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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nachstehenden Bedin-
gungen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? ....................................................................................................................... Seite 2
§ 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? .............................................................................................................. Seite 3
§ 3 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?........................................................................................................................ Seite 3
§ 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ........................................................................................ Seite 3
§ 5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen oder dieser nicht eingezogen werden kann ..... Seite 3
§ 6 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? ........................................................... Seite 3
§ 7 Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Auszahlung vornehmen? ..................................................... Seite 4
§ 8 Welche Möglichkeit haben Sie für einen Fondswechsel und was geschieht bei Schließung eines Fonds? ........ Seite 4
§ 9 Welche Möglichkeit haben Sie zur Absicherung Ihres Fondsvermögens - Ablaufmanagement - ?...................... Seite 5
§ 10 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Versicherung verlängern oder abrufen? ............................. Seite 5
§ 11 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? .............................................................................................. Seite 6
§ 12 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen / -Stoffen? ............... Seite 7
§ 13 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? ........................................................................................... Seite 7
§ 14 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? ............................................................ Seite 7
§ 15 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? ............................................................................................. Seite 7
§ 16 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift, Ihres Namens und Ihres Wohnsitzes? ............................................ Seite 7
§ 17 Wer erhält die Versicherungsleistung? ............................................................................................................... Seite 7
§ 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ................................................................................ Seite 8
§ 19 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? ......................................................................................... Seite 8
§ 20 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ............................................................................................................. Seite 8
§ 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? .................................................................................. Seite 10
§ 22 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ...................................................................................... Seite 10
§ 23 Wo ist der Gerichtsstand? ................................................................................................................................ Seite 10
§ 24 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages? ....................................................... Seite 10
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
§1 Vertragsguthaben (§ 1 Absatz 5) bzw. der Rückkaufswert
Welche Leistungen erbringen wir? (§ 6) fällig. Der Auszahlungsbetrag erhöht sich ggf. um ge-
mäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilte Bewertungsreserven.
(1) Die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie bietet vor
Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungs- (8) Der Ermittlung des Wertes des Fondsvermögens legen wir
schutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwick- im Falle der Ausübung des Kapitalwahlrechts sowie der
lung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlage- Kündigung (hinsichtlich des Rückkaufswertes) als Stichtag
stock wird gesondert vom übrigen Vermögen in Anteilen be- den letzten Börsentag vor Vertragsende zugrunde. Bei Tod,
stimmter Investmentfonds angelegt, die wiederum in Wert- Beitragsfreistellung oder anderen technischen Änderungen
papieren investieren. Die Anlagebeiträge führen wir den von wird als Stichtag der letzte Börsentag vor dem Zeitpunkt des
Ihnen bestimmten Fonds zu. Fondsanteile werden innerhalb Eingangs der Meldung bei der Versicherungsgesellschaft
des Anlagestocks getrennt geführt. zugrunde gelegt.
Zur Sicherstellung der anteiligen Beitragserhaltungsgarantie Erlebensfallleistung
(vgl. Absatz 6) werden allerdings die Beiträge auch teilweise (9) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah-
in unserem sonstigen Vermögen angelegt. lungsbeginn, zahlen wir lebenslang je nach vereinbarter
Mit Rentenzahlungsbeginn werden dem Anlagestock die auf Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile entnommen und der oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen eine
Wert der Fondsanteile (vgl. Absatz 2) in unserem sonstigen Rente.
Vermögen angelegt. (10)Die Höhe der Rente zum vereinbarten Rentenzahlungsbe-
(2) Der Wert eines Fondsanteils entspricht dem börsenaktuellen ginn ist von der Höhe des Vertragsguthabens (vgl. Ab-
Rücknahmepreis und ist daher von der Wertentwicklung des satz 5) zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zuzüglich
jeweiligen Fonds abhängig. ggf. gemäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilter Bewertungsreser-
ven sowie dem garantierten Rentenfaktor abhängig. Der ga-
(3) Soweit die Erträge aus den in den Fonds enthaltenen Ver- rantierte Rentenfaktor gibt die Höhe der Rente gemäß ver-
mögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie un- einbarter Zahlweise an, die wir für je 10.000 Euro des zur
mittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit dessen Wert. Er- Verfügung stehenden Kapitals zahlen.
träge der Fonds, die ausgeschüttet werden, rechnen wir in
Fondsanteile des gleichen Fonds um und schreiben sie den Die Höhe des Rentenfaktors hängt insbesondere von dem
einzelnen Versicherungsverträgen gut. verwendeten Rechnungszins und der in der Rentenbezugs-
(4) Da die Entwicklung des Wertes des Sondervermögens und zeit verwendeten Sterbetafel (Rechnungsgrundlagen) , den
damit der Wert der auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsan- vereinbarten Verwaltungskosten und von dem Alter der ver-
teile nicht vorauszusehen ist, können wir vor Beginn der Ren- sicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn ab. Die ver-
tenzahlung die Höhe der Rente nur bis zu dem Betrag ga- wendeten Rechnungsgrundlagen nennen wir Ihnen in der
rantieren, der sich aus der anteiligen Beitragserhaltungsga- Versicherungsvertragsinformation.
rantie (vgl. Absatz 6) ergibt. Sie haben die Chance, insbe- Zum Rentenbeginn berechnen wir die Höhe der Rente mit
sondere bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen (Rechnungs-
bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminderung. zins, Sterbetafel) und den zum Versicherungsbeginn ver-
Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können einbarten Verwaltungskosten ab Rentenbeginn. Die Rente
Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zu- zahlen wir mindestens in der Höhe, wie sie sich aus dem
sätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass die Rente je nach garantierten Rentenfaktor ergibt.
Entwicklung des Wertes des Sondervermögens und damit Mindestens zahlen wir die gemäß Zahlweise garantierte
des Wertes der auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile Rente. Den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, den ga-
höher oder niedriger ausfallen wird. Im Todesfall ist jedoch rantierten Rentenfaktor und die gemäß Zahlweise garan-
mindestens die im Versicherungsschein vereinbarte Todes- tierte Rente entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
fallleistung garantiert.
