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Insurance broker / Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung) / Policy wording archive

VOLKSWOHL BUND Selbstständige -Versicherung SBU plus: the policy wording in full

BU PLUS (Tarif SBU+): Leistungen wie SBU, dazu eine lebenslange Pflegerente mit Pflege-Schutzbrief und Anschluss-Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy VOLKSWOHL BUND Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung SBU plus from VOLKSWOHL BUND (Occupational disability insurance (Berufsunfähigkeitsversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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You will receive the signed mandate with your application documents. Privacy notice

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Everything about this policy

What the policy covers: 79 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Insured monthly disability incomeyes„Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus“§ 2 Abs. 1 a, page 4
Product form: standalone disability income policy or rider to a life or pension policyyes„Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung“Titel, page 1
Definition of disability: last occupation as it was performed before the health impairmentyes„ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“§ 1 Abs. 1, page 1
Benefit from a degree of disability of 50 percentyes„voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann“§ 1 Abs. 1, page 1
Prognosis period: disability exists if it is expected to last at least six monthsyes„voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann“§ 1 Abs. 1, page 1
Deemed disability: six months of continuous disability counts as disability from the startyes„bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.“§ 1 Abs. 1, page 1
Retroactive payment in case of late notification (without time limit)yes„Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit.“§ 8 Abs. 1, page 9
Worldwide cover, also with permanent residence abroadyes„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“§ 2 Abs. 14, page 5
Policy term: age up to which a disability occurring is coverednot addressed
Benefit end age: age up to which the benefit is paid at mostyes„Falls die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer hinausgeht, können Ansprüche, die durch den Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer entstanden sind, auch nach deren Ablauf geltend gemacht werden.“§ 8 Abs. 2, page 9
Meets the minimum standards of the German broker working group (AK Beratungsprozesse)not addressed

Referral to other occupations

PointRuleWording (German)Clause
Abstract referral to another occupation that is not actually performednone„Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, das heißt wir prüfen nicht, ob die versicherte Person noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnte.“§ 1 Abs. 8, page 2
Concrete referral to another occupation actually performedyes„Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die entsprechend ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt werden kann“§ 1 Abs. 9, page 2
Concrete referral: acceptable loss of income as a fixed percentageyes„Eine Reduzierung um 20 % oder mehr ... bezogen auf das jährliche Bruttoeinkommen im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf ... ist in jedem Fall unzumutbar.“§ 1 Abs. 9, page 2
Concrete referral: preservation of previous standard of living expressly statedyes„in ihrer gesellschaftlichen Wertschätzung der Lebensstellung entspricht, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat“§ 1 Abs. 9, page 2
Waiver of business reorganisation for the self-employedyes„Dies bedeutet, dass wir bei allen Freiberuflern auf eine Umorganisation verzichten“§ 1 Abs. 2, page 2
Reorganisation obligation for the self-employed: conditions (business size, capital, loss of income)yes„Diese Prüfung führen wir nur bei selbstständigen Tätigkeiten durch, für die die versicherte Person ein Gewerbe angemeldet hat, in ihrem Betrieb mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt“§ 1 Abs. 2, page 2
Leaving the occupation: how long the last occupation remains decisive (years)yes„Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert.“§ 1 Abs. 1, page 1
Parental leave, unemployment, caring for relatives: which occupation applies during the breakyes„Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert.“§ 1 Abs. 1, page 1
Students: definition of disability (subject, progress, intended occupation)yes„Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das ... betriebene Studium, so wie dieses ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.“§ 1 Abs. 5, page 2
Pupils: definition of disability (ability to attend school, grade, type of school)yes„Bei Schülern gilt als zuletzt ausgeübter Beruf die zuletzt betriebene Schulausbildung, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.“§ 1 Abs. 3, page 2
Apprentices: definition of disability (trade, completion of training)yes„Bei Auszubildenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf ihre zuletzt betriebene Ausbildung.“§ 1 Abs. 4, page 2
Infection clause for medical professions: official ban on practising counts as disabilityyes„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die zuständige Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer ... ein teilweises oder vollständiges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausspricht.“§ 1 Abs. 13, page 3
Civil servant clause: retirement due to unfitness for service counts as disabilitynot addressed
Unfitness for service also for probationary and revocable civil servants (dismissal instead of retirement)not addressed
Unfitness for sea service: certified unfitness of seafarers counts as disabilitynot addressed

Sick leave and long-term care

PointRuleWording (German)Clause
Sick leave clause: benefit for extended sick leave without proof of disabilityyes„Haben Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart und wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung arbeitsunfähig im Sinne von Absatz 1“§ 3 Abs. 2, page 5
Sick leave clause: required duration of sick leave (months)yes„sechs Wochen ärztliche ... dass sie voraussichtlich ununterbrochen bis zum Ende eines insgesamt mindestens sechsmonatigen Zeitraums arbeitsunfähig sein wird“§ 3 Abs. 1, page 5
Sick leave clause: maximum benefit period per claim and in total (months)yes„Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir für maximal 36 Monate.“§ 3 Abs. 5, page 5
Sick leave clause: amount of benefit (share of the disability benefit or monthly cap)yes„Monatliche Zahlungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente“§ 3 Abs. 2 a, page 5
Benefit in case of need for long-term care, also without disabilityyes„eine zusätzliche lebenslange Pflegerente in ... Höhe, wenn die versicherte Person während der ... pflegebedürftig im Sinne von § 1 Abs. 10 wird“§ 2 Abs. 12, page 4
Care clause: measure (care grade or points for daily activities) and required levelyes„für zwei oder mehr der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen“§ 1 Abs. 10, page 2
Benefit in case of dementia (moderate dementia, regardless of occupation)yes„oder ein Autonomieverlust infolge Demenz im Sinne von § 1 Abs. 11 vorliegt.“§ 2 Abs. 12, page 4

Adjustments and options

PointRuleWording (German)Clause
Guaranteed insurability: increase of the benefit without new health assessmentyes„Sie haben während der Vertragslaufzeit verschiedene Möglichkeiten Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.“§ 17, page 13
Guaranteed insurability: events (marriage, birth, pay rise, property purchase, self-employment, graduation)yes„Die persönliche Situation der versicherten Person verändert sich durch: erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes, Erwerb und Finanzierung einer Immobilie“§ 17 Abs. 4, page 14
Guaranteed insurability: maximum per event and in totalyes, up to EUR 3,000„Bei jedem der zuvor genannten Ereignisse darf die ... Monatsrente maximal um 50 Prozent erhöht werden.“§ 17 Abs. 4, page 14
Guaranteed insurability: age limit and deadline after the event (months)yes„Die Nachversicherungsmöglichkeiten gemäß den Absätzen 1 bis 4 erlöschen, wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn.“§ 17 Abs. 12, page 15
Increase option without a specific event (usually in the first policy years)yes„Sie haben das Recht, Ihre vereinbarte ... innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der zum Versicherungsbeginn vereinbarten Monatsrente zu erhöhen.“§ 17 Abs. 6, page 14
Premium indexation: annual increase of premium and benefit without health assessmentyes„Sie können außerdem die Dynamikform I oder Q ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder einschließen, sofern die jeweilige Dynamikform bei Abschluss des Vertrags vereinbart wurde und das Recht auf weitere Erhöhungen erloschen ist, weil Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben.“§ 17 Abs. 18, page 15
Benefit indexation: guaranteed increase of the benefit in paymentyes„Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente im Leistungsbezug zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um den vereinbarten Prozentsatz.“§ 2 Abs. 2, page 4
Extension option: extending the policy term without health assessment if the retirement age risesyes„Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird, haben Sie das Recht ... ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern.“§ 19 Abs. 1, page 16
Premium deferral in financial difficulty and during claim assessment (duration, interest-free)yes„Wenn Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragen, bieten wir Ihnen bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht die zinslose Stundung der Beiträge an.“§ 8 Abs. 3, page 9
Reinstatement without health assessment after paid-up status or interruptionyes„können Sie diesen innerhalb von sechs Monaten ab dem Termin, zu dem die Beitragsfreistellung wirksam wurde, ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederherstellen.“§ 25 Abs. 8, page 19

Additional benefits

PointRuleWording (German)Clause
Waiver of premium in case of disabilityyes„volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht“§ 2 Abs. 1 b, page 4
Reintegration aid when benefit ends (lump sum, number of monthly benefits)yes, up to EUR 6,000„gewähren wir als besondere Wiedereingliederungshilfe eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro.“§ 15 Abs. 1, page 13
Reorganisation aid for the self-employed (contribution to restructuring the business)yes„gewähren wir eine Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten.“§ 15 Abs. 2, page 13
Bridging payment during claim assessmentnot addressed
Lump sum on onset of disability (start capital)yes, up to EUR 72,000„erbringen wir zusätzlich eine Einmalleistung in Höhe von zwölf Monatsrenten, maximal jedoch 72.000 Euro.“§ 2 Abs. 6, page 4
Benefit for critical illness (add-on, list of illnesses)yes„haben Sie die Möglichkeit, besonders schnell so genannte Sofortleistungen zu erhalten.“§ 9 Abs. 1, page 10
Support with rehabilitation and return to work (rehab management, costs)yes„so beteiligen wir uns an den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro“§ 15 Abs. 3, page 13
Deadline for the insurer's claim decision after receipt of documents (weeks)yes„Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von fünf Arbeitstagen in Textform, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen.“§ 11 Abs. 1, page 11

Claims and review

PointRuleWording (German)Clause
Notification deadline on onset of disability with consequences for late noticenone„Das bedeutet, dass wir grundsätzlich auf eine Meldefrist verzichten.“§ 8 Abs. 1, page 9
Duty to cooperate: examination by doctors appointed by the insurer (costs, travel, choice)yes„Wir können außerdem weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte verlangen.“§ 8 Abs. 5, page 10
Obligation to undergo treatment (operations, therapy) beyond simple measuresnone„Lässt die versicherte Person operative Behandlungen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern ... nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen dieser Versicherung nicht entgegen.“§ 8 Abs. 7, page 10
Review: scope (only health improvement or new occupational activity)yes„ob sich die Gesundheit der versicherten Person verändert hat bzw. ob ein Tätigkeitsverbot gemäß § 1 Abs. 13 weiterhin besteht und ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hat.“§ 14 Abs. 1, page 12
Review: referral to newly acquired skillsyes„auch eine inzwischen aufgenommene Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt wird, sofern sie der Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht.“§ 14 Abs. 1, page 12
Review: frequency (at most once a year) and notice before benefit stops (months)yes„einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende unabhängige Ärzte verlangen.“§ 14 Abs. 2, page 12
Time-limited acceptance of the claim (permitted, duration, once only)yes„können wir jedoch einmalig und maximal für die Dauer von 12 Monaten ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis aussprechen.“§ 11 Abs. 2, page 11
Individual agreement in the claim (time-limited settlement instead of acceptance)not addressed

Exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Exclusion of war (passive war risk abroad, deployments abroad)yes„durch Kriegsereignisse. Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn der Versicherungsfall in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen eintritt, denen die versicherte Person entweder während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt“§ 6 Abs. 2 c, page 7
Exclusion of nuclear energy and ionising radiation (except medical treatment)yes„durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren ... oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von ... biologischen oder chemischen Stoffen“§ 6 Abs. 2 f, page 7
Exclusion of terrorism (only where nuclear, biological or chemical weapons are used)yes„durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 6 Abs. 2 f, page 7
Exclusion of motor sport (races and practice with motor vehicles and motorboats)none„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist.“§ 6 Abs. 1, page 7
Exclusion of dangerous sports and aviation (diving, climbing, offshore sailing, pilots)none„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist.“§ 6 Abs. 1, page 7
Exclusion of self-harm and attempted suicide (waiting period, except mental disorder)yes„durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder von Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.“§ 6 Abs. 2 d, page 7
Exclusion or waiting period for mental illnessnone„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist.“§ 6 Abs. 1, page 7

Contract and disclosure

PointRuleWording (German)Clause
Pre-contractual disclosure: period covered by the health questions (years)not addressed
Rescission for breach of disclosure: period from conclusion (five years, ten for intent or fraud)yes„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.“§ 7 Abs. 16, page 9
Waiver of rescission, termination and adjustment for innocent or slightly negligent non-disclosureyes„Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben.“§ 7 Abs. 9, page 8
Insurer waives its right to cancel (ordinary termination and premium increase for change of risk)not addressed
No duty to report change of occupation, new hobbies or moving abroadyes„Sie müssen uns einen Wechsel oder ein Ende der beruflichen Tätigkeit nicht anzeigen.“§ 1 Abs. 7, page 2
Rider: continuation if the base policy becomes paid-up or is cancellednot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Total permanent disability for the usual occupation (incapacidad permanente total)not addressed
Absolute permanent disability for any occupation (incapacidad permanente absoluta)not addressed
Severe disability needing another person's help for daily activities (gran invalidez)not addressed
Form of benefit: lump sum (capital) or annuity (renta)not addressed
Recognition by Spanish social security (INSS) as a condition of paymentnot addressed
Temporary incapacity (daily benefit during sick leave)not addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risks (terrorism, natural disasters)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G.
Distribution
available through brokers

