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Insurance broker / Private pension insurance in Germany / Policy wording archive

Zurich fondsgebundene: the policy wording in full

Fondsgebundene Basisrente (Schicht 1) mit lebenslanger Rente ab frühestens 62, wahlweise garantierter Erlebensfallsumme, garantiertem Rentenfaktor mit Günstigerprüfung, Hinterbliebenenrente im Premiumschutz, ohne Kapitalwahlrecht und ohne Rückkaufswert.

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Everything about this policy

What the policy covers: 70 points, each with its clause

Product and guarantees

PointRuleWording (German)Clause
Traditional annuity with guaranteed interest (general account)not addressed
Unit linked annuity (savings invested in funds)yes„Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimmter von Ihnen gewählter Fonds“§ 1 Abs. 1, page 6
Index participation (surplus used for index participation)not addressed
Hybrid product (general account, guarantee fund and free funds combined)yes„dass hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermögen“§ 1 Abs. 1, page 6
Contribution guarantee at pension start (percentage of premiums paid, quoted in text)yes„Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe erreicht.“§ 2 Abs. 2, page 7
Guarantee level selectable and changeable during the termyes„Es ist keine für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme vereinbart.“§ 2 Abs. 2, page 7
Guaranteed technical interest rate on the savings part (rate quoted in text)yes„In der Rentenphase basiert sie auf einer aus der Sterbetafel DAV 2004R gebildeten ... unternehmenseigenen Unisextafel und verwendet einen Rechnungszins in ... Höhe von 0,65 %.“§ 1 Abs. 5, page 7
Pension factor guaranteed at inception (pension per 10,000 euros of fund value)yes„die lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor)“§ 2 Abs. 3, page 8
Insurer may reduce the annuity factor later (trustee clause)not addressed
Best of rule: the better of guaranteed and then current annuity basesyes„Den höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Rentenzahlungszeit.“§ 2 Abs. 3, page 8
Surplus participation and share of valuation reservesyes„Überschüsse, wenn sich der Verlauf der Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten“§ 3 Abs. 1, page 10
Fund switches possible (number of free switches quoted)yes„zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals“§ 16 Abs. 2, page 18
Insurer may replace or close funds without consentyes„werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital“§ 6 Abs. 2, page 13
Expiry management (switch to low risk assets before pension start)yes„einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD“§ 16 Abs. 7, page 18

Pension start and payout

PointRuleWording (German)Clause
Flexible pension start (call period, earlier or later start)yes„Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Möglichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen.“§ 15 Abs. 1, page 18
Earliest pension start (age quoted in text)yes„Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung Ihres 62. Lebensjahres beginnen.“§ 2 Abs. 1, page 7
Latest pension start (age quoted in text)yes„für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren und bis zum maximalen Rentenbeginnalter“§ 15 Abs. 2, page 18
Lump sum option (single payment instead of pension)no„Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht“§ 2 Abs. 9, page 9
Notice period to exercise the lump sum option before pension startnot addressed
Partial lump sum at pension start (rest as pension)not addressed
Guaranteed payment period (pension continues after death until the end of the period)no„Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist nicht möglich.“§ 2 Abs. 8, page 9
Capital refund on death after pension startno„es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen“§ 20 Abs. 2, page 21
Increasing pension in paymentyes„lebenslang in gleichbleibender oder steigender Höhe“§ 2 Abs. 1, page 7
Commutation of very small pensions (threshold in limit or text)yes, up to the sum insured„eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 2“§ 2 Abs. 9, page 9
Care option (higher pension or capital in case of long term care)not addressed
Immediate annuity against a single premiumnot addressed
Unit linked payout phase (fund value stays invested)no„in unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt.“§ 1 Abs. 1, page 6

Death and survivors

PointRuleWording (German)Clause
Death benefit before pension startyes, up to the sum insured„mindestens das Mindesthinterbliebenenguthaben“§ 2 Abs. 5, page 8
Amount of the death benefit (return of premiums, fund value or minimum, quoted)yes„Bezüglich der Höhe des Mindesthinterbliebenenguthabens ist bei Ihrem Vertrag der Premiumschutz vorgesehen.“§ 2 Abs. 5, page 8
Minimum death cover above fund value (for example 101 percent)yes„Hierbei können Sie das Mindesthinterbliebenenguthaben in“§ 2 Abs. 5, page 8
Survivor pension for spouse or partneryes„Renten an den Ehegatten oder an den eingetragenen Lebenspartner zahlen wir lebenslang.“§ 2 Abs. 5, page 8
Orphan pension for dependent childrenyes„Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen“§ 2 Abs. 10, page 9
Joint life annuity (continues to the second person)not addressed
Beneficiary freely designated and changeableno„Die Einräumung eines widerruflichen bzw. unwiderruflichen Bezugsrechtes zugunsten eines Dritten ist nicht möglich.“§ 20 Abs. 1, page 21
Death benefit limited in case of suicide (period quoted)yes„Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.“§ 8 Abs. 1, page 13

Premiums and flexibility

PointRuleWording (German)Clause
Premium holiday or deferral without losing the contractyes„befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36“§ 12 Abs. 2, page 16
Maximum length of the premium holiday (months quoted)yes„befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36“§ 12 Abs. 2, page 16
Premium reduction during the termyes„nur wirksam, wenn der verbleibende Beitrag mindestens“§ 12 Abs. 5, page 16
Making the policy paid upyes„Bei der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben.“§ 12 Abs. 1, page 16
Additional payments possible at any time (limits in text)yes, up to EUR 200„die Zuzahlung beträgt mindestens 200 Euro“§ 10 Abs. 8, page 15
Partial withdrawals before pension startno„es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen“§ 20 Abs. 2, page 21
Indexation: scheduled premium increases without health checkyes„Erhöhung der Leistungen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheitsprüfung“BB Anpassungsversicherung § 1 Abs. 2, page 23
Indexation right lapses after repeated refusalyes„Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen.“BB Anpassungsversicherung § 5 Abs. 2, page 23
Waiver of premium on disability as a rideryes„für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ)“Inhaltsverzeichnis, page 2
Policy loan or advance on the benefitno„nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar“§ 20 Abs. 2, page 21
Change of policyholder possible (for example parent to child)no„Auch die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft ist ausgeschlossen.“§ 20 Abs. 2, page 21

Cancellation, surrender and costs

PointRuleWording (German)Clause
Right of withdrawal after conclusion (period quoted)not addressed
Cancellation by policyholder at any timeyes„Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform kündigen.“§ 13 Abs. 1, page 17
Surrender value on cancellation (calculation described)no„Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswerts besteht nicht.“§ 13 Abs. 2, page 17
Surrender charge on cancellation or paid upnot addressed
Acquisition costs spread over at least five yearsyes„auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt“§ 12 Abs. 2, page 16
Costs stated in the terms or referred to other documents (quoted)yes„Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem Produktinformationsblatt entnehmen.“§ 17 Abs. 4, page 20
Insurer waives ordinary terminationyes„Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung.“§ 9, page 14
Reinstatement after paid up status or holidayyes„Recht auf Wiederinkraftsetzung des Vertrages“§ 12 Abs. 8, page 17
Transfer of the value to another provideryes„auf einen anderen Basisrentenvertrag übertragen“§ 20 Abs. 3, page 21
Benefits not transferable, pledgeable or commutable (basic pension)yes„nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“§ 20 Abs. 2, page 21

Tax framework

PointRuleWording (German)Clause
Certified basic pension (Rürup) under German certification lawyes„Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b“Vorbemerkung, page 6
Certified Riester contract (subsidised pension)not addressed
Austrian premium subsidised pension (section 108g Income Tax Act)not addressed
Minimum lock in before payout (years quoted)not addressed
PIAS (Spanish systematic savings plan) with annuity requirementnot addressed
PPA (Spanish insured pension plan) with guaranteed ratenot addressed
Early access (in Spain after ten years or in exceptional cases)not addressed
Tax favoured lifetime annuity (Spain: insured life annuity)not addressed

Duties and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or pre contractual disclosure for the main coveryes„Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden“§ 9 Abs. 1, page 14
Death benefit limited for war or civil unrestyes„Sind Sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit ... kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere Leistung eingeschränkt.“§ 7 Abs. 2, page 13
Limitation for nuclear, biological or chemical weaponsyes„dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 7 Abs. 3, page 13
Proof of life required for pension paymentsyes„eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben.“§ 18 Abs. 2, page 20
Sustainable investment options namednot addressed
Annual statement on contract value and surplusyes„Sie erhalten von uns regelmäßige Informationen zur ... Wertentwicklung Ihres Vertrages.“§ 21 Abs. 2, page 21

