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Insurance broker / Contents insurance in Germany (Hausratversicherung) / Policy wording archive

InterRisk XXL: the policy wording in full

Oberlinie XXL mit Neuwert, vollem Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Wind ohne Mindeststärke, Fahrraddiebstahl bis 10.000 EUR ohne Nachtzeitklausel, Taschendiebstahl, Phishing bis 3.000 EUR, Wertsachen bis 40 Prozent und Differenzdeckung beim Wechsel; Elementar als Baustein, kein Glas.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy InterRisk Hausratversicherung XXL from InterRisk (Contents insurance in Germany (Hausratversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured for household contentsas stated in the policy schedule
Waiver of underinsurance (sum per square metre) and effect of underinsuranceyes„die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung nach Nr. 6.3“§ 19 Nr. 6.2 a), page 17
New-for-old replacementyes„Versicherungswert ist der Neuwert.“§ 11 Nr. 1.2, page 13
Standard excessnone„Selbstbehalte werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.“§ 19 Nr. 5, page 17
Gross negligence: no reduction of the claim paymentyes, up to the sum insured„Auf unser gesetzliches Recht zur Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles verzichten wir.“§ 18, page 17
Territorial scope and place of insurance (home, ancillary rooms, plot)yes„Versicherungsort sind die Räume Ihrer Wohnung auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.“§ 8 Nr. 1.1, page 9
Guarantee against GDV model wording (VHB)yes„ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zum Stichtag 31.08.2022 empfohlenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 2022“§ 24, page 20
Meets the minimum standards of the German brokers' working group (Arbeitskreis Beratungsprozesse)yes„die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom 08.08.2018 erfüllen.“§ 25, page 20
Best-cover or difference-in-conditions clauseyes„Sofern zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Versicherungsantrages bei uns … in den nächsten 15 Monaten auslaufende bzw. gekündigte Hausratversicherung bei einem anderen Versicherer besteht, … gewähren wir Ihnen ab diesem Zeitpunkt bis zum regulären“§ 27 Nr. 1.1, page 20
Guarantee of previous insurer's cover when switchingnot addressed
Provision for increases in value and new purchasesyes„30 %, wenn die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung“§ 11 Nr. 2.2 a), page 13

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning strike, explosionyes, up to the sum insured„Feuer einschließlich Nutzwärme-, Seng- und Schmorschäden;“§ 2 Nr. 1.1 a), page 2
Implosionyes, up to the sum insured„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.“§ 2 Nr. 4.5, page 3
Smoke and soot (sudden escape, also without fire)yes, up to the sum insured„Darüber hinaus sind auch Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch oder Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört“§ 2 Nr. 1.4, page 2
Scorch damage without fire (cigarette, iron)yes, up to the sum insured„Versichert sind sowohl Seng- und Schmorschäden, die aus einem Feuerereignis nach Nr. 1.1 a) entstanden sind, als auch aus anderen Ursachen“§ 2 Nr. 1.3, page 2
Impact of road vehicles, rail vehicles and aircraftyes, up to the sum insured„Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges.“§ 2 Nr. 5.1 b), page 3
Power surge caused by lightning on electrical appliancesyes, up to the sum insured„Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.“§ 2 Nr. 3.2, page 2
Burglaryyes, up to the sum insured„Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt,“§ 4 Nr. 1.1 a), page 3
Robbery at homeyes, up to the sum insured„Versichert sind auch Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers an den Versicherungsort herangeschafft werden.“§ 4 Nr. 2.3, page 4
Vandalism after a burglaryyes, up to the sum insured„Versichert sind Schäden durch böswillige Beschädigung einschließlich Graffitischäden.“§ 3 Nr. 3.1, page 3
Escape of water (burst pipes, frost, appliances)yes, up to the sum insured„Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:“§ 5 Nr. 2.1, page 6
Water from aquariums, waterbeds and indoor fountainsyes, up to the sum insured„Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen.“§ 5 Nr. 2.1 h), page 6
Loss of water (extra consumption after a burst pipe)yes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalles bestimmungswidrig ausgetreten ist“§ 10 Nr. 3.1 k), page 12
Storm and hail (from wind force 8)yes, up to the sum insured„Versichert sind Schäden durch Wind ohne Mindestwindstärke.“§ 6 Nr. 1.2, page 7

Further natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Flooding by heavy rain or overflowing watersyes, up to the sum insured„Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes“§ 6 Nr. 4.1, page 7
Sewer backflowyes, up to the sum insured„Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.“§ 6 Nr. 4.2, page 7
Earthquakeyes, up to the sum insured„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“§ 6 Nr. 4.3, page 7
Subsidenceyes, up to the sum insured„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“§ 6 Nr. 4.4, page 8
Landslide and rockfallyes, up to the sum insured„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“§ 6 Nr. 4.5, page 8
Weight of snowyes, up to the sum insured„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“§ 6 Nr. 4.6, page 8
Avalancheyes, up to the sum insured„Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen,“§ 6 Nr. 4.7, page 8
Volcanic eruptionyes, up to the sum insured„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste,“§ 6 Nr. 4.8, page 8
Excess for natural hazardsnot addressed

Bicycles and other theft

PointRuleWording (German)Clause
Bicycle theft (limit as a percentage or in euros)yes, up to EUR 10,000„ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.“§ 4 Nr. 6.5, page 5
Bicycle: no night-time clause (no exclusion between 10 pm and 6 am)yes„das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger muss durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung eingesetzt wird;“§ 4 Nr. 6.4 a), page 5
E-bikes and pedelecs (theft, battery, separate limit)yes, up to EUR 10,000„Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Motor-Nenndauerleistung (Pedelecs).“§ 7 Nr. 1.4 f), page 8
Simple theft of garden furniture, barbecues and tools from the propertyyes, up to the sum insured„Gartenmöbeln und -geräten (z.B. Tische, Stühle, Liegen, (Aufsitz-)Rasenmäher, Mähroboter);“§ 4 Nr. 5.1 a), page 5
Simple theft of prams, wheelchairs and walkersyes, up to the sum insured„Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen, Gehhilfen (z.B. Rollatoren) und Stützapparaten (z.B. Beinorthesen).“§ 4 Nr. 6.1 b), page 5
Simple theft of laundry and appliances from shared laundry roomsyes, up to the sum insured„Wäsche, Bekleidung, Waschmaschinen und Wäschetrocknern;“§ 4 Nr. 5.1 c), page 5
Theft from a locked caryes, up to EUR 5,000„den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers;“§ 4 Nr. 4.1 a), page 5
Pickpocketing and distraction theftyes, up to EUR 1,000„Versichert ist der einfache Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen sowie Geldbörsen oder Brieftaschen einschließlich deren Inhalt.“§ 4 Nr. 7.1, page 5
Theft from locked boat cabins and caravansyes, up to EUR 5,000„den durch mindestens ein Sicherheitsschloss … Innenraum eines Wasserfahrzeuges“§ 4 Nr. 4.1 c), page 5

Valuables

PointRuleWording (German)Clause
Valuables in total (share of sum insured, art, antiques, furs)yes, up to the sum insured„insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.“§ 7 Nr. 2.2, page 9
Cash outside a safeyes, up to EUR 3,500„3.500 € insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge“§ 7 Nr. 2.3 a), page 9
Documents, savings books and securities outside a safeyes, up to EUR 20,000„20.000 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;“§ 7 Nr. 2.3 b), page 9
Jewellery, gemstones, gold and platinum outside a safeyes, up to EUR 40,000„40.000 € insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.“§ 7 Nr. 2.3 c), page 9
Valuables in a locked safe (limit)yes, up to the sum insured„insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.“§ 7 Nr. 2.2, page 9
Requirements for the safe (weight, security class, anchoring)yes„Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.“§ 7 Nr. 2.5, page 9

Away from home

PointRuleWording (German)Clause
Cover away from home (share of sum insured, maximum)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist je Versicherungsfall insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.“§ 9 Nr. 8, page 11
Cover away from home: maximum durationyes„Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.“§ 9 Nr. 1 b), page 10
Robbery and extortion while away from homeyes, up to the sum insured„Versichert sind auch Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden.“§ 9 Nr. 5.3, page 10
Contents in cars, caravans and motorhomesyes, up to EUR 5,000„den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers;“§ 4 Nr. 4.1 a), page 5
Contents of children in education living away (student flat, boarding school, service)yes, up to the sum insured„alleine ein Zimmer oder Appartement bewohnt wird.“§ 9 Nr. 2.2 b), page 10
Contents in a retirement or nursing homenot addressed

Costs after a loss

PointRuleWording (German)Clause
Hotel and accommodation costs if the home is uninhabitable (daily rate, duration)yes, up to the sum insured„Die Unterkunftskosten werden von uns bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.“§ 10 Nr. 3.1 i), page 12
Costs of returning from holiday after a major lossyes, up to the sum insured„Wir ersetzen zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass Sie und/oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise abbrechen“§ 10 Nr. 6.1, page 12
Clearance and debris removal costsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen.“§ 10 Nr. 3.1 a), page 11
Costs of moving and protecting contentsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.“§ 10 Nr. 3.1 b), page 11
Transport and storage costsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu transportieren und zu lagern.“§ 10 Nr. 3.1 g), page 11
Lock replacement costs (home, safe, garage)yes, up to the sum insured„für Gemeinschaftstüren (gemeinsam mit anderen Hausbewohnern genutzte Türen),“§ 10 Nr. 3.1 d), page 11
Repair costs for building damage after burglary or vandalismyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.“§ 10 Nr. 3.1 m), page 12
Provisional measures and guarding (emergency glazing, temporary lock)yes, up to the sum insured„Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen Kosten für provisorische Maßnahmen um versicherte Sachen zu schützen“§ 10 Nr. 4, page 12
Loss adjuster or expert costsyes, up to the sum insured„Bei einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 5.000 € übernehmen wir abweichend von Nr. 5.1 die Kosten des Sachverständigenverfahrens in vollem Umfang.“§ 23 Nr. 5.2, page 20
Refrigerated and frozen food after power failure or appliance breakdownyes, up to the sum insured„Strom- oder Technikausfall an Kühl- oder Gefriergut.“§ 2 Nr. 3.1 c), page 2
Data recovery costsyes, up to EUR 3,000„Der Ersatz der Datenrettungskosten ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.“§ 10 Nr. 5.6, page 12

Special items, glass and online risks

PointRuleWording (German)Clause
Glass breakage (furniture glass, mirrors, display cases)not addressed
Glass-ceramic and induction hobsnot addressed
Phishing and online banking fraudyes, up to EUR 3,000„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt.“§ 4 Nr. 9.3, page 6
Online shopping fraud and payment card misuseyes, up to EUR 10,000„Der Ersatz des Vermögensschadens ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.“§ 4 Nr. 1.7, page 4
Garden tools and robotic mowers on the propertyyes, up to the sum insured„Gartenmöbeln und -geräten (z.B. Tische, Stühle, Liegen, (Aufsitz-)Rasenmäher, Mähroboter);“§ 4 Nr. 5.1 a), page 5
Sports equipment (skis, golf, diving gear)yes, up to the sum insured„Für versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen (Sportausrüstung), besteht abweichend von Nr. 1 b) auch Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.“§ 9 Nr. 3, page 10
Musical instrumentsnot addressed
Canoes, rowing, folding and inflatable boats, surfboards and boat equipmentyes, up to the sum insured„Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;“§ 7 Nr. 1.4 j), page 8
Work equipment and furniture in a home officeyes, up to the sum insured„Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen, selbsthergestellte Sachen und sonstige Sachen,“§ 7 Nr. 1.4 e), page 8
Tenant's fixtures and fittings (fitted kitchen, floor coverings)yes, up to the sum insured„alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen).“§ 7 Nr. 1.4 a), page 8
Third-party property in the home (guests' belongings, borrowed items)yes, up to the sum insured„Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Nr. 1.2 bis Nr. 1.4, das sich in Ihrem Haushalt befindet.“§ 7 Nr. 1.5, page 8

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Moving house: cover at the old and new addressyes„Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.“§ 14 Nr. 1.1, page 14
Premium waiver during unemploymentyes„so bieten wir bei Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der B182 beitragsfreien Versicherungsschutz.“§ 26, page 20
Cancellation (notice periods, after a claim, term)not addressed
Duties after a loss (police report, list of stolen items, deadlines)yes„uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen;“§ 16 Nr. 2.1 d), page 16
Safety requirements (locking, heating, shutting off water pipes)yes„In der kalten Jahreszeit muss die Wohnung beheizt werden.“§ 16 Nr. 1.2, page 16
Vacancy and longer absence (restrictions after how many days)yes„die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 180 Tage unbewohnt.“§ 15 Nr. 1.2 c), page 15
Notable exclusions (storm surge, groundwater, dry rot, war)yes„Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand;“§ 1 Nr. 2.1 a), page 2

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
Distribution
available through brokers