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (BED.SBU.0625)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähig- keits-Versicherung (Tarifbezeichnungen: SBU, SBUJ, SBU+, SBUJ+) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, § 23 Wann können Sie Ihren Beitrag überprüfen las- sen? .......................................................................... 18 Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner; § 24 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf? ................... 18 für unser Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingun- gen. Darin werden die vertragsrechtlichen Leistungen be- Kündigung und Beitragsfreistellung schrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen Versicherung finden Sie in der Kundeninformation „Allge- oder kündigen? ......................................................... 18 meine Angaben über steuerliche Aspekte“. Kosten Die hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen § 26 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? ..... 20 beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten. Sonstige Vertragsbestimmungen Inhaltsverzeichnis ....................................................... Seite § 27 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ih- res Namens? ............................................................. 20 Leistungen § 28 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?....... 20 § 1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- § 29 Wann können wir die Versicherungsbedingungen gungen? ......................................................................1 ändern? ..................................................................... 21 § 2 Welche Leistungen erbringen wir? ..............................4 § 30 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- § 3 Was gilt bei Vereinbarung von Leistungen wegen dung? ........................................................................ 21 Arbeitsunfähigkeit? ......................................................5 § 31 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ......................6 tun? ........................................................................... 21 § 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? .....................7 § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- § 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz gen? .......................................................................... 21 ausgeschlossen? ........................................................7 § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht § 1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- und welche Folgen hat ihre Verletzung? .....................8 gen? Auszahlung von Leistungen Allgemeine Definition der Berufsunfähigkeit § 8 Was ist zu beachten, wenn Leistungen wegen Be- rufsunfähigkeit verlangt werden? ................................9 (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person § 9 Wann können Sie Sofortleistungen wegen einer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitli- schweren Krankheit oder Beeinträchtigung erhal- che Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, ten? ........................................................................... 10 Körperverletzung oder Kräfteverfalls § 10 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im - voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens Leistungsfall? ............................................................ 11 50 % nicht mehr ausüben kann oder § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere - bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr Leistungspflicht ab? .................................................. 11 ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand von § 12 Wer erhält die Leistungen? ....................................... 12 Anfang an als Berufsunfähigkeit. § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?.... 12 § 14 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig- Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keit?........................................................................... 12 keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte be- § 15 Welche Sonderleistungen erbringen wir? .................. 13 rufliche Tätigkeit als versichert. § 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs- pflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? ............ 13 Umorganisation bei Selbstständigen Nachversicherungsgarantien § 17 Welche Bedeutung hat die Nachversicherungsga- (2) Für selbstständige Tätigkeiten gilt: rantie? ....................................................................... 13 Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig, wenn sie ih- § 18 Wann können Sie Leistungen wegen Arbeitsunfä- ren Betrieb so umorganisiert hat, dass sie dort weiter tätig ist higkeit einschließen? ................................................. 15 und die Tätigkeit der versicherten Person § 19 Welche Bedeutung hat die Verlängerungsgarantie - ihrer bisherigen Stellung im Betrieb entspricht und bei Erhöhung der Regelaltersgrenze? ....................... 16 - nicht mit einer unzumutbaren Reduzierung des Einkom- mens der versicherten Person verbunden ist. Hierbei be- Anschluss-Pflegeversicherung rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls sowie die § 20 Was gilt für die Anschluss-Pflegeversicherung bei höchstrichterliche Rechtsprechung. Eine Reduzierung BU PLUS (Tarife SBU+, SBUJ+)? ............................. 16 um 20 % oder mehr - bezogen auf das durchschnittliche Beiträge jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug § 21 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- von Personensteuern in den letzten drei Jahren vor Ein- ten? ........................................................................... 17 tritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung - ist in jedem § 22 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht Fall unzumutbar. rechtzeitig zahlen? .................................................... 17 BED.SBU.0625 Seite 1 von 21 [Seite 2] Wenn die versicherte Person ihren Betrieb nicht wie oben Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht mehr vor, wenn die beschrieben umorganisiert hat, können wir - jedoch nur unter versicherte Person den unten beschriebenen Voraussetzungen - prüfen, ob eine - ein anderes Studium, derartige Umorganisation ohne erheblichen Kapitalaufwand - eine Ausbildung oder möglich wäre. Ist dies der Fall, ist die versicherte Person - eine berufliche Tätigkeit nicht berufsunfähig. konkret aufnimmt und das Studium, die Ausbildung oder die Diese Prüfung führen wir nur bei selbstständigen Tätigkeiten berufliche Tätigkeit der Lebensstellung der versicherten Per- durch, für die die versicherte Person son entspricht. - ein Gewerbe angemeldet hat, - in ihrem Betrieb mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt, wo- Bei Studierenden, die sich in der zweiten Hälfte der Regel- bei Teilzeitkräfte als volle Arbeitskräfte zählen - ohne Be- studienzeit bzw. der im Durchschnitt üblichen Studienzeit rücksichtigung von Auszubildenden, Praktikanten, Aushil- befinden und dies mit den planmäßigen Prüfungs- und Leis- fen und Werkstudenten - und tungsbescheinigungen nachweisen können, ergibt sich die - weniger als 90 % ihrer täglichen Arbeitszeit kaufmänni- Lebensstellung aus der Vergütung und sozialen Wertschät- sche oder organisatorische Tätigkeiten ausübt. zung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit Dies bedeutet, dass wir bei allen Freiberuflern auf eine Um- im ersten Berufsjahr erreicht wird. organisation verzichten, insbesondere bei Ärzten, Zahnärz- ten, Tierärzten, Apothekern, Anwälten, Notaren, Steuerbera- Andernfalls bemessen wir die Lebensstellung an derjenigen, tern und Wirtschaftsprüfern. die die versicherte Person mit dem zuletzt erfolgreich abge- schlossenen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, bevor die Beruf bei Schülern Berufsunfähigkeit eingetreten ist. (3) Bei Schülern gilt als zuletzt ausgeübter Beruf die zuletzt Beruf bei Hausfrauen und Hausmännern betriebene Schulausbildung, so wie sie ohne gesundheitli- che Beeinträchtigung ausgestaltet war. (6) Wenn die versicherte Person bei Abschluss der Versi- Dabei berücksichtigen wir den konkreten Schulalltag wie cherung als Hausfrau bzw. Hausmann tätig war, gilt als zu- zum Beispiel die Ausgestaltung des Unterrichts, die Bewäl- letzt ausgeübter Beruf die hauswirtschaftliche Tätigkeit. tigung der Hausaufgaben, die Ausstattung des Schulgebäu- Nimmt sie eine Berufstätigkeit, Ausbildung oder ein Studium des und den Schulweg. auf, ist entsprechend den Absätzen 1, 4 oder 5 von diesem Zeitpunkt an der ausgeübte Beruf versichert; Absatz 1 Wir verzichten auf die Möglichkeit einer abstrakten oder kon- Satz 2 gilt entsprechend. kreten Verweisung auf eine andere Schulform. Wechsel des Berufs Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht mehr vor, wenn die versicherte Person (7) Sie müssen uns einen Wechsel oder ein Ende der beruf- - eine Ausbildung, lichen Tätigkeit nicht anzeigen. - ein Studium oder - eine berufliche Tätigkeit Verzicht auf abstrakte Verweisung konkret aufnimmt. Hierzu zählen keine Tätigkeiten von Menschen mit einer Be- (8) Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung, das heißt hinderung außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes (z. B. wir prüfen nicht, ob die versicherte Person noch irgendeine in Werkstätten für Menschen mit Behinderung) oder gering- andere Tätigkeit ausüben könnte. fügige Beschäftigungen. Konkrete Verweisung Beruf bei Auszubildenden (9) Berufsunfähigkeit liegt allerdings nicht vor, wenn die ver- (4) Bei Auszubildenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf ihre sicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die zuletzt betriebene Ausbildung. Berufsunfähigkeit liegt eben- - entsprechend ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer falls vor, wenn die versicherte Person den angestrebten gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt werden Ausbildungsberuf im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr aus- kann, üben kann. - in ihrer gesellschaftlichen Wertschätzung der Lebensstel- lung entspricht, die vor Eintritt der gesundheitlichen Be- Beruf bei Studierenden einträchtigung bestanden hat und - nicht mit einer unzumutbaren Reduzierung des Einkom- (5) Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das zu- mens der versicherten Person verbunden ist. Hierbei be- letzt betriebene Studium, so wie dieses ohne gesundheitli- rücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls sowie die che Beeinträchtigung ausgestaltet war. Dabei berücksichti- höchstrichterliche Rechtsprechung. Eine Reduzierung gen wir den konkreten Studienalltag. um 20 % oder mehr - bezogen auf das jährliche Brutto- Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn eine berufliche einkommen im zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Tätigkeit, die sich in der Regel aus dem Studium der versi- Beeinträchtigung ausgeübten Beruf - ist in jedem Fall un- cherten Person ergibt, im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr zumutbar. ausgeübt werden kann. Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit Die versicherte Person muss an einer staatlichen oder staat- lich anerkannten Universität oder Fachhochschule studie- (10) Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versi- ren. cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräf- teverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate so Wir verzichten auf die Möglichkeit einer abstrakten Verwei- hilflos ist, dass sie für zwei oder mehr der folgenden gewöhn- sung auf einen anderen Studiengang. lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im BED.SBU.0625 Seite 2 von 21 [Seite 3] Ablauf des täglichen Lebens - auch bei Einsatz technischer gewährt, sofern der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbs- und medizinischer Hilfsmittel - täglich Hilfe durch eine an- minderung bereits seit mindestens 10 Jahren bestanden hat. dere Person benötigt (Pflegebedürftigkeit). Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Defini- tion nach § 43 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in der Fassung Mobilität vom 01.06.2025. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Darüber hinaus bewirkt der Bescheid eines Sozialversiche- Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur rungsträgers noch keinen Leistungsanspruch. mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich Sofern die versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen. vollendet hat, gilt diese Regelung nur, sofern der Vertrag ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande An- und Auskleiden gekommen ist. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung - die Hilfe einer an- Berufsunfähigkeit bei Tätigkeitsverbot wegen Infekti- deren Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und onsgefahr ggf. ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und zu befestigen. (13) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die zuständige Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer In- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken fektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Infektion ein teilweises oder vollständiges Tätigkeitsverbot Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausspricht. - zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer Das Tätigkeitsverbot muss dazu führen, dass die versicherte anderen Person zu sich nehmen kann. Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf - mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht Körperpflege mehr ausüben kann oder Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe - bereits seit sechs Monaten zu mindestens 50 % nicht einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreini- mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser Zustand gung, beim Kämmen und beim Rasieren benötigt. von Anfang an als Berufsunfähigkeit. Baden und Duschen Die Absätze 7 bis 9 gelten entsprechend. Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne die Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen Berufsunfähigkeit bei Teilzeittätigkeit (Teilzeitklausel) kann. (14) Übt die versicherte Person Ihre berufliche Tätigkeit bei Verrichten der Notdurft Eintritt der Berufsunfähigkeit in Teilzeit gemäß Absatz 15 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter- aus, dann liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die stützung einer anderen Person benötigt, weil versicherte Person ihren Beruf infolge Krankheit, Körperver- - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, letzung oder - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüs- Kräfteverfalls sel verrichten kann oder weil - voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben kann oder werden kann. - bereits sechs Monate nicht mehr mindestens 3 Stunden Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, pro Arbeitstag ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Ein- Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. lagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver- Auch in diesem Fall prüfen wir auf die konkrete Verweisung richtung der Notdurft kein Hilfebedarf vor. gemäß Absatz 9. Berufsunfähigkeit bei Demenz (15) Eine Teilzeittätigkeit liegt vor, wenn die versicherte Per- son ihre berufliche Tätigkeit zeitlich eingeschränkt ausübt. (11) Als Berufsunfähigkeit betrachten wir auch einen Auto- Das bedeutet nomieverlust infolge Demenz. Dieser liegt vor, wenn die ver- - im Falle einer nichtselbstständigen Tätigkeit, dass die re- sicherte Person infolge einer demenzbedingten Hirnleis- gelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die ei- tungsstörung nes vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten oder - tägliche Beaufsichtigung oder Anleitung bei mindestens - im Falle einer selbstständigen Tätigkeit, dass die regel- vier der in Absatz 10 aufgeführten Verrichtungen des täg- mäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als 40 Stun- lichen Lebens benötigt oder den. Das Recht auf Prüfung einer Umorganisation ge- - kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich mäß Absatz 2 bleibt hiervon unberührt. oder andere sonst in erheblichem Umfang gefährden würde. (16) Wenn innerhalb dieser Bedingungen davon die Rede Als Demenz gelten „mittelschwere Leistungseinbußen“ ab ist, dass wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzich- dem Schweregrad 5, ermittelt über die Global Deterioration ten, so bedeutet dies außerdem, dass wir auch keine Fragen Scale (GDS 5) nach Reisberg, oder ab einem entsprechen- - zu Größe und Gewicht, den Schweregrad einer alternativen, anerkannten Demenz- - zum Rauchverhalten, beurteilungsskala. - zu riskanten Hobbies oder - zu Auslandsaufenthalten Berufsunfähigkeit bei Erwerbsminderung der versicherten Person stellen. Sollten sich Änderungen der genannten Punkte während der (12) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein Träger der Vertragslaufzeit ergeben - z. B. wenn die versicherte Person gesetzlichen Rentenversicherung eine unbefristete volle Er- vom Nichtraucher zum Raucher wird -, so müssen Sie diese werbsminderungsrente aus medizinischen Gründen nicht anzeigen. BED.SBU.0625 Seite 3 von 21 [Seite 4] § 2 Welche Leistungen erbringen wir? Wenn Sie den Baustein kündigen, zahlen wir hierfür keinen Rückkaufswert aus. Vereinbarte Leistungen (10) Ein nachträglicher Einschluss bzw. Wiedereinschluss (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs- des Bausteins „Einmalleistung“ ist nicht möglich. dauer berufsunfähig, erbringen wir folgende Leistungen: a) Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente monat- BU Perfect Start lich im Voraus; b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht; (11) Haben Sie mit uns eine Berufsunfähigkeits-Versiche- rung „BU Perfect Start“ (Tarif SBUJ) oder „BU Perfect Start (2) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung PLUS“ (Tarif SBUJ+) vereinbart, gilt Folgendes: erhöht sich die Rente im Leistungsbezug zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens ein Jahr nach Beginn (a) Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung bleibt der Rentenzahlung, um den vereinbarten Prozentsatz. während der ersten fünf Versicherungsjahre konstant. Zum 5., 6., 7., 8. und 9. Jahrestag des Versicherungsbeginns (3) Zusätzlich zu den im Versicherungsschein beschriebe- sinkt die Berufsunfähigkeitsrente bei gleichbleibendem Bei- nen garantierten Leistungen können Sie weitere Leistungen trag jeweils in dem im Versicherungsschein genannten Um- aus der Überschussbeteiligung erhalten (siehe § 4). fang, sofern nicht eine Erhöhung gemäß Buchstabe b er- folgt. Danach bleibt die Berufsunfähigkeitsrente für die ver- Leistungsbeginn bleibende Versicherungsdauer konstant. (4) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht (b) Damit der Versicherungsschutz über die gesamte Versi- mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit einge- cherungsdauer in voller Höhe erhalten bleibt, wird die Be- treten ist, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der rufsunfähigkeitsrente zu den in Buchstabe a genannten Zeit- Berufsunfähigkeits-Versicherung. punkten für alle Folgejahre ohne erneute Gesundheitsprü- Diese Regelung gilt sinngemäß für die zusätzliche Pfle- fung im Umfang der jeweiligen Reduzierung (Buchstabe a) gerente gemäß Absatz 12. erhöht. Der Beitrag steigt dadurch nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik entsprechend. Bei der Karenzzeit Berechnung der Erhöhungen finden die bei Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde gelegten Rechnungs- (5) Bei Vereinbarung einer Karenzzeit für die Berufsunfähig- grundlagen Anwendung. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Er- keitsrente entsteht Ihr Anspruch auf Rente zum Ablauf der höhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Karenzzeit, gerechnet vom Ende des Monats, in dem die Be- rufsunfähigkeit eingetreten ist. (c) Die jeweilige Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr Die Karenzzeit gilt nicht für die Beitragsbefreiung und die zu- bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungster- sätzliche Pflegerente gemäß Absatz 12. min widersprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin Ist eine Karenzzeit vereinbart und entsteht erneut ein An- zahlen. Unterbliebene Erhöhungen können nur bis zum spruch auf die vereinbarte Rentenleistung aus dem gleichen nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns nachgeholt medizinischen Grund, aufgrund dessen bereits Leistungen werden. gewährt wurden, setzt dies keine neue Karenzzeit in Gang. (d) Die Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente wirkt sich BU - Einmalleistung auf bestehende Leistungsansprüche nicht aus. Eine Erhö- hung des Beitrags und der Berufsunfähigkeitsrente gemäß (6) Haben Sie mit uns den Baustein „Einmalleistung“ verein- Buchstabe b erfolgt nicht, solange ein Anspruch auf Leistung bart und wird die versicherte Person während der Vertrags- besteht. dauer berufsunfähig wie in § 1 beschrieben, erbringen wir zusätzlich eine Einmalleistung in Höhe von zwölf Monatsren- (e) Sofern der Anspruch auf Beitragsbefreiung erlischt, weil ten, maximal jedoch 72.000 Euro. die Berufsunfähigkeit endet (Absatz 13), werden die gemäß Bei der Berechnung der Einmalleistung werden zusätzliche Buchstabe d unterbliebenen Erhöhungen nachgeholt. Buch- Pflegerenten aus dem Baustein „BU PLUS“ nicht berück- stabe c gilt entsprechend. sichtigt. (f) Die Buchstaben a bis e gelten entsprechend für die beim (7) Die Einmalleistung erbringen wir beim erstmaligen Eintritt Tarif SBUJ+ vereinbarte zusätzliche Pflegerente gemäß Ab- der Berufsunfähigkeit und nur einmal während der gesamten satz 12. Versicherungsdauer. (g) Sofern Sie mit uns die Dynamikform Q vereinbart haben, (8) Bei unserer Berufsunfähigkeits-Versicherung „BU Perfect beginnen die planmäßigen Erhöhungen der Beiträge und Start“ (Tarif SBUJ) und „BU Perfect Start PLUS“ (Tarif Leistungen nach Ablauf von zehn Jahren. SBUJ+), wie in Absatz 11 geregelt, ist die Vereinbarung des Bausteins „Einmalleistung“ nicht möglich. Ebenfalls ist eine Pflege-Schutzbrief - BU PLUS Kombination des Bausteins „Einmalleistung“ mit einer Ka- renzzeit ausgeschlossen. (12) Haben Sie mit uns eine Berufsunfähigkeits-Versiche- rung mit Pflege-Schutzbrief „BU PLUS“ (Tarif SBU+) oder (9) Sie können den Baustein „Einmalleistung“ jederzeit zum „BU Perfect Start PLUS“ (Tarif SBUJ+) vereinbart, so erbrin- Ende des laufenden Monats in Textform (z. B. Brief, Fax, E- gen wir eine zusätzliche lebenslange Pflegerente in verein- Mail) kündigen. Voraussetzung ist, dass wir noch keine Leis- barter Höhe, wenn die versicherte Person während der Ver- tungen aus dem Baustein erbracht haben und Sie noch sicherungsdauer pflegebedürftig im Sinne von § 1 Abs. 10 keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt haben. wird oder ein Autonomieverlust infolge Demenz im Sinne von § 1 Abs. 11 vorliegt. BED.SBU.0625 Seite 4 von 21 [Seite 5] Leistungsende 20. Lebensjahres ohne Mehrbeitrag mitversichert. Danach entfallen die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. (13) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, Sie können die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit aller- - wenn die versicherte Person stirbt, dings ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den be- - wenn die vereinbarte Leistungsdauer endet oder stehenden Vertrag gemäß § 18 einschließen. - wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne des § 1 endet. Dauer der Leistungen Der Anspruch auf die zusätzliche Pflegerente gemäß Ab- satz 12 erlischt, (4) Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir, - wenn die versicherte Person stirbt oder solange - wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 1 Abs. 10 - die versicherte Person ununterbrochen arbeitsunfähig ist und kein Autonomieverlust infolge Demenz im Sinne von und § 1 Abs. 11 mehr vorliegt. - die Leistungsdauer dieser Versicherung nicht abgelaufen ist und Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie den Ablauf der - wir keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bzw. So- Versicherungsdauer, ohne dass ein Versicherungsfall einge- fortleistungen gemäß § 9 erbringen und treten ist, wird - ggf. bis auf die Auszahlung der angesam- - die versicherte Person lebt. melten Überschüsse gemäß § 4 Abs. 2 Buchst. b, Nr. 3 oder 4 - keine Leistung fällig. Wenn die versicherte Person nicht mehr ununterbrochen ar- beitsunfähig ist oder stirbt, enden unsere Leistungen mit Ab- Weltweiter Versicherungsschutz lauf des Monats, in dem das Ereignis eingetreten ist. (14) Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiederein- gliederung gemäß § 74 SGB V stellen keine Unterbrechung § 3 Was gilt bei Vereinbarung von Leistungen wegen Ar- der Arbeitsunfähigkeit dar. beitsunfähigkeit? (5) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen wir für Definition der Arbeitsunfähigkeit maximal 36 Monate. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer mehrfach arbeitsunfähig gemäß (1) Als arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen gilt die Absatz 1 wird, ist die Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähig- versicherte Person, wenn entweder keit für alle eintretenden Arbeitsunfähigkeiten zusammen auf - auf sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von min- 36 Monate beschränkt. destens sechs Wochen ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbe- scheinigungen ausgestellt wurden und ein Facharzt be- Leistungsbeginn scheinigt, dass sie voraussichtlich ununterbrochen bis zum Ende eines insgesamt mindestens sechsmonatigen (6) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit Zeitraums arbeitsunfähig sein wird oder entsteht mit Ablauf des Monats, in den der Beginn der Ar- - auf sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von be- beitsunfähigkeit fällt, frühestens jedoch zum vereinbarten reits sechs Monaten ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbeschei- Beginn der Berufsunfähigkeits-Versicherung. nigungen ausgestellt wurden. Davon muss mindestens eine von einem Facharzt ausgestellt worden sein. Karenzzeit Bei Arbeitnehmern müssen die ärztlichen Bescheinigungen (7) Ist eine Karenzzeit vereinbart, so beziehen sich die Re- über die Arbeitsunfähigkeit § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gelungen aus § 2 Abs. 5 nicht nur auf Berufsunfähigkeit, entsprechen. Bei Beamten, freiberuflich Tätigen, Selbststän- sondern auch auf Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 1. Bei digen, Studierenden, Schülern, Hausfrauen und -männern der maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten gemäß Ab- müssen die Bescheinigungen gemäß Satz 1 und 2 ebenfalls satz 5 werden auch die Monate berücksichtigt, in denen Ar- vorliegen, jedoch ohne die Voraussetzungen des § 5 Ent- beitsunfähigkeit vorlag, aber aufgrund einer Karenzzeit noch geltfortzahlungsgesetz erfüllen zu müssen. keine Rentenleistung erbracht wurde. Vereinbarte Leistungen Gleichzeitige Berufsunfähigkeit (2) Haben Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verein- (8) Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht bart und wird die versicherte Person während der Dauer die- werden, besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Ar- ser Versicherung arbeitsunfähig im Sinne von Absatz 1, er- beitsunfähigkeit. bringen wir folgende Leistungen: Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten a) Monatliche Zahlungen in Höhe der vereinbarten Berufs- Person Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 vorliegt und für unfähigkeitsrente für die in den Absätzen 4 und 5 ge- den Zeitraum seit Eintritt der festgestellten Berufsunfähigkeit nannte Dauer; bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht wur- b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die in den, so werden diese Leistungen mit den für diesen Zeit- den Absätzen 4 und 5 genannte Dauer. raum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet und bei der maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten gemäß Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 löst noch keine Absatz 5 nicht berücksichtigt. Entsprechendes gilt, wenn So- Einmalleistung gemäß § 2 Abs. 6 aus. fortleistungen gemäß § 9 für einen Zeitraum fällig werden, für den bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit er- Leistungen für Schüler bracht wurden. (3) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind bei Schülern im Sinne des § 1 Abs. 3 längstens bis zur Vollendung des BED.SBU.0625 Seite 5 von 21 [Seite 6] Mitwirkungspflichten (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- gung der Versicherungsnehmer (9) Wenn Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt wer- den, müssen uns unverzüglich auf Kosten des Anspruchstel- (a) Überschüsse können entstehen, wenn die Aufwendun- lers Bescheinigungen gemäß Absatz 1 eingereicht werden. gen für das Berufsunfähigkeitsrisiko oder die Kosten niedri- ger oder die Kapitalerträge höher sind als bei der Tarifkalku- Wir können weitere notwendige Nachweise anfordern. lation angenommen. An solchen Überschüssen beteiligen Hierzu gehören insbesondere Informationen und Nachweise wir die Versicherungsnehmer. Dabei beachten wir die auf- über die Gesundheit der versicherten Person sowohl vor als sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Ver- auch nach Vertragsbeginn. ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Le- bensversicherung (Mindestzuführungsverordnung). Sie müssen nicht gleichzeitig einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit stellen. (b) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter- schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleich- Eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit erbringen wir nicht artige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammenge- automatisch, wenn die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit fasst. Bestandsgruppen bilden wir beispielsweise, um das enden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen Sie ge- versicherte Risiko wie das Todesfall- oder Berufsunfähig- sondert beantragen. keitsrisiko zu berücksichtigen. Die Verteilung des Über- schusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Nachprüfung Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. (10) Wenn wir Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbrin- Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitrags- gen, sind wir berechtigt zu prüfen, ob nach wie vor eine un- rückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so genannten unterbrochene Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech- vorliegt. tigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel- lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu Wenn Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit aus einem der glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteili- in Absätzen 4 oder 5 genannten Gründe enden, besteht kein gung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Anspruch auf Sonderleistungen gemäß § 15. Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungs- Wegfall der Arbeitsunfähigkeit aufsichtsgesetzes (VAG) abweichen, soweit die Rückstel- lung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. (11) Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn keine Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG kön- Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt. nen wir die Rückstellung im Interesse der Versicherungs- nehmer auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes, Weitere Regelungen zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- (12) Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, ist, gelten die Regelungen dieser Berufsunfähigkeits-Versi- oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer un- cherung auch für die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung Die in Ihrem Versicherungsschein geregelten Ausschlüsse der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung und besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang dieser der Deckungsrückstellung heranziehen. Berufsunfähigkeits-Versicherung gelten auch für die Leistun- gen wegen Arbeitsunfähigkeit. (c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalan- Kündigung lagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträge sind so kalkuliert, dass sie für die Deckung von Berufsunfähigkeits- (13) Sie können die Vereinbarung von Leistungen wegen Ar- risiken benötigt werden (vgl. § 25 Abs. 6). Für die Bildung beitsunfähigkeit jederzeit zum Ende des laufenden Monats von Kapitalerträgen stehen deshalb keine oder allenfalls ge- in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Vorausset- ringfügige Beträge zur Verfügung. Daher entstehen keine zung ist, dass wir keine Leistungen wegen Arbeitsunfähig- oder nur geringe Bewertungsreserven. Soweit Bewertungs- keit erbracht haben und Sie solche Leistungen nicht bean- reserven überhaupt entstehen, fließt ein Teil davon den Ver- tragt haben. Wenn Sie die Vereinbarung kündigen, zahlen sicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG nach dem in wir hierfür keinen Rückkaufswert aus. Abs. 2 Buchst. c beschriebenen Verfahren zu. Die Bewer- tungsreserven werden jährlich im Geschäftsbericht ausge- § 4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? wiesen, unterjährig aktualisiert und am Monatsanfang zur Verteilung festgelegt. Aufsichtsrechtliche Regelungen kön- Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs- gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an reserven ganz oder teilweise entfällt. den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und gung Ihres Vertrags jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses vorliegenden Be- (a) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen wertungsreserven werden im Anhang des Geschäftsberich- derjenigen Bestandsgruppe, die in Ihrem Versicherungs- tes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem un- schein genannt ist. Die Überschussanteilsätze werden jedes abhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Auf- Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag sichtsbehörde einzureichen. des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht, den Sie auf unserer Inter- netseite finden können. BED.SBU.0625 Seite 6 von 21 [Seite 7] Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteilsätze und (3) Höhe der Überschussbeteiligung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er- Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- mittelt. Die dafür geltenden Rechnungsgrundlagen liegen flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Be- begrenzt beeinflussbar. Einflussfaktoren sind die Entwick- reich Versicherungen) vor. lung des versicherten Risikos und der Kosten sowie des Ka- pitalmarkts. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung (b) Überschusszuteilung und Überschussverwendung vor kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro Eintritt des Versicherungsfalles betragen. Die Überschussanteile können je nach Vereinbarung insbe- § 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? sondere wie folgt alternativ verwendet werden: 1. Als Rabatt auf den fälligen Beitrag. Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- 2. Als zusätzliche Leistung (Bonusrente). Diese wird gleich- schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein- zeitig mit der vereinbarten Leistung fällig; sie ist während barten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche- des Rentenbezugs der Höhe nach garantiert und wie die rungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei vereinbarte Rente am Überschuss (siehe Buchstabe d) nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags (siehe beteiligt. § 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 2). 3. Sie können verzinslich angesammelt werden. 4. Sie können zum Kauf von Fondsanteilen verwendet und § 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- als Fondsvermögen geführt werden (Fondsansammlung). geschlossen? Bei beitragsfreien Versicherungen werden die laufenden (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhän- Überschussanteile stets für eine Bonusrente verwendet. gig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist. Bei der verzinslichen Ansammlung bzw. der Fondsansamm- (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, leisten wir jedoch lung erfolgt die Überschusszuteilung zum Ende eines jeden nicht, wenn die Ansprüche unmittelbar oder mittelbar verur- Versicherungsjahres. Das angesammelte Guthaben bzw. sacht sind: der Geldwert des Fondsvermögens wird mit der ersten a) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver- Rentenzahlung, spätestens bei Beendigung der Versiche- such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi- rung (Ablauf, Kündigung, Tod der versicherten Person) aus- cherte Person. Bei einfach und grob fahrlässig begange- gezahlt. nen Verstößen und allen Delikten im Straßenverkehr leis- ten wir uneingeschränkt; Wir werden Sie jährlich über den Stand der Überschussbe- b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf teiligung informieren, sobald sich der Wert der bereits zuge- Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; teilten Überschussanteile geändert hat. c) durch Kriegsereignisse. Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn der Versicherungsfall in (c) Beteiligung an den Bewertungsreserven unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit krie- gerischen Ereignissen eintritt, denen die versicherte Per- Für Ihren Vertrag wird eine Bemessungsgröße berechnet, son entweder während eines Aufenthalts außerhalb der die widerspiegelt in welchem Umfang Ihr Vertrag zur Bildung Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen der Bewertungsreserven beigetragen hat. Ihrem Vertrag sie nicht aktiv beteiligt war oder denen die versicherte wird rechnerisch der Anteil der Bewertungsreserven zuge- Person während eines Aufenthaltes außerhalb der Gren- ordnet, der dem Anteil seiner Bemessungsgröße an der zen der NATO-Mitgliedsstaaten ausgesetzt war, bei dem Summe der Bemessungsgrößen aller anspruchsberechtig- sie als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei oder ten Verträge entspricht. Bei Beendigung der Versicherung, Bundespolizei aufgrund eines Mandats der NATO, UNO, spätestens zum Rentenbeginn, wird Ihrem Vertrag die Hälfte EU oder OSZE an humanitären Hilfeleistungen (z. B. dieses Betrags zugeteilt; auf die andere Hälfte haben Sie „Ärzte ohne Grenzen“) oder friedenssichernden Maßnah- keinen Anspruch. Der Zuteilungsbetrag wird bei Beendigung men teilgenommen hat; der Versicherung ausgezahlt bzw. bei Rentenbeginn wie lau- d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder von fende Überschüsse verwendet. Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder ver- Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Be- suchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wertungsreserven beteiligen. wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens- bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö- Da die Bewertungsreserven auch kurzfristig starken rung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden Schwankungen bis hin zur vollständigen Auflösung unterlie- wir leisten; gen können, ist eine Prognose der Höhe der Zuteilung aus e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver- den Bewertungsreserven nicht möglich. sicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall her- beigeführt haben; (d) Form und Verwendung der Überschussanteile während f) durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologi- des Rentenbezugs schen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioakti- Berufsunfähigkeits-Versicherungen im Rentenbezug erhal- ven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern mit ten nach mindestens einjähriger Zahlungsdauer zum Ende dem Einsatz oder der Freisetzung eine nicht vorherseh- eines jeden Versicherungsjahres laufende Überschussan- bare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den teile. Diese werden für beitragsfreie Zusatzrenten verwendet technischen Berechnungsgrundlagen derart verbunden und erhöhen so die Rentenleistung. ist, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. BED.SBU.0625 Seite 7 von 21 [Seite 8] Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei rungsfalles dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren Leistungspflicht nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere ge- ursächlich war. sundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungs- genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt pflicht werden wir innerhalb von sechs Monaten seit dem worden ist. Ereignis von einem unabhängigen Gutachter prüfen und ggf. bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneinge- (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er- schränkte Versicherungsleistung werden frühestens nach lischt er, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzah- Ablauf dieser Frist fällig. lung der Beiträge können Sie nicht verlangen. § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Kündigung welche Folgen hat ihre Verletzung? (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Vorvertragliche Anzeigepflicht Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal- (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich- tung einer Frist von einem Monat kündigen. tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gefragt ha- (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr- den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen erheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs- den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr- schließen, erheblich sind. erheblichen Umstände geschlossen hätten. Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten ha- lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertrags- ben. erklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, Maßgabe des § 25 in einen beitragsfreien Vertrag um. ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und voll- ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Vertragsänderung (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb- (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs- handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst da- schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr- von Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. erheblichen Umstände geschlossen hätten (Absatz 5 Satz 3 und Absatz 9), werden die anderen Bedingungen auf unser Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf das Recht den Vertrag anzupassen, wenn (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus- Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben. setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht - vom Vertrag zurücktreten, (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach- - den Vertrag kündigen, dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhal- - den Vertrag ändern oder ten haben, fristlos kündigen, wenn - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um können. mehr als 10 % erhöhen oder - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Rücktritt Umstand ausschließen. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, Vertragsänderung hinweisen. können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag - möglich- Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge- erweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei- oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei gepflichtverletzung hingewiesen haben. Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um- stände geschlossen hätten. (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Um- (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs- stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Vo- (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- raussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzei- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei BED.SBU.0625 Seite 8 von 21 [Seite 9] Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange- Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pflegerente gemäß ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung § 2 Abs. 12. können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Zinslose Stundung während der Leistungsprüfung (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö- (3) Wenn Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versi- schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur cherung beantragen, bieten wir Ihnen bis zur endgültigen Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf die- Entscheidung über unsere Leistungspflicht die zinslose ser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab- Stundung der Beiträge an. lauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätz- Stellt sich heraus, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht lich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn vorliegen, sind die gestundeten Beiträge unverzinst nachzu- Jahre. zahlen. Diese können Sie in Form einer einmaligen Zahlung oder in maximal 24 Monatsraten nachentrichten. Sofern Sie Anfechtung es wünschen und dies tariflich möglich ist, kann der Aus- gleich auch durch eine Verrechnung mit dem vorhandenen (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Deckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie zwischen ei- Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige ner Verringerung der Leistungen oder einer Erhöhung des oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein- Beitrags wählen. flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher- ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er- Bei festgestellter Leistungspflicht zahlen wir die über den klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli- Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit hinaus gezahlten chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent- Beiträge unverzinst zurück. sprechend. Mitwirkungspflichten Leistungserweiterung und Wiederherstellung der Versi- cherung (4) Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, sind uns unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - auf (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Kosten des Ansprucherhebenden folgende Unterlagen ein- Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederher- zureichen: gestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorge- nommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs- Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags bezüglich unfähigkeit; des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehand- Erklärungsempfänger ler, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder bisher behandelt oder untersucht haben. Die Be- (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver- richte müssen folgende Punkte enthalten: tragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine - Ursache des Leidens, schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. - Beginn des Leidens, Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten - Art des Leidens, benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter - Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens, als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist - den Umfang, in dem die versicherte Person ihren Beruf kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent- nicht mehr ausüben kann, halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- - wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, Art und Umfang der sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklä- notwendigen Pflege sowie, rung entgegenzunehmen. - wenn Demenz vorliegt, Art und Umfang der notwendi- gen Beaufsichtigung sowie Schweregrad; (20) Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpas- sung oder Anfechtung des Versicherungsvertrags können c) bei Schülern Nachweise über die sonderpädagogische wir uns auch dritten Berechtigten gegenüber berufen. Förderung oder den Wechsel auf eine Förderschule und den jeweiligen Grund dafür; § 8 Was ist zu beachten, wenn Leistungen wegen Be- rufsunfähigkeit verlangt werden? d) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, de- ren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Meldung des Anspruchs Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Verände- rungen; (1) Ihre Anspruchstellung sollte unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - erfolgen, wenn die Berufsunfähigkeit e) bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomieverlust infolge De- eingetreten ist. Auch bei späterer Anzeige leisten wir rück- menz zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der wirkend für die nachgewiesene Zeit der Berufsunfähigkeit. Einrichtung, die die versicherte Person pflegt oder beauf- Das bedeutet, dass wir grundsätzlich auf eine Meldefrist ver- sichtigt. Aus dieser Bescheinigung müssen Art und Um- zichten. fang der Pflege oder der Notwendigkeit der Beaufsichti- Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pflegerente gemäß gung hervorgehen; § 2 Abs. 12. f) bei Vorliegen eines Tätigkeitsverbots nach dem Infekti- (2) Falls die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer onsschutzgesetz eine amtlich beglaubigte Kopie der Ver- hinausgeht, können Ansprüche, die durch den Eintritt der fügung. Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer ent- standen sind, auch nach deren Ablauf geltend gemacht wer- Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft den. nach § 28 vorgelegt wird. BED.SBU.0625 Seite 9 von 21 [Seite 10] Weitere Untersuchungen und Nachweise schweren Krankheiten oder Beeinträchtigungen eintritt, ha- ben Sie die Möglichkeit, besonders schnell so genannte So- (5) Wir können außerdem weitere ärztliche Untersuchungen fortleistungen zu erhalten. Die genauen Regelungen hierzu durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte verlangen. finden Sie ab Absatz 2. Bei den schweren Krankheiten und Beeinträchtigungen handelt es sich um: Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersu- Krebs chungen in Deutschland durchgeführt werden. Die versicherte Person hat aufgrund einer Krebserkrankung Hat die versicherte Person ihren Wohnsitz in einem Mit- - eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begon- gliedsstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten König- nen oder diese steht unmittelbar bevor und es wurde min- reich, in Island, Norwegen, der Schweiz, USA oder Kanada, destens eine Metastase festgestellt oder prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob dort eine qualitativ - eine palliative Therapie begonnen oder diese steht unmit- gleichwertige Untersuchung möglich und eine Reise ver- telbar bevor. meidbar ist. Herzinfarkt Wir übernehmen alle notwendigen Kosten, die im Zusam- Bei der versicherten Person ist durch einen Herzinfarkt die menhang mit diesen Untersuchungen entstehen (z. B. Un- Herzleistung so eingeschränkt, dass eine Reduktion der E- tersuchungs-, Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungs- jektionsfraktion auf weniger als 30 Prozent über mindestens kosten). 14 Tage hinweg trotz medikamentöser Behandlung besteht. Außerdem können wir weitere notwendige Nachweise über Schlaganfall die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnisse und Bei der versicherten Person ist durch einen Schlaganfall ihre Veränderungen verlangen. eine Körperhälfte so gelähmt, dass ein Kraftverlust von min- Zu diesen Nachweisen gehören: destens 5/6 über mindestens 14 Tage hinweg besteht. - Lohn- und Gehaltsabrechnungen, - Steuerbescheide, Erkrankung oder Verletzung der Lunge - Gewinn- und Verlustrechnungen, Bei der versicherten Person ist die Lungenfunktion durch - Bilanzen und eine Verletzung oder Erkrankung (z. B. schweres Asthma, - zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen über den Ge- Emphysem, chronische Entzündung) unumkehrbar so ein- sundheitszustand der versicherten Person vor oder nach geschränkt, dass sie eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit Ihrer Vertragserklärung. einem Umfang von mindestens acht Stunden pro Tag be- gonnen hat. (6) Sämtliche Unterlagen sind uns in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Querschnittslähmung Bei der versicherten Person liegt eine komplette Quer- Ärztliche Empfehlungen und Maßnahmen schnittslähmung vor. (7) Lässt die versicherte Person operative Behandlungen, Sehverlust die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um Bei der versicherten Person liegt ein vollständiger, organi- die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu min- scher und unumkehrbarer Sehverlust vor, der auch durch dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Brille, Kontaktlinsen) nicht be- Leistungen dieser Versicherung nicht entgegen. hoben werden kann. Die versicherte Person ist allerdings aufgrund der allgemei- Hörverlust nen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zu- Bei der versicherten Person liegt ein vollständiger, organi- mutbaren ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten. Zumut- scher und unumkehrbarer Hörverlust vor, der auch bei Ein- bar sind dabei Maßnahmen, satz von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät, Implantat) nicht beho- - die gefahrlos sind, ben werden kann. - die nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und - von denen eine wesentliche Besserung der gesundheitli- Sprachverlust chen Beeinträchtigung zu erwarten ist. Bei der versicherten Person liegt ein vollständiger, organi- scher und unumkehrbarer Sprachverlust vor, der auch bei Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie z. B.: Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Kehlkopfmikrofon) nicht beho- - die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- ben werden kann. und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwen- dung von Seh- und Hörhilfen), Beantragung - die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder - das Tragen von Stützstrümpfen. (2) Bei der Beantragung von Sofortleistungen reicht es, wenn Sie Ihrem Antrag einen Bericht eines Facharztes der (8) Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß, wenn bei den Ta- entsprechenden Fachrichtung beifügen. rifen SBU+ und SBUJ+ die zusätzliche Pflegerente (§ 2 Der Bericht muss Folgendes enthalten: Abs. 12) verlangt wird. - den Zeitpunkt, zu dem die ursächliche Krankheit oder Be- einträchtigung erstmalig diagnostiziert wurde, sowie den § 9 Wann können Sie Sofortleistungen wegen einer Zeitpunkt, zu dem der in Absatz 1 beschriebene Schwe- schweren Krankheit oder Beeinträchtigung erhalten? regrad erstmalig diagnostiziert wurde, - eine genaue Beschreibung der Erkrankung, Voraussetzungen für Sofortleistungen - im Falle einer Krebserkrankung den Behandlungsplan so- wie die Tumorklassifikation, (1) Wenn bei der versicherten Person während der Dauer dieser Versicherung eine der im Folgenden beschriebenen BED.SBU.0625 Seite 10 von 21 [Seite 11] - im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls den (9) Bitte beachten Sie: Sofern wir nach Anerkennung von Befund der Verlaufskontrolle im Abstand von 14 Tagen Sofortleistungen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzei- nach der Erstdiagnose und gepflicht gemäß § 7 feststellen, können wir vom Vertrag zu- - im Falle einer Erkrankung oder Verletzung der Lunge den rücktreten oder diesen anfechten, unsere Leistungen ein- Nachweis über die begonnene Sauerstoff-Langzeit-The- stellen und bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. rapie. (10) Soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der ers- ist, gelten die Regelungen dieser Berufsunfähigkeits-Versi- ten Diagnose der schweren Krankheit oder Beeinträchtigung cherung auch für die Sofortleistungen. gestellt werden. Außerdem können Sie den Antrag nur in Die in Ihrem Versicherungsschein geregelten Ausschlüsse Verbindung mit einem Antrag auf Leistungen wegen Berufs- und besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang dieser unfähigkeit stellen. Berufsunfähigkeits-Versicherung gelten auch für die Sofort- Nach Vorliegen der Unterlagen erklären wir innerhalb von leistungen. fünf Werktagen in Textform, ob eine schwere Krankheit oder Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 vorliegt. Ist dies der Fall, § 10 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im erhalten Sie die in Absatz 3 beschriebenen Leistungen. Leistungsfall? Vereinbarte Leistungen Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Leistungsfall. Ins- (3) Als Sofortleistungen erbringen wir: besondere bei Fragen a) Monatliche Zahlungen in Höhe der vereinbarten Berufs- - zur Beantragung von Leistungen, unfähigkeitsrente für die in Absatz 4 genannte Dauer; - zum Verfahren der Leistungsprüfung, b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die in - zum Umfang der Leistungen, Absatz 4 genannte Dauer. - zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebe- dürftigkeit, Dauer der Sofortleistungen - zu den beizubringenden Unterlagen, - zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit (4) Die Sofortleistungen erbringen wir für eine Dauer von sowie 18 Monaten, es sei denn - zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen. - die Leistungsdauer dieser Versicherung ist abgelaufen oder Außerdem nennen wir Ihnen auf Wunsch Ansprechpartner - wir erbringen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder für berufliche Integration oder medizinische Rehabilitation. - die versicherte Person stirbt. Eine Besserung des Gesundheitszustands führt nicht zu ei- Gerne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforderli- ner Einstellung der Sofortleistungen. chen Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen kön- nen, erhalten Sie direkt von uns. Leistungsbeginn § 11 Wann geben wir eine Erklärung über unsere (5) Der Anspruch auf Sofortleistungen entsteht mit Ablauf Leistungspflicht ab? des Monats, in dem die schwere Krankheit oder Beeinträch- tigung in der in Absatz 1 beschriebenen Form eingetreten (1) Während der Prüfung werden wir Sie regelmäßig, in Ab- ist, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Berufs- ständen von maximal drei Wochen, über den Sachstand in- unfähigkeits-Versicherung. formieren und fehlende Unterlagen unverzüglich anfordern. Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung er- Karenzzeit forderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von fünf Ar- beitstagen in Textform, ob und in welchem Umfang wir eine (6) Ist eine Karenzzeit vereinbart, so beziehen sich die Re- Leistungspflicht anerkennen. gelungen aus § 2 Abs. 5 nicht nur auf Berufsunfähigkeit, sondern auch auf die Sofortleistungen. Bei der maximalen (2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich begrenzten An- Leistungsdauer von 18 Monaten gemäß Absatz 4 werden erkenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen auch die Monate berücksichtigt, in denen aufgrund einer Ka- einem endgültigen Anerkenntnis wichtige Gründe entgegen- renzzeit noch keine Rentenleistung erbracht wurde. stehen, können wir jedoch einmalig und maximal für die Dauer von 12 Monaten ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis Gleichzeitige Berufsunfähigkeit aussprechen. Ein solcher Fall kann insbesondere vorliegen, wenn aus medizinischen oder betrieblichen Gründen ein (7) Solange Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht Ende der Berufsunfähigkeit abzusehen ist oder die vorlie- werden, besteht kein Anspruch auf Sofortleistungen. genden Befunde noch nicht ausreichen, um ein unbefristetes Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versicherten Anerkenntnis auszusprechen. Bis zum Ablauf der Frist ist Person Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 vorliegt und für das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. den Zeitraum seit Eintritt der festgestellten Berufsunfähigkeit bereits Sofortleistungen erbracht wurden, so werden diese (3) Wenn derjenige, der den Anspruch auf Leistungen gel- Leistungen mit den für diesen Zeitraum fälligen Berufsunfä- tend macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einver- higkeitsleistungen verrechnet. standen ist, hat er die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzu- gehen. Beachten Sie bitte hierbei wie bei allen Ansprüchen Weitere Regelungen aus dem Versicherungsvertrag, dass diese in drei Jahren verjähren. Es gelten die zivilrechtlichen Verjährungsregeln (8) Sofortleistungen können Sie während der Dauer Ihrer der §§ 194ff des Bürgerlichen Gesetzbuches. Versicherung auch mehrfach beantragen. In Monaten, in de- nen sich Leistungszeiträume überschneiden, wird jedoch nur eine Rentenleistung erbracht. BED.SBU.0625 Seite 11 von 21 [Seite 12] § 12 Wer erhält die Leistungen? (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig- wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre ten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es kön- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche aus dem nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vor- Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). her Verfügungen vorgenommen haben. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles können Sie das Be- zugsrecht jederzeit widerrufen. Das Gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An- sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige (2) Wenn Sie nicht selbst die versicherte Person dieser Ver- Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind. sicherung sind, kann die Versicherung der Versicherung- steuerpflicht unterliegen. (5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsbe- Damit auf die Beiträge Ihrer Versicherung keine Versiche- rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder rungsteuer anfällt, gilt für die Benennung des Bezugsberech- außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der tigten Folgendes: Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Sie können als Bezugsberechtigten nur die versicherte Per- son oder einen Angehörigen der versicherten Person benen- § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? nen. (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform Wer zu den Angehörigen der versicherten Person gehört, ist (z. B. Brief, Fax, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als in § 15 Abgabenordnung und § 7 Pflegezeitgesetz geregelt. Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Zum Stand 01.06.2025 gehören hierzu folgende Personen: Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. - Ehegatten und Lebenspartner, auch dann, wenn die die Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens- (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an- partnerschaft nicht mehr besteht, sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- - Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschafts- sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können ähnlichen Gemeinschaft, aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- - Verlobte, rechtigung nachweist. - Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, auch dann, wenn die die Angehörigenstellung begründende § 14 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig- Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, sowie keit? Adoptivkinder, - Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder des Ehepartners Nachprüfung oder Lebenspartners, - Geschwister, (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- - Nichten und Neffen, pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä- - Schwäger und Schwägerinnen, auch dann, wenn die die higkeit sowie der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen. Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens- partnerschaft nicht mehr besteht, Dabei prüfen wir, - Onkel und Tanten, - ob sich die Gesundheit der versicherten Person verändert - Pflegeeltern und Pflegekinder, auch dann, wenn die hat bzw. ob ein Tätigkeitsverbot gemäß § 1 Abs. 13 wei- häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, die Perso- terhin besteht und nen aber weiterhin, wie Eltern und Kind miteinander ver- - ob die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit aufge- bunden sind. nommen hat. Benennen Sie eine Person, die nicht zum oben genannten Dabei gilt als versicherter Beruf neben einer Tätigkeit gemäß Personenkreis gehört, ist die Benennung des Bezugsbe- § 1 Abs. 1 sowie Abs. 3 bis Abs. 6 auch eine inzwischen auf- rechtigten unwirksam. In diesem Fall erbringen wir die Leis- genommene Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Er- tung an die versicherte Person oder an ihre gesetzlichen Er- fahrung ausgeübt wird, sofern sie der Lebensstellung vor ben. Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. § 1 Absätze 2, 8 und 9 gelten entsprechend. Sollte sich die Eigenschaft des Bezugsberechtigten als An- gehöriger während der Laufzeit ändern, wie zum Beispiel bei (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten Auflösung einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eines Ver- - jederzeit sachdienliche Auskünfte wie zum Beispiel Infor- löbnisses, wird das Bezugsrecht unwirksam und es gelten mationen zur wirtschaftlichen Situation und die oben genannten Regelungen. - einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versi- cherten Person durch von uns zu beauftragende unab- Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn hängige Ärzte verlangen. die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvor- sorge abgeschlossen wurde. (3) Die Aufnahme oder Änderung einer beruflichen Tätigkeit (hierzu zählt auch eine Änderung des zeitlichen Umfangs (3) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs- der beruflichen Tätigkeit) sowie den Wegfall eines Tätig- berechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem keitsverbots gemäß § 1 Abs. 13 während der Zeit festge- Versicherungsvertrag erwerben soll. Wir werden Ihnen stellter Berufsunfähigkeit müssen Sie uns unverzüglich mit- schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts teilen. ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zuge- gangen ist, kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch widerruf- liche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. BED.SBU.0625 Seite 12 von 21 [Seite 13] Einstellung der Leistungen § 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- ten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? (4) Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen, endet unsere Leistungspflicht; entsprechend kann Ihre Beitragszahlungs- Solange eine Mitwirkungspflicht im Anspruchsfall (§ 8) oder pflicht wieder beginnen (siehe § 2 Abs. 13). bei Nachprüfung der Berufsunfähigkeit (§ 14) von Ihnen, der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor- Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ endet unsere Leistungs- sätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur pflicht für die zusätzliche Pflegerente, wenn die Leistungsvo- Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir- raussetzungen gemäß § 2 Abs. 12 weggefallen sind. kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis Die Einstellung unserer Leistungen und den Wiederbeginn zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass der Beitragszahlungspflicht legen wir Ihnen in Textform dar Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt ha- und teilen sie dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. ben. Die Ansprüche aus der Versicherung bleiben jedoch in- Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des soweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss ggf. auch die Beitrags- zahlung wieder aufgenommen werden. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin- Vorübergehende Besserung gungen zur Leistung verpflichtet. (5) Bei der Frage nach der Berufsunfähigkeit bleiben vo- Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, rübergehende Besserungen unberücksichtigt. Eine Besse- wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf rung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Monaten noch anhält. § 17 Welche Bedeutung hat die Nachversicherungsga- § 15 Welche Sonderleistungen erbringen wir? rantie? Wiedereingliederungshilfe Sie haben während der Vertragslaufzeit verschiedene Mög- lichkeiten Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Ge- (1) Wenn unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte sundheitsprüfung zu erhöhen. Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit ausübt, gewähren wir als besondere Nachversicherungsmöglichkeit bei Beginn eines Studi- Wiedereingliederungshilfe eine Einmalzahlung in Höhe von ums oder einer Berufsausbildung sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro. (1) Wenn die versicherte Person ein Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Umorganisationshilfe Fachhochschule der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, Islands, Norwegens, der Schweiz, Kanadas (2) Wenn unsere Leistungspflicht endet oder wir nicht leis- oder der USA oder eine Berufsausbildung beginnt, haben ten, weil die versicherte Person ihren Betrieb nach § 1 Ab- Sie das Recht, Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente satz 2 zumutbar umorganisieren könnte oder umorganisiert ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der hat, gewähren wir eine Umorganisationshilfe in Höhe von bisher versicherten Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Be- sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten. trägt die bisher versicherte Berufsunfähigkeitsrente weniger als 500 Euro, ist auch eine Erhöhung um maximal 500 Euro Rehabilitationshilfe möglich. Die insgesamt bei uns vereinbarte monatliche Be- rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähig- (3) Endet unsere Leistungspflicht infolge einer erfolgreich keitsrente darf jedoch nach der Erhöhung maximal abgeschlossenen medizinischen oder beruflichen Rehabili- 2.000 Euro bei Beginn eines Studiums bzw. maximal tationsmaßnahme, so beteiligen wir uns an den Kosten der 1.500 Euro bei Beginn einer Ausbildung betragen. Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Be- rufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro, so- Nachversicherungsmöglichkeit bei Beginn einer berufli- weit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Den chen Tätigkeit Nachweis, dass die Kosten nicht von einem Dritten über- nommen wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu (2) Wenn die versicherte Person nach Abschluss eines erbringen. Hochschulstudiums an einer staatlich anerkannten Universi- tät, Hochschule oder Fachhochschule der Europäischen Weitere Regelungen Union, des Vereinigten Königreichs, Islands, Norwegens, der Schweiz, Kanadas oder der USA oder einer Berufsaus- (4) Die genannten Sonderleistungen können unter den je- bildung erstmals eine dem Abschluss entsprechende beruf- weiligen Voraussetzungen, die in den Absätzen 1 bis 3 ge- liche Tätigkeit aufnimmt, haben Sie das Recht Ihre versi- nannt sind, beantragt werden. Eine Beantragung von meh- cherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheits- reren Sonderleistungen gleichzeitig ist nicht möglich. prüfung bis auf das Doppelte der bisher versicherten Berufs- Während der Vertragslaufzeit können die jeweiligen Sonder- unfähigkeitsrente zu erhöhen. Beträgt die bisher versicherte leistungen auch mehrfach in Anspruch genommen werden, Berufsunfähigkeitsrente weniger als 500 Euro, ist auch eine je Versicherungsfall aber nur einmal. Erhöhung um maximal 500 Euro möglich. Die insgesamt bei Die Sonderleistungen rechnen wir bei einem Wiedereintritt uns vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeits-, Erwerbsun- der Berufsunfähigkeit aus gleichem medizinischem Grund fähigkeits- und Grundfähigkeitsrente darf jedoch nach der innerhalb von sechs Monaten auf neu entstehende Renten- Erhöhung maximal 3.000 Euro betragen. ansprüche an. BED.SBU.0625 Seite 13 von 21 [Seite 14] Nachversicherungsmöglichkeit bei Erhöhung des Ein- Die Versorgungssituation der versicherten Person verändert kommens (Karrieregarantie) sich durch: - Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung, (3) Sie haben das Recht, Ihre versicherte Berufsunfähig- wenn die versicherte Person zum Beispiel als Handwer- keitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, ker die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt, wenn bei der versicherten Person ein Einkommenssprung - erstmalige Überschreitung der Beitragsbemessungs- stattgefunden hat. Unter einem Einkommenssprung verste- grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern hen wir, dass die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversi- - sich im Falle einer nichtselbstständigen Tätigkeit das re- cherung oder in einem berufsständischen Versorgungs- gelmäßige jährliche Bruttoeinkommen um mindestens werk versichert ist; oder 10 % erhöht (z. B. durch Gehaltserhöhung, Beförderung, - Reduzierung oder Wegfall der Absicherung gegen Be- Wechsel des Arbeitgebers, Erhalt von Prokura) oder rufsunfähigkeit aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieb- - sich bei Selbstständigen der Gewinn vor Steuern in zwei lichen Altersversorgung oder einem berufsständischen aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils um min- Versorgungswerk, in dem die versicherte Person auf- destens 10 % im Vergleich zum davorliegenden Kalen- grund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist. derjahr erhöht hat. Für die Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund Bei jedem der zuvor genannten Ereignisse darf die verein- von Einkommenssprüngen gelten folgende Grenzen: barte Monatsrente maximal um 50 Prozent erhöht werden. - Durch einen Einkommenssprung darf die vereinbarte Ge- Maßgeblich ist dabei die Rentenhöhe zum Erhöhungszeit- samtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Berufs- punkt. unfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeits- Die Gesamtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Be- versicherungen maximal um 500 Euro erhöht werden. rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähig- - Bei mehreren Einkommenssprüngen sind auch mehrere keitsversicherungen darf dabei auf maximal 3.000 Euro er- Erhöhungen möglich, die Summe aller Erhöhungsbeträge höht werden. darf jedoch bezogen auf die Monatsrente 1.500 Euro nicht überschreiten. Nachversicherungsmöglichkeit bei einer Änderung der - Die Gesamtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Überschussbeteiligung Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfä- higkeitsversicherungen darf sich maximal auf 6.000 Euro (5) Sofern die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet erhöhen. werden und diese Bonusrente durch eine Verminderung der Überschussanteile sinkt, haben Sie innerhalb von sechs Mo- naten das Recht, im bestehenden Vertrag die Berufsunfä- Nachversicherungsmöglichkeit bei besonderen Ereig- higkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu der nissen vor der Überschusssenkung gültigen Höhe aufzustocken. (4) Sie haben das Recht, Ihre versicherte Berufsunfähig- Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderen An- keitsrente bei nachstehenden Ereignissen ohne erneute Ge- lass sundheitsprüfung zu erhöhen. (6) Sie haben das Recht, Ihre vereinbarte Berufsunfähig- Die persönliche Situation der versicherten Person verändert keitsrente innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ohne sich durch: erneute Gesundheitsprüfung bis auf das Doppelte der zum - erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes, Versicherungsbeginn vereinbarten Monatsrente zu erhöhen. - Erwerb und Finanzierung einer Immobilie mit einem Fi- Die Gesamtmonatsrente aus allen bei uns bestehenden Be- nanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro, rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähig- - Heirat, keitsversicherungen darf dabei maximal auf 3.000 Euro er- - Geburt eines Kindes, höht werden. Abweichend gilt für Schüler und Beamte eine - Adoption eines Kindes, maximale Obergrenze von 1.500 Euro. - das erstmalige Ende der Elternzeit pro Kind, - Eintritt der Volljährigkeit, (7) Die Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderen An- - Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebens- lass erlischt, sobald die versicherte Person das 50. Lebens- partnerschaft oder jahr vollendet hat. - Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebens- partners. (8) Die Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderen An- lass ist nicht möglich, sofern der Vertrag ohne bzw. mit einer Die berufliche Situation der versicherten Person verändert vereinfachten Gesundheitsprüfung zustande gekommen ist. sich durch: - Wechsel aus einer mindestens ein Jahr laufenden sozial- Weitere Regelungen versicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit in eine unbefris- tete Vollzeitstelle, (9) Bei allen Erhöhungen mit Ausnahme der Erhöhungen im - Abschluss einer beruflichen Qualifikation, wie zum Bei- Rahmen von Absatz 5 muss die neue Berufsunfähigkeits- spiel Meisterbrief, rente mindestens um 50 Euro monatlich höher als die vor der - Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung, wie Erhöhung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sein. zum Beispiel Facharztausbildung, Promotion, Master, so- fern die versicherte Person eine der Weiterqualifizierung (10) Bei Erhöhungen im Rahmen der Absätze 2, 3, 4 und 6 entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt, darf die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Er- - Abschluss einer beruflichen Qualifikation für in einem werbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließlich Kammerberuf selbstständig Tätige, wie zum Beispiel anderweitig bestehender privater und betrieblicher Anwart- Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer, oder schaften nach der Erhöhung nicht mehr als 60 % des regel- - Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit. mäßigen jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Hierzu BED.SBU.0625 Seite 14 von 21 [Seite 15] können wir Einkommensnachweise verlangen. Bei Beamten )Einschlusses nicht mehr als 60 % des regelmäßigen darf ein Anteil von 25 % nicht überschritten werden. jährlichen Bruttoeinkommens. (11) Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist Die Rechnungsgrundlagen des ursprünglichen Vertrags nur möglich, wenn bisher weder ein Versicherungsfall im werden durch den (Wieder-)Einschluss nicht berührt. Für die Rahmen einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- Erhöhung findet der Abschnitt „Wonach errechnen sich die oder Grundfähigkeitsversicherung eingetreten ist noch Leis- erhöhten Versicherungsleistungen und Beiträge?“ der „Be- tungen aus einer dieser Versicherungen beantragt wurden. sonderen Bedingungen für die Lebensversicherung mit plan- Hierzu gehören auch Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. mäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne er- neute Gesundheitsprüfung“ entsprechend Anwendung. (12) Die Nachversicherungsmöglichkeiten gemäß den Ab- sätzen 1 bis 4 erlöschen, wenn die versicherte Person das § 18 Wann können Sie Leistungen wegen Arbeitsunfä- 50. Lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht innerhalb von fünf higkeit einschließen? Jahren nach Versicherungsbeginn. (1) Sie haben während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, (13) Wenn Sie eine der Nachversicherungsmöglichkeiten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 3 nachträg- gemäß den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, ist lich ohne erneute Gesundheitsprüfung unter den in Absatz 2 dies innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen und 3 genannten Voraussetzungen in Ihren bestehenden Ereignisses möglich. Vertrag einzuschließen. Sie können die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit auch wiedereinschließen, wenn Sie diese (14) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Vorausset- zuvor gekündigt haben. zungen aus den Absätzen 1 bis 4 geeignete Nachweise ver- Durch den Einschluss erhöht sich der Leistungsumfang Ihrer langen. Versicherung und damit Ihr Beitrag. (15) Für die Erhöhungen mit Ausnahme der Erhöhungen im (2) Ein Einschluss bzw. Wiedereinschluss kann innerhalb Rahmen von Absatz 5 gelten die zum Nachversicherungs- von zwölf Monaten nach Eintritt eines der nachstehenden zeitpunkt gültigen Tarife und Versicherungsbedingungen. Ereignisse erfolgen: Der Beitrag richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif - Die versicherte Person hat eine Berufsausbildung oder und der Risikoeinstufung (insbesondere Risikozuschläge ein Studium abgeschlossen und beginnt erstmals eine und Leistungsausschlüsse) des zuletzt abgeschlossenen berufliche Tätigkeit, die dem Abschluss entspricht. Das Vertrags. Studium muss an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule der Europäischen (16) War die versicherte Person bei Vertragsabschluss Union, des Vereinigten Königreichs, Islands, Norwegens, Schüler, ist die zum Nachversicherungszeitpunkt ausgeübte der Schweiz, Kanadas oder der USA abgeschlossen wor- berufliche Tätigkeit maßgebend. den sein. Eine Nachversicherung ist in diesem Fall nur dann möglich, - Die versicherte Person beendet ihre Elternzeit und nimmt sofern wir zum Nachversicherungszeitpunkt Berufsunfähig- ihre bisherige berufliche Tätigkeit wieder auf. keitsschutz für den dann ausgeübten Beruf anbieten. - Die versicherte Person war bei Vertragsschluss Hausfrau oder Hausmann und nimmt eine berufliche Tätigkeit auf. (17) Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ erhöht sich die zu- - Die versicherte Person wechselt in die volle berufliche sätzliche Pflegerente (§ 2 Abs. 12) um den gleichen Betrag Selbständigkeit. wie die Berufsunfähigkeitsrente. - Die versicherte Person war bei Vertragsschluss Schüler und vollendet das 20. Lebensjahr. Späterer Einschluss und Wiedereinschluss von planmä- ßigen Erhöhungen (3) Der Einschluss bzw. Wiedereinschluss ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (18) Sie haben das Recht, ohne erneute Gesundheitsprü- - Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht fung die Dynamikform I gemäß unseren „Besonderen Bedin- vollendet. gungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhö- - Die