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Vertragsunterlagen zu Ihrer
Kfz-Versicherung
InhaltsverzeichnisSeite
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 2–3
Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung 4–6
Leistungsübersicht
für den OPTIMAL- und BASIS-Tarif6
Erläuterungen6
Hinweise zum Datenschutz 7–8
Hinweise zur Vermittlervergütung 8
Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht 9
Allgemeine Bedingungen
für die Kfz-Versicherung (Stand 05.2026) 10 – 44
4000-9102.0526
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d)
gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
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Kfz-Versicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. / WGV-Versicherung AG
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Kfz-Versicherung.
Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen
(Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle
Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, Kfz-Haftpflichtversicherung
zwischen denen Sie wählen können: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Kfz-Haftpflichtversicherung Teilkasko
Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder
geschädigt werden. Vandalismus.
Ersetzt berechtigte Ansprüche. Vollkasko
Wehrt unberechtigte Forderungen ab. Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
Teilkasko Schutzbrief
Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe
Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder hinausgehen.
Glasbruch.
Kfz-Unfallversicherung
Vollkasko Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.
Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem
Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall. Fahrerschutzversicherung
Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden
Schutzbrief aufkommt.
Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne
oder Unfall Ihres Fahrzeugs. Ausland-Schadenschutz
Unfälle in Deutschland.
Kfz-Unfallversicherung
Leistet die vereinbarten Geldbeträge für die Fahr- Kfz-Umweltschadenversicherung
zeuginsassen bei Invalidität oder Tod. Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umwelt-
schadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden
Fahrerschutzversicherung können.
Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch
einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs.
Ausland-Schadenschutz
Ersetzt bei einem Unfall im Ausland den Schaden, bei
dem der Unfallgegner allein die Schuld hat, für den der Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Unfallgegner einzutreten hat, als ob dieser bei uns !
Kfz-haftpflichtversichert wäre. ! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B.:
Kfz-Umweltschadenversicherung
Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach ! vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
dem Umweltschadensgesetz. ! Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen
entstehen,
Versicherungssumme ! Schäden durch Kriegsereignisse.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je
Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungs
antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen.
Wo bin ich versichert?
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der
Kfz‑Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
durchgestrichen sind.
Welche Verpflichtungen habe ich?
– Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
– Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
– Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer.
– Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
– Sie müssen uns jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.
€ Wann und wie zahle ich?
€
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht
vor dem im V ersicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monat-
lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag
von Ihrem Konto einzuziehen.
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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den
ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald
Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein
weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres
kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
Daneben können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.
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A. Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung
1. Identität des Versicherers, ladungsfähige ahlungsperiode des Folgebeitrags:
Z
Anschrift, vertretungsberechtigte Personen zum 01.01. jährlich im Voraus
Ihr Versicherer ist, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes oder
in Württemberg sind, die zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. oder
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 547. oder
zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus.
Durch den Abschluss der Versicherung bei der Württembergische
Gemeinde-Versicherung a.G. wird eine Mitgliedschaft erworben. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir
den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs-
Ansonsten ist Ihr Versicherer die sen Sie den Beitrag überweisen.
WGV-Versicherung AG
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 7479. 7. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung
gestellten Informationen
Für beide Unternehmen:
Anschrift: Tübinger Straße 55 Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor-
70178 Stuttgart mationen beträgt vier Wochen.
Fax: 0711 1695-1100 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt
E-Mail: kfz-vertrag@wgv.de
Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs-
Sitz: Stuttgart
nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den
Vertretungsberechtigte Personen: Versicherer.
Vorstand: Dr. Klaus Brachmann (Vorsitzender) Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so-
Anja Emde fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag
Hartmut Schöch nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi-
Vorsitzender des Aufsichtsrats: cherungsschutz.
Joachim Walter, Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun-
Landrat des Landkreises Tübingen i.R. den.
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers 9. Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.:
Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen Widerrufsbelehrung
WGV-Versicherung AG: Abschnitt 1
Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und
Krankenzusatzversicherungen Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
3. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds Widerrufsrecht
oder andere Entschädigungsregelungen Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. und WGV-Versiche- von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
rung AG im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Verkehrsopferhilfe e.V. ▪ der Versicherungsschein,
Wilhelmstraße 43/43 G ▪ die Vertragsbestimmungen,
10117 Berlin
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All
Bei Insolvenz des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers kann der Ge- gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
schädigte seine Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe e.V. geltend schließlich der Tarifbestimmungen,
machen (§ 12 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz); der Regress
▪ diese Belehrung,
der Verkehrsopferhilfe e.V. gegen den Versicherungsnehmer und die
▪ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
mitversicherten Personen ist auf jeweils 2.500 EUR beschränkt (§ 12
▪ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Absatz 6 Satz 4 Pflichtversicherungsgesetz).
jeweils in Textform zugegangen sind.
4. Allgemeine Versicherungsbedingungen und Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-
wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver-
Wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Württemberg
sicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen
sind, Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Tübinger
sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts.
Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail:
Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche- kfz-vertrag@wgv.de; ansonsten WGV-Versicherung AG, Tübin-
rungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sowie die ger Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail:
vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln. kfz-vertrag@wgv.de.
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter
Anwendung. https://www.wgv.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese On-
b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung line-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dau-
des Versicherers. erhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich
eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesonde-
Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres
re Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versi-
Eingangs.
cherers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den
Beschreibungen des Versicherungsumfangs.
Widerrufsfolgen
5. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich
Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-
aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile,
rufsfrist, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Ver-
zusätzliche Kosten
sicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf
Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallen-
sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Versi- den Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie,
cherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung ent-
Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei
Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen handelt es sich um einen Betrag in Höhe von
lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife. 1/360 der Jahresprämie gemäß Tarifauskunft
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw.
Fälligkeit des Erstbeitrags: 1/180 der Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft
(bei halbjährlicher Prämienzahlung) bzw.
Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs-
vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange- 1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft
gebenen Versicherungsbeginn. (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) bzw.
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1/30 der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit
(bei monatlicher Prämienzahlung) die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs- einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen er-
schutz bestanden hat. folgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und
deutlich gestalteten Form;
Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie
vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Ver- 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
sicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung
genommen haben, einbehalten. durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließ- der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen
lich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestal-
(wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail, Brief o.ä.) ge- teten Form;
schlossen haben, hat der Versicherer Ihnen nur den auf die 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Ab-
Teil der Prämie zurückzugewähren, wenn Sie dem Beginn des schluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
Versicherungsschutzes vor dem Ende der Widerrufsfrist aus- 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
drücklich zugestimmt haben. 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wi- diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
derrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 der Laufzeit des Vertrages zu führen;
Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versiche- 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
rer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls
der Abgabe der Widerrufserklärung. die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich
Besondere Hinweise darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechts-
weg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
Vertrag gebunden. die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus-
Ende der Widerrufsbelehrung
drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver
sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.
10. Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und Mindestlaufzeit des Vertrages
14 Tage nach dem Vertragsschluss.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalen-
Abschnitt 2 derjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich mit Ablauf der Vertragszeit
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen jeweils um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ab-
weiteren Informationen lauf dem Versicherer eine Kündigung in Textform (z.B. Brief, Fax oder
E-Mail) bzw. dem Versicherungsnehmer eine schriftliche Kündigung
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa zugegangen ist.
tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel-
nen aufgeführt: 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag mit einer Kündigungs-
frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres in Textform
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Der Versicherer kann den
zu stellen: Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, Kalenderjahres schriftlich kündigen.
über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben 12. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren
ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge Recht der Versicherer der Aufnahme von
tragen ist und die zugehörige Registernummer; Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Abschluss des Vertrages zugrunde legt
Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages legen wir der Aufnahme
sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
von Beziehungen zu Ihnen das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
land zugrunde.
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermitt-
lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen 13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Anwendung.
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgen
4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder a nderer den Gerichten geltend machen:
Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantie
– dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
fonds sind anzugeben;
– dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie be-
5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbe- treuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
sondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren
des Versicherers;
Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz
6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäfts-
auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehre- sitz zuständig ist.
re selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,
wenn der genaue Preis nicht angegeben werden kann, Anga- 14. Kommunikation während der Laufzeit des
ben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Vertrages
Überprüfung des Preises ermöglichen; ie Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden in deut-
D
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe- scher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation während der Laufzeit
sondere zur Zahlungsweise der Prämien; des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestell- 15. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechts
ten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befris- behelfsverfahren
teter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs-
9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle
dere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs
schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag- Versicherungsombudsmann e.V.
steller an den Antrag gebunden sein soll; Sitz: Leipziger Straße 121
10117 Berlin
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts s owie Anschrift: Postfach 08 06 32
die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere 10006 Berlin
Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs Internet: www.versicherungsombudsmann.de
einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im
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sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache 16. Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit
ein Verfahren bei der Bundesanstalt für F
inanzdienstleistungsaufsicht Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Verfahren
sind wir verpflichtet. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– Bereich Versicherungsaufsicht –
Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom- Graurheindorfer Straße 108
budsmann e.V. bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR ver- 53117 Bonn
bindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann e.V. E-Mail: poststelle@bafin.de
bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Sei- Internet: www.bafin.de
ten unverbindliche Empfehlung abgeben.
Sie haben die Möglichkeit zu einer Beschwerde bei der genannten
Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt. Aufsichtsbehörde.
B. Leistungsübersicht
Für die Kraftfahrzeugversicherung Ihres Pkw bieten wir Ihnen die Tarife OPTIMAL und BASIS an. Nachfolgend haben wir Ihnen die we-
sentlichen Leistungsunterschiede dargestellt. Für alle anderen Fahrzeugarten gelten die Leistungen des OPTIMAL-Tarifs. Die Leistungs-
beschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen
maßgebend.
OPTIMAL-Tarif BASIS-Tarif (für Pkw)
Kraftfahrzeughaftpflicht
Mallorca-Police für Pkw, Krafträder und
—
Campingfahrzeuge
Rückstufung im Schadenfall Beitrag erhöht sich bei BASIS regelmäßig stärker als bei OPTIMAL
Vollkasko (die Leistungen der Teilkasko sind enthalten)
Rückstufung im Schadenfall Beitrag erhöht sich bei BASIS regelmäßig stärker als bei OPTIMAL
Eigenschäden —
Schlingerdeckung für Pkw —
Parkschadenschutz für Pkw —
GAP-Deckung —
Allgefahrenversicherung für den Akku
—
(bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen)
Teilkasko
Wildschaden
alle Tiere Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz
nur bei Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Naturgewalten Überspannungsschäden durch Blitzschlag,
Überschwemmung
Kurzschlussschäden an der Verkabelung einschließlich Folgeschäden
einschließlich Folgeschäden
bis 3.000 EUR
Schäden durch Tierbiss —
einschließlich Folgeschäden
Neupreisentschädigung für Pkw, Lkw bis
3,5 t Gesamtmasse, Krafträder, Leicht
innerhalb von 24 Monaten innerhalb von 6 Monaten
krafträder/-roller und Campingfahrzeuge
Kaufwertentschädigung für Pkw, Lkw bis
3,5 t Gesamtmasse, Krafträder, Leicht —
innerhalb von 24 Monaten
krafträder/-roller und Campingfahrzeuge
Austausch der Tür- und Lenkradschlösser
nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel
—
einschließlich der dazugehörigen Schlüssel
und die Neucodierung
Weitgehender Verzicht auf die Einrede der
groben Fahrlässigkeit
versichert — nicht versichert
C. Erläuterungen
1. Rabattschutz weitergeben. Unser flächendeckendes Werkstattnetz setzt sich aus
Gegen Beitragszuschlag können Sie für Ihren Pkw, Ihr Kraftrad oder geprüften Werkstätten zusammen, die sehr hohe Qualitätsstandards
Ihr Campingfahrzeug für die Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – erfüllen (AKB A.2.5.2.4).
für die Vollkaskoversicherung einen Rabattschutz abschließen. 3. GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte
Ein Schaden pro Jahr ist frei. Trotz dieses Schadens wird Ihr Scha- Fahrzeuge
denfreiheitsrabatt im Folgejahr in die nächst günstigere Schaden- Bei Abschluss des OPTIMAL-Tarifs ist in der Vollkaskoversicherung
freiheitsklasse weitergestuft. eine GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge
Voraussetzung für den Abschluss des Rabattschutzes ist, dass sich mitversichert. Hier ersetzen wir bei einem Totalschaden oder beim
Ihr Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 befindet. Son- Verlust des Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasing- oder Kre-
dereinstufungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Im Falle eines ditvertrags den noch offenstehenden Leasing- oder Finanzierungs-
Wechsels der Versicherung verfällt der Rabattschutz. Bei der neuen Restbetrag (AKB A.2.5.1.13).
Versicherung erhalten Sie die Schadenfreiheitsklasse, die Sie ohne
Rabattschutz tatsächlich hätten (AKB I.3.6).
4. Camping-Inhaltsschutz
Gegen einen Mehrbeitrag können Sie das Inventar und den Inhalt
2. Kaskoversicherung SELECT Ihres Campingfahrzeugs oder Wohnwagenanhängers bis zur Versi-
Haben wir eine Werkstattbindung vereinbart, erhalten Sie für Ihren cherungssumme von 10.000 EUR gegen Diebstahl, Raub, Brand,
Pkw einen Nachlass in der Kaskoversicherung. Dafür überlassen Explosion, Naturgewalten, Unfall und Vandalismus optimal absichern
Sie uns bei einem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl (AKB A.2.2.4).
der Reparaturwerkstatt. Durch schnellere Abläufe und Großkunden-
konditionen ergeben sich für uns Kostenvorteile, die wir an Sie
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D. Hinweise zum Datenschutz
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
personenbezogenen Daten durch die zur WGV Versicherungsgruppe Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher
gehörenden Unternehmen Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
WGV-Versicherung AG, tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
WGV-Lebensversicherung AG, in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c DSGVO.
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH, Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge-
WGV-Informatik und Media GmbH, nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
WGV-Beteiligungsgesellschaft mbH und gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
WGV Holding AG
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Daten
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Rückversicherer:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das Unternehmen, mit Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versiche
dem Ihr Versicherungsvertrag, ein anderer Vertrag oder eine sons- rungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich
tige Rechtsbeziehung besteht und hierzu Ihre personenbezogenen sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer
Daten verarbeitet. Den jeweiligen Verantwortlichen entnehmen Sie zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko
bitte Ihren Unterlagen. oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es mög-
Bei den Konzerngesellschaften Württembergische Gemeinde-Versiche lich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner
rung a.G., WGV-Versicherung AG, WGV-Lebensversicherung AG, besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH und WGV-Informatik und bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermit-
Media GmbH handelt es sich um gemeinsam Verantwortliche nach teln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Er-
Artikel 26 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). füllung unseres Versicherungsvertrags mit Ihnen erforderlich ist bzw.
im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Um-
Nähere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden fang. Nähere Informationen zu den eingesetzten Rückversicherern
Sie unter www.wgv.de/datenschutz. stellen wir Ihnen unter https://www.wgv.de/datenschutz zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter folgender Adresse: Vermittler:
WGV Versicherung Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver-
70164 Stuttgart mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss
Telefon: 0711 1695-1500 und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags-
Fax: 0711 1695-1100 und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten
E-Mail: kundenservice@wgv.de an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf- dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
tragter – oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@wgv.de Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens-
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der gruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in
DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Ver-
rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge- sicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zen-
hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für tralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kun-
den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- denservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Ex-
sicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, die die oben kasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Un-
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Die- ternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleister-
se können Sie im Internet unter www.wgv.de/datenschutz abrufen. liste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Daten-
verarbeitung teilnehmen.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die
von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver- Externe Dienstleister:
trags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-
Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst-
rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen
etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
wie hoch der Schaden ist. Ferner benötigen wir Ihre personenbezo- Internetseite unter
genen Daten zur Erbringung von Leistungen. https://www.wgv.de/docs/rechtliches/liste_personenversicherung.pdf
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags entnehmen.
sowie die Erbringung von Leistungen ist ohne die Verarbeitung Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön-
Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500
Kontakt aufnehmen.
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Ent-Weitere Empfänger:
wicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorga- Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wei-
ben. Die Daten aller mit den Unternehmen der WGV Versicherungs- tere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge-
gruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der setzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanz
gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsicht- behörden oder Strafverfolgungsbehörden).
lich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidun-
gen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Datenübermittlung in ein Drittland
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Da- Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
ten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt dies nur,
DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener soweit Sie dem zugestimmt haben, ein Angemessenheitsbeschluss
Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensver- der EU-Kommission vorliegt oder andere angemessene Datenschutz-
sicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach garantien vorhanden sind. Informationen hierzu stellen wir Ihnen
Artikel 9 Absatz 2 a in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen gerne über die genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grund Dauer der Datenspeicherung
lage von Artikel 9 Absatz 2 j DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG.
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor-
oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO). Dies kann kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt
insbesondere erforderlich sein: werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge-
– zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis
– zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
andere Produkte der Unternehmen der WGV Versicherungsgrup- Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende
pe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungs- Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem
umfragen, aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geld-
– zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere wäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn
nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Jahren.
Versicherungsmissbrauch hindeuten können. 7
[Seite 8]
Betroffenenrechte das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert in-
Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- formiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im
nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder HIS gespeichert sind, werden von der Besurance HIS GmbH an uns,
die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt.
auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf den folgenden Internet
Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu- seiten: https://besurance-his.de. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen
rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. diese auch per Post. Gerne können Sie mit uns hierzu unter der Tele
fonnummer 0711 1695-1500 Kontakt aufnehmen.
Widerspruchsrecht Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbe Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z.B. zur
zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre- Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtver-
chen. sicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls über-
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interes- prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforder-
sen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn lichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die ge- dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
gen die Datenverarbeitung sprechen.
Bonitätsauskünfte
Beschwerderecht Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Daten (Name, Adresse und
gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Ab-
sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzauf-
satz 1 b und Artikel 6 Absatz 1 f der DSGVO. Übermittlungen auf der
sichtsbehörde ist:
Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
freiheit Baden-Württemberg Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und
Lautenschlagerstraße 20 Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen-
70173 Stuttgart bezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen
Telefon: 0711 615541-0 zur infoscore Consumer Data GmbH im Sinne des Artikel 14 DSGVO,
Telefax: 0711 615541-15 das heißt Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Da-
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de tenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunfts-
recht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs
unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt.
wirtschaft
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön-
Es besteht die Möglichkeit, dass wir bei Abschluss eines Versicherungs nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500
vertrags oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Ver- Kontakt aufnehmen.
sicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des
Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Ge- Automatisierte Einzelfallentscheidungen
burtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die Besurance HIS Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
GmbH übermitteln (HIS-Anfrage). Die Besurance HIS GmbH über- stellung befragen, kann in einzelnen Fällen vollautomatisiert über
prüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem das Zustandekommen des Vertrags entschieden werden.
Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Informationssystem der Ver-
sicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versiche-
rungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur auf-
grund einer früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an
E. Hinweise zur Vermittlervergütung
Die selbstständigen Vermittler der WGV erhalten für die Vermittlung diese ist in der Versicherungsprämie enthalten. Die Vergütung der
von Versicherungsverträgen eine Kombination aus einer erfolgsun- Mitarbeiter der WGV ist unabhängig vom Abschluss eines konkreten
abhängigen und einer erfolgsabhängigen Vergütung (Provision); Versicherungsvertrags, also erfolgsunabhängig.
8
[Seite 9]
Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrter Kunde, Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu- 3. Vertragsänderung
geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die an-
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön- deren Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
nen Sie der nachstehenden Information entnehmen. Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedin-
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? gungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige-
pflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Text- 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
form nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch in- angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
soweit zur Anzeige verpflichtet. Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mit
Welche Folgen können eintreten, wenn eine teilung hinweisen.
vorvertragliche A
nzeigepflicht verletzt wird?
