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Insurance broker / Car insurance in Germany (liability, partial and fully comprehensive) / Policy wording archive

Allianz Direct Direct: the policy wording in full

Grundlinie mit Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Tieren aller Art, Tierbiss-Folgeschäden und Werkstattbindung (70 Prozent bei freier Werkstatt), Mobilitätsgarantie, Fahrerschutz und Rabattschutz als Bausteine.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Allianz Direct Kfz-Versicherung Direct from Allianz Direct (Car insurance in Germany (liability, partial and fully comprehensive)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Covers included (liability, partial casco, comprehensive, assistance)yes„Die Allianz Direct Kfz-Versicherung besteht aus folgenden Teilen:“Einleitung, page 1
Territorial scope (Europe, non-European EU territories, green card)yes„Du hast Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“Teil B 1, page 24
Guarantee against GDV model wording (AKB)not addressed
Best-cover or difference-in-conditions clausenot addressed
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)not addressed
Gross negligence: no reduction of the casco paymentyes, up to the sum insured„Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, leisten wir.“Teil A.2 2, page 7
Exception to the gross negligence waiver: alcohol, drugs, medicationyes„Nur bei Entwendung oder wenn der Schaden wegen Konsums von Alkohol oder berauschender Mittel eingetreten ist, können wir entweder leistungsfrei sein oder die Leistung entsprechend des Verschuldens kürzen.“Teil A.2 2, page 7
Exception to the gross negligence waiver: theft (key left in or on the vehicle)yes„Nur bei Entwendung oder wenn der Schaden wegen Konsums von Alkohol oder berauschender Mittel eingetreten ist, können wir entweder leistungsfrei sein oder die Leistung entsprechend des Verschuldens kürzen.“Teil A.2 2, page 7

Motor third-party liability

PointRuleWording (German)Clause
Limit of indemnity per claim (combined)yes, up to the sum insured„Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Diese findest du im Versicherungsschein.“Teil A.1 5, page 4
Maximum for bodily injury (per injured person)yes, up to the sum insured„Personen wurden verletzt oder getötet.“Teil A.1 1, page 2
Limit for property damageyes, up to the sum insured„Sachen wurden beschädigt, zerstört oder sind abhandengekommen.“Teil A.1 1, page 2
Limit for pure financial lossyes, up to the sum insured„Vermögensschäden wurden verursacht, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden zusammenhängen.“Teil A.1 1, page 2
Rental car top-up liability abroad up to the policy limit (Mallorca-Police)yes, up to the sum insured„Mallorca-Deckung: Du, dein Ehegatte oder dein eingetragener Lebenspartner fahren auf einer Reise im Ausland“Teil A.1 1, page 3
Foreign claim protection: compensation when a foreign vehicle causes the loss abroadnot addressed
Own damage: loss to the policyholder's second vehicle or property caused with the insured vehicleno„Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person (siehe Teil A.1 Ziffer 3), dir, dem Halter oder dem Eigentümer des Fahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.“Teil A.1 2, page 3
Trailers: liability for towed trailers and caravansyes„Schäden durch einen Anhänger oder Auflieger, der am versicherten Fahrzeug hängt.“Teil A.1 1, page 2
Legal expenses within the policy (defence and recovery of damages)not addressed

Partial casco: theft, fire, glass, short circuit

PointRuleWording (German)Clause
Excess for partial casconot addressed
Fire and explosionyes, up to the sum insured„Schäden durch Brand und Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden (z. B. Kurzschluss).“Teil A.2 2, page 6
Theft, robbery and unauthorised use of the whole vehicleyes, up to the sum insured„Wenn dein Fahrzeug entwendet worden ist, können wir aber erstmal abwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige.“Teil A.2 15, page 11
Theft of vehicle parts and accessories (including break-in damage)yes, up to the sum insured„Entwendung, d. h. Schäden durch Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung (vollendet oder versucht) deines Fahrzeugs oder des Fahrzeuginhalts.“Teil A.2 2, page 6
Loss or theft of vehicle keys (replacing the locks)not addressed
Glass breakage (windows, headlights, glass roof)yes, up to the sum insured„Als Verglasung gilt nur: Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.“Teil A.2 2, page 7
Stone chip repair without excessyes„Wird die Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung des Fahrzeugs ohne einen Scheibenaustausch durchgeführt, wird die Selbstbeteiligung nicht abgezogen.“Teil A.2 5, page 8
Short circuit in the wiring (cable fire)yes, up to the sum insured„Schäden durch Brand und Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden (z. B. Kurzschluss).“Teil A.2 2, page 6
Consequential damage from a short circuit to connected units (limit)no„Schäden durch Brand und Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden (z. B. Kurzschluss). Folgeschäden sind ausgeschlossen.“Teil A.2 2, page 6

Partial casco: natural hazards and animals

PointRuleWording (German)Clause
Storm, hail, lightningyes, up to the sum insured„Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.“Teil A.2 2, page 6
Flood, heavy rain, high wateryes, up to the sum insured„Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.“Teil A.2 2, page 6
Extraordinary risks via the Consorcio de Compensación de Segurosnot addressed
Avalanche, landslide, rockfall, mudslide, earthquakeyes, up to the sum insured„Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.“Teil A.2 2, page 6
Snow and ice falling from a roof onto the vehicleyes, up to the sum insured„Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.“Teil A.2 2, page 6
Collision with animals of any kind (not only furred game)yes, up to the sum insured„Zusammenstoß mit Tieren während der Fahrt.“Teil A.2 2, page 6
Swerving to avoid an animal without collision (salvage costs)not addressed
Animal bites (martens) to cables, hoses and insulationyes, up to the sum insured„Schäden und Folgeschäden durch Tierbiss.“Teil A.2 2, page 6
Consequential damage after an animal bite (for example engine damage), limityes, up to the sum insured„Schäden und Folgeschäden durch Tierbiss.“Teil A.2 2, page 6

Comprehensive cover

PointRuleWording (German)Clause
Excess for comprehensive covernot addressed
Accident damage to the own vehicle, even when at faultyes, up to the sum insured„Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.“Teil A.2 3, page 7
Malicious damage by third parties (vandalism)yes, up to the sum insured„Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“Teil A.2 3, page 7
Operating, braking and pure breakage damageno„Schäden, die nur aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.“Teil A.2 3, page 7
Tyre damage without further damage to the vehicleno„Schäden, die ausschließlich die Reifen betreffen.“Teil A.2 4, page 8
Damage during transport by ferry, car train or tow trucknot addressed
Driver safety training and track daysno„Schäden auf Motorsportrennstrecken.“Teil A.2 4, page 8

Settlement and repair

PointRuleWording (German)Clause
New-for-old settlement for total loss or theft (up to how many months after first registration)not addressed
Purchase price settlement for used cars (months after purchase)not addressed
Replacement value, salvage value and new-for-old deductionyes„Wir zahlen dir den Wiederbeschaffungswert und ziehen davon den vorhandenen Restwert deines Fahrzeugs ab.“Teil A.2 9, page 9
GAP cover: difference between replacement value and outstanding lease or loannot addressed
Leased and financed vehicles (security certificate, payment to the lessor)not addressed
Expert assessor costs under cascoyes, up to the sum insured„Die Kosten eines Sachverständigen zahlen wir nur, wenn wir diesen beauftragt haben.“Teil A.2 12, page 10
Towing and recovery costs under cascoyes, up to the sum insured„Ist dein Fahrzeug nach einem Versicherungsfall nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher, lassen wir dieses vom Schadensort in die von uns gewählte Werkstatt verbringen.“Teil A.2 2, page 7
Accessories and optional extras included without extra premium (limit)yes, up to the sum insured„Versichert sind alle Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör.“Teil A.2 1, page 6
Workshop tie-in: repair only at the insurer's partner garageyes„Wurde das Fahrzeug aus einem von dir zu vertretenden Grund nicht in einer Werkstatt unserer Wahl repariert, erstatten wir 70 % der ermittelten erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.“Teil A.2 6, page 8

Breakdown assistance

PointRuleWording (German)Clause
Roadside help after breakdown or accidentyes, up to the sum insured„Wir schicken dir eine Pannenhilfe.“Teil A.4 4, page 14
Help from home (from kilometre 0) or only beyond a distanceyes„Tritt der Versicherungsfall mehr als 50 km von deinem Wohnort entfernt ein, gilt:“Teil A.4 4, page 14
Towing of the vehicle (limit or distance)yes, up to the sum insured„Kann dein Fahrzeug nicht sofort fahrfähig gemacht werden, schleppen wir es in eine Werkstatt unserer Wahl ab.“Teil A.4 4, page 14
Rental or replacement car (days and daily rate)yes, up to the sum insured„Diese Leistungen bekommst du, bis dein Fahrzeug repariert oder wiedergefunden wird, maximal aber für 5 Tage bei Panne oder Schlüsselproblemen, für 15 Tage bei Unfall oder Diebstahl von Fahrzeugteilen und für 30 Tage bei Diebstahl des Fahrzeugs.“Teil A.4 4, page 14
Repatriation of the vehicle from abroadyes, up to the sum insured„Befindet sich dein Fahrzeug im Ausland? Dann bringen wir es dir an deinen Wohnort.“Teil A.4 4, page 14
Hotel costs after breakdown or accidentyes, up to EUR 100„Wir organisieren einen Hotelaufenthalt (100 EUR p.P./Nacht) bis die Weiterfahrt durch uns organisiert werden kann oder wieder möglich ist,“Teil A.4 4, page 14
Onward or return travel of the occupantsyes, up to the sum insured„Wir transportieren alle Passagiere und das Gepäck nach Hause oder an eine andere Adresse deiner Wahl im versicherten Gebiet.“Teil A.4 4, page 14
Medical repatriation of the occupantsnot addressed
Replacement driver if the driver is incapacitatedyes, up to the sum insured„Wir zahlen die Unterstellung deines Fahrzeugs für maximal 5 Tage oder wir organisieren einen Ersatzfahrer zu deinem Wohnort.“Teil A.4 4, page 15

