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Show full text: Tarifblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der DA Direkt Tierkrankenversicherung (Hund), ATB
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Tarifblatt zur DA Direkt Tierkrankenversicherung (Hund)
in der Fassung vom 01.11.2025
Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
DA Direkt Tierkrankenversicherung (ATB) in der Fassung vom 01.11.2025
Versicherungsleistungen
Versicherungsleistungen Komfort Premium Premium Plus
OP-Schutz
Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
bei Verkehrsunfall
OP-Schutz Ohne digitale 60 % 80 % 100 %
bei Krankheit und Unfall* Erstberatung
Nach digitaler 80 % 100 % 100 %
Erstberatung
Veterinärmedizinisch Ohne digitale 60 % 80 % 100 %
notwendige ambulante Erstberatung
und stationäre
Heilbehandlungen Nach digitaler 80 % 100 % 100 %
sowie schmerzstillende Erstberatung
Zahnbehandlungen*
Mitversicherung von Ohne digitale 60 % 80 % 100 %
Fehlentwicklungen (FE)* Erstberatung
u. a. Hüftdysplasie,
Ellenbogendysplasie, Nach digitaler 80 % 100 % 100 %
rassetypische Anomalien Erstberatung
Gesamtbetrag (je FE) 2.500 EUR 2.500 EUR 2.500 EUR
Gesundheitsbudget* Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
u. a. Vorsorgeunter-
suchung, Impfung, Höchstbetrag 80 EUR 100 EUR 120 EUR
Wurmkur, Zahnprophy- (je VJ)
laxe, Chippen,
Alternativmedizin,
DA Direkt_TKV_Tarifblatt_Hund_187_0126
Orthesen
VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
* Bitte beachten Sie die jeweilige Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr auf der nächsten Seite.
DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer
Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175
Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind
(HRB 112118) umsatzsteuerfrei
Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512
Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung
Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX
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SOS-Budget* Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
u. a. Tier-Pensionskosten
bei med. Verhinderung Höchstbetrag 160 EUR 200 EUR 240 EUR
der Betreuung, Such- (je VJ)
und Bergungskosten,
Traumabehandlung
Videosprechstunde mit Erstattungssatz 100 % 100 % 100 %
Online-Tierarzt über
unseren Servicepartner Anzahl Video- unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
u. a. digitale Erstberatung, sprechstunden
Überweisung zur Weiter-
behandlung
VJ = Versicherungsjahr (Zeitraum von 12 Monaten)
* Bitte beachten Sie die jeweilige Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr.
Leistungsbegrenzungen
Erstattungsbeträge Komfort Premium Premium Plus
Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR
Ab dem 2. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Fehlentwicklungen sowie das Gesundheits- und SOS-Budget
unterliegen ebenfalls den Leistungsbegrenzungen. Diese Begrenzungen entfallen jedoch für Behandlungen,
die infolge eines Verkehrsunfalls notwendig werden.
Versicherungsbeiträge
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Rasse des versicherten Tieres und ist nach Altersstufen
gestaffelt.
Wird das versicherte Tier 3 bzw. 6 Jahre alt, ist ab der folgenden Zahlungsperiode der für die jeweilige
Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.
Die genaue Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Tierkrankenversicherung der DA Deutsche Allgemeine
Versicherung Aktiengesellschaft (ATB)
Stand: 01.11.2025
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherungsschutz
2. Versicherungsfall
3. Leistungsumfang
4. Wartezeiten
5. Laufzeit, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
6. Leistungsausschlüsse
7. Auszahlung der Versicherungsleistungen
8. Beiträge
9. Anpassung der Beiträge
10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
11. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte
12. Willenserklärungen und Anzeigen
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14. Verjährung
DA Direkt_TKV_ATB_191_0126
DA Deutsche Allgemeine Sitz der Gesellschaft Angaben zur Umsatzsteuer
Versicherung Aktiengesellschaft Frankfurt am Main UStID-Nr. DE 811493175
Amtsgericht Frankfurt am Main Versicherungsbeiträge sind
(HRB 112118) umsatzsteuerfrei
Aufsichtsratsvorsitzender Vers.St-Nr. 807/V90807001512
Dr. Carsten Schildknecht Bankverbindung
Vorstand Peter Stockhorst (Vors.), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
René Billing, Michael Reuter, IBAN: DE78 5007 0010 0094 0684 05
Martin Schmidt-Schön BIC: DEUTDEFFXXX
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1. Versicherungsschutz 3.2 Versicherungsleistungen
3.2.1 Erstattungsfähigkeit
Die DA Direkt Tierkrankenversicherung ist eine Sachversicherung, die Erstattungsfähig sind Aufwendungen für veterinärmedizinisch
versicherte Kosten im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und notwendige Diagnostik, veterinärmedizinisch notwendige ambulante
Gesundheitsschädigung oder Unfall des versicherten Tieres erstattet. und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Medikation sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl.
Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen inklusive notwendiger Zahnextraktion und Maßnahmen im Rahmen des
Tarifblatt sowie den gesetzlichen Vorschriften. Gesundheits- und SOS-Budgets.
Die Aufwendungen für die veterinärmedizinisch notwendige
1.1 Versicherungsfähigkeit Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis sind ebenfalls
Versicherungsfähig sind Hunde und Katzen, die zu Beginn des erstattungsfähig.
Versicherungsschutzes nicht jünger als 8 Wochen sind. Die Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsmethoden und die
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier, wenn vom Tierarzt verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterialien
Versicherungsfähigkeit besteht. sowie verordneten Heil- und Hilfsmittel müssen nach dem aktuellen
und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
1.2 Geltungsbereich Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild
beziehungsweise die Unfallfolge veterinärmedizinisch notwendig,
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht
bis zu 12 Monate (ab Ausreisedatum) weltweit Versicherungsschutz. 3.2.2 Erstattungshöhe (Leistungsumfang)
Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen
Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in Aufwendungen im Umfang des gewählten Tarifs (s. Tarifblatt).
Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebühren-
ordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt. 3.2.3 Anerkannte Tierärzte und Behandler
Operationen und Heilbehandlungen müssen durch einen staatlich
2. Versicherungsfall zugelassenen Tierarzt erfolgen. Sie können den Tierarzt sowie die
Tierklinik frei wählen.
Im Versicherungsfall ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendun-
gen in Höhe des Leistungsumfangs des gewählten Tarifes. Alternative Behandlungsmethoden oder Physiotherapie und
Osteopathie gemäß Ziffer 3.6 können auch von einem nicht-
Versicherungsfall ist jede veterinärmedizinisch notwendige Heil- tierärztlichen Behandler (z. B. Tier-Heilpraktiker, Tier-
behandlung oder Operation Ihres versicherten Tieres aufgrund einer Physiotherapeuten oder Tier-Osteopathen) erbracht werden.
Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder Unfall.
Im Ausland können die im jeweiligen Land zur tierärztlichen
Der Versicherungsfall muss eingetreten sein: Behandlung zugelassenen Tierärzte in Anspruch genommen werden.
• nach Beginn des Versicherungsschutzes
3.2.4 Videosprechstunde mit Online-Tierarzt (Telemedizin)
• vor Ende des Vertrages Der Leistungsanspruch erhöht sich, je nach gewähltem Tarif
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff am oder im Körper des (s. Tarifblatt), bei Inanspruchnahme einer
versicherten Tieres zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. • digitalen Erstberatung (Online Videosprechstunde) und
Versichert sind der Eingriff unter Narkose / Sedierung mit mehr als
punktförmiger Durchtrennung von Haut und darunterliegendem • Überweisung zur Weiterbehandlung an einen Tierarzt oder
Gewebe sowie minimalinvasive Operationsmethoden. in eine Tierklinik
Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle durch einen Online-Tierarzt über unseren Servicepartner vor
Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Behandlungsbeginn. Telemedizin ist jede tierärztliche Telediagnostik
oder -therapie.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Diagnostik und der notwendigen
Heilbehandlung durch den Tierarzt; er endet, wenn nach veterinär- Die Videosprechstunden über unseren Servicepartner sind in Bezug
medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr auf das versicherte Tier für Sie unentgeltlich und werden nicht auf die
besteht, spätestens jedoch, wenn der Versicherungsvertrag endet. Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr angerechnet.
Die Versicherungsleistungen des Gesundheits- und SOS-Budgets 3.2.5 Gebührenrahmen
gelten, unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwen-
ebenfalls als Versicherungsfall. dungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils
gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähl-
3. Leistungsumfang tem Tarif vereinbarten Höhe.
Im Ausland erbrachte tierärztliche Leistungen sind nach den im
Zusammen mit der Vorleistung anderer Kostenträger ersetzen
jeweiligen Land üblichen Abrechnungsbestimmungen erstattungs-
wir die erstattungsfähigen Aufwendungen in Höhe des vereinbarten
fähig. Es gilt jedoch die Bestimmung gemäß Ziffer 1.2, wonach wir
Leistungsumfangs, maximal jedoch 100 % des Rechnungsbetrages.
höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleiben, die wir bei
einer tierärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten.
3.1 Subsidiarität
Soweit im Leistungsfall eine Entschädigung aus anderen 3.3 Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese
3.3.1 Ambulante Heilbehandlungen
Leistungspflichten vor und werden von unserer Leistung abgezogen.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise:
• Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen
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• Veterinärmedizinisch notwendige Operationen inklusive Vor- und Liegt der oben genannte Zeitpunkt vor Beginn des
Nachbehandlungen Versicherungsschutzes, so wird für die jeweilige Fehlentwicklung und
deren Folgen dauerhaft kein Zuschuss gewährt.
• Arznei- und Verbandmittel, sofern vom Tierarzt verordnet
Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder
• Heilmittel (beispielsweise Massage, Physiotherapie oder Kranken-
normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstums-
gymnastik), wenn diese im Rahmen einer Nachbehandlung einer
vorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten
versicherten Operation von einem Tierarzt verordnet worden sind.
Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland
Unsere Erstattung von Heilmitteln ist je Versicherungsfall
pathologischen Charakter hat.
begrenzt auf insgesamt 5 Sitzungen à 45 min.
Dabei kann eine Fehlentwicklung auf angeborenen, erblich bzw.
• Tierärztlich verordnete Hilfsmittel in Form von Prothesen, wobei
genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
wir während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig einen
Zuschuss von bis zu 500 EUR auf die Prothese gewähren.
3.6 Gesundheitsbudget
Orthesen und weitere Hilfsmittel werden im Rahmen des
Gesundheitsbudgets erstattet. Pro Versicherungsjahr steht Ihnen in Abhängigkeit vom gewählten Tarif
ein Gesundheitsbudget zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können
3.3.2 Stationäre Heilbehandlungen (s. Tarifblatt).
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise:
Die Leistungen des Gesundheitsbudgets umfassen ambulante
• Medizinisch notwendige Aufnahme, Unterbringung und und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen, weitere Heilbehandlungs-
Verpflegung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis maßnahmen zur Gesunderhaltung oder Gesundwerdung sowie
Maßnahmen zur Registrierung des versicherten Tieres.
• Kosten der Untersuchungen, die notwendig zur Feststellung einer
Krankheit sind, beispielsweise Röntgen, EKG, Sonografie oder Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Gesundheitsbudgets
Laboruntersuchungen zählen beispielsweise:
• Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen • Gesundheitscheck, Vorsorgeuntersuchung
unter Teil- und/oder Vollnarkose
• Schutzimpfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge
• Medizinisch notwendige stationäre Nachbehandlung durch einen
• Zahnprophylaxe, Zahnsteinentfernung
Tierarzt.
• Chippen, Ausstellung EU-Heimtierausweis
Alle Untersuchungen müssen Teil der notwendigen Behandlung und
Genesung des versicherten Tieres sein. • Heilmittel (unabhängig von einer Operation), sofern von einem
Tierarzt verordnet oder verschrieben
3.3.3 OP-Schutz bei Verkehrsunfall
• Alternative Behandlungsmethoden (beispielsweise Homöopathie,
Sofern für das versicherte Tier Versicherungsschutz nach Komfort oder
Osteopathie oder Heilpraktikerleistungen), wenn deren
Premium besteht, erhöht sich der Leistungsumfang für versicherte
Wirksamkeit veterinärwissenschaftlich nachgewiesen ist und sie
Operationen auf 100 % unter der Voraussetzung, dass für die veterinär-
entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand
medizinische notwendige Operation ein nach Beginn des
der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von
Versicherungsschutzes eingetretener Verkehrsunfall mit Beteiligung
einem Tierarzt verordnet oder verschrieben werden
des versicherten Tieres ursächlich ist.
• Goldakupunktur/ -implantation
Der Anspruch auf den erhöhten Leistungsumfang beginnt mit der
erforderlichen Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten • Lasertherapie nach einer Operation
veterinärmedizinisch notwendigen Operation und endet mit Ablauf von
• Kastration oder Sterilisation oder Kaiserschnitt ohne medizinische
45 Kalendertagen nach der versicherten Operation
Indikation; bei medizinischer Indikation erfolgt eine Erstattung
(Nachbehandlungszeitraum).
gemäß Ziffer 3.3.
Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operationen veterinär-
medizinisch notwendig, so zählen diese Operationen als ein zusam- Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende
menhängender Versicherungsfall. Der Anspruch auf den erhöhten Versicherungsjahre übertragen werden.
Leistungsumfang endet am 45. Kalendertag nach der letzten
versicherten Operation. 3.7 SOS-Budget
Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Zusätzlich zum Gesundheitsbudget steht Ihnen in Abhängigkeit vom
verkehrsunfallbedingte Operationen haben Sie Schutz für die weitere gewählten Tarif pro Versicherungsjahr ein SOS-Budget zur Verfügung
Nachbehandlung als ambulante Heilbehandlung. (s. Tarifblatt).
Die Leistungen des Tarif Premium Plus für den OP-Schutz erhöhen Das SOS-Budget umfasst Notfall-Leistungen, die Sie im Zusammen-
sich durch einen Verkehrsunfall nicht. hang mit dem versicherten Tier in Anspruch nehmen können.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des SOS-Budgets zählen
3.4 Schmerzstillende Zahnbehandlungen
beispielsweise:
Zu den erstattungsfähigen Maßnahmen zählen:
• Tier-Pensionskosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen
• Schmerzstillende Zahnbehandlungen stationär im Krankenhaus behandelt werden
• Medizinisch notwendige Extraktion von Zähnen • Kosten für Tiersitter bei Ihrer medizinisch bedingten
Gehunfähigkeit
3.5 Mitversicherung von Fehlentwicklungen
• Notfall-Transport zum Tierarzt/Tierklinik
Je Fehlentwicklung leisten wir einen Zuschuss (s. Tarifblatt), sofern der
• Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für das versicherte Tier,
erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose-
wenn diese aufgrund eines nach Beginn des
stellung nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
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Versicherungsschutzes eingetretenen traumatischen Ereignisses Diese Regelung gilt auch entsprechend bei Vertragsänderungen.
von einem Tierarzt verordnet und von einem anerkannten Das heißt, bei Vertragsänderungen gelten hinzukommende Ver-
Verhaltenstherapeuten erbracht werden sicherungsleistungen oder ein erhöhter Leistungsumfang nur für
die nach Wirksamwerden der Vertragsänderung eingetretene
• Vermisstenmeldung, Such- und Bergungskosten
Versicherungsfälle.
• Euthanasie (Sterbehilfe)
5.4 Kündigung des Versicherungsvertrages durch den
Ein nicht voll ausgeschöpftes Budget kann nicht in darauffolgende Versicherungsnehmer
Versicherungsjahre übertragen werden.
Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer
Frist zum Ende des laufenden Versicherungsmonats in Textform zu
3.8 Leistungsbegrenzung
kündigen.
Im ersten Versicherungsjahr begrenzen wir unsere Erstattung der
Sofern Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des
Aufwendungen nach den Ziffern 3.3 bis 3.7 auf den im jeweiligen Tarif
Versicherungsschutzes für das versicherte Tier eine
festgelegten Höchstbetrag (s. Tarifblatt).
Erstattungsleistung empfangen oder eine Videosprechstunde mit
Versicherungsleistungen des Gesundheits- und des SOS-Budgets einem Online-Tierarzt in Anspruch genommen haben, können Sie den
fallen ebenfalls unter die jeweilige Leistungsbegrenzung. Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist frühestens zum Ende
des 12. Monats nach Versicherungsbeginn in Textform kündigen.
Die Leistungsbegrenzung entfällt für Behandlungen, die nachweislich
auf einen nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretenen und Sie können den Versicherungsvertrag nach Eintritt eines Versiche-
durch einen Polizeibericht festgestellten Verkehrsunfall zurückzuführen rungsfalles kündigen, sofern die Kündigungsmöglichkeit aufgrund der
sind. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden bei Leistungsinanspruchnahme innerhalb der ersten 12 Monate nach
einer späteren, verkehrsunfallunabhängigen Behandlung nicht auf die Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist.
Leistungsbegrenzung angerechnet.
Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeb-
Beantragen Sie für das versicherte Tier einen nahtlosen Wechsel aus lich, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns.
einem Tarif der DA Direkt Tierkrankenversicherung in einen anderen
Tarif der DA Direkt Tierkrankenversicherung (Zieltarif), so werden die 5.5 Kündigung des Versicherungsvertrages durch uns
bisherige Versicherungsdauer (Vorversicherungszeit) sowie die bisher
Wir verzichten auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu
gezahlten Leistungen des laufenden Versicherungsjahres auf die
kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentlich (z. B. nach Eintritt
Leistungsbegrenzung und die Höchstbeträge des Zieltarifs
des Versicherungsfalls) zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
angerechnet.
Ist Ihre Kündigungsmöglichkeit gemäß Ziffer 5.4 ausgeschlossen,
4. Wartezeiten verzichten wir auf unser außerordentliches Kündigungsrecht nach
Eintritt des Versicherungsfalls, sofern Sie lediglich Leistungen aus dem
Wartezeiten bestehen nicht. Gesundheitsbudget in Anspruch genommen haben.
Die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nur bis zum
5. Laufzeit, Beginn und Ende des Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die
Versicherungsschutzes Entschädigung zulässig. Wir haben eine Kündigungsfrist von einem
Monat einzuhalten.
5.1 Vertragslaufzeit
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 5.6 Beendigung des Versicherungsvertrages
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Bei Veräußerung (beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung)
oder Tod des versicherten Tieres endet zu diesem Zeitpunkt der
Gemäß Ziffer 5.4 kann der Versicherungsvertrag innerhalb der Versicherungsvertrag.
Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des
laufenden Versicherungsmonats gekündigt werden, sofern bisher Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie versterben.
keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungs-
5.2 Versicherungsjahr vertrages.
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem 6. Leistungsausschlüsse
im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach
Ablauf von 12 Monaten. Jedes weitere Versicherungsjahr umfasst 6.1 Behandlungsmaßnahmen mit vor Beginn des
ebenfalls einen Zeitraum von 12 Monaten. Versicherungsschutzes feststehender Notwendigkeit
Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel) Wir ersetzen keine Aufwendungen für:
bleiben ohne Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres.
• Behandlungsmaßnahmen (inklusive chronische Erkrankungen),
5.3 Beginn des Versicherungsschutzes deren Notwendigkeit Ihnen bereits vor Beginn des
Versicherungsschutzes bekannt war bzw. die vor Beginn des
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungsschutzes tierärztlich angeraten oder bereits
genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor begonnen wurden
Abschluss des Versicherungsvertrages, insbesondere dem Zugang
des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahme- • Behandlungsmaßnahmen oder Operationen zur Korrektur von
erklärung. bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandenen
schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes als ein Jahr bestehen werden, und eine Verbesserung dieses
eingetreten sind, wird nicht geleistet. Zustands nicht zu erwarten ist (Invalidität)
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• Behandlungsmaßnahmen oder Operationen, die der Herstellung 7.4 Empfangsberechtigte Person
des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen
Empfangsberechtigt für Versicherungsleistungen ist der
Diese Regelungen gelten entsprechend bei Vertragsänderungen. Versicherungsnehmer.
Nach Tarifwechsel hinzukommende Versicherungsleistungen oder ein
erhöhter Leistungsumfang gelten nicht für vor Wirksamwerden der 7.5 Überweisung-/Übersetzungskosten
Vertragsänderung bereits bekannte bzw. tierärztlich angeratene oder
Wir rechnen die in ausländischer Währung entstandenen Kosten zum
begonnene Heilbehandlungsmaßnahmen.
Tageskurs in Euro um, an welchem die Belege bei uns eingehen.
6.2 Sonstige Leistungsausschlüsse
Mehrkosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen auf
Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen für: ein ausländisches Konto und für Übersetzungen können von den
Versicherungsleistungen abgezogen werden.
• Tier-Transportkosten, Wegegeld oder Reisekosten des Tierarztes
• Maßnahmen zum Zahnersatz und zur Korrektur von Kiefer- und 7.6 Zeitliche Zurechnung
Zahnfehlstellungen
Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen werden dem
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, bezogen oder in Anspruch
genommen wurden. Die Zeitpunkte von Rechnungsstellung und
• Vitaminpräparate, Spezialfutter oder Futterzusätze
Rechnungseinreichung bei uns sind für die zeitliche Zurechnung nicht
• Tierzubehör wie z. B. Tragehilfen, Geschirr oder Pflegemittel maßgebend.
• Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle
einschließlich deren Folgen
8. Beiträge
• Behandlungen durch Sie, Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 8.1 Berechnung der Beiträge
Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene
Sachkosten und Auslagen erstatten wir tarifgemäß. Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich
nach der Rasse des versicherten Tieres.
• Behandlungen, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen
Erreicht das versicherte Tier die nächste Altersstufe, ist in der
• Behandlungen, die durch Terror- oder Kriegsereignisse jeder Art, folgenden Zahlungsperiode der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu
Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen zahlen.
Ansammlung oder Kundgebung oder durch Streik oder
Entziehung entstehen Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer.
Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
• Behandlungen, die durch Kernenergie entstehen
Der fällige Versicherungsbeitrag wird im jeweils gültigen Ver-
• Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die durch sicherungsschein ausgewiesen.
unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden
• Behandlungen von Gesundheitsschädigungen, die beim Hund 8.2 Zahlungsart
durch Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose, Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages erfolgt
Zwingerhusten oder Tollwut und bei der Katze durch über die im Versicherungsschein genannte Zahlungsmethode.
Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose oder Tollwut
entstanden sind, sofern der Nachweis eines Impfschutzes durch Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist
einen internationalen Impfpass nicht erbracht wird. der Beitrag auf ein von uns angegebenes deutsches Konto zu zahlen.
Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren vereinbart und
Außerhalb des Gesundheitsbudgets ersetzen wir keine kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugsversuchen,
Aufwendungen für: können wir die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge
• Ambulante und zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen sind wir
bis auf Widerruf durch den Beitragszahler berechtigt, aber nicht
7. Auszahlung der Versicherungsleistungen verpflichtet.
7.1 Nachweise 8.3 Fälligkeit des Erstbeitrages
Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten Mit Zugang des Versicherungsscheines wird der Erstbeitrag fällig,
Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum. jedoch nicht vor dem in dem Versicherungsschein angegebenen
Versicherungsbeginn.
7.2 Fälligkeit der Versicherungsleistungen
8.4 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages
Die Versicherungsleistungen sind fällig, sobald der Versicherungsfall
und der Umfang der Versicherungsleistungen durch uns festgestellt Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist, können wir von dem
wurden. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit Versicherungsvertrag zurücktreten.
unserer Leistungen aus § 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In diesem Fall können wir eine angemessene Geschäftsgebühr
verlangen. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
7.3 Umsatzsteuer nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wir erstatten die Umsatzsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich Ist der fällige Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht
anfällt. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch
sind. gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen Hinweis im
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des
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Erstbeitrages aufmerksam gemacht haben, es sei denn, Sie haben die die letzte uns bekannte Anschrift senden, drei Tage nach Absendung
Nichtzahlung nicht zu vertreten. als zugegangen.
8.5 Fälligkeit der Folgebeiträge 10.1.2 Zustimmung zu weiteren Tierkrankenversicherungen
Jedes Bestehen oder jeder Abschluss einer weiteren Kranken- oder
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungs-
Operationsversicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen
periode fällig und zu entrichten.
Versicherer ist uns unter Nennung des Unternehmens, der Vertrags-
nummer sowie der Art des Versicherungsschutzes unverzüglich
8.6 Folgen von nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgebeiträge
mitzuteilen.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, werden wir Sie
auffordern, den rückständigen Folgebeitrag innerhalb von zwei 10.1.3 Tierhaltung
Wochen ab Zugang des Aufforderungsschreibens zu zahlen Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle möglichen und
(Zahlungsfrist). Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der zumutbaren Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten
Mahnung entstandenen Kosten geltend zu machen. Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter
und Wasser ergreifen.
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete
Zahlung nicht zu vertreten haben.
10.1.4 Schadenminderung
Sind Sie mit der Zahlung des Folgebeitrags nach Ablauf der zwei- Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie nach Möglichkeit für
wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alle
sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Unsere Kündigung wird Handlungen zu unterlassen, die der Genesung des versicherten Tieres
unwirksam, wenn Sie sämtliche bereits fälligen Folgebeiträge innerhalb hinderlich sind oder ihr entgegenstehen.
eines Monats ab Zugang des Kündigungsschreibens zahlen.
Soweit möglich, haben Sie hierfür unsere Weisungen einzuholen und
Für Versicherungsfälle, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen danach auch zu handeln, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Zahlungsfrist bis zur Zahlung eintreten, besteht kein Versicherungs-
schutz. 10.1.5 Auskünfte und Nachweise
Sie haben uns auf unsere Anforderung hin alle Nachweise zu erbringen
9. Anpassung der Beiträge und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungs-
falles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind.
Die Ausgaben für Heilbehandlungsmaßnahmen können sich, z. B. Dies umfasst auch Nachfragen zu Zeitpunkten und Abläufen, die zur
wegen steigender Kosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme Notwendigkeit einer Heilbehandlung geführt haben.
von Heilbehandlungsmaßnahmen, ändern.
Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns geforderten
Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für laufende Verträge Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns elektronisch
nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und übermittelt werden. Wir haben das Recht, die Belege auch im Original
Versicherungstechnik jährlich zu überprüfen, neu zu kalkulieren und anzufordern. Die Belege gehen in unser Eigentum über.
anzupassen.
Folgende Informationen müssen aus der Rechnung vollständig
Zweck dieser Neukalkulation ist es, eine sachgemäße Berechnung der hervorgehen:
Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus
• Name und Anschrift der Tierarzt-Praxis bzw. Tier-Klinik
den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
• Name und Anschrift des Tierhalters
Wir richten uns bei der Neukalkulation nach der bisherigen – sowie der
voraussichtlichen – Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten • Rechnungsdatum mit Rechnungsnummer
Überprüfung. Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Anpassungen
• Name, Geburtsdatum, Tierart und Rasse des behandelten Tieres
der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzubeziehen.
• Transponder-Code, Chip- oder Kennzeichnungsnummer des
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen unter Angabe der maß-
behandelten Tieres
geblichen Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen werden zu
Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mitteilung folgt. • Diagnose/n
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Sonder- • Datum der erbrachten Leistungen (Behandlungstage)
kündigungsrecht.
• berechnete Leistungspositionen inkl. Gebührenziffer gemäß der
Erhöht sich Ihr Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Angabe des
schutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag Steigerungsfaktors
innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu
• Rechnungsbetrag einschließlich der ausgewiesenen
dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Umsatzsteuer
Bei Erhöhung des Beitrags darf dieser den zum Zeitpunkt der
• Rechnungsbetrag brutto, netto und Steuersatz
Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem
Deckungsumfang geltenden Beitragssatz nicht übersteigen. • Zeitpunkt des Geldeingangs, wenn Zahlung vor Rechnungs-
erstellung erfolgt
10. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits- • Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers (sofern
verletzungen vorhanden)
10.1 Obliegenheiten Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Labor-
untersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren (EKG,
10.1.1 Anzeige Adress-/ E-Mail-/ Namensänderung Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
Der Versicherungsnehmer hat Änderungen seiner Anschrift, seiner E- sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungs-
Mail-Adresse oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. dokumente vorzulegen.
Andernfalls gelten Erklärungen, die wir mit eingeschriebenem Brief an
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10.1.6 Tierärztliche Untersuchung oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das Gericht an unserem
Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, die behandelnden Tierärzte Geschäftssitz.
von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und das Tier auf
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
unsere Kosten durch einen von uns beauftragten Tierarzt untersuchen
einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
zu lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leistungspflicht erfor-
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-
derlich ist. Die Untersuchung beschränkt sich dabei immer auf die für
raum ist, oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
die Beurteilung unserer Leistungspflicht konkret in Frage stehende
Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem
Heilbehandlungsmaßnahme.
Geschäftssitz zuständig.
10.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
14. Verjährung
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.3
sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der Schwere des Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren.
Verschuldens zu kürzen. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir nicht zur
Leistung verpflichtet. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis von den
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt 10.1.4 – 10.1.6 werden Umständen, die den Anspruch begründen, erlangt hat, bzw. ohne grobe
wir mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun- Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Wird die in Abschnitt 10.1.4. genannte Obliegenheit verletzt, so können worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem
wir das Versicherungsverhältnis zudem, unter der Voraussetzung des unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
§ 28 Abs. 1 VVG, innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der
Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
11. Obliegenheiten und Folgen von Verletzungen
der Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen
Dritte
11.1 Abtretung bei Ansprüchen gegenüber Dritten
Haben Sie Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des
gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG, die Verpflich-
tung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungs-
vertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) zu
leisten ist, an uns schriftlich abzutreten.
11.2 Pflicht zur Mitwirkung
Sie müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Anspruchs dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie geltende
Form- und Fristvorschriften beachten und uns bei der Durchsetzung
der Ansprüche, soweit erforderlich, unterstützen.
11.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 11.1 bzw. 11.2 werden wir
mit den in § 86 Abs. 2 und 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen
ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit wir
infolge der Obliegenheitsverletzung keinen Ersatz von dem Dritten
erlangen können.
11.4 Anspruch auf Rückzahlung gegen den Leistungserbringer
Steht Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund
gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die wir
aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht
haben, gelten die Abschnitte 11.1 bis 11.3 entsprechend.
12. Willenserklärungen und Anzeigen
Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform (z. B. per E-Mail oder Brief).
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist das Gericht, in
dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständig
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