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Verbraucherinformation
für Fondsgebundene
Versicherungen
– Basisversorgung (Schicht 1)
in der Fassung 07 / 2026
Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de
521630852 2607
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise 3
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Fondsgebundene Versicherung
– Basisversorgung (Schicht 1) 6
Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung
in der Fondsgebundenen Versicherung
– Basisversorgung (Schicht 1) 23
Allgemeine Steuerhinweise
für die Fondsgebundene Versicherung
– Basisversorgung (Schicht 1) 25
Besondere Bedingungen
für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ)
– Basisversorgung (Schicht 1) 26
Besondere Bedingungen
für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ)
– Basisversorgung (Schicht 1) 38
Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept 46
Information zur Verwendung Ihrer Daten 52
Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 55
Widerrufsbelehrung (Anlage)
521630852 2607
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Bundesanstalt für
Allgemeine Hinweise Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 53117 Bonn
die Rechtsverordnung über die Informationspflichten 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi- digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal-
Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über: besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö- Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
und der Sitz. Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
Deutzer Allee 1 Sicherungsfonds angehört.
50679 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486). 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
insbesondere
2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi- nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol- stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den anwendbaren Rechts;
Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu Leistung des Versicherers.
tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
dem Versicherungsnehmer tätig wird. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen.
Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein- 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt. Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver- Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso- fung des Preises ermöglichen.
nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
Namen eines Vertretungsberechtigten. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag.
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
Deutzer Allee 1 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
50679 Köln Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde. onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
Rechnung gestellt werden.
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
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schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich- informationsblatt.
keit, sich an folgende Adresse zu wenden:
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9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- trags zugrunde legt.
nen Versicherungsbedingungen.
Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die deutschen Rechts aus.
Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
sichtlich des Preises. 17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir Gericht.
unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen
gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie- Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln. Deutschland Anwendung.
11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf 18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi- geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei- nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt- Vertrags zu führen.
schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
deutscher Sprache geführt.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen. 19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs- sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag- dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
steller an den Antrag gebunden sein soll. Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.
Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht. nen Versicherungsbedingungen.
13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, genannten Aufsichtsbehörde.
insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den nen Versicherungsbedingungen.
Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
cherinformationen.
14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
Vertrages.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag.
15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
schließlich etwaiger Vertragsstrafen.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen.
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Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
Verordnung über Informationspflichten bei Versiche- Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
rungsverträgen zusätzlich noch über: bundenen Versicherungen).
1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in chen Vorschlag.
Rechnung gestellt werden.
8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
informationsblatt. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten. hinweisen.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro-
informationsblatt. zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah-
lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi-
3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili- cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt
gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe. der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist).
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
nen Versicherungsbedingungen. informationsblatt.
4. die Rückkaufswerte. Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bei den Produkten der Basisversorgung behandeln wir die Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete
Kündigung bedingungsgemäß als Beitragsfreistellung. Eine Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert ausgezahlt Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht-
wird, ist ausgeschlossen. lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne
der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversi-
5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in cherung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine
eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche- anerkannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu
rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder einem Anspruch auf Leistungen aus der hier ggf. versicherten
prämienreduzierten Versicherung. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen. Bei der Kran-
kentagegeldversicherung kann es aufgrund der abweichen-
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- den Begriffe zu Deckungslücken kommen.
nen Versicherungsbedingungen.
6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
und 5 garantiert sind.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag.
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§ 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene
Allgemeine Rentenversicherung?
Versicherungsbedingungen (1) Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist an der Wert
entwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) unmittel-
für die Fondsgebundene Versicherung
bar beteiligt, soweit sie nicht in Form von Rentenauszahlun-
– Basisversorgung (Schicht 1)
gen abgerufen worden ist. Abweichend gilt bei Fondsgebun-
denen Rentenversicherungen mit einer für die Verrentung zur
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsumme, dass
hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermögen, d. h.
mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie in nicht fondsgebundener Form, angelegt werden. Der Anla-
als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. gestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwie-
Gleichzeitig sind Sie versicherte Person und Beitragszahler. gend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufge-
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversiche- teilt. Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimmter von Ihnen
rung als kapitalgedeckte Altersversorgung gemäß § 10 gewählter Fonds, die innerhalb des Anlagestocks getrennt
Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, des Ein- geführt werden. Die zurzeit zur Auswahl stehenden Fonds
kommensteuergesetzes (EStG). sind im Versicherungsschein genannt. Soweit die Leistung
abgerufen wird, wird der entsprechende Anteil dem Anlage-
Inhaltsverzeichnis stock entnommen und in unserem sonstigen Vermögen zur
Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt.
§ 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Renten
(2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht
versicherung?
vorhersehbar und daher nicht garantiert.
§ 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
(3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsan-
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
teile der von Ihnen gewählten Fonds einen Wertzuwachs zu
§ 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko
§ 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung
der Wertminderung. Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanla-
stehen?
gerisiko tragen. Insbesondere bei Fonds, die nicht auf Euro
§ 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz
lauten (Fremdwährungsfonds), können darüber hinaus
bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen
Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage
§ 8 Was gilt bei Selbsttötung?
beeinflussen. Bei einer guten Fondsentwicklung wird die für
§ 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
die Verrentung zur Verfügung stehende Erlebensfallsumme
§ 10 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
höher sein als bei einer weniger guten Fondsentwicklung.
§ 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-
Falls mit uns keine für die Verrentung zur Verfügung stehende
zeitig zahlen?
garantierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde, kann bei
§ 12 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei
sehr schlechten Kursverläufen eine nur sehr geringe oder kei-
stellen?
ne Leistung resultieren. Im Todesfall ist immer das für die Hin-
§ 13 Wann können Sie die Versicherung kündigen und
terbliebenenrente zur Verfügung stehende vereinbarte
welche Leistungen erbringen wir?
Mindesthinterbliebenenguthaben garantiert (vgl. § 2 Absatz
§ 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
5).
Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon-
ventionelle Rentenversicherung umwandeln?
(4) Das Guthaben Ihrer Rentenversicherung ist die Summe
§ 15 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
aus Fonds-Deckungskapital und Garantie-Deckungskapital.
Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern?
Das Fonds-Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf
§ 16 Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage ändern?
Ihre Rentenversicherung entfallenden Fondsanteile der
§ 17 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
Fonds. Das Garantie-Deckungskapital ist das Guthaben, das
§ 18 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs
sich aus den Beitragsteilen ergibt, die zur Bildung einer ggf.
leistung verlangt wird?
vereinbarten für die Verrentung zur Verfügung stehenden
§ 19 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
garantierten Erlebensfallsumme verwendet worden sind.
§ 20 Wer erhält die Versicherungsleistung?
§ 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-
Den Wert des Fonds-Deckungskapitals Ihrer Versicherung
ren?
ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer
§ 22 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
Versicherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl.
Versicherungsverhältnis beziehen?
§ 2 Absatz 12) von der Kapitalanlagegesellschaft veröffent-
§ 23 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in
lichten Rücknahmepreis der von Ihnen gewählten Fonds mul-
das Ausland?
tipliziert wird. Bei Fremdwährungsfonds (z. B. auf US-$) wer-
§ 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
den die Rücknahmepreise am Bewertungsstichtag ebenfalls
§ 25 Wo ist der Gerichtsstand?
in Euro umgerechnet.
§ 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?
§ 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren
(5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs-
Vertrag auswirken?
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schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf
§ 28 Wie können Sie sich beschweren?
einer aus der Sterbetafel DAV 1994T gebildeten unterneh-
menseigenen Unisextafel und verwendet einen Rechnungs-
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zins in Höhe von 1,00 %. In der Rentenphase basiert sie auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Abrufs begrenzt. Bei
einer aus der Sterbetafel DAV 2004R gebildeten unterneh- Abruf der Leistung werden die garantierten Leistungen nach
menseigenen Unisextafel und verwendet einen Rechnungs- den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik redu-
zins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die Sterbe- ziert
tafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen
bezeichnet. (2) Bei Vertragsabschluss kann zwischen einer reinen Fonds-
anlage und einer für die Verrentung zur Verfügung stehenden
In der beitragsfreien Verfügungsphase bleiben die ggf. garantierten Erlebensfallsumme gewählt werden. Unter
vereinbarten garantierten Leistungen auf dem Stand am Ende bestimmten Voraussetzungen können Sie im Vertragsverlauf
der Grundphase. die für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte
Erlebensfallsumme vollständig abwählen und somit in die rei-
ne Fondsanlage wechseln.
§ 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
Reine Fondsanlage
Altersrente
Es ist keine für die Verrentung zur Verfügung stehende garan-
(1) Erleben Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Per- tierte Erlebensfallsumme vereinbart. Ihr Guthaben wird aus-
son den im Versicherungsschein dokumentierten Rentenbe- schließlich in fondsgebundener Form angelegt.
ginn (Abruftermin) – bei Einschluss einer Verfügungsphase
den spätestmöglichen Rentenbeginn (spätestmöglicher Für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte
Abruftermin) –, zahlen wir Ihnen die aus dem Guthaben nach Erlebensfallsumme
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente
– ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung im Ren- Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn
tenbezug – lebenslang in gleichbleibender oder steigender mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe
Höhe aus. Falls eine für die Verrentung zur Verfügung stehen- erreicht. Dieses garantierte Guthaben zum Rentenbeginn
de garantierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde, ist das bezeichnen wir auch als „garantierte Erlebensfallsumme“. Sie
Guthaben mindestens so hoch wie die für die Verrentung vor- errechnet sich bei Vertragsabschluss wie folgt:
gesehene vereinbarte garantierte Erlebensfallsumme.
● bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung als
Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung Ihres 62. Prozentsatz multipliziert mit der Summe der insgesamt
Lebensjahres beginnen. Die Rente zahlen wir jeweils monat- bis zum Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfü-
lich an den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Der Termin der gungsphase zum frühestmöglichen Rentenbeginn – zu
ersten Rentenzahlung ist im Versicherungsschein dokumen- zahlenden Beiträge ohne Beiträge für eventuell einge-
tiert. schlossene Zusatzversicherungen
● bei Versicherungen mit Einmalbeitrag als Prozentsatz
Verfügungsphase multipliziert mit dem zu zahlenden Einmalbeitrag.
Wir sehen für Ihren Vertrag im Regelfall eine Verfügungspha- Bei dynamischen Anpassungen, in der Verfügungsphase und
se vor, sie ist jedoch nicht obligatorisch. Bei Einschluss gelten bei Vertragsänderungen wird die für die Verrentung vorgese-
die folgenden Regelungen: hene garantierte Erlebensfallsumme angepasst. Hierbei wird,
soweit nichts anderes vereinbart ist, die zur Verrentung zur
● Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme im Ver-
Persönlichen Vorschlag und Versicherungsschein ange- hältnis von neuer zu alter Beitragssumme erhöht. Soweit diese
gebenen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätest- Erhöhung in der verbleibenden Restlaufzeit versicherungs-
möglicher Rentenbeginn). Sie beginnt jedoch nicht vor technisch nicht darstellbar ist, wird die zur Verrentung zur Ver-
Vollendung des 62. Lebensjahres. fügung stehende garantierte Erlebensfallsumme auf den
● Während der Verfügungsphase können Sie zu jedem höchstmöglichen Wert angehoben. Gegebenenfalls ist zur
Monatsersten die Rente ganz oder teilweise auf Basis Sicherstellung der Garantie eine Umschichtung von Fonds-
des dann vorhandenen Guthabens ohne die ansonsten Deckungskapital in Garantie-Deckungskapital erforderlich.
bei vorzeitiger Vertragsauflösung üblichen Nachteile
abrufen. Mit dem vollständigen Abruf der Rente beenden Wenn Sie eine für die Verrentung zur Verfügung stehende
Sie die Verfügungsphase. Im Falle eines teilweisen garantierte Erlebensfallsumme vereinbart haben, können Sie
Abrufs können Sie den verbleibenden Teil der Rente zu einen Wechsel in die reine Fondsanlage beantragen. Das hier-
einem späteren Termin erneut ganz oder teilweise abru- für erforderliche Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfü-
fen. gung. Wir werden dem Wechsel zustimmen, wenn
● Soweit Sie während der Verfügungsphase die Rente
nicht abrufen, wird das am spätestmöglichen Abruftermin ● noch kein Garantie-Deckungskapital in Ihrem Vertrag
vorhandene Guthaben verrentet. vorhanden ist oder
● Sie haben zudem die Möglichkeit, während der ● der Wechsel während einer vereinbarten Verfügungs-
Verfügungsphase zu jedem Monatsersten zu entschei- phase erfolgt.
den, ob Sie den Vertrag unverändert, mit verminderten
Beiträgen oder beitragsfrei fortführen wollen.
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In anderen Fällen werden wir Ihren Antrag prüfen und behal-
ten uns das Recht vor, ihn abzulehnen.
Die abrufbaren Beträge sind auf die Höhe des Guthabens
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Ein Wechsel in die reine Fondsanlage ist nur zu Beitragsfällig- mensetzung ausgleichen zu können.
keitsterminen, bei beitragsfreien Verträgen zu jedem Monats-
ersten, möglich. Der Antrag auf Wechsel in die reine Fondsan- Sofern Ihnen bei Vertragsabschluss eine lebenslange monat-
lage muss uns bis 7 Tage vor dem Monatsersten, zu dem der liche garantierte Rente in absoluter Höhe genannt worden ist,
Wechsel gewünscht ist, zugegangen sein. gilt für die Ermittlung der Rente darüber hinaus folgendes: wir
berechnen die Rente, die sich, wie in den vorhergehenden
Der Wechsel in die reine Fondsanlage ist mit der vollständi- Sätzen beschrieben, aus den höheren der beiden Rentenfak-
gen Umschichtung des Garantie-Deckungskapitals in Fonds- toren ergibt. Diese Rente vergleichen wir mit der Ihnen
Deckungskapital verbunden. Falls in mehrere Fonds angelegt genannten lebenslangen monatlichen garantierten Rente in
wird, erfolgt die Verteilung in dem für die Aufteilung der Anla- absoluter Höhe. Die höhere Rente wird Ihnen garantiert
gebeiträge vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting) (vgl. § 5 (Grundrente).
Absatz 1). Als Bewertungsstichtag für die Fondsanteile gilt
dabei der Börsentag, der dem Termin des Wechsels unmittel- (4) Wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben, können Sie
bar vorangeht. den Rentenbeginn vorverlegen. In diesem Fall muss uns Ihre
entsprechende Willenserklärung spätestens einen Monat vor
Mit dem Wechsel in die reine Fondsanlage entfallen die für dem gewünschten Rentenbeginn zugegangen sein. Haben
die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebens- Sie zu diesem Vertrag eine ergänzende Berufs- oder Erwerbs-
fall-summe (vgl. § 2 Absatz 2 unter der Überschrift „Für die unfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist ein vor-
Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall- zeitiger Abruf der Rentenzahlung aus diesem Vertrag nur
summe“) sowie die lebenslange monatliche garantierte Rente möglich, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht berufs- oder
in absoluter Höhe (vgl. § 2 Absatz 3). Mit dem Verzicht auf die- erwerbsunfähig sind.
se garantierten Leistungen nimmt der Vertrag zukünftig an
der Wertentwicklung der gewählten Fondsanlage teil. Damit Bei Vorverlegung des Rentenbeginns wird Ihre Rente aus
entfällt für die Zeit vor Rentenbeginn die Beteiligung an den dem vorhandenen Guthaben und einem garantierten Renten-
Bewertungsreserven und die zukünftige Zuteilung von Über- faktor gebildet, der für das vorgezogene Rentenbeginnalter
schüssen aus Zinsgewinnen (Grundüberschussanteil, vgl. § 3 nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
Absatz 4). Bereits zugeteilte Überschüsse sowie der neu berechnet wird. Die Berechnung dieses garantierten Ren-
Anspruch auf gegebenenfalls entstehen-de Schlussüber- tenfaktors erfolgt auf Basis der Sterbetafel und des Rech-
schüsse bleiben unberührt. nungszinses, die in § 1 Absatz 5 festgelegt sind. Die Sätze 3
bis 8 in Absatz 3 gelten entsprechend.
Ein erneuter Einschluss der für die Verrentung zur Verfügung
stehenden garantierten Erlebensfallsumme ist nicht möglich. Hinterbliebenenleistung
(3) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers vor dem Abruf der
vollständigen Leistung wird das zum Zeitpunkt des Todes vor-
● die lebenslange garantierte monatliche Rente je handene Guthaben, mindestens das Mindesthinterbliebenen-
10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) und guthaben zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses (vgl.
● eine lebenslange monatliche garantierte Rente in absolu- § 3 Absatz 5) für die Hinterbliebenenleistung in Form einer
ter Höhe – sofern zum Rentenbeginn eine für die Verren- gleichbleibenden oder steigenden Rente an den Hinterblie-
tung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall- benen gezahlt. Die Rente wird aus einem zum Zeitpunkt des
summe mit uns vereinbart worden ist. Bei dynamischen Todes ggf. noch vorhandenen Hinterbliebenenguthaben (vgl.
Anpassungen und in der Verfügungsphase kann sich Absatz 6) ermittelt.
diese lebenslange monatliche garantierte Rente noch
erhöhen. Renten an den Ehegatten oder an den eingetragenen
Lebenspartner zahlen wir lebenslang. Renten an Kinder, für
Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert. Bei die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Kindergeld oder
Rentenbeginn stellen wir diesem garantierten Rentenfaktor auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat, zahlen wir
einen weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den höheren der längstens für den Zeitraum, in dem der Rentenberechtigte die
beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Renten- Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne
zahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Rentenfak- des § 32 EStG erfüllt.
tors werden angewendet:
Bezüglich der Höhe des Mindesthinterbliebenenguthabens
● die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber- ist bei Ihrem Vertrag der Premiumschutz vorgesehen.
gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun-
gen; Hierbei können Sie das Mindesthinterbliebenenguthaben in
● die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba- Prozent der insgesamt bis zum Rentenbeginn – bei Ein-
ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs; schluss einer Verfügungsphase zum spätestmöglichen Ren-
● das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu- tenbeginn – zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) festle-
schlag des Vertragsbeginns. gen.
Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei
Vertragsabschluss genannten garantierten Rentenfak- Haben Sie einen Prozentsatz Null gewählt, so ist kein
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tors zugrunde gelegte Geschlechterzusammensetzung. Mindesthinterbliebenenguthaben vereinbart. In diesem Fall
Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient, erfolgt bei Tod vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbe-
Verschiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusam- ginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase vor dem spä-
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testmöglichen Rentenbeginn – die Verrentung des Gutha- verlangen. Wir sind allerdings berechtigt, zu Rentenbeginn
bens zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses. Die eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 2
Verrentung errechnet sich nach versicherungsmathemati- Satz 3 i. V. m. § 93 Absatz 3 Satz 2 und 3 Einkommensteuer-
schen Grundsätzen unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt gesetz (EStG) abzufinden. Dabei sind bei der Berechnung
des Todes geltenden Rechnungsgrundlagen. dieses Betrags alle Basisrentenverträge insgesamt zu berück-
sichtigen, die Sie bei unserem Unternehmen abgeschlossen
Beim Modell Premiumschutz können Sie eine Absenkung des haben. Einen Abzug nach § 169 Absatz 5 Versicherungsver-
Prozentsatzes des Mindesthinterbliebenenguthabens bean- tragsgesetz (VVG) nehmen wir nicht vor. Mit der Abfindung
tragen. Sie kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere endet der Vertrag.
wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel oder
einen neuen Rechnungszins verbunden wäre oder gesetzli- Hinterbliebene
che Rahmenbedingungen entgegenstehen würden.
(10) Hinterbliebene im Sinne des § 10 EStG Absatz 1 sind:
Durch die Änderung des Mindesthinterbliebenenguthabens
werden sich die Ihnen garantierten Leistungen ändern. Die a) der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des
geänderten Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungs- Steuerpflichtigen und
schein mit. b) die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf
einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat. Der
Bei Vertragsänderungen, dynamischen Erhöhungen oder bei Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeit-
teilweisem Abruf von Leistungen im Rahmen der Verfügungs- raum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Vor-
phase wird die Beitragssumme und somit das für die Verren- aussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sin-
tung zur Verfügung stehende Mindesthinterbliebenengutha- ne des § 32 EStG erfüllt.
ben entsprechend angepasst.
