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Insurance broker / Dog and horse liability insurance in Germany (Tierhalterhaftpflicht) / Policy wording archive

BarmeniaGothaer Barmenia Basis-Schutz: the policy wording in full

Einstiegstarif für Hunde und Pferde mit Deckakt, Flurschäden, Führen ohne Leine und Maulkorb, Tierhüter- und Figurantenschäden, Mietsachschäden an Räumen mit 250 Euro Eigenanteil und Forderungsausfall ab 5.000 Euro; Kampfhunde ausgeschlossen.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Barmenia Tierhalter-Haftpflicht Basis-Schutz from BarmeniaGothaer (Dog and horse liability insurance in Germany (Tierhalterhaftpflicht)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 60 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Combined limit for bodily injury, property damage and financial lossas stated in the policy schedule
Pure financial loss (without prior injury or property damage)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A1-6.11.1, page 7
Annual aggregate limit for all claims in one policy yearyes„Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache“A1-5.2, page 6
Excess per claimnone„an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A1-5.4, page 6
Co-insured persons (spouse or partner, children and other household members owning or walking the dog)yes„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners.“A1-2.1.1, page 5
Territorial scope (home country, Europe, worldwide)yes„bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Europas“A1-6.10, page 6
Temporary stays abroad with the dog: maximum duration and countries coveredyes„bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Europas“A1-6.10, page 6
Automatic cover for new risks (for example an additional dog) until notifiedyes„Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die“A1-9.2, page 8
Previous cover guarantee: better terms of the former policy continue to applynot addressed
Best cover guarantee: better terms offered by another insurer also applynot addressed
Automatic update: future improvements of the terms apply to existing policies at no extra premiumyes„ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag“B-16, page 14
Premium waiver on unemployment, incapacity for work or death of the policyholdernot addressed

Dogs insured

PointRuleWording (German)Clause
Several dogs in one policy and discount from the second dogyes„als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere“A1-1.1, page 5
Puppies from the insured dog's litter covered at no extra premium, up to what ageyes„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.“A1-1.1, page 5
Restricted breeds under regional law insurable (in Spain dangerous dogs, PPP)no„Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ... als Halter von so genannten Kampfhunden“A1-1.2 b), page 5
Dogs that have bitten before or are officially classed as dangerousnot addressed
Minimum and maximum age of the dog at inceptionnot addressed
Foster dogs from animal welfare organisations and dogs on trialnot addressed
Assistance dogs, guide dogs and other dogs supporting people with disabilitiesnot addressed
Therapy and visiting dogs (schools, care homes, practices)not addressed
Rescue and search dogs on duty and in trainingnot addressed
Hunting dogs on hunts and in hunting trainingno„Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht“A1-1.2 a), page 5
Protection dogs, protection work and bite work trainingyes„sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche eines zum Training des versicherten Hundes eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers) gegen Sie.“A1-6.12.7, page 7

Dog sitters and family

PointRuleWording (German)Clause
Liability of non-professional dog sitters (friends, neighbours, relatives) coveredyes„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.“A1-2.1.9, page 5
Professional dog sitters, dog walkers and boarding kennelsno„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.“A1-2.1.9, page 5
Bodily injury to the dog sitter (the dog bites the person looking after it)yes„sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen“A1-6.12.6, page 7
Claims between relatives and co-insured persons (injury within the family)no„Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben“A1-7.4 a), page 7
Dog walked by minors and liability for supervisionnot addressed

Damage caused by the dog

PointRuleWording (German)Clause
Bite injuries to people including pain and suffering and treatment costsyes„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, page 5
Injury to third-party animals (for example in a dog fight)yes„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, page 5
Veterinary costs for injured third-party animalsnot addressed
Unintended mating (resulting costs for a third party's bitch)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.“A1-6.3, page 6
Intended mating (damage during agreed breeding)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.“A1-6.3, page 6
Damage to fields, meadows and farmlandyes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden.“A1-6.4, page 6
Road accidents caused by the dog (damage to third-party vehicles and people)yes„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“A1-3.1, page 5
Damage by the dog to borrowed or hired vehicles (cars, motorhomes, boats)no„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen“A1-7.5, page 8
Environmental damage under environmental liability law (for example protected species or waters)yes, up to EUR 1 million„die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 EUR“A2-1.4, page 9

Rented and borrowed property

PointRuleWording (German)Clause
Damage to rented living space (doors, floors, walls)yes, excess EUR 250„Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungsfall 250 EUR selbst zu tragen.“A1-6.8.1, page 7
Damage to hotel rooms and their furnishings while travellingyes, excess EUR 250„Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungsfall 250 EUR selbst zu tragen.“A1-6.8.1, page 7
Damage to holiday flats and holiday homes including contentsyes, excess EUR 250„Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungsfall 250 EUR selbst zu tragen.“A1-6.8.1, page 7
Damage to rented, borrowed or leased movable propertyno„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen“A1-7.5, page 8
Gradual damage from scratching, chewing or urinenot addressed

Training, sport and use

PointRuleWording (German)Clause
Dog school and training (including owner competence courses)not addressed
Dog sport, agility, competitions, shows and trialsyes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).“A1-6.2, page 6
Breach of leash rules (claim remains covered)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb“A1-6.12.4, page 7
Breach of muzzle rules (claim remains covered)yes„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb“A1-6.12.4, page 7
Commercial or professional use of the dog (for example guard dog, office dog)no„Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder ähnlichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.“A1-1.1, page 5
Dog breeding (hobby and commercial breeding)not addressed

