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Insurance broker / Group accident insurance for employees in Germany / Policy wording archive

ALTE LEIPZIGER Vereine XL: the policy wording in full

Gruppenunfallversicherung für Vereine und Vereinigungen im XL-Schutz für Vereinstätigkeit, Wege und Ehrenamt, mit Bergungskosten bis 5.000 Euro, Zeckenschutz (FSME) und Trunkenheitsklausel bis 1,1 Promille.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Everything about this policy

What the policy covers: 64 points, each with its clause

Contract form and insured persons

PointRuleWording (German)Clause
Contract form (named, unnamed, groups of persons, flat rate by payroll or headcount)yes„Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe“ZB Gruppe, page 10
Insurable persons (employees, owners, family members working in the business, apprentices, temporary staff, club members, volunteers)yes„Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.“ZB Gruppe 2.1, page 10
New persons covered automatically (provisional cover, notification period)yes„Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen.“ZB Gruppe 2.2, page 10
End of cover when leaving the company or clubyes„Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem Verein oder der Vereinigung ausscheidet.“ZB Gruppe 1.5, page 10
Right of the insured person to continue cover as an individual policy after leavingnot addressed
Who exercises the rights and who is paid (policyholder or insured person, direct claim)yes„steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.“AL-AUB 12.1, page 8
Maximum age or change of benefits from a certain ageyes„Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter“I Deklaration 4, page 2
Uninsurable persons (persons in need of care, serious illness, clause and consequences)no„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind: dauernd pflegebedürftige Personen“AL-AUB 4.1, page 5

Time and place of cover

PointRuleWording (German)Clause
Around the clock (work and leisure) or occupational accidents onlyyes„Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen nur Unfälle im Rahmen der im Vertragsdokument näher bezeichneten Tätigkeit“Risikobeschreibung Vereine 1.1, page 11
Territorial scope (worldwide, limits on longer stays abroad)yes„Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.“AL-AUB 1.2, page 3
Commuting accidents between home and workplace (with occupational cover only)yes„Unfälle auf dem direkten Weg nach und von örtlich durchgeführten Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen.“Risikobeschreibung Vereine 1.2, page 11
Business trips, company events, company sportsyes„Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit sie sich auf Dienstreisen befinden.“ZB Dienstreise 1, page 12
Club events, training, competitions and travel to them (club version)yes„Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen nur Unfälle im Rahmen der im Vertragsdokument näher bezeichneten Tätigkeit, die vom Verein oder seinen dazu berechtigten Organen veranstaltet oder angeordnet und beaufsichtigt werden.“Risikobeschreibung Vereine 1.1, page 10

Permanent disability

PointRuleWording (German)Clause
Basic sum insured for permanent disability per insured personyes, up to the sum insured„Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme … und der Grad der unfallbedingten Invalidität.“AL-AUB 2.1.2.2, page 4
Disability table: arm (percentage)yes„Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %“AL-AUB 2.1.2.2.1, page 4
Disability table: hand at the wrist (percentage)yes„Hand 55 %“AL-AUB 2.1.2.2.1, page 4
Disability table: thumb and index finger (percentage)yes„Daumen 20 % Zeigefinger 10 %“AL-AUB 2.1.2.2.1, page 4
Disability table: leg and foot (percentage)yes„Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %“AL-AUB 2.1.2.2.1, page 4
Disability table: eye (percentage)yes„Auge 50 %“AL-AUB 2.1.2.2.1, page 4
Disability table: hearing in one ear (percentage)yes„Gehör auf einem Ohr 30 %“AL-AUB 2.1.2.2.1, page 4
Progression (higher payout at high disability degrees, scale)yes„Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versicherungssumme.“BB Progression 225 %, page 12
Contribution of pre-existing illness (percentage from which benefits are reduced)yes„Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.“AL-AUB 3, page 4
Deadlines for occurrence and medical certification of disabilityyes„innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt“AL-AUB 2.1.1.1, page 3
Deadline for claiming disabilityyes„innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“AL-AUB 2.1.1.1, page 3
Reassessment of the degree of disability (period, who may request it)yes„Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.“AL-AUB 9.4, page 6
Minimum degree of disability for a payoutnone„Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.“AL-AUB 2.1.2.1, page 4

Further benefits

PointRuleWording (German)Clause
Accidental death benefityes, up to the sum insured„Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.“AL-AUB 2.6.2, page 4
Daily allowance for incapacity to work (amount, duration, waiting period)yes, up to the sum insured„Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.“AL-AUB 2.3.2, page 4
Hospital daily benefit (amount, maximum duration)yes, up to the sum insured„Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.“AL-AUB 2.4.2, page 4
Convalescence benefit after hospital stayyes, up to the sum insured„Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.“AL-AUB 2.5.2, page 4
Accident annuity (from which degree of disability)not addressed
Transitional benefit for prolonged impairmentyes, up to the sum insured„Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.“AL-AUB 2.2.2, page 4
Medical costs, dental prostheses, aids (where no other payer covers them)not addressed
Search, rescue and repatriation costsyes, up to EUR 5,000„Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 5.000 EUR“III 2 Bergungskosten, page 11
Cosmetic surgery after an accidentyes, up to the sum insured„Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 leisten wir Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.“BB Kosmetische Operationen, page 12
Immediate payment for severe injuries or fracturesnot addressed
Rehabilitation management, help with return to workyes„Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleistungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauftragten qualifizierten Dienstleister.“BB Servicepaket Hilfe und Pflege 1, page 13