Kinder gemäß Buchstabe b) erwerben nur dann einen
(6) Ist für eine bestimmte Dauer der Rentenzahlungszeit ein Anspruch, wenn eine Person des vorhergehenden Ranges
Hinterbliebenenschutz vereinbart, so wird bei Tod während (Buchstabe a)) nicht vorhanden ist oder bei Vertragsab-
der Rentenzahlungszeit – solange die Dauer des Hinterblie- schluss bzw. noch zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers
benenschutzes in der Rentenzahlungszeit noch nicht abge- auf ihr Recht verzichtet hat.
laufen ist – der Barwert der verbleibenden Renten in Form
einer Rente an den Hinterbliebenen gezahlt. Absatz 5 Satz 3 Mehrere Berechtigte im gleichen Rang erhalten gleiche Antei-
gilt entsprechend. le. Es ist eine Aufteilung der Versicherungsleistung innerhalb
des vorgenannten Personenkreises möglich. Eine Bezugs-
Die für den Hinterbliebenenschutz in der Rentenzahlungszeit rechtsverfügung außerhalb dieses Personenkreises ist nicht
vereinbarte Dauer kann auf Ihren Antrag hin vor Rentenbe- zulässig.
ginn reduziert werden. Sie können den Antrag frühestens fünf
Monate vor dem Abruf der Leistung stellen. Die geänderten Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, verfällt ein gegebe-
Werte teilen wir Ihnen dann mit. nenfalls vorhandenes Guthaben zugunsten der Versicherten-
gemeinschaft und der Vertrag erlischt.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird mit den zum Zeit-
punkt der Verrentung von uns verwendeten Rechnungs- Bewertungsstichtag
grundlagen nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
mathematik berechnet. (11) Bei Rentenbeginn legen wir der Ermittlung des Euro-
Wertes des Guthabens den Bewertungsstichtag am Ende des
Übertragung auf einen Basisrentenvertrag des Ehegatten letzten Versicherungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert
oder des eingetragenen Lebenspartners dieses Stichtages werden die Fondsanteile veräußert. Die ers-
(7) Ist bei Tod des Versicherungsnehmers der Ehegatte oder te Rentenzahlung ist 14 Tage nach Beendigung der Renten-
der eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebener benannt, versicherung fällig. Endet die Rentenversicherung durch Tod,
so kann dieser beantragen, dass wir das vorhandene Gutha- wird der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung
ben auf einen neuen oder bereits auf seinen Namen beste- des Todesfalls unmittelbar vorangegangen ist (vgl. Absatz 12).
henden Basisrentenvertrag bei uns oder einem anderen
Anbieter übertragen. Stimmen wir dem zu, setzt die Übertra- (12) Als Bewertungsstichtage gelten zurzeit die Börsentage,
gung auf einen anderen Anbieter voraus, dass dieser uns die dem 1. und dem 15. Tag eines Monats vorausgehen.
gegenüber bestätigt, dass der Vertrag die Anforderungen an
einen Basisrentenvertrag erfüllt, sowie dass die Wider- Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
spruchsfrist für den anderen Basisrentenvertrag abgelaufen Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
ist. Mit vollständiger Übertragung des Guthabens durch uns minderten Erwerbsfähigkeit oder von Hinterbliebenen
endet der Versicherungsvertrag. (13) Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts
der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit
Rentengarantiezeit oder von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 %
(8) Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist nicht mög- der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versiche-
lich. rungsnehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B.
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Erhöhungen) während der Vertragslaufzeit.
Abfindung von Kleinbetragsrenten
(9) Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht
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§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? rungsjahr zugesagt.
Überschussermittlung Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur
für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver-
(1) Um die zugesagten Versicherungsleistungen sicherzustel- wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung,
len, sind die vereinbarten Beiträge zur Fondsgebundenen soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile
Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert. entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines
drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver-
Vor Abruf der Rentenzahlung entstehen neben der Werterhö- luste aus den überschussberechtigten Verträgen, die auf all-
hung der Fondsanteile und der Bildung neuer Fondsanteile gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
nach § 3 Absatz 3 Überschüsse, wenn sich der Verlauf der oder – sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer
Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten, als wir bei unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung
der Beitragskalkulation angenommen haben. Falls eine für die der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung
Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall- der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1).
summe vereinbart wurde (vgl. § 2 Absatz 2), bilden wir hierfür Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Rückstellungen. Nach Rentenbeginn bilden wir ebenfalls
Rückstellungen, um die in der Rentenzahlungszeit anfallen- Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist
den Leistungen zu gewährleisten. Die zur Deckung der Rück- die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften
stellung erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die-
Kapitalerträge. Aus diesen Kapitalerträgen werden die zuge- se in der Zukunft ersetzende Vorschriften.
sagten Leistungen erbracht sowie die Kosten für die Verwal-
tung des Vertrages gedeckt. Je größer die Erträge aus den Sofern zum Rentenbeginn (noch) eine für die Verrentung zur
Kapitalanlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme verein-
größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie bart ist, können Sie zusätzlich eine Beteiligung an den
und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Ver- Bewertungsreserven erhalten. Bewertungsreserven entste-
sicherungsvertragsgesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt hen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert
kann z. B. eine ungünstige Entwicklung des Kapitalmarktes liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen
oder eine steigende Lebenserwartung durch eine dann zu bil- sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und die-
dende Rückstellung auch zu einer Reduzierung oder vollstän- nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten aus-
digem Entfallen der Überschüsse führen. zugleichen. Sie können auch Null betragen. An vorhandenen
Bewertungsreserven beteiligen wir Sie nach den jeweils gel-
Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des tenden versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge- Bestimmungen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine hälfti-
setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun- ge Beteiligung vor.
gen.
(3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup-
Beteiligung an den Überschüssen pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung gehört
Ihre Versicherung zum Gewinnverband 109 in der Bestands-
(2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund- gruppe 31. Jede einzelne Versicherung innerhalb dieses
sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsge- Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen der
setzes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 erlassenen Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse entfallen. Die
Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand auf Vorschlag
Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsaufsicht des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maßge-
überwacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblichkeit benden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festge-
und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallenden legt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Mittel für die-
Überschuss ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu und se Überschussanteile werden den Überschüssen des
stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung Geschäftsjahres oder der RfB entnommen. In einzelnen Versi-
(RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch cherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versicherungs-
direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen jahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern
kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili- dies sachlich gerechtfertigt ist.
gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu § 140
Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der Laufende Überschussbeteiligung
Beträge, die für die zugesagten Leistungen benötigt werden. (4) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende
Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen Überschussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse
Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden zugewiesen werden. Dies kann in folgenden Formen gesche-
(Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG). Einen so ermit- hen:
telten Überschuss für die Versicherungsnehmer ordnen wir
den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit █ Grundüberschussanteil
er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die vor Rentenbeginn
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Ren- Bezugsgröße ist vor Abruf der Rentenzahlung das zum Zeit-
tenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungszeit punkt der Zuteilung überschussberechtigte Garantie-
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werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente Deckungskapital (vgl. § 1 Absatz 4). Es berechnet sich monat-
reserviert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe lich aus dem am Ende des Vormonats vorhandenen
der hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versiche- Garantie-Deckungskapital der Versicherung, das mit dem
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Rechnungszins um einen Monat abgezinst wird. Falls zuge- dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber-
wiesen, wird der Grundüberschussanteil monatlich gutge- schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur
schrieben. jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der
Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach
Beitragsüberschussanteil
█ den Maßgaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In
vor Rentenbeginn diesem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüber-
Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit schussbeteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung
dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Laufende Beiträge der ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei
werden diesbezüglich anders behandelt als Einmalbeiträge Anwendung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2
und Zuzahlungen. Falls zugewiesen, wird der Beitragsüber- beschrieben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha-
schussanteil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutge- ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven
schrieben. ergibt, ist dabei nicht möglich.
Zusatzüberschussanteil
█ Beteiligung an den Bewertungsreserven
vor Rentenbeginn
Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko- (6) Dazu wird zum einen am Ende eines Kalenderjahres im
beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der Rahmen der Festlegung der Überschussbeteiligung für die im
Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben. Folgejahr durch Ablauf oder Tod endenden Verträge die Höhe
eines Teils der fällig werdenden Bewertungsreserven nach
Grundüberschussanteil
█ einem verursachungsorientierten Verfahren festgelegt und
nach Rentenbeginn den Verträgen als Schlusszahlung rechnerisch zugeordnet
Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können (deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven). Die
die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven bemisst
Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente (vgl. sich in Prozent des Garantie-Deckungskapitals.
Absatz 8) erhalten, wenn Überschüsse zugewiesen werden.
Zum anderen werden im Zusammenhang mit der Beendigung
Schlussüberschussbeteiligung des Vertrages die insgesamt vorhandenen Bewertungsreser-
(5) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol- ven ermittelt. Anschließend werden diese nach einem
genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der verursachungsorientierten Verfahren anteilig Ihrem Vertrag
Schlussüberschuss jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Null zugeordnet. Der für diese Ermittlung maßgebliche Stichtag
betragen. Der festgesetzte Schlussüberschuss ist jeweils für wird jährlich für das Folgejahr festgelegt und im Geschäftsbe-
ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfallen. richt veröffentlicht. Er liegt nicht länger als drei Monate vor
Beendigung des Vertrages.
Der vorgesehene Schlussüberschuss wird konventionell, also
nicht in Fondsanteilen des oder der von Ihnen gewählten Sie erhalten als Schlusszahlung zur Beteiligung an den
Fonds, geführt. Er wird monatlich fortgeschrieben und dabei Bewertungsreserven den gesetzlich vorgesehenen Anteil von
anteilig mit einem für das Geschäftsjahr deklarierten Zinssatz derzeit 50 % des m Zusammenhang mit der Beendigung
verzinst. Die Erhöhung des Schlussüberschusses berechnet ermittelten Betrages. Mindestens erhalten Sie aber die dekla-
sich monatlich in Prozent des Fondsguthabens und zusätzlich rierte Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bewertungs-
bei Vereinbarung einer für die Verrentung zur Verfügung ste- reserven können auch vollständig entfallen. Neben Tod vor
henden garantierten Erlebensfallsumme in Prozent des dem Rentenbeginn sowie Ablauf ist der Übergang in den
Garantie-Deckungskapitals. Rentenbezug maßgeblicher Zeitpunkt für die Beteiligung an
den Bewertungsreserven.
Vor Rentenbeginn:
Bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenbeginn wird Die Schlusszahlung wird zur Erhöhung der Rente verwendet.
der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der Die zusätzliche Rente wird durch Anwendung des in § 2
abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt. Absatz 3 und 4 beschriebenen Rentenfaktors ermittelt.
Nach Rentenbeginn: Darüber hinaus beteiligen wir Sie während der Rentenzah-
Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol- lungszeit nach einem verursachungsorientierten Verfahren an
gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu den Bewertungsreserven. Bewertungsreserven können auch
Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der vollständig entfallen. Derzeit sieht das Gesetz eine hälftige
erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten Beteiligung vor.
Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten-
beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung kön-
den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla- nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsre-
rierten Schlussüberschussbeteiligung. Der zweite Wert ergibt serven ganz oder teilweise entfällt.
sich aus der Anwendung der zum Zeitpunkt des Rentenbe-
ginns im Rentenneugeschäft des Unternehmens angewende- Überschussverwendung
ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) (7) Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der
auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich Rentenleistung jeweils anteilig in Fondsanteilen der von Ihnen
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der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für die- gewählten Fonds umgewandelt und Ihrer Fondsgebundenen
sen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteiligung. Rentenversicherung gutgeschrieben.
Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in
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(8) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
der nachfolgenden Überschussverwendungsformen:
(1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag
Bonus-PLUS-Rente abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen
Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über- vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn
schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente der Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht
eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 10 Absätze 2
zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse und 3 sowie § 11).
wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö-
hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten- (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein-
zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die Überschussbe- bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1
teiligung, so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche nicht berührt.
Erhöhung der Gesamtrente haben; unter Umständen kann
diese auch ganz ausbleiben. Ist eine stärkere Senkung der
Überschussbeteiligung erforderlich, kann es vorkommen, § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
dass auch die Höhe der Zusatzrente betroffen ist und diese
sinkt. Die Gesamtrente wird jedoch nicht unter die aus dem (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von
bei Rentenbeginn vorhandenen Guthaben gebildete Rente Kosten (vgl. § 17) und zur Sicherstellung einer für die Verren-
sinken. tung zur Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsum-
me bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu und
Bonusrente rechnen sie in Fondsanteile der von Ihnen gewählten Fonds
Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur um. Als Bewertungsstichtag gilt zurzeit der erste Börsentag
Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente des Monats. Haben Sie sich entschieden, dass die zur Anlage
erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert bestimmten Teile der Beiträge (Anlagebeiträge) in mehreren
oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde Fonds angelegt werden soll, erfolgt die Aufteilung der Anla-
gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswirkungen auf gebeiträge in dem vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting).
die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse In Ihrem Vertrag können Sie gleichzeitig bis zu zehn Fonds
zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung. halten bzw. besparen.
Garantie-PLUS-Rente Die Verwaltungskosten (vgl. § 17) und die zur Deckung des
Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über- Todesfallrisikos bestimmten Risikobeiträge werden nach den
schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet
eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss und monatlich dem Fonds-Deckungskapital entnommen. Dies
zu bilden. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung der kann bei ungünstiger Entwicklung der Werte der Fondsanteile
Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so dazu führen, dass das Fonds-Deckungskapital vor Beginn der
ändert sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Über- Rentenzahlung aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die
schuss. Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos
bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital
Für alle Überschussverwendungsformen während der entnommen. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinwei-
Rentenzahlungszeit gilt: sen.
Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur-
den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein Setzt sich Ihr Fonds-Deckungskapital aus Fondsanteilen
Versicherungsjahr zugesagt. mehrerer Fonds zusammen, so entnehmen wir die Verwal-
tungskosten (vgl. § 17) und die Risikobeiträge anteilig.
Wahl der Überschussverwendungsform
Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der
wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier Wertentwicklung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwer-
Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren- benden Fondsanteile ergibt sich durch die Teilung des anzu-
tenbezug auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange- legenden Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis der
botene Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden Fondsanteile der gewählten Fonds. Ein Ausgabeaufschlag
Sie zu gegebener Zeit informieren. wird nicht erhoben. Bei Fremdwährungsfonds (z. B. US-$)
ergibt sich der Rücknahmepreis, indem der Rücknahmepreis
Ergänzender Hinweis in Euro umgerechnet wird.
(9) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als
in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen, (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver
resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs- mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden
zeiten. Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert
zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren- des jeweiligen Fondsanteils. Bei ausschüttenden Fonds
tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über- erwerben wir mit den ausgeschütteten Erträgen Anteile des
schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie- gleichen Fonds, die wir unverzüglich im Verhältnis des zum
ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende Ausschüttungszeitpunkt vorhandenen Fonds-Deckungskapi-
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Überschussanteile und Schlussüberschussanteile) zur Bil- tals Ihrem Vertrag anteilig gutschreiben.
dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer-
den. Garantierte Renten bleiben davon unberührt.
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§ 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfü- Deckungskapitals, werden wir es ebenfalls in den von uns
gung stehen? gewählten Fonds umschichten. Sie haben weiterhin gemäß
§ 16 die Möglichkeit, Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt
(1) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr zu ändern.
zur Verfügung steht, weil
Sowohl die Änderung der Anlage der künftigen Beiträge als
● die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen auch die Umschichtung des vorhandenen Fonds-Deckungs-
beschränkt, aussetzt oder endgültig einstellt, kapitals führen wir kostenfrei durch.
● die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Antei-
len beschränkt oder aussetzt, (5) Für die Anlage von Zuzahlungen und von Überschüssen,
● gesetzliche Regelungen oder sonstige Maßnahmen die vereinbarungsgemäß in Anteile von Investmentfonds
getroffen werden, die wir nicht beeinflussen können und angelegt werden sollen, gelten diese Regelungen entspre-
die einer Beschränkung, Aussetzung oder endgültigen chend.
Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen
gleichkommen,
§ 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-
satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
werden wir künftige Beiträge nicht mehr in dem Fonds anle-
gen. In diesen Fällen kann bei Leistung der Rücknahmepreis
zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesell- Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
schaft zurückgeben können. In einem solchen Fall bieten wir wenn Sie in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder
an, die Anteileinheiten auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen. bei inneren Unruhen gestorben sind.
Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden wir den Wert
der Anteileinheiten anhand des aktuellen Preises einer Börse (2) Sind Sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
oder sonstigen Verwertungsplattform ermitteln, an der die hang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere
Anteileinheiten gehandelt werden. Der Preis kann aufgrund Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert sich eine
der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile auch erheblich für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung auf den
geringer sein als der zuletzt von der Fondsgesellschaft Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Gut-
gestellte Rücknahmepreis. haben zuzüglich anteiligem Schlussüberschuss erbringen
können.
(2) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr
zur Verfügung steht, weil Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn Sie in
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegeri-
● die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds auflöst oder schen Ereignissen gestorben sind, denen Sie während eines
● die Laufzeit eines Fonds mit festem Laufzeitende abge- Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus-
laufen ist, gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt waren.
werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital (3) In folgenden Fällen vermindert sich eine für den Todesfall
umschichten und künftige Beiträge nicht mehr in dem betrof- vereinbarte Hinterbliebenenleistung auf den Betrag, den wir
fenen Fonds anlegen. aus dem für den Todestag berechneten Guthaben zuzüglich
anteiligem Schlussüberschuss erbringen können: Sie sterben
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen in Ihrem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
enthaltenen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt,
werden wir künftige Beiträge in dem durch die Zusammenle-
● dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
gung entstandenen Fonds anlegen, wenn sich die Risikoklas- oder chemischen Waffen oder
se und die Anlagepolitik nicht wesentlich ändern und der
● dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
andere Fonds bereits in unserer Fondspalette verfügbar ist. zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden wir das vor- Stoffen.
handene Fonds-Deckungskapital umschichten und die künfti-
ge Beitragsanlage (in Fonds) vor Abruf der Leistung ändern. Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu
(4) Wenn einer der Sachverhalte des Absatzes 1 Satz 1, des gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn
Absatzes 2 oder des Absatzes 3 Satz 2 eintritt, werden wir Sie Sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
zeitnah darüber informieren, welcher Fonds für die Anlage der kriegerischen Ereignissen sterben, denen Sie während eines
künftigen Beiträge sowie für die Umschichtung des vorhan- Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus-
denen Fonds-Deckungskapitals zur Verfügung steht. Aus gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt waren.
unserer Fondspalette wählen wir einen Fonds, der dem von
Ihnen gewählten Fonds so weit wie möglich entspricht. Sie § 8 Was gilt bei Selbsttötung?
haben die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen für
einen anderen Fonds aus unserer aktuellen Fondspalette zu
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den
entscheiden. Bis zur Änderung der Fondsanlage werden wir
Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung, wenn seit
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die künftigen Beiträge in den von uns gewählten Fonds anle-
Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.
gen. Nennen Sie uns innerhalb der Frist keinen anderen
Fonds für die Umschichtung des vorhandenen Fonds-
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(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres- wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
wir eine für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung geschlossen hätten.
nur bis zur Höhe des Betrags, den wir aus dem für den Todes-
tag berechneten Guthaben zuzüglich anteiligem Schlussüber- (6) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der
schuss erbringen können. Etwaige Beitragsrückstände wer- Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12).
den wir abziehen. § 2 Absätze 5 bis 10 gelten entsprechend.
Rückwirkende Vertragsanpassung
Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter (7) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, besteht Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
Versicherungsschutz.. aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
(3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung der Vertragsbestandteil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vor-
Versicherung erweitert wird oder die Versicherung wiederher- vertraglicher Anzeigepflichten verzichten wir auf das Recht
gestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geän- den Vertrag anzupassen.
derten oder wiederhergestellten Teils neu.
(8) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für
§ 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist-
Vorvertragliche Anzeigepflicht los kündigen. Diese Kündigung wirkt wie eine Beitragsfreistel-
lung. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs-
(1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen recht hinweisen.
darauf, dass Sie vor Vertragsabschluss alle in Textform
gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor- Ausübung unserer Rechte
tet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbeson-
dere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren (9) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwer- gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie
den. durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen
Rücktritt unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
(2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach
noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger deren Kenntniserlangung angeben.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein
Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den (10) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, gung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-
ge kannten.
(3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles (11) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei
erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungs-
uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig fall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte
angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Fest- auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die
stellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt beträgt die
oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Frist zehn Jahre.
Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht
zur Leistung verpflichtet. Anfechtung
Kündigung (12) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt
(4) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet- auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor-
zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz den ist. Absatz 5 gilt entsprechend. Im Falle einer Anfechtung
noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver- sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Im Falle unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung.
