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Kundeninformation
Vertragsunterlagen
Private Hundehalter-
Haftpflichtversicherung
Tarif T26 (Stand August 2025)
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degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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Produktinformationsblatt zur degenia Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand August 2025)
Unternehmen: Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG degenia Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit
Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versicherte Sachen Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
Gegenstand der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu . Gefährliche Hunde sowie Hunde, die aufgrund von
prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht
unberechtigte Ansprüche abzuwehren. unterliegen.
Versicherungssumme Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung
Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu
entnehmen. berücksichtigen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.
Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
herausgenommen, z.B. alle Schäden:
! aus vorsätzlicher Handlung;
! zwischen Mitversicherten;
! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-
oder Luftfahrzeugs;
Wo bin ich versichert?
Die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
(z.B. im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.
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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres - ergeben.
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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.
Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren.
Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.
Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.
Ihre
degenia Versicherungsdienst AG
Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Kundeninformationen Seite 5
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Seite 8
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Seite 9
II Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 12
zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
der degenia Versicherungsdienst AG
DEG-THV Hund 2026 (Teil A) – Stand August 2025
III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- Seite 30
und Sachversicherung (Teil B) – Stand Dezember 2023
IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen Seite 39
der degenia Versicherungsdienst AG
zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
DEG-THV Hund (Teil A) – Stand August 2025
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Allgemeine Kundeninformationen
Versicherungsombudsmann e. V.
Angaben der Gesellschaften Postfach 080632, D-10006 Berlin
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw.
Angebot. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter
1. Identität des Versicherers: www.versicherungsombudsmann.de.
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Registernummer: HRB 1585 Rechtsweg zu beschreiten.
St. – Nr. 807/V90807004611 (VersStG)
811189884 (UStG) Online-Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christoph Bohn Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
Vorstand: Kai Waldmann Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
Marcus Tersi Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
61440 Oberursel 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
(ladungsfähige Anschrift) (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
geschlossen.
2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter
– entfällt – 7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
3. Hauptgeschäftstätigkeit Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag
Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen und den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-
und Rechtsschutzversicherung berechtigt. 8. Gesamtbeitrag
Die Höhe des Einzelbeitrags, der zu entrichtende Gesamtbeitrag
4. Aufsichtsbehörde
einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
Bereich Versicherungen ausgewiesen.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
9. Zusätzlich anfallende Kosten
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. erhoben.
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
10. Zahlweise
Anschrift:
Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich,
degenia Versicherungsdienst AG
halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise
Brückes 63 – 63 A
können hierbei berechnet werden.
55545 Bad Kreuznach
Erstbeitrag
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)
Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig,
Vorstand: Halime Koppius
wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221
Versicherungsscheins erfolgt.
6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen
Folgebeitrag
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an
Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
die:
Zeitraums bewirkt ist.
degenia Versicherungsdienst AG
SEPA-Lastschrift-Mandat
Brückes 63 – 63 A
Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
55545 Bad Kreuznach
gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das
Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch
Einziehung nicht widersprechen.
nehmen. Der Risikoträger ist Mitglied im Verein
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet:
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11. Gültigkeit Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der Prämie entnehmen
Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende
Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu
Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) erstatten.
ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
anderer Zeitraum eingeräumt worden ist. so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
12. Zustandekommen des Vertrags herauszugeben sind.
Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des
Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen
einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung
Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer
Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine
13. Beginn des Versicherungsschutzes Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf Besondere Hinweise
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt
unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte
Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- Abschnitt 2
mationsblatt enthalten. Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren
Informationen
14. Bindefristen
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden
Monat gebunden. die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen.
15. Widerrufsrecht Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu
Abschnitt 1 stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugehörige Registernummer;
widerrufen. 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
- der Versicherungsschein, und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
- die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Tarifbestimmungen, Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
- diese Belehrung, einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
- das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Verbraucher 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
- und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
jeweils in Textform zugegangen sind. des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige
Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
degenia Versicherungsdienst AG nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Brückes 63 – 63 a, Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
55545 Bad Kreuznach 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
Fax-Nr.: 0671/84003-29, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
E-Mail: info@degenia.de 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
16.Widerrufsfolgen Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, sowie die Dauer der Frist, während der Antragsteller an den Antrag
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. gebunden sein soll;
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30 Anschrift derjenigen Person, gegenüber der Widerruf zu erklären ist,
der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
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über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu 17. Laufzeit des Vertrages
zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Antrag.
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen 18. Beendigung eines Vertrages
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
des Versicherungsvertrages zugrunde legt; der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel über
das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige 19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Gericht; Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht
die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
Vertrages zu führen; machen.
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls die 20. Vertragssprache
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche
hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Vertragslaufzeit ist Deutsch.
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
zugehörige Registernummer;
Ende der Widerrufsbelehrung
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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Die Nachfolgende Mitteilung
gilt als solche im Namen des Risikoträgers.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
geschlossen hätten. machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht. arglistig verletzt haben.
Kündigung Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
Die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für die Haltung von Hunden.
Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden.
Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich.
Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein classic premium optimum
und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
Versicherungssummen
bis zu 20 Mio. EUR bis zu 40 Mio. EUR,
max. 15 Mio. EUR für max. 15 Mio. EUR für
Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR
Personenschäden Personenschäden
je geschädigter Person je geschädigter Person
Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme ⚫ ⚫ ⚫
Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos gilt auch
⚫ ⚫ ⚫
für versicherungspflichtige Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung
⚫ ⚫ ⚫
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
⚫ ⚫ ⚫
nach dem Tod des Versicherungsnehmers
Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫
Ehepartner und eingetragener Lebenspartner
⚫ ⚫ ⚫
des Versicherungsnehmers
Lebensgefährte des Versicherungsnehmers
⚫ ⚫ ⚫
in häuslicher Gemeinschaft
Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft ⚫ ⚫ ⚫
Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft ⚫ ⚫ ⚫
Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig ⚫ ⚫ ⚫
Ansprüche von Tierhaltern/Mithaltern
gegen den Versicherungsnehmer - ⚫ ⚫
Ansprüche fremder Tierhüter
⚫ ⚫ ⚫
gegen den Versicherungsnehmer
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,
privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen ⚫ ⚫ ⚫
und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden
Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener
mitversicherter Tiere - bis zu 3.000 EUR² bis zu 5.000 EUR²
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Allgemeines Umweltrisiko
Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR
Abwässer ⚫ ⚫ ⚫
Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube
⚫ ⚫ ⚫
für häusliche Abwässer
Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen,
⚫ ⚫ ⚫
Feuchtigkeit und von Niederschlägen
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Mietsachschäden
Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und
⚫ ⚫ ⚫
sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen
gemieteter oder geliehener Sachen - bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR²
(auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger)
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern,
⚫ ⚫ ⚫
Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und
⚫ ⚫ ⚫
Schlafwagenabteilen
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Tarifvariante classic premium optimum
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters –
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen,
⚫ ⚫ ⚫
Kraftfahrzeug-Anhängern
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Schäden im Ausland
Handlung im Inland ⚫ ⚫ ⚫
Handlung in Europa ⚫ ⚫ ⚫
Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution - bis zu 50.000 EUR bis zu 200.000 EUR
Sonstige besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters
Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt - ⚫ ⚫
Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen - ⚫ ⚫
Haltung von Welpen der versicherten Hündin nach Geburt bis zu 12 Monate bis zu 18 Monate bis zu 18 Monate
Ausübung von Hundesport
(z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport) - ⚫ ⚫
Entgeltliche und unentgeltliche Beförderung von Gästen
bei privaten Fahrten mit eigenen oder fremden - ⚫ ⚫
Hundefuhrwerken
Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden
Hundefuhrwerken zu privaten Zwecken - ⚫ ⚫
Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden
Hundesportanhängern - ⚫ ⚫
Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken oder für
⚫ ⚫ ⚫
Veranstaltungen
Einsatz als Assistenzhund - ⚫ ⚫
Einsatz als Such- oder Rettungshund
sowie zu therapeutischen Zwecken als Schulhund - ⚫ ⚫
Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb ⚫ ⚫ ⚫
Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher) - ⚫ ⚫
Schäden beim Besuch einer Hundeschule ⚫ ⚫ ⚫
Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen
Personenkraftwagen (kein Leasingfahrzeug) - ⚫ ⚫
Hüter fremder Hunde (subsidiär) - ⚫ ⚫
Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung bis zu 3.000 EUR bis zu 6.000 EUR
mit dem Hund - Jahresumsatzsumme Jahresumsatzsumme
Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen - - ⚫
sowie Bergungskosten
Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen
bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR
(auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt - Anschaffungspreis Anschaffungspreis
nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren
bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR
Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert - Anschaffungspreis Anschaffungspreis
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit - - bis zu 12 Monate
Unterbringungskosten in einer Hundepension - bis zu 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR
aufgrund eines Drittschadens
Unterbringungskosten in einer Hundepension - bis zu 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR
aufgrund eines Unfalls
Besondere Umweltrisiken
Versicherungssumme bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR
Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ⚫ ⚫ ⚫
inkl. Grundwasser (Gewässerschaden)
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Tarifvariante classic premium optimum
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 100 l/kg, bis zu 250 l/kg,
deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist max. 300 l/kg max. 1.000 l/kg max. 1.000 l/kg
bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst-
entschädigung entschädigung entschädigung
Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
⚫ ⚫
Forderungsausfalldeckung - 500 EUR ohne
Mindestschaden Mindestschaden
Gewaltopferschutz - ⚫ ⚫
Kosten aufgrund von Vergiftung von Giftköder - bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz – - bis zu 300.000 EUR bis zu 300.000 EUR
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Abweichender Versicherungsbeginn ⚫ ⚫ ⚫
Best-Leistungs-Garantie - - ⚫
Einhaltung der Mindeststandards
⚫ ⚫ ⚫
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen ⚫ ⚫ ⚫
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung - - bis zu 15 Monate
(Exzedenten-Haftpflichtversicherung) SB 500 EUR
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen ⚫ ⚫ ⚫
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ⚫ ⚫ ⚫
Versehensklausel - ⚫ ⚫
Vorversicherungsgarantie - ⚫ ⚫
Anmerkung
Kein Versicherungsschutz besteht für Halter von gefährlichen Hunden sowie von Hunden, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen
erlaubnispflichtig sind.
Als gefährliche Hunde gelten insbesondere:
Akbash, Alangu Mastif, Alano, Alano Espaniol, Alapaha Blue Blodd Bulldog, American Bulldog, American Bully, Argentinische Dogge, Argentinischer
Mastiff, Bandog, Boerboel, Bordeaux Mastiff, Brasilianischer Mastiff, Bulldog, Bulldog (American Bulldog), Bulldogge (Azoren-Bulldogge), Bulldogge
(Continental Bulldog), Bull-dogge (Englische Bulldogge), Bulldogge (Olde English Bulldogge), Bullmastiff, Ca (Ca de Bou), Cane (Cane Corso),
Cane Corso Italiano, Cane di Maccelaio, Cao Fila de Sao Miguel (Azores Cattle Dog), Catahoula Bulldog, Chincha Bull, Chinese Chongqing Dog,
Chinesischer Faltenhund, Chinesischer Kampfhund, Coban Köpegi, Combai, Continental Bulldog, Cursinu, Do Khyi, Dobermann, Dogge (Bordeaux Dogge),
Dogge (Brasilianische Dogge), Dogge (Englische Dogge), Dogge (Italienische Dogge), Dogge (Spanische Dogge), Dogge (Tibet Dogge),
Dogo (Dogo Argentino), Dogo (Dogo Canario), Dogo (Dogo Mallorquin), Dogue de Bordeaux, English Mastiff, Fila Brasiliero, Hirtenhund (Anatolischer
Hirtenhund), Italienische Dogge, Kangal, Kangal-Hirtenhund, Karabasch, Kaukasischer Owtscharka, Louisiana Catahoula Leopard, Dog Mallorca,
Dogge Mallorca, Mastiff, Mastiff (Spanish Mastiff), Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastino
Napoletano, Miniature Bull Terrier, Mittelasiatischer Owtscharka, Mittelasiatischer Schäferhund, Molosser, Moskauer Wachhund, Napoletano,
Olde English Bulldogge, Owtscharka, Perro (Perro de Presa Canario), Perro (Perro de Presa Mallorquin), Pitbull, Pitbullterrier, Plott Hound,
Pyrenäen-Mastiff, Rafeiro do Alentejo, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Schäferhund (Zentral-Mittelasiatischer Schäferhund), Shar Pei, Shar-Pei
(Chinesischer Kampfhund), Chinesischer Faltenhund), Spanischer Mastiff, Terrier (American Pit Bull Terrier), Terrier (American Stafford Terrier),
Terrier (American Staffordshire Terrier), Terrier (Bullterrier), Terrier (Miniature Bull Terrier), Terrier (Pitbullterrier), Terrier (Schwarzer Russischer Terrier ),
Terrier (Schwarzer Terrier), Terrier (Staffordshire Bullterrier), Tibet Mastiff, Tosa (Inu), Zentralasiatischer Owtscharka, Zentralasiatischer Schäferhund
und Kreuzungen mit diesen Hunden.
⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
- nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
2 pro Versicherungsjahr max. das Zweifache
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II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung
der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-THV Hund 2026 (Teil A) – Stand August 2025
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1 Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A 2-1 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko)
(versichertes Risiko) A 2-2 Sanierung von Umweltschäden
A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)
und zum Verhältnis zwischen den Versicherten Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko
(Versicherungsnehmer und mitversicherten A 3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
Personen) A 3-2 Leistungsvoraussetzungen
A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A 3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung
A 1-4 Leistungen der Versicherung und A 3-4 Vergiftung durch Giftköder
Vollmacht des Versicherers A 3-5 Räumlicher Geltungsbereich
A 1-5 Begrenzung der Leistungen A 3-6 Besondere Ausschlüsse
(Versicherungssumme, Serienschaden, für das Forderungsausfallrisiko
Selbstbeteiligung) A 3-7 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
des privaten Tierhalters (Versicherungsschutz, A(GB) 1 Abtretungsverbot
Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) A(GB) 2 Veränderungen des versicherten Risikos und
A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos A(GB) 3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht
(Erhöhungen und Erweiterungen) nach Prämienangleichung
A 1-9 Neu hinzukommende Risiken
(Vorsorgeversicherung)
A 1-10 Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
nach dem Tod des Versicherungsnehmers
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Teil A
Abschnitt A 1 Privates Hundehalter-Haftpflichtrisiko e) der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbs-
mäßig tätig ist.
A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die
classic mitversichert
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater
Halter/Mithalter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten premium mitversichert
Tiere. optimum mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026
und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der
premium mitversichert
Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer.
optimum mitversichert Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
gewährt:
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
classic nicht mitversichert
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des premium mitversichert
Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämien- optimum mitversichert
berechnung angegeben werden, ausgenommen Jagdhunde, für die
Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht. Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026
und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der
A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
und mitversicherten Personen) gewährt:
A 1-2.1
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind
a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschafts- classic mitversichert
gesetz des Versicherungsnehmers; premium mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert
classic mitversichert
premium mitversichert Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Kranken-
optimum mitversichert
versicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen
Personenschäden.
b) der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers, sofern diese
Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs- Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
nehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist; gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert classic mitversichert
premium mitversichert premium mitversichert
optimum mitversichert optimum mitversichert
c) Familienangehörige der in Abschnitt A 1-2.1 a) und b) DEG- Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener,
THV Hund 2026 genannten Personen, soweit sie mit dem mitversicherter Tiere.