4. Ausübung unserer Rechte
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Ver- Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma-
trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder chen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver-
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. letzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände
schlossen hätten. angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir den- zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
noch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
oder nicht richtig angegebene Umstand Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsände-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls rung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
– noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist ein-
getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der 5. Stellvertretung durch eine andere Person
bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver- Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Per-
tragszeit entspricht. son vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
2. Kündigung Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre-
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertrag- ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.
liche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver- Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn w eder Ihrem
einem Monat kündigen. Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
9
[Seite 10]
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
WGV-Versicherung AG
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Stand 05.2026
A Welche Leistungen umfasst A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 24
Ihre Kfz-Versicherung? 11 A.6.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie summen)?24
mit Ihrem Fahrzeug A nderen zufügen 11 A.6.6 Welches Recht gilt? 24
A.1.1 Was ist versichert? 11 A.6.7 Was ist nicht versichert? 24
A.1.2 Wer ist versichert? 12 A.6.8 Verpflichtung Dritter, Anrechnung der Leistungen
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs Dritter 24
summen)?12 A.6.9 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person 24
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 12 A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-
A.1.5 Was ist nicht versichert? 12 rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadens
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem gesetz25
Fahrzeug13 A.7.1 Was ist versichert? 25
A.2.1 Was ist versichert? 13 A.7.2 Wer ist versichert? 25
A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 13 A.7.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung 25
A.2.3 Wer ist versichert? 16 A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 25
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 16 A.7.5 Was ist nicht versichert? 25
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 16 A.7.6 Sonstige Regelungen 25
A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungs B Beginn des Vertrags und vorläufiger
verschiedenheit über die Schadenhöhe 18 Versicherungsschutz 25
A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung 18 B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 25
A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück- B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 25
fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 18 C Beitragszahlung 26
A.2.9 Was ist nicht versichert? 18 C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags 26
A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder C.2 Zahlung des Folgebeitrags 26
Kostenerstattung 19
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel 26
A.3.1 Was ist versichert? 19
C.4 Zahlungsperiode 26
A.3.2 Wer ist versichert? 19
C.5 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 19 und dessen Beendigung 26
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 19 C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der
A.3.5 Begriffsdefinitionen 19 Kfz-Haftpflichtversicherung26
A.3.6 Was leisten wir beim Schutzbrief? 19 D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl und Folgen einer Pflichtverletzung 26
ab 50 km Entfernung 19 D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
A.3.8 Was ist nicht versichert? 21 Fahrzeugs? 26
A.3.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen 21 D.1.1 Bei allen Versicherungsarten 26
A.3.10 Verpflichtung Dritter 21 D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 27
A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt D.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung 27
oder getötet werden 21 D.1.4 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung 27
A.4.1 Was ist versichert? 21 D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 27
A.4.2 Wer ist versichert? 21 E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 21 Pflichtverletzung 27
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfall E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 27
versicherung?21 E.1.1 Bei allen Versicherungsarten 27
A.4.5 Leistung bei Invalidität 21 E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 27
A.4.6 Todesfallleistung 22 E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung 28
A.4.7 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten E.1.4 Zusätzlich beim Schutzbrief 28
oder Gebrechen zusammentreffen? 22 E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung 28
A.4.8 Fälligkeit 22 E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung 28
A.4.9 Zahlung für eine mitversicherte Person 23 E.1.7 Zusätzlich beim Ausland-Schadenschutz 28
A.4.10 Was ist nicht versichert? 23 E.1.8 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung 28
A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 29
verletzt oder getötet wird 23
F Rechte und Pflichten der mitversicherten
A.5.1 Was ist versichert? 23 Personen 29
A.5.2 Wer ist versichert? 23 G Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
A.5.3 Versicherte Fahrzeuge 23 Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall 29
A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 23 G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 29
A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? 23 G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den
A.5.6 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person 24 Versicherungsvertrag kündigen? 29
A.5.7 Was ist nicht versichert? 24 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
Versicherungsvertrag kündigen? 30
A.6 Ausland-Schadenschutz – besonderer Schutz bei
einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland 24 G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 30
A.6.1 Was ist versichert? 24 G.5 Zugang der Kündigung 30
A.6.2 Wer ist versichert? 24 G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 30
A.6.3 Versicherte Fahrzeuge 24
10
[Seite 11]
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu I.6.4 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebs
beachten?30 übergang34
G.8 Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 31 I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs 34
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 34
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, J Beitragsänderung aufgrund tariflicher
Kurzzeitkennzeichen und kurzfristige Verträge 31 Maßnahmen 34
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 31 J.1 Typklasse 34
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saison J.2 Regionalklasse 35
kennzeichen?31
J.3 Tarifänderung 35
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 31
J.4 Kündigungsrecht 35
H.4 Kurzzeitkennzeichen 31
J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in
H.5 Kurzfristige Verträge 31 der Kfz-Haftpflichtversicherung 35
I Schadenfreiheitsrabatt-System 31 J.6 Beitragsberechnung nach Ihrem Lebensalter 35
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen J.7 Beitragsberechnung nach der Haltedauer Ihres
(SF-Klassen)31 Fahrzeugs 35
I.2 Ersteinstufung 31 K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen
I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 31 eingetretenen Umstands 35
I.2.2 Sonderersteinstufung/Sondereinstufung in K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts 35
SF-Klasse 1/2, 1, 2, 3 oder 4 32 K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 35
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haft K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels 36
pflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung 32
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
I.2.4 Führerscheinsonderregelung 32 Beitragsberechnung 36
I.2.5 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse 32 K.5 Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs 36
I.3 Jährliche Neueinstufung 32 L Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände 36
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung 32 L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind 36
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 32 L.2 Gerichtsstände 36
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 32 M entfällt 37
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit N Bedingungsänderung 37
SF-Klassen 4, 3, 2, 1, 1/2, 0 oder M 32
O entfällt 37
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 32
P Embargobestimmung 37
I.3.6 Rabattschutz 33
abellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 38
Anhang 1: T
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schaden-
belasteter Verlauf? 33 1 Pkw 38
I.4.1 Schadenfreier Verlauf 33 2 Krafträder und Leichtkrafträder 39
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 33 3 Trikes und Quads 40
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können 33 4 Campingfahrzeuge 40
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs 33 5 Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse 41
I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf 6 Für die übrigen Fahrzeuge 41
übernommen? 33 Anhang 2: Tarifgruppen (Berufsgruppen) 42
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Anhang 3: Art und Verwendung von Fahrzeugen 42
Übernahme?33 Anhang 4: B
esondere Bedingungen für die Zusatz
I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des versicherung von Brems-, Betriebs- und
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf reinen Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen 43
aus?34
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. A Welche Leistungen umfasst Ihre
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs- Kfz-Versicherung?
vertrags folgende Versicherungsarten:
– Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden,
– Kaskoversicherung (A.2) die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
– Schutzbrief (A.3) A.1.1 Was ist versichert?
– Kfz-Unfallversicherung (A.4)
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
– Fahrerschutzversicherung (A.5)
– Ausland-Schadenschutz (A.6) A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn
durch den Gebrauch des Fahrzeugs
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert:
a Personen verletzt oder getötet werden,
– Kfz-Umweltschadenversicherung (A.7)
b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhan-
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige
denkommen,
Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-
nehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlos- c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit
sen haben. einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittel-
bar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermö-
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
gensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprü-
Die Kfz-Versicherung schützt technikneutral
che aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerli-
Kommt es zu einem versicherten Schadenereignis, für das wir nach chen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsgesetzes
den AKB eintrittspflichtig sind, besteht Versicherungsschutz unab- oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmun-
hängig davon, ob der Fahrer selbst oder das Fahrzeug automatisiert gen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Ge-
oder autonom gefahren ist. brauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das
Dies gilt, wenn beispielsweise aus den folgenden Gründen ein Scha- Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
denfall eintritt: Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
– Ihnen unterläuft ein Fahrfehler. A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir
– Die Sensoren eines assistiert oder automatisiert fahrenden Autos Schadenersatz in Geld.
versagen.
– Ein Hacker verändert die Software Ihres Autos.
11
[Seite 12]
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir Abweichend hiervon beträgt die Versicherungssumme für
diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha- die Kfz-Umweltschadenversicherung (A.7) 5 Millionen EUR.
denersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver-
Regulierungsvollmacht sicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten
Versicherungsleistung.
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte
Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten An-
abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden hänger gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssum-
Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens ab- men.
zugeben. Übersteigen der Versicherungssummen
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen,
abgeschleppten Fahrzeugen richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflicht-
Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungs- versicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für
schutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schaden-
auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug ersatzanspruch selbst einstehen.
abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs
das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbe-
und sich noch in Bewegung befindet. reich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungs-
Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) schutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich
A.1.1.6 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos- vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens je-
sen wurde, umfasst die Versicherung eines als Pkw, doch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Campingfahrzeug oder Kraftrad zugelassenen Fahr- Internationale Versicherungskarte
zeugs auch Schäden, die Sie als Fahrer eines gemie- A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte
teten, versicherungspflichtigen Pkw auf einer Reise im ausgehändigt, gilt:
Ausland verursachen.
Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der ge- erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropä
mietete Pkw von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihrem ischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durch-
Kind oder Ihrem (Schwieger-)Elternteil gefahren wird. gestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: gilt A.1.4.1 Satz 2.
– Die Person lebt mit Ihnen in häuslicher Gemein- A.1.5 Was ist nicht versichert?
schaft und Vorsatz
– darf das Selbstfahrervermietfahrzeug gemäß Miet-
vertrag führen. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Wir leisten nur abzüglich einer für den gemieteten Pkw
im Ausland bestehenden Kfz-Haftpflicht-Deckung. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Sie haben Versicherungsschutz in dem in A.1.4.1 aus- A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
gewiesenen Geltungsbereich, nicht aber in Deutsch- Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstal-
land. tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wett-
bewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind be-
schränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport-
vereinbart haben. Die Höhe Ihrer Versicherungssum- haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des
men können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
A.1.1.6 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4
sen wurde, haben Sie keinen Versicherungsschutz und D.1.2.2.
beim Führen fremder Fahrzeuge im Ausland. Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
A.1.2 Wer ist versichert? A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher-
für folgende Personen (mitversicherte Personen): ten Fahrzeugs.
– den Halter des Fahrzeugs, Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten
– den Eigentümer des Fahrzeugs, Fahrzeugen
– den Fahrer des Fahrzeugs, A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
– die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer die Zerstörung oder das Abhandenkommen
Fahrfunktion, – eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen An-
– den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhält- hängers oder Aufliegers,
nisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten – eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten
Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von La- oder abgeschleppten Fahrzeugs.
de- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
– Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem ver-
das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche sicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug
Zwecke gebraucht wird, im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Ab-
– den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeits- sicht abgeschleppt wird, und dabei am abgeschleppten
verhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des ver Fahrzeug Schäden verursacht werden.
sicherten Fahrzeugs tätig ist, Beschädigung von beförderten Sachen
– den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Auf- A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzan-
sicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhan-
A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahr-
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versiche- zeug befördert werden.
rungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich füh-
summen)? ren (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die
Höchstzahlung überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht
außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen
A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen
beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und (z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungs-
Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die die-
selbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadener- Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
eignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermö-
dem Versicherungsschein entnehmen. gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem
12
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Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für A.2.1.2.2 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind bei
Personenschäden, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahr- Pkw ohne Beitragszuschlag bis zum Neuwert mitver
zeugs verletzt werden. sichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Fahrzeug fest angebaut sind.
A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögens- Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind bei
schäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und allen anderen Fahrzeugarten ohne Beitragszuschlag bis
Beförderungsfristen entstehen. zu einem Gesamtneuwert der Teile von 10.000 EUR (brutto)
Vertragliche Ansprüche mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder
am Fahrzeug fest angebaut sind.
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,
soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische
den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Kommunikations- und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute
Navigationssysteme einschließlich einem Datenträger),
Schäden durch Kernenergie
b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk,
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der
energie. Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments,
der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem
einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,
Fahrzeug
c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackie-
A.2.1 Was ist versichert? rungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflä-
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug chenbehandlungen,
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstö- d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leicht-
rung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses krafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes und Quads,
nach A.2.2.1 (Teilkasko), A.2.2.2 (Vollkasko) oder, sofern e Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und
vereinbart, A.2.2.4 (Camping-Inhaltsschutz). Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z.B. für
A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen).
Gegenstände Ist der Gesamtneuwert der unter a bis e aufgeführten Teile
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende
mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitver- Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart
sichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßen- ist.
verkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kür-
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust zung der Entschädigung wegen Unterversicherung.
von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Re- Nicht versicherbare Gegenstände
gelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes ge-
regelt ist. A.2.1.2.3 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z.B.
Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Ver-
Beitragsfrei mitversicherte Teile bindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Cam-
A.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende pingausrüstung, Garagentoröffner (Sendeteil), Reise
Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des ver- gepäck, persönliche Gegenstände der Insassen.
sicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert?
a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
angebaute Fahrzeugteile. Dies gilt bei Campingfahrzeu
gen und Wohnwagenanhängern auch für Markisen und Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö-
Vorzelte. Die Entschädigung für Vorzelte beschränkt rung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließ-
sich auf 1.500 EUR je Schadenereignis. Abweichend lich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
zu A.2.1.2.3 ist auch ein fest mit dem Fahrzeug ver- Ereignisse:
bundenes Dachzelt mitversichert. Dies gilt auch für Brand und Explosion
nicht abnahmepflichtige Einbauten zu Campingzwecken A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein
am Fahrzeug. Diese sind bis zu einem Gesamtneuwert Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs-
von 5.000 EUR (brutto) mitversichert. gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug an- sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als
gebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahr- Brand gelten Schmor- und Sengschäden.
tes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es aus Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von
schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemei- Kraftäußerung.
ner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen
Entwendung
wird oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitge-
führt werden muss. A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ist ein mobiles Lade a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Heraus-
gerät (auch während des Ladevorgangs), ein eigenes gabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpres-
Ladekabel einschließlich der dazugehörigen Adapter sung.
(auch während des Ladevorgangs), eine fest installier- b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das
te Wandladestation, die eigene Induktionsplatte und Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen In-
die Ladekarte mitversichert. teresse noch zur Veräußerung noch unter Eigentums-
c Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, vorbehalt überlassen wird.
die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Tä-
üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherungen und ter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu ge-
Leuchtmittel). brauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbe-
d Eigene Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), sondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten
solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B.
oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht
sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädi- kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
gung nicht möglich ist. Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht,
e Eigene Planen, Gestelle für Planen (Spriegel). z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushalts-
angehöriger ist.
f Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss
gehaltene eigene Teile: Naturgewalten
– ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Som- A.2.2.1.3 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
merbereifung, sen wurde, ist die unmittelbare Einwirkung von Natur-
gewalten auf das Fahrzeug versichert. Naturgewalten
– Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und
sind Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschä-
Kindersitze,
den durch Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen,
– nach a bis f mitversicherte Fahrzeugteile und Fahr-
Muren, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch.
zeugzubehör während einer Reparatur.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 7.
13
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Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern – Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund
niedergehende Schnee- oder Eismassen. eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches
Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Ge- Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende La-
steinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen. dung.
– Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erd- einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Ab-
bodens über naturbedingten Hohlräumen. nutzung haben.
Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Er- – Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr-
schütterung des Erdbodens, die durch geophysikali- zeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B.
sche Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abge-
werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstän- schlossen wurde, werden abweichend hiervon bei Pkw
de auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug
durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen ent-
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese standen sind. Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zu- abgeschlossen wurde, sind diese Schäden nicht ver-
rückzuführen sind. sichert.
A.2.2.1.3 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos- – Verwindungsschäden.
sen wurde, ist nur die unmittelbare Einwirkung von Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üb-
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden licherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ver-
durch Blitzschlag oder Überschwemmung auf das wendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Un-
Fahrzeug versichert. fallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche ei-
Zusammenstoß mit Tieren nes Lkw beim Beladen mit Kies.
A.2.2.1.4 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos- Mut- oder böswillige Handlungen
sen wurde, ist der Zusammenstoß des in Fahrt befind- A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per-
lichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art versichert. sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug
A.2.2.1.4 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos- zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Perso-
sen wurde, ist der Zusammenstoß des in Fahrt befind- nen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der
lichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Ab- Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werk-
satz 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Reh, Wild- statt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis
schwein) versichert. Sie haben keinen Versicherungs zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Ar-
schutz für den Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Fahrzeugs mit anderen Tieren. Eigenschäden
Glasbruch A.2.2.2.4 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr- sen wurde, leisten wir in der Vollkasko, abweichend
zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und K unststoffscheiben von A.1.5.6, auch für solche Sachschäden, die von Ih-
(z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), nen als Versicherungsnehmer oder von den in A.1.2
Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten sowie Solar- genannten Personen durch den Gebrauch des versi-
module von Campingfahrzeugen und Wohnwagenanhän- cherten Fahrzeugs an anderen, auf Sie zugelassenen
gern. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoff- Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück),
teile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonsti-
systemen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Zu- gen Sachen verursacht werden (Eigenschäden).
sätzlich übernehmen wir nach einem Glasbruchschaden Die maximale Entschädigungsleistung beläuft sich auf
folgende Kosten: 100.000 EUR pro Versicherungsjahr. Die Selbstbetei-
– Neukalibrierung von Fahrassistenzsystemen nach ei- ligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Scha-
nem Austausch der Frontscheibe, denereignis. Die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteili-
– die Innenreinigung nach einem Bruchschaden. gung für Schäden am Fahrzeug bleibt hiervon unbe-
Weitere Folgeschäden sind nicht versichert. rührt.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.2.2.4 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen
wurde, besteht kein Versicherungsschutz für Eigen-
A.2.2.1.6 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
schäden.
sen wurde, sind Schäden an der Verkabelung des Fahr-
zeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch Smart-Repair bei Kleinschäden (Parkschadenschutz)
bedingten Schäden an den angeschlossenen Aggre- A.2.2.2.5 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
gaten versichert. sen wurde, können Sie bei Kleinschäden an der Ka-
A.2.2.1.6 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos- rosserie Ihres Pkw auch die Schadenbeseitigung durch
sen wurde, beschränkt sich der Ersatz von Aggregats das Smart-Repair-Verfahren wählen. Voraussetzung
schäden auf 3.000 EUR je Schadenereignis. für diese Leistung ist, dass die Reparatur in einer von
uns vermittelten Partner-Fachwerkstatt erfolgt.
Tierbiss
Smart-Repair ist auf Kleinschäden mit einem Repara-
A.2.2.1.7 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
turaufwand von bis zu 300 EUR begrenzt. Übersteigt
sen wurde, sind Schäden, die unmittelbar durch Tier-
ein Schaden diesen Betrag, ist er im Rahmen des Park-
biss (z.B. Marder) an Ihrem Fahrzeug verursacht wur-
schadenschutz nicht versichert. Sind mehrere Karos-
den, versichert. Folgeschäden aller Art (z.B. Steuerge-
serieteile beschädigt (z.B. Kotflügel oder Türe), fällt nur
rät, Motor, Zylinderkopf und andere) sind mitversichert.
die Schadenbeseitigung eines dieser Teile unter den
A.2.2.1.7 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos- Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz ist auf
sen wurde, haben Sie keinen Versicherungsschutz bei einen Kleinschaden je Versicherungsjahr begrenzt.
Schäden durch Tierbiss.
Die Selbstbeteiligung an den Reparaturkosten beträgt
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 50 EUR. Die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö- für die Vollkaskoversicherung gilt für das Smart-Repair-
rung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließ- Verfahren nicht. Eine Reparatur nach dem Smart-Re-
lich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden pair-Verfahren führt zu keiner Rückstufung im Scha-
Ereignisse: denfall.
Ereignisse der Teilkasko A.2.2.2.5 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos-
sen wurde, haben Sie keine Möglichkeit bei Kleinschä-
A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach
den an der Karosserie das Smart-Repair-Verfahren zu
A.2.2.1.
wählen.
Unfall
Allgefahrenversicherung
A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein
A.2.2.2.6 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mecha-
sen wurde, besteht für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug
nischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
über die Schadenereignisse der Teilkasko oder Voll-
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: kasko hinaus eine Allgefahrenversicherung für Ihren
– Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in Akkumulator (Akku). Versichert ist die Beschädigung,
einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der die Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle
Bremsanlage oder an den Reifen. Ereignisse.
14
[Seite 15]
Ein Akku ist ein wiederaufladbarer Speicher für elek Sonstige Regelungen
trische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- A.2.2.3.6 Die Regelungen nach A.2 (Kaskoversicherung) gelten ent-
oder Hybridfahrzeugs. sprechend.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, Ein Schaden im Rahmen des Motorrad-Bekleidungsschutz
– die auf einen der in A.2.9 beschriebenen Leistungs- führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsra-
ausschlüsse zurückzuführen sind, batts. Rückstufungsrelevant ist lediglich der gleichzeitig
– die durch allmähliche Einwirkung oder durch ge- gemeldete Vollkaskoschaden.
wöhnlichen Alterungsprozess entstehen (z.B. Ab- A.2.2.4 Camping-Inhaltsschutz
nutzung oder Verschleiß),
– durch Konstruktions- oder Materialfehler des Her- Was ist versichert?
stellers oder A.2.2.4.1 Versichert ist der Fahrzeuginhalt Ihres privat- und selbst-
– die am Akku durch chemische Reaktionen ausge- genutzten Campingfahrzeugs oder Wohnwagenanhän-
löst werden. Dies gilt nicht im Fall einer Tiefenent- gers gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder
ladung des Akkus. Verlust infolge von Brand und Explosion (A.2.2.1.1), Ent-
A.2.2.2.6 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen wendung (A.2.2.1.2), auch aus dem verschlossenen Cam-
wurde, besteht keine Allgefahrenversicherung für den pingfahrzeug oder Wohnwagenanhänger, Naturgewalten
Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs. (A.2.2.1.3), Unfall (A.2.2.2.2) und mut- oder böswillige
Handlungen (A.2.2.2.3).
