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Insurance broker / Bicycle and e-bike insurance in Germany / Policy wording archive

Neodigital RAD NEO mobil L: the policy wording in full

Fahrradversicherung NEO mobil L der Neodigital mit Neuwert ohne Altersstaffel, Verschleiß inklusive Reifen und Bremsen, Zubehör und Gepäck sowie wählbarem ROLAND-Schutzbrief.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Neodigital RAD NEO mobil L from Neodigital (Bicycle and e-bike insurance in Germany) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 69 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured per bike (purchase price on invoice)as stated in the policy schedule„Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.“A 4.1, page 6
Insured bike types (bicycle, pedelec up to 25 km/h, cargo bike, children's bike)yes„Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch Carbonrad), nachstehend Abs. 2, oder Pedelec, nachstehend Abs. 3“A 1.1, page 5
S-pedelecs (motor assistance up to 45 km/h) includedno„Versicherungsschutz besteht nur für Pedelecs, für die keine“A 1.2, page 5
New-for-old replacement (equivalent new bike)yes„Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.“A 4.1, page 6
Period of new-for-old cover and deductions afterwards (current value, yearly scale)yes„Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.“A 4.1, page 6
Maximum insurable purchase price per bikenot addressed
Maximum age of the bike at inceptionyes„Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind.“A 1.3, page 5
Purchase invoice required for compensationyes„Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.“A 1.3, page 5
Standard excessyes„Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.“A 4.3, page 6
Excess for theft (if different)not addressed
Territorial scope (home country, Europe, worldwide)yes„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“A 6, page 6

Theft

PointRuleWording (German)Clause
Simple theft of the locked bike (even if not locked to a fixed object)yes„Diebstahl, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) gesichert war.“A 2.1.1, page 5
Theft from a locked room (home, cellar, garage)yes„Bei der Unterbringung in der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers oder einem ausschließlich von ihm selbst genutzten verschlossenen Raum, entfallen die Verschlussvorschriften.“A 7.1, page 6
Theft from a shared room (bike storage, underground car park)yes„Dies gilt auch bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen.“A 7.1, page 6
Theft from a locked car, motorhome or boatyes„In Erweiterung zu A 2.1 ist der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug versichert, wenn das Kraftfahrzeug verschlossen war.“A 2.1-01NEO, page 8
Night-time clause (theft outdoors at night restricted or excluded)none
Obligation to lock the bike to a fixed objectyes„mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) gesichert war.“A 2.1.1, page 5
Lock requirements (type, security level, minimum price)yes„mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu“A 7.1, page 6
Theft of parts (saddle, wheels, fixed components)yes„Teilediebstahl für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne“A 2.1.3, page 5
Theft of the battery, also when taken on its ownyes„Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile“A 4.1, page 6
Waiting time before payment after theft (period for recovery)none
Duty to report to the police (deadline, frame number)yes„Schäden durch strafbare Handlungen (auch bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub) unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.“A 7.2, page 6

Damage to the bike

PointRuleWording (German)Clause
Vandalism and malicious damageyes„Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte);“A 2.2.1, page 5
Accident damage (collision with vehicles, people, objects)yes„Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis.“A 2.2.2, page 5
Damage from falls without third-party involvement (tipping over, own fall)yes„A 2.2.3 Sturz- oder Fallschäden;“A 2.2.3, page 5
Operating errors (wrong gear shifting, improper handling)yes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Bedienungsfehler oder fahrlässig unsachgemäße Handhabung mitversichert.“A 2.2-02NEO, page 8
Frame breakage and breakage of load-bearing partsnot addressed
Material, design and manufacturing defects after the warrantyyes„Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und /oder Haftungsfristen“A 2.2-03NEO, page 8
Fire, lightning, explosion, storm and floodyes„A 2.2.4 Brand, Blitzschlag, Explosion;“A 2.2.4, A 2.2-01NEO, page 5
Transport damage (train, bus, plane, shipping)yes„Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden“A 2.2.2, page 5
Damage during transport on a car bike rackyes„Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden“A 2.2.2, page 5
Theft from a car bike rackyes„Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad oder Pedelec gesondert mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war.“A 2.1-01NEO, page 8

Electronics and battery

PointRuleWording (German)Clause
Overvoltage (lightning, charging fault)yes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.“A 2.2-04NEO, page 8
Short circuit and inductionyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.“A 2.2-04NEO, page 8
Moisture and water damage to motor, battery and electronicsyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.“A 2.2-05NEO, page 8
Electronic damage to motor, controller, display and sensorsyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.“A 2.2-04NEO, page 8
Battery wear: replacement when capacity falls below a thresholdyes„Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.“A 2.2-06NEO.2, page 8
Exclusion for tuning or tampering with the motor assistanceyes„Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems“A 3.6, page 6

Wear and maintenance

PointRuleWording (German)Clause
Wear and tear cover in generalyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (inkl. an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert.“A 2.2-06NEO.2, page 8
Wear of chain, sprockets, chainring and beltyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (inkl. an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert.“A 2.2-06NEO.2, page 8
Wear of brake pads, discs and rimsyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (inkl. an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert.“A 2.2-06NEO.2, page 8
Wear of tyres and inner tubesyes„In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (inkl. an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert.“A 2.2-06NEO.2, page 8
Obligation to have regular servicing at a specialist workshopyes„Das versicherte Fahrrad oder Pedelec jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.“A 7.1, page 6

Accessories

PointRuleWording (German)Clause
Accessories fixed to the bike (lights, rack, mudguards)yes„einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl. Akku) sowie das verwendete Schloss.“A 1.1, page 5
Bike helmet (damage in an accident, theft)yes, up to EUR 300„Beleuchtung, Fahrradanhänger, Fahrradhelm, Fahrradkompass, Fahrradkorb,“A 1.1-01NEO, page 8
Damaged or broken lockyes„sowie das verwendete Schloss.“A 1.1, page 5
Bike bags, baskets and contentsyes, up to EUR 300„Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EUR begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300,- EUR pro Versicherungsfall begrenzt.“A 1.1-01NEO, page 8
Navigation device, bike computer and mountyes, up to EUR 300„Kartenhalter, Kilometerzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug“A 1.1-01NEO, page 8
Child seat and bike traileryes, up to EUR 300„Kartenhalter, Kilometerzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug“A 1.1-01NEO, page 8

Breakdown assistance and mobility

PointRuleWording (German)Clause
On-site breakdown assistance (repair at the scene)yes„sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt“A 10.5.1.2, page 10
Assistance only beyond a minimum distance from homenone„Bereits ab Wohnort der versicherten Person erbringt ROLAND folgende“A 10.5.1, page 9
Towing or transport to the nearest workshopyes„sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.“A 10.5.2.1, page 10
Return transport of bike and rider homeyes, up to EUR 500„ROLAND übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die“A 10.5.2.4, page 10
Replacement or rental bike during repair or after theftyes, up to EUR 700„ROLAND zahlt dabei für längstens 14 (vierzehn) Tage maximal 50 EUR je“A 10.5.2.5, page 10

Use and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Travel abroad (maximum length per trip)yes„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“A 6, page 6
Taking part in races and competitionsno„Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter“A 3.7, page 6
Training for races and time trialsno„Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten“A 3.7, page 6
Bike park, downhill and jumpsno„Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen;“A 3.8, page 6
Commercial use (courier, delivery, rental)no„Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs“A 1.3, page 5
Company bike from the employer and private usenot addressed
Leased bike (lessor as insured party or payee)not addressed
Gross negligence: no reduction of the claim paymentno„Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“B4.9.1.2, page 20

Liability, legal protection and accident

PointRuleWording (German)Clause
Third-party liability included in the packagenot addressed
Legal protection and claims recovery after a bike accidentyes„Wir vermitteln Ihnen nach einem Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrrad eine telefonische Rechtsberatung“A 10.5.2.12, page 11
Personal accident benefit for the rider (disability, death)not addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Waiting period from inception (mainly for theft and wear)none
Changing bikes during the term (successor bike, provision for a new purchase)not addressed
Duties after a loss (notification deadline, photos, estimate, repair only after approval)yes„Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EUR übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.“A 7.2, page 6
Cancellation (notice periods, after a claim, term, end after theft)yes„Der Vertrag kann in Erweiterung zu B 2.1 vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt“B2.3NEO-01, page 21

