Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)
Show full text: Getsafe Vertragsbedingungen Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort (AVB, AHB, BB-HHV-Comfort)
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen/
Kundeninformationen
Stand: 01.2022
Hundehaftpflicht
Comfort
www.hellogetsafe.com
[Seite 2]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Inhaltsverzeichnis
Hundehaftpflicht
Comfort
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 03-08
Allgemeine Haftpflichtbedingungen (AHB) 09-12
Besondere Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht
„Comfort“ (BB-HHV-Comfort) 13-18
Zusatzbedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht –
Erweiterung „SOS-Hilfe“ (ZB-SOS) 19
Allgemeine Kundeninformationen 20-23
Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 5 VVG) 24-25
2 | 25
[Seite 3]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
1 Vertragsparteien
2 Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
3 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung
4 Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss
5 Weitere Regelungen
6 Bedingungsgarantien
1 Vertragsparteien
1.1 Du
Du bist unser Kunde und bezahlst uns die vereinbarten Beiträge. Nach dem Gesetz bist du der „Versicherungsnehmer“.
1.2 Wir
Wir sind andsafe (andsafe AG) und Getsafe (Getsafe Digital GmbH).
Als andsafe AG sind wir nach dem Gesetz der „Versicherer“ und stehen dir bei versicherten Schäden
(Versicherungsfällen) zur Seite.
Als Getsafe Digital GmbH, haben wir als Versicherungsvertreter die Vollmacht erteilt bekommen deine Anzeigen und
Erklärungen entgegenzunehmen. Somit kümmern wir uns als Getsafe Digital GmbH um den Vertrieb der Produkte und
um die Vertragsverwaltung. Darüber hinaus sind wir als Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen.
1.3 Versicherte Personen
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich dir zu. Das gilt auch, wenn andere Personen versichert
sind und unabhängig davon, wer den Versicherungsschein besitzt.
Soweit andere Personen versichert sind, sind diese neben dir für die Erfüllung der damit verbundenen
Obliegenheiten/Pflichten (insbesondere im Schadensfall) verantwortlich.
1.4 Rechtsnachfolger
Alle für dich geltenden Bestimmungen sind auf deinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchssteller entsprechend
anzuwenden.
2 Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Versicherungsperiode, Fälligkeit, Folgen
verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
2.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Erst- oder
Einmalbeitrag rechtzeitig (zur Fälligkeit) bezahlt wird. Zahlst du nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst,
nachdem die Zahlung veranlasst ist.
2.2 Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
2.3 Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist
die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
2.4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein
angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag
unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht
widersprichst.
2.5 Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
solange du die die Zahlung nicht veranlasst hast.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
3 | 25
[Seite 4]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
2.6 Leistungsfreiheit bei nicht rechtzeitig gezahltem Erst- oder Einmalbeitrag
Wenn du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach 2.4 AVB zahlst, sind wir für einen vor Zahlung des
Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir dich durch eine
gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn du die Nichtzahlung zu vertreten hast.
2.7 Fälligkeit des Folgebeitrags
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder
Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit eingezogen werden kann und du der Abbuchung nicht
widersprichst.
2.8 Verzug des Folgebeitrags und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn du die verspätete
Zahlung zu vertreten hast.
Bist du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
Schadens zu verlangen.
2.9 Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir dich auf deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung
auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang
der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten
im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
2.10 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern du bei
Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug bist. Es besteht so
lange kein Versicherungsschutz, bis die Zahlung erfolgt ist.
2.11 Kündigung nach Mahnung
Wir können nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger
Wirkung kündigen, sofern du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug bist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung dann
automatisch wirksam. Hierauf werden wir dich in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
2.12 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn
die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
nach Fristablauf veranlasst wird.
Unsere Leistungsfreiheit nach 2.10 AVB bleibt bis zur Zahlung bestehen.
2.13 Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hast du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen
Zahlungsdienstleister (PayPal, Apple Pay, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne dein Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von uns in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung
erfolgt.
2.14 Änderung der Zahlungsart / Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche
Hast du zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholter Einziehungsversuche, nicht eingezogen werden
können, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine
Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
Beiträge selbst zu übermitteln.
Die dadurch verursachten Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche (Bearbeitungsgebühren z.B. von Kreditinstituten
oder einem Zahlungsdienstleister) können wir dir in Rechnung stellen.
