Versicherungsmakler / Sterbegeldversicherung / Bedingungsarchiv
DELA Tarif 1.0: die Bedingungen im Volltext
Lebenslange, weltweit geltende Sterbegeldversicherung mit doppelter Summe bei Unfalltod, jährlicher Summenüberprüfung, Überführung aus dem Ausland und kostenloser Kindermitversicherung, ohne Überschussbeteiligung.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an DELA weiter.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an DELA
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir reichen ihn an DELA weiter und melden uns mit der Bestätigung.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summe | laut Versicherungsschein | „Verstirbt eine versicherte Person, so zahlen wir die vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme.“ | 5a. (1), Seite 3 |
| Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter) | ja | „Es handelt sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung.“ | 2., Seite 3 |
| Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre) | ja | „Die Pflicht zur Prämienzahlung endet mit Beendigung der vereinbarten Prämienzahlungsdauer.“ | 17. (1), Seite 5 |
| Einmalbeitrag möglich | ja | „in einem einzigen Betrag oder durch laufende Prämien zu entrichten.“ | 16. (1), Seite 5 |
| Mindesteintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert) | ja | „Es handelt sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung.“ | 2., Seite 3 |
| Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten) | ja | „Die Versicherungssumme wird während der Prämienzahlungsdauer einmal jährlich zum Ausgleich der Inflation und steigender Bestattungskosten von DELA überprüft.“ | 5a. (4), Seite 3 |
| Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie) | ja | „Die Namen der Personen, die versichert sind, ergeben sich aus dem Versicherungsschein.“ | 3. (1), Seite 3 |
Gesundheitsfragen und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antrag | ja | „Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung.“ | 6. (2), Seite 4 |
| Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wird | ja | „Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung.“ | 6. (2), Seite 4 |
| Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung) | ja | „Stirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, so werden wir 80 % der eingezahlten Prämien erstatten. Handelt es sich um eine Einmalprämie, so werden wir 90 % erstatten.“ | 5d., Seite 3 |
| Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeit | ja | „Diese Summe verdoppelt sich bei Tod durch Unfall. Dies gilt auch in der Wartezeit.“ | 5a. (2), Seite 3 |
| Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfung | ja | „Sie haben die Wahl zwischen sofortigem Versicherungsschutz mit Gesundheitserklärung oder einer Wartezeit von 24 Monaten ohne Gesundheitserklärung.“ | 6. (2), Seite 4 |
| Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summe | nicht geregelt | ||
| Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod) | ja, bis 20.000 € | „Bei Tod durch Unfall gewähren wir der versicherten Person mit Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages sofortigen Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch 20.000 Euro.“ | 5c. (1), Seite 3 |
Leistungen und Bestattungsdienst
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Person | ja | „Verstirbt eine versicherte Person, so zahlen wir die vereinbarte, im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme.“ | 5a. (1), Seite 3 |
| Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung) | nicht geregelt | ||
| Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diese Summe verdoppelt sich bei Tod durch Unfall.“ | 5a. (2), Seite 3 |
| Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation) | ja, bis zur Versicherungssumme | „so wird sie auf Kosten der DELA an den von den Angehörigen gewünschten Bestattungsort, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen muss, überführt.“ | 5e. (1), Seite 3 |
| Überführung im Inland zum Bestattungsort | nicht geregelt | ||
| Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag) | ja, bis 3.000 € | „nach einer Wartezeit von drei Monaten bis zum Alter von 18 Jahren kostenlos mitversichert. Die Wartezeit gilt nicht für Unfalltod.“ | 4. (1), Seite 3 |
| Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleister | nicht geregelt | ||
| Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörige | ja | „Die Kosten für die erste Trauerberatung werden von DELA übernommen. Etwaige Folgeberatungen sind kostenpflichtig.“ | 5f. (2), Seite 3 |
| Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlass | nicht geregelt | ||
| Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten) | nicht geregelt | ||
| Rechtsberatung zu Testament und Erbschaft | nicht geregelt | ||
| Grabpflege oder Grabstein mitversichert | nicht geregelt | ||
| Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen) | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt | ||
| Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigte | nicht geregelt |
Beitrag, Überschuss und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung) | nein | „Eine Überschussbeteiligung ist neben der garantierten Versicherungssumme ausgeschlossen.“ | 7., Seite 4 |
| Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauer | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglich | ja | „Der Versicherer ist ausnahmsweise zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Entwicklungen im Risikoverlauf zu Abweichungen gegenüber den Kalkulationsannahmen führen“ | 8., Seite 4 |
| Rückkaufswert bei Kündigung | ja | „Statt der Umwandlung können Sie die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen.“ | 20. (4), Seite 5 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen) | ja | „Bis zum Tod des Versicherungsnehmers kann der Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt“ | 20. (1), Seite 5 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summe | ja | „Für die Umwandlung ist Voraussetzung, dass die Versicherungssumme nach Prämienfreistellung den Mindestbetrag von 1.000 Euro erreicht.“ | 20. (2), Seite 5 |
| Beitragsstundung oder Zahlpause | ja | „Zur Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine befristete Prämienfreistellung verlangen.“ | 20. (8), Seite 5 |
| Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand) | ja | „Der Versicherungsnehmer kann stattdessen ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll.“ | 9. (3), Seite 4 |
| Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt) | nicht geregelt |
Anzeigepflicht und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | ja | „Unser Rücktritts-, Kündigungs- oder Vertragsanpassungsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrags.“ | 21. (7), Seite 5 |
| Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | ja | „In diesem Fall verzichten wir auf unsere Rechte gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz, den Vertrag zu kündigen oder Vertragsänderungen durchzuführen.“ | 21. (3), Seite 5 |
| Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Frist | ja | „Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir dann, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind.“ | 14. (1), Seite 4 |
| Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten | nicht geregelt | ||
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges) | ja | „Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Folge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt.“ | 12. (1), Seite 4 |
| Terroranschläge ohne Ausschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang) | ja | „Der Einsatz, bzw. das Freisetzen der Stoffe muss darauf gerichtet gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden.“ | 13. (2), Seite 4 |
| Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Person | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenze | nicht geregelt | ||
| Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnung | nicht geregelt | ||
| Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summe | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter) | nicht geregelt | ||
| Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten) | nicht geregelt | ||
| Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl der Bestattungsfirma | nicht geregelt | ||
| Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftsland | nicht geregelt | ||
| Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossen | nicht geregelt | ||
| Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativas | nicht geregelt | ||
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen) | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- DELA Natura- en levensverzekeringen N.V., Niederlassung Deutschland (Rechtsform am Dokument prüfen)
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Allgemeine Versicherungsbedingungen Sterbegeldversicherung (AVB SGV 05/2024) Fassung: SGV_AVB_2024-05 (Tarif 1.0) Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)