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Volltext aufklappen: Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung Vereine XL (U 68), mit AL-AUB 2008 und Zusatzbedingungen
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft
Gruppen-Unfallversicherung für Vereine, U 68.1
Vereinigungen und sonstige Risiken
Inhaltsverzeichnis
I Deklaration des Versicherungsschutzes – XL-Schutz
II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008)
– Stand 10.2016 –
III Besondere Bedingungen, Zusatzbedingungen, Geschriebene Bedingungen
U 68.1 – 10.2016
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I Deklaration des Versicherungsschutzes – XL-Schutz
1 Der Versicherungsfall Kosten für kosmetische Operationen
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person Servicepaket »Hilfe und Pflege«
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
3 Verbesserung des Versicherungsschutzes mit besonderer
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. Vereinbarung
2 Die versicherbaren Leistungsarten Progressive Invaliditätsstaffel 225 %
Invaliditätsleistung Progressive Invaliditätsstaffel 350 %
Verbesserte Übergangsleistung Progressive Invaliditätsstaffel 500 %
Tagegeld OptionAL21-SB Modell über 20 % Invaliditätsgrad mit Progressiver
Invaliditätsstaffel 500 %
Krankenhaustagegeld
OptionAL50-SB Modell ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung
Genesungsgeld 100 %
Todesfallleistung
4 Versicherungsumfang
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht.
Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag XL-Schutz
vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Unfälle bei Rettungsmaßnahmen
Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen
Tauchtypische Gesundheitsschäden
Insektenbisse und -stiche sind Unfälle
Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter
Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität 21 Monate
Passives Kriegsrisiko (Überraschungsklausel) 7 Tage
Unfälle bei Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit
Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen
Infektionen durch Zeckenbiss
Nahrungsmittelvergiftungen Kinder bis 10 Jahre
Verspätete Hinzuziehung eines Arztes bei geringfügigen Verletzungen
Verdienstausfall für Selbständige und Freiberufler bei angeordneten Untersuchungen, soweit nicht nachgewiesen 1,5 ‰ der Invaliditäts-
summe, max. 300 EUR
Rechtsanspruch auf Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit
Sofern Tagegeld vereinbart
Tagegeld nach Abschluss ärztlicher Behandlung bei fortdauernder Arbeitsbeeinträchtigung
Sofern Krankenhaustagegeld vereinbart
Krankenhaustagegeld
maximale Dauer 2 Jahre
vollstationäre Rehabilitation inklusive
Genesungsgeld
maximale Dauer (ohne Staffelung) 100 Tage
nach vollstationärer Rehabilitation inklusive
Bergungskosten 5.000 EUR
Zusatzschutz für Kinder
Fahrradhelm – 25 % Mehrleistung bei Invalidität
Neubemessung der Invalidität bei Kindern bis 16 Jahre 5 Jahre
mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
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Versicherung Aktiengesellschaft
II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008)
– Stand 10.2016 –
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Versicherungsumfang ...................................................................... 3 Der Leistungsfall ...................................................................................... 6
1 Was ist versichert? ........................................................................ 3 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? .......... 6
2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?................... 3 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? ..... 6
2.1 Invaliditätsleistung ........................................................................ 3 9 Wann sind die Leistungen fällig? .................................................. 6
2.2 Übergangsleistung ......................................................................... 4 Die Versicherungsdauer .......................................................................... 6
2.3 Tagegeld ......................................................................................... 4 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen
2.4 Krankenhaustagegeld.................................................................... 4 Einsätzen?
2.5 Genesungsgeld ............................................................................... 4 Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? ......... 6
2.6 Todesfallleistung ............................................................................ 4 Der Versicherungsbeitrag........................................................................ 7
3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? ....... 4 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 7
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? .................................. 5
Weitere Bestimmungen ............................................................................ 8
5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 5
12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
6 Was müssen Sie .............................................................................. 5 Personen zueinander? .................................................................... 8
bei vereinbartem Kinder-Tarif und ........................................ 5 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?....................... 8
bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? ..................... 9
beachten? .................................................................................. 5
15 Welches Gericht ist zuständig?...................................................... 9
6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs ...................................................... 5
16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? ................................... 9
17 Welches Recht findet Anwendung? ............................................... 9
Der Versicherungsumfang ein Gelenk verrenkt wird oder
1 Was ist versichert? Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicher- 1.5 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
ten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Ausschlüsse
(Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.
1.3.1 Gesundheitsschädigungen durch Unfälle, die die versicherte Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungs-
Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung summen ergeben sich aus dem Vertrag.
von Menschenleben, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig 2.1 Invaliditätsleistung
eingetreten.
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung:
1.3.2 Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwil-
lig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und 2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beein-
als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten. trächtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre
bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden
1.3.3 Tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit kann.
oder Trommelfellverletzung oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod
unter Wasser gelten als Unfall, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten Die Invalidität ist
ist.
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
1.3.4 Insektenbisse und -stiche sind auch Unfälle. Der Ausschluss von
Infektionen gemäß Ziffer 5.2.4.1 bleibt davon unberührt. innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich
festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.