Definition of accident and extensions

PointRuleWording (German)Clause
Injuries from increased exertion or own movementyes„Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule … ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“AL-AUB 1.4, page 3
Damage from gases, vapours, substances (sudden, also at the workplace)yes„Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten.“AL-AUB 1.3.2, page 3
Infections from accident injuries, tick bites, insect stingsyes„Ergänzend zu Ziffer 5.2.4.2 AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz auch für die durch Zeckenbiss übertragene Infektionskrankheit Frühsommer-Meningoenzephalitis.“III 2 Infektionen durch Zeckenbiss, page 11
Spinal disc damage and abdominal herniasno„Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen“AL-AUB 5.2.1, page 5
Heart attack and strokeno„Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle“AL-AUB 5.1.1, page 5
Psychological reactions after an accident (also assault at work)no„Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden“AL-AUB 5.2.6, page 5
Disturbances of consciousness, alcohol (blood alcohol limit), seizuresyes„Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkohol unter 1,1 Promille liegt.“III 2 Bewusstseinsstörungen, page 10
Occupational diseases (expressly excluded or included)no„die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten“AL-AUB 1.3.2, page 3

Exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Motor sport and racingno„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“AL-AUB 5.1.5, page 5
Aviation (passenger, pilot, parachute, hang gliding)yes„als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges“AL-AUB 5.1.4, page 5
Passive war risk and civil unrestyes„Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.“AL-AUB 5.1.3, page 5
Nuclear energy and radiation (exception for occupational X-ray and radiation work)yes„Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen.“AL-AUB 5.2.2, page 5
Excluded or surcharged activities (risk groups, work at height, explosives, diving)yes„Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgruppen)“AL-AUB 6.2.1, page 6
Accidents while committing a deliberate criminal offenceno„Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht“AL-AUB 5.1.2, page 5

Contract, premium and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Premium basis (headcount, payroll, membership, risk group) and adjustmentyes„Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrechnung.“ZB Gruppe 1.4, page 10
Policyholder's reporting duties (additions and departures, annual statement)yes„Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen.“ZB Gruppe 1.3, page 10
Change of occupation or risk group of an insured personyes„Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen.“AL-AUB 6.2.1, page 6
No offsetting of statutory accident insurance benefits (employers' liability insurance associations, AUVA, Seguridad Social)not addressed
Indexation or adjustment of sums insurednot addressed
Obligations after the accident (notification period, doctor, documents)yes„müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“AL-AUB 7.1, page 6
Term, renewal and cancellation (also after a claim)yes„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.“AL-AUB 10.2, page 6