Drivers, no-claims and use

PointRuleWording (German)Clause
Driver cover: injury to the own driver in an at-fault accidentyes, up to the sum insured„Der berechtigte Fahrer wird beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet.“Teil A.5 1, page 16
No-claims protection: no downgrade after a claimyes„Trotz eines belastenden Schadens bleibt der Vertrag im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse.“Teil A.6 2, page 19
Claim-free rescue: one claim per year without downgrade above a set classnot addressed
Transfer of no-claims class (second car, partner, family)yes„Bei Vertragsbeginn erfolgt die Einstufung in eine SF-Klasse entweder durch Ersteinstufung (siehe Tabelle) oder durch Übernahme eines Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag.“Teil B 16, page 33
Permitted drivers: single, partner, any driver, occasional driversyes„Ändern sich deine jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis, der Fahrzeughalter oder deine Postleitzahl (sogenannte „beitragsrelevante Merkmale”), musst du uns dies unverzüglich anzeigen.“Teil B 14, page 31
Driver age: minimum age, young and novice driversnot addressed
Consequence of an undeclared driver (penalty, back premium, excess)yes, up to the sum insured„Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen.“Teil B 14, page 32
Annual mileage and consequence of exceeding ityes„Hast du falsche Angaben zu den beitragsrelevanten Merkmalen gemacht, Änderungen nicht gemeldet oder eine bereits überschrittene Jahresfahrleistung nicht angezeigt gilt: Wir dürfen den Beitrag berichtigen.“Teil B 14, page 32
Seasonal registration and dormant cover outside the seasonyes„Bei Saisonkennzeichen gilt: Während der Saison bist du im vereinbarten Umfang versichert. Außerhalb der Saison hast du den Ruheversicherungsschutz (siehe erster Stichpunkt).“Teil B 13, page 31
Use of the vehicle (private, business, rental, car sharing, ride hailing)yes„Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck“Teil B 8, page 27

Electric and hybrid vehicles

PointRuleWording (German)Clause
Battery (high-voltage) against all casco perils, including handling errors and short circuitnot addressed
Battery: new value instead of current value (up to how many years)not addressed
Animal bites to battery and high-voltage cables, including consequential damagenot addressed
Overvoltage and short circuit while chargingnot addressed
Charging cable and mobile charger (theft, damage, animal bite)yes, up to the sum insured„Zum Fahrzeugzubehör zählen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch Ladekabel und mobile Ladegeräte, sofern sie unter Verschluss verwahrt oder mit dem Fahrzeug verbunden sind.“Teil A.2 1, page 6
Wallbox (home charging station)not addressed
Liability while charging (for example tripping over the cable)not addressed
Towing to the next charging point when the battery is emptynot addressed

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Duties before a loss (driving licence, drink driving, use)yes„Fahren nur mit Fahrerlaubnis: Du darfst dein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur fahren oder fahren lassen, wenn du oder der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis hat.“Teil B 8, page 28
Duties after a loss (notice period, police for game and theft, leaving the scene)yes„Ein Schadenereignis oder einen Versicherungsfall musst du uns unverzüglich anzeigen.“Teil B 8, page 28
Recourse against the driver after a breach of duty under liability (maximum)yes, up to EUR 5,000„Leistungskürzung gemäß Teil B Ziffer 9 in der Kfz-Haftpflichtversicherung dir und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.“Teil B 10, page 29
Cancellation (notice before renewal, after a claim, after a premium increase)yes„Die Kündigung muss dir oder uns spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres zugehen.“Teil B 6, page 26
Notable exclusions (racing, war, nuclear, confiscation)yes„Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt.“Teil A.2 4, page 8