(11)Zusätzlich zahlen wir eine Rente aus der Überschussbetei-
(5) Zum Rentenzahlungsbeginn steht das zu diesem Zeitpunkt ligung (siehe § 20).
vorhandene Vertragsguthaben zuzüglich ggf. gemäß § 20 (12)Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag
Absatz 1 (b) zugeteilter Bewertungsreserven für die Bildung der ersten Rente eine Kapitalabfindung in Höhe des dann
einer Rente zur Verfügung. Das Vertragsguthaben ist die zur Verfügung stehenden Kapitals, wenn uns ein Antrag auf
Summe aus dem Wert der insgesamt gutgeschriebenen Kapitalabfindung spätestens drei Monate vor dem Fällig-
Fondsanteile (Fondsvermögen) und dem Deckungskapital keitstag der ersten Rente zugegangen ist und wenn die ver-
des Vertrages. Den Wert des Fondsvermögens ermitteln wir sicherte Person diesen Termin erlebt (Kapitalwahlrecht).
dadurch, dass wir die Anzahl der auf Ihre Versicherung ent- Die Leistung erbringen wir in Euro.
fallenden Fondsanteile mit dem Wert des einzelnen
Fondsanteils (vgl. Absatz 2) multiplizieren. Der Ermittlung Todesfallleistung vor Rentenzahlungsbeginn
des Wertes des Fondsvermögens legen wir als Stichtag den (13)Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Ren-
letzten Börsentag vor dem Rentenzahlungsbeginn zugrunde. tenzahlungsbeginn zahlen wir das zu diesem Zeitpunkt vor-
Das Deckungskapital wird unter Berücksichtigung der Bei- handene Vertragsguthaben (vgl. Absatz 5) zuzüglich ggf.
tragsteile, die zur Sicherstellung der anteiligen Beitragserhal- gemäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilter Bewertungsreserven.
tungsgarantie (vgl. Absatz 6) verwendet werden, nach den Sofern die Versicherung bis zum Eintritt des Todesfalles be-
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit dem standen hat und der ggf. vereinbarte Mindesttodesfallschutz
in der Versicherungsvertragsinformation ausgewiesenen nicht erloschen ist (vgl. § 6 Absatz 10), erbringen wir min-
Rechnungszins und den im Vertragsinformationsblatt ausge- destens die im Versicherungsschein vereinbarte garantierte
wiesenen Kosten berechnet. Todesfallleistung.
(6) Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen jedoch, sofern Sie Todesfallleistung nach Rentenzahlungsbeginn
keine Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen, mindestens (14)Haben Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart, so zahlen
60 % der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer Rente wir bei Tod der versicherten Person innerhalb der Ren-
zur Verfügung (anteilige Beitragserhaltungsgarantie). tengarantiezeit die garantierte Rente weiter zu den verein-
barten Fälligkeitstagen für die Dauer der Rentengarantie-
(7) Endet Ihre Versicherung durch Ausübung des Kapitalwahl- zeit. Auf Wunsch zahlen wir stattdessen den Kapitalwert der
rechts (vgl. Absatz 12) oder Kündigung (vgl. § 6) wird das
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
noch ausstehenden garantierten Renten der Rentengaran- vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen
tiezeit in einem einmaligen Betrag aus. Bei Tod nach Ablauf werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer-
der Rentengarantiezeit wird keine Leistung fällig. halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
(15)Haben Sie eine Restkapitalabfindung vereinbart und stirbt (4) Zahlen Sie nur zeitweise keine Folgebeiträge (z. B. wegen
die versicherte Person nach Rentenbeginn und vor Ende des eines Arbeitsplatzwechsels), können wir entweder nach Ab-
Versicherungsjahres, in dem sie das 87. Lebensjahr vollen- satz 3 verfahren oder die garantierte Mindestrente herab-
det, zahlen wir das restliche Vertragsguthaben. Das restliche setzen. Die Herabsetzung erfolgt im folgenden Kalenderjahr
Vertragsguthaben ist das Vertragsguthaben zum Rentenbe- zum Jahrestag des Versicherungsbeginns; ihr Umfang
ginn abzüglich schon ausgezahlter Renten und Kapitalabfin- hängt von dem Ausmaß der entstandenen Beitragslücke ab
dung. Wenn es aufgebraucht ist, zahlen wir keine Leistung. und wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
(16)Die Versicherungsleistung erbringen wir grundsätzlich in mathematik berechnet.
Euro. (5) Können Sie die Folgebeiträge nicht mehr aufbringen, weil
§2 Sie nach Abschluss des Vertrages arbeitslos geworden
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? sind, können wir die fälligen Beiträge mit Ihren Überschus-
santeilen (vgl. § 20) verrechnen. Voraussetzung dafür ist,
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos- dass die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununter-
sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im brochen bestanden hat und zum Zeitpunkt der Verrechnung
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller- noch besteht.
dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei- (6) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und
tragszahlung (vgl. § 4 Absatz 2 und § 5). Ihre Kosten.
§3 (7) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Verein-
Wie verwenden wir Ihre Beiträge? barung mit uns erforderlich.
(1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Sicherstellung (8) Bei Tod der versicherten Person werden wir etwaige Bei-
der anteiligen Beitragserhaltungsgarantie (vgl. § 1 Absatz 6), tragsrückstände mit der Versicherungsleistung verrechnen.
zur Deckung des vereinbarten Todesfallrisikos und von Kos- §5
ten bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
und rechnen sie mit der Bewertung zum letzten Börsentag zahlen oder dieser nicht eingezogen werden kann
vor dem tatsächlichen Zufluss in Fondsanteile um. (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen
(2) Die für die laufende Verwaltung benötigten Beträge entneh- oder dieser zu dem im Versicherungsschein vereinbarten
men wir monatlich dem Deckungskapital und dem Fondsver- Fälligkeitstermin nicht per Lastschrift eingezogen werden
mögen und aus jedem Beitrag. kann, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist -
(3) Bei beitragsfreien Versicherungen kann die in Absatz 1 ge- vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachge-
nannte monatliche Entnahme bei extrem ungünstiger Ent- wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung bzw.
wicklung des Fondsvermögens dazu führen, dass das ge- den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug nicht zu vertreten
samte Fondsvermögen vor dem Rentenzahlungsbeginn der haben.