1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung
an Gliedmaßen oder Wirbelsäule 2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versi-
cherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
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2.1.2 Art und Höhe der Leistung: 2.3 Tagegeld
2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag. 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche- Die versicherte Person ist unfallbedingt
rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgen- in ärztlicher Behandlung.
den Invaliditätsgrade: 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung:
Arm 70 % Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstä-
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % tigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
Hand 55 %
Daumen 20 % Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für
Zeigefinger 10 % ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
anderer Finger 5%
Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung wird Tagegeld auch gezahlt,
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % wenn die Fortdauer der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vom behan-
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % delnden Arzt bescheinigt wird.
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Nach Eintritt der Invalidität im Sinne von Ziffer 2.1 wird weiteres Tage-
Fuß 40 % geld nur gezahlt bei erneuter ärztlicher Behandlung.
große Zehe 5% 2.4 Krankenhaustagegeld
andere Zehe 2%
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 % Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch
Geruchssinn 10 % notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
Geschmackssinn 5%
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung:
2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs-
summe für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt,
Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich
medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren 2.5 Genesungsgeld
Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung:
ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer 2.1.2.2.1
und Ziffer 2.1.2.2.2 zu bemessen. Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen
worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.4.
2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittel- 2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung:
ten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
nicht berücksichtigt.
für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Kranken-
2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person haustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder 2.6 Todesfallleistung
gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung:
und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ge-
dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu rech- storben.
nen gewesen wäre.
Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin.
2.2 Übergangsleistung
2.6.2 Höhe der Leistung:
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten gezahlt.
Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt
3 Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten
ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesund-
heitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades
Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen
bestanden. im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen
Fällen die Leistung
Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter
Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden. entsprechend des Anteils der Krankheit oder des Gebrechens.
2.2.2 Art und Höhe der Leistung: Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die
Minderung.
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssum-
me gezahlt.
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4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen
sind: und Gehirnblutungen;
4.1.1 dauernd pflegebedürftige Personen; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallen-
des Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist.
Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwie-
gend fremder Hilfe bedarf. 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen;
Pflegebedürftig in diesem Sinne sind auch dauernd Schwer- und Schwerst- Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Rönt-
pflegebedürftige im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe II gen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette
und III). Strahlen.
4.1.2 geistig oder psychisch kranke Personen, deren Gesundheitsstö- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden als
rung zur Folge hat, dass sie ohne Aufsicht nicht mehr am allgemeinen Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten.
Leben teilnehmen können.
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Körper der versicherten Person;
Sinne von Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig
endet die Versicherung. Die entrichtete Prämie zahlen wir ab Eintritt der Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
Versicherungsunfähigkeit zurück. Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen
unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.
5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-
sen? 5.2.4 Infektionen;
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst- durch Insektenstiche oder -bisse oder
seinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen
Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
ganzen Körper der versicherten Person ergreifen; verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den
Körper gelangten.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle
durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren. 5.2.4.2 Versicherungsschutz besteht jedoch für
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für
vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht;
Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen,
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bür- die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 ausgeschlossen sind, in den Körper ge-
gerkriegsereignisse verursacht sind; langten.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf 5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verur-
Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- sacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Absatz 2 entsprechend.
sen betroffen wird.
5.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach den Schlund;
Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in
dem sich die versicherte Person aufhält. Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des
Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgeschlossen
Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel.
Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die
aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnli- wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden;
chen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, 5.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche;
Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen
5.1.4 Unfälle der versicherten Person Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden
als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach sind.
deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Be- 6 Was müssen Sie
satzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
bei vereinbartem Kinder-Tarif und
bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen
Tätigkeit; bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. 6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs
5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer
sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrt- 10.6, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebens-
veranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, jahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versiche-
bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt; rungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für
Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrtveranstaltungen, bei denen es
ausschließlich um die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versiche-
ankommt, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten. rungssummen entsprechend.
5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verur- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen
sacht sind. einen entsprechend höheren Beitrag.
6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate
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nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6 mit, Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehen-
setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. des Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzei-
gepflicht ausüben.
6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
9 Wann sind die Leistungen fällig?
6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt
maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicher- 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invali-
ten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen ditätsanspruch innerhalb von drei Monaten in Textform – zu erklären, ob
und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgrup- und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen
pen), die im Vertragsdokument, Abschnitt Besondere Hinweise abgedruckt beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
ist.
Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten
Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss
Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter. des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität not-
wendig ist.
6.2.2 Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum
Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan-
gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung. spruchs entstehen, übernehmen wir
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe;
sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe;
Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen,
gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz;
6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisheri- bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz.
gen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter,
sobald uns Ihre Erklärung zugeht. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen
Der Leistungsfall über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere
Leistung nicht erbringen. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb
eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes-
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht fallsumme beansprucht werden.
herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen
Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,
längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu
Wir werden uns bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen nicht lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert
auf Obliegenheitsverletzung berufen, wenn Sie den Arzt erst dann hinzu- sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
gezogen haben, als der wirkliche Umfang erkennbar wurde.
von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die nach Ziffer 9.1
versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zu-
rücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist
müssen in gleicher Weise erteilt werden. ausgeübt werden.
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir
Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anläs- Die Versicherungsdauer
sen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungs-
träger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
erteilen. Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Eins-
ätzen?