Protection and defence

PointRuleWording (German)Clause
Default cover: payment when another dog owner cannot pay for damage caused to the insuredyes„Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert.“A3-3.3, page 10
Defence against unjustified claims (passive legal protection) including court and legal feesyes„Der Versicherungsschutz umfasst a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.“A1-4.1, page 6
Defence costs in criminal or administrative fine proceedings after a dog incidentyes„fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt“A1-4.3, page 6

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Meets compulsory insurance rules under regional dog laws in Germany and Austria or Spanish law (Ley 7/2023, PPP)not addressed
Insurance certificate for the authoritiesnot addressed
Duty to register the dog, pay dog tax, microchip it and record itnot addressed
Duty to pass a temperament test or owner competence testnot addressed
Duty to hold an official permit for dangerous dogs (in Spain the PPP licence)not addressed
Obligations after a claim (notification period, no admission of liability without consent)yes„Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind.“B-3.1.1, page 11
Death, rehoming or replacement of the dog (end of contract or transfer)yes„Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren.“B-5.3, page 12
Term and cancellation (notice period, cancel any day, cancellation after a claim)yes„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“B-5.2.3, page 12
Special exclusions (for example intent, certain breeds, dog fights, damage to own property)yes„Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.“A1-7.1, page 7

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: AVB THV Basis-Schutz (A 3346)
[Seite 1] Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver- bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen auf Seite unter A. Versicherungssummen Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _ Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme im Versicherungsschein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden dokumentiert Vorsorgeversicherung bis zur Versicherungssumme 8 A1-9 für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken Forderungsausfalldeckung (für Schäden ab 5.000 EUR) bis zur Versicherungssumme 9 A3 B. Versicherte Personen Sie selbst als Versicherungsnehmer 5 A1-1.1 Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 5 A1-2.1.1 Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 5 A1-2.1.5 Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- 5 A1-2.1.2 benden minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe-/Lebenspartners (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- 5 A1-2.1.2 benden volljährigen Kinder während der Schul- oder sich daran unmittelbar an- schließenden beruflichen Erstausbildung Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter 5 A1-2.1.9 Fremdreiter/Gastreiter 5 A1-2.1.10 C. Versichert sind – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) 5 A1-3 – gegen Sie und die mitversicherten Personen aus der privaten Haltung der versicherten Tiere. 5 A1-1/ A1-2 Nicht versichert ist die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder ähnlichen Zwecken. 5 A1-1 Die Barmenia 6 A1-4 – prüft die Haftpflichtfrage, – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche. A 3346-05 09/2021 Seite 1 von 15 [Seite 2] Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen auf Seite unter D. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten Personen Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von bis zur Versicherungssumme 5 A1-1.1 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.1 Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.2 Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.3 Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.8.1 gemieteten Räumen in Gebäuden (Eigenanteil an jedem Schaden: 250 EUR) Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz bei einem bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.10 vorübergehenden Aufenthalt – in Staaten außerhalb von Europa für bis zu 3 Jahren, – in Staaten in Europa für bis zu 5 Jahre Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.12.2/ Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert 7 A1-6.12.3 Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.12.4 versichert E. Wichtige Obliegenheiten ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 11 B-3.1.1 noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden. ■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 11 B-3.1.2 tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. ■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 11 B-3.2 und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 11 B-3.3 ■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 11 B-3.4.1 Verfahrens der Barmenia zu überlassen. ■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe- 12 B-3.4.2 hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli- chen Rechtsbehelfe ein. F. Weitere Besonderheiten Innovationsklausel 14 B-16 Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards 15 B-17 der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" 15 B-18 empfohlenen Mindestleistungsstandards Seite 2 von 15 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG – private Tierhaltung) Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.09.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen hier sind die Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung Teil A "Basis-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert, enthält Regelungen zur Tierhalter- dass Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhal- Haftpflichtversicherung ausschließlich für die ter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" bei uns private Tierhaltung: abgeschlossen haben und somit auch Versiche- rungsnehmer des Vertrages und unser Vertrags- – Abschnitt A1 partner sind. gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter- Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- Haftpflichtrisiko); cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese – Abschnitt A2 Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht- gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi- ken); Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig – Abschnitt A3 und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig gilt für Forderungsausfallrisiken. auf. So können Sie auch später, besonders im Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Teil B Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei- Pflichten der Vertragsparteien wie z. B. ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. – zu Ihren Obliegenheiten, Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. – zum Beginn des Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung Ihre Barmenia und Beitragsangleichung, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung, Wer ist wer? – zu weiteren Bestimmungen. – Sie sind der Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner und auch versicherte Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht- der gesamte Bedingungstext, der Versiche- versicherung. rungsschein und seine Nachträge. Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den Versicherungsbedingungen alle Regelungen auf Sie bezogen. Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen gelten aber auch für die mitversicherten Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 5). Welche Personen zusätzlich über diesen Ver- trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser Bedingungen dargestellt. – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis- tungen. In den folgenden Texten ist die Barme- nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet. Was bedeutet "Textform" "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu- kommen lassen können. A 3346-05 09/2021 Seite 3 von 15 [Seite 4] Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung Teil A – Abschnitt A2: Weitere Bestimmungen Besonderes Umweltrisiko Teil A – Abschnitt A1: A2-1 Sanierung von Umweltschäden B-10 Abtretungsverbot.......................................14 Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko gemäß Umweltschadensgesetz .................9 B-11 Mehrfachversicherung ..............................14 A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu (versichertes Risiko) sowie Teil A – Abschnitt A3: beachten? Was gilt bei Änderung nicht versicherte Risiken ............................ 5 Forderungsausfallrisiko .......................................9 Ihrer Anschrift?..........................................14 A1-2 Regelungen zu mitversicherten B-13 Bedingungsänderung................................14 Personen und zum Verhältnis zwischen B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5 Teil B – Allgemeiner Teil diesem Vertrag?........................................14 A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5 B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung A1-4 Leistungen der Versicherung und Ihre Obliegenheiten bei gedehnten Versicherungsfällen Vollmacht der Barmenia............................. 6 im Zusammenhang mit einem Wechsel A1-5 Begrenzung der Leistungen B-1 Was bedeutet die vorvertragliche des Versicherers .......................................14 (Versicherungssumme, Jahreshöchst- Anzeigepflicht und welche Folgen B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen.......14 ersatzleistung, Serienschaden, hat ihre Verletzung? ................................. 11 B-17 Leistungsgarantie gegenüber Selbstbeteiligung) ...................................... 6 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt GDV-Musterbedingungen .........................15 A1-6 Besondere Regelungen für einzelne des Versicherungsfalls zu beachten? ...... 