Versicherung aufgebraucht ist. Die Versicherungsleistung
besteht dann im Erlebensfall nur aus der garantierten Rente (2) Ist der Einlösungsbetrag bei Eintritt des Versicherungsfalles
gemäß Absatz 10 und im Todesfall - sofern vereinbart - nur noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet,
aus der garantierten Todesfallleistung. sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
§4 diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere
Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen
(1) Die Beiträge zu Ihrer Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Ga- wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
rantie können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier- (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie
teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten. Die aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzei-
Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlungen ein tig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, er-
Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text-
Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes-
Jahr. tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in-
(2) Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird sofort nach Ab- nerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, so entfällt oder
schluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf diese Rechts-
dem im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungsbe- folgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinwei-
ginn. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zum vereinbarten sen.
Fälligkeitstag an uns zu zahlen.
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn §6
Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen
eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto oder beitragsfrei stellen?
vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes
zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen werden (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss
kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- der Versicherungsperiode ganz oder teilweise durch
chen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück kündi-
uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann gen.
noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schrift-
lichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Keine rechtzeitige Bei- (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist die Kündi-
tragszahlung liegt vor, wenn Sie eine termingerechte Abbu- gung unwirksam, wenn der fortzuzahlende Beitrag den Min-
chung durch uns später widerrufen und der Beitrag infolge destbeitrag von 180 € jährlich unterschreitet. Wenn Sie in
des Widerrufs zurückgebucht wird. Sollten wir dagegen den diesem Fall Ihre Versicherung beenden wollen, müssen Sie
Beitrag zu früh oder in falscher Höhe abrufen, wird die Recht- also ganz kündigen.
zeitigkeit der Beitragszahlung durch einen dann gerechtfer- (3) Haben Sie das Kapitalwahlrecht vereinbart, erstatten wir
tigten Widerruf der Abbuchung nicht berührt. Haben Sie zu nach § 169 VVG – soweit bereits entstanden – den Rück-
kaufswert. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
dem nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema- Beitragsrückzahlung
tik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation (11)Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechne-
ten Deckungskapital der Versicherung und dem Fondsver- §7
mögen (vgl. § 1 Absatz 5). Der Rückkaufswert beträgt je- Unter welchen Voraussetzungen können Sie
doch mindestens 50% der eingezahlten Beiträge. Dieser eine Auszahlung vornehmen?
Mindestwert reduziert sich mit jeder Auszahlung (siehe § 7) (1) Vor Rentenbeginn können Sie zu jedem Monatsersten Ka-
anteilig. pital aus Ihrer Versicherung entnehmen. Informieren Sie
Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abge- uns über Ihren Wunsch mindestens zwei Werktage im Vo-
zogen. raus. Nennen Sie uns das gewünschte Datum und den Be-
trag der Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt frühestens
(4) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Ab- zum nächsten Monatsersten nach Zugang Ihrer Mitteilung.
satz 3 berechneten Betrag angemessen herabzusetzen, so- Bei einer Auszahlung aus dem Fondsvermögen verwenden
weit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange wir für die Bewertung der Fondsanteile den letzten Börsen-
der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefähr- tag vor dem Auszahlungstermin.
dung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versiche-
rungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschlie- (2) Bei jeder Auszahlung verringern sich
ßen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Der • das Vertragsguthaben (siehe § 1 Absatz 5),
Rückkaufswert beträgt jedoch mindestens 50% der einge- • der Mindestrückkaufswert (siehe § 6 Absatz 3),
zahlten Beiträge. Dieser Mindestwert reduziert sich mit jeder • das Mindestkapital für die beitragsfreie garantierte
Auszahlung (siehe § 7) anteilig. Rente bei Beitragsfreistellung (siehe § 6 Absatz 10)
(5) Der Auszahlungsbetrag erhöht sich ggf. um die Ihrer Versi- und
cherung gemäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilten Bewertungsre- • die garantierte Rente (siehe § 1 Absatz 10), sofern
serven. die Auszahlung aus dem Deckungskapital erfolgt.
(6) Der Rückkaufswert erreicht erst nach einem bestimmten Eine Auszahlung muss mindestens 250 Euro betragen, das
Zeitraum die Summe der eingezahlten Beiträge, da aus die- verbleibende Vertragsguthaben mindestens 1.500 Euro.
sen auch Kosten für die Verwaltung des Vertragsguthabens Darüber hinaus ist unsere Zustimmung erforderlich.
und die Deckung des vereinbarten Todesfallrisikos finanziert §8
werden. Der Rückkaufswert beträgt aber mindestens 50% Welche Möglichkeit haben Sie für einen Fondswechsel
der eingezahlten Beiträge. Dieser Mindestwert reduziert sich und was geschieht bei Schließung eines Fonds?
mit jeder Auszahlung (siehe § 7) anteilig. Nähere Informatio-
(1) Fondswechsel (Switch / Shift)
nen zum Rückkaufswert, seiner Höhe und darüber, in wel-
chem Ausmaß er garantiert ist, können Sie der Versiche- Auf Ihren Antrag hin, den Sie jederzeit stellen können, wer-
rungsvertragsinformation entnehmen. den wir – je nachdem, wie Sie dies wünschen – entweder
mit umgehender Wirkung oder zu einem zukünftigen Zeit-
(7) Den Rückkaufswert erbringen wir grundsätzlich in Euro. Der
punkt einen Fondswechsel in Form eines „Shift“, „Switch“
Ermittlung des Wertes des Fondsvermögens legen wir dabei
oder einer Kombination aus „Shift und Switch“ vornehmen.
als Stichtag den letzten Börsentag vor Vertragsende zu-
Der Antrag muss in Textform erfolgen.
grunde.