Spain specifics

PointRuleWording (German)Clause
Cover meets the mandatory benefits of the collective agreement (convenio colectivo), adjustment for a new agreementnot addressed
Absolute permanent disability and severe disability as lump sumnot addressed
Total permanent disability for one's own occupationnot addressed
Assessment by baremo (policy table or statutory table)not addressed
Funeral costsnot addressed
Extraordinary risks via the Consorcio de Compensación de Segurosnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung Vereine XL (U 68), mit AL-AUB 2008 und Zusatzbedingungen
[Seite 1] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Gruppen-Unfallversicherung für Vereine, U 68.1 Vereinigungen und sonstige Risiken Inhaltsverzeichnis I Deklaration des Versicherungsschutzes – XL-Schutz II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008) – Stand 10.2016 – III Besondere Bedingungen, Zusatzbedingungen, Geschriebene Bedingungen U 68.1 – 10.2016 Seite 1 von 15 [Seite 2] I Deklaration des Versicherungsschutzes – XL-Schutz 1 Der Versicherungsfall  Kosten für kosmetische Operationen Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person  Servicepaket »Hilfe und Pflege« während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 3 Verbesserung des Versicherungsschutzes mit besonderer Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. Vereinbarung 2 Die versicherbaren Leistungsarten  Progressive Invaliditätsstaffel 225 %  Invaliditätsleistung  Progressive Invaliditätsstaffel 350 %  Verbesserte Übergangsleistung  Progressive Invaliditätsstaffel 500 %  Tagegeld  OptionAL21-SB Modell über 20 % Invaliditätsgrad mit Progressiver Invaliditätsstaffel 500 %  Krankenhaustagegeld  OptionAL50-SB Modell ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung  Genesungsgeld 100 %  Todesfallleistung 4 Versicherungsumfang Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag XL-Schutz vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor. Unfälle bei Rettungsmaßnahmen  Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen  Tauchtypische Gesundheitsschäden  Insektenbisse und -stiche sind Unfälle  Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität 21 Monate Passives Kriegsrisiko (Überraschungsklausel) 7 Tage Unfälle bei Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit  Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen  Infektionen durch Zeckenbiss  Nahrungsmittelvergiftungen Kinder bis 10 Jahre Verspätete Hinzuziehung eines Arztes bei geringfügigen Verletzungen  Verdienstausfall für Selbständige und Freiberufler bei angeordneten Untersuchungen, soweit nicht nachgewiesen 1,5 ‰ der Invaliditäts- summe, max. 300 EUR Rechtsanspruch auf Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit  Sofern Tagegeld vereinbart  Tagegeld nach Abschluss ärztlicher Behandlung bei fortdauernder Arbeitsbeeinträchtigung Sofern Krankenhaustagegeld vereinbart Krankenhaustagegeld  maximale Dauer 2 Jahre  vollstationäre Rehabilitation inklusive Genesungsgeld  maximale Dauer (ohne Staffelung) 100 Tage  nach vollstationärer Rehabilitation inklusive Bergungskosten 5.000 EUR Zusatzschutz für Kinder Fahrradhelm – 25 % Mehrleistung bei Invalidität  Neubemessung der Invalidität bei Kindern bis 16 Jahre 5 Jahre  mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen Seite 2 von 15 [Seite 3] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008) – Stand 10.2016 – Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfang ...................................................................... 3 Der Leistungsfall ...................................................................................... 6 1 Was ist versichert? ........................................................................ 3 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? .......... 6 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?................... 3 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? ..... 6 2.1 Invaliditätsleistung ........................................................................ 3 9 Wann sind die Leistungen fällig? .................................................. 6 2.2 Übergangsleistung ......................................................................... 4 Die Versicherungsdauer .......................................................................... 6 2.3 Tagegeld ......................................................................................... 4 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen 2.4 Krankenhaustagegeld.................................................................... 4 Einsätzen? 2.5 Genesungsgeld ............................................................................... 4 Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? ......... 6 2.6 Todesfallleistung ............................................................................ 4 Der Versicherungsbeitrag........................................................................ 7 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? ....... 4 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 7 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? .................................. 5 Weitere Bestimmungen ............................................................................ 8 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 5 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten 6 Was müssen Sie .............................................................................. 5 Personen zueinander? .................................................................... 8  bei vereinbartem Kinder-Tarif und ........................................ 5 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?....................... 8  bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? ..................... 9 beachten? .................................................................................. 5 15 Welches Gericht ist zuständig?...................................................... 9 6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs ...................................................... 5 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? ................................... 9 17 Welches Recht findet Anwendung? ............................................... 9 Der Versicherungsumfang  ein Gelenk verrenkt wird oder 1 Was ist versichert?  Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. 1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicher- 1.5 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung ten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. 1.3.1 Gesundheitsschädigungen durch Unfälle, die die versicherte Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungs- Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung summen ergeben sich aus dem Vertrag. von Menschenleben, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig 2.1 Invaliditätsleistung eingetreten. 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: 1.3.2 Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwil- lig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und 2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beein- als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten. trächtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden 1.3.3 Tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit kann. oder Trommelfellverletzung oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser gelten als Unfall, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten Die Invalidität ist ist.  innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und 1.3.4 Insektenbisse und -stiche sind auch Unfälle. Der Ausschluss von Infektionen gemäß Ziffer 5.2.4.1 bleibt davon unberührt.  innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. 1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule 2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versi- cherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Seite 3 von 15 [Seite 4] 2.1.2 Art und Höhe der Leistung: 2.3 Tagegeld 2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: 2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche- Die versicherte Person ist unfallbedingt rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.  in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und 2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgen-  in ärztlicher Behandlung. den Invaliditätsgrade: 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung: Arm 70 % Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstä- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % tigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Hand 55 % Daumen 20 % Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für Zeigefinger 10 % ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. anderer Finger 5% Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung wird Tagegeld auch gezahlt, Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % wenn die Fortdauer der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vom behan- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % delnden Arzt bescheinigt wird. Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Nach Eintritt der Invalidität im Sinne von Ziffer 2.1 wird weiteres Tage- Fuß 40 % geld nur gezahlt bei erneuter ärztlicher Behandlung. große Zehe 5% 2.4 Krankenhaustagegeld andere Zehe 2% 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch Geruchssinn 10 % notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Geschmackssinn 5% Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- als medizinisch notwendige Heilbehandlung. chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung: 2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva- liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. 