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Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

myLife Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Nettorente ohne Abschlussprovision mit 60 Prozent Beitragserhaltungsgarantie, garantiertem Rentenfaktor, monatlich kostenfreiem Fondswechsel, Abrufphase von 62 bis 75 und Kapitalwahlrecht.

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Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock).“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Zur Sicherstellung der anteiligen Beitragserhaltungsgarantie (vgl. Absatz 6) werden allerdings die Beiträge auch teilweise in unserem sonstigen Vermögen angelegt.“§ 1 Abs. 1, Seite 2
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„mindestens 60 % der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer Rente zur Verfügung (anteilige Beitragserhaltungsgarantie)“§ 1 Abs. 6, Seite 2
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarnicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Der garantierte Rentenfaktor gibt die Höhe der Rente gemäß vereinbarter Zahlweise an, die wir für je 10.000 Euro des zur Verfügung stehenden Kapitals zahlen.“§ 1 Abs. 10, Seite 2
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)nicht geregelt
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„Die Rente zahlen wir mindestens in der Höhe, wie sie sich aus dem garantierten Rentenfaktor ergibt.“§ 1 Abs. 10, Seite 2
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Darüber hinaus beteiligen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).“§ 20, Seite 8
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Ein Fondswechsel (Shift und / oder Switch) ist einmal pro Kalendermonat kostenfrei möglich.“§ 8 Abs. 1, Seite 5
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„Sind hinsichtlich des Fonds erhebliche Änderungen eingetreten, die wir nicht beeinflussen können, können wir einen Fonds aus dem Angebot streichen.“§ 8 Abs. 2, Seite 5
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Kostenlos werden wir dann in Ihrem Auftrag in regelmäßigen Abständen bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn“§ 9 Abs. 2, Seite 5

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Dieser Zeitraum, innerhalb dessen der von Ihnen gewünschte, geänderte Rentenzahlungsbeginn fallen kann, heißt Abrufphase.“§ 10 Abs. 2, Seite 5
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„frühester Rentenzahlungsbeginn ist jedoch der Beginn des Versicherungsjahres, der in das Kalenderjahr fällt, in dem die versicherte Person ihr 62. Lebensjahr vollendet“§ 10 Abs. 2, Seite 5
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Spätester Rentenzahlungsbeginn ... ist jedoch das Ende des Versicherungsjahres, das in das Kalenderjahr fällt, in dem die versicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet.“§ 10 Abs. 2, Seite 5
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag der ersten Rente eine Kapitalabfindung in Höhe des dann zur Verfügung stehenden Kapitals“§ 1 Abs. 12, Seite 2
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„wenn uns ein Antrag auf Kapitalabfindung spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente zugegangen ist“§ 1 Abs. 12, Seite 2
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)nicht geregelt
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Haben Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart, so zahlen wir bei Tod der versicherten Person innerhalb der Rentengarantiezeit die garantierte Rente weiter“§ 1 Abs. 14, Seite 2
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnja„Haben Sie eine Restkapitalabfindung vereinbart und stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und vor Ende des Versicherungsjahres, in dem sie das 87. Lebensjahr vollendet, zahlen wir das restliche Vertragsguthaben.“§ 1 Abs. 15, Seite 3
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„so wird aus den Überschussanteilen eine zusätzliche Rente gebildet“§ 20 Abs. 2 d), Seite 9
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)nicht geregelt
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„Mit Rentenzahlungsbeginn werden dem Anlagestock die auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile entnommen“§ 1 Abs. 1, Seite 2

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zahlen wir das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vertragsguthaben“§ 1 Abs. 13, Seite 2
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„die im Versicherungsschein vereinbarte garantierte Todesfallleistung“§ 1 Abs. 13, Seite 2
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)ja„der ggf. vereinbarte Mindesttodesfallschutz nicht erloschen ist“§ 1 Abs. 13, Seite 2
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kindernicht geregelt
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll.“§ 17 Abs. 2, Seite 7
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person, leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind.“§ 13 Abs. 1, Seite 7

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich.“§ 4 Abs. 7, Seite 3
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn der fortzuzahlende Beitrag den Mindestbetrag von 180 € jährlich nicht unterschreitet.“§ 6 Abs. 10, Seite 4
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem dort genannten Termin durch ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.“§ 6 Abs. 9, Seite 4
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis 250 €„Vor Rentenbeginn können Sie zu jedem Monatsersten Kapital aus Ihrer Versicherung entnehmen.“§ 7 Abs. 1, Seite 4
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise durch ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück kündigen.“§ 6 Abs. 1, Seite 3
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert beträgt jedoch mindestens 50% der eingezahlten Beiträge.“§ 6 Abs. 3, Seite 4
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungnicht geregelt
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Die Kosten werden entweder über die gesamte Beitragszahlungsdauer oder über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.“§ 19, Seite 8
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie der Vertragsinformation entnehmen.“§ 19, Seite 8
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nein„Das gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind.“§ 17 Abs. 3, Seite 8

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nicht geregelt
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungja„Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.“§ 11 Abs. 1, Seite 6
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder ... Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen“§ 12 Abs. 2, Seite 7
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 12 Abs. 3, Seite 7
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Wir können vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt.“§ 14 Abs. 2, Seite 7
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erhalten Sie von uns eine Mitteilung, der Sie den Wert der Fondsanteile und des Fondsvermögens entnehmen können“§ 21 Abs. 2, Seite 10

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
myLife Lebensversicherung AG