Transport auf einer Fähre
Ob Sie den Camping-Inhaltsschutz vereinbart haben, kön-
A.2.2.2.7 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des nen Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass
Mitversicherte Gegenstände
– das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter-
geht oder A.2.2.4.2 Abweichend von A.2.1.2.3 ist der in A.2.2.4.3.1 und
– das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund A.2.2.4.3.2 aufgeführte Inhalt des versicherten Fahrzeugs
des Seegangs über Bord gespült wird oder mitversichert, wenn diese Gegenstände
– das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der K apitän – im versicherten und verschlossenen Fahrzeug,
anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die – im verschlossenen Vorzelt oder Vorbau (z.B. durch
Passagiere oder die Ladung zu retten. Reißverschluss oder Türe) oder
A.2.2.3 Motorrad-Bekleidungsschutz – in der verschlossenen Dach-/Heckbox
Was ist versichert? verwahrt werden.
A.2.2.3.1 Versichert ist Ihre eigene Motorrad-Schutzbekleidung ge- Bis zu welcher Höhe leisten wir ( Versicherungssumme)?
gen Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden infolge A.2.2.4.3 Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt
von einem Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.4 a) oder auf die Versicherungssumme von 10.000 EUR. Mehrere
einem Unfall (A.2.2.2.2) mit dem versicherten, ausschließ- zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ur-
lich privat- und selbstgenutzten Kraftrad. sache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Eine Entschädigung setzt voraus, dass aufgrund eines Bis zur Versicherungssumme mitversicherte Gegenstände
dieser Schadenereignisse nicht nur die Bekleidung, son- A.2.2.4.3.1 Bis zur Versicherungssumme sind die folgenden Gegen-
dern auch das versicherte Kraftrad selbst beschädigt wur- stände mitversichert:
de und ein leistungspflichtiger Schaden entstanden ist,
der über uns reguliert wird. – loses, nicht fest eingebautes Inventar, z.B. Camping-
möbel, Reiseküche, Kühlboxen, Vorrats-/Multifunktions
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich die nach- schränke, Stromerzeuger,
folgend genannten Teile der Motorrad-Schutzbekleidung: – persönliches Reisegepäck und sonstige Gegenstände
– Motorrad-Hose, des persönlichen Bedarfs und
– Motorrad-Jacke, – Haushaltszubehör und -geräte.
– Motorrad-Anzug/Regenkombi, Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Wiederbe-
– Rückenprotektoren, schaffung von mitgeführten Dokumenten (Reisepass, Per-
– Protektorenjacke, sonalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein).
– Motorradstiefel und
– Motorradhandschuhe Bis zur Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR mitversicherte
Gegenstände
wenn diese mit wagnisspezifischen Sicherheitskomponen-
ten versehen ist (Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen, A.2.2.4.3.2 Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR ( brutto)
Beschichtungen), die den Körper des Fahrers vor den be- sind die folgenden Gegenstände mitversichert:
sonderen Gefahren des Motorradfahrens (z.B. Verletzun- – Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Radio, Fern-
gen des Körpers oder einzelner Körperteile durch Sturz) sehgeräte, DVD-Player),
nachhaltig schützen und/oder die Verletzungsgefahr deut- – Foto-, Film- und Videokameras einschließlich Zubehör,
lich minimieren. – Computer aller Art (z.B. PC, Laptop, Tablet) einschließ-
Wer ist versichert? lich Zubehör,
– Smartphones, Handys,
A.2.2.3.2 Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Fahrer – Navigationsgeräte,
des versicherten Kraftrads. – nicht versicherungspflichtige Fahrräder mit oder ohne
Was zahlen wir bei Beschädigung, Zerstörung oder Total Hilfsmotor (E-Bike oder Elektrofahrrad bzw. Pedelec)
schaden? und weitere nicht zulassungs- oder versicherungs-
A.2.2.3.3 Bei Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden der Mo- pflichtige Landfahrzeuge,
torrad-Schutzbekleidung zahlen wir innerhalb von zwölf – Sportausrüstung (z.B. Ski, Snowboard, Tauchausrüs-
Monaten nach der Neuanschaffung den Neupreis des be- tung),
troffenen Teils der Schutzbekleidung. Wir ersetzen die – Faltboote, Schlauchboote, Ruder- und Paddelboote je-
Schutzbekleidung bis 2.000 EUR über die Höchstent weils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), solange sie
schädigungsleistung des Kfz-Schadens hinaus. sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befin-
den und
Ist bei Schadeneintritt die Schutzbekleidung älter als zwölf – Pelze, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall.
Monate, nehmen wir von der Ersatzleistung einen Abzug
neu für alt vor. Nicht versicherbare Gegenstände
Der Abzug ist wie folgt gestaffelt: A.2.2.4.3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die nachfolgenden
Gegenstände:
– ab dem zweiten Jahr 10 % Abzug
– ab dem dritten Jahr 20 % Abzug – Lebens- oder Genussmittel sowie Verbrauchsgüter al-
– ab dem vierten Jahr 30 % Abzug ler Art,
– ab dem fünften Jahr 50 % Abzug – Schlüssel,
– Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Sammlungen, Schuss
Im Schadenfall ist die Anschaffungsrechnung vorzulegen. waffen und
Selbstbeteiligung – Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (ausgenommen die
A.2.2.3.4 Es gilt die für die Kaskoversicherung vereinbarte Selbst- unter A.2.2.4.3.2 genannten) sowie deren Außenbord
beteiligung. motoren.
Was ist nicht versichert? Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
A.2.2.3.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Motorradbrillen und A.2.2.4.4 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust der versicher-
alle in A.2.2.3.1 nicht genannten Gegenstände. ten Gegenstände zahlen wir den Neupreis zum Zeitpunkt
des Versicherungsfalls.
15
[Seite 16]
Der Neupreis ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen – es als Pkw, Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässige Ge-
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. samtmasse, Kraftrad, Leichtkraftrad/-roller oder
Wir verzichten auf einen Abzug neu für alt. Eine Selbst- Campingfahrzeug auf Sie zugelassen ist und
beteiligung wird nicht abgezogen. – in den ersten 24 Monaten nach der Zulassung auf
Sie
Haben wir Leistungen im Rahmen des Camping-Inhalts- – Zerstörung, Totalschaden oder Verlust eintritt.
schutz erbracht, führt dies zu keiner Rückstufung im Scha-
denfall. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abge-
zogen.
Was zahlen wir bei Beschädigung?
Kaufwert ist der durch einen von uns beauftragten Kfz-
A.2.2.4.5 Bei Beschädigung der versicherten Gegenstände zahlen Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert
wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten, wenn Sie des Fahrzeugs am Tag der erstmaligen Zulassung auf
uns dies durch eine Rechnung nachweisen, höchstens Sie. Berücksichtigt wird dabei auch der Fahrzeugzu-
jedoch den Neupreis. stand unmittelbar vor Eintritt des Schadens.
Wir verzichten auf einen Abzug neu für alt. Eine Selbst- Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den Kauf-
beteiligung wird nicht abgezogen. preis, den Sie für das Fahrzeug gezahlt haben. Im
Haben wir Leistungen im Rahmen des Camping-Inhalts- Schadenfall müssen Sie uns auf Verlangen den Kauf-
schutz erbracht, führt dies zu keiner Rückstufung im Scha- vertrag für das Fahrzeug vorlegen.
denfall. A.2.5.1.5 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos-
Sonstige Regelungen sen wurde, besteht kein Anspruch auf die Erstattung
A.2.2.4.6 Ansonsten gelten die Regelungen nach A.2 (Kaskover einer Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge.
sicherung) entsprechend. Überführungs- und Zulassungskosten
A.2.3 Wer ist versichert? A.2.5.1.6 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn sen wurde, ersetzen wir nach Totalschaden, Zerstörung
der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person ab- oder Verlust des Fahrzeugs, abweichend von A.2.5.7.1,
geschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer nachgewiesene Überführungs- und Zulassungskosten
des Fahrzeugs, auch für diese Person. für ein Ersatzfahrzeug bis maximal 500 EUR. Dies gilt
nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern.
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.5.1.6 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen
Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geogra- wurde, werden Überführungs- und Zulassungskosten
phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen generell nicht übernommen. Es gilt A.2.5.7.1.
Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Uni-
on gehören. Erstattung der Entsorgungskosten
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? A.2.5.1.7 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
sen wurde, erstatten wir nach Totalschaden oder Zer-
Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschä- störung des Fahrzeugs die von Ihnen nachgewiesenen,
digung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr- notwendigen und angemessenen Entsorgungskosten.
zeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns ver-
Teile, soweit nichts anderes geregelt ist. sichern.
A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Dies gilt auch für den Akku eines Elektro- oder Hybrid
Verlust? fahrzeugs, wenn beim Akku ein Totalschaden oder ei-
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ne Zerstörung eintritt. Dies gilt nur, wenn weder eine
A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs Verwertung noch eine Rücknahme durch den Herstel-
zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug ei- ler oder Händler möglich ist.
nes vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. A.2.5.1.7 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos-
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder sen wurde, werden Entsorgungskosten nicht erstattet.
Verlust Zusätzliche Leistungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
A.2.5.1.2 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos- A.2.5.1.8 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
sen wurde, erstatten wir bei Pkw, Lastkraftwagen bis sen wurde, zahlen wir bei Elektro- und Hybridfahrzeu-
3,5 t zulässige Gesamtmasse, Krafträdern, Leicht gen zusätzlich folgende, notwendigen und tatsächlich
krafträdern/-rollern und Campingfahrzeugen den Neu- angefallene Kosten aufgrund eines versicherten Scha-
preis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.1.12, wenn denereignisses:
– innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulas- – Zustandsdiagnostik und die Restwertermittlung des
sung beschädigten Akkus.
– ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust Hierfür übernehmen wir zusätzlich die dazugehöri-
eintritt oder bei einer Beschädigung die erforder gen Abschlepp- oder Transportkosten zur nächst-
lichen Kosten der Reparatur 80 Prozent des Neu- gelegenen Akku-Teststation.
preises betragen und Voraussetzung ist, dass die Beauftragung durch uns
– sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignis erfolgt oder wir der Beauftragung zugestimmt ha-
ses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu ben.
fahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller er- – Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem
worben hat. Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck
Von der Entschädigungsleistung ziehen wir den Rest- nach vergleichbarem Gehäuse.
wert des Fahrzeugs ab. Voraussetzung ist, dass dies erfolgt, um eine dro-
hende Entzündung zu verhindern.
A.2.5.1.2 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen
– Fahrzeugabstellung.
wurde, gilt für die Neupreiserstattung bei Pkw statt der
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeugabstellung not-
24-monatigen Frist eine Frist von nur sechs Monaten.
wendig ist, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge
A.2.5.1.3 Bei Zerstörung oder Verlust von fest im Fahrzeug einge- oder Gegenstände zu verhindern und der vorge-
bauten Radio- und sonstigen Audiosystemen, Video-, tech- schriebene Mindestabstand eingehalten wird. Die-
nischen Kommunikations- und Leitsystemen (z.B. fest ein- se Leistung übernehmen wir für maximal 14 Tage.
gebaute Navigationssysteme) erstatten wir den Neupreis. – Ausbau- und Verbringungskosten des Akkus zur
Neupreis ist der vom Hersteller für das Gerät unverbindlich nächstgelegenen Rücknahmestelle.
empfohlene Preis am Tag des Schadens unter Berück- Voraussetzung ist, dass der Akku zur Erfüllung einer
sichtigung orts- und marktüblicher Rabatte oder falls es gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgebaut werden
nicht mehr hergestellt wird für ein vergleichbares Gerät in muss und kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
gleicher Ausführung.
A.2.5.1.8 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlos-
A.2.5.1.4 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinaus- sen wurde, besteht kein Versicherungsschutz für die
gehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der Zusatzleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
nachgewiesen ist, dass die Entschädigung innerhalb von
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungs-
zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des
wert, Restwert und Neupreis?
Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs
verwendet wird. A.2.5.1.9 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten
der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungs
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
wert übersteigen.
A.2.5.1.5 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos-
A.2.5.1.10 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf
sen wurde, erstatten wir bei einem von Ihnen erwor-
eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des
benen Gebrauchtfahrzeug dessen Kaufwert, wenn
16 Schadenereignisses bezahlen müssen.
[Seite 17]
A.2.5.1.11 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im be- Abschleppen
schädigten oder zerstörten Zustand. A.2.5.2.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten
A.2.5.1.12 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahr für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele-
zeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs auf- genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf
gewendet werden muss. Wird der Typ des versicherten einschließlich unserer Leistungen nach A.2.5.2.1 die Ober-
Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein ver- grenze nach A.2.5.2.1 a oder A.2.5.2.1 b nicht überschrit-
gleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die ten werden.
unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver-
des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
Nachlässe.
Verzicht Abzug neu für alt
GAP-Deckung
A.2.5.2.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus-
A.2.5.1.13 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos- getauscht oder wird das Fahrzeug ganz oder teilweise neu
sen wurde, ersetzen wir in der Vollkasko bei Totalscha- lackiert, verzichten wir bei den Kosten der Ersatzteile und
den, Zerstörung oder Verlust eines geleasten oder kre- der Lackierung auf einen Abzug aufgrund des Alters und
ditfinanzierten Fahrzeugs während der Laufzeit des der Abnutzung (neu für alt).
Leasing- oder Kreditvertrags den noch offenstehenden
Leasing- oder Finanzierungs-Restbetrag. Dies gilt nicht beim Akku eines Elektro- oder Hybridfahr-
zeugs. Hier erstatten wir in den ersten drei Betriebsjahren
Die Regelungen nach A.2.5.1.1, A.2.5.1.2, A.2.5.4, den Neupreis. Ab dem vierten Betriebsjahr nehmen wir für
A.2.5.5 und A.2.5.7 gelten entsprechend. jedes angefangene Betriebsjahr einen Abzug neu für alt
Bei Leasingfahrzeugen erstatten wir den Ablösewert in Höhe von 10 Prozent vor.
des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Lea- A.2.5.2.4 Was leisten wir bei Werkstattbindung (Kasko
singgebers ergibt. Für die Berechnung maßgebend ist versicherung SELECT)?
der Tag des Schadens.
Haben wir eine Werkstattbindung vereinbart, dann gilt bei
Bei kreditfinanzierten Fahrzeugen erstatten wir den Be- einem Kaskoschaden an Ihrem Fahrzeug oder den mit-
trag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung versicherten Teilen innerhalb Deutschlands Folgendes:
oder Kündigung des Kreditvertrags an die Bank zu zah-
len ist. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Auswahl der Werkstatt bei Beschädigung des Fahrzeugs
Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten so- A.2.5.2.4.1 Im Schadenfall rufen Sie uns an, am besten noch von der
wie Verzugszinsen. Unfallstelle aus. Wir wählen die Werkstatt aus, in der Ihr
Unsere Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis Fahrzeug repariert wird, vermitteln den Reparaturauftrag
nach A.2.5.1.12. und tragen die Kosten der Reparatur.
Die GAP-Deckung gilt nicht, wenn bei einem Elektro- Transport zur Werkstatt
fahrzeug ausschließlich der Akku geleast ist. A.2.5.2.4.2 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs auf unsere
Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haft- Kosten vom Schadenort in die von uns gewählte Werk-
pflichtversicherers werden angerechnet. Leistungen statt, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder ver-
können nur in Anspruch genommen werden, wenn und kehrssicher ist.
soweit diese nicht durch anderweitige Versicherungen Ist Ihr Fahrzeug fahrfähig und verkehrssicher, dann über-
(z.B. GAP-Deckung beim Leasing- oder Kreditgeber) nehmen wir die Transportkosten von Ihrem Wohnort in die
abgedeckt sind. von uns gewählte Werkstatt nur dann, wenn die Entfer-
Im Schadenfall sind wir berechtigt, die folgenden Un- nung zwischen Ihrem Wohnort und der Werkstatt mehr als
terlagen anzufordern: 15 km beträgt. Gleiches gilt für den Rücktransport Ihres
Fahrzeugs nach der Reparatur.
– den Leasing- oder Kreditvertrag,
– Abrechnung des Leasing- oder Kreditvertrags, Reparatur bei Kaskoversicherung SELECT
– Berechnung des Ablösewerts, A.2.5.2.4.3 Die fachgerechte Reparatur erfolgt unter Verwendung von
– die Endabrechnung eines gegnerischen Haftpflicht- Originalersatzteilen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit uns.
versicherers. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, wenn es
Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.8 durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt
wird von unserer Leistung abgezogen. wurde.
A.2.5.1.13 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Mietwa-
wurde, haben Sie keinen Versicherungsschutz in der gen zu günstigen Konditionen.
GAP-Deckung. Garantie
A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.5.2.4.4 Für die Fahrzeugreparatur erhalten Sie sechs Jahre Ga-
Hinweis zur Möglichkeit einer nachhaltigen Reparatur rantie.
Sofern Sie an einer nachhaltigen Reparatur Ihres Fahr- Einschränkung der Leistung
zeugs (z.B. Reparatur statt Austausch) interessiert sind, A.2.5.2.4.5 Wir übernehmen nur 85 Prozent der nach A.2.5.2.1 be-
nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam mit rechneten Kosten (ohne Berücksichtigung der Fahrzeug-
Ihnen prüfen wir dann, ob der Schaden für eine nachhal- transportkosten), wenn
tige Reparatur in einer Partnerwerkstatt geeignet ist.
a Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns
Reparatur aufnehmen, wir deshalb die Werkstatt nicht auswählen
A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Re- können und die Reparatur in einer anderen Werkstatt
paratur erforderlichen Kosten, soweit nicht eine Werkstatt- durchgeführt wird, oder
bindung (Kaskoversicherung SELECT siehe unter A.2.5.2.4) b das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die Sie zu ver-
vereinbart ist, bis zu folgenden Obergrenzen: treten haben, nicht in einer von uns bestimmten, son-
a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- dern in einer anderen Werkstatt repariert wird.
riert wird, gilt: In diesen Fällen gelten A.2.5.2.4.1 bis A.2.5.2.4.4 nicht.
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Was leisten wir, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird?
Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.10,
wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. A.2.5.2.4.6 Lassen Sie Ihr Fahrzeug auf eigenen Wunsch nicht repa-
Fehlt dieser Nachweis oder übersteigen die erforder- rieren, ersetzen wir die nach A.2.5.2.1 berechneten K
osten
lichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, (ohne Umsatzsteuer), die bei Reparatur des Fahrzeugs
zahlen wir entsprechend nach A.2.5.2.1.b. in der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Werkstatt unseres
Werkstattnetzes entstanden wären.
b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht
fachgerecht repariert wird, gilt: Die Absätze A.2.5.2.4.1 bis A.2.5.2.4.5 gelten nicht.
Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständi- A.2.5.3 Sachverständigenkosten
gen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert ver- Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn
minderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.10 wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt
und A.2.5.1.11). haben.
Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreis- A.2.5.4 Mehrwertsteuer
entschädigung in A.2.5.1.2. Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese
für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung
tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten
wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
17
[Seite 18]
A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht
Wiederauffinden des Fahrzeugs durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe
nach Abstimmung mit uns in einer von uns vermittelten
A.2.5.5.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats Fachwerkstatt beseitigt, ersetzen wir die Reparaturkosten
nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenan- ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
zeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des
Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungs
Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumut- verschiedenheit über die Schadenhöhe
baren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein-
A.2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs, schließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts
wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbei-
aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe ei- ten kann vor Klageerhebung ein Sachverständigenaus-
ner Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu schuss entscheiden.
einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Das Sachverständigenverfahren kann von Ihnen oder uns
Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen beauftragt werden, sobald der strittige Betrag 1.000 EUR
Standort des Fahrzeugs zum Fundort. übersteigt.
Eigentumsübergang nach Entwendung A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraft-
A.2.5.5.3 Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die fahrzeugsachverständigen.
Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Ei- Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Auf-
gentümer. Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn forderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser
– Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder von dem jeweils Anderen bestimmt.
– ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z.B. der A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
Leasinggeber) und dieser das Eigentum nicht auf uns weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er
übertragen möchte. soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss ge-
Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir wählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die
Sie über das Wiederauffinden informiert haben. Kosten Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amts-
für die Rückholung zahlen wir nicht. gericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss
zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen
Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren geschätzten Beträgen liegen.
Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs
auf unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent- A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Ver-
schädigt haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufs- hältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von
erlös zurückzahlen. Ihnen zu tragen.
A.2.5.5.4 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflicht- Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts
verletzung (z.B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen weg zu beschreiten.
grober Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 2) gekürzt und A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung
wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt: A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent-
Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes-
nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusam- tens innerhalb von zwei Wochen.
menhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Ent-
sind. Der Anteil errechnet sich entsprechend der Quote, schädigung verlangen, wenn
um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben.
– wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
der Fahrzeugschlüssel Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
A.2.5.5.5 a Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlos- A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzu-
sen wurde, ersetzen wir die Kosten für den Austausch warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen
von Tür- und Lenkradschlössern und der dazugehöri- wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Mo-
gen Fahrzeugschlüssel, wenn die Fahrzeugschlüssel nats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schaden
anlässlich eines Einbruchdiebstahls (nicht aus dem anzeige.
Fahrzeug) oder durch Raub entwendet wurden.
A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück
Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt fordern, wenn Sie nicht selbst g efahren sind?
auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangsda-
ten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüs- Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug
sel. In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten für und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von
die Neucodierung. dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder ein-
fach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zu-
A.2.5.5.5 b Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen rück.
wurde, ist diese Leistung ausgeschlossen.
Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzu-
entschädigung)? fordern, wie dies der Schwere des Verschuldens ent-
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neu- spricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ih-
preis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.12. nen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Er-
A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen, Rest- und Altteile satzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
Schadens nicht zurück.
Was wir nicht ersetzen
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir
A.2.5.7.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Al- berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufor-
terungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt dern.
werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Be-
triebsmitteln (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zu- Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der
lassungskosten, Standgeldkosten, Überführungskosten, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Scha-
Mietfahrzeugs. den herbeiführt.
Rest- und Altteile A.2.9 Was ist nicht versichert?
A.2.5.7.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug ver- Grobe Fahrlässigkeit
bleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf A.2.9.1 Bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versiche-
die Entschädigung angerechnet. rungsfalls verzichten wir auf den Einwand der groben Fahr-
A.2.5.8 Selbstbeteiligung lässigkeit. Ausgenommen von diesem Verzicht sind:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des
Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ih- Fahrzeugs oder seiner Teile,
rem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und – die Herbeiführung eines Schadens infolge des Genus-
in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha- ses alkoholischer Getränke oder anderer berauschen-
ben. Bei Eigenschäden gemäß A.2.2.2.4 a gilt eine zu- der Mittel.
sätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR je Scha- In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in
denereignis. einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen.
18
[Seite 19]
Vorsatz übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wird die
A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht Hilfe nicht durch unsere Vermittlung organisiert, beläuft
kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich sich der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich
herbeiführen. der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwen-
deten Kleinteile auf 150 EUR.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Abschleppen des Fahrzeugs
A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig- A.3.6.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr-
ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bereit gemacht werden, vermitteln wir das Abschleppen des
bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit Fahrzeugs vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die
ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- Reparatur geeigneten Werkstatt. Dies schließt das Gepäck
nings, Tests und Demonstrationen. und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Kann
ein Elektrofahrzeug an der Schadenstelle aufgrund eines
Darüber hinaus besteht auch kein Versicherungsschutz leeren Akkus nicht wieder fahrbereit gemacht werden, ver-
für jegliche Motorsportaktivität, auch wenn es dabei nicht mitteln wir das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstge-
auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. legenen Ladestation.
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wird
Reifenschäden die Hilfe nicht durch unsere Vermittlung organisiert, beläuft
A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR;
zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahr-
besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig zeugs entstandene Kosten angerechnet.
andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Bergen des Fahrzeugs
Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.3.6.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, vermitteln
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats wir die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck
gewalt und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht w
erden. 50 km Entfernung
Schäden durch Kernenergie Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen
A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen,
energie. dass
– die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens
A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service
50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
oder Kostenerstattung Deutschland entfernt ist und
A.3.1 Was ist versichert? – das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf
Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.6 bis A.3.7 genann- folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann
ten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführ- oder es gestohlen worden ist.
ten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen. A.3.7.1 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall
A.3.2 Wer ist versichert? bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt unter-
Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend gestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich.
nichts anderes geregelt ist. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, je-
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge doch höchstens für zwei Wochen.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl und Wieder-
Fahrzeug (Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeu- auffinden und Totalschaden
ge, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Krafträder, A.3.7.2 Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung,
Leichtkrafträder/-roller und Campingfahrzeuge) sowie ein wenn das gestohlene Fahrzeug
mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. – nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden
Versichert sind ebenfalls das Gepäck und die Ladung, so- wird und
fern diese nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführt wer- – bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Ver-
den. zollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss.
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in Ersatzteilversand
den geographischen Grenzen Europas sowie den außer-
europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Eu- A.3.7.3 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
ropäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht et- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden-
was anderes geregelt ist. ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi-
sieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem
A.3.5 Begriffsdefinitionen Wege erhalten.
Was versteht man unter Panne oder Unfall? Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.
A.3.5.1 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
den zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- A.3.7.4 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk-
wirkendes Ereignis. Als Panne gilt bei Elektrofahrzeugen statt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
auch ein leerer Akku. bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz
in Deutschland, wenn
Was versteht man unter einer Reise?
– das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe
A.3.5.2 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohn- nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge-
sitz. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, gangenen Diebstahl, ohne dass ein Totalschaden vor-
an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwie- liegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge-
gend aufhalten. macht werden kann und
Was versteht man unter Krankheit? – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind
A.3.5.3 Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes
bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn Fahrzeug.
der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufge- Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik
treten ist. Deutschland liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle
A.3.6 Was leisten wir beim Schutzbrief? des Fahrzeugrücktransports eine Transportmöglichkeit,
um Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin-
die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir gen (Pick-up-Service).
folgende Leistungen:
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
A.3.7.5 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt
A.3.6.1 Wir vermitteln die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen
an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich
19
[Seite 20]
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Rückholung von Kindern
Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, A.3.7.12 Wir vermitteln bei mitreisenden minderjährigen Kindern
übernehmen wir die Verschrottungskosten. die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu
Übernachtung nach Fahrzeugausfall ihrem Wohnsitz in Deutschland, wenn
A.3.7.6 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer – der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten – die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen
für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- Insassen betreut werden können.
tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir
men, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr- erstatten dabei die Bahnkosten 1. Klasse einschließlich
zeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahr-
kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. ten bis zu 50 EUR.
Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Krankenbesuch
Übernachtung und Person. Ferner übernehmen wir die
Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen A.3.7.13 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer
öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR. Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge
einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen
Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall im Krankenhaus aufhalten müssen, vermitteln und bezah-
A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: len wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des
– Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Erkrankten durch ihm nahestehende Personen bis zu ei-
Deutschland oder nem Betrag von 500 EUR.
– eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch Im Todesfall
höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 A.3.7.14 Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem
und versicherten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs
– eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in nach A.3.4 vermitteln wir nach Abstimmung mit den An-
Deutschland, gehörigen
– eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch-
land oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr- – die Bestattung am Ort des Todes oder
zeug dort fahrbereit gemacht worden ist. – die Überführung nach Deutschland
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfer- und übernehmen hierfür die Kosten.
nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahn- Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In-
kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer sassen.
Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs der Versand von Arzneimitteln
Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis
zu 50 EUR. A.3.7.15 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten
Fahrzeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich-
Mietwagen nach Fahrzeugausfall tige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher-
A.3.7.8 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. stellung der Gesundheit benötigen und diese weder von
Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön-
das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Vor nen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über-
aussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder nehmen die Kosten für den Versand.
Rückfahrt nach A.3.7.7 noch Übernachtung nach A.3.7.6 Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands entschei-
in Anspruch genommen haben. det der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache
Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR mit Ihrem behandelnden Arzt im Ausland oder Ihrem Haus-
je Tag. Die Kosten für eine Übernachtung bis zu 100 EUR arzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus-
je Person übernehmen wir. fuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder
Fahrzeugschlüssel-Service wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt.
A.3.7.9 Wenn Sie auf einer Fahrt oder Reise wegen Verlust des Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels
Fahrzeugschlüssels mit dem versicherten Fahrzeug nicht beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden.
mehr weiterfahren können, vermitteln wir die Beschaffung Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei-
von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Kosten für den mittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns
Versand. Nicht versichert sind die Kosten für die Ersatz- vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo-
schlüssel. nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall zurückgezahlt werden.
A.3.7.10 Wir vermitteln die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Versand von Sehhilfen
Wohnsitz in Deutschland, wenn A.3.7.16 Wenn auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahr-
– der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und zeug Ihre Brille oder Kontaktlinsen (Sehhilfen) verloren
– das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen gehen, und kein Ersatz an Ort und Stelle beschafft werden
zurückgefahren werden kann. kann, vermitteln wir den Versand des Ersatzes für die Seh-
hilfen. Die Kosten für den Versand werden von uns über-
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. nommen. Eine etwaige Abholung oder Auslösung der Er-
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als satzsehhilfen beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst
Kostenersatz bis 1 EUR je Kilometer zwischen Ihrem werden.
Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir Wir übernehmen die Kosten für die Abholung der Ersatz-
in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insas- sehhilfen. Die Kosten für die Sehhilfen werden von uns
sen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo-
Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns
Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person. Hat we- zurückgezahlt werden.
gen des Ersatzfahrers ein berechtigter Insasse des versi-
cherten Fahrzeugs keinen Platz mehr, übernehmen wir Finanzielle Notlage
die Kosten einer Rückfahrt zum Wohnsitz des Insassen A.3.7.17 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse während einer
in Deutschland per Bahn oder Linienflug nach A.3.7.7. Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug durch
Krankenrücktransport – Tod, Erkrankung oder Verletzung von berechtigten In-
A.3.7.11 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Er- sassen,
krankung an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland zu- – den Verlust Ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von
rücktransportiert werden, vermitteln wir die Durchführung Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen,
des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art – Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahr-
und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch zeugs
notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf in eine finanzielle Notlage kommen, stellen wir den Kon-
die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sa- takt zur jeweiligen Hausbank her. Sofern erforderlich, sind
nitäter, wenn diese behördlich oder medizinisch vorge- wir bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Ver-
schrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum fügung gestellten Betrags behilflich. Wenn eine Kontakt-
Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese aufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nach
müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und dem der Schadenmeldung folgenden Werktag nicht mög-
sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu lich ist, stellen wir Ihnen einen Betrag bis zu 1.500 EUR
je 100 EUR pro Person. zur Verfügung. Dieser Betrag ist innerhalb eines Monats
nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zu-
rückzuzahlen. Wenn mehrere Personen infolge desselben
20
[Seite 21]
Ereignisses in eine finanzielle Notlage geraten, ist der Be- versicherten Person innerhalb von sechs Wochen vor Be-
trag von 1.500 EUR die Höchstleistung für alle betroffenen ginn der Fahrt oder Reise aufgetreten ist oder zum Reise
Personen zusammen. zeitpunkt noch vorhanden war. Gleiches gilt auch für eine
Reiserückruf Schwangerschaft, wenn diese Ursache für den Versiche-
rungsfall ist.
A.3.7.18 Auf Wunsch von Ihnen oder Ihnen nahestehenden Perso-
nen veranlassen wir die Ausstrahlung von Reiserückrufen A.3.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen
durch Rundfunkanstalten im Falle von Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart,
– Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher schwerer Erkran- die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müs-
kung von Ihnen oder Ihnen nahen Familienangehöri- sen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.
gen, A.3.10 Verpflichtung Dritter
– Schäden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Ele- Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf-
mentarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten grund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem
sofern der Schaden im Verhältnis zu Ihrer wirtschaftlichen Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflich-
Lage und Ihrem Vermögen erheblich ist. tet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflich-
Rückreise in besonderen Fällen tungen vor.
A.3.7.19 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen
Fahrzeugs die Fahrt oder Reise im Ausland nicht planmä-
verletzt oder getötet werden
ßig oder zu einem anderen als ursprünglich vorgesehenen
Zeitpunkt beenden können, weil A.4.1 Was ist versichert?
– ein nicht mitreisender naher Verwandter schwer er- Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs
krankt oder verstorben ist, oder A.4.1.1 Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Un-
– eine erhebliche Schädigung Ihres Eigentums oder des fällen der versicherten Person, die in unmittelbarem Zu-
Eigentums eines berechtigten Insassen infolge von sammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder
Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat ei- eines damit verbundenen Anhängers stehen (z.B. Fahren,
nes Dritten eingetreten ist, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen).
vermitteln wir die notwendige Rückreise und übernehmen Unfallbegriff
die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
entstehenden höheren Fahrtkosten sowie die Fahrzeug- plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
abholung nach A.3.7.10, wenn die Rückreise nicht mit dem (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
versicherten Fahrzeug durchgeführt wird. Wir übernehmen erleidet.
die Kosten bis zu insgesamt 2.500 EUR je Person.
Erweiterter Unfallbegriff
Strafverfolgung im Ausland
A.4.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch
A.3.7.20 Werden Sie oder ein berechtigter Insasse während einer eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen
Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug inhaftiert oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder
oder wird Ihnen Haft angedroht, dann strecken wir die in oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt
diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- oder zerreißt.
und Dolmetscherkosten bis zu 500 EUR sowie eine von
den Behörden verlangte Strafkaution von bis zu 2.500 EUR Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
vor. Die von uns verauslagten Kosten müssen von Ihnen Bänder noch Kapseln. Deshalb werden Sie von dieser
oder den berechtigten Insassen innerhalb eines Monats Regelung nicht erfasst.
nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zu- Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren
rückgezahlt werden. Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des tägli-
Rücktransport von Haustieren chen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung
des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen
A.3.7.21 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten Verhältnisse der versicherten Person.
Fahrzeugs aufgrund von Tod, Erkrankung oder Verletzung
einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Katze nicht A.4.2 Wer ist versichert?
mehr versorgen können, vermitteln wir den Heimtransport A.4.2.1 Pauschalsystem
der Tiere und übernehmen die hierdurch entstehenden Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem
Kosten. Ist nach dem Heimtransport eine Weiterversor- sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs
gung nicht möglich, vermitteln wir eine anderweitige Un- versichert. Bei zwei und mehr berechtigten Insassen er-
terbringung oder Versorgung der Tiere. Die hierdurch ent- höht sich die Versicherungssumme um 50 Prozent und
stehenden Kosten übernehmen wir höchstens für zwei teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig
Wochen. davon, ob diese zu Schaden kommen.
A.3.8 Was ist nicht versichert? A.4.2.2 Was versteht man unter berechtigten Insassen?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle wei-
A.3.8.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie teren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Ver-
vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Ermögli- fügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahr-
chung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile zeug befinden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit
oder bei der Herbeiführung des Schadens infolge des Ge- ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig
nusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschen- werden.
der Mittel sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält-
nis zu kürzen. Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Versicherungs-
schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbe-
A.3.8.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem reich der Europäischen Union gehören.
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig- A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfall
ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei versicherung?
der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, wel-
Tests und Demonstrationen. che der nachstehenden Leistungen mit welchen Versiche-
rungssummen vereinbart sind.
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
A.4.5 Leistung bei Invalidität
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats
gewalt A.4.5.1 Voraussetzungen für die Leistung
A.3.8.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Invalidität
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht w erden. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche
Schäden durch Kernenergie oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt
A.3.8.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern ist.
energie. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
Krankheit und Schwangerschaft – sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird
A.3.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht in den Punkten A.3.7.10 und
bis A.3.7.14, wenn die Krankheit oder Verletzung der – eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
21
[Seite 22]
Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile
A.4.5.1.2 Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Un- oder Sinnesorgane
fall A.4.5.2.6 Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sin-
– eingetreten und nesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invalidi-
– von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. tätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen er-
mittelt wurden, zusammengerechnet.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein
Anspruch auf Invaliditätsleistung. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Geltendmachung der Invalidität Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person
A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach A.4.5.2.7 Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der In-
dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: validität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgen-
Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. den Voraussetzungen:
Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb
leistung ausgeschlossen. des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben und
– die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleis-
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschul- tung nach A.4.5.1 sind erfüllt.
digen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund
Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
A.4.5.1.4 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines A.4.6 Todesfallleistung
Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invali
ditätsleistung. Voraussetzungen für die Leistung
In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.4.6), A.4.6.1 Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines
sofern diese vereinbart ist. Jahres nach dem Unfall.
A.4.5.2 Art und Höhe der Leistung Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.1.5.1.
Berechnung der Invaliditätsleistung Art und Höhe der Leistung
A.4.5.2.1 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. A.4.6.2 Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme.
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
A.4.7 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten
– die vereinbarte Versicherungssumme und oder Gebrechen zusammentreffen?
– der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
Krankheiten oder Gebrechen
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die B emessung
A.4.7.1 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Ge-
A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich sundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das
– nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.3), sofern die betroffe- Unfallereignis verursacht wurden.
nen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
– ansonsten danach, in welchem Umfang die normale
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft Mitwirkung
beeinträchtigt ist (A.4.5.2.4). A.4.7.2 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zu-
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, sammen, gilt Folgendes:
der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Un- A.4.7.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Ge
fall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch brechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen
für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.8.4). mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
Gliedertaxe – bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invali-
A.4.5.2.3 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der folgen- ditätsgrads,
den Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich – bei der Todesfallleistung die Leistung selbst.
die hier genannten Invaliditätsgrade. A.4.7.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, neh-
Arm 70 % men wir keine Minderung vor.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % A.4.8 Fälligkeit
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhe-
bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
Hand 55 %
Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Daumen 20 % pflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
Zeigefinger 10 % Erklärung über die Leistungspflicht
anderer Finger 5% A.4.8.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leis-
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % tungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt
die Frist drei Monate.
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zu-
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
gehen:
Fuß 40 %
– Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
große Zehe 5% – Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über
andere Zehe 2% den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die
Auge 50 % Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
Gehör auf einem Ohr 30 % Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5.
Geruchssinn 10 % Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir
Geschmackssinn 5%
– bei Invaliditätsleistung bis zu 1 Promille der versicher-
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung
ten Summe.
gilt der entsprechende Teil der genannten I nvaliditätsgrade.
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
Leistung innerhalb von zwei Wochen
A.4.5.2.4 Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der
Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale A.4.8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ih-
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt nen über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb
dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnitt- von zwei Wochen.
liche Person gleichen Alters und Geschlechts. Vorschüsse
Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen A.4.8.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach
Gesichtspunkten. fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene V orschüsse.
Minderung bei Vorinvalidität Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditäts-
A.4.5.2.5 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile leistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis
oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauernd beein- zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht
trächtigt waren. Sie wird nach A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 be- werden.
messen.
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
22
[Seite 23]
Neubemessung des Invaliditätsgrads A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer
A.4.8.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich verletzt oder getötet wird
Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Kfz-Unfallversiche-
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jähr- rung, deren Leistungen sich nach dem tatsächlich entstan-
lich erneut ärztlich bemessen zu lassen. denen Personenschaden richten.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei A.5.1 Was ist versichert?
Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen,
des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Len-
auf fünf Jahre. ken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich
dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungs- von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfall
pflicht mit. ereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und
uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen. Aussteigen oder das Be- und Entladen.
A.4.9 Zahlung für eine mitversicherte Person A.5.2 Wer ist versichert?
Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Be-
Person entfallenden Versicherungsleistung an Sie selbst rechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Wil-
nur mit der Zustimmung der versicherten Person verlangen. len des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
A.4.10 Was ist nicht versichert? Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen be-
Straftat züglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversi-
A.4.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der chert.
versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätz- A.5.3 Versicherte Fahrzeuge
lich eine Straftat begeht oder versucht. Die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Cam-
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit pingfahrzeuge vereinbart werden. Versicherungsschutz
A.4.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers besteht für das im Versicherungsschein genannte Fahr-
durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit zeug, für das auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei
diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, uns besteht.
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
ganzen Körper des Fahrers ergreifen. In der Fahrerschutzversicherung besteht Versicherungs-
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störun- schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
gen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbe-
das unter diesen Vertrag oder unter eine für das Vorfahr- reich der Europäischen Union gehören.
zeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfallversicherung fällt. A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Was wir ersetzen
A.4.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem A.5.5.1 Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z.B.
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig- Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld,
ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein
der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach
kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmun-
Tests und Demonstrationen. gen des Privatrechts bis zu einer Höhe von 15 Millionen
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. EUR je Schadenfall.
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein zeitlich zu-
gewalt sammenhängender, unfallbedingter, stationärer Kranken-
A.4.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch hausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der sechs Monaten nach dem Unfall.
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Nicht versichert sind die Kosten eines durch Sie oder den
Kernenergie Fahrer beauftragten Rechtsanwalts.
A.4.10.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kern Vorrangige Leistungspflicht Dritter
energie. A.5.5.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber
Bandscheiben, innere Blutungen Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Kranken-
kasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft,
A.4.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Band- Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder
scheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen
Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, haben.
wenn die überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag
fallendes Unfallereignis nach A.4.1.2 ist. Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht er-
folgversprechend durchsetzen können, leisten wir den-
Infektionen noch, wenn nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
A.4.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei − Sie haben den Anspruch in Textform geltend gemacht.
Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch Versiche- − Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres Anspruchs
rungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versi- erforderliche Anstrengungen unternommen, die Ihnen
chertes Unfallereignis sofort oder später in den Körper billigerweise zumutbar waren.
gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungs- − Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abgetreten.
schutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes
Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer wirk-
Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später sam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche gegen
in den Körper gelangen. Bei Infektionen, die durch Heil- Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse, Renten-
maßnahmen verursacht sind, besteht Versicherungs- versicherungsträger) häufig nicht oder nur mit deren Zu-
schutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter diesen stimmung abgetreten werden. In diesen Fällen können wir
Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren. nicht im Voraus Leistungen erbringen, sondern erst dann,
wenn abschließend geklärt ist, dass keine Ansprüche ge-
Psychische Reaktionen genüber Dritten bestehen.
A.4.10.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Stö- Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese Ansprüche
rungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese treffen (z.B. ein Abfindungsvergleich), binden uns nur,
durch einen Unfall verursacht wurden. wenn wir vorher zugestimmt haben.
Bauch- und Unterleibsbrüche Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssumme)?
