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Insurance broker / Dog and horse liability insurance in Germany (Tierhalterhaftpflicht) / Policy wording archive

Getsafe Comfort: the policy wording in full

Digitaltarif mit Deckakt, Flurschäden, Ausscheidungen, Führen ohne Leine und Maulkorb, Hüterbiss, Mietsachschäden an Immobilien, täglicher Kündbarkeit und Forderungsausfall ohne Mindestschaden; Versicherungssumme laut Versicherungsschein, SOS-Hilfe als Baustein.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Getsafe Hundehaftpflicht Comfort from Getsafe (Dog and horse liability insurance in Germany (Tierhalterhaftpflicht)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 60 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Combined limit for bodily injury, property damage and financial lossas stated in the policy schedule
Pure financial loss (without prior injury or property damage)yes„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden. Dies gilt auch, wenn diese weder durch Personenschäden noch durch Sachschäden verursacht sind (reine Vermögensschäden).“BB-HHV 6.1, page 15
Annual aggregate limit for all claims in one policy yearnot addressed
Excess per claimnone„Falls vereinbart, beteiligst du dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“AHB 3.2, page 9
Co-insured persons (spouse or partner, children and other household members owning or walking the dog)yes„b) deine Familienangehörigen, c) sonstige mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, in der Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein genannten Hunde.“BB-HHV 2.1.1, page 13
Territorial scope (home country, Europe, worldwide)yes„die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.“BB-HHV 9 b), page 16
Temporary stays abroad with the dog: maximum duration and countries coveredyes„die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.“BB-HHV 9 b), page 16
Automatic cover for new risks (for example an additional dog) until notifiedyes„Im Umfang des bestehenden Vertrags ist deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.“AHB 5.1, page 10
Previous cover guarantee: better terms of the former policy continue to applynot addressed
Best cover guarantee: better terms offered by another insurer also applynot addressed
Automatic update: future improvements of the terms apply to existing policies at no extra premiumyes„Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.“AVB 6.1, page 8
Premium waiver on unemployment, incapacity for work or death of the policyholdernot addressed

Dogs insured

PointRuleWording (German)Clause
Several dogs in one policy and discount from the second dogyes„Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde angeschafft, erweitert sich hierdurch das versicherte Risiko.“BB-HHV 1.2.2, page 11
Puppies from the insured dog's litter covered at no extra premium, up to what ageyes„Bis zum Alter von 12 Monaten stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 1.2.2 angezeigt werden.“BB-HHV 1.2.3, page 13
Restricted breeds under regional law insurable (in Spain dangerous dogs, PPP)not addressed
Dogs that have bitten before or are officially classed as dangerousnot addressed
Minimum and maximum age of the dog at inceptionnot addressed
Foster dogs from animal welfare organisations and dogs on trialnot addressed
Assistance dogs, guide dogs and other dogs supporting people with disabilitiesyes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.“BB-HHV 1.9, page 13
Therapy and visiting dogs (schools, care homes, practices)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.“BB-HHV 1.9, page 13
Rescue and search dogs on duty and in trainingyes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.“BB-HHV 1.9, page 13
Hunting dogs on hunts and in hunting trainingno„Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.“BB-HHV 1.1, page 13
Protection dogs, protection work and bite work trainingyes„Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern).“BB-HHV 1.4, page 13

Dog sitters and family

PointRuleWording (German)Clause
Liability of non-professional dog sitters (friends, neighbours, relatives) coveredyes„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in deinem Auftrag die Führung der Aufsicht über die versicherten Hunde übernommen haben“BB-HHV 2.2.1, page 13
Professional dog sitters, dog walkers and boarding kennelsyes„Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann.“BB-HHV 2.2.2, page 14
Bodily injury to the dog sitter (the dog bites the person looking after it)yes„Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2.2 versicherten Tierhüter (z.B. Hüterbiss)“BB-HHV 2.3 c), page 14
Claims between relatives and co-insured persons (injury within the family)yes„Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander, soweit es sich um folgende Ansprüche handelt: a) Personenschäden“BB-HHV 2.3 a), page 13
Dog walked by minors and liability for supervisionnot addressed

Damage caused by the dog

PointRuleWording (German)Clause
Bite injuries to people including pain and suffering and treatment costsyes„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“AHB 1, page 8
Injury to third-party animals (for example in a dog fight)yes„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“AHB 1, page 8
Veterinary costs for injured third-party animalsnot addressed
Unintended mating (resulting costs for a third party's bitch)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt.“BB-HHV 1.7, page 13
Intended mating (damage during agreed breeding)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt.“BB-HHV 1.7, page 13
Damage to fields, meadows and farmlandyes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gärten sowie Feldern, Forsten und Weiden).“BB-HHV 1.5, page 13
Road accidents caused by the dog (damage to third-party vehicles and people)yes„das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte“AHB 1, page 8
Damage by the dog to borrowed or hired vehicles (cars, motorhomes, boats)no„Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,“BB-HHV 5.4 e), page 14
Environmental damage under environmental liability law (for example protected species or waters)yes„Versichert sind (in Erweiterung von Nr. 1 der AHB) öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), die die versicherten Personen betreffen.“BB-HHV 8.1, page 16