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Allianz Direct Versicherungs-AG
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Bedingungen für deine Allianz Direct Kfz-Versicherung
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für deine Allianz Direct Kfz-Versicherung 04/2026 Herzlich willkommen bei der Allianz Direct Kfz-Versicherung In diesen Versicherungsbedingungen findest du alles, was für deine Kfz-Versicherung wichtig ist. Eventuell hast du nicht alle Versicherungsleistungen (z. B. Kaskoversicherung, Mobilitätsgarantie, Fahrerschutzversicherung) ausgewählt. Welche du konkret ausgewählt hast, steht in der Antragszusammenfassung und in deinem Versicherungsschein. Wer sind wir? Wir sind die Allianz Direct Versicherungs-AG, ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. Unser Sitz ist in München. Die ladungsfähige Anschrift lautet: Königinstraße 28, 80802 München. Wir sind im Handelsregister in München unter HRB 95802 eingetragen. Die Allianz Direct Kfz-Versicherung besteht aus folgenden Teilen: Teil A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung ................................................................................................................ 2 Teil A.2 Kaskoversicherung .................................................................................................................................. 6 Teil A.3 Freie Werkstattwahl ............................................................................................................................ 12 Teil A.4 Mobilitätsgarantie ............................................................................................................................... 13 Teil A.5 Fahrerschutzversicherung ................................................................................................................. 16 Teil A.6 Rabattschutz .......................................................................................................................................... 19 Teil A.7 Produktlinie Direct Plus ...................................................................................................................... 20 Teil B – Allgemeine Regelungen ..................................................................................................................... 24 Anhang: Rückstufungstabellen der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ............................... 37 1/42 www.allianzdirect.de [Seite 2] Teil A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jedes Kraftfahrzeug. Die Versicherung deckt Schäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst. Der Teil B (allgemeine Regelungen) gilt hierfür auch. 1. In welchen Fällen helfen wir dir? 2. In welchen Fällen können wir dir nicht helfen? Wir helfen dir, wenn du mit dem bei uns Du hast in folgenden Fällen keinen versicherten Fahrzeug einen anderen Versicherungsschutz: schädigst (der sogenannte • Dein eigenes Fahrzeug wurde beschädigt, „Versicherungsfall“). Folgendes muss zerstört oder kommt abhanden. passiert sein: • Dein Anhänger oder ein von dir • Durch den Gebrauch des Fahrzeugs ist bei abgeschlepptes Fahrzeug wurde einem anderen ein Schaden entstanden: beschädigt. Aber: Du bist versichert, wenn - Personen wurden verletzt oder getötet. du als Hilfeleistung und ohne gewerbliche - Sachen wurden beschädigt, zerstört Absicht ein betriebsunfähiges Fahrzeug abschleppst. oder sind abhandengekommen. - Vermögensschäden wurden verursacht, • Schäden, die du vorsätzlich und widerrechtlich verursachst. die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden • Sachen, die im versicherten Fahrzeug befördert werden, wurden beschädigt oder zusammenhängen. kommen abhanden. Aber: • Jemand erhebt deshalb gegen dich oder Versicherungsschutz besteht für Sachen von uns Schadenersatzansprüche aufgrund berechtigten Insassen des Fahrzeugs, die von gesetzlichen diese üblicherweise oder zum persönlichen Haftpflichtbestimmungen des Gebrauch dabeihaben. Privatrechts. • Bei Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Das gilt nicht nur für das versicherte Motorsportveranstaltung oder Fahrzeug, sondern auch für: Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, • Schäden durch einen Anhänger oder Wettbewerben, Trainings, Tests und Auflieger, der am versicherten Fahrzeug Demonstrationen, wenn hängt. Auch wenn er sich während des - das Fahrzeug in einem hierfür Gebrauchs löst und noch bewegt. abgegrenzten Gebiet mit • Schäden durch ein Fahrzeug, das mit dem Zugangsbeschränkungen gebraucht wird versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder und geschleppt wird. Auch wenn es sich während des Gebrauchs löst und noch - für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine bewegt. Achtung: Wir leisten nur, wenn Motorsporthaftpflichtversicherung nach das abgeschleppte Fahrzeug keinen Maßgabe des §5d des eigenen Haftpflichtversicherungsschutz Pflichtversicherungsgesetzes besteht. hat. 2/42 www.allianzdirect.de [Seite 3] 1. In welchen Fällen helfen wir dir? 2. In welchen Fällen können wir dir nicht helfen? Mallorca-Deckung: Du, dein Ehegatte oder • Sach- oder Vermögensschäden, die eine dein eingetragener Lebenspartner fahren auf mitversicherte Person (siehe Teil A.1 Ziffer 3), einer Reise im Ausland (d. h. im versicherten dir, dem Halter oder dem Eigentümer des Bereich Teil B Ziffer 1 ohne Deutschland) einen Fahrzeugs durch den Gebrauch des fremden, versicherungspflichtigen Fahrzeugs zufügt. Aber: Wenn dein Personenkraftwagen und verursachen einen Fahrzeug ein Leasingfahrzeug ist und du Schaden. Hierfür leisten wir, soweit das fremde damit ein anderes Fahrzeug desselben Fahrzeug nicht ausreichend Leasinggebers beschädigst, gilt: Wir leisten, haftpflichtversichert ist. wenn die beiden Fahrzeuge unterschiedliche Halter haben. • Schäden durch Kernenergie. • Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. 3. Wer ist versichert? Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur dich als Versicherungsnehmer, sondern auch: • den Halter des Fahrzeugs, • den Eigentümer des Fahrzeugs, • den Fahrer des Fahrzeugs, • die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, • den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, • deinen Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit deiner Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, • den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach diesem Vertrag mitversicherten Fahrzeugs gemäß Teil A.1 Ziffer 1, • berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Diese Personen sind genauso geschützt wie du. Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. 4. Wie helfen wir dir? • Wenn begründete Schadenersatzansprüche gegen dich bestehen, bezahlen wir diese für dich. • Wenn Schadenersatzansprüche gegen dich nicht bestehen oder zu hoch sind, wehren wir diese für dich ab. • Um dies für dich leisten zu können, dürfen wir Schadenersatzansprüche gegen dich in deinem Namen erfüllen oder abwehren sowie zweckmäßige Erklärungen in deinem Namen abgeben. 3/42 www.allianzdirect.de [Seite 4] • Bist du im Ausland unterwegs, hast du immer mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang des Besuchslandes (wo du Versicherungsschutz hast, steht in Teil B Ziffer 1). • Abschleppen bei Unfall: Ist dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher, bringen wir dein Fahrzeug in eine Werkstatt, die wir auswählen. Bitte ruf uns dafür an. 5. Bis zu welcher Höhe leisten wir? Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Diese findest du im Versicherungsschein. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziger Versicherungsfall. 6. Was sind deine Pflichten (Obliegenheiten)? Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9, 10 und 11 genau geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein oder dir kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffer 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Kfz-Haftpflichtversicherung die folgenden Pflichten: • Keine Teilnahme an illegalen Rennen: Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, die behördlich nicht genehmigt sind und bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. • Teilnahme an Motorsportaktivitäten nur mit Motorsporthaftpflichtversicherung: Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn: - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und - für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. • Anzeigepflicht und Führung des Rechtsstreits: Einen Versicherungsfall musst du uns innerhalb einer Woche anzeigen. Werden gegen dich Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht, musst du uns dies innerhalb einer Woche nach Geltendmachung anzeigen. Du musst uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir dürfen in deinem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen. Diesem musst du eine Vollmacht erteilen sowie alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 4/42 www.allianzdirect.de [Seite 5] 7. Umweltschadendeckung • In deiner Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch die sogenannte Umweltschadendeckung enthalten. Diese schützt dich, wenn eine Behörde von dir die Sanierung eines Schadens nach dem Umweltschadengesetz verlangt. Der Schaden muss durch einen Unfall oder eine Panne deines Fahrzeugs verursacht worden sein. • Du bist nicht versichert für Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. Du bist zudem nicht versichert für Schäden, die entstehen, weil du bewusst gegen Recht oder gegen an dich gerichtete behördliche Verfügungen verstößt. Darüber hinaus gelten die Einschränkungen nach Teil A.1 Ziffer 2. • Versicherungsschutz besteht nur in Deutschland und im Europäischen Wirtschaftsraum, soweit und in dem Umfang, wie dort die EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG angewendet wird. • Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. 5/42 www.allianzdirect.de [Seite 6] Teil A.2 Kaskoversicherung Die Kaskoversicherung deckt Schäden an deinem Fahrzeug. Der Teil B (allgemeine Regelungen) gilt hierfür auch. 1. Was ist versichert? • Versichert sind Schäden an deinem versicherten Fahrzeug. Was gehört alles zum Fahrzeug? Versichert sind alle Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass diese im Fahrzeug fest eingebaut oder unter Verschluss verwahrt und straßenverkehrsrechtlich zulässig sind. Fahrzeugteile sind fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile, ohne die das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen werden kann. Fahrzeugzubehör sind Teile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs nicht zwingend erforderlich sind. Zum Fahrzeugzubehör zählen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch Ladekabel und mobile Ladegeräte, sofern sie unter Verschluss verwahrt oder mit dem Fahrzeug verbunden sind. Wenn dein versichertes Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller ist, ist dein Versicherungsschutz für Fahrzeugzubehör auf 10.000 EUR begrenzt. • Tuning sowie Sonderlackierung und -folie als Fahrzeugteil oder Zubehör sind nur bis zu folgendem Wert mitversichert: - Personenkraftwagen: 20.000 EUR - Motorräder/Motorroller: 10.000 EUR • Zusätzlich ist noch mitversichert: Ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung, Dach-/ Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze. Dies gilt auch, wenn du diese außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrst. Die Teile müssen aber unter Verschluss gehalten sein. 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir? In der Teilkaskoversicherung helfen wir dir, wenn Folgendes passiert: • Schäden, die unmittelbar verursacht wurden durch: Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch. Versichert sind auch Schäden, bei denen durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. • Schäden durch Brand und Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden (z. B. Kurzschluss). Folgeschäden sind ausgeschlossen. • Entwendung, d. h. Schäden durch Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung (vollendet oder versucht) deines Fahrzeugs oder des Fahrzeuginhalts. Achtung: Dies gilt nicht für Vandalismusschäden während der Entwendung oder des Entwendungsversuchs. • Zusammenstoß mit Tieren während der Fahrt. • Schäden und Folgeschäden durch Tierbiss. 