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Neodigital Versicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen RAD NEO mobil L 2025
[Seite 1] Versicherungsbedingungen und Informationen zur Fahrradversicherung Inhalt: I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fahrradversicherung (AVB Fahrrad) mit den Besonderen Bedingungen und Klauseln II. Produktinformationsblatt III. Vertragsinformation IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg V. Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht [Seite 2] I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fahrradversicherung (AVB Fahrrad) mit den Besonderen Bedingungen und Klauseln - NEO mobil L 2025 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Abschnitt A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Fahrradversicherung. Abschnitt B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. - Abschnitt B1 regelt Beginn des Versicherungsschutzes und Beitragszahlung. - Abschnitt B2 regelt Dauer und Ende des Vertrags/ Kündigung. - Die Abschnitte B3 und B4 enthalten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und weitere Bestimmungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind der gesamte Bedingungstext, der Versicherungsschein und seine Nachträge. Seite 1 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 3] Inhaltsverzeichnis Abschnitt A A 1 Versicherte Sachen A 2 Versicherte Gefahren und Schäden A 3 Nicht versicherte Gefahren und Schäden A 4 Leistungsumfang A 5 Generelle Ausschlüsse A 6 Allgemeines A 7 Obliegenheiten A 8 Wiederherbeigeschaffte Sachen A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Abschnitt A Versicherte Sachen A 1.1-01NEO Zubehör und Gepäck Versicherte Gefahren und Schäden A 2.1-01NEO Diebstahl aus verschlossenen Kfz A 2.2-01NEO Elementar A 2.2-02NEO Bedienungsfehler A 2.2-03NEO Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler A 2.2-04NEO Elektronikschäden A 2.2-05NEO Feuchtigkeitsschäden A 2.2-06NEO.2 Verschleiß Fahrradschutzbrief A 10.5.1.1 24-Stunden Service A 10.5.1.2 Pannenhilfe A 10.5.2.1 Abschleppen A 10.5.2.2 Bergung A 10.5.2.3 PickUp durch Familie und Freunde A 10.5.2.4 Weiter- oder Rückfahrt A 10.5.2.5 Ersatzfahrrad A 10.5.2.6 Mobilitätsbudget A 10.5.2.7 Übernachtungskosten A 10.5.2.8 Fahrrad-Rücktransport A 10.5.2.9 Fahrrad-Verschrottung A 10.5.2.10 Notfall-Bargeld A 10.5.2.11 Psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall A 10.5.2.12 Telefonische rechtliche Erstberatung Abschnitt B B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung B1.1 Beginn des Versicherungsschutzes B1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode B1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung B1.4 Folgebeitrag B1.5 Lastschriftverfahren, Kreditkarte und andere Zahlungsdienstleister B1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B2 Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung B2.1 Dauer und Ende des Vertrages B2.2 Kündigung nach Versicherungsfall B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten B3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss B3.2 Gefahrerhöhung B4 Weitere Regelungen B4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Seite 2 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 4] B4.3 Verjährung B4.4 Örtlich zuständiges Gericht B4.5 Anzuwendendes Recht B4.6 Embargobestimmung B4.7 Versicherung für fremde Rechnung B4.8 Übergang von Ersatzansprüchen B4.9 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B4.10 Repräsentanten B-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Abschnitt B Allgemeine Bestimmungen B2.3NEO-01 Tägliches Kündigungsrecht B4.14NEO-01 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen Seite 3 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 5] Abschnitt A A 2.1.3 Teilediebstahl für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne polizeiliche Meldung); A 1 Versicherte Sachen A 2.1.4 Raub; A 1.1 Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch Raub ist in folgenden Fällen gegeben: Carbonrad), nachstehend Abs. 2, oder Pedelec, nachstehend Abs. 3, einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl. Akku) A 2.1.4.1 Anwendung von Gewalt: sowie das verwendete Schloss. Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme des versicherten Fahrrads oder Pedelecs Definition Fahrrad: auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec Fahrrad im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug mit max. drei ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet wird (einfacher Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft von auf ihm befindlicher Personen Diebstahl / Trickdiebstahl). mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird. Definition Pedelec: A 2.1.4.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug im Sinne von A 1.1 Der Versicherungsnehmer gibt das versicherte Fahrrad oder Pedelec heraus oder Absatz 2, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem lässt es sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW Leben androht. ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer A 2.1.4.3 Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln Dem Versicherungsnehmer wird das versicherte Fahrrad oder Pedelec einhält, unterbrochen wird. Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen Hilfsantrieb weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der im Sinne A 1.1 Abs. 3 Satz 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe). unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt A 1.2 Versicherungsschutz besteht nur für Pedelecs, für die keine Versicherungs- entstanden sein. oder Führerscheinpflicht besteht. A 2.2 Versichert ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch: A 1.3 Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 A 2.2.1 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch Monate nach Erstanschaffung sind. Der Nachweis hat durch den Original unbekannte Dritte); Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen. A 2.2.2 Unfall - Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. A 2 Versicherte Gefahren und Schäden Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert: Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder A 2.1 Versichert ist der bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) angezeigte Verlust des infolgedessen abhandenkommen. Fahrrads oder Pedelecs durch A 2.2.3 Sturz- oder Fallschäden; A 2.1.1 Diebstahl, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand A 2.2.4 Brand, Blitzschlag, Explosion; (z.B. Laternenpfahl) gesichert war. A 3 Nicht versicherte Gefahren und Schäden A 2.1.2 Einbruchdiebstahl; A 3.1 Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrads oder Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht entsprechend mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert A 2.1.2.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes: wurde; Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel A 3.2 Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei den Ermittlungsbehörden (Polizei); ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass das versicherte Fahrrad oder A 3.3 Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen Pedelec abhandengekommen ist. oder Schäden an der Lackierung); A 2.1.2.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes: A 3.4 Schäden durch Rost oder Oxidation; Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen A 3.5 Schäden, für die ein Dritter vertraglich, insbesondere als Verkäufer oder aus Werkzeugen öffnet. A 2.1.2.1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Reparaturauftrag oder aus Produkthaftung, insbesondere als Hersteller, einzustehen Seite 4 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 6] hat. A 5.1.2 Umbauten (Fahrräder oder Pedelecs, bei denen die nachträglich angebrachten A 3.6 Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder ausgetauschten Teile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer übersteigen); Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrads oder Pedelecs; A 5.1.3 Velomobile / vollverkleidete Fahrräder; A 3.7 Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit A 5.1.4 Dirt-Bikes; Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen; A 5.1.5 Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen. A 3.8 Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen; A 6 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit. A 3.9 Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden; A 7 Obliegenheiten A 3.10 Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als A 7.1 Vor Eintritt des Versicherungsfalles 1,0 ‰ Der Versicherungsnehmer und sein Repräsentant sind verpflichtet: 1. Das Fahrrad oder Pedelec zum Schutz gegen Diebstahl bei Nichtgebrauch jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu A 3.11 Schäden am Akku, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben sichern. Dies gilt auch bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei geladen wurde; der Unterbringung in der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers oder einem ausschließlich von ihm selbst genutzten verschlossenen Raum, entfallen die A 3.12 Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers; Verschlussvorschriften. 2. Das versicherte Fahrrad oder Pedelec jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in A 3.14 Beschädigung oder Verlust bzw. Abhandenkommen der versicherten Sache einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. 3. Wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec (auch aus Carbon) keine aufgrund folgender Ursachen: Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen - Krieg bzw. kriegsähnliche Ereignisse Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen. - Bürgerkrieg - innere Unruhe - Terrorismus A 7.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles: A 4 Leistungsumfang 1. dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich – am schnellsten über unsere App, auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen. 2. im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder A 4.1 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl Totalschaden die Rechnung für das versicherte Fahrrad oder Pedelec und ggf. fest Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine montierter Anbauteile im Original sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte oder Pedelec in gleicher Art und Güte in Kopie einzureichen. Versicherungssumme. 3. im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl zusätzlich die Rechnung für das Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen. versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur 4. Schäden durch strafbare Handlungen (auch bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Funktion gehörenden Teile. Raub) unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch anzuzeigen. Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur 5. bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs Fahrradwerkstatt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Fahrrad oder Pedelec wie z. B. Marke, Typ, Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EUR übersteigen, ist dem Versicherer vor A 4.2 Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen. Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art 6. dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform zu erteilen, die zur und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrs- Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal bis zur vereinbarten Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten. Versicherungssumme. 7. alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht). A 4.3 Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt. A 7.3 Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach A 7.1 oder A 7.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob A 5 Generelle Ausschlüsse fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des A 5.1 Nicht versichert sind Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. A 5.1.1 Eigenbauten; Seite 5 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 7] A 8 Wiederherbeigeschaffte Sachen A 8.1 Anzeigepflicht Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib des abhandengekommenen Fahrrads oder Pedelecs, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z. B. über unsere App myNeo) erfolgen. A 8.2 Entschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz des abhandengekommenen Fahrrads oder Pedelecs wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung folgendes: A 8.