Rented and borrowed property

PointRuleWording (German)Clause
Damage to rented living space (doors, floors, walls)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten:“BB-HHV 5.1, page 14
Damage to hotel rooms and their furnishings while travellingyes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“BB-HHV 5.2, page 14
Damage to holiday flats and holiday homes including contentsyes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer)“BB-HHV 5.2, page 14
Damage to rented, borrowed or leased movable propertyno„wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder unberechtigt in Besitz genommen sind“BB-HHV 3 c), page 14
Gradual damage from scratching, chewing or urineyes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen durch tierische Ausscheidungen.“BB-HHV 1.6, page 13

Training, sport and use

PointRuleWording (German)Clause
Dog school and training (including owner competence courses)yes„am Unterricht eines Hundevereins oder eines gewerblichen Hundetrainers,“BB-HHV 1.3, page 13
Dog sport, agility, competitions, shows and trialsyes„an Hundesportveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Rennen und Turnieren (z. B. Agility, Hundeschlittenrennen) oder“BB-HHV 1.3, page 13
Breach of leash rules (claim remains covered)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen.“BB-HHV 1.8, page 13
Breach of muzzle rules (claim remains covered)yes„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen.“BB-HHV 1.8, page 13
Commercial or professional use of the dog (for example guard dog, office dog)no„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht a) aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes“BB-HHV 3 a), page 14
Dog breeding (hobby and commercial breeding)not addressed

Protection and defence

PointRuleWording (German)Clause
Default cover: payment when another dog owner cannot pay for damage caused to the insuredyes„Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du oder eine nach Nr. 2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit dieser Versicherung von einem zahlungsunfähigen Außenstehenden (Schadenverursacher) geschädigt wird.“BB-HHV 11.1, page 16
Defence against unjustified claims (passive legal protection) including court and legal feesyes„die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung deinerseits von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.“AHB 2.1, page 8
Defence costs in criminal or administrative fine proceedings after a dog incidentyes„Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für dich von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.“AHB 2.3, page 8

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Meets compulsory insurance rules under regional dog laws in Germany and Austria or Spanish law (Ley 7/2023, PPP)not addressed
Insurance certificate for the authoritiesnot addressed
Duty to register the dog, pay dog tax, microchip it and record itnot addressed
Duty to pass a temperament test or owner competence testnot addressed
Duty to hold an official permit for dangerous dogs (in Spain the PPP licence)not addressed
Obligations after a claim (notification period, no admission of liability without consent)yes„Uns ist jeder Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden.“AHB 6.2.1, page 11
Death, rehoming or replacement of the dog (end of contract or transfer)yes„Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.“AVB 3.7, page 5
Term and cancellation (notice period, cancel any day, cancellation after a claim)yes„Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen.“AVB 3.4, page 4
Special exclusions (for example intent, certain breeds, dog fights, damage to own property)yes„aller versicherten Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben,“BB-HHV 3 i), page 14