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?
48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch
einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Vertragsdokument angegebe-
nen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie 10.2 Dauer und Ende des Vertrages
Ihren Versicherungsschutz. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Oblie-
genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Der Vertrag ist für die im Vertragsdokument angegebene Zeit abgeschlos-
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn sen.
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
hingewiesen haben.
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. zugegangen ist.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
lung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag
der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit
arglistig verletzt haben. zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündi-
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gen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-
jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags-
schluss zu zahlen.
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem im Satz 1 oder 2 bestimmten
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung
eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben bewirkt ist.
haben.
Weicht das Vertragsdokument vom Antrag des Versicherungsnehmers
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis- oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige
tung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Aner- Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Vertragsdokuments zu
kenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen zahlen.
sein.
11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch Ablauf des Versicherungsjahres zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
wirksam wird. diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
oder durch einen auffälligen Hinweis im Vertragsdokument auf diese
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie
Ihnen wirksam. nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
10.4 Ruhen des Versicherungsschutzes 11.2.3 Rücktritt
bei militärischen Einsätzen
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzah-
die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern lung nicht zu vertreten haben.
China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
10.5 Ruhen des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Der Versicherungsschutz tritt auf Antrag des Versicherungsnehmers,
längstens für die Dauer von drei Jahren außer Kraft, wenn dieser während Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Vertragsdokument
der Vertragsdauer arbeitslos wird. Die Außerkraftsetzung beginnt mit dem oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit, wenn der Nachweis über die Arbeitslosig- 11.3.2 Verzug
keit innerhalb von zwei Monaten beim Versicherer eingeht. Anderenfalls
beginnt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises. Der Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung
Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald die Mitteilung des Versiche- in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
rungsnehmers beim Versicherer eintrifft. haben.
10.6 Versicherungsjahr Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und
Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge
Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die
Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem
folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind Fristablauf verbunden sind.
jeweils ganze Jahre.
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Scha-
dens zu verlangen.
Der Versicherungsbeitrag
11.3.3 Kein Versicherungsschutz
11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,
zahlen? besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz,
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf
11.1 Beitrag und Versicherungsteuer hingewiesen wurden.
11.1.1 Beitragszahlung 11.3.4 Kündigung
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres, Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,
Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperi- können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir
ode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf
ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträ- hingewiesen haben.
gen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der
vereinbarten Versicherungsdauer, beträgt jedoch höchstens ein Jahr. Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den
angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die
11.1.2 Versicherungsteuer zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind,
Der in Rechung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. 11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
einmaliger Beitrag Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezo-
11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre-
chen.
Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines
Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten oder Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen
im Vertragsdokument angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt.
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Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die Einzugs- Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr
ermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich
vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind noch grobfahrlässig gemacht haben.
wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu
verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeige-
Sie von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. pflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin-
11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gungen, geschlossen hätten.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas 13.2.3 Folgen des Rücktritts
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem
Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den
Weitere Bestimmungen Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt
12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
Personen zueinander? Leistung ursächlich war.
12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die
anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind
neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der
antwortlich. Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechts- 13.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht
nachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. 13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige-
pflichtverletzung hingewiesen haben.
13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
erhebliche Umstände Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekann-
Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt
ten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Text-
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht
form gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den
Kenntnis erlangt haben.
Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit
zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverlet-
unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne von Satz 1 in Textform stellen. zung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Ent-
schluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass
barten Inhalt abzuschließen. wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die
wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Um- 13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
stände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Vertrag auch bei Kenntnis der angezeigten Umstände, aber zu anderen
Bedingungen angenommen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den
unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflicht-
gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als
verletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
13.2 Rücktritt Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um- Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich
ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung abge-
die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. ben.
Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlan-
unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch gen.
nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung ange-
ben. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der kannten.
Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen.
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 %
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um-
stand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen.
Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
kannten.
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft
13.4 Anfechtung 15.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem
Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrum- eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist.
stände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der
Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungs- 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?
14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an
unsere Hauptverwaltung oder an die im Vertragsdokument oder in dessen
14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschrif-
ten des Bürgerlichen Gesetzbuches. 16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns ange- Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte An-
meldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeit- schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als
punkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. zugegangen.
15 Welches Gericht ist zuständig? Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.
15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt 17 Welches Recht findet Anwendung?
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für
den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt haben.
Der Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist als Anhang AZ 120 bei-
gefügt.
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III Besondere Bedingungen und Geschriebene Bedingungen
– je nach beantragtem Versicherungsumfang
1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ohne besondere 3 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im
Vereinbarung ................................................................................10 Vertragsdokument besonders beurkundet ................................. 11
2 Versicherungsumfang XL-Schutz ............................................... 10
1 Die nachstehenden Bedingungen gelten Kumulklausel für die Gruppen-Unfallversicherung
ohne besondere Vereinbarung Erleiden mehrere durch diesen Vertrag versicherte Personen durch ein
Ereignis einen Unfall, so ist die Gesamtleistung für dieses Ereignis auf
Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und
10 Millionen EUR für alle Invaliditätsfälle und 5 Millionen EUR für alle
ohne Namensangabe
Todesfälle begrenzt.