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Bedingungen zur Hausratversicherung XXL (B282)
[Seite 1] Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ B282 Inhalt §1 Gegenstand der Versicherung . . . . . . . . 2 § 24 Keine Nachteile gegenüber GDV- § 2 Feuer, Rauch, Ruß, Blitzschlag, Elektrizität, Muster­bedingungen . . . . . . . . . . . . 20 Druckwellen, Absturz oder Anprall, § 25 Mindeststandards Arbeitskreis Transportmittelunfall. . . . . . . . . . . . . 2 Beratungsprozesse. . . . . . . . . . . . . 20 § 3 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, § 26 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit . . . 20 Böswillige Beschädigung. . . . . . . . . . . 3 § 27 Differenzdeckung . . . . . . . . . . . . . 20 § 4 Einbruchdiebstahl, Raub, Trickdiebstahl, Verbindliche Erläuterungen zu den B282. . . . . 21 Aufbruchdiebstahl, Einfacher Diebstahl, Phishing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 §5 Leitungswasser. . . . . . . . . . . . . . . . 6 § 6 Naturgefahren (Wind, Hagel und weitere Naturgefahren). . . . . . . . . . . . 7 § 7 Versicherte Sachen, Wertsachen . . . . . . . 8 § 8 Versicherungsort. . . . . . . . . . . . . . . 9 §9 Außenversicherung. . . . . . . . . . . . . 10 § 10 Versicherte Kosten, Serviceleistungen. . . . 11 § 11 Versicherungswert, Versicherungssumme. . 13 § 12 Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag . . . . . . . . . . . . . . . . 14 § 13 Mehrere Hausratversicherungen . . . . . . 14 § 14 Wohnungswechsel, eigener Hausstand von Kindern, Auflösung des Hausrates. . . 14 § 15 Gefahrerhöhung. . . . . . . . . . . . . . 15 § 16 Obliegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . 16 § 17 Folgen von Obliegenheitsverletzungen. . . 16 § 18 Vorsätzliche Schadenverursachung. . . . . 17 § 19 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung . . . . . . . . . . . . . 17 § 20 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung. . . . . . . . . . . . . . . 18 § 21 Übergang von Ersatzansprüchen. . . . . . 18 § 22 Wiederherbeigeschaffte Sachen . . . . . . 19 § 23 Sachverständigenverfahren. . . . . . . . . 19 Gültig ab 31.08.2022 [Seite 2] § 1 Gegenstand der Versicherung 1.3 Seng- und Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder 1. Versicherungsfall Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der Wir entschädigen für versicherte Sachen, die durch beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Versichert folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt sind sowohl Seng- und Schmorschäden, die aus einem werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: Feuerereignis nach Nr. 1.1 a) entstanden sind, als auch a) Feuer, Rauch, Ruß, Blitzschlag, Elektrizität, Druckwellen, aus anderen Ursachen (z.B. durch auf einem Bügelbrett Absturz oder Anprall, Transportmittelunfall (§ 2); versehentlich angeschaltet stehengelassenes Bügeleisen). b) Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Böswillige 1.4 Versichert sind Schäden durch Rauch oder Ruß, die aus Beschädigung (§ 3); einem Feuerereignis nach Nr. 1.1 a) oder einem Ereignis nach Nr. 2 bis Nr. 6 entstanden sind. Darüber hinaus sind c) Einbruchdiebstahl, Raub, Trickdiebstahl, Aufbruch­ auch Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass diebstahl, Einfacher Diebstahl, Phishing (§ 4); Rauch oder Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschä- d) Leitungswasser (§ 5); digt oder zerstört (z.B. bei einem plötzlichen bestim- e) Naturgefahren (§ 6) mungswidrigen Austritt von Rauch oder Ruß aus Feue- aa) Wind, Hagel; rungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagenauf dem Versicherungsgrundstück). bb) soweit zusätzlich vereinbart die weiteren Natur­ gefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, 2. Blitzschlag Rückstau, Erdbeben, Erd­senkung, Erdrutsch, Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sachen. 2. Generelle Ausschlüsse 3. Elektrizität 2.1 Nicht versichert sind Schäden durch 3.1 Versichert sind Schäden durch a) Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, a) Überspannung durch Blitz; Revolution, Rebellion oder Aufstand; b) Kurzschluss oder Stromschwankung; b) Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive c) Strom- oder Technikausfall an Kühl- oder Gefriergut. Substanzen. 3.2 Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Das gilt jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Überspannung infolge eines Blitzes oder durch sonstige Ursachen. atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten 2.2 Abweichend von Nr. 2.1 b) sind Schäden durch radioaktive elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Einer Isotope, insbesondere durch Kontamination und Aktivie- Überspannung gleichgestellt sind Überstrom sowie rung, als Folge eines nach Nr. 1 versicherten Schadener- Kurzschluss. eignisses versichert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass 3.3 Kurzschluss oder Stromschwankung ist ein Schaden, der die Isotope betriebsbedingt auf dem Versicherungsgrund- durch Kurzschluss aufgrund sonstigen Ursachen (z.B. stück vorhanden waren oder dort betriebsbedingt verwen- Isolationsbruch an Kabeln) oder Stromschwankungen an det wurden (z.B. in Feuermeldern). versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten Versichert sind sowohl Schäden an den versicherten Sachen entsteht. selbst als auch die dadurch entstehenden Kosten im 3.4 Strom- oder Technikausfallschäden an Kühl- oder Gefriergut Umfang von § 10 (z.B. für Entseuchung und Ablagerung). sind Schäden, die an Kühl- oder Gefriergut in Kühlgeräten Nicht versichert sind jedoch Schäden durch radioaktive infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Stromversor- Isotope von Kernreaktoren. gung oder technischem Versagen der Kühlgeräte entstehen. 4. Druckwellen § 2 Feuer, Rauch, Ruß, Blitzschlag, Elektrizität, 4.1 Versichert sind Schäden durch Druckwellen, Absturz oder Anprall, Trans­ portmittelunfall a) Explosion einschließlich Blindgängerschäden; b) Verpuffung; 1. Feuer, Rauch, Ruß c) Implosion; 1.1 Versichert sind Schäden durch d) Überschalldruckwellen. a) Feuer einschließlich Nutzwärme-, Seng- und 4.2 Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, Schmorschäden; die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder b) Rauch oder Ruß. Dämpfen beruht. 1.2 Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, die dadurch Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) entstehen, dass versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen ausgesetzt werden, sowie Brandschäden an versicherten werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunter- Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme schieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 2 [Seite 3] 4.3 Blindgängerschäden sind Explosionsschäden durch 1.2 Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Wegnahme von Sachen bei Plünderungen in Zusammen- 4.4 Verpuffung ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, hang mit Inneren Unruhen. die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder 2. Streik und Aussperrung Dämpfen beruht, mit geringerer Intensität der Kraft­ 2.1 Versichert sind Schäden durch unmittelbare Handlungen äußerung als bei einer Explosion. streikender oder ausgesperrter Arbeitnehmer. 4.5 Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammen- 2.2 Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf fall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer eines inneren Unterdrucks. verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. 4.6 Überschalldruckwellen sind Druckwellen, die durch ein 2.3 Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Luftfahrzeug ausgelöst werden, das die Schallgrenze planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen durchfliegt. Zahl von Arbeitnehmern. 5. Absturz oder Anprall 3. Böswillige Beschädigung 5.1 Versichert ist der 3.1 Versichert sind Schäden durch böswillige Beschädigung a) Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges oder sonsti- einschließlich Graffitischäden. gen Flugkörpers; 3.2 Böswillige Beschädigung ist die vorsätzliche, unmittelbare b) Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges. Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen durch Gleiches gilt für den Absturz bzw. Anprall von deren Teilen mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Dritter. oder Ladung. 3.3 Ein Graffitischaden liegt vor, wenn ein unbefugter Dritter 5.2 Versicherungsschutz besteht auch, wenn das den Schaden versicherte Sachen durch Farbe oder Lacke verunstaltet. verursachende Fahrzeug Ihnen, mit Ihnen in häuslicher 4. Pflicht zur polizeilichen Anzeige Gemeinschaft lebenden Personen oder sonstigen Bewoh- nern gehört oder von Ihnen oder einer dieser Personen Auf die Pflicht zur polizeilichen Anzeige nach § 16 Nr. 2.1 c) gelenkt wurde. wird hingewiesen. 6. Transportmittelunfall 5. Nicht versicherte Schäden 6.1 Versichert sind Schäden durch Unfall des Fahrzeuges (z.B. Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Bahn, Bus, Pkw, Fahrrad), mit dem versicherte Sachen Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, außerhalb des Versicherungsortes befördert werden. als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Ent­ schädigungsrechts beansprucht werden kann. 6.2 Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes § 4 Einbruchdiebstahl, Raub, Trickdiebstahl, Ereignis (z.B. Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder Aufbruchdiebstahl, Einfacher Diebstahl, Fußgänger). Phishing 6.3 Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden am Fahrzeug, auch wenn dieses selbst zu den versicherten 1. Einbruchdiebstahl Sachen zählt (z.B. Fahrrad). 1.1 Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: 7. Nicht versicherte Schäden a) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes Nicht versichert sind  Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit einem Schlüssel a) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichti- nach Nr. 1.2 oder Nr. 1.3 oder mit Hilfe von anderen gung mitwirkender Ursachen; Werkzeugen eindringt. b) Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Rauch b) Aufbrechen oder Öffnen eines Behältnisses in einem oder Ruß (z.B. Fogging); Raum eines Gebäudes c) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Ver­-  Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befind­ brennungsraum der Maschine auftretenden Explosio- liche Behältnis aufbricht oder mit einem Schlüssel nach nen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Nr. 1.2 oder Nr. 1.3 oder mit Hilfe von anderen Werk- Schäden Folge eines nach Nr. 1 versicherten Schaden­ zeugen öffnet. ereignisses sind; c) Einschleichen oder Verborgen halten d) Schäden durch die mittelbare Einwirkung von Über-  Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem ver- schalldruckwellen. schlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich § 3 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, verborgen gehalten hatte. Böswillige Beschädigung d) Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes 1. Innere Unruhen  Das liegt vor, wenn der Dieb in einem Raum eines 1.1 Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht Gebäudes auf frischer Tat angetroffen wird und Gewalt anwendet, um sich den Besitz gestohlener unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Gewalt gleichzusetzen. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 3 [Seite 4] 1.2 Eindringen bzw. Öffnen mit einem falschen Schlüssel 2. Raub Versicherungsschutz besteht bei der Verwendung eines 2.1 Raub ist in folgenden Fällen gegeben: falschen Schlüssels. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine a) Anwendung von Gewalt Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu  Das liegt vor, wenn der Räuber gegen Sie oder mit berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende oder mit Die Verwendung eines falschen Schlüssels ist nicht schon Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesende dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen Personen Gewalt anwendet, um Ihren bzw. deren abhandengekommen sind. Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen 1.3 Eindringen bzw. Öffnen mit einem richtigen Schlüssel auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Wider- Versicherungsschutz bei der Verwendung eines richtigen standes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trick­ Schlüssels besteht, wenn sich der Dieb diesen vorher diebstahl). durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Diebstahl beschafft b) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder hat. Bei der Beschaffung durch Diebstahl gilt dies jedoch Leben nur, wenn weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten  Das liegt vor, wenn Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende oder mit Ihrer Zustimmung in ermöglicht haben. Der Einbruchdiebstahl, Raub oder der Wohnung anwesende Personen versichere Sachen Diebstahl des Schlüssels kann auch außerhalb des Versi­ herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil der cherungsortes erfolgt sein. Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben 1.4 Eindringen über einen nicht zum Versicherungsort androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat inner- zählenden Raum halb des Versicherungsortes verübt werden. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Dieb in dem c) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Gebäude, in dem sich Ihre Wohnung befindet, in einen  Das liegt vor, wenn Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher nicht zum Versicherungsort zählenden Raum entsprechend Gemeinschaft lebende oder mit Ihrer Zustimmung in Nr. 1.1 a) eindringt und von dort ohne zusätzliche Hinder- der Wohnung anwesende Personen versicherte Sachen nisse in die zum Versicherungsort zählenden Räumlich­ weggenommen werden, weil Ihre bzw. deren Wider- keiten gelangt. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Raum standskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Wider- standskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung gewerblich oder privat genutzt wird. des körperlichen Zustands haben. Diese Beeinträchtigung 1.5 Einem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist der Versuch muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben einer solchen Tat. und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht ver- 1.6 Vandalismus nach Zutrittverschaffung schuldete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein. Versichert sind zudem Schäden durch Vandalismus nach 2.2 Einem Raub gleichgestellt ist der Versuch einer solchen Tat. Zutrittverschaffung. Das liegt vor, wenn sich der Täter wie in Nr. 1.1 a) oder c) beschrieben Zugang zum Versi- 2.3 Versichert sind auch Sachen, die erst auf Verlangen des cherungsort verschafft und dort versicherte Sachen Räubers an den Versicherungsort herangeschafft werden. vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 2.4 Vandalismus nach Zutrittverschaffung 1.7 Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl Versichert sind zudem Schäden durch Vandalismus nach Kommen Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Zutrittverschaffung. Das liegt vor, wenn sich der Täter lebenden Personen bei einem Einbruchdiebstahl nach wie in Nr. 2.1 a) oder b) beschrieben Zugang zum Versi- Nr. 1.1 Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten abhanden, cherungsort verschafft und dort versicherte Sachen ersetzen wir in Erweiterung von § 19 Nr. 1.1 auch den vorsätzlich zerstört oder beschädigt. durch den anschließenden Missbrauch dieser Karten nach- 2.5 Kartenmissbrauch nach Raub weislich entstehenden Vermögensschaden. Kommen Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Der Ersatz des Vermögensschadens ist je Versicherungsfall lebenden Personen bei einem Raub nach Nr. 2.1 Kun- auf 10.000 € begrenzt. den-, Scheck- oder Kreditkarten abhanden, ersetzen wir 1.8 Telefonmissbrauch nach Wohnungseinbruch in Erweiterung von § 19 Nr. 1.1 auch den durch den anschließenden Missbrauch dieser Karten nachweislich Verwendet der Dieb nach einem Einbruch in Ihre Wohnung entstehenden Vermögensschaden. ein dort vorgefundenes Telefon, ersetzen wir in Erweite- rung von § 10 auch die dadurch nachweislich entstehen- Der Ersatz des Vermögensschadens ist je Versicherungsfall den Telefonkosten. Dies gilt auch, wenn das vorgefun­ auf 10.000 € begrenzt. dene Telefon entwendet und anschließend außerhalb der 3. Trickdiebstahl Wohnung verwendet wird. In diesem Fall ist der Ersatz der 3.1 Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täu- Telefonkosten je Versicherungsfall auf 1.500 € begrenzt. schung durch ihn oder weitere Mitwirkende Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung (z.B. Enkeltrick) stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 4 [Seite 5] 3.2 Kartenmissbrauch nach Trickdiebstahl e) Kinderfahrzeugen ohne Motor (z.B. Tretroller, Lauf­ Kommen Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft räder) – nicht jedoch Fahrrädern – sowie Gokarts, lebenden Personen bei einem Trickdiebstahl nach Nr. 3.1 Modell- und Spielfahrzeugen nach § 7 Nr. 1.4 g). Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten abhanden, ersetzen 5.2 Werden mehrere der in Nr. 5.1 genannten Sachen gleich- wir in Erweiterung von § 19 Nr. 1.1 auch den durch den zeitig gestohlen (z.B. eine Waschmaschine und ein Wäsche- anschließenden Missbrauch dieser Karten nachweislich trockner oder Gartenmöbel und ein Grill), gilt dies als ein entstehenden Vermögensschaden. Versicherungsfall. 3.3 Entschädigungsgrenze 5.3 Entschädigungsgrenze für sonstiges Garteninventar Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € Für Sachen nach Nr. 5.1 b) ist die Entschädigung je begrenzt. Dies gilt einschließlich des Vermögensschadens Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. nach Nr. 3.2. 6. Einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradan­ 4. Aufbruchdiebstahl hängern, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen, 4.1 Aufbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb eines der Gehhilfen und Stützapparaten folgenden Behältnisse, in denen sich versicherte Sachen 6.1 Versichert ist der einfache Diebstahl von befinden, aufbricht oder mit einem falschen Schlüssel nach a) Fahrrädern – auch Elektrofahrrädern, soweit nach § 7 Nr. 1.2 oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet: Nr. 1.4 f) zum Hausrat gehörend – und Fahrradanhängern; a) den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines b) Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen, Gehhilfen Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers; (z.B. Rollatoren) und Stützapparaten (z.B. Beinorthesen). b) eine auf einem Kraftfahrzeug montierte, verschlossene 6.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf mit Dachbox; den Sachen nach Nr. 6.1 lose verbundene andere Sachen. c) den durch mindestens ein Sicherheitsschloss ver­ Dies setzt jedoch voraus, dass diese deren regelmäßigen schlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeuges Gebrauch dienen (z.B. Fahrradkindersitz) und gemeinsam (Kajüte, Backskiste oder Ähnliches); entwendet werden. d) einen verschlossenen Spind oder ein verschlossenes 6.3 Werden mehrere der in Nr. 6.1 genannten Sachen gleich- Schließfach. zeitig gestohlen (z.B. mehrere Fahrräder oder ein Fahrrad Befindet sich das Behältnis in einem Raum eines Gebäudes, mit Fahrradanhänger oder ein Roll-/Krankenfahrstuhl und liegt ein Einbruchdiebstahl nach Nr. 1.1 b) vor. In diesem eine Gehhilfe), gilt dies als ein Versicherungsfall. Fall gelten die Regelungen nach Nr. 1. 6.4 Zusätzliche Obliegenheiten für Fahrräder und Fahrrad­ 4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn das Behältnis anhänger fest umschlossen ist. Planen, Persenninge oder Ähnliches In Erweiterung der Obliegenheiten nach § 16 sind folgende gelten nicht als feste Umschließung. zusätzlichen Obliegenheiten einzuhalten: 4.3 Versicherungsschutz für Wertsachen nach § 7 Nr. 2.1 c) a) das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger muss durch ein bis e) sowie für elektronische Geräte und Fotoapparate verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesichert einschließlich Zubehör besteht zudem nur, wenn diese so werden, wenn es nicht zur Fortbewegung eingesetzt wird; untergebracht sind, dass sie von außen nicht sichtbar sind. b) Sie sind verpflichtet, geeignete Unterlagen, die den 4.4 Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen nach Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmen- § 7 Nr. 2.1 a) und b). nummer) des Fahrrades bzw. Fahrradanhängers 4.5 Entschädigungsgrenzen belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für Sie unzumutbar ist, Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt können Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie a) auf 2.000 € für Sachen nach Nr. 4.3 und die Merkmale des Fahrrades bzw. Fahrradanhängers b) insgesamt auf 5.000 €. ander­weitig nachweisen können; 5. Einfacher Diebstahl innerhalb des Versicherungs­ c) In Ergänzung Ihrer Pflicht zur polizeilichen Anzeige des grundstückes Diebsstahls nach § 16 Nr. 2.1 c) haben Sie uns zusätz- lich einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das 5.1 Versichert ist innerhalb des Versicherungsgrundstückes der Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht innerhalb von einfache Diebstahl von 3 Wochen seit der Anzeige des Diebstahls wieder a) Gartenmöbeln und -geräten (z.B. Tische, Stühle, herbeigeschafft wurde. Liegen, (Aufsitz-)Rasenmäher, Mähroboter); 6.5 Entschädigungsgrenze für Fahrräder und Fahrradanhänger b) sonstigem Garteninventar (z.B. Grills, Skulpturen, Für Sachen nach Nr. 6.1 a) einschließlich Sachen nach Wäschespinnen, Kinderspiel- und Sportgeräte – nicht Nr. 6.2 ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf jedoch Fahrräder); 10.000 € begrenzt. c) Wäsche, Bekleidung, Waschmaschinen und Wäsche- trocknern; 7. Einfacher Diebstahl von unmittelbar am Körper getragenen Taschen und Geldbörsen/Brieftaschen d) Antennenanlagen, Anlagen der regenerativen Energie- versorgung, Markisen und Sicherungsanlagen nach 7.1 Versichert ist der einfache Diebstahl von Hand-, Schulter- § 7 Nr. 1.4 c) und d); und ähnlichen Taschen sowie Geldbörsen oder Briefta- schen einschließlich deren Inhalt. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 5 [Seite 6] 7.2 Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn diese zum b) Schäden durch einfachen Diebstahl, soweit nicht nach Zeitpunkt des Diebstahls von Ihnen oder mit Ihnen in Nr. 5 bis Nr. 8 versichert; häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen unmittelbar c) Vermögensschäden durch andere Arten des Erlangens am Körper getragen wurden. von Zugangs- und Identifikationsdaten zu Bankkonten 7.3 Entschädigungsgrenze (z.B. Pharming). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. § 5 Leitungswasser 8. Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz sowie 1. Versicherte Gefahren und Schäden während stationären Aufent­halten, ambulanten Behandlungen oder Beratungsgesprächen Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: 8.1 Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten a) Leitungswasserschäden; Sachen, die sich b) Bruchschäden. a) während der Geschäftszeiten in dem Gebäude befin- 2. Leitungswasserschäden den, in dem sich Ihr Arbeitsplatz oder der Arbeitsplatz 2.1 Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Perso- ausgetreten ist aus: nen außerhalb des Versicherungsortes befindet; a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) b) innerhalb eines Krankenhauses, einer Rehabilitations­ oder damit verbundenen Schläuchen; einrichtung, einer Kuranstalt, eines Sanatoriums oder eines Pflege- oder Altenheimes in dem Zimmer befin- b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen den, in dem Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemein- sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden schaft lebende Personen im Rahmen eines stationären Teilen; Aufenthaltes untergebracht sind; c) Heizungs- oder Klimaanlagen; c) in den Praxisräumen eines Arztes, Heilpraktikers oder d) Anlagen der regenerativen Energieversorgung; Physiotherapeuten befinden, während Sie oder mit e) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen f) Regenwassernutzungsanlagen; sich dort im Rahmen einer ambulanten Behandlung g) innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regen-, oder eines Beratungsgespräches befinden. Lüftungs- oder Gasrohren; 8.2 Entschädigungsgrenze für Wertsachen h) Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien, Zimmer- Für Wertsachen nach § 7 Nr. 2.1 ist die Entschädigung je brunnen oder Wassersäulen. Versicherungsfall auf 750 € begrenzt. 2.2 Als Leitungswasser gelten auch sonstige flüssige oder 9. Phishing gasförmige Stoffe (z.B. Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- 9.1 Phishing liegt vor, wenn Sie oder mit Ihnen in häuslicher oder Klimaanlagen, Wasserdampf). Gemeinschaft lebende Personen mittels gefälschter E-Mails 3. Bruchschäden oder Kurznachrichten getäuscht werden und infolgedes- Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versi- sen für das Online-Banking erforderliche Zugangs- und cherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden Identifikationsdaten eigener privater Bankkonten an innerhalb von Gebäuden versichert: unbefugte Dritte übermitteln. 3.1 Bruchschäden 9.2 Abweichend von § 1 Nr. 1 und § 19 Nr. 1 ersetzen wir den Vermögensschaden, der unmittelbar aus den von Versichert sind innerhalb von Gebäuden Bruchschäden an den unbefugten Dritten mit Hilfe der übermittelten Daten a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) unberechtigt durchgeführten Online-Überweisungen und der Gasversorgung oder den damit verbundenen entsteht. Hierbei gelten sämtliche Überweisungen, die die Schläuchen; unbefugten Dritten mit den erlangten Daten durchführen, b) Rohren, Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder ver- als ein Versicherungsfall. gleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen; 9.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € c) Rohren von Anlagen der regenerativen Energiever­ begrenzt. sorgung; 10. Pflicht zur polizeilichen Anzeige d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen einschließlich Auf die Pflicht zur polizeilichen Anzeige nach § 16 Nr. 2.1 c) deren Rohre; wird hingewiesen. e) Rohren der Regenentwässerung sowie Regenwasser­ nutzungsanlagen einschließlich deren Rohre; 11. Nicht versicherte Schäden f) Rohren von Lüftungsanlagen; Nicht versichert sind g) Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, a) Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erd­ Geruchsverschlüsse, Wassermesser). senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen; Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 6 [Seite 7] 3.2 Frostbedingte Bruchschäden 2. Hagel Versichert sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Bruchschäden an folgenden Installationen: Eiskörnern. a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, sowie 3. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz deren Anschlussschläuche; durch Öffnungen b) sonstige Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen; 3.1 Eindringen durch Gebäudebeschädigungen infolge c) sonstige Teile von Anlagen der regenerativen Energie- Wind oder Hagel versorgung. Versichert sind Schäden durch Eindringen von Regen, 3.3 Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, Hagel, Schnee oder Schmutz durch Öffnungen, die durch einschließlich der Bodenplatte. Rohre nach Nr. 3.1 b) sind Wind oder Hagel entstanden sind und einen Gebäude- auch auf dem Dach versichert. Voraussetzung hierfür ist schaden darstellen. jedoch, dass es sich um Rohre von Solarheizungsanlagen 3.2 Eindringen durch sonstige Gebäudeöffnungen handelt. Rohre unterhalb der Bodenplatte sind nicht Treten Niederschläge durch nicht ordnungsgemäß geschlos- versichert. sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, die nicht 4. Nicht versicherte Schäden durch Wind oder Hagel entstanden sind, ein, gilt folgendes: 4.1 Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen. Schäden durch Nicht versichert sind jedoch Schäden durch die allmähliche a) Plansch- oder Reinigungswasser; Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser sowie Schäden b) Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen; durch Überschwemmung und Rückstau. c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder begrenzt. einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau . 4. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsnieder- 4.1 Überschwemmung schläge gilt jedoch nicht bei einem bestimmungs­ widrigen Austritt nach Nr. 2.1 f) oder g); Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes oder von unmittel- d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; bar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungs- Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von wasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn verursacht hat. a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder 4.2 Nicht versichert sind Schäden an fließenden) Gewässern, a) in nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Gebäudeteilen b) Witterungsniederschläge oder befindlichen Sachen; c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als b) dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, Folge von a) oder b) dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. die Überflutung verursacht haben. 5. Beseitigung von Rohrverstopfungen 4.2 Rückstau 5.1 In Erweiterung von § 10 ersetzen wir auch erforderliche Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Kosten, um Verstopfungen von Ableitungsrohren zu Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen beseitigen. Dies gilt für Ableitungsrohre (auch Regen­ in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn fallrohre) innerhalb Ihrer Wohnung. a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder 5.2 Diese Kosten werden von uns auch ersetzt, wenn durch fließenden) Gewässern oder die Verstopfung kein entschädigungspflichtiger Leitungs- b) Witterungsniederschläge wasserschaden nach Nr. 2 entstanden ist. den Rückstau verursacht haben. 6. Austausch von Armaturen infolge eines Rohrbruches 4.3 Erdbeben In Erweiterung von § 10 ersetzen wir auch Kosten für den Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Austausch von Armaturen, der wegen eines nach Nr. 3 Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im versicherten Rohrbruches technisch erforderlich ist. Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie einen der folgenden § 6 Naturgefahren Sachverhalte nachweisen: (Wind, Hagel und weitere Naturgefahren) a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in 1. Wind der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso 1.1 Wind ist eine wetterbedingte Luftbewegung. widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet; 1.2 Versichert sind Schäden durch Wind ohne Mindest­ b) der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der windstärke. versicherten Sachen nur durch Erdbeben entstanden sein. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 7 [Seite 8] 4.4 Erdsenkung 1.4 Ferner gehören zum Hausrat Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbau- Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. möbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn 4.5 Erdrutsch Sie diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben. Sie Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder müssen aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen; Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. b) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig 4.6 Schneedruck vor­gefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind; oder Eismassen. c) privat genutzte Antennenanlagen, Anlagen der regene- Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- rativen Energieversorgung und Markisen, die ausschließ- oder Eismassen von Dächern (Dachlawinen). lich der versicherten Wohnung nach § 8 Nr. 1 dienen. 