6/42 www.allianzdirect.de [Seite 7] • Bruch der Verglasung. Als Verglasung gilt nur: Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren, Leuchtmittel. • Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, leisten wir. Nur bei Entwendung oder wenn der Schaden wegen Konsums von Alkohol oder berauschender Mittel eingetreten ist, können wir entweder leistungsfrei sein oder die Leistung entsprechend des Verschuldens kürzen. Abschleppen: Ist dein Fahrzeug nach einem Versicherungsfall nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher, lassen wir dieses vom Schadensort in die von uns gewählte Werkstatt verbringen. Bitte ruf uns dafür an. 3. Vollkasko: In welchen Fällen helfen wir dir? In der Vollkaskoversicherung helfen wir dir, wenn Folgendes passiert: • Alles, was in der Teilkasko versichert ist (Teil A.2 Ziffer 2) gilt auch hier. • Schäden durch Unfall. - Was ist ein Unfall? Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. - Was ist z. B. kein Unfall? Schäden, die nur aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung. Schäden, die man vorhersehen kann und die üblicherweise bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen. • Gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen (Betriebsschaden). Aber: Dies gilt nicht für Schäden durch Verbiegen oder Verdrehen des Fahrzeugs in der Längsachse, z. B. aufgrund Krafteinwirkungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. • Vandalismus - Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. - Bei Hackerangriffen, also einer Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten, auf dein Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen dein Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Nicht versichert ist, wenn ein Hacker einen Server oder eine digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens angreift und hierüber die Fahrzeugsoftware manipuliert wird. 7/42 www.allianzdirect.de [Seite 8] 4. In welchen Fällen können wir dir nicht helfen? Du hast in folgenden Fällen keinen Versicherungsschutz: • Schäden, die du vorsätzlich verursachst. • Schäden bei legalen oder illegalen Kraftfahrzeugrennen (hierzu zählt auch § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB). • Schäden auf Motorsportrennstrecken. • Schäden bei Fahrsicherheitstrainings mit Helmpflicht, bei denen du (mit)fährst. • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt. • Schäden durch Kernenergie. • Schäden, die ausschließlich die Reifen betreffen. 5. Selbstbeteiligung Wenn laut Versicherungsschein eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese für jedes Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Aber: Wird die Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung des Fahrzeugs ohne einen Scheibenaustausch durchgeführt, wird die Selbstbeteiligung nicht abgezogen. 6. Reparatur in einer Werkstatt unserer Wahl • Die Reparatur deines Fahrzeugs findet in einer durch uns ausgewählten Fachwerkstatt statt. Du musst dich deshalb vor der Reparatur bei uns melden. Du gibst die Reparatur bei der Werkstatt selbst in Auftrag. Rechte und Pflichten aus der Reparatur (z. B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen dir und der Werkstatt. • Können wir dir nachweislich keine geeignete Werkstatt auswählen, kannst du die Werkstatt frei wählen. Wurde das Fahrzeug aus einem von dir zu vertretenden Grund nicht in einer Werkstatt unserer Wahl repariert, erstatten wir 70 % der ermittelten erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten. 7. Was bezahlen wir bei einer Reparatur? • Wir zahlen dir die für die Reparatur tatsächlich angefallenen und erforderlichen Kosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert (siehe hierzu Teil A.2 Ziffer 9). Die Kosten müssen uns durch eine Rechnung nachgewiesen werden. • Vorschäden, die zwangsläufig bei Reparatur des Schadens mitbeseitigt werden würden, bringen wir in Abzug. Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden. • Rest- und Altteile bleiben bei dir und werden zum Veräußerungswert auf die Leistung angerechnet. 8/42 www.allianzdirect.de [Seite 9] 8. Was wir bezahlen, wenn du nicht reparieren lässt? Wenn du das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren lässt, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis maximal zum Wiederbeschaffungswert minus den Restwert (siehe hierzu Teil A.2 Ziffer 9). Dies gilt nicht bei Bruch der Verglasung nach Teil A.2 Ziffer 2. Die erforderlichen Kosten sind die Aufwände, die bei Reparatur in einer von uns gewählten Fachwerkstatt in der Nähe deines Wohnortes anfallen würden. Uns gewährte Konditionen und Nachlässe werden dabei berücksichtigt. Hast du die freie Werkstattwahl ausgewählt, bestimmt sich die Höhe nach den erforderlichen Reparaturkosten. Ist dein versichertes Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller, so hast du stets die freie Werkstattwahl eingeschlossen. 9. Dein Fahrzeug hat einen Totalschaden • Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigen. • Wir zahlen dir den Wiederbeschaffungswert und ziehen davon den vorhandenen Restwert deines Fahrzeugs ab. - Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den du für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen musst. - Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. • Lässt sich für das Fahrzeug kein Restwert erzielen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten der Fahrzeugverschrottung. • Wenn du dein Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren lässt, gilt Teil A.2 Ziffer 7. Lässt du dein Fahrzeug jedoch nicht vollständig oder fachgerecht reparieren, erstatten wir die Kosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert minus Restwert. 10. Dein Fahrzeug wurde gestohlen • Wenn dein Fahrzeug gestohlen wurde, erstatten wir dir den Wiederbeschaffungswert. • Wird dein Fahrzeug innerhalb eines Monats nach deiner Schadenanzeige wieder aufgefunden, musst du es zurücknehmen. Wir bringen dir dein Fahrzeug. • Wir werden Eigentümer des Fahrzeugs, wenn du nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet bist. Dies gilt nicht, wenn wir die Leistung abgelehnt haben. Wenn wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt haben, gilt: Dir steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, der im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden ist. Der Anteil entspricht der Quote, um die wir deine Entschädigung gekürzt haben. 9/42 www.allianzdirect.de [Seite 10] 11. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? Unsere Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Teil A.2 Ziffer 7 bis Teil A.2 Ziffer 10 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs. 12. Mehrwertsteuer und Sachverständigenkosten • Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für dich bei der von dir gewählten Schadenbeseitigung angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. • Die Kosten eines Sachverständigen zahlen wir nur, wenn wir diesen beauftragt haben. 13. Was sind deine Pflichten (Obliegenheiten)? Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 und 11 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein oder dir kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffer 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Kaskoversicherung die folgenden Pflichten: • Kurz nach Vertragsschluss musst du uns aussagekräftige Fotos über eine von uns zur Verfügung gestellte digitale Anwendung senden. Dies umfasst Fotos vom Heck, der Front (jeweils mit dem Kennzeichen) und den beiden Seiten deines Fahrzeugs. Dies umfasst auch die Pflicht, Vorschäden anzugeben. • Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs musst du unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Du musst unsere Weisungen befolgen, soweit dir dies zumutbar ist. • Bei Entwendung des Fahrzeugs musst du dies uns und der Polizei unverzüglich anzeigen. 14. Wer ist versichert? Die Kaskoversicherung schützt dich als Versicherungsnehmer. Wir zahlen deinen Schaden auch, wenn der Schaden passiert, während eine andere Person berechtigterweise gefahren ist. Wir fordern aber von diesem Fahrer unsere Leistung entsprechend seinem Verschulden in folgenden Fällen zurück: • Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt. • Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht. • Der Fahrer ist gefahren, obwohl er aufgrund Alkohols oder berauschender Mittel hierzu nicht mehr in der Lage war. • Aber: Von einem Fahrer, der bei Eintritt des Schadens mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebte, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht hat. 10/42 www.allianzdirect.de [Seite 11] 15. Wann zahlen wir? • Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. • Wenn dein Fahrzeug entwendet worden ist, können wir aber erstmal abwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige. 11/42 www.allianzdirect.de [Seite 12] Teil A.3 Freie Werkstattwahl Wenn du „freie Werkstattwahl“ in der Kaskoversicherung gewählt hast, gilt zusätzlich zu Teil A.2 das Folgende: Freie Werkstattwahl Wenn du dein Fahrzeug reparieren lässt, kannst du die geeignete Fachwerkstatt selbst auswählen. Eine Kürzung der Reparaturleistung gemäß Teil A.2 Ziffer 6 findet deshalb nicht statt. Ist dein versichertes Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller, so hast du stets die freie Werkstattwahl eingeschlossen. 12/42 www.allianzdirect.de [Seite 13] Teil A.4 Mobilitätsgarantie Wir garantieren deine Mobilität, wenn der Fahrer krank wird oder dein Fahrzeug „streikt“. Der Teil B (allgemeine Regelungen) gilt hierfür auch. 1. In welchen Fällen helfen wir dir? 2. In welchen Fällen können wir dir nicht helfen? Wir helfen dir, wenn du nicht weiterfahren Du hast in folgenden Fällen keinen kannst, weil Versicherungsschutz: • dein Fahrzeug plötzlich nicht • Schäden, die du vorsätzlich verursachst. verkehrssicher oder fahrfähig ist • Wenn du bei legalen oder illegalen (sogenannte „Fahrunfähigkeit des Kraftfahrzeugrennen (hierzu zählt auch § 315 Fahrzeugs“) oder d Abs. 1 Nr. 3 StGB), auf • du das Fahrzeug wegen Schlüsselverlusts Motorsportrennstrecken oder bei oder -problemen nicht starten kannst oder Fahrsicherheitstrainings mit Helmpflicht • das Fahrzeug oder Teile davon gestohlen (mit)fährst. wurden oder • Schäden durch Kriegsereignisse, innere • wenn die Fahrt wegen Erkrankung oder Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt. Tod des Fahrers oder aller • Schäden durch Kernenergie. fahrberechtigten Passagiere nicht • Schäden durch Naturkatastrophen. fortgeführt werden kann. Naturkatastrophen sind lokal nicht Die Mobilitätsgarantie gilt nur für dein abgegrenzte Naturereignisse größeren versichertes Fahrzeug bis 3,5 Tonnen, einen Ausmaßes. damit verbundenen Anhänger oder Wohnwagen bis 750 Kilogramm bei einem Gesamtgewicht des Gespanns (Pkw und Anhänger/Wohnwagen) bis maximal 3,5 Tonnen. Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, leisten wir. Nur bei Entwendung oder wenn der Schaden wegen Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel eingetreten ist, können wir leistungsfrei sein oder die Leistung entsprechend des Verschuldens kürzen. 