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nachstehenden Bedin- gungen. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? ....................................................................................................................... Seite 2 § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? .............................................................................................................. Seite 3 § 3 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?........................................................................................................................ Seite 3 § 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ........................................................................................ Seite 3 § 5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen oder dieser nicht eingezogen werden kann ..... Seite 3 § 6 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? ........................................................... Seite 3 § 7 Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Auszahlung vornehmen? ..................................................... Seite 4 § 8 Welche Möglichkeit haben Sie für einen Fondswechsel und was geschieht bei Schließung eines Fonds? ........ Seite 4 § 9 Welche Möglichkeit haben Sie zur Absicherung Ihres Fondsvermögens - Ablaufmanagement - ?...................... Seite 5 § 10 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Versicherung verlängern oder abrufen? ............................. Seite 5 § 11 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? .............................................................................................. Seite 6 § 12 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen / -Stoffen? ............... Seite 7 § 13 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? ........................................................................................... Seite 7 § 14 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? ............................................................ Seite 7 § 15 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? ............................................................................................. Seite 7 § 16 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift, Ihres Namens und Ihres Wohnsitzes? ............................................ Seite 7 § 17 Wer erhält die Versicherungsleistung? ............................................................................................................... Seite 7 § 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ................................................................................ Seite 8 § 19 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? ......................................................................................... Seite 8 § 20 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ............................................................................................................. Seite 8 § 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? .................................................................................. Seite 10 § 22 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ...................................................................................... Seite 10 § 23 Wo ist der Gerichtsstand? ................................................................................................................................ Seite 10 § 24 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages? ....................................................... Seite 10 Bed_FGVN_2412 – Seite 1 von 10 [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie §1 Vertragsguthaben (§ 1 Absatz 5) bzw. der Rückkaufswert Welche Leistungen erbringen wir? (§ 6) fällig. Der Auszahlungsbetrag erhöht sich ggf. um ge- mäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilte Bewertungsreserven. (1) Die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungs- (8) Der Ermittlung des Wertes des Fondsvermögens legen wir schutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwick- im Falle der Ausübung des Kapitalwahlrechts sowie der lung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlage- Kündigung (hinsichtlich des Rückkaufswertes) als Stichtag stock wird gesondert vom übrigen Vermögen in Anteilen be- den letzten Börsentag vor Vertragsende zugrunde. Bei Tod, stimmter Investmentfonds angelegt, die wiederum in Wert- Beitragsfreistellung oder anderen technischen Änderungen papieren investieren. Die Anlagebeiträge führen wir den von wird als Stichtag der letzte Börsentag vor dem Zeitpunkt des Ihnen bestimmten Fonds zu. Fondsanteile werden innerhalb Eingangs der Meldung bei der Versicherungsgesellschaft des Anlagestocks getrennt geführt. zugrunde gelegt. Zur Sicherstellung der anteiligen Beitragserhaltungsgarantie Erlebensfallleistung (vgl. Absatz 6) werden allerdings die Beiträge auch teilweise (9) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah- in unserem sonstigen Vermögen angelegt. lungsbeginn, zahlen wir lebenslang je nach vereinbarter Mit Rentenzahlungsbeginn werden dem Anlagestock die auf Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile entnommen und der oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen eine Wert der Fondsanteile (vgl. Absatz 2) in unserem sonstigen Rente. Vermögen angelegt. (10)Die Höhe der Rente zum vereinbarten Rentenzahlungsbe- (2) Der Wert eines Fondsanteils entspricht dem börsenaktuellen ginn ist von der Höhe des Vertragsguthabens (vgl. Ab- Rücknahmepreis und ist daher von der Wertentwicklung des satz 5) zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zuzüglich jeweiligen Fonds abhängig. ggf. gemäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilter Bewertungsreser- ven sowie dem garantierten Rentenfaktor abhängig. Der ga- (3) Soweit die Erträge aus den in den Fonds enthaltenen Ver- rantierte Rentenfaktor gibt die Höhe der Rente gemäß ver- mögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie un- einbarter Zahlweise an, die wir für je 10.000 Euro des zur mittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit dessen Wert. Er- Verfügung stehenden Kapitals zahlen. träge der Fonds, die ausgeschüttet werden, rechnen wir in Fondsanteile des gleichen Fonds um und schreiben sie den Die Höhe des Rentenfaktors hängt insbesondere von dem einzelnen Versicherungsverträgen gut. verwendeten Rechnungszins und der in der Rentenbezugs- (4) Da die Entwicklung des Wertes des Sondervermögens und zeit verwendeten Sterbetafel (Rechnungsgrundlagen) , den damit der Wert der auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsan- vereinbarten Verwaltungskosten und von dem Alter der ver- teile nicht vorauszusehen ist, können wir vor Beginn der Ren- sicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn ab. Die ver- tenzahlung die Höhe der Rente nur bis zu dem Betrag ga- wendeten Rechnungsgrundlagen nennen wir Ihnen in der rantieren, der sich aus der anteiligen Beitragserhaltungsga- Versicherungsvertragsinformation. rantie (vgl. Absatz 6) ergibt. Sie haben die Chance, insbe- Zum Rentenbeginn berechnen wir die Höhe der Rente mit sondere bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen (Rechnungs- bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminderung. zins, Sterbetafel) und den zum Versicherungsbeginn ver- Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können einbarten Verwaltungskosten ab Rentenbeginn. Die Rente Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zu- zahlen wir mindestens in der Höhe, wie sie sich aus dem sätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass die Rente je nach garantierten Rentenfaktor ergibt. Entwicklung des Wertes des Sondervermögens und damit Mindestens zahlen wir die gemäß Zahlweise garantierte des Wertes der auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile Rente. Den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, den ga- höher oder niedriger ausfallen wird. Im Todesfall ist jedoch rantierten Rentenfaktor und die gemäß Zahlweise garan- mindestens die im Versicherungsschein vereinbarte Todes- tierte Rente entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. fallleistung garantiert. (11)Zusätzlich zahlen wir eine Rente aus der Überschussbetei- (5) Zum Rentenzahlungsbeginn steht das zu diesem Zeitpunkt ligung (siehe § 20). vorhandene Vertragsguthaben zuzüglich ggf. gemäß § 20 (12)Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag Absatz 1 (b) zugeteilter Bewertungsreserven für die Bildung der ersten Rente eine Kapitalabfindung in Höhe des dann einer Rente zur Verfügung. Das Vertragsguthaben ist die zur Verfügung stehenden Kapitals, wenn uns ein Antrag auf Summe aus dem Wert der insgesamt gutgeschriebenen Kapitalabfindung spätestens drei Monate vor dem Fällig- Fondsanteile (Fondsvermögen) und dem Deckungskapital keitstag der ersten Rente zugegangen ist und wenn die ver- des Vertrages. Den Wert des Fondsvermögens ermitteln