2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren 2.5 Genesungsgeld Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 zu bemessen. Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.4. 2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittel- 2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung: ten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme nicht berücksichtigt. für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Kranken- 2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person haustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.  aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder 2.6 Todesfallleistung  gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung: und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ge- dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu rech- storben. nen gewesen wäre. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin. 2.2 Übergangsleistung 2.6.2 Höhe der Leistung: 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten gezahlt. Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt 3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?  nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten  ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesund- heitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.  im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden.  im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. entsprechend des Anteils der Krankheit oder des Gebrechens. 2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung. Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssum- me gezahlt. Seite 4 von 15 [Seite 5] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen sind: und Gehirnblutungen; 4.1.1 dauernd pflegebedürftige Personen; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallen- des Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwie- gend fremder Hilfe bedarf. 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen; Pflegebedürftig in diesem Sinne sind auch dauernd Schwer- und Schwerst- Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Rönt- pflegebedürftige im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe II gen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette und III). Strahlen. 4.1.2 geistig oder psychisch kranke Personen, deren Gesundheitsstö- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden als rung zur Folge hat, dass sie ohne Aufsicht nicht mehr am allgemeinen Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten. Leben teilnehmen können. 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am 4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Körper der versicherten Person; Sinne von Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung. Die entrichtete Prämie zahlen wir ab Eintritt der Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Versicherungsunfähigkeit zurück. Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos- sen? 5.2.4 Infektionen; 5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-  durch Insektenstiche oder -bisse oder seinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch  durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen; verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren. 5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für 5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie  Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht;  Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, 5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bür- die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 ausgeschlossen sind, in den Körper ge- gerkriegsereignisse verursacht sind; langten. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf 5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verur- Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- sacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Absatz 2 entsprechend. sen betroffen wird. 5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach den Schlund; Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält. Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgeschlossen Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnli- wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden; chen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche; Großbritannien, Japan, Russland oder USA. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen 5.1.4 Unfälle der versicherten Person Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden  als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach sind. deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Be- 6 Was müssen Sie satzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;  bei vereinbartem Kinder-Tarif und  bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit;  bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?  bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. 6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs 5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrt- 10.6, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebens- veranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, jahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versiche- bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt; rungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrtveranstaltungen, bei denen es ausschließlich um die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten  Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versiche- ankommt, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten. rungssummen entsprechend. 5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verur-  Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen sacht sind. einen entsprechend höheren Beitrag. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate Seite 5 von 15 [Seite 6] nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6 mit, Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehen- setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. des Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- gepflicht ausüben. 6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 9 Wann sind die Leistungen fällig? 6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicher- 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invali- ten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen ditätsanspruch innerhalb von drei Monaten in Textform – zu erklären, ob und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgrup- und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen pen), die im Vertragsdokument, Abschnitt Besondere Hinweise abgedruckt beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: ist.  Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen; Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst,  beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter. des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität not- wendig ist. 6.2.2 Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan- gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung. spruchs entstehen, übernehmen wir Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese,  bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe; sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines  bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe; Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen, gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.  bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz; 6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisheri-  bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. gen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen Der Leistungsfall über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes- 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht fallsumme beansprucht werden. herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu Wir werden uns bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen nicht lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert auf Obliegenheitsverletzung berufen, wenn Sie den Arzt erst dann hinzu- sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss gezogen haben, als der wirkliche Umfang erkennbar wurde.  von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die nach Ziffer 9.1 versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zu- rücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte  von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist müssen in gleicher Weise erteilt werden. ausgeübt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anläs- Die Versicherungsdauer sen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungs- träger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? erteilen. Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Eins- ätzen? 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Vertragsdokument angegebe- nen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen. Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie 10.2 Dauer und Ende des Vertrages Ihren Versicherungsschutz. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Oblie- genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Der Vertrag ist für die im Vertragsdokument angegebene Zeit abgeschlos- Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn sen. wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der hingewiesen haben. Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. zugegangen ist. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. lung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündi- Seite 6 von 15 [Seite 7] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft gen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags- schluss zu zahlen. 