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(13) Die Absätze 1 bis 12 gelten bei einer unsere Leistungs-
(5) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen pflicht erweiternden Änderung oder einer Wiederherstellung
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der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 11 (6) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und
beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versi- Ihre Kosten.
cherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
Teils neu zu laufen. (7) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in
Textform mit uns erforderlich.
Erklärungsempfänger
(8) Sie haben vor Rentenbeginn das Recht, freiwillige Zuzah-
(14) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftli- lungen zu leisten:
che Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie
uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt ● bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung zu jedem
haben, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Beitragszahlungstermin nach Versicherungsbeginn,
Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. ● bei Verträgen mit Einmalbeitrag oder bei Verträgen in
beitragsfreiem Zustand zu jedem Monatsersten nach
Versicherungsbeginn.
§ 10 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
beachten? Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach ● die Zuzahlung beträgt mindestens 200 Euro,
Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder ● die Zuzahlungen eines Kalenderjahres dürfen zusammen
durch laufende Beiträge (monatlich oder jährlich) in Euro für mit den für dieses Kalenderjahr vereinbarten Beiträgen
jede Versicherungsperiode entrichten. Versicherungsperiode die nach § 10 Absatz 3 EStG berücksichtigungsfähigen
kann je nach Vereinbarung ein Monat oder ein Jahr sein. Zur Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen nicht über-
Beitragszahlung verpflichtet sind Sie als Versicherungsneh- steigen.
mer und versicherte Person.
Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten an
Sie können eine Änderung der Beitragszahlungsweise bean- (vgl. § 17). Das Verhältnis zwischen Zuzahlung und
tragen. Der Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw. Abschluss- und Vertriebskosten für die Zuzahlung entspricht
zukünftigen Zahlungsweise ab. Die Versicherungsperiode dabei dem Verhältnis zwischen Beitragssumme und
ändert sich dementsprechend. Durch eine Änderung der Bei- Abschluss- und Vertriebskosten, wie sie Ihnen vor Vertrags-
tragszahlungsweise können sich die Ihnen genannten garan- abschluss mitgeteilt worden sind. Sie werden einmalig mit der
tierten Leistungen ändern. Die geänderten Werte teilen wir eingehenden Zuzahlung verrechnet. Im Übrigen gilt für die
Ihnen dann im Versicherungsschein mit. Verwendung der Zuzahlung § 5.
(2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist Bei Verträgen mit Premiumschutz, bei denen der Prozentsatz
unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch des Mindesttodesfallschutzes mehr als 100 % beträgt, behal-
nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein ten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung mit
angegebenen Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträ- Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen
ge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi- Risikobeiträgen vor.
cherungsperiode fällig.
Die Erhöhung der Leistungen errechnet sich aus Ihrem am
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter, der
zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annahme-
Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags bedingungen. Hierbei werden grundsätzlich die Rechnungs-
von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen- grundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss des Ver-
dem Fall als rechtzeitig: trages verwendet haben. Gelten zum Zeitpunkt einer
Zuzahlung andere Rechnungsgrundlagen für neu abzuschlie-
● Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden ßende vergleichbare Verträge, so können wir auch diese
und Rechnungsgrundlagen zugrunde legen. Wir werden Sie infor-
● Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- mieren, wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss
sprochen. zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen anwenden.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht (9) Bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen mit laufen-
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn der Beitragszahlung können Sie auch eine Erhöhung der zu
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. zahlenden Beiträge beantragen. Diese Erhöhung innerhalb
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein- des bestehenden Vertrages kann jedoch abgelehnt werden,
gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung wenn sie mit der Umstellung auf neue Rechnungsgrundlagen
außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. verbunden wäre oder gesetzlichen Rahmenbedingungen ent-
gegenstehen würden. Ist ein Mindesthinterbliebenengutha-
(4) Die laufenden Beiträge und Zuzahlungen können nur im ben vereinbart, behalten wir uns das Recht einer erneuten
SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie Gesundheitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen
jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. Risikos in den künftigen Risikobeiträgen vor.
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(5) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige
Beitragsrückstände verrechnen.
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§ 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht § 12 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei
rechtzeitig zahlen? stellen?
Einlösungsbeitrag Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Ein (1) Sie können bei laufender Beitragszahlung jederzeit zum
lösungsbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform ver-
die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir langen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht
sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen befreit zu werden (Beitragsfreistellung). Bei der Beitragsfrei-
wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten stellung wird kein Abzug erhoben.
haben.
Eine Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert ausge-
(2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des zahlt wird, ist ausgeschlossen. Erklären Sie die Kündigung,
Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis- behandeln wir diese als Beitragsfreistellung.
tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte
Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im (2) Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beitragsfrei-
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam stellung wird nach den anerkannten Regeln der Versiche-
gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch beste- rungsmathematik das Mindesthinterbliebenenguthaben und
hen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der – falls eine für die Verrentung zur Verfügung stehende garan-
Zahlung nicht zu vertreten haben. tierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde – die für die Ver-
rentung vorgesehene garantierte Erlebensfallsumme nach
Folgebeitrag den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik her-
abgesetzt. Mindestens steht für die Bildung der beitragsfrei-
(3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, en Leistungen jedoch der Zeitwert bzw. der Betrag des
den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger
rechtzeitig zahlen, so erhalten Sie von uns eine Mahnung in Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen
Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von min- Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebs-
destens zwei Wochen. Sind Sie nach Ablauf dieser Frist mit kosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Rückständige
der Zahlung in Verzug, so haben Sie für Versicherungsfälle, Beiträge werden verrechnet.
die nach Ablauf dieser Frist eintreten, keinen Versicherungs-
schutz, wenn wir Sie in der Mahnung auf diese Rechtsfolgen Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine
hingewiesen haben. befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36
Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten
Wenn Sie mit einem Folgebeitrag nach Ablauf der Ihnen Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen
gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen im Ver- Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Das Mindesthinterbliebe-
zug sind, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündi- nenguthaben und – falls eine für die Verrentung zur Verfü-
gung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist gung stehende garantierte Erlebensfallsumme vereinbart
aussprechen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Fristab- wurde – die für die Verrentung vorgesehene garantierte Erle-
lauf wirksam, wenn bensfallsumme werden für den Zeitpunkt des Beginns der
befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wiederaufnahme
● wir Sie in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen der Beitragszahlung nach den anerkannten Regeln der Versi-
haben cherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werden auf
und Basis der Veränderung der Beitragszahlung angepasst.
● Sie bei Fristablauf mit der Zahlung noch in Verzug sind. Rückständige Beiträge werden verrechnet.
Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kün- (3) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien
digung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12). Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rück-
ständige Beiträge.
Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie
(4) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der
● die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17
oder, Absatz 2) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags-
● falls die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungs- freien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen
frist verbunden war, innerhalb eines Monats nach Ablauf nicht unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge für
der Zahlungsfrist nachholen. die Bildung einer beitragsfreien Rente zur Verfügung. Nähe-
re Informationen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz für einen zwi- können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.
schenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall.
(5) Haben Sie eine teilweise Befreiung von der Beitragszah-
Falls Sie einen Folgebeitrag nicht zahlen können, bieten wir lungspflicht beantragt (Beitragsreduzierung), so ist der Antrag
Ihnen umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung. Sie kön- nur wirksam, wenn der verbleibende Beitrag mindestens
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nen sich jederzeit an uns oder Ihre Beraterin oder Ihren Bera- 120 EUR jährlich beträgt. Ist dies nicht der Fall, so stellen wir
ter wenden, um die verschiedenen Möglichkeiten zu bespre- den Vertrag vollständig beitragsfrei.
chen.
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(6) Die zur Deckung des Todesfallrisikos und der Verwaltungs- Leistungen nach den anerkannten Regeln der Versicherungs-
kosten (vgl. § 17) bestimmten Beiträge entnehmen wir dem mathematik herabsetzen, wenn Sie nicht innerhalb eines
Fonds-Deckungskapital. Dies kann – bei ungünstiger Ent- Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausstehenden Bei-
wicklung der Werte der Fondsanteile – dazu führen, dass das träge nachzahlen.
Fonds-Deckungskapital vor Ablauf der vereinbarten Versiche-
rungsdauer aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die Ver- Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem
waltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos Stundungsangebot, das wir Ihnen unterbreiten. Der Anspruch
bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital besteht einmal, je überschrittener zehn Jahre Beitragszah-
entnommen. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinwei- lungsdauer ein weiteres Mal.
sen.
Beitragsrückzahlung § 13 Wann können Sie die Versicherung kündigen und
(7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. welche Leistungen erbringen wir?
Wiederinkraftsetzung Kündigung
(8) Ist der Vertrag unbefristet beitragsfrei gestellt, haben Sie (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der
unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin- Versicherungsperiode in Textform kündigen. Nach dem Ren-
kraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bishe- tenbeginn können Sie nicht mehr kündigen.
rigen Rechnungsgrundlagen:
Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung
● Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll-
ständig gezahlt. (2) Bei Kündigung wandelt sich der Vertrag in einen beitrags-
● Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von freien Vertrag mit herabgesetzter Rente um. Für die Bemes-
36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistel- sung der herabgesetzten beitragsfreien Rente gilt § 12. Eine
lung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Ver- Versicherung gegen Einmalbeitrag wird unverändert fortge-
trag ein Premiumschutz mit einem Faktor größer als 100 führt. Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswerts
(vgl. § 2 Absatz 5) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähig- besteht nicht.
keits-Zusatzversicherung eingeschlossen und wird das
Recht auf Wiederinkraftsetzung nach 12 Monaten uns (3) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der
gegenüber geltend gemacht, behalten wir uns das Recht Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17
einer erneuten Gesundheitsprüfung vor. Absatz 2) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags-
freien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren erreichen
Gleiches gilt auch, wenn eine befristete Beitragsfreistellung die Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Rente nicht
gemäß Absatz 2 vor Erreichen der vereinbarten Dauer been- unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Nähere Infor-
det werden soll. mationen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können
Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.
Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus
dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden kön- Keine Beitragsrückzahlung
nen. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik nur dann herabsetzen, (4) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer
Mitteilung die ausstehenden Beiträge nachzahlen.
§ 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
Das Recht auf Wiederinkraftsetzung besteht darüber hinaus Fondsgebundene Rentenversicherung in eine
nur, sofern es die rechtlichen Bestimmungen der Basisversor- konventionelle Rentenversicherung umwandeln?
gung zulassen.
(1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung,
Beitragsstundung soweit gesetzlich zulässig, vor Rentenbeginn in eine konventi-
onelle Rentenversicherung – Basisversorgung umwandeln.
(9) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben Dies müssen Sie mit einer Frist von einem Monat zum Schluss
Sie, sofern die rechtlichen Bestimmungen der Basisversorgung einer jeden Versicherungsperiode in Textform bei uns bean-
es zulassen, unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf tragen. Die Umwandlung ist frühestens zum Ende des ersten
eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Ver- Versicherungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur mög-
sicherungsschutz: lich, sofern wir zum gewünschten Umwandlungszeitpunkt
eine konventionelle Rentenversicherung im Neugeschäft
● Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll- anbieten.
ständig gezahlt.
● Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des (2) Wir behalten uns vor Durchführung der Umwandlung das
Anspruchs nicht gekündigt. Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.
(3) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise
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Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt unter
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem und die Höhe Ihres Beitrags unverändert. Die Leistungen
Betrag am Ende des Stundungszeitraumes. Wir werden die berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versiche-
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rungsmathematik auf Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir die Preisfestsetzung ist der auf den Antragseingang folgende
das Guthaben zum Umstellungstermin zugrunde. dritte Arbeitstag am Sitz der Zurich Deutscher Herold Lebens-
versicherung AG. Dies gilt sowohl für die Wertermittlung des
zu übertragenden als auch des zu erwerbenden Fonds. Fällt
§ 15 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre dieser Stichtag auf einen Tag, für den die Kapitalanlagegesell-
Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern? schaft für einen der betroffenen Fonds keinen Preis veröffent-
licht, wird für diesen Fonds der Preis des vorhergehenden
(1) Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Mög- Handelstages verwendet. Dies gilt nicht, wenn ein Fondspreis
lichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen. aus einem der in § 6 Absatz 1 genannten Gründe nicht veröf-
So können Sie im Rahmen der flexiblen Verfügungsphase den fentlicht wird. Insoweit werden wir den beantragten Fonds
Rentenbeginn bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn hin- wechsel nicht durchführen und Sie darüber informieren.
ausschieben. Immobilienfonds sind bis auf weiteres grundsätzlich vom
Fondswechsel ausgeschlossen.
(2) Zusätzlich können Sie bis einen Monat vor dem vereinbar-
ten (spätestmöglichen) Rentenbeginn in Textform verlangen, Im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewe-
dass die Versicherung einmalig für einen Zeitraum von höchs- gung oder Ausfall von Referenzkursen) oder besonderen
tens 10 Jahren und bis zum maximalen Rentenbeginnalter, Umständen im Bereich der Fondsgesellschaft oder bei uns (z.
welches wir im Neugeschäft jeweils anbieten, beitragsfrei ver- B. Systemausfall, Telefonstörung) können wir die Ausführung
längert wird, sofern Sie den vereinbarten Rentenbeginn erle- Ihres Auftrages auf den nächstmöglichen Bewertungsstich-
ben. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucherin- tag, zu dem ein geeigneter Preis ermittelt wird, verschieben.
formation enthaltenen Steuerhinweise.
(6) Bei Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) blei-
Bei einer Verlängerung ändern sich die Leistungen. Sie wer- ben die Höhe des Beitrags und die ursprünglich vereinbarte
den nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Verlänge- Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer unverändert. Eine
rung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Die geänderten Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) ist jeweils
Leistungen teilen wir Ihnen dann mit. zur Beitragsfälligkeit möglich und bezieht sich auf alle folgen-
den Beitragsfälligkeiten. Nach Änderung der Beitragsanlage
(3) Zusatzversicherungen sind von dieser Verlängerung aus in Fonds werden auch die erwirtschafteten Überschüsse nach
geschlossen. Sie enden zum ursprünglich vorgesehenen dem von Ihnen gewählten neuen Aufteilungsverhältnis ange-
Ablauftermin. legt. Bei beitragsfrei gestellten Verträgen bleibt das zuletzt für
die Beitragsanlage gewählte Aufteilungsverhältnis für die
Aufteilung der Überschüsse maßgeblich. Sie können jederzeit
§ 16 Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage mit uns ein anderes Aufteilungsverhältnis vereinbaren.
ändern?
Ablaufmanagement bei individueller Fondsanlage
(1) Sie können zwischen „individueller Fondsanlage“ und
„gemanagter Fondsanlage“ wählen und Ihre Wahl im Ver- (7) Im Rahmen der individuellen Fondsanlage können Sie zur
tragsverlauf ändern. Reduzierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre
vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-
Individuelle Fondsanlage phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn durch Erklä-
rung in Textform das Ablaufmanagement aktivieren. Dieses
(2) Ist „individuelle Fondsanlage“ vereinbart, haben Sie bis sieht eine Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals in
zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD,
des Fonds-Deckungskapitals oder Änderung der künftigen vor. Zur Erreichung eines gleichmäßigen, kontinuierlichen
Beitragsanlage (in Fonds) für die Folgebeiträge. Übergangs wird monatlich ein der monatlichen Restlaufzeit
bis zum Rentenbeginn (bei Einschluss einer Verfügungsphase
(3) Ein Ausgabeaufschlag für die Änderung der Fondsanlage vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn) entsprechender
wird nicht erhoben. Bruchteil der jeweiligen Fondsanteile umgeschichtet. Ab
Beginn des Ablaufmanagements fließen die weiteren Spar-
(4) Über die für eine Umschichtung des Fonds-Deckungska- beiträge, die in fondsgebundener Form angelegt werden, aus-
pitals zur Verfügung stehenden Fonds informieren wir Sie in schließlich einem Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinsein-
der „Information zur Wertentwicklung“. Insgesamt können Sie kommen LD, zu.
gleichzeitig bis zu 10 Fonds in Ihrem Vertrag halten und
besparen, wobei es keinen Mindestbeitrag je Fonds gibt. Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jahre vor
Dabei können Sie aus einer breiten Fondspalette auswählen. dem Rentenbeginn auf die Möglichkeit der Aktivierung des
Ablaufmanagements in der „Information zur Wertentwicklung“
(5) Bei Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals wird das hinweisen.
vorhandene Fonds-Deckungskapital Ihrer Fondsgebundenen
Rentenversicherung ganz oder teilweise in einen oder mehre- Für das Ablaufmanagement werden weder Gebühren noch
re andere von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds Ausgabeaufschläge erhoben. Es besteht für Sie jederzeit zum
übertragen. Monatsende die Möglichkeit, durch Erklärung in Textform das
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Ablaufmanagement zu deaktivieren bzw. wieder zu aktivieren.
Ihren Antrag auf Umschichtung von Fonds-Deckungskapital Nach einer Deaktivierung können Sie Ihre künftige Beitrags-
führen wir wie nachfolgend beschrieben durch: Stichtag für anlage (in Fonds) neu bestimmen (vgl. Absatz 6).
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Rebalancing Reduzierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre
vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs-
(8) Sie können eine automatische Umschichtung des Fonds- phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – durch
Deckungskapitals (Rebalancing) mit uns vereinbaren, sofern Erklärung in Textform das Ablaufmanagement aktivieren.
Sie mehr als einen Fonds besparen.
Durch die Vereinbarung des „Ablaufmanagements bei
Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds ver- gemanagter Fondsanlage“ in Ihrem Vertrag beauftragen Sie
ändert sich laufend die Gewichtung des Guthabens der uns, für Sie die Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals
Fonds zueinander. Mit dem Rebalancing wird das Fonds- vorzunehmen. Wir schichten aus Depotgrundmodellen mit
Deckungskapital in dem Verhältnis neu aufgeteilt, das Sie für höherer Aktienquote jeweils in ein Modell mit geringerer
die künftige Anlage der Beiträge und Überschüsse in Fonds Aktienquote um. Wir legen in Abhängigkeit von der individuell
zuletzt mit uns vereinbart haben. Dies geschieht jeweils zum verbleibenden Restlaufzeit Ihres Vertrages die Umschich-
Beginn eines Versicherungsjahres. Bewertungsstichtag ist tungstermine fest. Der Umschichtungsalgorithmus wird in
dabei der Börsentag, der dem Beginn des Versicherungsjah- Abstimmung mit einem Anlagegremium nach eigenem Ermes-
res unmittelbar vorangeht. Im Fonds-Deckungskapital enthal- sen bestimmt und kann ohne Ihre vorherige Zustimmung
tene Anteile solcher Fonds, die mit ihren Beiträgen vereinba- angepasst werden. Ab Beginn des Ablaufmanagements flie-
rungsgemäß nicht mehr bespart werden, sind nach ßen weitere Sparbeiträge und/oder Zuzahlungen, die in fonds-
Durchführung des Rebalancing im Fonds-Deckungskapital gebundener Form angelegt werden, ausschließlich in das im
nicht mehr enthalten. Das Rebalancing wird auch bei bei- Rahmen der Umschichtung dann gewählte Depotgrundmo-
tragsfreien Verträgen durchgeführt. Es wird dabei das vor der dell mit niedrigerer Aktienquote.
Beitragsfreistellung für die Anlage der Beiträge und Über-
schüsse mit uns vereinbarte Aufteilungsverhältnis zu Grunde er Prozess der Umschichtung erfolgt bei Vornahme von
D
gelegt. Sie können jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungs- mehreren Umschichtungen schrittweise und laufzeitkonform
verhältnis vereinbaren. bis das Modell mit der geringsten Aktienquote erreicht wurde.
Wurde das Depotgrundmodell mit der geringsten Aktienquote
Sie können – auch bei beitragsfreien Verträgen – das Reba- erreicht, ergibt sich durch das Ablaufmanagement keine Ver-
lancing jederzeit einschließen oder beenden. Dies geschieht änderung mehr. Umschichtungen finden nur statt, wenn zum
durch einseitige Erklärung, die uns gegenüber abzugeben ist. Umschichtungstermin der Wechsel in ein Depotgrundmodell
Es gelten dabei die in Absatz 11 genannten Fristen. Das mit geringerer Aktienquote als das derzeit gewählte vorgese-
Rebalancing endet hen ist. Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jah-
re vor dem Rentenbeginn in der „Information zur Wertentwick-
● mit Beginn eines vereinbarten Ablaufmanagements, lung“ auf die Möglichkeit der Aktivierung desbei gemanagter
● mit Beginn der Rentenzahlung sowie Fondsanlage hinweisen.