4 | 25
[Seite 5]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
3 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung, Beitrag bei vorzeitiger Beendigung
3.1 Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
3.2 Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich
nicht, wenn einer der Vertragsparteien fristgemäß vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
zugegangen ist.
3.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
3.4 Dein Kündigungsrecht (tägliches Kündigungsrecht)
Du hast das Recht, den Vertrag jederzeit (täglich) zu kündigen. Die Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von
dir gewünschten späteren Zeitpunkt wirksam (d.h. der Vertrag endet mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung
ausgesprochen wird).
3.5 Unser Kündigungsrecht
Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes
darauffolgenden Jahres zu kündigen.
3.6 Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die
Kündigung muss uns bzw. dir in Textform (z. B. E-Mail) und spätestens einen Monat nach dem Abschluss der
Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Du kannst bestimmen, ob deine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der
laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dir wirksam.
3.7 Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
3.8 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
3.8.1. Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in
dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
3.8.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
3.8.2.1 Widerrufst du deine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung), müssen wir nur den auf
die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der
Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen
haben und du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag
erstatten. Dies gilt nicht, wenn du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast.
3.8.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der
Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
rechtzeitig gezahlt worden ist, steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
3.8.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag
bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
3.8.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag
bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
4 Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss
4.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände
Du hast bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung uns alle dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in
Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir dir nach deiner Vertragserklärung, aber vor der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen.
5 | 25
[Seite 6]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
4.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
4.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch
für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn du nachweist, dass du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast.
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn du nachweist, dass wir
den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen
hätten.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn du
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn
du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast.
4.2.2 Kündigung
Verletzt du deine Anzeigepflicht nach 4.1 AVB leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen.
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn du nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.
4.2.3 Vertragsänderung
Ist unser Rücktrittsrecht nach 4.2.1 AVB ausgeschlossen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die werden die anderen Bedingungen auf
unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von dir unverschuldeten Pflichtverletzung werden die
anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Bist du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, kannst du den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung
kündigen. Wir haben dich in dieser Mitteilung auf dein Kündigungsrecht hinzuweisen.
4.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Monats in Textform
geltend machen. Dabei müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die
Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.
4.4 Unsere Hinweispflicht
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir dich durch gesonderte
Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
4.5 Ausschluss von unseren Rechten
Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
4.6 Anfechtung
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
4.7 Erlöschen unserer Rechte
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Frist beträgt zehn Jahre, wenn du (oder dein Vertreter) die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hast.
5 Weitere Regelungen
5.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass du dies wusstest, kannst du die Aufhebung des
später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn du es nicht innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem du von der
Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit
der sie verlangt wird, uns zugeht.
5.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
5.2.1 Form, zuständige Stelle
6 | 25
[Seite 7]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Die für uns oder für dich bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die
unmittelbar gegenüber uns oder dir erfolgen, sind in Textform (z. B. über E-Mail, Getsafe-App) abzugeben. Dies gilt nicht,
soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen
Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von
Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
5.2.2 Änderung deiner E-Mail-Adresse, Anschrifts- oder Namensänderung
Sollte sich deine E-Mail-Adresse, deine Anschrift oder dein Name ändern, musst du uns dies unverzüglich mitteilen bzw.
selbst in der Getsafe-App abändern.
Hast du uns eine Änderung deiner E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dir gegenüber
abzugeben ist, eine Nachricht über dein Kundenkonto in der Getsafe-App oder die Absendung einer E-Mail an die letzte
uns bekannte E-Mail-Adresse. Die Erklärung gilt an dem Tag der Absendung als zugegangen.
Falls gesetzlich die Schriftform vorgegeben ist, genügt für eine Willenserklärung, die wir dir gegenüber abgeben, die
Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung deines Namens.
5.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
5.3.1 Erklärungen von dir
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von dir abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
5.3.2 Erklärungen von uns
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an
dich zu übermitteln.
5.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die du im Zusammenhang mit der
Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
du nur gegen dich gelten lassen, wenn du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge
grober Fahrlässigkeit nicht kanntest.
5.4 Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der
Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller
nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
5.5 Örtlich zuständiges Gericht
5.5.1 Klagen gegen uns
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz
oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen Sitz, den Sitz deiner
Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Verlegst du
jedoch nach Vertragsschluss deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz
haben.