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Getsafe / Wefox / Friday / Clark Eigenmarken (Haftpflicht-Tarife von Insurtechs)
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Getsafe Vertragsbedingungen Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort (AVB, AHB, BB-HHV-Comfort)
[Seite 1] Versicherungsbedingungen/ Kundeninformationen Stand: 01.2022 Hundehaftpflicht Comfort www.hellogetsafe.com [Seite 2] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Inhaltsverzeichnis Hundehaftpflicht Comfort Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 03-08 Allgemeine Haftpflichtbedingungen (AHB) 09-12 Besondere Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht „Comfort“ (BB-HHV-Comfort) 13-18 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht – Erweiterung „SOS-Hilfe“ (ZB-SOS) 19 Allgemeine Kundeninformationen 20-23 Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 5 VVG) 24-25 2 | 25 [Seite 3] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 1 Vertragsparteien 2 Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 3 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung 4 Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss 5 Weitere Regelungen 6 Bedingungsgarantien 1 Vertragsparteien 1.1 Du Du bist unser Kunde und bezahlst uns die vereinbarten Beiträge. Nach dem Gesetz bist du der „Versicherungsnehmer“. 1.2 Wir Wir sind andsafe (andsafe AG) und Getsafe (Getsafe Digital GmbH). Als andsafe AG sind wir nach dem Gesetz der „Versicherer“ und stehen dir bei versicherten Schäden (Versicherungsfällen) zur Seite. Als Getsafe Digital GmbH, haben wir als Versicherungsvertreter die Vollmacht erteilt bekommen deine Anzeigen und Erklärungen entgegenzunehmen. Somit kümmern wir uns als Getsafe Digital GmbH um den Vertrieb der Produkte und um die Vertragsverwaltung. Darüber hinaus sind wir als Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen. 1.3 Versicherte Personen Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich dir zu. Das gilt auch, wenn andere Personen versichert sind und unabhängig davon, wer den Versicherungsschein besitzt. Soweit andere Personen versichert sind, sind diese neben dir für die Erfüllung der damit verbundenen Obliegenheiten/Pflichten (insbesondere im Schadensfall) verantwortlich. 1.4 Rechtsnachfolger Alle für dich geltenden Bestimmungen sind auf deinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend anzuwenden. 2 Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 2.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig (zur Fälligkeit) bezahlt wird. Zahlst du nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. 2.2 Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. 2.3 Versicherungsperiode Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. 2.4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht widersprichst. 2.5 Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange du die die Zahlung nicht veranlasst hast. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast. 3 | 25 [Seite 4] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 2.6 Leistungsfreiheit bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag Wenn du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB zahlst, sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn du die Nichtzahlung zu vertreten hast. 2.7 Fälligkeit des Folgebeitrags Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht widersprichst. 2.8 Verzug des Folgebeitrags und Schadensersatz Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn du die verspätete Zahlung zu vertreten hast. Bist du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. 2.9 Mahnung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir dich auf deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen. 2.10 Leistungsfreiheit nach Mahnung Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern du bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug bist. Es besteht so lange kein Versicherungsschutz, bis die Zahlung erfolgt ist. 2.11 Kündigung nach Mahnung Wir können nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug bist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir dich in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. 2.12 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Unsere Leistungsfreiheit nach 2.10 AVB bleibt bis zur Zahlung bestehen. 2.13 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hast du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Apple Pay, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde. Konnte der fällige Beitrag ohne dein Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von uns in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. 2.14 Änderung der Zahlungsart / Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche Hast du zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholter Einziehungsversuche, nicht eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen. Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Die dadurch verursachten Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche (Bearbeitungsgebühren z.B. von Kreditinstituten oder einem Zahlungsdienstleister) können wir dir in Rechnung stellen. 4 | 25 [Seite 5] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 3 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung 3.1 Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. 3.2 Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien fristgemäß vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. 3.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3.4 Dein Kündigungsrecht (tägliches Kündigungsrecht) Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir gewünschten späteren Zeitpunkt wirksam (d.h. der Vertrag endet mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wird). 3.5 Unser Kündigungsrecht Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. 3.6 Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss uns bzw. dir in Textform (z. B. E-Mail) und spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein. Du kannst bestimmen, ob deine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dir wirksam. 3.7 Wegfall des versicherten Interesses Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. 3.8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 3.8.1. Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. 3.8.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse 3.8.2.1 Widerrufst du deine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung), müssen wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast. 3.8.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. 3.8.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. 3.8.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. 4 Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss 4.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Du hast bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung uns alle dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir dir nach deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. 5 | 25 [Seite 6] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 4.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht 4.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn du nachweist, dass du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn du nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. 4.2.2 Kündigung Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten. 4.2.3 Vertragsänderung Ist unser Rücktrittsrecht nach 4.2.1 AVB ausgeschlossen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von dir unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Bist du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, kannst du den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wir haben dich in dieser Mitteilung auf dein Kündigungsrecht hinzuweisen. 4.