● bei von Ihnen veranlasster Umschichtung des Fonds-
Deckungskapitals (vgl. Absatz 2). Für das Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage
werden weder Gebühren noch Ausgabeaufschläge erhoben.
Weder für das Rebalancing noch für dessen Ein- und Aus- Es besteht für Sie jederzeit zum Monatsende die Möglichkeit,
schluss werden Gebühren erhoben. durch Erklärung in Textform, das Ablaufmanagement zu deak-
tivieren und in ein anderes Depotgrundmodell oder in die indi-
Gemanagte Fondsanlage viduelle Fondsanlage zu wechseln. Alternativ können Sie das
Ablaufmanagement auch unterbrechen und später wieder
(9) Durch die Vereinbarung „gemanagte Fondsanlage“ in reaktivieren.
Ihrem Vertrag beauftragen Sie uns, für Sie die Umschichtung
des Fonds-Deckungskapitals und die Änderung der künftigen Fristen
Beitragsanlage (in Fonds) Ihrer Versicherung unter Einschal- (11) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages gemäß
tung eines Anlagegremiums vorzunehmen. der Absätze 6, 7, 8, 9 oder 10 sicherzustellen, muss Ihr Auf-
trag bei uns spätestens drei Tage vor dem letzten Arbeitstag
Das Anlagegremium ist beauftragt, nach eigenem Ermessen des jeweiligen Monats eingehen. Bei späterem Auftragsein-
und ohne Ihre vorherige Zustimmung im Rahmen des von gang können wir die Ausführung Ihres Auftrages um einen
Ihnen gewählten Depotgrundmodells Empfehlungen zur Monat verschieben.
Fondszusammensetzung und zur Beitragsaufteilung zu ertei-
len. Das vorhandene Fondsvermögen wird dann von uns ent-
sprechend den Empfehlungen des Anlagegremiums umge- § 17 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
schichtet.
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich
Den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage können Sie – um Abschluss- und Vertriebskosten (Absatz 2), Verwaltungs-
unter Angabe des bzw. der gewünschten Fonds – zum jeweili- kosten (Absatz 3) und anlassbezogene Kosten (Absatz 5). Die
gen Monatsende durch Erklärung in Textform gegenüber der Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG kündigen. haben wir in den Beitrag einkalkuliert und müssen von Ihnen
Sie wechseln dann in die individuelle Fondsanlage. daher nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen
Kosten sind von Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten.
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Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage
Die Kosten für eine eingeschlossene Zusatzversicherung fin-
(10) Im Rahmen der gemanagten Fondsanlage können Sie zur den Sie in den Besonderen Bedingungen für diese Zusatzver-
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sicherung. ● eines festen monatlichen Eurobetrages
● eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags für
Abschluss- und Vertriebskosten die Fondsgebundene Rentenversicherung
● eines festen Prozentsatzes jeder Zuzahlung
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- ● eines festen jährlichen Prozentsatzes des gebildeten
sondere Abschlussprovisionen. Außerdem umfassen die Kapitals.
Abschluss- und Vertriebskosten z. B. die Kosten für Antrags-
prüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachauf- b) Wir belasten Ihren Vertrag im beitragsfreien Zustand vor
wendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbei- Beginn der Rentenzahlung mit Verwaltungskosten in Form
tung stehen, sowie Werbeaufwendungen.
● eines festen monatlichen Eurobetrages
Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskos- ● eines festen Prozentsatzes jeder Zuzahlung
ten in Form ● eines festen jährlichen Prozentsatzes des gebildeten
Kapitals.
● eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
summe für die Fondsgebundene Rentenversicherung c) Wir belasten Ihren Vertrag ab Beginn der Rentenzahlung
sowie jeder Zuzahlung. mit Verwaltungskosten in Form
Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren ● eines festen Prozentsatzes der gezahlten Leistung.
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies
bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils Höhe der Kosten
der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt
jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistun- (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos-
gen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem
in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von Produktinformationsblatt entnehmen.
gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrüc-
kstellung aufgrund von § 25 Absatz 2 RechVersV i. V. m. Anlassbezogene Kosten
§ 169 Absatz 3 VVG bestimmt ist. Der auf diese Weise zu til-
gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten
auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu entrichten:
zu zahlenden Beiträge – bei Einmalbeitragsversicherungen
auf 2,5 % des von Ihnen bei Abschluss des Vertrags zu zah- ● vor Vollendung des 62. Lebensjahres 250 EUR bei Über-
lenden Beitrags – beschränkt. tragung Ihres Guthabens auf einen anderen Vertrag
● bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen
Sofern Beiträge in der Verfügungsphase gezahlt werden, fal- Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Ver
len darauf ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten an. Das sorgungsausgleich die vom Gericht aufgrund der
Verhältnis zwischen einem Beitrag in der Verfügungsphase Teilungsordnung festgelegten Euro-Beträge.
und Abschluss- und Vertriebskosten für diesen entspricht
dabei dem Verhältnis zwischen Beitragssumme bis zum Sonstige Kosten
Beginn der Verfügungsphase und Abschluss- und Vertriebs-
kosten, wie sie Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche
sind. Sie werden mit dem jeweils eingehenden Beitrag ver- Schadenersatzansprüche.
rechnet.
Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen § 18 Was ist zu beachten, wenn eine
wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in Versicherungsleistung verlangt wird?
der Zukunft ersetzenden Vorschriften.
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge zur Bil- Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt vorgelegt werden.
dung der beitragsfreien Rente vorhanden sind (vgl. §§ 12 und
13). Nähere Informationen zu den beitragsfreien Rentenleis- (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten
tungen sowie ihren jeweiligen Höhen können Sie Ihrem Per- eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie
sönlichen Vorschlag entnehmen. noch leben.
Verwaltungskosten (3) Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer
den in Absatz 1 genannten Unterlagen sind uns einzureichen
(3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
Verwaltung Ihres Vertrages. ● eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
Geburtsort,
a) Wir belasten Ihren Vertrag im beitragspflichtigen Zustand ● ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über
die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
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vor Beginn der Rentenzahlung mit Verwaltungskosten in
Form Krankheit, die zum Tode geführt hat.
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(4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi- Wertentwicklung Ihres Vertrages. Dieser Information können
ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun- Sie den aktuellen Wert der jeweiligen Anteile der von Ihnen
gen selbst anstellen. gewählten Fonds sowie die Anzahl der Anteileinheiten der
gewählten Fonds und der relevanten Devisenkurse entneh-
(5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des men.
Europäischen Wirtschaftsraumes tragen Sie die damit ver-
bundene Gefahr. (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun-
denen Rentenversicherung jederzeit an.
§ 19 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
schein? § 22 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
Versicherungsverhältnis beziehen?
Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver- (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei-
können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche- lungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
rungsscheins seine Berechtigung nachweist.
(2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver-
züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile ent-
§ 20 Wer erhält die Versicherungsleistung? stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit
eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte
(1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir grundsätzlich Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
– mit Ausnahme der Hinterbliebenenleistung (vgl. § 2) – an drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als
Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person. Die Ein- zugegangen.
räumung eines widerruflichen bzw. unwiderruflichen Bezugs-
rechtes zugunsten eines Dritten ist nicht möglich. (3) Bei Änderung Ihres Namens gelten Absatz 1 und 2 ent-
sprechend.
(2) Die Ansprüche aus dieser Versicherung sind nicht vererb-
lich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-
nicht kapitalisierbar, und es besteht darüber hinaus kein blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
Anspruch auf Auszahlungen. Sie können sie daher nicht resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
abtreten oder verpfänden und – mit Ausnahme der Hinterblie- mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
benenleistung (vgl. § 2 Absatz 10) – auch keinen Bezugsbe- (Zustellungsbevollmächtigter).
rechtigten benennen. Auch die Übertragung der Versiche-
rungsnehmereigenschaft ist ausgeschlossen. Eine (5) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
nachträgliche Änderung dieser Verfügungsbeschränkungen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
ist ebenfalls ausgeschlossen. sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
(3) Sie können beantragen, dass wir das vorhandene Gutha- Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.
ben mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende oder
zum Rentenbeginn auf einen anderen Basisrentenvertrag
übertragen. Stimmen wir dem zu, setzt die Übertragung auf § 23 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug
einen anderen Anbieter voraus, dass dieser uns gegenüber in das Ausland?
bestätigt, dass der Vertrag die Voraussetzungen des § 10
Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG erfüllt, sowie dass die (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-
Widerrufsfrist für den anderen Basisrentenvertrag abgelaufen blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
ist. Mit vollständiger Übertragung des Guthabens durch uns resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
endet der Vertrag. mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
(Zustellungsbevollmächtigter).
Im Falle der Übertragung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von
250 EUR, die vom Guthaben abgezogen werden. Sie entfal- (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
len, wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
§ 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
erfahren? Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen.
(1) Wir informieren Sie schriftlich über den Wert der jeweiligen (3) Dieser Vertrag ist auf die gesetzlichen und steuerlichen
Anteile der von Ihnen gewählten Fonds sowie die relevanten Anforderungen von Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in
Devisenkurse, sofern nicht mindestens einmal im Vierteljahr Deutschland zugeschnitten. Sollten Sie während der Ver-
der Wert der Fondsanteile und die für Ihre Versicherung gülti- tragslaufzeit in ein anderes Land umziehen, könnte der Ver-
gen Devisenkurse in einer überregionalen Tageszeitung ver- trag unter Umständen nicht mehr für Ihre persönlichen
Bedürfnisse und Verhältnisse geeignet sein. Aufgrund ver-
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öffentlicht werden sollten.
bindlicher Gesetze und Vorschriften des Staates, in den Sie
(2) Sie erhalten von uns regelmäßige Informationen zur Ihren Wohnsitz dann verlegen, ist es uns unter Umständen
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[Seite 22]
nicht mehr möglich, Ihren Vertrag in vollem Umfang gemäß keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
den vereinbarten Bedingungen durchzuführen. Dies ist gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
insbesondere dann der Fall, wenn wir mit der Durchführung von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines
des Vertrages so wie vereinbart gegen Gesetze dieses Staa- Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
tes verstoßen würden, die auch für unsere Gesellschaft Gül- cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
tigkeit haben. Es kann zweckmäßig sein, dass Sie sich auch schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
über steuerliche Konsequenzen beraten lassen. Für steuerli-
che Nachteile, die sich durch einen Wohnsitzwechsel erge-
ben, haftet die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung § 28 Wie können Sie sich beschweren?
Aktiengesellschaft (ZDHL) nicht. Sie sind daher verpflichtet,
uns vor einem Wechsel des Wohnsitzes in einen Ort außer- (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
halb Deutschlands während der Vertragslaufzeit zu informie si-cherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.
ren. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werden wir in diesem
Fall Ihre Kontaktdaten an ein anderes Unternehmen der Grup- (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
pe Zurich Insurance Group weiterleiten, um zu prüfen, ob ein rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
anderes Unternehmen der Gruppe Zurich Insurance Group zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
einen Vertrag anbieten kann, der auf Ihre neue Situation und teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
Ihren neuen Wohnsitz zugeschnitten ist. chen Sie derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e. V.
§ 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- Postfach 080632
dung? 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet:
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik www.versicherungsombudsmann.de
Deutschland Anwendung.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
§ 25 Wo ist der Gerichtsstand?
(3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
Vertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch gen Kontaktdaten sind:
das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung
Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gewöhnlichen Aufenthalt haben. Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen bei dem E-Mail: poststelle@bafin.de
Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Auf- (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
enthalts zuständig ist. beschreiten.
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
unseren Sitz haben.
§ 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche
rung?
Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
§ 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf
Ihren Vertrag auswirken?
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Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag
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grundlagen zugrunde legen. Wir werden Sie informieren,
Besondere Bedingungen für wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss zugrunde lie-
die Anpassungsversicherung genden Rechnungsgrundlagen anwenden.
Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Versiche-
in der Fondsgebundenen Versicherung rung eine Einheit.
– Basisversorgung (Schicht 1)
(2) Die Erhöhungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Mit
mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistun- jeder Beitragssteigerung erhöht sich das Mindesthinterblie-
gen ohne erneute Gesundheitsprüfung benenguthaben um den Betrag, der sich aus der Multiplikati-
on aller bis zum Ablauf fälligen Mehrbeiträge für die Fondsge-
bundene Rentenversicherung mit dem vereinbarten Faktor
Inhaltsverzeichnis des Mindesthinterbliebenenguthabens ergibt.
§ 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Er- Ebenfalls wird – sofern vereinbart – die zur Verrentung zur
höhung der Beiträge? Verfügung stehende garantierte Leistung im Erlebensfall
§ 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Ver- angepasst. Hierbei wird, soweit nichts anderes vereinbart ist,
sicherungsleistungen? die garantierte Leistung im Erlebensfall im Verhältnis von neu-
§ 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- er zu alter Beitragssumme verändert, soweit hierdurch nicht
leistungen? die größtmögliche Höhe für die garantierte Leistung im Erle-
§ 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Er- bensfall überschritten wird. Gegebenenfalls ist zur Sicherstel-
höhung der Versicherungsleistungen? lung der Garantie eine Umschichtung von Fonds-Deckungs-
§ 5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt? kapital in Garantie-Deckungskapital erforderlich.
Ebenfalls erhöhen sich alle versicherten Leistungen aus ggf.
§ 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige eingeschlossenen Zusatzversicherungen.
Erhöhung der Beiträge? Das Verhältnis der versicherten Leistungen aus den ggf. ein-
geschlossenen Zusatzversicherungen zur Beitragssumme
(1) Der Beitrag für diese Versicherung einschließlich etwaiger wird durch dynamische Erhöhungen nicht verändert.
Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils um den vereinbar-
ten Prozentsatz auf Grundlage des Vorjahresbeitrags. Ist die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
eingeschlossen, so erhöht sich die für den Fall der Berufs-
(2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Leistun- bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbarte Leistung für die Bei-
gen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheits- tragsbefreiung sowie die eventuell vereinbarte Berufs- bzw.
prüfung (vgl. Sie hierzu bitte § 3). Erwerbsunfähigkeitsrente.
(3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah-
lungsdauer, jedoch nicht länger als bis Sie das rechnungsmä- § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die
ßige Alter1) von 67 Jahren erreicht haben. Erhöhung der Versicherungsleistungen?
(1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarun-
§ 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und gen, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingun-
Versicherungsleistungen? gen (AVB) der Hauptversicherung, die Besonderen Bedingun-
gen ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen sowie die
(1) Die Erhöhung des Beitrags erfolgt jeweils zu dem Jahres- berechtigten Hinterbliebenen, erstrecken sich auch auf die
tag des Versicherungsbeginns. Erhöhung der Leistungen.
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit- Die Regelungen der AVB zu den Abschlusskosten finden bei
teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der der planmäßigen Anpassung entsprechende Anwendung.
jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
(2) Die Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag setzt die
Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht (vgl. § 9 AVB) und
§ 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche- Selbsttötung (vgl. § 8 AVB) nicht erneut in Lauf.
rungsleistungen?
(1) Die Erhöhung der Leistungen bestimmt sich unter Berück- § 5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?
sichtigung des am Erhöhungstermin erreichten rechnungs-
mäßigen Alters1), der restlichen Beitragszahlungsdauer und (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annah- Ende des dritten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
mebedingungen. Hierbei werden grundsätzlich die Rech- sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
nungsgrundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss des von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
Vertrages verwendet haben. Gelten zum Zeitpunkt einer Erhö-
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hung andere Rechnungsgrundlagen für neu abzuschließende (2) Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterblie-
vergleichbare Verträge, so können wir auch diese Rechnungs- bene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nach-
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holen.
(3) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
keits-Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) mit eingeschlossen,
erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs- bzw. Erwerbs-
unfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht werden.
Haben Sie jedoch die Dynamik im Leistungsfall der Beitrags-
befreiung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausdrücklich
mit uns vereinbart, werden die Erhöhungen auch durchge-
führt, solange Anspruch auf Leistungen aus der Beitragsbe-
freiung besteht.
Einzelheiten sind in den Besonderen Bedingungen für die
BUZ bzw. EUZ geregelt.
(4) Widersprechen Sie einer planmäßigen Erhöhung, weil sie
ein Übersteigen Ihrer berücksichtigungsfähigen Höchstbeträ-
ge für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG zur Fol-
ge hätte, haben Sie das Recht, ohne Gesundheitsprüfung
einen neuen nicht geförderten Rentenversicherungsvertrag
abzuschließen (Anschlussvertrag). Dabei muss der anfängli-
che Beitrag für den Anschlussvertrag dem Erhöhungsbetrag
entsprechen, dem Sie widersprochen haben; die Aufteilung
des Beitrags zwischen Haupt- und ggf. eingeschlossenen
Zusatzversicherungen muss der des bestehenden Vertrages
entsprechen; der tarifliche Mindestbeitrag muss sowohl für
neue Haupt- als auch für neue Zusatzversicherung(en) jeweils
erreicht werden. Für den bisherigen Vertrag vereinbarte Risi-
kozuschläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
den Anschlussvertrag. Bisheriger Vertrag und Anschlussver-
trag bilden im Hinblick auf die Risikoprüfung eine Einheit;
Rücktritt, Kündigung und Anfechtung aufgrund einer vor
Abschluss des bisherigen Vertrages durchgeführten Risiko-
prüfung können wir daher auch auf den Anschlussvertrag
beziehen. Die Versicherungsleistungen aus dem Anschluss-
vertrag errechnen sich aus den bei Beginn des Anschlussver-
trages geltenden Rechnungsgrundlagen für das Neuge-
schäft.
1) Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalen-
derjahr und dem Geburtsjahr.
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Die Rentenleistungen aus o. g. Versicherungsverträgen unter-
Allgemeine Steuerhinweise liegen nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG der Einkommensbe-
steuerung.
für die Fondsgebundene Versicherung
– Basisversorgung (Schicht 1) Fondsgebundene Versicherungen mit Dynamik
Für Fondsgebundene Versicherungen können beim Vertrags-
gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 01/2026). abschluss dynamische Anpassungen vereinbart werden. In
Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden diesen Fällen gelten steuerrechtlich die oben genannten Aus-
Ausführungen nicht berücksichtigt. führungen entsprechend.
Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa- Rentenbezugsmitteilung
tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts. Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-
übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei- mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum
ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
(z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3 und deren Empfänger.
StBerG).
B. Erbschaftsteuer
A. Einkommensteuer
Hinterbliebenenrenten unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn
Fondsgebundene Versicherungen mit aufgeschobener Ren- sie aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers als
tenzahlung gegen laufende und einmalige Beitragszahlung Erwerb von Todes wegen erworben werden.
Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung sind als Sonderausgaben Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung,
abzugsfähig. Dies gilt im Rahmen der Höchstbeträge für Vor- ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig.
sorgeaufwendungen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 10
Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG.
C. Versicherungsteuer
Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass die
Beiträge zu Fondsgebundenen Versicherungen sind von der
Ausgaben nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuer-
Versicherungsteuer befreit. Auch Beiträge zu den Zusatzversi-
freien Einnahmen stehen. Außerdem muss der Vertrag
cherungen zu dieser Versicherung sind von der Versicherung-
bestimmte Bedingungen erfüllen:
steuer befreit.
● Der Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen, auf
das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen, lebenslan-
gen Leibrente vorsehen.
● Die Auszahlung dieser Rente darf nicht vor Vollendung
des 62. Lebensjahres beginnen.
● Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen
nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht
veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
● Darüber hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlungen
bestehen.
Zusätzlich kann der Vertrag die ergänzende Absicherung des
Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der
verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente)
oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsehen.
Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte oder der
eingetragene Lebenspartner des Steuerpflichtigen. Auch Kin-
der, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag
nach § 32 Abs. 6 EStG besteht, zählen dazu. Die Waisenrente
wird nur solange gezahlt, wie der Rentenberechtigte im Sinne
des § 32 EStG als Kind gilt. Sobald diese Voraussetzungen
nicht mehr erfüllt sind, endet auch der Anspruch auf Waisen-
rente.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht
vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußer-
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bar und nicht kapitalisierbar sein. Darüber hinaus darf kein
Anspruch auf Auszahlungen bestehen.
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den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Besondere Bedingungen Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erst-
mals nach deren Ablauf. Die vertragliche Leistungsdauer
für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung endet nicht vor dem Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit
(BUZ) und dem frühestmöglichen Rentenzahlungsbeginn aus der
– Basisversorgung (Schicht 1) Hauptversicherung.
Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
Inhaltsverzeichnis Anspruch auf diese Leistungen.
§ 1 Was ist versichert? Liegen für denselben Zeitraum die Voraussetzungen für ver-
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- schiedene Leistungsauslöser aus diesem Vertrag vor, werden
gen? die Leistungen miteinander verrechnet. Die Leistungen wer-
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz den nur einmal erbracht. Dies gilt auch, wenn die Leistungs-
ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche- auslöser auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
rungsschutz?
