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Insurance broker / Funeral insurance (Sterbegeldversicherung) / Policy wording archive

DELA Tarif 1.0: the policy wording in full

Lebenslange, weltweit geltende Sterbegeldversicherung mit doppelter Summe bei Unfalltod, jährlicher Summenüberprüfung, Überführung aus dem Ausland und kostenloser Kindermitversicherung, ohne Überschussbeteiligung.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Payment by direct debit

The premium is collected from your account. We check the IBAN for errors as you type.

I authorise DELA to collect payments from my account by direct debit. At the same time, I instruct my bank to pay the direct debits it draws on my account. Note: I may request a refund of the amount debited within eight weeks of the debit date, under the terms agreed with my bank. DELA will send the creditor identifier and the mandate reference with the confirmation.

Your broker mandate

To submit your application to DELA on your behalf, we need your mandate and power of attorney. Please read it and sign below.

Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy DELA Sterbegeldversicherung Tarif 1.0 from DELA (Funeral insurance (Sterbegeldversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

We pass your application on to DELA and get back to you with the confirmation.

Everything about this policy

What the policy covers: 64 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (funeral benefit), highest selectable amountas stated in the policy schedule„Verstirbt eine versicherte Person, so zahlen wir die vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme.“5a. (1), page 3
Whole of life cover (no fixed term)yes„Es handelt sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung.“2., page 3
Premium payment term (whole of life, limited to an end age or fixed years)yes„Die Pflicht zur Prämienzahlung endet mit Beendigung der vereinbarten Prämienzahlungsdauer.“17. (1), page 5
Single premium availableyes„in einem einzigen Betrag oder durch laufende Prämien zu entrichten.“16. (1), page 5
Minimum entry agenot addressed
Maximum entry agenot addressed
Worldwide cover (death abroad also covered)yes„Es handelt sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung.“2., page 3
Automatic increase of the sum insured without health check (to keep up with funeral costs)yes„Die Versicherungssumme wird während der Prämienzahlungsdauer einmal jährlich zum Ausgleich der Inflation und steigender Bestattungskosten von DELA überprüft.“5a. (4), page 3
Several insured persons in one policy (couple, family)yes„Die Namen der Personen, die versichert sind, ergeben sich aus dem Versicherungsschein.“3. (1), page 3

Health questions and waiting period

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or medical underwriting at applicationyes„Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung.“6. (2), page 4
Waiting period without full benefityes„Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung.“6. (2), page 4
Benefit on death during the waiting period (premium refund, graded benefit)yes„Stirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, so werden wir 80 % der eingezahlten Prämien erstatten. Handelt es sich um eine Einmalprämie, so werden wir 90 % erstatten.“5d., page 3
Full benefit on accidental death during the waiting periodyes„Diese Summe verdoppelt sich bei Tod durch Unfall. Dies gilt auch in der Wartezeit.“5a. (2), page 3
Shorter or no waiting period after health checkyes„Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung.“6. (2), page 4
New waiting period for increases of the sumnot addressed
Provisional cover from application (mostly accidental death only)yes, up to EUR 20,000„Bei Tod durch Unfall gewähren wir der versicherten Person mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 20.000 Euro.“5c. (1), page 3

Benefits and funeral services

PointRuleWording (German)Clause
Cash payment to the beneficiaryyes„Verstirbt eine versicherte Person, so zahlen wir die vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme.“5a. (1), page 3
Funeral as a service in kind (insurer or partner undertaker arranges and pays)not addressed
Accidental death benefit (double sum or fixed extra amount)yes, up to the sum insured„Diese Summe verdoppelt sich bei Tod durch Unfall.“5a. (2), page 3
Repatriation from abroad (costs or arrangement)yes, up to the sum insured„so wird sie auf Kosten der DELA an den von den Angehörigen gewünschten Bestattungsort, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen muss, überführt.“5e. (1), page 3
Domestic transfer to the place of burialnot addressed
Children covered (benefit on death of a child without own policy)yes, up to EUR 3,000„nach einer Wartezeit von drei Monaten bis zum Alter von 18 Jahren kostenlos mitversichert. Die Wartezeit gilt nicht für Unfalltod.“4. (1), page 3
Lodging of funeral wishes with the insurer or service providernot addressed
Bereavement or psychological support for relativesyes„Die Kosten für die erste Trauerberatung werden von DELA übernommen. Etwaige Folgeberatungen sind kostenpflichtig.“5f. (2), page 3
Help with authorities, cancellations, pensions and estatenot addressed
Digital estate (closing or securing accounts)not addressed
Legal advice on wills and inheritancenot addressed
Grave care or headstone includednot addressed
Travel assistance (help on illness or death while travelling)not addressed
Accelerated benefit on terminal illness or need for long-term carenot addressed
Premium waiver on need for long-term carenot addressed
Unused part of the sum paid to heirs or beneficiariesnot addressed