„Shift“:
(8) Ist kein Kapitalwahlrecht vereinbart (vgl. Absatz 3), so wan-
delt sich die Versicherung bei Kündigung (Voll- oder Teilkün- Haben Sie einen Fondswechsel in Form eines „Shift“ bean-
digung gemäß Absatz 1) ganz oder teilweise in eine beitrags- tragt, wird Ihr bisheriges Fondsvermögen in Fondsanteile
freie Versicherung um. eines oder mehrerer anderer in diesem Vertrag wählbarer
Fonds übertragen. Die künftige Anlage erfolgt jedoch wei-
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
terhin in die bisher gewählten Fonds.
(9) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem
„Switch“:
dort genannten Termin durch ein eigenhändig unterschriebe-
nes Schriftstück verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Bei- Haben Sie einen Fondswechsel in Form eines „Switch“ be-
tragszahlungspflicht befreit zu werden. antragt, werden die künftigen zur Anlage bestimmten Bei-
tragsteile in einen oder mehrere andere in diesem Vertrag
(10)Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszah-
wählbare Fonds angelegt. Ihr bisheriges Fondsvermögen
lungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitrags-
ist von dieser Änderung nicht betroffen.
freie Versicherung auf der Grundlage der bis dahin gezahlten
Beiträge weitergeführt, Der ggf. vereinbarte Mindesttodes- Kombination aus „Shift und Switch“:
fallschutz erlischt. Die garantierte Mindestrente wird auf eine Haben Sie einen Fondswechsel in Form einer Kombination
beitragsfreie garantierte Mindestrente herabgesetzt. Das für aus „Shift“ und „Switch“ beantragt, werden Shift und Switch
die Bildung der beitragsfreien garantierten -Rente zur Verfü- gleichzeitig durchgeführt, d.h. das bisherige Fondsvermö-
gung stehende Deckungskapital (vgl. § 1 Absatz 5) ent- gen und die künftige Anlage erfolgen in einen oder mehrere
spricht aber mindestens 50% der eingezahlten Beiträge. Die- andere in diesem Vertrag wählbare Fonds.
ser Mindestwert reduziert sich mit jeder Auszahlung (siehe
Bewertungsstichtag und Kosten
§ 7) anteilig. Außerdem verringert er sich um rückständige
Beiträge. Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungs- Haben Sie einen Fondswechsel (Shift) mit umgehender
pflicht können Sie nur verlangen, wenn der fortzuzahlende Wirkung beantragt, so gilt als Bewertungsstichtag sowohl
Beitrag den Mindestbetrag von 180 € jährlich nicht unter- für die Ermittlung des Wertes des zu übertragenden Fonds-
schreitet. vermögens als auch für die Bestimmung der Anzahl der An-
teile der gewählten Fonds, auf die der Wert des Fondsver-
Es stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten
mögens übertragen werden soll, der Tag des Zugangs der
Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Rente zur Verfü-
Beantragung des Fondswechsels (Shift und / oder Switch)
gung. Nähere Informationen zur beitragsfreien Rente und Ih-
bei der Versicherungsgesellschaft. Soweit dieser Tag kein
rer Höhe können Sie der Versicherungsvertragsinformation
Börsentag ist, gilt der diesem Tag folgende Börsentag.
entnehmen. Die anteilige Beitragserhaltungsgarantie gemäß
§ 1 Absatz 6 ist bei einer Änderung Ihres Vertrages nicht ge-
währleistet.
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
Bei Beantragung zu einem zukünftigen Zeitpunkt gilt der Tag, um Ihr Fondsvermögen in risikoärmere Anlagen umzu-
zu dem der Fondswechsel beantragt wurde, als Bewertungs- schichten.
stichtag. Soweit dieser Tag kein Börsentag ist, gilt der die- § 10
sem Tag folgende Börsentag. Unter welchen Voraussetzungen können Sie
Ein Fondswechsel (Shift und / oder Switch) ist einmal pro Ka- Ihre Versicherung verlängern oder abrufen?
lendermonat kostenfrei möglich. (1) Haben Sie den Rentenzahlungsbeginn zwischen Alter 62
(2) Fondswechsel bei einer Änderung des Fondsangebotes und 75 vereinbart (vereinbarter Rentenzahlungsbeginn)
Sind hinsichtlich des Fonds erhebliche Änderungen eingetre- können Sie diesen unter den nachfolgenden Bedingungen
ten, die wir nicht beeinflussen können, können wir einen (Absatz 1 – 8) durch Mitteilung in Textform uns gegenüber
Fonds aus dem Angebot streichen. Solche erheblichen Än- vorverlegen oder auch hinausschieben (geänderter Renten-
derungen können sein: Die von uns beauftragte Kapitalanla- zahlungsbeginn). Wünschen Sie die Rente, lassen Sie uns
gegesellschaft verliert ihre Zulassung für den Vertrieb oder die Mitteilung bitte spätestens zwei Wochen vor dem ge-
stellt den Vertrieb ein oder verletzt ihre vertraglichen Pflich- wünschten bzw. vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zu-
ten erheblich, oder die Fondsperformance unterschreitet den kommen, wünschen Sie statt der Rente eine Kapitalabfin-
Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds erheblich, oder der dung, beachten Sie bitte die Frist gemäß § 1 Abs. 12. Der
Fonds erfährt eine deutliche Abwertung durch ein renom- für den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn garantierte
miertes Ratingunternehmen. Ein unabhängiger Treuhänder Rentenfaktor wird dann unter Berücksichtigung des Alters
oder eine andere unabhängige Stelle muss prüfen, ob die der versicherten Person zum geänderten Rentenzahlungs-
Voraussetzungen für eine Streichung gegeben sind und der beginn nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
Streichung zustimmen. mathematik angepasst.