11 B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Arbeits- Risiken des privaten Tierhalters B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und kreis "Beratungsprozesse" empfohlenen (Versicherungsschutz, Risikobegren- nach Eintritt des Versicherungsfalls Mindestleistungsstandards .......................15 zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6 zu beachten?............................................ 11 B-19 Welches Gericht ist zuständig? ................15 A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 6 B-4 Welche Rechtsfolgen hat die B-20 Anzuwendendes Recht .............................15 A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 6 Verletzung von Obliegenheiten?.............. 12 B-21 Versicherungsjahr .....................................15 A1-6.3 Deckschäden.............................. 6 B-22 Sanktions-/Embargoklausel ......................15 A1-6.4 Flurschäden................................ 6 Beginn des Versicherungsschutzes/ B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 6 Dauer und Ende des Vertrages zufrieden sind............................................15 A1-6.6 Abwässer.................................... 6 A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 6 B-5 Wann beginnt der Versicherungsschutz? A1-6.8 Schäden an gemieteten/ Wann beginnt und wann endet der gepachteten Sachen Vertrag? ................................................... 12 (Mietsachschäden) ..................... 7 A1-6.9 Nicht versicherungspflichtige Der Versicherungsbeitrag Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Anhänger .................................... 7 B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- A1-6.10 Schäden im Ausland .................. 7 zahlung beachten? A1-6.11 Mitversicherung von Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag Vermögensschäden ................... 7 nicht rechtzeitig zahlen? .......................... 12 A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum B-7 Beitrag bei vorzeitiger Versicherungsschutz .................. 7 Vertragsbeendigung................................. 13 A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ............................ 7 B-8 Veränderungen des versicherten A1-8 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Risikos (Erhöhungen und Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 13 Erweiterungen)........................................... 8 B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- A1-9 Neu hinzukommende Risiken recht nach Beitragsangleichung .............. 13 (Vorsorgeversicherung) ............................. 8 A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt ............... 9 A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- versicherung nach Ihrem Tod ................... 9 Inhaltsübersicht Seite 4 von 15 [Seite 5] Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs- – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des- schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en- Teil A – Abschnitt A1 oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli- det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein- chen Erstausbildung befinden. schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Berufliche Erstausbildung bedeutet: – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden – Lehre mit Abschluss; Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß. A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten – Lehre mit Abschluss und anschließendem Stu- (versichertes Risiko) sowie dium, auch Bachelor- und unmittelbar ange- A1-2.1.6 Pflegebedürftige Personen nicht versicherte Risiken schlossener Masterstudiengang; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem – Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per- A1-1.1 Versichertes Risiko unmittelbar angeschlossener Masterstudien- sonen (mindestens Pflegegrad 2). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden gang. Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht A1-2.1.7 Elternteil (1) als privater Halter der im Versicherungsvertrag Der Versicherungsschutz bleibt bestehen: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih- bezeichneten Tiere; – bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im rem Haushalt lebenden Elternteiles. (2) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba- Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen - bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- A1-2.1.8 In Ihrem Haushalt beschäftigte Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht ge- oder Arbeitsplatzes; Personen werbsmäßig tätig sind. – bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres. oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen Schule sowie vor, während oder im Anschluss dienst versehen. die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1 an die Berufsausbildung; dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der – für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an- endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und zumelden. bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So- an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem zialgesetzbuch VII handelt. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, Jahr nach deren Abschluss. gewerblichen oder ähnlichen Zwecken finden Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorste- A1-2.1.9 Tierhüter diese Bestimmungen keine Anwendung. henden Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht Jahr (Wartezeit). Während der versicherten Warte- gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigen- A1-1.2 Nicht versicherte Risiken zeiten kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes schaft. Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Jobben) ausgeübt werden. a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die A1-2.1.10 Fremdreiter/Gastreiter bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd- Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des haftpflichtversicherung besteht; sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als sind, sind diese ebenfalls mitversichert. versichertes Pferd von Ihnen, Pferdeeigentümer solche gelten Hunde der folgenden Rassen: oder berechtigten Besitzer unentgeltlich überlassen – American Pitbull-Terrier, Nicht versichert ist die Referendarzeit. wurde. – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- A1-2.1.11 Regressansprüche von – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- ners/eingetragenen Lebenspartners mit Versicherungsträgern Bullterrier, etc.), geistiger Behinderung Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und – Dogo Argentino, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer mit A1-7.4 – übergangsfähige Regressansprüche von – Dogue de Bordeaux, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva- – Fila Brasileiro, heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und – Mastiff, partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. – Mastin Espanol, und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung. – Mastino Napoletano, A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- – Pitbull-Terrier, A1-2.1.4 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- – Rottweiler, ners/eingetragenen Lebenspartners mit chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim- – Staffordshire-Bullterrier, körperlicher Behinderung mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), – Tosa Inu. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- Person entsteht. A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- und den mitversicherten Personen und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde- gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei rung, durch die nach einer Bescheinigung des Ver- Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, A1-2.1 Mitversicherte Personen sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min- entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als A1-2.1.1 Ehegatte/eingetragener destens 50 vorliegt. auch für die mitversicherten Personen. Lebenspartner Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- A1-2.1.5 Ihr Lebenspartner und dessen Kinder A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- gatten oder des eingetragenen Lebenspartners. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit trag dürfen nur Sie ausüben. (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in Ihnen in häuslicher Gemeinschaft mit lebenden Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als auch die mitversicherten Personen verantwort- des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- und dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis lich. gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer A1-2.1.4: Staaten lebt.) – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen un- A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall verheiratet sein. A1-2.1.2 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, ners/ eingetragenen Lebenspartners chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver- benennen uns Ihren mitzuversichernden Part- Versicherung eingetretenen Schadenereignisses heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- ner und wir bestätigen Ihnen dessen (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- Mitversicherung in Textform. oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden und Pflegekinder). – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen zur Folge hatte, auf Grund Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen. Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 5 von 15 [Seite 6] gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll- verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, privatrechtlichen Inhalts mächtigt, dieses Recht auszuüben. werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. genommen werden. A1-5 Begrenzung der Leistungen (Versiche- Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge rungssumme, Jahreshöchstersatzleis- A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be- ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei- zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht A1-5.1 Versicherungssummen tert, haben wir für den von der Weigerung an entste- an. Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs- Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An- der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- A1-6 Besondere Regelungen für einzelne sprüche handelt, gungspflichtige Personen erstreckt. Risiken des privaten Tierhalters a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus (Versicherungsschutz, Risikobegren- Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung zungen und besondere Ausschlüsse) Schadenersatz statt der Leistung; Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver- A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Nacherfüllung durchführen zu können; sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des begrenzt. mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent- d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- A1-5.3 Serienschaden hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder zögerung der Leistung; cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, tender Ersatzleistungen. wenn diese A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten a) auf derselben Ursache, Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer hang oder oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent- gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er- Mängeln folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen. A1-4 Leistungen der Versicherung und beruhen. Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen Vollmacht der Barmenia eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder A1-5.4 Selbstbeteiligung Kutschen. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen ansprüche und gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal- c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener- wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und satzverpflichtungen. nem Versicherungsfall die Versicherungssumme ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag Vorbereitungen hierzu (Training). wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. A1-6.3 Deckschäden schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge- Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so- Schadenersatzansprüche verpflichtet. A1-6.4 Flurschäden weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur- Vergleich bestanden hätte. A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden schäden. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel- A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht- len. ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi- lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir- cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im kung. A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthö- Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- he dieser Ansprüche. sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti- rungen in Ihrem Namen abzugeben. A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten- ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge- Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen der Rente die Versicherungssumme oder den nach breitet haben. Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver- Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz sie- Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der he Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko). in Ihrem Namen. Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren- te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. A1-6.6 Abwässer A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- uns erstattet. Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent- ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs- haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für sprechende Vorschrift der Verordnung über den ser. Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum A1-6.7 Allmählichkeitsschäden besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen digers. Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- Staub und dergleichen). summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 6 von 15 [Seite 7] A1-6.8 Schäden an gemieteten/gepachteten Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die- Sachen (Mietsachschäden) Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ- sem auf sonstige Weiser umgehen. Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von lich, wenn diese bei einem vorübergehenden Aus- Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann, Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf- landsaufenthalt wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle – bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, mitversichert ist. sich daraus ergebenden Vermögensschäden. – bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Euro- pas A1-6.12.6 Schäden des Tierhüters A1-6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- pflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetz- ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken buch VII. bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mit- gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt. versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu- Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah- gehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sachen, lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi- A1-6.12.7 Schäden von Figuranten die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück schen Währungsunion angehören, liegt, gelten unse- Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- fest verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbe- re Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in ansprüche eines zum Training des versicherten cken, gemauerte Grillanlagen). dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Hundes eingesetzten Figuranten (Scheinverbre- Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen chers) gegen Sie. Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs- ist. fall 250 EUR selbst zu tragen. A1-7 Allgemeine Ausschlüsse A1-6.11 Mitversicherung von A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Vermögensschäden Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen A1-6.11.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Beanspruchung, Personen- noch durch Sachschäden entstanden b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- sind. A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus A1-6.11.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- ergebenden Vermögensschäden, schlossen sind Ansprüche wegen Vermögens- führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung. c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson- schäden ders versichern können, a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder d) Schäden infolge von Schimmelbildung. Gerüche, Erschütterungen); Schädlichkeit von Erzeugnissen, b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen Arbeiten und sonstigen Leistungen A1-6.9 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr- oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- zum Tiertransport) aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit A1-6.9.1 Versichert ist – abweichend von A1- c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch oder Schädlichkeit 7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder die verursacht werden durch den Gebrauch aus- d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht schließlich von folgenden nicht versicherungspflich- ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von haben. tigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- A1-2.3 findet keine Anwendung. a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang A1-7.3 Ansprüche der Versicherten eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; stehen. untereinander b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Ausgeschlossen sind Ansprüche bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart- Versicherungsschutz Personen gegen die mitversicherten Personen, bedingter Höchstgeschwindigkeit; A1-6.12.1 Beschädigung von b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht Gemeinschaftseigentum desselben Versicherungsvertrages, mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst- Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein- c) zwischen mehreren mitversicherten Personen geschwindigkeit; schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigen- desselben Versicherungsvertrages. e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- tümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftsei- pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen gentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Wegen und Plätzen verkehren. nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemein- Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Per- schaftlichen Eigentum und alle sich daraus ergebe- sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft A1-6.9.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: nen Vermögensschäden. leben. Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, A1-6.12.2 Reiten und Führen mit gebissloser A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- oder ungewöhnlicher Zäumung und von wirtschaftlich verbundenen gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Personen pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung. a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- A1-6.12.3 Reiten mit und ohne Sattel die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen cherten Personen gehören; chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und oh- Als Angehörige gelten dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei- ne Sattel. – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des nem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderli- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- che Fahrerlaubnis hat. A1-6.12.4 Führen ohne Leine und gleichbare Partnerschaften nach dem ohne Maulkorb Recht anderer Staaten, Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Füh- – Eltern und Kinder, Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie- ren des Tieres ohne Leine und ohne Maulkorb/ – Adoptiveltern und -kinder, genheiten). -schlaufe. – Schwiegereltern und -kinder, – Stiefeltern und -kinder, A1-6.10 Schäden im Ausland A1-6.12.5 Schäden von unberechtigten Dritten – Großeltern und Enkel, Mit Ausnahme der Regelungen in A2-1.2 (Sanierung Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- – Geschwister sowie von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge- ansprüche solcher Personen, die das versicherte – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die setz) und A3-4 (Forderungsausfallrisiko) gilt: Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und durch ein familienähnliches, auf längere Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben- Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 7 von 15 [Seite 8] Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu- und Kinder miteinander verbunden sind). und sonstige Diskriminierung ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be- b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden trieb gesetzt wird. ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- schränkt geschäftsfähige oder betreute Person behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. A1-7.16 Wasserfahrzeuge sind; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei- A1-7.11 Übertragung von Krankheiten die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ne juristische Person des privaten oder öffentli- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein den, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen sind; Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden sind. serfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin- Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; fahrlässig gehandelt haben. ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist und Partnerschaftsgesellschaft ist; A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Überschwemmungen gesetzt wird. Insolvenzverwaltern. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- A1-7.17. Schäden im Zusammenhang mit der Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An- schäden, welche entstehen durch Übertragung elektronischer Daten sprüche von Angehörigen der dort genannten Per- a) Senkungen von Grundstücken oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Erdrutschungen aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be- leben. b) Überschwemmungen stehender oder reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich fließender Gewässer. handelt um Schäden aus A1-7.5 Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma- besonderer Verwahrungsvertrag A1-7.13 Strahlen chung oder Veränderung von Daten, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- Daten, Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmäch- hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- c) Störung des Zugangs zum elektronischen tigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen ge- hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Datenaustausch, least, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt Röntgenstrahlen). d) Übermittlung vertraulicher Daten oder hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwah- Informationen. rungsvertrages sind. A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, A1-8 Veränderungen des versicherten Risi- A1-7.6 Schäden an hergestellten oder die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von kos (Erhöhungen und Erweiterungen) gelieferten Sachen, Arbeiten und ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den sonstigen Leistungen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug- Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Anhängers verursachen. von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen versicherten Risikos. Dies gilt nicht Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur- an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän- – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens- ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur- wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer serfahrzeugen sowie sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur nicht in Betrieb gesetzt wird. oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; für Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Hunde, die einer Versicherungspflicht unterlie- Leistung führt. A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, gen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-10. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, Luftlandeplätze wenn Dritte Ihrem Auftrag oder Ihre Rechnung die Ausgeschlossen sind Ansprüche A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ar- a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte durch Änderung bestehender oder Erlass neuer beiten oder sonstigen Leistungen übernommen ha- Person oder eine von ihnen bestellte oder be- Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech- ben. auftragte Person durch den Gebrauch eines tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün- A1-7.7 Asbest für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, oder Raumfahrzeuges in Anspruch genommen Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel- die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder werden. chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Erzeugnisse zurückzuführen sind. b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten A1-7.8 Gentechnik sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu die zurückzuführen sind auf den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus beachten. a) gentechnische Arbeiten, – der Planung oder Konstruktion, Herstellung b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- A1-9 Neu hinzukommende Risiken c) Erzeugnisse, die zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- (Vorsorgeversicherung) – Bestandteile aus GVO enthalten, fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für – aus GVO oder mit Hilfe von GVO den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist hergestellt wurden. oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach zeugen bestimmt waren, Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste- A1-7.9 Persönlichkeits- und – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- hen, sofort versichert. Namensrechtsverletzungen spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes aus Persönlichkeits- oder Namensrechts- deren Teilen. neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die verletzungen. c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande- erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht plätzen. rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 8 von 15 [Seite 9] Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko Teil A – Abschnitt A2 A2-1.3.2 Ausgeschlossen sind Pflichten oder angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass Ansprüche wegen Schäden das neue Risiko erst nach Abschluss der Versiche- Besonderes Umweltrisiko a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in rung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem entstehen. Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs- Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- Bedingungen. cherung) Versicherungsschutz haben oder hät- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer ten erlangen können. Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In- nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen A2-1.4 Versicherungssumme das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs- fall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken A2-1 Sanierung von Umweltschäden alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im gemäß Umweltschadensgesetz beträgt 1.000.000 EUR. Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier- halter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens- rungssumme. gesetzes (USchadG) ist eine Teil A – Abschnitt A3 a) Schädigung von geschützten Arten und A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung natürlichen Lebensräumen, Forderungsausfallrisiko gilt nicht für b) Schädigung der Gewässer einschließlich a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Grundwasser, A3-1 Gegenstand der Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr- c) Schädigung des Bodens. Forderungsausfalldeckung zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas- sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht A2-1.