3. Wenn du dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern kannst Soweit du unsere Leistungen aus der Mobilitätsgarantie aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein auch von einem Anderen (z. B. Automobilclub) erhalten könntest, brauchen wir nicht zu leisten. Wenn du dich allerdings zuerst an uns wendest, leisten wir erstmal vor. 13/42 www.allianzdirect.de [Seite 14] 4. Wie helfen wir dir? Wir versuchen zuerst, für dich Hilfe zu organisieren. Das heißt, wir beauftragen einen Dienstleister oder werden selbst tätig. Ist dies nicht möglich, sagen wir dir Bescheid, dass du selbst jemanden beauftragen darfst. Nur in diesem Fall ersetzen wir dir die entstandenen Kosten. Diese zahlen wir dann innerhalb von 2 Wochen, sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben. Dies sind unsere Leistungen: • Wir schicken dir eine Pannenhilfe. Zur Pannenhilfe zählen auch die vom Pannenfahrzeug mitgebrachten und verwendeten Kleinteile. Aber: Die Kosten für den Austausch der Fahrzeugbatterie übernehmen wir nicht. • Kann dein Fahrzeug nicht sofort fahrfähig gemacht werden, schleppen wir es in eine Werkstatt unserer Wahl ab. • Ist eine Werkstatt nicht sofort erreichbar, bringen wir dein Fahrzeug zu einer Unterstellmöglichkeit. Sobald die Werkstatt öffnet, bringen wir dein Fahrzeug dorthin. • Ist dein Fahrzeug von der Straße abgekommen und kommt nicht mehr aus eigenem Antrieb auf die Straße zurück? Wir bergen dein Fahrzeug. Dazu übernehmen wir Kosten bis zu 750 EUR. • Kann dein Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrtüchtig gemacht werden oder ist gestohlen worden, organisieren wir dir einen Mietwagen. Alternativ zahlen wir dir entstandene Fahrtkosten bis zu maximal 30 EUR am Tag. Diese Leistungen bekommst du, bis dein Fahrzeug repariert oder wiedergefunden wird, maximal aber für 5 Tage bei Panne oder Schlüsselproblemen, für 15 Tage bei Unfall oder Diebstahl von Fahrzeugteilen und für 30 Tage bei Diebstahl des Fahrzeugs. Kosten für Treibstoff oder Mautgebühren übernehmen wir nicht. • Wir organisieren die Abholung deines reparierten Fahrzeugs. • Befindet sich dein Fahrzeug im Ausland? Dann bringen wir es dir an deinen Wohnort. Muss das Fahrzeug repariert werden, dann bringen wir es erst, wenn die Reparatur erfolgt ist. Dauert die Reparatur aber länger als 10 Werktage, dann bringen wir das Fahrzeug zu einer Werkstatt unserer Wahl an deinem Wohnort. Aber in all diesen Fällen gilt: Wenn die Rückführung mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Eintritts der Fahrunfähigkeit des Fahrzeugs, dann übernehmen wir maximal die Kosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschaden übernehmen wir die Rückführung nicht. • Lässt du im Falle eines Totalschadens dein Fahrzeug verschrotten, organisieren wir dies. • Wir transportieren alle Passagiere und das Gepäck nach Hause oder an eine andere Adresse deiner Wahl im versicherten Gebiet. Wenn der Transport am Schadentag selbst nicht möglich ist, organisieren wir einen Hotelaufenthalt für eine Nacht (max. 100 EUR p.P./Nacht). • Tritt der Versicherungsfall mehr als 50 km von deinem Wohnort entfernt ein, gilt: Wir organisieren einen Hotelaufenthalt (100 EUR p.P./Nacht) bis die Weiterfahrt durch uns 14/42 www.allianzdirect.de [Seite 15] organisiert werden kann oder wieder möglich ist, maximal aber für 3 Nächte bei Fahrunfähigkeit des Fahrzeugs und 5 Nächte bei Krankheit oder Tod des Fahrers. • Im Fall der Krankheit oder des Todes des Fahrers bringen wir dein Fahrzeug zu einer Unterstellmöglichkeit. Wir zahlen die Unterstellung deines Fahrzeugs für maximal 5 Tage oder wir organisieren einen Ersatzfahrer zu deinem Wohnort. Die Kosten für Treibstoff und Mautgebühren übernehmen wir nicht. Wir organisieren eine Hotelübernachtung (max. 100 EUR p.P./Nacht). 5. Was sind deine Pflichten (Obliegenheiten)? Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 und 11 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein oder kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffer 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Mobilitätsgarantie die folgenden Pflichten: • Da wir auch zur Leistung verpflichtet sind, wenn der Fahrer krank wird oder verstirbt, benötigen wir möglicherweise Auskünfte von: - Ärzten, die dich oder die Fahrer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behandeln oder untersucht haben, - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Du musst es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. 15/42 www.allianzdirect.de [Seite 16] Teil A.5 Fahrerschutzversicherung Die Fahrerschutzversicherung hilft dem Fahrer. Wenn dieser den Unfall verursacht hat und selbst verletzt wird, kann er wie folgt Leistungen von uns erhalten. Teil B (allgemeine Regelungen) gilt auch hierfür. 1. In welchen Fällen helfen wir dir? Du hast in folgenden Fällen Versicherungsschutz: • Der berechtigte Fahrer wird beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. • Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, leisten wir. Wenn der Schaden wegen Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel eingetreten ist, können wir leistungsfrei sein oder die Leistung entsprechend des Verschuldens kürzen. 2. In welchen Fällen können wir dir nicht helfen? Du hast in folgenden Fällen keinen Versicherungsschutz: • Bei Unfällen, die dem Fahrer zustoßen, weil er vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht. • Wenn der Unfall durch eine Reaktion des Fahrers verursacht wird, deren Ursache eine krankhafte psychische oder physische Störung des Fahrers ist (z. B. Herzinfarkt, Epilepsie). • Bei Bandscheibenschäden. Aber: Der Fahrer ist trotzdem versichert, wenn das versicherte Unfallereignis die Bandscheibenschäden überwiegend (d. h. zu mehr als 50%) verursacht. • Wenn der Fahrer bei legalen oder illegalen Kraftfahrzeugrennen (hierzu zählt auch § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB), auf Motorsportrennstrecken oder bei Fahrsicherheitstrainings mit Helmpflicht (mit)fährt. • Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherren und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden. • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt. • Schäden durch Kernenergie. 3. Wie und wann helfen wir dir? • Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. • Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts. Aber: Anwaltskosten ersetzen wir nur, wenn wir mit der Zahlung unserer Leistung im Verzug sind. • Wir erklären innerhalb eines Monats in Textform, ob und in welchem Umfang wir leisten. Die Monatsfrist beginnt, wenn uns dein Leistungsantrag und die Unterlagen vorliegen, die wir zur Prüfung unserer Leistungspflicht brauchen. Erkennen wir den Anspruch an oder 16/42 www.allianzdirect.de [Seite 17] haben wir uns mit dir über Grund und Höhe geeinigt, gilt: Wir leisten innerhalb von 2 Wochen. 4. Bis zu welcher Höhe leisten wir? Wir zahlen je Versicherungsfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme (siehe Versicherungsschein). 5. Wenn du dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern kannst Wichtig: Wir leisten nicht, soweit du gegenüber einem Dritten Anspruch auf Ersatz deines Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (sogenannte „kongruente“) Leistungen hast (z. B. Ansprüche gegen Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber). Aber wir leisten in solchen Fällen trotzdem, soweit du einen solchen Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen kannst. Dann muss Folgendes passiert sein: • Du hast den Anspruch schriftlich geltend gemacht. • Du hast alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung deines Anspruchs unternommen. • Du hast deinen Anspruch wirksam an uns abgetreten. Vereinbarungen, die du mit Dritten über diese Ansprüche triffst, binden uns nur, wenn wir vorher zugestimmt haben. 6. Was sind deine Pflichten (Obliegenheiten)? Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt? Das ist in Teil B Ziffer 9 und 11 geregelt. Unter bestimmten Umständen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein oder kündigen. Du findest die Liste mit deinen Pflichten in Teil B Ziffer 7 und 8. Darüber hinaus hast du in der Fahrerschutzversicherung die folgenden Pflichten: • Der Fahrer muss während der Fahrt einen Sicherheitsgurt angelegt haben. • Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, musst du unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. • Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die dich vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. Du musst es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dies gilt auch für erforderliche Auskünfte von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. • In manchen Fällen kann es für uns erforderlich sein, Ärzte zu beauftragen, damit wir prüfen können, ob und inwieweit wir unsere Leistung erbringen. Von diesen Ärzten musst du dich dann untersuchen lassen. Wir tragen dann aber die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Du hilfst uns dabei, unsere Prüfungen möglichst schnell abzuschließen. 17/42 www.allianzdirect.de [Seite 18] • Soweit es dir zumutbar ist, musst du deine Genesung und Rehabilitation durch einen Dienstleister unserer Wahl unterstützen lassen. • Falls wegen deines Personenschadens Ansprüche gegen Dritte möglich sind, hilfst du uns dabei, diese zu ermitteln oder durchzusetzen. 7. Wer ist versichert? • Versichert ist jeder berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt. • Verstirbt der Fahrer, sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert. 18/42 www.allianzdirect.de [Seite 19] Teil A.6 Rabattschutz Wenn du „Rabattschutz“ ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung gewählt hast, gilt zusätzlich zu Teil A.1 und B sowie wenn du eine Vollkaskoversicherung gewählt hast, Teil A.2, das Folgende: 1. Wann gilt der Rabattschutz? Der Rabattschutz gilt für das versicherte Fahrzeug. Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu Beginn des Vertrages mindestens SF-Klasse 4 betragen. Wählst du eine Vollkaskoversicherung, so muss auch deine SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung zu Beginn des Vertrages mindestens SF-Klasse 4 sein. 2. Wie funktioniert der Rabattschutz und was deckt er ab? Der Rabattschutz bewirkt Folgendes: Trotz eines belastenden Schadens bleibt der Vertrag im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Das bedeutet, dass der Vertrag weder besser noch schlechter gestuft wird. Der Rabattschutz gilt für jeweils einen Schaden je Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern von dir gewählt – in der Vollkaskoversicherung. Bei zwei und mehr Schäden in der Kfz- Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung in einem Kalenderjahr wird der Vertrag zurückgestuft. Der rabattgeschützte erste Schaden wird bei der Zurückstufung nicht gezählt. 3. Wie wird die Wirkung begrenzt und der Nachversicherer informiert? Die Wirkung des Rabattschutzes ist auf den Zeitraum begrenzt, in dem der Versicherungsvertrag bei der Allianz Direct Versicherungs-AG besteht. Beendest du oder wir den Vertrag, gilt Folgendes: Wir sind berechtigt, einem Nachversicherer die tatsächlichen schadenfreien Jahre und Schadenfälle zu melden. Wir melden die während der Laufzeit des Vertrags bei uns: • tatsächlich zurückgelegten schadenfreien Jahre und • die Anzahl der angefallenen Schadenfälle. Dem Nachversicherer werden also auch die Schadenfälle gemeldet, die wir wegen des Rabattschutzes bei der Rückstufung nicht berücksichtigt haben. 19/42 www.allianzdirect.de [Seite 20] Teil A.7 Produktlinie Direct Plus Entscheidest du dich für die Produktlinie Direct Plus verbessern sich die Leistungen deiner gewählten Versicherungsverträge (Teil A). Bitte beachte, dass die Vorschriften zur Kfz- Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung ebenso gelten. Dies gilt z. B. für deine Obliegenheiten und unsere Ausschlüsse. Die zusätzlichen Leistungen sind im Folgenden erläutert. Teil B (allgemeine Regelungen) gilt auch hierfür. 1. In der Kfz-Haftpflichtversicherung Eigenschadendeckung • Wir leisten auch für Sachschäden, die von dir oder einem berechtigten Fahrer durch das versicherte Fahrzeug an deinem Eigentum verursacht werden. Abgedeckt sind Schäden an: - anderen, auf dich zugelassenen Fahrzeugen. - dir gehörenden Gebäuden. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass du auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müsstest. • Die maximale Entschädigungsleistung beläuft sich auf 100.000 EUR pro Versicherungsjahr. • Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis Auslandsschadenschutz • Wenn du mit deinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall hast, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir dir den Schaden so, als ob der Gegner bei der Allianz Direct Kfz-haftpflichtversichert wäre. Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. • Für unsere Leistung gilt deutsches Recht. Für straßenverkehrsrechtliche Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Kosten eines Anwalts zahlen wir nur, wenn wir mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug sind. • Wir leisten bis zur im Versicherungsschein für die Kfz-Haftpflichtversicherung genannten Höhe. Leistungen von Dritten, wie beispielsweise Leistungen der ausländischen Versicherung, werden auf unsere Leistung angerechnet. Hierfür darfst du Ansprüche auf Entschädigung, die dir gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen Kfz- Haftpflichtversicherer zustehen, nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung aufgeben. • Du bist verpflichtet, uns Ansprüche gegen Dritte abzutreten, bei der Geltendmachung der übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und uns die Prozessführung gegen Dritte zu überlassen. • Du hast Versicherungsschutz - im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie - in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien. Eine Ausnahme gilt für Deutschland. Hier hast du keinen Versicherungsschutz. 