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
classic mitversichert gewährt:
premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze
optimum mitversichert classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
d) sonstige Personen, die mit dem Versicherungsnehmer optimum bis zu 5.000 EUR
nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je
classic mitversichert Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten
Entschädigungsgrenze.
premium mitversichert
optimum mitversichert
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A 1-2.2 A 1-4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen A 1-4.1
sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Der Versicherungsschutz umfasst
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
(Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026), wenn das neue Risiko nur für
eine mitversicherte Person entsteht. b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
A 1-2.3 und
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen
oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten
mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz Schadensersatzverpflichtungen.
sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten
Personen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der
Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
A 1-2.4 Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Versicherungsnehmer ausüben. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungs- Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind,
nehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich. binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne
Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall
A 1-3.1 Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer
wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des
Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Dritten freizustellen.
sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund
A 1-4.2
gesetzlicher Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens
Haftpflichtbestimmungen oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden
privatrechtlichen Inhalts Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Dritten unmittelbar entstanden ist. Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungs-
Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis nehmers auf seine Kosten.
geführt hat, kommt es nicht an.
A 1-4.3
A 1-3.2 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur
gesetzliche Ansprüche handelt, Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst- Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt,
vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm
Leistung; besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
durchführen zu können; A 1-4.4
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das
oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
geschuldeten Erfolges; fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
ordnungsgemäße Vertragserfüllung; A 1-5 Begrenzung der Leistungen
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
Leistung; A 1-5.1
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
Ersatzleistungen. Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
A 1-3.3 entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund
einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter
gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000.000 EUR
premium bis zu 20.000.000 EUR
optimum bis zu 40.000.000 EUR
Für die Tarifvarianten premium und optimum gilt für Personenschäden
eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 15 Mio. EUR je geschädigter
Person als vereinbart.
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A 1-5.2 A 1-5.8
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines
Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich
eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer
Versicherungssummen begrenzt. für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
A 1-5.3
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten
Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Tierhalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese besondere Ausschlüsse)
A 1-6
a) auf derselben Ursache, Abschnitt A 1-6 DEG THV Hund 2026 regelt den Versicherungsschutz für
b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
und zeitlichem Zusammenhang oder Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen. Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 keine abweichenden
Regelungen enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-THV
A 1-5.4 Hund 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Anwendung (z. B. Abschnitt A 1-4 DEG-THV Hund 2026 - Leistungen der
Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit Versicherung oder Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026 - Allgemeine
einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Ausschlüsse).
Betrag (Selbstbeteiligung).
A 1-6.1 Allgemeines Umweltrisiko
Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem A 1-6.1.1
Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des
Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
abgezogen.
Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-THV Hund 2026 bleibt unberührt. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe,
Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft
auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
A 1-6.1.2 Versicherungssumme
A 1-5.5 Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst-
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
Versicherungssummen angerechnet. sicherungssumme bei
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
A 1-5.6
classic bis zu 3.000.000 EUR
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die premium bis zu 3.000.000 EUR
Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe optimum bis zu 5.000.000 EUR
dieser Ansprüche.
A 1-6.1.3
A 1-5.7 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Gewässerschäden.
leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz
Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs- siehe Abschnitt A 2 DEG-THV Hund 2026 (besondere Umweltrisiken).
summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der
Versicherungssumme bzw. ihres Rest-betrages zum Kapitalwert der A 1-6.2 Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
Rente vom Versicherer erstattet. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen Schäden
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift a) durch Abwässer;
der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßen-
des Versicherungsfalles. kanals.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs-
nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der classic mitversichert
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug premium mitversichert
sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
optimum mitversichert
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der
Versicherungssumme abgesetzt.
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b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für A 1-6.3.2.2
häusliche Abwässer; Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen,
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1
DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante –
classic mitversichert
begrenzt auf:
premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze
optimum mitversichert classic mitversichert
premium mitversichert
c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur,
von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen optimum mitversichert
(Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und
Schlafwagenabteilen sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund
classic mitversichert
2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze
optimum mitversichert classic mitversichert
premium mitversichert
A 1-6.3 Schäden an gemieteten Sachen
(Mietsachschäden auch Glasschäden optimum mitversichert
im selbstbewohnten Mietobjekt)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer A 1-6.3.2.3
gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Vom Versicherungsschutz bei Abschnitt A 1-6.3.2.1 und Abschnitt A 1-
6.3.2.2 DEG-THV Hund 2026 ausgeschlossen sind:
A 1-6.3.1 a) alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden;
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr
wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt A 1-6.3.2.1 DEG-THV
und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden Hund 2026 vereinbarte Nutzungsdauer, überlassen wurden
einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien (auch (gilt nicht für elektrische medizinische Geräte);
Stallungen, Boxen, Zwinger) und alle sich daraus ergebenden c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der
Vermögensschäden. versicherten Person dienen;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze d) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige
Beanspruchung;
classic mitversichert
e) Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Urkunden
premium mitversichert und Wertpapieren.
optimum mitversichert
A 1-6.4 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
A 1-6.3.1.1 Kraftfahrzeug-Anhänger
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Tarifvariante Entschädigungsgrenze
wegen classic mitversichert
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
premium mitversichert
b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus
ergebenden Vermögensschäden. optimum mitversichert
A 1-6.3.2 A 1-6.4.1
Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt: Versichert ist abweichend zu Abschnitt A 1-7.14 DEG-THV Hund 2026 die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die
A 1-6.3.2.1 verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-
Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Anhängern:
Sachen (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger). a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Ver- Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte
sicherungssumme je Versicherungsfall - je gewählter Tarifvariante - Höchstgeschwindigkeit;
begrenzt auf: b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Höchstgeschwindigkeit;
c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
classic nicht mitversichert
Höchstgeschwindigkeit;
premium bis zu 5.000 EUR d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher,
optimum bis zu 10.000 EUR Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20
km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind
Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
Entschädigungsgrenze. verkehren.
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A 1-6.4.2 Weiterhin gilt Folgendes:
Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: A 1-6.5.2
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung
werden. von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen,
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen
Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Betrag bis zu einer Höhe von - je nach Tarifvariante - zur Verfügung.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
classic nicht mitversichert
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder premium bis zu 50.000 EUR
Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. optimum bis zu 200.000 EUR
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die
Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende
erforderliche Fahrerlaubnis hat. Schadenersatzzahlung angerechnet.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der
Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil. Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die
A 1-6.5 Schäden im Ausland Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten
A 1-6.5.1 wird oder die Kaution verfallen ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der A 1-6.5.3
inländische Wohnsitz beibehalten wird, ausschließlich, wenn diese Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind; Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei
classic mitversichert einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut
angewiesen ist.
premium mitversichert
optimum mitversichert A 1-6.5.4
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die
b) auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen
Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind. und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-,
Tarifvariante gewährt: Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme
Tarifvariante Entschädigungsgrenze angerechnet.
classic mitversichert
A 1-6.6 Vermögensschäden
premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze
optimum mitversichert classic mitversichert
premium mitversichert
oder
optimum mitversichert
c) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb
Europas eingetreten sind. A 1-6.6.1
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
Tarifvariante gewährt: wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Sachschäden entstanden sind.