Premium, profit share and contract

PointRuleWording (German)Clause
Profit participation (form: bonus sum, death bonus, offset)no„Eine Überschussbeteiligung ist neben der garantierten Versicherungssumme ausgeschlossen.“7., page 4
Level premium over the whole payment termnot addressed
Insurer may raise premiums or cut the sumyes„Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Entwicklungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen“8., page 4
Surrender value on cancellationyes„Statt der Umwandlung können Sie die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen.“20. (4), page 5
Cancellation by the policyholder (notice, consequences)yes„Bis zum Tod des Versicherungsnehmers kann der Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt“20. (1), page 5
No ordinary cancellation right of the insurernot addressed
Paid up policy with reduced sumyes„Für die Umwandlung ist Voraussetzung, dass die Versicherungssumme nach Prämienfreistellung den Mindestbetrag von 1.000 Euro erreicht.“20. (2), page 5
Premium deferral or payment breakyes„Zur Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine befristete Prämienfreistellung verlangen.“20. (8), page 5
Beneficiary designation (revocable, irrevocable, assignment to an undertaker or trust)yes„Der Versicherungsnehmer kann stattdessen ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll.“9. (3), page 4
Exclusion of realisation before death (protection from being counted as assets)not addressed

Disclosure and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Period in which the insurer may invoke a breach of disclosureyes„Unser Rücktritts-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrags.“21. (7), page 5
No withdrawal for innocent or slightly negligent non disclosureyes„In diesem Fall verzichten wir auf unsere Rechte gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz, den Vertrag zu kündigen oder Vertragsänderungen durchzuführen.“21. (3), page 5
Suicide exclusion within a periodyes„Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir dann, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind.“14. (1), page 4
Exclusion of death from illnesses known before the startnot addressed
War: passive war risk (death abroad when war breaks out)yes„Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Folge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt.“12. (1), page 4
Terrorism not excludednot addressed
Exclusion for NBC weapons and mass destruction (scope)yes„Der Einsatz, bzw. das Freisetzen der Stoffe muss darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.“13. (2), page 4
Exclusion for epidemics, pandemics or catastrophesnot addressed
Exclusion for death during a deliberate crime by the insurednot addressed

Specific to Austria

PointRuleWording (German)Clause
Customary funeral costs (sec. 159 VersVG): payment to whoever pays the funeral, up to that limitnot addressed
Funeral service partner (e.g. Wiener Verein): arrangement and direct billingnot addressed
Service lapses if the sum is too lownot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Natural, level, mixed or single premium (form and age development)not addressed
Annual update of sums to funeral costsnot addressed
Cash to heirs if the service is not provided through the insurer (art. 106 bis Ley 50/1980)not addressed
Free choice of undertakernot addressed
Newborns included without waiting period and extra premiumnot addressed
Foreign residents: repatriation to country of originnot addressed
Choice of burial or cremation, grave plot includednot addressed
Exclusions: list and highlighted, signed limiting clausesnot addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risksnot addressed
Switching insurer with credit for prior cover (no new waiting period)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
DELA Natura- en levensverzekeringen N.V., Niederlassung Deutschland (Rechtsform am Dokument prüfen)
Distribution
available through brokers