In diesem Fall werden wir Ihnen einen Fondswechsel vor- (2) Eine Vorverlegung ist höchstens um sieben Jahre möglich,
schlagen. Benennen Sie nicht innerhalb von vier Wochen ei- frühester Rentenzahlungsbeginn ist jedoch der Beginn des
nen anderen Fonds, so werden wir den Fondswechsel nach Versicherungsjahres, der in das Kalenderjahr fällt, in dem
unserem Vorschlag durchführen. Den Fondswechsel führen die versicherte Person ihr 62. Lebensjahr vollendet. Die
wir in beiden Fällen kostenlos durch. Versicherungsdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn darf
die Mindestdauer von 12 Jahren nicht unterschreiten. Au-
(3) Schließung eines von Ihnen gewählten Fonds ßerdem muss das Vertragsguthaben (vgl. § 1 Absatz 5)
Wird einer der gewählten Fonds durch die Kapitalanlagege- mindestens so groß sein wie 60% der Summe der einge-
sellschaft geschlossen, so werden wir Ihnen einen anderen zahlten Beiträge.
Fonds vorschlagen, der dem bisherigen Anlageprofil ent- Ein Hinausschieben des vereinbarten Rentenzahlungsbe-
spricht. Benennen Sie nicht innerhalb von vier Wochen einen ginns ist mehrmals möglich, erstmals ein Jahr vor dem ver-
anderen Fonds, so werden wir den Fondswechsel nach un- einbarten Rentenzahlungsbeginn, insgesamt höchstens um
serem Vorschlag durchführen. Den Fondswechsel führen wir zehn Versicherungsjahre. Spätester Rentenzahlungsbe-
in beiden Fällen kostenlos durch. ginn ist jedoch das Ende des Versicherungsjahres, das in
§9 das Kalenderjahr fällt, in dem die versicherte Person ihr 75.
Welche Möglichkeit haben Sie zur Absicherung Ihres Lebensjahr vollendet.
Fondsvermögens - Ablaufmanagement - ? Dieser Zeitraum, innerhalb dessen der von Ihnen ge-
(1) Ablaufcheck wünschte, geänderte Rentenzahlungsbeginn fallen kann,
Fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn heißt Abrufphase. Beginn und Ende der Abrufphase sind im
werden wir Sie in einem Schreiben an die Möglichkeiten zur Versicherungsschein angegeben. Der geänderte Renten-
Absicherung Ihres Fondsvermögens (Ablaufcheck) erinnern: zahlungsbeginn ist immer der erste eines Kalendermonats.
Sie können entweder einen kostenlosen Fondswechsel ge- (3) Bei Hinausschieben des Rentenzahlungsbeginns führen wir
mäß § 8 Absatz 1 vornehmen und Ihr Fondsvermögen in ri- Ihren Vertrag beitragsfrei weiter. Die vereinbarte Todesfall-
sikoärmere Anlagen umschichten oder aber das automati- leistung vor Rentenzahlungsbeginn gilt bis zum geänderten
sche Ablaufmanagement aktivieren. Rentenzahlungsbeginn.
(2) Automatisches Ablaufmanagement (4) Vereinbarungen, die Sie für den vereinbarten Rentenzah-
lungsbeginn getroffen haben (Todesfallleistung im Renten-
Entscheiden Sie sich nach Erhalt unseres Schreibens für das bezug, Überschusssystem im Rentenbezug), gelten auch
automatische Ablaufmanagement, so wird dieses aktiviert, für den geänderten Rentenzahlungsbeginn. Haben Sie eine
sobald Sie uns dies in Textform (siehe § 15 Absatz 3) mitge- Rentengarantiezeit vereinbart, so sind folgende vom tat-
teilt haben. Kostenlos werden wir dann in Ihrem Auftrag in sächlichen Rentenbeginnalter abhängigen Höchstdauern
regelmäßigen Abständen bis zum vereinbarten Rentenzah- zulässig. Die von Ihnen vereinbarte Rentengarantiezeit re-
lungsbeginn bzw. bis zum hinausgeschobenen Rentenzah- duziert sich gegebenenfalls entsprechend.
lungsbeginn jeweils Teile Ihres Fondsvermögens in risikoär-
mere Anlagen umschichten. Das Ablaufmanagement erfolgt
unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes. Wei- Rentenbeginnalter Höchstdauer der
tere Informationen und Erläuterungen erhalten Sie mit unse- Rentengarantiezeit
rem Schreiben. Insbesondere werden wir Sie auf Chancen bis 55 Jahre 25 Jahre
und Risiken hinweisen, die mit dem automatischen Ablauf-
56 bis 67 Jahre 20 Jahre
management verbunden sind.
68 bis 75 Jahre 15 Jahre
Nach einer Aktivierung des automatischen Ablaufmanage-
ments haben Sie die Möglichkeit, dieses auch wieder zu de- (5) Die Aussagen zur Kapitalabfindung, aus § 1 Absatz 12 gel-
aktivieren. Eine erneute Aktivierung nach einer Deaktivie- ten entsprechend für den geänderten Rentenzahlungsbe-
rung ist ebenfalls möglich. In jedem Fall benötigen wir eine ginn.
von Ihnen eine Mitteilung in Textform (siehe § 15 Absatz 3). (6) Rechnungszins und Sterbetafel für den garantierten Ren-
Aktivieren Sie das automatische Ablaufmanagement nicht, tenfaktor zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn finden
werden wir Sie jährlich daran erinnern, dass Sie den kosten- auch zum geänderten Rentenzahlungsbeginn Anwendung.
losen Fondswechsel gemäß § 8 Absatz 1 nutzen können, Auf dieser Basis wird nach anerkannten Regeln der Versi-
cherungsmathematik ein garantierter Rentenfaktor für den
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
geänderten Rentenzahlungsbeginn berechnet und eine fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das
Rente gemäß § 1 Absatz 10 ermittelt. Kündigungsrecht hinweisen.
§ 11 Ausübung unserer Rechte
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? (11)Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, Kündigung
Vorvertragliche Anzeigepflicht oder Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch
(1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer An-
rauf, dass Sie alle vor Vertragsschluss in Textform gestellten zeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen un-
Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-
(vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die tragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend
Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir
gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns gel-
tend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Nachträglich kön-
vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. nen wir weitere Umstände innerhalb eines Monats nach
Rücktritt Kenntniserlangung zur Begründung angeben.