1 Versicherungen ohne Namensangabe
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in
1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2008)
bezeichneten Gruppe angehören.
Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir folgende Leistungen:
1.2 Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und
1 Art der Leistungen
zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem
versicherten Personenkreis nicht entstehen können. 1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-
oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organi-
1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eine Monats
sierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet
die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Personen
werden.
anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten
Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte
zulässig. Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Angaben für jede Gruppe getrennt.
1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der
1.4 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrech-
nung. 1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten
Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche
1.5 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar
wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem waren.
Verein oder der Vereinigung ausscheidet.
1.4 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehen-
2 Versicherungen mit Namensangabe den Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige
Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung
Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen
die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten
für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder
ständigen Wohnsitz.
mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich
mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 2 Höhe der Leistungen
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi- 2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Vertrags-
koprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz dokument genannten Betrag begrenzt.
einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.2 Der im Vertragsdokument festgelegte Höchstbetrag für den Kosten-
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, ersatz nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung
erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns von Leistung und Beitrag nicht teil.
Ihre Anzeige zugeht.
2.3 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die
3 Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 10 AL-AUB 2008) darüber hinausgehenden Kosten.
3.1 Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der einzelnen versi- 2.4 Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versiche-
cherten Person durch Mitteilung gegenüber den Vertragsparteien beenden, rung AG mehrere Unfallversicherungen, können Bergungskosten nur aus
wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder einem dieser Verträge verlangt werden.
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Mitteilung
muss Ihnen oder uns innerhalb eines Monats nach Leistung oder – im Falle
eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder
Rechtskraft des Urteils zugegangen sein. 2 Versicherungsumfang XL-Schutz
3.2 Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von Bewusstseinsstörungen
einem Monat zu kündigen, wenn über Ihre Vermögen das Insolvenzverfah- Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 leisten wir für Unfälle, die
ren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse durch Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit entstanden sind, beim
abgewiesen wird. Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkohol unter
1,1 Promille liegt.
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft
Infektionen durch Zeckenbiss 2 Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person
über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz
Ergänzend zu Ziffer 5.2.4.2 AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung.
auch für die durch Zeckenbiss übertragene Infektionskrankheit Frühsom-
mer-Meningoenzephalitis. Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung auf eigene Rech-
nung
Versicherungsfall ist die erstmalige Infizierung mit diesen Infektions-
krankheiten. Der Vertrag ist auf eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlos-
sen. Die Leistung aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versiche-
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Nachweis durch einen objek- rungsnehmer selbst zu.
tiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht
unter Beifügung der Laborbefunde erbracht wird. Die versicherten Personen haben vor Abschluss des Vertrages schriftlich
eingewilligt.
Nahrungsmittelvergiftungen bei Kindern bis 10 Jahre
Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Vereine)
Abweichend von Ziffer 5.2.5 AL-AUB 2008 besteht jedoch für Kinder, die
zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 1 Aktive Mitglieder
auch Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmittel.
1.1 Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Unfallversi-
Verdienstausfall bei Selbständigen und Freiberuflern cherungsbedingungen nur Unfälle im Rahmen der im Vertragsdokument
näher bezeichneten Tätigkeit, die vom Verein oder seinen dazu berechtig-
In Ergänzung zu Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 erstatten wir einen festen ten Organen veranstaltet oder angeordnet und beaufsichtigt werden. Unfäl-
Betrag in Höhe von 1,5 ‰ der versicherten Summe für Invalidität, höchs- le in einer anderen als im Vertragsdokument näher bezeichneten Tätigkeit
tens jedoch 300 EUR, wenn bei Selbständigen oder Freiberuflern der sind mitversichert, wenn sie als Vorbereitung für die Ausübung dieser
Verdienstausfall im Sinne Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 nicht konkret nachge- Tätigkeit zweckdienlich und vom Verein oder seinen dazu berechtigten
wiesen wird. Organen ausdrücklich angeordnet und beaufsichtigt sind.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 1.2 Unfälle auf dem direkten Weg nach und von örtlich durchgeführten
Ergänzend zu Ziffer 2.4. und 2.5 AL-AUB 2008 gilt Folgendes: Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen
Veranstaltungen, die im Auftrag des Vereins unternommen werden, sind
Sofern Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist, leisten wir eingeschlossen.
auch im Falle einer Rehabilitation.
1.3 Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des
Voraussetzung für die Leistung Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt-
schaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, privater Besuch von Gaststätten)
Die unfallbedingte Rehabilitation wird vollstationär in einem Rehabilitati- unterbrochen wird.
onszentrum durchgeführt und schließt sich unmittelbar an eine vollstatio-
näre Krankenhausbehandlung an. 2 Passive Mitglieder
Bergungskosten 2.1 Die Versicherung umfasst nur Unfälle, von denen die antragsgemäß
in die Versicherung einbezogenen passiven Mitglieder bei Vereinsver-
Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 5.000 EUR gemäß sammlungen, Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrag des
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in der Vereins teilnehmen und die dem Zweck des Vereins entsprechen, betroffen
Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2008). werden. Unfälle bei der Ausübung jeglicher aktiver Tätigkeit sind nicht
Erhöhte Invaliditätsleistung bei Benutzung eines Fahrradhelmes versichert.