5.5.2 Klagen gegen dich
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach deinem Sitz,
dem Sitz deiner Niederlassung oder deinem Wohnsitz; fehlt ein solcher, nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die
gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen dich nach unserem Sitz oder unserer für den
Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
5.6 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
5.7 Embargobestimmung (Sanktionsklausel)
7 | 25
[Seite 8]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine
auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels-
oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht europäische oder
deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
6 Bedingungsgarantien
6.1 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu deinem
Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen
Vertrag.
6.2 Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses veröffentlichten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen.
6.3 Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Wir garantieren dir, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
veröffentlichten, Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesses einhalten. (Der Arbeitskreis
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und
Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.)
6.4 Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung
eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die
Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im
Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle
einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass du uns soweit wie
möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und deine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer
an uns abtrittst.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer
leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Allgemeine Haftpflicht-Bedingungen (AHB)
1 Gegenstand der Versicherung
2 Versicherte Leistungen
3 Begrenzung der Leistungen
4 Veränderungen des versicherten Risikos
5 Neu hinzukommende Risiken
6 Deine Pflichten (Obliegenheiten), Folgen von Pflichtverletzungen
7 Abtretungsverbot
1 Gegenstand der Versicherung
Versicherungsschutz besteht im Umfang des versicherten Risikos für den Fall, dass du
● wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall),
● das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte,
● aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
● von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wirst.
Als Schadenereignis wird ein Ereignis bezeichnet, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
2 Versicherte Leistungen
2.1 Leistungen
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
8 | 25
[Seite 9]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung deinerseits von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn du aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet bist und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse
und Vergleiche, die von dir ohne Zustimmung von uns abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit
der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist deine Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir dich binnen zwei Wochen
vom Anspruch des Dritten freizustellen.
2.2 Vollmachten
2.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig
erscheinenden Erklärungen in deinem Namen abzugeben.
2.2.2 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen dich, sind wir
bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in deinem Namen.
2.2.3 Erlangst du oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
2.3 Kostenbeteiligung bei Strafverfahren
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für dich von uns gewünscht oder genehmigt,
so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
3 Begrenzung der Leistungen
3.1 Versicherungssumme
3.1.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte
Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3.1.2 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall
(Serienschaden), der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
3.2 Vereinbarter Selbstbehalt
Falls vereinbart, beteiligst du dich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im
Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
3.3 Kosten
3.3.1 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
3.3.2 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die
Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
3.4 Rentenzahlungen
Hast du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die
Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch
verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der
Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz
in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem du dich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen musst, wenn der
Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende
Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der
Versicherungssumme abgesetzt.
9 | 25
[Seite 10]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
3.5 Verursachung von Mehraufwendungen
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an
deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an
Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
4 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen)
4.1 Mitversicherung von Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos
Versichert ist auch deine gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (ausgenommen
versicherungspflichtige Hunde).
4.2 Risikoerhöhungen durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
Versichert ist auch deine gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender
oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem
Zeitpunkt an ausgeübt wird, in dem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
4.3 Auswirkungen auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
4.3.1 Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren
Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die
Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch
nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil können wir von dir eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe
des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn du beweist, dass dich an der Unrichtigkeit der
Angaben kein Verschulden trifft.
4.3.2 Aufgrund deiner Änderungsmitteilung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung
berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der
Mitteilung bei uns.
4.3.3 Unterlässt du die rechtzeitige Mitteilung, können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine
Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben
nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein von dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet,
wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
4.3.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere
Jahre.
5 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
5.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist deine gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des
Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Du bist verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung
kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz
für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor uns das neue Risiko angezeigt wurde, musst du beweisen, dass das neue Risiko
erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht
verstrichen war.
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe
des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
5.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer 5.1 Absatz 4 auf
den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
5.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese
Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
b) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
c) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu
10 | 25
[Seite 11]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
versichern sind;
d) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Bei der Neuanschaffung eines Hundes gilt der Versicherungsschutz abweichend von Absatz b) auch, wenn dieser der
Versicherungspflicht unterliegt.
6 Deine Pflichten (Obliegenheiten), Folgen von Pflichtverletzungen
6.1 Pflichten vor Eintritt des Versicherungsfalls
6.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände musst du auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der
bereits zu einem Schaden geführt hat, gilt jedoch ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.
6.1.2 Rechtsfolgen
Verletzt du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns
zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den
Vertrag fristlos kündigen.