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt voraus, dass er dem Versicherer das Fahrrad oder Pedelec innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung. A 8.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und das Fahrrad oder Pedelec zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen: A 8.2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts, kann er dem Versicherer das Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht muss er innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. A 8.2.2.2 Bei Entschädigung in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts, muss er das Fahrrad oder Pedelec im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat. A 8.3 Beschädigte Sachen Behält der Versicherungsnehmer das wiederherbeigeschaffte Fahrrad oder Pedelec und ist dies beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten. A 8.4 Mögliche Rückerlangung Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz des abhandengekommenen Fahrrads oder Pedelecs zurück zu erlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt es als zurückerhalten. A 8.5 Übertragung der Rechte Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer das zurückerlangte Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung stellen, gilt: Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm daran zustehen. Seite 6 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 8] Verkäufern und Herstellern, mitversichert. A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Abschnitt A A 2.2-04NEO Elektronikschäden In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden Versicherte Sachen (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert. A 1.1-01NEO Zubehör und Gepäck In Erweiterung zu A 1.1 ist: A 2.2-05NEO Feuchtigkeitsschäden 1. folgendes Zubehör versichert: In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Feuchtigkeitsschäden an Akku, Beleuchtung, Fahrradanhänger, Fahrradhelm, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert. Kartenhalter, Kilometerzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug / Flickzeug, Steckschutzblech, Tachometer. 2. folgendes Gepäck versichert: A 2.2-06NEO.2 Verschleiß Hygieneartikel, Isomatte, Kartenmaterial, Kleidung, Luftmatratze, Regenschutzplane, In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Schlafsack, Zelt. allgemeinen Verschleiß (inkl. an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert. Die 3. Für vorgenanntes Zubehör und Gepäck gemäß Ziffer 1 und 2 besteht Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann Versicherungsschutz, soweit im Versicherungsschein dokumentiert, für erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 65 % der vom Hersteller a) Beschädigung durch angegebenen Leistungskapazität erbringt. - Straftat eines Dritten - Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder Pedelec - Brand b) Verlust durch - Diebstahl - Raub - Einbruchdiebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad oder Pedelec transportiert wird oder daran angebracht ist, bei nicht getragenem Helm an das Fahrrad oder Pedelec angeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht nur während des Gebrauchs des versicherten Fahrrads oder Pedelecs. 4. Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. 5. Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EUR begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300,- EUR pro Versicherungsfall begrenzt. Versicherte Gefahren und Schäden A 2.1-01NEO Diebstahl aus verschlossenen Kfz In Erweiterung zu A 2.1 ist der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug versichert, wenn das Kraftfahrzeug verschlossen war. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad oder Pedelec gesondert mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war. A 2.2-01NEO Elementar In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Elementargefahren mitversichert. Hierzu zählen: -Sturm -Hagel -Überschwemmung -Lawinen -Rückstau -Witterungsniederschläge A 2.2-02NEO Bedienungsfehler In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Bedienungsfehler oder fahrlässig unsachgemäße Handhabung mitversichert. A 2.2-03NEO Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und /oder Haftungsfristen oder vereinbarter Garantien gegenüber Seite 7 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 9] Fahrradschutzbrief Ausland: Landesvorwahl von Deutschland und 6894 1650 898. ROLAND ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar. ROLAND hilft ihr A 10NEO-01 Besondere Bedingungen für den Fahrradschutzbrief sofort weiter. ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt. Die Leistungen des Fahrradschutzbriefes haben nur dann Gültigkeit, sofern dieser mit uns vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert wurde. A 10.2.2 Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon an, so Allgemeine Versicherungsbedingungen zum ROLAND Fahrrad-Schutzbrief „Comfort“ ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst für die Neodigital Versicherung AG - Stand März 2025- organisierte Leistungen versichert sind. Es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Beruht das Unterlassen auf grober Inhaltsverzeichnis Fahrlässigkeit, kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes in einem der Wer ist Versicherer und was leistet der Schutzbrief? Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen A 10.1 Versicherer einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen. Bei grob A 10.2 ROLAND 24-Stunden-Service für den Neodigital Fahrrad-Schutzbrief fahrlässiger Verletzung bleibt ROLAND zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die „Comfort“ versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung von ROLAND ursächlich war. Wann ist eine Leistungspflicht gegeben, wer ist an welchem Ort versichert? A 10.3 Versicherungsfall; versicherte Personen; versicherte Fahrräder A 10.3 Versicherungsfall; versicherte Personen; versicherte Fahrräder A 10.4 Geltungsbereich Wie hilft der Schutzbrief? A 10.3.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn A 10.5 Versicherte Leistungen des Neodigital Fahrrad-Schutzbrief „Comfort“ a) die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Der Schutzbrief hilft nach Panne oder Unfall mit Organisation von Serviceleistungen Versicherers gemäß A 10.5 gegeben sind und und Kostenersatz: b) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von - 24-Stunden Service ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird. - Pannenhilfe Werden in den Fällen des A 10.5, Ziffern 1.2 oder 2.1 Ansprüche auf die Übernahme - Abschleppen von Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vor - Bergung Beauftragung dieser Leistungen informiert wurde, so bestimmt sich der Umfang der - PickUp durch Freunde und Familie versicherten Leistung auf die hierfür in den vorgenannten Regelungen gesondert - Weiter- oder Rückfahrt definierten Leistungsgrenzen. - Ersatzfahrrad - Mobilitätsbudget A 10.3.2 Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines bei der Neodigital - Übernachtungskosten Versicherung AG mit der Fahrradkaskoversicherung versicherten Fahrrades, welches - Fahrrad-Rücktransport durch die Neodigital Versicherung AG in den Gruppenvertrag einbezogen wurde. - Fahrrad-Verschrottung - Notfall-Bargeld A 10.3.3 Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, für das Versicherungsschutz im - Psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall Rahmen der Fahrradkaskoversicherung bei der Neodigital Versicherung AG besteht, - Telefonische rechtliche Erstberatung sofern es weder überwiegend gewerblich genutzt, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, Was ist sonst bei dem Schutzbrief zu beachten? sofern diese nicht überwiegend gewerblich genutzt werden. A 10.6 Begriffe A 10.7 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person A 10.8 Ausschlüsse und Leistungskürzungen A 10.4 Geltungsbereich A 10.9 Obliegenheiten nach Schadeneintritt Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, A 10.10 Beginn, des Versicherungsschutzes den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den A 10.11 Dauer und Ende des Versicherungsschutzes Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den A 10.12 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen A 10.13 Gesetzliche Verjährung Gegebenheiten. A 10.14 Zuständiges Gericht A 10.15 Anzuwendendes Recht A 10.5 Versicherte Leistungen des Neodigital Fahrrad-Schutzbrief „Comfort“ A 10.16 Verpflichtungen Dritter Nach einem Schadenfall unterstützt ROLAND die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernimmt die nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person A 10.1 Versicherer schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Versicherungsunternehmen ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG; Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder Postanschrift: 50664 Köln; Hausanschrift: Marie-Curie-Str. 8, 51377 Leverkusen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist oder die versicherte Person durch einen Unfall (Fax: 0221/8277-560; Mail: service@ROLAND-schutzbrief.de) im Folgenden mit dem versicherten Fahrrad verletzt wird oder während einer Reise mit dem Fahrrad „ROLAND“ oder „der Versicherer“ genannt. schwerwiegend erkrankt. A 10.2 ROLAND 24-Stunden-Service für den Neodigital Fahrrad-Schutzbrief A 10.5.1 Bereits ab Wohnort der versicherten Person erbringt ROLAND folgende „Comfort“ Leistungen: A 10.2.1 ROLAND möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe A 10.5.1.1 24-Stunden Service erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit nach A 10.3, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt. Ihrem Fahrrad bei Anruf unserer 24- Stunden Hotline durch Information über die ROLAND ist erreichbar über die Telefonnummer +49 6894 1650 898 oder aus dem nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt. Seite 8 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 10] c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad A 10.5.1.2 Pannenhilfe dort abgeholt werden soll. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar Nimmt die versicherte Person die Leistung PickUp durch Familie und Freunde (A ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden 10.5.2.3) in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Kosten für Weiter- oder Rückfahrt. kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt A 10.5.2.5 Ersatzfahrrad ROLAND nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND ROLAND vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten bis 50,00 Euro. Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. ROLAND zahlt dabei für längstens 14 (vierzehn) Tage maximal 50 EUR je A 10.5.2 Leistungen ab einer Entfernung von 3 km von Ihrem Wohnort Tag. A 10.5.2.1 Abschleppen A 10.5.2.6 Mobilitätsbudget Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht Sofern Sie ROLAND einen Schadenfall melden, jedoch die Leistungen Weiter- und wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades Rückfahrt nicht in Anspruch nehmen möchten, stellt ROLAND Ihnen ein einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt Mobilitätsbudget in Höhe von 50 EUR für Fahrten mit ÖPNV, Taxi etc. zur freien die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher Verfügung. als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (A 10.5.2.4) in Wohnsitz. Anspruch, stellt ROLAND der versicherten Person kein Mobilitätsbudget zur Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in Verfügung. gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur A 10.5.2.7 Übernachtungskosten Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen. ROLAND reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Beauftragt die versicherte Person direkt ein Unternehmen, das das Abschleppen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem selbst leistet, übernimmt ROLAND die Kosten für die Hilfsleistung bis zu einem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. ROLAND erstattet bis Höchstbetrag von 150 EUR. zu 80 EUR je Übernachtung. Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (A 10.5.2.4) in und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht Anspruch, übernimmt ROLAND die Übernachtungskosten nur für eine Nacht. möglich ist. Nimmt die versicherte Person die Abschlepp- und Transportleistung bei einem Dritten in Anspruch, insbesondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von A 10.5.2.8 Fahrrad-Rücktransport Clubleistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rahmen einer Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb Mobilitätsgarantie), übernimmt ROLAND keine Kosten. von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein A 10.5.2.2 Bergung gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich ROLAND übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person. Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Diese Leistung erbringt ROLAND auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen Diebstahl wiederaufgefunden wird oder wenn Sie aufgrund einer unfallbedingten wir die entstehenden Kosten in voller Höhe. Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, das Fahrrad zum Zielort zu fahren. Leistungen nach Diebstahl Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Diebstahl polizeilich gemeldet wurde. Rücktransport des Fahrrades ohne Akku. A 10.5.2.3 PickUp durch Familie und Freunde A 10.5.2.9 Fahrrad-Verschrottung Nach Meldung eines Schadenfalls, können Sie - nach Abstimmung mit ROLAND - sich Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet selbst und Ihr Fahrrad von Ihnen nahestehenden Personen abholen lassen. Für diesen werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten Transport erstattet ROLAND Ihnen einen pauschalen Ausgleich von 50 EUR, wenn Sie des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. ROLAND die Reparatur des Fahrrads nachweisen können. Reparaturkosten Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person übernimmt ROLAND nicht. ausbezahlt. Gepäck lässt ROLAND zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Nimmt die versicherte Person die Leistungen Pannenhilfe (A 10.5.1.2), Abschleppen Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die (A 10.5.2.1) oder die Leistung Weiter-/Rückfahrt (A 10.5.2.4) in Anspruch, übernimmt Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht. ROLAND keine Kosten für PickUp durch Familie und Freunde. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. A 10.5.2.4 Weiter- oder Rückfahrt ROLAND organisiert die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu A 10.5.2.10 Notfall-Bargeld Ihrem Zielort, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten, wahlweise durch ÖPNV, Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Sharing-Anbieter oder Taxi. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads. der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am ROLAND übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die Reiseort der versicherten Person. a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Zielort, Werktag möglich, stellt ROLAND der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung Seite 9 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 11] und Auszahlung bis zu 100 EUR. nicht berechtigt war. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem A 10.5.2.11 Psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall Verstoß ohne Verschulden oder leicht fahrlässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes gegen diese Obliegenheit ist ROLAND Nach einem Verkehrsunfall stellen wir für Sie den Kontakt zu einem Psychologen mit berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Online-Sprechstunde her und übernehmen die herbei anfallenden Kosten für eine Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass Ersthilfe-Beratung. ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person A 10.5.2.12 Telefonische rechtliche Erstberatung nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Wir vermitteln Ihnen nach einem Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrrad eine Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der telefonische Rechtsberatung für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war, telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in b) wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Rechtsangelegenheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung Verkehrsunfall stehen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf teilgenommen hat, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden, Rechtsanwalts zusammenhängen. c) wenn die versicherte Person bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben, A 10.6 Begriffe d) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen a) Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen, Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und e) wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung von 3 km ab Ihrem Wohnsitz verkehrstechnisch möglich erreichbar ist. (A 10.5.2) der Schadenort weniger als 3 km Wegstrecke von Ihrem ständigen b) Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Wohnsitz entfernt liegt, Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. f) für den Transport eines am versicherten Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems bei durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde, einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. g) bei Schäden an und mit E-Bikes, die durch den Einbau von Ersatz- oder Keine Pannen sind Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ - entladene oder entwendete Akkus oder gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. - fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, behoben werden kann oder h) bei regulärem Service und bei technischen Aktionen oder Rückrufaktionen. - ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund A 10.8.3 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne den des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, können wir unsere Leistung um einen unmöglich gemacht wird Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen. c) Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten A 10.8.4 Verpflichtung Dritter Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen a) Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe d) Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche den Leistungsverpflichtungen der ROLAND mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das vor. Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. b) Dritter ist: e) Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. - insbesondere ein Fahrradhersteller im Umfang der für das havarierte Fahrrad f) Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich geltenden Hersteller-Mobilitäts- bzw. -Assistanceleistungen oder gemeldet ist und sich überwiegend aufhält. - ein Verband oder ein Verein, der Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrages oder einer Mitgliedschaft zur Leistung verpflichtet ist. A 10.7 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Soweit die versicherte Person aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung Für den Neodigital Fahrrad-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der beanspruchen kann, steht ihr frei, welchem Versicherer sie den Schadensfall meldet. versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den c) Meldet die versicherte Person den Schadensfall ROLAND, wird ROLAND die Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Möglichkeit, Hersteller-Mobilitätsleistungen geltend zu machen, prüfen und die Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG). versicherte Person entsprechend informieren. Bestehen ausschließlich Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen, wird ROLAND im Rahmen dieses Schutzbriefes A 10.8 Ausschlüsse und Leistungskürzungen in Vorleistung treten. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: A 10.8.5 Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätzen A 10.8.1 b) A 10.8.1 ROLAND erbringt keine Leistungen, wenn das Ereignis sowie A 10.8.2 a) bis A 10.8.2 c) besteht kein Versicherungsschutz. Wird eine dieser a) durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, ist ROLAND berechtigt, die Leistung in einem Stellen oder Kernenergie verursacht wurde. ROLAND hilft jedoch, soweit möglich, der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die wenn die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, versicherte Person nach, dass sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch b) von der versicherten Person vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der c) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmals Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung wurde. ursächlich war. Das gilt nicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat. A 10.8.2 Außerdem leistet ROLAND nicht, a) wenn die versicherte Person bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges A 10.8.6 Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Seite 10 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 12] Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-, und Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland A 10.12 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen entgegenstehen. a) Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen. Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Für die Meldung von Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß A 10.2 der telefonische Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 24-Stunden-Service zur Verfügung. b) Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung Ihrer Anschrift oder eine A 10.9 Obliegenheiten nach Schadeneintritt Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte A 10.9.1 Die versicherte Person hat nach Eintritt des Schadens uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. a) ROLAND den Schaden unverzüglich – über die Notrufzentrale des Neodigital Fahrrad-Schutzbriefes – anzuzeigen. Die Notrufzentrale ist erreichbar über die Telefonnummer +49 6894 1650 898 oder aus dem Ausland: Landesvorwahl von A 10.13 Gesetzliche Verjährung Deutschland und 6894 1650 898. a) Die Ansprüche aus dem Neodigital Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von ROLAND ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar. drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des b) sich mit ROLAND darüber abstimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden, Bürgerlichen Gesetzbuches. c) den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Weisungen von ROLAND zu b) Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die beachten, Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere d) ROLAND jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und Entscheidung in Textform zugeht. über den Umfang seiner Entschädigungspflicht gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von A 10.14 Zuständiges Gericht ihrer Schweigepflicht entbinden, e) ROLAND bei der Geltendmachung der aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten unterstützen und uns die hierfür A 10.14.1 Für Klagen gegen ROLAND bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit benötigten Unterlagen aushändigen. nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, A 10.9.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte Person den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist ROLAND berechtigt, ihre A 10.14.2 Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person ist das Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu Gericht zuständig, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in kürzen Weist die versicherte Person nach, dass die Obliegenheiten nicht grob Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. fahrlässig verletzt wurden, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn die nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn die ist. versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei vorsätzlicher Verletzung behält die versicherte Person in diesen Fällen den A 10.14.3 Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn die versicherte Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND. Person kein erhebliches Verschulden trifft. A 10.15 Anzuwendendes Recht A 10.9.3 Geldbeträge, die ROLAND für die versicherte Person verauslagt oder ihr nur Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. als Darlehen gegeben hat, muss die versicherte Person unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung an ROLAND zurückzahlen. A 10.16 Verpflichtungen Dritter a) Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese A 10.10 Beginn des Versicherungsschutzes Leistungsverpflichtungen vor. Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem von der b) Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles auch Neodigital Versicherung AG schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND. Erstattungsansprüche gleichen Inhaltes gegen Dritte, kann sie insgesamt keine Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt. versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt. c) Soweit die versicherte Person aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen kann, steht es ihr frei, welchem Versicherer sie den Schadenfall A 10.11 Dauer und Ende des Versicherungsschutzes meldet. Meldet sie den Schaden bei ROLAND, wird ROLAND im Rahmen dieses Schutzbriefes in Vorleistung treten. A 10.11.1 Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem von der Neodigital Versicherung AG schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht. A 10.11.2 Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Neodigital Versicherung AG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Seite 11 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 13] Informationen zum Datenschutz der ROLAND vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Versicherungsgesellschaften Schutzbrief-Schadenfällen) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Informationen zum Datenschutz der ROLAND Versicherungsgesellschaften Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Das Thema „Datenschutz“ ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie im Folgenden darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und welche Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben: zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Verantwortlicher für die Datenverarbeitung - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Je nachdem, ob Ihr Versicherungsschutz durch die ROLAND Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch Rechtsschutz-Versicherung oder die ROLAND Schutzbrief-Versicherung zur hindeuten können. Verfügung gestellt wird, ist die verantwortliche Stelle diese Versicherungsgesellschaft: Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Deutz-Kalker-Str. 46 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen 50679 Köln gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Telefon: 0221 8277-500 Fax: 0221 8277-460 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck Mail to: service@roland-rechtsschutz.de verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. und/oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG Rückversicherer: Postanschrift: 50664 Köln Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Hausanschrift: Marie-Curie-Straße 8, Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre 51377 Leverkusen Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit Telefon: 0221 8277-377 dieser sich ein eigenes Bild über den Versicherungsfall machen kann. Fax: 0221 8277-460 Mail to: service@roland-schutzbrief.de Vermittler: Soweit der Gruppenversicherungsvertrag von einem Vermittler betreut wird, Den Datenschutzbeauftragten für beide Unternehmen erreichen Sie per Post unter der verarbeitet der Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser daten-schutz@roland-ag.de Unternehmen diese Daten an den betreuenden Vermittler, soweit dieser die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Versicherungsangelegenheiten benötigt. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Unternehmen zentral wahr. Soweit Ihnen Versicherungsschutz von einem oder Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ mehreren Unternehmen unserer Gruppe zusteht, können Ihre Daten etwa zur verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur präzisieren. Diese können Sie im Internet für beide Gesellschaften abrufen unter: Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen www.roland-rechtsschutz.de/datenschutz Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Werden Sie zum Eintritt in den Gruppenversicherungsvertrag angemeldet, benötigen Datenverarbeitung teilnehmen. wir die von Ihnen gegenüber Ihrem Vertragspartner (unserem Versicherungsnehmer) gemachten Angaben für die Aufnahme in den Vertrag und zur Einschätzung des von Externe Dienstleister: uns zu übernehmenden Risikos. Kommt die Aufnahme zustande, verarbeiten wir Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Deckungsprüfung Teil externer Dienstleister. im Leistungsfall. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter Die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer www.roland-rechtsschutz.de/datenschutz (für beide Gesellschaften) entnehmen. personenbezogenen Daten nicht möglich. Weitere Empfänger: Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der genannten B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). ROLAND-Gesellschaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Dauer der Datenspeicherung Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Auskunftserteilungen. Zwecke nicht mehr erforderlich sind, wenn sich dies nicht nachteilig für Sie im Sinne Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für von Art. 18 Abs. 1 c) DSGVO auswirken kann. Dabei kann es vorkommen, dass Seite 12 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 14] personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren. Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Widerspruchsrecht Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Datenübermittlung in ein Drittland (gilt nur für Schutzbrief-Kunden) Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie hier: www.roland-rechts-schutz.de/datenschutz. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. Seite 13 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 15] Abschnitt B B1.4.2 Verzug und Schadensersatz Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat. B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. B1.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung B1.4.3 Mahnung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss B1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen B1.2.1 Beitragszahlung Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. B1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall B1.2.2 Versicherungsperiode ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein von der Verpflichtung zur Leistung frei. Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. B1.4.5 Kündigung nach Mahnung B1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, Nichtzahlung kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit B1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. B1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden veranlasst ist. worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder Fristablauf veranlasst wird. getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1.4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen. Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. B1.4.7 Beitragsanpassungsklausel B1.3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug 1. Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1.3.1 gezahlt, so kann (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung 2. Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in nicht zu vertreten hat. angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist außer der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen, auch die voraussichtliche künftige Schaden- und B1.3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Sofern die Bestands- und Schadendaten des Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete nach B1.3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV. eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, 3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger vertreten hat. Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die B1.4 Folgebeitrag Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat. 4. Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen nach B1.4.1 Fälligkeit Ziffer 2 seit der letzten Überprüfung maßgeblich. Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu 5. Beitragsänderungen zwischen -5% und +5% werden nicht umgesetzt, sondern in Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. vereinbarten Zeitpunkt fällig. 6. Beitragsreduzierungen von unter -5% gelten automatisch ab Beginn des nächsten Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5% ebenfalls, dabei müssen diese aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden Seite 14 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 16] vorgetragen werden. in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen. 7. Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige 8. Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen. B1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 10. Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt. B1.6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des B1.4.8 Tarifmerkmale Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden Tarifmerkmale sind Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des hat. versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein unter der Überschrift „Zusätzlich wurden folgende Tarifmerkmale vereinbart“ dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, B1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. fehlendem versicherten Interesse Verändern Sie ein vereinbartes Tarifmerkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. B1.6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Tarifmerkmal Wohnort Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, 1. Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Versicherungsnehmers. Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der berücksichtigen wir den Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung. Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der 2. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl, können Sie den Widerrufsfrist beginnt. Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres geänderten Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Tarifmerkmal Alter Versicherungsnehmer Anspruch genommen hat. 1. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Grundlage hierfür bilden unsere Altersfaktoren. Der Versicherer überprüft jährlich, ob sich eine Veränderung in der Altersklasse B1.6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ergibt. Der neue Beitrag wird Ihnen mit der Beitragsinformation mitgeteilt. vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der 2. Bei einer Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Rücktrittserklärung zu. unserer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. Kündigungsrecht hin. B1.6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen Tarifmerkmal Vorschäden arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang Der Beitrag richtet sich danach, ob und wieviel Schäden in den letzten 5 Jahren vor der Anfechtungserklärung zu. dem Beginn des Versicherungsvertrages entstanden sind. Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die von Ihnen bei Antragsstellung gemachten Angaben zutreffend B1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung sind. vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt B1.5 Lastschriftverfahren, Kreditkarte und andere Zahlungsdienstleister worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1.5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der B1.6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn Deckung des Kontos zu sorgen. das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. vereinbart wurde. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. B1.5.2 Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern B2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz B2.1 Dauer und Ende des Vertrags wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister B2.1.1 Vertragsdauer Seite 15 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 17] Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. B3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht B2.1.2 Stillschweigende Verlängerung B3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3.1.1 Absatz 1, kann jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung Vergangenheit kein Versicherungsschutz. zugegangen ist. Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. B2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich jeweiligen Jahres zugegangen sein. war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B2.1.5 Wegfall des versicherten Interesses Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und B3.1.2.2 Kündigung dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3.1.1 Absatz 1 leicht dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände B2.2 Kündigung nach Versicherungsfall zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B2.2.1 Kündigungsrecht B3.1.2.3 Vertragsänderung Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3.1.1 Absatz 1 nicht Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) zu vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten B2.2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand Versicherungsperiode, wirksam wird. aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In B2.2.3 Kündigung durch Versicherer dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Kündigungsrecht hinzuweisen. Versicherungsnehmer wirksam. B3.1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er B3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Vertragsschluss Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis B3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in B3.1.4 Hinweispflicht des Versicherers Textform (z. B. E-Mail) gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach Textform (z. B. E-Mail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in hat. Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist B3.1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur berücksichtigen. Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. B3.1.6 Anfechtung Seite 16 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 18] Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen. B3.2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von B3.1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die B3.2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. B3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der B3.2 Gefahrerhöhung Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach B3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in B3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat B3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des der Versicherungsnehmer zu beweisen. Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder B3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B3.2.2.2 und B3.2.2.3 ist der Versicherer die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird. für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn B3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B3.2.5.1 Satz 2 Vertragsschluss gefragt hat. und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. B3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll. B3.2.5.3 Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht B3.2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder B3.2.2.1 Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder Vornahme durch einen Dritten gestatten. c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechend erhöhten Beitrag verlangt. B3.2.2.2 Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, B4 Weitere Regelungen so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. B4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer B4.1.1 Anzeigepflicht unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der B3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben. B3.2.3.1 Kündigungsrecht B4.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach B3.2.2.1, kann der Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach B4.1.1. vorsätzlich oder Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in B3.3 beschriebenen Voraussetzungen Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat. Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B3.2.2.2 und B3.2.2.3 B4.1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder B3.2.3.2 Vertragsänderung übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat demselben Versicherer bestehen. der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Seite 17 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 19] Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus B4.4 Örtlich zuständiges Gericht allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem B4.4.1 Klagen gegen den Versicherer Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur worden wäre. Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. der Versicherer seinen Sitz hat. B4.1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung B4.4.2 Klagen gegen Versicherungsnehmer a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf gewöhnlichen Aufenthalt. den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ist. bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge B4.5 Anzuwendendes Recht der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige B4.6 Embargobestimmung Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien B4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die B4.2.1 Form, zuständige Stelle durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. B4.7 Versicherung für fremde Rechnung Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete B4.7.1 Rechte aus dem Vertrag Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem B4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer B4.7.2 Zahlung der Entschädigung gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers. Versicherungsnehmers verlangen. B4.3 Verjährung B4.7.3 Kenntnis und Verhalten Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist B4.7.3.1 Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. gleich. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte der in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Anspruchsteller nicht mit. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. B4.7.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Seite 18 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 20] Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war. B4.7.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. B4.8 Übergang von Ersatzansprüchen B4.8.1 Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. B4.8.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. B4.9 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B4.9.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles B4.9.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B4.9.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B4.9.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. B4.10 Repräsentanten Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Als Repräsentanten gelten neben Personen die für den Versicherungsnehmer die Verwaltung dieses Versicherungsvertrages übernommen haben insbesondere alle Personen die die tatsächliche Obhut über die versicherten Sachen übernommen haben, auch wenn die Übernahme der tatsächlichen Obhut nur kurzfristig erfolgt. Seite 19 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 21] B-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Abschnitt B Allgemeine Bestimmungen B2.3NEO-01 Tägliches Kündigungsrecht Der Vertrag kann in Erweiterung zu B 2.1 vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden. B4.14NEO-01 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert. Seite 20 von 20 RAD_NEO_MOBIL_L_2025_V01_B [Seite 22] II. Produktinformationsblatt )DKUUDGversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 3URGXNWe NEO mobil S 1HRGLJLWDO9HUVLFKHUXQJ$*  NEO mobil M 6LW]St. Ingbert 'HXWVFKODQG  NEO mobil L Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Fahrradversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick und keine vollständige Darstellung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, zusätzlichen Vereinbarungen). Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Versicherung für Ihr Fahrrad oder Pedelec. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Verlustes Ihres Fahrrads oder Pedelecs. Was ist versichert? Versicherte Kosten je nach Vereinbarung erstattet der Versicherer Versicherte Sachen: Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte in Fahrrad/Pedelec einschließlich der fest damit Höhe der vereinbarten Versicherungssumme verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Versichert ist je nach gewählter Variante: Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads/Pedelecs wiederherstellen die Beschädigung oder Zerstörung durch z.B. Unfall Wie hoch ist die Versicherungssumme? Sturz- und Fallschäden Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Vandalismus können Sie dem Antrag und auch dem Brand, Blitzschlag, Explosion Versicherungsschein entnehmen. Elementargefahren Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten Was ist nicht versichert? Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Nicht versichert sind beispielsweise: Überspannung) an Akku, Motor und am Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Steuerungsgerät Fahrrads/Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahl, wenn das Fahrrad/Pedelec nicht entsprechend der Verlust durch gegen Diebstahl gesichert wurde; Diebstahl Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Teilediebstahl (auch Akku) Lackierung); Einbruchdiebstahl Schäden durch Rost oder Oxidation; Raub Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis; 6HLWHYRQ4 RAD_NEO_2020_V03_PIB [Seite 23] Gibt es Deckungseinschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden; Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen; Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 %o Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten: - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d.h. spätestens in der Regel innerhalb von 2 Wochen) nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder mit uns vereinbaren, dass wir die Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren , über Kreditkarte oder den sonst mit Ihnen vereinbarten Zahlungsdienstleister einziehen. Eine monatliche Zahlungsweise ist nur in Verbindung mit einem Einzugsverfahren möglich. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der fällige (einmalige oder der erste) Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag jederzeit täglich kündigen. Wir hingegen können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Wir können aber auch vorzeitig z. B. nach einem Schadenfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. 6HLWHYRQ4 RAD_NEO_2020_V03_PIB [Seite 24] Schutzbrief-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG Neodigital Deutschland Fahrrad-Schutzbrief „Comfort“ (zur Fahrrad-Kasko- Versicherung) Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Unterlagen zur Vereinsmitgliedschaft (Versicherungsbestätigung und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Ihr Vertragspartner, die Neodigital Versicherung AG, hat mit uns einen Gruppenversicherungsvertrag abge- schlossen. Wir bieten Ihnen als begünstigte Person dieses Gruppenversicherungsvertrags eine Fahrrad-Schutz- brief-Versicherung als Zusatzbaustein zur Fahrrad-Kaskoversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Sie in Pannen- und Notfällen unterwegs Kostenschutz und schnelle Hilfe erhalten. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Tritt ein Schadenereignis oder ein Notfall ein, Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn übernehmen wir Kosten und erbringen Ser- der Schadenfall nach Versicherungsbe- viceleistungen, insbesondere bei: ginn eintritt. Ausfall des versicherten Fahrzeugs (z.B. Fahrrad oder E-Bike) infolge einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls (z.B. Soforthilfe am Schadenort, Ersatzfahr- rad-, Weiter- und Rückfahrtservice), Verlust bestimmter Wertgegenstände im Ausland (z.B. Soforthilfe bei Zahlungsmit- telverlust) Für den Kostenersatz gelten jeweils Höchs- tersatzsummen. Soweit wir nur Dienstleister vermitteln oder für Sie eine Organisation übernehmen, leisten wir keinen Kostenersatz. Gibt es Deckungsbeschränkun- Einzelheiten können Sie Ihren Vertragsunterla- gen? gen entnehmen. Wir können nicht alle denkbaren Notsi- tuationen versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlan- gen. Deshalb umfasst der Versicherungs- schutz einige Angelegenheiten nicht, zum Beispiel: Ereignisse, die vorsätzlich oder grob fahr- lässig herbeigeführt wurden. 6HLWH3YRQ4 RAD_NEO_2020_V03_PIB [Seite 25] Wo bin ich versichert? Den genauen Geltungsbereich Ihres Produktes können Sie dem Versicherungsschein und Ziffer A 10 der Schutzbrief-Bedingungen für den Neodigital Fahrrad-Schutzbrief „Comfort“ entnehmen. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über den Schaden-Sachverhalt informieren. Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Schadenbehebung so gering wie möglich ge- halten werden. Hierzu sollten Sie uns befragen. Wann und wie zahle ich? Der Versicherungsbeitrag für diesen Schutzbrief wird von Ihrem Vertragspartner an uns gezahlt. Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihrem Vertragspartner ergeben sich aus den Vertragsbedingun- gen, die Ihnen Ihr Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist in Ihrer Versicherungsbestätigung angegeben. Die Versicherung gilt für die Dauer, die Ihnen Ihr Vertragspartner bestätigt hat. Etwaige Regelungen zur Verlängerung oder Kündigung entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen, die Ihnen Ihr Vertragspartner zur Verfü- gung gestellt hat. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie sind eine begünstigte Person in dem Gruppenversicherungsvertrag, den Ihr Vertragspartner mit uns abgeschlossen hat. Ob und wie Sie den Versicherungsschutz kündigen können, ergibt sich aus den zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen. 6HLWH4YRQ4 RAD_NEO_2020_V03_PIB [Seite 26] Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. III. Vertragsinformation 9. Wie kommt der Vertrag zustande? Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag mit einem 1. Wer ist Ihr Versicherer? Versicherungsschein angenommen haben. Eine Frist, während der Sie an Ihren Ihr Vertragspartner ist die Antrag gebunden sind, besteht nicht. Neodigital Versicherung AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Heinz-Kettler-Str. 1, 10. Widerrufsbelehrung 66386 St. Ingbert Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 103769 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 815678585 Widerrufsrecht Vorstand: Stephen Voss (Sprecher), Angela Kuts, Stefan Wirtz, Dirk Wittling Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben Vorsitzender des Aufsichtsrats: David Zimmer von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, 2. Was ist die Hauptgeschäftstätigkeit Ihres Versicherers? • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Die Hauptgeschäftstätigkeit der Neodigital Versicherung AG ist die Sach-, Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung sowie die Tarifbestimmungen, Kraftfahrzeugversicherung. • diese Belehrung, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen 3. Welche Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten? jeweils in Textform zugegangen sind. Für das Versicherungsverhältnis gelten der Antrag, der Versicherungsschein, die gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Tarifbestimmungen und Sondervereinbarungen. Der Widerruf ist zu entrichten an: Neodigital Versicherung AG 4. Was sind die wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung? Heinz-Kettler-Str. 1 Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem 66386 St. Ingbert, vertreten durch den Vorstand Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen E-Mail: info@neodigital.de entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil 5. Wie hoch ist der Gesamtpreis der Versicherung? der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Die Höhe des zu entrichtenden Gesamtbeitrages einschließlich der gesetzlichen Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, Versicherungssteuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind dem der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in Antrag und dem Versicherungsschein zu entnehmen. diesem Fall einbehalten. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. 6. Fallen zusätzliche Kosten an? Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Erhoben werden lediglich Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche bei Nichteinlösung im Lastschriftverfahren, bei Kreditkarte oder einer anderen Besondere Hinweise vereinbarten Zahlungsart. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr 7. Wie erfolgt die Beitragszahlung? Widerrufsrecht ausgeübt haben. Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschriftverfahren, über Kreditkarte oder über andere Zahlungsdienstleister, abhängig von der Vereinbarung mit Ihnen. Hierzu müssen Sie uns (der Neodigital) ein SEPA-Lastschriftmandat, eine Ermächtigung Abschnitt 2 – Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren zum Einzug über Kreditkarte oder über den sonstigen Zahlungsdienstleister erteilen. Informationen Je nach Vereinbarung wird die Prämie monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich abgebucht. Hinsichtlich in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Hierbei ist von Ihnen sicherzustellen, dass bei SEPA-Lastschriftverfahren Ihr Konto Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: bei Fälligkeit des Beitrags die erforderliche Deckung aufweist. Entsprechendes gilt, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister vereinbart wurde. Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 8. Welche Gültigkeitsdauer haben die zur Verfügung gestellten Informationen? 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei Informationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; Tarifbestimmungen, Prämienhöhe, etc.) haben eine befristete Gültigkeitsdauer. 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für Sofern in den Informationen kein anderer Zeitraum angegeben ist, gelten sie für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei sechs Wochen, in der Kraftfahrtversicherung für vier Wochen. Dies gilt auch für unverbindliche Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) sowie bei Seite 1 von 3 NEO_2024_V01_VI [Seite 27] juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen 12. Wann endet der Vertrag? eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht drei Monate vor dem jeweiligen Form; Ablauf eine Kündigung von uns (der Neodigital) in Textform zugegangen ist. 3. die Hauptgeschäftsfähigkeit des Versicherers; Wenn sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängert und Sie das 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben Vertragsverhältnis beenden möchten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; Vertrag täglich in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei uns 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Zeitpunkt wirksam werden soll. Sofern vereinbart und in den Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen Versicherungsbedingungen dokumentiert können Sie das Vertragsverhältnis soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den darüber hinaus kündigen. Die Regelungen dazu und zur sonstigen Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der ermöglichen; einzelnen Produkte. 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; Für die Kraftfahrtversicherung gilt: 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis des Preises; stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht einen Monat vor dem jeweiligen 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Ablauf eine Kündigung von uns (der Neodigital) in Textform zugegangen ist. Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung durch Sie oder uns. Die während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten, 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Die Kündigung zum Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Ablauf wird mit Zugang bei uns wirksam. Einzelheiten zu den gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs Kündigungsmöglichkeiten und zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie G.1 bis G.8, einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs H.1.1 bis H.1.3 und H.1.7 AKB. gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten 13. Welches Recht ist anwendbar? Form; Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der 10. a) Angaben über Laufzeit des Vertrages; Bundesrepublik Deutschland anwendbar. b) Angaben über Mindestlaufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen 14. Welches Gericht ist zuständig? Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns (die Neodigital) sind folgende Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Gerichte zuständig: erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Form; Ihren Vertrag zuständig ist. 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. zugrunde legt; Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt Aufenthalts zuständig. genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 15. Was ist die Vertragssprache? 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Die Versicherungsbedingungen und sämtliche vor oder nach Vertragsschluss Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Wir führen die Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache. Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit 16. Zu welchen außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren haben einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Sie Zugang? Der Anspruch der Neodigital ist es, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit Ende der Widerrufsbelehrung unserer Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen wenden 11. Wann beginnt der Vertrag und welche Laufzeit ist vereinbart? - Ihren Vermittler Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages können dem Antrag und dem - den Vorstand der Neodigital Versicherung AG Versicherungsschein entnommen werden. - die Bundesanstalt für Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Finanzdienstleistungsaufsicht Für die Kraftfahrtversicherung gilt: Der Versicherungsvertrag verlängert sich Bereich Versicherungen stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht durch Sie oder uns fristgerecht Graurheindorfer Straße 108 gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein 53117 Bonn Jahr ist, weil der Beginn des nächsten Versicherungsjahres das Kalenderjahr oder - Versicherungsombudsmann e. V. der Saisonbeginn des Fahrzeugs ist. Weitere Einzelheiten finden Sie nachstehend Postfach 08 06 32 unter Ziffer 12 und unter B.1 ,B.2 , C.1 und C.2 AKB. 10006 Berlin - Online-Streitbeilegung der Europäischen Union: Seite 2 von 3 NEO_2024_V01_VI [Seite 28] Haben Sie als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z.B. über eine Internetseite oder per E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute Resolution, ODR) wenden. Diese finden Sie auf dem Portal der Europäischen Kommission. Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung dem Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet. Wenn Sie sich an diese Stellen wenden, bleibt die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt. Seite 3 von 3 NEO_2024_V01_VI [Seite 29] IV. Information zur c) Wie korrigieren Sie Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung? Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages können Sie, bevor Sie auf den Button „jetzt beantragen“ klicken [Bezeichnung des Antragsfeldes abhängig vom Kommunikation auf digitalem Onlineportal] jederzeit korrigieren. Vor Übermittlung Ihres Antrages werden für Sie alle angegebenen Daten noch einmal zusammengestellt. Hier können Sie die Daten Weg überprüfen und wenn nötig auch berichtigen. d) Welche Sprachen stehen zum Abschluss der Verträge zur Verfügung? NEODIGITAL ist ein moderner Anbieter für Versicherungslösungen. Wir sind direkt, Wir schließen unsere Verträge in deutscher Sprache. schnell und unkompliziert. Was bedeutet das? 1. Abschluss von Verträgen Uns ist es wichtig, die Vorteile der digitalen Kommunikation zu nutzen! Verträge schließen wir nach dem sogenannten Antragsmodell, d.h. Sie oder Ihr Vertriebspartner übermitteln uns auf elektronischem Weg über das Onlineportal des Vertriebspartners einen Antrag. Deswegen benötigen wir von Ihnen immer eine aktuelle E-Mail-Adresse. Wir prüfen Ihren Antrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Antrag annehmen. Annahme oder Ablehnung erfolgen durch eine gesonderte Mitteilung. 