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: 3 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes und der Funktionäre
Die im Vertragsdokument vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität 3.1 Die Versicherung umfasst nur Unfälle, von denen die antragsgemäß
wird um 25 % erhöht. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Zif- in die Versicherung einbezogenen, nicht besoldeten Funktionäre und
fer 3 AL-AUB 2008 ermittelt. Mitglieder des Vorstands in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als
Funktionär oder Vorstandsmitglied für den Versicherungsnehmer betroffen
Voraussetzung für die Leistung werden.
das versicherte Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet; 3.2 Unfälle auf dem direkten Weg nach und von der versicherten Tätig-
keit sind eingeschlossen.
der Unfall ist bei der Benutzung eines Fahrrades eingetreten und das
versicherte Kind hat zum Zeitpunkt des Unfalls einen handelsüblichen 3.3 Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des
Fahrradhelm getragen. Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt-
schaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, privater Besuch von Gaststätten)
unterbrochen wird.
3 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Vereinigungen)
Vertragsdokument besonders beurkundet
1.1 Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Unfallversi-
Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit cherungsbedingungen nur Unfälle, von denen die antragsgemäß in die
Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch 2010) Versicherung einbezogenen Personen, bei Ausübung der im Vertragsdo-
kument näher bezeichneten Tätigkeit betroffen werden.
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem
anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von 1.2 Unfälle auf dem direkten Weg nach und von der versicherten Tätig-
den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gilt Folgendes: keit sind eingeschlossen.
1 Ausschließlich die versicherte Person kann Leistungen aus der 1.3 Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des
Unfallversicherung unmittelbar bei uns geltend machen. Ihre Zustimmung Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirt-
als Versicherungsnehmer ist hierfür nicht erforderlich. Wir leisten direkt schaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, privater Besuch von Gaststätten)
an die versicherte Person. unterbrochen wird.
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1.4 Soweit die Erweiterung des Deckungsumfanges auf private Unfälle 3.3 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für jede der unter diesen
während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen im Vertragsdokument Vertrag fallenden Personen sämtliche Dienstreisetage eines Versicherungs-
vereinbart ist, gilt Folgendes: jahres nach Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer
zur Beitragsberechnung (namentliche Liste mit Anzahl der Reisetage) zu
1.4.1 Während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen umfasst der Versi- melden. Falls keine Dienstreisen angefallen sind, ist eine Fehlanzeige
cherungsschutz auch Unfälle privater Natur. Unfälle auf der Hin- und erforderlich.
Rückreise zum und vom Ort der Veranstaltung sind mitversichert.
3.4 Sollte eine Dienstreise über die jeweilige Abrechnungsperiode
1.4.2 Der Versicherungsschutz beginnt jeweils, sobald der Versicherte hinaus anfallen, sind die entsprechenden Reisetage der betreffenden Per-
zum Zwecke des Antritts der Reise seine Wohnung verlässt, frühestens 24 sonen bei der nächsten fälligen Jahresmeldung zu berücksichtigen.
Stunden vor Beginn der auswärtigen Veranstaltung. Der Versicherungs-
schutz endet mit der Rückkehr in die Wohnung, spätestens jedoch 24 3.5 Die Höhe der sich bei der Beitragsrechnung für das vergangene
Stunden nach Beendigung der Veranstaltung. Versicherungsjahr ergebenden Prämie ist maßgebend für die Höhe der
Vorausprämie des folgenden Versicherungsjahres.
Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Bauhelfer)
Besondere Bedingungen für die Versicherung der Kosten für
Der Versicherungsschutz umfasst nur die Unfälle, die den versicherten kosmetische Operationen in der Unfallversicherung
Personen auf dem zu bebauenden Grundstück zustoßen.
Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 leisten wir Ersatz für Kosten unfall-
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf dem Weg zum oder vom bedingter kosmetischer Operationen.
Baugrundstück und zurück.
1 Voraussetzungen für die Leistung
Risikobeschreibung zum Deckungsumfang (Freiwillige Feuerwehren –
nicht Berufsfeuerwehr) 1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallen-
den Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.
1 Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die Feuer-
wehrleute in Ausübung ihrer gesamten Diensttätigkeit (bei Feuers- und Kosmetische Operation ist eine nach Abschluss der Heilbehandlung
Wassersnot, bei Wachen, Übungen und Hilfeleistungen bei Unglücksfäl- durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte
len), bei Reisen zu Feuerwehrversammlungen und ähnlichen Gelegenhei- Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person
ten) und in allen Fällen betroffen werden, in welchen die Feuerwehr nach zu beheben.
allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle
in Tätigkeit tritt. 1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des
2 Versichert sind auch Unfälle, die sich bei unaufgeforderter Hilfe- 21. Lebensjahres.
leistung ereignen, sofern es sich um solche Hilfeleistungen handelt, die
sich im Rahmen der üblichen Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
bewegen. Leistungspflicht.