20/42 www.allianzdirect.de [Seite 21] • Ansprüche aus dem Auslandsschadenschutz kannst nur du als unser Versicherungsnehmer geltend machen. 2. In der Kaskoversicherung Werkstattersatzwagen • Bei der Reparatur eines Kaskoschadens nach Teil A.2 bekommst du zusätzlich zu Teil A.2 Ziffer 7 einen Ersatzwagen der kleinsten Kategorie für die Dauer der Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten. Dies gilt nicht für Glasschäden. Auch wenn du die freie Werkstattwahl nach Teil A.3 gewählt hast, bekommst du keinen Ersatzwagen. Kaufpreisentschädigung • Hat dein Fahrzeug innerhalb der ersten 24 Monate nach erstmaliger Zulassung auf den jetzigen Halter einen Totalschaden oder wurde gestohlen, zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts in der Kaskoversicherung den Kaufpreis deines Fahrzeugs und ziehen bei einem Totalschaden davon den vorhandenen Restwert ab. • Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung tatsächlich entrichtet worden ist. Den Kaufpreis weist du uns durch eine Rechnung nach. Neupreisentschädigung • Wenn du direkt vom Hersteller oder Händler ein Neufahrzeug erworben hast und dein Fahrzeug hat einen Totalschaden oder wurde gestohlen, so gilt: Wir zahlen innerhalb der ersten 24 Monate nach erstmaliger Zulassung auf den jetzigen Halter anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis deines Fahrzeugs und ziehen bei einem Totalschaden davon den vorhandenen Restwert ab. • Dein Fahrzeug ist ein Neufahrzeug, wenn es zum Schadenzeitpunkt im Eigentum desjenigen ist, der es direkt vom Händler oder Hersteller als Neu- oder Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung von maximal 500 km erworben hat. • Der Neupreis ist der Betrag, den du für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der Ausstattung des versicherten Fahrzeuges zum Schadenzeitpunkt aufwenden musst. Selbstbeteiligung beim Carsharing • Wenn du durch ein Schadenereignis mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters vertraglich eine Selbstbeteiligung schuldest, übernehmen wir die Differenz bis zu der mit uns vereinbarten Selbstbeteiligung. • Für die Ermittlung der Differenz ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung ab, welche bei einem Schaden an deinem Fahrzeug gelten würde. • Wir zahlen maximal 1.000 EUR je Schadenfall. Deine Schadenfreiheitsklasse wird in diesem Fall nicht zurückgestuft. 21/42 www.allianzdirect.de [Seite 22] GAP-Deckung (Differenzdeckung) • Hat dein Fahrzeug einen Totalschaden oder wurde gestohlen, zahlen wir in Ergänzung zu den Regeln der Kaskoversicherung - bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Leasingrestbetrag aus dem Leasingvertrag und dem Wiederbeschaffungswert am Schadentag, soweit der Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung schriftlich geltend macht. Der Leasingrestbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. - bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem abgezinsten Darlehensrestbetrag aus dem Darlehensvertrag und dem Wiederbeschaffungswert am Schadentag. Maßgeblich ist der Darlehensrestbetrag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden sein. • Nicht berücksichtigt werden rückständige Leasingraten, Verzugszinsen, Finanzierungskosten und Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. • Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und Darlehensverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten. • Leistungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers werden auf unsere Leistung angerechnet. • Falls dir eine höhere Zahlung aus der Kaufpreis- oder Neupreisentschädigung zusteht, ersetzt diese die Entschädigung aus der GAP-Deckung. Schutzkleidung bei Motorrädern Was gilt, wenn dein versichertes Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller ist? • Zusätzlich zu Teil A.2 Ziffer 1 ist folgende Schutzkleidung versichert: Helm (einschließlich Wechselsprechanlage), Hose, Jacke, Anzug, Stiefel, Handschuhe, Regenbekleidung, Protektoren sowie Airbagweste. Versicherungsschutz besteht nur, wenn aufgrund des versicherten Schadenereignisses ein Fahrzeugschaden entstanden ist. • Außerdem ist deine Schutzkleidung versichert, wenn diese fest mit dem abgestellten Motorrad verbunden ist, sodass ein Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist. • Ausgeschlossen sind Beschädigungen, wenn: - es eine zumutbare kleinere optische Beeinträchtigung ist und - dadurch die Funktionalität und Sicherheit der Schutzkleidung nicht beeinträchtigt ist. • Bei einer Beschädigung zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des Neuwertes. Wurde die Schutzkleidung zerstört oder ist eine Reparatur 22/42 www.allianzdirect.de [Seite 23] nicht möglich, ersetzen wir den Neuwert. Das ist der Betrag, den du aufwenden musst, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. • Unsere Leistung für deine Schutzkleidung ist auf 2.500 EUR beschränkt und wird zusätzlich zum Fahrzeugschaden geleistet. Eine Selbstbeteiligung fällt für deine Schutzkleidung nicht an. 23/42 www.allianzdirect.de [Seite 24] Teil B – Allgemeine Regelungen Die folgenden Regelungen gelten für alle als Teil A bezeichneten Allianz Direct Kfz- Versicherungsverträge. 1. Wo bist du versichert? Du hast Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir dir eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, hast du auch in den dort genannten und nicht durchgestrichenen Ländern Versicherungsschutz. 2. Wann und wie musst du zahlen? • Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich zu zahlen. Bei Fahrzeugen, die mit Saisonkennzeichen zugelassen sind, ist die Beitragsfälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags der erste Tag der Saison. Hat die Saison zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits begonnen, so gilt Satz 1. • Wenn du mit uns vereinbart hast, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, ist der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt zu zahlen. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. • Die vereinbarte Zahlungsperiode und -weise kannst du der Zusammenfassung deines Antrags und dem Versicherungsschein entnehmen. • Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und du dies zu vertreten hast, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. 3. Vertragslaufzeit und Versicherungsjahr • Der Vertrag ist geschlossen, wenn wir deinen Antrag annehmen und du den Versicherungsschein erhalten hast. • Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Diese jährliche Laufzeit wird jeweils als Versicherungsjahr bezeichnet. 4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes • Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung der ersten Prämie. Unter den Voraussetzungen von § 37 VVG können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn du den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt hast. 24/42 www.allianzdirect.de [Seite 25] • Erteilen wir dir eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), gilt: Du hast vorläufigen Versicherungsschutz im Umfang des Hauptvertrages. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens an dem Tag der Zulassung deines Fahrzeugs mit der Versicherungsbestätigung. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt unter den folgenden Voraussetzungen rückwirkend, d. h. du hast dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz: - Wir haben deinen Antrag unverändert angenommen und - du hast den ersten oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt. Dies gilt nur, wenn du die verspätete Zahlung zu vertreten hast. • Für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (z. B. Fahrten zur Zulassungsbehörde oder zum TÜV) gilt: Du hast Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Voraussetzung ist, dass wir dir eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gegeben haben. Teilkaskoversicherungsschutz hast du nur, wenn du dies mitversichert hattest. Vollkaskodeckung besteht dann nicht. 5. Umstellung auf neue Allianz Direct Versicherungsbedingungen Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen. Wir möchten, dass auch du die Möglichkeit hast, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können dir deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten. Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung: Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen. Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir dir bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Teil B Ziffer 6). Ablauf der vereinfachten Umstellung: 25/42 www.allianzdirect.de [Seite 26] Wir werden dir die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Teil B Ziffer 6) anbieten. Dieses Angebot erhältst du in Textform. Mit unserem Angebot erhältst du die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu deinem bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden. Den neuen Versicherungsbedingungen kannst du in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten deine bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Du und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Wenn du dein Ablehnungsrecht nicht ausübst, gilt deine Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir dich in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Hinweis: Diese Ziffer 5 gilt nicht für eine Anpassung deines Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Teil B Ziffer 15 und 16 erfolgen. 6. Kündigung • Für alle Kündigungen gilt: Wir müssen in Textform kündigen (z. B. per E-Mail). Du kannst über das von uns zur Verfügung gestellte Portal „Mein Account“ oder in Textform kündigen. • Du und wir können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Laufzeit ist im Versicherungsschein angegeben. Die Kündigung muss dir oder uns spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres zugehen. • Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können du und wir das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss dir oder uns spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen - nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben oder - nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder - nachdem wir dir die Weisung erteilt haben, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, oder - nach Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils. 26/42 www.allianzdirect.de [Seite 27] Du kannst den Zeitpunkt der Wirksamkeit deiner Kündigung bestimmen: Frühestens mit Zugang deiner Kündigung bei uns, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei dir wirksam. • Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Fahrerschutzversicherung, die freie Werkstattwahl, die Mobilitätsgarantie und der Rabattschutz (jeweils Teil A) sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung von einem dieser Verträge berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht. Ist dein versichertes Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller, so hast du stets die freie Werkstattwahl eingeschlossen, daher können weder du noch wir den Baustein „freie Werkstattwahl“ nach Teil A.3 AKB von der Kfz- Kaskoversicherung getrennt kündigen. Du und wir können die Kaskoversicherung nur einschließlich der freien Werkstattwahl kündigen. Da wir keine Kfz-Versicherung ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung anbieten möchten, gilt: Du und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses in der Kfz- Haftpflichtversicherung und/oder Kaskoversicherung die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. Du oder wir können dies innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären. • Nach dem Gesetz gibt es noch andere Beendigungsmöglichkeiten: für dich und uns ohne Einhaltung einer Frist den vorläufigen Versicherungsschutz (§ 52 Abs. 4 VVG); für uns bei ohne unsere Einwilligung vorgenommener Gefahrerhöhung (§ 24 VVG); für uns bei nicht oder nicht rechtzeitiger Entrichtung des Erst- bzw. Folgebeitrags (§§ 37, 38 VVG); für uns und den Erwerber in der Kaskoversicherung und in der Kfz- Haftpflichtversicherung bei Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG; §§ 122, 96 VVG). Deine Pflichten und Obliegenheiten 7. Pflichten zur digitalen Kommunikation Deine Allianz Direct Autoversicherung ist ein digitales Produkt mit digitaler Kommunikation. Dies gilt für uns und für dich. Du bist daher insbesondere verpflichtet, deine Vertragsverwaltung über unsere Online-Anwendungen vorzunehmen und Änderungen der E- Mail-Adresse oder Mobilfunknummer stets anzuzeigen. Bist du gesetzlich berechtigt, ein Dokument in Schriftform zu erhalten, werden wir diesem Recht natürlich nachkommen. 