2. Ihr Weg zu uns und unser Weg zu Ihnen Wir glauben, dass die digitale Kommunikation auch für Sie viele Vorteile bietet! Deswegen arbeiten wir mit einer speziell für unsere Versicherungsprodukte entwickelten App (App). Dort erreichen wir Sie und Sie uns schnell und unkompliziert, egal ob im Schadensfall, bei Vertragsänderung oder für Informationen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen – soweit gesetzlich zulässig - digital per E-Mail an die von Ihnen zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. 3. Datenschutzrechtliche Hinweise Egal ob Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Schadensbearbeitung, Datenschutz gilt immer! Beachten Sie daher bitte das beigefügte Merkblatt zur Datenverarbeitung. 4. Weitere Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr a) Welche technischen Schritte führen zum Vertragsschluss? Sie übermitteln uns Ihren Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages über unser Onlineportal oder das Onlineportal Ihres Vertriebspartners. In technischer Hinsicht geschieht dies, wenn Sie dort auf das Antragsfeld [z.B. „jetzt beantragen“ – Bezeichnung ist abhängig vom Portal] klicken. Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn wir den Antrag annehmen, stellen wir Ihnen den Versicherungsschein in Ihren geschützten Kundenbereich der App ein. b) Wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist er zugänglich? Wir hinterlegen für Sie die Vertragstexte in der App. Hierzu erhalten Sie Zugangsdaten per E-Mail. Der Vertragstext wird in nicht veränderbarer Form dort gespeichert und ist Ihnen mit Ihren Zugangsdaten über die App zugänglich. Seite 1 von 1 NEO_2018_V04_IDK [Seite 30] unverschlüsselter E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sensible Inhalte von Dritten V. Merkblatt zur ausgelesen oder manipuliert werden können. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt die Verschlüsselung von E-Mails. Datenverarbeitung / Die Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Sie haben das Recht, Ihre Datenschutzerklärung Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. Vorbemerkung teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, beschrieben, erfolgen. schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen Schweigepflichtentbindungserklärung manuellen Verfahren. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Die Mitarbeiter der Neodigital Versicherung AG sind zur Verschwiegenheit über Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Unfallversicherung nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls (Personenversicherung) ist daher in der Schaden-/ Leistungsanzeige auch eine der Neodigital Versicherung AG durch Vereinbarungen zur Beachtung des Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Datenschutzes der Nutzer verpflichtet. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder eine Datenverarbeitung und -nutzung nennen: andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Die DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung, wenn dies im Rahmen der Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers (Vertragsdaten) gespeichert. Bei einem Versicherungsfall speichern wir Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist: Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Neodigital Versicherung AG Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Heinz-Kettler-Str. 1 Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO. 66386 St. Ingbert Im Einzelfall kann es vorkommen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Automatisierte Einzelfallentscheidung Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur Neodigital nutzt automatisierte Verfahren bei Entscheidungen gegenüber verarbeiten. Eine solche Verarbeitung erfolgt nur dann, wenn eine Fehlerbehebung Antragstellern über das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Die unter Verwendung von anonymisierten Daten nicht möglich ist. Vor einer solchen Entscheidung beruht auf von Neodigital im Vorhinein festgelegten Kriterien. Verarbeitung erfolgt eine Prüfung und Freigabe der betroffenen personenbezogenen Genutzte Kriterien sind unter anderem Angaben zu vorherigen Daten im Einzelfall. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unser berechtigtes Versicherungsverhältnissen (z.B. Vorschäden), Merkmale des zu versichernden Interesses, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Risikos und eine Bonitätsprüfung. Diese Kriterien werden genutzt, um zu ermitteln, ob Neodigital das Risiko übernehmen kann. Jeder Ihrer Zugriffe auf das Internetangebot der Neodigital Versicherung AG wird in Wird ein Kriterium nicht erfüllt oder wird der für ein Kriterium definierte Grenzwert einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit mit folgenden Daten gespeichert: überschritten (z.B. eine Überschreitung der Höchstversicherungssumme) wird Ihr - Datum und Uhrzeit des Abrufs, Antrag abgelehnt werden. - Anfragedetails und Zieladresse, Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, eine Erläuterung der - Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge und wesentlichen Gründe dieser Entscheidung von uns zu erhalten. In diesem Zuge - Meldung, ob der Abruf erfolgreich war. erhalten Sie auch die Möglichkeit, Ihren eigenen Standpunkt darzulegen und eine Diese Daten werden für statistische und Sicherungszwecke sowie zur Optimierung Überprüfung der Entscheidung durch unsere Sachbearbeiter zu verlangen. unseres Internetangebotes ausgewertet. Es erfolgt keine personenbezogene Auswertung oder Profilbildung. Dessen ungeachtet behalten wir uns vor, Ihre IP-Adresse bei Angriffen auf die Einwilligungserklärung Internetinfrastruktur der Neodigital Versicherung AG auszuwerten. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Datenübermittlung an Rückversicherer Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen worden. Diese Einwilligungserklärung nach der DSGVO umfasst auch die Zustimmung Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen zum Bezug und zur Nutzung von Adressinformationen, Informationen zum bisherigen Fällen einen Teil der Risiken an einen Rückversicherer ab. Dieser Rückversicherer Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer benötigt ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der Infoscore Consumer Data Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Zwecke des Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit der Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung, der Personenidentifikation und bei Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirkt, werden ihm auch Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung (z.B. im Schadenfall). Die die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen Einwilligung beinhaltet auch die Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Daten mittels einer unverschlüsselten E-Mail. Bei der Kommunikation mittels entsprechende Daten übergeben. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Seite 1 von 2 NEO_2024_V01_MDV [Seite 31] Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, Datenübermittlung an andere Versicherer erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. gekündigte der letzten 5 Jahre). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und seine Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) (Mehrfachversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei zu beachten. Für den Fall, dass das Vermittlungsverhältnis Ihres Vermittlers zu Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den unserer Gesellschaft endet, werden Sie hierüber informiert. Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Bereichen unseres Unternehmens. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden: Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Datenschutzbeauftragter c/o Neodigital Versicherung AG Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung Heinz-Kettler-Str. 1 von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an 66386 St. Ingbert andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer datenschutz@neodigital.de zu beantworten. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Sie haben als Betroffener neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Voraussetzungen erfüllt sind. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, ein Recht auf Auskunft sowie unter Beispiele: bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Sachversicherer oder Mitnahme Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird Datenschutzbeauftragten unseres Unternehmens unter der oben genannten und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Anschrift. Bitte richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets Unfallversicherer an uns. Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, Beruht eine Datenverarbeitung auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Buchst. f) DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nur Leistung. weiter, wenn hierfür zwingende, schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre Interessen, Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich Externe Dienstleister ist. Im Zusammenhang mit Versicherungswechsel, der Versicherungsbestätigungen des Kraftfahrtbundesamtes und der Geltendmachung von Schäden werden Daten an die Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es für den Zweck der Verarbeitung zuständige Stelle, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zur dortigen Verarbeitung erforderlich ist. weitergeleitet. Kommunikationsweg E-Mail Unter Umständen ist es notwendig, dass bestimmte Informationen per E-Mail versandt werden müssen, beispielsweise in der Vertragsanbahnung. Neodigital versendet daher E-Mails grundsätzlich über einen speziell gesicherten Mailserver, der in der Lage ist, diese E-Mails auch geeignet zu verschlüsseln. Dieser kommuniziert mit dem Ziel-Mail-Server und versucht das beste Verschlüsselungsverfahren auszuhandeln, um den Transportweg zu sichern (zu verschlüsseln). Schlägt das fehl, wird das nächst schwächere Verfahren geprüft. Unterstützt der Ziel-Mail-Server keines der Verschlüsselungsverfahren oder liegt eine Fehlkonfiguration vor, wird die E-Mail unter Umständen unverschlüsselt versandt. Unverschlüsselt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Transportweg durch das Internet nicht gesichert ist. Wie oben bereits erläutert, willigen die Betroffenen in diese notfalls unverschlüsselte Kommunikation ein. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen Vermittler betreut. Seite 2 von 2 NEO_2024_V01_MDV [Seite 32] Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der Versicherungsvertragsgesetz laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen (VVG) über die Folgen einer wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Verletzung der gesetzlichen Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Anzeigepflicht 4. Ausübung unserer Rechte Wir (die Neodigital) können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist damit wir (die Neodigital) Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag gestellten Fragen von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit entnehmen. Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten verletzt haben. gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir (die Neodigital) in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer 5. Stellvertretung durch eine andere Person Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und wird? Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir (die Neodigital) vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir (die Neodigital) nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir (die Neodigital) nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Seite 1 von 1 NEO_2018_V03_MT19VVG