3 Eingeschlossen sind auch Unfälle, auf den direkten Wegen von und 2. Art und Höhe der Leistung
zur Dienststätte. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch reine private oder Ersatz für nachgewiesene
eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Gaststätten)
unterbrochen wird. Arzthonorare und sonstige Operationskosten;
4 Gesundheitsstörungen, die nachweisbar als Folge von Rauchent- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem
wicklung bei Gelegenheit eines Brandfalles entstehen, werden als Unfälle Krankenhaus;
betrachtet.
Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbe-
5 Polizei- und Flurschutzdienst fallen nicht unter die Versicherung. dingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne entstanden sind.
Kein Leistungsanspruch besteht für beschädigten oder verloren gegan-
Zusatzbedingungen für die Dienstreise-Unfallversicherung genen Zahnersatz (Zahnbrücken, -kronen, -implantate, Gebisse und
1 Versicherte Personen Prothesen).
Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver
sie sich auf Dienstreisen befinden. Als Dienstreise gilt eine Reise, die von Invaliditätsstaffel 225 %
dem Versicherungsnehmer als solche anerkannt und vergütet wird. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
2 Deckungsumfang staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3
AL-AUB 2008 ermittelt.
2.1 Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen und der Zusatzbedingungen für die Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe nur berufliche 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
Unfälle. von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versiche-
2.2 Er beginnt, sobald der Versicherte zum Zwecke des Antritts der rungssumme.
Reise seine Wohnung oder den Betrieb verlassen hat, er endet mit der 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
Rückkehr in die Wohnung oder den Betrieb, nach Beendigung der Dienst- von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 1 % aus der Versiche-
reise. rungssumme.
3 Beitragsberechnung Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver
3.1 Jährlich zur Hauptfälligkeit, erstmals mit Aushändigung des Ver- Invaliditätsstaffel 350 %
tragsdokumentes, wird eine Vorausprämie, die zugleich Mindestprämie ist, Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
erhoben. staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3
3.2 Maßgebend für die Beitragsberechnung ist die Gesamtzahl der AL-AUB 2008 ermittelt.
Reisetage aller Versicherten in einem Versicherungsjahr. Der Versiche- Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
rungsnehmer ist verpflichtet, genaue Aufschreibungen über alle durchge-
führten Dienstreisen zu führen und dem Versicherer auf Verlangen Ein- 1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
blick in diese Unterlagen zu gewähren. von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs-
summe.
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft
2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 2. Art und Höhe der Leistung
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-
rungssumme. Die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme für die Übergangsleis-
tung wird bereits jetzt gezahlt. Dieser Betrag wird auf den Anspruch für
Besondere Bedingungen für Unfallversicherung mit progressiver die Übergangsleistung angerechnet.
Invaliditätsstaffel 500 %
Besondere Bedingungen für Hilfe- und Pflegeleistungen in der
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts- Unfallversicherung Servicepaket »Hilfe und Pflege«
staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3
AL-AUB 2008 ermittelt. 1. Was ist versichert?
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleis-
tungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauf-
1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad tragten qualifizierten Dienstleister. Dieser erbringt entweder die Leistung
von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs- selbst durch die eigene Organisation oder durch von ihm beauftragte Dritte
summe. (z.B. anerkannte Hilfsorganisationen oder lokale Pflegedienste). Darüber
hinaus besteht kein Leistungsanspruch.
2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche- Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland
rungssumme. erbracht.
3. Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir Erbrachte Hilfeleistungen begründen keinen Anspruch auf andere Leis-
abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich tungsarten (z.B. Invalidität), diese unterliegen einer gesonderten Leis-
4 % aus der Versicherungssumme. tungsprüfung durch uns.
Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL21 2. Voraussetzung für die Leistung
»SB Modell über 20 % Invalidität« mit progressiver Invaliditätsstaffel
500 % 2.1 Die versicherte Person ist durch einen Unfall im Sinne von Zif-
fer 1 AL-AUB 2008 in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähig-
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die keit derart beeinträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig
Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts- wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe
grad mehr als 20 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und bedarf (Hilfsbedürftigkeit).
Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt.
2.2 Die Hilfsdürftigkeit ist von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.
Ist die Voraussetzung erfüllt gilt Folgendes:
2.3 Der Anspruch entsteht nach Abschluss der ärztlichen Akut- bzw.
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Anschlussbehandlung. Dies gilt nicht für die Organisation von Hilfeleis-
tungen. Dieser Anspruch entsteht bereits mit Eintritt des Unfalls.
1. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
von 20 % übersteigt, zahlen wir 1 % aus der Versicherungssumme. Bei einem Oberschenkelhalsbruch erbringen wir die Leistungen auch,
wenn dieser nicht als Folge eines Unfalls, also auch ohne äußere Einwir-
2. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad kung, entstanden ist.
von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-
rungssumme. Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 schränken wir die Leistungen
gemäß Ziffer 5 nicht ein, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch
3. Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad das Unfallereignis verursachten Hilfsbedürftigkeit mitgewirkt haben.