versicherte Person war in den letzten 24 Monaten vor hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesund- Beantragung des Einschlusses nicht länger als vier Wo- heitsprüfung“ während der Vertragslaufzeit neu einzuschlie- chen zusammenhängend arbeitsunfähig. ßen. - Es ist bisher weder ein Versicherungsfall im Rahmen ei- ner Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Sie können außerdem die Dynamikform I oder Q ohne er- Grundfähigkeitsversicherung eingetreten noch sind Leis- neute Gesundheitsprüfung wieder einschließen, sofern die tungen aus einer dieser Versicherungen beantragt wor- jeweilige Dynamikform bei Abschluss des Vertrags verein- den. bart wurde und das Recht auf weitere Erhöhungen erloschen - Ihr Vertrag ist beitragspflichtig. ist, weil Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhö- hungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. Für den (4) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Vorausset- Wiedereinschluss der Dynamikform Q gilt der ursprünglich zungen aus den Absätzen 2 und 3 geeignete Nachweise vereinbarte Erhöhungssatz. verlangen. Das Recht auf (Wieder-)Einschluss besteht nur, wenn fol- (5) Bei einem nachträglichen Einschluss richtet sich der gende Voraussetzungen erfüllt sind: Beitrag nach der Risikoeinstufung des bestehenden Ver- - Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht trags. vollendet, Die in Ihrem Versicherungsschein geregelten Ausschlüsse - Die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Er- und besonderen Vereinbarungen zu Art und Umfang dieser werbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließ- Versicherung gelten auch für die Leistungen wegen Arbeits- lich anderweitig bestehender privater und betrieblicher unfähigkeit. Anwartschaften beträgt zum Zeitpunkt des (Wieder- BED.SBU.0625 Seite 15 von 21 [Seite 16] § 19 Welche Bedeutung hat die Verlängerungsgarantie Frist bei Erhöhung der Regelaltersgrenze? (2) Sie können dieses Recht nur innerhalb von drei Monaten Verlängerungsgarantie vor Ablauf der Versicherungsdauer ausüben. (1) Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Renten- Höhe der Pflegerente versicherung erhöht wird, haben Sie das Recht, die Versi- cherungs- und Leistungsdauer Ihrer Berufsunfähigkeits-Ver- (3) Die Höhe der Pflegerente für die Anschluss-Pflegeversi- sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. cherung können Sie bestimmen. Der dafür zu zahlende Bei- trag wird entsprechend dem dann gültigen Tarif für An- Die Verlängerung ist dabei schluss-Pflegeversicherungen und der Risikoeinstufung der - maximal um die Zeitspanne, um die sich die Regelalters- versicherten Person bei der Berufsunfähigkeits-Versiche- grenze für die versicherte Person verschiebt, und rung (insbesondere Risikozuschläge und Leistungsaus- - maximal bis zur neuen Regelaltersgrenze, die für die ver- schlüsse) berechnet. Obergrenze ist die zuletzt im Rahmen sicherte Person gilt, bzw. bis zu dem ggf. durch uns tarif- dieser Berufsunfähigkeits-Versicherung vereinbarte Höhe lich festgelegten Höchstalter für den Beruf der versicher- der zusätzlichen Pflegerente gemäß § 2 Abs. 12, maximal ten Person aber 2.000 Euro. Versicherungsbeginn ist der Ablauf der Be- möglich. rufsunfähigkeits-Versicherung. Es erfolgt keine erneute Ge- sundheitsprüfung. Ist die versicherte Person anspruchsberechtigtes Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk, gilt Entspre- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit chendes, wenn die dort geltende Regelaltersgrenze erhöht wird. (4) Wird die versicherte Person während der Dauer der An- schluss-Pflegeversicherung pflegebedürftig wie unter § 1 Die Anpassung erfolgt im bestehenden Vertrag mit den be- Abs. 10 beschrieben, so dass sie bei mindestens drei der stehenden Rechnungsgrundlagen. Durch den verlängerten dort genannten Alltagstätigkeiten hilfebedürftig ist, oder liegt Versicherungsschutz erhöht sich Ihr Beitrag. Die Risikoein- ein Autonomieverlust infolge Demenz gemäß § 1 Abs. 11 stufung (insbesondere Risikozuschläge und Leistungsaus- vor, werden aus der Anschluss-Pflegeversicherung folgende schlüsse) des bestehenden Vertrags bleibt unverändert. Leistungen erbracht: Fristen und Voraussetzungen a) Volle oder teilweise Zahlung der vereinbarten Pflegerente abhängig von der Anzahl der in § 1 Abs. 10 genannten (2) Dieses Recht können Sie innerhalb von zwölf Monaten Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, bei denen nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung zur Erhö- die versicherte Person täglich Hilfe durch eine andere hung der Regelaltersgrenze in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Person benötigt: Mail) ausüben. - Hilfebedarf bei allen 6 Verrichtungen oder bei Autono- mieverlust infolge Demenz gemäß § 1 Abs. 11: volle (3) Dieses Recht besteht nicht, wenn Rentenhöhe, - die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungs- - Hilfebedarf bei 4 oder 5 Verrichtungen: 75 % der vollen dauer vor der Vollendung des 60. Lebensjahrs der versi- Rentenhöhe, cherten Person endet, - Hilfebedarf bei 3 Verrichtungen: 50 % der vollen Ren- - die verbleibende Versicherungsdauer des Vertrags zum tenhöhe, Zeitpunkt der Verlängerung weniger als 10 Jahre beträgt, - der Vertrag beitragsfrei ist, b) Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei Hilfe- - die versicherte Person bereits Leistungen aus einer Be- bedarf bei drei oder mehr Verrichtungen oder Autonomie- rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähig- verlust infolge Demenz. keitsversicherung erhalten hat oder - Leistungen aus einer dieser Versicherungen beantragt Sie können alternativ eine Anschluss-Pflegeversicherung wurden. mit geringeren Leistungen vereinbaren, sofern wir einen ent- sprechenden Anschluss-Tarif anbieten. § 20 Was gilt für die Anschluss-Pflegeversicherung bei BU PLUS (Tarife SBU+, SBUJ+)? Automatische Fortsetzung als Anschluss-Pflegeversi- cherung Anschluss-Pflegeversicherung bei Ablauf der Versiche- rungsdauer (5) Die Berufsunfähigkeits-Versicherung setzt sich automa- tisch als Anschluss-Pflegeversicherung mit den in Absatz 4 (1) Sofern zum Ablauf der Versicherungsdauer keine zusätz- genannten Leistungen fort, sofern sie zum Ende der Versi- liche Rentenleistung gemäß § 2 Abs. 12 erbracht wird und cherungsdauer beitragspflichtig ist. Sie erhalten drei Monate die Berufsunfähigkeits-Versicherung weder gekündigt noch vor Ablauf der Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits- beitragsfrei gestellt wurde, haben Sie das Recht, für die ver- Versicherung einen Versicherungsschein, in dem wir Sie sicherte Person zu diesem Zeitpunkt eine Anschluss-Pflege- über den genauen Inhalt der Anschluss-Pflegeversicherung versicherung abzuschließen. Dieses Recht haben Sie auch, informieren. Ferner werden wir Ihnen die für die Anschluss- sofern Sie gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b von der Beitrags- Pflegeversicherung geltenden Allgemeinen Versicherungs- zahlungspflicht befreit sind. bedingungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Pro- Vertragspartner für die Anschluss-Pflegeversicherung ist die duktinformationen zusenden. VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. Wenn diese keinen geeigneten Tarif für die Anschluss-Pflegeversiche- Im Rahmen der automatischen Fortsetzung wird die Höhe rung anbietet, kann auch ein anderes Unternehmen des der Pflegerente so berechnet, dass der Beitrag dem zuletzt VOLKSWOHL BUND-Konzerns Vertragspartner sein. für die Berufsunfähigkeits-Versicherung vereinbarten Bei- trag entspricht, sofern dies im Rahmen der versicherbaren BED.SBU.0625 Seite 16 von 21 [Seite 17] Höchstrente (vgl. Absatz 3) möglich ist. Die Pflegerente wird Stundung/Teilstundung in der Regel niedriger sein, als die zuvor vereinbarte Pfle- gerente. Bis zum Ende des dritten Monats nach Beginn der (6) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beiträge unter Anschluss-Pflegeversicherung können Sie den Versiche- Beibehaltung des Versicherungsschutzes für maximal rungsschutz bis zu der in Absatz 3 genannten Rente - eben- 24 Monate ganz oder teilweise gestundet werden. Voraus- falls ohne erneute Gesundheitsprüfung - erhöhen. setzung ist, dass - der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht, Sie haben die Möglichkeit, einer Fortsetzung des Versiche- - seit der letzten Stundung mindestens ein Jahr vergangen rungsverhältnisses als Anschluss-Pflegeversicherung inner- ist und halb von vier Wochen nach Beginn der Anschluss-Pflegever- - kein Beitragsrückstand besteht. sicherung zu widersprechen. Eine Beitragsstundung in den letzten fünf Versicherungsjah- ren ist ausgeschlossen. Insgesamt ist eine Stundung der Abschluss einer Pflegeversicherung während der Versi- Beiträge während der gesamten Vertragsdauer bis zu cherungsdauer 24 Monaten möglich. Für die Stundung der Beiträge erheben wir Zinsen. Die Höhe der Stundungszinsen richtet sich nach (6) Die Option gemäß Absatz 1 können Sie auch vor Ablauf unseren zu Beginn der Stundung gültigen Zinssätzen. der Versicherungsdauer, aber frühestens 10 Jahre nach Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die gestundeten Versicherungsbeginn ausüben. Die Pflegeversicherung be- Beiträge und ggf. nicht gezahlten Stundungszinsen in einem ginnt in diesem Fall spätestens drei Monate nach Options- Betrag oder auf Wunsch in bis zu 24 Monatsraten nachzu- ausübung. Die Absätze 1, 3 und 4 gelten entsprechend. zahlen. Sofern Sie es wünschen und dies tariflich möglich ist, kann der Ausgleich auch durch eine Verrechnung mit Mit dem Versicherungsbeginn der selbstständigen Pflege- dem vorhandenen Deckungskapital erfolgen. Hierbei kön- versicherung entfallen der Versicherungsschutz gemäß § 2 nen Sie zwischen einer Verringerung der Leistungen oder Abs. 12 sowie die Option gemäß den Absätzen 1 bis 5. einer Erhöhung des Beitrags wählen. Hierdurch mindert sich Ihr Beitrag für die Berufsunfähigkeits- Im Falle der Stundung während einer Elternzeit, Arbeitslo- Versicherung. Der Beitrag für die Pflegeversicherung ist sigkeit oder Kurzarbeit erheben wir keine Zinsen. Der maxi- aber in der Regel höher als die Beitragsminderung in der Be- male Stundungszeitraum während einer Elternzeit beträgt rufsunfähigkeits-Versicherung. 36 Monate. § 21 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- Aussetzung ten? (7) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beitragszah- Beitragszahlung lung für maximal ein Jahr unter Wegfall des Versicherungs- schutzes ausgesetzt wird. Nach Ablauf der Aussetzungsfrist (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach leben die Beitragszahlungspflicht und der Versicherungs- Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf. Auf- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Ver- grund des dann höheren Alters ist nach der Aussetzungsfrist sicherungsperiode umfasst ein Jahr, bei unterjähriger Bei- in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen. tragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, Während der Aussetzung finden evtl. vereinbarte planmä- ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. ßige Erhöhungen von Beitrag und Leistung nicht statt. (2) Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich Beitragsurlaub nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein ange- (8) Sie können mit uns vereinbaren, dass eine Verrechnung gebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge der fälligen Beiträge mit dem vorhandenen Überschussgut- (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi- haben oder dem Fondsguthaben erfolgt. Dies ist nur mög- cherungsperiode fällig. lich, wenn die Überschüsse verzinslich angesammelt oder zum Kauf von Fondsanteilen verwendet werden (siehe § 4 (3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, Abs. 2 Buchst. b, Nr. 3 und 4). wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall in vollem Um- bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem fang bestehen. Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen § 22 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht- werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi- zeitig zahlen? dersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul- den von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch Erstbeitrag dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer- können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Ver- den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb sicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns des Lastschriftverfahrens zu verlangen. nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von (4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführ- und Ihre Kosten. ten ärztlichen Untersuchungen verlangen. (5) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitrags- (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs- rückstände verrechnen. falles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich- tet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- BED.SBU.0625 Seite 17 von 21 [Seite 18] schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. die dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachge- und wiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- 3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen ben. und die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat. Folgebeitrag Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlos- (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie sen, als die Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neu- aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig kalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli- gezahlt worden ist oder nicht eingezogen werden konnte, er- cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text- der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulati- form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes- onsgrundlagen hätte erkennen müssen. tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in- nerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr (2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass anstelle Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Leistungen in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. entsprechend herabgesetzt wird. § 23 Wann können Sie Ihren Beitrag überprüfen lassen? (3) Bei beitragsfreien Versicherungen - aber nur vor Eintritt der Berufsunfähigkeit - sind wir entsprechend den Voraus- Berufswechselprüfung setzungen des Absatzes 1 dazu berechtigt, die Leistung zu senken. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall das (1) Wenn die versicherte Person während der Versiche- Recht, die Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung durch rungsdauer ihren Beruf wechselt, können Sie prüfen lassen, eine Zuzahlung auf den Wert vor der Anpassung anzuhe- ob sich durch den Berufswechsel für die verbleibende Versi- ben. cherungsdauer der zu zahlende Beitrag reduziert. Unter Berufswechsel verstehen wir dabei auch, wenn die (4) Wir werden Ihnen die Neufestsetzung der Prämie und die versicherte Person Herabsetzung der Leistung mitteilen und dabei die maßgeb- - Schüler ist und die Schulform bzw. Schulstufe wechselt lichen Gründe für die Änderung darstellen. Zu Beginn des oder nach Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung zweiten, auf die Mitteilung folgenden Monats werden die Än- oder eine Berufstätigkeit aufnimmt oder derungen wirksam. - ein nebenberufliches Studium oder eine Weiterqualifizie- rung wie z. B. eine Meisterprüfung abgeschlossen hat. § 25 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? Sofern die Prüfung ergibt, dass die Änderung zu einer güns- tigeren Risikoeinstufung führt, berechnen wir den Beitrag zu- Kündigung künftig mit den Rechnungsgrundlagen, die bei Vertragsbe- ginn für diese Risikoeinstufung gültig waren. Anderenfalls (1) Sie können Ihren Vertrag führen wir Ihre Versicherung mit unverändertem Beitrag fort. - bei beitragspflichtigen Versicherungen jederzeit zum Bei einer Reduzierung des Beitrags bleiben vereinbarte Ri- Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 21 sikozuschläge und Leistungsausschlüsse unverändert be- Abs. 1 Satz 2), stehen. - bei beitragsfreien Versicherungen zu jedem Monatsende in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Voraussetzungen (2) Mit der Kündigung erlischt die Versicherung. Wenn eine (2) Für die Berufswechselprüfung teilen Sie uns die neue be- Fondsansammlung als Überschussbeteiligung gewählt rufliche Situation der versicherten Person in Textform (z. B. wurde, wird der Geldwert des Fondsvermögens ausgezahlt, Brief, Fax, E-Mail) mit. bei verzinslicher Ansammlung das angesammelte Gutha- ben. Bei anderen Arten der Überschussbeteiligung wird kein Wir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneu- Rückkaufswert fällig. ten Gesundheitsprüfung abhängig machen. In den ersten 5 Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung be- Jahren nach Versicherungsbeginn führen wir die Reduzie- rufsunfähig, bleiben Ansprüche aus der Versicherung auf rung des Beitrags aber ohne erneute Gesundheitsprüfung Grund bereits vor Kündigung eingetretener Berufsunfähig- durch, wenn die versicherte Person das 35. Lebensjahr noch keit unberührt. Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pfle- nicht vollendet hat und den neuen Beruf seit mindestens gerente gemäß § 2 Abs. 12. 6 Monaten ausübt. Hat die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet Beitragsfreistellung und war vor dem Wechsel Schüler, Studierender oder Aus- zubildender, gilt abweichend ein Zeitraum von 10 Jahren (3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie un- nach Versicherungsbeginn für den Verzicht auf eine erneute ter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen ver- Gesundheitsprüfung. langen, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. § 24 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf? Sofern aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Leistung Kapital zur Verfügung steht, ziehen wir davon (1) Wir sind nach § 163 VVG zu einer Neufestsetzung der evtl. rückständige Beiträge ab und vermindern es um einen vereinbarten Prämie berechtigt, wenn Abzug in Höhe von 8 % der vereinbarten, jährlichen Berufs- 1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und unfähigkeitsrente. nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla- Verbleibt ein Restbetrag, bilden wir daraus nach den aner- gen der vereinbarten Prämie geändert hat, kannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei- 2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu tragsfreie Rente, sofern der Mindestbetrag gemäß Absatz 5 festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um erreicht wird. Abweichend von § 2 Abs. 11 Buchst. a bleibt BED.SBU.0625 Seite 18 von 21 [Seite 19] die beitragsfreie Rente bei den Tarifen SBUJ und SBUJ+ 3. Sofern während der Vertragslaufzeit Kapital gemäß Zif- konstant; entsprechend entfallen die Anpassungen gemäß fer 1 und 2 angespart wurde und zur Bildung einer bei- § 2 Abs. 11 Buchst. b. tragsfreien Leistung zur Verfügung steht, kann dieses durch den in Absatz 3 beschriebenen Abzug vollständig Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im oder zum größten Teil aufgebraucht werden. Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für an- Eine Beitragsfreistellung ist daher in der Regel mit dem Ver- gemessen, weil mit ihm u. a. die Veränderung der Risikolage lust oder einer erheblichen Verminderung Ihres Versiche- des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen rungsschutzes verbunden. wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Leistungen vorhanden dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene sind, können Sie für jedes Jahr der Versicherungsdauer Ih- Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre- rem Versicherungsschein entnehmen. chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. (7) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfrei- stellung berufsunfähig, bleiben Ansprüche auf Grund bereits (4) Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ vermindert sich bei vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsunfähigkeit un- Beitragsfreistellung die zusätzliche Pflegerente (§ 2 Abs. 12) berührt. Entsprechendes gilt für die zusätzliche Pflegerente im gleichen Verhältnis wie die Berufsunfähigkeitsrente. Au- gemäß § 2 Abs. 12. ßerdem erlischt mit der Beitragsfreistellung das Recht, eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheits- Wiederherstellung nach der Beitragsfreistellung prüfung (§ 20 Abs. 1) abzuschließen. (8) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei gestellt haben und (5) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht dieser nicht in Folge der Beitragsfreistellung erloschen ist, beantragt und erreicht die nach Absatz 3 zu berechnende können Sie diesen innerhalb von sechs Monaten ab dem beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag Termin, zu dem die Beitragsfreistellung wirksam wurde, von 25 Euro monatlich nicht, wird der gemäß Absatz 3 ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederherstellen. Satz 3 verbleibende Restbetrag ausgezahlt und die Versi- cherung erlischt. Ab dem 7. bis zum 36. Monat ab diesem Termin ist die Wie- derherstellung von einer erneuten Gesundheitsprüfung ab- Wichtiger Hinweis zur Höhe der beitragsfreien Rente hängig. (6) Bei Berufsunfähigkeitstarifen ist keine oder eine - gemes- Die Wiederherstellung setzt voraus, dass der Versiche- sen an der vereinbarten Leistung - geringe beitragsfreie rungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Bei- Leistung vorhanden. Dies hat drei Gründe: tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt. 1. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung bezweckt nicht die Der Vertrag wird mit dem Beitrag wiederhergestellt, der vor Bildung eines bestimmten Kapitals, das bei Ablauf der der Beitragsfreistellung vereinbart war. Der Versicherungs- Versicherungsdauer ausgezahlt wird. Wir verwenden Ihre schutz ist aufgrund der seit der Beitragsfreistellung nicht ge- Beiträge nur zur Deckung der Leistungen im Versiche- zahlten Beiträge geringer. rungsfall (Risikobeitrag) und der Abschluss- und Verwal- tungskosten. Bei den Tarifen SBU+ und SBUJ+ benöti- Sie können den Vertrag auch mit dem Versicherungsschutz, gen wir außerdem einen Teil Ihrer Beiträge als Options- wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wiederher- beitrag für Ihr Recht auf eine Anschluss-Pflegeversiche- stellen. In diesem Fall wird der zu zahlende Beitrag ab der rung ohne erneute Gesundheitsprüfung gemäß § 20. Wiederherstellung entsprechend erhöht. Der Risikobeitrag ist aufgrund des steigenden Alters der versicherten Person zu Vertragsbeginn geringer als in Nach Ablauf von 36 Monaten kann der Versicherungsschutz den letzten Vertragsjahren. Wir haben die Beiträge so kal- nur durch den Abschluss eines neuen Vertrags wiederher- kuliert, dass sie während der gesamten Beitragszah- gestellt werden. Aufgrund des dann höheren Alters und evtl. lungsdauer konstant bleiben. Daher werden sie zu Beginn schlechteren Gesundheitszustandes der versicherten Per- nicht vollständig durch den Risiko- und Verwaltungskos- son ist dies evtl. nur zu deutlich höheren Beiträgen oder gar tenanteil sowie den Optionsanteil bei den Tarifen SBU+ nicht mehr möglich. und SBUJ+ aufgebraucht. Der verbleibende Beitragsteil wird zunächst für die Tilgung der Abschlusskosten ver- Herabsetzung des Beitrags wendet und danach angespart. Dieses angesparte Kapital wird zur Deckung der höheren (9) Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche- Risikobeiträge am Ende der Vertragslaufzeit verwendet. rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Dabei Ihr Beitrag ist so bemessen, dass bei Vertragsablauf die gelten die in Absatz 1 genannten Termine und Fristen. angesparten Beitragsteile vollständig aufgebraucht sind. Im Falle einer Reduzierung der Beiträge wird die Leistung Zur Bildung von beitragsfreien Leistungen steht nur die- herabgesetzt. Ihre Höhe wird nach den anerkannten Regeln ses zwischenzeitlich angesparte Kapital zur Verfügung. der Versicherungsmathematik errechnet. Die Herabsetzung des Beitrags ist nur möglich, wenn 2. Die mit dem Abschluss Ihrer Versicherung entstehenden - die verbleibende Berufsunfähigkeitsrente 50 Euro monat- Kosten werden pauschal bei der Tarifkalkulation berück- lich nicht unterschreitet und sichtigt. Ein Teil dieser Kosten wird gemäß § 26 Abs. 4 - der verbleibende Jahresbeitrag 150 Euro nicht unter- zunächst getilgt, bevor Beitragsteile angespart werden, schreitet. die gemäß Ziffer 1 für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfügung stehen. BED.SBU.0625 Seite 19 von 21 [Seite 20] Beitragsrückzahlung Höhe der Kosten (10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan- (9) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- gen. kosten sowie der einkalkulierten Verwaltungskosten können Sie für jedes Jahr der Vertragslaufzeit dem Kundeninforma- § 26 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? tionsblatt entnehmen. (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich Anlassbezogene Kosten um Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 bis 6), Ver- waltungskosten (Absätze 7 und 8) und anlassbezogene (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen Kosten (Absätze 10 und 11). Die Abschluss- und Vertriebs- ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- kosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Bei- nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden trag einkalkuliert. Sie müssen von Ihnen daher nicht geson- Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in dert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von Rechnung stellen. Dies gilt bei Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten. - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- Abschluss- und Vertriebskosten trägen, - Verzug mit Beiträgen, (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- - Rücklastschriften, sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver- - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs- traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausfertigung - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam- - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbe- derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 27 Abs. 1). aufwendungen. Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig (3) Die Abschluss- und Vertriebskosten haben wir in die Bei- ist. träge der ersten maximal acht Jahre der Beitragszahlungs- dauer einkalkuliert. (11) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem (4) Auf einen Teil dieser Abschluss- und Vertriebskosten - Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der maximal 2,5 % der Beitragssumme (das ist die Summe der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge) - bzw. vermindert sich der Abgeltungsbetrag. wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der De- ckungsrückstellungsverordnung an. Das heißt, dass wir die § 27 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres ersten Beiträge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und Namens? Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für die Teile der ersten Beiträge, die für Leistungen im Versiche- (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns un- rungsfall, für Verwaltungskosten gemäß den Absätzen 7 verzüglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile und 8 und - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - für die entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt sind. mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An- schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung (5) Ist die Beitragszahlungsdauer länger als 5 Jahre, sind - vier Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes soweit vorhanden - in die Beiträge der Jahre sechs bis acht als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in der Regel weitere Abschlusskosten einkalkuliert. Für je- in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche des dieser Jahre sind die einkalkulierten Abschlusskosten Niederlassung verlegt haben. auf 0,5 % der Beitragssumme begrenzt. (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. (6) Das beschriebene Verrechnungsverfahren trägt mit dazu bei, dass in der Regel keine beitragsfreie Leistung vorhan- § 28 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? den ist. Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Leistungen vorhanden sind, können Sie für jedes Jahr der Versiche- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe- rungsdauer Ihrem Versicherungsschein entnehmen. bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informa- tionen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Weitere Informationen zu den beitragsfreien Leistungen fin- Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und den Sie in § 25 Abs. 6. Unterlagen - bei Vertragsabschluss, Verwaltungskosten - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder - auf Nachfrage (7) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfü- Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Ver- gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, so- trag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personalaufwen- weit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Ver- dungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erfor- trag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeb- derlich sind. lich ist. (8) Die Verwaltungskosten werden über die gesamte Ver- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind tragslaufzeit verteilt. Ihre Höhe kann für jedes Jahr der Ver- beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung tragslaufzeit unterschiedlich sein. - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und BED.SBU.0625 Seite 20 von 21 [Seite 21] - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de maßgebend sein können. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs- der Geburtsort und der Wohnsitz. stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver- fahren teilzunehmen. (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Ver- (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen pflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ver- steht. sicherungsombudsmann weitergeleitet. (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab- Versicherungsaufsicht sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfül- (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre- lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informatio- ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung nen zur Verfügung gestellt haben. auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der § 29 Wann können wir die Versicherungsbedingungen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- ändern? sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: (1) Ist eine Bestimmung in diesen Versicherungsbedingun- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch be- Sektor Versicherungsaufsicht standskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wor- Graurheindorfer Straße 108 den, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen, 53117 Bonn wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder E-Mail: poststelle@bafin.de wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung Internet: www.bafin.de für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In- teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Rechtsweg (2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür maß- beschreiten. geblichen Gründe mitgeteilt haben, Vertragsbestandteil. (6) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht § 30 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver- dung? trag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ih- (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik ren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist Deutschland Anwendung. der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zustän- (2) Für das Vertragsverhältnis gilt auch die Satzung der dig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G., die Sie auf haben. unserer Internetseite finden können. (7) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem § 31 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn tun? Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins- besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of- (8) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli- fen. chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse- Versicherungsombudsmann ren Sitz haben. (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen gen? Sie wie folgt: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags - gleich aus Versicherungsombudsmann e.V. welchem Grund - unwirksam sein oder werden, berührt dies Postfach 080632 die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. 10006 Berlin BED.SBU.0625 Seite 21 von 21