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Dabei müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen. 4.4 Unsere Hinweispflicht Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben. 4.5 Ausschluss von unseren Rechten Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 4.6 Anfechtung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen. 4.7 Erlöschen unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn du (oder dein Vertreter) die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hast. 5 Weitere Regelungen 5.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass du dies wusstest, kannst du die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn du es nicht innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem du von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zugeht. 5.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 5.2.1 Form, zuständige Stelle 6 | 25 [Seite 7] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Die für uns oder für dich bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns oder dir erfolgen, sind in Textform (z. B. über E-Mail, Getsafe-App) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. 5.2.2 Änderung deiner E-Mail-Adresse, Anschrifts- oder Namensänderung Sollte sich deine E-Mail-Adresse, deine Anschrift oder dein Name ändern, musst du uns dies unverzüglich mitteilen bzw. selbst in der Getsafe-App abändern. Hast du uns eine Änderung deiner E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dir gegenüber abzugeben ist, eine Nachricht über dein Kundenkonto in der Getsafe-App oder die Absendung einer E-Mail an die letzte uns bekannte E-Mail-Adresse. Die Erklärung gilt an dem Tag der Absendung als zugegangen. Falls gesetzlich die Schriftform vorgegeben ist, genügt für eine Willenserklärung, die wir dir gegenüber abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung deines Namens. 5.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters 5.3.1 Erklärungen von dir Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von dir abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags; b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses. 5.3.2 Erklärungen von uns Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an dich zu übermitteln. 5.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die du im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst du nur gegen dich gelten lassen, wenn du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kanntest. 5.4 Verjährung Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 5.5 Örtlich zuständiges Gericht 5.5.1 Klagen gegen uns Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Verlegst du jedoch nach Vertragsschluss deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. 5.5.2 Klagen gegen dich Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach deinem Sitz, dem Sitz deiner Niederlassung oder deinem Wohnsitz; fehlt ein solcher, nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. 5.6 Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 5.7 Embargobestimmung (Sanktionsklausel) 7 | 25 [Seite 8] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. 6 Bedingungsgarantien 6.1 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. 6.2 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen. 6.3 Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten, Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesses einhalten. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.) 6.4 Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass du uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und deine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtrittst. Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. Allgemeine Haftpflicht-Bedingungen (AHB) 1 Gegenstand der Versicherung 2 Versicherte Leistungen 3 Begrenzung der Leistungen 4 Veränderungen des versicherten Risikos 5 Neu hinzukommende Risiken 6 Deine Pflichten (Obliegenheiten), Folgen von Pflichtverletzungen 7 Abtretungsverbot 1 Gegenstand der Versicherung Versicherungsschutz besteht im Umfang des versicherten Risikos für den Fall, dass du ● wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), ● das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, ● aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts ● von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wirst. Als Schadenereignis wird ein Ereignis bezeichnet, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. 2 Versicherte Leistungen 2.1 Leistungen Der Versicherungsschutz umfasst - die Prüfung der Haftpflichtfrage, 8 | 25 [Seite 9] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 - die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und - die Freistellung deinerseits von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn du aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet bist und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von dir ohne Zustimmung von uns abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist deine Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir dich binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. 2.2 Vollmachten 2.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in deinem Namen abzugeben. 2.2.2 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen dich, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in deinem Namen. 2.2.3 Erlangst du oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben. 2.3 Kostenbeteiligung bei Strafverfahren Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für dich von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. 3 Begrenzung der Leistungen 3.1 Versicherungssumme 3.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 3.1.2 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. 3.2 Vereinbarter Selbstbehalt Falls vereinbart, beteiligst du dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. 3.3 Kosten 3.3.1 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. 3.3.2 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. 3.4 Rentenzahlungen Hast du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem du dich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen musst, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. 9 | 25 [Seite 10] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 3.5 Verursachung von Mehraufwendungen Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. 4 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) 4.1 Mitversicherung von Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos Versichert ist auch deine gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (ausgenommen versicherungspflichtige Hunde). 4.2 Risikoerhöhungen durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften Versichert ist auch deine gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in dem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. 4.3 Auswirkungen auf den Beitrag (Beitragsregulierung) 4.3.1 Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil können wir von dir eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn du beweist, dass dich an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. 4.3.2 Aufgrund deiner Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. 4.3.3 Unterlässt du die rechtzeitige Mitteilung, können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. 4.3.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre. 5 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 5.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Du bist verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor uns das neue Risiko angezeigt wurde, musst du beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 5.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 5.1 Absatz 4 auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt. 5.