classic unbegrenzt
A 1-6.6.2
premium unbegrenzt Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
optimum unbegrenzt Vermögensschäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag
Besteht bei der degenia Versicherungsdienst AG gleichzeitig eine Privat- oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder
Haftpflichtversicherung und ist dort ein längerer Zeitraum für den gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige
vorübergehenden Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser auch für Leistungen;
diese Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung. b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender,
prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
anstaltung;
f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-
oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor-
gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder
Unterschlagung;
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g) aus Rationalisierung und Automatisierung; c) aus der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere bei
h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und privaten Fahrten mit eigenen oder fremden Hundefuhr-
Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; werken (z. B. Dog-Cars, Schlitten, Kutschen), einschließlich
i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen
Kostenanschlägen; Beförderung von Gästen;
j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die
oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer fremden Tieres mitversichert.
vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem
Zusammenhang stehen; anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der
k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster
classic nicht mitversichert
Pflichtverletzung;
l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, premium mitversichert
Wertpapieren und Wertsachen; optimum mitversichert
m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,
Gerüche, Erschütterungen). d) Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hunde-
fuhrwerken (z. B. Dog Cars, Schlitten, Kutschen) zu privaten
A 1-6.7 Sonstige Besondere Regelungen Zwecken, einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen
zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung (allgemein) oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die
wegen gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des
a) Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt; fremden Tieres mitversichert.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem
classic nicht mitversichert anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der
Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
premium mitversichert
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in
optimum mitversichert der Mangelhaftigkeit der fremden Fuhrwerke liegt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
b) Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen.
classic nicht mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
premium mitversichert
classic nicht mitversichert
optimum mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert e) aus Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden
Hundetransportanhängern zu privaten Zwecken, soweit sie
A 1-6.8 Besondere Regelungen nicht versicherungspflichtig sind;
zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
classic nicht mitversichert
a) aus der Haltung von Welpen der versicherten Hündin sofern
sich das versicherte Muttertier noch im Besitz des premium mitversichert
Versicherungsnehmers befindet. optimum mitversichert
Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne des
Abschnitts A 1-8 DEG-THV Hund 2026 dar und sind zur f) wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für
Prämienregulierung gemäß A(GB)-3 anzumelden. Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, auch wenn es
von einem Dritten geführt wird;
Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter
Tarifvariante: classic mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert
classic bis zu 12 Monate optimum mitversichert
premium bis zu 18 Monate
g) aus dem Einsatz als Assistenzhund (z. B. Blindenführhund,
optimum bis zu 18 Monate
Signalhund, Behindertenbegleithund) für eigene private
Zwecke;
b) aus der Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance,
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert
classic nicht mitversichert premium mitversichert
premium mitversichert optimum mitversichert
optimum mitversichert
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h) aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu o) aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private
therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen, Bergungen sowie der damit zusammenhängenden
Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei Bergungskosten:
ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehren- Tarifvariante Entschädigungsgrenze
amtliche) Tätigkeiten handelt;
classic nicht mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
premium nicht mitversichert
classic nicht mitversichert
optimum mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert A 1-6.9 Neuwertentschädigung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
i) aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb;
classic nicht mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
premium bis zu 3.000 EUR
classic mitversichert
optimum bis zu 5.000 EUR
premium mitversichert
optimum mitversichert In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 wird im
Schadenfall, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der
j) wegen Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher); Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach
dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis auf einen
classic nicht mitversichert
Zeitwertabzug verzichtet.
premium mitversichert
optimum mitversichert Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungs-
nehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten
k) aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule; einen Schaden erleidet und der Haftpflichtversicherer des Schädigers
diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je nach
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Tarifvariante –.
classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze
premium mitversichert classic nicht mitversichert
optimum mitversichert premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
l) aus Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder
geliehenen Personenkraftwagen, jedoch gelten Leasing-
fahrzeuge hiervon vom Versicherungsschutz ausgenommen; A 1-6.10 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert classic nicht mitversichert
premium mitversichert premium nicht mitversichert
optimum mitversichert optimum bis zu 12 Monate
m) beim Hüten fremder Hunde, sofern der Tierhüter oder eine Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer
andere mitversicherte Person Versicherungsschutz aus unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag
keinem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag erhält vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt
(Subsidiärdeckung); werden.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Voraussetzungen für die Leistung:
classic nicht mitversichert a) Der Versicherungsnehmer
premium mitversichert • war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
optimum mitversichert • geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet
sich nachweislich in Kurzarbeit,
• ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos
n) aus der freiberuflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf
gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt.
eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur
Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird.
b) Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen
Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd
Monat an;
Die versicherte Jahresumsatzsumme ist je gewählter
Tarifvariante begrenzt auf:
c) Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt.
Tarifvariante Jahresumsatzsumme
classic nicht mitversichert Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen
premium bis zu 3.000 EUR bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien-
freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung
optimum bis zu 6.000 EUR eingetreten ist.
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Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige A 1-7.4 Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers
Tätigkeit und von wirtschaftlich verbundenen Personen
• außer durch Arbeitsunfähigkeit; Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer:
• unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in
(z.B. durch Insolvenz). häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns
unverzüglich anzuzeigen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner-
A 1-6.11 Unterbringungskosten in einer Hundepension schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder,
A 1-6.11.1 Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,
Wird der Versicherungsnehmer oder der Tierhüter während der Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister
Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein
(Versicherungsfall) und kann sich hierdurch, bedingt durch einen familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis
stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Rehabilitations- wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind);
einrichtung, nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir
die nachgewiesenen Kosten der Tierpension. b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt
A 1-6.11.2 geschäftsfähige oder betreute Person ist;
Wird für den Versicherungsnehmer oder den Tierhüter während der
Wirksamkeit der Versicherung durch einen Unfall ein stationärer c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungs-
Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen
notwendig und kann sich hierdurch nicht um das versicherte Tier Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.
d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden
Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers zu Abschnitt A 1- Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
6.11.1 und Abschnitt A 1-6.11.2 DEG-THV Hund 2026 ist auf maximal - je Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder
Tarifvariante - begrenzt. Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine
classic nicht mitversichert
eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
premium bis zu 2.500 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-THV Hund 2026
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort
etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Versicherungsschutz:
A 1-7.5 Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden besonderer Verwahrungsvertrag
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung. Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch
verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines
A 1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit besonderen Verwahrungsvertrages sind.
von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den A 1-7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren und sonstigen Leistungen
Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom Versicherungs-
a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder nehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
b) Arbeiten oder sonstige Leistungen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung
erbracht werden liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften
Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur
A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag
A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026 benannten Personen gegen die oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder
mitversicherten Personen; Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen
b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben übernommen haben.
Versicherungsvertrages;
c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben A 1-7.7 Asbest
Versicherungsvertrages. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen
der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben.
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A 1-7.8 Gentechnik c) gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-
auf: plätzen.
a) gentechnische Arbeiten;
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder
c) Erzeugnisse, die Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
• Bestandteile aus GVO enthalten; keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn
• aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen A 1-7.16 Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der
oder Namensrechtsverletzungen. Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen
bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser-
A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines
und sonstige Diskriminierung Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung,
Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser-
Diskriminierungen. fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn
A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der
Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. A 1-7.17 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung
Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem elektronischer Daten
Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Aus-tausch, der
veräußerten Tiere entstanden sind. Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der handelt um Schäden aus:
Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
fahrlässig gehandelt hat. Veränderung von Daten;
b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten;
A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch;
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen; A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos
b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. (Erhöhungen und Erweiterungen)
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs-
A 1-7.13 Strahlen nehmers
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem
oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden A 1-8.1
Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
stehen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, premium mitversichert
Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug- optimum mitversichert
Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.
