je- finden Sie im Versicherungsschein. Die Erhöhungen des Beitrags erfol- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein gen jeweils zum Jahrestag der Versicherung. angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Alle weiteren Beiträge (Fol- (3) Im Vergleich zu einem für die gesamte Beitragszahldauer gleichblei- gebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungs- benden Beitrag, zahlen Sie nach Ende der Startphase einen höheren periode fällig (Fälligkeitstag). Die Versicherungsperiode ist abhängig von Beitrag. der Zahlweise der Beiträge. Die Versicherungsperiode umfasst bei (4) Während der Startphase haben Sie jeweils zum Jahrestag der Versiche- • J ahresbeiträgen ein Jahr, rung das Recht, die Startphase vorzeitig zu beenden. •M  onatsbeiträgen einen Monat, Machen Sie während der Startphase von Ihrem vorzeitigen Umwand- lungsrecht keinen Gebrauch, so beginnt die Zielphase zum vertraglich •V  ierteljahresbeiträgen drei Monate und vereinbarten Zeitpunkt. •H  albjahresbeiträgen ein halbes Jahr. (5) Bei einem vorzeitigen Ende der Startphase, tritt Ihre Versicherung früher Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder bei beitragsfreien Verträgen be- in die Zielphase ein. trägt die Versicherungsperiode einen Monat. Je früher Ihre Versicherung in die Zielphase wechselt, desto geringer (3) Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2 und Absatz 8) alles getan, wird der Zielbeitrag. Der Zielbeitrag wird bei einem Wechsel nach den damit der Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig. versicherungsmathematischen Grundsätzen der Tarifkalkulation für Ih- Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto (Lastschriftver- ren Vertrag neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir die zum Zeitpunkt fahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen rechtzeitig: des vorzeitigen Endes der Startphase noch ausstehenden Abschluss- und Vertriebskosten. Wir verrechnen sie ab diesem Zeitpunkt für Ihre •W  ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider- Versicherung wie in § 7 Absatz 3 beschrieben. sprechen einer berechtigten Einziehung nicht. (6) Die Möglichkeit der Beitragsstundung nach § 8 Absatz 7 besteht in der •W  ir können den Beitrag am Fälligkeitstermin nicht einziehen und Sie Startphase nur eingeschränkt. Das Gesamtguthaben des Vertrags ist haben das nicht zu vertreten. Darauf senden wir Ihnen eine Aufforde- dafür in der Startphase selten hoch genug. rung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unverzüglich nach dieser Aufforderung. Auf Grund der Tarifbesonderheit ist auch nach der Startphase – insbe- sondere in den ersten Jahren – kein ausreichend hohes Gesamtgutha- Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens ben vorhanden. Daher kann die Möglichkeit der Beitragsstundung nach verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten. § 8 Absatz 7 auch danach noch eingeschränkt sein. Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben. (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen. § 10 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? (5) Die Pflicht zur Beitragszahlung endet mit Ihrem Tod, spätestens mit Ab- Einlösungsbeitrag lauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung. (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir (6) Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene Bei- vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Wir träge mit dieser Leistung verrechnen. sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Stundung (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch (7) Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen. nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten Sie gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung •d  urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig •d  urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein beglichen haben. auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem Um- Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen, fang bestehen. dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung Folgebeitrag um die ausstehenden Beiträge gekürzt. (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder die gestundeten Beiträge nicht recht- Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig. zeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Gesamtguthaben Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge Wochen. erreicht hat. (4) Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der In der oben genannten schriftlichen Vereinbarung wird festgelegt, wie Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen: dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den Ver- trag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 11 gelten entspre- •S  ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den vereinbarten Zeitraums der Stundung nach. angeforderten Betrag nach, so wird die Kündigung wieder unwirksam. •S  ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von Tritt ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und 48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ra- Ihrer Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versiche- ten nach. rungsschutz. (8) Sie müssen die gestundeten Beiträge rechtzeitig zum jeweils vereinbar- (5) Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung ten Termin nachzahlen. Lesen Sie dazu auch Absatz 3 und § 10. in Verzug, gilt Folgendes: [Seite 7] • Tritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, Nachteile und Vorteile einer Kündigung, Beitragsreduzierung oder Bei- bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön- tragsfreistellung nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech- (8) Die Kündigung, Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Ihrer Ver- nen. sicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile haben. • Tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, Nachteile: entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von Ab- (6) Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir schluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 7. Durch diese Ver- rechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge vorhanden § 11 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung sein, um eine reduzierte oder beitragsfreie garantierte Rente zu bilden. kündigen, Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung bei- tragsfrei stellen? Auch in den folgenden Jahren steht dafür möglicherweise nur ein Be- trag zur Verfügung, der geringer ist als die Summe der eingezahlten Kündigung Beiträge. (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen das Garantieniveau für be- Versicherungsperiode kündigen. Nach dem Beginn der Rentenzahlung reits eingezahlte Beiträge sinkt. Lesen Sie dazu Absatz 11. können Sie Ihre Versicherung nicht mehr kündigen. Vorteile: Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht (2) Mit der Kündigung wandelt sich Ihre Versicherung in eine beitragsfreie mehr, können Sie Beiträge sparen. Versicherung nach den Absätzen 3 und 6 um. Ihre Entscheidung: Eine Versicherung gegen Einmalbeitrag und Verträge, die bereits bei- tragsfrei gestellt wurden, bestehen unverändert fort. Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung, Beitragsredu- zierung oder Beitragsfreistellung gegenüber einer unveränderten Fort- Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswertes besteht nicht. setzung Ihres Vertrags ab. Sie können einen beitragsfrei gestellten Vertrag unter den Vorausset- zungen nach Absatz 9 durch die Wiederaufnahme der Beitragszahlung Hilfe zur Entscheidung: beitragspflichtig fortführen. Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die Garantie- Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung wert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere Informatio- nen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe. (3) Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie auch Ihren Beitrag reduzieren oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Dies Wiederaufnahme der Beitragszahlung können Sie jederzeit in Textform zum Schluss der Versicherungsperiode (9) Sie können bei einer Versicherung mit reduziertem Beitrag oder einer tun. beitragsfrei gestellten Versicherung jederzeit beantragen, die Beitrags- (4) Die Beitragsreduzierung ist möglich, wenn der reduzierte Beitrag jähr- zahlung mit erhöhtem Beitrag wieder aufzunehmen. Dabei gilt: lich mindestens 300 Euro beträgt. • Die Beitragszahlung mit dem erhöhten Beitrag setzt zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit ein. (5) Die Beitragsfreistellung können Sie auch befristen. • Die Leistung wird zum nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu er- Befristen heißt: Wenn Sie die Beitragsfreistellung beantragen, nennen mittelt. Sie uns bereits einen Termin, zu dem Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen wollen. Ist die Beitragsfreistellung durchführbar, vereinba- • Die Beitragszahlweise wird beibehalten. ren wir mit Ihnen für den gewünschten Zeitraum eine Beitragspause. • Betrug bei einer Beitragsfreistellung das Garantieniveau zuvor weniger Am Ende der Beitragspause führen wir eine Wiederaufnahme der Bei- als 90 %, gilt dieses Garantieniveau auch für die zukünftigen Beiträge. tragszahlung nach Absatz 9 durch. Anderenfalls können wir das Garantieniveau für zukünftige Beiträge Bitte beachten Sie: Es gibt Fälle, bei denen die Wiederaufnahme der reduzieren. Beitragszahlung nach der Beitragspause nicht durchführbar ist. Bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach der Kündigung, Bei- (6) Die Beitragsreduzierung und die Beitragsfreistellung der Versicherung tragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, garantieren wir Ihnen die haben unter anderem folgende Auswirkungen: bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen der Premi- um Rente Rürup – insbesondere Sterbetafel und Rechnungszins. a) Die neu ermittelte Rente ist niedriger als zuvor. Möchten Sie die garantierte Leistung wiederherstellen, haben Sie fol- b) Die Fondsanteile bleiben erhalten. gende Möglichkeiten: Sie können Beträgt jedoch Ihr aktuelles Garantieniveau 90 %, können Ihre zu die- • die Ansparphase verlängern. Lesen Sie dazu § 13 Absätze 2 bis 5. sem Garantieniveau eingezahlten Beiträge nicht mehr zu 90 % ga- rantiert sein. In diesem Fall schichten wir Fondsguthaben in Garan- • Fondsguthaben in Garantieguthaben umschichten. Lesen Sie dazu tieguthaben um, um diese Garantie wieder herzustellen. Falls nicht § 15 Absatz 1. genügend Fondsguthaben dafür vorhanden ist, schichten wir das • Zuzahlungen leisten. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 2 bis 4. vorhandene Fondsguthaben komplett in das Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzierbare Garantie. Diese kann • die Beiträge erhöhen. Lesen Sie dazu § 17 Absätze 5 bis 7. niedriger als die bisherigen 90 % sein. § 12 – Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslauf- Die neue Höhe der garantierten Rente berechnen wir: zeit? • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (1) Sie erhalten von uns zum Ende eines jeden Versicherungsjahres eine • für den Zeitpunkt der Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung Mitteilung nach § 155 VVG. Darin informieren wir Sie vor Rentenbeginn unter anderem über: • unter Zugrundelegung des Garantieguthabens mit Berücksichtigung von Absatz 6 b) abzüglich offener Beiträge. • den Wert des Garantieguthabens  Das Garantieguthaben entspricht dabei nach § 169 des Versiche- • den jeweils aktuellen Anteilswert der Fonds rungsvertragsgesetzes (VVG) dem Deckungskapital, welches wir be- • den Wert des Fondsguthabens nötigen, um die Garantie Ihres Vertrags zu finanzieren. Es ist nach PRRUE 2021.01 V5 anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rech- Diesen geben wir als Stückzahl von Anteilsscheinen und als Euro- nungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Betrag an. Keine Beitragsrückzahlung (2) Sie erhalten von uns jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres eine Mitteilung nach § 7a AltZertG. Darin informieren (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. wir Sie unter anderem über: [Seite 8] • die Verwendung der gezahlten Beiträge Flexibler Rentenbeginn und Sicherungsmechanismen • die Höhe des gebildeten Kapitals (4) Haben Sie die automatische Gewinnsicherung nach § 15 eingeschlos- sen, Dieses ergibt sich aus dem Garantieguthaben und den unverbindli- chen Werten aus dem aktuellen Fondsguthaben, dem Schlussüber- • läuft diese in der verlängerten Ansparphase weiter. Sie haben weiter- schuss und der Beteiligung an den Bewertungsreserven. hin die Möglichkeit, die Option zu- oder abzuwählen. • die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen Kosten •p  assen wir das Verfahren der automatischen Gewinnsicherung ent- sprechend der verlängerten Ansparphase an. • die erwirtschafteten Erträge (5) Haben Sie das Ablaufmanagement nach § 15 eingeschlossen, passen •d  as nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenzahlung voraussicht- wir das Verfahren des Ablaufmanagements entsprechend der geänder- lich zur Verfügung stehende Gesamtkapital ten Ansparphase an. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, diese Option Wir informieren Sie ebenfalls darüber, ob und wie wir ethische, soziale zu- oder abzuwählen. und ökologische Belange berücksichtigen, wenn wir Ihre Beiträge inves- Anpassung der Rentengarantiezeit tieren. (6) Sie können die vereinbarte Rentengarantiezeit um volle Jahre verkürzen (3) Den aktuellen Anteilswert der Fonds erfahren Sie aus den Veröffentli- oder verlängern. Passen Sie Ihre Rentengarantiezeit an, gilt Folgendes: chungen der Fondsgesellschaften und der Fachpresse. Außerdem stel- len wir Ihnen im Internet eine Fondsübersicht unter www.huk.de/fonds •D  ie neue Rentengarantiezeit muss mindestens ein Jahr betragen. zur Verfügung. • Ihr rechnungsmäßiges Alter zum Ende der Rentengarantiezeit darf 92 (4) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung jederzeit an. Jahre nicht überschreiten. •D  er Antrag auf Anpassung der Rentengarantiezeit muss bis spätes- § 13 – Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie den Ren- tens einen Monat vor Fälligkeit der ersten Rente in Textform bei uns tenbeginn sowie Ihre Rentengarantiezeit flexibel gestalten? eingegangen sein. Vorziehen des Rentenbeginns Die garantierte Leistung der Versicherung verändert sich durch die An- (1) Sie können den Rentenbeginn vorziehen. Ziehen Sie Ihren Rentenbe- passung der Rentengarantiezeit: ginn vor, gilt Folgendes: •E  ine Verlängerung führt zu einer verringerten garantierten Rente. • Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres- •E  ine Verkürzung führt zu einer erhöhten garantierten Rente. tag, der auf die Vollendung Ihres 62. Lebensjahres folgt. Geänderter Rentenfaktor • Der Antrag auf Vorziehen der Leistung muss bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn in Textform bei uns ein- (7) Den zum geänderten Rentenbeginn beziehungsweise den wegen der gegangen sein. geänderten Rentengarantiezeit gültigen Rentenfaktor ermitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei legen wir die bei • Die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die vorge- Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen zu Grunde. zogene Rente. Die Gesamtrente bestimmen wir nach § 1 Absatz 2 mit dem geänderten Durch das Vorziehen des Rentenbeginns verringert sich Rentenfaktor. • das Garantieguthaben zu Rentenbeginn. § 14 – Wie können Sie das Garantieniveau für zukünftige Beiträge än- • die garantierte Rente. dern? Hinausschieben des Rentenbeginns (1) Sie haben in der Ansparphase grundsätzlich die Möglichkeit, das Garan- (2) Sie können den Rentenbeginn hinausschieben. Schieben Sie Ihren Ren- tieniveau für zukünftige Beiträge zu ändern. Im Folgenden verstehen tenbeginn hinaus, gilt Folgendes: wir unter Garantieniveau stets das Garantieniveau für die zukünftigen Beiträge. • Der spätmöglichste Rentenbeginn ist der erste Versicherungsjahres- tag, der auf die Vollendung des 85. Lebensjahres folgt. a) Wollen Sie auf das Garantieniveau von 90 % wechseln, ist das erst nach Tilgung aller Abschluss- und Vertriebskosten möglich. In allen • Der Antrag auf Hinausschieben der Leistung muss bis spätestens ei- anderen Fällen ist ein Wechsel jederzeit möglich. nen Monat vor dem ursprünglichen Rentenbeginn in Textform bei uns eingegangen sein. b) Wollen Sie Ihr aktuelles Garantieniveau ändern und beträgt es aktuell 90 % beachten Sie bitte: Ihre zu diesem aktuellen • Die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit gilt auch für die hin- Garantieniveau eingezahlten Beiträge sind zum Zeitpunkt der ausgeschobene Rente. Allerdings darf bei lebenslanger Rente Ihr Änderung und auch später gegebenenfalls nicht zu 90 % ga- rechnungsmäßiges Alter zum Ende der Rentengarantiezeit 92 Jahre rantiert. nicht überschreiten. Sonst wird die Rentengarantiezeit entsprechend angepasst.  