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-
rungssumme. Die versicherten Dienstleistungen setzen keine dauerhafte Invalidität
voraus und werden auch dann erbracht, wenn die Hilfsbedürftigkeit nur
4. Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir vorübergehend ist.
abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich
4 % aus der Versicherungssumme. Die Hilfeleistungen werden eingestellt, sobald sich im Rahmen der Prü-
50
fung herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine unfallbedingte Hilfs-
Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL bedürftigkeit nicht vorliegen oder der Versicherungsschutz wegen anderer
»SB Modell ab 50 % Invalidität« mit Mehrleistung 100 % Ursachen nicht zu gewähren gewesen wäre. Wir behalten uns vor, nach
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die Prüfung der Sachlage Kosten für unberechtigt erhaltene Leistungen zurück
Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts- zu verlangen.
grad mindestens 50 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 3. Umfang und Dauer der Leistung
und Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt.
Den Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistungen bzw. den
Ist die Voraussetzung erfüllt, zahlen wir die im Vertragsdokument festge- durch den Unfall entstandenen individuellen Bedarf an Hilfe- und Pflege-
legte Versicherungssumme in voller Höhe. leistungen bestimmt verbindlich ausschließlich der Dienstleister. Diesen
Besondere Bedingungen für die Verbesserte Übergangsleistung Bedarf decken wir aus in den in Ziffer 4 aufgeführten Leistungen.
Ziffer 2.2 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt: Werden Kosten für versicherte Leistungen von Dritten ersetzt oder besteht
voraussichtlich Anspruch hierauf, können Leistungen aus unserem Vertrag
1. Voraussetzung für die Leistung nur wegen der restlichen Ansprüche geltend gemacht werden.
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Bestehen für eine versicherte Person bei der ALTE LEIPZIGER Versiche-
Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich ist unfallbedingt rung AG mehrere Unfallversicherungen mit Servicepaket »Hilfe und
Pflege«, können diese Leistungen nur aus einem dieser Verträge erlangt
nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet und werden.
ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen Wir erbringen die Leistungen im Umfang von Ziffer 4 solange die Hilfs-
um mindestens 100 % beeinträchtigt. bedürftigkeit gemäß Ziffer 2.1 besteht. Die Leistungen enden in jedem Fall
aber mit der Feststellung einer dauernden Pflegebedürftigkeit im Sinne der
Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate ununterbrochen sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe I bis III), spätestens aber nach
bestanden. sechs Monaten vom Unfalltag gerechnet.
Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalls unter
Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.
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4. Welche Leistungen sind versichert? Haushaltes und die Kinderbetreuung sorgt. Hierzu zählt die Zubereitung
von Mahlzeiten, Reinigung und Pflege der Wäsche, Schuhpflege, Einkauf,
4.1 Hilfeleistungen Wohnungsreinigung im üblichen Umfang (Wohnraum, Kinderzimmer,
4.1.1 Erstgespräch Bad, Toilette, Küche, Schlafraum). Die Leistungen werden bis zu acht
Stunden täglich, längstens bis zu vier Wochen erbracht.
Im telefonischen Erstgespräch wird mit Ihnen, Ihren Angehörigen und bei
Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt der individuelle Be- 4.2 Pflegeleistungen
darf der Hilfeleistung unter Berücksichtigung des häuslichen und sozialen 4.2.1 Tag- und Nachtwache
Umfeldes festgestellt.
Für einen Zeitraum von 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären
4.1.2 Hausnotruf Behandlung oder nach einer ambulanten Operation, wobei der chirurgische
Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger Eingriff unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, die zumindest an
oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung einer ganzen Extremität erfolgt ist, wird eine Tag- und Nachtwache orga-
installiert, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür in der Wohnung nisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versi-
vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist rund um die Uhr eine cherten Person erforderlich ist.
Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst. 4.2.2 Grundpflege
4.1.3 Mahlzeitendienst Die versicherte Person erhält bei Bedarf bis zu vier Wochen lang eine
Die versicherte Person und bei Bedarf auch der in häuslicher Gemeinschaft Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder
lebende Ehe-/Lebenspartner erhalten nach vorheriger freier Auswahl aus Ganzwaschungen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Verrichten der Not-
dem angebotenen Menüsortiment sieben Hauptmahlzeiten pro Woche, die durft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsü-
täglich warm ausgeliefert werden. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, bungen, Zubereitung von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Nahrungsauf-
werden die Menüs jeweils wochenweise (sieben Mahlzeiten tiefgekühlt) nahme. Der Zeitaufwand hierfür ist auf 21 Stunden pro Woche begrenzt.
ausgeliefert. 4.2.3 Pflegeberatung
4.1.4 Wohnungsreinigung Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im
Einmal pro Woche wird der Wohnbereich (Küche, Wohn-, Schlafzimmer, Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt, zur Feststellung der Pflege-
Bad, Toilette) in üblichem Umfang gereinigt. Der zeitliche Aufwand ist probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der
auf vier Stunden pro Woche begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Woh- Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die
nung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war. versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistun-
gen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und über das
4.1.5 Pflegen der Wäsche und Kleidung entsprechende Antragsverfahren beraten.
Einmal pro Woche wird die Kleidung und Wäsche der versicherten Person 4.2.4 Pflegeschulung für Angehörige
gewaschen und gepflegt. Hierzu zählt Waschen, Trocknen, Bügeln, Sortie-
ren, Einräumen und die Schuhpflege. Der Zeitaufwand hierfür ist auf drei Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese
Stunden begrenzt. für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine einmalige Schulungs-
maßnahme vorbereitet.