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, unterliegen; Sie betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden ge- Person während der Wirksamkeit der Versicherung Führen von Bahnen; mäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- Versicherungsvertrags fall) unter folgenden Voraussetzungen: vorsorgepflicht unterliegen; für Hunde, die einer – die schadenverursachenden Emissionen plötz- – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Aus- lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die spruch genommene Dritte kann seiner Scha- nahmeregelung gemäß A1-10. Umwelt gelangt sind oder denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; Dritten festgestellt worden ist und e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli- Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur- – die Durchsetzung der Forderung gegen den cher und amtlicher Tätigkeit. sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt- Dritten ist gescheitert. schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus- Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- für die eine Versicherungspflicht gilt schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf A1-10.1 Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- des Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Ri- besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet sikos (A1-9) durch einen Hund, für den eine Versi- im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse ist (schädigender Dritter). cherungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1 nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und A1-9.3 c) Versicherungsschutz. nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungs- A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- risiko). sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des A1-10.2 Handelt es sich bei dem Hund um ei- Schädigers als privater Halter eines Hundes oder ne Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste ge- Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende Pferdes. mäß A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzei- eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs- ge- oder Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8 über geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab- die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätes- vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter- tens hätte erfüllt sein müssen. sind. Haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah- men der Forderungsausfalldeckung für die Person A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- A2-1.2 Ausland des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und versicherung nach Ihrem Tod Versichert sind im Umfang von A1-6.10 die im Gel- Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl- Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht ligkeitstermin fort. Das gilt Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- hat. – für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge- zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern tragenen Lebenspartner und/oder diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach- – für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein- oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. schäden – nicht aber Vermögensschäden – die getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin- durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit- der. A2-1.3 Ausschlüsse ten entstanden sind. A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsan- Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über- sprüche aller Personen, die den Schaden dadurch A3-2 Leistungsvoraussetzungen lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens- verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1 partner beglichen, so wird dieser Versicherungs- Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn nehmer. Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt- schutz dienen, abweichen. A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur- A1-2.3 findet keine Anwendung. teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch- land oder einem anderen Staat Europas festgestellt worden ist. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann- Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 9 von 15 [Seite 10] ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch – Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei- ner mitversicherten Person zuzurechnen sind. A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis- tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder ei- A3-4.2 Wir leisten keine Entschädigung für ne mitversicherte Person nachweist, dass a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Rechtsverfolgung; Befriedigung geführt hat, b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- vertraglichen Forderungsübergangs; scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be- den letzten drei Jahren die eidesstattliche Ver- rechtigte Einwendungen oder begründete sicherung über seine Vermögensverhältnisse Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- abgegeben hat oder bracht oder eingelegt wurden; – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur – ein anderer Versicherer Leistungen zu vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches erbringen hat (z. B. der Schadenversiche- Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, rer) oder und – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial- leistungsträger Leistungen zu erbringen A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den scha- hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- denersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versiche- griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- rungsleistung abgetreten werden und die vollstreck- che von Dritten handelt. bare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs aus- gehändigt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels auf uns mitzuwirken. A3-3 Umfang der Forderungsausfall- versicherung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver- einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je- dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi- cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden- ersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Ent- schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche- rungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet. A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. A3-4 Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.10 – für Schadenereignisse, die in einem Mit- gliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten. A3-4.1 Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko A3-4.1.1 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen; b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Ver- sicherungsschutz besteht; c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren; Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 10 von 15 [Seite 11] Teil B – Allgemeiner Teil – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- serer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. ursächlich war. Regelungen über allgemeine Rechte und B-1.4 Anfechtung Pflichten der Vertragsparteien: Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere nicht zu Leistungen verpflichtet. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Ihre Obliegenheiten B-1.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil (Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- erbringen. trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- kündigen. spricht. B-1 Was bedeutet die vorvertragliche An- zeigepflicht und welche Folgen hat ihre Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Verletzung? wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- prüfung erforderlich ist. pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen sen hätten. Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. B-1.2.3 Vertragsänderung des Versicherungsfalls zu beachten? Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu- fahrerheblichen Umständen, die wir sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge- – nach Ihrer Vertragserklärung, unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr- – aber noch vor Vertragsannahme teil. drohend. in Textform stellen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erheblichen Umständen für Sie beantwortet und laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- beachten? wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand bestandteil. kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher oder arglistig gehandelt. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- die folgenden Pflichten erfüllen: los kündigen, wenn B-1.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtver- – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den B-3.1 Anzeigepflichten letzung Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns inner- Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- halb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch kei- Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. zeigten Umstand ausschließen. ne Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Wir können in einem solchen Fall Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprü- – vom Vertrag zurücktreten, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung che geltend gemacht werden. – den Vertrag kündigen, über die Vertragsänderung hinweisen. – den Vertrag ändern oder B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gericht- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung lich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt anfechten. unserer Rechte oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder ben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt B-1.2.1 Rücktritt zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch be- Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die gründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs- können wir vom Vertrag zurücktreten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen verfahren eingeleitet wird. haben. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn B-3.2 Aufklärungspflicht – weder eine vorsätzliche, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- – noch eine grob fahrlässige oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- Anzeigepflichtverletzung vorliegt. gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- pflicht erforderlich ist. ge kannten. Sie müssen dabei insbesondere Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt – unsere Fragen zu den Umständen des wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Textform antworten. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke sen hätten. te Recht begründet, Kenntnis erhalten. vorlegen. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- B-3.3 Schadenabwendungs-/ rungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Schadenminderungspflicht zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie gender Voraussetzung bestehen: zumutbar ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung B-3.4 Weitere Pflichten einen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtan- – weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die spruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 11 von 15 [Seite 12] auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er- nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. forderlichen Auskünfte erteilen und die angeforder- Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperio- ten Unterlagen zur Verfügung stellen. B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens B-5.2.1 Vertragsdauer ein Jahr. B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden- gegebenen Zeitraum abgeschlossen. B-6.1.2 Versicherungsteuer ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Weisung unsererseits bedarf es nicht. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ von Obliegenheiten? lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Erster oder einmaliger Beitrag B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere gung zugegangen ist. B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Leistungspflicht Zahlung Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da- B-5.2.3 Vertragsbeendigung Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein – Wenn Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig ver- Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags- angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text- halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu Schwere des Verschuldens. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können zahlen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ sen haben. an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Erster oder einmaliger Beitrag nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird cherungsschutz bestehen: der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Textform kündigen. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Obliegenheit Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu – weder für den Eintritt oder die Feststellung des – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben zahlen. Versicherungsfalls oder – noch für die Feststellung oder den Umfang un- – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- B-6.2.2 Späterer Beginn des serer Leistungspflicht ursächlich war. cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Versicherungsschutzes Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig gerichtlich zugestellt wird. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- verletzt haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. B-4.2 Unser Kündigungsrecht Zustellung der Klage zugegangen sein. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. erhalten haben, erklären. Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos Versicherungsschein vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste B-4.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. – eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab- cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be- B-6.2.4 Rücktritt geben oder antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht – Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob- ren. rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- liegenheit unterlassen. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und Der Versicherungsbeitrag dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. haben. B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- zahlung beachten? B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah- Beginn des Versicherungsschutzes/ Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag lung des Erst- oder Einmalbeitrags Dauer und Ende des Vertrages/ nicht rechtzeitig zahlen? Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- B-5 Wann beginnt der Versicherungs- B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des schutz? Versicherungsteuer Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Wann beginnt und wann endet der Ver- B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte trag? barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes der Versicherungsperiode: Sie beträgt folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, gemacht haben. cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Teil B – Allgemeiner Teil Seite 12 von 15 [Seite 13] Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitra- die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. ges verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA- Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung das Interesse bei einer Versicherung, die für ein Folgebeitrag zum Beitragseinzug künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti- B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- ges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir Zahlung derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- verlangen. ten Zeitpunkt fällig. de des laufenden Versicherungsmonats außer- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der ordentlich kündigen. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- B-6.3.2 Verzug gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- B-6.4.2 Änderung des Zahlungsweges nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit Mahnung von uns erhalten haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift begründenden Umständen erfahren. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir B-8 Veränderungen des versicherten Risi- verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- kos und Auswirkung auf den Beitrag den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- (Beitragsregulierung) Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich standen ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er- einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes B-6.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor- Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei- che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein- dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags- ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- zug können wir Ihnen in Rechnung stellen. rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe- B-7 Beitrag bei vorzeitiger ren Angaben eingetreten sind. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än- sie folgende Informationen enthält: derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo- – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die B-7.1 Allgemeiner Grundsatz nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan- Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum Wunsch hin nachweisen. bunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht. Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen, die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und B-7.1.2 Wegfall des versicherten Interesses Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine Kündigung Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger mahnten Betrag nicht bezahlt haben, hätten beanspruchen können, wenn die Versiche- Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen. – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wä- Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal- kein Versicherungsschutz. re, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses Kenntnis schen Angaben kein Verschulden trifft. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine erlangt haben. Frist einzuhalten. B-8.2 Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem eines Monats den angemahnten Betrag bezah- Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fehlendem versicherten Interesse lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider- bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag schutz. rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu- darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Be- eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit lehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfol- Mindestbeitrages werden berücksichtigt. der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag bei der Kündigung ausdrücklich hin. hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be- nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit- B-6.