(3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- (12)Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-
schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht
Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt kannten.
nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche (13)Die genannten Rechte erlöschen nach Ablauf von drei Jah-
Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ver- ren, bei verschwiegenen HIV-Infektionen innerhalb von fünf
letzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorver- Jahren, nach Vertragsschluss. Diese Fristen gelten nicht für
traglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, vor Ablauf der genannten Fristen eingetretene Versiche-
wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei rungsfälle. Haben Sie oder die versicherte Person die An-
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu an- zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich
deren Bedingungen, geschlossen hätten. die Frist auf zehn Jahre.
(4) Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Anfechtung
Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles
erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn (14)Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls
uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig an- durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und
gegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststel- gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genom-
lung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder men worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben ten Person, so können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung
Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertrag-
Leistung verpflichtet. lichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 5 gilt
entsprechend
(5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt oder Anfechtung auf-
gehoben wird, zahlen wir den Rückkaufswert (§ 6). § 6 Ab- Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung
satz 3 Satz 3 gilt nicht. Die Rückzahlung der Beiträge kön- (15)Die Absätze 1 bis 14 gelten bei einer unsere Leistungs-
nen Sie nicht verlangen. pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel-
Kündigung lung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Ab-
satz 13 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
(6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wieder-
der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch hergestellten Teils neu zu laufen.
auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Erklärungsempfänger
(7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen (16)Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine Ihnen ge-
wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- genüber abzugebende schriftliche Erklärung. Sofern Sie
zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt ha-
schlossen hätten. ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als be-
vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch
(8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kün- ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Auf-
digung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 6 Absatz 7 enthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber
bis 9). des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklä-
Vertragsanpassung rung als bevollmächtigt ansehen.
(9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten und
nachgewiesen ist, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht
nicht vorsätzlich verletzt wurde, werden die anderen Bedin-
gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
teil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertre-
ten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Ver-
sicherungsperiode Vertragsbestandteil.
(10)Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz
für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
§ 12 (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwen-
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder dige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhe-
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen / -Stoffen? bungen selbst anstellen. Die mit den Nachweisen verbun-
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig denen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleis-
davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. tung beansprucht.
Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch (5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberech-
dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- tigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder au-
oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod ge- ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
funden hat. Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
(2) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit- § 15
telbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen be- Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
schränkt sich eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleis- (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als be-
tung allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag be- rechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungs-
rechneten Rückkaufswertes Ihrer Versicherung (§ 6 Ab- vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang
satz 3 bis 5 und 7). Diese Einschränkung unserer Leistungs- zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inha-
pflicht entfällt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem ber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nach-
oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereig- weist.
nissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes außer-
halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an de- (2) In den Fällen des § 17 Absatz 3 brauchen wir den Nachweis
nen die nicht aktiv beteiligt war. der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform vorliegt.
(3) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit-
telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von (3) Für Ihre Mitteilungen an uns genügt die Textform entspre-
atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem chend § 126b Bürgerliches Gesetzbuch. Textform heißt
vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von zum Beispiel E-Mail oder Fax, es ist keine eigenhändige Un-
radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen be- terschrift notwendig.
schränkt sich unsere Leistungspflicht auf die in Absatz 2 ge- § 16
nannten Leistungen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift,
darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen Ihres Namens und Ihres Wohnsitzes?
zu gefährden. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver-
§ 13 züglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile ent-
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person, leis- eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
ten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
drei Jahre vergangen sind. drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes
als zugegangen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Versi-
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist cherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre ge-
besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachge- werbliche Niederlassung verlegt haben.
wiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbildung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geis- (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
testätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir (3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in das Ausland oder in die Bun-
eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung nur bis zur desrepublik Deutschland verlegen, müssen Sie uns folgen-
Höhe des für den Stichtag nach § 1 Absatz 8 berechneten des mitteilen:
Rückkaufswertes (§ 6 Absatz 3 bis 5 und 7). • Ihre aktuelle Postanschrift und
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer unsere • auf Anfrage auch Angaben zu Ihrer Steuerpflicht,
Leistungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wie- insbesondere:
derherstellung der Versicherung. Die Frist nach Absatz 1 be- o in welchem Land Ihre Steuerpflicht besteht und
ginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versiche- o Ihre dortige Steuernummer.
rung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Dies gilt auch für dritte Personen, die Rechte an Ihrem Ver-
Teils neu zu laufen. trag haben und für Leistungsempfänger. Auch wenn sie
§ 14 uns die notwendigen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig
Was ist zu beachten, wenn zur Verfügung stellen, sind wir gegebenenfalls zu folgen-
eine Versicherungsleistung verlangt wird? dem verpflichtet: Wir müssen Ihre Vertragsdaten an in-
oder ausländische Steuerbehörden melden.
(1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir ge-
gen Vorlage des Versicherungsscheins. Zudem sind wir berechtigt, unsere Leistungen nicht zu zah-
len, solange Sie die obige Mitteilung nicht erbracht haben.
(2) Wir können vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auf un-
sere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass § 17
die versicherte Person noch lebt. Wer erhält die Versicherungsleistung?
(3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu- (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir
zeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzu- an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Er-
reichen ben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die
bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe-
Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter).
urkunde,
Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Be-
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über zugsrecht jederzeit widerrufen.
die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
(2) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt rechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem
hat.
Versicherungsvertrag erwerben soll. Sobald wir Ihre Erklä-
rung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Anhang des Geschäftsberichtes ausgewiesen. Der Jahresab-
(3) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Be- schluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft
zugsrechts (vgl. Absatz 1 und 2) sind uns gegenüber nur und und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.
erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig- (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-
ten in Textform (siehe § 15 Absatz 3) angezeigt worden sind. gung der Versicherungsnehmer
Das gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An- (a) Wir berechnen die Überschüsse, die auf die Versiche-
sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige rungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die auf-
Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind. sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die
§ 18 Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in
Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
(1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein nung „MindZV“). Überschüsse können aus drei ver-
zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können schiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis,
wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kos- dem Kapitalanlageergebnis und dem übrigen Ergebnis.
ten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rech- Überschüsse aus dem Risikoergebnis:
nung stellen. Dies gilt bei Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten
• Mahnungen wegen Beitragsrückständen, als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüs-
• auf Ihr Verschulden zurückzuführende Rückläufer im Last- sen beteiligen wir die Versicherungsnehmer unter Be-
schriftverfahren, achtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbeson-
dere der je-weils aktuellen MindZV.