A.4.10.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unter- A.5.5.3 Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt
leibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Meh-
sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, rere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe
von außen kommende Einwirkung entstanden sind. Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Hinweis: Beachten Sie zu den Summenbegrenzungen für
einzelne Leistungen A.5.5.1.
23
[Seite 24]
A.5.6 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person A.6.2 Wer ist versichert?
Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung Versichert sind Sie, die berechtigten Fahrzeuginsassen,
A.5.6.1 Wir sind verpflichtet innerhalb eines Monats in Textform der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.
zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leis- A.6.3 Versicherte Fahrzeuge
tungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns Ihr Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete
Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforder- Fahrzeug (Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeu-
lichen Unterlagen vorliegen. ge, Krafträder, Campingfahrzeuge) sowie ein mitgeführter
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ih- Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Versichert
nen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb sind ebenfalls das Gepäck und die Ladung, sofern diese
von zwei Wochen. nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführt werden.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vor- Sie haben beim Ausland-Schadenschutz Versicherungs-
schüsse. schutz im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie
Zahlung für eine mitversicherte Person in Andorra, Großbritannien einschließlich Nordirland,
A.5.6.2 Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und im
eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustim- europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz
mung der mitversicherten Person verlangen. besteht jedoch in Deutschland.
A.5.7 Was ist nicht versichert? A.6.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs
summen)?
Straftat
Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen.
A.5.7.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt
Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat auf die Höhe der Versicherungssumme für Personen-,
begeht oder versucht. Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit uns in der Kfz-
Psychische Reaktionen Haftpflichtversicherung für Schadenfälle in Deutschland
A.5.7.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Stö- für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Mehrere zeitlich zu-
rungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese sammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben,
durch einen Unfall verursacht wurden. gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer
Versicherungssumme können Sie dem Versicherungs-
Schäden an der Bandscheibe schein entnehmen. Leistungen werden auf die Kfz-Haft-
A.5.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Band- pflichtversicherungssummen angerechnet.
scheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein A.6.6 Welches Recht gilt?
unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis diese Ge-
sundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrs-
50 Prozent) verursacht. rechtlichen Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes
an.
Ansprüche Dritter
A.6.7 Was ist nicht versichert?
A.5.7.4 Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern,
Dienstherrn und Sozialversicherungsträgern gegen uns Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. A.6.7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig-
ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei
A.5.7.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig- kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei Tests und Demonstrationen.
der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
Tests und Demonstrationen. Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. gewalt
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats A.6.7.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
gewalt Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
A.5.7.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Schäden durch Kernenergie
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.6.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern-
Schäden durch Kernenergie energie.
A.5.7.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern A.6.8 Verpflichtung Dritter, Anrechnung der Leistungen
energie. Dritter
Verpflichtung Dritter
A.6 Ausland-Schadenschutz – besonderer Schutz
A.6.8.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf
bei e
inem unverschuldeten Verkehrsunfall im Grund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem
Ausland Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflich-
A.6.1 Was ist versichert? tet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflich-
tungen vor.
Verkehrsunfall
Wann leisten wir vor?
A.6.1.1 Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem al-
lein der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir A.6.8.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings
Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgeg- zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von
ner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns A.6.8.1 zur Leistung verpflichtet.
Kfz-haftpflichtversichert wäre. Anrechnung
Personen- und Sachschaden A.6.8.3 Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines auslän-
A.6.1.2 Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt dischen Kfz-Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf un-
oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sa- sere Leistungen an.
chen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden- A.6.9 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person
kommen. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Gegnerisches Fahrzeug A.6.9.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent-
A.6.1.3 Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes-
versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im tens innerhalb von zwei Wochen aus.
Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Schaden beim Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen. jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
Reise und Fahrt Monats nach der Schadenanzeige feststellen, können Sie
A.6.1.4 Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung
Fahrzeug. Bei einem Auslandsaufenthalt besteht der Ver- verlangen.
sicherungsschutz höchstens für die Dauer von drei Mo-
naten.
24
[Seite 25]
Zahlung für eine mitversicherte Person Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umwelt-
A.6.9.2 Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für schutz dienen
eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustim- A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Ver-
mung der mitversicherten Person verlangen. stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Ver-
ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen
A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für entstehen.
öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Vertragliche Ansprüche
Umweltschadensgesetz A.7.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher
A.7.1 Was ist versichert? Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflich-
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt tung hinausgehen.
A.7.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur A.7.6 Sonstige Regelungen
Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltscha- Es gelten die Regelungen B.1, B.2.2 bis B.2.7; C.1 bis
densgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung ist, dass die- C.4; D.1.1, D.1.2, D.1.3, D.2.1 und D.2.2 sowie J.3 bis J.5
se durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und entsprechend.
unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche,
B Beginn des Vertrags und vorläufiger
die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes Versicherungsschutz
bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass
Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Begründete und unbegründete Ansprüche
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in
A.7.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz be- Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag ge-
gründet, leisten wir Ersatz in Geld. zahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
A.7.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz un- Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
begründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies zeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegrün-
det sind. B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
Regulierungsvollmacht Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden
Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
A.7.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-
dens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen Kfz-Haftpflichtversicherung
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Dies schließt Er- B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
klärungen zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestäti
durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten ein. gung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal- in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versiche-
tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir rungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens
zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der
führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahr-
Ihrem Namen auf unsere Kosten. zeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
A.7.2 Wer ist versichert?
Kaskoversicherung, Schutzbrief, Kfz-Unfallversicherung,
A.1.2 gilt entsprechend.
Fahrerschutzversicherung und Ausland-Schadenschutz
A.7.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung
B.2.2 In der Kaskoversicherung, beim Schutzbrief, der Kfz-Un-
Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versiche- fallversicherung, Fahrerschutzversicherung und beim Aus-
rungssumme beträgt 5 Millionen EUR. Die Gesamtleistung land-Schadenschutz haben Sie vorläufigen Versicherungs
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres be- schutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben.
trägt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeit-
A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? punkt.
Geltungsbereich Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungs-
schutz
Abweichend von A.1.4 besteht Versicherungsschutz au-
ßerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1
den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver-
soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt sicherungsschutz über.
oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungs
nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht jedoch schutzes
nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie
B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
nicht überschreiten.
wenn
A.7.5 Was ist nicht versichert?
– wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
Vorsatz, Schäden durch Kernenergie – Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüg
A.7.5.1 Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (Kernener- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des
gie) gelten entsprechend. Versicherungsscheins bezahlt haben.
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungs-
Umweltschäden schutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zah-
lung zu vertreten haben.
A.7.5.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
wirkungen auf die Umwelt entstehen. B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungs-
Ausbringungsschäden schutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst
nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung
A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ver
bei Ihnen wirksam.
wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gül-
le, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
lingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz Widerruf
besteht jedoch, wenn diese Stoffe durch plötzliche und un B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versi-
fallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt cherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versiche-
in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge rungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei
plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grund- uns.
stücke abdriften.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes
haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden
Teil des Beitrags.
25
[Seite 26]
C Beitragszahlung Vierteljahreszahlung drei Monate und bei monatlicher Zah-
lung einen Monat.
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Welche Zahlung Sie mit uns vereinbart haben, können Sie
Rechtzeitige Zahlung Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einma- Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode
lige Beitrag wird sofort nach Zugang des Versicherungs- unterscheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt.
scheins, frühestens aber zum Versicherungsbeginn fällig.
Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen. C.5 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschrift
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder mandat und dessen Beendigung
getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma- Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver-
sicherungsscheins zu zahlen. C.5.1 Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto
vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn
Nicht rechtzeitige Zahlung
– der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden
C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- kann und
zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- – Sie der Einziehung nicht widersprechen.
schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver-
spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- den nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die
sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer
Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats
sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten C.5.2 Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen, weil Sie
haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen haben, oder ha-
schäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des ben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass wir den
Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem Beitrag nicht einziehen können, sind wir berechtigt, künf-
beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un- tig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu
serem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jahres verlangen. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, eine
beitrags. monatliche oder vierteljährliche Zahlweise auf halbjährli-
che Zahlweise umzustellen. Sie sind zur Übermittlung des
C.2 Zahlung des Folgebeitrags Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Text-
Rechtzeitige Zahlung form aufgefordert worden sind.
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der
in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und
zu zahlen. Kfz-Haftpflichtversicherung
Nicht rechtzeitige Zahlung Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund
§ 117 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber
C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags
wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Ver- zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Bei-
zugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei trag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach
Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen. § 116 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben un-
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen berührt.
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Be-
träge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungs-
schutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. und Folgen einer Pflichtverletzung
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der
zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kün- Fahrzeugs?
digung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausge-
sprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie in- D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag
nerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Zweck verwendet werden (siehe Anhang 3
genannten Zahlungsfrist zahlen. zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahr-
zeugs).
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungs- D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge-
schutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug
Ihrer Zahlung. mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ge-
braucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigen-
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeug- tümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen,
wechsel dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer ge-
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten braucht wird.
Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwech- Fahren nur mit Fahrerlaubnis
sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzei- D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent-
tiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-
Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 erlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rück der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer be-
wirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. nutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: hat.
– Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Nicht genehmigte Rennen
Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des an-
deren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
vergangen, Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf
– Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Ren-
sind gleich. nen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nicht- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2
zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr ent und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.3, A.3.8.2,
sprechend C.1.3 verlangen. A.4.10.3, A.5.7.5 und A.6.7.1.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
C.4 Zahlungsperiode D.1.1.5 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zu-
Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend gelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen
der vereinbarten Zahlungsperiode (= Versicherungsperiode) nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig
bezahlen. Die Zahlungsperiode umfasst bei Jahreszahlung angebracht ist.
ein Jahr, bei Halbjahreszahlung sechs Monate, bei
26
[Seite 27]
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht
Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn versicherung
das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
Alkohol und andere berauschende Mittel und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be-
trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.
D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fah-
rer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen
Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche-
rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Leistungspflicht befreit sind.
Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen,
der durch alkoholische Getränke oder andere berauschen- D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine
de Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh- vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Dieb-
ren. stahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leis-
tung frei.
Hinweis: Auch in der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall- und
Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten nach
A.2.9.1, A.3.8.1, A.4.10.2, D.1.4.1 kein oder eingeschränk- E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
ter Versicherungsschutz. einer Pflichtverletzung
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveran- E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, E.1.1 Bei allen Versicherungsarten
Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, ge- Anzeigepflicht
braucht werden, wenn
E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
– das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Wo-
Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und che anzuzeigen.
– für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport-
haftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflicht- E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an-
versicherungsgesetzes besteht. dere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereig-
nis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits
Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für gemeldet haben.
diese Fahrten gebrauchen lassen.
Aufklärungspflicht
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4
und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.3, A.3.8.2, E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche-
A.4.10.3, A.5.7.5 und A.6.7.1. rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht er-
forderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende
D.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung Pflichten beachten:
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die ge-
Ist der Fahrer 17 Jahre alt (begleitetes Fahren), darf das setzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen
Fahrzeug nicht ohne die vorgeschriebene Begleitung ge- oder die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist
fahren werden. Außerdem darf die Begleitperson nicht die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder haben Sie
durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt,
berauschender Mittel in ihrer Aufgabe beeinträchtigt sein. müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich
D.1.4 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch).
– Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
Alkohol und andere berauschende Mittel Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und
D.1.4.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fah- zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll-
rer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende ständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie
Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. uns in Textform antworten.
Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Schutzbrief- – Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, so-
und Kfz-Unfallversicherung besteht für solche Fahrten weit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,
nach D.1.2, A.2.9.1, A.3.8.1, A.4.10.2 kein oder einge- diese zu beschaffen.
schränkter Versicherungsschutz. – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens
erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie
Gurtpflicht zumutbar ist.
D.1.4.2 Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschrie- – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen
benen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das des Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. pflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Schadenminderungspflicht
D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
Pflichten? E.1.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses
nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Schadens zu sorgen.
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflich- Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zu-
ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie mutbar, zu befolgen.
Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere
Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent- E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie
der Versicherungsschutz bestehen. verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Er-
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversiche hebung des Anspruchs mitzuteilen.
rung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Anzeige von Kleinschäden
Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht be-
E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht
freit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahr-
mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulie-
zeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen
ren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzei-
Personenschaden erlitten haben. In Betracht kommende
gen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt werden
oder entfallen, wenn und soweit Ihnen ein eigenes Ver- Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
schulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht
fällt. (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver-
D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, züglich anzuzeigen.
soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver- E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen.
sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs- Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechts-
pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht anwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht so-
arglistig verletzen. wie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforder-
te Unterlagen zur Verfügung stellen.
27
[Seite 28]
Bei drohendem Fristablauf – Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt
E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf kei- oder untersucht haben.
ne Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Be-
Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristge hörden.
recht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Aus-
einlegen. künfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den
E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu
erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst ein-
Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des holen und uns zur Verfügung stellen.
Fahrzeugs
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen
sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies un- Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen
verzüglich in Textform anzuzeigen. Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Unter
Einholen unserer Weisung suchung entsteht.
E.1.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr- Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass an-
zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Wei- geforderte Berichte alsbald erstellt werden.
sungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies
zumutbar ist. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher An-
sprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen
Anzeige bei der Polizei Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Drit-
E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden te, die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht aus-
den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha- wirken können, wahrheitsgemäß und vollständig beant-
denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. worten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vor-
E.1.4 Zusätzlich beim Schutzbrief legen.
Einholen unserer Weisung Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
E.1.4.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen E.1.6.4 Sie haben Ihren Anspruch gegen den Dritten unter Beach-
Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies tung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit
gestatten, und befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Ihnen dies zumutbar ist.
Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht E.1.7 Zusätzlich beim Ausland-Schadenschutz
E.1.4.2 Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Unfallaufnahme durch die Polizei
Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang E.1.7.1 Sie müssen den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen,
unserer Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie soweit Ihnen das möglich ist.
Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen Europäischen Unfallbericht einreichen
und die b ehandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Ver-
sicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbin- E.1.7.2 Sie müssen uns den von den Unfallbeteiligten ausgefüll-
den. ten Europäischen Unfallbericht einreichen.
E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung Mitwirkungspflicht
Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden E.1.7.3 Sie müssen Ihre Ansprüche gegen Dritte – insbesondere
gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer –
E.1.5.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Fol- wahren und dürfen sie nicht aufgeben. Sie müssen diese
ge, müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begüns- Ansprüche form- und fristgerecht an uns abtreten. Außer-
tigten uns dies innerhalb von 48 Stunden melden. Dies dem müssen Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns über-
gilt auch, wenn der Unfall schon angezeigt ist. Uns ist das gegangene Ansprüche bei Dritten geltend machen und
Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns die erforderlichen Unterlagen aushändigen.
uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Prozessführung
Medizinische Versorgung
E.1.7.4 Sie müssen uns die Prozessführung gegen Dritte, insbe-
E.1.5.2 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns füh- sondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversiche-
ren kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuzie- rer, überlassen.
hen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
E.1.8 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung
Medizinische Aufklärung
Besondere Anzeigepflicht
E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
möglicherweise Auskünfte von E.1.8.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis-
tung nach dem USchadG führen könnte – soweit zumut-
– Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt bar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine
oder untersucht haben. Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben wor-
– anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Be- den sind.
hörden.
E.1.8.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und
Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Aus- umfassend zu informieren über:
künfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den
genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu – die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information
erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst ein- an die zuständige Behörde,
holen und uns zur Verfügung stellen. – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder
Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem
Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müs- Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung,
sen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwen- Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens,
digen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Un- – den Erlass eines Mahnbescheids,
tersuchung entsteht. – eine gerichtliche Streitverkündung,
Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass an- – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen
geforderte Berichte alsbald erstellt werden. oder gerichtlichen Verfahrens.
Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität E.1.8.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Min-
E.1.5.4 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung derung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu
und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3. befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns
ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu
E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regu-
Medizinische Versorgung lierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Bear-
E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns füh- beitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mit-
ren kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuzie- teilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angeforderten
hen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Schriftstücke übersenden.
Medizinische Aufklärung E.1.8.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Um-
weltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.
E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
möglicherweise Auskünfte von
28
[Seite 29]
E.1.8.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt F Rechte und Pflichten der mitversicherten
im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie frist- Personen
gemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechts-
behelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. Pflichten mitversicherter Personen
E.1.8.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Ver- F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu
fahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die
Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge- Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraft-
richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt fahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht Ausübung der Rechte
sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die ange- F.2 Die Ausübung der Rechte der versicherten Personen aus
forderten Unterlagen zur Verfügung stellen. dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versiche-
rungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine
E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen
Pflichten? in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2.
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte
E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.8 ge- Personen
regelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leis-
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be- tung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten
rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- Personen.
schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversiche-
Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt rung:
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im
Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir ha- – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstän-
ben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese de in der Person des Mitversicherten vorliegen oder
Rechtsfolge hingewiesen. – diese Umstände der mitversicherten Person bekannt
oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,
soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder
für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die G Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Veräußerung des Fahrzeugs, Wagnis
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglis-
tig verletzen.
wegfall
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
versicherung Vertragsdauer
E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versi-
ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen cherungsschein.
und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be-
trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt. Automatische Verlängerung
E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abge-
höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder schlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein
Schadenminderungspflicht nach E.1.1.3 und E.1.1.4 weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündi-
gen.
– vorsätzlich und
– in besonders schwerwiegender Weise Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss
des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist,
verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem Entfernen um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimm-
vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sach- ten Kalendertag beginnen zu lassen.
schadens der Fall.
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht
versicherung G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeit-
E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem punkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
schaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie
des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. den Versicherungsvertrag kündigen?
Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
Rechtsstreitigkeiten
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungs-
E.2.6 Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach jahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie
– E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Ansprüche), Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
– E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprü-
che) oder G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz
– E.1.2.4 (Prozessführung durch uns) zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang
bei uns wirksam.
und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die
über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschul- Kündigung nach einem Schadenereignis
deten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt: G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie
– Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb
von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von un- eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über
serer Leistungspflicht frei. die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen,
– Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere
unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in ei- Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt ha-
nem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden ben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflicht-
Verhältnis zu kürzen. versicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch
des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Au-
Kfz-Umweltschadenversicherung ßerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den
E.2.7 Es gelten die Regelungen E.2.1, E.2.2 und E.2.6 entspre- Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft
chend. des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils
kündigen.
G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu
einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf
des Vertrags, wirksam werden soll.
29
[Seite 30]
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht we-
Fahrzeugs der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsverstei- Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Er- G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach
werber über. K.5, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündi-
Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines gen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder
Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird
Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kün- die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem
digungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Zugang bei Ihnen wirksam.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofor- Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags Fahrzeugs
endet. G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versi- zeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kün-
cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine digen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats
Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der
Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt
wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam. haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem
Kündigung bei Beitragserhöhung Zugang beim Erwerber wirksam.
G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten
nach J.1 bis J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag in-
G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall-, Fah
nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
rerschutzversicherung und der Ausland-Schadenschutz
über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist
sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kün
sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
digung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen
dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir
anderer nicht. Abweichend hiervon enden bei einer Kün-
teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Mo-
digung der Kfz-Haftpflichtversicherung die anderen für das
nat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
versicherte Fahrzeug bestehenden Versicherungen mit
Kündigungsrecht hin.
der Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündi-
G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-
K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
10 Prozent, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo-
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlos-
nats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung ei-
senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf
ner Frist kündigen.
die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen
Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer
G.2.9 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpas- Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der
sung nach N Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend
von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung über haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu
die Bedingungsanpassung kündigen. Die Kündigung ist kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kün-
sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk- digen.
samwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Schutzbrief, gelten G.4.2
die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksam und G.4.3 nicht.
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
G.5 Zugang der Kündigung
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der
den Versicherungsvertrag kündigen? jeweiligen Frist zugeht.
Kündigung zum Ablauf
G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungs-
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
jahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres
Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes ent-
fallende Beitrag anteilig zu.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs
zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei zu beachten?
Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf
G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfall- und
den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen inner- die Fahrerschutzversicherung.
halb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen
über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zu- G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entspre-
gehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung un- chend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem
sere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupas-
haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haft- sen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die
pflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den An- entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt
spruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu las- wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Über-
sen. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtversiche- gang der Versicherung folgt.
rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir
Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergange- entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
nen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat Anzeige der Veräußerung
nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräuße-
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags rung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt
G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97
Kosten und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versiche-
nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, rungsschutzes.
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigung des Vertrags
Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Be-
träge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5
zahlen (siehe auch C.2.4). und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann
können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
Fahrzeugs Zwangsversteigerung
G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahr- G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzu-
zeugs nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, wenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
nachdem wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt
haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies
30
[Seite 31]
G.8 Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeug H.2.4 Für Verträge von Wohnwagenanhängern wird abweichend
verschrottung) von H.2.1 der Jahresbeitrag berechnet. Versicherungs-
schutz besteht auch außerhalb des Saisonzeitraums.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der
Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem das Fahrzeug H.2.5 Wird ein Vertrag für ein Fahrzeug, das mit einem Saison-
bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt wurde. kennzeichen zugelassen ist, während des Saisonzeit-
raums beendet, erfolgt die Abrechnung des Vertrags zum
Zeitpunkt der Beendigung.