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- ginnt. raum, für den die Angaben zu machen waren, eine mandat, PayPal oder mit Kreditkarte Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be- als Geschäftsgrundlage/ wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Kündigungsrecht bei Widerruf rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen rungsvertrag in Anspruch genommen haben. gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten. tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- unseren Rücktritt beendet, dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. Vertragsannahme in Textform gefragt haben, auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags- deren Konto einzuziehen. nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag vorauszahlung für mehrere Jahre. bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung B-6.4.1 Ihre Pflichten zu. B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht recht nach Beitragsangleichung Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende angemessene Geschäftsgebühr zu. B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Deckung aufweist. Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täu- findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- schung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei- Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. tragsberechnung der Beitragsangleichung. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 13 von 15 [Seite 14] B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan- von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel- Lücke. genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden- tend machen. zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft- Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an B-13.3 Keine Schlechterstellung pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge- dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel- genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an- vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan- B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Re- ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei beachten? Was gilt bei Änderung gelungen. auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall Ihrer Anschrift? veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund B-13.4 Durchführung der Anpassung und Höhe der Versicherungsleistungen. B-12.1 Formvorgaben Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender- Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er- jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle. und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen. B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech- in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu- tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die geben. B-13.5 Kündigung Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi- Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei- ständig bezeichnete Stelle oder an unsere Haupt- halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- tragsrechnung bekannt gegeben. verwaltung gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der lungen über den Zugang von Erklärungen und An- frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer- Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um zeigen bleiben unberührt. dens der Bedingungsanpassung. einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach B- B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus 9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folgebei- gende Stellen gerichtet werden: diesem Vertrag? träge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich – an unsere Hauptverwaltung oder der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach ihren – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. B-14.1 Gesetzliche Verjährung unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender- Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Ab- Nachträgen. sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger- satz ergeben würde. lichen Gesetzbuchs. B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen B-14.2 Aussetzung der Verjährung B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei- gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen- len, gilt Folgendes: uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- den Jahren zu berücksichtigen. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei- letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. in Textform zugeht. tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- Namens nicht mitteilen. bei gedehnten Versicherungsfällen nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger im Zusammenhang mit einem Wechsel Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi- B-13 Bedingungsänderung des Versicherers gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi- Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs- gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig- spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nisses in Anspruch genommen, dessen genauen der Beitragserhöhung zugehen. nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine kein Kündigungsrecht. B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs- Weitere Bestimmungen – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des leistung eintrittspflichtig. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich B-10 Abtretungsverbot oder Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder trifft oder tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- an den geschädigten Dritten ist zulässig. dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- B-11 Mehrfachversicherung den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG tungsakts. im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts- rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin- das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi- sichert ist. eines anderen Versicherers durch eines der genann- cherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB ten Ereignisse unwirksam geworden ist. THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) ausschließ- B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan- lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz- de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön- B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Be- nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen Leistung und Gegenleistung dingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrages verlangen. Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintreten- standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene den Leistungsfälle. Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Teil B – Allgemeiner Teil Seite 14 von 15 [Seite 15] B-17 Leistungsgarantie gegenüber hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder GDV-Musterbedingungen Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen republik Deutschland entgegenstehen. Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier- halter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" für pri- B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht vate Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private zufrieden sind Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen – Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie in deren jeweils gültigen Fassung – abweichen. bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Ange- legenheit klären können. B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- keiten: fohlenen Mindestleistungsstandards B-23.1 Versicherungsombudsmann Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe- nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) die mann für Versicherungen wenden. Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar- Versicherungsombudsmann e. V. beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand Postfach 08 06 32 28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis 10006 Berlin Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist E-Mail: eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- beschwerde@versicherungsombudsmann.de vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- Internet: www.versicherungsombudsmann.de koanalysen und Mindestleistungsstandards für die Tel.: 0800 3696000 Vermittler.) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). B-19 Welches Gericht ist zuständig? Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gebührenpflichtigen Rufnummern: gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Tel.: +49 30 20605899 – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Fax: +49 30 20605898. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an wöhnlichen Aufenthalts. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über B-20 Anzuwendendes Recht diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B-23.2 Versicherungsaufsicht B-21 Versicherungsjahr Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver- Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versiche- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- rungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der nen Zeitpunkt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ausnahme: Sektor Versicherungsaufsicht Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus Graurheindorfer Str. 108 ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr 53117 Bonn entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- E-Mail: poststelle@bafin.de rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind Tel.: 0228 4108-0 jeweils ganze Jahre. Fax: 0228 4108-1550. Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle Beispiel: und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- scheiden. trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. B-23.3 Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- B-22 Sanktions-/Embargoklausel weg zu beschreiten. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 15 von 15

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