4.7 Lawinen Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen befinden; niedergehen, einschließlich der bei ihrem Abgang verur- d) technische, optische und akustische Anlagen, die zur sachten Druckwelle. Sicherung des Hausrates dienen. Diese müssen sich auf 4.8 Vulkanausbruch dem Versicherungsgrundstück befinden. Dies gilt aber nur, wenn hierfür keine Entschädigung über eine Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Gebäudeversicherung erlangt werden kann; Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen e) Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Materialien und von Gasen. Musterkollektionen, selbsthergestellte Sachen und sonstige Sachen, die Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher 5. Nicht versicherte Schäden Gemeinschaft lebenden Personen zu ausschließlich 5.1 Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen; Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – f) Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h und Schäden durch maximal 250 Watt Motor-Nenndauerleistung (Pedelecs). a) Sturmflut; Dies gilt auch, wenn sie durch den Hilfsantrieb zusätz- b) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungs­ lich bis maximal 6 km/h ohne gleichzeitiges Treten niederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen beschleunigt werden können; Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; g) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, c) Trockenheit oder Austrocknung. Gokarts, Modellfahrzeuge, Spielfahrzeuge und sonstige 5.2 Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstge- Schmutz durch nicht durch Wind oder Hagel entstandene schwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h, soweit diese Öffnungen sind ausschließlich im Umfang von Nr. 3.2 nicht versicherungspflichtig sind, versichert. h) Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, 5.3 Nicht versichert sind Schäden an in nicht bezugsfertigen soweit diese zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. fest mit dem Fahrzeug verbunden sind (z.B. gelagerte Sommer- bzw. Winterbereifung inklusive Felgen, Dach­ boxen, Fahrradträger, Kindersitze). Dies gilt aber nur, § 7 Versicherte Sachen, Wertsachen wenn hierfür keine Entschädigung über eine Fahrzeug- versicherung erlangt werden kann; 1. Versicherte Sachen i) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flug­ 1.1 Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des Versiche- drachen; rungsortes nach § 8. Ebenso versichert ist Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – j) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt ihrer Motoren sowie Surfgeräte; und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird k) nicht eingebaute Teile von Luft- und Wasserfahrzeugen. oder abhandenkommt. Dies gilt aber nur, wenn hierfür keine Entschädigung Hausrat außerhalb des Versicherungsortes ist nur im über eine Fahrzeugversicherung erlangt werden kann; Rahmen der Außenversicherung nach § 9 versichert. l) Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in 1.2 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. 1.5 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Nr. 1.2 1.3 Wertsachen einschließlich Bargeld gehören ebenfalls zum bis Nr. 1.4, das sich in Ihrem Haushalt befindet. Das gilt Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und jedoch nicht für Sachen von Ihren Mietern bzw. Unter- Entschädigungsgrenzen nach Nr. 2. mietern nach Nr. 3 e). Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 8 [Seite 9] 2. Wertsachen 3. Nicht versicherte Sachen 2.1 Wertsachendefinition Nicht zum Hausrat gehören Als Wertsachen nach Nr. 1.3 gelten a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 1.4 a) a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger genannt, sowie vom Gebäudeeigentümer eingebrachte geladene Geldbeträge; oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, Wertpapiere; sind diese ebenfalls nicht versichert; c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, b) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Platin; Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunst­ Nr. 1.4 f) bis h) genannt; gegenstände sowie nicht in Absatz c) genannte Sachen c) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren aus Silber; Versicherungspflicht soweit nicht unter Nr. 1.4 i) bis k) e) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Aus­ genannt; nahme von Möbelstücken. d) Tiere, soweit nicht unter Nr. 1.4 l) genannt; 2.2 Gesamtentschädigungsgrenze für Wertsachen e) Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Woh- Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall nung, es sei denn, Sie haben diesen den Mietern bzw. insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt. Untermietern überlassen; 2.3 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten verschlossenen Wertschutzschrankes Versicherungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wert- Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. schutzschrankes nach Nr. 2.5 gelten zudem folgende Jagd- und Sportwaffen) versichert sind; Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall: g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten a) 3.500 € insgesamt für Bargeld und auf Karten oder für deren technische Wiederherstellung sind jedoch im sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Umfang von § 10 Nr. 5 versichert. Aus­nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt; § 8 Versicherungsort b) 20.000 € insgesamt für Urkunden einschließlich Spar­bücher und sonstige Wertpapiere; 1. Räume der Wohnung c) 40.000 € insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, 1.1 Versicherungsort sind die Räume Ihrer Wohnung auf dem Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungs- Sachen aus Gold oder Platin. grundstück. Als Versicherungsgrundstück gelten die 2.4 Erhöhte Entschädigungsgrenze für kurzfristig abgehobenes Flurstücke, auf denen die Wohnung liegt. Stehen auf Bargeld einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstückes Versicherungsgrundstück, der durch Einfrie- Für Bargeld, das maximal eine Woche vor dem Versiche- dung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu rungsfall von Ihrem Konto oder dem Konto einer mit Ihnen der versicherten Wohnung gehört. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person abgehoben wurde, gilt abweichend von Nr. 2.3 a) eine Entschädigungs- 1.2 Zur Wohnung gehören diejenigen Räume, die Wohn­ grenze von 7.500 €. zwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen 2.5 Wertschutzschränke privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Ausschließlich Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch von Ihnen zu privaten Zwecken genutzte Räume in die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleicher­ Nebengebäuden gehören ebenfalls zur Wohnung. maßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind. 1.3 Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fach­ Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der männisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden Wohnung) oder in denen weder Publikumsverkehr bündig eingelassen sein. stattfindet noch Angestellte beschäftigt werden. Wertschutzschränken gleichgestellt sind Kundenschließ­ 1.4 Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen, fächer in Tresorräumen von Geldinstituten nach § 8 Nr. 7. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. 2. Vermietete Einliegerwohnung Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einlieger- wohnung, gilt auch die Einliegerwohnung als Versiche- rungsort. Der Ausschluss nach § 7 Nr. 3 e) bleibt hiervon jedoch unberührt. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 9 [Seite 10] 3. Gemeinschaftsräume § 9 Außenversicherung Versicherungsort sind zudem auch gemeinschaftlich 1. Begriff und Geltungsdauer genutzte Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Außerhalb des Versicherungsortes nach § 8 besteht für Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter auf dem Versicherungsgrundstück befinden. folgenden zwei Voraussetzungen: a) die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ihrem Ge- 4. Garagen brauch. Dies gilt auch für Sachen der mit Ihnen in 4.1 Versicherungsort sind zudem auch ausschließlich von häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen; Ihnen privat genutzte Garagen. Diese müssen sich auf b) die Sachen befinden sich nur vorübergehend außer- dem Versicherungsgrundstück oder in der gleichen oder halb des Versicherungsortes. Zeiträume von mehr als einer angrenzenden Gemeinde befinden. 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend. 4.2 Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. 2. Hausstand während Ausbildung und Freiwilligen­ diensten 5. Zur Wohnung gehörende Carports, Loggien, Balkone 2.1 Halten Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft und Terrassen lebende Personen sich länger außerhalb der Wohnung Zu Ihrer Wohnung gehörende Carports, Loggien, Balkone auf, besteht Versicherungsschutz während: und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen a) der Ausbildung; auf dem Versicherungsgrundstück gelten ebenfalls als Versicherungsort. b) einem freiwilligen Wehrdienst; c) einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst 6. Sachen auf dem Grundstück (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Für folgende versicherte Sachen gilt als Versicherungsort Bundes­freiwilligendienst). das gesamte Versicherungsgrundstück: 2.2 Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes, a) Antennenanlagen, Anlagen der regenerativen Energie- solange versorgung, Markisen und Sicherungsanlagen nach § 7 a) kein eigener Hausstand gegründet wird oder Nr. 1.4 c) und d); b) alleine ein Zimmer oder Appartement bewohnt wird. b) Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderfahrzeuge ohne Motor (z.B. Tretroller), Gokarts, Modellfahrzeuge, 3. Sportausrüstung Spielfahrzeuge, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühle, Für versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart Gehhilfen (z.B. Rollatoren) und Stützapparate dienen (Sportausrüstung), besteht abweichend von Nr. 1 b) (z.B. Beinorthesen); auch Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht nur vorüber- c) Gartenmöbel, Gartengeräte und sonstiges Garteninventar; gehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. d) Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wäsche und 4. Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl Bekleidung. 4.1 Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraus- 7. Kundenschließfächer in Tresorräumen setzungen nach § 4 Nr. 1.1 erfüllt sein. 7.1 Versicherungsort sind zudem auch ausschließlich von 4.2 Dem Raum eines Gebäudes nach § 4 Nr. 1.1 gleichge- Ihnen privat genutzte Kundenschließfächer. Diese müssen stellt ist sich in Tresorräumen von Geldinstituten befinden. a) die verschlossene Kabine eines Schiffes; 7.2 Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen, b) das verschlossene Abteil eines Zuges. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. 5. Besonderheiten bei Raub 8. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendler­ 5.1 Versicherungsschutz besteht, wenn der Raub an Ihnen wohnung) oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden oder 8.1 Nutzen Sie oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft von Ihnen mit der Betreuung der versicherten Sachen lebende Ehegatte oder Lebenspartner aus beruflicher beauftragten Personen begangen wird. Veranlassung eine Zweitwohnung (Pendlerwohnung) 5.2 Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, gelten auch Leben nach § 4 Nr. 2.1 b) an, besteht Versicherungsschutz die Räume dieser Pendlerwohnung als Versicherungsort. nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte 8.2 Für dort befindliche versicherte Sachen ist die Entschädi- Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. gung je Versicherungsfall begrenzt 5.3 Versichert sind auch Sachen, die erst auf Verlangen des a) auf 2.500 € für Wertsachen nach § 7 Nr. 2.1 und Räubers herangeschafft werden. b) insgesamt auf 20.000 €. 6. Besonderheiten bei Trickdiebstahl und einfachem Diebstahl 6.1 Schäden durch Trickdiebstahl nach § 4 Nr. 3 sind im Rahmen der Außenversicherung nicht versichert. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 10 [Seite 11] 6.2 Für Schäden durch einfachen Diebstahl nach § 4 Nr. 5 b) Bewegungs- und Schutzkosten besteht Versicherungsschutz nur innerhalb des Versiche- Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu rungsgrundstückes. bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet 7. Besonderheit bei Naturgefahren werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wieder­ Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungs- zubeschaffen. schutz nur innerhalb von Gebäuden. c) Verkehrssicherungskosten 8. Entschädigungsgrenze Das sind Kosten, die entstehen, um eine Gefahr inner­ Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist halb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren je Versicherungsfall insgesamt auf 40 % der Versicherungs- Beseitigung Sie aufgrund gesetzlicher und öffentlich- summe begrenzt. rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind, zu beseitigen. d) Schlossänderungskosten § 10 Versicherte Kosten, Serviceleistungen Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung für den Ersatz dieser 1. Aufwendungen zur Abwendung und Minderung Kosten ist, dass Schlüssel des Schadens • für Türen der Wohnung, 1.1 Wir ersetzen Ihre Aufwendungen, • für Gemeinschaftstüren (gemeinsam mit anderen a) die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän- Hausbewohnern genutzte Türen), den nach zur Abwendung und Minderung des Scha- dens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere • für in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke Weisung machen. Dies gilt auch, wenn diese letztlich oder erfolglos geblieben sind. Sofern Sie dies wünschen, • für eigene Kraftfahrzeuge werden wir den für die Aufwendungen erforderlichen durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. Betrag auch vorschießen; e) Bewachungskosten b) um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde sofern diese Aufwendungen bei einer nachträglichen und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig keinen ausreichenden Schutz bieten. und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten. Die Bewachungskosten werden von uns bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder 1.2 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun- gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. f) Geräteanmietungskosten Das sind Kosten, die entstehen, um dringend benötigte 2. Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine) 2.1 Wir ersetzen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung anzumieten. Voraussetzung für den Ersatz dieser Kosten eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den ist, dass die dringend benötigten Haushaltgeräte durch Umständen nach geboten waren. einen Versicherungsfall beschädigt oder zerstört wurden 2.2 Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, oder abhandenkamen und eine umgehende Reparatur so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit wir Sie zur bzw. Ersatzbeschaffung der Geräte nicht möglich ist. Zuziehung aufgefordert haben. Die Geräteanmietungskosten werden von uns bis zu 3. Aufräumungs-, Bewegungs-, Schutz-, Verkehrssiche­ dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das jeweilige Haushalts- rungs-, Schlossänderungs-, Bewachungs-, Geräte­ gerät ohne schuldhafte Verzögerung repariert bzw. anmietungs-, Transport-, Lager-, Mietfortzahlungs-, ersatzbeschafft ist. Unterkunfts-, Umzugs-, Medien-/Stromverlust- und g) Transport- und Lagerkosten Reparaturkosten Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen 3.1 Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Versiche- zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung für den rungsfalles erforderlich sind: Ersatz dieser Kosten ist, dass die Wohnung unbenutzbar a) Aufräumungskosten wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutz- baren Teil nicht zumutbar ist.  Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um Die Lagerkosten werden von uns bis zu dem Zeitpunkt zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung zu vernichten. Eingeschlossen sind zudem die Kosten für wieder zumutbar ist. das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 11 [Seite 12] h) Mietfortzahlungskosten Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus Das sind Kosten, die entstehen, weil die Miete für Ihre nach Zutrittverschaffung nach § 4 Nr. 1.6 oder Nr. 2.4 Wohnung weitergezahlt werden muss. Voraussetzung oder böswillige Beschädigung nach § 3 Nr. 3 verursacht für den Ersatz dieser Kosten ist, dass die ansonsten wurden, zählen ebenfalls dazu. ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde 3.2 Werden Rettungskräfte durch den Alarm eines in der und die Miete trotz Unbewohnbarkeit nicht aufgrund Wohnung installierten und durch die VdS Schadenver­ gesetzlicher Regelungen gekürzt werden kann. hütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Die Mietfortzahlungskosten werden von uns bis zu Prüfstelle anerkannten Rauch- oder Gaswarnmelders dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder dazu veranlasst, sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung zu bewohnbar ist. verschaffen, ersetzen wir die Reparaturkosten für Gebäude- schäden nach Nr. 3.1 m) auch, wenn der Alarm durch eine i) Unterkunftskosten Fehlfunktion des Rauch- bzw. Gaswarnmelders ausgelöst Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder wurde und folglich kein Versicherungsfall vorliegt. ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Früh- stück) vorzunehmen. Voraussetzung für den Ersatz 4. Kosten für provisorische Maßnahmen dieser Kosten ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles erforder- Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen die Beschrän- lichen Kosten für provisorische Maßnahmen um versicherte kung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Sachen zu schützen (z.B. Notverschalungen/-verglasungen). Eingeschlossen sind zudem Kosten für die separate 5. Datenrettungskosten Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung, sofern keine gemein­ 5.1 Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles erfor­ same Unterbringung möglich ist. derlichen Datenrettungskosten. Das sind Kosten, die für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespei- Die Unterkunftskosten werden von uns bis zu dem cherten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder be- Programmen entstehen. wohnbar ist. 5.2 Die Kosten werden ersetzt, soweit alle folgenden Voraus- j) Umzugskosten setzungen erfüllt sind: Das sind Kosten, die entstehen, um in eine andere a) an dem Datenträger muss ein versicherter Sachschaden Wohnung umzuziehen. Voraussetzung für den Ersatz eingetreten sein; dieser Kosten ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung vollständig unbewohnbar wurde. b) die Kosten dienen nicht der Wiederbeschaffung; k) Medien-/Stromverlustkosten c) die Daten und Programme dienen zumindest auch der privaten Nutzung. Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalles 5.3 Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten techni- bestimmungswidrig ausgetreten ist oder sich ein schen Wiederherstellung. Stromspeicher wegen eines Versicherungsfalles unge- 5.4 Nicht ersetzt werden Datenrettungskosten für Daten und wollt entladen hat. Bei einem bestimmungswidrigen Programme, Austritt von Wasser gehören hierzu auch Mehrkosten a) zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z.B. für Abwasser. Raub­kopien); l) Reparaturkosten für Schäden in der Wohnung b) die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium Das sind Kosten, die entstehen, weil Schäden an Boden- gespeichert sind und Ihnen zur Verfügung stehen. belägen, Innenanstrichen, Tapeten oder behinderten­ 5.5 Nicht ersetzt werden zudem die Kosten eines neuen gerechten Einbauten repariert werden müssen. Lizenzerwerbs. Voraussetzung für den Ersatz dieser Kosten ist, dass die 5.6 Der Ersatz der Datenrettungskosten ist je Versicherungsfall Schäden in einer gemieteten oder in Sondereigentum auf 3.000 € begrenzt. befindlichen Wohnung oder in einem gemieteten Einfamilienhaus entstanden sind. 6. Reiseabbruch- oder Reisestornierungskosten m) Reparaturkosten für Gebäudeschäden 6.1 Wir ersetzen zusätzliche Reisekosten, die dadurch Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden entstehen, dass Sie und/oder mit Ihnen in häuslicher im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Gemeinschaft lebende Personen wegen eines erheblichen Voraussetzung für den Ersatz dieser Kosten ist, dass Versicherungsfalles vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise die Schäden durch abbrechen und an den Versicherungsort nach § 8 zurück- reisen. Gleiches gilt für Stornierungskosten, wenn eine • Einbruchdiebstahl nach § 4 Nr. 1.1, bereits gebuchte Reise wegen eines erheblichen Versiche- • Raub nach § 4 Nr. 2.1, rungsfalles nicht angetreten werden kann. • den Versuch einer solchen Tat nach § 4 Nr. 1.4 6.2 Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden oder Nr. 2.2 oder einen Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich über- • Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit steigt und die Anwesenheit am Versicherungsort erforder- einem Versicherungsfall lich macht. entstanden sind. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 12 [Seite 13] 6.3 Die zusätzlichen Reisekosten werden nur in angemessener 7.6 Benötigen Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemein- Höhe ersetzt. Dies richtet sich nach dem ursprünglich schaft lebende Person aufgrund eines Versicherungsfalles vorgesehenen Reisemittel und der Dringlichkeit der eine psychologische Betreuung, organisieren wir diese auf Rückreise an den Versicherungsort. Wunsch und übernehmen die dabei entstehenden Kosten bis 1.000 € je Versicherungsfall. 7. Serviceleistungen 7.1 24-Stunden-Servicetelefon § 11 Versicherungswert, Versicherungssumme Wir stehen Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr über unsere Service-Hotline telefonisch zur Seite und 1. Versicherungswert helfen Ihnen und den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft 1.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die lebenden Personen mit den folgenden Serviceleistungen: Berechnung der Entschädigung. 7.2 Reiseservice 1.2 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der Wir organisieren, aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in a) wenn Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. lebende Person auf einer Auslandsreise einen Dolmet- 1.3 Für Kunstgegenstände nach § 7 Nr. 2.1 d) und Antiquitäten scher benötigen, einen Dolmetscher vor Ort oder nach § 7 Nr. 2.1 e) ist der Versicherungswert der Betrag, alternativ einen telefonischen Dolmetscherservice; der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte b) wenn sich während einer Reise zu Hause ein Schaden- wiederzubeschaffen. fall ereignet, der eine vorzeitige Rückreise erforderlich 1.4 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt macht, auf Ihren Wunsch die vorzeitige Rückreise an nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der den ständigen Wohnort. gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie dafür bei einem 7.3 Bank-/Kreditkarten- und Dokumentenservice Verkauf erzielen können. Wir helfen, 1.5 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte a) wenn Bank- oder Kreditkarten abhandenkommen, bei Beträge nach § 7 Nr. 2.2 und Nr. 2.3 begrenzt ist, werden der umgehenden Veranlassung der Sperrung der Karten höchstens diese berücksichtigt. sowie bei der nachfolgenden Ersatzbeschaffung; 2. Versicherungssumme b) wenn Pässe, Führerscheine oder andere wichtige 2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen uns und Ihnen Dokumente abhandenkommen, bei der Beschaffung vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach Nr. 1 von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen entsprechen. Behörden und informieren Sie darüber, welche 2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorge- Unter­lagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente betrag von erforderlich sind; a) 30 %, wenn die Versicherungssumme pro Quadratmeter c) vorbeugend, indem wir die Möglichkeit bieten, Kopien Wohnfläche der versicherten Wohnung nach § 19 Nr. von wichtigen Dokumenten (z.B. Ausweise, Reisevisa, 6.3 (vereinbarte Versicherungssumme dividiert durch Kreditkarten) in einem Umfang bis zu 20 Seiten A4 bei Anzahl Quadratmeter Wohnfläche) mindestens 700 € uns zu hinterlegen, um Ihnen diese im Falle des Abhan- beträgt; denkommens unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur Verfügung stellen zu können. b) 10 %, wenn die Mindestsumme nach Absatz a) unterschritten wird. 7.4 Handwerker- und Dienstleisterservice 2.3 Die vereinbarte Versicherungssumme wird von uns jährlich Wir vermitteln aufgrund eines Versicherungsfalles oder an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst (siehe aus einem sonstigen Grund geeignete Unternehmen in § 12 Nr. 1). Ihrer näheren Umgebung: a) Handwerker, wie Schreiner, Tischler, Dachdecker, Glaser, 3. Überversicherung Maler, Raumausstatter, Fernseh-/Rundfunktechniker, Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert, Elektro-, Gas- und Wasserinstallateure; können Sie verlangen, dass die Versicherungssumme zur b) Dienstleister, wie Notfalldienste (z.B. Schlüssel- oder Beseitigung der Überversicherung mit sofortiger Wirkung Rohrreinigungsdienst), Wach-/Sicherheitsdienste, herabgesetzt und der Beitrag entsprechend den Tarifbestim- Haus-/Wohnungshüter, Brand-/Wassersanierer, Reini- mungen an die neue Versicherungssumme angepasst wird. gungsspezialisten, Experten für Alarmanlagen/Stahl- 4. Unterversicherung schränke, Hotels, Möbelpacker und Speditionen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungs- 7.5 Kosten für Leistungen, die über die unmittelbare Unter- wert, kann sich im Versicherungsfall entsprechend § 19 Nr. 6 stützungs- und Vermittlungstätigkeit nach Nr. 7.2 bis eine Kürzung der Entschädigung ergeben. Nr. 7.4 hinausgehen (z.B. Leistungen eines vermittelten Handwerkers oder Dienstleisters), werden von uns nur übernommen, wenn hierauf ein entsprechender An- spruch aufgrund eines Versicherungsfalles besteht. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 13 [Seite 14] § 12 Anpassung von Versicherungssumme § 13 Mehrere Hausratversicherungen und Beitrag 1. Anzeigepflicht 1. Anpassung der Versicherungssumme 1.1 Wird der Hausrat gleichzeitig über mehrere Hausratversi- 1.1 Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung cherungen versichert, müssen Sie uns dies unverzüglich der Verbraucherpreise an. Wir verändern hierzu die mitteilen. In der Mitteilung sind die anderen Versicherer Versicherungssumme. und die Versicherungssummen anzugeben. Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und 1.2 Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach Nr. 1.1 vorsätzlich Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die oder grob fahrlässig, sind wir unter den in § 17 genannten normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreis­ ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht indexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils ein, wenn wir vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis für den Monat September vom Statistischen Bundesamt von den anderen Versicherungen hatten. veröffentlichte Index. 2. Mehrfachversicherung Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden a) die Gesamtversicherungssumme aller Hausratversiche- Kalenderjahr verändert hat. rungen den Versicherungswert oder Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten b) die Summe der Entschädigungen, die aufgrund jedes Stelle nach dem Komma berücksichtigt. einzelnen Vertrages ohne Bestehen der anderen Ver­ sicherungen zu zahlen wäre, den Gesamtschaden Die Anpassung erfolgt mit Beginn eines jeden Versiche- rungsjahres. Die neue Versicherungssumme wird auf übersteigt. volle 100 € aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. 3. Leistung bei Mehrfachversicherung 1.2 Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen Versiche- Beitrag. rungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so 1.3 Sie können der Anpassung der Versicherungssumme durch ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag Erklärung in Textform widersprechen. Dies muss innerhalb in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Versiche- 1 Monats geschehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über rungsverträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Deckung gegeben worden wäre. 2. Anpassung des Beitrages Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Versiche- 2.1 Machen Sie ein- oder mehrmalig von Ihrem Widerspruchs- rungsverträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu recht nach Nr. 1.3 gegen eine Erhöhung Ihrer Versiche- leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungs- rungssumme Gebrauch und ist unser durchschnittlicher summen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden Schadenaufwand (Zahlungen und Reserven für Geschäfts- wäre. jahresschäden einschließlich Schadenregulierungskosten) pro Hausratversicherung seit der letztmaligen Anpassung 4. Beseitigung der Mehrfachversicherung des Beitrages um mehr als 5 % gestiegen, sind wir berech- Sie können zur Beseitigung der Mehrfachversicherung tigt, den Beitrag anzupassen. jederzeit mit sofortiger Wirkung diesen Versicherungs­ In diesem Fall wird der zuletzt gültige Beitragssatz pro vertrag kündigen oder entsprechend § 11 Nr. 3 verlangen, 1.000 € Versicherungssumme entsprechend der Steige- dass die Versicherungssumme auf den durch die andere rungsrate des durchschnittlichen Schadenaufwandes Versicherung nicht gedeckten Teilbetrag herabgesetzt wird. erhöht, wobei nur die ersten 2 Stellen nach dem Komma berücksichtigt werden. § 14 Wohnungswechsel, eigener Hausstand von Sofern sich die Versicherungssumme des Vertrages trotz Kindern, Auflösung des Hausrates Ausübung des Widerspruchsrechtes nach Nr. 1.3 seit der letztmaligen Anpassung des Beitrages erhöht hat, wird 1. Wohnungswechsel die Steigerungsrate um den Prozentsatz der Summen­ 1.1 Umzug in eine neue Wohnung erhöhung vermindert. Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz 2.2 Der sich infolge der Anpassung ergebende neue Beitrag auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungs- darf nicht höher sein als er ohne Ausübung des Wider- wechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungs- spruchsrechtes gewesen wäre oder als der zum Zeitpunkt schutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh- der Erhöhung gültige Tarifbeitrag. nung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. 2.3 Über die Anpassung des Beitrages werden Sie von uns Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals spätestens 1 Monat vor Beginn des jeweiligen Versiche- versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung rungsjahres informiert. gebracht werden. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 14 [Seite 15] 1.2 Mehrere Wohnungen 3. Auflösung des Hausrates Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige 3.1 Wird der versicherte Hausrat vollständig und dauerhaft Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz aufgelöst, endet der Vertrag, sobald wir Ihre diesbe­ nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht zügliche Mitteilung erhalten. Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. 3.2 Versterben Sie, endet der Vertrag 2 Monate nach dem 1.3 Umzug ins Ausland Todestag, wenn die Wohnung nicht von einer mit Ihnen in Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes­ häuslicher Gemeinschaft lebenden Person weiter genutzt republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht wird oder bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe in die Wohnung auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in einzieht. Auf Wunsch heben wir den Vertrag auch rück­ der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate wirkend zum Todestag auf. nach Umzugsbeginn. 3.3 Wir haben nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der 1.4 Anzeige der neuen Wohnung auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung bzw. -aufhebung entfällt. Ein Wohnungswechsel muss uns angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen § 15 Gefahrerhöhung vereinbart, ist uns zudem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind. 1. Begriff der Gefahrerhöhung Die Anzeige muss in Textform erfolgen. 1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die tatsächlich Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohn­ vorhandenen Umstände nach Abgabe Ihrer Vertragser­ fläche oder der Wert des Hausrates, kann das zu einer klärung so verändert werden, dass der Eintritt des Versi- Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz cherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder nicht angepasst wird (siehe § 19 Nr. 6). eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versiche- rungsvertrages wahrscheinlicher wird. 1.5 Festlegung des neuen Beitrages 1.2 Eine Gefahrerhöhung ist in folgenden Fällen entsprechend Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarifbestimmungen, die Nr. 2 anzuzeigen: für die Adresse der neuen Wohnung gültig sind. a) es ändert sich ein gefahrerheblicher Umstand, nach dem 1.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung wir vor Vertragsschluss gefragt haben; Ziehen Sie im Falle einer Trennung aus der gemeinsamen b) anlässlich eines Wohnungswechsels nach § 14 Nr. 1 Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die bis­ worden ist; herige Ehewohnung und Ihre neue Wohnung. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, c) die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Beginn länger als 180 Tage unbewohnt. Sie ist zudem auch der auf den Auszug folgenden Versicherungsperiode. nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer Beaufsichtigt ist eine Wohnung z.B. dann, wenn sich neuen Wohnung. während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält; 1.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften d) vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert Nr. 1.