10.3 Kündigung nach Versicherungsfall Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem im Satz 1 oder 2 bestimmten Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben bewirkt ist. haben. Weicht das Vertragsdokument vom Antrag des Versicherungsnehmers Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis- oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige tung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Aner- Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Vertragsdokuments zu kenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen zahlen. sein. 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch Ablauf des Versicherungsjahres zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab wirksam wird. diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Vertragsdokument auf diese Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihnen wirksam. nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 10.4 Ruhen des Versicherungsschutzes 11.2.3 Rücktritt bei militärischen Einsätzen Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzah- die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern lung nicht zu vertreten haben. China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. 11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung 10.5 Ruhen des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Der Versicherungsschutz tritt auf Antrag des Versicherungsnehmers, längstens für die Dauer von drei Jahren außer Kraft, wenn dieser während Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Vertragsdokument der Vertragsdauer arbeitslos wird. Die Außerkraftsetzung beginnt mit dem oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit, wenn der Nachweis über die Arbeitslosig- 11.3.2 Verzug keit innerhalb von zwei Monaten beim Versicherer eingeht. Anderenfalls beginnt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises. Der Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald die Mitteilung des Versiche- in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten rungsnehmers beim Versicherer eintrifft. haben. 10.6 Versicherungsjahr Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind Fristablauf verbunden sind. jeweils ganze Jahre. Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Scha- dens zu verlangen. Der Versicherungsbeitrag 11.3.3 Kein Versicherungsschutz 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, zahlen? besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf 11.1 Beitrag und Versicherungsteuer hingewiesen wurden. 11.1.1 Beitragszahlung 11.3.4 Kündigung Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres, Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperi- können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir ode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträ- hingewiesen haben. gen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Versicherungsdauer, beträgt jedoch höchstens ein Jahr. Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die 11.1.2 Versicherungsteuer zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, Der in Rechung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in besteht jedoch kein Versicherungsschutz. der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. 11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die einmaliger Beitrag Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezo- 11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten oder Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen im Vertragsdokument angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Seite 7 von 15 [Seite 8] Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die Einzugs- Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr ermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind noch grobfahrlässig gemacht haben. wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeige- Sie von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. pflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin- 11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gungen, geschlossen hätten. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas 13.2.3 Folgen des Rücktritts anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Weitere Bestimmungen Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Personen zueinander? Leistung ursächlich war. 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der antwortlich. Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechts- 13.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht nachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. 13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung 12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- pflichtverletzung hingewiesen haben. 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr- erhebliche Umstände Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekann- Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt ten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Text- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht form gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Kenntnis erlangt haben. Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverlet- unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne von Satz 1 in Textform stellen. zung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Ent- schluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass barten Inhalt abzuschließen. wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Um- 13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den stände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Vertrag auch bei Kenntnis der angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen angenommen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflicht- gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als verletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen. laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. 13.2 Rücktritt Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf 13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um- Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung abge- die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. ben. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlan- unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch gen. nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung ange- ben. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der kannten. Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um- stand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang 13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen. Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Seite 8 von 15 [Seite 9] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 13.4 Anfechtung 15.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrum- eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist. stände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungs- 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Vertragsdokument oder in dessen 14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschrif- ten des Bürgerlichen Gesetzbuches. 16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die 14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns ange- Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte An- meldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeit- schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als punkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. zugegangen. 15 Welches Gericht ist zuständig? Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens. 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt 17 Welches Recht findet Anwendung? sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt haben. Der Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist als Anhang AZ 120 bei- gefügt. Seite 9 von 15 [Seite 10] III Besondere Bedingungen und Geschriebene Bedingungen – je nach beantragtem Versicherungsumfang 1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ohne besondere 3 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im Vereinbarung ................................................................................10 Vertragsdokument besonders beurkundet ................................. 11 2 Versicherungsumfang XL-Schutz ............................................... 10 1 Die nachstehenden Bedingungen gelten Kumulklausel für die Gruppen-Unfallversicherung ohne besondere Vereinbarung Erleiden mehrere durch diesen Vertrag versicherte Personen durch ein Ereignis einen Unfall, so ist die Gesamtleistung für dieses Ereignis auf Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und 10 Millionen EUR für alle Invaliditätsfälle und 5 Millionen EUR für alle ohne Namensangabe Todesfälle begrenzt. 1 Versicherungen ohne Namensangabe Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in 1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2008) bezeichneten Gruppe angehören. Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir folgende Leistungen: 1.2 Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und 1 Art der Leistungen zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Personenkreis nicht entstehen können. 1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organi- 1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eine Monats sierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Personen werden. anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte zulässig. Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Angaben für jede Gruppe getrennt. 1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der 1.4 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrech- nung. 1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche 1.5 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem waren. Verein oder der Vereinigung ausscheidet. 