Um Ihnen dennoch eine möglichst hohe Garantie der bisherigen Beiträge zu gewähren, schichten wir entsprechend Fonds- in Ga- (3) Zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn befindet sich der Vertrag rantieguthaben um. Falls nicht genügend Fondsguthaben vorhanden im beitragspflichtigen oder beitragsfreien Zustand. ist, schichten wir das vorhandene Fondsguthaben komplett in das Schieben Sie Ihren Rentenbeginn hinaus, ändert sich der Zustand Ihres Garantieguthaben um. So erreichen wir die maximal finanzierbare Vertrags nicht. Garantie. Zahlen Sie in der verlängerten Ansparphase weiter Beiträge entstehen c) Haben Sie die Sonderkondition „Direkt“ vereinbart, ist ein Wechsel Kosten nach § 7. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Versicherung zwischen den Garantieniveaus jederzeit uneingeschränkt möglich. beitragsfrei zu stellen. Lesen Sie dazu § 11. Es findet keine Umschichtung von Fonds- in Garantieguthaben statt. Durch das Hinausschieben des Rentenbeginns erhöht sich (2) Nach Absatz 1 hängt die Möglichkeit zur Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge von der Tilgung der Abschluss- und Vertriebs- • das Garantieguthaben zu Rentenbeginn, kosten ab. Diese fallen unter anderem bei Abschluss Ihrer Versicherung, • die garantierte Rente. Beitragserhöhungen und Erhöhungen durch Dynamik an. Für laufende Beiträge, Erhöhungen der Beiträge und Zuzahlungen in der Das bedeutet, dass ein Erhöhen des Garantieniveaus auf 90 % nicht zu verlängerten Ansparphase gilt: Zum neuen Rentenbeginn werden sie zu jeder Zeit möglich ist. Sie können dies frühestens fünf Jahre nach einer 0 %, 50 %, 70 % oder 90 % garantiert, wenn Sie das entsprechende Dynamik oder einer Beitragserhöhung nach § 17 durchführen. Garantieniveau gewählt haben. (3) Löst der Wechsel des Garantieniveaus eine Umschichtung von Fonds- Mit Garantieniveau meinen wir hier das Garantieniveau für die zukünfti- in Garantieguthaben aus, wird die Bezugsgröße der automatischen Ge- gen Beiträge. winnsicherung nach § 15 Absatz 1 b) angepasst. [Seite 9] (4) Die Änderung des Garantieniveaus für zukünftige Beiträge müssen Sie § 16 – Wie können Sie Ihre Fondsanlage ändern? in Textform bei uns beantragen. Wir berücksichtigen diese Änderung zu Switch dem in § 3 Absatz 7 genannten Bewertungsstichtag. (1) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir die künftigen zur § 15 – Wie können Sie Ihre Gewinne sichern? Anlage bestimmten Beitragsteile und Überschüsse Ihrer Versicherung in einen oder mehrere andere Investmentfonds anlegen. Dies nennen wir (1) Die Gewinne aus der Überschussbeteiligung und der Wertentwicklung Switch. Ihrer Fonds erhöhen Ihr Fondsguthaben. Möchten Sie diese Gewinne sichern, haben Sie folgende Möglichkeiten: Bei einem Switch entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für zukünftige a) Individuelle Gewinnsicherung Beiträge und Überschüsse zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über Sie können zu jeder Zeit Umschichtungen von Fondsguthaben in unsere Fonds finden Sie unter www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die Garantieguthaben vornehmen. Dies nennen wir individuelle Gewinn- für Ihre Versicherung zur Verfügung stehen, können Anteile gleichzeitig sicherung. im Vertrag gehalten werden. Eine individuelle Gewinnsicherung beantragen Sie bei uns in Text- Den Switch führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. form. Wir berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang Ihres Antrags. b) Automatische Gewinnsicherung Shift Dieses Verfahren schichtet bei guter Fondsentwicklung einen Teil des Fondsguthabens in das Garantieguthaben um. (2) Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir das vorhandene Guthaben eines oder mehrerer Fonds in einen oder mehrere andere zur Als Auslöser für die Umschichtung legen wir einen Grenzwert fest. Verfügung stehende Fonds übertragen. Dies nennen wir Shift. Dieser beträgt 130 % der folgenden Bezugsgröße: Bei einem Shift entstehen für Sie keine Kosten. Sie erfahren bei uns – Die Summe der bisher gezahlten Beiträge zuzüglich oder auf unserer Homepage, welche Investmentfonds für einen Shift zur – des Wertes aller bisherigen Gewinnsicherungen zu Rentenbeginn. Verfügung stehen. Eine Übersicht über unsere Fonds finden Sie unter Dazu zählen individuelle, automatische sowie indirekte Umschich- www.huk.de/fonds. Zu allen Fonds, die für Ihre Versicherung zur Verfü- tungen. gung stehen, können Anteile gleichzeitig im Vertrag gehalten werden. Zu indirekten Umschichtungen lesen Sie bitte die §§ 11 und 14. Bei einem Shift ermitteln wir den Wert des zu übertragenden Kapitals und wandeln ihn in Anteile des gewählten Fonds um. Lesen Sie dazu Übersteigt Ihr Gesamtguthaben diesen Grenzwert, führen wir die auch § 3 Absätze 5 und 7. automatische Gewinnsicherung durch. Dazu berechnen wir die Dif- ferenz aus vorhandenem Gesamtguthaben und Bezugsgröße. Wir Den Shift führen wir zu dem von Ihnen gewünschten Termin durch. Wir schichten so