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen und kurzfristige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Verträge H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungs-
schutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes
Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt wer-
Ruheversicherung
den muss.
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und
Was sind Zulassungsfahrten?
soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen
werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang
mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung
über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb- – Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stem-
setzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebset- pelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer
zung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die un- Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung in-
eingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungs nerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines
schutzes verlangen. angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzei-
chen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für
erteilt hat.
Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrück-
– Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem
lich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Ta-
Umfang der Ruheversicherung ges der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ih-
nen während der Dauer der Außerbetriebsetzung einge- H.4 Kurzzeitkennzeichen
schränkten Versicherungsschutz. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem
Der Ruheversicherungsschutz umfasst amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einma-
ligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt
– die Kfz-Haftpflichtversicherung,
zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage
– die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum
von der Direktion festgelegt.
Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine
Teilkaskoversicherung bestand und H.4.2 Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe-
– die Kfz-Umweltschadenversicherung. oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen
Kennzeichen (nicht Kurzzeitkennzeichen) zulassen, wird
Kein Versicherungsschutz besteht für den Camping-In-
die Versicherung hinsichtlich der Dauer, des Schadenfrei-
haltsschutz während der beitragsfreien Ruheversicherung.
heitsrabatts und den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.
H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie ver-
pflichtet, das Fahrzeug H.5 Kurzfristige Verträge
– in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammel Beträgt die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr und
garage) oder verlängert sich der Vertrag nach G.1.2 nicht automatisch,
– auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, wird der Beitrag wie folgt berechnet:
Hecke, Mauer umschlossen) Bis zu 1 Monat 15 %
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahr- Bis zu 2 Monaten 25 %
zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Bis zu 3 Monaten 30 %
Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Vorausset-
zungen nach D.2 leistungsfrei. Bis zu 4 Monaten 40 %
Wiederanmeldung Bis zu 5 Monaten 50 %
H.1.6 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (En- Bis zu 6 Monaten 60 %
de der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Ver- Bis zu 7 Monaten 70 %
sicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetrieb- Bis zu 8 Monaten 75 %
setzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Bis zu 9 Monaten 80 %
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Bis zu 10 Monaten 90 %
H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden
18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, Über 10 Monate wird der volle Jahresbeitrag berechnet.
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mindestbeitrag beträgt 30 EUR, höchstens jedoch den
H.1.8 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Jahresbeitrag.
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung ei-
nes anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, I Schadenfreiheitsrabatt-System
den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur
Aufhebung des Vertrags aufzufordern. I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saison (SF-Klassen)
kennzeichen? In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung rich-
tet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zuge- und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem
lassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungs Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1.
schutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen do-
kumentierten Zeitraums (Saison). Dies gilt nicht für Sonderfahrzeuge jeder Art ausgenom-
men Krankenwagen, Anhänger, Auflieger und Wechselauf-
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs- bauten jeder Art, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder
schutz nach H.1.4 und H.1.5. Kurzzeitkennzeichen.
H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb
des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und I.2 Ersteinstufung
eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversiche I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0
rung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenver-
– im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder laufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
– wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder
Abgasuntersuchung
durchgeführt werden.
31
[Seite 32]
I.2.2 Sonderersteinstufung/Sondereinstufung in I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht
SF‑Klasse 1/2, 1, 2, 3 oder 4 versicherung in der Vollkaskoversicherung
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenver- Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit ei-
laufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn ner Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie
verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf
– auf Sie bereits ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Camping- der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn
fahrzeug zugelassen ist und der Vertrag zu diesem für das versicherte Fahrzeug oder ein Vorfahrzeug inner-
Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes- halb des letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung
tens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, oder bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Scha-
– auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspart- denverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6.
ner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw, ein Kraftrad I.2.4 Führerscheinsonderregelung
oder ein Campingfahrzeug zugelassen ist und der Ver- Hat Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad in der Klas-
trag zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversiche- se SF 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser
rung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis
bzw. ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraussetzungen
auf ein Elternteil zugelassen ist, bei unserer Gesell- gegeben sind:
schaft versichert und in der Kfz-Haftpflichtversicherung – Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und
mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, oder – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des
– Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt
Pkw oder Krafträder besitzen, die von einem Mitglied- worden oder diesen nach I.2.5 gleichgestellt.
staat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde
oder nach I.2.5 gleichgestellt ist und I.2.5 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse
– das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen
Sondereinstufung in SF-Klasse 2 nach Moped-Versicherung Wirtschaftsraums (EWR) sind Fahrerlaubnissen aus einem
Mitgliedsstaat des EWR gleichgestellt, wenn diese nach
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein der Fahrerlaubnisverordnung
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenver-
laufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn – ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung
umgeschrieben werden können oder
– Sie Ihr Moped innerhalb von drei Jahren vor Vertrags- – nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.
beginn des Fahrzeugs mindestens zwei Verkehrsjahre
mit einem Versicherungskennzeichen, unabhängig von I.3 Jährliche Neueinstufung
der Versicherungsdauer, bei uns schadenfrei versichert
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres
hatten und
nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalender-
– das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.
jahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der
Sondereinstufung in SF-Klasse 1, 2 oder 3 bei Zweitwagen Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalender-
und Fahreralter mindestens 23 Jahre jahr der Schaden zugeordnet wird.
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenver-
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im
laufs nach I.6, wird er in die gleiche SF-Klasse wie das
neuen Kalenderjahr.
Erstfahrzeug eingestuft, wenn
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
– auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebens
partner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemein- Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei
schaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw, ein verlaufen und hat der Versicherungsschutz während die-
Kraftrad oder ein Campingfahrzeug zugelassen und ser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die
bei unserer Gesellschaft versichert ist und der Vertrag nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im
zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung Anhang 1 eingestuft.
in die SF-Klasse 1, 2 oder 3 eingestuft ist, I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen
– Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Le- Ist das versicherte Fahrzeug mit einem S aisonkennzeichen
bensjahr vollendet haben und zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem
– das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur
Liegt diese Voraussetzung nicht mehr vor, wird Ihr Ver- vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
trag ab diesem Zeitpunkt in diejenige SF-Klasse ein- I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 4, 3, 2,
gestuft, die sich ergeben hätte, wenn der Vertrag bei 1, 1/2, 0 oder M
Beginn nach I.2.2.1 eingestuft worden wäre.
Besserstufung nach SF 1 nach einem vollen Kalenderjahr aus
Sondereinstufung in SF-Klasse 4 bei Zweitwagen und der SF-Klasse 1/2, 0 oder M
Fahreralter mindestens 23 Jahre
I.3.4.1 Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Ka-
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein lenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren
Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Schadenver- Vertrag aus der SF-Klasse 1/2, 0 oder M bei s chadenfreiem
laufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 4 eingestuft, wenn Verlauf in die SF‑Klasse 1 ein.
– auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebens Besserstufung nach einem halben Kalenderjahr aus der
partner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemein- SF-Ersteinstufung 4, 3, 2, 1, 1/2 oder 0
schaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw, ein
Kraftrad oder ein Campingfahrzeug zugelassen und I.3.4.2 Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines
bei u
nserer Gesellschaft versichert ist und der Vertrag Kalenderjahres mit einer Einstufung nach I.2 in SF-Klasse
zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung 4, 3, 2, 1, 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum
mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft ist, 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungs-
– Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Le- schutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar
bensjahr vollendet haben und des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
– das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. von SF-Klasse 4 nach SF Klasse 5
Liegt diese Voraussetzung nicht mehr vor, wird Ihr Ver- von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4
trag ab diesem Zeitpunkt in diejenige SF-Klasse ein- von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3
gestuft, die sich ergeben hätte, wenn der Vertrag bei
Beginn nach I.2.2.1 eingestuft worden wäre. von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2
Sondereinstufung YoungDriver von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1
I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für ein Fahrzeug ohne Übernahme ei- von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2
nes Schadenverlaufs nach I.6 und hat für Sie ein Young- I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Driver-Vertrag bei unserer Gesellschaft bestanden, rech- Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbe-
nen wir Ihnen beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf lastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in An-
Ihren Namen bei den WGV Versicherungen einmalig eine hang 1 zurückgestuft.
bestimmte SF-Klasse an. Diese richtet sich nach der Ver-
einbarung „A.2 Ansammeln schadenfreier Jahre“ (Allge-
meine Bedingungen für die YoungDriver-Versicherung)
Ihres YoungDriver-Vertrags.
32
[Seite 33]
I.3.6 Rabattschutz c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung er-
Was bedeutet Rabattschutz? statten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
I.3.6.1 Wenn Sie bei unserer Gesellschaft einen Pkw, ein Kraft- d Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden
rad oder ein Campingfahrzeug versichert haben, können Rückstellungen für ein Schadenereignis, das unter die
Sie für die Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – für Teilkaskoversicherung fällt.
die Vollkaskoversicherung gegen Beitragszuschlag einen e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen
Rabattschutz abschließen. Wenn zum Zeitpunkt des Scha- in Anspruch, weil:
dens der Rabattschutz besteht, wird pro Versicherungsjahr – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen
jeweils ein belastender Schaden gemäß I.4.2 so behan- Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis
delt, als sei er nicht gemeldet worden. Ihr Vertrag wird trotz zwar in vollem Umfang haftet,
des Schadens im F olgejahr in die nächst bessere Scha- – Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer kei-
denfreiheitsklasse gestuft. Die Regelungen gemäß I.5 blei- nen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungs
ben hiervon unberührt. schutz ganz oder teilweise versagt hat.
Voraussetzungen f Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche
I.3.6.2 Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn sich Ihr Ansprüche auslöst, die nach A.7 versichert sind, führt
Vertrag in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – in zu keiner Rückstufung Ihres Kfz-Haftpflichtversiche-
der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schaden- rungsvertrags.
freiheitsklasse 4 befindet (Sondereinstufungen werden da- g Eine Reparatur nach dem Smart-Repair-Verfahren führt
bei nicht berücksichtigt). zu keiner Rückstufung Ihres Vollkasko-Schadenfrei-
Wird neben der Kfz-Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversi- heitsrabatts.
cherung abgeschlossen, kann der Rabattschutz nur für I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf
beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen wer-
den. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn
Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere
Wegfall der Voraussetzungen Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen
I.3.6.3 Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Vor- leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon aus-
aussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt genommen sind die Fälle nach I.4.1.2.
sind, entfällt dieser rückwirkend für beide Versicherungs- I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als
arten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ih- schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalen-
nen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem derjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für
Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall ein- diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar
getreten ist – eine Rückstufung des Vertrags gemäß An- des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
hang 1.
Der Rabattschutz endet während der Vertragslaufzeit zu I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen gemäß I.3.6.2 Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtver
nicht mehr erfüllt sind. sicherung und in der Vollkasko vermeiden, wenn Sie uns
Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einem nicht im Ver unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche
sicherungsschein ausgewiesenen Fahrer genutzt, entfällt oder gesetzliche Verpflichtung erstatten.
der Rabattschutz für diesen Schadenfall. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir
I.3.6.4 Befindet sich der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt des Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Hö-
Vertrags nach schadenbedingter Rückstufung nicht min- he unserer Entschädigung, sofern unsere Entschädigung
destens in der Schadenfreiheitsklasse 4, entfällt der Ra- nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.
battschutz ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erstatten Sie uns die Entschädigung der Kfz-Haftpflicht
Rückstufung. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- als auch für versicherung bzw. der Vollkasko innerhalb von zwölf Mo-
die Vollkaskoversicherung. naten nach unserer Mitteilung, wird der jeweilige Vertrag
Laufzeit und Kündigung als schadenfrei behandelt.
I.3.6.5 Den Rabattschutz können Sie für die Dauer eines Versi- Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulie-
cherungsjahres abschließen. Wenn Sie den Rabattschutz rung und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrich-
nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versiche- tet und müssen wir eine weitere Entschädigung leisten,
rungsjahres in Textform kündigen, verlängert sich dieser führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung
erfolgt für jeden belastenden Schaden eine Rückstufung I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs
gemäß Anhang 1. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf
Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers übernommen?
I.3.6.6 Endet der Versicherungsvertrag bei unserer Gesellschaft, Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn
wird der Nachversicherung auf deren Anfrage der tatsäch- dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat –
liche Schadenverlauf bestätigt, der sich ohne den Rabatt- wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter
schutz ergibt. den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden
Fällen übernommen:
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schaden Fahrzeugwechsel
belasteter Verlauf? I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines ande-
I.4.1 Schadenfreier Verlauf ren Fahrzeugs angeschafft.
I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgen- Rabatttausch
den Voraussetzungen vor: I.6.1.2 a Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch
– Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende ei- ein anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder set-
nes Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und zen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und be-
– uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemel- antragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
det, für das wir Entschädigungen leisten oder Rück- I.6.1.2 b Sie versichern ein weiteres Fahrzeug. Dieses soll über-
stellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten wiegend von demselben Personenkreis benutzt wer-
für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. den, wie das bereits versicherte Fahrzeug. Sie bean-
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag tragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen
jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraus- auf das weitere Fahrzeug übertragen wird.
setzungen vorliegt: Schadenverlauf einer anderen Person
a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellun- I.6.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend
gen: von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme
– nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsun- des Schadenverlaufs.
ternehmen untereinander oder mit Sozialversiche- Versichererwechsel
rungsträgern oder
– wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehr- I.6.1.4 Sie sind mit einem Fahrzeug von einem anderen Versi-
fachversicherung. cherer zu uns gewechselt.
b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalender- Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende
jahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu ha- Voraussetzungen:
ben.
33
[Seite 34]
Fahrzeuggruppe b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf über- höchstens zehn Jahre, übernehmen wir den Schaden-
tragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder verlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, über-
wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das nehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. Die Ein-
Fahrzeug, auf das übertragen wird. stufung erfolgt dann nach I.2.1 bzw. I.2.2.
a Untere Fahrzeuggruppe: Im Folgejahr nach der Übernahme
Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, I.6.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet
Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Gabelstapler, sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schaden-
Kranken- und Leichenwagen. verlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz
b Mittlere Fahrzeuggruppe: in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werk- a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der
verkehr. Übernahme mindestens sechs Monate, wird der Ver-
c Obere Fahrzeuggruppe: trag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als
Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der
Eine Übertragung ist zudem möglich: Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt ei-
– von einem Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse auf ne Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
einen Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder ei- I.6.4 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebs
ne Zugmaschine im Werkverkehr. übergang
– von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Miet Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahr-
wagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht zeuge übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf
mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen:
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist eine Übertra- – Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme
gung nur dann möglich, wenn auch das Ersatzfahrzeug des Schadenverlaufs durch Sie einverstanden und gibt
eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist. damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang
Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der auf,
Kfz‑Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung – Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme
I.6.2.2 Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- des Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verän-
pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. dert hat.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Voll- I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
kaskoversicherung aus einem anderen für ihn bestehen-
I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Voll-
den Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das ver-
kaskoversicherung können nur zusammen abgegeben
sicherte Fahrzeug zu nutzen.
werden.
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs
I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags
von einer a
nderen Person nach I.6.1.3
stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Erstein
I.6.2.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen stufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Befand
Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M, bleibt diese Einstu-
anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde. fung bestehen.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Um-
a Es handelt sich bei der anderen Person um stellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
– Ihren Ehepartner,
– Ihren Lebenspartner, I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
– Ihre Eltern, I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden-
– Ihre Kinder, verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu
– Ihre Großeltern, Geschwister, Enkel, S chwiegereltern lassen:
und Schwiegerkinder oder – Art und Verwendung des Fahrzeugs,
– Ihren Arbeitgeber. – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
b Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht-
anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wur- und der Vollkaskoversicherung,
de, glaubhaft; hierzu gehört insbesondere – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahr
– eine Erklärung in Textform von Ihnen und der an- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neuein-
deren Person; ist die andere Person verstorben, ist stufung ausgewirkt haben,
die Erklärung durch Sie ausreichend; – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb
– die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden
Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und
Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis wa- – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent
ren; bei einem Führerscheinentzug gilt das Datum sprechende Auskünfte erteilt worden sind.
der Wiedererteilung des Führerscheins; I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-
c die andere Person ist mit der Übertragung ihres Scha- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug
denverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und
Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf; verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Ver-
trag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
d die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch
Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als zehn Jah- Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen
re zurück. Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden nicht be-
rücksichtigt.
Bei Übernahme des Schadenverlaufs werden die Dauer
der Schadenfreiheit und die Anzahl der Schäden aus dem
Zeitraum angerechnet, in dem Sie das Fahrzeug der an- J Beitragsänderung aufgrund tariflicher
deren Person überwiegend gefahren haben. Ein zum an-
deren Vertrag nach I.3.6. vereinbarter Rabattschutz wird
Maßnahmen
dabei nicht berücksichtigt. J.1 Typklasse
I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein ent-
Im Jahr der Übernahme nehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des
I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes Vertrags zugeordnet worden ist.
(Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in
Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Risikowegfall) welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeug-
gilt unabhängig einer eventuellen Rückstufung aufgrund typs im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder
einer Schadenmeldung, die vorrangig vorzunehmen ist: verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahr-
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, zeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann
übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Ver- dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen.
sicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn
des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
34
[Seite 35]
J.2 Regionalklasse J.4 Kündigungsrecht
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflicht-
des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zu- versicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach
geordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zu- G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen
lassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Ver- gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur,
sicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regi- wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhö-
onalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeord- hung führen.
net worden ist. Dies gilt für die Kaskoversicherung, den Schutzbrief und
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in die Fahrerschutzversicherung entsprechend.
welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in
welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs
allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den
Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes,
Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitrags- einer Verordnung oder einer EU‑Richtlinie dazu verpflich-
änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- tet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungs-
jahres wirksam. summen zu erhöhen.
J
.3 Tarifänderung J.6 Beitragsberechnung nach Ihrem Lebensalter
J.3.1 Jährliche Beitragsüberprüfung Wir werden den Beitrag für Versicherungsverträge in der
Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung während der Ver-
bestehenden Verträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung tragslaufzeit an Ihr verändertes Lebensalter anpassen,
während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach wie dies der Tarif zum Anpassungszeitpunkt vorsieht. Ih-
den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathe- rem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der
matik und Versicherungstechnik zu überprüfen. Dabei Beitrag nach Ihrem Lebensalter berechnet wird.
müssen wir die Merkmale zur Beitragsberechnung des bei Ihr für das jeweils laufende Versicherungsjahr relevante
Abschluss des Vertrags geltenden Tarifs berücksichtigen. Lebensalter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem
Wir dürfen den Ansatz für versicherungstechnischen Ge- jeweiligen Kalenderjahr und Ihrem Geburtsjahr. Das für
winn, wie er eventuell bei dem bei Abschluss des Vertrags die Beitragsberechnung relevante Lebensalter wird für das
geltenden Tarif kalkuliert worden war, nicht erhöhen. zum Versicherungsbeginn laufende Versicherungsjahr be-
Bei der Beitragsüberprüfung werden die Kfz-Haftpflicht- stimmt. Für die folgenden Versicherungsjahre wird das
versicherungsverträge, die nach versicherungsmathema- relevante Lebensalter jährlich zum 01.01. des Kalender-
tischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf er- jahres neu ermittelt. Dadurch kann es zu einer Beitrags-
warten lassen, zusammengefasst. Dabei ist die Neube- ermäßigung oder -erhöhung kommen.
rechnung stets auf der Basis einer ausreichend großen Erhöht sich der Beitrag, können Sie innerhalb eines Mo-
Zahl gleichartiger Risiken durchzuführen. nats nach Eingang unserer Mitteilung mit sofortiger Wir-
Die Beitragsüberprüfung richtet sich nach der Schaden- kung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-
und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach dens der Erhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen.
der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden Än-
bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der derungen aufgrund von J.1, J.2 und J.3 sowie J.5 und J.7
Beitragsüberprüfung folgt. Wir sind dabei berechtigt, die einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden.
statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deut-
schen Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen J.7 Beitragsberechnung nach der Haltedauer
des unabhängigen Treuhänders insbesondere zu den Typ- Ihres Fahrzeugs
und Regionalklassen zu berücksichtigen.
Wir werden den Beitrag für Versicherungsverträge in der
J.3.2 Auswirkung auf den Beitrag Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung während der Ver-
Abweichende Vereinbarungen (z.B. Zuschläge oder Ra- tragslaufzeit an die veränderte Haltedauer anpassen, wie
batte) bleiben unberührt. Für die Ermittlung des neuen dies der Tarif zum Anpassungszeitpunkt vorsieht. Ihrem
Beitrags werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der Bei-
der Zuordnung des Vertrags zu den Regionalklassen (J.2) trag nach der Haltedauer berechnet wird.
und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzei- Die für das jeweils laufende Versicherungsjahr relevante
tig wirksam werden. Haltedauer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem
Ergibt die Beitragsüberprüfung einen niedrigeren als den jeweiligen Kalenderjahr und dem Jahr der Erstzulassung
bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir des Fahrzeugs auf Sie. Die für die Beitragsberechnung
verpflichtet, den bisherigen Beitrag abzusenken. Ergibt relevante Haltedauer wird für das zum Versicherungsbe-
die Beitragsüberprüfung einen höheren als den bisher kal- ginn laufende Versicherungsjahr bestimmt. Für die folgen-
kulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das den Versicherungsjahre wird die relevante Haltedauer jähr-
Recht, den Beitrag in diesem Umfang zu erhöhen. lich zum 01.01. des Kalenderjahres neu ermittelt. Dadurch
kann es zu einer Beitragsermäßigung kommen.