wir sicherte Person diesen Termin erlebt (Kapitalwahlrecht). dadurch, dass wir die Anzahl der auf Ihre Versicherung ent- Die Leistung erbringen wir in Euro. fallenden Fondsanteile mit dem Wert des einzelnen Fondsanteils (vgl. Absatz 2) multiplizieren. Der Ermittlung Todesfallleistung vor Rentenzahlungsbeginn des Wertes des Fondsvermögens legen wir als Stichtag den (13)Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Ren- letzten Börsentag vor dem Rentenzahlungsbeginn zugrunde. tenzahlungsbeginn zahlen wir das zu diesem Zeitpunkt vor- Das Deckungskapital wird unter Berücksichtigung der Bei- handene Vertragsguthaben (vgl. Absatz 5) zuzüglich ggf. tragsteile, die zur Sicherstellung der anteiligen Beitragserhal- gemäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilter Bewertungsreserven. tungsgarantie (vgl. Absatz 6) verwendet werden, nach den Sofern die Versicherung bis zum Eintritt des Todesfalles be- anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit dem standen hat und der ggf. vereinbarte Mindesttodesfallschutz in der Versicherungsvertragsinformation ausgewiesenen nicht erloschen ist (vgl. § 6 Absatz 10), erbringen wir min- Rechnungszins und den im Vertragsinformationsblatt ausge- destens die im Versicherungsschein vereinbarte garantierte wiesenen Kosten berechnet. Todesfallleistung. (6) Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen jedoch, sofern Sie Todesfallleistung nach Rentenzahlungsbeginn keine Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen, mindestens (14)Haben Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart, so zahlen 60 % der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer Rente wir bei Tod der versicherten Person innerhalb der Ren- zur Verfügung (anteilige Beitragserhaltungsgarantie). tengarantiezeit die garantierte Rente weiter zu den verein- barten Fälligkeitstagen für die Dauer der Rentengarantie- (7) Endet Ihre Versicherung durch Ausübung des Kapitalwahl- zeit. Auf Wunsch zahlen wir stattdessen den Kapitalwert der rechts (vgl. Absatz 12) oder Kündigung (vgl. § 6) wird das Bed_FGVN_2412 – Seite 2 von 10 [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie noch ausstehenden garantierten Renten der Rentengaran- vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen tiezeit in einem einmaligen Betrag aus. Bei Tod nach Ablauf werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer- der Rentengarantiezeit wird keine Leistung fällig. halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (15)Haben Sie eine Restkapitalabfindung vereinbart und stirbt (4) Zahlen Sie nur zeitweise keine Folgebeiträge (z. B. wegen die versicherte Person nach Rentenbeginn und vor Ende des eines Arbeitsplatzwechsels), können wir entweder nach Ab- Versicherungsjahres, in dem sie das 87. Lebensjahr vollen- satz 3 verfahren oder die garantierte Mindestrente herab- det, zahlen wir das restliche Vertragsguthaben. Das restliche setzen. Die Herabsetzung erfolgt im folgenden Kalenderjahr Vertragsguthaben ist das Vertragsguthaben zum Rentenbe- zum Jahrestag des Versicherungsbeginns; ihr Umfang ginn abzüglich schon ausgezahlter Renten und Kapitalabfin- hängt von dem Ausmaß der entstandenen Beitragslücke ab dung. Wenn es aufgebraucht ist, zahlen wir keine Leistung. und wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- (16)Die Versicherungsleistung erbringen wir grundsätzlich in mathematik berechnet. Euro. (5) Können Sie die Folgebeiträge nicht mehr aufbringen, weil §2 Sie nach Abschluss des Vertrages arbeitslos geworden Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? sind, können wir die fälligen Beiträge mit Ihren Überschus- santeilen (vgl. § 20) verrechnen. Voraussetzung dafür ist, Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos- dass die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununter- sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im brochen bestanden hat und zum Zeitpunkt der Verrechnung Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller- noch besteht. dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei- (6) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und tragszahlung (vgl. § 4 Absatz 2 und § 5). Ihre Kosten. §3 (7) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Verein- Wie verwenden wir Ihre Beiträge? barung mit uns erforderlich. (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Sicherstellung (8) Bei Tod der versicherten Person werden wir etwaige Bei- der anteiligen Beitragserhaltungsgarantie (vgl. § 1 Absatz 6), tragsrückstände mit der Versicherungsleistung verrechnen. zur Deckung des vereinbarten Todesfallrisikos und von Kos- §5 ten bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig und rechnen sie mit der Bewertung zum letzten Börsentag zahlen oder dieser nicht eingezogen werden kann vor dem tatsächlichen Zufluss in Fondsanteile um. (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen (2) Die für die laufende Verwaltung benötigten Beträge entneh- oder dieser zu dem im Versicherungsschein vereinbarten men wir monatlich dem Deckungskapital und dem Fondsver- Fälligkeitstermin nicht per Lastschrift eingezogen werden mögen und aus jedem Beitrag. kann, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - (3) Bei beitragsfreien Versicherungen kann die in Absatz 1 ge- vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachge- nannte monatliche Entnahme bei extrem ungünstiger Ent- wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung bzw. wicklung des Fondsvermögens dazu führen, dass das ge- den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug nicht zu vertreten samte Fondsvermögen vor dem Rentenzahlungsbeginn der haben. Versicherung aufgebraucht ist. Die Versicherungsleistung besteht dann im Erlebensfall nur aus der garantierten Rente (2) Ist der Einlösungsbetrag bei Eintritt des Versicherungsfalles gemäß Absatz 10 und im Todesfall - sofern vereinbart - nur noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, aus der garantierten Todesfallleistung. sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf §4 diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen (1) Die Beiträge zu Ihrer Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Ga- wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. rantie können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier- (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichten. Die aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzei- Versicherungsperiode umfasst bei Jahreszahlungen ein tig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, er- Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text- Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes- Jahr. tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in- (2) Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird sofort nach Ab- nerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, so entfällt oder schluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf diese Rechts- dem im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungsbe- folgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinwei- ginn. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zum vereinbarten sen. Fälligkeitstag an uns zu zahlen. (3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn §6 Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto oder beitragsfrei stellen? vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen werden (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- der Versicherungsperiode ganz oder teilweise durch chen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück kündi- uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann gen. noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schrift- lichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Keine rechtzeitige Bei- (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist die Kündi- tragszahlung liegt vor, wenn Sie eine termingerechte Abbu- gung unwirksam, wenn der fortzuzahlende Beitrag den Min- chung durch uns später widerrufen und der Beitrag infolge destbeitrag von 180 € jährlich unterschreitet. Wenn Sie in des Widerrufs zurückgebucht wird. Sollten wir dagegen den diesem Fall Ihre Versicherung beenden wollen, müssen Sie Beitrag zu früh oder in falscher Höhe abrufen, wird die Recht- also ganz kündigen. zeitigkeit der Beitragszahlung durch einen dann gerechtfer- (3) Haben Sie das Kapitalwahlrecht vereinbart, erstatten wir tigten Widerruf der Abbuchung nicht berührt. Haben Sie zu nach § 169 VVG – soweit bereits entstanden – den Rück- kaufswert. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus Bed_FGVN_2412 – Seite 3 von 10 [Seite 4] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie dem nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema- Beitragsrückzahlung tik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation (11)Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechne- ten Deckungskapital der Versicherung und dem Fondsver- §7 mögen (vgl. § 1 Absatz 5). Der Rückkaufswert beträgt je- Unter welchen Voraussetzungen können Sie doch mindestens 50% der eingezahlten Beiträge. Dieser eine Auszahlung vornehmen? Mindestwert reduziert sich mit jeder Auszahlung (siehe § 7) (1) Vor Rentenbeginn können Sie zu jedem Monatsersten Ka- anteilig. pital aus Ihrer Versicherung entnehmen. Informieren Sie Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abge- uns über Ihren Wunsch mindestens zwei Werktage im Vo- zogen. raus. Nennen Sie uns das gewünschte Datum und den Be- trag der Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt frühestens (4) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Ab- zum nächsten Monatsersten nach Zugang Ihrer Mitteilung. satz 3 berechneten Betrag angemessen herabzusetzen, so- Bei einer Auszahlung aus dem Fondsvermögen verwenden weit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange wir für die Bewertung der Fondsanteile den letzten Börsen- der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefähr- tag vor dem Auszahlungstermin. dung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versiche- rungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschlie- (2) Bei jeder Auszahlung verringern sich ßen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. Der • das Vertragsguthaben (siehe § 1 Absatz 5), Rückkaufswert beträgt jedoch mindestens 50% der einge- • der Mindestrückkaufswert (siehe § 6 Absatz 3), zahlten Beiträge. Dieser Mindestwert reduziert sich mit jeder • das Mindestkapital für die beitragsfreie garantierte Auszahlung (siehe § 7) anteilig. Rente bei Beitragsfreistellung (siehe § 6 Absatz 10) (5) Der Auszahlungsbetrag erhöht sich ggf. um die Ihrer Versi- und cherung gemäß § 20 Absatz 1 (b) zugeteilten Bewertungsre- • die garantierte Rente (siehe § 1 Absatz 10), sofern serven. die Auszahlung aus dem Deckungskapital erfolgt. (6) Der Rückkaufswert erreicht erst nach einem bestimmten Eine Auszahlung muss mindestens 250 Euro betragen, das Zeitraum die Summe der eingezahlten Beiträge, da aus die- verbleibende Vertragsguthaben mindestens 1.500 Euro. sen auch Kosten für die Verwaltung des Vertragsguthabens Darüber hinaus ist unsere Zustimmung erforderlich. und die Deckung des vereinbarten Todesfallrisikos finanziert §8 werden. Der Rückkaufswert beträgt aber mindestens 50% Welche Möglichkeit haben Sie für einen Fondswechsel der eingezahlten Beiträge. Dieser Mindestwert reduziert sich und was geschieht bei Schließung eines Fonds? mit jeder Auszahlung (siehe § 7) anteilig. Nähere Informatio- (1) Fondswechsel (Switch / Shift) nen zum Rückkaufswert, seiner Höhe und darüber, in wel- chem Ausmaß er garantiert ist, können Sie der Versiche- Auf Ihren Antrag hin, den Sie jederzeit stellen können, wer- rungsvertragsinformation entnehmen. den wir – je nachdem, wie Sie dies wünschen – entweder mit umgehender Wirkung oder zu einem zukünftigen Zeit- (7) Den Rückkaufswert erbringen wir grundsätzlich in Euro. Der punkt einen Fondswechsel in Form eines „Shift“, „Switch“ Ermittlung des Wertes des Fondsvermögens legen wir dabei oder einer Kombination aus „Shift und Switch“ vornehmen. als Stichtag den letzten Börsentag vor Vertragsende zu- Der Antrag muss in Textform erfolgen. grunde. „Shift“: (8) Ist kein Kapitalwahlrecht vereinbart (vgl. Absatz 3), so wan- delt sich die Versicherung bei Kündigung (Voll- oder Teilkün- Haben Sie einen Fondswechsel in Form eines „Shift“ bean- digung gemäß Absatz 1) ganz oder teilweise in eine beitrags- tragt, wird Ihr bisheriges Fondsvermögen in Fondsanteile freie Versicherung um. eines oder mehrerer anderer in diesem Vertrag wählbarer Fonds übertragen. Die künftige Anlage erfolgt jedoch wei- Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung terhin in die bisher gewählten Fonds. (9) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zu dem „Switch“: dort genannten Termin durch ein eigenhändig unterschriebe- nes Schriftstück verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Bei- Haben Sie einen Fondswechsel in Form eines „Switch“ be- tragszahlungspflicht befreit zu werden. antragt, werden die künftigen zur Anlage bestimmten Bei- tragsteile in einen oder mehrere andere in diesem Vertrag (10)Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszah- wählbare Fonds angelegt. Ihr bisheriges Fondsvermögen lungspflicht beantragt, wird die Versicherung als beitrags- ist von dieser Änderung nicht betroffen. freie Versicherung auf der Grundlage der bis dahin gezahlten Beiträge weitergeführt, Der ggf. vereinbarte Mindesttodes- Kombination aus „Shift und Switch“: fallschutz erlischt. Die garantierte Mindestrente wird auf eine Haben Sie einen Fondswechsel in Form einer Kombination beitragsfreie garantierte Mindestrente herabgesetzt. Das für aus „Shift“ und „Switch“ beantragt, werden Shift und Switch die Bildung der beitragsfreien garantierten -Rente zur Verfü- gleichzeitig durchgeführt, d.h. das bisherige Fondsvermö- gung stehende Deckungskapital (vgl. § 1 Absatz 5) ent- gen und die künftige Anlage erfolgen in einen oder mehrere spricht aber mindestens 50% der eingezahlten Beiträge. Die- andere in diesem Vertrag wählbare Fonds. ser Mindestwert reduziert sich mit jeder Auszahlung (siehe Bewertungsstichtag und Kosten § 7) anteilig. Außerdem verringert er sich um rückständige Beiträge. Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungs- Haben Sie einen Fondswechsel (Shift) mit umgehender pflicht können Sie nur verlangen, wenn der fortzuzahlende Wirkung beantragt, so gilt als Bewertungsstichtag sowohl Beitrag den Mindestbetrag von 180 € jährlich nicht unter- für die Ermittlung des Wertes des zu übertragenden Fonds- schreitet. vermögens als auch für die Bestimmung der Anzahl der An- teile der gewählten Fonds, auf die der Wert des Fondsver- Es stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten mögens übertragen werden soll, der Tag des Zugangs der Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Rente zur Verfü- Beantragung des Fondswechsels (Shift und / oder Switch) gung. Nähere Informationen zur beitragsfreien Rente und Ih- bei der Versicherungsgesellschaft. Soweit dieser Tag kein rer Höhe können Sie der Versicherungsvertragsinformation Börsentag ist, gilt der diesem Tag folgende Börsentag. entnehmen. Die anteilige Beitragserhaltungsgarantie gemäß § 1 Absatz 6 ist bei einer Änderung Ihres Vertrages nicht ge- währleistet. Bed_FGVN_2412 – Seite 4 von 10 [Seite 5] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie Bei Beantragung zu einem zukünftigen Zeitpunkt gilt der Tag, um Ihr Fondsvermögen in risikoärmere Anlagen umzu- zu dem der Fondswechsel beantragt wurde, als Bewertungs- schichten. stichtag. Soweit dieser Tag kein Börsentag ist, gilt der die- § 10 sem Tag folgende Börsentag. Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ein Fondswechsel (Shift und / oder Switch) ist einmal pro Ka- Ihre Versicherung verlängern oder abrufen? lendermonat kostenfrei möglich. (1) Haben Sie den Rentenzahlungsbeginn zwischen Alter 62 (2) Fondswechsel bei einer Änderung des Fondsangebotes und 75 vereinbart (vereinbarter Rentenzahlungsbeginn) Sind hinsichtlich des Fonds erhebliche Änderungen eingetre- können Sie diesen unter den nachfolgenden Bedingungen ten, die wir nicht beeinflussen können, können wir einen (Absatz 1 – 8) durch Mitteilung in Textform uns gegenüber Fonds aus dem Angebot streichen. Solche erheblichen Än- vorverlegen oder auch hinausschieben (geänderter Renten- derungen können sein: Die von uns beauftragte Kapitalanla- zahlungsbeginn). Wünschen Sie die Rente, lassen Sie uns gegesellschaft verliert ihre Zulassung für den Vertrieb oder die Mitteilung bitte spätestens zwei Wochen vor dem ge- stellt den Vertrieb ein oder verletzt ihre vertraglichen Pflich- wünschten bzw. vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zu- ten erheblich, oder die Fondsperformance unterschreitet den kommen, wünschen Sie statt der Rente eine Kapitalabfin- Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds erheblich, oder der dung, beachten Sie bitte die Frist gemäß § 1 Abs. 12. Der Fonds erfährt eine deutliche Abwertung durch ein renom- für den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn garantierte miertes Ratingunternehmen. Ein unabhängiger Treuhänder Rentenfaktor wird dann unter Berücksichtigung des Alters oder eine andere unabhängige Stelle muss prüfen, ob die der versicherten Person zum geänderten Rentenzahlungs- Voraussetzungen für eine Streichung gegeben sind und der beginn nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- Streichung zustimmen. mathematik angepasst. In diesem Fall werden wir Ihnen einen Fondswechsel vor- (2) Eine Vorverlegung ist höchstens um sieben Jahre möglich, schlagen. Benennen Sie nicht innerhalb von vier Wochen ei- frühester Rentenzahlungsbeginn ist jedoch der Beginn des nen anderen Fonds, so werden wir den Fondswechsel nach Versicherungsjahres, der in das Kalenderjahr fällt, in dem unserem Vorschlag durchführen. Den Fondswechsel führen die versicherte Person ihr 62. Lebensjahr vollendet. Die wir in beiden Fällen kostenlos durch. Versicherungsdauer bis zum Rentenzahlungsbeginn darf die Mindestdauer von 12 Jahren nicht unterschreiten. Au- (3) Schließung eines von Ihnen gewählten Fonds ßerdem muss das Vertragsguthaben (vgl. § 1 Absatz 5) Wird einer der gewählten Fonds durch die Kapitalanlagege- mindestens so groß sein wie 60% der Summe der einge- sellschaft geschlossen, so werden wir Ihnen einen anderen zahlten Beiträge. Fonds vorschlagen, der dem bisherigen Anlageprofil ent- Ein Hinausschieben des vereinbarten Rentenzahlungsbe- spricht. Benennen Sie nicht innerhalb von vier Wochen einen ginns ist mehrmals möglich, erstmals ein Jahr vor dem ver- anderen Fonds, so werden wir den Fondswechsel nach un- einbarten Rentenzahlungsbeginn, insgesamt höchstens um serem Vorschlag durchführen. Den Fondswechsel führen wir zehn Versicherungsjahre. Spätester Rentenzahlungsbe- in beiden Fällen kostenlos durch. ginn ist jedoch das Ende des Versicherungsjahres, das in §9 das Kalenderjahr fällt, in dem die versicherte Person ihr 75. Welche Möglichkeit haben Sie zur Absicherung Ihres Lebensjahr vollendet. Fondsvermögens - Ablaufmanagement - ? Dieser Zeitraum, innerhalb dessen der von Ihnen ge- (1) Ablaufcheck wünschte, geänderte Rentenzahlungsbeginn fallen kann, Fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn heißt Abrufphase. Beginn und Ende der Abrufphase sind im werden wir Sie in einem Schreiben an die Möglichkeiten zur Versicherungsschein angegeben. Der geänderte Renten- Absicherung Ihres Fondsvermögens (Ablaufcheck) erinnern: zahlungsbeginn ist immer der erste eines Kalendermonats. Sie können entweder einen kostenlosen Fondswechsel ge- (3) Bei Hinausschieben des Rentenzahlungsbeginns führen wir mäß § 8 Absatz 1 vornehmen und Ihr Fondsvermögen in ri- Ihren Vertrag beitragsfrei weiter. Die vereinbarte Todesfall- sikoärmere Anlagen umschichten oder aber das automati- leistung vor Rentenzahlungsbeginn gilt bis zum geänderten sche Ablaufmanagement aktivieren. Rentenzahlungsbeginn. (2) Automatisches Ablaufmanagement (4) Vereinbarungen, die Sie für den vereinbarten Rentenzah- lungsbeginn getroffen haben (Todesfallleistung im Renten- Entscheiden Sie sich nach Erhalt unseres Schreibens für das bezug, Überschusssystem im Rentenbezug), gelten auch automatische Ablaufmanagement, so wird dieses aktiviert, für den geänderten Rentenzahlungsbeginn. Haben Sie eine sobald Sie uns dies in Textform (siehe § 15 Absatz 3) mitge- Rentengarantiezeit vereinbart, so sind folgende vom tat- teilt haben. Kostenlos werden wir dann in Ihrem Auftrag in sächlichen Rentenbeginnalter abhängigen Höchstdauern regelmäßigen Abständen bis zum vereinbarten Rentenzah- zulässig. Die von Ihnen vereinbarte Rentengarantiezeit re- lungsbeginn bzw. bis zum hinausgeschobenen Rentenzah- duziert sich gegebenenfalls entsprechend. lungsbeginn jeweils Teile Ihres Fondsvermögens in risikoär- mere Anlagen umschichten. Das Ablaufmanagement erfolgt unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes. Wei- Rentenbeginnalter Höchstdauer der tere Informationen und Erläuterungen erhalten Sie mit unse- Rentengarantiezeit rem Schreiben. Insbesondere werden wir Sie auf Chancen bis 55 Jahre 25 Jahre und Risiken hinweisen, die mit dem automatischen Ablauf- 56 bis 67 Jahre 20 Jahre management verbunden sind. 68 bis 75 Jahre 15 Jahre Nach einer Aktivierung des automatischen Ablaufmanage- ments haben Sie die Möglichkeit, dieses auch wieder zu de- (5) Die Aussagen zur Kapitalabfindung, aus § 1 Absatz 12 gel- aktivieren. Eine erneute Aktivierung nach einer Deaktivie- ten entsprechend für den geänderten Rentenzahlungsbe- rung ist ebenfalls möglich. In jedem Fall benötigen wir eine ginn. von Ihnen eine Mitteilung in Textform (siehe § 15 Absatz 3). (6) Rechnungszins und Sterbetafel für den garantierten Ren- Aktivieren Sie das automatische Ablaufmanagement nicht, tenfaktor zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn finden werden wir Sie jährlich daran erinnern, dass Sie den kosten- auch zum geänderten Rentenzahlungsbeginn Anwendung. losen Fondswechsel gemäß § 8 Absatz 1 nutzen können, Auf dieser Basis wird nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik ein garantierter Rentenfaktor für den Bed_FGVN_2412 – Seite 5 von 10 [Seite 6] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie geänderten Rentenzahlungsbeginn berechnet und eine fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Rente gemäß § 1 Absatz 10 ermittelt. Kündigungsrecht hinweisen. § 11 Ausübung unserer Rechte Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? (11)Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, Kündigung Vorvertragliche Anzeigepflicht oder Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer An- rauf, dass Sie alle vor Vertragsschluss in Textform gestellten zeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen un- Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die tragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns gel- tend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange- auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Nachträglich kön- vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. nen wir weitere Umstände innerhalb eines Monats nach Rücktritt Kenntniserlangung zur Begründung angeben. (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- (12)Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver- schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt kannten. nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche (13)Die genannten Rechte erlöschen nach Ablauf von drei Jah- Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ver- ren, bei verschwiegenen HIV-Infektionen innerhalb von fünf letzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorver- Jahren, nach Vertragsschluss. Diese Fristen gelten nicht für traglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, vor Ablauf der genannten Fristen eingetretene Versiche- wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei rungsfälle. Haben Sie oder die versicherte Person die An- Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu an- zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich deren Bedingungen, geschlossen hätten. die Frist auf zehn Jahre. (4) Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Anfechtung Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn (14)Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig an- durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststel- gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genom- lung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder men worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher- den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben ten Person, so können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertrag- Leistung verpflichtet. lichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 5 gilt entsprechend (5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt oder Anfechtung auf- gehoben wird, zahlen wir den Rückkaufswert (§ 6). § 6 Ab- Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung satz 3 Satz 3 gilt nicht. Die Rückzahlung der Beiträge kön- (15)Die Absätze 1 bis 14 gelten bei einer unsere Leistungs- nen Sie nicht verlangen. pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel- Kündigung lung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Ab- satz 13 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wieder- der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch hergestellten Teils neu zu laufen. auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Erklärungsempfänger (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen (16)Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine Ihnen ge- wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- genüber abzugebende schriftliche Erklärung. Sofern Sie zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt ha- schlossen hätten. ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als be- vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kün- ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Auf- digung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 6 Absatz 7 enthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber bis 9). des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklä- Vertragsanpassung rung als bevollmächtigt ansehen. (9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten und nachgewiesen ist, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt wurde, werden die anderen Bedin- gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- teil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertre- ten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Ver- sicherungsperiode Vertragsbestandteil. (10)Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver- trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Bed_FGVN_2412 – Seite 6 von 10 [Seite 7] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie § 12 (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwen- Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder dige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhe- Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen / -Stoffen? bungen selbst anstellen. Die mit den Nachweisen verbun- (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig denen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleis- davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. tung beansprucht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch (5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberech- dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- tigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder au- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod ge- ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der funden hat. Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. (2) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit- § 15 telbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen be- Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? schränkt sich eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleis- (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als be- tung allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag be- rechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungs- rechneten Rückkaufswertes Ihrer Versicherung (§ 6 Ab- vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang satz 3 bis 5 und 7). Diese Einschränkung unserer Leistungs- zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inha- pflicht entfällt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem ber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nach- oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereig- weist. nissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes außer- halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an de- (2) In den Fällen des § 17 Absatz 3 brauchen wir den Nachweis nen die nicht aktiv beteiligt war. der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform vorliegt. (3) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mit- telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von (3) Für Ihre Mitteilungen an uns genügt die Textform entspre- atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem chend § 126b Bürgerliches Gesetzbuch. Textform heißt vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von zum Beispiel E-Mail oder Fax, es ist keine eigenhändige Un- radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen be- terschrift notwendig. schränkt sich unsere Leistungspflicht auf die in Absatz 2 ge- § 16 nannten Leistungen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift, darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen Ihres Namens und Ihres Wohnsitzes? zu gefährden. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver- § 13 züglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile ent- Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person, leis- eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An- ten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Jahre vergangen sind. drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Versi- (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist cherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre ge- besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachge- werbliche Niederlassung verlegt haben. wiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geis- (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. testätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir (3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in das Ausland oder in die Bun- eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung nur bis zur desrepublik Deutschland verlegen, müssen Sie uns folgen- Höhe des für den Stichtag nach § 1 Absatz 8 berechneten des mitteilen: Rückkaufswertes (§ 6 Absatz 3 bis 5 und 7). • Ihre aktuelle Postanschrift und (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer unsere • auf Anfrage auch Angaben zu Ihrer Steuerpflicht, Leistungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wie- insbesondere: derherstellung der Versicherung. Die Frist nach Absatz 1 be- o in welchem Land Ihre Steuerpflicht besteht und ginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versiche- o Ihre dortige Steuernummer. rung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Dies gilt auch für dritte Personen, die Rechte an Ihrem Ver- Teils neu zu laufen. trag haben und für Leistungsempfänger. Auch wenn sie § 14 uns die notwendigen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig Was ist zu beachten, wenn zur Verfügung stellen, sind wir gegebenenfalls zu folgen- eine Versicherungsleistung verlangt wird? dem verpflichtet: Wir müssen Ihre Vertragsdaten an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir ge- gen Vorlage des Versicherungsscheins. Zudem sind wir berechtigt, unsere Leistungen nicht zu zah- len, solange Sie die obige Mitteilung nicht erbracht haben. (2) Wir können vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auf un- sere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass § 17 die versicherte Person noch lebt. Wer erhält die Versicherungsleistung? (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu- (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir zeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzu- an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Er- reichen