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Distribution
not known

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Verbraucherinformation für Fondsgebundene Versicherungen, Basisversorgung (Schicht 1)
[Seite 1] Verbraucherinformation für Fondsgebundene ­Versicherungen – Basisversorgung (Schicht 1) in der Fassung 07 / 2026 Ihr Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 50427 Köln www.zurich.de 521630852 2607 [Seite 2] Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise  3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung (Schicht 1) 6 Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung in der Fondsgebundenen Versicherung – Basisversorgung (Schicht 1)  23 Allgemeine Steuerhinweise für die Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung (Schicht 1)  25 Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ) – Basisversorgung (Schicht 1) 26 Besondere Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ) – Basisversorgung (Schicht 1) 38 Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept  46 Information zur Verwendung Ihrer Daten  52 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 55 Widerrufsbelehrung (Anlage) 521630852 2607 Seite 2 von 56 [Seite 3] Bundesanstalt für Allgemeine Hinweise Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 53117 Bonn die Rechtsverordnung über die Informationspflichten 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä- bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi- digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati- S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla- onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal- Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben. Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über: besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver- sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö- Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten und der Sitz. Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem Deutzer Allee 1 Sicherungsfonds angehört. 50679 Köln Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486). 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei- Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi- nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe- cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol- stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den anwendbaren Rechts; Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu Leistung des Versicherers. tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Versicherungsnehmer tätig wird. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein- 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt. Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä- mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs- 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege- dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver- Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü- sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso- fung des Preises ermöglichen. nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga- Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche Deutzer Allee 1 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den 50679 Köln Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi- 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati- Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde. onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- 521630852 2607 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich- informationsblatt. keit, sich an folgende Adresse zu wenden: Seite 3 von 56 [Seite 4] 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- trags zugrunde legt. nen Versicherungsbedingungen. Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh- 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die deutschen Rechts aus. Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin- sichtlich des Preises. 17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir Gericht. unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie- Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln. Deutschland Anwendung. 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf 18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit- Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi- geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver- ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs- auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei- nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt- Vertrags zu führen. schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in deutscher Sprache geführt. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs- 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die- über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs- sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag- dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den steller an den Antrag gebunden sein soll. Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt. Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht. nen Versicherungsbedingungen. 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, genannten Aufsichtsbehörde. insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den nen Versicherungsbedingungen. Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider- rufs gegebenenfalls zu zahlen hat. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau- cherinformationen. 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des Vertrages. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe- sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein- schließlich etwaiger Vertragsstrafen. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 521630852 2607 Seite 4 von 56 [Seite 5] Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die Verordnung über Informationspflichten bei Versiche- Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge- rungsverträgen zusätzlich noch über: bundenen Versicherungen). 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in chen Vorschlag. Rechnung gestellt werden. 8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- informationsblatt. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer- 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten. hinweisen. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro- informationsblatt. zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah- lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi- 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili- cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe. der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist). Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- nen Versicherungsbedingungen. informationsblatt. 4. die Rückkaufswerte. Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Bei den Produkten der Basisversorgung behandeln wir die Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete Kündigung bedingungsgemäß als Beitragsfreistellung. Eine Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert ausgezahlt Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht- wird, ist ausgeschlossen. lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversi- 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in cherung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche- anerkannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder einem Anspruch auf Leistungen aus der hier ggf. versicherten prämienreduzierten Versicherung. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen. Bei der Kran- kentagegeldversicherung kann es aufgrund der abweichen- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- den Begriffe zu Deckungslücken kommen. nen Versicherungsbedingungen. 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 521630852 2607 Seite 5 von 56 [Seite 6] § 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Allgemeine Rentenversi­cherung? Versicherungsbedingungen (1) Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist an der Wert­ ent­wicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) unmittel- für die Fondsgebundene Versicherung bar betei­ligt, soweit sie nicht in Form von Rentenauszahlun- – Basisversorgung (Schicht 1) gen abgerufen worden ist. Abweichend gilt bei Fondsgebun- denen Rentenversiche­rungen mit einer für die Verrentung zur Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsumme, dass hier auch Beitragsteile in unserem sonstigen Vermögen, d. h. mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie in nicht fondsgebundener Form, angelegt werden. Der Anla- als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. gestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwie- Gleichzeitig sind Sie versicherte Person und Beitragszahler. gend in Wertpapieren angelegt und in Antei­leinheiten aufge- Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversiche- teilt. Die Wertpapiere sind Fondsanteile bestimm­ter von Ihnen rung als kapitalgedeckte Altersversorgung gemäß § 10 gewählter Fonds, die innerhalb des Anlagestocks getrennt Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b, Doppel­buchstabe aa, des Ein- geführt werden. Die zurzeit zur Auswahl stehenden Fonds kommensteuergesetzes (EStG). sind im Versicherungsschein genannt. Soweit die Leistung abgeru­fen wird, wird der entsprechende Anteil dem Anlage- Inhaltsverzeichnis stock ent­nommen und in unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt. § 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Renten­ (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht versiche­rung? vorher­sehbar und daher nicht garantiert. § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsan- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? teile der von Ihnen gewählten Fonds einen Wertzuwachs zu § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung der Wertminde­rung. Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanla- stehen? gerisiko tragen. Insbesondere bei Fonds, die nicht auf Euro § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz lauten (Fremdwährungs­fonds), können darüber hinaus bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage § 8 Was gilt bei Selbsttötung? beeinflussen. Bei einer guten Fondsentwick­lung wird die für § 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? die Verrentung zur Verfügung stehende Erlebens­fallsumme § 10 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? höher sein als bei einer weniger guten Fondsentwick­lung. § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht- Falls mit uns keine für die Verrentung zur Verfügung stehen­de zeitig zahlen? garantierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde, kann bei § 12 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei sehr schlechten Kursverläufen eine nur sehr geringe oder kei- stellen? ne Leistung resultieren. Im Todesfall ist immer das für die Hin- § 13 Wann können Sie die Versicherung kündigen und terbliebenenrente zur Verfügung stehende vereinbarte welche Leistungen erbringen wir? Mindesthinter­bliebenenguthaben garantiert (vgl. § 2 Absatz § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre 5). Fondsge­bundene Rentenversicherung in eine kon- ventionelle Ren­tenversicherung umwandeln? (4) Das Guthaben Ihrer Rentenversicherung ist die Summe § 15 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre aus Fonds-Deckungskapital und Garantie-Deckungskapital. Fondsge­bundene Rentenversicherung verlängern? Das Fonds-Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf § 16 Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage ändern? Ihre Rentenversi­cherung entfallenden Fondsanteile der § 17 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? Fonds. Das Garantie-Deckungskapital ist das Guthaben, das § 18 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs­ sich aus den Beitragsteilen ergibt, die zur Bildung einer ggf. leistung verlangt wird? vereinbarten für die Verrentung zur Verfügung stehenden § 19 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? garantierten Erlebensfallsumme verwen­det worden sind. § 20 Wer erhält die Versicherungsleistung? § 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah- Den Wert des Fonds-Deckungskapitals Ihrer Versicherung ren? ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer § 22 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl. Versicherungs­verhältnis beziehen? § 2 Absatz 12) von der Kapitalanlagegesellschaft veröffent- § 23 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in lichten Rücknahmepreis der von Ihnen gewählten Fonds mul- das Ausland? tipliziert wird. Bei Fremdwährungsfonds (z. B. auf US-$) wer- § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? den die Rück­nahmepreise am Bewertungsstichtag ebenfalls § 25 Wo ist der Gerichtsstand? in Euro umgerech­net. § 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? § 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs- Vertrag auswirken? 521630852 2607 schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf § 28 Wie können Sie sich beschweren? einer aus der Sterbetafel DAV 1994T gebildeten unterneh- menseigenen Unisexta­fel und verwendet einen Rechnungs- Seite 6 von 56 [Seite 7] zins in Höhe von 1,00 %. In der Rentenphase basiert sie auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Abrufs begrenzt. Bei einer aus der Sterbetafel DAV 2004R gebildeten unterneh- Abruf der Leistung werden die garantierten Leistungen nach menseigenen Unisextafel und verwendet einen Rechnungs- den anerkann­ten Regeln der Versicherungsmathematik redu- zins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die Sterbe- ziert tafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen bezeich­net. (2) Bei Vertragsabschluss kann zwischen einer reinen Fonds- anlage und einer für die Verrentung zur Verfügung stehenden In der beitragsfreien Verfügungsphase bleiben die ggf. garantier­ten Erlebensfallsumme gewählt werden. Unter verein­barten garantierten Leistungen auf dem Stand am Ende bestimmten Voraussetzungen können Sie im Vertragsverlauf der Grund­phase. die für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme vollständig abwählen und somit in die rei- ne Fondsanlage wechseln. § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? Reine Fondsanlage Altersrente Es ist keine für die Verrentung zur Verfügung stehende garan- (1) Erleben Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Per- tierte Erlebensfallsumme vereinbart. Ihr Guthaben wird aus- son den im Versicherungsschein dokumentierten Rentenbe- schließlich in fondsgebundener Form angelegt. ginn (Abruf­termin) – bei Einschluss einer Verfügungsphase den spätestmögli­chen Rentenbeginn (spätestmöglicher Für die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Abruftermin) –, zahlen wir Ihnen die aus dem Guthaben nach Erlebens­fallsumme versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente – ohne Berücksichtigung der Über­schussbeteiligung im Ren- Wir garantieren Ihnen, dass das Guthaben zum Rentenbeginn tenbezug – lebenslang in gleichbleibender oder steigender mindestens die im Versicherungsschein dokumentierte Höhe Höhe aus. Falls eine für die Verrentung zur Verfü­gung stehen- er­reicht. Dieses garantierte Guthaben zum Rentenbeginn de garantierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde, ist das bezeichnen wir auch als „garantierte Erlebensfallsumme“. Sie Guthaben mindestens so hoch wie die für die Verrentung vor- errechnet sich bei Vertragsabschluss wie folgt: gesehene vereinbarte garantierte Erlebensfallsumme. ● bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung als Rentenzahlungen dürfen frühestens mit Vollendung Ihres 62. Prozent­satz multipliziert mit der Summe der insgesamt Le­bensjahres beginnen. Die Rente zahlen wir jeweils monat- bis zum Ren­tenbeginn – bei Einschluss einer Verfü- lich an den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Der Termin der gungsphase zum frü­hestmöglichen Rentenbeginn – zu ersten Rentenzahlung ist im Versicherungsschein dokumen- zahlenden Beiträge ohne Bei­träge für eventuell einge- tiert. schlossene Zusatzversicherungen ● bei Versicherungen mit Einmalbeitrag als Prozentsatz Verfügungsphase multipli­ziert mit dem zu zahlenden Einmalbeitrag. Wir sehen für Ihren Vertrag im Regelfall eine Verfügungspha- Bei dynamischen Anpassungen, in der Verfügungsphase und se vor, sie ist jedoch nicht obligatorisch. Bei Einschluss gelten bei Vertragsänderungen wird die für die Verrentung vorgese- die folgenden Regelungen: hene garantierte Erlebensfallsumme angepasst. Hierbei wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, die zur Verrentung zur ● Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme im Ver- Per­sönlichen Vorschlag und Versicherungsschein ange- hältnis von neuer zu alter Beitragssumme erhöht. Soweit diese gebenen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätest- Erhöhung in der verbleibenden Restlaufzeit versicherungs- möglicher Renten­beginn). Sie beginnt jedoch nicht vor technisch nicht darstellbar ist, wird die zur Verrentung zur Ver- Vollendung des 62. Le­bensjahres. fügung stehende garantierte Erlebensfallsumme auf den ● Während der Verfügungsphase können Sie zu jedem höchstmöglichen Wert angehoben. Gegebenenfalls ist zur Monats­ersten die Rente ganz oder teilweise auf Basis Sicherstellung der Garantie eine Umschich­tung von Fonds- des dann vor­handenen Guthabens ohne die ansonsten Deckungskapital in Garantie-Deckungskapital erforderlich. bei vorzeitiger Ver­tragsauflösung üblichen Nachteile abrufen. Mit dem vollständi­gen Abruf der Rente beenden Wenn Sie eine für die Verrentung zur Verfügung stehende Sie die Verfügungsphase. Im Fal­le eines teilweisen garantierte Erlebensfallsumme vereinbart haben, können Sie Abrufs können Sie den verbleibenden Teil der Rente zu einen Wechsel in die reine Fondsanlage beantragen. Das hier- einem späteren Termin erneut ganz oder teilwei­se abru- für erforderliche Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfü- fen. gung. Wir werden dem Wechsel zustimmen, wenn ● Soweit Sie während der Verfügungsphase die Rente nicht abrufen, wird das am spätestmöglichen Abruftermin ● noch kein Garantie-Deckungskapital in Ihrem Vertrag vorhande­ne Guthaben verrentet. vorhanden ist oder ● Sie haben zudem die Möglichkeit, während der ● der Wechsel während einer vereinbarten Verfügungs- Verfügungs­phase zu jedem Monatsersten zu entschei- phase erfolgt. den, ob Sie den Ver­trag unverändert, mit verminderten Beiträgen oder beitrags­frei fortführen wollen. 521630852 2607 In anderen Fällen werden wir Ihren Antrag prüfen und behal- ten uns das Recht vor, ihn abzulehnen. Die abrufbaren Beträge sind auf die Höhe des Guthabens Seite 7 von 56 [Seite 8] Ein Wechsel in die reine Fondsanlage ist nur zu Beitragsfällig- mensetzung aus­gleichen zu können. keitsterminen, bei beitragsfreien Verträgen zu jedem Monats- ersten, möglich. Der Antrag auf Wechsel in die reine Fondsan- Sofern Ihnen bei Vertragsabschluss eine lebenslange monat- lage muss uns bis 7 Tage vor dem Monatsersten, zu dem der liche garantierte Rente in absoluter Höhe genannt worden ist, Wechsel gewünscht ist, zugegangen sein. gilt für die Ermittlung der Rente darüber hinaus folgendes: wir berechnen die Rente, die sich, wie in den vorhergehenden Der Wechsel in die reine Fondsanlage ist mit der vollständi- Sätzen beschrieben, aus den höheren der beiden Rentenfak- gen Umschichtung des Garantie-Deckungskapitals in Fonds- toren ergibt. Diese Rente vergleichen wir mit der Ihnen Deckungskapital verbunden. Falls in mehrere Fonds angelegt genannten lebenslangen monatlichen garantierten Rente in wird, erfolgt die Verteilung in dem für die Aufteilung der Anla- absoluter Höhe. Die höhere Rente wird Ihnen garantiert gebeiträge vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting) (vgl. § 5 (Grundrente). Absatz 1). Als Bewertungsstichtag für die Fondsanteile gilt dabei der Börsentag, der dem Termin des Wechsels unmittel- (4) Wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben, können Sie bar vorangeht. den Rentenbeginn vorverlegen. In diesem Fall muss uns Ihre entspre­chende Willenserklärung spätestens einen Monat vor Mit dem Wechsel in die reine Fondsanlage entfallen die für dem ge­wünschten Rentenbeginn zugegangen sein. Haben die Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebens- Sie zu diesem Vertrag eine ergänzende Berufs- oder Erwerbs- fall-summe (vgl. § 2 Absatz 2 unter der Überschrift „Für die unfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist ein vor- Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall- zeitiger Abruf der Rentenzahlung aus diesem Vertrag nur summe“) sowie die lebenslange monatliche garantierte Rente möglich, wenn Sie zu die­sem Zeitpunkt nicht berufs- oder in absoluter Höhe (vgl. § 2 Absatz 3). Mit dem Verzicht auf die- erwerbsunfähig sind. se garantierten Leistungen nimmt der Vertrag zukünftig an der Wertentwicklung der gewählten Fondsanlage teil. Damit Bei Vorverlegung des Rentenbeginns wird Ihre Rente aus entfällt für die Zeit vor Rentenbeginn die Beteiligung an den dem vorhandenen Guthaben und einem garantierten Renten- Bewertungsreserven und die zukünftige Zuteilung von Über- faktor gebildet, der für das vorgezogene Rentenbeginnalter schüssen aus Zinsgewinnen (Grundüberschussanteil, vgl. § 3 nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Absatz 4). Bereits zugeteilte Überschüsse sowie der neu berechnet wird. Die Berechnung dieses garantierten Ren- Anspruch auf gegebenenfalls entstehen-de Schlussüber- tenfaktors erfolgt auf Basis der Sterbetafel und des Rech- schüsse bleiben unberührt. nungszinses, die in § 1 Absatz 5 festgelegt sind. Die Sätze 3 bis 8 in Absatz 3 gelten entsprechend. Ein erneuter Einschluss der für die Verrentung zur Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsumme ist nicht möglich. Hinterbliebenenleistung (3) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers vor dem Abruf der vollstän­digen Leistung wird das zum Zeitpunkt des Todes vor- ● die lebenslange garantierte monatliche Rente je handene Guthaben, mindestens das Mindesthinterbliebenen- 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor) und guthaben zuzüg­lich des anteiligen Schlussüberschusses (vgl. ● eine lebenslange monatliche garantierte Rente in absolu- § 3 Absatz 5) für die Hinterbliebenenleistung in Form einer ter Höhe – sofern zum Rentenbeginn eine für die Verren- gleichbleibenden oder steigenden Rente an den Hinterblie- tung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall- benen gezahlt. Die Rente wird aus einem zum Zeitpunkt des summe mit uns vereinbart worden ist. Bei dynamischen Todes ggf. noch vorhandenen Hinter­bliebenenguthaben (vgl. Anpassungen und in der Verfügungsphase kann sich Absatz 6) ermittelt. diese le­benslange monatliche garantierte Rente noch erhöhen. Renten an den Ehegatten oder an den eingetragenen Lebens­partner zahlen wir lebenslang. Renten an Kinder, für Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert. Bei die der Versi­cherungsnehmer Anspruch auf Kindergeld oder Renten­beginn stellen wir diesem garantierten Rentenfaktor auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat, zahlen wir einen weite­ren Rentenfaktor gegenüber. Den höheren der längstens für den Zeit­raum, in dem der Rentenberechtigte die beiden Rentenfakto­ren garantieren wir Ihnen für die Renten- Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne zahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Rentenfak- des § 32 EStG erfüllt. tors werden angewendet: Bezüglich der Höhe des Mindesthinterbliebenenguthabens ● die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber- ist bei Ihrem Vertrag der Premiumschutz vorgesehen. gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun- gen; Hierbei können Sie das Mindesthinterbliebenenguthaben in ● die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba- Pro­zent der insgesamt bis zum Rentenbeginn – bei Ein- ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs; schluss einer Verfügungsphase zum spätestmöglichen Ren- ● das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu- tenbeginn – zu zahlen­den Beiträge (Beitragssumme) festle- schlag des Vertragsbeginns. gen. Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei Ver­tragsabschluss genannten garantierten Rentenfak- Haben Sie einen Prozentsatz Null gewählt, so ist kein 521630852 2607 tors zugrun­de gelegte Geschlechterzusammensetzung. Mindesthin­terbliebenenguthaben vereinbart. In diesem Fall Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient, erfolgt bei Tod vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbe- Verschie­bungen der tatsächlichen Geschlechterzusam- ginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase vor dem spä- Seite 8 von 56 [Seite 9] testmöglichen Rentenbeginn – die Verrentung des Gutha- verlangen. Wir sind allerdings berechtigt, zu Rentenbeginn bens zuzüglich des anteiligen Schluss­überschusses. Die eine sog. Kleinbetragsrente im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 2 Verrentung errechnet sich nach versicherungsmathemati- Satz 3 i. V. m. § 93 Absatz 3 Satz 2 und 3 Einkommensteuer- schen Grundsätzen unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt gesetz (EStG) abzufinden. Dabei sind bei der Berechnung des Todes geltenden Rechnungsgrundlagen. dieses Betrags alle Basisrentenverträge insgesamt zu berück- sichtigen, die Sie bei unserem Unternehmen abgeschlossen Beim Modell Premiumschutz können Sie eine Absenkung des haben. Einen Abzug nach § 169 Absatz 5 Versicherungsver- Pro­zentsatzes des Mindesthinterbliebenenguthabens bean- tragsgesetz (VVG) nehmen wir nicht vor. Mit der Abfindung tragen. Sie kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere endet der Vertrag. wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel oder einen neuen Rechnungs­zins verbunden wäre oder gesetzli- Hinterbliebene che Rahmenbedingungen entgegenstehen würden. (10) Hinterbliebene im Sinne des § 10 EStG Absatz 1 sind: Durch die Änderung des Mindesthinterbliebenenguthabens werden sich die Ihnen garantierten Leistungen ändern. Die a) der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des geänderten Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungs- Steu­erpflichtigen und schein mit. b) die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat. Der Bei Vertragsänderungen, dynamischen Erhöhungen oder bei Anspruch auf Wai­senrente darf längstens für den Zeit- teil­weisem Abruf von Leistungen im Rahmen der Verfügungs- raum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Vor- phase wird die Beitragssumme und somit das für die Verren- aussetzungen für die Berücksichti­gung als Kind im Sin- tung zur Verfügung stehende Mindesthinterbliebenengutha- ne des § 32 EStG erfüllt. ben entspre­chend angepasst. Kinder gemäß Buchstabe b) erwerben nur dann einen (6) Ist für eine bestimmte Dauer der Rentenzahlungszeit ein Anspruch, wenn eine Person des vorhergehenden Ranges Hinter­bliebenenschutz vereinbart, so wird bei Tod während (Buchstabe a)) nicht vorhanden ist oder bei Vertragsab- der Renten­zahlungszeit – solange die Dauer des Hinterblie- schluss bzw. noch zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers benenschutzes in der Rentenzahlungszeit noch nicht abge- auf ihr Recht verzichtet hat. laufen ist – der Barwert der verbleibenden Renten in Form einer Rente an den Hinterbliebenen gezahlt. Absatz 5 Satz 3 Mehrere Berechtigte im gleichen Rang erhalten gleiche Antei- gilt entsprechend. le. Es ist eine Aufteilung der Versicherungsleistung innerhalb des vorge­nannten Personenkreises möglich. Eine Bezugs- Die für den Hinterbliebenenschutz in der Rentenzahlungszeit rechtsverfügung außerhalb dieses Personenkreises ist nicht ver­einbarte Dauer kann auf Ihren Antrag hin vor Rentenbe- zulässig. ginn redu­ziert werden. Sie können den Antrag frühestens fünf Monate vor dem Abruf der Leistung stellen. Die geänderten Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, verfällt ein gegebe- Werte teilen wir Ihnen dann mit. nenfalls vorhandenes Guthaben zugunsten der Versicherten- gemeinschaft und der Vertrag erlischt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird mit den zum Zeit- punkt der Verrentung von uns verwendeten Rechnungs- Bewertungsstichtag grundlagen nach den anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik berechnet. (11) Bei Rentenbeginn legen wir der Ermittlung des Euro- Wertes des Guthabens den Bewertungsstichtag am Ende des Übertragung auf einen Basisrentenvertrag des Ehegatten letzten Versi­cherungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert oder des eingetragenen Lebenspartners dieses Stichtages werden die Fondsanteile veräußert. Die ers- (7) Ist bei Tod des Versicherungsnehmers der Ehegatte oder te Rentenzahlung ist 14 Tage nach Beendigung der Renten- der eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebener benannt, versicherung fällig. Endet die Rentenversicherung durch Tod, so kann dieser beantragen, dass wir das vorhandene Gutha- wird der Bewertungsstichtag her­angezogen, der der Meldung ben auf einen neuen oder bereits auf seinen Namen beste- des Todesfalls unmittelbar vorange­gangen ist (vgl. Absatz 12). henden Basisrentenver­trag bei uns oder einem anderen Anbieter übertragen. Stimmen wir dem zu, setzt die Übertra- (12) Als Bewertungsstichtage gelten zurzeit die Börsentage, gung auf einen anderen Anbieter voraus, dass dieser uns die dem 1. und dem 15. Tag eines Monats vorausgehen. gegenüber bestätigt, dass der Vertrag die Anforderungen an einen Basisrentenvertrag erfüllt, sowie dass die Wider- Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden spruchsfrist für den anderen Basisrentenvertrag abgelaufen Absiche­rung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver- ist. Mit vollständiger Übertragung des Guthabens durch uns minderten Er­werbsfähigkeit oder von Hinterbliebenen endet der Versicherungsvertrag. (13) Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit Rentengarantiezeit oder von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % (8) Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist nicht mög- der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versiche- lich. rungsnehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. 521630852 2607 Erhöhungen) während der Vertrags­laufzeit. Abfindung von Kleinbetragsrenten (9) Eine einmalige Leistung statt der Renten können Sie nicht Seite 9 von 56 [Seite 10] § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? rungsjahr zuge­sagt. Überschussermittlung Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver- (1) Um die zugesagten Versicherungsleistungen sicherzustel- wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung, len, sind die vereinbarten Beiträge zur Fondsgebundenen soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile Rentenversiche­rung vorsichtig kalkuliert. entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver- Vor Abruf der Rentenzahlung entstehen neben der Werterhö- luste aus den überschussberechtig­ten Verträgen, die auf all- hung der Fondsanteile und der Bildung neuer Fondsanteile gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, nach § 3 Absatz 3 Überschüsse, wenn sich der Verlauf der oder – sofern die Rechnungsgrundlagen auf­grund einer Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten, als wir bei unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Beitragskalkulation angenommen haben. Falls eine für die der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhö­hung Verrentung zur Verfügung stehende garantierte Erlebensfall- der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1). summe vereinbart wurde (vgl. § 2 Absatz 2), bilden wir hierfür Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Rückstellungen. Nach Rentenbeginn bilden wir ebenfalls Rückstellungen, um die in der Rentenzahlungs­zeit anfallen- Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist den Leistungen zu gewährleisten. Die zur Deckung der Rück- die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften stellung erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen gemeint. Die Bezug­nahmen erstrecken sich auch auf die die- Kapitalerträge. Aus diesen Kapitalerträgen werden die zuge- se in der Zukunft ersetzen­de Vorschriften. sagten Leistungen erbracht sowie die Kosten für die Verwal- tung des Vertrages gedeckt. Je größer die Erträge aus den Sofern zum Rentenbeginn (noch) eine für die Verrentung zur Kapitalanlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso Verfügung stehende garantierte Erlebensfallsumme verein- größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie bart ist, können Sie zusätzlich eine Beteiligung an den und die anderen Versi­cherungsnehmer gemäß § 153 des Ver- Bewertungs­reserven erhalten. Bewertungsreserven entste- sicherungsvertragsgesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt hen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert kann z. B. eine ungünstige Entwick­lung des Kapitalmarktes liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen oder eine steigende Lebenserwartung durch eine dann zu bil- sind. Die Bewertungsre­serven sorgen für Sicherheit und die- dende Rückstellung auch zu einer Reduzierung oder vollstän- nen dazu, kurzfristige Aus­schläge an den Kapitalmärkten aus- digem Entfallen der Überschüsse führen. zugleichen. Sie können auch Null betragen. An vorhandenen Bewertungsreserven beteiligen wir Sie nach den jeweils gel- Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des tenden versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Versi­cherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge- Bestimmungen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine hälfti- setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun- ge Beteiligung vor. gen. (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup- Beteiligung an den Überschüssen pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung gehört Ihre Versi­cherung zum Gewinnverband 109 in der Bestands- (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund- gruppe 31. Jede einzelne Versicherung innerhalb dieses sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsge- Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen der setzes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 erlassenen Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse entfallen. Die Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand auf Vorschlag Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsaufsicht des verantwortlichen Aktuars unter Beach­tung der maßge- überwacht. Den bei günstiger Ent­wicklung der Sterblichkeit benden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festge- und der Kosten auf die Versicherungs­nehmer entfallenden legt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Mittel für die- Überschuss ordnen wir einzelnen Bestands­gruppen zu und se Überschussanteile werden den Überschüssen des stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrücker­stattung Geschäfts­jahres oder der RfB entnommen. In einzelnen Versi- (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch cherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versicherungs- direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen jahr, kann eine Zutei­lung von Überschüssen entfallen, sofern kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili- dies sachlich gerechtfertigt ist. gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der Laufende Überschussbeteiligung Beträge, die für die zugesagten Leistungen benötigt werden. (4) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen Überschuss­beteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden zugewiesen werden. Dies kann in folgenden Formen gesche- (Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG). Einen so ermit- hen: telten Überschuss für die Versiche­rungsnehmer ordnen wir den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit █  Grundüberschussanteil er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die vor Rentenbeginn Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Ren- Bezugsgröße ist vor Abruf der Rentenzahlung das zum Zeit- tenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungszeit punkt der Zuteilung überschussberechtigte Garantie- 521630852 2607 werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente Deckungskapital (vgl. § 1 Absatz 4). Es berechnet sich monat- reser­viert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe lich aus dem am Ende des Vormonats vorhandenen der hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versiche- Garantie-Deckungskapital der Versi­cherung, das mit dem Seite 10 von 56 [Seite 11] Rechnungszins um einen Monat abgezinst wird. Falls zuge- dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber- wiesen, wird der Grundüberschussanteil monatlich gutge- schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur schrieben. jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach Beitragsüberschussanteil █  den Maßgaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In vor Rentenbeginn diesem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüber- Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit schussbeteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Laufende Beiträge der ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei werden diesbezüglich anders behandelt als Einmalbeiträge Anwendung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2 und Zuzahlungen. Falls zugewiesen, wird der Beitragsüber- beschrie­ben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha- schussanteil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutge- ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven schrieben. ergibt, ist dabei nicht möglich. Zusatzüberschussanteil █  Beteiligung an den Bewertungsreserven vor Rentenbeginn Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko- (6) Dazu wird zum einen am Ende eines Kalenderjahres im beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der Rahmen der Festlegung der Überschussbeteiligung für die im Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben. Folgejahr durch Ablauf oder Tod endenden Verträge die Höhe eines Teils der fällig werdenden Bewertungsreserven nach Grundüberschussanteil █  einem verursachungs­orientierten Verfahren festgelegt und nach Rentenbeginn den Verträgen als Schluss­zahlung rechnerisch zugeordnet Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können (deklarierte Beteiligung an den Bewertungsreserven). Die die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende deklarierte Beteiligung an den Bewer­tungsreserven bemisst Überschussbeteili­gung in Form einer zusätzlichen Rente (vgl. sich in Prozent des Garantie-Deckungskapitals. Absatz 8) erhalten, wenn Überschüsse zugewiesen werden. Zum anderen werden im Zusammenhang mit der Beendigung Schlussüberschussbeteiligung des Vertrages die insgesamt vorhandenen Bewertungsreser- (5) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol- ven ermit­telt. Anschließend werden diese nach einem genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der verursachungsorien­tierten Verfahren anteilig Ihrem Vertrag Schlussüberschuss jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Null zugeordnet. Der für diese Ermittlung maßgebliche Stichtag betragen. Der festge­setzte Schlussüberschuss ist jeweils für wird jährlich für das Folgejahr festgelegt und im Geschäftsbe- ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfallen. richt veröffentlicht. Er liegt nicht länger als drei Monate vor Beendigung des Vertrages. Der vorgesehene Schlussüberschuss wird konventionell, also nicht in Fondsanteilen des oder der von Ihnen gewählten Sie erhalten als Schlusszahlung zur Beteiligung an den Fonds, geführt. Er wird monatlich fortgeschrieben und dabei Bewertungs­reserven den gesetzlich vorgesehenen Anteil von anteilig mit einem für das Geschäftsjahr deklarierten Zinssatz derzeit 50 % des m Zusammenhang mit der Beendigung verzinst. Die Erhöhung des Schlussüberschusses berechnet ermittelten Betrages. Min­destens erhalten Sie aber die dekla- sich monatlich in Prozent des Fondsguthabens und zusätzlich rierte Beteiligung an den Be­wertungsreserven. Bewertungs- bei Vereinbarung einer für die Verrentung zur Verfügung ste- reserven können auch vollständig entfallen. Neben Tod vor henden garantierten Erlebensfallsumme in Prozent des dem Rentenbeginn sowie Ablauf ist der Übergang in den Garantie-Deckungskapitals. Rentenbezug maßgeblicher Zeitpunkt für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Vor Rentenbeginn: Bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenbeginn wird Die Schlusszahlung wird zur Erhöhung der Rente verwendet. der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der Die zusätzliche Rente wird durch Anwendung des in § 2 abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt. Absatz 3 und 4 beschriebenen Rentenfaktors ermittelt. Nach Rentenbeginn: Darüber hinaus beteiligen wir Sie während der Rentenzah- Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol- lungszeit nach einem verursachungsorientierten Verfahren an gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu den Bewer­tungsreserven. Bewertungsreserven können auch Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der vollständig entfallen. Derzeit sieht das Gesetz eine hälftige erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten Beteiligung vor. Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten- beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung kön- den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla- nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsre- rierten Schlussüberschussbeteili­gung. Der zweite Wert ergibt serven ganz oder teilweise entfällt. sich aus der Anwendung der zum Zeitpunkt des Rentenbe- ginns im Rentenneugeschäft des Unterneh­mens angewende- Überschussverwendung ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) (7) Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich Renten­leistung jeweils anteilig in Fondsanteilen der von Ihnen 521630852 2607 der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für die- gewählten Fonds umgewandelt und Ihrer Fondsgebundenen sen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteiligung. Rentenversiche­rung gutgeschrieben. Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in Seite 11 von 56 [Seite 12] (8) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? der nachfolgenden Überschussverwendungsformen: (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag Bonus-PLUS-Rente abgeschlos­sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über- vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente der Versicherung. Aller­dings entfällt unsere Leistungspflicht eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss bei nicht rechtzeitiger Bei­tragszahlung (vgl. § 10 Absätze 2 zu bilden. Der verblei­bende Teil der zugeteilten Überschüsse und 3 sowie § 11). wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö- hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten- (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein- zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die Überschussbe- bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1 teiligung, so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche nicht berührt. Erhöhung der Gesamtrente haben; unter Umstän­den kann diese auch ganz ausbleiben. Ist eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforderlich, kann es vorkommen, § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? dass auch die Höhe der Zusatzrente betroffen ist und diese sinkt. Die Gesam­trente wird jedoch nicht unter die aus dem (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von bei Rentenbeginn vorhandenen Guthaben gebildete Rente Kosten (vgl. § 17) und zur Sicherstellung einer für die Verren- sinken. tung zur Verfügung stehenden garantierten Erlebensfallsum- me be­stimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu und Bonusrente rechnen sie in Fondsanteile der von Ihnen gewählten Fonds Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur um. Als Bewer­tungsstichtag gilt zurzeit der erste Börsentag Erhö­hung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente des Monats. Haben Sie sich entschieden, dass die zur Anlage erfolgt frü­hestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert bestimmten Teile der Beiträge (Anlagebeiträge) in mehreren oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde Fonds angelegt werden soll, erfolgt die Aufteilung der Anla- gelegte Überschussbe­teiligung, so hat dies Auswirkungen auf gebeiträge in dem vereinbarten Verhältnis (Beitragssplitting). die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse In Ihrem Vertrag können Sie gleich­zeitig bis zu zehn Fonds zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung. halten bzw. besparen. Garantie-PLUS-Rente Die Verwaltungskosten (vgl. § 17) und die zur Deckung des Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über- Todes­fallrisikos bestimmten Risikobeiträge werden nach den schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente anerkann­ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss und monatlich dem Fonds-Deckungskapital entnommen. Dies zu bilden. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung der kann bei ungünstiger Entwicklung der Werte der Fondsanteile Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so dazu führen, dass das Fonds-Deckungskapital vor Beginn der ändert sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Über- Rentenzahlung aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die schuss. Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital Für alle Überschussverwendungsformen während der entnommen. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinwei- Rentenzah­lungszeit gilt: sen. Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur- den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein Setzt sich Ihr Fonds-Deckungskapital aus Fondsanteilen Versiche­rungsjahr zugesagt. mehrerer Fonds zusammen, so entnehmen wir die Verwal- tungskosten (vgl. § 17) und die Risikobeiträge anteilig. Wahl der Überschussverwendungsform Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver­ (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der wen­dungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier Wertentwick­lung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwer- Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren- benden Fondsantei­le ergibt sich durch die Teilung des anzu- tenbezug auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange- legenden Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis der botene Überschuss­verwendungsform umstellen. Wir werden Fondsanteile der gewählten Fonds. Ein Ausgabeaufschlag Sie zu gegebener Zeit informieren. wird nicht erhoben. Bei Fremdwäh­rungsfonds (z. B. US-$) ergibt sich der Rücknahmepreis, indem der Rücknahmepreis Ergänzender Hinweis in Euro umgerechnet wird. (9) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen, (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver­ resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs- mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden zeiten. Das bedeu­tet, dass die vorhandenen Rückstellungen Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren- des jewei­ligen Fondsanteils. Bei ausschüttenden Fonds tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über- erwerben wir mit den ausgeschütteten Erträgen Anteile des schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie- gleichen Fonds, die wir unverzüglich im Verhältnis des zum ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende Ausschüttungszeitpunkt vor­handenen Fonds-Deckungskapi- 521630852 2607 Überschussanteile und Schlussüberschussanteile) zur Bil- tals Ihrem Vertrag anteilig gut­schreiben. dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer- den. Garantierte Renten bleiben davon unberührt. Seite 12 von 56 [Seite 13] § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfü- Deckungskapitals, werden wir es ebenfalls in den von uns gung stehen? gewählten Fonds umschich­ten. Sie haben weiterhin gemäß § 16 die Möglichkeit, Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt (1) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr zu ändern. zur Verfügung steht, weil Sowohl die Änderung der Anlage der künftigen Beiträge als ● die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen auch die Umschichtung des vorhandenen Fonds-Deckungs- be­schränkt, aussetzt oder endgültig einstellt, kapitals führen wir kostenfrei durch. ● die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Antei- len beschränkt oder aussetzt, (5) Für die Anlage von Zuzahlungen und von Überschüssen, ● gesetzliche Regelungen oder sonstige Maßnahmen die vereinbarungsgemäß in Anteile von Investmentfonds getroffen werden, die wir nicht beeinflussen können und angelegt werden sollen, gelten diese Regelungen entspre- die einer Beschränkung, Aussetzung oder endgültigen chend. Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen gleichkommen, § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein- satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? werden wir künftige Beiträge nicht mehr in dem Fonds anle- gen. In diesen Fällen kann bei Leistung der Rücknahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesell- Ursa­che der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, schaft zurückgeben können. In einem solchen Fall bieten wir wenn Sie in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder an, die Anteileinheiten auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen. bei inneren Unru­hen gestorben sind. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden wir den Wert der Anteileinheiten anhand des aktuellen Preises einer Börse (2) Sind Sie in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- oder sonstigen Verwertungsplattform ermit­teln, an der die hang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere Anteileinheiten gehandelt werden. Der Preis kann aufgrund Leistung einge­schränkt. In diesem Fall vermindert sich eine der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile auch erheblich für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung auf den geringer sein als der zuletzt von der Fondsgesellschaft Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Gut- gestellte Rücknahmepreis. haben zuzüglich anteiligem Schlussüberschuss erbringen können. (2) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr zur Verfügung steht, weil Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn Sie in unmittelba­rem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegeri- ● die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds auflöst oder schen Ereignis­sen gestorben sind, denen Sie während eines ● die Laufzeit eines Fonds mit festem Laufzeitende abge- Aufenthaltes außer­halb der Bundesrepublik Deutschland aus- laufen ist, gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt waren. werden wir das vorhandene Fonds-Deckungskapital (3) In folgenden Fällen vermindert sich eine für den Todesfall umschichten und künftige Beiträge nicht mehr in dem betrof- ver­einbarte Hinterbliebenenleistung auf den Betrag, den wir fenen Fonds anle­gen. aus dem für den Todestag berechneten Guthaben zuzüglich anteiligem Schlussüberschuss erbringen können: Sie sterben (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen in Ihrem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit enthaltenen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt, wer­den wir künftige Beiträge in dem durch die Zusammenle- ● dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen gung entstandenen Fonds anlegen, wenn sich die Risikoklas- oder chemischen Waffen oder se und die Anlagepolitik nicht wesentlich ändern und der ● dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset- andere Fonds be­reits in unserer Fondspalette verfügbar ist. zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Liegen diese Vorausset­zungen nicht vor, werden wir das vor- Stoffen. handene Fonds-Deckungskapital umschichten und die künfti- ge Beitragsanlage (in Fonds) vor Abruf der Leistung ändern. Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet ge­wesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu (4) Wenn einer der Sachverhalte des Absatzes 1 Satz 1, des gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn Absat­zes 2 oder des Absatzes 3 Satz 2 eintritt, werden wir Sie Sie in unmittel­barem oder mittelbarem Zusammenhang mit zeitnah darüber informieren, welcher Fonds für die Anlage der kriegerischen Ereig­nissen sterben, denen Sie während eines künftigen Beiträge sowie für die Umschichtung des vorhan- Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus- denen Fonds-Deckungskapitals zur Verfügung steht. Aus gesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt waren. unserer Fondspalette wählen wir einen Fonds, der dem von Ihnen gewählten Fonds so weit wie möglich entspricht. Sie § 8 Was gilt bei Selbsttötung? haben die Möglichkeit, sich inner­halb von vier Wochen für einen anderen Fonds aus unserer aktuel­len Fondspalette zu (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den entscheiden. Bis zur Änderung der Fondsanlage werden wir Todes­fall vereinbarte Hinterbliebenenleistung, wenn seit 521630852 2607 die künftigen Beiträge in den von uns gewählten Fonds anle- Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind. gen. Nennen Sie uns innerhalb der Frist keinen anderen Fonds für die Umschichtung des vorhandenen Fonds- Seite 13 von 56 [Seite 14] (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres- wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, wir eine für den Todesfall vereinbarte Hinterbliebenenleistung geschlossen hät­ten. nur bis zur Höhe des Betrags, den wir aus dem für den Todes- tag berechneten Gut­haben zuzüglich anteiligem Schlussüber- (6) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der schuss erbringen können. Etwaige Beitragsrückstände wer- Kündi­gung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12). den wir abziehen. § 2 Absätze 5 bis 10 gelten entsprechend. Rückwirkende Vertragsanpassung Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter (7) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist, besteht Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, Versicherungs­schutz.. aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung der Vertragsbestand­teil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vor- Versiche­rung erweitert wird oder die Versicherung wiederher- vertraglicher Anzei­gepflichten verzichten wir auf das Recht gestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geän- den Vertrag anzupassen. derten oder wieder­hergestellten Teils neu. (8) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für § 9 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist- Vorvertragliche Anzeigepflicht los kündigen. Diese Kündigung wirkt wie eine Beitragsfreistel- lung. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs- (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen recht hinweisen. darauf, dass Sie vor Vertragsabschluss alle in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor- Ausübung unserer Rechte tet haben (vorvertragli­che Anzeigepflicht). Das gilt insbeson- dere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren (9) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwer- gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie den. durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet­zung hingewiesen haben. Wir müssen Rücktritt unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von (2) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche­ der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend rungs­schutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung richtig ange­geben worden sind, können wir vom Vertrag unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich nachträglich weitere Umstän­de innerhalb eines Monats nach noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger deren Kenntniserlangung angeben. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachge­wiesen wird, dass wir den (10) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, gung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den wenn auch zu anderen Bedingungen, ge­schlossen hätten. nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- ge kannten. (3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles (11) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungs- uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig fall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Fest- auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die stellung des Ver­sicherungsfalles noch für die Feststellung Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt beträgt die oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Frist zehn Jahre. Haben Sie die Anzeigepflicht arglis­tig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Anfechtung Kündigung (12) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt (4) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet- auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor- zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz den ist. Absatz 5 gilt entsprechend. Im Falle einer Anfechtung noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver- sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Im Falle unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung. 521630852 2607 (13) Die Absätze 1 bis 12 gelten bei einer unsere Leistungs- (5) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen pflicht erweiternden Änderung oder einer Wiederherstellung Seite 14 von 56 [Seite 15] der Ver­sicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 11 (6) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versi- Ihre Kosten. cherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. (7) Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Text­form mit uns erforderlich. Erklärungsempfänger (8) Sie haben vor Rentenbeginn das Recht, freiwillige Zuzah- (14) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftli- lungen zu leisten: che Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt ● bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung zu jedem haben, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Bei­tragszahlungstermin nach Versicherungsbeginn, Entgegen­nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. ● bei Verträgen mit Einmalbeitrag oder bei Verträgen in bei­tragsfreiem Zustand zu jedem Monatsersten nach Versiche­rungsbeginn. § 10 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen: (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach ● die Zuzahlung beträgt mindestens 200 Euro, Vereinba­rung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder ● die Zuzahlungen eines Kalenderjahres dürfen zusammen durch laufende Beiträge (monatlich oder jährlich) in Euro für mit den für dieses Kalenderjahr vereinbarten Beiträgen jede Versicherungspe­riode entrichten. Versicherungsperiode die nach § 10 Absatz 3 EStG berücksichtigungsfähigen kann je nach Vereinbarung ein Monat oder ein Jahr sein. Zur Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen nicht über- Beitragszahlung verpflichtet sind Sie als Versicherungsneh- steigen. mer und versicherte Person. Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten an Sie können eine Änderung der Beitragszahlungsweise bean- (vgl. § 17). Das Verhältnis zwischen Zuzahlung und tragen. Der Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw. Abschluss- und Ver­triebskosten für die Zuzahlung entspricht zukünftigen Zahlungsweise ab. Die Versicherungsperiode dabei dem Verhältnis zwischen Beitragssumme und ändert sich dement­sprechend. Durch eine Änderung der Bei- Abschluss- und Vertriebskosten, wie sie Ihnen vor Vertrags- tragszahlungsweise können sich die Ihnen genannten garan- abschluss mitgeteilt worden sind. Sie werden einmalig mit der tierten Leistungen ändern. Die geänderten Werte teilen wir eingehenden Zuzahlung verrechnet. Im Übrigen gilt für die Ihnen dann im Versicherungsschein mit. Verwendung der Zuzahlung § 5. (2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist Bei Verträgen mit Premiumschutz, bei denen der Prozentsatz unver­züglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch des Mindesttodesfallschutzes mehr als 100 % beträgt, behal- nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein ten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung mit angegebenen Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträ- Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen ge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi- Risikobeiträgen vor. cherungsperiode fällig. Die Erhöhung der Leistungen errechnet sich aus Ihrem am (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis Zuzah­lungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter, der zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annahme- Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags bedingungen. Hierbei werden grundsätzlich die Rechnungs- von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen- grundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss des Ver- dem Fall als rechtzeitig: trages verwendet haben. Gelten zum Zeitpunkt einer Zuzahlung andere Rechnungsgrundlagen für neu abzuschlie- ● Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden ßende vergleichbare Verträge, so können wir auch diese und Rechnungsgrundlagen zugrunde legen. Wir werden Sie infor- ● Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- mieren, wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss sprochen. zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen anwenden. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht (9) Bei Fondsgebundenen Rentenversicherungen mit laufen- einzie­hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn der Beitragszahlung können Sie auch eine Erhöhung der zu sie unverzüg­lich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. zahlenden Beiträge beantragen. Diese Erhöhung innerhalb Haben Sie zu ver­treten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein- des bestehenden Vertrages kann jedoch abgelehnt werden, gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung wenn sie mit der Um­stellung auf neue Rechnungsgrundlagen außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. verbunden wäre oder gesetzlichen Rahmenbedingungen ent- gegenstehen würden. Ist ein Mindesthinterbliebenengutha- (4) Die laufenden Beiträge und Zuzahlungen können nur im ben vereinbart, behalten wir uns das Recht einer erneuten SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie Gesundheitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. Risikos in den künftigen Risikobeiträgen vor. 521630852 2607 (5) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitragsrück­stände verrechnen. Seite 15 von 56 [Seite 16] § 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht § 12 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei recht­zeitig zahlen? stel­len? Einlösungsbeitrag Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Ein­ (1) Sie können bei laufender Beitragszahlung jederzeit zum lösungsbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform ver- die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir langen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen befreit zu werden (Beitragsfreistellung). Bei der Beitragsfrei- wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten stellung wird kein Abzug erhoben. haben. Eine Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert ausge- (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des zahlt wird, ist ausgeschlossen. Erklären Sie die Kündigung, Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis- behandeln wir diese als Beitragsfreistellung. tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei­lung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im (2) Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beitragsfrei- Versiche­rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam stellung wird nach den anerkannten Regeln der Versiche- gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch beste- rungsmathematik das Mindest­hinterbliebenenguthaben und hen, wenn Sie uns nach­weisen, dass Sie das Ausbleiben der – falls eine für die Verrentung zur Verfügung stehende garan- Zahlung nicht zu vertreten haben. tierte Erlebensfallsumme vereinbart wurde – die für die Ver- rentung vorgesehene garantierte Er­lebensfallsumme nach Folgebeitrag den anerkannten Regeln der Versicherungs­mathematik her- abgesetzt. Mindestens steht für die Bildung der beitragsfrei- (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, en Leistungen jedoch der Zeitwert bzw. der Betrag des den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger rechtzeitig zahlen, so erhalten Sie von uns eine Mahnung in Vertei­lung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von min- Höchstzillmersät­ze angesetzten Abschluss- und Vertriebs- destens zwei Wochen. Sind Sie nach Ablauf dieser Frist mit kosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Rückständige der Zahlung in Verzug, so haben Sie für Versicherungsfälle, Beiträge werden verrechnet. die nach Ablauf dieser Frist ein­treten, keinen Versicherungs- schutz, wenn wir Sie in der Mahnung auf diese Rechtsfolgen Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine hingewiesen haben. befriste­te Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36 Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten Wenn Sie mit einem Folgebeitrag nach Ablauf der Ihnen Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen im Ver- Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Das Mindesthinterbliebe- zug sind, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündi- nenguthaben und – falls eine für die Verrentung zur Verfü- gung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist gung stehende garantierte Erlebens­fallsumme vereinbart aussprechen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Fristab- wurde – die für die Verrentung vorgesehene garantierte Erle- lauf wirksam, wenn bensfallsumme werden für den Zeitpunkt des Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wiederauf­nahme ● wir Sie in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen der Beitragszahlung nach den anerkannten Regeln der Versi- haben cherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werden auf und Basis der Veränderung der Beitragszahlung angepasst. ● Sie bei Fristablauf mit der Zahlung noch in Verzug sind. Rückständi­ge Beiträge werden verrechnet. Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kün- (3) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien digung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 12). Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um rück- ständige Beiträge. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie (4) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der ● die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17 oder, Absatz 2) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags- ● falls die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungs- freien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen frist verbunden war, innerhalb eines Monats nach Ablauf nicht unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge für der Zah­lungsfrist nachholen. die Bildung einer bei­tragsfreien Rente zur Verfügung. Nähe- re Informationen zur bei­tragsfreien Rente und ihrer Höhe Jedoch besteht kein Versicherungsschutz für einen zwi- können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen. schenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall. (5) Haben Sie eine teilweise Befreiung von der Beitragszah- Falls Sie einen Folgebeitrag nicht zahlen können, bieten wir lungspflicht beantragt (Beitragsreduzierung), so ist der Antrag Ihnen umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung. Sie kön- nur wirksam, wenn der verbleibende Beitrag mindestens 521630852 2607 nen sich jederzeit an uns oder Ihre Beraterin oder Ihren Bera- 120 EUR jährlich beträgt. Ist dies nicht der Fall, so stellen wir ter wenden, um die verschiedenen Möglichkeiten zu bespre- den Vertrag vollständig beitragsfrei. chen. Seite 16 von 56 [Seite 17] (6) Die zur Deckung des Todesfallrisikos und der Verwaltungs- Leistungen nach den aner­kannten Regeln der Versicherungs- kosten (vgl. § 17) bestimmten Beiträge entnehmen wir dem mathematik herabsetzen, wenn Sie nicht innerhalb eines Fonds-Deckungskapital. Dies kann – bei ungünstiger Ent- Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausstehenden Bei- wicklung der Werte der Fondsanteile – dazu führen, dass das träge nachzahlen. Fonds-Deckungskapital vor Ablauf der vereinbarten Versiche- rungsdauer aufgebraucht ist. In diesem Fall werden die Ver- Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem waltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos Stundungs­angebot, das wir Ihnen unterbreiten. Der Anspruch bestimmten Risikobeiträge dem Garantie-Deckungskapital besteht einmal, je überschrittener zehn Jahre Beitragszah- entnommen. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinwei- lungsdauer ein weiteres Mal. sen. Beitragsrückzahlung § 13 Wann können Sie die Versicherung kündigen und (7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. welche Leistungen erbringen wir? Wiederinkraftsetzung Kündigung (8) Ist der Vertrag unbefristet beitragsfrei gestellt, haben Sie (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin- Ver­sicherungsperiode in Textform kündigen. Nach dem Ren- kraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bishe- tenbeginn können Sie nicht mehr kündigen. rigen Rechnungsgrundlagen: Keine Auszahlung eines Rückkaufswertes bei Kündigung ● Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll- ständig gezahlt. (2) Bei Kündigung wandelt sich der Vertrag in einen beitrags- ● Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von freien Vertrag mit herabgesetzter Rente um. Für die Bemes- 36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistel- sung der herabgesetzten beitragsfreien Rente gilt § 12. Eine lung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Ver- Versicherung gegen Einmalbeitrag wird unverändert fortge- trag ein Premi­umschutz mit einem Faktor größer als 100 führt. Ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswerts (vgl. § 2 Absatz 5) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähig- besteht nicht. keits-Zusatzversicherung ein­geschlossen und wird das Recht auf Wiederinkraftsetzung nach 12 Monaten uns (3) In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der gegenüber geltend gemacht, behalten wir uns das Recht Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 17 einer erneuten Gesundheitsprüfung vor. Absatz 2) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitrags- freien Rente vorhanden. Auch in den Folgejahren erreichen Gleiches gilt auch, wenn eine befristete Beitragsfreistellung die Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Rente nicht gemäß Absatz 2 vor Erreichen der vereinbarten Dauer been- unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Nähere Infor- det werden soll. mationen zur beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen. Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden kön- Keine Beitragsrückzahlung nen. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Ver­sicherungsmathematik nur dann herabsetzen, (4) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die ausste­henden Beiträge nachzahlen. § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Das Recht auf Wiederinkraftsetzung besteht darüber hinaus Fondsgebundene Rentenversicherung in eine nur, sofern es die rechtlichen Bestimmungen der Basisversor- konventio­nelle Rentenversicherung umwandeln? gung zulas­sen. (1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung, Beitragsstundung soweit gesetzlich zulässig, vor Rentenbeginn in eine konventi- onelle Ren­tenversicherung – Basisversorgung umwandeln. (9) Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben Dies müssen Sie mit einer Frist von einem Monat zum Schluss Sie, sofern die rechtlichen Bestimmungen der Basisversorgung einer jeden Versiche­rungsperiode in Textform bei uns bean- es zulas­sen, unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf tragen. Die Umwandlung ist frühestens zum Ende des ersten eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten bei vollem Ver- Versicherungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur mög- sicherungsschutz: lich, sofern wir zum gewünschten Um­wandlungszeitpunkt eine konventionelle Rentenversicherung im Neugeschäft ● Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll- anbieten. ständig gezahlt. ● Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des (2) Wir behalten uns vor Durchführung der Umwandlung das An­spruchs nicht gekündigt. Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor. (3) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise 521630852 2607 Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge erfolgt unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem und die Höhe Ihres Beitrags unverändert. Die Leistungen Betrag am Ende des Stundungszeitraumes. Wir werden die berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versiche- Seite 17 von 56 [Seite 18] rungsmathematik auf Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir die Preisfest­setzung ist der auf den Antragseingang folgende das Guthaben zum Umstel­lungstermin zugrunde. dritte Arbeitstag am Sitz der Zurich Deutscher Herold Lebens- versicherung AG. Dies gilt sowohl für die Wertermittlung des zu übertragenden als auch des zu erwerbenden Fonds. Fällt § 15 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre dieser Stichtag auf einen Tag, für den die Kapitalanlagegesell- Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern? schaft für einen der betroffenen Fonds keinen Preis veröffent- licht, wird für diesen Fonds der Preis des vorhergehenden (1) Bei Einschluss der Verfügungsphase haben Sie die Mög- Handelstages verwendet. Dies gilt nicht, wenn ein Fondspreis lichkeit, den tatsächlichen Rentenbeginn flexibel zu wählen. aus einem der in § 6 Absatz 1 genannten Gründe nicht veröf- So können Sie im Rahmen der flexiblen Verfügungsphase den fentlicht wird. Insoweit werden wir den beantragten Fonds­ Rentenbeginn bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn hin- wechsel nicht durchführen und Sie darüber informieren. ausschieben. Immobilien­fonds sind bis auf weiteres grundsätzlich vom Fondswechsel ausge­schlossen. (2) Zusätzlich können Sie bis einen Monat vor dem vereinbar- ten (spätestmöglichen) Rentenbeginn in Textform verlangen, Im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewe- dass die Versicherung einmalig für einen Zeitraum von höchs- gung oder Ausfall von Referenzkursen) oder besonderen tens 10 Jahren und bis zum maximalen Rentenbeginnalter, Umständen im Bereich der Fondsgesellschaft oder bei uns (z. welches wir im Neugeschäft jeweils anbieten, beitragsfrei ver- B. Systemausfall, Telefonstörung) können wir die Ausführung längert wird, sofern Sie den vereinbarten Rentenbeginn erle- Ihres Auftrages auf den nächstmöglichen Bewertungsstich- ben. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucherin- tag, zu dem ein geeigneter Preis ermittelt wird, verschieben. formation enthaltenen Steuerhinweise. (6) Bei Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) blei- Bei einer Verlängerung ändern sich die Leistungen. Sie wer- ben die Höhe des Beitrags und die ursprünglich vereinbarte den nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Verlänge- Versiche­rungs- und Beitragszahlungsdauer unverändert. Eine rung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Die geänderten Änderung der künftigen Beitragsanlage (in Fonds) ist jeweils Leistungen teilen wir Ihnen dann mit. zur Beitragsfälligkeit möglich und bezieht sich auf alle folgen- den Beitragsfälligkeiten. Nach Änderung der Beitragsanlage (3) Zusatzversicherungen sind von dieser Verlängerung aus­ in Fonds werden auch die erwirtschafteten Überschüsse nach geschlossen. Sie enden zum ursprünglich vorgesehenen dem von Ihnen gewählten neuen Aufteilungsverhältnis ange- Ablaufter­min. legt. Bei beitragsfrei gestellten Verträgen bleibt das zuletzt für die Beitragsanlage gewählte Aufteilungsverhältnis für die Aufteilung der Überschüsse maßgeb­lich. Sie können jederzeit § 16 Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage mit uns ein anderes Aufteilungsverhältnis vereinbaren. ändern? Ablaufmanagement bei individueller Fondsanlage (1) Sie können zwischen „individueller Fondsanlage“ und „gemanagter Fondsanlage“ wählen und Ihre Wahl im Ver- (7) Im Rahmen der individuellen Fondsanlage können Sie zur tragsverlauf ändern. Redu­zierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs- Individuelle Fondsanlage phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn durch Erklä- rung in Textform das Ablaufma­nagement aktivieren. Dieses (2) Ist „individuelle Fondsanlage“ vereinbart, haben Sie bis sieht eine Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals in zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung einen Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinseinkommen LD, des Fonds-Deckungskapitals oder Änderung der künftigen vor. Zur Erreichung eines gleichmäßigen, kontinuier­lichen Beitragsanlage (in Fonds) für die Folgebeiträge. Übergangs wird monatlich ein der monatlichen Restlaufzeit bis zum Rentenbeginn (bei Einschluss einer Verfügungsphase (3) Ein Ausgabeaufschlag für die Änderung der Fondsanlage vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn) entsprechender wird nicht erhoben. Bruchteil der jeweiligen Fondsanteile umgeschichtet. Ab Beginn des Ablauf­managements fließen die weiteren Spar- (4) Über die für eine Umschichtung des Fonds-Deckungska- beiträge, die in fondsgebundener Form angelegt werden, aus- pitals zur Verfügung stehenden Fonds informieren wir Sie in schließlich einem Rentenfonds, derzeit DWS ESG Zinsein- der „Information zur Wertentwicklung“. Insgesamt können Sie kommen LD, zu. gleichzeitig bis zu 10 Fonds in Ihrem Vertrag halten und besparen, wobei es keinen Mindestbeitrag je Fonds gibt. Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jahre vor Dabei können Sie aus einer breiten Fondspalette auswählen. dem Rentenbeginn auf die Möglichkeit der Aktivierung des Ablauf­managements in der „Information zur Wertentwicklung“ (5) Bei Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals wird das hinweisen. vorhan­dene Fonds-Deckungskapital Ihrer Fondsgebundenen Rentenversi­cherung ganz oder teilweise in einen oder mehre- Für das Ablaufmanagement werden weder Gebühren noch re andere von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds Ausga­beaufschläge erhoben. Es besteht für Sie jederzeit zum übertragen. Monatsende die Möglichkeit, durch Erklärung in Textform das 521630852 2607 Ablaufmanage­ment zu deaktivieren bzw. wieder zu aktivieren. Ihren Antrag auf Umschichtung von Fonds-Deckungskapital Nach einer Deak­tivierung können Sie Ihre künftige Beitrags- führen wir wie nachfolgend beschrieben durch: Stichtag für anlage (in Fonds) neu bestimmen (vgl. Absatz 6). Seite 18 von 56 [Seite 19] Rebalancing Reduzierung von Kursrisiken innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs- (8) Sie können eine automatische Umschichtung des Fonds- phase vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – durch Deckungskapitals (Rebalancing) mit uns vereinbaren, sofern Erklärung in Textform das Ablaufmanagement aktivieren. Sie mehr als einen Fonds besparen. Durch die Vereinbarung des „Ablaufmanagements bei Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds ver- gemanagter Fondsanlage“ in Ihrem Vertrag beauftragen Sie ändert sich laufend die Gewichtung des Guthabens der uns, für Sie die Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals Fonds zueinander. Mit dem Rebalancing wird das Fonds- vorzunehmen. Wir schichten aus Depotgrundmodellen mit Deckungskapital in dem Verhältnis neu aufgeteilt, das Sie für höherer Aktienquote jeweils in ein Modell mit geringerer die künftige Anlage der Beiträge und Überschüsse in Fonds Aktienquote um. Wir legen in Abhängigkeit von der individuell zuletzt mit uns vereinbart haben. Dies geschieht jeweils zum verbleibenden Restlaufzeit Ihres Vertrages die Umschich- Beginn eines Versicherungsjah­res. Bewertungsstichtag ist tungstermine fest. Der Umschichtungsalgorithmus wird in dabei der Börsentag, der dem Beginn des Versicherungsjah- Abstimmung mit einem Anlagegremium nach eigenem Ermes- res unmittelbar vorangeht. Im Fonds-Deckungskapital enthal- sen bestimmt und kann ohne Ihre vorherige Zustimmung tene Anteile solcher Fonds, die mit ihren Beiträgen vereinba- angepasst werden. Ab Beginn des Ablaufmanagements flie- rungsgemäß nicht mehr bespart werden, sind nach ßen weitere Sparbeiträge und/oder Zuzahlungen, die in fonds- Durchführung des Rebalancing im Fonds-Deckungskapital gebundener Form angelegt werden, ausschließlich in das im nicht mehr enthalten. Das Rebalancing wird auch bei bei- Rahmen der Umschichtung dann gewählte Depotgrundmo- tragsfreien Verträgen durchgeführt. Es wird dabei das vor der dell mit niedrigerer Aktienquote. Beitragsfreistel­lung für die Anlage der Beiträge und Über- schüsse mit uns verein­barte Aufteilungsverhältnis zu Grunde ­ er Prozess der Umschichtung erfolgt bei Vornahme von D gelegt. Sie können jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungs- mehreren Umschichtungen schrittweise und laufzeitkonform verhältnis vereinbaren. bis das Modell mit der geringsten Aktienquote erreicht wurde. Wurde das Depotgrundmodell mit der geringsten Aktienquote Sie können – auch bei beitragsfreien Verträgen – das Reba- erreicht, ergibt sich durch das Ablaufmanagement keine Ver- lancing jederzeit ein­schließen oder beenden. Dies geschieht änderung mehr. Umschichtungen finden nur statt, wenn zum durch einseitige Erklärung, die uns gegenüber abzugeben ist. Umschichtungstermin der Wechsel in ein Depotgrundmodell Es gelten dabei die in Absatz 11 genannten Fristen. Das mit geringerer Aktienquote als das derzeit gewählte vorgese- Rebalancing endet hen ist. Wir werden Sie jährlich während der letzten zehn Jah- re vor dem Rentenbeginn in der „Information zur Wertentwick- ● mit Beginn eines vereinbarten Ablaufmanagements, lung“ auf die Möglichkeit der Aktivierung des­bei gemanagter ● mit Beginn der Rentenzahlung sowie Fondsanlage hinweisen. ● bei von Ihnen veranlasster Umschichtung des Fonds- Deckungskapitals (vgl. Absatz 2). Für das Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage werden weder Gebühren noch Ausgabeaufschläge erhoben. Weder für das Rebalancing noch für dessen Ein- und Aus- Es besteht für Sie jederzeit zum Monatsende die Möglichkeit, schluss werden Gebühren erhoben. durch Erklärung in Textform, das Ablaufmanagement zu deak- tivieren und in ein anderes Depotgrundmodell oder in die indi- Gemanagte Fondsanlage viduelle Fondsanlage zu wechseln. Alternativ können Sie das Ablaufmanagement auch unterbrechen und später wieder (9) Durch die Vereinbarung „gemanagte Fondsanlage“ in reaktivieren. Ihrem Vertrag beauftragen Sie uns, für Sie die Umschichtung des Fonds-Deckungskapitals und die Änderung der künftigen Fristen Beitragsanlage (in Fonds) Ihrer Versicherung unter Einschal- (11) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages gemäß tung eines Anlagegre­miums vorzunehmen. der Absätze 6, 7, 8, 9 oder 10 sicherzustellen, muss Ihr Auf- trag bei uns spätestens drei Tage vor dem letzten Arbeitstag Das Anlagegremium ist beauftragt, nach eigenem Ermessen des jeweiligen Monats eingehen. Bei späterem Auftragsein- und ohne Ihre vorherige Zustimmung im Rahmen des von gang können wir die Ausführung Ihres Auftrages um einen Ihnen gewähl­ten Depotgrundmodells Empfehlungen zur Monat verschieben. Fondszusammensetzung und zur Beitragsaufteilung zu ertei- len. Das vorhandene Fondsver­mögen wird dann von uns ent- sprechend den Empfehlungen des Anlagegremiums umge- § 17 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? schichtet. (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich Den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage können Sie – um Abschluss- und Vertriebskosten (Absatz 2), Verwaltungs- unter Angabe des bzw. der gewünschten Fonds – zum jeweili- kosten (Absatz 3) und anlassbezogene Kosten (Absatz 5). Die gen Mo­natsende durch Erklärung in Textform gegenüber der Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten Zurich Deut­scher Herold Lebensversicherung AG kündigen. haben wir in den Beitrag einkalkuliert und müssen von Ihnen Sie wechseln dann in die individuelle Fondsanlage. daher nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von Ihnen zusätz­lich zum Beitrag zu entrichten. 521630852 2607 Ablaufmanagement bei gemanagter Fondsanlage Die Kosten für eine eingeschlossene Zusatzversicherung fin- (10) Im Rahmen der gemanagten Fondsanlage können Sie zur den Sie in den Besonderen Bedingungen für diese Zusatzver- Seite 19 von 56 [Seite 20] sicherung. ● eines festen monatlichen Eurobetrages ● eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags für Abschluss- und Vertriebskosten die Fondsgebundene Rentenversicherung ● eines festen Prozentsatzes jeder Zuzahlung (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- ● eines festen jährlichen Prozentsatzes des gebildeten sondere Abschlussprovisionen. Außerdem umfassen die Kapitals. Abschluss- und Vertriebskosten z. B. die Kosten für Antrags- prüfung und Ausferti­gung der Vertragsunterlagen, Sachauf- b) Wir belasten Ihren Vertrag im beitragsfreien Zustand vor wendungen, die im Zusam­menhang mit der Antragsbearbei- Beginn der Rentenzahlung mit Verwaltungskosten in Form tung stehen, sowie Werbeauf­wendungen. ● eines festen monatlichen Eurobetrages Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskos- ● eines festen Prozentsatzes jeder Zuzahlung ten in Form ● eines festen jährlichen Prozentsatzes des gebildeten Kapitals. ● eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- summe für die Fondsgebundene Rentenversicherung c) Wir belasten Ihren Vertrag ab Beginn der Rentenzahlung sowie jeder Zuzah­lung. mit Verwaltungskosten in Form Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren ● eines festen Prozentsatzes der gezahlten Leistung. nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils Höhe der Kosten der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistun- (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos- gen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von Produktinfor­mationsblatt entnehmen. gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De­ckungsrüc- kstellung aufgrund von § 25 Absatz 2 RechVersV i. V. m. Anlassbezogene Kosten § 169 Absatz 3 VVG bestimmt ist. Der auf diese Weise zu til- gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu entrichten: zu zahlenden Beiträ­ge – bei Einmalbeitragsversicherungen auf 2,5 % des von Ihnen bei Abschluss des Vertrags zu zah- ● vor Vollendung des 62. Lebensjahres 250 EUR bei Über- lenden Beitrags – beschränkt. tragung Ihres Guthabens auf einen anderen Vertrag ● bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Sofern Beiträge in der Verfügungsphase gezahlt werden, fal- Lebens­partnerschaft im Zusammenhang mit dem Ver­ len darauf ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten an. Das sorgungsausgleich die vom Gericht aufgrund der Verhältnis zwischen einem Beitrag in der Verfügungsphase Teilungsord­nung festgelegten Euro-Beträge. und Abschluss- und Vertriebskosten für diesen entspricht dabei dem Verhältnis zwi­schen Beitragssumme bis zum Sonstige Kosten Beginn der Verfügungsphase und Abschluss- und Vertriebs- kosten, wie sie Ihnen vor Vertragsab­schluss mitgeteilt worden (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche sind. Sie werden mit dem jeweils einge­henden Beitrag ver- Scha­denersatzansprüche. rechnet. Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen § 18 Was ist zu beachten, wenn eine wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in Versicherungsleis­tung verlangt wird? der Zukunft ersetzenden Vorschriften. (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge zur Bil- Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt vorgelegt werden. dung der beitragsfreien Rente vorhanden sind (vgl. §§ 12 und 13). Nähere Informationen zu den beitragsfreien Rentenleis- (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten tungen sowie ihren jeweiligen Höhen können Sie Ihrem Per- eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie sönlichen Vorschlag ent­nehmen. noch leben. Verwaltungskosten (3) Ihr Tod muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen sind uns einzureichen (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwal­tung Ihres Vertrages. ● eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Ge­burtsort, a) Wir belasten Ihren Vertrag im beitragspflichtigen Zustand ● ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der 521630852 2607 vor Beginn der Rentenzahlung mit Verwaltungskosten in Form Krankheit, die zum Tode geführt hat. Seite 20 von 56 [Seite 21] (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi- Wertent­wicklung Ihres Vertrages. Dieser Information können ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun- Sie den aktuellen Wert der jeweiligen Anteile der von Ihnen gen selbst anstellen. gewählten Fonds sowie die Anzahl der Anteileinheiten der gewählten Fonds und der relevanten Devisenkurse entneh- (5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des men. Euro­päischen Wirtschaftsraumes tragen Sie die damit ver- bundene Gefahr. (3) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun- denen Rentenversicherung jederzeit an. § 19 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- schein? § 22 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche­rungsverhältnis beziehen? Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver- (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, fügen, insbeson­dere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei- können aber verlan­gen, dass uns der Inhaber des Versiche- lungen wer­den wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. rungsscheins seine Berechti­gung nachweist. (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver- züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile ent- § 20 Wer erhält die Versicherungsleistung? stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir grundsätzlich Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung – mit Ausnahme der Hinterbliebenenleistung (vgl. § 2) – an drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als Sie als Versi­cherungsnehmer und versicherte Person. Die Ein- zugegangen. räumung eines widerruflichen bzw. unwiderruflichen Bezugs- rechtes zugunsten eines Dritten ist nicht möglich. (3) Bei Änderung Ihres Namens gelten Absatz 1 und 2 ent- sprechend. (2) Die Ansprüche aus dieser Versicherung sind nicht vererb- lich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu- nicht kapitalisierbar, und es besteht darüber hinaus kein blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte- Anspruch auf Auszahlungen. Sie können sie daher nicht resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll- abtreten oder verpfän­den und – mit Ausnahme der Hinterblie- mächtigt ist, unse­re Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen benenleistung (vgl. § 2 Absatz 10) – auch keinen Bezugsbe- (Zustellungsbevoll­mächtigter). rechtigten benennen. Auch die Übertragung der Versiche- rungsnehmereigenschaft ist ausgeschlos­sen. Eine (5) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren nachträgliche Änderung dieser Ver­fügungsbeschränkungen ständi­gen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi- ist ebenfalls ausgeschlossen. sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem (3) Sie können beantragen, dass wir das vorhandene Gutha- Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen. ben mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende oder zum Renten­beginn auf einen anderen Basisrentenvertrag übertragen. Stimmen wir dem zu, setzt die Übertragung auf § 23 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug einen anderen Anbieter voraus, dass dieser uns gegenüber in das Ausland? bestätigt, dass der Vertrag die Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG erfüllt, sowie dass die (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu- Widerrufsfrist für den anderen Basisrentenvertrag abgelaufen blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte- ist. Mit vollständiger Übertragung des Guthabens durch uns resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll- endet der Vertrag. mächtigt ist, unse­re Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevoll­mächtigter). Im Falle der Übertragung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 250 EUR, die vom Guthaben abgezogen werden. Sie entfal- (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren len, wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. ständi­gen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi- sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung § 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem erfah­ren? Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen. (1) Wir informieren Sie schriftlich über den Wert der jeweiligen (3) Dieser Vertrag ist auf die gesetzlichen und steuerlichen Anteile der von Ihnen gewählten Fonds sowie die relevanten Anfor­derungen von Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Devisenkurse, sofern nicht mindestens einmal im Vierteljahr Deutschland zugeschnitten. Sollten Sie während der Ver- der Wert der Fondsanteile und die für Ihre Versicherung gülti- tragslaufzeit in ein anderes Land umziehen, könnte der Ver- gen Devisenkurse in einer überregionalen Tageszeitung ver- trag unter Umständen nicht mehr für Ihre persönlichen Bedürfnisse und Verhältnisse geeignet sein. Aufgrund ver- 521630852 2607 öffentlicht werden sollten. bindlicher Gesetze und Vorschriften des Staates, in den Sie (2) Sie erhalten von uns regelmäßige Informationen zur Ihren Wohnsitz dann verlegen, ist es uns unter Umstän­den Seite 21 von 56 [Seite 22] nicht mehr möglich, Ihren Vertrag in vollem Umfang gemäß keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun- den vereinbarten Bedingungen durchzuführen. Dies ist gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten insbesonde­re dann der Fall, wenn wir mit der Durchführung von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines des Vertrages so wie vereinbart gegen Gesetze dieses Staa- Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi- tes verstoßen würden, die auch für unsere Gesellschaft Gül- cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt- tigkeit haben. Es kann zweck­mäßig sein, dass Sie sich auch schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden. über steuerliche Konsequenzen beraten lassen. Für steuerli- che Nachteile, die sich durch einen Wohnsitzwechsel erge- ben, haftet die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung § 28 Wie können Sie sich beschweren? Aktiengesellschaft (ZDHL) nicht. Sie sind daher verpflichtet, uns vor einem Wechsel des Wohnsitzes in einen Ort außer- (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver- halb Deutschlands während der Vertragslaufzeit zu informie­ si-cherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden. ren. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werden wir in diesem Fall Ihre Kontaktdaten an ein anderes Unternehmen der Grup- (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche- pe Zurich Insurance Group weiterleiten, um zu prüfen, ob ein rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren anderes Unter­nehmen der Gruppe Zurich Insurance Group zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Vertrag anbieten kann, der auf Ihre neue Situation und teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei- Ihren neuen Wohnsitz zuge­schnitten ist. chen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e. V. § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- Postfach 080632 dung? 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik www.versicherungsombudsmann.de Deutschland Anwendung. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. § 25 Wo ist der Gerichtsstand? (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an ge­richtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti- Vertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch gen Kontaktdaten sind: das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewöhnlichen Aufenthalt haben. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen bei dem E-Mail: poststelle@bafin.de Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Auf- (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu enthalts zuständig ist. beschreiten. (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. § 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche­ rung? Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begrün­denden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt. § 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren Vertrag auswirken? 521630852 2607 Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag Seite 22 von 56 [Seite 23] grundlagen zugrunde legen. Wir werden Sie informieren, Besondere Bedingungen für wenn wir andere als die bei Vertragsabschluss zugrunde lie- die Anpassungsversicherung genden Rechnungsgrundlagen anwenden. Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Versiche- in der Fondsgebundenen Versicherung rung eine Einheit. – Basisversorgung (Schicht 1) (2) Die Erhöhungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Mit mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistun- jeder Beitragssteigerung erhöht sich das Mindesthinterblie- gen ohne erneute Gesundheitsprüfung benenguthaben um den Betrag, der sich aus der Multiplikati- on aller bis zum Ablauf fälligen Mehrbeiträge für die Fondsge- bundene Rentenversicherung mit dem vereinbarten Faktor Inhaltsverzeichnis des Mindesthinterbliebenenguthabens ergibt. § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Er- Ebenfalls wird – sofern vereinbart – die zur Verrentung zur höhung der Beiträge? Verfügung stehende garantierte Leistung im Erlebensfall § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Ver- angepasst. Hierbei wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, sicherungsleistungen? die garantierte Leistung im Erlebensfall im Verhältnis von neu- § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- er zu alter Beitragssumme verändert, soweit hierdurch nicht leistungen? die größtmögliche Höhe für die garantierte Leistung im Erle- § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Er- bensfall überschritten wird. Gegebenenfalls ist zur Sicherstel- höhung der Versicherungsleistungen? lung der Garantie eine Umschichtung von Fonds-Deckungs- § 5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt? kapital in Garantie-Deckungskapital erforderlich. Ebenfalls erhöhen sich alle versicherten Leistungen aus ggf. § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige eingeschlossenen Zusatzversicherungen. Erhöhung der Beiträge? Das Verhältnis der versicherten Leistungen aus den ggf. ein- geschlossenen Zusatzversicherungen zur Beitragssumme (1) Der Beitrag für diese Versicherung einschließlich etwaiger wird durch dynamische Erhöhungen nicht verändert. Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils um den vereinbar- ten Prozentsatz auf Grundlage des Vorjahresbeitrags. Ist die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, so erhöht sich die für den Fall der Berufs- (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Leistun- bzw. Erwerbsunfähigkeit vereinbarte Leistung für die Bei- gen im Todes- und Erlebensfall ohne erneute Gesundheits- tragsbefreiung sowie die eventuell vereinbarte Berufs- bzw. prüfung (vgl. Sie hierzu bitte § 3). Erwerbsunfähigkeitsrente. (3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah- lungsdauer, jedoch nicht länger als bis Sie das rechnungsmä- § 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die ßige Alter1) von 67 Jahren erreicht haben. Erhöhung der Versicherungsleistungen? (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarun- § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und gen, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingun- Versicherungsleistungen? gen (AVB) der Hauptversicherung, die Besonderen Bedingun- gen ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen sowie die (1) Die Erhöhung des Beitrags erfolgt jeweils zu dem Jahres- berechtigten Hinterbliebenen, erstrecken sich auch auf die tag des Versicherungsbeginns. Erhöhung der Leistungen. (2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit- Die Regelungen der AVB zu den Abschlusskosten finden bei teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der der planmäßigen Anpassung entsprechende Anwendung. jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. (2) Die Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag setzt die Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht (vgl. § 9 AVB) und § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche- Selbsttötung (vgl. § 8 AVB) nicht erneut in Lauf. rungsleistungen? (1) Die Erhöhung der Leistungen bestimmt sich unter Berück- § 5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt? sichtigung des am Erhöhungstermin erreichten rechnungs- mäßigen Alters1), der restlichen Beitragszahlungsdauer und (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten Annah- Ende des dritten Monats nach dem Erhöhungstermin wider- mebedingungen. Hierbei werden grundsätzlich die Rech- sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb nungsgrundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss des von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen. Vertrages verwendet haben. Gelten zum Zeitpunkt einer Erhö- 521630852 2607 hung andere Rechnungsgrundlagen für neu abzuschließende (2) Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterblie- vergleichbare Verträge, so können wir auch diese Rechnungs- bene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nach- Seite 23 von 56 [Seite 24] holen. (3) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht werden. Haben Sie jedoch die Dynamik im Leistungsfall der Beitrags- befreiung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausdrücklich mit uns vereinbart, werden die Erhöhungen auch durchge- führt, solange Anspruch auf Leistungen aus der Beitragsbe- freiung besteht. Einzelheiten sind in den Besonderen Bedingungen für die BUZ bzw. EUZ geregelt. (4) Widersprechen Sie einer planmäßigen Erhöhung, weil sie ein Übersteigen Ihrer berücksichtigungsfähigen Höchstbeträ- ge für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG zur Fol- ge hätte, haben Sie das Recht, ohne Gesundheitsprüfung einen neuen nicht geförderten Rentenversicherungsvertrag abzuschließen (Anschlussvertrag). Dabei muss der anfängli- che Beitrag für den Anschlussvertrag dem Erhöhungsbetrag entsprechen, dem Sie widersprochen haben; die Aufteilung des Beitrags zwischen Haupt- und ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen muss der des bestehenden Vertrages entsprechen; der tarifliche Mindestbeitrag muss sowohl für neue Haupt- als auch für neue Zusatzversicherung(en) jeweils erreicht werden. Für den bisherigen Vertrag vereinbarte Risi- kozuschläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für den Anschlussvertrag. Bisheriger Vertrag und Anschlussver- trag bilden im Hinblick auf die Risikoprüfung eine Einheit; Rücktritt, Kündigung und Anfechtung aufgrund einer vor Abschluss des bisherigen Vertrages durchgeführten Risiko- prüfung können wir daher auch auf den Anschlussvertrag beziehen. Die Versicherungsleistungen aus dem Anschluss- vertrag errechnen sich aus den bei Beginn des Anschlussver- trages geltenden Rechnungsgrundlagen für das Neuge- schäft. 1) Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalen- derjahr und dem Geburtsjahr. 521630852 2607 Seite 24 von 56 [Seite 25] Die Rentenleistungen aus o. g. Versicherungsverträgen unter- Allgemeine Steuerhinweise liegen nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG der Einkommensbe- steuerung. für die Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung (Schicht 1) Fondsgebundene Versicherungen mit Dynamik Für Fondsgebundene Versicherungen können beim Vertrags- gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 01/2026). abschluss dynamische Anpassungen vereinbart werden. In Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden diesen Fällen gelten steuerrechtlich die oben genannten Aus- Ausführungen nicht berücksichtigt. führungen entsprechend. Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa- Rentenbezugsmitteilung tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts. Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver- Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs- übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei- mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen. Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3 und deren Empfänger. StBerG). B. Erbschaftsteuer A. Einkommensteuer Hinterbliebenenrenten unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn Fondsgebundene Versicherungen mit aufgeschobener Ren- sie aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers als tenzahlung gegen laufende und einmalige Beitragszahlung Erwerb von Todes wegen erworben werden. Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung sind als Sonderausgaben Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, abzugsfähig. Dies gilt im Rahmen der Höchstbeträge für Vor- ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig. sorgeaufwendungen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG. C. Versicherungsteuer Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass die Beiträge zu Fondsgebundenen Versicherungen sind von der Ausgaben nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuer- Versicherungsteuer befreit. Auch Beiträge zu den Zusatzversi- freien Einnahmen stehen. Außerdem muss der Vertrag cherungen zu dieser Versicherung sind von der Versicherung- bestimmte Bedingungen erfüllen: steuer befreit. ● Der Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen, lebenslan- gen Leibrente vorsehen. ● Die Auszahlung dieser Rente darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. ● Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. ● Darüber hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen. Zusätzlich kann der Vertrag die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsehen. Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Steuerpflichtigen. Auch Kin- der, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht, zählen dazu. Die Waisenrente wird nur solange gezahlt, wie der Rentenberechtigte im Sinne des § 32 EStG als Kind gilt. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, endet auch der Anspruch auf Waisen- rente. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußer- 521630852 2607 bar und nicht kapitalisierbar sein. Darüber hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen. Seite 25 von 56 [Seite 26] den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Besondere Bedingungen Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erst- mals nach deren Ablauf. Die vertragliche Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung endet nicht vor dem Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit (BUZ) und dem frühestmöglichen Rentenzahlungsbeginn aus der – Basisversorgung (Schicht 1) Hauptversicherung. Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Inhaltsverzeichnis Anspruch auf diese Leistungen. § 1 Was ist versichert? Liegen für denselben Zeitraum die Voraussetzungen für ver- § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- schiedene Leistungsauslöser aus diesem Vertrag vor, werden gen? die Leistungen miteinander verrechnet. Die Leistungen wer- § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz den nur einmal erbracht. Dies gilt auch, wenn die Leistungs- ausgeschlos­sen bzw. wann entfällt der Versiche- auslöser auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. rungsschutz? § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Leistungen verlangt werden? Integrationsbera­tung § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs­ Leistungs­pflicht ab? unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? Mög­lichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und berufli- § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- chen Rein­tegration durch von uns beauftragte anerkannte ten? Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige­ bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten ein- pflicht? geleitet und be­gleitet. Maß­nahmen sind sinnvoll, wenn aus § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? medizinischer und arbeitsmarktbe­zogener Sicht die begrün- § 10 Wann können Sie in eine selbständige dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln? Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver- Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge- längern? führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi- § 12 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen oder bei nachträglichem Einschluss einer Dienstun- Berufs­unfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht ver- fähigkeits-Absicherung? pflichtet diese Hilfe anzunehmen. § 13 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unseren Über­schüssen beteiligt? Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä- § 14 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? higkeit § 15 Können die Beiträge angepasst werden? (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des § 16 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 dieser Bedingungen eingetreten ist. § 1 Was ist versichert? Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese Leistung infolge Berufsunfähigkeit beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs­ einge­treten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir – von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen: derselben Ursache ein, so werden bereits zurück­gelegte Karenzzeiten berück­sichtigt. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B) Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die Hauptversi­cherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- Leis­tungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der cherungen. Berufsun­fähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. § 1 Werden nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit Leistungen Absatz 9). Tritt Berufsun­fähigkeit aus einem anderen Grund erbracht, so muss nach Ablauf der für die Beitragsbefreiung vor Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die BUZ zu diesem Zeit- vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls wei- punkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Beiträge ter bestehenden Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf der Warte- die Hauptversicherung und die gegebenenfalls eingeschlos- zeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten wir unabhängig von senen Zusatzversicherungen wieder aufgenommen werden, deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes sofern die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung zu bestimmt ist. diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist. Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä- Berufsunfähigkeits-Rente (BUZ-R) 521630852 2607 higkeit Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt mit Ablauf des Monats, mo­natlich im Voraus erstmals zu Beginn des Monats, der auf Seite 26 von 56 [Seite 27] ● in welchem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % schen Anpassung im Falle der Berufsunfähigkeit. sinkt, d) Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der ● bei Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit auch, Hauptversi­cherung, so wird das Recht auf die Dynamik sofern eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis im Leistungsfall von BUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag erfolgt, für die BUZ wird dann neu berechnet. ● in welchem die versicherte Person stirbt, ● oder in welchem die Leistungsdauer der BUZ endet. Rentendynamik der BUZ-R im Rentenbezug (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten Die vertragliche Leistungsdauer endet jedoch nicht vor dem bei Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit und dem frühestmögli- chen Rentenbeginn aus der Hauptversicherung. a) Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der Versi­cherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh- Verspätete Anzeige rend der Dauer einer eingeschlossenen Karenzzeit. (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch auf b) Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um Berufsunfähigkeit ange­meldet, die bereits vor Ablauf der Versi- den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt- cherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leistung, fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs- längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor- jahresrenten. Beitragszahlung während Anspruchsprüfung Unfall bei vereinbarter Wartezeit (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir – (9) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs- (Unfaller­eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei- pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset- det. zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts- verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren- für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 ● ein Gelenk verrenkt wird oder Monats­raten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset- ● Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer- zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine rissen werden. Herab­setzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ- Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die- se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht a) Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verzinst zu­rückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit- zurückzu­führen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit punkt der Rückzah­lung geltenden Überschuss­deklaration. oder Drogen­konsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl- le, epileptische Anfäl­le oder andere Krampfanfälle, die Dynamik im Leistungsfall von BUZ-B den ganzen Körper der versi­cherten Person ergreifen. (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei b) Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Berufsunfähig­keit vereinbart, so gilt Folgendes: Orga­nen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes a) Voraussetzung für die Dynamik im BUZ-B-Leistungsfall Unfallereignis nach Absatz 9 Satz 1 die überwiegende ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähig- Ursache ist. keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie eingeschlos­sen ist. verursacht sind. b) Die Leistung aus der BUZ-B steigt jährlich um den hier- d) Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein- für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag, griffe am Körper der versicherten Person. Versicherungs- der auf den Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit schutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche- Eingriffe, auch strah­lendiagnostische und -therapeuti- rungssumme der Hauptversicherung verwendet. sche, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall Die Leistungen der Hauptversicherungen werden somit veranlasst waren. auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter erhöht – e) Infektionen: Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur- Besonderen Bedin­gungen für die Anpassungsversiche- sacht wur­den durch rung (vgl. § 3) festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, – Insektenstiche oder -bisse oder solange Anspruch auf Beitragsbe­freiung aus BUZ-B – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als besteht. solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser­ c) Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die Toll­wut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän- Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie- kung; eben­so entfällt diese Einschränkung, wenn die 521630852 2607 der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu Krankheits­erreger durch ein unter Absatz 9 Satz 1 fallen- diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, des Unfall­ereignis in den Körper gelangt sind. einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami- f) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Seite 27 von 56 [Seite 28] Stoffe durch den Schlund. Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die- g) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. die Studie­rende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei- h) Bauch- oder Unterleibsbrüche. chem Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf errei- Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch chen, zu dem dieses Studi­um befähigt, und der mit dem eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von belegten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Vor- außen kommende Einwirkung entstanden sind. aussetzungen erfüllt sind: ● die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähig- § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser keit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bedingun­gen? Hochschule (Uni­versität), Fachhochschule (FH) oder Dualen Hochschule (DH) immatrikuliert; (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versi- ● die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr Berufsunfä­higkeit in der zweiten Hälfte der von der jewei- als alters­entsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu- ligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Stu- weisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun- dienzeit. terbrochen außer­stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesund­heitliche Beeinträchtigung ausgestaltet Berufsunfähigkeit Selbständiger war – auszuüben. Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von Auszubildenden und Studie­renden. Auch bei diesen Berufen Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte kommt es darauf an, wie sie unmittelbar vor Beginn der Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigung konkret ausgestaltet Ausge­staltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und waren. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. Organisations­hoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätig- keitsbereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden kön- Konkrete Verweisung nen oder umorgani­siert sind, so dass der versicherten Peron ein ausreichender Tätig­keitsbereich verbleibt, der der Lebens- Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung, stellung entspricht, liegt ebenso keine Berufsunfähigkeit im Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende zuletzt ausgeübten Beruf vor. Ist eine Umorganisation tat- berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit sächlich erfolgt, die der versicherten Person einen ausrei- vor. chenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bishe­rigen Lebens- stellung entspricht, liegt auch keine Berufsunfähigkeit vor. Für Auszubildende gilt darüber hinaus: Absolviert die versi- cherte Person eine andere berufliche oder schulische Ausbil- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich dung, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt kei- zweck­mäßig ist, vom Ver­sicherungsnehmer oder der versi- ne Berufsunfähigkeit vor. cherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf das Unternehmen realisiert werden kann und keinen erhebli- Für Studierende gilt darüber hinaus: Betreibt die versicherte chen Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche Person ein anderes Studium, das ihrer bisherigen Lebensstel- oder eingesetzte Kapital­aufwand erheblich ist, beurteilt sich lung entspricht oder übt sie eine andere, ihrer Ausbildung, an den Umständen des Einzel­falles. Erfahrung und bisherigen Lebens­stellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und vor. sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisheri- und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung gen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht und Wert­schätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bis- entspre­chende Tätigkeit wird im Regelfall eine solche Tätig- lang ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die keit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Vergleichbarkeit be­rücksichtigen wir die Umstände des Ein- Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und zelfalls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung ent­ Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang wickelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Ver- beträgt maximal 20 %. gleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Einzel- falls in Anlehnung an die von der Rechtspre­chung entwickel- Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisati- ten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminde­rung on, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor beträgt maximal 20 %. Beginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung ununterbrochen min­destens zehn Vollzeitmitarbeitende Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit beschäftigt hat. in der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Auf die eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzich- befinden, gilt: Zur Beur­teilung der Lebensstellung wird dieje- ten wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – eben- nige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, falls bei die Auszubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei- chem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf errei- 521630852 2607 ● Rechts- und Patentanwälten, chen, zu dem diese Ausbildung befähigt. ● Notaren, ● Wirtschaftsprüfern, Seite 28 von 56 [Seite 29] ● vereidigten Buchprüfern, versicherte Person die vereinbarten Leistungen aus diesem ● Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten. Vertrag. Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Stellt sich heraus, dass die versicherte Person ihre berufliche Umorganisa­tion, wenn der Selbständige eine akademische Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu Ausbildung erfolg­reich abgeschlossen hat und in seiner tägli- mehr als 50% ausüben kann, so wird zugunsten der versicher- chen Arbeitszeit, – so wie sie ohne gesundheitliche Beein- ten Person zusätzlich geprüft, ob sie diese Tätigkeit in Teilzeit trächtigung ausgestaltet war – mindestens zu 90 % kaufmän- noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben könnte. nische, planerische, leitende oder organisatorische Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person ebenso Tätigkeiten ausgeübt hat. die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag. Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicher- Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben ten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bishe­rigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufs- (5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus unfähigkeit vor. und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistungen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit Einmalige Hilfe nach Umorganisation vorliegt, die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit werden der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausge- nur deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person übte Beruf und die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte ihren Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat, Lebensstellung zu Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der zahlen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsren- beruflichen Tätigkeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- ten. Hierfür müssen Sie eine Rente mitversichert haben, und oder Bundesfreiwilligendienst oder aus vergleich­barem die Leistungsdauer muss noch mindestens zwölf Monate Anlass ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne betragen. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs von Satz 1. Monaten nach Gewährung der einmali­gen Hilfe aus dem glei- chen medizinischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die ein- Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots malige Hilfe auf die Leistung infolge Berufsunfä­higkeit an. (6) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad ● eine behördliche Verfügung der versicherten Person vo­raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbie- erfüllt sind. tet, ihre bisheri­ge berufliche Tätigkeit fortzuführen, ● sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate von mindestens sechs Monaten erstreckt, und ununterbro­chen infolge Krankheit, Körperverletzung oder ● die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit aus- mehr als altersent­sprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1) nachzuweisen sind, voll­ständig oder teilweise außerstande entspricht. gewesen ihren zuletzt ausge­übten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszu- Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsver- üben, so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige bots erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes oder teilweise Berufsunfähigkeit, es sei denn, sie übt eine (IfSG) in der Fassung vom 27.03.2020. andere ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung ent- sprechende Tätigkeit konkret aus. Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen Berufstä­tigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor. Berufsunfähigkeit bei Tätigkeit in Teilzeit Leistung infolge voller Erwerbsminderung (4) Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls eine entgeltliche berufliche Tätigkeit zeitlich (7) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die eingeschränkt aus (Tätigkeit in Teilzeit), erfolgt eine Günstiger- versi­cherte Person ebenfalls als berufsunfähig: prüfung. Übt die versicherte Person mehrere Teilzeit-Tätigkei- ten aus, so legen wir die Arbeitszeit all dieser Tätigkeiten in ● Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente Summe zugrunde. wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversiche­rung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetz- Die Frage, was als Tätigkeit in Teilzeit gilt, orientiert sich an der buch VI in der Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt tarifvertraglich oder vom jeweiligen Arbeitgeber festgelegten eine volle Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte Vollzeitstelle. Im Zweifel sowie bei Selbständigen gilt eine Person wegen Krankheit oder Behin­derung auf nicht Tätigkeit von unter 35 Stunden pro Woche als Tätigkeit in Teil- absehbare Zeit außerstande ist, unter den üb­lichen zeit. Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindes- tens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Für die Günstigerprüfung bei Teilzeittätigkeit gilt: ● Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs­ Es wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person ihre min­derung mindestens 50 Jahre alt. 521630852 2607 zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte berufliche ● Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbs­ Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu minde­rung seit mindestens 10 Jahren und hat eine Rest- mehr als 50% ausüben kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die laufzeit (Ver­sicherungsdauer) von höchstens 15 Jahren. Seite 29 von 56 [Seite 30] ● Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachwei- (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur- sen, dass Grundlage der vollen Erwerbsminderung sacht ist: ausschließlich ein medizinischer Grund ist. a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir Die Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlen wir monat- leisten jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht lich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem die wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi- Deutsche Rentenversicherung den Anspruch auf die volle cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb Erwerbsminde­rungsrente anerkannt hat. Ein Anspruch auf der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor denen sie nicht aktiv beteiligt war; Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf bestanden hat, bleibt hiervon unbe­rührt. Bei Vereinbarung Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver- Ablauf. such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi- cherte Per­son. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs- sind – auch bei Vorsatz – versichert. schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus- d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder schlüsse auch für Leistungen infolge voller unbefristeter mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli- Erwerbsminderung. che Selbst­verletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand- Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- (8) Sofern Sie bei Vertragsabschluss Leistungen wegen allge- keit begangen worden sind, werden wir leisten; meiner Dienstunfähigkeit mit uns vereinbart haben und die e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die versicherte Versi­cherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit Person auch als berufsunfähig: herbeige­führt haben; f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder ● wenn sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähig- die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden keit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Alters- oder schädigen, dass Maßnahmen einer grenze ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen in Katastrophenschutzbehör­de oder vergleichbarer Ein- den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist, und richtungen erforderlich sind; ● diese Versetzung in den Ruhestand oder diese Entlas- g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein- sung zum Zeitpunkt der Entscheidung über den satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf- Anspruch unverändert fortbesteht, und fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche ● die zur Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi- führenden gesundheitlichen Gründe zum Zeitpunkt der schen Stoffen, so­fern der Einsatz oder das Freisetzen Entscheidung über den Anspruch mindestens unverän- darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per- dert fortbestehen. sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbe­darfs gegenüber den Die Regelungen zur Leistung infolge allgemeiner Dienstunfä- technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die higkeit gelten für Kirchenbeamte, Soldaten und Richter ent- Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr sprechend. gewährleistet ist und dies von einem unabhängi­gen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. Die Möglichkeit der konkreten Verweisung gemäß § 2 Abs. 1 dieser Bedingungen bleibt von den Regelungen zur Leistung (3) Der Versicherungsschutz für die BUZ besteht weltweit. infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit unberührt. Die Rente wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem wenn Leistungen verlangt werden? die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wirk- sam geworden ist. Ein Anspruch auf Leistungen wegen (1) Wenn Sie Leistungen aus der BUZ beanspruchen, haben Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor einer Versetzung Sie die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun- in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienst- gen nachzuwei­sen. Dazu können wir von Ihnen verlangen, unfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen dass Sie uns jede Aus­kunft erteilen, die zur Feststellung des bestanden hat, bleibt hiervon unberührt. Bei Vereinbarung Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs- einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erstmals nach deren pflicht erforderlich ist (Auskunftsoblie­genheit). Weiter können Ablauf. wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli- § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz chen (Aufklärungsobliegenheit). ausge­schlossen bzw. wann entfällt der Versiche- rungsschutz? Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge- 521630852 2607 (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig nommen. Einzu­reichende Unterlagen, insbesondere ärztliche davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Berichte und Unter­suchungen, werden nur anerkannt, wenn Seite 30 von 56 [Seite 31] sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau- Dies schließt die Möglichkeit ein, dass Untersuchungen in bigter Übersetzung vorliegen. Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft durchgeführt wer­den. Wenn Sie für die geforderte Untersu- Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra- chung reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu- gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs- Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal- kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre- und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter- chende Formulare. bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun- gen sind auch Auskünfte oder Auf­klärungen und Nachweise (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean- über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun- sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen: gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll- ● den Versicherungsschein; ständige Angaben gemacht wurden. ● eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs­ unfähigkeit; Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche- ● ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti- son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter- gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken- sucht ha­ben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in voraussicht­liche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche- über den Grad der Be­rufsunfähigkeit; rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und ● Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, private), Sozialversiche­rungsträgern, Berufsgenossenschaf- deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren der Berufs­unfähigkeit sowie über die eingetretenen Ver- Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über änderungen. Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau- ● Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler- ver­sicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab- durch die versicherte Person selbst erfolgen. Über diese rechnungen sowie ih­re jeweiligen Veränderungen; Möglich­keiten informieren wir die versicherte Person im Rah- ● bei Studierenden zusätzlich eine men der Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs. Immatrikulationsbescheini­gung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit, den Nachweis, dass es sich um Werden Leistungen infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit eine staatlich anerkannte Hoch­schule (Universität), Fach- beansprucht, die ausschließlich aus gesundheitlichen Grün- hochschule (FH) oder Duale Hoch­schule (DH) handelt, den eingetreten ist, verzichten wir auf unser Recht gemäß § 4 sowie den Nachweis, dass die zweite Hälfte der von der Abs. 3 Satz 1-7. jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Studienzeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist; (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz- ● bei Auszubildenden zusätzlich eine Ausbildungsbeschei- lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen nigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit, aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausgenom- den Nach­weis, dass der angestrebte Ausbildungsberuf men sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens in Deutschland staatlich anerkannt ist sowie den Nach- (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie weis, dass die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildungs- Heilbehand­lungen, die gefahr­los und nicht mit besonderen zeit (vgl. § 2 Absatz 1) er­reicht ist; Schmerzen verbunden sind und siche­re Aussicht auf Besse- ● bei voller Erwerbsminderung zusätzlich einen Bescheid rung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versicherte der Deutschen Rentenversicherung, der die Leistung Person darüber hinausgehende ärztlich angeordne­te oder wegen voller Erwerbsminderung und den Beginn der empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Heilung Rentenzahlungen do­kumentiert. oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung des Leistungsanspruchs aus Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit sind uns neben dem Versi- dieser Versicherung nicht entgegen. cherungsschein folgende Unterlagen einzureichen: ● die amtsärztlichen oder sonstigen ärztlichen Gutachten § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis­ oder medizinischen Beurteilungen, die der Feststellung tungspflicht ab? der Dienstunfähigkeit zugrunde liegen; ● die Verfügung über die beabsichtigte Versetzung in den (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung Ruhestand oder die beabsichtigte Entlassung aus dem erforder­lichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10 Beamtenverhältnis; Arbeits­tagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs- ● die Urkunde über die Versetzung in den Ruhestand oder pflicht anerkennen. die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis; ● bei Versetzung in den Ruhestand einen Nachweis über (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden die Auszahlung des Ruhegehaltes sowie dessen Höhe. wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor- mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes- 521630852 2607 (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche tens alle vier Wo­chen. Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Seite 31 von 56 [Seite 32] (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes pflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungsdauer Aner­kenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein noch nicht abgelaufen ist. Stirbt die versicherte Person, kön- sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus nen wir die Leistungen bereits mit Ablauf des Monats einstel- uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn, len, in welchem der Tod eingetreten ist. die Dauer oder den Grad von Berufsunfähigkeit ergeben. Ein sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi- (6) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin- nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse- gungen bei Anzeige der Berufsunfähigkeit wieder weggefal- rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit- len, so können wir unsere Leistungen schon mit Ablauf des raums objek­tiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, Monats einstellen, in welchem die Berufsunfähigkeit wegge- Wiederein­gliederung), so dass die Anspruchsvoraussetzun- fallen ist. gen wegfallen. Übt die versicherte Person, die wegen versicherter Dienstun- Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung fähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ausge­schlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun- ist, zum Zeitpunkt der Anzeige ihrer Dienstunfähigkeit bereits gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi- eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung und bisherigen nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret Anspruch nicht nachweisen ließ. aus, können wir die Leistungen schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem sie die neue Tätigkeit aufgenommen (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber hat. infor­mieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie- gen bedin­gungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden, soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs­ werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü- pflich­ten? fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufs­ sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr­ unfähigkeit? lässiger Ver­letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- tigt, unsere Leis­tung in einem der Schwere des Verschuldens (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä- BUZ bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung higkeit und ihren Grad nachzuprüfen. Dabei können wir erneut ohne Einfluss auf die Feststel­lung oder den Umfang unserer prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sin- Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungs- ne von § 2 Absatz 1 ausübt, wobei neu erworbene berufliche freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung Kenntnisse und Fähigkei­ten zu berücksichtigen sind. in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie­sen haben. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn (2) Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin­gungen nach § 5 erfolgt keine Nachprüfung. zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenz­zeit sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur (3) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus- Rentenzahlung verpflichtet. künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher- ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend. Anzeige­pflicht? Erbringen wir Leistungen, weil die versicherte Person wegen Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wur- Anzeige­pflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingun- de, verzichten wir auf die Untersuchung der versicherten Per- gen (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, son durch von uns zu beauftragende Ärzte, sofern und solan- Kündigung und Ver­tragsanpassung) innerhalb von fünf Jah- ge uns ein Nachweis über die Fortzahlung von Ruhegehalts-­ ren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall bezügen wegen Dienstunfähigkeit vorgelegt wird. vor Ablauf dieser Frist eingetre­ten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. (4) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- letzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsschluss. (5) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin- gungen weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als 50 % vermindert, können wir unsere Leistungen ein­stellen. In § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar und teilen Ihnen die Einstellung unserer Leistungen mit. Die (1) Die BUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge- Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit- schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk- kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. 521630852 2607 sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver- wieder aufge­nommen werden, falls es sich um einen beitrags- sicherung endet, bei Renten­versicherungen mit Beendigung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungsschutz aus Seite 32 von 56 [Seite 33] der BUZ3). versicherung bzw. durch Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt. (2) Eine BUZ können Sie bis fünf Versicherungsjahre vor Rentenzah­lungsbeginn kündigen. Ein Rückkaufswert steht (7) Ansprüche aus der BUZ können Sie nicht abtreten oder nicht zur Verfü­gung. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende verpfän­den. nicht verbrauchte Beitragsteile werden auf die Hauptversi- cherung übertragen. Diese ent­sprechen dem mit den (8) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt Rechnungsgrund­lagen der Prämienkalku­lation zum Schluss ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die der laufenden Ver­sicherungsperiode berechne­ten Deckungs- jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen Be­­ kapital der Versicherung. dingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß An­wendung. Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der garantier­ten jährlichen Berufsunfähigkeitsleistung. Mit dem § 10 Wann können Sie in eine selbständige Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des Berufsunfä­higkeitsversicherung wechseln? verbleibenden Versi­chertenbestandes ausgeglichen. Darüber hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell- (1) Stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder vollständig bei- tes Risiko­kapital vorge­nommen. Sofern Sie uns nachweisen, tragsfrei, so können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz in dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem einem separaten selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der ohne erneute Gesund­heitsprüfung aufrechterhalten. Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entspre­chend herabge- (2) Für den neuen selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet. gilt: Eine BUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön- ● Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und nen Sie nicht kündigen. Leis­tungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Berufsunfähig­keitsversicherung unverändert. (3) Die BUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche- ● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die Ver­sicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs- Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska- mäßige Al­ter und der für den Neuzugang offene Tarif mit pital der BUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu den dann gül­tigen Rechnungsgrundlagen zugrunde erreichen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits- gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe- rente und der Jahresleistung bei der Rentenversicherung renz zwischen dem Kalender­jahr des Beginns der Versi- kann sich durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versi- cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person. cherung ändern. Wird keine beitragsfreie Min­destrente ● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen- erreicht, erfolgt eine Übertragung der nicht verbrauch­ten Bei- den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge, tragsteile der BUZ in die Hauptversicherung. Die BUZ er­lischt. Risikoaus­schlüsse und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag. Die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach ● Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem neuen den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit selb­ständigen Berufsunfähigkeitsvertrag darf nicht höher den Rech­nungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter sein als die Differenz zwischen bisheriger Berufsunfähig- Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile. Diese keitsrente und beitragsfreier Berufsunfähigkeitsrente entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prä- dieser BUZ. Bei Bei­tragsverrechnung als Form der Über- mienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe- schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies riode berechneten Deckungskapital der Versicherung. Bei der der garantierten Rente in­klusive einer ggf. eingeschlos- Beitragsfreistellung wird kein Abzug erho­ben. senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss- verwendung entspricht dies der garan­tierten Rente (4) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. einge­schlossenen Hauptversi­cherung gilt Absatz 2 entsprechend. Sofern die Dynamik. Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder teilweise ● Der neue selbständige Berufsunfähigkeitsvertrag unter- reduziert werden, muss die Leistung einer versicherten liegt einer anderen steuerlichen Behandlung als Ihre Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die Höchst- Basisversor­gung. Informationen finden Sie hierzu in den rente überschritten wird. Allgemeinen Steuer­hinweisen für die selbständige Berufsunfähigkeitsversi­cherung (Schicht 3). (5) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der BUZ, so berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen den ggf. einge­schlossenen sonstigen Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits­vertrags können Sie innerhalb von drei (beitragsfreie Leistung und Überschussbeteiligung der Monaten nach Wirksam­werden der Beitragsfreistellung bzw. Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag unverändert Beitragsreduzierung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Ihrer weitergezahlt hätten. Hauptversicherung kann die BUZ nicht ohne erneute Risiko- prüfung reaktiviert werden. Der Berufsun­fähigkeitsschutz bleibt im separaten Vertrag ver­sichert. 521630852 2607 (6) Ansprüche aus der BUZ, die auf bereits vor Beitragsfrei- stellung der Hauptversicherung eingetretener Berufsunfähig- keit beruhen, werden durch Beitragsfreistellung der Haupt- Seite 33 von 56 [Seite 34] § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz den besonderen Vereinbarungen für den Berufsunfähig- verlän­gern? keitsschutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag. (1) Sie haben das Recht, Ihre BUZ in einer neuen selbständi- ● Der Anschlussvertrag unterliegt einer anderen steuerli- gen Berufsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei chen Behandlung als Ihre Basisversorgung. Informatio- Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiter zu führen, nen finden Sie hierzu in den Allgemeinen Steuerhinwei- wenn der bisherige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption sen für die selbstän­dige Berufsunfähigkeitsversicherung eingeräumt wurde, für die BUZ-Rente folgende Voraussetzun- (Schicht 3). gen erfüllt: (5) Sie haben das Recht, den Versicherungsschutz des ● Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum Anschlussver­trages ohne erneute medizinische Risikoprüfung Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre. bis zu 50 % der aktuellen Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi- Für den Erhö­hungsteil gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. schen dem Ka­lenderjahr des Beginns der Versicherung Tritt eine bedin­gungsgemäße Berufsunfähigkeit während die- und dem Geburtsjahr der versicherten Person. ser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil keine Leis- ● Die BUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem tung fällig. die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht. ● Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine als die vereinbarte Leistungsdauer. finanziel­le Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung der beantrag­ten BU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den (2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Berufsunfähigkeits- bestehenden Vorver­sicherungen und dem erzielten Einkom- rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs- men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien. Die Erhöhungs- dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag option besteht nicht, wenn die versicherte Person während schriftlich informie­ren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs- der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine bedingungs­ vermittler Ihnen ein Ver­längerungsangebot erstellen. Besteht gemäße Berufsunfähigkeit hat oder hatte. Darüber hinaus darf zum Zeitpunkt des Verlänge­rungstermins eine bedingungsge- zum Zeitpunkt der Verlängerung keine Berufsunfähig­keit mäße Berufsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei Weg- angezeigt oder anerkannt worden sein. In diesem Fall erfolgt, fall der Berufsunfähigkeit. wie oben beschrieben, die Verlängerung ohne Erhöhung. (3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs- Ver­tragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die dauer der Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt, einen Verlänge­rungsantrag eingereicht haben. Sie haben das Kündigung, Ver­tragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir- Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung bereits vorzeitig kung für den Anschluss­vertrag zu. Die hierfür jeweils gelten- Gebrauch zu ma­chen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein den gesetzlichen und vertrag­lichen Fristen beginnen mit dem Angebot. Anschlussvertrag nicht neu zu laufen. (4) Für den Anschlussvertrag gilt: § 12 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit oder bei nachträglichem Einschluss einer ● Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten Versiche­rungsdauer der BUZ-Rente des bisherigen Ver- Dienstunfähigkeits-Absicherung? trages bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem gewünschten Termin. Die BUZ-Rente aus dem bisherigen (1) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs- Vertrag endet zu diesem Zeit­punkt. Der Altersvorsorge- dauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüfen wir ohne vertrag mit BUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den unverändert bestehen. Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert. ● Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer bisheri­gen Vertrag unverändert. Berufsgruppeneinstufung mit einem niedrigeren Beitrag führt, ● Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau- berechnen wir den künftigen Beitrag ab der nächsten Versi- er entspricht dem Ende der Leistungsdauer. cherungsperiode mit den Rechnungsgrundlagen, die bei Ver- ● Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht der tragsbeginn für diese Berufsgruppeneinstufung gültig waren. Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver- Anderenfalls führen wir Ihre Versicherung mit unverändertem längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über- Beitrag fort. Bei einer Reduzierung des Beitrags behalten alle schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies anderen Vereinbarungen zum Vertrag weiterhin Gültigkeit. der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos- senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss- (2) Wir prüfen die Auswirkungen des Wechsels der berufli- verwendung entspricht dies der ga­rantierten Rente chen Tätigkeit nach Absatz 1, wenn die folgenden Vorausset- zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. einge­schlossenen zungen vorliegen: Dynamik. ● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der ● Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebens- Versi­cherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs- jahres der versicherten Person. 521630852 2607 mäßige Al­ter und der für den Neuzugang offene Tarif ● Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6 zugrunde gelegt. Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet. ● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen- ● Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb Seite 34 von 56 [Seite 35] der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn. Überschussbeteiligung ● Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss uns inner- (2) Die BUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei- halb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup- Tätigkeit angezeigt werden. pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili- gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der (3) Ist die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits Hauptversicherung. Zusätzlich erfolgt bei der BUZ eine Diffe- Beamter, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag an die berufliche renzierung der Überschussbeteiligung nach Berufsgrup­pen. Stellung anzupassen. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ist der im Antrag festgehaltene Beruf mit Angabe der Tätigkeit. In Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit einzelnen Versi­cherungsjahren kann eine Zuteilung von Über- nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit schüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. uns nachträglich vereinbaren: (3) Die BUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ● Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu- vertragli­chen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – schläge zu diesem Vertrag vereinbart. an dem erwirt­schafteten Überschuss beteiligt: ● Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas- sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis- Beitragsverrechnung tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri- Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig-­ Zusatz­überschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum keit. Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag. ● Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt maximal 1.600 EUR pro Monat. Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen- ● Die bei Vertragsanpassung durchzuführende Gesund- den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den heitsprüfung darf weder zu einem Ausschluss noch zu vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der einem Risikozuschlag führen. Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags- ● Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver- zahlungsdauer garan­tiert werden. trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean- Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher tragt. die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa- tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins- (4) Sofern die versicherte Person nach Vertragsabschluss erst- liche Ansamm­lung“. malig zum Beamten ernannt wird, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag an die geänderte berufliche Stellung anzupassen. Eine Veränderung der Überschussbeteiligung bei der BUZ-R kann dazu führen, dass – sofern keine Vertragsänderung vor- Sie können Leistungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit genommen wird – weniger als 50 % der Beiträge auf Ihre eige- nach Vertragsschluss unter folgenden Voraussetzungen mit ne Altersvorsor­ge als Versicherungsnehmer entfallen würden. uns nachträglich vereinbaren: Daher ist in diesem Fall eine Anpassung Ihres Vertrages zur Sicherstellung der steuerli­chen Absetzbarkeit erforderlich. ● Es wurden bisher keine Ausschlüsse und keine Risikozu- Hierzu werden wir den Beitrag für die BUZ-R soweit senken schläge zu diesem Vertrag vereinbart. bis wieder 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge ● Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Ernen- als Versicherungsnehmer entfallen. Der ermäßigte Gesamt- nung zum Beamten bei uns gestellt worden sein. beitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Die Leistun- ● Die versicherte Leistung darf durch die Vertragsanpas- gen aus der BUZ-R verringern sich dabei nach versiche­ sung nicht sinken. Das heißt, die zu versichernde Leis- rungsmathematischen Grundsätzen. In diesem Fall haben Sie tung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit darf nicht niedri- das Recht, Ihren bisherigen Berufsunfähigkeitsschutz durch ger sein als die versicherte Leistung bei Berufsunfähig- Abschluss eines neuen Vertrags ohne erneute Gesundheits- ­keit. prüfung aufrecht­zuerhalten. Wir werden Sie hierüber rechtzei- ● Die versicherbare Leistung bei Dienstunfähigkeit beträgt tig informieren. Den darauf gerichteten Antrag müssen Sie maximal 1.600 EUR pro Monat. innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information hierzu ● Die versicherte Person hat während der Laufzeit des Ver- stellen. Sind mehr als sechs Monate nach der erstmaligen trags keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Abbuchung des geänderten Beitrags vergangen, er­lischt die- Arbeitsunfähigkeit erhalten und solche auch nicht bean- ser Anspruch in jedem Fall. tragt. Verzinsliche Ansammlung Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu § 13 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse- Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig. ren Überschüssen beteiligt? Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres. Überschussermittlung Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu Hauptversi­cherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der dem Zu­satzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versiche- Allge­meinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche- 521630852 2607 rungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grund- rung). überschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über­schussberechtigte Deckungskapital. Es Seite 35 von 56 [Seite 36] berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres Leistungs­bezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche- vorhandenen positiven Deckungs­kapital der Versicherung, rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfä­higkeit folgt, gewährt. Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über- angesam­melt. schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi- Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech­ Gutha­ben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein- verwendet. tritt der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des Überschus­ses anteilig. Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus) Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU- Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt. Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte Leistung des betreffenden Versicherungsjahres. Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet. Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der BU-Bonus Jahr für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli- BUZ-R chen Über­schussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-R im haben Sie das Recht – sofern noch keine Berufsunfähigkeit Leistungs­bezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche- im Sinne des § 2 einge­treten ist – die garantierte Berufsunfä- rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der higkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt, das Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe- auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt. Bezugs- rigen Berufsunfähigkeitsschutzes (einschließ­lich Bonus) größe hierfür ist die BUZ-Rente des vorhergehenden Versi- erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen cherungsjahres. Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist BUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis- spätes­tens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres- tungspflicht wird die BUZ-Rente anteilig erhöht. tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die Änderung des Berufsunfä­higkeitsbonus erfolgt ist, in Textform Die BUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf zu beantragen. einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt. Verwendung: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – bei Verein­ barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird § 14 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? der BU-Bonus zusätzlich zu den versicherten BUZ-Leistun- gen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des BU-Bonus ist der Zusätzlich zu den Kosten der Hauptversicherung werden Kos- im Jahr des Eintritts der Berufsun­fähigkeit deklarierte Über- ten für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung erhoben. schussanteilsatz. Der BU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die Abschluss- und Vertriebskosten Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt. (2) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu dem BU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – ● eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussan- summe für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. teil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich Verwaltungskosten aus dem am Ende eines Versi­cherungsjahres vorhandenen positiven Deckungskapital der Versi­cherung, das mit dem (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Verwal­tung Ihres Vertrages. Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich a) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung angesammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich im beitragspflichtigen Zustand vor Beginn der Rentenzah- ange­sammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der lung mit Verwaltungskosten in Form Hauptversiche­rung verwendet. ● eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher Überschussbeteiligung im Leistungsfall Beitragszah­lungsweise oder eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher Beitragszahlungsweise, (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver­ ● eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags der wen­dungsform folgende Überschussbeteiligung: Berufs­unfähigkeits-Zusatz-Versicherung. 521630852 2607 BUZ-B b) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-B im im beitragsfreien Zustand vor Beginn der Rentenzahlung mit Seite 36 von 56 [Seite 37] Verwal­tungskosten in Form 1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige ● eines festen jährlichen Eurobetrages. Versicherungs­schutz besteht. 2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine c) Wir belasten Ihre Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird. in der Leistungsphase mit Verwaltungskosten in Form 3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre- chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen). ● eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher Bei­tragszahlungsweise der Hauptversicherung oder eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher Beitrags­zahlungsweise der Hauptversicherung (gilt nur für die Beitragsbefreiung), ● eines festen Prozentsatzes der Berufsunfähigkeitsrente. Höhe der Kosten (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos- ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem Produktinfor­mationsblatt entnehmen. Anlassbezogene Kosten (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten zu entrichten: ● Bei Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versiche- rung wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % des Betrags der nicht verbrauchten Beitragsteile (vgl. § 9 Absatz 2), mindestens je­doch 5 % der garantierten jährli- chen Berufsunfähigkeitsleis­tung. Sonstige Kosten (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche Scha­denersatzansprüche. § 15 Können die Beiträge angepasst werden? Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei- trag (vgl. § 13 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je nach Überschuss­ergebnis verändern. Auf das weitergehende Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz 1 Ver­sicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir. § 16 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche­ rung? Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begrün­denden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt. 521630852 2607 Seite 37 von 56 [Seite 38] erstmals nach deren Ablauf. Die vertragliche Leistungsdauer Besondere Bedingungen endet nicht vor dem Wegfall der Versorgungsbedürftigkeit und dem frühestmöglichen Rentenzahlungsbeginn aus der für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Hauptversiche­rung. (EUZ) – Basisversorgung (Schicht 1) Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrationsbera­tung (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Inhaltsverzeichnis Erwerbs­unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über Mög­lichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und § 1 Was ist versichert? beruflichen Rein­tegration durch von uns beauftragte aner- § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- kannte Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinn- gungen? voll bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeleitet und be­gleitet. Maß­nahmen sind sinnvoll, wenn aus ausgeschlos­sen bzw. wann entfällt der Versiche- medizinischer und arbeitsmarktbe­zogener Sicht die begrün- rungsschutz? dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge- werden? führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi- § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen Leistungs­pflicht ab? Er­werbsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit? verpflich­tet diese Hilfe anzunehmen. § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- ten? Entstehen des Anspruchs § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige­ (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des pflicht? Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? § 10 Wann können Sie in eine selbständige Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der Erwerbsunfähig­keitsversicherung wechseln? Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver- Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die längern? Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Erwerbsunfä- § 12 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unseren higkeit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut Über­schüssen beteiligt Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer- § 13 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag? den bereits zurückgelegte Karenzzei­ten berücksichtigt. § 14 Können die Beiträge angepasst werden? § 15 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? Erlöschen des Anspruchs (4) Der Anspruch auf Leistung erlischt, wenn keine Erwerbs­ unfähigkeit mehr vorliegt, die versicherte Person stirbt oder § 1 Was ist versichert? die jeweilige Leistungsdauer der EUZ endet. Die vertragliche Leis­tungsdauer endet jedoch nicht vor dem Wegfall der Leistung infolge Erwerbsunfähigkeit Versorgungs­bedürftigkeit und dem frühestmöglichen Renten- zahlungsbeginn aus der Hauptversicherung. (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs­ dauer1) erwerbsunfähig, so erbringen wir – je nach vertragli- Verspätete Anzeige cher Vereinba­rung – folgende Leistungen: (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer eine bedin­ gungsge­mäße Erwerbsunfähigkeit angezeigt, die bereits vor Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (EUZ-B) Ablauf der Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die die Leistung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leis- Hauptversi­cherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- tungsdauer. cherungen. Werden nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit Leistungen erbracht, so muss nach Ablauf der für die Bei- Beitragszahlung während Anspruchsprüfung tragsbefreiung vereinbarten Leis­tungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls weiter bestehenden Er­werbsunfähigkeit die (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir - Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die gegebe- auf Ihren Antrag in Textform hin - die fälligen Beiträge zinslos nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder auf- bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs- genommen werden, sofern die Beitragszahlungsdauer der pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset- Hauptversicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts- ist. verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung Erwerbsunfähigkeits-Rente (EUZ-R) der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf 521630852 2607 Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset- den Monat folgt, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln Seite 38 von 56 [Seite 39] der Versicherungsmathematik erfolgen. mit Aufnahme der Berufsausbildung/-tätigkeit. Zum Wirksam- werden der Umstellung muss in jedem Fall das 15. Lebensjahr Zahlen Sie die Beiträge während der Anspruchsprüfung wei- vollendet sein. Der Beitrag sowie die Höhe der Überschuss- ter, so werden wir diese bei Feststellung oder Anerkennung beteiligung für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung der Leis­tungspflicht verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz ent- werden dann aufgrund des Berufes neu festgelegt. spricht der zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Überschuss­deklaration. Erfolgt die Anzeige über die Aufnahme der Berufsausbil- dung/-tätigkeit nach Ablauf der sechs Monate, wird die Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B Umstellung von dem Ergebnis einer neuen versicherungsme- (7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei dizinischen Prüfung abhängig gemacht. Erwerbs­unfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: a) Voraussetzung für die Dynamik im EUZ-B-Leistungsfall § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähig- Bedingun­gen? keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung eingeschlos­sen ist. (1) Erwerbsunfähig ist die versicherte Person, die infolge b) Die Leistung aus der EUZ-B steigt jährlich um den hier- Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen- für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag, den Kräftever­falls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus- der auf den Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit sichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande sein folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche- wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die auszuüben. Leistungen der Hauptver­sicherungen werden somit auch im Falle einer Erwerbsunfä­higkeit weiter erhöht – (2) Als Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 1 gelten selb-­ Einzelheiten zur Berechnung der Er­höhung sind in den st­ändi­ge Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allge- Besonderen Bedingungen für die Anpas­ meinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten, die auf die besonderen sungsversicherung festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, gesundheitli­chen Einschränkungen der versicherten Person so­lange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus EUZ-B zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden müssen, zäh- besteht. len nicht zu den üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits- c) Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung marktes. endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie- (3) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstä- der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu tigkeit auszuüben, richtet sich allein nach ihren gesundheitli- diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, chen Verhält­nissen; der zuletzt ausgeübte Beruf, die vorhan- einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami- denen und erworbe­nen Fähigkeiten und Kenntnisse, die schen Anpassung im Falle der Erwerbsunfähigkeit. bisherige Lebensstellung, die Einkommensverhältnisse sowie d) Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. Hauptversi­cherung, so wird das Recht auf die Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag (4) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet- für die EUZ wird dann neu berechnet. zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, ununterbrochen wenigstens Rentendynamik der EUZ-R im Rentenbezug sechs Monate außer Stande gewesen, mindestens drei Stun- (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so gilt dieser bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. Die Absätze 2 und 3 gelten ent­sprechend. a) Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der Versi­cherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh- rend der Dauer einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit. § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz b) Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um ausge­schlossen bzw. wann entfällt der Versiche- den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt- rungsschutz? fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs- fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor- (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig jahresrenten. davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit gekommen ist. Schüler, Studenten und Auszubildende (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit (9) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann eine verur­sacht ist: Um­stellung auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ) erfolgen, sobald eine Berufsausbildung/-tätigkeit a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir begonnen bzw. aufgenom­men wurde, bei der Versicherungs- leisten jedoch, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht schutz auch im Falle einer Be­rufsunfähigkeit geleistet werden wur­de durch kriegerische Ereignisse, denen die versi- kann. Dieser Umstand muss innerhalb von sechs Monaten cherte Per­son während eines Aufenthaltes außerhalb nach Beginn der Berufsausbildung/-tätigkeit angezeigt wer- der Bundesrepub­lik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv be­teiligt war; 521630852 2607 den. b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Die Umstellung erfolgt mit Eingang der Meldung, frühestens Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; Seite 39 von 56 [Seite 40] c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver- Berichte und Unter­suchungen, werden nur anerkannt, wenn such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi- sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau- cherte Per­son. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bigter Übersetzung vorliegen. sind – auch bei Vorsatz – versichert. d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra- mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtli- gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von che Selbst­verletzung oder versuchte Selbsttötung. Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal- Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand- ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre- ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- chende Formulare. keit begangen worden sind, werden wir leisten; e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean- Versi­cherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen: der ver­sicherten Person herbeigeführt haben; f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder ● den Versicherungsschein; die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden ● eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der oder schädigen, dass Maßnahmen einer Erwerbs­unfähigkeit; Katastrophenschutzbehör­de oder vergleichbarer Ein- ● ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- richtungen erforderlich sind; son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter- g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein- sucht ha­ben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf- voraussicht­liche Dauer des Leidens; fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche ● Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi- deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts schen Stoffen, so­fern der Einsatz oder das Freisetzen der Er­werbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per- Veränderun­gen; sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren ● Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Veränderung des Leistungsbe­darfs gegenüber den ver­sicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab- Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr rechnungen sowie ih­re jeweiligen Veränderungen. gewährleistet ist und dies von einem unabhängi­gen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. (3) Der Versicherungsschutz für die EUZ besteht nur so lange, Dies schließt die Möglichkeit ein, dass Untersuchungen in wie die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in den Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frank- durchgeführt wer­den. Wenn Sie für die geforderte Unter­ reich, Griechen­land, Großbritannien, Irland, Island, Italien, suchung aus dem Ausland nach Deutschland reisen müssen, Japan, Kanada, Liech­tenstein, Luxemburg, Niederlande, Nor- übernehmen wir neben den Untersuchungskosten auch die wegen, Österreich, Portu­gal, Schweden, Schweiz, Spanien üblichen Reise- und Unterbringungs­kosten. Unter den übli- oder den Vereinigten Staaten von Amerika hat, und sich nicht chen Reise- und Unterbringungskosten ver­stehen wir die länger als sechs Monate außerhalb der angegebenen Länder Anreise­kosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforder- aufhält, es sei denn, wir haben einer Ausdehnung des Versi- lich Flug in der economy class und Unterbringung in einem cherungsschutzes schriftlich zugestimmt. Eine eingetretene 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellungen sind auch Aus- Leistungspflicht aus der EUZ bleibt jedoch in der anerkannten künfte oder Aufklärungen und Nachweise über die wirtschaft- Höhe bestehen. lichen Ver­hältnisse und ihre Veränderungen sowie die Aus- künfte, die dem Versicherer die Prüfung ermöglichen, ob bei Antragstellung unrich­tige oder unvollständige Angaben § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, gemacht wurden. wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt werden? Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche- rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti- (1) Wenn Sie Leistungen aus der EUZ beanspruchen, haben gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken- Sie die Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun- anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen, Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche- dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs- private), Sozialversiche­rungsträgern, Berufsgenossenschaf- pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen, Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über die der Auf­klärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau- die sachge­rechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli- schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler- chen (Auf­klärungsobliegenheit). mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen durch die versicherte Person selbst erfolgen. Über diese 521630852 2607 Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem Möglich­keiten informieren wir die versicherte Person im Rah- Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge- men der Prüfung eines geltend gemachten Anspruchs. nommen. Einzu­reichende Unterlagen, insbesondere ärztliche Seite 40 von 56 [Seite 41] (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz- (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus- lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher- aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausge- ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. nommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend. sowie Heilbehandlungen, die gefahr­los und nicht mit beson- deren Schmerzen verbunden sind und siche­re Aussicht auf (3) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versi- Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. cherte Person darüber hinausgehende ärztlich angeordne­te oder empfohlene, ins­besondere operative Maßnahmen zur (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, können wir unsere Heilung oder Minderung der Erwerbsunfähigkeit nicht Leistungen einstellen. In diesem Fall legen wir Ihnen die durchfüh­ren, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan- Verände­rung in Textform dar und teilen Ihnen die Einstellung spruchs aus dieser Versicherung nicht entgegen. unserer Leistungen mit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis­ die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden, falls es tungspflicht ab? sich um einen beitragspflich­tigen Vertrag handelt und die Bei- tragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Stirbt der Ver- (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung sicherte erlischt die Leistungsver­pflichtung mit dem Tag des erforder­lichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10 Todes. Arbeits­tagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs- pflicht anerkennen. (5) Ist die Erwerbsunfähigkeit bei Anzeige der Erwerbsunfä- higkeit wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen (2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor- Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist. mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes- tens alle vier Wochen. § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs­ (3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes pflich­ten? Aner­kenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn, oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, die Dauer oder den Grad von Erwerbsunfähigkeit ergeben. Ein sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr­ sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi- lässiger Ver­letzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse- tigt, unsere Leis­tung in einem der Schwere des Verschuldens rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit- entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der raums objek­tiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, EUZ bleiben jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung fortschreitender Heilungsprozess), so dass die Anspruchsvor- ohne Einfluss auf die Feststel­lung oder den Umfang unserer aussetzungen wegfallen. Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungs- freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie­sen haben. Wenn ausge­schlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun- die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi- des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin­gungen nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer zur Leistung verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenz­zeit Anspruch nicht nachweisen ließ. sind wir jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur Rentenzahlung verpflichtet. (4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber infor­mieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie- gen be­dingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden, § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen Anzeige­pflicht? werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü- fung gelten die Grunds­ätze der Erstprüfung. Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzeige­pflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen (AVB) kön­nen wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbs­ Kündigung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jah- unfähigkeit? ren seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetre­ten, können wir die Rechte (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- auch nach Ablauf der Frist geltend machen. pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun- fähigkeit nachzuprüfen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- letzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsschluss. Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses nach 521630852 2607 § 5 erfolgt keine Nachprüfung. Seite 41 von 56 [Seite 42] § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? den ggf. einge­schlossenen sonstigen Zusatzversicherungen (beitragsfreie Versi­cherungsleistung und Überschussbeteili- (1) Die EUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge- gung der Hauptversiche­rung) so, als ob Sie den Beitrag schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie unverändert weitergezahlt hätten. kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver- (6) Ansprüche aus der EUZ, die auf bereits vor Beitragsfrei- sicherung endet, bei Renten­versicherungen mit Beendigung stellung der Hauptversicherung eingetretener Erwerbsunfä- der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungsschutz aus higkeit beruhen, werden durch Beitragsfreistellung der der EUZ3). Hauptversicherung bzw. durch Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt. (2) Eine EUZ können Sie bis zu fünf Versicherungsjahre vor Renten­zahlungsbeginn kündigen. Ein Rückkaufswert steht (7) Ansprüche aus der EUZ können Sie nicht abtreten oder nicht zur Verfü­gung. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende verpfän­den. nicht verbrauchte Beitragsteile werden auf die Hauptversi- cherung übertragen. Diese entsprechen dem mit den (8) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt Rechnungsgrund­lagen der Prämienkalku­lation zum Schluss ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die der laufenden Ver­sicherungsperiode berechne­ten Deckungs- je­weilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen kapital der Versicherung. Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß Anwendung. Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % dieses Betrags, mindestens jedoch 5 % der § 10 Wann können Sie in eine selbständige garantier­ten jährlichen Erwerbsunfähigkeitsleistung. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage des Erwerbsunfä­higkeitsversicherung wechseln? verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für kollektiv gestell- (1) Stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder vollständig bei- tes Risikokapital vorge­nommen. Sofern Sie uns nachweisen, tragsfrei, so können Sie Ihren Erwerbsunfähigkeitsschutz in dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem einem separaten selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der ohne erneute Gesund­heitsprüfung aufrechterhalten. Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – ent­sprechend herabge- (2) Für den neuen selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag setzt. Beitragsrückstände werden verrechnet. gilt: Eine EUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön- ● Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und nen Sie nicht kündigen. Leis­tungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Erwerbsunfähig­keitsversicherung unverändert. (3) Die EUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche- ● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die Ver­sicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs- Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska- mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit pital der EUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde erreichen. Das Verhältnis zwischen der Jahresleistung bei der gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe- Rentenversicherung kann sich durch die Umwandlung in eine renz zwischen dem Kalender­jahr des Beginns der Versi- beitragsfreie Versicherung ändern. cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Wird keine beitragsfreie Mindestrente erreicht, erfolgt eine ● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen- Über­tragung der nicht verbrauchten Beitragsteile der EUZ in den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge, die Haupt­versicherung. Die EUZ erlischt. Risikoaus­schlüsse und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag. Die beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente errechnen wir ● Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem neuen nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag darf nicht mit den Rech­nungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter höher sein als die Differenz zwischen bisheriger Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile. Diese Erwerbsunfähig­keitsrente und beitragsfreier Erwerbsun- entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prä- fähigkeitsrente die­ser EUZ. Bei Beitragsverrechnung als mienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungspe- Form der Überschuss­verwendung im bisherigen Vertrag riode berechneten Deckungskapital der Versicherung. Bei der entspricht dies der garan­tierten Rente inklusive einer ggf. Beitragsfreistellung wird kein Abzug erho­ben. eingeschlossenen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der Überschussverwendung entspricht dies der garantierten (4) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Rente zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlos- Hauptversi­cherung gilt Absatz 2 entsprechend. Sofern die senen Dynamik. Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder teilweise ● Der neue selbständige Erwerbsunfähigkeitsvertrag reduziert werden, muss die Leistung einer versicherten unterliegt einer anderen steuerlichen Behandlung als Erwerbsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die Ihre Basisversor­gung. Informationen finden siehe hierzu Höchstrente überschritten wird. in den Allgemeinen Steuerhinweisen für die selbständige Erwerbsunfähigkeits­versicherung (Schicht 3). 521630852 2607 (5) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der EUZ, so berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und (3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Erwerbsun­ Seite 42 von 56 [Seite 43] fähig­keitsvertrages können Sie innerhalb von drei Monaten senen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der Überschuss- nach Wirk­samwerden der Beitragsfreistellung bzw. Beitrags- verwendung entspricht dies der ga­rantierten Rente reduzierung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Ihrer Hauptver- zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. einge­schlossenen sicherung kann die EUZ nicht ohne erneute Risikoprüfung Dynamik. reaktiviert werden. Der Erwerbsunfähigkeitsschutz bleibt im ● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der separaten Vertrag versichert. Ver­sicherung des neuen Vertrages erreichte rechnungs- mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif zugrunde gelegt. § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen- verlän­gern? den besonderen Vereinbarungen für den Erwerbsun­ fähigkeits­schutz, wie Risikozuschläge, Risikoausschlüsse (1) Sie haben das Recht, Ihre EUZ in einer neuen selbständi- und Klauseln, gelten auch für den neuen Vertrag. gen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Anschlussvertrag) bei ● Der Anschlussvertrag unterliegt einer anderen steuerli- Wahrung der Vertragsidentität im Übrigen weiterzuführen, chen Behandlung als Ihre Basisversorgung. Informatio- wenn der bishe­rige Vertrag, zu dem die Verlängerungsoption nen finden Sie hierzu in den Allgemeinen Steuerhinwei- eingeräumt wurde, für die EUZ-Rente folgende Voraussetzun- sen für die selbstän­dige Erwerbsunfähigkeitsversiche- gen erfüllt: rung (Schicht 3). ● Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zum (5) Sie haben das Recht den Versicherungsschutz des Beginn der Versicherung beträgt höchstens 30 Jahre. Anschlussver­trages ohne erneute medizinische Risikoprüfung Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Differenz zwi- bis zu 50 % der aktuellen Erwerbsunfähigkeitsrente, zu erhö- schen dem Ka­lenderjahr des Beginns der Versicherung hen. Für den Erhö­hungsteil gilt eine Wartezeit von sechs und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Monaten. Tritt eine bedin­gungsgemäße Erwerbsunfähigkeit ● Die EUZ endet spätestens in dem Kalenderjahr, in dem während dieser Wartezeit ein, so wird für den Erhöhungsteil die versicherte Person das 40. Lebensjahr erreicht. keine Leistung fällig. ● Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist kürzer als die vereinbarte Leistungsdauer. Für den Erhöhungsteil behalten wir uns das Recht auf eine finanziel­le Risikoprüfung vor. Diese Angemessenheitsprüfung (2) Über Ihr Recht auf Verlängerung der Erwerbsunfähigkeits­ der beantrag­ten EU-Rente erfolgt in Abhängigkeit von den rente werden wir Sie rechtzeitig vor Ende der Versicherungs­ bestehenden Vorver­sicherungen und dem erzielten Einkom- dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag men im Rahmen unserer Annahmerichtlinien. schriftlich infor­mieren. Auf Wunsch kann Ihr Versicherungs- Die Erhöhungsoption besteht nicht, wenn die versicherte Per- vermittler Ihnen ein Verlängerungsangebot erstellen. Besteht son während der Laufzeit des bisherigen Vertrages eine zum Zeitpunkt des Ver­längerungstermins eine bedingungsge- bedingungs­gemäße Erwerbsunfähigkeit hat oder hatte. Darü- mäße Erwerbsunfähigkeit, erhalten Sie das Schreiben bei ber hinaus darf zum Zeitpunkt der Verlängerung keine Wegfall der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit ange­zeigt oder anerkannt worden sein. In diesem Fall erfolgt, wie oben beschrieben, die Verlängerung (3) Das Recht auf den Anschlussvertrag erlischt, wenn Sie ohne Erhöhung. nicht mindestens einen Monat vor Ende der Versicherungs- dauer der Erwerbsunfähigkeitsrente im bisherigen Vertrag (6) Im Falle einer Anzeigepflichtverletzung bei Abgabe Ihrer einen Verlänge­rungsantrag eingereicht haben. Ver­tragserklärung zum bisherigen Vertrag stehen uns die Rechte nach §§ 19 Absätze 2 bis 4 und 22 VVG (Rücktritt, Sie haben das Recht, von der Möglichkeit der Verlängerung Kündigung, Ver­tragsanpassung, Anfechtung) auch mit Wir- bereits vorzeitig Gebrauch zu machen. Auf Wunsch erstellen kung für den Anschluss­vertrag zu. Die hierfür jeweils gelten- wir Ihnen ein Angebot. den gesetzlichen und vertrag­lichen Fristen beginnen mit dem Anschlussvertrag nicht neu zu laufen. (4) Für den Anschlussvertrag gilt: ● Der Vertrag beginnt zum Ablauf der vereinbarten § 12 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse- Versiche­rungsdauer der EUZ-Rente des bisherigen Ver- ren Überschüssen beteiligt? trages bzw. bei vorzeitiger Verlängerung zu dem gewünschten Termin. Die EUZ-Rente aus dem bisherigen Überschussermittlung Vertrag endet zu diesem Zeit­punkt. Der Altersvorsorge- (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der vertrag mit EUZ-Beitragsbefreiung bleibt ansonsten Hauptversi­cherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der unverändert bestehen. Allge­meinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche- ● Das Ende der Leistungsdauer bleibt gegenüber dem bis­ rung). herigen Vertrag unverändert. ● Das Ende der Versicherungs- und Beitragszahlungsdau- Überschussbeteiligung er entspricht dem Ende der Leistungsdauer. (2) Die EUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei- ● Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht der ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup- Rente des bisherigen Vertrages zum Zeitpunkt der Ver- pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili- längerung. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über- gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der 521630852 2607 schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies Hauptversicherung. In ein­zelnen Versicherungsjahren kann der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos- eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sach- Seite 43 von 56 [Seite 44] lich gerechtfertigt ist. Gutha­ben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der Hauptversicherung verwendet. (3) Die EUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der vertragli­chen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – Erwerbsunfähigkeitsbonus (EU-Bonus) an dem erwirt­schafteten Überschuss beteiligt: Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein EU- Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte Beitragsverrechnung Leistung des betreffenden Versicherungsjahres. Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der EU-Bonus Jahr Zusatz­überschussanteil zugeteilt. für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli- Bezugsgröße ist der zum Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle chen Über­schussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so Brutto­beitrag. haben Sie das Recht – sofern noch keine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Erwerbsun- Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen- fähigkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den Gesundheitsprüfung so zu er­höhen, dass die Höhe des bishe- vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der rigen Erwerbsunfähigkeits-Schutzes (einschließlich Bonus) Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags­ erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen zahlungsdauer garan­tiert werden. Beitrags ist der beim ursprünglichen Ab­schluss gültige Tarif. Die Höhe der Erwerbs­unfähigkeitsrente inklu­sive Bonus teilen Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa- spätestens sechs Wochen nach der Haupt­fälligkeit (Jahres- tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins- tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die liche Ansamm­lung“. Änderung des Erwerbsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Text- form zu beantragen. Eine Veränderung der Überschussbeteiligung bei der EUZ-R kann dazu führen, dass – sofern keine Vertragsänderung vor- Verwendung: Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – bei genommen wird – weniger als 50 % der Beiträge auf Ihre eige- Vereinba­rung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – ne Altersvorsor­ge als Versicherungsnehmer entfallen würden. wird der EU-Bonus zusätzlich zu den versicherten EUZ-Leis- Daher ist in diesem Fall eine Anpassung Ihres Vertrages zur tungen gezahlt. Maß­geblich für die Höhe des EU-Bonus ist Sicherstellung der steuerli­chen Absetzbarkeit erforderlich. der im Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit deklarierte Hierzu werden wir den Beitrag für die EUZ-R soweit senken Überschussanteilsatz. Der EU-Bonus wird jeweils bis zum bis wieder 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für als Versicherungsnehmer entfallen. Der ermäßigte Gesamt- die Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt. beitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen. Die Leistun- gen aus der EUZ-R verringern sich dabei nach versiche­ Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, rungsmathematischen Grundsätzen. In diesem Fall haben Sie die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich das Recht, Ihren bisherigen Erwerbsunfähigkeitsschutz durch zu dem EU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres Abschluss eines neuen Vertrags ohne erneute Gesundheits- – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschuss- prüfung aufrecht­zuerhalten. Wir werden Sie hierüber rechtzei- anteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zutei- tig informieren. Den darauf gerichteten Antrag müssen Sie lung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information hierzu sich aus dem am Ende eines Versiche­rungsjahres vorhande- stellen. Sind mehr als sechs Monate nach der erstmaligen nen positiven Deckungskapital der Versiche­rung, das mit dem Abbuchung des geänderten Beitrags vergangen, erlischt die- Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. ser Anspruch in jedem Fall. Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich Verzinsliche Ansammlung angesammelt. Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu ange­sammelte Guthaben zur Erhöhung der Versicherungs- Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig. leistung der Hauptversicherung verwendet. Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres. Überschussbeteiligung im Leistungsfall Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschuss­ zu dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versi- verwendungsform folgende Überschussbeteiligung: cherungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeit- EUZ-B punkt der Zuteilung über­schussberechtigte Deckungskapital. Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-B im Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjah- Leis­tungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche- res vorhandenen positiven Deckungs­kapital der Versicherung, rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt. Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich Bezugsgröße ist das zum Zeit­punkt der Zuteilung über- 521630852 2607 angesam­melt. schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vor­handenen positi- Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech- Seite 44 von 56 [Seite 45] nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein- ● eines festen monatlichen Eurobetrages bei monatlicher tritt der Erwerbsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des Bei­tragszahlungsweise der Hauptversicherung oder Überschusses anteilig. eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher Bei- tragszahlungsweise der Hauptversicherung (gilt nur für Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt. die Beitragsbefreiung), Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte ● eines festen Prozentsatzes der Erwerbsunfähigkeitsren- Guthaben zur Erhöhung der Versicherungsleistung der te. Hauptversicherung verwendet. Höhe der Kosten EUZ-R Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-R im (4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskos- Leis­tungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche- ten sowie der Verwaltungskosten können Sie Ihrem rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der Produktinfor­mationsblatt entnehmen. Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt. Anlassbezogene Kosten Bezugsgröße hierfür ist die EUZ-Rente des vorhergehenden Versicherungsjahres. (5) Zusätzlich sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten zu entrichten: Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der EUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis- ● Bei Kündigung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versi- tungspflicht wird die EUZ-Rente anteilig erhöht. cherung wird ein Abzug einbehalten. Er beträgt 65 % des Betrags der nicht verbrauchten Beitragsteile (vgl. § 9 Die EUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf Absatz 2), mindestens jedoch 5 % der garantierten jährli- einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt. chen Erwerbs­unfähigkeitsleistung. Sonstige Kosten § 13 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? (6) Von den Absätzen 1 bis 5 unberührt bleiben gesetzliche Zusätzlich zu den Kosten der Hauptversicherung werden Kos- Scha­denersatzansprüche. ten für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung erho- ben. § 14 Können die Beiträge angepasst werden? Abschluss- und Vertriebskosten Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei- (2) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versiche- trag (vgl. § 12 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je rung mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form nach Überschuss­ergebnis verändern. Auf das weitergehende Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz ● eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- 1 Ver­sicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir. summe für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Verwaltungskosten § 15 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche­ rung? (3) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwal­tung Ihres Vertrages. Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der a) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den im beitragspflichtigen Zustand vor Beginn der Rentenzah- Anspruch begrün­denden Umständen und der Person des lung mit Verwaltungskosten in Form Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns ● eines festen jährlichen Eurobetrages bei jährlicher angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang Beitragszah­lungsweise oder eines festen monatlichen unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt. Eurobetrages bei monatlicher Beitragszahlungsweise, ● eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags der Er­werbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. 1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige b) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versiche- Versicherungs­schutz besteht. rung im beitragsfreien Zustand vor Beginn der Rentenzah- 2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine lung mit Verwal­tungskosten in Form während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird. 3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre- ● eines festen jährlichen Eurobetrages. chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversicherung). c) Wir belasten Ihre Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung 521630852 2607 in der Leistungsphase mit Verwaltungskosten in Form Seite 45 von 56 [Seite 46] eines der nachfolgenden Ereignisse verändern: Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept █ █ Erreichen der Volljährigkeit Heirat █ Scheidung Erhöhung des Versicherungsschutzes █ Geburt eines eigenen Kindes █ Adoption eines Kindes Inhaltsverzeichnis █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart- ners § 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebenspha- █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer senkonzept? beruflichen Tätigkeit § 2 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme erneute Risikoprüfung erhöhen? einer beruflichen Tätigkeit § 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebenspha- █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen senkonzepts auftreten? andauernden Teilzeitverhältnis in eine Vollzeitstelle § 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprü- unbefristetes Arbeitsverhältnis fung möglich? █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto- § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute jahresgehalts (ohne variable Gehaltsbestandteile) Risikoprüfung ausgeschlossen? █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschließen? der gesetzlichen Rentenversicherung § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen █ Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbstständigen Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren um insgesamt- Basisvertrages erhöhen? mindestens 30 % im Vergleich zu dem Kalenderjahr, das dem § 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne Dreijahreszeitraum unmittelbar vorausgeht (Erhöhung des eine erneute Risikoprüfung vornehmen? Versicherungsschutzes nur frühestens im Abstand von drei § 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungsleis- Jahren möglich) tung annehmen? █ Erfolgreiche Ablegung einer Meisterprüfung, Weiterqualifi- § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne erneute Risiko- kation für Handwerker zum Techniker oder zum technischen- prüfung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Fach- und Betriebswirt Welche Fristen gelten? █ Erhalt der Prokura § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn die █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basisvertrag █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor- erfolgt? gung § 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu be- █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren- achten? tenversicherung █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem berufsständischem Versorgungswerk § 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebens- █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene phasenkonzept? Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer der beiden versicherten Personen Mit dem Lebensphasenkonzept können Sie den Versiche- █ Erwerb von eigengenutztem Wohnraum rungsschutz auf das Leben der versicherten Person(en) ohne █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit erneute Risikoprüfung in Form von zusätzlichen selbständi- dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von gen Ergänzungsverträgen erhöhen, sofern sich die Lebens- fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien umstände der versicherten Person(en) durch bestimmte █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR Ereignisse verändern. zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Pra- Anstelle eines zusätzlichen selbständigen Ergänzungsvertra- xis bzw. Kanzlei ges kann auch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes █ Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf innerhalb des Basisvertrages erfolgen. Hierbei sind die in Lebenszeit § 11 beschriebenen Besonderheiten zu beachten. █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe als Beamter █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel Wir behalten uns vor, vor jeder Durchführung der Erhöhung von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft (das die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Ein- heißt zu einem nicht-öffentlichen oder nicht-staatlichen kommen zu überprüfen. Unternehmen). (2) Zusätzlich besteht unabhängig vom Eintritt eines der § 2 Wann können Sie ihren Versicherungsschutz ohne genannten Ereignisse einmalig bis zum Ablauf des 5. Versi- erneute Risikoprüfung erhöhen? cherungsjahres ab Versicherungsbeginn die Möglichkeit, den Versicherungsschutz aus dem Basisvertrag innerhalb der in Innerhalb der in den §§ 3-11 genannten Rahmenbedingun- 521630852 2607 diesen Bedingungen festgelegten Grenzen ohne erneute gen können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, wenn Risikoprüfung zu erhöhen. Soll dabei der Versicherungsschutz sich die Lebensumstände der versicherten Person(en) durch für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhöht wer- Seite 46 von 56 [Seite 47] den, so gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Die Entschei- § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschlie- dung über einen Anspruch auf Leistungen aus dem Basisver- ßen? trag bleibt hiervon unberührt. (1) Für Ergänzungsverträge können Sie – unabhängig von der Versicherungsart des Basisvertrages – zwischen folgenden § 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebensp Versicherungen wählen: hasenkonzepts auftreten? █ Aufgeschobene Rentenversicherung Im Rahmen des Lebensphasenkonzepts können folgende █ Aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung Verträge auftreten (vgl. §§ 6 und 7): █ Fondsgebundene Versicherung █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung Basisvertrag █ Risikolebensversicherung Als Basisvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Zusatz- █ Kapitalbildende Lebensversicherung versicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, den Sie im █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder ­ersten Schritt des Lebensphasenkonzepts abschließen und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (nur möglich, wenn im der somit die Grundlage für die weiteren im Rahmen des Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- Lebensphasenkonzepts abschließbaren Verträge bzw. für keits-Rente versichert ist). Erhöhungen des Versicherungsschutzes innerhalb des Basis- █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nur mög- vertrages ist. lich, wenn im Basisvertrag eine Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist). Ergänzungsvertrag Als Ergänzungsvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Die oben genannten Versicherungen können nur dann von Zusatzversicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, der im Ihnen als Ergänzungsvertrag ausgewählt werden, soweit sie Anschluss an einen Basisvertrag im Rahmen des Lebenspha- zum Zeitpunkt der Beantragung der Erhöhung noch von uns senkonzepts ohne weitere Risikoprüfung zur Erhöhung des im Neugeschäft angeboten werden. Für den Ergänzungsver- bereits bestehenden Versicherungsschutzes abgeschlossen trag gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbe- werden kann. dingungen des Ergänzungsvertrages. § 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpas- (2) Ein Ergänzungsvertrag kann nicht wieder als Basisvertrag verwendet werden. Entsprechend werden Erhöhungen im sung des Versicherungsschutzes ohne erneute Rahmen des Lebensphasenkonzeptes auch bei den Bezugs- Gesundheitsprüfung möglich? größen für spätere Erhöhungen bzw. Ergänzungsverträge nicht berücksichtigt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versi- cherungsschutz im Rahmen des Lebensphasenkonzepts erhöhen zu können: § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des █ Die versicherte(n) Person(en) stimmt (stimmen) der Aus- Basisvertrages erhöhen? übung des Lebensphasenkonzepts zu, und █ die versicherte(n) Person(en) hat (haben) bei Wirksam- (1) Eine im Basisvertrag enthaltene Berufsunfähigkeits- werden der Erhöhung das 50. Lebensjahr nicht vollendet Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi- █ Die versicherte(n) Person(en) hat (haben) während der cherung kann über einen Ergänzungsvertrag oder durch eine Laufzeit des Basisvertrags keine Leistungen wegen Änderung des Basisvertrages erhöht werden. Voraussetzung Berufsunfähigkeit oder teilweiser oder vollständiger für die Erhöhung über einen Ergänzungsvertrag ist, dass auch Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder wegen des eine Hauptversicherung in dem Ergänzungsvertrag einge- Verlustes einer Grundfähigkeit erhalten und solche auch schlossen wird. Dieser Ergänzungsvertrag besteht dann aus nicht beantragt. Dies unabhängig davon, ob die Leistun- einer Hauptversicherung und einer oder mehreren einge- gen durch uns oder andere Versicherer/Leistungsträger schlossenen Zusatzversicherung(en). geschuldet oder dort beantragt waren. Eine Risiko-Zusatzversicherung kann auch dann zusätzlich zu § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute einem Ergänzungsvertrag in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn im Basis- Risikoprüfung ausgeschlossen? vertrag keine Risiko-Zusatzversicherung enthalten ist. Die Risiko-Zusatzversicherung kann auch nachträglich in den Handelt es sich bei den zugrunde gelegten Verträgen um Ver- Basisvertrag eingeschlossen werden. sicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw. Obliegenheitserklärung, so entfällt die Möglichkeit einer Erhö- (2) Die Risiko-Zusatzversicherung und die Berufsunfähig- hung ohne erneute Risikoprüfung. keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung bilden mit der jeweiligen Hauptversicherung Nach einer Beitragsfreistellung oder einer Kündigung des eine Einheit. Eine Zusatzversicherung kann ohne die zugehöri- Basisvertrags entfällt die Möglichkeit, Erhöhungen des Versi- ge Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Haupt- cherungsschutzes im Rahmen des Lebensphasenkonzepts 521630852 2607 versicherung kann jedoch ohne Zusatzversicherung fortge- vorzunehmen. führt werden. Seite 47 von 56 [Seite 48] (3) Ist eine Risiko-Zusatzversicherung in einem Ergänzungs- und mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder vertrag eingeschlossen, so endet sie spätestens mit Ablauf Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder der zugehörigen Hauptversicherung. █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig- (4) Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in einem Ergän- █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder zungsvertrag eingeschlossen worden, so endet sie spätes- Erwerbsunfähigkeitsabsicherung tens, wenn der Versicherungsschutz aus der zugehörigen █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Auf- schubzeit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme eines Ergän- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig- zungsvertrages in Form einer kapitalbildenden Lebensversi- keits-Zusatzversicherung mit Ablauf der Aufschubzeit. Für die cherung, Fondsgebundenen Versicherung oder Risikolebens- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Erwerbsun- versicherung auf das 100-fache der aktuellen garantierten fähigkeits-Zusatzversicherung in dem Ergänzungsvertrag monatlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- erfolgt die Eingruppierung nach dem zum Zeitpunkt der Rente, Rente des Basisvertrages, aber auf nicht weniger als Antragstellung ausgeübten Beruf; Endalter- und Summenbe- 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belaufen. grenzungen werden entsprechend übernommen. Bestehende Verträge bleiben unberührt. (4) Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Rente im Basisvertrag enthalten, können Sie im Ergänzungs- vertrag ebenfalls eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä- § 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne higkeits-Rente ohne erneute medizinische Risikoprüfung eine erneute Risikoprüfung vornehmen? einschließen, die bis zu 100 % der aktuellen garantierten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente des (1) Die Höchstlaufzeit eines Ergänzungsvertrages entspricht Basisvertrages beträgt. Dabei darf die jährliche Rente aus der auf volle Jahre gerundeten Restlaufzeit des Basisvertra- dem Ergänzungsvertrag jedoch maximal 12.000 EUR betra- ges. gen. (2) Liegt als Basisvertrag eine Für Berufseinsteiger gilt abweichend: Die jährliche Rente darf aus dem Ergänzungsvertrag maximal 18.000 EUR betragen. █ kapitalbildende Lebensversicherung, █ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und Die jährliche Rente muss in beiden Fällen mindestens Mindesttodesfallsumme größer als 0 % der Beitragssumme, 300 EUR betragen. █ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung mit Pre- miumschutz und Mindesthinterbliebenenguthaben größer als Als Berufseinsteiger gilt die versicherte Person, wenn sie 0 % der Beitragssumme, █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest- ● eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich todesfallsumme ab 4. Versicherungsjahr größer als abgeschlossen hat und 75.000 EUR) oder ● im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit aufnimmt, die █ Risikolebensversicherung dieser Berufsausbildung oder diesem Studium ent- spricht, und vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme für jeden ein- ● nicht älter als 30 Jahre ist. zelnen Ergänzungsvertrag auf bis zu 50 % der aktuellen garantierten Todesfallsumme des Basisvertrages ohne ggf. Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb eingeschlossener Risiko-Zusatzversicherung aber auf nicht des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die alle bis- weniger als 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belau- her festgelegten maximalen Erhöhungen die aktuellen garan- fen. tierten Leistungen des Basisvertrages abzüglich der Leis- tungsanteile, die auf frühere Erhöhungen im Rahmen des Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb Lebensphasenkonzeptes zurückzuführen sind. des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die o. g. maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten Leistungen Ist der Basisvertrag eine Versicherung auf verbundene Leben des Basisvertrages abzüglich der Leistungsanteile, die auf und ist darin eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfä- frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes higkeitsrente eingeschlossen, so kann eine Berufsunfähig- zurückzuführen sind. keitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungs- vertrag nur für die Person abgeschlossen werden, die im (3) Liegt als Basisvertrag eine Basisvertrag gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähig- keit versichert ist. █ aufgeschobene Rentenversicherung mit Berufsunfähig- keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- (5) Soll zu einem Basisvertrag eine Kapitallebensversicherung versicherung oder mit Risikozusatzversicherung als Ergänzungsvertrag abge- █ aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung mit schlossen werden, so gilt im Hinblick auf die Höhe der Todes- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig- fallsumme Folgendes: Die Gesamttodesfallsumme aus Kapi- keits-Zusatzversicherung oder 521630852 2607 tallebensversicherung und Risiko-Zusatzversicherung, die █ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest- den Ergänzungsvertrag bilden, darf bis zu 50 % der Todesfall- todesfallsumme ab dem 4. Versicherungsjahr bis 75.000 EUR) summe des Basisvertrages (einschließlich einer dort ggf. ent- Seite 48 von 56 [Seite 49] haltenen Risiko-Zusatzversicherung), maximal 50.000 EUR, Für die Summe der garantierten Renten aus allen bei unserem erreichen. Sie darf 5.000 EUR nicht unterschreiten. Erfolgt der Unternehmen abgeschlossenen Rentenversicherungen ist ab Einschluss der Risiko-Zusatzversicherung innerhalb des einer unternehmensintern bestimmten Höhe der garantierten Basisvertrages, gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Renten eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Dabei werden unterschiedliche Risiken bewertet, wie Langlebigkeit, (6) Eine planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen Kapitalmarkt und vorzeitige Beendigung. Würden durch eine (Dynamik) eines Ergänzungsvertrages ist dann möglich, wenn als Ergänzungsvertrag oder durch eine Erhöhung beantragte auch diese im Basisvertrag vorgesehen ist. Möchten Sie eine Rentenversicherung die garantierten Renten die gültige Gren- dynamische Anpassung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ze überschreiten, so besteht der Anspruch aus dem Lebens- (Dynamik im Leistungsfall) in einen Ergänzungsvertrag ein- phasenkonzept nur bis zur Höhe dieser Grenze. Maßgeblich schließen, so muss eine solche bereits im Basisvertrag enthal- ist dabei die unternehmensintern zum Zeitpunkt der Beantra- ten sein. Der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung hängt gung des betreffenden Ergänzungsvertrages geltende Gren- immer zusätzlich von einer wirtschaftlichen und finanziellen ze. Risikoprüfung durch uns ab. (7) Die garantierte Gesamttodesfallsumme aller Ergänzungs- § 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne Risikoprü- verträge (inkl. ggf. eingeschlossener Risiko-Zusatzversiche- fung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Wel- rung), und aller im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes che Fristen gelten? durchgeführten Erhöhungen innerhalb des Basisvertrages, die innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden, darf (1) Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes 50.000 EUR nicht überschreiten. ohne Risikoprüfung beantragen, weil sich die Lebensumstän- de der versicherten Person(en) durch eines der in § 2 Abs. 1 beschriebenen Ereignisse geändert haben, so muss uns der § 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungs- Antrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des leistung annehmen? Ereignisses in Textform zugehen. Die Änderung der Lebens- umstände ist uns nachzuweisen. Als Nachweise gelten bei- Die Gesamttodesfallsumme aller Verträge (inkl. der Summen spielsweise bei aus Risiko-Zusatzversicherung) jeder einzelnen versicherten Person darf 300.000 EUR nicht überschreiten. █ Heirat: Kopie der Heiratsurkunde Bei Versicherungen auf verbundene Leben kann für jede der █ Scheidung: versicherten Personen die volle Todesfallsumme ausge- Kopie des Scheidungsurteils schöpft werden. █ Geburt eines eigenen Kindes: Kopie der Geburtsurkunde Die Summe der garantierten Berufsunfähigkeits- und █ Adoption eines Kindes: Erwerbsunfähigkeits-Monatsrenten aus allen Verträgen der Kopie der Adoptionsurkunde versicherten Person bei unserem Unternehmen darf █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart- 3.000 EUR inklusive Bonus betragen. ners: Sterbeurkunde Abweichend davon gilt bei Beamten in Abhängigkeit von der █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer Besoldungsgruppe eine andere maximale Rentenhöhe; sie beruflichen Tätigkeit: beträgt höchstens 1.600 EUR. Kopie der Abschlussurkunde, des Kaufmanns- oder Gesellen- briefes und des Arbeitsvertrages Für die sogenannte „Karrieregarantie“ gilt eine abweichende █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme Maximalsumme von 5.000 EUR inklusive Bonus aus allen Ver- einer beruflichen Tätigkeit: trägen der versicherten Person bei unserem Unternehmen, Kopie der Abschlussurkunde und des Arbeitsvertrages wenn █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen andauernden Teilzeitverhältnis in eine Vollzeitstelle: ● die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und Kopie des Arbeitsvertrages Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein Verlustes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der unbefristetes Arbeitsverhältnis: versicherten Person bei unserem Unternehmen bereits Kopie Arbeitsvertrages 3.000 EUR erreicht hat und █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto- ● die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem unbe- jahresgehalts: fristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und es sich Lohn-/Gehaltsabrechnungen nicht um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt, █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze sowie der gesetzlichen Rentenversicherung: ● sich das Bruttojahresgehalt (ohne variable Gehaltsbe- Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ergänzende Nachweise standteile) der versicherten Person vertraglich um min- █ Steigerung des Gewinns bei Selbstständigen: destens 10 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Dabei Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Unterlagen (z.B. darf die prozentuale Anpassung der versicherten Ren- Gewinn- und Verlustrechnung) tenleistung die prozentuale Anpassung des Bruttojahres- 521630852 2607 █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifi- halts (ohne variable Gehaltsbestandteile) nicht überstei- kation usw.: gen. Meisterbrief oder Abschlusszeugnis Techniker, technischer Seite 49 von 56 [Seite 50] Fach- und Betriebswirt Begrenzung oder Ablehnung einer Berufsunfähigkeits- oder █ Erhalt der Prokura: Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungsvertrag oder als Bescheinigung des Arbeitgebers Erhöhung – unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit: der Gesamtrentenleistung aus allen bestehenden und bean- Kopie der Zulassungsurkunde tragten Versorgungen sowie des ausgeübten Berufes und der █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor- zulässigen Höchsteinschlussgrenzen – ist uns vorbehalten. gung: Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und (3) Ergänzungsverträge bzw. Änderungen innerhalb des Kopie des neuen Arbeitsvertrages Basisvertrages werden mit Versicherungsbeginn des auf den █ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren- Eingang der Meldung folgenden Beitragszahlungsabschnitts tenversicherung: abgeschlossen. Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem (4) Nachdem Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes berufsständischem Versorgungswerk: vorgenommen haben, senden wir Ihnen den Versicherungs- Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen schein für den Ergänzungsvertrag bzw. den geänderten Versi- █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene cherungsschein oder Nachtrag des Basisvertrages zu. Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer der beiden versicherten Personen: (5) Die erstmalige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann Sterbeurkunde frühestens zu Beginn des 2. Versicherungsjahres erfolgen. █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum: Dies gilt auch dann, wenn sich die Lebensumstände bereits Kopie des Kaufvertrages und Nachweis über die Nutzung im Laufe des ersten Versicherungsjahres geändert haben und █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit uns dies gemeldet wurde. dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum: Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut- (6) Basis- und Ergänzungsvertrag bilden im Rahmen des zung Lebensphasenkonzepts eine Einheit bzgl. der Risikoprüfung. █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR Im Hinblick auf Rücktritt, Vertragsanpassung, Kündigung oder zur Neugründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) Pra- Anfechtung behalten wir uns daher vor, dies auf sämtliche im xis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Rahmen des Lebensphasenkonzepts bestehenden Verträge, Praxis bzw. Kanzlei: zu beziehen. Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut- zung (7) Im Übrigen gelten für jeden abgeschlossenen Ergän- █ Ernennung zum Beamten: zungsvertrag bzw. jede Erhöhung des Versicherungsschutzes Ernennungsurkunde innerhalb des Basisvertrages die jeweils zugrunde liegenden █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe: Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen Bezügemitteilung Bedingungen. Für den Basisvertrag vereinbarte Risikozu- █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel schläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft: Ergänzungsverträge bzw. Erhöhungen innerhalb des Basis- Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und vertrages im Rahmen des Lebensphasenkonzepts. Die Prämie Kopie des neuen Arbeitsvertrages für den Ergänzungsvertrag wird aus dem zum Zeitpunkt sei- nes Abschlusses für den Neuzugang offenen Tarif unter Wir behalten uns vor, ggf. weitere für einen geeigneten Nach- Berücksichtigung der für den Basisvertrag vereinbarten weis notwendige Unterlagen von Ihnen zu fordern. Zuschläge, Ausschlüsse und Klauseln ermittelt. Die Prämie für die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Basisvertrages errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der Risikoprüfung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre Vertragsänderung erreichten rechnungsmäßigen Alter der (§ 2 Abs. 2) beantragen, so können Sie den Antrag frühestens versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich drei Monate vor der gewünschten Erhöhung des Versiche- vereinbarten Annahmebedingungen unter Berücksichtigung rungsschutzes einreichen. Der Antrag muss uns in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung für diese dann vor- vor der gewünschten Erhöhung des Versicherungsschutzes, gesehenen Sterbetafel und des vorgesehenen Rechnungs- jedoch spätestens bis zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres zinses. zugehen. Außerhalb der genannten Fristen können wir einen Antrag auf § 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn Erhöhung des Versicherungsschutzes gem. § 2 Abs. 1 oder die Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basis- Abs. 2 nur unter dem Vorbehalt einer erneuten Gesundheits- vertrag erfolgt? prüfung berücksichtigen. Soll anstelle eines Ergänzungsvertrages die Erhöhung des (2) Ist in Ihrem Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages erfol- Erwerbsunfähigkeits-Rente enthalten und möchten Sie diese gen, so sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten: durch einen Ergänzungsvertrag oder innerhalb des Basisver- trages erhöhen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Vorlage █ Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute 521630852 2607 von Dokumenten zu verlangen, die die Angemessenheit der Risikoprüfung ist nur im Rahmen der beschriebenen Grenzen Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen belegen, wie etwa zulässig. einen aktuellen Einkommensnachweis oder Ähnliches. Die █ Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des Seite 50 von 56 [Seite 51] bestehenden Vertrages kann abgelehnt werden, wenn eine solche Vertragsänderung nicht mehr zulässig ist oder mit einer Umstellung auf eine neue Sterbetafel und einen neuen Rechnungszins verbunden ist. In diesem Fall haben Sie jedoch das Recht einen Ergänzungsvertrag im Rahmen des Lebensphasenkonzepts abzuschließen. Wenn Sie vom Lebensphasenkonzept Gebrauch machen, werden wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen zum Zeit- punkt der Beantragung informieren. Zur Beibehaltung eventueller steuerlicher Vergünstigungen des Basisvertrages auch nach Inanspruchnahme des Lebens- phasenkonzepts, sind die steuerlichen Rahmenbedingungen des Basisvertrages zu beachten. § 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu beachten? (1) Handelt es sich beim Basisvertrag oder Ergänzungsvertrag um einen steuerlich geförderten Basisrentenvertrag (Schicht 1), bei dem eine ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von Hinterbliebenen vereinbart wird, ist Folgendes zu beachten: Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver- minderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % der Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versicherungs- nehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. Erhö- hungen) während der Vertragslaufzeit. (2) Der Einschluss eines Risikolebensversicherungsvertrages als Basisvertrag oder als Ergänzungsvertrag zu einem Basis- rentenvertrag (Schicht 1) ist nicht möglich. (3) Die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfä- higkeit sowie der Erwerbsunfähigkeit ist nur dann möglich, wenn die zugehörigen Versicherungsbedingungen unter der- selben Zertifizierungsnummer zertifiziert wurden wie die Ver- sicherungsbedingungen des Basisrentenvertrags (Schicht 1). 521630852 2607 Seite 51 von 56 [Seite 52] über hinaus hat sich unser Unternehmen auf die Information zur Verwendung „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Ihrer Daten Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich- tet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt- schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso- www.zurich.de/datenschutz abrufen. nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung Deutzer Allee 1 oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon- 50679 Köln denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um Telefon: 0221 7715-0 prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und Fax: 0221 7715-7777 wie hoch die Leistung ist. E-Mail: service@zurich.de Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol- vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver- gender Adresse arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Zurich Gruppe Deutschland Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten Konzerndatenschutz zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für 50427 Köln die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts- E-Mail: datenschutz@zurich.com rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell- schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera- Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, beim Betroffenen. für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser- teilungen. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen- bezogene Daten von Dritten erhalten. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge- ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie Beispiele: eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche- ermitteln. rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön- Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis- von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Dies kann insbesondere erforderlich sein – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes, die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes- im Leistungsfall kontaktieren zu können. ten von Anwendungen, – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin- Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi- der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B. cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe- Anrede aus dem Antrag), sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi- – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte ko. und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf- und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig, nahme. – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson- dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können, – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach- zern-Revision), tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des – zu statistischen Zwecken, 521630852 2607 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht- – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar- Seite 52 von 56 [Seite 53] – Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre- unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde de aus dem Antrag, bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer- – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken, Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül- rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten erforderlichen Umfang. Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben Mitversicherer (Konsortialpartner) zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden, die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi- ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem Versicherten auswirken, Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli- Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen) chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche- im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch- -beendigung, führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen. Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter- Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf- nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall Vermittler die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge- Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum setzlicher Pflichten sind: Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver- bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven) mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech- Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs- nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können angelegenheiten benötigen. sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh- schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar- mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga- tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen); ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw. zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder der Anrede aus dem Antrag, mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs- Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie- für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis- fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts- Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der Antrag gewählten Anrede. Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio- Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen, nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter- zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen. teilnehmen. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben Externe Dienstleister nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor- gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. mieren. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst- Rückversicherer leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin- formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier- Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen. ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an Weitere Empfänger einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an 521630852 2607 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur machen kann. Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi- cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör- Seite 53 von 56 [Seite 54] den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach- auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent- lassverwalter). bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder- lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, Dauer der Datenspeicherung mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben und die über sachdienliche Informationen verfügen Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für könnten. die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und www.besurance-his.de. Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Bonitätsauskünfte Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen, Betroffenenrechte geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO. Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum- oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter- mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der- hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell- der Creditreform zusammen. ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- lesbaren Format zustehen. Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor- gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht Widerspruchsrecht dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- wir diese gesondert ein. bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver- auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter- Datenübermittlung in ein Drittland essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver- arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- Verteidigung von Rechtsansprüchen. halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga- Beschwerderecht rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten- Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz- Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der aufsichtsbehörde ist: jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­ www.zurich.de/datenschutz freiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 Aktualisierung der Datenschutzhinweise 40102 Düsseldorf Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun- gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt- Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung schaft (HIS) dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder Sie getrennt nach Unternehmen unter: Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech- 521630852 2607 www.zurich.de/datenschutz tig-tes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur Seite 54 von 56 [Seite 55] Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin- dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson- dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet. Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri- gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes- senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr- leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet. An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist Dienstleister Gegenstand der Beauftragung TDG Tele Dienste GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance, Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis- tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening, Geldwäscheprävention) Zurich Kunden Center GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi- cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist Dienstleister Gegenstand der Beauftragung 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung 2. Rheinland Versicherungs AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge- schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit) 3. AXA Partners SAS1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie- rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits- versicherung 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche- rungsbestätigung) 5. informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) 6. getolo GmbH1) Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal- terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung) 7. Booking.com Transport Limited1) 2) Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance) Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden Dienstleisterkategorie Gegenstand der Beauftragung Adress-Dienstleister Aktualisierung von Adressdaten Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1) Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern Assistance-Dienstleister1) 2) Assistance-Leistungen Call-Center Telefondienstleistungen Druckereien Druckdienstleistungen (Druck/Postversand) Elektronisches Versandmanagement Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand) Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy- Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen chiater etc.)1) medizinischen Maßnahmen Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1) Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen Inkassounternehmen Forderungseinzug IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2) IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung) Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1) Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung Marketingagenturen Marketingaktionen Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1) Marktforschung, Web-Analyse Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1) Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen 521630852 2607 Rechtsanwaltskanzleien1) Anwaltliche Dienstleistungen Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen) medizinische Leistungen1) Rückversicherer1) 2) Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen Seite 55 von 56 [Seite 56] Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten Unterstützung in der Schadenbearbeitung Übersetzer und Dolmetscher Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen Wirtschaftsprüfer Prüfdienstleistungen Zahlungsdienstleister Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar- tenanbieter) Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin- den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell- schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz. Stand: 01/2025 521630852 2607 Seite 56 von 56