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; c) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu 10 | 25 [Seite 11] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 versichern sind; d) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. Bei der Neuanschaffung eines Hundes gilt der Versicherungsschutz abweichend von Absatz b) auch, wenn dieser der Versicherungspflicht unterliegt. 6 Deine Pflichten (Obliegenheiten), Folgen von Pflichtverletzungen 6.1 Pflichten vor Eintritt des Versicherungsfalls 6.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände musst du auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der bereits zu einem Schaden geführt hat, gilt jedoch ohne weiteres als besonders gefahrdrohend. 6.1.2 Rechtsfolgen Verletzt du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn du nachweist, dass du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast. 6.2 Pflichten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls 6.2.1 Anzeige des Versicherungsfalls Uns ist jeder Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden. 6.2.2 Schadenminderung und Mithilfe Du musst nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Dabei sind unsere Weisungen zu befolgen, soweit es für dich zumutbar ist. Zudem bist du verpflichtet, uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt werden. 6.2.3 Anzeige von gegen dich eingeleiteten Maßnahmen Wird gegen dich ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wird dir gerichtlich der Streit verkündet, musst du uns dies ebenfalls unverzüglich melden. 6.2.4 Widerspruchspflicht Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz musst du fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Unserer Weisung bedarf es hierfür nicht. 6.2.5 Überlassung der Prozessführung Wird gegen dich ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, bist du verpflichtet, uns die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in deinem Namen einen Rechtsanwalt. Dem Rechtsanwalt musst du die Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. 6.3 Folgen von Pflichtverletzungen Wird eine Pflicht aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Wird eine Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere deines Verschuldens entspricht. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, wenn du nachweist, dass a) die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde oder b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Auskunfts- oder Aufklärungspflicht bleibt folgenlos, wenn wir es unterlassen hatten, dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. 7 Abtretungsverbot Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig 11 | 25 [Seite 12] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 12 | 25 [Seite 13] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Besondere Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht „Comfort“ (BB-HHV-Comfort) 1 Versichertes Risiko 1.1 Risikobeschreibung Wir versichern die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus privater Haltung von Hunden. Der Umfang der Versicherung ergibt sich aus den Allgemeingen Versicherungsbedingungen (AVB), Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB) und den nachstehenden Besonderen Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht (BB-HHV). Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. 1.2 Beitragspflichtige Risiken 1.2.1 Wir benötigen die Informationen, die wir zum Abschluss der Versicherung abgefragt haben, um deinen Beitrag berechnen zu können (beitragsrelevante Angaben). 1.2.2 Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde angeschafft, erweitert sich hierdurch das versicherte Risiko. Die neuen Hunde sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom Versicherungsschutz umfasst und uns gemäß Nr. 4 der AHB nach unserer Aufforderung anzuzeigen. 1.2.3 Jungtiere (Welpen), die nach Abschluss des Versicherungsvertrages vom versicherten Muttertier geboren werden, sind ab ihrer Geburt ebenfalls automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Bis zum Alter von 12 Monaten stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 1.2.2 angezeigt werden. 1.3 Teilnahme an Unterricht und Veranstaltungen Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde zur Teilnahme • am Unterricht eines Hundevereins oder eines gewerblichen Hundetrainers, • an Hundesportveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Rennen und Turnieren (z. B. Agility, Hundeschlittenrennen) oder • sonstigen Veranstaltungen (z. B. Hundeschauen), sowie der Vorbereitung hierzu (Training). 1.4 Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern). 1.5 Flurschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gärten sowie Feldern, Forsten und Weiden). 1.6 Tierische Ausscheidungen Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen durch tierische Ausscheidungen. 1.7 Deckschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt. 1.8 Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden, soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften abgewichen wird. 1.9 Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. 2 Versicherte Personen 2.1 Versicherte Halter 2.1.1 Versichert sind: a) du, 13 | 25 [Seite 14] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 b) deine Familienangehörigen, c) sonstige mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, in der Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein genannten Hunde. 2.1.2 Verstirbst du, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die in Nr. 2.1.1. b) und c) genannten Personen noch für 12 Monate fort. Wird innerhalb dieser Frist die Beitragszahlung von deinem mitversicherten Ehemann / deiner mitversicherten Ehefrau oder Lebenspartner*in übernommen, so wird diese/r Versicherungsnehmer/in. 2.2 Mitversicherte Tierhüter 2.2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in deinem Auftrag die Führung der Aufsicht über die versicherten Hunde übernommen haben, in deren Eigenschaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde. 2.2.2 Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann. 2.3 Gegenseitige Ansprüche Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander, soweit es sich um folgende Ansprüche handelt: a) Personenschäden, b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und Sachschäden (z. B. von Versicherern oder Arbeitgebern), c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2.2 versicherten Tierhüter (z.B. Hüterbiss), d) Haftpflichtansprüche gegen dich, soweit diese nicht von mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen erhoben werden. 3 Ausschlüsse Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht a) aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art, b) als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraft-, Wasser oder Luftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 4 (Fuhrwerke und Fahrzeuge) besteht, c) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder unberechtigt in Besitz genommen sind – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 5 (Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen) besteht, d) wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden verursacht sind – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 6 (Vermögensschäden) besteht, e) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 7 (Gewässerschäden) besteht, f) wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 9 (Auslandsschäden) besteht, g) wegen Sachschäden aufgrund von Krankheiten der versicherten Hunde (Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherten Personen beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben), h) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder wegen Ansprüchen, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen hinausgehen, i) aller versicherten Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, j) wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 4 Fuhrwerke und Fahrzeuge 4.1 Besitz und Gebrauch von Fuhrwerken Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der Verwendung der bei uns versicherten Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Kutschen, Schlitten und sonstigen Fuhrwerken (z. B. Dog-Cart). 