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am auch bei einem Wohnungswechsel. Versicherungsort gemeldet sind. 1.3 Eine Gefahrerhöhung liegt hingegen nicht vor, wenn sich 2. Eigener Hausstand von Kindern die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder wenn nach 2.1 Ziehen Kinder (auch Enkel-, Stief-, Adoptiv- oder Pflege- den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die kinder) aus der versicherten Wohnung aus und gründen Gefahrerhöhung mitversichert sein soll. erstmalig einen eigenen Hausstand, gewähren wir für 2. Anzeigepflicht maximal 1 Jahr ab dem Auszug eine Vorsorgeversicherung für den neuen Hausstand. Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie Kenntnis davon erlangen, dass nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung 2.2 Für die Vorsorgeversicherung gilt Folgendes: eine Gefahrerhöhung eingetreten ist. a) die Versicherungssumme der Vorsorgeversicherung beträgt 40 % der für den bestehenden Vertrag zum 3. Kündigung oder Vertragsanpassung Zeitpunkt des Auszuges gültigen Versicherungssumme; 3.1 Im Falle einer Gefahrerhöhung können wir b) der Versicherungsumfang der Vorsorgeversicherung a) den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist richtet sich nach den für den bestehenden Vertrag von 1 Monat kündigen oder gültigen Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“. b) ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen unseren Abweichend von § 7 Nr. 1.5 gilt fremdes Eigentum Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag jedoch nur als versichert, wenn es dem Gebrauch des verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr Kindes dient; ausschließen. c) die Vorsorgeversicherung erlischt mit Abschluss einer eigenen Hausratversicherung, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem Auszug. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 15 [Seite 16] 3.2 Unsere Rechte nach Nr. 3.1 erlöschen, wenn wir diese b) uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kennt- nicht innerhalb 1 Monats ab unserer Kenntnis von der nis erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wieder- oder telefonisch – anzuzeigen; hergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. c) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das 4. Versagung oder Kürzung der Leistung Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; 4.1 Tritt der Versicherungsfall später als 1 Monat nach dem d) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Zeitpunkt ein, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen abhandengekommenen Sachen einzureichen; sein müssen, sind wir bei vorsätzlicher Verletzung der e) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis Anzeigepflicht nach Nr. 2 von der Verpflichtung zur die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch Leistung frei. uns freigegeben worden sind. Sind Veränderungen 4.2 Anstelle der völligen Leistungsfreiheit nach Nr. 4.1 sind wir unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung berechtigt, unsere zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädig- Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere ten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns Ihres Verschuldens entspricht. aufzubewahren; 4.3 Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, falls f) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: Textform zu erteilen, die zur Feststellung des Versiche- rungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungspflicht a) Sie weisen nach, dass die Anzeigepflicht weder erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde; und Höhe des Schadens und über den Umfang der b) Sie weisen nach, dass die Gefahrerhöhung nicht Entschädigungspflicht zu gestatten; ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles g) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren oder den Umfang der Leistungspflicht war; Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden c) die Anzeige unterblieb aus Unkenntnis der Anzeige- kann; pflicht und wir bieten für die erhöhte Gefahr nach h) bei zerstörten oder abhandengekommenen Wertpa- unseren Geschäftsgrundsätzen Versicherungsschutz pieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu (in diesem Fall passen wir den Beitrag entsprechend wahren. Beispielsweise müssen Sie für aufgebotsfähige Nr. 3.1 b) an); Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebots- d) zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles war verfahren einleiten. Ebenso müssen Sie Sparbücher die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren eine Kündigung nicht erfolgt. lassen. 2.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem § 16 Obliegenheiten anderen als Ihnen zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach Nr. 2.1 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach 1. Sicherheitsvorschriften den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. 1.1 Sie sind verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder mit uns vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. § 17 Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1.2 Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften: 1. Versagung oder Kürzung der Leistung In der kalten Jahreszeit muss die Wohnung beheizt werden. 1.1 Wird eine Obliegenheit aus diesem Versicherungsvertrag Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind vorsätzlich verletzt, sind wir von der Verpflichtung zur dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen Leistung frei. Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem 1.3 Behördlich genehmigtes Abweichen von gesetzlichen oder Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens behördlichen Sicherheitsvorschriften gilt nicht als Verstoß entspricht. gegen die Sicherheitsvorschriften. Gleiches gilt für vorüber- 1.2 Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, wenn Sie gehendes Abweichen von Sicherheits- und Betriebsvor- nachweisen, dass schriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf a) die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig dem Versicherungsgrundstück, soweit das Abweichen verletzt wurde oder durch zwingende technische Gründe veranlasst ist und b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheits­ bei Durchführung der Arbeiten die gebotene erhöhte verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung Sorgfalt beachtet wird. des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder 2. Obliegenheiten bei Schadeneintritt den Umfang der Leistung ursächlich war. 2.1 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles: 1.3 Wir verzichten auf eine Leistungskürzung wegen grober a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung Fahrlässigkeit, sofern und solange die Obliegenheits­ des Schadens zu sorgen. Dabei haben Sie unsere verletzung aus Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen Anzeigepflicht erfolgte oder Sie vergeblich versuchten, sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder telefo- diese zu erfüllen. nisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten; Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 16 [Seite 17] 1.4 Bei einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Rauch- b) Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versiche- warnmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb) rungsfalles und der unverzüglich veranlassten Wieder- oder der Nichteinhaltung behördlicher Vorschriften über beschaffung oder Wiederherstellung der Sachen. Rückstausicherungen werden wir uns nicht auf die Ver­ 1.3 Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der letzung einer gesetzlichen bzw. behördlichen Sicherheits- Entschädigungsberechnung nach Nr. 1.1 angerechnet. vorschrift nach § 16 Nr. 1.1 berufen. 2. Entschädigung versicherter Kosten 1.5 Die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit Versicherte Kosten nach § 10 werden ersetzt, wenn sie bleibt folgenlos, wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen und hinzuweisen. Zeiträume berücksichtigt. 2. Kündigung 3. Mehrwertsteuer Bei Verletzung einer vor Schadeneintritt zu erfüllenden Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit Obliegenheit können wir unabhängig von Nr. 1 den sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- Versicherungsvertrag innerhalb 1 Monats ab Kenntnis von fung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, der Obliegenheitsverletzung kündigen. Die Kündigung wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. wird mit Zugang bei Ihnen wirksam. Unser Kündigungs- 4. Gesamtentschädigung recht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass die 4.1 Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen ist je Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungs- grober Fahrlässigkeit beruhte. falles geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorge- betrag nach § 11 Nr. 2.2 begrenzt. Mehrkosten durch § 18 Vorsätzliche Schadenverursachung Technologiefortschritt und Preissteigerungen nach Nr. 1.2 werden darüber hinaus ersetzt. Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbei- 4.2 Versicherte Kosten werden zusätzlich zu der Entschädigung führung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil nach Nr. 4.1 und ohne Gesamtentschädigungsgrenze wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt die ersetzt. vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. 5. Selbstbehalt Auf unser gesetzliches Recht zur Leistungskürzung bei Selbstbehalte werden in der vereinbarten Höhe von der grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles Entschädigung abgezogen. verzichten wir. 6. Unterversicherung 6.1 Feststellung und Anrechnung einer Unterversicherung § 19 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versiche- rungsfalles niedriger als der Versicherungswert nach § 11 1. Entschädigung versicherter Sachen Nr. 1, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird 1.1 Wir ersetzen die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. a) bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Versicherungswert nach § 11 Nr. 1 zum Zeitpunkt des Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versicherungsfalles; dividiert durch den Versicherungswert. b) bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparatur- Die Erstattung von versicherten Kosten nach § 10 wird kosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Wir nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis ersetzen außerdem eine Wertminderung, die durch von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach § 11 Nr. 1 6.2 Unterversicherungsverzicht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles; In folgenden Fällen verzichten wir auf den Einwand einer c) bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit Unterversicherung und nehmen abweichend von Nr. 6.1 nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen keine Kürzung vor (Unterversicherungsverzicht): Betrag der dem Minderwert entspricht. Das setzt a) die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohn­ voraus, dass Ihnen eine Nutzung dieser Sache ohne fläche der versicherten Wohnung nach Nr. 6.3 (verein- Reparatur zumutbar ist. barte Versicherungssumme dividiert durch Anzahl 1.2 Zudem ersetzen wir Quadratmeter Wohnfläche) beträgt zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles mindestens 650 €; a) Mehrkosten durch Technologiefortschritt, die dadurch entstehen, dass versicherte und vom Schaden betroffene b) die Mindestsumme nach Absatz a) wird aufgrund Sachen wegen Technologiefortschritts nicht mehr oder Umzuges in eine größere Wohnung unterschritten und nur mit unwirtschaftlichem Aufwand in derselben Art der Versicherungsfall tritt innerhalb von 12 Monaten und Güte wiederbeschafft oder wiederhergestellt nach dem Umzug ein; werden können. Die Ersatzgüter müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst nahekommen; Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 17 [Seite 18] c) die Mindestsumme nach Absatz a) wird durch eine b) Zinssatz weitere Hausratversicherung, die Sie für denselben Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Versicherungsort abgeschlossen haben, erreicht und Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), diese weitere Versicherung sieht keine Kürzung wegen mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen Unterversicherung vor; pro Jahr. d) der ersatzpflichtige Schaden beträgt nicht mehr 2.2 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. als 5.000 €. 3. Hemmung 6.3 Wohnfläche der versicherten Wohnung Bei der Berechnung der Fristen nach Nr. 1 sowie Nr. 2.1 a) Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller zu Wohnzwecken gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den nutzbaren Räume auf dem Versicherungsgrundstück. Dazu wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermit- zählen auch Hobby- und Party-Räume (auch im Keller oder telt oder nicht gezahlt werden kann. Dachgeschoss) sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume. 4. Aufschiebung der Zahlung Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern Wir können die Zahlung aufschieben, solange werden nur zur Hälfte gerechnet, Flächen mit einer Decken- a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; höhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht. b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren Nicht gerechnet werden: gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass • Terrassen, Dachgärten, Loggien, Balkone, dieses Versicherungsfalles noch läuft. • Treppen, • Abstellräume (z.B. im Keller, auf dem Dachboden § 21 Übergang von Ersatzansprüchen oder in Nebengebäuden), 1. Übergehende Ersatzansprüche • Waschküchen, Trocken-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume, 1.1 Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den • Garagen und Carports, Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem • Räume, die nicht ausschließlich zur versicherten Nachteil geltend gemacht werden. Wohnung gehören. 1.2 Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Alternativ akzeptieren wir auch die Angabe der Gesamt- Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft fläche entsprechend leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, • der Wohnflächenverordnung (WoFlV), es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich • der Nutzfläche nach DIN 277, verursacht. • dem Miet- oder Kaufvertrag, sofern dieser den aktuellen 1.3 Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen einen sonstigen Ausbauzustand wiedergibt, Angehörigen oder Angestellten von Ihnen, nehmen wir nach dessen Übergang von der Geltendmachung Abstand, • anderen gültigen Berechnungsmethoden, sofern die sofern Sie hiergegen Einspruch einlegen. Der Einspruch Ermittlung durch einen sachverständigen Dritten erfolgt. muss innerhalb 1 Monats ab Ihrer Kenntnis von unserer Geltendmachungsabsicht erfolgen. Wurde der Schaden § 20 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung jedoch vorsätzlich verursacht oder kann der Angehörige bzw. Angestellte den Anspruch über seine Haftpflichtver­ 1. Fälligkeit der Entschädigung sicherung geltend machen, besteht kein Einspruchsrecht. 1.1 Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch 2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben. 2.1 Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches dienendes Recht unter Beachtung der 1.2 Sie können 1 Monat nach Meldung des Schadens den geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraus- nach Übergang des Ersatzanspruches auf uns bei dessen sichtlich mindestens zu zahlen ist. Durchsetzung durch uns soweit erforderlich mitzuwirken. 2. Verzinsung 2.2 Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur 2.1 Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. Im Fall Zinspflicht besteht: einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind a) Entschädigung wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Die Beweis- Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Dies last für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb 1 Monats tragen Sie. geleistet wurde. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 18 [Seite 19] § 22 Wiederherbeigeschaffte Sachen § 23 Sachverständigenverfahren 1. Anzeigepflicht 1. Feststellung der Schadenhöhe, weitere Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhanden­ Feststellungen zum Versicherungsfall gekommener Sachen, ist dies dem Vertragspartner unver- Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, züglich in Textform anzuzeigen. dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigen- 2. Entschädigung verfahren festgestellt wird. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auch auf weitere Feststellungen Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache: 2.1 Wiedererhalt vor Zahlung der abschließenden 2. Benennung der Sachverständigen Entschädigung 2.1 Jede Partei hat in Textform einen Sachverständigen zu Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb von 2 Wochen zur hat, kann die andere Partei in Textform auffordern, den Verfügung stellen. zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädi- zweite Sachverständige muss innerhalb von 2 Wochen gung für diese Sache zurückzuzahlen. Das gilt auch für nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Wenn eine anteilig geleistete Entschädigung. das nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den 2.2 Wiedererhalt nach Zahlung der abschließenden Sachverständigen durch das für den Schadenort zuständige Entschädigung Amtsgericht ernennen lassen. Im Falle einer Aufforderung Sie können innerhalb von 2 Wochen nach Empfang unserer durch uns haben wir Sie auf diese Folge hinzuweisen. Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen 2.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn und die Sache zu behalten. ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Andernfalls gelten folgende Regelungen: Obmann. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des wird der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Versicherungswertes können Sie uns die Sache zur Amtsgericht ernannt. Dies geschieht auf Antrag einer der Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht müssen Sie beiden Parteien. innerhalb von 2 Wochen nach Empfang unserer 3. Feststellungen der Sachverständigen Aufforderung ausüben. Tun Sie das nicht, geht das 3.1 Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: Wahlrecht auf uns über; a) ein Verzeichnis der abhandengekommenen, der b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß zerstörten und der beschädigten versicherten Sachen anteiliger Höhe des Versicherungswertes müssen Sie die mit den dazugehörigen Versicherungswerten zum Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend Zeitpunkt des Versicherungsfalles; verkaufen lassen. Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den wir bereits b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; für die Sache entschädigt haben. c) die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; 3. Beschädigte Sachen d) die versicherten Kosten. Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und sind 3.2 Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss diese beschädigt worden, können Sie auch die bedingungs- zudem der Versicherungswert der nicht vom Schaden gemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten betroffenen versicherten Sachen zum Zeitpunkt des verlangen oder behalten. Versicherungsfalles enthalten sein. 4. Mögliche Rückerlangung 4. Verfahren nach der Feststellung Ist es Ihnen möglich, den Besitz einer abhandengekom- 4.1 Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen menen Sache zurück zu erlangen, ohne dass Sie davon beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen Gebrauch machen, gilt die Sache als zurückerhalten. der Sachverständigen voneinander ab, übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die 5. Übertragung der Rechte darin streitig gebliebenen Punkte. Die Feststellungen der Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für den stellen, gilt: Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine Entscheidung alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig. Sachen zustehen. 4.2 Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns 6. Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren sind für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unver- bindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers. Sie können 4.3 Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnen wir die Entschädigung jedoch behalten, soweit Ihnen bei der die Entschädigung. Wenn die Feststellungen unverbindlich Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen sind, trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung. Dies aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 19 [Seite 20] 5. Kosten des Sachverständigenverfahrens der zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei uns bestanden 5.1 Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die hat. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte. anderweitig bestehenden Hausratversicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung. 5.2 Bei einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 5.000 € übernehmen wir abweichend von Nr. 5.1 die 1.4 Unsere Leistung aus der Differenzdeckung erfolgt im Kosten des Sachverständigenverfahrens in vollem Umfang. Anschluss an die anderweitig bestehende Hausratver­ sicherung, deren Deckung ausnahmslos vorgeht. 6. Obliegenheiten 2. Einschränkungen Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten nicht berührt. 2.1 Für Gefahren, die in unserer Hausratversicherung nur mittels zusätzlicher Vereinbarung gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden können (z.B. weitere Natur­ § 24 Keine Nachteile gegenüber GDV-Muster­ gefahren, unbenannte Gefahren), gilt die Differenz­ bedingungen deckung nur, wenn der Einschluss dieser Gefahren von Abweichend von § 14 der Allgemeinen Versicherungs­ Ihnen beantragt wurde und diese zudem in der ander­ bedingungen für das Privatgeschäft garantieren wir weitig bestehenden Hausratversicherung ebenfalls Ihnen, dass die vorliegenden Bedingungen zur Hausrat- eingeschlossen sind. versicherung „XXL“ ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den 2.2 Für den einfachen Diebstahl von Fahrrädern und Fahr­ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt- radanhängern nach § 4 Nr. 6.1 a) gilt die Differenz­ schaft e.V. (GDV) zum Stichtag 31.08.2022 empfohlenen deckung nur, wenn diese Gefahr in der anderweitig Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 2022 bestehenden Hausratversicherung ebenfalls einge­ – Versicherungssummenmodell – abweichen. schlossen ist. Abweichend von Nr. 1.2 ist die Leistung aus der Differenz­deckung auf die in der anderweitigen Hausratversicherung hierfür geltende Höchstentschädi- § 25 Mindeststandards Arbeitskreis Beratungs­ gung, maximal jedoch 10.000 € begrenzt. prozesse 2.3 Die Differenzdeckung tritt nicht ein, wenn Abweichend von § 15 der Allgemeinen Versicherungs­ a) die anderweitige Versicherung früher als 24 Stunden bedingungen für das Privatgeschäft garantieren wir Ihnen, vor dem bei uns beantragten regulären Vertragsbeginn dass die vorliegenden Bedingungen zur Hausratversi­ endet; cherung „XXL“ die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom 08.08.2018 erfüllen. b) ein Schadenfall bereits eingetreten ist, bevor der Versicherungsantrag bei uns gestellt wurde; c) Sie mit der Zahlung des Beitrages für die anderweitige § 26 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Versicherung im Verzug waren oder eine Obliegenheit Besteht im Rahmen eines gebündelten Vertrages neben verletzt wurde; dieser Hausratversicherung auch eine Unfallversicherung d) der anderweitige Versicherer wegen arglistiger Täu- nach dem XXL-Konzept, so bieten wir bei Arbeitslosigkeit schung und/oder Verletzung der vorvertraglichen entsprechend § 5 Nr. 2 der B182 beitragsfreien Versiche- Anzeigepflicht von seiner Leistungspflicht befreit ist; rungsschutz. e) zwischen Ihnen und dem anderweitigen Versicherer ein Vergleich stattgefunden hat; § 27 Differenzdeckung f) von dem anderweitigen Versicherer lediglich eine pauschale Entschädigung erbracht wurde (z.B. Kulanz- 1. Voraussetzungen und Umfang zahlung oder Zahlungen ohne Anerkennung einer 1.1 Sofern zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Versicherungs­ Rechtspflicht). antrages bei uns noch eine anderweitige, in den nächsten 15 Monaten auslaufende bzw. gekündigte Hausratversi- 3. Besondere Obliegenheiten bei Schadeneintritt cherung bei einem anderen Versicherer besteht, gewähren 3.1 Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie uns diesen wir Ihnen ab diesem Zeitpunkt bis zum regulären Vertrags- unverzüglich zu melden, sobald Sie von dem anderwei­ beginn der Hausratversicherung bei uns, längstens jedoch tigen Versicherer informiert werden, dass der ihm gemel- für 15 Monate eine beitragsfreie Differenzdeckung. dete Versicherungsfall nicht oder nicht in vollem Umfang 1.2 Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, unter die Leistungspflicht der dort noch bestehenden die in der anderweitig bestehenden Hausratversicherung Versicherung fällt. nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind, bis zur 3.2 Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über Höhe des im vorliegenden Vertrag vereinbarten Versiche- Ursachen und Höhe des Schadens und über den Umfang rungsschutzes, abzüglich vertraglich vereinbarter und der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu sonstiger erbrachter Leistungen aus der anderweitig dienliche Auskunft und Vollmacht zu erteilen oder erteilen bestehenden Hausratversicherung. zu lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und 1.3 Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus insbesondere für Nachweise und Leistungen des ander­ der anderweitig bestehenden Hausratversicherung ist der weitigen Versicherers. Umfang des Versicherungsschutzes des anderen Vertrages, Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ 20 [Seite 21] 4. Rückwirkender Entfall daher auch für Schäden, die sich durch wetterbedingte Kommt der Vertrag mit uns nicht zustande oder wird Luftbewegung unterhalb der Sturmgrenze (Mindestwind- dieser von Ihnen vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres stärke 8 nach der Beaufortskala) ereignen. Versichert sind durch Kündigung beendet, entfällt die Differenzdeckung jedoch nur Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen rückwirkend ab Beginn. In diesem Fall sind Sie zur Rück- und nicht z.B. durch Druckunterschiede zwischen mehreren zahlung der von uns im Rahmen der Differenzdeckung Gebäudeöffnungen verursachten Durchzug. geleisteten Entschädigungen verpflichtet. Versicherte Ereignisse (zu § 6 Nr. 1 und Nr. 2) Unsere Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ Verbindliche Erläuterungen zu den B282 sehen abweichend von den Musterbedingungen des GDV keine einschränkenden Regelungen vor, wie Schäden Zu § 2 Feuer, Rauch, Ruß, Blitzschlag, durch Wind oder Hagel grundsätzlich entstanden sein Elektrizität, Druckwellen, Absturz oder müssen, um versichert zu sein. Versicherungsschutz Anprall, Transportmittelunfall besteht insbesondere, wenn Wind oder Hagel Feuer (zu § 2 Nr. 1.1 a)) a) unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt; Unsere Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ b) ein Gebäude beschädigt, in dem sich die versicherten sehen abweichend von den Musterbedingungen des GDV Sachen befinden; keine Beschränkung auf Schäden durch Brand (Feuer, das c) ein Gebäude beschädigt, das mit dem Gebäude nach ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist Absatz b) baulich verbunden ist; oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft d) Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf auszubreiten vermag) vor. die Sachen nach Absatz a) bis c) wirft. Schäden an Sachen im Freien (zu § 6 Nr. 5) Zu § 4 Einbruchdiebstahl, Raub, Trick­ Unsere Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ diebstahl, Aufbruchdiebstahl, Einfacher sehen abweichend von den Musterbedingungen des GDV Diebstahl, Phishing innerhalb des Versicherungsortes keinen Ausschluss von Aufbruch von Wohnmobilen und Wohnwagen Schäden durch Naturgefahren an Sachen, die sich außer- (zu § 4 Nr. 4.1 a)) halb von Gebäuden befinden, vor. Versicherungsschutz besteht daher beispielsweise auch für Wind- oder Hagel- Versicherungsschutz gemäß § 4 Nr. 4.1 a) besteht auch schäden an Sachen auf zur Wohnung gehörenden Loggien, in verschlossenen Innenräumen von Wohnmobilen und Balkonen und Terrassen sowie an Garteninventar auf dem Wohnwagen. Sachen, die sich dort nicht nur vorüber­ Versicherungsgrundstück. Außerhalb des Versicherungs­ gehend befinden (z.B. festes Mobiliar) sind jedoch ortes sind Schäden durch Naturgefahren jedoch nur nicht versichert. innerhalb von Gebäuden versichert (siehe § 9 Nr. 7). Zu § 5 Leitungswasser Zu § 15 Gefahrerhöhung Fußboden- und Wandheizungen Anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen (zu § 15) (zu § 5 Nr. 2.1 c) und Nr. 3.1 b)) Sie müssen uns nur die in § 15 Nr. 1.2 beschriebenen Versichert ist auch der bestimmungswidrige Austritt von Gefahrerhöhungen anzeigen. Anzuzeigen ist daher flüssigen oder gasförmigen Stoffen aus Fußboden- oder beispielsweise eine länger als 180 Tage dauernde Abwesen- Wandheizungen sowie Bruchschäden an den im Fußboden heit, wenn Ihre Wohnung in diesem Zeitraum unbewohnt bzw. in der Wand verlegten Leitungen dieser Heizungen. bleibt zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Frostbedingte und sonstige Bruchschäden (zu § 5 Nr. 3) Weise gesichert wird. Wird hingegen beispielsweise an dem Die unter Nr. 3.2 aufgeführten Installationen sind nur gegen Gebäude, in dem sich Ihre Wohnung befindet, ein Bauge- Bruchschäden durch Frost versichert. Für die unter Nr. 3.1 rüst aufgebaut, müssen Sie uns dies nicht anzeigen. aufgeführten Rohre und Installationen besteht hingegen auch Versicherungsschutz für Bruchschäden aufgrund Zu § 16 Obliegenheiten sonstiger Ursachen. Obliegenheiten (zu § 16) Zu § 6 Naturgefahren (Wind, Hagel und Obliegenheiten sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während weitere Naturgefahren) und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der Wetterbedingte Luftbewegung (zu § 6 Nr. 1) kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegen- Unsere Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ heiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. sehen abweichend von den Musterbedingungen des GDV keine Mindestwindstärke vor. Versicherungsschutz besteht B282 / pdf / 06.26.1 InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de