§ 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Medizinische und berufliche Rehabilitations- und
Leistungen verlangt werden? Integrationsberatung
§ 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs
Leistungspflicht ab? unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und berufli-
§ 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- chen Reintegration durch von uns beauftragte anerkannte
ten? Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll
§ 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten ein-
pflicht? geleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
§ 10 Wann können Sie in eine selbständige dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln? Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
§ 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver- Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
längern? führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
§ 12 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
oder bei nachträglichem Einschluss einer Dienstun- Berufsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht ver-
fähigkeits-Absicherung? pflichtet diese Hilfe anzunehmen.
§ 13 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unseren
Überschüssen beteiligt? Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
§ 14 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? higkeit
§ 15 Können die Beiträge angepasst werden? (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
§ 16 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 dieser
Bedingungen eingetreten ist.
§ 1 Was ist versichert? Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf
die Leistungen frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese
Leistung infolge Berufsunfähigkeit beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs eingetreten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb
dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir – von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund
je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen: derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte
Karenzzeiten berücksichtigt.
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B)
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
cherungen. Berufsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung
eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. § 1
Werden nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit Leistungen Absatz 9). Tritt Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund
erbracht, so muss nach Ablauf der für die Beitragsbefreiung vor Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die BUZ zu diesem Zeit-
vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls wei- punkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Beiträge
ter bestehenden Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf der Warte-
die Hauptversicherung und die gegebenenfalls eingeschlos- zeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten wir unabhängig von
senen Zusatzversicherungen wieder aufgenommen werden, deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes
sofern die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung zu bestimmt ist.
diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.
Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
Berufsunfähigkeits-Rente (BUZ-R)
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higkeit
Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt mit Ablauf des Monats,
monatlich im Voraus erstmals zu Beginn des Monats, der auf
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● in welchem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % schen Anpassung im Falle der Berufsunfähigkeit.
sinkt, d) Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der
● bei Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit auch, Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik
sofern eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis im Leistungsfall von BUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag
erfolgt, für die BUZ wird dann neu berechnet.
● in welchem die versicherte Person stirbt,
● oder in welchem die Leistungsdauer der BUZ endet. Rentendynamik der BUZ-R im Rentenbezug
(8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten
Die vertragliche Leistungsdauer endet jedoch nicht vor dem bei Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit und dem frühestmögli-
chen Rentenbeginn aus der Hauptversicherung. a) Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
Verspätete Anzeige rend der Dauer einer eingeschlossenen Karenzzeit.
(5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch auf b) Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
Berufsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der Versi- den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-
cherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leistung, fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
jahresrenten.
Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
Unfall bei vereinbarter Wartezeit
(6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir – (9) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs- (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei-
pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset- det.
zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren-
für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 ● ein Gelenk verrenkt wird oder
Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset- ● Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-
zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine rissen werden.
Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ- Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-
se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht a) Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit- zurückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit
punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration. oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl-
le, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die
Dynamik im Leistungsfall von BUZ-B den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
(7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei b) Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz
besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes
a) Voraussetzung für die Dynamik im BUZ-B-Leistungsfall Unfallereignis nach Absatz 9 Satz 1 die überwiegende
ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähig- Ursache ist.
keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
eingeschlossen ist. verursacht sind.
b) Die Leistung aus der BUZ-B steigt jährlich um den hier- d) Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein-
für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag, griffe am Körper der versicherten Person. Versicherungs-
der auf den Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit schutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche- Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeuti-
rungssumme der Hauptversicherung verwendet. sche, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall
Die Leistungen der Hauptversicherungen werden somit veranlasst waren.
auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter erhöht – e) Infektionen:
Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur-
Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche- sacht wurden durch
rung (vgl. § 3) festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, – Insektenstiche oder -bisse oder
solange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus BUZ-B – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als
besteht. solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser
c) Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für
endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-
Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie- kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die
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der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu Krankheitserreger durch ein unter Absatz 9 Satz 1 fallen-
diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, des Unfallereignis in den Körper gelangt sind.
einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami- f) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger
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Stoffe durch den Schlund. Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die-
g) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen,
auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. die Studierende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-
h) Bauch- oder Unterleibsbrüche. chem Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf errei-
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch chen, zu dem dieses Studium befähigt, und der mit dem
eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von belegten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Vor-
außen kommende Einwirkung entstanden sind. aussetzungen erfüllt sind:
● die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähig-
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser keit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Bedingungen? Hochschule (Universität), Fachhochschule (FH) oder
Dualen Hochschule (DH) immatrikuliert;
(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versi- ● die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der
cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr Berufsunfähigkeit in der zweiten Hälfte der von der jewei-
als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu- ligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Stu-
weisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun- dienzeit.
terbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf –
so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet Berufsunfähigkeit Selbständiger
war – auszuüben. Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von
Auszubildenden und Studierenden. Auch bei diesen Berufen Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte
kommt es darauf an, wie sie unmittelbar vor Beginn der Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten
gesundheitlichen Beeinträchtigung konkret ausgestaltet Ausgestaltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und
waren. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. Organisationshoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätig-
keitsbereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden kön-
Konkrete Verweisung nen oder umorganisiert sind, so dass der versicherten Peron
ein ausreichender Tätigkeitsbereich verbleibt, der der Lebens-
Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung, stellung entspricht, liegt ebenso keine Berufsunfähigkeit im
Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende zuletzt ausgeübten Beruf vor. Ist eine Umorganisation tat-
berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit sächlich erfolgt, die der versicherten Person einen ausrei-
vor. chenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bisherigen Lebens-
stellung entspricht, liegt auch keine Berufsunfähigkeit vor.
Für Auszubildende gilt darüber hinaus: Absolviert die versi-
cherte Person eine andere berufliche oder schulische Ausbil- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich
dung, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt kei- zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versi-
ne Berufsunfähigkeit vor. cherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf
das Unternehmen realisiert werden kann und keinen erhebli-
Für Studierende gilt darüber hinaus: Betreibt die versicherte chen Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche
Person ein anderes Studium, das ihrer bisherigen Lebensstel- oder eingesetzte Kapitalaufwand erheblich ist, beurteilt sich
lung entspricht oder übt sie eine andere, ihrer Ausbildung, an den Umständen des Einzelfalles.
Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende
berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und
vor. sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche
Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse
Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisheri- und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung
gen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht und Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bis-
entsprechende Tätigkeit wird im Regelfall eine solche Tätig- lang ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die
keit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Vergleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Ein-
Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und zelfalls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung ent
Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang wickelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung
ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Ver- beträgt maximal 20 %.
gleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Einzel-
falls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwickel- Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisati-
ten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung on, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor
beträgt maximal 20 %. Beginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung
ununterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende
Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit beschäftigt hat.
in der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in
Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Auf die eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzich-
befinden, gilt: Zur Beurteilung der Lebensstellung wird dieje- ten wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – eben-
nige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, falls bei
die Auszubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-
chem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf errei-
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● Rechts- und Patentanwälten,
chen, zu dem diese Ausbildung befähigt. ● Notaren,
● Wirtschaftsprüfern,
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● vereidigten Buchprüfern, versicherte Person die vereinbarten Leistungen aus diesem
● Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten. Vertrag.
Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Stellt sich heraus, dass die versicherte Person ihre berufliche
Umorganisation, wenn der Selbständige eine akademische Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu
Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in seiner tägli- mehr als 50% ausüben kann, so wird zugunsten der versicher-
chen Arbeitszeit, – so wie sie ohne gesundheitliche Beein- ten Person zusätzlich geprüft, ob sie diese Tätigkeit in Teilzeit
trächtigung ausgestaltet war – mindestens zu 90 % kaufmän- noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben könnte.
nische, planerische, leitende oder organisatorische Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person ebenso
Tätigkeiten ausgeübt hat. die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag.
Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicher- Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben
ten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der
der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufs- (5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus
unfähigkeit vor. und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit
Leistungen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit
Einmalige Hilfe nach Umorganisation vorliegt, die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei
Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit werden der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausge-
nur deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person übte Beruf und die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte
ihren Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat, Lebensstellung zu Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der
zahlen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsren- beruflichen Tätigkeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr-
ten. Hierfür müssen Sie eine Rente mitversichert haben, und oder Bundesfreiwilligendienst oder aus vergleichbarem
die Leistungsdauer muss noch mindestens zwölf Monate Anlass ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne
betragen. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs von Satz 1.
Monaten nach Gewährung der einmaligen Hilfe aus dem glei-
chen medizinischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die ein- Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots
malige Hilfe auf die Leistung infolge Berufsunfähigkeit an.
(6) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn
(2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1
genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad ● eine behördliche Verfügung der versicherten Person
voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbie-
erfüllt sind. tet, ihre bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen,
● sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum
(3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate von mindestens sechs Monaten erstreckt, und
ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder ● die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit aus-
mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1)
nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande entspricht.
gewesen ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne
gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszu- Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsver-
üben, so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige bots erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes
oder teilweise Berufsunfähigkeit, es sei denn, sie übt eine (IfSG) in der Fassung vom 27.03.2020.
andere ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung ent-
sprechende Tätigkeit konkret aus. Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen
Berufstätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor.
Berufsunfähigkeit bei Tätigkeit in Teilzeit
Leistung infolge voller Erwerbsminderung
(4) Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des
Leistungsfalls eine entgeltliche berufliche Tätigkeit zeitlich (7) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die
eingeschränkt aus (Tätigkeit in Teilzeit), erfolgt eine Günstiger- versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig:
prüfung. Übt die versicherte Person mehrere Teilzeit-Tätigkei-
ten aus, so legen wir die Arbeitszeit all dieser Tätigkeiten in ● Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente
Summe zugrunde. wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen
Rentenversicherung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetz-
Die Frage, was als Tätigkeit in Teilzeit gilt, orientiert sich an der buch VI in der Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt
tarifvertraglich oder vom jeweiligen Arbeitgeber festgelegten eine volle Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte
Vollzeitstelle. Im Zweifel sowie bei Selbständigen gilt eine Person wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht
Tätigkeit von unter 35 Stunden pro Woche als Tätigkeit in Teil- absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen
zeit. Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindes-
tens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Für die Günstigerprüfung bei Teilzeittätigkeit gilt: ● Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs
Es wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person ihre minderung mindestens 50 Jahre alt.
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zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte berufliche ● Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbs
Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu minderung seit mindestens 10 Jahren und hat eine Rest-
mehr als 50% ausüben kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die laufzeit (Versicherungsdauer) von höchstens 15 Jahren.
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● Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachwei- (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur-
sen, dass Grundlage der vollen Erwerbsminderung sacht ist:
ausschließlich ein medizinischer Grund ist.
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlen wir monat- leisten jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht
lich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem die wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
Deutsche Rentenversicherung den Anspruch auf die volle cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
Erwerbsminderungsrente anerkannt hat. Ein Anspruch auf der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor denen sie nicht aktiv beteiligt war;
Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
bestanden hat, bleibt hiervon unberührt. Bei Vereinbarung Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
Ablauf. such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs- sind – auch bei Vorsatz – versichert.
schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus- d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
schlüsse auch für Leistungen infolge voller unbefristeter mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli-
Erwerbsminderung. che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
(8) Sofern Sie bei Vertragsabschluss Leistungen wegen allge- keit begangen worden sind, werden wir leisten;
meiner Dienstunfähigkeit mit uns vereinbart haben und die e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die versicherte Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit
Person auch als berufsunfähig: herbeigeführt haben;
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
● wenn sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähig- die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden
keit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters- oder schädigen, dass Maßnahmen einer
grenze ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen in Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbarer Ein-
den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist, und richtungen erforderlich sind;
● diese Versetzung in den Ruhestand oder diese Entlas- g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-
sung zum Zeitpunkt der Entscheidung über den satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-
Anspruch unverändert fortbesteht, und fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche
● die zur Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-
führenden gesundheitlichen Gründe zum Zeitpunkt der schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen
Entscheidung über den Anspruch mindestens unverän- darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-
dert fortbestehen. sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren
Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
Die Regelungen zur Leistung infolge allgemeiner Dienstunfä- technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die
higkeit gelten für Kirchenbeamte, Soldaten und Richter ent- Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr
sprechend. gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.
Die Möglichkeit der konkreten Verweisung gemäß § 2 Abs. 1
dieser Bedingungen bleibt von den Regelungen zur Leistung (3) Der Versicherungsschutz für die BUZ besteht weltweit.
infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit unberührt.
Die Rente wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem wenn Leistungen verlangt werden?
die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wirk-
sam geworden ist. Ein Anspruch auf Leistungen wegen (1) Wenn Sie Leistungen aus der BUZ beanspruchen, haben
Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor einer Versetzung Sie die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-
in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienst- gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,
unfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des
bestanden hat, bleibt hiervon unberührt. Bei Vereinbarung Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-
einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können
Ablauf. wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,
die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns
die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz chen (Aufklärungsobliegenheit).
ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
rungsschutz? Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem
Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-
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(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche
davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn
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sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau- Dies schließt die Möglichkeit ein, dass Untersuchungen in
bigter Übersetzung vorliegen. Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft
durchgeführt werden. Wenn Sie für die geforderte Untersu-
Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra- chung reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu-
gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs-
Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal- kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten
ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse
oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre- und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter-
chende Formulare. bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun-
gen sind auch Auskünfte oder Aufklärungen und Nachweise
(2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean- über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun-
sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen: gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung
ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll-
● den Versicherungsschein; ständige Angaben gemacht wurden.
● eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs
unfähigkeit; Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
● ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter- gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
voraussichtliche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
über den Grad der Berufsunfähigkeit; rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
● Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Ver- Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
änderungen. Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
● Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab- durch die versicherte Person selbst erfolgen. Über diese
rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen; Möglichkeiten informieren wir die versicherte Person im Rah-
● bei Studierenden zusätzlich eine men der Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs.
Immatrikulationsbescheinigung betreffend den Zeitpunkt
der Berufsunfähigkeit, den Nachweis, dass es sich um Werden Leistungen infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit
eine staatlich anerkannte Hochschule (Universität), Fach- beansprucht, die ausschließlich aus gesundheitlichen Grün-
hochschule (FH) oder Duale Hochschule (DH) handelt, den eingetreten ist, verzichten wir auf unser Recht gemäß § 4
sowie den Nachweis, dass die zweite Hälfte der von der Abs. 3 Satz 1-7.
jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen
Studienzeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist; (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-
● bei Auszubildenden zusätzlich eine Ausbildungsbeschei- lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen
nigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit, aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausgenom-
den Nachweis, dass der angestrebte Ausbildungsberuf men sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens
in Deutschland staatlich anerkannt ist sowie den Nach- (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie
weis, dass die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildungs- Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen
zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist; Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besse-
● bei voller Erwerbsminderung zusätzlich einen Bescheid rung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versicherte
der Deutschen Rentenversicherung, der die Leistung Person darüber hinausgehende ärztlich angeordnete oder
wegen voller Erwerbsminderung und den Beginn der empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Heilung
Rentenzahlungen dokumentiert. oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen,
steht dies einer Anerkennung des Leistungsanspruchs aus
Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit sind uns neben dem Versi- dieser Versicherung nicht entgegen.
cherungsschein folgende Unterlagen einzureichen:
● die amtsärztlichen oder sonstigen ärztlichen Gutachten § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis
oder medizinischen Beurteilungen, die der Feststellung tungspflicht ab?
der Dienstunfähigkeit zugrunde liegen;
● die Verfügung über die beabsichtigte Versetzung in den (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
Ruhestand oder die beabsichtigte Entlassung aus dem erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10
Beamtenverhältnis; Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
● die Urkunde über die Versetzung in den Ruhestand oder pflicht anerkennen.
die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis;
● bei Versetzung in den Ruhestand einen Nachweis über (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
die Auszahlung des Ruhegehaltes sowie dessen Höhe. wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-
mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
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(3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche tens alle vier Wochen.
Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen.
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(3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes pflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungsdauer
Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein noch nicht abgelaufen ist. Stirbt die versicherte Person, kön-
sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus nen wir die Leistungen bereits mit Ablauf des Monats einstel-
uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn, len, in welchem der Tod eingetreten ist.
die Dauer oder den Grad von Berufsunfähigkeit ergeben. Ein
sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi- (6) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin-
nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse- gungen bei Anzeige der Berufsunfähigkeit wieder weggefal-
rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit- len, so können wir unsere Leistungen schon mit Ablauf des
raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, Monats einstellen, in welchem die Berufsunfähigkeit wegge-
Wiedereingliederung), so dass die Anspruchsvoraussetzun- fallen ist.
gen wegfallen.
Übt die versicherte Person, die wegen versicherter Dienstun-
Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung fähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden
ausgeschlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun- ist, zum Zeitpunkt der Anzeige ihrer Dienstunfähigkeit bereits
gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi- eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung und bisherigen
nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret
Anspruch nicht nachweisen ließ. aus, können wir die Leistungen schon mit Ablauf des Monats
einstellen, in welchem sie die neue Tätigkeit aufgenommen
(4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber hat.
informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
gen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden,
soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs
werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü- pflichten?
fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen
oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufs sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr
unfähigkeit? lässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech-
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
(1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der
pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä- BUZ bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung
higkeit und ihren Grad nachzuprüfen. Dabei können wir erneut ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer
prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sin- Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungs-
ne von § 2 Absatz 1 ausübt, wobei neu erworbene berufliche freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn
die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
(2) Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen
nach § 5 erfolgt keine Nachprüfung. zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit
sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur
(3) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus- Rentenzahlung verpflichtet.
künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend. Anzeigepflicht?
Erbringen wir Leistungen, weil die versicherte Person wegen Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen
allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wur- Anzeigepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingun-
de, verzichten wir auf die Untersuchung der versicherten Per- gen (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt,
son durch von uns zu beauftragende Ärzte, sofern und solan- Kündigung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jah-
ge uns ein Nachweis über die Fortzahlung von Ruhegehalts- ren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall
bezügen wegen Dienstunfähigkeit vorgelegt wird. vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte
auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
(4) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
letzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsschluss.
(5) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin-
gungen weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als
50 % vermindert, können wir unsere Leistungen einstellen. In § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar
und teilen Ihnen die Einstellung unserer Leistungen mit. Die (1) Die BUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge-
Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit- schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk- kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
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sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver-
wieder aufgenommen werden, falls es sich um einen beitrags- sicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendigung
der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungsschutz aus
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der BUZ3). versicherung bzw. durch Ablauf der Hauptversicherung nicht
berührt.
(2) Eine BUZ können Sie bis fünf Versicherungsjahre vor
Rentenzahlungsbeginn kündigen. Ein Rückkaufswert steht (7) Ansprüche aus der BUZ können Sie nicht abtreten oder
nicht zur Verfügung. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende verpfänden.
nicht verbrauchte Beitragsteile werden auf die Hauptversi-
cherung übertragen. Diese entsprechen dem mit den (8) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
der laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungs- jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen Be
kapital der Versicherung. dingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß
Anwendung.
Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er
beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der
garantierten jährlichen Berufsunfähigkeitsleistung. Mit dem § 10 Wann können Sie in eine selbständige
Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln?
verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber
hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell- (1) Stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder vollständig bei-
tes Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie uns nachweisen, tragsfrei, so können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz in
dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem einem separaten selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag
Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechterhalten.
Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der
Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabge- (2) Für den neuen selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag
setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet. gilt:
Eine BUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön- ● Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und
nen Sie nicht kündigen. Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen
Berufsunfähigkeitsversicherung unverändert.
(3) Die BUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche- ● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die Versicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs-
Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska- mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit
pital der BUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde
erreichen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits- gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
rente und der Jahresleistung bei der Rentenversicherung renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi-
kann sich durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versi- cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
cherung ändern. Wird keine beitragsfreie Mindestrente ● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
erreicht, erfolgt eine Übertragung der nicht verbrauchten Bei- den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,
tragsteile der BUZ in die Hauptversicherung. Die BUZ erlischt. Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den
neuen Vertrag.
Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach ● Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem neuen
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag darf nicht höher
den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter sein als die Differenz zwischen bisheriger Berufsunfähig-
Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile. Diese keitsrente und beitragsfreier Berufsunfähigkeitsrente
entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prä- dieser BUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über-
mienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe- schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies
riode berechneten Deckungskapital der Versicherung. Bei der der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-
Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss-
verwendung entspricht dies der garantierten Rente
(4) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen
Hauptversicherung gilt Absatz 2 entsprechend. Sofern die Dynamik.
Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder teilweise ● Der neue selbständige Berufsunfähigkeitsvertrag unter-
reduziert werden, muss die Leistung einer versicherten liegt einer anderen steuerlichen Behandlung als Ihre
Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die Höchst- Basisversorgung. Informationen finden Sie hierzu in den
rente überschritten wird. Allgemeinen Steuerhinweisen für die selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (Schicht 3).
(5) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der BUZ, so
berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen
den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeitsvertrags können Sie innerhalb von drei
(beitragsfreie Leistung und Überschussbeteiligung der Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung bzw.
Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag unverändert Beitragsreduzierung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Ihrer
weitergezahlt hätten. Hauptversicherung kann die BUZ nicht ohne erneute Risiko-
prüfung reaktiviert werden. Der Berufsunfähigkeitsschutz
bleibt im separaten Vertrag versichert.
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(6) Ansprüche aus der BUZ, die auf bereits vor Beitragsfrei-
stellung der Hauptversicherung eingetretener Berufsunfähig-
keit beruhen, werden durch Beitragsfreistellung der Haupt-
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§ 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz den besonderen Vereinbarungen für den Berufsunfähig-
verlängern? keitsschutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse und
Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag.
(1) Sie haben das Recht, Ihre BUZ in einer neuen selbständi-
● Der Anschlussvertrag unterliegt einer anderen steuerli-
gen Berufsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei chen Behandlung als Ihre Basisversorgung. Informatio-
Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiter zu führen, nen finden Sie hierzu in den Allgemeinen Steuerhinwei-
wenn der bisherige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption sen für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
eingeräumt wurde, für die BUZ-Rente folgende Voraussetzun- (Schicht 3).
gen erfüllt:
(5) Sie haben das Recht, den Versicherungsschutz des
● Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum Anschlussvertrages ohne erneute medizinische Risikoprüfung
Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre. bis zu 50 % der aktuellen Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.
Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi- Für den Erhöhungsteil gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
schen dem Kalenderjahr des Beginns der Versicherung Tritt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit während die-
und dem Geburtsjahr der versicherten Person. ser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil keine Leis-
● Die BUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem tung fällig.
die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht.
● Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine
als die vereinbarte Leistungsdauer. finanzielle Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung
der beantragten BU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den
(2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Berufsunfähigkeits- bestehenden Vorversicherungen und dem erzielten Einkom-
rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs- men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien. Die Erhöhungs-
dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag option besteht nicht, wenn die versicherte Person während
schriftlich informieren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs- der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine bedingungs
vermittler Ihnen ein Verlängerungsangebot erstellen. Besteht gemäße Berufsunfähigkeit hat oder hatte. Darüber hinaus darf
zum Zeitpunkt des Verlängerungstermins eine bedingungsge- zum Zeitpunkt der Verlängerung keine Berufsunfähigkeit
mäße Berufsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei Weg- angezeigt oder anerkannt worden sein. In diesem Fall erfolgt,
fall der Berufsunfähigkeit. wie oben beschrieben, die Verlängerung ohne Erhöhung.
(3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer
nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs- Vertragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die
dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt,
einen Verlängerungsantrag eingereicht haben. Sie haben das Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir-
Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung bereits vorzeitig kung für den Anschlussvertrag zu. Die hierfür jeweils gelten-
Gebrauch zu machen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein den gesetzlichen und vertraglichen Fristen beginnen mit dem
Angebot. Anschlussvertrag nicht neu zu laufen.
(4) Für den Anschlussvertrag gilt:
§ 12 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen
Tätigkeit oder bei nachträglichem Einschluss einer
● Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten
Versicherungsdauer der BUZ-Rente des bisherigen Ver- Dienstunfähigkeits-Absicherung?
trages bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem
gewünschten Termin. Die BUZ-Rente aus dem bisherigen (1) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt. Der Altersvorsorge- dauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüfen wir ohne
vertrag mit BUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den
unverändert bestehen. Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert.
● Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer
bisherigen Vertrag unverändert. Berufsgruppeneinstufung mit einem niedrigeren Beitrag führt,
● Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau- berechnen wir den künftigen Beitrag ab der nächsten Versi-
er entspricht dem Ende der Leistungsdauer. cherungsperiode mit den Rechnungsgrundlagen, die bei Ver-
● Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht der tragsbeginn für diese Berufsgruppeneinstufung gültig waren.
Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver- Anderenfalls führen wir Ihre Versicherung mit unverändertem
längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über- Beitrag fort. Bei einer Reduzierung des Beitrags behalten alle
schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies anderen Vereinbarungen zum Vertrag weiterhin Gültigkeit.
der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos-
senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss- (2) Wir prüfen die Auswirkungen des Wechsels der berufli-
verwendung entspricht dies der garantierten Rente chen Tätigkeit nach Absatz 1, wenn die folgenden Vorausset-
zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen zungen vorliegen:
Dynamik.
● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
● Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebens-
Versicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs- jahres der versicherten Person.
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mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif
● Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6
zugrunde gelegt. Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet.
● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
● Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb
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der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn. Überschussbeteiligung
● Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss uns inner- (2) Die BUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-
halb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-
Tätigkeit angezeigt werden. pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-
gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der
(3) Ist die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits Hauptversicherung. Zusätzlich erfolgt bei der BUZ eine Diffe-
Beamter, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag an die berufliche renzierung der Überschussbeteiligung nach Berufsgruppen.
Stellung anzupassen. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ist
der im Antrag festgehaltene Beruf mit Angabe der Tätigkeit. In
Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit einzelnen Versicherungsjahren kann eine Zuteilung von Über-
nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit schüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
uns nachträglich vereinbaren:
(3) Die BUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der
● Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu- vertraglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police –
schläge zu diesem Vertrag vereinbart. an dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:
● Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas-
sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis- Beitragsverrechnung
tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri- Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein
ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig- Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum
keit. Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
● Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt
maximal 1.600 EUR pro Monat. Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-
● Die bei Vertragsanpassung durchzuführende Gesund- den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den
heitsprüfung darf weder zu einem Ausschluss noch zu vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
einem Risikozuschlag führen. Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-
● Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver- zahlungsdauer garantiert werden.
trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder
Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean- Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher
tragt. die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-
tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
(4) Sofern die versicherte Person nach Vertragsabschluss erst- liche Ansammlung“.
malig zum Beamten ernannt wird, haben Sie das Recht, Ihren
Vertrag an die geänderte berufliche Stellung anzupassen. Eine Veränderung der Überschussbeteiligung bei der BUZ-R
kann dazu führen, dass – sofern keine Vertragsänderung vor-
Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit genommen wird – weniger als 50 % der Beiträge auf Ihre eige-
nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit ne Altersvorsorge als Versicherungsnehmer entfallen würden.
uns nachträglich vereinbaren: Daher ist in diesem Fall eine Anpassung Ihres Vertrages zur
Sicherstellung der steuerlichen Absetzbarkeit erforderlich.
● Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu- Hierzu werden wir den Beitrag für die BUZ-R soweit senken
schläge zu diesem Vertrag vereinbart. bis wieder 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge
● Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Ernen- als Versicherungsnehmer entfallen. Der ermäßigte Gesamt-
nung zum Beamten bei uns gestellt worden sein. beitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Die Leistun-
● Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas- gen aus der BUZ-R verringern sich dabei nach versiche
sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis- rungsmathematischen Grundsätzen. In diesem Fall haben Sie
tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri- das Recht, Ihren bisherigen Berufsunfähigkeitsschutz durch
ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig- Abschluss eines neuen Vertrags ohne erneute Gesundheits-
keit. prüfung aufrechtzuerhalten. Wir werden Sie hierüber rechtzei-
● Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt tig informieren. Den darauf gerichteten Antrag müssen Sie
maximal 1.600 EUR pro Monat. innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information hierzu
● Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver- stellen. Sind mehr als sechs Monate nach der erstmaligen
trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Abbuchung des geänderten Beitrags vergangen, erlischt die-
Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean- ser Anspruch in jedem Fall.
tragt.
Verzinsliche Ansammlung
Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu
§ 13 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse- Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.
ren Überschüssen beteiligt? Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.
Überschussermittlung Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die
(1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versiche-
Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-
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rungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grund-
rung). überschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt
der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital. Es
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berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung, rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt, gewährt.
Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
angesammelt. schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-
Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech
Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-
verwendet. tritt der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des
Überschusses anteilig.
Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus)
Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU- Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.
Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte
Leistung des betreffenden Versicherungsjahres. Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
verwendet.
Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der BU-Bonus Jahr
für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli- BUZ-R
chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-R im
haben Sie das Recht – sofern noch keine Berufsunfähigkeit Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Berufsunfä- rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
higkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt, das
Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe- auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt. Bezugs-
rigen Berufsunfähigkeitsschutzes (einschließlich Bonus) größe hierfür ist die BUZ-Rente des vorhergehenden Versi-
erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen cherungsjahres.
Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist BUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-
spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres- tungspflicht wird die BUZ-Rente anteilig erhöht.
tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
Änderung des Berufsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Textform Die BUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
zu beantragen. einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
Verwendung: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – bei Verein
barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird § 14 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
der BU-Bonus zusätzlich zu den versicherten BUZ-Leistun-
gen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des BU-Bonus ist der Zusätzlich zu den Kosten der Hauptversicherung werden Kos-
im Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit deklarierte Über- ten für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung erhoben.
schussanteilsatz. Der BU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf
der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die Abschluss- und Vertriebskosten
Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.
(2) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form
sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
dem BU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – ● eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussan- summe für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
teil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung
überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich Verwaltungskosten
aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen
positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Verwaltung Ihres Vertrages.
Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich a) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
angesammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich im beitragspflichtigen Zustand vor Beginn der Rentenzah-
angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der lung mit Verwaltungskosten in Form
Hauptversicherung verwendet.
● eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher
Überschussbeteiligung im Leistungsfall Beitragszahlungsweise oder eines festen monatlichen
Eurobetrages bei monatlicher Beitragszahlungsweise,
(4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver ● eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags der
wendungsform folgende Überschussbeteiligung: Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
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BUZ-B b) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-B im im beitragsfreien Zustand vor Beginn der Rentenzahlung mit
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Verwaltungskosten in Form
1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige
● eines festen jährlichen Eurobetrages. Versicherungsschutz besteht.
2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
c) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
in der Leistungsphase mit Verwaltungskosten in Form
3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
● eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher
Beitragszahlungsweise der Hauptversicherung oder
eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher
Beitragszahlungsweise der Hauptversicherung (gilt nur
für die Beitragsbefreiung),
● eines festen Prozentsatzes der Berufsunfähigkeitsrente.
Höhe der Kosten
(4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos-
ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem
Produktinformationsblatt entnehmen.
Anlassbezogene Kosten
(5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten
zu entrichten:
● Bei Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versiche-
rung wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % des
Betrags der nicht verbrauchten Beitragsteile (vgl. § 9
Absatz 2), mindestens jedoch 5 % der garantierten jährli-
chen Berufsunfähigkeitsleistung.
Sonstige Kosten
(6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche
Schadenersatzansprüche.
§ 15 Können die Beiträge angepasst werden?
Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
trag (vgl. § 13 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
nach Überschussergebnis verändern. Auf das weitergehende
Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.
§ 16 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche
rung?
Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
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erstmals nach deren Ablauf. Die vertragliche Leistungsdauer
Besondere Bedingungen endet nicht vor dem Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit
und dem frühestmöglichen Rentenzahlungsbeginn aus der
für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Hauptversicherung.
(EUZ)
– Basisversorgung (Schicht 1) Medizinische und berufliche Rehabilitations- und
Integrationsberatung
(2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von
Inhaltsverzeichnis Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung
über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und
§ 1 Was ist versichert? beruflichen Reintegration durch von uns beauftragte aner-
§ 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- kannte Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinn-
gungen? voll bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche- medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
rungsschutz? dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
§ 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
werden? führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
§ 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
Leistungspflicht ab? Erwerbsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit? verpflichtet diese Hilfe anzunehmen.
§ 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
ten? Entstehen des Anspruchs
§ 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
pflicht? Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
§ 10 Wann können Sie in eine selbständige Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der
Erwerbsunfähigkeitsversicherung wechseln? Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der
§ 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver- Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
längern? Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Erwerbsunfä-
§ 12 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unseren higkeit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut
Überschüssen beteiligt Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer-
§ 13 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag? den bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
§ 14 Können die Beiträge angepasst werden?
§ 15 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? Erlöschen des Anspruchs
(4) Der Anspruch auf Leistung erlischt, wenn keine Erwerbs
unfähigkeit mehr vorliegt, die versicherte Person stirbt oder
§ 1 Was ist versichert? die jeweilige Leistungsdauer der EUZ endet. Die vertragliche
Leistungsdauer endet jedoch nicht vor dem Wegfall der
Leistung infolge Erwerbsunfähigkeit Versorgungsbedürftigkeit und dem frühestmöglichen Renten-
zahlungsbeginn aus der Hauptversicherung.
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs
dauer1) erwerbsunfähig, so erbringen wir – je nach vertragli- Verspätete Anzeige
cher Vereinbarung – folgende Leistungen: (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer eine bedin
gungsgemäße Erwerbsunfähigkeit angezeigt, die bereits vor
Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (EUZ-B) Ablauf der Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die die Leistung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leis-
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- tungsdauer.
cherungen. Werden nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit
Leistungen erbracht, so muss nach Ablauf der für die Bei- Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
tragsbefreiung vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer
gegebenenfalls weiter bestehenden Erwerbsunfähigkeit die (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir -
Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die gegebe- auf Ihren Antrag in Textform hin - die fälligen Beiträge zinslos
nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder auf- bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
genommen werden, sofern die Beitragszahlungsdauer der pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
Hauptversicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
ist. verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch
für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung
Erwerbsunfähigkeits-Rente (EUZ-R) der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24
monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
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Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset-
den Monat folgt, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine
ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
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der Versicherungsmathematik erfolgen. mit Aufnahme der Berufsausbildung/-tätigkeit. Zum Wirksam-
werden der Umstellung muss in jedem Fall das 15. Lebensjahr
Zahlen Sie die Beiträge während der Anspruchsprüfung wei- vollendet sein. Der Beitrag sowie die Höhe der Überschuss-
ter, so werden wir diese bei Feststellung oder Anerkennung beteiligung für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
der Leistungspflicht verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz ent- werden dann aufgrund des Berufes neu festgelegt.
spricht der zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden
Überschussdeklaration. Erfolgt die Anzeige über die Aufnahme der Berufsausbil-
dung/-tätigkeit nach Ablauf der sechs Monate, wird die
Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B Umstellung von dem Ergebnis einer neuen versicherungsme-
(7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei dizinischen Prüfung abhängig gemacht.
Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
a) Voraussetzung für die Dynamik im EUZ-B-Leistungsfall § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser
ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähig- Bedingungen?
keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung
eingeschlossen ist. (1) Erwerbsunfähig ist die versicherte Person, die infolge
b) Die Leistung aus der EUZ-B steigt jährlich um den hier- Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen-
für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag, den Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus-
der auf den Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit sichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande sein
folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche- wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit
rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die auszuüben.
Leistungen der Hauptversicherungen werden somit
auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit weiter erhöht – (2) Als Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 1 gelten selb-
Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den ständige Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allge-
Besonderen Bedingungen für die Anpas meinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten, die auf die besonderen
sungsversicherung festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person
solange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus EUZ-B zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden müssen, zäh-
besteht. len nicht zu den üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits-
c) Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung marktes.
endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die
Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie- (3) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstä-
der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu tigkeit auszuüben, richtet sich allein nach ihren gesundheitli-
diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, chen Verhältnissen; der zuletzt ausgeübte Beruf, die vorhan-
einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami- denen und erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, die
schen Anpassung im Falle der Erwerbsunfähigkeit. bisherige Lebensstellung, die Einkommensverhältnisse sowie
d) Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik
im Leistungsfall von EUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag (4) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet-
für die EUZ wird dann neu berechnet. zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die
ärztlich nachzuweisen sind, ununterbrochen wenigstens
Rentendynamik der EUZ-R im Rentenbezug sechs Monate außer Stande gewesen, mindestens drei Stun-
(8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so gilt dieser
bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. Die Absätze 2
und 3 gelten entsprechend.
a) Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
rend der Dauer einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit. § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
b) Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt- rungsschutz?
fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor- (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
jahresrenten. davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit gekommen ist.
Schüler, Studenten und Auszubildende (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit
(9) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann eine verursacht ist:
Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
(BUZ) erfolgen, sobald eine Berufsausbildung/-tätigkeit a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
begonnen bzw. aufgenommen wurde, bei der Versicherungs- leisten jedoch, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht
schutz auch im Falle einer Berufsunfähigkeit geleistet werden wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
kann. Dieser Umstand muss innerhalb von sechs Monaten cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
nach Beginn der Berufsausbildung/-tätigkeit angezeigt wer- der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
denen sie nicht aktiv beteiligt war;
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den.
b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
Die Umstellung erfolgt mit Eingang der Meldung, frühestens Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
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c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver- Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn
such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi- sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-
cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bigter Übersetzung vorliegen.
sind – auch bei Vorsatz – versichert.
d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-
mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtli- gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von
che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-
Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand- ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen
lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-
ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- chende Formulare.
keit begangen worden sind, werden wir leisten;
e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-
Versicherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:
der versicherten Person herbeigeführt haben;
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder ● den Versicherungsschein;
die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden ● eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der
oder schädigen, dass Maßnahmen einer Erwerbsunfähigkeit;
Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbarer Ein- ● ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-
richtungen erforderlich sind; son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-
g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein- sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und
satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf- voraussichtliche Dauer des Leidens;
fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche ● Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,
Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi- deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts
schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen der Erwerbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per- Veränderungen;
sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren ● Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,
technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-
Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen.
gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen.
(3) Der Versicherungsschutz für die EUZ besteht nur so lange, Dies schließt die Möglichkeit ein, dass Untersuchungen in
wie die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in den Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft
Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frank- durchgeführt werden. Wenn Sie für die geforderte Unter
reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, suchung aus dem Ausland nach Deutschland reisen müssen,
Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Nor- übernehmen wir neben den Untersuchungskosten auch die
wegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien üblichen Reise- und Unterbringungskosten. Unter den übli-
oder den Vereinigten Staaten von Amerika hat, und sich nicht chen Reise- und Unterbringungskosten verstehen wir die
länger als sechs Monate außerhalb der angegebenen Länder Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforder-
aufhält, es sei denn, wir haben einer Ausdehnung des Versi- lich Flug in der economy class und Unterbringung in einem
cherungsschutzes schriftlich zugestimmt. Eine eingetretene 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellungen sind auch Aus-
Leistungspflicht aus der EUZ bleibt jedoch in der anerkannten künfte oder Aufklärungen und Nachweise über die wirtschaft-
Höhe bestehen. lichen Verhältnisse und ihre Veränderungen sowie die Aus-
künfte, die dem Versicherer die Prüfung ermöglichen, ob bei
Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben
§ 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, gemacht wurden.
wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt
werden? Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
(1) Wenn Sie Leistungen aus der EUZ beanspruchen, haben gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
Sie die Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun- anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen, Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs- private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen, Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli- schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
chen (Aufklärungsobliegenheit). mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
durch die versicherte Person selbst erfolgen. Über diese
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Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem Möglichkeiten informieren wir die versicherte Person im Rah-
Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge- men der Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs.
nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche
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(4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz- (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausge- ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
nommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen
Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.
sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit beson-
deren Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf (3) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versi- Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
cherte Person darüber hinausgehende ärztlich angeordnete
oder empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, können wir unsere
Heilung oder Minderung der Erwerbsunfähigkeit nicht Leistungen einstellen. In diesem Fall legen wir Ihnen die
durchführen, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan- Veränderung in Textform dar und teilen Ihnen die Einstellung
spruchs aus dieser Versicherung nicht entgegen. unserer Leistungen mit. Die Einstellung unserer Leistungen
wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer
Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch
§ 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden, falls es
tungspflicht ab? sich um einen beitragspflichtigen Vertrag handelt und die Bei-
tragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Stirbt der Ver-
(1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung sicherte erlischt die Leistungsverpflichtung mit dem Tag des
erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10 Todes.
Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
pflicht anerkennen. (5) Ist die Erwerbsunfähigkeit bei Anzeige der Erwerbsunfä-
higkeit wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen
(2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die
wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor- Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist.
mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes-
tens alle vier Wochen.
§ 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs
(3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes pflichten?
Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein
sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen
uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn, oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
die Dauer oder den Grad von Erwerbsunfähigkeit ergeben. Ein sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr
sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi- lässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech-
nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit- entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der
raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, EUZ bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung
fortschreitender Heilungsprozess), so dass die Anspruchsvor- ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer
aussetzungen wegfallen. Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungs-
freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn
ausgeschlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun- die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi- des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen
nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit
Anspruch nicht nachweisen ließ. sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur
Rentenzahlung verpflichtet.
(4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber
informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
gen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden, § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen Anzeigepflicht?
werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü-
fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung. Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen
Anzeigepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingun-
gen (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt,
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbs Kündigung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jah-
unfähigkeit? ren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte
(1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun-
fähigkeit nachzuprüfen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
letzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsschluss.
Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses nach
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§ 5 erfolgt keine Nachprüfung.
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§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
(beitragsfreie Versicherungsleistung und Überschussbeteili-
(1) Die EUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge- gung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag
schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie unverändert weitergezahlt hätten.
kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver- (6) Ansprüche aus der EUZ, die auf bereits vor Beitragsfrei-
sicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendigung stellung der Hauptversicherung eingetretener Erwerbsunfä-
der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungsschutz aus higkeit beruhen, werden durch Beitragsfreistellung der
der EUZ3). Hauptversicherung bzw. durch Ablauf der Hauptversicherung
nicht berührt.
(2) Eine EUZ können Sie bis zu fünf Versicherungsjahre vor
Rentenzahlungsbeginn kündigen. Ein Rückkaufswert steht (7) Ansprüche aus der EUZ können Sie nicht abtreten oder
nicht zur Verfügung. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende verpfänden.
nicht verbrauchte Beitragsteile werden auf die Hauptversi-
cherung übertragen. Diese entsprechen dem mit den (8) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
der laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungs- jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen
kapital der Versicherung. Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß
Anwendung.
Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er
beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der
§ 10 Wann können Sie in eine selbständige
garantierten jährlichen Erwerbsunfähigkeitsleistung. Mit dem
Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des Erwerbsunfähigkeitsversicherung wechseln?
verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber
hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell- (1) Stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder vollständig bei-
tes Risikokapital vorgenommen. Sofern Sie uns nachweisen, tragsfrei, so können Sie Ihren Erwerbsunfähigkeitsschutz in
dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem einem separaten selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag
Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechterhalten.
Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der
Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabge- (2) Für den neuen selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag
setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet. gilt:
Eine EUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-
● Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und
nen Sie nicht kündigen. Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen
Erwerbsunfähigkeitsversicherung unverändert.
(3) Die EUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-
● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die Versicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-
Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska- mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit
pital der EUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde
erreichen. Das Verhältnis zwischen der Jahresleistung bei der gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
Rentenversicherung kann sich durch die Umwandlung in eine renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi-
beitragsfreie Versicherung ändern. cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Wird keine beitragsfreie Mindestrente erreicht, erfolgt eine
● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
Übertragung der nicht verbrauchten Beitragsteile der EUZ in den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge,
die Hauptversicherung. Die EUZ erlischt. Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den
neuen Vertrag.
Die beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente errechnen wir
● Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem neuen
nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag darf nicht
mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter höher sein als die Differenz zwischen bisheriger
Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile. Diese Erwerbsunfähigkeitsrente und beitragsfreier Erwerbsun-
entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prä- fähigkeitsrente dieser EUZ. Bei Beitragsverrechnung als
mienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe- Form der Überschussverwendung im bisherigen Vertrag
riode berechneten Deckungskapital der Versicherung. Bei der entspricht dies der garantierten Rente inklusive einer ggf.
Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. eingeschlossenen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der
Überschussverwendung entspricht dies der garantierten
(4) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Rente zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlos-
Hauptversicherung gilt Absatz 2 entsprechend. Sofern die senen Dynamik.
Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder teilweise
● Der neue selbständige Erwerbsunfähigkeitsvertrag
reduziert werden, muss die Leistung einer versicherten unterliegt einer anderen steuerlichen Behandlung als
Erwerbsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die Ihre Basisversorgung. Informationen finden siehe hierzu
Höchstrente überschritten wird. in den Allgemeinen Steuerhinweisen für die selbständige
Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Schicht 3).
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(5) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der EUZ, so
berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Erwerbsun
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fähigkeitsvertrages können Sie innerhalb von drei Monaten senen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der Überschuss-
nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung bzw. Beitrags- verwendung entspricht dies der garantierten Rente
reduzierung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Ihrer Hauptver- zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen
sicherung kann die EUZ nicht ohne erneute Risikoprüfung Dynamik.
reaktiviert werden. Der Erwerbsunfähigkeitsschutz bleibt im ● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der
separaten Vertrag versichert. Versicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs-
mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif
zugrunde gelegt.
§ 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
verlängern? den besonderen Vereinbarungen für den Erwerbsun
fähigkeitsschutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse
(1) Sie haben das Recht, Ihre EUZ in einer neuen selbständi- und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag.
gen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei ● Der Anschlussvertrag unterliegt einer anderen steuerli-
Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiterzuführen, chen Behandlung als Ihre Basisversorgung. Informatio-
wenn der bisherige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption nen finden Sie hierzu in den Allgemeinen Steuerhinwei-
eingeräumt wurde, für die EUZ-Rente folgende Voraussetzun- sen für die selbständige Erwerbsunfähigkeitsversiche-
gen erfüllt: rung (Schicht 3).
● Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum (5) Sie haben das Recht den Versicherungsschutz des
Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre. Anschlussvertrages ohne erneute medizinische Risikoprüfung
Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi- bis zu 50 % der aktuellen Erwerbsunfähigkeitsrente, zu erhö-
schen dem Kalenderjahr des Beginns der Versicherung hen. Für den Erhöhungsteil gilt eine Wartezeit von sechs
und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Monaten. Tritt eine bedingungsgemäße Erwerbsunfähigkeit
● Die EUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem während dieser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil
die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht. keine Leistung fällig.
● Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer
als die vereinbarte Leistungsdauer. Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine
finanzielle Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung
(2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Erwerbsunfähigkeits der beantragten EU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den
rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs bestehenden Vorversicherungen und dem erzielten Einkom-
dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien.
schriftlich informieren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs- Die Erhöhungsoption besteht nicht, wenn die versicherte Per-
vermittler Ihnen ein Verlängerungsangebot erstellen. Besteht son während der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine
zum Zeitpunkt des Verlängerungstermins eine bedingungsge- bedingungsgemäße Erwerbsunfähigkeit hat oder hatte. Darü-
mäße Erwerbsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei ber hinaus darf zum Zeitpunkt der Verlängerung keine
Wegfall der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit angezeigt oder anerkannt worden sein. In
diesem Fall erfolgt, wie oben beschrieben, die Verlängerung
(3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie ohne Erhöhung.
nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs-
dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer
einen Verlängerungsantrag eingereicht haben. Vertragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die
Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt,
Sie haben das Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir-
bereits vorzeitig Gebrauch zu machen. Auf Wunsch erstellen kung für den Anschlussvertrag zu. Die hierfür jeweils gelten-
wir Ihnen ein Angebot. den gesetzlichen und vertraglichen Fristen beginnen mit dem
Anschlussvertrag nicht neu zu laufen.
(4) Für den Anschlussvertrag gilt:
● Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten § 12 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse-
Versicherungsdauer der EUZ-Rente des bisherigen Ver- ren Überschüssen beteiligt?
trages bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem
gewünschten Termin. Die EUZ-Rente aus dem bisherigen Überschussermittlung
Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt. Der Altersvorsorge- (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der
vertrag mit EUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der
unverändert bestehen. Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-
● Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem bis rung).
herigen Vertrag unverändert.
● Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau- Überschussbeteiligung
er entspricht dem Ende der Leistungsdauer. (2) Die EUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-
● Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht der ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-
Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver- pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-
längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über- gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der
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schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies Hauptversicherung. In einzelnen Versicherungsjahren kann
der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos- eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sach-
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lich gerechtfertigt ist. Guthaben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der
Hauptversicherung verwendet.
(3) Die EUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der
vertraglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – Erwerbsunfähigkeitsbonus (EU-Bonus)
an dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt: Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein EU-
Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte
Beitragsverrechnung Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.
Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der EU-Bonus Jahr
Zusatzüberschussanteil zugeteilt. für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-
Bezugsgröße ist der zum Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
Bruttobeitrag. haben Sie das Recht – sofern noch keine Erwerbsunfähigkeit
im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Erwerbsun-
Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen- fähigkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-
vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der rigen Erwerbsunfähigkeits-Schutzes (einschließlich Bonus)
Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen
zahlungsdauer garantiert werden. Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen
Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa- spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-
tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins- tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
liche Ansammlung“. Änderung des Erwerbsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Text-
form zu beantragen.
Eine Veränderung der Überschussbeteiligung bei der EUZ-R
kann dazu führen, dass – sofern keine Vertragsänderung vor- Verwendung: Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – bei
genommen wird – weniger als 50 % der Beiträge auf Ihre eige- Vereinbarung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf –
ne Altersvorsorge als Versicherungsnehmer entfallen würden. wird der EU-Bonus zusätzlich zu den versicherten EUZ-Leis-
Daher ist in diesem Fall eine Anpassung Ihres Vertrages zur tungen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des EU-Bonus ist
Sicherstellung der steuerlichen Absetzbarkeit erforderlich. der im Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit deklarierte
Hierzu werden wir den Beitrag für die EUZ-R soweit senken Überschussanteilsatz. Der EU-Bonus wird jeweils bis zum
bis wieder 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für
als Versicherungsnehmer entfallen. Der ermäßigte Gesamt- die Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.
beitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Die Leistun-
gen aus der EUZ-R verringern sich dabei nach versiche Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
rungsmathematischen Grundsätzen. In diesem Fall haben Sie die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
das Recht, Ihren bisherigen Erwerbsunfähigkeitsschutz durch zu dem EU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
Abschluss eines neuen Vertrags ohne erneute Gesundheits- – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschuss-
prüfung aufrechtzuerhalten. Wir werden Sie hierüber rechtzei- anteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zutei-
tig informieren. Den darauf gerichteten Antrag müssen Sie lung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information hierzu sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhande-
stellen. Sind mehr als sechs Monate nach der erstmaligen nen positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem
Abbuchung des geänderten Beitrags vergangen, erlischt die- Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
ser Anspruch in jedem Fall.
Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich
Verzinsliche Ansammlung angesammelt. Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich
Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Versicherungs-
Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig. leistung der Hauptversicherung verwendet.
Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.
Überschussbeteiligung im Leistungsfall
Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschuss
zu dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versi- verwendungsform folgende Überschussbeteiligung:
cherungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen
Grundüberschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeit- EUZ-B
punkt der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital. Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-B im
Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjah- Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
res vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung, rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.
Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
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angesammelt. schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-
Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-
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nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein- ● eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher
tritt der Erwerbsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des Beitragszahlungsweise der Hauptversicherung oder
Überschusses anteilig. eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher Bei-
tragszahlungsweise der Hauptversicherung (gilt nur für
Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt. die Beitragsbefreiung),
Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte ● eines festen Prozentsatzes der Erwerbsunfähigkeitsren-
Guthaben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der te.
Hauptversicherung verwendet.
Höhe der Kosten
EUZ-R
Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-R im (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos-
Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche- ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem
rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der Produktinformationsblatt entnehmen.
Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt. Anlassbezogene Kosten
Bezugsgröße hierfür ist die EUZ-Rente des vorhergehenden
Versicherungsjahres. (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten
zu entrichten:
Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
EUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis- ● Bei Kündigung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versi-
tungspflicht wird die EUZ-Rente anteilig erhöht. cherung wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % des
Betrags der nicht verbrauchten Beitragsteile (vgl. § 9
Die EUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf Absatz 2), mindestens jedoch 5 % der garantierten jährli-
einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt. chen Erwerbsunfähigkeitsleistung.
Sonstige Kosten
§ 13 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
(6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche
Zusätzlich zu den Kosten der Hauptversicherung werden Kos- Schadenersatzansprüche.
ten für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung erho-
ben.
§ 14 Können die Beiträge angepasst werden?
Abschluss- und Vertriebskosten
Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
(2) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versiche- trag (vgl. § 12 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
rung mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form nach Überschussergebnis verändern. Auf das weitergehende
Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
● eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.
summe für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
Verwaltungskosten § 15 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche
rung?
(3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
Verwaltung Ihres Vertrages. Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
a) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
im beitragspflichtigen Zustand vor Beginn der Rentenzah- Anspruch begründenden Umständen und der Person des
lung mit Verwaltungskosten in Form Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
● eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
Beitragszahlungsweise oder eines festen monatlichen unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
Eurobetrages bei monatlicher Beitragszahlungsweise,
● eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags der
Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung.
1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige
b) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versiche- Versicherungsschutz besteht.
rung im beitragsfreien Zustand vor Beginn der Rentenzah- 2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
lung mit Verwaltungskosten in Form während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
● eines festen jährlichen Eurobetrages. chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
Hauptversicherung).
c) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
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in der Leistungsphase mit Verwaltungskosten in Form
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eines der nachfolgenden Ereignisse verändern:
Besondere Bedingungen für
das Lebensphasenkonzept █
█
Erreichen der Volljährigkeit
Heirat
█ Scheidung
Erhöhung des Versicherungsschutzes █ Geburt eines eigenen Kindes
█ Adoption eines Kindes
Inhaltsverzeichnis █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-
ners
§ 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebenspha- █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
senkonzept? beruflichen Tätigkeit
§ 2 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme
erneute Risikoprüfung erhöhen? einer beruflichen Tätigkeit
§ 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebenspha- █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
senkonzepts auftreten? andauernden Teilzeitverhältnis in eine Vollzeitstelle
§ 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprü- unbefristetes Arbeitsverhältnis
fung möglich? █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-
§ 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute jahresgehalts (ohne variable Gehaltsbestandteile)
Risikoprüfung ausgeschlossen? █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
§ 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschließen? der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen █ Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbstständigen
Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren um insgesamt-
Basisvertrages erhöhen? mindestens 30 % im Vergleich zu dem Kalenderjahr, das dem
§ 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne Dreijahreszeitraum unmittelbar vorausgeht (Erhöhung des
eine erneute Risikoprüfung vornehmen? Versicherungsschutzes nur frühestens im Abstand von drei
§ 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungsleis- Jahren möglich)
tung annehmen? █ Erfolgreiche Ablegung einer Meisterprüfung, Weiterqualifi-
§ 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne erneute Risiko- kation für Handwerker zum Techniker oder zum technischen-
prüfung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Fach- und Betriebswirt
Welche Fristen gelten? █ Erhalt der Prokura
§ 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn die █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit
Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basisvertrag █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-
erfolgt? gung
§ 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu be- █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-
achten? tenversicherung
█ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem
berufsständischem Versorgungswerk
§ 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebens- █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene
phasenkonzept? Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
der beiden versicherten Personen
Mit dem Lebensphasenkonzept können Sie den Versiche- █ Erwerb von eigengenutztem Wohnraum
rungsschutz auf das Leben der versicherten Person(en) ohne █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit
erneute Risikoprüfung in Form von zusätzlichen selbständi- dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
gen Ergänzungsverträgen erhöhen, sofern sich die Lebens- fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien
umstände der versicherten Person(en) durch bestimmte █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
Ereignisse verändern. zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis
bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Pra-
Anstelle eines zusätzlichen selbständigen Ergänzungsvertra- xis bzw. Kanzlei
ges kann auch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes █ Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf
innerhalb des Basisvertrages erfolgen. Hierbei sind die in Lebenszeit
§ 11 beschriebenen Besonderheiten zu beachten. █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe als Beamter
█ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel
Wir behalten uns vor, vor jeder Durchführung der Erhöhung von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft (das
die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Ein- heißt zu einem nicht-öffentlichen oder nicht-staatlichen
kommen zu überprüfen. Unternehmen).
(2) Zusätzlich besteht unabhängig vom Eintritt eines der
§ 2 Wann können Sie ihren Versicherungsschutz ohne genannten Ereignisse einmalig bis zum Ablauf des 5. Versi-
erneute Risikoprüfung erhöhen? cherungsjahres ab Versicherungsbeginn die Möglichkeit, den
Versicherungsschutz aus dem Basisvertrag innerhalb der in
Innerhalb der in den §§ 3-11 genannten Rahmenbedingun-
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diesen Bedingungen festgelegten Grenzen ohne erneute
gen können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, wenn Risikoprüfung zu erhöhen. Soll dabei der Versicherungsschutz
sich die Lebensumstände der versicherten Person(en) durch für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhöht wer-
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den, so gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Die Entschei- § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschlie-
dung über einen Anspruch auf Leistungen aus dem Basisver- ßen?
trag bleibt hiervon unberührt.
(1) Für Ergänzungsverträge können Sie – unabhängig von der
Versicherungsart des Basisvertrages – zwischen folgenden
§ 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebensp
Versicherungen wählen:
hasenkonzepts auftreten?
█ Aufgeschobene Rentenversicherung
Im Rahmen des Lebensphasenkonzepts können folgende █ Aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung
Verträge auftreten (vgl. §§ 6 und 7): █ Fondsgebundene Versicherung
█ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung
Basisvertrag █ Risikolebensversicherung
Als Basisvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Zusatz- █ Kapitalbildende Lebensversicherung
versicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, den Sie im █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder
ersten Schritt des Lebensphasenkonzepts abschließen und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (nur möglich, wenn im
der somit die Grundlage für die weiteren im Rahmen des Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
Lebensphasenkonzepts abschließbaren Verträge bzw. für keits-Rente versichert ist).
Erhöhungen des Versicherungsschutzes innerhalb des Basis- █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nur mög-
vertrages ist. lich, wenn im Basisvertrag eine Erwerbsunfähigkeits- oder
Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
Ergänzungsvertrag
Als Ergänzungsvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Die oben genannten Versicherungen können nur dann von
Zusatzversicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, der im Ihnen als Ergänzungsvertrag ausgewählt werden, soweit sie
Anschluss an einen Basisvertrag im Rahmen des Lebenspha- zum Zeitpunkt der Beantragung der Erhöhung noch von uns
senkonzepts ohne weitere Risikoprüfung zur Erhöhung des im Neugeschäft angeboten werden. Für den Ergänzungsver-
bereits bestehenden Versicherungsschutzes abgeschlossen trag gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbe-
werden kann. dingungen des Ergänzungsvertrages.
§ 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpas- (2) Ein Ergänzungsvertrag kann nicht wieder als Basisvertrag
verwendet werden. Entsprechend werden Erhöhungen im
sung des Versicherungsschutzes ohne erneute
Rahmen des Lebensphasenkonzeptes auch bei den Bezugs-
Gesundheitsprüfung möglich?
größen für spätere Erhöhungen bzw. Ergänzungsverträge
nicht berücksichtigt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versi-
cherungsschutz im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
erhöhen zu können: § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen
Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des
█ Die versicherte(n) Person(en) stimmt (stimmen) der Aus- Basisvertrages erhöhen?
übung des Lebensphasenkonzepts zu, und
█ die versicherte(n) Person(en) hat (haben) bei Wirksam- (1) Eine im Basisvertrag enthaltene Berufsunfähigkeits-
werden der Erhöhung das 50. Lebensjahr nicht vollendet Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi-
█ Die versicherte(n) Person(en) hat (haben) während der cherung kann über einen Ergänzungsvertrag oder durch eine
Laufzeit des Basisvertrags keine Leistungen wegen Änderung des Basisvertrages erhöht werden. Voraussetzung
Berufsunfähigkeit oder teilweiser oder vollständiger für die Erhöhung über einen Ergänzungsvertrag ist, dass auch
Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder wegen des eine Hauptversicherung in dem Ergänzungsvertrag einge-
Verlustes einer Grundfähigkeit erhalten und solche auch schlossen wird. Dieser Ergänzungsvertrag besteht dann aus
nicht beantragt. Dies unabhängig davon, ob die Leistun- einer Hauptversicherung und einer oder mehreren einge-
gen durch uns oder andere Versicherer/Leistungsträger schlossenen Zusatzversicherung(en).
geschuldet oder dort beantragt waren.
Eine Risiko-Zusatzversicherung kann auch dann zusätzlich zu
§ 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute einem Ergänzungsvertrag in Form einer kapitalbildenden
Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn im Basis-
Risikoprüfung ausgeschlossen?
vertrag keine Risiko-Zusatzversicherung enthalten ist. Die
Risiko-Zusatzversicherung kann auch nachträglich in den
Handelt es sich bei den zugrunde gelegten Verträgen um Ver-
Basisvertrag eingeschlossen werden.
sicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw.