4.1.6 Einkäufe und Besorgungen
4.2.5 Pflegenotruf
Bis zu zweimal pro Woche, längstens bis zu vier Stunden werden im
Umkreis von 25 km folgende notwendige Besorgungen ausgeführt: Bei Bedarf kann zusammen mit der Grundpflege – soweit örtlich mög-
lich – maximal für vier Wochen auch ein 24-Stunden-Pflegenotruf einge-
Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, richtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale er-
reichbar ist, die im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft schickt.
Bringen der Wäsche in die Reinigung und deren Abholung,
4.2.6 Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
Beschaffen von Medikamenten.
Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett
Dazu zählt auch das Zusammenstellen des Einkaufszettels, Unterbringung usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Kosten, die über die reine
der eingekauften Gegenstände, Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Vermittlung hinausgehen, gehen zu Lasten der versicherten Person.
Haltbarkeit von Lebensmitteln. Nicht dazu zählen die Kosten für die
besorgten Lebensmittel und Gegenstände selbst. 4.3 Vermittlung weiterer Dienstleistungen
Medikamentenauslieferungen erfolgen bei Bedarf zweimal pro Woche 4.3.1 Vermittlung einer Tierbetreuung
zusätzlich (verschreibungspflichtige Medikamente nur gegen Vorlage
eines entsprechenden Rezeptes). Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z.B. Hunde,
Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt.
4.1.7 Fahrdienste
4.3.2 Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen
Bis zu zweimal pro Woche werden folgende Fahrdienste (Bringen und
Abholen) übernommen: Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten
Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt.
zur Krankengymnastik oder zu Therapien (im Umkreis von 25 km);
4.3.3 Vermittlung des Umbaus der Wohnung
zu Ärzten (im Umkreis von 50 km) oder zu Behörden (im Umkreis von
25 km), wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist. Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten
Umbau ihrer Wohnung vermittelt.
4.1.8 Begleitung zu Ärzten und Behörden
Zu 4.3.1 bis 4.3.3 Kosten, die über die reine Vermittlung hinausgehen
Wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist, werden Sie maximal vier werden von uns nicht übernommen.
Wochen lang bis zu zweimal pro Woche bei Arzt- oder Behördengängen
begleitet. 5. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)
4.1.9 Familienhilfe Ergänzend zu Ziffer 7 AL-AUB 2008 gelten folgende Obliegenheiten:
Lebt im Haushalt ein unterhaltsberechtigtes Kind der versicherten Person 5.1 Zu Beginn der Leistungserbringung sind wir bzw. der Dienstleister
unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend
und kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter- zu informieren. Auch während der Leistungserbringung sind uns Verände-
führen, wird eine Familienhilfe organisiert, die für die Weiterführung des rungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen.
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft
5.2 Alle Auskünfte und Einverständniserklärungen, die im Zusammen-
hang mit der Erbringung der versicherten Dienstleistungen erforderlich
sind, sind dem Dienstleister abzugeben.
5.3 Nach einem Unfall der versicherten Person, der zu einer Pflegebe-
dürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung führen kann, sind
beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen unverzüglich zu bean-
tragen.
5.4 Die Anerkennung einer Pflegestufe sowie der Bezug von Leistungen
aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ziffer 8 AL-AUB 2008
entsprechend.
6. Beitragsanpassung
Unser Leistungsversprechen passt sich der Entwicklung der Kosten für
Hilfe- und Pflegeleistungen an, entsprechend verändert sich der Beitrag.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Juli eines jeden
Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten Preise für die Dienstleistungen sozialer Ein-
richtungen (COICOP-VPI 124), ersatzweise des von Amts wegen an
dessen Stelle tretenden Indexes verändert hat. Maßgebend sind die für die
beiden vorangegangenen Kalenderjahre veröffentlichten Kosten. Eine sich
bei diesem Vergleich ergebende Veränderung wird nur dann berücksich-
tigt, wenn die Veränderung mindestens 5 % beträgt. Liegt die Veränderung
unter 5 %, so entfällt die Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist jedoch
in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. Im Falle der Erhöhung sind
wir berechtigt, bei einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbei-
trag entsprechend anzupassen. Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem
Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gege-
ben.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragser-
höhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum
Anpassungszeitpunkt den Leistungsbaustein Servicepaket »Hilfe und
Pflege« kündigen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des
Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht
hinzuweisen ist, muss diesem mindestens ein Monat vor Wirksamwerden
der Anpassung der Prämie zugehen.
7. Sonderkündigungsrecht
Abweichend von Ziffer 10.2 AL-AUB 2008 haben Sie und wir das Recht,
das Servicepaket »Hilfe und Pflege« zum Ablauf des ersten oder jeden
darauf folgenden Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss
Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versiche-
rungsjahres zugegangen sein. Sind Sie als Versicherungsnehmer mit der
Kündigung dieses Leistungsbausteins nicht einverstanden, besteht für Sie
das Recht, die Unfallversicherung innerhalb von einem Monat nach Erhalt
der Teilkündigung insgesamt zu kündigen.
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