ben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem - eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe- Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). urkunde, Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Be- - ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über zugsrecht jederzeit widerrufen. die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der (2) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt rechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem hat. Versicherungsvertrag erwerben soll. Sobald wir Ihre Erklä- rung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Bed_FGVN_2412 – Seite 7 von 10 [Seite 8] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Anhang des Geschäftsberichtes ausgewiesen. Der Jahresab- (3) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Be- schluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft zugsrechts (vgl. Absatz 1 und 2) sind uns gegenüber nur und und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig- (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- ten in Textform (siehe § 15 Absatz 3) angezeigt worden sind. gung der Versicherungsnehmer Das gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An- (a) Wir berechnen die Überschüsse, die auf die Versiche- sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige rungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die auf- Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind. sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die § 18 Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein nung „MindZV“). Überschüsse können aus drei ver- zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können schiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis, wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kos- dem Kapitalanlageergebnis und dem übrigen Ergebnis. ten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rech- Überschüsse aus dem Risikoergebnis: nung stellen. Dies gilt bei Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten • Mahnungen wegen Beitragsrückständen, als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüs- • auf Ihr Verschulden zurückzuführende Rückläufer im Last- sen beteiligen wir die Versicherungsnehmer unter Be- schriftverfahren, achtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbeson- dere der je-weils aktuellen MindZV. • Bearbeitung der von Ihnen vorgenommenen Abtretungen und der von Ihnen vorgenommenen Verpfändungen, Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: • Ausstellung besonderer Bescheinigungen, die Sie für ei- Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedri- gene Zwecke in Auftrag geben, ger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Ver- • Erstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- sicherungsnehmer unter Beachtung der aufsichtsrecht- schein, lichen Vorgaben, insbesondere der jeweils aktuellen • Steuern und Abgaben aus dem Versicherungsverhältnis, MindZV. Im gleichen Umfang und nach den gleichen soweit sie von Ihnen als Versicherungsnehmer geschuldet Maßgaben beteiligen wir Sie gegebenenfalls auch an werden, Erträgen aus anderen Einnahmen als aus dem Versi- • beantragte Fondswechsel – soweit nicht kostenfrei. cherungsgeschäft. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Un- Wie hoch der pauschale Abgeltungsbetrag jeweils ist, ent- ternehmen. nehmen Sie dem Gebührenkatalog in Ihren Versicherungs- unterlagen. Überschüsse aus dem Kapitalanlageergebnis: (2) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen Ab- Kapitalerträge entstehen aus der Anlage der Beiträge geltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Höhe Beitragsteile für das Deckungskapital. Von den entste- nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der Ab- henden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst den geltungsbetrag bzw. wird - im letzteren Falle - entsprechend Betrag für die garantierten Zinsen. An den verbleiben- herabgesetzt. den Erträgen beteiligen wir die Versicherungsnehmer unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, § 19 insbesondere der jeweils aktuellen MindZV. Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter- Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Ver- gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammenge- triebskosten sowie Verwaltungskosten. fasst. Gewinngruppen bilden wir beispielsweise, um Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere das versicherte Risiko wie das Langlebigkeits- oder Be- Zuwendungen an den Versicherungsvermittler, z.B. Abschluss- rufsunfähigkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Vertei- provisionen. Diese fallen in diesem Vertrag nicht an. Allerdings lung des Überschusses für die Versicherungsnehmer sind Kosten für die Antragsprüfung, für die Ausfertigung der Ver- auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in wel- tragsunterlagen, für sonstige Sachaufwendungen, die im Zusam- chem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen ha- menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie für Werbe- ben. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung der aufwendungen enthalten. Überschüsse beigetragen, besteht insoweit keine An- Die Kosten werden entweder über die gesamte Beitragszah- spruch auf die Überschussbeteiligung. Den Überschuss lungsdauer oder über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie der Vertragsin- zu, soweit er nicht in Form der so genannten Direktgut- formation entnehmen. schrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel- § 20 lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- Wichtig für den Gesamtertrag des Vertrages vor Rentenzah- schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwen- lungsbeginn ist die Entwicklung des Sondervermögens, an dem det werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustim- Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. § 1 Absatz 1). Darüber hinaus mung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § beteiligen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei- § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- chen, soweit die Rückstellung nicht auf bereits festge- schüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). legte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsge- Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung, setzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresab- im Interesse der Versicherungsnehmer auch zur Ab- schlusses festgestellt. Die Bewertungsreserven werden dabei im wendung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich Bed_FGVN_2412 – Seite 8 von 10 [Seite 9] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberech- Schlussanteil als Mindestbeteiligung an Bewer- tigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Ände- tungsreserven rungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder – so- Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung wird fern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorher- zum Ende der Aufschubzeit oder bei vorheriger Been- sehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der digung der Versicherung durch Tod oder Kündigung ein Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung Schlussanteil als Mindestbeteiligung an Bewertungsre- der Deckungsrückstellung heranziehen. Wenn wir die serven zugeteilt. Er bemisst sich als Prozentsatz der Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, Summe der Deckungskapitale (vgl. § 1 Absatz 5) des um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrückstel- Vertrages jeweils zum Ende des Versicherungsjahres lung zu erhöhen, belasten wir die Versicherungsbe- während der Vertragslaufzeit. Seine Höhe hängt dar- stände verursachungsorientiert. Aus der Zuführung zur über hinaus insbesondere davon ab, in welcher Höhe Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine der Prozentsatz zum Zeitpunkt der Zuteilung deklariert Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih- ist. res Vertrages an den Überschüssen. Bei Tod oder Kündigung wird der Schlussanteil ausge- (b) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der zahlt. Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapital- anlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewer- Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts wird der Schluss- tungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, anteil zusammen mit der Kapitalabfindung ausgezahlt. kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Bei Rentenzahlungsbeginn wird der Schlussanteil für gleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den eine zusätzliche Rente mit den gleichen Leistungsmerk- Versicherungsnehmern gemäß § 153 Absatz 3 VVG un- malen verwendet, die dann wieder garantiert ist. Die mittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Höhe der zusätzlichen Rente ergibt sich auf Basis des Bewertungsreserven monatlich neu ermittelt. Der so er- garantierten Rentenfaktors, der auch für die Rente aus mittelte Wert wird den Verträgen nach dem in Absatz 2 dem Vertragsguthaben Anwendung findet (vgl. § 1 Ab- (c) beschriebenen Verfahren rechnerisch zugeordnet (§ satz 10). 153 Absatz 3 VVG). Zum Ende der Aufschubzeit oder bei (c) Die monatlich ermittelten verteilungsfähigen Bewer- vorheriger Beendigung der Versicherung durch Tod oder tungsreserven werden Ihrem Vertrag anteilig rechne- Kündigung teilen wir den für diesen Zeitpunkt aktuell er- risch zugeordnet. Dabei wird berücksichtigt, wie lange mittelten Betrag Ihrer Versicherung zur Hälfte zu, min- im Vergleich zu allen anderen anspruchsberechtigten destens jedoch den Schlussanteil als Mindestbeteiligung Verträgen Ihr Vertrag schon im Bestand ist und wie an Bewertungsreserven gemäß Absatz 2 (b). Aufsichts- hoch – wiederum im Vergleich – die Beitragsteile wa- rechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleiben ren, die angelegt und aus denen Erträge erwirtschaftet unberührt. werden konnten. Konkret bestimmt sich der rechneri- (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- sche Anteil Ihres Vertrages als die Summe der De- gung Ihres Vertrages ckungskapitale (vgl. § 1 Absatz 5) Ihres Vertrages wäh- rend der Laufzeit im Verhältnis zur Summe der De- (a) Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe 131 (Le- ckungskapitale aller anspruchsberechtigten Verträge bensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versi- während deren Laufzeit. Es werden jeweils die De- cherungsnehmer getragen wird) und nach Rentenzah- ckungskapitale zum Ende eines jeden abgeschlosse- lungsbeginn zur Bestandsgruppe 113 (Kapitalbildende nen Versicherungsjahres und – sofern noch nicht be- Lebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfall- rücksichtigt – zum Ende des letzten Monats vor der charakter). Die Mittel für die Überschussanteile werden rechnerischen Zuordnung berücksichtigt bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung (d) Für die laufende Überschussbeteiligung nach Renten- für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der zahlungsbeginn gilt: Die Überschüsse werden gemäß Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand dem von Ihnen vereinbarten Überschusssystem ver- unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortli- wendet. Die Wahl zwischen den Überschusssystemen chen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Über- müssen Sie bis spätestens drei Monate vor dem ver- schussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den traglichen Rentenzahlungsbeginn verbindlich treffen; Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. eine spätere Änderung ist nicht möglich. (b) Ihre Versicherung erhält für die anteilige Beitragserhal- Dynamische Bonusrente tungsgarantie bis zum Rentenbeginn jeweils zu Beginn Haben Sie das Überschusssystem dynamische Bonus- eines Versicherungsjahres laufende Überschussanteile, rente vereinbart, so wird aus den Überschussanteilen erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. eine zusätzliche Rente gebildet, die jeweils als Prozent- Dieser laufende Überschussanteil wird in Prozent des satz der bisher garantierten Rente ermittelt wird. Diese überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Bei zusätzliche Rente erhöht nach Zuteilung die bisher ga- Erreichen des vertraglichen Rentenzahlungsbeginns rantierte Rente. Erstmals wird sie zu Beginn des Versi- wird Ihrer Versicherung der letzte laufende Überschus- cherungsjahres nach Rentenzahlungsbeginn zugeteilt. santeil zugeteilt. Die Überschussanteile werden in Form Konstante Bonusrente zusätzlicher Fondsanteile den einzelnen Versicherungen zugeteilt und im Versicherungsfall zusammen mit der ga- Haben Sie das Überschusssystem konstante Bonus- rantierten Versicherungsleistung ausgezahlt. rente vereinbart, dann erhalten Sie neben der garantier- ten Rente eine zusätzliche Rentenleistung aus der Nach dem vertraglichen Rentenzahlungsbeginn erhält Überschussbeteiligung. Diese wird als Prozentsatz der Ihre Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungs- zum Rentenbeginn garantierten Rente ermittelt. Ändert jahres laufende Überschussanteile (Zuteilungen). sich die Überschusssituation, so ändert sich die zusätz- Die Verwendung der laufenden Überschussbeteiligung liche Rentenleistung mit Beginn des nächsten Versiche- nach Rentenzahlungsbeginn wird in Abschnitt (d) be- rungsjahres. Diese zusätzliche Rentenleistung ist nicht schrieben. garantiert. Mischsystem aus konstanter Bonusrente und dyna- mischer Bonusrente Bed_FGVN_2412 – Seite 9 von 10 [Seite 10] Allgemeine Bedingungen für die Netto-Vermögens-Fonds-Rente mit Garantie Haben Sie das Mischsystem vereinbart, so wird ein Teil § 23 der Überschussbeteiligung wie im Überschusssystem Wo ist der Gerichtsstand? Dynamische Bonusrente verwendet, der andere Teil wie (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- im Überschusssystem Konstante Bonusrente. stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem (3) Informationen über die Höhe der Überschussbeteiligung Sitz oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen Nie- Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- derlassung. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der begrenzt beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Ent- solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. wicklung des versicherten Risikos und der Kosten sind von (2) Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend ma- kann also nicht garantiert werden, sie kann auch Null Euro chen. Weitere gesetzliche Gerichtsstände können sich an betragen. dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Geschäfts- oder Gewerbebetriebes örtlich zuständigen Gericht erge- § 21 ben. Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der (1) Sie können den Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis der von uns Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der angebotenen Fonds unter der entsprechenden WKN bzw. Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem ISIN den überregionalen Tageszeitungen, wie z. B. dem wir unseren Sitz haben. Handelsblatt oder der FAZ, entnehmen. § 24 (2) Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erhalten Sie von Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen uns eine Mitteilung, der Sie den Wert der Fondsanteile und dieses Vertrages? des Fondsvermögens entnehmen können; der Wert des Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise Fondsvermögens wird in Fondsanteilen und als Euro-Betrag unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, aufgeführt. so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Versicherung berührt. Im Übrigen gelten bei durch höchstrichterliche Ent- jederzeit an. scheidung oder bestandskräftigen Verwaltungsakt erklärter Un- § 22 wirksamkeit einer Bestimmung in den allgemeinen Versiche- Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? rungsbedingungen die Regelungen des § 164 VVG. Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesre- publik Deutschland Anwendung. Bed_FGVN_2412 – Seite 10 von 10
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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