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen Sterbegeldversicherung (AVB SGV 05/2024)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen DELA sorgenfrei Leben Sterbegeldversicherung (Tarif 1.0) [Seite 2] Inhalt A. STERBEGELDVERSICHERUNG – LEISTUNGSBESCHREIBUNG SEITE 3 1. Ihr Vertrag 2. Art der Versicherung 3. Versicherte Personen 4. Kostenlose Mitversicherung für Kinder 5. Unsere Leistungen 5a. Zahlung der Versicherungssumme 5b. Antrag auf Anpassung und Erhöhung der Versicherungssumme 5c. Sofortiger Versicherungsschutz nach Antragstellung 5d. Prämienerstattung in der Wartezeit 5e. Erstattung der Überführungskosten aus dem Ausland 5f. Trauerberatung 6. Beginn des Versicherungsschutzes – Leistungsfreiheit 7. Überschussbeteiligung 8. Neufestsetzung der vereinbarten Prämie 9. An wen wir leisten – Bezugsrecht 10. Vertragsende 11. Versicherungsschutz bei Wehr-, Polizeidienst und inneren Unruhen 12. Versicherungsschutz bei Krieg 13. Kein Versicherungsschutz bei ABC-Stoffen 14. Versicherungsschutz bei Selbsttötung 15. Keine Leistung bei vorsätzlicher Tötung B. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN SEITE 5 16. Prämienzahlung 17. Ende der Prämienzahlungspflicht 18. Kein Versicherungsschutz vor Zahlung der ersten Prämie 19. Folgeprämie – verspätete Zahlung 20. Kündigung – Umwandlung – Rückkaufswert 21. Wahrheitspflicht – Leistungsfreiheit bei Verletzung 22. Kosten der Versicherung 23. Nachweise im Versicherungsfall 24. Adressänderung 25. Anwendbares Recht 26. Gerichtsstand 27. Ersatz unwirksamer Klauseln 28. Salvatorische Klausel 29. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde – Beschwerdestelle 30. Sicherungseinrichtung Seite 2 [Seite 3] A. STERBEGELDVERSICHERUNG – LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1. Ihr Vertrag Sie haben eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Damit sind Sie Kunde der DELA Natura- en levensverzekeringen N.V., die – wie eine Genossenschaft – ausschließlich ihren Mitgliedern, also Ihnen, verpflichtet ist. 2. Art der Versicherung Es handelt sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung. 3. Versicherte Personen (1) Die Namen der Personen, die versichert sind, ergeben sich aus dem Versicherungsschein. (2) Der Versicherungsnehmer, der die Versicherung abschließt, kann – muss aber nicht – versicherte Person sein. 4. Kostenlose Mitversicherung für Kinder (1) Alle im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Kinder – adoptiert, leiblich oder Pflegekinder – sind, sofern sie im Antrag mit Namen, Geschlecht und Geburtsdatum benannt sind, nach einer Wartezeit von drei Monaten bis zum Alter von 18 Jahren kostenlos mitversichert. Die Wartezeit gilt nicht für Unfalltod. (2) Kinder, die während der Vertragslaufzeit adoptiert oder geboren wurden, sind ab der 24. Schwangerschaftswoche mitversichert. (3) Die Versicherungssumme für Kinder entspricht der Versicherungssumme des Vertrages, höchstens jedoch 3.000 Euro. Sofern der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, entspricht die Versicherungssumme für Kinder der beitragsfreien Versicherungssumme, höchstens jedoch 3.ooo Euro. Bestehen mehrere DELA-Sterbegeldversicherungen, dann gelten diese Summen für alle Verträge zusammen. 5. Unsere Leistungen 5a. Zahlung der Versicherungssumme (1) Verstirbt eine versicherte Person, so zahlen wir die vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme. (2) Diese Summe verdoppelt sich bei Tod durch Unfall. Dies gilt auch in der Wartezeit. (3) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesund­ heitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. (4) Die Versicherungssumme wird während der Prämienzahlungsdauer einmal jährlich zum Ausgleich der Inflation und steigender Bestattungskosten von DELA überprüft. (5) DELA informiert Sie in einer jährlichen Mitteilung über die Höhe der neuen Versicherungssumme und über Ihr Recht, der Erhöhung zu wider­ sprechen. Kinder nehmen an der jährlichen Anpassung nicht teil. (6) Die Prämie für die Anpassung der Versicherungssumme wird nach den Grundsätzen berechnet, die für alle DELA-Versicherten gelten – insbeson­ dere unter Berücksichtigung der DELA-Mitgliederdividende. 5b. Antrag auf Anpassung und Erhöhung der Versicherungssumme Sie können jederzeit eine Erhöhung der Versicherungssumme oder eine Reduzierung des Versicherungsschutzes bei uns beantragen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine Erhöhung – mit oder ohne Gesundheitsprüfung – möglich ist und wie hoch die Prämie für die zusätzlich beantragte Versicherungs­ summe sein wird. Für den bereits bestehenden Versicherungsvertrag hat dieses Erhöhungsverlangen keine negativen Folgen. 