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[Seite 1] Klauseln zur Hausratversicherung „XXL“ A. Weitere Naturgefahren und unbenannte 2.2 Keine Entschädigung erbringen wir zudem für Schäden an Gefahren Sachen  (Ist kein Einschluss der weiteren Naturgefahren vereinbart, a) ohne äußere Einwirkung oder durch Alter, Abnutzung gilt die Klausel 7276; sofern der Einschluss der weiteren oder Verschleiß, Naturgefahren vereinbart ist, gilt die Klausel 7277; ist dazu b) durch Bedienung, Bearbeitung, Gebrauch, Reinigung, die Mitversicherung unbenannter Gefahren vereinbart, gilt Reparatur oder Wartung, zusätzlich die Klausel 7280) c) durch bestimmungswidrigen Gebrauch oder über­ Klausel 7276: Kein Einschluss der weiteren Naturgefahren mäßige Beanspruchung, Der Einschluss der weiteren Naturgefahren (Überschwemmung, d) durch die allmähliche Einwirkung von Chemikalien, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Feuchtigkeit, Staub, Strahlen oder Temperaturen, Lawinen und Vulkanausbruch) wurde nicht vereinbart. wobei der Ausschluss jedoch nicht für dadurch verursachte Schäden an anderen versicherten Sachen gilt. Klausel 7277: Einschluss der weiteren Naturgefahren 3. Nicht versicherte Sachen Der Einschluss der weiteren Naturgefahren (Überschwemmung, Abweichend von § 7 der Bedingungen zur Hausratver­ Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, sicherung „XXL“ zählen im Rahmen der unbenannten Lawinen und Vulkanausbruch) wurde vereinbart. Gefahren zusätzlich folgende Gegenstände nicht zu den versicherten Sachen: Klausel 7280: Unbenannte Gefahren in der Hausrat­ versicherung a) Sachen aus Glas, Keramik und Porzellan, b) Scheiben und Platten aus Kunststoff; 1. Versicherte Schäden c) Brillen und Kontaktlinsen, 1.1 Die Mitversicherung unbenannter Gefahren erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen zur Hausratversicherung d) mobile elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefone oder „XXL“ und umfasst keine Schäden, die nach diesen Laptops). Bedingungen ausdrücklich mitversichert oder ausge­ schlossen sind. B. BikeMobil-Paket 1.2 Im Rahmen der unbenannten Gefahren entschädigen wir  (Die Klausel 7290 gilt nur, sofern das Erweiterungspaket für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes „BikeMobil“ vereinbart ist) Ereignis (unbenannte Gefahr) zerstört oder beschädigt Klausel 7290: BikeMobil-Paket werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden­ kommen. Unvorhergesehen ist ein Ereignis, das Sie oder 1. Einfacher Diebstahl Ihr Repräsentant weder vorhergesehen haben noch hätten 1.1 Versichert ist in Erweiterung von § 4 Nr. 6.1 a) der Bedin­ vorhersehen müssen. gungen zur Hausratversicherung „XXL“ auch der einfache 2. Nicht versicherte Schäden Diebstahl von zur Funktion der Fahrräder und Fahrradan­ hänger gehörenden Teilen (z.B. Lenker, Sattel, Vorder-/ 2.1 In Ergänzung zu den Bedingungen nach Nr. 1.1 entschädi­ Hinterrad, Beleuchtung), sofern diese zum Zeitpunkt des gen wir im Rahmen der unbenannten Gefahren nicht für Diebstahls mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger verbun­ Schäden: den sind. Für Akkumulatoren von Elektrofahrrädern gilt a) durch Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss dies jedoch nur, soweit diese separat gegen Diebstahl vorhanden waren und Ihnen bekannt sein mussten, gesichert sind. b) durch fehlerhafte Konstruktion, Planung oder 1.2 Versichert ist auch der einfache Diebstahl von dem regel­­­­- Instandhaltung versicherter Sachen, mäßigen Gebrauch der Fahrräder dienendem Zubehör c) durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit (z.B., Kindersitz, Fahrradkorb) sofern dieses zum Zeitpunkt versicherter Sachen, des Diebstahls mit dem Fahrrad verbunden ist. In Erweite­ d) an oder durch Pflanzen oder Tiere, rung von § 4 Nr. 6.2 der Bedingungen zur Hausratver­ sicherung „XXL“ gilt dies auch, wenn es nicht gemeinsam e) durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder mit dem Fahrrad entwendet wird. Ausgenommen hiervon Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück, ist jedoch elektronisches Zubehör (z.B. Fahrradnavi). f) an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugs­ fertig sind und an den darin befindlichen Sachen. Gültig ab 31.08.2022 [Seite 2] 1.3 Abweichend von § 4 Nr. 6.4 a) der Bedingungen zur 4.2 Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit Hausratversicherung „XXL“ ist während des Transports mechanischer Gewalt auf das Fahrrad bzw. den Fahr­ des Fahrrades in einem Kfz-Fahrradträger ein abschließ­ radanhänger einwirkendes Ereignis (z.B. Kollision mit barer Rahmenhalter einem verkehrsüblichen Schloss einem Fahrzeug oder Fußgänger, Sturz). gleichgestellt. 4.3 Ausgeschlossen sind Unfälle bei 1.4 Die übrigen Regelungen nach § 4 Nr. 6 der Bedingungen a) der Teilnahme an Radsportveranstaltungen einschließ­ zur Hausratversicherung „XXL“ gelten unverändert. lich den zugehörigen Übungs- und Trainingsfahrten; 2. Verlust im Gewahrsam Dritter b) Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit 2.1 Versichert ist in Erweiterung von § 1 Nr. 1 der Bedingun­ – auch Downhill-Fahrten; gen zur Hausratversicherung „XXL“ das Abhandenkom­ c) Fahrten auf Crossstrecken – auch inoffiziellen – in men von Fahrrädern – auch Elektrofahrrädern, soweit Bikeparks oder ähnlichen Einrichtungen. nach § 7 Nr. 1.4 f) der Bedingungen zur Hausratversiche­ 4.4 Nicht versichert sind rung „XXL“ zum Hausrat gehörend – und Fahrradanhän­ a) Schäden, die die Gebrauchsfähigkeit der versicherten gern einschließlich Zubehör durch Verlust im Gewahrsam Sachen nicht beeinträchtigen (z.B. Schrammen oder von Beförderungsunternehmen, Gepäckaufbewahrungen Lackschäden); oder Beherbergungsbetrieben. b) Schäden an Reifen, sofern nicht gleichzeitig auch 2.2 In Erweiterung der Obliegenheiten nach § 16 der Bedin­ andere Teile des Fahrrades bzw. Fahrradanhängers gungen zur Hausratversicherung „XXL“ sind folgende beschädigt werden; zusätzliche Obliegenheiten einzuhalten: c) Schäden ohne äußere Einwirkung oder durch Ab­ a) Sie sind verpflichtet, geeignete Unterlagen, die den nutzung oder Verschleiß. Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrades bzw. Fahrradanhän­ 4.5 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € gers belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. begrenzt. Soweit dies unverhältnismäßig oder für Sie unzumut­ 5. Versicherte Kosten bar ist, können Sie die Entschädigung nur verlangen, 5.1 In Erweiterung von § 10 der Bedingungen zur Hausratver­ wenn Sie die Merkmale des Fahrrades bzw. Fahr­ sicherung „XXL“ ersetzen wir zusätzlich folgende Kosten, radanhängers anderweitig nachweisen können; die infolge eines Versicherungsfalles erforderlich sind: b) Sie sind verpflichtet den Verlust unverzüglich der a) Fahrradanmietungskosten zuständigen Stelle (z.B. Gepäckschalter, Rezeption) zu melden; Das sind Kosten, die entstehen, um ein dringend benötigtes Fahrrad vorübergehend anzumieten. c) In Ergänzung Ihrer Plicht zur Meldung nach Absatz b) Voraussetzung für den Ersatz dieser Kosten ist, dass haben Sie uns zusätzlich einen Nachweis dafür zu das dringend benötigte Fahrrad durch einen Versiche­ erbringen, dass die abhandengekommenen Sachen rungsfall beschädigt oder zerstört wurde oder nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Meldung abhandenkam und eine umgehende Reparatur bzw. wieder aufgefunden wurden. Ersatzbeschaffung des Fahrrades nicht möglich ist. 3. Schäden durch Naturgefahren in Rahmen der Die Fahrradanmietungskosten werden von uns bis zu Außenversicherung dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das Fahrrad ohne 3.1 In Erweiterung von § 9 Nr. 7 der Bedingungen zur Haus­ schuldhafte Verzögerung repariert bzw. ersatzbe­ ratversicherung „XXL“ besteht für Fahrräder – auch schafft ist. Dies gilt längstens für die Dauer von Elektrofahrräder, soweit nach § 7 Nr. 1.4 f) der Bedingun­ 14 Tagen. gen zur Hausratversicherung „XXL“ zum Hausrat gehö­ b) Fahrradtransportkosten rend – und Fahrradanhänger einschließlich Zubehör Das sind Kosten, die entstehen, um ein Fahrrad und/ Versicherungsschutz für Schäden durch Naturgefahren im oder Fahrradanhänger vom Schadenort zum nächst­ Rahmen der Außenversicherung auch außerhalb von gelegenen Fahrradreparaturbetrieb zu transportieren. Gebäuden. Voraussetzung für den Ersatz dieser Kosten ist, das 3.2 Außerhalb von Gebäuden ist die Entschädigung je betriebswichtige Teile durch einen Versicherungsfall Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. beschädigt wurden oder abhandenkamen und das 4. Fahrradunfall Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger hierdurch nicht mehr fahrtüchtig ist. 4.1 Versichert ist in Erweiterung von § 1 Nr. 1 der Bedingun­ gen zur Hausratversicherung „XXL“ die Zerstörung oder c) Rückfahrtkosten des Fahrers Beschädigung von Fahrrädern – auch Elektrofahrrädern, Das sind Kosten, die entstehen, um mit öffentlichen soweit nach § 7 Nr. 1.4 f) der Bedingungen zur Hausrat­ Verkehrsmitteln – soweit erforderlich auch per Taxi versicherung „XXL“ zum Hausrat gehörend – und Fahr­ – nach Hause zurückzukehren. Voraussetzung für radanhängern einschließlich Zubehör durch Unfall wäh­ den Ersatz dieser Kosten ist, das ein Fahrrad während rend des Gebrauchs. der Verwendung als Fortbewegungsmittel durch einen Versicherungsfall beschädigt oder zerstört wurde oder abhandenkam und hierdurch die Fahrt nicht fortge­ setzt werden kann. Klauseln zur Hausratversicherung „XXL“ 2 [Seite 3] d) Übernachtungskosten des Fahrers c) während der Abwesenheit neu erworben werden, Das sind Kosten, die entstehen, um eine nächtliche auch soweit sie nicht in den Hausrat eingeführt Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkos­ werden sollen (z.B. Geschenke). ten (z.B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung für 2.2 Fotoapparate und elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefone, den Ersatz dieser Kosten ist, das ein Fahrrad während Laptops) einschließlich Zubehör sowie Pelze sind nur der Verwendung als Reisemittel durch einen Versiche­ versichert, solange sie rungsfall beschädigt wurde, eine Reparatur am a) im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitge­ gleichen Tag nicht möglich ist und hierdurch die Reise führt werden oder nicht planmäßig fortgesetzt werden kann. b) sich in ordnungsgemäß verschlossenen und von Die Übernachtungskosten werden von uns bis zu dem außen nicht einsehbaren Behältnissen im Gewahrsam Zeitpunkt ersetzt, in dem das Fahrrad ohne schuldhaf­ von Beförderungsunternehmen, Gepäckträgern, te Verzögerung repariert ist. Dies gilt längstens für die Gepäckaufbewahrungen oder Beherbergungsbetrieben Dauer von 3 Nächten. befinden oder 5.2 Der Ersatz versicherter Kosten nach Nr. 5.1 a) bis d) ist je c) von außen nicht einsehbar in ordnungsgemäß ver­- Versicherungsfall auf insgesamt 10.000 € begrenzt. schlossenen Kraftfahrzeugen (z.B. Pkw, Wohnmobil), Wohnwagen oder Räumen von Gebäuden oder C. OnTour-Schutz Schiffen verwahrt sind oder  (Die Klausel 7282 gilt nur, sofern der Zusatzschutz „OnTour“ d) in verschlossenen Behältnissen, die erhöhte Sicherheit vereinbart ist) auch gegen die Wegnahme der Behältnisse selbst bieten (z.B. Zimmersafe), verwahrt sind. Klausel 7282: OnTour-Schutz 2.3 Wertsachen nach § 7 Nr. 2.1 a) bis c) der Bedingungen zur 1. Gegenstand des OnTour-Schutzes Hausratversicherung „XXL“ sind nur versichert, solange sie 1.1 Wir entschädigen für versicherte Sachen, die von Ihnen, a) im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitge­ während Sie sich vorübergehend außer Haus befinden, führt werden oder mitgeführt werden und durch ein versichertes Ereignis b) in verschlossenen Behältnissen, die erhöhte Sicherheit (Gefahr) abhandenkommen, zerstört oder beschädigt auch gegen die Wegnahme der Behältnisse selbst werden. Der Mitführung durch Sie steht eine Mitführung bieten (z.B. Zimmersafe), verwahrt sind. durch Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Zudem ist die Entschädigung je Versicherungsfall für Wertsachen nach § 7 Nr. 2.1 a) und b) auf insgesamt Zudem erstatten wir Kosten für erforderliche Ersatzkäufe, 300 € und für Wertsachen nach § 7 Nr. 2.1 c) auf insge­ wenn als Reisegepäck aufgegebene versicherte Sachen samt 50 % der OnTour-Versicherungssumme begrenzt. wegen einer verzögerten Beförderung nicht am Ankunfts­ tag am Bestimmungsort eintreffen. 2.4 Nicht versichert sind in Erweiterung von § 7 Nr. 3 der Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ und teil­ 1.2 Als vorübergehend gelten entsprechend § 9 Nr. 1 b) der weise abweichend von § 7 Nr. 1.4 Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ Zeiträume von bis zu 12 Monaten. a) Fahrräder – auch Elektrofahrräder – und Fahrrad­ anhänger einschließlich Zubehör; 1.3 Versicherungsschutz besteht zwischen dem Verlassen und Wiederbetreten des Grundstückes, auf dem sich Ihre b) dem Beruf oder Gewerbe dienende Sachen; versicherte Wohnung befindet. c) fremde Sachen, die nicht dem eigenen Gebrauch 1.4 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den dienen. OnTour-Schutz vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. 3. Versicherte Ereignisse (Gefahren) Kosten für erforderliche Ersatzkäufe infolge verzögerter 3.1 Abhandenkommen Reisegepäckbeförderung erstatten wir bis 750 €. Sofern für die Hausratversicherung ein Selbstbehalt vereinbart ist, Versicherungsschutz besteht für das Abhandenkommen gilt dieser auch für den OnTour-Schutz. versicherter Sachen durch 1.5 Unsere Entschädigungsleistung aus dem OnTour-Schutz a) Diebstahl oder Raub, auch sofern die in § 4 der erbringen wir abweichend von § 19 Nr. 6 der Bedingun­ Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“ be­ gen zur Hausratversicherung „XXL“ ohne Anrechnung schriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind; einer Unterversicherung. b) Verlust im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Gepäckträgern, Gepäckaufbewahrungen, Beherber­ 2. Versicherte Sachen gungsbetrieben oder bewachten Garderoben; 2.1 Versichert sind die in § 7 der Bedingungen zur Hausratver­ c) Verlieren – nicht jedoch durch Stehen-, Hängen- oder sicherung „XXL“ beschriebenen Sachen, die Liegenlassen. Ausgenommen ist zudem das Verlieren a) aus Ihrer Wohnung mitgenommen oder als Gepäck von Sachen nach Nr. 2.2 und Nr. 2.3 sowie von aufgegeben werden; Kontaktlinsen. b) dauerhaft außerhalb Ihrer Wohnung aufbewahrt werden (z.B. in Zweitwohnungen oder Wohnwagen), soweit und solange sie von dort aus mitgenommen werden; Klauseln zur Hausratversicherung „XXL“ 3 [Seite 4] 3.2 Zerstörung oder Beschädigung 6.2 Ohne die Hausratversicherung kann der OnTour-Schutz Versicherungsschutz besteht zudem für die Zerstörung nicht fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz oder Beschädigung versicherter Sachen durch aus der Hausratversicherung endet, erlischt auch der OnTour-Schutz. a) ein Ereignis nach § 1 Nr. 1 a), b), d) oder e) aa) der Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“; D. Selbstbehalt b) ein Ereignis nach § 1 Nr. 1 e) bb) der Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“, sofern der Einschluss der  (Die jeweilige Klausel gilt nur, sofern ein Selbstbehalt in der angegebenen Höhe vereinbart ist) weiteren Naturgefahren in der Hausratversicherung vereinbart ist; Klausel 7790: S  elbstbehalt 250 € c) ein unvorhergesehenes Ereignis nach der Klausel 7280 (z.B. Beschädigung während des Gewahrsams eines Vereinbart ist ein Selbstbehalt in Höhe von 250 €, den Sie je Beförderungsunternehmens), sofern die Mitversiche­ Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Dieser Betrag wird von rung unbenannter Gefahren in der Hausratversiche­ uns von der Entschädigung abgezogen. rung vereinbart ist. Klausel 7791: S  elbstbehalt 500 € Für Schäden durch Naturgefahren besteht hierbei abwei­ chend von § 9 Nr. 7 der Bedingungen zur Hausratversiche­ Vereinbart ist ein Selbstbehalt in Höhe von 500 €, den Sie je rung „XXL“ Versicherungsschutz auch außerhalb von Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Dieser Betrag wird von Gebäuden. Der Versicherungsschutz für Schäden durch uns von der Entschädigung abgezogen. Überschwemmungen – sofern eingeschlossen – gilt hierbei zudem abweichend von § 6 Nr. 4.1 der Bedingungen zur Klausel 7792: S  elbstbehalt 750 € Hausratversicherung „XXL“ für Überflutungen des Grund Vereinbart ist ein Selbstbehalt in Höhe von 750 €, den Sie je und Bodens des Grundstückes, auf dem sich die versicher­ Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Dieser Betrag wird von ten Sachen befinden. uns von der Entschädigung abgezogen. 4. Obliegenheiten E. Schadenfreiheits-Rabatt 4.1 In Erweiterung der Obliegenheiten nach § 16 der Bedin­ (Die Klausel 7779 gilt generell) gungen zur Hausratversicherung „XXL“ sind im Rahmen des OnTour-Schutzes folgende zusätzlichen Obliegenhei­ ten einzuhalten: Klausel 7779: S  chadenfreiheits-Rabatt in der Hausrat­ versicherung a) Sie sind verpflichtet, Schäden nach Nr. 3.1 a) unver­ züglich der Polizei anzuzeigen bzw. Schäden nach 1. Voraussetzungen Nr. 3.1 b) oder c) unverzüglich der zuständigen Stelle Die InterRisk gewährt in der Hausratversicherung einen (z.B. Gepäckschalter, Rezeption, Fundbüro) zu Schadenfreiheits-Rabatt in Höhe von 30 %, sofern seit melden; mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz gegen die im b) In Ergänzung Ihrer Plicht zur Anzeige bzw. Meldung Versicherungsschein genannten Gefahren bei uns oder nach Absatz a) haben Sie uns zusätzlich einen einer anderen Gesellschaft besteht und in den letzten Nachweis dafür zu erbringen, dass die abhandenge­ 5 Jahren keine Entschädigungsleistung erbracht wurde. kommenen Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit 2. Wegfall der Anzeige bzw. Meldung wieder aufgefunden Nach Zahlung einer Entschädigung fällt der Schadenfrei­ wurden. heits-Rabatt mit Wirkung ab dem darauf folgenden 4.2 Zu sonstigen Obliegenheiten sowie den Folgen von Versicherungsjahr weg. Obliegenheitsverletzungen beachten Sie bitte § 16 und § 17 der Bedingungen zur Hausratversicherung „XXL“. 3. Wiedergewährung Der nach Nr. 2 weggefallene Schadenfreiheits-Rabatt wird 5. Vorsorge, Summenanpassung wieder gewährt, sobald über einen Zeitraum von 5 Ver­­- § 11 Nr. 2.2 und § 12 der Bedingungen zur Hausratver­ sicherungsjahren keine Entschädigungsleistung mehr sicherung „XXL“ finden auf die OnTour-Versicherungs­ erbracht wurde. summe keine Anwendung. 4. Erstmalige Gewährung 6. Beendigung des OnTour-Schutzes Waren die Bedingungen für die Gewährung eines 6.1 Der OnTour-Schutz kann von Ihnen entsprechend § 6 Nr. 1 Schadenfreiheits-Rabattes bei Vertragsbeginn noch nicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das gegeben, wird der Schadenfreiheits-Rabatt mit Beginn Privatgeschäft jederzeit durch Kündigung beendet des Versicherungsjahres gewährt, das auf die Erfüllung werden. der Voraussetzungen nach Nr. 1 folgt. Bei danach erfolgenden Entschädigungszahlungen gelten die Klauseln_Hausrat_XXL / pdf / 06.26.1 Regelungen nach Nr. 2 und Nr. 3. InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de

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