Führen diese Änderungen zu einer Beitragserhöhung, sind
wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen
Monat vor Wirksamwerden mitzuteilen und Sie in Textform K Beitragsänderung aufgrund eines bei
auf Ihr Kündigungsrecht gemäß J.4 hinzuweisen. Durch
die rechtzeitige Absendung der Mitteilung wird die Frist
Ihnen eingetretenen Umstands
gewahrt. K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich aufgrund Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Scha-
einer Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung ge- denfreiheitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern.
mäß K.2, der Zuordnung eines Vertrags zu den Tarifgrup-
pen (Anhang 2) und Regionalklassen (K.3) oder aufgrund K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitrags
des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsver-
berechnung
trags ergeben.
Welche Änderungen werden berücksichtigt?
J.3.3 Wirksamwerden der geänderten Beiträge
K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Ver-
Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten
sicherungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsbe-
Versicherungsjahres wirksam.
rechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu
J.3.4 Wann erfolgt eine Beitragsüberprüfung in den einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung
weiteren Versicherungsarten? führen. Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstän-
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag in der de, die wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren
Versicherungsart der Kaskoversicherung während der Ver- und die wir im Versicherungsschein als „Merkmale zur
tragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkann- Beitragsberechnung“ ausweisen. Unterlassen Sie Anga-
ten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Ver- ben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, wird der
sicherungstechnik zu überprüfen. Die Regelungen gemäß Beitrag in Bezug auf diese Merkmale zur Beitragsberech-
J.3.1 bis J.3.3 gelten entsprechend. nung zu den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
35
[Seite 36]
Auswirkung auf den Beitrag Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach
K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpas-
sen.
K.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jah-
resfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Bei- Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent, haben
trag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs- Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
jahres. Um die Fahrleistung zu berechnen, fragen wir Sie
nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand.
Während des Berechnungszeitraums unterstellen wir eine
L Meinungsverschiedenheiten und
gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs. Gerichtsstände
Führt eine Änderung des Fahrerkreises zu einer Neube- L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind
rechnung des Beitrags, kann eine weitere Änderung des
Fahrerkreises erst ab Beginn des folgenden Quartals wie- Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies
der zu einer günstigeren Beitragsberechnung führen. einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt
mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.
K.2.4 Auf die Beitragsberechnung wirken sich Fahrten, die von
Kaufinteressenten, Angestellten eines Kfz-Reparaturbe- Versicherungsombudsmann e.V.
triebs, Hotelangestellten in Ausübung ihres Dienstes oder L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht
von anderen Personen aufgrund einer Notfallsituation un- zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht
ternommen werden, nicht aus. In diesen Fällen besteht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, kön-
auch keine Mitteilungspflicht. nen Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wen-
den.
K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitz Versicherungsombudsmann e.V.
wechsels Sitz: Leipziger Straße 121
K.3.1 Der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung 10117 Berlin
berechnet sich nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters. Anschrift: Postfach 08 06 32
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch 10006 Berlin
das Fahrzeug einer anderen Region zugeordnet, richtet Telefon: 0800 3696000
sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungs- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
behörde nach der neuen Region. Dies kann eine Beitrags- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
änderung zur Folge haben. Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängi-
K.3.2 Maßgebend für die Zuordnung zu einer Region ist der ge und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
Wohnort des Fahrzeughalters und die dazugehörige Post- tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-
leitzahl. Ihrem Versicherungsschein können Sie entneh- tungsverfahren teilzunehmen.
men, ob der Beitrag nach Regionen berechnet wird. Versicherungsaufsicht
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen L.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-
ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwick-
zur Beitragsberechnung lung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige
Anzeige von Änderungen Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter-
K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns un- leistungsaufsicht.
verzüglich anzeigen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung – Bereich Versicherungsaufsicht –
Graurheindorfer Straße 108
K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Ver- 53117 Bonn
trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung Telefon: 0800 2100 500
zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende E-Mail: poststelle@bafin.de
Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Internet: www.bafin.de
Folgen von unzutreffenden Angaben Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Bei- und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht ange- Rechtsweg
zeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche-
rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen L.1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
zur Beitragsberechnung entspricht. beschreiten.
K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe
oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist des- in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachver
halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätz- ständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.
lich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe ei-
nes Jahresbeitrags für die laufende Versicherungsperiode L.2 Gerichtsstände
unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merkmale zur Wenn Sie uns verklagen
Beitragsberechnung zu zahlen. Haben Sie Falschangaben L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
zu mehreren Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
verdoppelt sich die Vertragsstrafe.
– dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig
Folgen von Nichtangaben ist,
K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für
Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir be- die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
rechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Wenn wir Sie verklagen
Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten An-
L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ins-
nahmen zu berechnen,
besondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
– wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden
– dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig
Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen
ist,
hingewiesen haben;
– dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die
– und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant-
Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den
wortfrist von mindestens vier Wochen die zur Überprü-
Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge-
fung der Beitragsberechnung angeforderten Bestäti-
werbebetrieb abgeschlossen haben.
gungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland
K.5 Änderung der Art oder Verwendung des verlegt
Fahrzeugs L.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutsch-
oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß Anhang 3, müs- lands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder
sen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach
und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maß- L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Ge-
geblich ist. schäftssitz zuständig ist.
36
[Seite 37]
M entfällt Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in
nicht unbedeutendem Maße stört.
Die geänderten Regelungen dürfen Sie als einzelne Be-
N Bedingungsänderung stimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bestim-
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen der Allgemeinen mungen des Vertrags nicht schlechter stellen, als die bei
Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) für beste- Vertragsabschluss vorhandene Regelung.
hende Verträge zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn sie
durch
– Änderungen von Rechtsnormen auf denen die Bestim-
O entfällt
mungen des Versicherungsvertrags beruhen;
– unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffende, P Embargobestimmung
rechtskräftige höchstrichterliche Rechtsprechung;
– den Versicherer bindende Änderungen der Verwaltungs Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
praxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange
sicht – Bereich Versicherungsaufsicht – oder der Kar- dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren
tellbehörde sowie Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-
– konkrete individuelle, den Versicherer bindende Wei- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
sungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- Deutschland entgegenstehen.
tungsaufsicht – Bereich Versicherungsaufsicht – oder Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
durch die Kartellbehörde tionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ame-
unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke rika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi-
entstanden ist, die das bei Vertragsabschluss vorhandene schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent-
gegenstehen.
37
[Seite 38]
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt- Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
System Nach Klasse Schäden
SF 28 SF 12 SF 3
1 Pkw SF 27 SF 12 SF 3
1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen SF 26 SF 11 SF 3
(SF-Klassen) und Beitragssätze SF 25 SF 11 SF 3
SF 24 SF 10 SF 2
Dauer des schadenfreien SF- Beitragssatz in % SF 23 SF 10 SF 2
ununterbrochenen Verlaufs Klasse Kfz- Voll- SF 22 SF 9 SF 2
Haftpflicht kasko SF 21 SF 9 SF 2
50 und mehr Kalenderjahre SF 50 16 17 SF 20 SF 8 SF 1
49 Kalenderjahre SF 49 17 19 SF 19 SF 8 SF 1
48 Kalenderjahre SF 48 17 19 SF 18 SF 7 SF 1
47 Kalenderjahre SF 47 17 19 SF 17 SF 7 SF 1
46 Kalenderjahre SF 46 18 19 SF 16 SF 6 SF 1
45 Kalenderjahre SF 45 18 20 SF 15 SF 6 SF 1/2
44 Kalenderjahre SF 44 18 20 SF 14 SF 5 SF 1/2
43 Kalenderjahre SF 43 18 20 SF 13 SF 5 SF 1/2
42 Kalenderjahre SF 42 18 20 SF 12 SF 4 SF 1/2
41 Kalenderjahre SF 41 19 20 SF 11 SF 4 SF 1/2
40 Kalenderjahre SF 40 19 21 SF 10 SF 3 SF 1/2
39 Kalenderjahre SF 39 19 21 SF 9 SF 3 0
38 Kalenderjahre SF 38 19 21 SF 8 SF 2 0
37 Kalenderjahre SF 37 19 22 SF 7 SF 2 0
36 Kalenderjahre SF 36 20 22 SF 6 SF 1 0
35 Kalenderjahre SF 35 20 22 SF 5 SF 1 0
34 Kalenderjahre SF 34 20 22 SF 4 SF 1/2 0
33 Kalenderjahre SF 33 21 23 SF 3 SF 1/2 M
32 Kalenderjahre SF 32 21 23 SF 2 SF 1/2 M
31 Kalenderjahre SF 31 21 23 SF 1 0 M
30 Kalenderjahre SF 30 22 24 SF 1/2 0 M
29 Kalenderjahre SF 29 22 24 0 M M
28 Kalenderjahre SF 28 22 25 M M M
27 Kalenderjahre SF 27 23 25
26 Kalenderjahre SF 26 23 25 1.2.2 Vollkaskoversicherung nach dem OPTIMAL-Tarif
25 Kalenderjahre SF 25 24 26
24 Kalenderjahre SF 24 24 26 Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
23 Kalenderjahre SF 23 25 27 Nach Klasse Schäden
22 Kalenderjahre SF 22 25 27
SF 50 SF 37 SF 23
21 Kalenderjahre SF 21 26 28
SF 49 SF 32 SF 19
20 Kalenderjahre SF 20 26 28
SF 48 SF 31 SF 19
19 Kalenderjahre SF 19 27 29
SF 47 SF 30 SF 18
18 Kalenderjahre SF 18 28 30
SF 46 SF 29 SF 18
17 Kalenderjahre SF 17 28 30
SF 45 SF 29 SF 17
16 Kalenderjahre SF 16 29 31
SF 44 SF 28 SF 17
15 Kalenderjahre SF 15 30 32
SF 43 SF 27 SF 16
14 Kalenderjahre SF 14 31 33
SF 42 SF 27 SF 16
13 Kalenderjahre SF 13 32 33
SF 41 SF 26 SF 15
12 Kalenderjahre SF 12 33 34
SF 40 SF 25 SF 15
11 Kalenderjahre SF 11 35 35
SF 39 SF 24 SF 14
10 Kalenderjahre SF 10 36 36
SF 38 SF 24 SF 14
9 Kalenderjahre SF 9 38 37
SF 37 SF 23 SF 13
8 Kalenderjahre SF 8 40 38
SF 36 SF 22 SF 13
7 Kalenderjahre SF 7 42 40
SF 35 SF 22 SF 12
6 Kalenderjahre SF 6 44 41
SF 34 SF 21 SF 12
5 Kalenderjahre SF 5 47 42
SF 33 SF 20 SF 11
4 Kalenderjahre SF 4 50 44
SF 32 SF 20 SF 10
3 Kalenderjahre SF 3 54 45
SF 31 SF 19 SF 10
2 Kalenderjahre SF 2 58 47
SF 30 SF 18 SF 9
1 Kalenderjahr SF 1 64 49
SF 29 SF 17 SF 9
– SF 1/2 76 53
SF 28 SF 17 SF 8
– 0 100 60
SF 27 SF 16 SF 8
– M 135 80
SF 26 SF 15 SF 7
SF 25 SF 15 SF 7
1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw SF 24 SF 14 SF 6
SF 23 SF 13 SF 6
1.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem OPTIMAL-Tarif
SF 22 SF 12 SF 5
Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr SF 21 SF 12 SF 5
Nach Klasse Schäden SF 20 SF 11 SF 4
SF 19 SF 10 SF 3
SF 50 SF 26 SF 9 SF 18 SF 10 SF 3
SF 49 SF 21 SF 7 SF 17 SF 9 SF 2
SF 48 SF 20 SF 7 SF 16 SF 8 SF 2
SF 47 SF 20 SF 7 SF 15 SF 7 SF 1
SF 46 SF 20 SF 7 SF 14 SF 7 SF 1
SF 45 SF 19 SF 7 SF 13 SF 6 SF 1/2
SF 44 SF 19 SF 6 SF 12 SF 5 SF 1/2
SF 43 SF 19 SF 6 SF 11 SF 4 SF 1/2
SF 42 SF 18 SF 6 SF 10 SF 4 SF 1/2
SF 41 SF 18 SF 6 SF 9 SF 3 0
SF 40 SF 17 SF 6 SF 8 SF 2 0
SF 39 SF 17 SF 6 SF 7 SF 1 0
SF 38 SF 16 SF 5 SF 6 SF 1 0
SF 37 SF 16 SF 5 SF 5 SF 1/2 0
SF 36 SF 16 SF 5 SF 4 SF 1/2 0
SF 35 SF 15 SF 5 SF 3 SF 1/2 0
SF 34 SF 15 SF 5 SF 2 0 M
SF 33 SF 14 SF 4 SF 1 0 M
SF 32 SF 14 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 31 SF 13 SF 4 0 M M
SF 30 SF 13 SF 4 M M M
SF 29 SF 13 SF 3
38
[Seite 39]
1.2.3 Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem BASIS-Tarif Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr Nach Klasse Schäden
Nach Klasse Schäden SF 20 SF 9 SF 2
SF 19 SF 8 SF 1
SF 50 SF 24 SF 8
SF 18 SF 7 SF 1
SF 49 SF 19 SF 6
SF 17 SF 7 SF 1/2
SF 48 SF 19 SF 5
SF 16 SF 6 SF 1/2
SF 47 SF 18 SF 5
SF 15 SF 5 0
SF 46 SF 18 SF 5
SF 14 SF 5 0
SF 45 SF 18 SF 5
SF 13 SF 4 M
SF 44 SF 17 SF 5
SF 12 SF 3 M
SF 43 SF 17 SF 4
SF 11 SF 2 M
SF 42 SF 16 SF 4
SF 10 SF 2 M
SF 41 SF 16 SF 4
SF 9 SF 1 M
SF 40 SF 15 SF 4
SF 8 SF 1/2 M
SF 39 SF 15 SF 4
SF 7 SF 1/2 M
SF 38 SF 15 SF 3
SF 6 0 M
SF 37 SF 14 SF 3
SF 5 M M
SF 36 SF 14 SF 3
SF 4 M M
SF 35 SF 13 SF 3
SF 3 M M
SF 34 SF 13 SF 3
SF 2 M M
SF 33 SF 12 SF 2
SF 1 M M
SF 32 SF 12 SF 2
SF 1/2 M M
SF 31 SF 12 SF 2
0 M M
SF 30 SF 11 SF 2
M M M
SF 29 SF 11 SF 1
SF 28 SF 10 SF 1
SF 27 SF 10 SF 1
SF 26 SF 9 SF 1 2 Krafträder und Leichtkrafträder
SF 25 SF 9 SF 1/2 2.1 Einstufung von Krafträdern und Leichtkrafträdern in
SF 24 SF 8 SF 1/2 Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitrags-
SF 23 SF 8 SF 1/2 sätze
SF 22 SF 7 SF 1/2
SF 21 SF 7 0 Dauer des schadenfreien SF- Beitragssatz in %
SF 20 SF 6 0 ununterbrochenen Verlaufs Klasse Kfz- Voll-
SF 19 SF 6 0 Haftpflicht kasko
SF 18 SF 5 0 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20
SF 17 SF 5 0 19 Kalenderjahre SF 19 21 24
SF 16 SF 4 M 18 Kalenderjahre SF 18 21 25
SF 15 SF 4 M 17 Kalenderjahre SF 17 21 25
SF 14 SF 3 M 16 Kalenderjahre SF 16 22 26
SF 13 SF 3 M 15 Kalenderjahre SF 15 22 26
SF 12 SF 2 M 14 Kalenderjahre SF 14 23 27
SF 11 SF 2 M 13 Kalenderjahre SF 13 23 28
SF 10 SF 1 M 12 Kalenderjahre SF 12 24 29
SF 9 SF 1 M 11 Kalenderjahre SF 11 25 30
SF 8 SF 1/2 M 10 Kalenderjahre SF 10 25 31
SF 7 SF 1/2 M 9 Kalenderjahre SF 9 26 32
SF 6 0 M 8 Kalenderjahre SF 8 27 33
SF 5 0 M 7 Kalenderjahre SF 7 29 35
SF 4 M M 6 Kalenderjahre SF 6 31 37
SF 3 M M 5 Kalenderjahre SF 5 33 40
SF 2 M M 4 Kalenderjahre SF 4 35 43
SF 1 M M 3 Kalenderjahre SF 3 39 47
SF 1/2 M M 2 Kalenderjahre SF 2 41 50
0 M M 1 Kalenderjahr SF 1 50 60
M M M – SF 1/2 65 85
– 0 90 100
– M 130 120
1.2.4 Vollkaskoversicherung nach dem BASIS-Tarif
Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
Nach Klasse Schäden 2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern und
Leichtkrafträdern
SF 50 SF 34 SF 20 2.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 49 SF 29 SF 16
SF 48 SF 28 SF 16 Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
SF 47 SF 28 SF 15 Nach Klasse Schäden
SF 46 SF 27 SF 15 SF 20 SF 5 SF 1/2
SF 45 SF 26 SF 14 SF 19 SF 3 SF 1/2
SF 44 SF 25 SF 14
SF 18 SF 3 SF 1/2
SF 43 SF 25 SF 13
SF 17 SF 2 SF 1/2
SF 42 SF 24 SF 13 SF 16 SF 2 SF 1/2
SF 41 SF 23 SF 12
SF 15 SF 2 SF 1/2
SF 40 SF 23 SF 12 SF 14 SF 2 SF 1/2
SF 39 SF 22 SF 11 SF 13 SF 2 SF 1/2
SF 38 SF 21 SF 11
SF 12 SF 2 SF 1/2
SF 37 SF 21 SF 10 SF 11 SF 1 0
SF 36 SF 20 SF 10
SF 10 SF 1 0
SF 35 SF 19 SF 9
SF 9 SF 1 0
SF 34 SF 19 SF 9 SF 8 SF 1 0
SF 33 SF 18 SF 8 SF 7 SF 1 0
SF 32 SF 17 SF 8 SF 6 SF 1 0
SF 31 SF 17 SF 7
SF 5 SF 1/2 M
SF 30 SF 16 SF 7
SF 4 SF 1/2 M
SF 29 SF 15 SF 6 SF 3 SF 1/2 M
SF 28 SF 15 SF 6
SF 2 SF 1/2 M
SF 27 SF 14 SF 5
SF 1 0 M
SF 26 SF 13 SF 5 SF 1/2 M M
SF 25 SF 12 SF 4 0 M M
SF 24 SF 12 SF 4 M M M
SF 23 SF 11 SF 3
SF 22 SF 10 SF 3
SF 21 SF 10 SF 2
39
[Seite 40]
2.2.2 Vollkaskoversicherung 4 Campingfahrzeuge
Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr 4.1 Einstufung von Campingfahrzeugen in Schaden
Nach Klasse Schäden freiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
SF 20 SF 13 SF 5 Dauer des schadenfreien SF- Beitragssatz in %
SF 19 SF 8 SF 3 ununterbrochenen Verlaufs Klasse Kfz-Haft- Voll
SF 18 SF 7 SF 2 pflicht kasko
SF 17 SF 6 SF 2
20 und mehr Kalenderjahre SF 20 25 25
SF 16 SF 6 SF 2
19 Kalenderjahre SF 19 26 25
SF 15 SF 6 SF 2
18 Kalenderjahre SF 18 26 26
SF 14 SF 5 SF 2
17 Kalenderjahre SF 17 27 26
SF 13 SF 5 SF 2
16 Kalenderjahre SF 16 28 27
SF 12 SF 5 SF 2
15 Kalenderjahre SF 15 28 27
SF 11 SF 4 SF 1
14 Kalenderjahre SF 14 29 28
SF 10 SF 4 SF 1
13 Kalenderjahre SF 13 30 28
SF 9 SF 3 SF 1
12 Kalenderjahre SF 12 31 29
SF 8 SF 3 SF 1
11 Kalenderjahre SF 11 32 29
SF 7 SF 2 SF 1
10 Kalenderjahre SF 10 33 30
SF 6 SF 2 SF 1
9 Kalenderjahre SF 9 34 30
SF 5 SF 2 SF 1
8 Kalenderjahre SF 8 35 31
SF 4 SF 1 SF 1/2
7 Kalenderjahre SF 7 37 31
SF 3 SF 1 SF 1/2
6 Kalenderjahre SF 6 38 32
SF 2 SF 1 SF 1/2
5 Kalenderjahre SF 5 40 33
SF 1 SF 1/2 M
4 Kalenderjahre SF 4 41 33
SF 1/2 M M
3 Kalenderjahre SF 3 43 34
0 M M
2 Kalenderjahre SF 2 44 34
M M M
1 Kalenderjahr SF 1 48 35
– SF 1/2 51 37
– 0 65 49
3 Trikes und Quads – M 140 60
3.1 Einstufung von Trikes und Quads in Schaden
freiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen
Dauer des schadenfreien SF- Beitragssatz in %
4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
ununterbrochenen Verlaufs Klasse Kfz-Haft- Voll-
pflicht kasko Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
Nach Klasse Schäden
3 und mehr Kalenderjahre SF 3 30 45
2 Kalenderjahre SF 2 35 45 SF 20 SF 1 0
1 Kalenderjahr SF 1 40 50 SF 19 SF 1 0
– SF 1/2 65 70 SF 18 SF 1 0
– 0 100 100 SF 17 SF 1/2 0
– M 140 140 SF 16 SF 1/2 0
SF 15 SF 1/2 0
SF 14 SF 1/2 0
3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Trikes und Quads SF 13 SF 1/2 0
3.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung SF 12 SF 1/2 0
SF 11 0 M
Aus Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr SF 10 0 M
Nach Klasse Schäden SF 9 0 M
SF 3 0 0 M SF 8 0 M
SF 2 0 M M SF 7 0 M
SF 1 M M M SF 6 0 M
SF 1/2 M M M SF 5 0 M
0 M M M SF 4 0 M
M M M M SF 3 0 M
SF 2 0 M
SF 1 0 M
3.2.2 Vollkaskoversicherung SF 1/2 0 M
Aus Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr 0 M M
Nach Klasse Schäden M M M
SF 3 SF 1/2 0 M
SF 2 0 M M 4.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 1 M M M Aus Klasse 1 Schaden 2 und mehr
SF 1/2 M M M Nach Klasse Schäden
0 M M M
M M M M SF 20 SF 11 SF 4
SF 19 SF 10 SF 3
SF 18 SF 10 SF 3
SF 17 SF 9 SF 2
SF 16 SF 8 SF 1
SF 15 SF 7 SF 1
SF 14 SF 6 SF 1/2