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn du nachweist, dass du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
verletzt hast.
6.2 Pflichten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
6.2.1 Anzeige des Versicherungsfalls
Uns ist jeder Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben
wurden.
6.2.2 Schadenminderung und Mithilfe
Du musst nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Dabei sind unsere Weisungen zu
befolgen, soweit es für dich zumutbar ist. Zudem bist du verpflichtet, uns ausführliche und wahrheitsgemäße
Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die
nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten
Schriftstücke übersandt werden.
6.2.3 Anzeige von gegen dich eingeleiteten Maßnahmen
Wird gegen dich ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches
Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wird dir gerichtlich der Streit verkündet, musst du uns dies
ebenfalls unverzüglich melden.
6.2.4 Widerspruchspflicht
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz musst du fristgemäß
Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Unserer Weisung bedarf es hierfür nicht.
6.2.5 Überlassung der Prozessführung
Wird gegen dich ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, bist du verpflichtet, uns die Führung des
Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in deinem Namen einen Rechtsanwalt. Dem Rechtsanwalt musst du die
Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
6.3 Folgen von Pflichtverletzungen
Wird eine Pflicht aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Wird eine Pflicht grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
Schwere deines Verschuldens entspricht.
Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, wenn du nachweist, dass
a) die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde oder
b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Auskunfts- oder Aufklärungspflicht bleibt
folgenlos, wenn wir es unterlassen hatten, dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen
hinzuweisen.
7 Abtretungsverbot
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch
verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig
11 | 25
[Seite 12]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
12 | 25
[Seite 13]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Besondere Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht
„Comfort“ (BB-HHV-Comfort)
1 Versichertes Risiko
1.1 Risikobeschreibung
Wir versichern die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus privater Haltung von Hunden. Der Umfang der
Versicherung ergibt sich aus den Allgemeingen Versicherungsbedingungen (AVB), Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen
(AHB) und den nachstehenden Besonderen Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht (BB-HHV).
Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
1.2 Beitragspflichtige Risiken
1.2.1 Wir benötigen die Informationen, die wir zum Abschluss der Versicherung abgefragt haben, um deinen Beitrag berechnen
zu können (beitragsrelevante Angaben).
1.2.2 Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde angeschafft, erweitert sich hierdurch das versicherte Risiko.
Die neuen Hunde sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom Versicherungsschutz umfasst und uns gemäß
Nr. 4 der AHB nach unserer Aufforderung anzuzeigen.
1.2.3 Jungtiere (Welpen), die nach Abschluss des Versicherungsvertrages vom versicherten Muttertier geboren werden, sind
ab ihrer Geburt ebenfalls automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Bis zum Alter von 12 Monaten stellen diese
jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr. 1.2.2 angezeigt werden.
1.3 Teilnahme an Unterricht und Veranstaltungen
Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde zur Teilnahme
• am Unterricht eines Hundevereins oder eines gewerblichen Hundetrainers,
• an Hundesportveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Rennen und Turnieren (z. B. Agility,
Hundeschlittenrennen) oder
• sonstigen Veranstaltungen (z. B. Hundeschauen),
sowie der Vorbereitung hierzu (Training).
1.4 Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten
Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen
Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern).
1.5 Flurschäden
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichen
Nutzflächen, Gärten sowie Feldern, Forsten und Weiden).
1.6 Tierische Ausscheidungen
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen durch tierische Ausscheidungen.
1.7 Deckschäden
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus gewolltem oder ungewolltem
Deckakt.
1.8 Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden, die beim Führen von Hunden ohne
Leine oder Maulkorb/-schlaufe entstehen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden,
soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften abgewichen wird.
1.9 Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden aus der privaten Nutzung der
versicherten Hunde als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.
2 Versicherte Personen
2.1 Versicherte Halter
2.1.1 Versichert sind:
a) du,
13 | 25
[Seite 14]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
b) deine Familienangehörigen,
c) sonstige mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
in der Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein genannten Hunde.
2.1.2 Verstirbst du, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die in Nr. 2.1.1. b) und c) genannten Personen
noch für 12 Monate fort. Wird innerhalb dieser Frist die Beitragszahlung von deinem mitversicherten Ehemann / deiner
mitversicherten Ehefrau oder Lebenspartner*in übernommen, so wird diese/r Versicherungsnehmer/in.
2.2 Mitversicherte Tierhüter
2.2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in deinem Auftrag die Führung der Aufsicht über die
versicherten Hunde übernommen haben, in deren Eigenschaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten
Hunde.
2.2.2 Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz
erlangt werden kann.
2.3 Gegenseitige Ansprüche
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander, soweit es sich um folgende
Ansprüche handelt:
a) Personenschäden,
b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und Sachschäden (z. B. von Versicherern oder Arbeitgebern),
c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 2.2 versicherten Tierhüter (z.B. Hüterbiss),
d) Haftpflichtansprüche gegen dich, soweit diese nicht von mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Familienangehörigen erhoben werden.
3 Ausschlüsse
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
a) aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen
aller Art,
b) als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraft-, Wasser oder Luftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen
Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr.
4 (Fuhrwerke und Fahrzeuge) besteht,
c) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder
unberechtigt in Besitz genommen sind – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 5 (Schäden an gemieteten oder
geliehenen Sachen) besteht,
d) wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden verursacht sind – soweit nicht
Versicherungsschutz nach Nr. 6 (Vermögensschäden) besteht,
e) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten
Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 7 (Gewässerschäden) besteht,
f) wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle – soweit nicht Versicherungsschutz nach Nr. 9 (Auslandsschäden)
besteht,
g) wegen Sachschäden aufgrund von Krankheiten der versicherten Hunde (Versicherungsschutz besteht, wenn die
versicherten Personen beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben),
h) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder wegen Ansprüchen, soweit sie aufgrund einer vertraglichen
Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen hinausgehen,
i) aller versicherten Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben,
j) wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
4 Fuhrwerke und Fahrzeuge
4.1 Besitz und Gebrauch von Fuhrwerken
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus der Verwendung der bei uns versicherten
Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Kutschen, Schlitten und sonstigen Fuhrwerken (z. B. Dog-Cart).
4.2 Nicht versicherungspflichtige Hundetransportanhänger
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht
versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern.
5 Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen
5.1 Schäden an Immobilien
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken
gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten:
a) Grundstücken inkl. Schäden an deren Umzäunungen,
b) Gebäuden,
c) Wohnungen und Räumen in Gebäuden,
14 | 25
[Seite 15]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
d) Garagen und Carports,
e) sonstigen unbeweglichen Sachen.
5.2 Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an beweglichen
Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer) sowie in sonstigen
Unterkünften, die für bis zu 6 Monate gemietet wurden (z. B. möbliertes Zimmer).
5.3 Schäden an Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten
oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten.
5.4 Ausschlüsse
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und
Gasgeräten,
c) Glasschäden, soweit du dich hiergegen besonders versichern kannst,
d) Schäden infolge von Schimmelbildung,
e) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
f) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen,
g) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6 Vermögensschäden
6.1 Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden. Dies gilt auch, wenn diese weder durch
Personenschäden noch durch Sachschäden verursacht sind (reine Vermögensschäden).
6.2 Einschränkungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden aus
a) Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
b) Nichteinhaltung von Fristen und Terminen, Fehlbeträgen aus Kassenführung sowie Zahlungsvorgängen aller Art,
c) Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in Zusammenhang stehen,
d) Verletzungen gewerblicher Schutz- und Urheberrechte, bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen
Vorschriften und sonstigen bewussten Pflichtverletzungen.
7 Gewässerschäden
7.1 Versicherte Haftpflichtansprüche
Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für
unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen
Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
7.2 Kleingebinde
Eingeschlossen ist deine gesetzliche Haftpflicht sowie die der versicherten Hundehalter als Inhaber von Kleingebinden
zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis 100 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen je Einzeltank und mit einem
Gesamtfassungsvermögen von maximal 1.000 Litern/Kilogramm sowie aus der Verwendung der darin gelagerten Stoffe.
7.3 Rettungskosten
Mitversichert sind Aufwendungen – auch erfolglose –, die du im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des
Schadens für geboten halten durftest (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten. Wir ersetzen
Rettungskosten in Erweiterung von Nr. 1 der AHB nicht nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn die
versicherten Personen aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Rettungskosten
entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als
unvermeidbar angesehen werden durfte. Rettungs-, Gerichts-, Anwalts- und außergerichtliche Gutachterkosten ersetzen
wir entsprechend Nr. 3.3 der AHB auch über die Versicherungssumme hinaus, wenn diese auf unsere Weisung
entstanden sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von dir oder Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder
Minderung des Schadens lediglich billigen.
7.4 Rückstau des Straßenkanals
Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Rückstau des Straßenkanals.
7.5 Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejenigen versicherten Personen, die den Schaden herbeigeführt
haben, indem sie vorsätzlich von (dem Gewässerschutz dienenden) Gesetzen, Verordnungen oder (an die versicherten
Personen gerichteten) behördlichen Anordnungen oder Verfügungen abgewichen sind.
7.6 Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen,
anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem
15 | 25
[Seite 16]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden
durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
8 Ansprüche nach Umweltschadensgesetz
8.1 Versicherte Ansprüche
Versichert sind (in Erweiterung von Nr. 1 der AHB) öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), die die versicherten Personen betreffen. Versichert sind
auch solche öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß der (auf der EU-
Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden) nationalen Umsetzungsgesetze anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der Richtlinie nicht überschreiten. Versichert sind dabei auch Pflichten oder
Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken.
8.2 Einschränkungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
a) Pflichten derjenigen oder Ansprüche gegen diejenigen versicherten Personen, die den Schaden durch bewusstes
Abweichen von dem Gewässer- bzw. Umweltschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicherten
Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeiführen,
b) Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
8.3 Nachrangigkeit des Versicherungsschutzes
Sofern eine spezielle Versicherung (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Umweltschadenversicherung)
besteht, gilt der Versicherungsschutz nach Nr. 8.1 nur, soweit die spezielle Versicherung keine oder keine ausreichende
Leistung erbringt.
9 Auslandsschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle,
a) die in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA oder in den europäischen Zwergstaaten eintreten oder
b) die bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandsaufenthalt (weltweit) bis zu 5 Jahren eintreten,
soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
10 Kautionsstellung
Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund
ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 € zur
Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der
zu leistende Schadenersatz, ist die versicherte Person verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt,
wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen
einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
11 Forderungsausfalldeckung
11.1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass du oder eine nach Nr. 2.1 mitversicherte Person während der Wirksamkeit
dieser Versicherung von einem zahlungsunfähigen Außenstehenden (Schadenverursacher) geschädigt wird. Als
Außenstehende gelten Personen, die nicht über diesen Vertrag mitversichert sind.
11.2 Umfang der Forderungsausfalldeckung
11.2.1 Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung wenden wir die Bestimmungen deiner Hundehalterhaftpflichtversicherung
spiegelbildlich an. Wir erbringen unsere Leistungen so, als sei der Schadenverursacher unser Versicherungsnehmer.
Dem Schadenverursacher stehen aber keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
11.2.2 Für die Forderungsausfalldeckung gelten zudem folgende Erweiterungen:
a) Der Ausschluss des Vorsatzes gemäß Nr. 3 i) findet keine Anwendung.
b) Versicherungsschutz besteht auch in der Eigenschaft als privater Halter von Hunden, Pferden, sonstigen Reit- und
Zugtieren sowie wilden Tieren.
c) Versicherungsschutz besteht auch in der Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Führer von sonstigen
versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
11.2.3 Wir leisten jedoch keine Entschädigung für Ansprüche
a) aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer (z. B. Privathaftpflichtversicherer) oder ein
Sozialleistungsträger verpflichtet ist,
b) die von anderen Geschädigten auf dich bzw. die nach Nr. 2.1 mitversicherte Person übergegangen sind,
16 | 25
[Seite 17]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
c) die darauf beruhen, dass der Schadenverursacher berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht
oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt hat,
d) aus Schäden, die der Schadenverursacher im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
hat.
11.3 Räumlicher Geltungsbereich
Wir gewähren im Rahmen der Forderungsausfalldeckung Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in den
Mitgliedstaaten der EU, der EFTA oder in den europäischen Zwergstaaten eintreten.
11.4 Leistungsvoraussetzungen
11.4.1 Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
im Geltungsbereich nach Nr. 11.3 oder ein notarielles Schuldanerkenntnis vor einem Notar einer dieser Staaten
festgestellt sein.
11.4.2 Die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers wird dadurch nachgewiesen, dass
• eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder
• eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten 3 Jahren eine
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder
• ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder mangels Masse abgelehnt wurde.