• Bearbeitung der von Ihnen vorgenommenen Abtretungen
und der von Ihnen vorgenommenen Verpfändungen, Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis:
• Ausstellung besonderer Bescheinigungen, die Sie für ei- Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedri-
gene Zwecke in Auftrag geben, ger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen
haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Ver-
• Erstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- sicherungsnehmer unter Beachtung der aufsichtsrecht-
schein, lichen Vorgaben, insbesondere der jeweils aktuellen
• Steuern und Abgaben aus dem Versicherungsverhältnis, MindZV. Im gleichen Umfang und nach den gleichen
soweit sie von Ihnen als Versicherungsnehmer geschuldet Maßgaben beteiligen wir Sie gegebenenfalls auch an
werden, Erträgen aus anderen Einnahmen als aus dem Versi-
• beantragte Fondswechsel – soweit nicht kostenfrei. cherungsgeschäft. Das sind zum Beispiel Einnahmen
aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Un-
Wie hoch der pauschale Abgeltungsbetrag jeweils ist, ent- ternehmen.
nehmen Sie dem Gebührenkatalog in Ihren Versicherungs-
unterlagen. Überschüsse aus dem Kapitalanlageergebnis:
(2) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen Ab- Kapitalerträge entstehen aus der Anlage der Beiträge
geltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die
entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Höhe Beitragsteile für das Deckungskapital. Von den entste-
nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der Ab- henden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst den
geltungsbetrag bzw. wird - im letzteren Falle - entsprechend Betrag für die garantierten Zinsen. An den verbleiben-
herabgesetzt. den Erträgen beteiligen wir die Versicherungsnehmer
unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben,
§ 19 insbesondere der jeweils aktuellen MindZV.
Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?
Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter-
Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb
Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Ver- gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammenge-
triebskosten sowie Verwaltungskosten. fasst. Gewinngruppen bilden wir beispielsweise, um
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere das versicherte Risiko wie das Langlebigkeits- oder Be-
Zuwendungen an den Versicherungsvermittler, z.B. Abschluss- rufsunfähigkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Vertei-
provisionen. Diese fallen in diesem Vertrag nicht an. Allerdings lung des Überschusses für die Versicherungsnehmer
sind Kosten für die Antragsprüfung, für die Ausfertigung der Ver- auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in wel-
tragsunterlagen, für sonstige Sachaufwendungen, die im Zusam- chem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen ha-
menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie für Werbe- ben. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung der
aufwendungen enthalten. Überschüsse beigetragen, besteht insoweit keine An-
Die Kosten werden entweder über die gesamte Beitragszah- spruch auf die Überschussbeteiligung. Den Überschuss
lungsdauer oder über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie der Vertragsin- zu, soweit er nicht in Form der so genannten Direktgut-
formation entnehmen. schrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten
Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel-
§ 20 lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Über-
Wichtig für den Gesamtertrag des Vertrages vor Rentenzah- schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwen-
lungsbeginn ist die Entwicklung des Sondervermögens, an dem det werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustim-
Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. § 1 Absatz 1). Darüber hinaus mung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach §
beteiligen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei-
§ 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- chen, soweit die Rückstellung nicht auf bereits festge-
schüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). legte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen
Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsge- Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung,
setzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresab- im Interesse der Versicherungsnehmer auch zur Ab-
schlusses festgestellt. Die Bewertungsreserven werden dabei im wendung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberech- Schlussanteil als Mindestbeteiligung an Bewer-
tigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Ände- tungsreserven
rungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder – so- Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung wird
fern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorher- zum Ende der Aufschubzeit oder bei vorheriger Been-
sehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der digung der Versicherung durch Tod oder Kündigung ein
Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung Schlussanteil als Mindestbeteiligung an Bewertungsre-
der Deckungsrückstellung heranziehen. Wenn wir die serven zugeteilt. Er bemisst sich als Prozentsatz der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, Summe der Deckungskapitale (vgl. § 1 Absatz 5) des
um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrückstel- Vertrages jeweils zum Ende des Versicherungsjahres
lung zu erhöhen, belasten wir die Versicherungsbe- während der Vertragslaufzeit. Seine Höhe hängt dar-
stände verursachungsorientiert. Aus der Zuführung zur über hinaus insbesondere davon ab, in welcher Höhe
Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine der Prozentsatz zum Zeitpunkt der Zuteilung deklariert
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih- ist.
res Vertrages an den Überschüssen.
Bei Tod oder Kündigung wird der Schlussanteil ausge-
(b) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der zahlt.
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapital-
anlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewer- Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts wird der Schluss-
tungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, anteil zusammen mit der Kapitalabfindung ausgezahlt.
kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Bei Rentenzahlungsbeginn wird der Schlussanteil für
gleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den eine zusätzliche Rente mit den gleichen Leistungsmerk-
Versicherungsnehmern gemäß § 153 Absatz 3 VVG un- malen verwendet, die dann wieder garantiert ist. Die
mittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Höhe der zusätzlichen Rente ergibt sich auf Basis des
Bewertungsreserven monatlich neu ermittelt. Der so er- garantierten Rentenfaktors, der auch für die Rente aus
mittelte Wert wird den Verträgen nach dem in Absatz 2 dem Vertragsguthaben Anwendung findet (vgl. § 1 Ab-
(c) beschriebenen Verfahren rechnerisch zugeordnet (§ satz 10).