5c. Sofortiger Versicherungsschutz nach Antragstellung (1) Bei Tod durch Unfall gewähren wir der versicherten Person mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 20.000 Euro. Dieser Versicherungsschutz endet mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages. Eine gesonderte Prämie wird für diesen ergänzenden Versicherungsschutz nicht erhoben. (2) Kommt der Hauptvertrag aus Gründen, die nichts mit dem Tod durch Unfall zu tun haben, nicht zustande, so erlischt die vorläufige Deckung von Anfang an. (3) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits­ schädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. 5d. Prämienerstattung in der Wartezeit Stirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, so werden wir 80 % der eingezahlten Prämien erstatten. Handelt es sich um eine Einmalprämie, so werden wir 90 % erstatten. Zinsen werden nicht gezahlt. 5e. Erstattung der Überführungskosten aus dem Ausland (1) Verstirbt die versicherte Person nach Beginn des Versicherungsschutzes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und beträgt die Versicher­ ungssumme mindestens 3.000 Euro, so wird sie auf Kosten der DELA an den von den Angehörigen gewünschten Bestattungsort, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen muss, überführt. (2) Die Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte und der Überführungsservice durch DELA beauftragt wurde. 5f. Trauerberatung (1) Nach einem Versicherungsfall können die von der Versicherung begünstigten Personen auf Antrag einen von DELA bestellten Trauerberater in Anspruch nehmen. Der Trauerberater hilft bei psychologischen, praktischen und finanziellen Fragen, die infolge des Sterbefalls geregelt werden müssen. (2) Die Kosten für die erste Trauerberatung werden von DELA übernommen. Etwaige Folgeberatungen sind kostenpflichtig. Seite 3 [Seite 4] 6. Beginn des Versicherungsschutzes – Leistungsfreiheit (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Ablauf der Wartezeit. (2) Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesund­ heitserklärung. Die Wartezeit gilt nicht für den Unfalltod. (3) Ist die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, Sie genießen soforti­ gen Versicherungsschutz oder Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 7. Überschussbeteiligung Eine Überschussbeteiligung ist neben der garantierten Versicherungssumme ausgeschlossen. 8. Neufestsetzung der vereinbarten Prämie Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Entwick­ lungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen, sodass die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung nicht gewährleistet ist. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft und bestätigt die Neufestsetzung der Prämie. Die Neufestsetzung durch den unabhängigen Treuhänder wird durch die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschlossen. Die weiteren Einzelheiten dieses gesetzlichen Prämienanpassungsrechts, das dem Schutz beider Vertragsparteien dient, enthält § 163 Versicherungsvertragsgesetz. 9. An wen wir leisten – Bezugsrecht (1) Der Versicherungsnehmer kann eine Person als bezugsberechtigt benennen. (2) Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht jederzeit vor Eintritt des Versicherungsfalles widerrufen oder einen anderen Bezugsberechtigten bestimmen. (3) Der Versicherungsnehmer kann stattdessen ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Sobald uns diese Erklärung schriftlich oder „in Textform“ zugegangen ist, kann das Bezugsrecht nur noch mit schriftlicher Zustimmung des benannten Bezugsberechtigten aufgehoben und/oder geändert werden. (4) Wir werden den unwiderruflich Bezugsberechtigten über eventuelle Zahlungsrückstände aus dem Versicherungsvertrag unterrichten. Der un­ widerruflich Bezugsberechtigte erhält die Gelegenheit, die Rückstände auszugleichen. (5) Sind zu dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsleistung fällig wird, mehrere Bezugsberechtigte vorhanden, so wird die Leistung zu gleichen Teilen ausgezahlt. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat uns schriftlich oder „in Textform“ ausdrücklich eine andere Weisung erteilt. 10. Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Tod aller versicherten Personen oder durch vorzeitige Kündigung. 11. Versicherungsschutz bei Wehr-, Polizeidienst und inneren Unruhen Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person in Ausübung ihres Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. 12. Versicherungsschutz bei Krieg (1) Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Folge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt. (2) Verstirbt die versicherte Person durch kriegerische Ereignisse, an denen sie aktiv beteiligt war, besteht kein Versicherungsschutz. 13. Kein Versicherungsschutz bei ABC-Stoffen (1) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit • dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder • dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so besteht kein Versicherungsschutz. (2) Der Einsatz, bzw. das Freisetzen der Stoffe muss darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. 