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InterRisk klassische: the policy wording in full

Klassische Rentenversicherung mit Rechnungszins 1,0 Prozent, wählbarer Rentengarantiezeit, Abrufphase ab 62, Kapitalabfindung und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Everything about this policy

What the policy covers: 70 points, each with its clause

Product and guarantees

PointRuleWording (German)Clause
Traditional annuity with guaranteed interest (general account)yes„Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, wählbarer Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr während der Aufschubzeit“I § 1, page 2
Unit linked annuity (savings invested in funds)not addressed
Index participation (surplus used for index participation)not addressed
Hybrid product (general account, guarantee fund and free funds combined)not addressed
Contribution guarantee at pension start (percentage of premiums paid, quoted in text)not addressed
Guarantee level selectable and changeable during the termnot addressed
Guaranteed technical interest rate on the savings part (rate quoted in text)yes„Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert 1,0 %.“I § 1 Nr. 7, page 4
Pension factor guaranteed at inception (pension per 10,000 euros of fund value)yes„Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantierten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet.“I § 1 Nr. 7, page 4
Insurer may reduce the annuity factor later (trustee clause)not addressed
Best of rule: the better of guaranteed and then current annuity basesnot addressed
Surplus participation and share of valuation reservesyes„Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den Überschüssen und den Bewertungsreserven.“I § 2 Nr. 1, page 4
Fund switches possible (number of free switches quoted)not addressed
Insurer may replace or close funds without consentnot addressed
Expiry management (switch to low risk assets before pension start)not addressed

Pension start and payout

PointRuleWording (German)Clause
Flexible pension start (call period, earlier or later start)yes„Die Abrufphase beginnt fünf Jahre vor Rentenbeginn, wobei die abgelaufene Aufschubzeit mindestens fünf Jahre betragen muss.“I § 7 Nr. 1, page 9
Earliest pension start (age quoted in text)yes„sofern die versicherte Person zum dann vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr vollendet hat“I § 7 Nr. 1, page 9
Latest pension start (age quoted in text)yes„verlangen, dass die Aufschubzeit um mindestens ein Jahr und maximal bis zum Alter 85 verlängert wird“I § 8 Nr. 1, page 10
Lump sum option (single payment instead of pension)yes„Anstelle der Rentenzahlung leisten wir auf Antrag zum Fälligkeitstag der ersten Rente die vereinbarte Kapitalabfindung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt.“I § 1 Nr. 4, page 2
Notice period to exercise the lump sum option before pension startyes„Den Antrag auf Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung können Sie grundsätzlich bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn stellen.“I § 1 Nr. 4, page 2
Partial lump sum at pension start (rest as pension)yes„Haben Sie nur eine teilweise Kapitalabfindung beantragt, ist der Antrag nur wirksam, wenn die verbleibende Rente (Teilrente) den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente erreicht.“I § 1 Nr. 4, page 2
Guaranteed payment period (pension continues after death until the end of the period)yes„Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit“I § 1 Nr. 2, page 2
Capital refund on death after pension startyes„Im Falle des Todes der versicherten Person während der Rentenbezugszeit werden die eingezahlten Beiträge ohne Stückkosten“I § 1 (Beitragsrückgewähr in der Rentenbezugszeit) Nr. 5, page 3
Increasing pension in paymentyes„Die Zinsüberschussanteile werden zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet.“I § 2 Nr. 3 c) aa), page 7
Commutation of very small pensions (threshold in limit or text)not addressed
Care option (higher pension or capital in case of long term care)not addressed
Immediate annuity against a single premiumyes„Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und wählbarer Rentengarantiezeit gegen Einmalbeitrag“I § 1, page 3
Unit linked payout phase (fund value stays invested)not addressed

Death and survivors

PointRuleWording (German)Clause
Death benefit before pension startyes, up to the sum insured„Im Falle des Todes der versicherten Person während der Aufschubzeit werden die eingezahlten Beiträge ohne Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen unverzinst zurückgezahlt.“I § 1 Nr. 5, page 2
Amount of the death benefit (return of premiums, fund value or minimum, quoted)yes„Die Beitragsrückgewähr im Todesfall vermindert sich um ggf. geleistete Teilauszahlungen aus garantiertem Deckungskapital.“I § 1 Nr. 5, page 3
Minimum death cover above fund value (for example 101 percent)not addressed
Survivor pension for spouse or partneryes„bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente werden die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Überschüsse aus der Verzinslichen Ansammlung zusammen mit dem Deckungskapital der Hinterbliebenenrente verrentet“I § 2 Nr. 3 b) aa), page 6
Orphan pension for dependent childrennot addressed
Joint life annuity (continues to the second person)not addressed
Beneficiary freely designated and changeableyes„Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).“I § 11 Nr. 2, page 10
Death benefit limited in case of suicide (period quoted)yes„Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind.“I § 5 Nr. 1, page 8

Premiums and flexibility

PointRuleWording (German)Clause
Premium holiday or deferral without losing the contractyes„Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die Beiträge insgesamt maximal 24 Monate“I § 13 Nr. 1, page 11
Maximum length of the premium holiday (months quoted)yes„die Beiträge insgesamt maximal 24 Monate ... bei Inanspruchnahme der Elternzeit bis zu 36 Monate ... zu stunden“I § 13 Nr. 1, page 11
Premium reduction during the termyes„Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren.“I § 13 Nr. 2, page 11
Making the policy paid upyes„Anstelle einer Kündigung nach § 15 können Sie zu dem dort genannten Termin in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.“I § 16 Nr. 1, page 13
Additional payments possible at any time (limits in text)not addressed
Partial withdrawals before pension startyes, up to EUR 500„Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie bis zur Höhe der im Todesfall fälligen Leistungen in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) Teilauszahlungen verlangen.“I § 3 Nr. 1, page 8
Indexation: scheduled premium increases without health checkyes„Sofern für Ihre Rentenversicherung eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung vereinbart wurde (Dynamikplan), gelten für unser Vertragsverhältnis zusätzlich die nachfolgenden Besonderen Bedingungen.“II, page 16
Indexation right lapses after repeated refusalyes„Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen“II § 5 Nr. 3, page 16
Waiver of premium on disability as a rideryes„Falls Sie Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung“I § 1 Nr. 9, page 2
Policy loan or advance on the benefitnot addressed
Change of policyholder possible (for example parent to child)not addressed

Cancellation, surrender and costs

PointRuleWording (German)Clause
Right of withdrawal after conclusion (period quoted)not addressed
Cancellation by policyholder at any timeyes„Eine aufgeschobene Rentenversicherung können Sie jederzeit ... zum Schluss einer Versicherungsperiode“I § 15 Nr. 1 b), page 12
Surrender value on cancellation (calculation described)yes„Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Vertrages.“I § 15 Nr. 4, page 12
Surrender charge on cancellation or paid upyes„Von dem nach Nr. 4 ermittelten Wert nehmen wir einen Abzug in % des jeweiligen Deckungskapitals zzgl. eines konstanten Abzugs von 40 €.“I § 15 Nr. 5, page 12
Acquisition costs spread over at least five yearsyes„der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt“I § 15 Nr. 4, page 12
Costs stated in the terms or referred to other documents (quoted)yes„Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten können Sie dem Angebot entnehmen.“I § 17 Nr. 1, page 14
Insurer waives ordinary terminationnot addressed
Reinstatement after paid up status or holidayyes„Eine gemäß Nr. 1 und 2 gekündigte Versicherung oder gemäß Nr. 9 vorzeitig beitragsfreie Versicherung können Sie wieder in Kraft setzen, wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist.“I § 15 Nr. 10, page 13
Transfer of the value to another providernot addressed
Benefits not transferable, pledgeable or commutable (basic pension)no„Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden“I § 11 Nr. 3, page 11