viel Kapital aus dem Fondsguthaben um, dass bei Ren- berücksichtigen ihn frühestens zum ersten Börsentag nach Eingang Ih- tenbeginn die Hälfte dieser Differenz garantiert ist. res Antrags. c) Ablaufmanagement Einen Shift können Sie auch nach Ablauf der Beitragszahlung beantra- gen. Dieses Verfahren schichtet in den letzten fünf Jahren vor Rentenbe- ginn Ihr Fondsguthaben in Ihr Garantieguthaben um. Am Ende der (3) Ein Shift ist nicht möglich, wenn: Ansparphase befindet sich dadurch Ihr gesamtes Guthaben im Ga- • Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen Invest- rantieguthaben. mentfonds ausgesetzt ist. Wir ermitteln dafür zu Beginn des Ablaufmanagements das Verhält- • Die Rücknahme von Anteilen endgültig eingestellt ist. nis von Garantie- zu Gesamtguthaben. Ausgehend davon bestimmen wir einen planmäßigen Verlauf dieses Verhältnisses auf 100 % zum Lesen Sie dazu auch § 18 Absatz 1 Nummer 3 und § 20 Absatz 3. Ende der Ansparphase. § 17 – Wie können Sie Ihre Beitragszahlung flexibel gestalten? Wir überprüfen monatlich, ob das tatsächliche Verhältnis unter dem planmäßigen Verlauf liegt. Ist dies der Fall, schichten wir Fondsgut- (1) Um Ihre Beitragszahlung flexibel zu gestalten haben Sie folgende Mög- haben in das Garantieguthaben um, bis der planmäßige Wert er- lichkeiten: reicht ist. • Beitragsfreistellung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 3 bis 6. Das Ablaufmanagement ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt. • Beitragsreduzierung. Lesen Sie dazu § 11 Absätze 3 bis 6. Deshalb passen wir bei Ausübung mancher Vertragsoptionen die • Wiederaufnahme der Beitragszahlung. Lesen Sie dazu § 11 Absatz 9. Dauer und den planmäßigen Verlauf des Verfahrens an. Dies betrifft zum Beispiel folgende Fälle: • Stundung. Lesen Sie dazu § 8 Absätze 7 und 8. – Sie schließen das Ablaufmanagement weniger als fünf Jahre vor • Zuzahlung. Lesen Sie dazu die Absätze 2 bis 4. dem vereinbarten Rentenbeginn ein. • Beitragserhöhung. Lesen Sie dazu die Absätze 5 bis 7. – Sie ziehen den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vor. Die Dabei garantieren wir Ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeit bis zum neuen Rentenbeginn beträgt weniger als fünf Jahre. Rechnungsgrundlagen der Premium Rente Rürup – insbesondere Ster- – Es finden bereits Umschichtungen durch das Ablaufmanagement betafel und Rechnungszins. statt und Sie schieben den ursprünglich vereinbarten Rentenbe- Zuzahlung ginn hinaus. (2) Sie können in der Ansparphase zu jeder Zeit zu einem von Ihnen ge- (2) Sie können die Optionen automatische Gewinnsicherung und Ablauf- wünschten zukünftigen Monatsersten zusätzliche Beträge einzahlen. management bei Vertragsabschluss einschließen. Während der Anspar- Wir nennen diese zusätzlichen Beträge Zuzahlungen. phase sind diese Optionen jederzeit zum nächsten Monatsersten zu- oder abwählbar. Dies beantragen Sie bei uns in Textform. Bitte beachten Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung Abschluss- und Vertriebskosten. Den Sie dazu den jeweiligen Bewertungsstichtag nach § 3 Absatz 7. restlichen Betrag Ihrer Zuzahlung führen wir Ihrer Versicherung zu. Die Regelungen für Beiträge in den §§ 6 und 7 gelten für Zuzahlungen Bei Einschluss der automatischen Gewinnsicherung oder des Ablauf- entsprechend. managements, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, individuelle Ge- winnsicherungen vorzunehmen. Das aktuelle Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für die Zuzahlung. (3) Schließen Sie sowohl die automatische Gewinnsicherung als auch das Wir berücksichtigen die Zuzahlung in das PRRUE 2021.01 V5 Ablaufmanagement in Ihren Vertrag ein, gilt: Die automatische Gewinn- sicherung endet mit Beginn des Ablaufmanagements. • Fondsguthaben nach dem Bewertungsstichtag für Zuzahlungen. Le- (4) Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Ablaufcheck an. Wir informieren Sie sen Sie dazu § 3 Absatz 7. dabei über Ihre Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung zum Ende der An- • Garantieguthaben zum Ersten des von Ihnen gewünschten zukünfti- sparphase. gen Monats. [Seite 10] (3) Eine Zuzahlung muss mindestens 500 Euro betragen. § 19 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? Die Summe der Zuzahlungen und der zu zahlenden Beiträge eines (1) Verlangen Sie eine Leistung, müssen Sie uns Folgendes vorlegen: Versicherungsjahres darf die für die steuerliche Förderung geltenden •d  en Versicherungsschein Beitragsgrenzen nach § 10 Absatz 3 EStG nicht übersteigen. •e  in Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt (4) Eine Zuzahlung beantragen Sie bei uns in Textform. •d  ie Auskünfte nach § 20 Beitragserhöhung Beansprucht ein Hinterbliebener eine Leistung aus dem Vertrag, können (5) Sie können in der Ansparphase zu jeder Beitragsfälligkeit Ihren laufen- wir zusätzlich verlangen, dass uns ein Zeugnis über den Tag der Geburt den Beitrag erhöhen. Durch die Beitragserhöhung steigen alle zukünfti- dieser Person vorgelegt wird. gen Beiträge um den von Ihnen gewünschten Betrag. (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Wir entnehmen diesen Erhöhungen Ihrer zukünftigen Beiträge Ab- Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie oder der Hinterbliebene schluss- und Vertriebskosten. Die Regelungen für laufende Beiträge in noch leben. den §§ 6 und 7 gelten für Beitragserhöhungen entsprechend. (3) Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer den in Absatz Das Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für den erhöhten 1 genannten Unterlagen ist uns eine amtliche Sterbeurkunde einzurei- Beitrag. chen. Darin müssen Ihr Alter und Geburtsort enthalten sein. (6) Die Summe der Zuzahlungen und der zu zahlenden Beiträge eines Wird die Rente an einen Hinterbliebenen gezahlt, muss uns auch des- Versicherungsjahres darf die für die steuerliche Förderung geltenden sen Tod unverzüglich mitgeteilt werden. Wir können dann eine amtliche Beitragsgrenzen nach § 10 Absatz 3 EStG nicht übersteigen. Sterbeurkunde verlangen, die Alter und Geburtsort des Hinterbliebenen (7) Eine Erhöhung Ihrer zukünftigen Beiträge beantragen Sie bei uns in enthält. Textform. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen. (4) Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen Erhebun- § 18 – Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Fonds? gen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen, für die Bei den in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds können Veränderungen auftre- Folgendes gilt: ten. Diese können wir nicht immer beeinflussen. Sie können eine unverän- •S  ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs un- derte Fortführung des Vertrags unmöglich machen. serer Leistungspflicht notwendig. (1) Bei folgenden Änderungen informieren wir Sie: •S  ie begründen unsere Leistungspflicht. 1. Die Kapitalanlagegesellschaft (5) Erhalten wir die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen nicht • beschränkt die Ausgabe von Anteilen. oder nicht rechtzeitig, kann das zur Folge haben, dass Leistungen nicht fällig werden. Grund dafür ist: Wir können nicht feststellen, ob und in • setzt die Ausgabe von Anteilen aus. welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet sind. • stellt die Ausgabe von Anteilen endgültig ein. § 20 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? • löst die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds auf. (1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum • legt die in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds mit anderen Fonds zusammen. •E  rheben, 2. Das Fortführen des Fonds ist aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtli- •S  peichern, chen Gründen nicht möglich. •V  erarbeiten und 3. Die Rücknahme von Anteilen des in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds •M  elden wird ausgesetzt oder endgültig eingestellt. von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen (2) In den Fällen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 führen wir einen Fonds- Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen wechsel durch Switch beziehungsweise Switch und Shift nach § 16 •b  ei Abschluss des Vertrags, auf einen von uns angebotenen Fonds durch. Dabei wählen wir einen Fonds, der dem bisherigen Fonds hinsichtlich Anlagestrategie, An- •b  ei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des lagepolitik und Art der im Fonds verwalteten Wertpapiere so weit wie Vertrags oder möglich entspricht. Über die Zeitpunkte für den Anlagewechsel und die •a  uf Nachfrage Übertragung informieren wir Sie in Textform. unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- Sind Sie mit unserer Fondswahl nicht einverstanden, können Sie selbst tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag einen Fonds auswählen. Dafür stehen Ihnen die dann von uns für Ihren haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. Vertrag angebotenen Fonds zur Verfügung. Ihre Auswahl müssen Sie bei uns in Textform beantragen. Die Frist für diesen Antrag endet vier (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Wochen nach Zugang unserer Information bei Ihnen. Tatsachen, die für die Beurteilung In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass wir Sie nicht rechtzeitig • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, informieren können. In diesen Fällen teilen wir Ihnen in unserer Informa- •d  er steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem tion die abweichende Frist mit. Ist der verbleibende Zeitraum zu kurz um Vertrag haben und Ihnen eine Frist zu nennen oder Sie vorab zu informieren, werden wir die •d  er steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns ausgewählten Fonds anlegen. Sie haben das Recht, einen Fondswechsel nach § 16 maßgebend sein können. durchzuführen. (3) Zu diesen Informationen zählen (3) Im Fall von Absatz 1 Nummer 3 können wir die Anteile nicht an die Ka- •d  ie deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), pitalanlagegesellschaft zurückgeben. Daher können wir den Rücknah- mepreis zur Ermittlung des Geldwerts eines Anteils bei Leistung nicht •d  as Geburtsdatum, ansetzen. In diesen Fällen werden wir den Wert eines Anteils anhand •d  er Geburtsort und des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf Grund der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile geringer sein als •d  er Wohnsitz. der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte Rücknahmepreis. (4) Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von Diese Wertminderung kann auch zu einem Totalverlust führen. Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“ Ein Shift und ein Switch nach § 16 sind während des Aussetzens und nachlesen. der endgültigen Einstellung der Rücknahme von Anteilen durch die Ka- Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres Merk- pitalanlagegesellschaft nicht möglich. blatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze. [Seite 11] Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk. § 25 – Wo ist der Gerichtsstand? de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-Lebensver- Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsver- sicherung AG anfordern. trag zuständig sind. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla- (5)  (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns gen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt Folgendes: Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- Gericht erheben. ten an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Meldung nicht vorliegen. Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: Bei Neuabschluss eines Vertrags ist eine Selbstauskunft zu Ihrer • Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. persönlichen steuerlichen Ansässigkeit erforderlich. • Gericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag zustän- Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 bis (6)  dige Niederlassung liegt. 3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen sein: Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt ha- • Sind Sie eine natürliche Person, gilt: ben. Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung § 21 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? der Klage Ihren Wohnsitz haben. Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Stellen Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das Gericht wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhn- können die Ausstellung als Urkunde verlangen. lichen Aufenthalt haben. • Sind Sie eine juristische Person, gilt: § 22 – Wer erhält die Leistung? Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei (1) Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, erbringen wir die Leistung Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. an Sie. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie (2) Sterben Sie, erbringen wir die Leistung nach § 1 Absätze 9 und 10 an Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen Ihre Hinterbliebenen nach Absatz 3. Gericht erheben. Hinterbliebene Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte: (3)  Bei einer Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung • Sind Sie eine natürliche Person, gilt: nach § 2 AltZertG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchsta- be b Doppelbuchstabe aa EStG gibt es folgende versorgungsberechtigte Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Hinterbliebene: Klage Ihren Wohnsitz haben. 1. der zum Zeitpunkt Ihres Todes mit Ihnen in gültiger Ehe oder ein- Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht zustän- getragener Lebenspartnerschaft mit Ihnen lebende Ehegatte oder dig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren gewöhnlichen eingetragene Lebenspartner, Aufenthalt haben. 2. Kinder, für die Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Anspruch auf Kinder- • Sind Sie eine juristische Person, gilt: geld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hatten. Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Verfügungsbeschränkungen Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. (4) Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind nicht vererblich, nicht übertrag- (3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat bar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. außerhalb Sie können • der Europäischen Union, • diese Ansprüche daher nicht abtreten oder verpfänden. • Islands, • unbeschadet Absatz 2 keinen Bezugsberechtigten benennen. • Norwegens oder • die Versicherungsnehmereigenschaft nicht übertragen. • der Schweiz Eine nachträgliche Änderung dieser Verfügungsbeschränkungen ist verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für ebenfalls ausgeschlossen. Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. § 23 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? (4) Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort Ihres (1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mittei- gewöhnlichen Aufenthalts. len. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt eine nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach Absen- Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. dung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit eingeschriebe- nem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt gemeldet § 26 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? haben. (1) Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen Ver- folgenden Kriterien erfüllt sind: sicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. 1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht vo- (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern. raussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Beitrags geändert. (3) Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir 2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei- empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten trag ist angemessen. zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen 3. Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste Bei- für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig trag benötigen wir um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen. sein. 4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die PRRUE 2021.01 V5 § 24 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist Ver- unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt. tragssprache? Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen- • unsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu- dung. Die Vertragssprache ist Deutsch. reichend kalkuliert waren und [Seite 12] •e  in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die- (4) Melden Sie uns den Wegfall der Voraussetzungen nicht, verringern wir sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte die versicherten Leistungen. Dazu berechnen wir die versicherten Leis- erkennen müssen. tungen rückwirkend zum Wegfall der Voraussetzungen ohne Berück- (2) Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach Ab- sichtigung dieser Sonderkondition neu. satz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien Versicherun- gen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Leistung § 29 – Was gilt für das Beschwerdemanagement? reduzieren. (1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre (3) Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit. Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden und Ihre Kritik sehr ernst. (4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die An- passung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde be- (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen darf. 1. Versicherungsombudsmann § 27 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei (1) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern. oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Versicherungsombudsmann e.V. übrigen Bestimmungen und des Vertrags. Postfach 080632 Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden 10006 Berlin Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden Voraus- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de setzungen erfüllt sein: Tel. 0800 3696000* •D  ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen- Fax 0800 3699000* dig. (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) www.versicherungsombudsmann.de •D  as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen Ver- tragspartner eine unzumutbare Härte dar. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass •e  ine höchstrichterliche Entscheidung oder Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen. •e  inen bestandskräftigen Verwaltungsakt 2. Online-Streitbeilegungsplattform festgestellt worden sein. Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei- spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt: für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission •D  as Vertragsziel wird gewahrt. eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec. europa.eu/consumers/odr/ •D  ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen be- rücksichtigt. Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht- liche Schlichtungsstelle weitergeleitet. Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden Grün- de mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil des 3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht Vertrags. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in Sektor Versicherungsaufsicht § 164 VVG. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn (2) Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres Ver- E-Mail: poststelle@bafin.de tragsabschlusses gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwiesen. Tel. 0228 4108-0 Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des Vertragsverlaufs Fax 0228 4108-1550 geändert oder ersetzt werden oder entfallen. (3) Rechtsweg § 28 – Welche Regelungen gelten bei Sonderkonditionen auf Grund  Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg einer kollektivrechtlichen Vereinbarung? beschreiten. (1) Ihr Vertrag enthält gegebenenfalls eine Sonderkondition auf Grund einer (4) Unser Beschwerdemanagement kollektivrechtlichen Vereinbarung. Durch die Kollektivvertragsnummer Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561 und gegebenenfalls über den Personenkreis wird die Gruppe von Ver- 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse: trägen definiert, zu der Ihr Vertrag gehört. Diese Informationen und die für Ihren Vertrag geltende Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versiche- HUK-COBURG-Lebensversicherung AG rungsschein. Beschwerdemanagement Bahnhofsplatz (2) Wenn Ihrem Vertrag eine Sonderkondition nach Absatz 1 zu Grunde 96440 Coburg liegt, gelten besondere Regelungen: Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das Sie müssen uns ein Ausscheiden aus der für diese Sonderkondition de- Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden finierten Gruppe nach Absatz 1 Satz 2 unverzüglich mitteilen. Sie auf www.HUK.de/beschwerde. Scheiden Sie aus der für die Gewährung dieser Sonderkondition de- Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie finierten Gruppe aus, entfällt die für Ihren Vertrag erhaltene Vergüns- möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie- tigung. Sie können dann zwischen zwei Möglichkeiten, den Vertrag ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist, fortzuführen, wählen: erhalten Sie einen Zwischenbescheid. 1. Sie zahlen den gleichen Beitrag weiter. Dadurch reduziert sich die Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie Leistung Ihrer Versicherung. um folgende Informationen: 2. Sie zahlen einen erhöhten Beitrag. Dadurch bleibt die Leistung Ihrer •N  ame Versicherung gleich. •A  dresse (3) Wird die kollektivrechtliche Vereinbarung gekündigt, entfällt diese Son- •T  elefon derkondition für Ihren Vertrag. Wir werden Sie darüber informieren. Für •V  ersicherungsnummer die Fortsetzung des Vertrags gilt Absatz 2 entsprechend. •S  childerung Ihres Anliegens