4.2 Nicht versicherungspflichtige Hundetransportanhänger Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern. 5 Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen 5.1 Schäden an Immobilien Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten: a) Grundstücken inkl. Schäden an deren Umzäunungen, b) Gebäuden, c) Wohnungen und Räumen in Gebäuden, 14 | 25 [Seite 15] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 d) Garagen und Carports, e) sonstigen unbeweglichen Sachen. 5.2 Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer) sowie in sonstigen Unterkünften, die für bis zu 6 Monate gemietet wurden (z. B. möbliertes Zimmer). 5.3 Schäden an Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten. 5.4 Ausschlüsse Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit du dich hiergegen besonders versichern kannst, d) Schäden infolge von Schimmelbildung, e) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, f) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, g) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. 6 Vermögensschäden 6.1 Umfang des Versicherungsschutzes Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden. Dies gilt auch, wenn diese weder durch Personenschäden noch durch Sachschäden verursacht sind (reine Vermögensschäden). 6.2 Einschränkungen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden aus a) Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, b) Nichteinhaltung von Fristen und Terminen, Fehlbeträgen aus Kassenführung sowie Zahlungsvorgängen aller Art, c) Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in Zusammenhang stehen, d) Verletzungen gewerblicher Schutz- und Urheberrechte, bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften und sonstigen bewussten Pflichtverletzungen. 7 Gewässerschäden 7.1 Versicherte Haftpflichtansprüche Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). 7.2 Kleingebinde Eingeschlossen ist deine gesetzliche Haftpflicht sowie die der versicherten Hundehalter als Inhaber von Kleingebinden zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 100 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen je Einzeltank und mit einem Gesamtfassungsvermögen von maximal 1.000 Litern/Kilogramm sowie aus der Verwendung der darin gelagerten Stoffe. 7.3 Rettungskosten Mitversichert sind Aufwendungen – auch erfolglose –, die du im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durftest (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten. Wir ersetzen Rettungskosten in Erweiterung von Nr. 1 der AHB nicht nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn die versicherten Personen aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. Rettungs-, Gerichts-, Anwalts- und außergerichtliche Gutachterkosten ersetzen wir entsprechend Nr. 3.3 der AHB auch über die Versicherungssumme hinaus, wenn diese auf unsere Weisung entstanden sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von dir oder Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens lediglich billigen. 7.4 Rückstau des Straßenkanals Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Rückstau des Straßenkanals. 7.5 Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejenigen versicherten Personen, die den Schaden herbeigeführt haben, indem sie vorsätzlich von (dem Gewässerschutz dienenden) Gesetzen, Verordnungen oder (an die versicherten Personen gerichteten) behördlichen Anordnungen oder Verfügungen abgewichen sind. 7.6 Gemeingefahren Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem 15 | 25 [Seite 16] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. 8 Ansprüche nach Umweltschadensgesetz 8.1 Versicherte Ansprüche Versichert sind (in Erweiterung von Nr. 1 der AHB) öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), die die versicherten Personen betreffen. Versichert sind auch solche öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß der (auf der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden) nationalen Umsetzungsgesetze anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der Richtlinie nicht überschreiten. Versichert sind dabei auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken. 8.2 Einschränkungen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind a) Pflichten derjenigen oder Ansprüche gegen diejenigen versicherten Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässer- bzw. Umweltschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicherten Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeiführen, b) Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. 8.3 Nachrangigkeit des Versicherungsschutzes Sofern eine spezielle Versicherung (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Umweltschadenversicherung) besteht, gilt der Versicherungsschutz nach Nr. 8.1 nur, soweit die spezielle Versicherung keine oder keine ausreichende Leistung erbringt. 9 Auslandsschäden Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, a) die in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA oder in den europäischen Zwergstaaten eintreten oder b) die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird. 10 Kautionsstellung Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist die versicherte Person verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. 11 Forderungsausfalldeckung 11.1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du oder eine nach Nr. 2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit dieser Versicherung von einem zahlungsunfähigen Außenstehenden (Schadenverursacher) geschädigt wird. Als Außenstehende gelten Personen, die nicht über diesen Vertrag mitversichert sind. 11.2 Umfang der Forderungsausfalldeckung 11.2.1 Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung wenden wir die Bestimmungen deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung spiegelbildlich an. Wir erbringen unsere Leistungen so, als sei der Schadenverursacher unser Versicherungsnehmer. Dem Schadenverursacher stehen aber keine Rechte aus diesem Vertrag zu. 11.2.2 Für die Forderungsausfalldeckung gelten zudem folgende Erweiterungen: a) Der Ausschluss des Vorsatzes gemäß Nr. 3 i) findet keine Anwendung. b) Versicherungsschutz besteht auch in der Eigenschaft als privater Halter von Hunden, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren sowie wilden Tieren. c) Versicherungsschutz besteht auch in der Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer von sonstigen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen. 11.2.3 Wir leisten jedoch keine Entschädigung für Ansprüche a) aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer (z. B. Privathaftpflichtversicherer) oder ein Sozialleistungsträger verpflichtet ist, b) die von anderen Geschädigten auf dich bzw. die nach Nr. 2.1 mitversicherte Person übergegangen sind, 16 | 25 [Seite 17] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 c) die darauf beruhen, dass der Schadenverursacher berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt hat, d) aus Schäden, die der Schadenverursacher im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. 11.3 Räumlicher Geltungsbereich Wir gewähren im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA oder in den europäischen Zwergstaaten eintreten. 11.4 Leistungsvoraussetzungen 11.4.1 Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht im Geltungsbereich nach Nr. 11.3 oder ein notarielles Schuldanerkenntnis vor einem Notar einer dieser Staaten festgestellt sein. 11.4.2 Die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers wird dadurch nachgewiesen, dass • eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder • eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten 3 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder • ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder mangels Masse abgelehnt wurde. 11.4.3 Die Ansprüche gegen den Schadenverursacher müssen in Höhe unserer Leistung an uns abgetreten werden. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels und alle sonstigen Unterlagen, die wir zur Beurteilung des Versicherungsfalles benötigen, sind uns auszuhändigen. Zudem musst du bzw. die nach Nr. 2.1 mitversicherte Person an der Umschreibung des Titels auf uns mitwirken. 12 Beitragsanpassungsklausel 12.1 Grundsatz Mindestens einmal im Kalenderjahr überprüfen wir, ob die Beiträge für bestehende Verträge beibehalten werden können oder ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen (Neukalkulation). 12.2 Vorgehensweise bei der Neukalkulation Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik. Zusammengefasst werden die Verträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Neben der bisherigen Schadenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schadenentwicklung. 12.3 Anpassung des Beitrags Ist unser durchschnittlicher Schadenaufwand (Zahlungen und Reserven für Geschäftsjahresschäden einschließlich Schadenregulierungskosten) seit der letztmaligen Festsetzung des Beitragssatzes um mehr als 5% gestiegen oder gesunken, sind wir berechtigt, den Beitragssatz anzupassen. Der geänderte Beitrag darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitrag für neu abgeschlossene Versicherungsverträge mit gleichen Versicherungsbedingungen, Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang nicht übersteigen. 12.4 Wirksamwerden der Anpassung Die Anpassung des Beitrags wird für die nächste Versicherungsperiode wirksam. Wir werden dir die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitteilen. In dieser Mitteilung werden wir auch den alten und neuen Beitrag gegenüberstellen. 13 Tarifmerkmale Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert haben. Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen: a) Hunderasse, b) Anzahl der versicherten Hunde, c) Alter des Versicherungsnehmers, d) Anzahl der Vorschäden, e) Selbstbeteiligung, f) Zahlweise. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben von dir günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst. 17 | 25 [Seite 18] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 18 | 25 [Seite 19] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Zusatzbedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht - Erweiterung „SOS-Hilfe“ (ZB-SOS) Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt, besteht in Ergänzung zu den vereinbarten Bedingungen Versicherungsschutz für die Erweiterung „SOS-Hilfe“. 1 Tierarztkosten-Ausfalldeckung Wird dein Hund durch einen fremden Hund verletzt und kann der/die Halter*in des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden, weil - der/die Halter*in nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist oder - der/die Halter*in zahlungsunfähig ist und auch keinen Versicherungsschutz aus einer Tierhalter- Haftpflichtversicherung hat, ersetzen wir die notwendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung. Als Nachweis für die angefallen Tierarztkosten, benötigen wir die Rechnung des Tierarztes inkl. des Befundes. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000 €. 2 Such-, Rettungs- und Bergungskosten Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden, und die du für deinen im Versicherungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund zu dessen Bergung zu erbringen hast. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000 €. 3 Unterbringungskosten in einer Hundepension Ist während der Wirksamkeit unserer Versicherung durch Krankheit oder Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung für dich notwendig und kannst du dich daher nicht um deinen Hund kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung deines Hundes in einer Tierpension bis 3.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. 4 Kündigung der Erweiterung (Teilkündigungsrecht) Du hast jederzeit die Möglichkeit, diese Erweiterung zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir genannten späteren Zeitpunkt wirksam. Wir können die Erweiterung mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. 5 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Dieser Versicherungsschutz ist nur gemeinsam mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließbar. Mit der Beendigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung entfällt auch der Versicherungsschutz gemäß den Zusatzbedingungen für die Erweiterung „SOS-Hilfe“. 19 | 25 [Seite 20] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Allgemeine Kundeninformationen 1 Information über den Versicherer (Risikoträger) Der Versicherer und somit dein Vertragspartner ist die andsafe AG. Rechtsform: Aktiengesellschaft Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: HRB 17592 USt-IdNr.: DE815809102 Sitz der Gesellschaft: Provinzial-Allee 1, 48159 Münster (ladungsfähige Anschrift) Postanschrift: Provinzial-Allee 1, 48159 Münster Vorstand: Dr. Christian Brandt, Michael Hein, Florian Knackstedt Aufsichtsrat: Nina Schmal (Vorsitzende) 2 Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die andsafe AG ist als Schaden- und Unfallversicherer tätig. 3 Informationen über Getsafe Digital GmbH (Konzeptanbieter) Die Getsafe Digital GmbH hat vom Versicherer als dessen Versicherungsvertreter die Vollmacht erhalten, deine Anzeigen und Erklärungen entgegenzunehmen und kümmert sich in dessen Auftrag um die schnelle Bearbeitung in deinem Sinne. Das bedeutet, dass du dich in allen Anliegen, die deinen Versicherungsschutz betreffen am besten direkt an Getsafe Digital GmbH wendest. Darüber hinaus ist Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen. Zahlungen an Getsafe Digital GmbH sind mit befreiender Wirkung gegenüber dem Versicherer, sprich: als wäre das Geld direkt bei dem Versicherer eingegangen. Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registernummer: HRB 723385 USt-IdNr.: DE 294955956 Haus- und Postanschrift: Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg (zugleich ladungsfähige Anschrift) Geschäftsführung: Christian Wiens, Marius Simon Die Hauptgeschäftstätigkeit der Getsafe Digital GmbH liegt als registrierter Versicherungsvertreter in der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsprodukten. Für den Fall der Beendigung der bisherigen Risikoträgerschaft erteilst du der Getsafe Digital GmbH den Auftrag und die Vollmacht, den Träger des Versicherungsschutzes (Risikoträger) zu wechseln. Getsafe muss dich mindestens 1 Monat vor dem Stichtag des beabsichtigten Risikoträgerwechsels darüber informieren (z.B. über E-Mail, in der Getsafe-App). Du kannst dies jederzeit widerrufen. 4 Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen Für das Versicherungsverhältnis zwischen dir und uns gelten ● der Antrag, ● die gesetzlichen Bestimmungen, ● der Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen, ● die vereinbarten Versicherungsbedingungen, ● die Tarifbestimmungen ● und mit dir getroffene Zusatzvereinbarungen. 5 Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. 6 Gesamtpreis der Versicherung / Zusätzliche Kosten Den Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer, findest du im Antrag und im Versicherungsschein. Bei fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen können dir die anfallenden Kosten (z.B. Bankgebühren) in Rechnung gestellt werden. Weitere Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben. 7 Beitragszahlung Dein Beitrag ist zum jeweiligen Fälligkeitstermin im Voraus zu bezahlen. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) oder als Einmalbeitrag. Die Fälligkeit, die gewählte Zahlungsart und deine Zahlweise kannst du in deinem Versicherungsschein oder in der Getsafe-App einsehen und in der App auf Wunsch auch ändern. 8 Gültigkeitsdauer des Angebots 20 | 25 [Seite 21] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Die Gültigkeit unseres Angebots – einschließlich des angegebenen Versicherungsbeitrags – ist auf den Tag der Abgabe befristet (d.h. unser Angebot gilt nur bis zum Ende des Tages, an dem du es von uns erhalten hast). 9 Zustandekommen des Vertrags Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch deine und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande, wenn du deine Vertragserklärung nicht innerhalb von 45 Tagen widerrufst. 10 Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 (Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise) Widerrufsrecht Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. über die Getsafe-App oder per E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem dir ● der Versicherungsschein, ● die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Versicherungs-bedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, ● diese Belehrung, ● das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ● und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Getsafe Digital GmbH, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg, E-Mail: support@hellogetsafe.com www.hellogetsafe.com Du kannst dein Widerrufsrecht auch auf der Getsafe-Website unter https://hellogetsafe.com/de-de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn du diese Online-Funktion nutzt, übermitteln wir dir auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten dir den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlungsweise des Beitrags wie folgt errechnet: a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrags; b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180 des Halbjahresbeitrags; c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/90 des Vierteljahresbeitrags; d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/30 des Monatsbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Wenn du dein Widerrufsrecht nicht ausübst, bist du an den Vertrag gebunden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf deinen ausdrücklichen Wunsch sowohl von dir als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast. Dein Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. 21 | 25 [Seite 22] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Abschnitt 2 (Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen) Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Der Versicherer hat dir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und dir maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die dir eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge; 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zu Stande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den du im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hast; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages (sofern vorhanden); 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu dir vor Abschluss des Versicherungsvertrages zu Grunde legt; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit deiner Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 16. einen möglichen Zugang für dich zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Ende der Widerrufsbelehrung 11 Laufzeit Der Versicherungsvertrag läuft jeweils ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien von ihrem Kündigungsrecht gemäß den vereinbarten Bedingungen Gebrauch macht. 12 Beendigung des Vertrages Du kannst den Vertrag täglich kündigen. Am einfachsten kannst du das in der Getsafe-App oder per E-Mail an support@hellogetsafe.com erledigen. Wir können den Vertrag zum Ablauf (Ende der Vertragslaufzeit) kündigen. Zusätzlich besteht für uns ein Sonderkündigungsrecht unter anderem in folgenden Fällen: ● im Schadenfall ● bei Nichtzahlung des Folgebeitrags Einzelheiten kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon 22 | 25 [Seite 23] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 unberührt. 13 Sprache Die Vertragssprache ist Deutsch (inkl. Vertragsbedingungen, Vertragsinformationen). Auch die Kommunikation während der Laufzeit dieser Versicherung(en) erfolgt in Deutsch. 14 Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Heidelberg. Als natürliche Person kannst du aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen festen Wohnsitz hast oder in Ermangelung eines solchen, dein gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Falls du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. 15 Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörde / Streitbeteiligung Unser oberstes Ziel ist es, stets alle Angelegenheiten zu deiner vollsten Zufriedenheit zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass du Anlass zur Beschwerde siehst. In solchen Fällen kannst du dich an folgende Stellen wenden: Getsafe Beschwerdemanagement Getsafe Digital GmbH, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg E-Mail: beschwerde@hellogetsafe.com oder - am einfachsten – über die Getsafe-App mitteilen Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550. Ombudsmann Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Tel.: 0800 3696000*), Fax: 0800 3699000*) *kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen. Online-Streitbeilegung der Europäischen Union Hast du als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z. B. über eine Internetseite, eine App oder per E-Mail), kannst du für deine Beschwerde auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute Resolution, ODR) nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Deine Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung dem Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet. Hinweis Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt. 23 | 25 [Seite 24] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir deinen Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass du die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen du nur geringe Bedeutung beimisst. Bitte beachte, dass du deinen Versicherungsschutz gefährdest, wenn du unrichtige oder unvollständige Angaben machst. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflichten kannst du der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Du bist bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung verpflichtet, alle dir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach deiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, bist du auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt du die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn du nachweist, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn du nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand ● weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles ● noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil du die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt hast, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir dich in der Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung der Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen wir die Umstände angeben, 24 | 25 [Seite 25] Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022 auf denen wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn du die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hast. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lässt du dich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist deines Stellvertreters als auch deine eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Du kannst dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder deinem Stellvertreter noch dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 25 | 25

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