Tax framework

PointRuleWording (German)Clause
Certified basic pension (Rürup) under German certification lawnot addressed
Certified Riester contract (subsidised pension)not addressed
Austrian premium subsidised pension (section 108g Income Tax Act)not addressed
Minimum lock in before payout (years quoted)not addressed
PIAS (Spanish systematic savings plan) with annuity requirementnot addressed
PPA (Spanish insured pension plan) with guaranteed ratenot addressed
Early access (in Spain after ten years or in exceptional cases)not addressed
Tax favoured lifetime annuity (Spain: insured life annuity)not addressed

Duties and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or pre contractual disclosure for the main coveryes„Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.“I § 6 Nr. 1, page 8
Death benefit limited for war or civil unrestnot addressed
Limitation for nuclear, biological or chemical weaponsnot addressed
Proof of life required for pension paymentsyes„Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt.“I § 9 Nr. 2, page 10
Sustainable investment options namednot addressed
Annual statement on contract value and surplusyes„Sie erhalten von uns jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres, eine Mitteilung über den Stand der Überschussbeteiligung.“I § 18, page 14

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
Distribution
available through brokers

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen klassische Rente (B94)
[Seite 1] Bedingungen zur Rentenversicherung B94 Inhalt I Allgemeine Bedingungen zur § 21 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Renten­versicherung . . . . . . . . . . . . . . . 2 Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 § 1 Welche Leistungen erbringen wir?. . . . . . . . 2 § 22 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? . . . . . 4 in Rechnung stellen?. . . . . . . . . . . . . . . 15 § 3 Unter welchen Voraussetzungen können Sie § 23 Welche Sanktionen führen zum Ausschluss eine Teilauszahlung erhalten? . . . . . . . . . . 8 des Versicherungsschutzes? . . . . . . . . . . . 15 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? . . . . . 8 § 24 Was sind die Vertragsgrundlagen, welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde? . . . 15 Person? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 § 25 Wo ist der Gerichtsstand?. . . . . . . . . . . . 15 § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?. . . . . 8 § 26 Welche außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs­verfahren stehen zur § 7 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Verfügung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 den Rentenbeginn vorverlegen?. . . . . . . . . 9 II Besondere Bedingungen für die Renten­ § 8 Unter welchen Voraussetzungen können Sie versicherung mit planmäßiger Erhöhung den Rentenbeginn verlängern? . . . . . . . . . 10 der Beiträge und Leistungen ohne erneute § 9 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs­ Gesundheitsprüfung. . . . . . . . . . . . . . . 16 leistung verlangt wird? . . . . . . . . . . . . . 10 § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die plan­- § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- ­mäßige Erhöhung der Beiträge und Ver­ schein? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 sicherungsleistungen?. . . . . . . . . . . . . . 16 § 11 Wer erhält die Leistung?. . . . . . . . . . . . . 10 § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich § 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung Beiträge und Versicherungsleistungen? . . . . . 16 beachten?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten § 13 Wie können Sie Zahlungsschwierig­keiten Versicherungsleistungen?. . . . . . . . . . . . 16 überbrücken? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht die Erhöhung der Versicherungsleistungen?. . . . 16 rechtzeitig zahlen?. . . . . . . . . . . . . . . . 11 §5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? . . . . . 16 § 15 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen und welche Leistungen erbringen wir?. . . . . . 12 § 16 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?. . . . . . . . . . . . . . . 13 § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 § 18 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 § 19 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen?. . . . . . . . 14 § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gültig ab 12.2024 [Seite 2] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Zahlen Sie laufende Beiträge und liegt der Fälligkeitstag als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für der ersten Rente später als zwölf Jahre und drei Monate unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. nach Abschluss des Versicherungsvertrages, so können Sie eine Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühes­ tens nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss I Allgemeine Bedingungen zur Renten­ beantragen. versicherung Leistung bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung § 1 Welche Leistungen erbringen wir? 5. Im Falle des Todes der versicherten Person während der Aufschubzeit werden die eingezahlten Beiträge ohne Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell einge­ Rentenzahlung, wählbarer Rentengarantiezeit und Beitrags­ schlossene Zusatzversicherungen unverzinst zurückgezahlt. rückgewähr während der Aufschubzeit: Die Beitragsrückgewähr im Todesfall vermindert sich um ggf. geleistete Teilauszahlungen aus garantiertem Rentenzahlung Deckungskapital. 1. Die erste Rente wird fällig, wenn die versicherte Person Leistung bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungs­ 6. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantie­ beginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird zeit, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentenga­ lebenslang je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise rantiezeit weiter. (Beispiel: Haben Sie eine Rentengarantie­ jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den zeit von zehn Jahren vereinbart und die versicherte Person vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. stirbt drei Jahre nach Rentenzahlungsbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang die vereinbarte Rente.) Der 2. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah­ Anspruchsberechtigte kann stattdessen während der lungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, Rentengarantiezeit die Auszahlung des Deckungskapitals zahlen wir die vereinbarte Rente mindestens bis zum als Barwert der mit dem Rechnungszins abgezinsten Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die restlichen Renten bis zum Ende der Rentengarantiezeit in versicherte Person diesen Termin erlebt. Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen. Mit der Auszahlung des Deckungskapitals als Kapitalabfindung Flexibler Leistungsbeginn erlischt die Versicherung. 3. Sie können in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen, Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengaran­ dass der vereinbarte Beginn der Rentenzahlung für die tiezeit oder ist keine Rentengarantiezeit vereinbart, erlischt gesamte Rente oder einen Teil der Rente früher oder die Versicherung ohne weitere Leistungen. später beginnt, sofern die verlegte Rente, bei teilweiser Verlegung auch die nicht verlegte Rente, den Mindestbe­ Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen trag von 300 € Jahresrente erreicht und das Rentenbeginn­ und Leistungen alter von 85 Jahren nicht überschritten wird (flexibler Rentenbeginn; siehe §§ 7 und 8). 7. Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­ ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet. Kapitalabfindung/Teilkapitalabfindung Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw. 4. Anstelle der Rentenzahlung leisten wir auf Antrag zum Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt. Fälligkeitstag der ersten Rente die vereinbarte Kapitalab­ Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz findung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt. für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für Diese entspricht dem Deckungskapital Ihrer Versicherung die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert zum Ende der Aufschubzeit, das nach den anerkannten 1,0 %. Regeln der Versicherungsmathematik berechnet wird. Mit § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bleibt der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung. unberührt. Haben Sie nur eine teilweise Kapitalabfindung beantragt, ist der Antrag nur wirksam, wenn die verbleibende Rente Überschussbeteiligung (Teilrente) den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente 8. Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen erreicht. Andernfalls können Sie nur eine vollständige garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen Kapitalabfindung beantragen. aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2). Den Antrag auf Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfin­ dung können Sie grundsätzlich bis spätestens einen Monat Leistung bei Berufsunfähigkeit – sofern vereinbart vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn stellen. Bei 9. Falls Sie Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit Versicherungen mit laufender Beitragszahlung, deren beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen vereinbarte Rentenzahlung zwölf Jahre nach Vertragsab­ für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „XL“ schluss beginnt, können Sie den Antrag auf eine Kapital­ (B911). abfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühestens fünf Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente stellen. Bedingungen zur Rentenversicherung 2 [Seite 3] Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Leistung bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr während der Aufschub­ 5. Im Falle des Todes der versicherten Person während der zeit und Rentenbezugszeit: Rentenbezugszeit werden die eingezahlten Beiträge ohne Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell einge­ Rentenzahlung schlossene Zusatzversicherungen abzüglich ggf. erfolgter 1. Die erste Rente wird fällig, wenn die versicherte Person Teilauszahlungen, Teilkapitalabfindungen und abzüglich (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung bereits geleisteter Rentenzahlungen aus garantierter Rente abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenzahlungs­ unverzinst zurückgezahlt, sofern sich hieraus ein positiver beginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird Betrag ergibt. Gleichzeitig endet die Rentenzahlung. lebenslang je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. und Leistungen 6. Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­ Flexibler Leistungsbeginn ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet. 2. Sie können in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen, Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter dass der vereinbarte Beginn der Rentenzahlung für die Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw. gesamte Rente oder einen Teil der Rente früher oder Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt. später beginnt, sofern die verlegte Rente, bei teilweiser Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz Verlegung auch die nicht verlegte Rente, den Mindestbe­ für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für trag von 300 € Jahresrente erreicht und das Rentenbeginn­ die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert alter von 85 Jahren nicht überschritten wird (flexibler 1,0 %. Rentenbeginn; siehe §§ 7 und 8). § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bleibt unberührt. Kapitalabfindung/Teilkapitalabfindung 3. Anstelle der Rentenzahlung leisten wir auf Antrag zum Überschussbeteiligung Fälligkeitstag der ersten Rente die vereinbarte Kapitalab­ 7. Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen findung, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt. garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen Diese entspricht dem Deckungskapital Ihrer Versicherung aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2). zum Ende der Aufschubzeit, das nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet wird. Mit Leistung bei Berufsunfähigkeit – sofern vereinbart der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung. 8. Falls Sie Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit Haben Sie nur eine teilweise Kapitalabfindung beantragt, beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen ist der Antrag nur wirksam, wenn die verbleibende Rente für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „XL“ (Teilrente) den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente (B911). erreicht. Andernfalls können Sie nur eine vollständige Kapitalabfindung beantragen. Den Antrag auf Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfin­ Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnen­der dung können Sie grundsätzlich bis spätestens einen Monat Rentenzahlung und wählbarer Rentengarantiezeit gegen Einmal­ vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn stellen. Bei beitrag: Versicherungen mit laufender Beitragszahlung, deren vereinbarte Rentenzahlung zwölf Jahre nach Vertragsab­ Rentenzahlung schluss beginnt, können Sie den Antrag auf eine Kapital­ 1. Die Rente wird lebenslang je nach vereinbarter Rentenzah­ abfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühestens fünf lungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente stellen. monatlich zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Zahlen Sie laufende Beiträge und liegt der Fälligkeitstag Entsprechend wird die erste Rente ein Jahr, ein halbes Jahr, der ersten Rente später als zwölf Jahre und drei Monate ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten nach Abschluss des Versicherungsvertrages, so können Sie Versicherungsbeginn gezahlt. eine Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung frühes­ 2. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die tens nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Renten­ beantragen. garantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung Leistung bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung abgeschlossen ist) diesen Termin erlebt. (Beispiel: Haben 4. Im Falle des Todes der versicherten Person während der Sie eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart Aufschubzeit werden die eingezahlten Beiträge ohne und die versicherte Person stirbt drei Jahre nach Renten­ Stückkosten und ohne die Beiträge für eventuell einge­ zahlungsbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang die schlossene Zusatzversicherungen unverzinst zurückgezahlt. vereinbarte Rente.) Die Beitragsrückgewähr im Todesfall vermindert sich um ggf. geleistete Teilauszahlungen aus garantiertem Deckungskapital. Bedingungen zur Rentenversicherung 3 [Seite 4] Leistung bei Tod Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt. 3. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantie­ Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz zeit, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentenga­ für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für rantiezeit weiter. Der Anspruchsberechtigte kann stattdes­ die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert sen während der Rentengarantiezeit die Auszahlung des 1,0 %. § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung Deckungskapitals als Barwert der mit dem Rechnungszins bleibt unberührt. abgezinsten restlichen Renten bis zum Ende der Rentenga­ rantiezeit in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) verlangen. Überschussbeteiligung Mit der Auszahlung des Deckungskapitals als Kapitalabfin­ 4. Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen dung erlischt die Versicherung. garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengaran­ aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2). tiezeit oder ist keine Rentengarantiezeit vereinbart, erlischt die Versicherung ohne weitere Leistungen. § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen 1. Einleitung und Leistungen Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsge­ 4. Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­ setzes (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet. eine Beteiligung an den Überschüssen und den Bewertungs­ Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter reserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw. ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetz­ Frauen eine geschlechtsunabhängige Unisextafel erzeugt. buches (HGB) und veröffentlichen sie jährlich im Geschäfts­ Es gilt ein Rechnungszins von jährlich 1,0 %. Der Zinssatz bericht. für die Berechnung der Deckungsrückstellung beträgt für die gesamte Laufzeit des Vertrages jährlich garantiert Nachfolgend erläutern wir Ihnen 1,0 %. • wie die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer § 5 Abs. 3 der Deckungsrückstellungsverordnung bleibt insgesamt erfolgt (Nr. 2), unberührt. • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt (Nr. 3), Überschussbeteiligung • die Nachreservierung (Nr. 4) und 5. Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen garantieren können (Nr. 5). aus der Überschussbeteiligung (siehe § 2). 2. Wie erfolgt die Überschussbeteiligung der Versiche- rungsnehmer insgesamt? Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnen­der Dazu erklären wir Ihnen Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr gegen Einmalbeitrag: • aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a), Rentenzahlung • wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und 1. Die Rente wird lebenslang je nach vereinbarter Rentenzah­ • wie Bewertungsreserven entstehen und wir diese lungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder zuordnen (c). monatlich zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Entsprechend wird die erste Rente ein Jahr, ein halbes Jahr, Vertrages an den Überschüssen und den Bewertungsreser­ ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten ven ergeben sich hieraus noch nicht. Versicherungsbeginn gezahlt. a) Überschussquellen Leistung bei Tod Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen 2. Im Fall des Todes der versicherten Person (das ist die entstehen: Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen • den Kapitalerträgen (aa), ist) wird die Differenz aus Einmalbeitrag und bereits geleisteten Rentenzahlungen (sofern positiv) zurückge­ • dem Risikoergebnis (bb) und zahlt. Gleichzeitig endet die Rentenzahlung. • dem übrigen Ergebnis (cc). Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer an diesen Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von Beiträgen Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über und Leistungen die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversiche­ 3. Für die Berechnung der im Versicherungsschein garantier­ rung (Mindestzuführungsverordnung) in der jeweils ten Leistungen wird die DAV-Tafel 2004R M/F verwendet. geltenden Fassung. Hierbei wird aus den geschlechterspezifischen Tafeln unter Ansetzung von Mischungsverhältnissen für Männer bzw. Bedingungen zur Rentenversicherung 4 [Seite 5] aa) Kapitalerträge baren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Von den anzurechnenden Nettoerträgen der nach Verhältnisse angepasst werden müssen. (Eine Deckungs­ dieser Verordnung maßgeblichen Kapitalanlagen rückstellung müssen wir bilden, um zu jedem Zeitpunkt erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindes­ den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.) tens den dort genannten prozentualen Anteil. In der Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverord­ Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstel­ nung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus lung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände diesem Betrag werden zunächst die Mittel entnom­ verursachungsorientiert. men, die für die garantierten Leistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für c) Bewertungsreserven die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapital­ bb) Risikoergebnis anlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungs­ Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn reserven, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen die tatsächliche Lebensdauer der Versicherten kürzer Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berück­ ist als die bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In sichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprüng­ verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch lich angenommen zahlen und können daher die zu. Derzeit sieht § 153 Abs. 3 VVG eine Beteiligung in Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risiko­ Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven ergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden vor. die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven mindestens Fassung der Mindestzuführungsverordnung grund­ einmal jährlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird sätzlich zu mindestens 90 % beteiligt. den Verträgen nach dem in Nr. 3 b) cc) beschriebenen Verfahren zugeordnet (§ 153 Abs. 3 VVG). Bei Beendigung cc) Übriges Ergebnis der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder Erleben des Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer vereinbarten Rentenbeginns) teilen wir den für diesen nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs­ Zeitpunkt ermittelten Betrag Ihrer Versicherung zur Hälfte verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 % zu. Aufsichtsrechliche Regelungen zur Kapitalausstattung beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis bleiben unberührt. können beispielsweise entstehen, wenn • die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation d) Anpassung der Rechnungsgrundlagen bei der angenommen, Berechnung von zukünftigen Überschüssen • wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungs­ Sofern wir im Neugeschäft aufgrund einer erhöhten geschäft haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen, Lebenserwartung neue Rechnungsgrundlagen (Sterbeta­ die wir für andere Unternehmen erbringen. fel, Rechnungszins) verwenden, können wir diese Rech­ nungsgrundlagen auch für den Bestand bei der Berech­ b) Überschussverteilung nung von zukünftigen Überschüssen berücksichtigen. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse 3. Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages? führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu oder schreiben sie unmittelbar den überschussberechtig­ a) Allgemeines ten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift). Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversi­ Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, cherung, Kapitallebensversicherungen, Risikoversicherung, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Gewinngruppen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der zusammengefasst. Gewinngruppen bilden wir, um die Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahme­ Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichti­ fällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können gen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen wir hiervon nach § 140 Absatz 1 des Versicherungsauf­ Gewinngruppen nach einem verursachungsorientierten sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit Verfahren und zwar in dem Maß, wie die Gewinngruppen die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz 1 VAG können wir Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der im Interesse der Versicherten die Rückstellung für Beitrags­ Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäfts­ rückerstattung heranziehen, um: jahres finanziert und ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der • einen drohenden Notstand abzuwenden, Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtig­ unseres Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen ten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschussan­ Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder teilsätze in unserem Geschäftsbericht. Diesen können Sie • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die bei uns anfordern. Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorherseh­ Bedingungen zur Rentenversicherung 5 [Seite 6] Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile werden Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins­ mit den Rechnungsgrundlagen der Tarifkalkulation te arithmetische Mittel aus dem gezillmerten ermittelt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versiche­ Deckungskapital, jeweils zu Beginn und am Ende des rungsvertrages gelten. Bei der Tarifkalkulation für Ihren abgelaufenen Versicherungsjahres. Auch bei einem Versicherungsvertrag sind wir von der DAV-Tafel negativen gezillmerten Deckungskapital wird als 2004R M/F ausgegangen. Hierbei wird aus den geschlech­ laufender Überschuss aus der kapitalbildenden terspezifischen Tafeln unter Ansetzung von Mischungsver­ Versicherung nie weniger als Null zugewiesen. hältnissen für Männer bzw. Frauen eine geschlechtsunab­ Die laufenden Überschussanteile werden je nach hängige Unisextafel erzeugt. Als Rechnungszins wurde ursprünglicher oder nachträglich geänderter vertrag­ 1,0 % angesetzt. licher Vereinbarung wie folgt verwendet: b) Versicherungen in der Aufschubzeit Überschusssystem Verzinsliche Ansammlung Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband L45 in der • Die jährlich anfallenden Überschüsse werden Bestandsgruppe 113. verzinslich angesammelt. Bei Tod des Versicherten In der Aufschubzeit unterscheiden wir zwischen während der Aufschubzeit – sofern keine Hinterblie­ • laufenden Überschussanteilen (aa), benenrente eingeschlossen ist –, bei Kündigung oder bei Wahl der Kapitalabfindung statt der Rente • Schlussüberschussanteilen (bb) und werden die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten • der Beteiligung an den Bewertungsreserben (cc). Überschüsse aus der Verzinslichen Ansammlung Mit den laufenden Überschussanteilen werden den ausgezahlt; Verträgen regelmäßig Überschüsse zugeteilt, die die • Bei Tod des Versicherten während der Aufschubzeit Versicherungsleistung erhöhen oder mit den fälligen bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente werden laufenden Beiträgen verrechnet werden. Diese Zuteilung die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten ist unwiderruflich. Eine spätere abweichende Festlegung Überschüsse aus der Verzinslichen Ansammlung der Überschussanteile wirkt sich nicht auf bereits zugeteil­ zusammen mit dem Deckungskapital der Hinterblie­ te Überschüsse aus. benenrente verrentet; Die Schlussüberschussanteile werden jedes Jahr neu • Bei Rentenbeginn werden die angesammelten festgelegt, gelten jedoch nur für Verträge, bei denen in Überschüsse nach den dann für das Neugeschäft diesem Jahr eine Leistung fällig wird. Die Schlussüber­ gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, schussanteile können damit teilweise oder auch ganz Rechnungszins) verrentet. entfallen. Die Höhe der Schlussüberschussanteile steht daher erst nach der Festlegung für das Jahr fest, in dem bb) Schlussüberschussanteile eine Leistung aus dem Vertrag fällig wird. Die erreichte, verfallbare Schlussüberschussanwart­ schaft ergibt sich aus den über die voll zurückgelegten aa) Laufende Überschussanteile Versicherungsjahre aufsummierten, nachschüssig mit Ihre Versicherung erhält in jedem Jahr laufende dem jeweiligen Ansammlungszinssatz verzinsten, Überschussanteile. zugeteilten laufenden Überschussanteilen multipliziert mit dem aktuellen Schlussgewinnanteilsatz. Bei Wahl Beitragspflichtige und planmäßig beitragsfreie  der Kapitalabfindung zum Ende der Aufschubzeit Verträge bis zum Rentenbeginn oder Tod während der Aufschubzeit wird die Schluss­ überschussanwartschaft ausgezahlt. Bei Rentenbeginn Wartezeit: 2 Jahre werden die Schlussüberschüsse analog der Über­ Zinsüberschuss: in Prozent des überschussberech­ schüsse aus der Verzinslichen Ansammlung verwendet. tigten Deckungskapitals Überschusssystem: Verzinsliche Ansammlung cc) Beteiligung an den Bewertungsreserven Mit dem Abschluss einer Rentenversicherung treten Verträge gegen Einmalbeitrag bis zum Rentenbeginn Sie als Versicherungsnehmer in eine bestehende kollektive Risikogemeindschaft ein. Dies gilt auch für Wartezeit: 1 Jahr den Bereich der Kapitalanlagen. Mit den von Ihnen Zinsüberschuss: in Prozent des überschussberech­ zur Verfügung gestellten Beiträgen profitieren Sie tigten Deckungskapitals dabei von den Erträgen aufgrund der Eigenschaften Überschusssystem: Verzinsliche Ansammlung des gesamten Portfolios. Da die Kapitalanlagen – und damit auch die Bewertungsreserven – zum einen auch Passiva bedecken, die nicht dem Kundenvermögen Durch vorzeitige Einstellung der Beitragszahlung  zuzuordnen sind (z.B. Eigenkapital, Pensionsrückstel­ beitragsfreie Verträge bis zum Rentenbeginn lungen, sonstige Verbindlichkeiten) bzw. die Anforde­ Wartezeit: keine erneute Wartezeit rungen an die Kapitalausstattung (Solvabilität) Zinsüberschuss: in Prozent des überschussberech­ sicherstellen (freie RfB) und zum anderen nicht direkt tigten Deckungskapitals einzelnen passivischen Verpflichtungen zugeordnet Überschusssystem: Verzinsliche Ansammlung werden können, ist der Anteil der anspruchsberech­ Bedingungen zur Rentenversicherung 6 [Seite 7] tigten Verträge an den verteilungsrelevanten Bewer­ Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das tungsreserven durch einen verursachungsorientierten mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins­ Zuordnungs- und Verteilungsschlüssel bestimmt. te arithmetische Mittel aus dem gezillmerten Dieser Schlüssel setzt zunächst die gesamten vertei­ Deckungskapital, jeweils zu Beginn und am Ende des lungsrelevanten Passivposten des anteiligen Kunden­ abgelaufenen Versicherungsjahres. Auch bei einem vermögens (klassische Deckungsrückstellung, Bei­ negativen gezillmerten Deckungskapital wird als tragsüberträge, Ansammlungsguthaben, gebundene laufender Überschuss aus der kapitalbildenden RfB) in Relation zu den gesamten Passiva (Bilanzsum­ Versicherung nie weniger als Null zugewiesen. me), wobei nicht relevante Passivposten (z.B. Fonds-Deckungsrückstellungen, Rechnungsabgren­ bb) Beteiligung an den Bewertungsreserven zungsposten) entsprechend außer Acht bleiben. Unter In der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an Anwendung dieses Schlüssels ergibt sich dann die den Bewertungsreserven pauschal durch eine erhöhte anteilige Bewertungsreserve, die im Rahmen eines Deklaration des Zinsüberschusses. Aufsichtsrechtliche verursachungsorientierten Verfahrens – d.h. in Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung Abhängigkeit von Volumen und Dauer des zur an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise Verfügung gestellten Kapitals – einzelvertraglich auf entfällt. die anspruchsberechtigten Verträge verteilt wird. Das Verteilungsverfahren beruht darauf, dass sich der 4. Nachreservierung einzelvertragliche Anteil jedes anspruchsberechtigten Die Berechnung der garantierten Leistungen bei Vertrags­ Vertrages zu einem Stichtag aus dem Verhältnis der abschluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei Summe seiner Vertragskapitalien zu diesem Stichtag der Veränderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige zur Summe aller Vertragskapitalien aller anspruchs­ Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten berechtigten Verträge zum gleichen Stichtag ergibt. berücksichtigt werden müssen. Damit wir zu jedem Das Deckungskapital ist dabei bestimmt durch die Zeitpunkt den Versicherungsschutz und insbesondere die einzelvertragliche Deckungsrückstellung zuzüglich Höhe der garantierten Rentenleistungen gewährleisten bereits verbindlich zugeteilter Überschussguthaben. können, bilden wir auf Basis der Rechnungsgrundlagen Damit wird sichergestellt, dass der Anteil eines der Beitragskalkulation (siehe § 1 Abschnitt „Rechnungs­ Vertrages an den Bewertungsreserven gegenüber grundlagen für die Kalkulation von Beiträgen und Leistun­ anderen Verträgen umso höher ist, je länger er im gen“) ein Deckungskapital. Bestand ist, je höher sein klassisches Deckungskapital Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zu Grunde ist und je höher seine erwirtschafteten Erträge lagen, wesentlich ändern (z.B. Erhöhung der allgemeinen (Überschüsse) sind. Lebenserwartung, nicht nur vorübergehend sinkende Die Zeitpunkte der Ermittlung der Bewertungsreserven Renditen der Kapitalanlagen am Kapitalmarkt) und dies und des auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils werden bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und wir im Geschäftsbericht unseres Unternehmens mit deswegen über die bisherigen Rechnungsgrundlagen Wirkung für das auf das Berichtsjahr folgende hinausgehende Rückstellungen bei gleichem Beitrag bilden Geschäftsjahr festgelegt. Dort erfolgt auch die müssen, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt reduzier­ Festlegung, wo die Bewertungsreserven im Falle te laufende Überschussanteilsätze und reduzierte Schluss­ unterjähriger Ermittlung veröffentlicht werden. überschussanteilsätze festzulegen. In einzelnen Jahren Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, kann die Überschussbeteiligung auch ganz entfallren. dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz Bereits erreichte Ansammlungsguthaben bzw. Bonus­ oder teilweise entfällt. renten bleiben erhalten. c) Versicherungen im Rentenbezug 5. Warum können wir die Höhe der Überschussbeteili- gung nicht garantieren? Auch im Rentenbezug gehört Ihre Verersicherung zum Gewinnverband L45 in der Bestandsgruppe 113. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur aa) Überschüsse begrenzt beeinflussbar sind. Wichtigster Einflussfaktor ist die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Bei Rentenbeginn werden die angesammelten Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten sind Überschüsse nach den dann für das Neugeschäft von Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili­ gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rech­ gung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch nungszins) als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Null Euro betragen. Über die Entwicklung der Überschuss­ Bonusrente verwendet. Diese wird zum gleichen beteiligung werden wir Sie jährlich informieren. Zeitpunkt wie die Versicherungsleistung ausgezahlt. Nach Beginn der Rentenzahlung werden jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Zinsüberschus­ santeile in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals nachschüssig ohne Wartezeit zugeteilt. Die Zinsüberschussanteile werden zur Erhöhung der vereinbarten Rente verwendet. Bedingungen zur Rentenversicherung 7 [Seite 8] § 3 Unter welchen Voraussetzungen können § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Sie eine Teilauszahlung erhalten? Anzeigepflicht und welche Folgen hat 1. Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie bis zur Höhe ihre Verletzung? der im Todesfall fälligen Leistungen in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) Teilauszahlungen verlangen. Voraus­ Vorvertragliche Anzeigepflicht setzung dafür ist, dass seit Vertragsbeginn mindestens drei 1. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich­ Jahre vergangen sind und die verbleibende Rente den tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, Mindestbetrag von 300 € Jahresrente erreicht. Der nach denen wir in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail) Mindestauszahlungsbetrag beträgt 500 €. Die Beitragszah­ gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzei­ lungsweise (vgl. § 12) und die Höhe der Beiträge ändern gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere sich nicht. Durch die Auszahlung verringern sich die Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Versicherungsleistungen entsprechend. Die neu ermittel­ vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Das gilt ten Versicherungsleistungen errechnen sich nach aner­ insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder kannten Regeln der Versicherungsmathematik. früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und 2. Bei Teilauszahlungen aus dem Deckungskapital erfolgt für Beschwerden. den von der Teilauszahlung betroffenenen Teil des Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer­ Deckungskapitals ein Abzug entsprechend § 15 Nr. 5. Bei heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragser­ Auszahlungen aus dem Überschussguthaben erfolgt kein klärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. Abzug. Bitte beachten Sie jedoch die entsprechenden 2. Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist steuerlichen Regelungen, nach denen ggf. von der auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und Teilauszahlung ein Steuerabzug einbehalten werden muss. vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. 3. Nach einer Teilauszahlung wird die Beitragsrückgewähr im 3. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb­ Todesfall entsprechend vermindert. Ein ggf. bestehender lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Beitragsrückstand oder Stundungsbetrag wird vom Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder Auszahlungsbetrag abgezogen. arglistig handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns 4. Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus­ abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Versiche­ setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche­ rungsschutz. • vom Vertrag zurücktreten, Allerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den • den Vertrag kündigen, Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (vgl. § 12 Nr. 2 bis 4 und § 14). • den Vertrag ändern oder • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten können. Person? Rücktritt 1. Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den 5. Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, Todesfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht Vertrages drei Jahre vergangen sind. besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine 2. Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Ihres Vertrages (siehe § 15 Nr. 3 bis 8), allerdings nicht Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. mehr als eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) Wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheb­ wurde, vermindern sich diese Rentenleistungen auf den lichen Umstände geschlossen hätten. Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten 6. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs­ Rückkaufswert erbringen können. schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgen­ Person in einem die freie Willensbestimmung ausschlie­ der Voraussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen selbst getötet hat, besteht Versicherungsschutz. Umstand, der 3. Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche­ Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederherge­ rungsfalles stellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. Leistungspflicht ursächlich war. Bedingungen zur Rentenversicherung 8 [Seite 9] Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend 16. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur worden ist. Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf 7. Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach zahlen wir den Rückkaufswert gemäß § 15 Nr. 3 bis 7; die Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht Regelung des § 15 Nr. 4 Satz 2 gilt nicht. Die Rückzahlung vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist der Beiträge können Sie nicht verlangen. zehn Jahre. Kündigung Anfechtung 8. Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die 17. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können wir Ihnen gegenüber die 9. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) Nr. 7 gilt entsprechend. – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheb­ lichen Umstände geschlossen hätten. Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung 10. Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach 18. Die Nummern 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Maßgabe des § 16 in einen beitragsfreien Vertrag um. Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder­ hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung Vertragsänderung vorgenommen wird. Die Fristen nach Nr. 16 beginnen mit 11. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs­ neu. schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr­ erheblichen Umstände geschlossen hätten (Nr. 5 Satz 3 und Erklärungsempfänger Nr. 9), werden die anderen Bedingungen auf unser 19. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags­ Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die änderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versiche­ abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll­ rungsperiode (siehe § 12 Nr. 2 Satz 3) Vertragsbestandteil. mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein 12. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhan­ haben, fristlos kündigen, wenn den oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, • wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als mehr als 10 % erhöhen oder bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. • wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen. § 7 Unter welchen Voraussetzungen können Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Sie den Rentenbeginn vorverlegen? Vertragsänderung hinweisen. 1. Die Abrufphase beginnt fünf Jahre vor Rentenbeginn, Voraussetzungen Ausübung unserer Rechte wobei die abgelaufene Aufschubzeit mindestens fünf 13. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Jahre betragen muss. Während dieser Abrufphase können Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch Sie mit Frist von einem Monat zum Beginn des nächsten gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Monatsersten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. beantragen, dass die Aufschubzeit Ihrer Versicherung um volle Monate verkürzt und somit der Rentenbeginn 14. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder vorverlegt wird, sofern die versicherte Person zum dann zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr vollendet Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. hat. 15. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Voraussetzung für die Vorverlegung des Rentenbeginns oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats ist, dass eine Mindestrente von 300 € jährlich erreicht geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu wird, sowie dass aus einer etwa eingeschlossenen Berufs­ dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das unfähigkeits-Zusatzversicherung zum dann vorgezogenen von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis Rentenbeginn keine Leistung fällig ist. Ein Abzug wird bei erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die der Vorverlegung nicht erhoben. Die Dauer einer eventuell Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. eingeschlossenen individuellen Rentengarantiezeit bleibt Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstän­ unverändert. de angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Bedingungen zur Rentenversicherung 9 [Seite 10] 2. Eine Vorverlegung des Rentenbeginns hat zur Folge, dass wurde. Wenn eine Leistung für den Todesfall vor dem aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer und ggf. vereinbarten Rentenzahlungsbeginn vereinbart wurde, kürzeren Beitragszahlung zu den vereinbarten Rentenzah­ muss uns zusätzlich eine ausführliche ärztliche oder lungsterminen eine niedrigere Rente gezahlt wird. Zur amtliche Bescheinigung über die Todesursache vorgelegt Berechnung der Rente wird das zum neuen Rentenbeginn werden. Aus der Bescheinigung müssen sich Beginn und vorhandene Deckungskapital herangezogen. Ab dem Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person vorgezogenen Rentenbeginn sind keine weiteren Beiträge geführt hat, ergeben. zu zahlen. Die neu ermittelte Rentenhöhe errechnet sich 4. Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu Hierbei werden die Rechnungsgrundlagen vom Vertrags­ klären. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, beginn zugrunde gelegt. Zusätzlich wird aus dem zum die die Leistung beansprucht. neuen Rentenbeginn vorhandenen Ansammlungsgut­ 5. Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die haben sowie der Schlussüberschussanwartschaft eine Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des zusätzliche Bonusrente gebildet. Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs­ pflicht notwendig sind. Wenn eine der in den Nr. 1 bis 4 § 8 Unter welchen Voraussetzungen können genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge Sie den Rentenbeginn verlängern? haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche 1. Sie können spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unsere Beginn der Rentenzahlung in Textform (z. B. Papierform, Leistung nicht fällig wird. E-Mail) verlangen, dass die Aufschubzeit um mindestens 6. Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des ein Jahr und maximal bis zum Alter 85 verlängert wird. Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsbe­ Sofern der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt ist oder rechtigte Person die damit verbundene Gefahr. beitragsfrei gestellt wird, verlängert sich die Beitragszah­ lungsdauer entsprechend. Dabei werden Kosten entspre­ chend § 17 eingerechnet. Während der Verlängerungs­ § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- phase können Sie jederzeit die unter § 7 beschriebene schein? Abrufoption in Anspruch nehmen. 1. Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform Verlängern Sie die Aufschubzeit, bleibt das Endalter einer (z. B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als ggf. vereinbarten Rentengarantiezeit unverändert. Damit Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. verkürzt sich die Rentengarantiezeit oder die Rentengaran­ Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. tiezeit kann unter Umständen sogar ganz entfallen. 2. Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt Die Wahlmöglichkeit der Kapitalabfindung entfällt nach ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, der Verlängerung der Aufschubzeit. insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir 2. Bei Beginn der Rentenzahlung errechnet sich die Renten­ können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde höhe nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe­ seine Berechtigung nachweist. matik aus dem zum Beginn der Rentenzahlung vorhande­ 3. In den Fällen des § 11 Nr. 4 brauchen wir den Nachweis nen Deckungskapital. Zur Ermittlung der Rentenhöhe der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die legen wir die Rechnungsgrundlagen vom Vertragsbeginn Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. zugrunde. Zusätzlich wird aus dem zum neuen Rentenbe­ Papierform, E-Mail) vorliegt. ginn vorhandenen Ansammlungsguthaben sowie der Schlussüberschussanwartschaft eine zusätzliche Bonus­ rente gebildet. § 11 Wer erhält die Leistung? 1. Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, § 9 Was ist zu beachten, wenn eine Versiche- wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu rungsleistung verlangt wird? zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Sie. 1. Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein Bezugsberechtigung Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person 2. Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine sowie Auskunft nach § 21 vorgelegt werden. andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll 2. Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten (Bezugsberechtigter). eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt versicherte Person noch lebt. der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit 3. Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweili­ Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit gen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Angabe von Alter und Geburtsort vorgelegt werden. Dies Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein gilt auch, wenn für den Todesfall keine Leistung vereinbart eigener Versicherungsfall ein. Bedingungen zur Rentenversicherung 10 [Seite 11] Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe­ 5. Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die zahlen. Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, 6. Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags­ kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des rückstände verrechnen. unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden. Abtretung und Verpfändung § 13 Wie können Sie Zahlungsschwierig­keiten 3. Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des überbrücken? jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder Neben einer Beitragsfreistellung nach § 16 haben Sie folgende teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit Möglichkeiten, Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken: derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. Stundung Anzeige 1. Wir sind auf Ihren Antrag hin bereit, die Beiträge insge­ 4. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts samt maximal 24 Monate – bei Inanspruchnahme der (siehe Nr. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung Elternzeit bis zu 36 Monate – zu stunden, wenn seit (siehe Nr. 3) sind uns gegenüber nur und erst dann Beginn der Versicherung mindestens fünf Jahre vergangen wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in sind. Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung Textform (z.B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) mit uns erforderlich. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Nach Vereinbarung können Sie die nicht gezahlten Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Beiträge in einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraums Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen von 24 Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, monatlichen Raten nachzahlen. Stattdessen haben Sie die Verpfändung) getroffen haben. Möglichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer oder für einen vereinbarten § 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung Zeitraum der ausstehenden Beitragszahlungsdauer beachten? nachzuentrichten. Alternativ können Sie beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Überschussguthaben um die 1. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Verein­ nicht gezahlten Beiträge reduziert wird oder die garantier­ barung in einem Betrag (Einmalbeitrag), monatlich, ten Leistungen entsprechend reduziert werden. viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. 2. Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag müssen Sie Herabsetzung des Beitrags unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach 2. Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche­ Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Dabei Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen gelten die in § 15 Nr. 1 genannten Termine und Fristen. Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträ­ Bei einer Reduzierung der Beiträge werden die Versiche­ ge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche­ rungsleistungen nach den anerkannten Regeln der rungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei Versicherungsmathematik herabgesetzt. Die Herabsetzung Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten des Beitrags ist nur möglich, sofern die herabgesetzte entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Rente den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente erreicht. Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. 3. Wenn Sie Ihre Beiträge vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen erhalten Sie hierfür einen entsprechenden § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag Vorauszahlungsrabatt: 2 % bei vierteljährlicher, 3 % bei nicht rechtzeitig zahlen? halbjährlicher und 5 % bei jährlicher Beitragszahlung. 4. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis Erster Beitrag oder Einmalbeitrag zum Fälligkeitstag (siehe Nr. 2) alles getan haben, damit 1. Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Untersu­ • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden chungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. und Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachge­ • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider­ wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht sprochen. zu vertreten haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden 2. Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzei­ Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur tig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforde­ Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch rung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform, wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche­ berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschrift­ rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht verfahrens zu verlangen. haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, Bedingungen zur Rentenversicherung 11 [Seite 12] wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Auszahlungsbetrag Zahlung nicht zu vertreten haben. 3. Wenn für den Todesfall eine Leistung vereinbart ist, zahlen wir nach Kündigung Folgebeitrag • den Rückkaufswert (Nr. 4 und 6), 3. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir • vermindert um einen Abzug (Nr. 5) sowie Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen • die Überschussbeteiligung (Nr. 7) betragen. Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag 4. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten abgezogen. Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Rückkaufswert Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug 4. Der Rückkaufswert ist nach § 169 des Versicherungsver­ befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der tragsgesetzes (VVG) das nach anerkannten Regeln der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen 5. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Vertrages. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszah­ Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie lung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge­ des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Vertei­ wiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der lung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (siehe § 17 Nr. 2 Satz 4). 6. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden Abzug ist. Nachzahlen können Sie nur 5. Von dem nach Nr. 4 ermittelten Wert nehmen wir einen • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, Abzug in % des jeweiligen Deckungskapitals zzgl. eines • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung konstanten Abzugs von 40 €. Der kostante Abzug entfällt verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag. Fristablauf. Der anzuwendende Prozentsatz Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung • fällt bei beitragspflichtigen Versicherungen linear von unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versiche­ 3 % zu Beginn der Versicherung auf 1 % zum Ende der rungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Aufschubzeit bzw. der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein vermin­ derter Versicherungsschutz. • beträgt bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei planmäßig beitragsfreien Versicherungen 2 %. Im Rahmen der flexiblen Altersgrenze entfällt der Abzug, § 15 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi- sobald die restliche Aufschubzeit höchstens 5 Jahre gen und welche Leistungen erbringen wir? beträgt und die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 60 überschritten hat. Kündigung Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Wir 1. a) Die Kündigung einer sofort beginnenden Rentenver­ halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die sicherung ist nicht möglich. Die Rückzahlung des Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicher­ Einmalbetrages können Sie nicht verlangen. tenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein b) Eine aufgeschobene Rentenversicherung können Sie Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenom­ jederzeit – jedoch nur vor Beginn der Rentenzahlung men. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer – zum Schluss einer Versicherungsperiode (siehe § 12 Kündigung von uns vorgenommene Abzug wesentlich Nr. 2 Satz 3) in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. kündigen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. 2. Eine aufgeschobene Rentenversicherung können Sie auch teilweise kündigen, wenn die verbleibende Rente mindes­ Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall tens 300 € Jahresrente beträgt. Bei teilweiser Kündigung 6. Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Nr. 4 gelten die folgenden Regeln nur für den gekündigten Satz 1 bis 5 ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, Vertragsteil. soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Bedingungen zur Rentenversicherung 12 [Seite 13] Überschussbeteiligung Beiträge innerhalb eines Monats nachzahlen, werden wir 7. Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags setzt sich die Ihren Vertrag mit der Rente und dem Beitrag fortführen, Überschussbeteiligung zusammen aus: die vor der Beitragsfreistellung vereinbart waren. • den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussantei­ Die Wiederinkraftsetzung von evtl. eingeschlossenen len, soweit sie nicht in dem nach den Absätzen 4 bis 6 Zusatzversicherungen können wir von einer Gesundheits­ berechneten Betrag enthalten sind, prüfung abhängig machen. • dem Schlussüberschussanteil nach §2 Nr. 3 bb), und Keine Beitragsrückzahlung • den Ihrem Vertrag gemäß § 2 Nr. 3 cc) zuzuteilenden 11. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Bewertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden. 8. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist § 16 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos­ stellen und welche Auswirkungen hat dies ten (siehe § 17) nur der Mindestwert gemäß Nr. 4 Satz 2 als auf unsere Leistungen? Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der 1. Anstelle einer Kündigung nach § 15 können Sie zu dem gezahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Rückkaufs­ dort genannten Termin in Textform (z. B. Papierform, wert vor und nach dem Abzug und darüber, in welchem E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags­ Ausmaß er garantiert ist, können Sie der Ihrem Versiche­ zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen rungsschein bzw. Angebot beigefügten Tabelle entnehmen. wir die vereinbarte Rente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab. Diese wird nach folgenden Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung bei Gesichtspunkten berechnet: Kündigung • nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik 9. Wenn keine Leistung für den Todesfall vor dem vereinbar­ mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation, ten Rentenzahlungsbeginn vereinbart ist, gilt Folgendes: • für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und Der Vertrag wandelt sich bei Kündigung nach Nr. 1 ganz • unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 15 oder teilweise in einen beitragsfreien Vertrag mit herab­ Nr. 4. gesetzter Rente um. Voraussetzung dafür ist, dass die 2. Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien beitragsfreie Rente und die ggf. verbleibende beitrags­ Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um pflichtige Rente die in § 16 Nr. 4 genannten Mindestbe­ rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir einen träge erreichen. Für die Bemessung der herabgesetzten Abzug gemäß § 15 Nr. 5 vor. Der Abzug ist zulässig, wenn beitragsfreien Rente gilt § 16 Nr. 1. Bei Nichterreichen der er angemessen ist. Wir halten den Abzug für angemessen, jeweiligen Mindestbeträge erhalten Sie den Rückkaufs­ weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verblei­ wert, und der Vertrag endet. benden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapi­ Wiederinkraftsetzung tal vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der 10. Eine gemäß Nr. 1 und 2 gekündigte Versicherung oder aufgrund Ihres Verlangens der Beitragsfreistellung von uns gemäß Nr. 9 vorzeitig beitragsfreie Versicherung können vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, Sie wieder in Kraft setzen, wenn der Versicherungsfall wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nach­ noch nicht eingetreten ist. Der in Nr. 5 genannte Abzug weisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben, sobald der gesamte entfällt er. Beitragsrückstand ausgeglichen ist. Die Wiederinkraft­ Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver­ setzung erfolgt in den ersten drei Jahren nach Beitrags­ sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, freistellung mit den für Ihren Vertrag geltenden Rech­ wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung nungsgrundlagen (§ 2 Nr. 3 a)). aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs­ Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen mit Wiederinkraft­ unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis setzung zur Verfügung: zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und • Sie können den Vertrag auf Basis des alten Betrags, aber Berufsunfähigkeitsrente unverändert. mit geringerer Rente fortführen; 3. Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das für • Sie können beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist Überschussguthaben unter Berücksichtigung der wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos­ steuerlichen Regelungen um die nicht gezahlten Beiträge ten (siehe § 17) nur der Mindestwert gemäß § 15 Nr. 4 Satz reduziert wird; 2 zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden. Auch • Sie können höhere laufende Beiträge bis zum Ende der in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe Beitragszahlungsdauer nachentrichten; der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer beitrags­ freien Rente zur Verfügung. Nähere Informationen zur • Sie können nach Vereinbarung die nicht gezahlten beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie der Ihrem Beiträge in einem Betrag nachzahlen. Versicherungsschein bzw. Angebot beigefügten Tabelle Wenn seit dem Wirksamwerden der Beitragsfreistellung entnehmen. noch keine sechs Monate vergangen sind und Sie die Bedingungen zur Rentenversicherung 13 [Seite 14] 4. Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszah­ § 19 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das lungspflicht verlangt, und erreicht die nach Nr. 1 zu Versicherungsverhältnis beziehen? berechnende beitragsfreie Rente den Mindestbetrag von 300 € Jahresrente nicht, erhalten Sie den Auszahlungsbe­ 1. Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, trag nach § 15 Nr. 3 und der Vertrag endet. Eine teilweise müssen – soweit in diesen Bedingungen nicht anders ge- Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur regelt – stets in Textform (im Unterschied zur Schriftform verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Rente bedarf es bei der Textform keiner eigenhändigen Unter­ mindestens 300 € Jahresrente beträgt. schrift) erfolgen. Bitte richten Sie alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen an unsere Hauptverwaltung. 2. Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu­ § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem verrechnet? Interesse eine im Inland ansässige Person benennen, die 1. Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegen­ Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- zunehmen (Zustellungsbevollmächtigter). und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbeson­ § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift dere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. und Ihres Namens? Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der 1. Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver­ Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam­ züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Ande­ menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie renfalls können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten gehören berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen insbesondere die Verwaltungskosten. einer Zahlungsfrist) mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem Fall gilt Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos­ unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des einge­ ten sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen schriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Verwaltungskosten können Sie dem Angebot entnehmen. Sie den Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen 2. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies 2. Bei Änderung Ihres Namens gilt Nr. 1 entsprechend. bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für § 21 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche­ Sie? rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung 1. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informatio­ Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel­ nen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen lungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. Unterlagen 3. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über • bei Vertragsabschluss, die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit. • auf Nachfrage 4. Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur der Mindestwert Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich­ gemäß § 15 Nr. 4 Satz 2 für einen Rückkaufswert oder zur tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Bildung der beitragsfreien Rente vorhanden ist (siehe ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldun­ §§ 15 und 16). Nähere Informationen zu den Rückkaufs­ gen maßgeblich ist. werten und den beitragsfreien Rentenleistungen können 2. Notwendige Informationen im Sinne von Nr. 1 sind Sie der Ihrem Versicherungsschein bzw. Angebot beige­ beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung fügten Tabelle entnehmen. • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die § 18 Wie können Sie den Wert Ihrer Versiche- Rechte an ihrem Vertrag haben und rung erfahren? • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Sie erhalten von uns jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten maßgebend sein können. Versicherungsjahres, eine Mitteilung über den Stand der Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi­ Überschussbeteiligung. sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburts­ datum, der Geburtsort und der Wohnsitz. Bedingungen zur Rentenversicherung 14 [Seite 15] 3. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und § 24 Was sind die Vertragsgrundlagen, welches Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzli­ und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde? chen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies 1. Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, das zum Antrag gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit gehörende Angebot inkl. Modellrechnung, der Versiche­ im Ausland besteht. rungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen 4. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Nr. 1 und sowie die ggf. für Ihren Vertrag geltenden Besonderen 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Versicherungsbedingungen. Für den Vertrag gelten die Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer Rechnungsgrundlagen unseres Tarifwerkes bei Vertragsab­ gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur schluss. Verfügung gestellt haben. 2. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 3. Wir als Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag § 22 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Auf­ in Rechnung stellen? sicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­ 1. Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein sicht (BaFin), D-53117 Bonn, Graurheindorfer Str. 108. zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag in Rechnung § 25 Wo ist der Gerichtsstand? stellen. 1. Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht Dies gilt beispielsweise bei: zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch • Ausfertigung einer Ersatzurkunde oder von Abschriften das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe­ des Versicherungsscheines; bung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz • schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folge­ haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts beiträgen; maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch • Mahnverfahren wegen Beitragsrückständen (§§ 37 und das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder 38 VVG); Ihre Niederlassung haben. • Rückläufern im Lastschriftverfahren; 2. Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem • Angebotserstellung von Vertragsänderungen und deren Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Durchführung; Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine • Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen. juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen 2. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in 3. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhn­ Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus oder der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem entfällt der Abgeltungsbetrag bzw. wird – im letzteren wir unseren Sitz haben. Falle – entsprechend herabgesetzt. § 23 Welche Sanktionen führen zum Ausschluss § 26 Welche außergerichtlichen Beschwerde- des Versicherungsschutzes? und Rechtsbehelfs­verfahren stehen zur Verfügung? 1. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun­ gen – Versicherungsschutz und Anspruch auf jegliche Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns im Mittelpunkt. Leistungen nur, soweit und solange dem keine auf die Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder gerne an uns wenden. Dies gibt uns die Möglichkeit, für Sie eine Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union, Lösung zu finden und unseren Service zu optimieren. der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutsch­ Die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group land entgegenstehen. ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie 2. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti­ können damit das kostenlose außergerichtliche Streitschlich­ onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika tungsverfahren in Anspruch nehmen. und des Vereinigten Königreichs, soweit dem nicht Rechts- Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie unter vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepu­ Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, D-10006 blik Deutschland entgegenstehen. Berlin oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. Generell steht Ihnen auch die BaFin als zuständige Aufsichtsbe­ hörde in Beschwerdefällen zur Verfügung. Die Anschrift der BaFin finden Sie unter § 24 Nr. 3. Bedingungen zur Rentenversicherung 15 [Seite 16] Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, Versicherungsleistungen? den Rechtsweg zu beschreiten. 1. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungs­ II Besondere Bedingungen für die Renten­ mäßigen Alter der versicherten Person, der restlichen Ver­­- versicherung mit planmäßiger Erhöhung sicherungs- und Beitragszahlungsdauer, einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag, dem bei Abschluss des der Beiträge und Leistungen ohne erneute Vertrages gültigen Tarif und den ursprünglichen Annahme­ Gesundheitsprüfung bedingungen. Entsprechendes gilt für die Berechnung der Beitragserhöhungen, wenn die Versicherungsleistungen Sofern für Ihre Rentenversicherung eine planmäßige Erhöhung jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz angehoben der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung werden. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht vereinbart wurde (Dynamikplan), gelten für unser Vertragsver­ im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. hältnis zusätzlich die nachfolgenden Besonderen Bedingungen. 2. Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden ihre Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, Versicherungsleistungen im selben Verhältnis wie die der finden die Allgemeinen Bedingungen sinngemäß Anwendung. Hauptversicherung erhöht. § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die plan- § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für mäßige Erhöhung der Beiträge und Ver­ die Erhöhung der Versicherungsleistungen? sicherungsleistungen? 1. Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen 1. In Ihrem Versicherungsschein ist im Einzelnen vereinbart, Vereinbarungen, auch die Bezugsrechtsverfügung, nach welchem der folgenden Maßstäbe sich die Beiträge erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der Versiche­ bzw. die Versicherungsleistungen Ihrer Versicherung ohne rungsleistungen. Entsprechende Anwendung findet auch erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Es bestehen der Paragraph „Wie werden die Kosten Ihres Vertrages folgende Möglichkeiten: verrechnet?“ der Allgemeinen Bedingungen. a) der Beitrag für diese Versicherung einschließlich 2. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Ver- etwaiger Zusatzversicherungen erhöht sich jährlich sicherungsvertrag setzt die Fristen der Allgemeinen um den vereinbarten Prozentsatz des Vorjahres­ Bedingungen bezüglich der Verletzung der vorvertraglichen beitrags; Anzeigepflicht und der Selbsttötung nicht erneut in Lauf. b) die Versicherungsleistungen werden jährlich um den 3. Im Hinblick auf die Überschussbeteiligung gelten die vereinbarten Prozentsatz der zuletzt gültigen Rente getroffenen Vereinbarungen der zugrunde liegenden angehoben. Haupt- bzw. Zusatzversicherung. Die Erhöhungen werden 2. Die Beitragserhöhung (Nr. 1 a)) bewirkt eine Erhöhung der hierbei wie neu abgeschlossene Verträge behandelt, deren Versicherungsleistungen. Eine nach Nr. 1 b) vorgenommene Versicherungs- bzw. Leistungsdauer jeweils gleich der Erhöhung der Versicherungsleistungen ist mit einer restlichen Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der Grund­ entsprechenden Beitragserhöhung verbunden. versicherung ist. 3. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah­ lungsdauer, jedoch nicht mehr, wenn die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter (Differenz zwischen § 5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? dem Beginnjahr der Versicherung und dem Geburtsjahr) 1. Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum von 65 Jahren erreicht hat. Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich zahlen. Beiträge und Versicherungsleistungen? 2. Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustim­ 1. Die Erhöhungen des Beitrages und der Versicherungs­ mung nachholen. leistungen erfolgen jeweils zu Beginn eines Versicherungs­ 3. Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der jahres. Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, so 2. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen; es kann jedoch Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz mit unserer Zustimmung neu begründet werden. aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. 4. Ist in Ihrer Versicherung das Berufsunfähigkeitsrisiko mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt. B94 / pdf / 06.26.22 InterRisk Lebensversicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 12059 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de