Obliegenheitserklärung, so entfällt die Möglichkeit einer Erhö-
(2) Die Risiko-Zusatzversicherung und die Berufsunfähig-
hung ohne erneute Risikoprüfung.
keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
versicherung bilden mit der jeweiligen Hauptversicherung
Nach einer Beitragsfreistellung oder einer Kündigung des
eine Einheit. Eine Zusatzversicherung kann ohne die zugehöri-
Basisvertrags entfällt die Möglichkeit, Erhöhungen des Versi-
ge Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Haupt-
cherungsschutzes im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
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versicherung kann jedoch ohne Zusatzversicherung fortge-
vorzunehmen.
führt werden.
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(3) Ist eine Risiko-Zusatzversicherung in einem Ergänzungs- und mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
vertrag eingeschlossen, so endet sie spätestens mit Ablauf Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
der zugehörigen Hauptversicherung. █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
(4) Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder keits-Zusatzversicherung oder
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in einem Ergän- █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder
zungsvertrag eingeschlossen worden, so endet sie spätes- Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
tens, wenn der Versicherungsschutz aus der zugehörigen █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Auf-
schubzeit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme eines Ergän-
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig- zungsvertrages in Form einer kapitalbildenden Lebensversi-
keits-Zusatzversicherung mit Ablauf der Aufschubzeit. Für die cherung, Fondsgebundenen Versicherung oder Risikolebens-
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Erwerbsun- versicherung auf das 100-fache der aktuellen garantierten
fähigkeits-Zusatzversicherung in dem Ergänzungsvertrag monatlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
erfolgt die Eingruppierung nach dem zum Zeitpunkt der Rente, Rente des Basisvertrages, aber auf nicht weniger als
Antragstellung ausgeübten Beruf; Endalter- und Summenbe- 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belaufen.
grenzungen werden entsprechend übernommen. Bestehende
Verträge bleiben unberührt. (4) Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
Rente im Basisvertrag enthalten, können Sie im Ergänzungs-
vertrag ebenfalls eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
§ 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne higkeits-Rente ohne erneute medizinische Risikoprüfung
eine erneute Risikoprüfung vornehmen? einschließen, die bis zu 100 % der aktuellen garantierten
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente des
(1) Die Höchstlaufzeit eines Ergänzungsvertrages entspricht Basisvertrages beträgt. Dabei darf die jährliche Rente aus
der auf volle Jahre gerundeten Restlaufzeit des Basisvertra- dem Ergänzungsvertrag jedoch maximal 12.000 EUR betra-
ges. gen.
(2) Liegt als Basisvertrag eine Für Berufseinsteiger gilt abweichend: Die jährliche Rente darf
aus dem Ergänzungsvertrag maximal 18.000 EUR betragen.
█ kapitalbildende Lebensversicherung,
█ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und Die jährliche Rente muss in beiden Fällen mindestens
Mindesttodesfallsumme größer als 0 % der Beitragssumme, 300 EUR betragen.
█ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung mit Pre-
miumschutz und Mindesthinterbliebenenguthaben größer als Als Berufseinsteiger gilt die versicherte Person, wenn sie
0 % der Beitragssumme,
█ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest- ● eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich
todesfallsumme ab 4. Versicherungsjahr größer als abgeschlossen hat und
75.000 EUR) oder ● im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit aufnimmt, die
█ Risikolebensversicherung
dieser Berufsausbildung oder diesem Studium ent-
spricht, und
vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme für jeden ein- ● nicht älter als 30 Jahre ist.
zelnen Ergänzungsvertrag auf bis zu 50 % der aktuellen
garantierten Todesfallsumme des Basisvertrages ohne ggf. Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb
eingeschlossener Risiko-Zusatzversicherung aber auf nicht des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die alle bis-
weniger als 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belau- her festgelegten maximalen Erhöhungen die aktuellen garan-
fen. tierten Leistungen des Basisvertrages abzüglich der Leis-
tungsanteile, die auf frühere Erhöhungen im Rahmen des
Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb Lebensphasenkonzeptes zurückzuführen sind.
des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die o. g.
maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten Leistungen Ist der Basisvertrag eine Versicherung auf verbundene Leben
des Basisvertrages abzüglich der Leistungsanteile, die auf und ist darin eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfä-
frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes higkeitsrente eingeschlossen, so kann eine Berufsunfähig-
zurückzuführen sind. keitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungs-
vertrag nur für die Person abgeschlossen werden, die im
(3) Liegt als Basisvertrag eine Basisvertrag gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähig-
keit versichert ist.
█ aufgeschobene Rentenversicherung mit Berufsunfähig-
keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- (5) Soll zu einem Basisvertrag eine Kapitallebensversicherung
versicherung oder mit Risikozusatzversicherung als Ergänzungsvertrag abge-
█ aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung mit
schlossen werden, so gilt im Hinblick auf die Höhe der Todes-
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig- fallsumme Folgendes: Die Gesamttodesfallsumme aus Kapi-
keits-Zusatzversicherung oder
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tallebensversicherung und Risiko-Zusatzversicherung, die
█ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-
den Ergänzungsvertrag bilden, darf bis zu 50 % der Todesfall-
todesfallsumme ab dem 4. Versicherungsjahr bis 75.000 EUR) summe des Basisvertrages (einschließlich einer dort ggf. ent-
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haltenen Risiko-Zusatzversicherung), maximal 50.000 EUR, Für die Summe der garantierten Renten aus allen bei unserem
erreichen. Sie darf 5.000 EUR nicht unterschreiten. Erfolgt der Unternehmen abgeschlossenen Rentenversicherungen ist ab
Einschluss der Risiko-Zusatzversicherung innerhalb des einer unternehmensintern bestimmten Höhe der garantierten
Basisvertrages, gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Renten eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Dabei
werden unterschiedliche Risiken bewertet, wie Langlebigkeit,
(6) Eine planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen Kapitalmarkt und vorzeitige Beendigung. Würden durch eine
(Dynamik) eines Ergänzungsvertrages ist dann möglich, wenn als Ergänzungsvertrag oder durch eine Erhöhung beantragte
auch diese im Basisvertrag vorgesehen ist. Möchten Sie eine Rentenversicherung die garantierten Renten die gültige Gren-
dynamische Anpassung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ze überschreiten, so besteht der Anspruch aus dem Lebens-
(Dynamik im Leistungsfall) in einen Ergänzungsvertrag ein- phasenkonzept nur bis zur Höhe dieser Grenze. Maßgeblich
schließen, so muss eine solche bereits im Basisvertrag enthal- ist dabei die unternehmensintern zum Zeitpunkt der Beantra-
ten sein. Der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung hängt gung des betreffenden Ergänzungsvertrages geltende Gren-
immer zusätzlich von einer wirtschaftlichen und finanziellen ze.
Risikoprüfung durch uns ab.
(7) Die garantierte Gesamttodesfallsumme aller Ergänzungs- § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne Risikoprü-
verträge (inkl. ggf. eingeschlossener Risiko-Zusatzversiche- fung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Wel-
rung), und aller im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes che Fristen gelten?
durchgeführten Erhöhungen innerhalb des Basisvertrages,
die innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden, darf (1) Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
50.000 EUR nicht überschreiten. ohne Risikoprüfung beantragen, weil sich die Lebensumstän-
de der versicherten Person(en) durch eines der in § 2 Abs. 1
beschriebenen Ereignisse geändert haben, so muss uns der
§ 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungs- Antrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des
leistung annehmen? Ereignisses in Textform zugehen. Die Änderung der Lebens-
umstände ist uns nachzuweisen. Als Nachweise gelten bei-
Die Gesamttodesfallsumme aller Verträge (inkl. der Summen spielsweise bei
aus Risiko-Zusatzversicherung) jeder einzelnen versicherten
Person darf 300.000 EUR nicht überschreiten. █ Heirat:
Kopie der Heiratsurkunde
Bei Versicherungen auf verbundene Leben kann für jede der █ Scheidung:
versicherten Personen die volle Todesfallsumme ausge- Kopie des Scheidungsurteils
schöpft werden. █ Geburt eines eigenen Kindes:
Kopie der Geburtsurkunde
Die Summe der garantierten Berufsunfähigkeits- und █ Adoption eines Kindes:
Erwerbsunfähigkeits-Monatsrenten aus allen Verträgen der Kopie der Adoptionsurkunde
versicherten Person bei unserem Unternehmen darf █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-
3.000 EUR inklusive Bonus betragen. ners:
Sterbeurkunde
Abweichend davon gilt bei Beamten in Abhängigkeit von der █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
Besoldungsgruppe eine andere maximale Rentenhöhe; sie beruflichen Tätigkeit:
beträgt höchstens 1.600 EUR. Kopie der Abschlussurkunde, des Kaufmanns- oder Gesellen-
briefes und des Arbeitsvertrages
Für die sogenannte „Karrieregarantie“ gilt eine abweichende █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme
Maximalsumme von 5.000 EUR inklusive Bonus aus allen Ver- einer beruflichen Tätigkeit:
trägen der versicherten Person bei unserem Unternehmen, Kopie der Abschlussurkunde und des Arbeitsvertrages
wenn █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
andauernden Teilzeitverhältnis in eine Vollzeitstelle:
● die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und Kopie des Arbeitsvertrages
Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
Verlustes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der unbefristetes Arbeitsverhältnis:
versicherten Person bei unserem Unternehmen bereits Kopie Arbeitsvertrages
3.000 EUR erreicht hat und █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-
● die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem unbe- jahresgehalts:
fristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und es sich Lohn-/Gehaltsabrechnungen
nicht um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
sowie der gesetzlichen Rentenversicherung:
● sich das Bruttojahresgehalt (ohne variable Gehaltsbe- Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ergänzende Nachweise
standteile) der versicherten Person vertraglich um min- █ Steigerung des Gewinns bei Selbstständigen:
destens 10 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Dabei Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Unterlagen (z.B.
darf die prozentuale Anpassung der versicherten Ren- Gewinn- und Verlustrechnung)
tenleistung die prozentuale Anpassung des Bruttojahres-
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█ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifi-
halts (ohne variable Gehaltsbestandteile) nicht überstei- kation usw.:
gen. Meisterbrief oder Abschlusszeugnis Techniker, technischer
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Fach- und Betriebswirt Begrenzung oder Ablehnung einer Berufsunfähigkeits- oder
█ Erhalt der Prokura: Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungsvertrag oder als
Bescheinigung des Arbeitgebers Erhöhung – unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und
█ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit: der Gesamtrentenleistung aus allen bestehenden und bean-
Kopie der Zulassungsurkunde tragten Versorgungen sowie des ausgeübten Berufes und der
█ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor- zulässigen Höchsteinschlussgrenzen – ist uns vorbehalten.
gung:
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und (3) Ergänzungsverträge bzw. Änderungen innerhalb des
Kopie des neuen Arbeitsvertrages Basisvertrages werden mit Versicherungsbeginn des auf den
█ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren- Eingang der Meldung folgenden Beitragszahlungsabschnitts
tenversicherung: abgeschlossen.
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen
█ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem (4) Nachdem Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
berufsständischem Versorgungswerk: vorgenommen haben, senden wir Ihnen den Versicherungs-
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen schein für den Ergänzungsvertrag bzw. den geänderten Versi-
█ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene cherungsschein oder Nachtrag des Basisvertrages zu.
Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
der beiden versicherten Personen: (5) Die erstmalige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann
Sterbeurkunde frühestens zu Beginn des 2. Versicherungsjahres erfolgen.
█ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum: Dies gilt auch dann, wenn sich die Lebensumstände bereits
Kopie des Kaufvertrages und Nachweis über die Nutzung im Laufe des ersten Versicherungsjahres geändert haben und
█ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit uns dies gemeldet wurde.
dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum:
Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut- (6) Basis- und Ergänzungsvertrag bilden im Rahmen des
zung Lebensphasenkonzepts eine Einheit bzgl. der Risikoprüfung.
█ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR Im Hinblick auf Rücktritt, Vertragsanpassung, Kündigung oder
zur Neugründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) Pra- Anfechtung behalten wir uns daher vor, dies auf sämtliche im
xis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Rahmen des Lebensphasenkonzepts bestehenden Verträge,
Praxis bzw. Kanzlei: zu beziehen.
Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
zung (7) Im Übrigen gelten für jeden abgeschlossenen Ergän-
█ Ernennung zum Beamten: zungsvertrag bzw. jede Erhöhung des Versicherungsschutzes
Ernennungsurkunde innerhalb des Basisvertrages die jeweils zugrunde liegenden
█ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe: Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen
Bezügemitteilung Bedingungen. Für den Basisvertrag vereinbarte Risikozu-
█ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel schläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft: Ergänzungsverträge bzw. Erhöhungen innerhalb des Basis-
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und vertrages im Rahmen des Lebensphasenkonzepts. Die Prämie
Kopie des neuen Arbeitsvertrages für den Ergänzungsvertrag wird aus dem zum Zeitpunkt sei-
nes Abschlusses für den Neuzugang offenen Tarif unter
Wir behalten uns vor, ggf. weitere für einen geeigneten Nach- Berücksichtigung der für den Basisvertrag vereinbarten
weis notwendige Unterlagen von Ihnen zu fordern. Zuschläge, Ausschlüsse und Klauseln ermittelt. Die Prämie für
die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des
Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Basisvertrages errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der
Risikoprüfung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre Vertragsänderung erreichten rechnungsmäßigen Alter der
(§ 2 Abs. 2) beantragen, so können Sie den Antrag frühestens versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich
drei Monate vor der gewünschten Erhöhung des Versiche- vereinbarten Annahmebedingungen unter Berücksichtigung
rungsschutzes einreichen. Der Antrag muss uns in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung für diese dann vor-
vor der gewünschten Erhöhung des Versicherungsschutzes, gesehenen Sterbetafel und des vorgesehenen Rechnungs-
jedoch spätestens bis zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres zinses.
zugehen.
Außerhalb der genannten Fristen können wir einen Antrag auf § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn
Erhöhung des Versicherungsschutzes gem. § 2 Abs. 1 oder die Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basis-
Abs. 2 nur unter dem Vorbehalt einer erneuten Gesundheits- vertrag erfolgt?
prüfung berücksichtigen.
Soll anstelle eines Ergänzungsvertrages die Erhöhung des
(2) Ist in Ihrem Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages erfol-
Erwerbsunfähigkeits-Rente enthalten und möchten Sie diese gen, so sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten:
durch einen Ergänzungsvertrag oder innerhalb des Basisver-
trages erhöhen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Vorlage █ Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
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von Dokumenten zu verlangen, die die Angemessenheit der Risikoprüfung ist nur im Rahmen der beschriebenen Grenzen
Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen belegen, wie etwa zulässig.
einen aktuellen Einkommensnachweis oder Ähnliches. Die █ Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des
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bestehenden Vertrages kann abgelehnt werden, wenn eine
solche Vertragsänderung nicht mehr zulässig ist oder mit
einer Umstellung auf eine neue Sterbetafel und einen neuen
Rechnungszins verbunden ist. In diesem Fall haben Sie
jedoch das Recht einen Ergänzungsvertrag im Rahmen des
Lebensphasenkonzepts abzuschließen.
Wenn Sie vom Lebensphasenkonzept Gebrauch machen,
werden wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen zum Zeit-
punkt der Beantragung informieren.
Zur Beibehaltung eventueller steuerlicher Vergünstigungen
des Basisvertrages auch nach Inanspruchnahme des Lebens-
phasenkonzepts, sind die steuerlichen Rahmenbedingungen
des Basisvertrages zu beachten.
§ 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu
beachten?
(1) Handelt es sich beim Basisvertrag oder Ergänzungsvertrag
um einen steuerlich geförderten Basisrentenvertrag (Schicht
1), bei dem eine ergänzende Absicherung des Eintritts der
Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von
Hinterbliebenen vereinbart wird, ist Folgendes zu beachten:
Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
minderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen
Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der
Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw.
von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % der
Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versicherungs-
nehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. Erhö-
hungen) während der Vertragslaufzeit.
(2) Der Einschluss eines Risikolebensversicherungsvertrages
als Basisvertrag oder als Ergänzungsvertrag zu einem Basis-
rentenvertrag (Schicht 1) ist nicht möglich.
(3) Die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfä-
higkeit sowie der Erwerbsunfähigkeit ist nur dann möglich,
wenn die zugehörigen Versicherungsbedingungen unter der-
selben Zertifizierungsnummer zertifiziert wurden wie die Ver-
sicherungsbedingungen des Basisrentenvertrags (Schicht 1).
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über hinaus hat sich unser Unternehmen auf die
Information zur Verwendung „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
Ihrer Daten Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich-
tet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-
schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso- www.zurich.de/datenschutz abrufen.
nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
Deutzer Allee 1 oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
50679 Köln denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
Telefon: 0221 7715-0 prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
Fax: 0221 7715-7777 wie hoch die Leistung ist.
E-Mail: service@zurich.de
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol- vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
gender Adresse arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
Zurich Gruppe Deutschland Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
Konzerndatenschutz zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
50427 Köln die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
E-Mail: datenschutz@zurich.com rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
beim Betroffenen. für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
teilungen.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
bezogene Daten von Dritten erhalten. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
Beispiele: eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
– Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
ermitteln. rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
– Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön- Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis- von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Dies kann insbesondere erforderlich sein
– Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten
wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
im Leistungsfall kontaktieren zu können. ten von Anwendungen,
– Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin- Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi- der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B.
cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe- Anrede aus dem Antrag),
sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi- – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
ko. und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
– Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf- und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
nahme. – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
– konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach- zern-Revision),
tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des – zu statistischen Zwecken,
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Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht- – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie
setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar-
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– Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre- unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
de aus dem Antrag, bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
– zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken, Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten erforderlichen Umfang.
Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
Mitversicherer (Konsortialpartner)
zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
Versicherten auswirken,
Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
– zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
-beendigung,
führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
– für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf- nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
Vermittler
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
setzlicher Pflichten sind:
Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
– aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven) mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech- Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können angelegenheiten benötigen.
sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-
mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);
ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.
zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
der Anrede aus dem Antrag,
mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
– aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-
Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-
für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach
tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-
Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im
verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
Antrag gewählten Anrede.
Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen, nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen. teilnehmen.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben Externe Dienstleister
nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor- gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
mieren. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
Rückversicherer leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier- Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an Weitere Empfänger
einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
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eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
machen kann. Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör-
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den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach- auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent-
lassverwalter). bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder-
lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden,
Dauer der Datenspeicherung mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
haben und die über sachdienliche Informationen verfügen
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
könnten.
die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für
Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser
Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche
Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem
zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu
Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und
www.besurance-his.de.
Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
Bonitätsauskünfte
Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
zu zehn Jahre. Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
Betroffenenrechte geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter- mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell- der Creditreform zusammen.
ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen-
lesbaren Format zustehen. Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
Widerspruchsrecht dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- wir diese gesondert ein.
bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver- auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter- Datenübermittlung in ein Drittland
essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver-
arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
Verteidigung von Rechtsansprüchen. halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
Beschwerderecht rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den
sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane-
schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten-
Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz-
Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
aufsichtsbehörde ist:
jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations www.zurich.de/datenschutz
freiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44 Aktualisierung der Datenschutzhinweise
40102 Düsseldorf
Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt-
Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
schaft (HIS)
dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder Sie getrennt nach Unternehmen unter:
Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-
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www.zurich.de/datenschutz
tig-tes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur
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Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.
Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.
An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft
Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
Dienstleister Gegenstand der Beauftragung
TDG Tele Dienste GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie)
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
Geldwäscheprävention)
Zurich Kunden Center GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie)
Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
(4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
Dienstleister Gegenstand der Beauftragung
1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
2. Rheinland Versicherungs AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
3. AXA Partners SAS1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
versicherung
4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der
deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
rungsbestätigung)
5. informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS)
6. getolo GmbH1) Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
7. Booking.com Transport Limited1) 2) Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)
Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
Dienstleisterkategorie Gegenstand der Beauftragung
Adress-Dienstleister Aktualisierung von Adressdaten
Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1) Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
Assistance-Dienstleister1) 2) Assistance-Leistungen
Call-Center Telefondienstleistungen
Druckereien Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
Elektronisches Versandmanagement Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy- Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
chiater etc.)1) medizinischen Maßnahmen
Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1) Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
Inkassounternehmen Forderungseinzug
IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2) IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1) Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
Marketingagenturen Marketingaktionen
Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1) Marktforschung, Web-Analyse
Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1) Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
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Rechtsanwaltskanzleien1) Anwaltliche Dienstleistungen
Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
medizinische Leistungen1)
Rückversicherer1) 2) Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen
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Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten Unterstützung in der Schadenbearbeitung
Übersetzer und Dolmetscher Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
Wirtschaftsprüfer Prüfdienstleistungen
Zahlungsdienstleister Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
tenanbieter)
Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
Stand: 01/2025
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