SF 13 SF 5 SF 1/2
SF 12 SF 4 SF 1/2
SF 11 SF 4 SF 1/2
SF 10 SF 3 SF 1/2
SF 9 SF 2 SF 1/2
SF 8 SF 1 SF 1/2
SF 7 SF 1 SF 1/2
SF 6 SF 1/2 0
SF 5 SF 1/2 0
SF 4 SF 1/2 0
SF 3 SF 1/2 0
SF 2 SF 1/2 0
SF 1 SF 1/2 0
SF 1/2 SF 1/2 0
0 M M
M M M
40
[Seite 41]
5 Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse 6 Für die übrigen Fahrzeuge
5.1 Einstufung von Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamt 6.1 Einstufung für die übrigen Fahrzeuge in Schaden-
masse in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) freiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
und Beitragssätze Dauer des schadenfreien SF- Beitragssatz in %
Dauer des schadenfreien SF- Beitragssatz in % ununterbrochenen Verlaufs Klasse Kfz-Haft- Voll-
ununterbrochenen Verlaufs Klasse Kfz-Haft- Voll- pflicht kasko
pflicht kasko
3 und mehr Kalenderjahre SF 3 40 55
20 und mehr Kalenderjahre SF 20 25 25 2 Kalenderjahre SF 2 55 75
19 Kalenderjahre SF 19 27 26 1 Kalenderjahr SF 1 70 80
18 Kalenderjahre SF 18 30 27 – SF 1/2 75 80
17 Kalenderjahre SF 17 31 27 – 0 100 100
16 Kalenderjahre SF 16 32 28
15 Kalenderjahre SF 15 33 28
14 Kalenderjahre SF 14 34 29 6.2 Rückstufung im Schadenfall bei den übrigen
13 Kalenderjahre SF 13 35 29 Fahrzeugen
12 Kalenderjahre SF 12 36 30 6.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
11 Kalenderjahre SF 11 37 31 Aus Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr
10 Kalenderjahre SF 10 38 32
Nach Klasse Schäden
9 Kalenderjahre SF 9 39 33
8 Kalenderjahre SF 8 40 34 SF 3 SF 1 SF 1 0
7 Kalenderjahre SF 7 45 35 SF 2 SF 1/2 0 0
6 Kalenderjahre SF 6 50 40 SF 1 0 0 0
5 Kalenderjahre SF 5 55 40 SF 1/2 0 0 0
4 Kalenderjahre SF 4 60 45 0 0 0 0
3 Kalenderjahre SF 3 65 45
2 Kalenderjahre SF 2 70 50
1 Kalenderjahr SF 1 85 55 6.2.2 Vollkaskoversicherung (nur für übrige Fahrzeuge)
– SF 1/2 90 60 Aus Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr
– 0 110 60 Nach Klasse Schäden
– M 145 100
SF 3 SF 2 SF 1 0
SF 2 SF 1 0 0
5.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lkw bis 3,5 t SF 1 0 0 0
zulässige Gesamtmasse SF 1/2 0 0 0
5.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 0 0 0 0
Aus Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr
Nach Klasse Schäden
SF 20 SF 10 SF 4 SF 1
SF 19 SF 8 SF 3 SF 1/2
SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2
SF 17 SF 8 SF 3 SF 1/2
SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2
SF 15 SF 7 SF 3 SF 1/2
SF 14 SF 6 SF 2 SF 1/2
SF 13 SF 6 SF 2 SF 1/2
SF 12 SF 5 SF 2 SF 1/2
SF 11 SF 5 SF 2 SF 1/2
SF 10 SF 4 SF 1 0
SF 9 SF 4 SF 1 0
SF 8 SF 3 SF 1/2 0
SF 7 SF 3 SF 1/2 0
SF 6 SF 2 SF 1/2 0
SF 5 SF 2 SF 1/2 0
SF 4 SF 1 0 M
SF 3 SF 1/2 0 M
SF 2 SF 1/2 0 M
SF 1 0 M M
SF 1/2 0 M M
0 M M M
M M M M
5.2.2 Vollkaskoversicherung
Aus Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr
Nach Klasse Schäden
SF 20 SF 6 SF 1 0
SF 19 SF 5 SF 1 0
SF 18 SF 5 SF 1 0
SF 17 SF 5 SF 1 0
SF 16 SF 4 SF 1/2 0
SF 15 SF 4 SF 1/2 0
SF 14 SF 4 SF 1/2 0
SF 13 SF 4 SF 1/2 0
SF 12 SF 3 0 M
SF 11 SF 3 0 M
SF 10 SF 3 0 M
SF 9 SF 2 0 M
SF 8 SF 2 0 M
SF 7 SF 2 0 M
SF 6 SF 1 0 M
SF 5 SF 1 0 M
SF 4 SF 1/2 0 M
SF 3 0 M M
SF 2 0 M M
SF 1 0 M M
SF 1/2 0 M M
0 M M M
M M M M
41
[Seite 42]
Anhang 2: Tarifgruppen (Berufsgruppen) 1.2 Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von
nicht mehr als 50 ccm oder mit Elektromotor, dessen ma-
Für Verträge der Württembergischen Gemeinde-Versiche
ximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt
rung a.G. gilt grundsätzlich die Tarifgruppe B. Für Verträ-
und einer Höchstgeschwindigkeit
ge der WGV-Versicherung AG gelten die Tarifgruppen B
und N. – bis 45 km/h.
– bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001
1 Tarifgruppe B erstmals in Verkehr gekommen sind.
Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht-, – bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erst-
Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung für Versiche- mals in Verkehr gekommen sind.
rungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf: 1.3 Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von
a Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts; bis 45 km/h.
b juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im 1.4 Motorisierte Krankenfahrstühle.
Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öf- 1.5 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahr-
fentlichen Hand obliegen würden, und wenn zeuge-Verordnung (eKFV).
– an ihrem Grundkapital juristische Personen des öf-
fentlichen Rechts mit mindestens 50 Prozent betei-
2 Leichtkrafträder
ligt sind oder Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem
– sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm
mehr als der Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
(§ 23 Bundeshaushaltsordnung oder die entspre-
chenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Län- 3 Krafträder
der); Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amt-
c mildtätige und kirchliche Einrichtungen (§§ 53, 54 Ab- liches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von
gabenordnung); Leichtkrafträdern.
d als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (§ 52 Ab- 4 Quads
gabenordnung), die im Hauptzweck der Gesundheits-
Quads sind leichte vierrädrige Fahrzeuge zur Personen-
pflege und Fürsorge oder der Jugend und Altenpflege
beförderung, die ein amtliches Kennzeichen führen müs-
dienen oder die im Hauptzweck durch Förderung der
sen.
Wissenschaft, Kunst, Religion, der Erziehung oder der
Volks- und Berufsbildung dem Allgemeinwohl auf ma- 5 Trikes
teriellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzen;
Trikes sind vom Kraftrad abgeleitete Dreiradfahrzeuge.
e kommunale Landesverbände sowie Selbsthilfeeinrich-
tungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes; 6 Pkw
f Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der unter 1 a Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahr-
bis 1 e genannten juristischen Personen und Einrich- zeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrer-
tungen, sofern ihre nicht selbstständige und der Lohn- sitz, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfah-
steuer unterliegende Tätigkeit für diese mindestens rervermietfahrzeugen.
50 Prozent der normalen Arbeitszeit beansprucht und
sofern sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden 7 Selbstfahrervermietfahrzeuge
sowie die bei diesen juristischen Personen und Ein- Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und An-
richtungen in einem anerkannten Ausbildungsverhält- hänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers
nis stehenden Personen, ferner Berufssoldaten und vermietet werden.
Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht bei Ableistung
des Grundwehrdienstes, des Bundesfreiwilligendiens- 8 Leasingfahrzeuge
tes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres
und freiwillige Helfer); Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet
g Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zu-
öffentlichen Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen lassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag min-
von 1 f unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand destens sechs Monate überlassen werden.
bzw. vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben und nicht an-
derweitig berufstätig sind, sowie nicht berufstätige ver- 9 Kraftomnibusse
sorgungsberechtigte Witwen/Witwer von Beamten, Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von
Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet
Rentnern, die jeweils bei ihrem Tode die Vorausset- und bestimmt sind.
zungen von 1 f oder 1 g erfüllt haben;
9.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus-
h Ehegatten von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbei- gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige
tern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bun- Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an be-
deswehr, Pensionären und Rentnern, die die Voraus- stimmten Haltestellen ein- und aussteigen können,
setzungen von 1 f oder 1 g erfüllen. Voraussetzung ist, sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahr-
dass die Ehegatten nicht erwerbstätig sind und mit den gäste der regelmäßigen Beförderung von Personen
vorher genannten Personen in häuslicher Gemein- zum Besuch von Märkten und Theatern dient.
schaft leben und von ihnen unterhalten werden.
9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Fe-
2 Tarifgruppe N rienzielreisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Einstufung in die 9.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 fallen sonstige Busse, insbe
Tarifgruppe B nicht erfüllen, erfolgt die Einstufung in die sondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-,
Tarifgruppe N. Lehr- und Krankenomnibusse.
10 Campingfahrzeuge
Anhang 3: Art und Verwendung von Fahrzeugen Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Kraft-
fahrzeuge.
1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
oder Versicherungsplakette 11 Werkverkehr
Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen oder eine Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeu-
Versicherungsplakette führen müssen, sind: gen, Anhängern und Aufliegern nur für eigene Zwecke
1.1 Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht durch Personal eines Unternehmens oder von Personal,
mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen
Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
– bis 45 km/h.
– bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001
erstmals in Verkehr gekommen sind.
– bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erst-
mals in Verkehr gekommen sind.
42
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12 Wechselaufbauten 1.1.5 Veränderungen des versicherten Nutzfahrzeugs, Wechsel
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, aufbaus oder Containers und seiner mit ihm fest verbun-
Anhängern und Aufliegern, die zur Güterbeförderung be- denen Teile einschließlich Zubehör sowie seiner Ausrüs-
stimmt sind und mittels mechanischer Vorrichtungen an tung mit Zusatzgeräten, die nach Beginn der Versicherung
diesen Fahrzeugen ausgewechselt werden können. vorgenommen werden (gemäß Ziffer 5.1).
1.2 Nur gegen Schäden, die sie infolge eines dem Grunde
13 Landwirtschaftliche Zugmaschinen nach entschädigungspflichtigen Schadens an anderen
Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Teilen der versicherten Sachen erleiden, sind versichert
Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die 1.2.1 Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Brechwerkzeuge, Mes-
wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft ser, Zähne, Schneiden, Sägeblätter und Schleifscheiben;
von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amt- 1.2.2 Transportbänder, Siebe, Schläuche, Seile, Gurte, Riemen,
liches grünes Kennzeichen führen. Bürsten, Bereifung, Ketten, Raupen, Kabel.
14 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 1.3 Nicht versichert sind
Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge 1.3.1 Motoren und Getriebe einschließlich dazugehöriger Ag-
mit Vorrichtungen zur mechanischen Milchentnahme, die gregate, die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen.
dem Transport der Milch von Weiden und Gehöften zu den Zum Motor in diesem Sinne gehören: Anlasser, Auflade-
Molkereien der Einzugsgebiete dienen. systeme (z.B. Kompressoren, Turbolader), Auspuffanlage
einschließlich Halterungen, Kraftstoffsystem am Motor,
15 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge Kühlung (Wasserpumpe, Lüfter, Thermostatleitungen),
Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahr- Kurbelwelle mit Lagerung, Lichtmaschine, Motorblock mit
zeuge, die als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forst- Büchsen, Motorbremse, Nockenwelle mit Antrieb, Öl
wirtschaft zugelassen werden und ein amtliches grünes pumpe, Ölwanne, Pleuel, Triebwerk mit Kolben, Zylinder-
Kennzeichen führen. kopf mit eingebauten Teilen.
Zum Getriebe in diesem Sinne gehören: Längstrieb (Kar-
16 Milchtankwagen dan-/Gelenkwelle einschließlich Zwischenlager), Steuer-
Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der gerät, Wechsel- und Schaltgetriebe einschließlich Schalt-
Milch zwischen Molkereien oder von Molkereien zum Ver- gestänge, Kupplung und Befestigungsteile, Achs- und Zwi-
teiler oder Verbraucher dienen. Sie gelten nicht als land- schengetriebe, Differential;
wirtschaftliche Sonderfahrzeuge, sondern als Güterfahr-
1.3.2 Ersatzteile und Zubehör, das mit den versicherten Sachen
zeuge.
nicht fest verbunden ist;
17 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 1.3.3 Betriebs- und Hilfsstoffe wie Treib- und Brennstoffe,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel, Reinigungs- und
nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug Schmiermittel.
fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Ar-
2 Versicherte Schäden; Geltung der Allgemeinen
beit – nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern –
bestimmt und geeignet sind (z.B. Selbstlader, Bagger, Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, 2.1 Versichert sind abweichend von A.2.2.2.2 der Allgemeinen
auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet wer- Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) unvorherge-
den). sehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und rei-
ne Bruchschäden, die an den versicherten Sachen ent-
18 Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse stehen.
Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbe- 2.2 Es gelten die AKB in der für die Vollkaskoversicherung
förderung zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässi- vereinbarten Fassung, soweit in den folgenden Bestim-
gen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t. mungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
19 Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse 3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbe- 3.1 Entschädigung wird ohne Rücksicht auf m itwirkende
förderung zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässi- Ursachen nicht geleistet für Schäden
gen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.
3.1.1 durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits
20 Zugmaschinen vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder
einer Person bekannt sein mussten, die über den Einsatz
Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich der versicherten Sache verantwortlich zu entscheiden hat;
oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Auf-
liegern gebaut sind, mit Ausnahme von landwirtschaftli- 3.1.2 durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sa-
chen Zugmaschinen. che; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn
der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich
nicht in Zusammenhang steht, oder wenn die Sache zur
Anhang 4: Besondere Bedingungen für die Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers we-
Zusatzversicherung von Brems-, Betriebs- und nigstens behelfsmäßig repariert war;
reinen Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen 3.1.3 die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des
Betriebs, der übermäßigen Bildung von Rost und des An-
Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, soweit die Zusatzversi- satzes von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablage-
cherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden bei Nutz- rungen sind. Wird infolge eines solchen Schadens ein be-
fahrzeugen vereinbart wurde. Ob diese Zusatzversicherung verein- nachbartes Fahrzeugteil beschädigt, leistet der Versiche-
bart wurde, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. rer bedingungsgemäß Entschädigung;
1 Versicherte Sachen 3.1.4 für die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus
Reparaturauftrag einzutreten hat.
1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf
Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, leistet der Versi-
1.1.1 das im Versicherungsschein bezeichnete Nutzfahrzeug
cherer Entschädigung, soweit er dazu bedingungsgemäß
(Nutzfahrzeuge sind Lastkraftwagen im Werkverkehr, Zug-
verpflichtet ist.
maschinen, Anhänger/Auflieger, Kraftomnibusse, Kran-
ken- und Mannschaftstransportwagen sowie Feuerwehr- Ergibt sich nach Zahlung der Entschädigung, dass ein
fahrzeuge, ausgenommen Drehleiterfahrzeuge und Kran- Dritter für den Schaden eintreten muss, und bestreitet er
fahrzeuge); dies, behält der Versicherungsnehmer zunächst die be-
reits gezahlte Entschädigung. Die Regelungen über den
1.1.2 die im Versicherungsschein aufgeführten Wechselaufbau-
Übergang von Ersatzansprüchen des Gesetzes über den
ten und Container;
Versicherungsvertrag (VVG) gelten für diese Fälle nicht.
1.1.3 die mit dem versicherten Nutzfahrzeug, Wechselaufbau Der Versicherungsnehmer hat seinen Anspruch auf Kos-
oder Container fest verbundenen Teile einschließlich Zu- ten und nach den Weisungen des Versicherers außerge-
behör, auch wenn diese Teile nicht zur serienmäßigen richtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu ma-
Ausstattung gehören, ausgenommen nicht versicherte Sa- chen. Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn der
chen gemäß Ziffer 1.3; Versicherungsnehmer einer Weisung des Versicherers
1.1.4 die im Versicherungsschein einzeln aufgeführten Zusatz- nicht folgt, oder soweit die Eintrittspflicht des Dritten un-
geräte, das heißt bewegliche Ausrüstungsteile, die mit dem streitig oder rechtskräftig festgestellt wird.
versicherten Nutzfahrzeug, Wechselaufbau oder Contai-
ner nicht ständig fest verbunden sind;
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3.2 Nur soweit dies besonders vereinbart ist, wird 5.2 Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige An-
Entschädigung geleistet für zeige der Risikoänderung oder sind die Angaben des Ver-
3.2.1 Schäden und Verluste durch Versaufen oder Verschlam- sicherungsnehmers unrichtig, ist der Versicherer berech-
men; tigt, die Zusatzversicherung unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat zu kündigen oder für diese höhere Ge-
3.2.2 Schäden durch besondere Gefahren des Einsatzes von fahr entsprechende Beiträge zu verlangen.
Arbeitsmaschinen
– auf Wasserbaustellen; 6 Erlöschen des Versicherungsschutzes;
– im Bereich von Gewässern; Kündigungsrecht
– auf schwimmenden Fahrzeugen;
6.1 Wird die Vollkaskoversicherung vom Versicherungsneh-
– bei Tunnelarbeiten oder bei Arbeiten unter Tage.
mer oder vom Versicherer gekündigt oder in eine Teilkas-
4 Ersatzleistung koversicherung umgewandelt, erlischt die Zusatzversiche-
rung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden auto-
4.1 Für den Umfang der Entschädigung gelten die AKB-Re- matisch zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass es einer ge-
gelungen entsprechend, sofern folgend nichts anderes be- sonderten Kündigung bedarf.
stimmt wird.
6.2 Die Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und reine
4.2 Bei Schäden an Motoren und Getrieben, die nicht der Fort- Bruchschäden kann unabhängig von der Vollkaskoversi-
bewegung des Fahrzeugs dienen (z.B. Kompressoren), cherung gekündigt werden.
an Lagern und Drehkränzen aller Art, Bereifung, Raupen,
Planierschildern, Greifern, Ladeschaufeln, Löffelkübeln, 6.3 Die Regelungen in den AKB zur Vertragsbeendigung gel-
Eimern, Akkumulatorenbatterien und sonstigen Teilen, die ten entsprechend.
wegen erhöhten Verschleißes während der Lebensdauer 7 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
des versicherten Nutzfahrzeugs erfahrungsgemäß mehr-
fach ausgewechselt werden müssen, wird abweichend von Ist die Zusatzversicherung während eines Kalenderjahres
A.2.5.2.3 AKB ein dem Alter und der Abnutzung entspre- schadenbelastet verlaufen, wird die Vollkaskoversicherung
chender Abzug (neu für alt) vorgenommen. nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
4.3 Von jedem Schadenfall trägt der Versicherungsnehmer
die in der Vollkaskoversicherung vereinbarte Selbstbetei-
ligung.
5 Risikoveränderungen
5.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versiche-
rer Risikoveränderungen gemäß Ziffer 1.1.5 innerhalb ei-
nes Monats ab Gefahreneintritt zum Zwecke der Beitrags-
anpassung anzuzeigen.
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