8. Pflichten bei Gebrauch deines Fahrzeugs • Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. • Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer: Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem darfst du es nicht 27/42 www.allianzdirect.de [Seite 28] wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. • Fahren nur mit Fahrerlaubnis: Du darfst dein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur fahren oder fahren lassen, wenn du oder der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis hat. • Keine Fahrt bei Alkohol oder Drogen: Du darfst das Fahrzeug nicht fahren oder fahren lassen, wenn du oder der Fahrer durch Alkohol oder berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. • Anzeige des Versicherungsfalls: Ein Schadenereignis oder einen Versicherungsfall musst du uns unverzüglich anzeigen. (Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt: Anzeigepflicht innerhalb einer Woche s. Teil A.1 Ziffer 6). • Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht: Du musst alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls, des Umfangs unserer Leistungspflicht und zur Minderung des Schadens erforderlich ist. Befolge - soweit zumutbar - unsere dafür erforderlichen Weisungen. Zum Beispiel musst du uns aussagekräftige Fotos über eine von uns zur Verfügung gestellte digitale Anwendung zukommen lassen. • Anzeigepflicht bei behördlichen Ermittlungen: Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, musst du uns dies unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch, wenn du uns das Schadenereignis selbst bereits angezeigt hast. 9. Was passiert, wenn du deine Pflichten (Obliegenheiten) verletzt Wenn du eine Pflicht (Obliegenheit) verletzt, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: • Wenn du die Pflicht vorsätzlich verletzt, sind wir nicht leistungspflichtig. • Wenn du die Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn du nachweist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt: Wir bleiben insoweit zur Leistung verpflichtet, als du uns nachweist, dass die Verletzung der Pflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn du die Pflicht arglistig verletzt hast. Wenn du eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt, die du vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen musst, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt zusätzlich zu den in dieser Ziffer genannten Rechten. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn du nachweist, dass die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. 28/42 www.allianzdirect.de [Seite 29] 10. Besonderheiten bei Pflichtverletzungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten zum Teil abweichende Regelungen zu Teil B Ziffer 9, und zwar Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs: • Verletzt du eine Pflicht (Obliegenheit) nach Teil B Ziffer 8, die Pflicht „keine Teilnahme an illegalen Rennen” oder „Teilnahme an Motorsportaktivitäten nur mit Motorsporthaftpflichtversicherung” in Teil A.1 Ziffer 6, ist unsere Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung gemäß Teil B Ziffer 9 in der Kfz-Haftpflichtversicherung dir und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. • Für die Pflichten in „Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer”, „Fahren nur mit Fahrerlaubnis” und „Keine Fahrt bei Alkohol oder Drogen” gemäß Teil B Ziffer 8 gilt: Gegenüber dir, dem Halter oder dem Eigentümer des Fahrzeugs befreit uns eine Verletzung dieser Pflichten nur dann von der Leistungspflicht, wenn du, der Halter oder der Eigentümer die Pflichtverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat. Wir können dir, dem Halter oder dem Eigentümer die Verletzung der Pflicht „Keine Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen” gemäß Teil B Ziffer 8 nicht entgegenhalten, soweit du, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten hat. Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls: • Eine Pflichtverletzung gemäß Teil B Ziffer 7 (digitale Kommunikation) führt im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu rechtlichen Folgen. • Verletzt du eine Pflicht nach Teil B Ziffer 8 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist unsere Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung nach Teil B Ziffer 9 dir und den mitversicherten Personen gegenüber auf höchstens je 2.500 EUR beschränkt. Wenn du die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach Teil B Ziffer 8 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt hast, erweitert sich die Leistungsfreiheit auf höchstens je 5.000 EUR. • Wenn du deine Pflichten in der Absicht verletzt, dir oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. Leistungsfreiheit und Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten: Eine Besonderheit gilt bei einer Verletzung deiner Anzeigepflicht bei gerichtlich gegen dich geltend gemachten Ansprüchen und bei Verletzung deiner Pflicht, uns die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen (nach Teil A.1 Ziffer 6 „Anzeigepflicht und Führung des Rechtsstreits“): 29/42 www.allianzdirect.de [Seite 30] • Wenn eine dieser Pflichtverletzungen zu einer rechtskräftigen Entscheidung führt, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt: Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 11. Rechte und Pflichten mitversicherter Personen • Mitversicherte Personen haben dieselben vertraglichen Pflichten wie du als Versicherungsnehmer. • Sind wir dir gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Aber in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt abweichend: Gegenüber mitversicherten Personen der Kfz-Haftpflichtversicherung können wir uns nur in folgenden Fällen auf die Leistungsfreiheit berufen: - Die der Leistungsfreiheit zugrundeliegenden Umstände liegen in der Person des Mitversicherten vor. - Die der Leistungsfreiheit zugrundeliegenden Umstände waren der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt. • Soweit nichts anderes geregelt ist, darfst nur du als Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben. Aber in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt abweichend: Mitversicherte Personen in der Kfz-Haftpflichtversicherung können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. 12. Verkauf deines Fahrzeugs Wenn du dein Fahrzeug verkaufst, gilt: Du oder der Erwerber musst uns die Veräußerung unverzüglich anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, können wir unter den Voraussetzungen von § 97 VVG leistungsfrei sein. Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs geht die Versicherung auf den Erwerber über. Wir passen den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, an. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag nach Übergang der Versicherung. Geht das Eigentum an dem versicherten Fahrzeug im Wege der Zwangsversteigerung über, gilt das entsprechend. 13. Außerbetriebsetzung und Saisonkennzeichen • Setzt du das versicherte Fahrzeug vorübergehend für mehr als zwei Wochen außer Betrieb und hat uns die Zulassungsbehörde dies bestätigt, gilt die sogenannte „Ruheversicherung”: - Der Vertrag endet nicht. 30/42 www.allianzdirect.de [Seite 31] - Du hast Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz; Teilkaskoversicherungsschutz hast du nur, wenn du dies mitversichert hattest. Sonstigen Versicherungsschutz hast du nicht. - Meldest du das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eines anderen Versicherers wieder an, haben wir folgendes Recht: Wir können den Vertrag fortsetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags auffordern. • Wird das Fahrzeug wieder zugelassen, hast du wieder den ursprünglichen Versicherungsschutz. Du teilst uns die Wiederzulassung unverzüglich mit. • Der Vertrag endet automatisch 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. • Bei Saisonkennzeichen gilt: Während der Saison bist du im vereinbarten Umfang versichert. Außerhalb der Saison hast du den Ruheversicherungsschutz (siehe erster Stichpunkt). Die Saison steht auf dem amtlichen Saisonkennzeichen. • Während der Dauer der Ruheversicherung und außerhalb der Saison bist du verpflichtet das Fahrzeug dauerhaft wie folgt abzustellen: - In einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage). - Auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen). • Du darfst das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchen. Dies gilt nicht für folgende Fahrten: Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Dies gilt nur im für den Halter zuständigen Zulassungsbezirk und für einen angrenzenden Bezirk. Verletzt du diese Pflicht gilt Teil B Ziffer 9. 14. Beitragsänderung wegen Änderung deiner Situation Bei Änderungen der jährlichen Fahrleistung, des Fahrerkreises, des Fahrzeughalters und der Postleitzahl sind folgende Punkte zu beachten. Bei Änderung der Verwendung des Fahrzeugs beachte bitte den letzten Aufzählungspunkt. • Ändern sich deine jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis, der Fahrzeughalter oder deine Postleitzahl (sogenannte „beitragsrelevante Merkmale”), musst du uns dies unverzüglich anzeigen. • Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die beitragsrelevanten Merkmale weiterhin zutreffen. Wenn wir dich darum bitten, hast du uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Die jährliche Fahrleistung wird ermittelt durch eine Abfrage des Kilometerstands bei Vertragsbeginn und etwa jährliche Abfragen des Kilometerstands während der Vertragslaufzeit. • Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein beitragsrelevantes Merkmal, wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt an dem die Änderung uns bekannt ist, neu berechnet. Dies kann 31/42 www.allianzdirect.de [Seite 32] zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dadurch nicht. • Hast du falsche Angaben zu den beitragsrelevanten Merkmalen gemacht, Änderungen nicht gemeldet oder eine bereits überschrittene Jahresfahrleistung nicht angezeigt gilt: Wir dürfen den Beitrag berichtigen. Dies kann rückwirkend zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Änderung des Umstands uns hätte angezeigt werden müssen. Der berichtigte Beitrag ergibt sich aus den tatsächlich vorliegenden Merkmalen zur Beitragsberechnung. • Hast du vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden gilt: Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere gesetzlichen Rechte aus Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung. • Können wir die beitragsrelevanten Merkmale nicht berichtigen, weil du schuldhaft unsere Abfragen nicht beantwortet hast oder unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nachgekommen bist, gilt: Wir dürfen den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums berechnen und dürfen dabei die für dich ungünstigsten Annahmen zugrunde legen. Voraussetzung dafür ist aber: - Wir haben dich in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen. - Wir haben dir eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen gesetzt. - Du hast auch innerhalb der Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachgereicht. • Erbringst du die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits erfolgter Neuberechnung, berichtigen wir erst für das folgende Versicherungsjahr. • Ändert sich die in Versicherungsschein und Antrag ausgewiesene Verwendung des Fahrzeugs, musst du uns dies anzeigen. Darüber hinaus gilt: - Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kannst du nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung erst nach Ablauf von einem Monat nach Zugang bei dir wirksam. - Anstatt zu kündigen, können wir den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 15. Tarifliche Beitragsänderung • Wir müssen jeweils die Beiträge der einzelnen Versicherungsverträge (jeweils Teil A der Bedingungen) einmal im Versicherungsjahr neu kalkulieren. Wir haben dich in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hinzuweisen. • Wir kalkulieren wie folgt: 32/42 www.allianzdirect.de [Seite 33] - Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. - Die Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst. - Die Neukalkulation richtet sich nach der Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des Versicherungsjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. - Wir sind berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalklassen bei der Neukalkulation zu berücksichtigen. - Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge bleiben von der Neukalkulation unberührt. • Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Schaden- und Kostenbedarf als bisher, müssen wir den bisherigen Beitrag absenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren Schaden- und Kostenbedarf als bisher dürfen wir den Beitrag in diesem Umfang erhöhen. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. • Erhöht sich infolge der Neukalkulation der Beitrag, teilen wir dir den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung mit. In dieser Mitteilung weisen wir dich auf dein Kündigungsrecht hin. • Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach dieser Ziffer den Beitrag, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. 16. Schadenfreiheitssystem • In der Kfz-Haftpflicht- sowie in der Vollkaskoversicherung richtet sich dein Beitrag auch nach der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Die Einstufung in eine SF- Klasse richtet sich wiederum nach deinem Schadenverlauf, d. h. deiner Vertragsdauer und der Anzahl schadenfreier Jahre. • Bei Vertragsbeginn erfolgt die Einstufung in eine SF-Klasse entweder durch Ersteinstufung (siehe Tabelle) oder durch Übernahme eines Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag. Liegen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine andere SF-Klasse nicht vor, stufen wir in die SF-Klasse 0 ein. • Es ist nur eine gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz- Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung für das jeweilige Fahrzeug möglich. • Bitte beachte, dass die Schadenfreiheitssysteme sich danach unterscheiden, ob du einen Personenkraftwagen oder ein Motorrad / Motorroller versichert hast. 33/42 www.allianzdirect.de [Seite 34] Schadenfreiheitssystem für Personenkraftwagen Dauer des schadenfreien & ununterbrochenen Verlaufs Ersteinstufung in die SF-Klasse (in Kalenderjahren) 50 und mehr Jahre 50 1 bis 49 Jahre 1-49* 1/2 S** weniger als ein Jahr 0 M * Anzahl schadenfreier Jahre ** Nur Haftpflicht Schadenfreiheitssystem für Motorräder / Motorroller Dauer des schadenfreien & ununterbrochenen Verlaufs Ersteinstufung in die SF-Klasse (in Kalenderjahren) 20 und mehr Jahre 20 1 bis 19 Jahre 1-19* 1/2 weniger als ein Jahr 0 M * Anzahl schadenfreier Jahre • Wir stufen deinen Vertrag einmal im Versicherungsjahr zur Hauptfälligkeit neu ein. Hattest du im vorangegangenen Kalenderjahr einen schadenfreien Verlauf, wirst du eine SF- Klasse besser gestuft, bei schadenbelastendem Verlauf nach der Tabelle im Anhang schlechter. • Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn: - du während eines Kalenderjahres mindestens sechs Monate Versicherungsschutz hattest und - uns in diesem Zeitraum kein Schadenereignis gemeldet wurde, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten oder einen Schaden reguliert haben, dieser aber freiwillig in vollem Umfang an uns zurückerstattet wurde. Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 13 gilt nicht als Versicherungsschutz. • Ein schadenbelastender Verlauf liegt vor, wenn uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse gemeldet werden, für die wir Entschädigung leisten oder 34/42 www.allianzdirect.de [Seite 35] Rückstellungen bilden müssen. Maßgeblich für die Rückstufung deines Schadenfreiheitsrabattes ist der Tag des Schadenereignisses. • Gilt dein Vertrag zunächst als schadenfrei und wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen erst in einem folgenden Kalenderjahr, stufen wir den Vertrag zur Hauptfälligkeit des Versicherungsjahres zurück, das auf unsere Leistung folgt. • Wir dürfen bei deinem Kfz-Vorversicherer u. a. Auskünfte zu deinem Schadenverlauf, Versicherungsschutz und Art und Verwendung des Fahrzeugs einholen. Ebenso dürfen wir, solltest du bei Kündigung dieses Vertrages einen anderen Kfz-Versicherer wählen, diesem dann Auskünfte erteilen. Wissen wir nicht, wer dein Vorversicherer ist, können wir bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (einer Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer) Informationen abfragen. Mehr Informationen findest du auf https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/ • Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben deines Vorversicherers oder der Gemeinschaftseinrichtung über deinen tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. • Wir dürfen die Bestimmungen für die SF-Klassen sowie den Anhang ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und -leistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und - technik entsprechen. Änderungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Wir können die Änderungen mit einer Neukalkulation des Beitrags nach Teil B Ziffer 15 verbinden. Wir teilen dir die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit. • Wenn der Versicherungsschutz länger als zehn Jahre unterbrochen wird, verfällt die Schadenfreiheitsklasse. • Ändern wir etwas zu deinen Lasten, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. 17. Wo kannst du dich beschweren? Wer beaufsichtigt uns? • Solltest du einmal nicht zufrieden sein, wende dich gern an uns. • Als Verbraucher kannst du Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchführen. Der Beschwerdewert darf 100.000 EUR nicht übersteigen. • Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Website: www.versicherungsombudsmann.de, Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000. • Da du als Verbraucher den Versicherungsvertrag online geschlossen hast, kannst du für deine Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online- 35/42 www.allianzdirect.de [Seite 36] Streitbeilegungsplattform https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de nutzen. Deine Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann für Versicherungen e.V. weitergeleitet. • Du kannst dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550. • Außerdem hast du die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 18. Anwendbares Recht, Sprache und zuständiges Gericht • Für deinen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Vertragskommunikation erfolgt in deutscher Sprache. • Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes: Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und du bei Vertragsabschluss deinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hast, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden. Wenn du deinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegst, gilt: Sowohl du als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. 19. Kodizes Die Allianz Direct Versicherungs-AG ist den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (www.gdv.de/gdv/service/datenschutzkodex) und dem „Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ (https://www.gdv.de/gdv/service/verhaltenskodex-fuer-den- vertrieb) beigetreten. 36/42 www.allianzdirect.de [Seite 37] Anhang 1: Rückstufungstabellen der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für Personenkraftwagen Rückstufung nach Anzahl der Schäden im Kalenderjahr – Kfz- Haftpflichtversicherung Ursprüngliche SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach vier SF-Klasse einem Schaden zwei Schäden drei Schäden oder mehr Schäden M M M M M 0 M M M M S M M M M SF 1/2 0 M M M SF 1 S 0 M M SF 2 S 0 M M SF 3 SF1/2 0 M M SF 4 SF1/2 0 M M SF 5 SF1/2 0 M M SF 6 SF1 S M M SF 7 SF1 S M M SF 8 SF1 S M M SF 9 SF2 S 0 M SF 10 SF2 S 0 M SF 11 SF2 S 0 M SF 12 SF3 SF1/2 0 M SF 13 SF4 SF1/2 0 M SF 14 SF4 SF1/2 0 M SF 15 SF5 SF1/2 0 M SF 16 SF6 SF1/2 S M SF 17 SF6 SF1 S M SF 18 SF7 SF1 S M SF 19 SF7 SF1 S M SF 20 SF7 SF1 S M SF 21 SF8 SF1 S M SF 22 SF8 SF1 S M SF 23 SF9 SF1 S M 37/42 www.allianzdirect.de [Seite 38] Ursprüngliche SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach vier SF-Klasse einem Schaden zwei Schäden drei Schäden oder mehr Schäden SF 24 SF9 SF2 S M SF 25 SF10 SF2 S M SF 26 SF11 SF2 S M SF 27 SF11 SF3 SF1/2 M SF 28 SF12 SF3 SF1/2 M SF 29 SF13 SF4 SF1/2 M SF 30 SF14 SF4 SF1/2 M SF 31 SF15 SF5 SF1 M SF 32 SF15 SF5 SF1 M SF 33 SF16 SF6 SF1 M SF 34 SF17 SF7 SF1 M SF 35 SF17 SF7 SF1 M SF 36 SF18 SF8 SF1 M SF 37 SF18 SF8 SF1 M SF 38 SF19 SF8 SF1 M SF 39 SF20 SF9 SF1 M SF 40 SF20 SF9 SF1 M SF 41 SF21 SF9 SF2 M SF 42 SF21 SF10 SF2 M SF 43 SF22 SF10 SF2 M SF 44 SF22 SF10 SF2 M SF 45 SF23 SF11 SF2 M SF 46 SF24 SF11 SF2 M SF 47 SF25 SF12 SF2 M SF 48 SF25 SF12 SF2 M SF 49 SF26 SF12 SF2 M SF 50 SF30 SF13 SF2 M 38/42 www.allianzdirect.de [Seite 39] Rückstufung nach Anzahl der Schäden im Kalenderjahr – Vollkaskoversicherung Ursprüngliche SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach vier SF-Klasse einem Schaden zwei Schäden drei Schäden oder mehr Schäden M M M M M 0 M M M M SF 1/2 0 M M M SF 1 SF1/2 M M M SF 2 SF1/2 0 M M SF 3 SF1 0 M M SF 4 SF1 SF1/2 M M SF 5 SF1 SF1/2 M M SF 6 SF1 SF1/2 M M SF 7 SF1 SF1/2 M M SF 8 SF1 SF1/2 M M SF 9 SF1 SF1/2 M M SF 10 SF2 SF1/2 0 M SF 11 SF2 SF1/2 0 M SF 12 SF3 SF1/2 0 M SF 13 SF3 SF1/2 0 M SF 14 SF4 SF1/2 0 M SF 15 SF4 SF1 0 M SF 16 SF5 SF1 0 M SF 17 SF6 SF1 0 M SF 18 SF6 SF1 0 M SF 19 SF7 SF1 0 M SF 20 SF8 SF1 SF1/2 M SF 21 SF9 SF1 SF1/2 M SF 22 SF9 SF2 SF1/2 M SF 23 SF10 SF2 SF1/2 M SF 24 SF11 SF3 SF1/2 M SF 25 SF12 SF3 SF1/2 M SF 26 SF14 SF4 SF1/2 M SF 27 SF15 SF4 SF1/2 M 39/42 www.allianzdirect.de [Seite 40] Ursprüngliche SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse nach vier SF-Klasse einem Schaden zwei Schäden drei Schäden oder mehr Schäden SF 28 SF16 SF5 SF1/2 M SF 29 SF18 SF5 SF1/2 M SF 30 SF19 SF6 SF1/2 M SF 31 SF21 SF7 SF1 M SF 32 SF23 SF8 SF1 M SF 33 SF24 SF9 SF1 M SF 34 SF25 SF9 SF1 M SF 35 SF26 SF10 SF1 M SF 36 SF27 SF10 SF1 M SF 37 SF27 SF11 SF1 M SF 38 SF28 SF11 SF1 M SF 39 SF28 SF12 SF1 M SF 40 SF29 SF13 SF1 M SF 41 SF29 SF14 SF2 M SF 42 SF30 SF14 SF2 M SF 43 SF30 SF15 SF2 M SF 44 SF31 SF16 SF2 M SF 45 SF32 SF17 SF2 M SF 46 SF32 SF17 SF2 M SF 47 SF33 SF18 SF2 M SF 48 SF34 SF19 SF2 M SF 49 SF35 SF21 SF2 M SF 50 SF40 SF24 SF2 M 40/42 www.allianzdirect.de [Seite 41] Anhang 2: Rückstufungstabellen der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für Motorräder und Motorroller Rückstufung nach Anzahl der Schäden im Kalenderjahr – Kfz- Haftpflichtversicherung Ursprüngliche SF-Klasse nach einem SF-Klasse nach zwei oder SF-Klasse Schaden mehr Schäden M M M 0 M M SF 1/2 M M SF 1 0 M SF 2 SF1/2 M SF 3 SF1/2 M SF 4 SF1/2 M SF 5 SF1/2 M SF 6 SF1 0 SF 7 SF1 0 SF 8 SF1 0 SF 9 SF1 0 SF 10 SF1 0 SF 11 SF1 0 SF 12 SF2 SF1/2 SF 13 SF2 SF1/2 SF 14 SF2 SF1/2 SF 15 SF2 SF1/2 SF 16 SF2 SF1/2 SF 17 SF2 SF1/2 SF 18 SF3 SF1/2 SF 19 SF3 SF1/2 SF 20 SF5 SF1/2 41/42 www.allianzdirect.de [Seite 42] Rückstufung nach Anzahl der Schäden im Kalenderjahr – Vollkaskoversicherung Ursprüngliche SF-Klasse nach einem SF-Klasse nach zwei oder SF-Klasse Schaden mehr Schäden M M M 0 M M SF 1/2 M M SF 1 SF1/2 M SF 2 SF1 SF1/2 SF 3 SF1 SF1/2 SF 4 SF1 SF1/2 SF 5 SF2 SF1 SF 6 SF2 SF1 SF 7 SF2 SF1 SF 8 SF3 SF1 SF 9 SF3 SF1 SF 10 SF4 SF1 SF 11 SF4 SF1 SF 12 SF5 SF2 SF 13 SF5 SF2 SF 14 SF5 SF2 SF 15 SF6 SF2 SF 16 SF6 SF2 SF 17 SF6 SF2 SF 18 SF7 SF2 SF 19 SF8 SF3 SF 20 SF13 SF5 42/42 www.allianzdirect.de Allianz Direct Versicherungs-AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques Richier Ust-ID-Nr.: DE 811 239 585 Königinstr. 28 Vorstand: Philipp Kroetz, Vorsitzender; Birgit VersSt-Nr.: 802/V90802003881 80802 München Bacher; Giampaolo Caprice; Violeta Schaub; Dr. Sitz der Gesellschaft: München Uwe Stuhldreier Registergericht: Amtsgericht München HRB 95802 Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit.