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Show full text: Uelzener Besondere Bedingungen Hunde-OP-Versicherung PREMIUM (BOPHuP 2023)
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Bedingungen der Uelzener für die Hunde-OP-Versicherung
PREMIUM (BOPHuP 2023) gültig ab 29.03.2025
Übersicht:
1. Versicherbare Hunde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten
2. Leistungsumfang
3. Nicht versicherbare Leistungen
4. Geltungsbereich
5. Definitionen
1 Versicherbare Hunde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,
Wartezeiten
1.1 Versicherbare Hunde
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
1.2 Erstattungslimit
• Die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz beträgt 3.000 € pro Versicherungs-
jahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
• Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre
Zuchthündin und ihre Welpen 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleis-
tung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
• Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
• Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM
oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versiche-
rungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes
angerechnet.
1.3 Selbstbeteiligung
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den
Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versiche-
rungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
1.4 Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten
Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tier-
ärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns
durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten
Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter
Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial
und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse Kontaktdaten Vorstand Identifikationsdaten Bankverbindung
Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 Commerzbank AG
Versicherungs- Fax 0581 8070-248 Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger USt-IdNr.: DE 116 681 647 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
Gesellschaft a. G. www.uelzener.de Aufsichtsratsvorsitzende: StNr.: 47 207 00011 BIC: COBADEFF249
Veerßer Straße 65 / 67 info@uelzener.de Susanne Treiber StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
29525 Uelzen
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1.5 Wartezeiten
• Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder ange-
borener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbe-
handlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie
Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich
dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den
Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich
dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart)
sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich da-
zugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabel-
bruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
• Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab
Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den
hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
• Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
2 Leistungsumfang
2.1 Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
• Operationen
unabhängig vom Gebührensatz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizini-
schen Instrumenten durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der
körperlichen Integrität zum Zwecke der Therapie (ohne diagnostische Absicht). Versichert sind
sowohl Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig
durchtrennt werden sowie minimalinvasive OP-Methoden. Zusätzlich sind Biopsie, Punktion und
endoskopische Eingriffe mitversichert.
Verstirbt Ihr versicherter Hund in der Narkose zur Vorbereitung einer Operation unmittelbar bevor
der Tierarzt mit der versicherten Operation begonnen hat, werden die Kosten erstattet.
2.2 Zusätzlich versicherte Leistungen im PREMIUM-Schutz
Zusätzlich mitversichert sind Kosten für:
• die letzten beiden Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie 14 Kalendertage
Nachbehandlung inklusive der Unterbringung, Verpflegung sowie Kosten für Arzneimittel im
Anschluss an eine versicherte Operation;
• Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Operation
stationär verabreicht werden;
• tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbe-
handlungen in Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von einem Aus-
landsaufenthalt. Für derartige Behandlungen in Anrainerstaaten besteht ein Leistungsanspruch
nur in dem in Ziffer 4 beschriebenen Umfang;
• die tierärztliche Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifizierungschip,
der die ISO-Norm erfüllt, begrenzt auf einen Zuschuss von 25 €, ohne Berücksichtigung des
Erstattungslimits und ohne Abzug einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung;
• eine chirurgische Kastration / Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn;
• Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt
im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation;
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• vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder
Akupunktur, die im Rahmen einer Operation vorgenommen werden;
• tierärztlichen Notdienst.
Sonder-OP-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
Haben Sie den Sonder-OP-Baustein versichert, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen
eingeschlossen:
• Besondere Erkrankungen und Operationen: Darunter fallen alle Operationen einschließlich
dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen wie unten genannt.
• Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen einschließlich dazu-
gehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
• Operationen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen)
einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen.
• Beckenosteotomie / Umstellungsosteotomie
Bei diesem orthopädisch-chirurgischen Eingriff wird der Beckenknochen durchtrennt und
wieder mit einer Platte zusammengeschraubt, um eine bessere Gelenkpfanne für den Ober-
schenkelkopf herzustellen.
• Operationen infolge des brachyzephalen Syndroms (Kurz- bzw. Rundköpfigkeit)
Das brachyzephale Syndrom äußert sich unter anderem durch zu enge Nasenlöcher, abnormal
geformte Nasenmuscheln, ein verlängertes Gaumensegel, Erkrankungen der Tonsillen, einen
Kehlkopfkollaps und eine verengte Trachea.
• Denervation / Nervenschnitt
Dieser Eingriff wird durchgeführt, um die Weiterleitung von Schmerzimpulsen vollständig oder
partiell zu unterbrechen.
• Operationen infolge der Distichiasis
Zusätzliche wimpernartige Haare (Distichien) wachsen aus den Talgdrüsen des Lidrandes
heraus in Richtung des Auges und verursachen dort Schäden an der Hornhaut.
• Operationen infolge des Ektropiums (Hängelid)
Das Augenlid ist nach außen gedreht. Meistens ist das Unterlid betroffen. Deshalb kann kein
vollständiger Lidschluss erfolgen.
• Operationen infolge des Entropiums (Rolllid)
Das Augenlid ist samt Wimpern nach innen gedreht, sodass die Wimpern an der Hornhaut
reiben.
• Femurkopfresektion
Bei diesem chirurgischen Verfahren wird der Kopf des Oberschenkelknochens operativ entfernt.
• Operationen am Herzen
Hierunter fallen sämtliche Operationen aufgrund angeborener Herzerkrankungen sowie sons-
tige Operationen am Herzen und Gefäßsystem.
• Operationen infolge der Hüftgelenksdysplasie (HD)
Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks.
• Operationen infolge der Inguinalhernie (Leistenbruch)
Der Vorfall von Organen oder Gewebe aus dem Bauchraum durch eine zu große Öffnung der
Muskelschichten im Bereich der Leiste macht diesen Eingriff erforderlich.
• Korrekturosteotomie / Umstellungsosteotomie
Bei diesem orthopädisch-chirurgischen Eingriff wird ein Knochen durchtrennt, um die normale
Knochen-, Gelenk- oder Extremitäten-Anatomie herzustellen.
• Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden)
Lageanomalie der Hoden. Das heißt, die Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Ho-
densack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Lidspaltenplastik
Diese wird durchgeführt zur Korrektur von Fehlstellungen der Lider.
• Operationen infolge der Patellaluxation
Hierbei handelt es sich um eine angeborene oder traumatisch erworbene Verschiebung der
Kniescheibe aus ihrem Gleitbett.
• Pectineus-Myektomie (Operative Heilbehandlung der Hüftgelenk-Dysplasie)
Hierbei wird der Pectineus-Muskel, ein Muskel, der das Hüftgelenk beugt, durchtrennt. Hier-
durch soll der Hüftkopf besser in der Gelenkpfanne liegen.
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• Operationen infolge des portosystemischen Shunts (Lebershunt)
Der Lebershunt ist eine meist angeborene Fehlbildung, bei der es zur Störung der Leber-
durchblutung kommt. Dadurch kommt es zur Leberfunktionsstörung.
• Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen)
Die Prothese ist ein medizinisch notwendiges, künstlich geschaffenes, funktionell ähnliches
Körperersatzstück wie zum Beispiel ein Hüftgelenk.
• Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch)
Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes
hindurchtreten.
• Uretereinpflanzung in die Harnblase (Ektopischer Ureter)
Bei diesem Eingriff handelt es sich um die Korrektur eines Harnleiters, der durch Fehlbildung
nicht in die Blase mündet.
Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein versichert, so sind innerhalb von 21 Kalendertagen nach einer
versicherten Operation die nachfolgend aufgeführten Zusatzleistungen eingeschlossen. Diese
können auch durch Nichttierärzte erbracht werden.
• Physiotherapie (bis 12 Wochen nach dem Eingriff)
• Osteopathie
• Heilpraktikerbehandlungen
• Phytotherapie
• Homöopathie
• Regenerative Therapien wie Stammzellentherapie, PRP, IRAP
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Zahnzusatz-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
Haben Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen
einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen eingeschlossen:
• Medizinisch notwendige Gebisskorrektur
• Zahnprothese infolge einer Gebisskorrektur und Überkronung
• Prophylaktische Zahnreinigung und -politur sowie Zahnsteinentfernung
Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
2.3 Zuchthündin (sofern vertraglich vereinbart)
Haben Sie eine Zuchthündin versichert, so sind folgende Zusatzleistungen eingeschlossen:
• konventionelle Geburtshilfe
• Erstbehandlung der Welpen
(Nabelschnur durchtrennen, Reanimation der Welpen, trocken reiben)
Für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin besteht Versicherungsschutz für versicherte Opera-
tionen. Dieser Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem
Tag der Geburt und ist bis zur Abgabe an den Käufer, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt,
begrenzt.
Nicht versichert sind Impfkosten, Wurmkuren, Parasitenmittel und einmalige Kosten für einen
Identifizierungschip für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin.
Auch evtl. zusätzlich versicherte Leistungen aus dem Sonder-OP-Baustein, dem Reha-Baustein
und dem Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen. Ausgenommen sind über den Sonder-
OP-Baustein versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch). Für diesen Eingriff besteht nach
Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt, maximal bis 12 Wochen nach der
Geburt, Versicherungsschutz.
Stirbt Ihre versicherte Zuchthündin bei der Geburt der Welpen oder innerhalb von 12 Wochen
nach der Geburt, entfällt der Versicherungsschutz für ihre Welpen mit dem Tod Ihrer versicherten
Zuchthündin. Sie können den Versicherungsschutz für diese Welpen bis zu 12 Wochen nach der
Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen.
Ist Ihre zu versichernde Zuchthündin bei Antragstellung bereits trächtig, beginnt der Versiche-
rungsschutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt der Welpen. Das heißt,
für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht
kein Versicherungsschutz.
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3 Nicht versicherbare Leistungen
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinär-
medizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder
vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-
OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungs-
anspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten
ist, die Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durch-
geführt wird;
• Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen
oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die
nicht direkt im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation stehen;
• Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
• nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit
oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie
Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes
auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und
Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen),
sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-
Baustein versichert haben;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern
Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
• Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-
Baustein versichert haben;
• Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung,
-politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
• Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heil-
behandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
• Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rasse-
standards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den
Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
• die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie
Vor- und Nachbehandlungen;
• Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten,
Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
• Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeunter
suchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs-
und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen und
Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
infolge von Epidemien und Pandemien;
• Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
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• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation
sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die
durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche
Eingriffe erforderlich geworden sind;
• physiologisch ablaufende Geburten, Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazu-
gehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw.
einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
• unblutige Reposition luxierter Gelenke einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
4 Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im PREMIUM-Schutz haben Sie für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu
einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch
maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT).
5 Definitionen
5.1 Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissen-
schaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter-
suchungen
5.2 Folgen eines Unfalls
Folgen eines Unfalls sind die durch einen Unfall notwendig gewordenen Operationen.
5.3 Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
5.4 Kastration / Sterilisation
Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Hundes.
Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten
Hundes.
5.5 Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustands Ihres versicherten
Hundes.
5.6 Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Hundes wegen Krankheit oder
infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung
• die Nachbehandlung
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Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
5.7 Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die
unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften
und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine
Verschlechterung zu verhindern.
5.8 Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär)
inklusive Unterbringung, Verpflegung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind im PREMIUM-Schutz maximal 14 Kalendertage im Anschluss an die Operation.
Wechselt zwischen der Operation und der Nachbehandlung das Versicherungsjahr, so werden
die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in
dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
5.9 Rassehund
Rassehund ist ein Individuum von genetisch verwandter Hundepopulation, anerkannt durch die
Fédération Cynologique Internationale (FCI).
5.10 Unfall
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten
Hundes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
5.11 Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Hundes zur Vorbereitung der Operation.
Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Hundes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Hundes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
Versichert sind im PREMIUM-Schutz die letzten beiden Untersuchungstage vor der Operation.
5.12 Zuchthündin
Zuchthündin ist ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund, der unter Einhaltung der zuchthygieni-
schen Vorgaben zur Zucht eingesetzt wird.
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