14. Versicherungsschutz bei Selbsttötung (1) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir dann, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. (2) Vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist leisten wir dann, wenn die Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank­ hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. 15. Keine Leistung bei vorsätzlicher Tötung (1) Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Tod der versicherten Person vorsätzlich – also wissentlich und willentlich – durch eine widerrechtliche Handlung herbeiführt. (2) Führt der Bezugsberechtigte vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbei, so gilt die Bezugsberechti­ gung als nicht erfolgt. Die Leistung steht in diesem Fall dem Versicherungsnehmer oder dessen Erben zu. Seite 4 [Seite 5] B. ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 16. Prämienzahlung (1) Die Prämien sind – je nach Vereinbarung – in einem einzigen Betrag oder durch laufende Prämien zu entrichten. (2) Sie können eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder auch jährliche Prämienzahlung vereinbaren. (3) DELA zieht die Prämie per SEPA-Lastschrift ein. 17. Ende der Prämienzahlungspflicht (1) Die Pflicht zur Prämienzahlung endet mit Beendigung der vereinbarten Prämienzahlungsdauer. (2) Bestehen zu diesem Zeitpunkt Prämienrückstände, so werden diese mit der Versicherungsleistung verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung einem berechtigten Dritten zustehen sollte. (3) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden wir eine angemessene Geschäftsgebühr (§ 39 Versicherungsvertragsgesetz) berechnen. 18. Kein Versicherungsschutz vor Zahlung der ersten Prämie (1) Die erste Prämie wird von uns per Lastschrift zum Versicherungsbeginn innerhalb von zwei Wochen abgebucht. Damit Sie nicht in Zahlungsver­ zug geraten, nutzen wir das SEPA-Lastschriftverfahren. (2) Ist die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, Sie genießen soforti­ gen Versicherungsschutz oder Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. (3) Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so sind wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 19. Folgeprämie – verspätete Zahlung (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so können wir Ihnen auf Ihre Kosten „in Textform“ eine Zahlungsfrist bestimmen. Die Zahlungs­ frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Fristablauf verbunden sind. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und sind Sie zu dieser Zeit mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. (3) Wir können nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu die­ sem Zeitpunkt mit der Zahlung noch in Verzug sind. Hierauf werden wir Sie ausdrücklich hinweisen. (4) Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten. (5) An der Tatsache, dass vor der Reaktivierung Ihres Vertrags kein Versicherungsschutz besteht, ändert dies allerdings nichts. 20. Kündigung – Umwandlung – Rückkaufswert (1) Bis zum Tod des Versicherungsnehmers kann der Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt, die teilweise Beitragsfeststellung oder die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangt werden. (2) Für die Umwandlung ist Voraussetzung, dass die Versicherungssumme nach Prämienfreistellung den Mindestbetrag von 1.000 Euro erreicht. (3) Wird dieser Mindestbetrag bei der Umwandlung nicht erreicht, so erlischt der Vertrag. (4) Statt der Umwandlung können Sie die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen. (5) Die Einzelheiten können Sie der Umwandlungs-/Rückkaufswerttabelle im Anhang des Informationsblatts zu Versicherungsprodukten entnehmen. (6) Die prämienfreie Versicherungssumme wird bei Umwandlung – ebenso wie der Rückkaufswert – nach den anerkannten Regeln der Versiche­ rungsmathematik mit den Rechtsgrundlagen der Prämienkalkulation berechnet. (7) Einen Prämienrückstand werden wir mit dem Deckungskapital verrechnen. (8) Zur Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine befristete Prämienfreistellung verlangen. 21. Wahrheitspflicht – Leistungsfreiheit bei Verletzung (1) Wir sind darauf angewiesen, dass Sie uns vor Ihrer Vertragserklärung (Antragsstellung) alle Gefahrumstände – wie z. B. Erkrankungen oder ge­ sundheitliche Störungen oder Beschwerden – nach denen wir Sie „in Textform“ gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen. (2) Wird das Leben anderer Personen versichert, so wird Ihnen das Wissen dieser Personen wie eigenes zugerechnet. (3) Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. In diesem Fall verzichten wir auf unsere Rechte gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz, den Vertrag zu kündigen oder Ver­ tragsänderungen durchzuführen. (4) Im Fall des Rücktritts sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch­ lich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. (5) Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und unser Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Ver­ trag auch bei Kenntnis der angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätten. (6) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. (7) Unser Rücktritts-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrags. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, so beträgt die Frist zehn Jahre. (8) Haben wir Kenntnis von der Verletzung der Anzeigepflicht erlangt, so müssen wir unser Rücktritts-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. (9) Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. 22. Kosten der Versicherung (1) Sämtliche Kosten der Versicherung – dazu gehören vor allem die Abschluss- und Vertriebskosten – sind in der Prämienkalkulation bereits pau­ schal berücksichtigt und werden deshalb nicht gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die Kosten, die aufgrund von Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen entstehen, berechnen wir jeweils per Vorgang. (3) Angaben zur Höhe dieser Kosten sind dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten zu entnehmen. Seite 5 [Seite 6] 23. Nachweise im Versicherungsfall (1) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich „in Textform“ oder telefonisch anzuzeigen. (2) Wir sind erst dann zu einer Leistung aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet, wenn uns folgende Schriftstücke – soweit irgend möglich – im Original vorliegen: a) der Versicherungsschein b) eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde c) im Erbfall: • ein Erbschein • das Testament, wenn vorhanden und sofern es keine namentlich benannten Bezugsberechtigten gibt • das Stammbuch, sofern es keinen namentlich benannten Bezugsberechtigten gibt (3) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. (4) Kosten, die mit den genannten Nachweisen verbunden sind, trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. 24. Adressänderung Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Adresse bzw. E-Mail-Adresse unverzüglich mit. 25. Anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. 26. Gerichtsstand (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung sei­ nen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. (2) Für Klagen gegen den Versicherer kann auch das für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständige Gericht oder das für die Niederlassung Deutschland örtlich zuständige Gericht oder auch das Gericht am Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers angerufen werden. (3) Hat der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Abschluss des Versicherungsvertrags ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zu­ ständig oder das Gericht am Sitz der Niederlassung Deutschland. 27. Ersatz unwirksamer Klauseln (1) Ist eine Klausel dieser Bedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu­ mutbare Härte darstellen würde. (2) Die Neuregelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. (3) Die Neuregelung wird Ihnen mit den hierfür maßgeblichen Gründen mitgeteilt und zwei Wochen nach dieser Benachrichtigung Vertragsbestand­ teil. 28. Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. 29. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde – Beschwerdestelle • Beschwerdestelle: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin • Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn • Zuständige Aufsichtsbehörde in den Niederlanden: De Nederlandsche Bank, Postbus 98, 1000 AB Amsterdam, Niederlande Sollten Sie Anlass zu Beschwerden haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich an die vorgenannten Aufsichtsbehörden oder die Beschwerdestelle zu wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt. 30. Sicherungseinrichtung DELA-Verträge gehören in den Niederlanden zur Sicherungseinrichtung. Im – unwahrscheinlichen – Sicherungsfall besteht innerhalb der festgelegten Auffangregelungen eine Rückversicherung in Höhe der zu zahlenden Versicherungsleistungen. Alternativ wird versucht, den Vertrag mit einem anderen Anbieter fortzusetzen. Zuständige Sicherheitseinrichtung in den Niederlanden ist: De Nederlandsche Bank, Westeinde 1, 1017 ZN Amsterdam bzw. Postbus 98, 1000 AB Amsterdam, Niederlande. Seite 6 [Seite 7] DELA Lebensversicherungen Zweigniederlassung Deutschland der DELA Natura- en levensverzekeringen N.V., Eindhoven Hauptniederlassung: DELA Natura- en levensverzekeringen N.V., Platz der Ideen 2 · 40476 Düsseldorf · Tel. 0211 542686-0 · Fax 0211 542686-99 Oude Stadsgracht 1 · 5611 DD Eindhoven · Handelsregister-Nr. 17078393 Amtsgericht Düsseldorf HRB 82066 · Hauptbevollmächtigter: Edwin Brouwers www.dela.de SGV_AVB_2024-05