1.4 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehen- 2 Versicherungen mit Namensangabe den Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. 1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die 2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder ständigen Wohnsitz. mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 2 Höhe der Leistungen 2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- 2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Vertrags- koprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz dokument genannten Betrag begrenzt. einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung. 2.2 Der im Vertragsdokument festgelegte Höchstbetrag für den Kosten- 2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, ersatz nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns von Leistung und Beitrag nicht teil. Ihre Anzeige zugeht. 2.3 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die 3 Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 10 AL-AUB 2008) darüber hinausgehenden Kosten. 3.1 Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der einzelnen versi- 2.4 Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versiche- cherten Person durch Mitteilung gegenüber den Vertragsparteien beenden, rung AG mehrere Unfallversicherungen, können Bergungskosten nur aus wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder einem dieser Verträge verlangt werden. gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Mitteilung muss Ihnen oder uns innerhalb eines Monats nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein. 2 Versicherungsumfang XL-Schutz 3.2 Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von Bewusstseinsstörungen einem Monat zu kündigen, wenn über Ihre Vermögen das Insolvenzverfah- Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 leisten wir für Unfälle, die ren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse durch Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit entstanden sind, beim abgewiesen wird. Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkohol unter 1,1 Promille liegt. Seite 10 von 15 [Seite 11] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Infektionen durch Zeckenbiss 2 Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz Ergänzend zu Ziffer 5.2.4.2 AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung. auch für die durch Zeckenbiss übertragene Infektionskrankheit Frühsom- mer-Meningoenzephalitis. Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung auf eigene Rech- nung Versicherungsfall ist die erstmalige Infizierung mit diesen Infektions- krankheiten. Der Vertrag ist auf eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlos- sen. Die Leistung aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versiche- Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Nachweis durch einen objek- rungsnehmer selbst zu. tiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht unter Beifügung der Laborbefunde erbracht wird. Die versicherten Personen haben vor Abschluss des Vertrages schriftlich eingewilligt. Nahrungsmittelvergiftungen bei Kindern bis 10 Jahre Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Vereine) Abweichend von Ziffer 5.2.5 AL-AUB 2008 besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 1 Aktive Mitglieder auch Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmittel. 1.1 Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Unfallversi- Verdienstausfall bei Selbständigen und Freiberuflern cherungsbedingungen nur Unfälle im Rahmen der im Vertragsdokument näher bezeichneten Tätigkeit, die vom Verein oder seinen dazu berechtig- In Ergänzung zu Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 erstatten wir einen festen ten Organen veranstaltet oder angeordnet und beaufsichtigt werden. Unfäl- Betrag in Höhe von 1,5 ‰ der versicherten Summe für Invalidität, höchs- le in einer anderen als im Vertragsdokument näher bezeichneten Tätigkeit tens jedoch 300 EUR, wenn bei Selbständigen oder Freiberuflern der sind mitversichert, wenn sie als Vorbereitung für die Ausübung dieser Verdienstausfall im Sinne Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 nicht konkret nachge- Tätigkeit zweckdienlich und vom Verein oder seinen dazu berechtigten wiesen wird. Organen ausdrücklich angeordnet und beaufsichtigt sind. Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 1.2 Unfälle auf dem direkten Weg nach und von örtlich durchgeführten Ergänzend zu Ziffer 2.4. und 2.5 AL-AUB 2008 gilt Folgendes: Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen werden, sind Sofern Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist, leisten wir eingeschlossen. auch im Falle einer Rehabilitation. 1.3 Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Voraussetzung für die Leistung Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt- schaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, privater Besuch von Gaststätten) Die unfallbedingte Rehabilitation wird vollstationär in einem Rehabilitati- unterbrochen wird. onszentrum durchgeführt und schließt sich unmittelbar an eine vollstatio- näre Krankenhausbehandlung an. 2 Passive Mitglieder Bergungskosten 2.1 Die Versicherung umfasst nur Unfälle, von denen die antragsgemäß in die Versicherung einbezogenen passiven Mitglieder bei Vereinsver- Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 5.000 EUR gemäß sammlungen, Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrag des Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in der Vereins teilnehmen und die dem Zweck des Vereins entsprechen, betroffen Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2008). werden. Unfälle bei der Ausübung jeglicher aktiver Tätigkeit sind nicht Erhöhte Invaliditätsleistung bei Benutzung eines Fahrradhelmes versichert. Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: 3 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes und der Funktionäre Die im Vertragsdokument vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität 3.1 Die Versicherung umfasst nur Unfälle, von denen die antragsgemäß wird um 25 % erhöht. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Zif- in die Versicherung einbezogenen, nicht besoldeten Funktionäre und fer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. Mitglieder des Vorstands in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Funktionär oder Vorstandsmitglied für den Versicherungsnehmer betroffen Voraussetzung für die Leistung werden.  das versicherte Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet; 3.2 Unfälle auf dem direkten Weg nach und von der versicherten Tätig- keit sind eingeschlossen.  der Unfall ist bei der Benutzung eines Fahrrades eingetreten und das versicherte Kind hat zum Zeitpunkt des Unfalls einen handelsüblichen 3.3 Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Fahrradhelm getragen. Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt- schaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, privater Besuch von Gaststätten) unterbrochen wird. 3 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Vereinigungen) Vertragsdokument besonders beurkundet 1.1 Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Unfallversi- Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit cherungsbedingungen nur Unfälle, von denen die antragsgemäß in die Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch 2010) Versicherung einbezogenen Personen, bei Ausübung der im Vertragsdo- kument näher bezeichneten Tätigkeit betroffen werden. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von 1.2 Unfälle auf dem direkten Weg nach und von der versicherten Tätig- den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gilt Folgendes: keit sind eingeschlossen. 1 Ausschließlich die versicherte Person kann Leistungen aus der 1.3 Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Unfallversicherung unmittelbar bei uns geltend machen. Ihre Zustimmung Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt- als Versicherungsnehmer ist hierfür nicht erforderlich. Wir leisten direkt schaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, privater Besuch von Gaststätten) an die versicherte Person. unterbrochen wird. Seite 11 von 15 [Seite 12] 1.4 Soweit die Erweiterung des Deckungsumfanges auf private Unfälle 3.3 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für jede der unter diesen während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen im Vertragsdokument Vertrag fallenden Personen sämtliche Dienstreisetage eines Versicherungs- vereinbart ist, gilt Folgendes: jahres nach Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer zur Beitragsberechnung (namentliche Liste mit Anzahl der Reisetage) zu 1.4.1 Während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen umfasst der Versi- melden. Falls keine Dienstreisen angefallen sind, ist eine Fehlanzeige cherungsschutz auch Unfälle privater Natur. Unfälle auf der Hin- und erforderlich. Rückreise zum und vom Ort der Veranstaltung sind mitversichert. 3.4 Sollte eine Dienstreise über die jeweilige Abrechnungsperiode 1.4.2 Der Versicherungsschutz beginnt jeweils, sobald der Versicherte hinaus anfallen, sind die entsprechenden Reisetage der betreffenden Per- zum Zwecke des Antritts der Reise seine Wohnung verlässt, frühestens 24 sonen bei der nächsten fälligen Jahresmeldung zu berücksichtigen. Stunden vor Beginn der auswärtigen Veranstaltung. Der Versicherungs- schutz endet mit der Rückkehr in die Wohnung, spätestens jedoch 24 3.5 Die Höhe der sich bei der Beitragsrechnung für das vergangene Stunden nach Beendigung der Veranstaltung. Versicherungsjahr ergebenden Prämie ist maßgebend für die Höhe der Vorausprämie des folgenden Versicherungsjahres. Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Bauhelfer) Besondere Bedingungen für die Versicherung der Kosten für Der Versicherungsschutz umfasst nur die Unfälle, die den versicherten kosmetische Operationen in der Unfallversicherung Personen auf dem zu bebauenden Grundstück zustoßen. Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 leisten wir Ersatz für Kosten unfall- Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf dem Weg zum oder vom bedingter kosmetischer Operationen. Baugrundstück und zurück. 1 Voraussetzungen für die Leistung Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Freiwillige Feuerwehren – nicht Berufsfeuerwehr) 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallen- den Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. 1 Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die Feuer- wehrleute in Ausübung ihrer gesamten Diensttätigkeit (bei Feuers- und Kosmetische Operation ist eine nach Abschluss der Heilbehandlung Wassersnot, bei Wachen, Übungen und Hilfeleistungen bei Unglücksfäl- durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte len), bei Reisen zu Feuerwehrversammlungen und ähnlichen Gelegenhei- Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person ten) und in allen Fällen betroffen werden, in welchen die Feuerwehr nach zu beheben. allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle in Tätigkeit tritt. 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 2 Versichert sind auch Unfälle, die sich bei unaufgeforderter Hilfe- 21. Lebensjahres. leistung ereignen, sofern es sich um solche Hilfeleistungen handelt, die sich im Rahmen der üblichen Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine bewegen. Leistungspflicht. 3 Eingeschlossen sind auch Unfälle, auf den direkten Wegen von und 2. Art und Höhe der Leistung zur Dienststätte. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch reine private oder Ersatz für nachgewiesene eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Gaststätten) unterbrochen wird.  Arzthonorare und sonstige Operationskosten; 4 Gesundheitsstörungen, die nachweisbar als Folge von Rauchent-  notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem wicklung bei Gelegenheit eines Brandfalles entstehen, werden als Unfälle Krankenhaus; betrachtet.  Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbe- 5 Polizei- und Flurschutzdienst fallen nicht unter die Versicherung. dingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne entstanden sind. Kein Leistungsanspruch besteht für beschädigten oder verloren gegan- Zusatzbedingungen für die Dienstreise-Unfallversicherung genen Zahnersatz (Zahnbrücken, -kronen, -implantate, Gebisse und 1 Versicherte Personen Prothesen). Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver sie sich auf Dienstreisen befinden. Als Dienstreise gilt eine Reise, die von Invaliditätsstaffel 225 % dem Versicherungsnehmer als solche anerkannt und vergütet wird. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts- 2 Deckungsumfang staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen und der Zusatzbedingungen für die Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe nur berufliche 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad Unfälle. von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versiche- 2.2 Er beginnt, sobald der Versicherte zum Zwecke des Antritts der rungssumme. Reise seine Wohnung oder den Betrieb verlassen hat, er endet mit der 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad Rückkehr in die Wohnung oder den Betrieb, nach Beendigung der Dienst- von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 1 % aus der Versiche- reise. rungssumme. 3 Beitragsberechnung Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver 3.1 Jährlich zur Hauptfälligkeit, erstmals mit Aushändigung des Ver- Invaliditätsstaffel 350 % tragsdokumentes, wird eine Vorausprämie, die zugleich Mindestprämie ist, Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts- erhoben. staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 3.2 Maßgebend für die Beitragsberechnung ist die Gesamtzahl der AL-AUB 2008 ermittelt. Reisetage aller Versicherten in einem Versicherungsjahr. Der Versiche- Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: rungsnehmer ist verpflichtet, genaue Aufschreibungen über alle durchge- führten Dienstreisen zu führen und dem Versicherer auf Verlangen Ein- 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad blick in diese Unterlagen zu gewähren. von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs- summe. Seite 12 von 15 [Seite 13] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 2. Art und Höhe der Leistung von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- rungssumme. Die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme für die Übergangsleis- tung wird bereits jetzt gezahlt. Dieser Betrag wird auf den Anspruch für Besondere Bedingungen für Unfallversicherung mit progressiver die Übergangsleistung angerechnet. Invaliditätsstaffel 500 % Besondere Bedingungen für Hilfe- und Pflegeleistungen in der Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts- Unfallversicherung Servicepaket »Hilfe und Pflege« staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. 1. Was ist versichert? Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleis- tungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauf- 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad tragten qualifizierten Dienstleister. Dieser erbringt entweder die Leistung von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs- selbst durch die eigene Organisation oder durch von ihm beauftragte Dritte summe. (z.B. anerkannte Hilfsorganisationen oder lokale Pflegedienste). Darüber hinaus besteht kein Leistungsanspruch. 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland rungssumme. erbracht. 3. Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir Erbrachte Hilfeleistungen begründen keinen Anspruch auf andere Leis- abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich tungsarten (z.B. Invalidität), diese unterliegen einer gesonderten Leis- 4 % aus der Versicherungssumme. tungsprüfung durch uns. Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL21 2. Voraussetzung für die Leistung »SB Modell über 20 % Invalidität« mit progressiver Invaliditätsstaffel 500 % 2.1 Die versicherte Person ist durch einen Unfall im Sinne von Zif- fer 1 AL-AUB 2008 in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähig- Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die keit derart beeinträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts- wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe grad mehr als 20 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und bedarf (Hilfsbedürftigkeit). Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. 2.2 Die Hilfsdürftigkeit ist von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. Ist die Voraussetzung erfüllt gilt Folgendes: 2.3 Der Anspruch entsteht nach Abschluss der ärztlichen Akut- bzw. Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Anschlussbehandlung. Dies gilt nicht für die Organisation von Hilfeleis- tungen. Dieser Anspruch entsteht bereits mit Eintritt des Unfalls. 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 % übersteigt, zahlen wir 1 % aus der Versicherungssumme. Bei einem Oberschenkelhalsbruch erbringen wir die Leistungen auch, wenn dieser nicht als Folge eines Unfalls, also auch ohne äußere Einwir- 2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad kung, entstanden ist. von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- rungssumme. Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 schränken wir die Leistungen gemäß Ziffer 5 nicht ein, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch 3. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad das Unfallereignis verursachten Hilfsbedürftigkeit mitgewirkt haben. von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- rungssumme. Die versicherten Dienstleistungen setzen keine dauerhafte Invalidität voraus und werden auch dann erbracht, wenn die Hilfsbedürftigkeit nur 4. Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir vorübergehend ist. abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich 4 % aus der Versicherungssumme. Die Hilfeleistungen werden eingestellt, sobald sich im Rahmen der Prü- 50 fung herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine unfallbedingte Hilfs- Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL bedürftigkeit nicht vorliegen oder der Versicherungsschutz wegen anderer »SB Modell ab 50 % Invalidität« mit Mehrleistung 100 % Ursachen nicht zu gewähren gewesen wäre. Wir behalten uns vor, nach Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die Prüfung der Sachlage Kosten für unberechtigt erhaltene Leistungen zurück Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts- zu verlangen. grad mindestens 50 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 3. Umfang und Dauer der Leistung und Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. Den Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistungen bzw. den Ist die Voraussetzung erfüllt, zahlen wir die im Vertragsdokument festge- durch den Unfall entstandenen individuellen Bedarf an Hilfe- und Pflege- legte Versicherungssumme in voller Höhe. leistungen bestimmt verbindlich ausschließlich der Dienstleister. Diesen Besondere Bedingungen für die Verbesserte Übergangsleistung Bedarf decken wir aus in den in Ziffer 4 aufgeführten Leistungen. Ziffer 2.2 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Werden Kosten für versicherte Leistungen von Dritten ersetzt oder besteht voraussichtlich Anspruch hierauf, können Leistungen aus unserem Vertrag 1. Voraussetzung für die Leistung nur wegen der restlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Bestehen für eine versicherte Person bei der ALTE LEIPZIGER Versiche- Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich ist unfallbedingt rung AG mehrere Unfallversicherungen mit Servicepaket »Hilfe und Pflege«, können diese Leistungen nur aus einem dieser Verträge erlangt  nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet und werden.  ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen Wir erbringen die Leistungen im Umfang von Ziffer 4 solange die Hilfs- um mindestens 100 % beeinträchtigt. bedürftigkeit gemäß Ziffer 2.1 besteht. Die Leistungen enden in jedem Fall aber mit der Feststellung einer dauernden Pflegebedürftigkeit im Sinne der Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate ununterbrochen sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe I bis III), spätestens aber nach bestanden. sechs Monaten vom Unfalltag gerechnet. Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. Seite 13 von 15 [Seite 14] 4. Welche Leistungen sind versichert? Haushaltes und die Kinderbetreuung sorgt. Hierzu zählt die Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung und Pflege der Wäsche, Schuhpflege, Einkauf, 4.1 Hilfeleistungen Wohnungsreinigung im üblichen Umfang (Wohnraum, Kinderzimmer, 4.1.1 Erstgespräch Bad, Toilette, Küche, Schlafraum). Die Leistungen werden bis zu acht Stunden täglich, längstens bis zu vier Wochen erbracht. Im telefonischen Erstgespräch wird mit Ihnen, Ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt der individuelle Be- 4.2 Pflegeleistungen darf der Hilfeleistung unter Berücksichtigung des häuslichen und sozialen 4.2.1 Tag- und Nachtwache Umfeldes festgestellt. Für einen Zeitraum von 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären 4.1.2 Hausnotruf Behandlung oder nach einer ambulanten Operation, wobei der chirurgische Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger Eingriff unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, die zumindest an oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung einer ganzen Extremität erfolgt ist, wird eine Tag- und Nachtwache orga- installiert, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür in der Wohnung nisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versi- vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist rund um die Uhr eine cherten Person erforderlich ist. Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst. 4.2.2 Grundpflege 4.1.3 Mahlzeitendienst Die versicherte Person erhält bei Bedarf bis zu vier Wochen lang eine Die versicherte Person und bei Bedarf auch der in häuslicher Gemeinschaft Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder lebende Ehe-/Lebenspartner erhalten nach vorheriger freier Auswahl aus Ganzwaschungen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Verrichten der Not- dem angebotenen Menüsortiment sieben Hauptmahlzeiten pro Woche, die durft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsü- täglich warm ausgeliefert werden. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, bungen, Zubereitung von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Nahrungsauf- werden die Menüs jeweils wochenweise (sieben Mahlzeiten tiefgekühlt) nahme. Der Zeitaufwand hierfür ist auf 21 Stunden pro Woche begrenzt. ausgeliefert. 4.2.3 Pflegeberatung 4.1.4 Wohnungsreinigung Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Einmal pro Woche wird der Wohnbereich (Küche, Wohn-, Schlafzimmer, Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt, zur Feststellung der Pflege- Bad, Toilette) in üblichem Umfang gereinigt. Der zeitliche Aufwand ist probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der auf vier Stunden pro Woche begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Woh- Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die nung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war. versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistun- gen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und über das 4.1.5 Pflegen der Wäsche und Kleidung entsprechende Antragsverfahren beraten. Einmal pro Woche wird die Kleidung und Wäsche der versicherten Person 4.2.4 Pflegeschulung für Angehörige gewaschen und gepflegt. Hierzu zählt Waschen, Trocknen, Bügeln, Sortie- ren, Einräumen und die Schuhpflege. Der Zeitaufwand hierfür ist auf drei Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese Stunden begrenzt. für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine einmalige Schulungs- maßnahme vorbereitet. 4.1.6 Einkäufe und Besorgungen 4.2.5 Pflegenotruf Bis zu zweimal pro Woche, längstens bis zu vier Stunden werden im Umkreis von 25 km folgende notwendige Besorgungen ausgeführt: Bei Bedarf kann zusammen mit der Grundpflege – soweit örtlich mög- lich – maximal für vier Wochen auch ein 24-Stunden-Pflegenotruf einge-  Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, richtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale er- reichbar ist, die im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft schickt.  Bringen der Wäsche in die Reinigung und deren Abholung, 4.2.6 Vermittlung von Pflegehilfsmitteln  Beschaffen von Medikamenten. Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett Dazu zählt auch das Zusammenstellen des Einkaufszettels, Unterbringung usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Kosten, die über die reine der eingekauften Gegenstände, Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Vermittlung hinausgehen, gehen zu Lasten der versicherten Person. Haltbarkeit von Lebensmitteln. Nicht dazu zählen die Kosten für die besorgten Lebensmittel und Gegenstände selbst. 4.3 Vermittlung weiterer Dienstleistungen Medikamentenauslieferungen erfolgen bei Bedarf zweimal pro Woche 4.3.1 Vermittlung einer Tierbetreuung zusätzlich (verschreibungspflichtige Medikamente nur gegen Vorlage eines entsprechenden Rezeptes). Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z.B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt. 4.1.7 Fahrdienste 4.3.2 Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen Bis zu zweimal pro Woche werden folgende Fahrdienste (Bringen und Abholen) übernommen: Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt.  zur Krankengymnastik oder zu Therapien (im Umkreis von 25 km); 4.3.3 Vermittlung des Umbaus der Wohnung  zu Ärzten (im Umkreis von 50 km) oder zu Behörden (im Umkreis von 25 km), wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist. Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt. 4.1.8 Begleitung zu Ärzten und Behörden Zu 4.3.1 bis 4.3.3 Kosten, die über die reine Vermittlung hinausgehen Wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist, werden Sie maximal vier werden von uns nicht übernommen. Wochen lang bis zu zweimal pro Woche bei Arzt- oder Behördengängen begleitet. 5. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten) 4.1.9 Familienhilfe Ergänzend zu Ziffer 7 AL-AUB 2008 gelten folgende Obliegenheiten: Lebt im Haushalt ein unterhaltsberechtigtes Kind der versicherten Person 5.1 Zu Beginn der Leistungserbringung sind wir bzw. der Dienstleister unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend und kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter- zu informieren. Auch während der Leistungserbringung sind uns Verände- führen, wird eine Familienhilfe organisiert, die für die Weiterführung des rungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen. Seite 14 von 15 [Seite 15] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 5.2 Alle Auskünfte und Einverständniserklärungen, die im Zusammen- hang mit der Erbringung der versicherten Dienstleistungen erforderlich sind, sind dem Dienstleister abzugeben. 5.3 Nach einem Unfall der versicherten Person, der zu einer Pflegebe- dürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung führen kann, sind beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen unverzüglich zu bean- tragen. 5.4 Die Anerkennung einer Pflegestufe sowie der Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ziffer 8 AL-AUB 2008 entsprechend. 6. Beitragsanpassung Unser Leistungsversprechen passt sich der Entwicklung der Kosten für Hilfe- und Pflegeleistungen an, entsprechend verändert sich der Beitrag. Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preise für die Dienstleistungen sozialer Ein- richtungen (COICOP-VPI 124), ersatzweise des von Amts wegen an dessen Stelle tretenden Indexes verändert hat. Maßgebend sind die für die beiden vorangegangenen Kalenderjahre veröffentlichten Kosten. Eine sich bei diesem Vergleich ergebende Veränderung wird nur dann berücksich- tigt, wenn die Veränderung mindestens 5 % beträgt. Liegt die Veränderung unter 5 %, so entfällt die Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. Im Falle der Erhöhung sind wir berechtigt, bei einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbei- trag entsprechend anzupassen. Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gege- ben. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragser- höhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt den Leistungsbaustein Servicepaket »Hilfe und Pflege« kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens ein Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. 7. Sonderkündigungsrecht Abweichend von Ziffer 10.2 AL-AUB 2008 haben Sie und wir das Recht, das Servicepaket »Hilfe und Pflege« zum Ablauf des ersten oder jeden darauf folgenden Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versiche- rungsjahres zugegangen sein. Sind Sie als Versicherungsnehmer mit der Kündigung dieses Leistungsbausteins nicht einverstanden, besteht für Sie das Recht, die Unfallversicherung innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Teilkündigung insgesamt zu kündigen. Seite 15 von 15