Dies gilt nicht
A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
Ausgeschlossen sind Ansprüche versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder
Raumfahr-zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder A 1-8.2
Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
genommen werden; oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs-
daraus er-gebenden Vermögensschäden sowie wegen verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus: Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von
• der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der
Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder
Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder classic mitversichert
Raumfahr-zeugen bestimmt waren; premium mitversichert
• Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, optimum mitversichert
Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft-
oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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A 1-9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb
A 1-9.1 im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des versichern sind;
Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. amtlicher Tätigkeit.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des A 1-10 Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. nach dem Tod des Versicherungsnehmers
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt A 1-10.1
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Für den mitversicherten Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner,
Entstehung. den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers und/oder
unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, lebende Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebenspartners oder
so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst Lebensgefährten besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz
nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten
hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Prämienfälligkeitstermin fort.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante
Prämie zu verlangen. gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von
classic mitversichert
einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen premium mitversichert
Entstehung. optimum mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert A 1-10.2
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung
premium mitversichert
durch den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den
optimum mitversichert Lebensgefährten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
A 1-9.2 Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur
Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-THV Hund 2026 Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach
auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Abschnitt und den folgenden Bedingungen.
classic bis zu 10.000.000 EUR
Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des
premium bis zu 20.000.000 EUR Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen
optimum bis zu 40.000.000 EUR (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.1 DEG-THV Hund 2026.
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je A 2-1 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko)
Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Tarifvariante – Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für
unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
classic bis zu 10.000.000 EUR (Gewässerschäden).
premium bis zu 15.000.000 EUR Tarifvariante Entschädigungsgrenze
optimum bis zu 15.000.000 EUR classic mitversichert
premium mitversichert
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser
optimum mitversichert
Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
A 1-9.3 Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer-
Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs-
der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-schließlich für
unterliegen; Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß
Bahnen; Tarifvariante – nicht übersteigt.
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Tarifvariante Entschädigungsgrenze
unterliegen - mit Ausnahme von versicherungspflichtigen classic 50 l/kg max. 300 l/kg
Hunden;
premium 100 l/kg max. 1.000 l/kg
optimum 250 l/kg max. 1.000 l/kg
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Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, A 2-2 Sanierung von Umweltschäden
entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)
über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026). Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG)
ist eine
A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme) a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Lebensräumen;
Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und c) Schädigung des Bodens.
Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 2-2.1
Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 -
classic bis zu 3.000.000 EUR
den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten
premium bis zu 3.000.000 EUR oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG,
optimum bis zu 5.000.000 EUR soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind;
beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
oder
A 2-1.3 Rettungskosten
Der Versicherer übernimmt: b) die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und
a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- bestimmungswidrig erfolgt ist.
nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung
des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung
sowie oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich
dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions-
b) außergerichtliche Gutachterkosten. oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten des Inverkehrbringens der Erzeug-nisse nach dem Stand von
zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können
Sachschäden nicht übersteigen. (Entwicklungsrisiko).
Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende
gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,
übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken,
Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des erfasst sind.
Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des
Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. A 2-2.2 Ausland
Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026
A 2-1.4 Ausschlüsse die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, eintretenden Versicherungsfälle.
die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende
Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen
Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Abschnitt A 1-1.2 DEG-THV Hund 2026 findet keine
Anwendung. A 2-2.3 Ausschlüsse
b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen,
nachweislich: die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst
• auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs-
Handlungen, Auf-ruhr, inneren Unruhen, nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder
Generalstreik, illegalem Streik Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine
oder Anwendung.
• unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen
Maßnahmen beruhen. Schäden:
• die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich genommene Einwirkungen auf die Umwelt
elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. entstehen;
• für die der Versicherungsnehmer aus einem
anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer-
schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
schutz hat oder hätte erlangen können.
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A 2-2.4 Versicherungssumme A 3-2.1
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres- die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren
höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik
sicherungssumme bei Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und
Liechtenstein festgestellt worden ist.
classic bis zu 3.000.000 EUR
Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie
premium bis zu 3.000.000 EUR vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer
optimum bis zu 5.000.000 EUR nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko A 3-2.2
der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
A 3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine
A 3-1.1 mitversicherte Person nachweist, dass
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver- a) eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
sicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund geführt hat;
2026 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung b) eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der
von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die
dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner eidesstattliche Versicherung über seine Vermögens-
Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen verhältnisse abgegeben hat
kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatz-
pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der oder
Forderung gegen ihn gescheitert ist.
c) ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen
daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels
Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Masse abgelehnt wurde,
Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
und
A 3-1.2
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der A 3-2.3
schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und an den Versicherer die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen
Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-THV Hund 2026 geregelten Tierhalter- Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden und die
Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt
Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person wird.
des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den
Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten. Versicherer mitzuwirken.
So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, A 3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung
a) wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner A 3-3.1
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
oder A 3-3.2
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der
b) wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die
herbeigeführt hat. vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante –
begrenzt.
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Hund 2026 besteht für Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, Tarifvariante Entschädigungsgrenze
wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt classic nicht mitversichert
(Gewaltopferschutz).
premium bis zu 20.000.000 EUR
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
optimum bis zu 40.000.000 EUR
classic nicht mitversichert
premium mitversichert Die Entschädigungsleistung des Versicherer ist für Personen-, Sach- und
optimum mitversichert Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch
maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
A 3-2 Leistungsvoraussetzungen Tarifvariante Entschädigungsgrenze
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer classic nicht mitversichert
gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund 2026 mitversicherten Person
premium bis zu 15.000.000 EUR
leistungspflichtig, wenn
optimum bis zu 15.000.000 EUR
A 3-3.3
Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.
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A 3-3.4 A 3-6.2
Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante: Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
Tarifvariante Mindestschadenhöhe a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung
(siehe jedoch Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß
classic nicht mitversichert
Abschnitt A 3-7 DEG-THV Hund 2026);
premium ab 500 EUR b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen
optimum ohne Mindestschaden Forderungsübergangs;
c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
A 3-3.5 Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
Vertrag zu. d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz:
• ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat
A 3-4 Vergiftung durch Giftköder (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungs-
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten (z. B. Gift- nehmers)
köder).
oder
Ergänzend zu Abschnitt A 3-3 DEG-THV Hund 2026 besteht auch dann
Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des • ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger
Versicherungsnehmers aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich
nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist. um Rück-griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche
von Dritten handelt.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten
Hund z.B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder A 3-7 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt (Metallgegenstände o. ä.). Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem
Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn premium nicht mitversichert
a) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer optimum mitversichert
gestellt wurde;
b) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und a) Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des
der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt; Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen
c) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte er- wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial-
halten hat. Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltend-
machung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungs-
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je ausfalldeckung versicherten Schadenersatzansprüche
Tarifvariante -je Versicherungsfall begrenzt. erweitert.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze b) Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die
classic nicht mitversichert Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial-
Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend
premium bis zu 3.000 EUR nichts anderes vereinbart ist.
optimum bis zu 5.000 EUR
A 3-7.1 Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folge- Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer
schäden und sonstige, nicht den versicherten Hund betreffende Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.
Sachschäden.
Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist
A 3-5 Räumlicher Geltungsbereich die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges
Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG- Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungs-
THV Hund 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher vertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von
Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Itzehoer Rechtsschutz Union
Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder Schadenservice GmbH
Liechtenstein eintreten. Itzehoer Platz
25521 Itzehoe
A 3-6 Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko Sitz Itzehoe
A 3-6.1 Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vers.St.Nr. 815/V90815006286
Schäden an: USt.-IdNr. DE134777598
a) Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen; www.itzehoer-rechtsschutz-union.de
b) Immobilien;
c) Tieren; A 3-7.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
d) Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, a) Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes
Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungs- umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
nehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen vor Gerichten.
sind. Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser
Regelung vor (subsidiäre Deckung).
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b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen
Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem ausländischen oder eines im Inland zugelassenen
Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie). Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer
die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung,
c) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort
dessen Beginn maßgeblich. der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre.
Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km
Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und ist ein
wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungs-
der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes nehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für
für den betroffenen Gegenstand der Versicherung einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers
eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen
Zeitraum erstreckt, beendet ist. Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den
Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.
d) Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Anspruch auf • die Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für
Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht
des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand herangezogen werden, sowie die Kosten des
der Versicherung geltend gemacht wird. Gerichtsvollziehers;
Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn dies der • die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu
Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob-fahrlässig einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als
zu vertreten hat. Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von
Rechtsnachteilen erforderlich ist.
A 3-7.3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten • die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der
a) in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet
Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung ist.
oder Erdbeben und daraus entstehenden Folgen (z. B.
Vulkanausbruch); b) Der Versicherer trägt nicht
b) im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung, • Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne
Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im Rechtspflicht übernommen hat;
Zusammen-hang mit Bergbauschäden; • Kosten, die mit einer einverständlichen Regelung gemäß
c) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie Abschnitt A 3-7.2. b) DEG-THV Hund 2026
im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten; eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall einstanden sind,
d) vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder inter- soweit sie nicht dem Verhältnis des vom
nationalen Gerichten; Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum
e) soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass
Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich
besteht. vorgeschrieben ist;
Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, • Kosten, die aufgrund der zweiten oder jeder weiteren
ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistung Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel
verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat. entstehen;
• Kosten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen, die
später als 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitel
A 3-7.4 Leistungsumfang eingeleitet werden;
a) Der Versicherer trägt zur Wahrnehmung rechtlicher • Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet
Interessen: wäre, wenn diese Zusatzdeckung nicht bestünde.
• bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die
Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen c) Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf
Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung maximal 300.000 EUR begrenzt.
eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Zahlungen für den Versicherten und mitversicherte Personen
Rechtsanwalts. aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei
Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km zusammengerechnet.
Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und erfolgt Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer
eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich
der Versicherer weitere Kosten für einen im zusammenhängen.
Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers
ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen A 3-7.5 Örtlicher Geltungsbereich
Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher
Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt; Interessen zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche vor einem
Wird auf den Korrespondenzanwalt verzichtet, werden in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen
zusätzlich zu den Kosten des Anwalts Reisekosten bis zur Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und
Höhe einer Korrespondenzgebühr übernommen; Liechtenstein gesetzlich zuständigen Gericht erfolgt.
Reisekosten eines im jeweiligen Landgerichtsbezirk
ansässigen Rechtsanwalts werden dann übernommen,
wenn das Aufsuchen des Versicherungsnehmers an
seinem Aufenthaltsort im Inland wegen Erkrankung
oder anderer Hinderungsgründe geboten war.
• bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die
Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen,
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A 3-7.6 Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Versicherungsnehmer die kostengünstigste zu wählen,
Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid indem er z.B.
a) Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn o nicht zwei oder mehr Prozesse führt, wenn
seiner Auffassung nach das Ziel kosten-günstiger mit einem Prozess
• die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine erreicht werden kann (z. B. Bündelung von
hinreichende Aussicht auf Erfolg hat Ansprüchen oder Inanspruchnahme von
Gesamtschuldnern als Streitgenossen,
oder Erweiterung einer Klage statt gesonderter
Klageerhebung);
• die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig o auf (zusätzliche) Klageanträge verzichtet, die
ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die in der aktuellen Situation nicht oder noch
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nicht notwendig sind;
voraussichtlich entstehende Kosten-aufwand unter o vor Klageerhebung die Rechtskraft eines
Berücksichtigung der berechtigten Belange der anderen gerichtlichen Verfahrens abwartet,
Versichertengemeinschaft in einem groben das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung
Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. für den beabsichtigten Rechtsstreit haben
kann;
Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen o vorab nur einen angemessenen Teil der
unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Ansprüche einklagt und die etwa nötige
gerichtliche Geltendmachung der restlichen
b) Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Abschnitt A Ansprüche bis zur Rechtskraft der
3-7.5 a) DEG-THV Hund 2026 verneint und stimmt der Entscheidung über die Teilansprüche
Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht zurückstellt;
zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden o in allen Angelegenheiten, in denen nur eine
Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, kurze Frist zur Erhebung von Klagen oder zur
diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme Einlegung von Rechtsbehelfen zur Verfügung
abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steht, dem Rechtsanwalt einen unbedingten
einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg Prozessauftrag zu erteilen, der auch
steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. vorgerichtliche Tätigkeiten mit umfasst.
Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass Der Versicherungsnehmer hat zur Minderung des Schadens
sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen.
erheblich abweicht. Er hat den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu
beauftragen.
c) Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist
von mindestens einem Monat setzen, binnen der der b) Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den
Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes.
wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Ergreift der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur
Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der
gemäß Abschnitt A 3-7.6 b) DEG-THV Hund 2026 abgeben Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt und
kann. entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der
Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht Versicherer nur die Kosten, die er bei einer
innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen
der Versicherungsschutz. zu tragen hätte.
Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer
ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene c) Der Versicherungsnehmer kann den zu beauftragen-den
Rechtsfolge hinzuweisen. Rechtsanwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen,
deren Vergütung der Versicherer nach Abschnitt A 3-7.4 a)
A 3-7.7 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles DEG-THV 2026 trägt.
a) Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus,
Versicherungsnehmers nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles • wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt;
erforderlich, hat er • wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt
• dem Versicherer den Rechtsschutzfall unverzüglich - ggf. benennt und dem Versicherer die alsbaldige
auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen; Beauftragung eines Rechts-anwaltes notwendig
• den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über erscheint.
sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu
unterrichten sowie Beweismittel anzugeben und d) Wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht
Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen; bereits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versicherer im
• soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt Namen des Versicherungsnehmers beauftragt. Für die
werden; Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht
• Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer verantwortlich.
abzustimmen, insbesondere vor der Erhebung und
Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von
Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers
einzuholen;
• für die Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG
zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Rechtsverfolgungs-
kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen.
Von mehreren möglichen Vorgehensweisen hat der
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e) Der Versicherungsnehmer hat: Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A
• den mit der Wahrnehmung seiner Interessen
beauftragten Rechtsanwalt vollständig und A(GB)-1 Abtretungsverbot
wahrheitsgemäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne
anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet
notwendigen Unterlagen zu beschaffen; werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
• dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand
der Angelegenheit zu geben. A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos
und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung)
f) Wird eine der im Abschnitt A 3-7.7 a) DEG-THV Hund 2026 A(GB)-2.1
oder Abschnitt A 3-7.7 g) DEG-THV Hund 2026 genannten Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und
Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verliert der welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Angaben eingetreten sind.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Prämienrechnung erfolgen.
des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung
Verhältnis zu kürzen. zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom
Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungs- Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des
schutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des festgestellten Prämienunterschiedes verlangen.
Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs- Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der
obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. A(GB)-2.2
Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder
Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der
Versicherungsschutz bestehen. Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter
Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim
Versicherer.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht
Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der unterschritten werden.
Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-THV Hund 2026 nach dem
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen
Umfang, der dem Versicherer obliegenden Leistung der Mindestprämie werden berücksichtigt.
ursächlich war.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die A(GB)-2.3
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann
der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen
g) Der Versicherungsnehmer muss sich bei der Erfüllung seiner waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in
Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von ihm Rechnung gestellten Prämie verlangen.
beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen, sofern dieser Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine
die Abwicklung des Rechtsschutzfalles gegenüber dem Prämienregulierung statt.
Versicherer übernimmt. Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur
zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach
h) Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur mit Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten.
schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten
werden. A(GB)-2.4
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf
i) Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre.
Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,
gehen mit ihrer Entstehung auf diesen über. A(GB)-3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht
Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen nach Prämienangleichung
Unterlagen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer A(GB)-3.1
auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen die Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung.
anderen auf Verlangen mitzuwirken. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
Dem Versicherungsnehmer bereits erstattete Kosten sind an werden, findet keine Prämienangleichung statt.
den Versicherer zurückzuzahlen. Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien-
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit berechnung der Prämienangleichung.
vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht A(GB)-3.2
verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab
Dritten erlangen kann. dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im
vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller
zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen
Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
vermindert hat.
Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch
fünf teilbare ganze Zahl ab.
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Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den A(GB)-3.4
einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 oder A(GB)-
Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. 3.3 DEG-THV Hund 2026 unter 5 Prozent entfällt eine
Prämienangleichung.
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu
der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die berücksichtigen.
Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.
A(GB)-3.3 A(GB)-3.5
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß A(GB)-
Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus 3.3 DEG-THV Hund 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs-
A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs-
(Prämienangleichung).Die veränderte Folgejahresprämie wird dem vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
Versicherungsnehmer mit der nächsten Prämienrechnung bekannt Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem
gegeben. Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden
sollte.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in
jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das
als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Kündigungsrecht hinzuweisen.
A(GB)-3.2 DEG-THV Hund 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat
Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens-
eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs-
Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem recht.
vorstehenden Absatz ergeben würde.
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III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
und Sachversicherung (Teil B) – Stand Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung Abschnitt B 4 Weitere Regelungen
B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4 Folgeprämie B 4-4 Verjährung
B 1-5 Lastschriftverfahren B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 4-6 Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung B 4-7 Embargobestimmung
B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, (gilt nur für die Sachversicherung)
andere Obliegenheiten B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen
oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (gilt nur für die Sachversicherung)
B 14-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
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Teil B
Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-4.2 Verzug und Schadensersatz
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein verspätete Zahlung zu vertreten hat.
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
entstandenen Schadens zu verlangen.
B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1 Prämienzahlung B 1-4.3 Mahnung
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
Einmalprämie im Voraus gezahlt. oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
(Mahnung).
B 1-2.2 Versicherungsperiode Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Zahlungsaufforderung betragen.
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Versicherungsperiode der Vertragsdauer. Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
Kündigungsrecht) hinweist.
B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung B 1-4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
B 1-3.1 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
beginns zu zahlen. in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- B 1-4.5 Kündigung nach Mahnung
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
Vertragsschluss zu zahlen. Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 sofortiger Wirkung kündigen.
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
nachdem die Zahlung veranlasst ist. werden.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1-3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug B 1-4.6 Zahlung der Prämie nach Kündigung
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag nach der Kündigung veranlasst wird.
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
B 1-3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der B 1-5 Lastschriftverfahren
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen B 1-5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail,
Nichtzahlung zu vertreten hat. Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers
erfolgt.
B 1-4 Folgeprämie
B 1-4.1 Fälligkeit B 1-5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere
jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden
einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
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Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt
werden. B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags
B 2-1.1 Vertragsdauer
B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
B 1-6.1 Allgemeiner Grundsatz abgeschlossen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der B 2-1.2 Stillschweigende Verlängerung
Versicherungsschutz bestanden hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Vertrag um jeweils ein Jahr.
B 1-6.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
B 1-6.2.1 zugegangen ist.
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von
14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der B 2-1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das
Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden B 2-1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
darauffolgenden Jahres kündigen.
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem
Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B 2-1.5 Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
B 1-6.2.2 vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie Interesses Kenntnis erlangt.
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, Für die Hausratversicherung gilt:
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. Auflösung des versicherten Hausrats.
Dazu zählt auch:
B 1-6.2.3 a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen Pflegeeinrichtung;
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum
Zugang der Anfechtungserklärung zu. oder
B 1-6.2.4 b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er Interesses.
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
Interesses Kenntnis erlangt hat. dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
B 1-6.2.5 Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, Versicherungsnehmer.
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht B 2-2.1 Kündigungsrecht
entsteht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu B 2-2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer
dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang
beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens
jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
B 2-2.3 Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
Versicherungsnehmer wirksam.
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Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
andere Obliegenheiten Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss B 3-1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
B 3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
über gefahrerhebliche Umstände der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
vereinbarten Inhalt zu schließen. Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. B 3-1.4 Hinweispflicht des Versicherers
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht B 3-1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
B 3-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht B 3-1.6 Anfechtung
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 anzufechten, bleibt bestehen.
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein B 3-1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers
Versicherungsschutz. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Frist eingetreten sind.
hat. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten B 3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war. des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B 3-2.1.2
Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte. Umständen als mitversichert gelten soll.
B 3-1.2.3 Vertragsänderung B 3-2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers
Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1 B 3-2.2.1
Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung B 3-2.2.2
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Vertragsbestandteil. Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
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B 3-2.2.3 B 3-2.5.3
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
B 3-2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht oder
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
oder grob fahrlässig verletzt hat. nicht erfolgt war;
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der
Versicherungsnehmer zu beweisen. oder
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
B 3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.3.2 Vertragsänderung B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr Obliegenheiten.
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
kündigen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
Kündigungsrecht hinzuweisen. Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
B 3-2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers kündigen.
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung verletzt hat.
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
Gefahrerhöhung bestanden hat. B 3-3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
B 3-2.5.1
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der B 3-3.2.1
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
hat. soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- Ermessen zu handeln.
nehmer zu beweisen.
B 3-3.2.2
B 3-2.5.2 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt Der Versicherungsnehmer hat
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der telefonisch - anzuzeigen;
Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend. abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die
Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den
zugegangen sein müssen, bekannt war. Versicherer freigegeben worden sind.
Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild
nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die
beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den
Versicherer aufzubewahren;
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e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren bestehen.
Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung wäre.
B 3-3.3.1 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1 Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
von der Verpflichtung zur Leistung frei. der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer gegeben worden wäre.
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
B 3-3.3.2 Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles geschlossene Vertrag nichtig.
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Kenntnis erlangt.
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
B 4-1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung
B 3-3.3.3 a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
fahrlässig verletzt hat. verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
verletzt hat. Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
zugeht.
Abschnitt B 4 Weitere Regelungen
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
B 4-1.1 Anzeigepflicht Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr Versicherungswert gesunken ist.
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
die Versicherungssumme anzugeben. worden, kann der Versicherungsnehmer nur die
verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
B 4-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht der Prämien verlangen.
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur B 4-2.1 Form, zuständige Stelle
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat. Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
abzugeben.
B 4-1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe anderes bestimmt ist.
Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen
zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers
Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen bezeichnete Stelle gerichtet werden.
wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
vor; Anzeigen bleiben bestehen.
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B 4-2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung B 4-5.1 Versicherungsombudsmann
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten
Namensänderung des Versicherungsnehmers. Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
B 4-2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung 10006 Berlin
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Telefon: 0800 3696000
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2 Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
(gilt nur für die Sachversicherung) Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
B 4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z.B. über eine Webseite
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs- oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages B 4-5.2 Versicherungsaufsicht
und während des Versicherungsverhältnisses. Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
B 4-3.2 Erklärungen des Versicherers auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, Graurheindorfer Straße 108
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder 53117 Bonn
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine Telefon: 0800 2 100 500
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen E-Mail: poststelle@bafin.de
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung Internet: https://www.bafin.de
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
B 4-4 Verjährung verbindlich entscheiden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch B 4-5.3 Rechtsweg
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
die Beschwerdestelle des Versicherers wenden: solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Alte Leipziger Versicherung AG
Servicebeauftragter des Vorstandes B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht
Alte Leipziger-Platz 1 für Klagen gegen Versicherungsnehmer
61440 Oberursel Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
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Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der B 4-9.3.3
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten
nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
zuständigen Niederlassung.
B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-6 Anzuwendendes Recht B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4-10.1.1
Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
B 4-7 Embargobestimmung nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die die er auf Weisung des Versicherers macht.
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der B 4-10.1.2
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Rechtsvorschriften entgegenstehen. nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) erfolgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs- B 4-10.1.3
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht B 4-10.1.4
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
Umständen Kenntnis erlangt. entstanden sind.
B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung B 4-10.1.5
(gilt nur für die Sachversicherung) Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
B 4-9.1 Rechte aus dem Vertrag Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Versicherungsnehmers vorzuschießen.
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem B 4-10.1.6
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
kostenfrei zu erbringen sind.
B 4-9.2 Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine B 4-10.2.1
Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
des Versicherungsnehmers verlangen. diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
B 4-9.3 Kenntnis und Verhalten hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
B 4-9.3.1 vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung B 4-10.2.2
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein kürzen.
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen
(gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.3.2 B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht Schaden ersetzt.
zumutbar war. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend
gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine
Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
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kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese B 4-12.1.2
Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung kürzen.
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
erforderlich mitzuwirken. Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu Herbeiführung des Versicherungsfalles.
kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Versicherungsnehmer.
B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
(gilt nur für die Sachversicherung) Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
Versicherungsfalles zu täuschen versucht.
B 4-12.1.1 Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen als bewiesen.
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
Repräsentanten zurechnen lassen.
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IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen
der degenia Versicherungsdienst AG
zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand August 2025
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung 10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
2. Besonderheit „Online-Tarif“ 11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
3. Wechsel des Versicherers 12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
4. Beitragsanpassung (Exzedenten-Haftpflichtversicherung)
5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland 13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG 14. Versehensklausel
7. Abweichender Versicherungsbeginn 15. Vorversicherungsgarantie
8. Best-Leistungs-Garantie
9. Einhaltung der Mindeststandards
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
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1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Versicherungsjahres in Kraft.
Vereinbarung: Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden schriftlich mit.
Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0. Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der
Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag
Darstellung): kündigen
SF 0 SB 150 EUR
SF 1 SB 150 EUR 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
SF 2 SB 150 EUR Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
SF 3 SB 0 EUR eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
werden.
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5
Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem
Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1. zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode, wirksam wird.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob
die SB abgezogen werden kann oder nicht. Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
ihrem Zugang wirksam.
2. Besonderheit „Online-Tarif“
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“ 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
zugrunde liegt, gilt folgendes: ▪ Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller Versicherer durch.
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse, ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
eingegangen sind.
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf). Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird. Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
etwaig neue E-Mail- letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
3. Wechsel des Versicherers entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Versicherungsnehmers.
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. 7. Abweichender Versicherungsbeginn
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und 7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz. dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein bedingungsgemäßem Ausmaß.
außerordentliches Kündigungsrecht.
7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses
4. Beitragsanpassung Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche
In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge bedingungsgemäßem Ausmaß.
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen,
wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die 7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24
Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen.
Verträge, überschreiten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der
Versicherungstechnik sind anzuwenden. premium mitversichert
optimum mitversichert
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8. Best-Leistungs-Garantie 9. Einhaltung der Mindeststandards
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder des Arbeitskreises Beratungsprozesse
der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für: Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser
a) Risiken oder Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises
b) Deckungserweiterungen oder Beratungsprozesse voll entsprechen.
c) höhere Entschädigungsregelungen, Tarifvariante Entschädigungsgrenze
die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch
classic mitversichert
einen Tarif eines anderen Versicherers, entsprechend dem den dortigen
Bedingungswerk eingeschlossen wären; premium mitversichert
optimum mitversichert
Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die
Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der 10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungs-summen zur Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur
Verfügung. Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so
Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich. gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen
automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum
Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen, zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs-
allgemein zugänglichen Tarif zur Privaten Hundehalter-Haftpflicht- verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des
versicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines
handelt. Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder
Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein und
zugänglicher Tarif.
b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs-
Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum
zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungs- bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der
nehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
zu erbringen.
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab
Ausgeschlossen innerhalb der Best-Leistungs-Garantie sind Ansprüche: Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
• aus Schäden im Ausland;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
• aus beruflichen und gewerblichen Risiken;
• über die gesetzliche Haftung hinaus; classic mitversichert
• aus Vorsatz; premium mitversichert
• aus vertraglicher Haftung; optimum mitversichert
• aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall);
• aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-, 11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
Luft- oder Wasserfahrzeugen; Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
• wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Versicherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des
asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind; Versicherungsnehmers von den entsprechenden Musterbedingungen AVB
• aus Schäden, die bei der Alte Leipziger oder bei dem anderen Private HundehalterHV ab, wie sie im Mai 2020 vom Gesamtverband der
Versicherer durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind; Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlen werden.
• aus dem Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung; Tarifvariante Entschädigungsgrenze
• aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier
grob fahrlässig herbeigeführt wurden. classic mitversichert
premium mitversichert
Die Bestimmungen gemäß Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026 zur optimum mitversichert
Vorsorgeversicherung finden hier keine Anwendung.
12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen
(Exzedenten-Haftpflichtversicherung)
dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt verein-bart, so gilt dieser
Besteht anderweitig für den Versicherungsnehmer eine
auch für die Best-Leistungs-Garantie.
Haftpflichtversicherung, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ab dem
Zeitpunkt der Beantragung der Anschlussversicherung, soweit der
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
Vertragsbeginn nicht länger als 15 Monate in der Zukunft liegt und die
AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
anderweitige Haftpflichtversicherung zum Beginn der Anschluss-
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
versicherung gekündigt wird.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers
Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein nach den Bestimmungen
zum selben Zeitpunkt kündigen.
dieser Versicherung versicherter Versicherungsfall gegeben ist und die Höhe
Tarifvariante Entschädigungsgrenze der Haftpflichtansprüche über die Versicherungssummen einer anderweitig
classic nicht mitversichert bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, und zwar für den
premium nicht mitversichert darüberhinausgehenden Teil des Schadens. Sind nach der anderweitig
bestehenden Haftpflichtversicherung keine Leistungen zu erbringen,
optimum mitversichert besteht im Rahmen dieses Vertrages Versicherungsschutz.
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Besteht zum Schadenszeitpunkt keine anderweitige Haftpflichtversicherung, 14. Versehensklausel
wird mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR auf Grundlage dieser In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs-
Bedingungen reguliert. schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang
Tarifvariante Entschädigungsgrenze bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich
nachgeholt wurde.
classic nicht mitversichert
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
premium nicht mitversichert
classic nicht mitversichert
optimum mitversichert
premium mitversichert
13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel optimum mitversichert
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die 15. Vorversicherungsgarantie
Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die
fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises Vertragsbedingungen zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung des
der Zuständigkeit abgelehnt. Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungs-
umfang bessergestellt gewesen wären, werden wir gemäß den
Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten
einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte Vorvertrags vom Vorversicherer regulieren.
Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch Voraussetzung für eine Regulierung im Rahmen der Vorversicherungs-
im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden Garantie ist, dass:
wäre. a) der vorangegangene Versicherungsschutz ununterbrochen
Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie bestanden hat und
möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre b) die Besserstellung weder bei der degenia Versicherungsdienst
diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger AG noch beim Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag
Versicherung AG abtreten. versicherbar ist.
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger Die Entschädigung aus der Vorversicherungs-Garantie ist je Versicherungs-
Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden fall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs-
tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel summe begrenzt.
und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung
verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu Darüber hinaus gilt die Vorversicherungs-Garantie nicht für Schäden gemäß
viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026.
Im Fall der Regulierung müssen Sie uns im Vorfeld die Bedingungen des
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, Vorversicherers zur Verfügung stellen.
erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der
Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach
classic mitversichert
Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben
premium mitversichert Zeitpunkt kündigen.
optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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