153 Absatz 3 VVG). Zum Ende der Aufschubzeit oder bei (c) Die monatlich ermittelten verteilungsfähigen Bewer-
vorheriger Beendigung der Versicherung durch Tod oder tungsreserven werden Ihrem Vertrag anteilig rechne-
Kündigung teilen wir den für diesen Zeitpunkt aktuell er- risch zugeordnet. Dabei wird berücksichtigt, wie lange
mittelten Betrag Ihrer Versicherung zur Hälfte zu, min- im Vergleich zu allen anderen anspruchsberechtigten
destens jedoch den Schlussanteil als Mindestbeteiligung Verträgen Ihr Vertrag schon im Bestand ist und wie
an Bewertungsreserven gemäß Absatz 2 (b). Aufsichts- hoch – wiederum im Vergleich – die Beitragsteile wa-
rechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleiben ren, die angelegt und aus denen Erträge erwirtschaftet
unberührt. werden konnten. Konkret bestimmt sich der rechneri-
(2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- sche Anteil Ihres Vertrages als die Summe der De-
gung Ihres Vertrages ckungskapitale (vgl. § 1 Absatz 5) Ihres Vertrages wäh-
rend der Laufzeit im Verhältnis zur Summe der De-
(a) Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe 131 (Le- ckungskapitale aller anspruchsberechtigten Verträge
bensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versi- während deren Laufzeit. Es werden jeweils die De-
cherungsnehmer getragen wird) und nach Rentenzah- ckungskapitale zum Ende eines jeden abgeschlosse-
lungsbeginn zur Bestandsgruppe 113 (Kapitalbildende nen Versicherungsjahres und – sofern noch nicht be-
Lebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfall- rücksichtigt – zum Ende des letzten Monats vor der
charakter). Die Mittel für die Überschussanteile werden rechnerischen Zuordnung berücksichtigt
bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des
Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung (d) Für die laufende Überschussbeteiligung nach Renten-
für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der zahlungsbeginn gilt: Die Überschüsse werden gemäß
Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand dem von Ihnen vereinbarten Überschusssystem ver-
unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortli- wendet. Die Wahl zwischen den Überschusssystemen
chen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Über- müssen Sie bis spätestens drei Monate vor dem ver-
schussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den traglichen Rentenzahlungsbeginn verbindlich treffen;
Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. eine spätere Änderung ist nicht möglich.
(b) Ihre Versicherung erhält für die anteilige Beitragserhal- Dynamische Bonusrente
tungsgarantie bis zum Rentenbeginn jeweils zu Beginn Haben Sie das Überschusssystem dynamische Bonus-
eines Versicherungsjahres laufende Überschussanteile, rente vereinbart, so wird aus den Überschussanteilen
erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. eine zusätzliche Rente gebildet, die jeweils als Prozent-
Dieser laufende Überschussanteil wird in Prozent des satz der bisher garantierten Rente ermittelt wird. Diese
überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Bei zusätzliche Rente erhöht nach Zuteilung die bisher ga-
Erreichen des vertraglichen Rentenzahlungsbeginns rantierte Rente. Erstmals wird sie zu Beginn des Versi-
wird Ihrer Versicherung der letzte laufende Überschus- cherungsjahres nach Rentenzahlungsbeginn zugeteilt.
santeil zugeteilt. Die Überschussanteile werden in Form Konstante Bonusrente
zusätzlicher Fondsanteile den einzelnen Versicherungen
zugeteilt und im Versicherungsfall zusammen mit der ga- Haben Sie das Überschusssystem konstante Bonus-
rantierten Versicherungsleistung ausgezahlt. rente vereinbart, dann erhalten Sie neben der garantier-
ten Rente eine zusätzliche Rentenleistung aus der
Nach dem vertraglichen Rentenzahlungsbeginn erhält Überschussbeteiligung. Diese wird als Prozentsatz der
Ihre Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungs- zum Rentenbeginn garantierten Rente ermittelt. Ändert
jahres laufende Überschussanteile (Zuteilungen). sich die Überschusssituation, so ändert sich die zusätz-
Die Verwendung der laufenden Überschussbeteiligung liche Rentenleistung mit Beginn des nächsten Versiche-
nach Rentenzahlungsbeginn wird in Abschnitt (d) be- rungsjahres. Diese zusätzliche Rentenleistung ist nicht
schrieben. garantiert.
Mischsystem aus konstanter Bonusrente und dyna-
mischer Bonusrente
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Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit
Garantie
Haben Sie das Mischsystem vereinbart, so wird ein Teil § 23
der Überschussbeteiligung wie im Überschusssystem Wo ist der Gerichtsstand?
Dynamische Bonusrente verwendet, der andere Teil wie (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be-
im Überschusssystem Konstante Bonusrente. stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem
(3) Informationen über die Höhe der Überschussbeteiligung Sitz oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen Nie-
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- derlassung. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das
flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
begrenzt beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Ent- solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
wicklung des versicherten Risikos und der Kosten sind von (2) Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an
Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend ma-
kann also nicht garantiert werden, sie kann auch Null Euro chen. Weitere gesetzliche Gerichtsstände können sich an
betragen. dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Geschäfts-
oder Gewerbebetriebes örtlich zuständigen Gericht erge-
§ 21 ben.
Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
(1) Sie können den Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis der von uns Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der
angebotenen Fonds unter der entsprechenden WKN bzw. Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem
ISIN den überregionalen Tageszeitungen, wie z. B. dem wir unseren Sitz haben.
Handelsblatt oder der FAZ, entnehmen. § 24
(2) Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erhalten Sie von Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
uns eine Mitteilung, der Sie den Wert der Fondsanteile und dieses Vertrages?
des Fondsvermögens entnehmen können; der Wert des Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
Fondsvermögens wird in Fondsanteilen und als Euro-Betrag unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
aufgeführt. so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
(3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung berührt. Im Übrigen gelten bei durch höchstrichterliche Ent-
jederzeit an. scheidung oder bestandskräftigen Verwaltungsakt erklärter Un-
§ 22 wirksamkeit einer Bestimmung in den allgemeinen Versiche-
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? rungsbedingungen die Regelungen des § 164 VVG.
Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre-
publik Deutschland Anwendung.
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