11.4.3 Die Ansprüche gegen den Schadenverursacher müssen in Höhe unserer Leistung an uns abgetreten werden. Die
vollstreckbare Ausfertigung des Titels und alle sonstigen Unterlagen, die wir zur Beurteilung des Versicherungsfalles
benötigen, sind uns auszuhändigen. Zudem musst du bzw. die nach Nr. 2.1 mitversicherte Person an der Umschreibung
des Titels auf uns mitwirken.
12 Beitragsanpassungsklausel
12.1 Grundsatz
Mindestens einmal im Kalenderjahr überprüfen wir, ob die Beiträge für bestehende Verträge beibehalten werden können
oder ob sie erhöht oder abgesenkt werden müssen (Neukalkulation).
12.2 Vorgehensweise bei der Neukalkulation
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der
Versicherungstechnik. Zusammengefasst werden die Verträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Neben der bisherigen Schadenentwicklung berücksichtigen wir bei
der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schadenentwicklung.
12.3 Anpassung des Beitrags
Ist unser durchschnittlicher Schadenaufwand (Zahlungen und Reserven für Geschäftsjahresschäden einschließlich
Schadenregulierungskosten) seit der letztmaligen Festsetzung des Beitragssatzes um mehr als 5% gestiegen oder
gesunken, sind wir berechtigt, den Beitragssatz anzupassen. Der geänderte Beitrag darf den im Zeitpunkt der Änderung
geltenden Tarifbeitrag für neu abgeschlossene Versicherungsverträge mit gleichen Versicherungsbedingungen,
Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang nicht übersteigen.
12.4 Wirksamwerden der Anpassung
Die Anpassung des Beitrags wird für die nächste Versicherungsperiode wirksam. Wir werden dir die Anpassung
spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mitteilen. In dieser Mitteilung werden wir auch den alten und neuen Beitrag
gegenüberstellen.
13 Tarifmerkmale
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des
Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert haben.
Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen:
a) Hunderasse,
b) Anzahl der versicherten Hunde,
c) Alter des Versicherungsnehmers,
d) Anzahl der Vorschäden,
e) Selbstbeteiligung,
f) Zahlweise.
Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben von dir günstigeren Merkmalen zugeordnet
oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen
Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
17 | 25
[Seite 18]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
18 | 25
[Seite 19]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Zusatzbedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht -
Erweiterung „SOS-Hilfe“ (ZB-SOS)
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannt, besteht in Ergänzung zu den vereinbarten
Bedingungen Versicherungsschutz für die Erweiterung „SOS-Hilfe“.
1 Tierarztkosten-Ausfalldeckung
Wird dein Hund durch einen fremden Hund verletzt und kann der/die Halter*in des fremden Hundes nicht in Anspruch
genommen werden, weil
- der/die Halter*in nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist oder
- der/die Halter*in zahlungsunfähig ist und auch keinen Versicherungsschutz aus einer Tierhalter-
Haftpflichtversicherung hat,
ersetzen wir die notwendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung.
Als Nachweis für die angefallen Tierarztkosten, benötigen wir die Rechnung des Tierarztes inkl. des Befundes.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000 €.
2 Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich
organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden, und die du für deinen im
Versicherungsvertrag bezeichneten und gehaltenen Hund zu dessen Bergung zu erbringen hast.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 3.000 €.
3 Unterbringungskosten in einer Hundepension
Ist während der Wirksamkeit unserer Versicherung durch Krankheit oder Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem
Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung für dich notwendig und kannst du dich daher nicht um deinen Hund
kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung deines Hundes in einer Tierpension bis
3.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
4 Kündigung der Erweiterung (Teilkündigungsrecht)
Du hast jederzeit die Möglichkeit, diese Erweiterung zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Die
Kündigung ist ab Zugang bei uns oder zu einem von dir genannten späteren Zeitpunkt wirksam. Wir können die
Erweiterung mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden
Jahres kündigen.
5 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages
Dieser Versicherungsschutz ist nur gemeinsam mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließbar. Mit der
Beendigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung entfällt auch der Versicherungsschutz gemäß den
Zusatzbedingungen für die Erweiterung „SOS-Hilfe“.
19 | 25
[Seite 20]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Allgemeine Kundeninformationen
1 Information über den Versicherer (Risikoträger)
Der Versicherer und somit dein Vertragspartner ist die andsafe AG.
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: HRB 17592
USt-IdNr.: DE815809102
Sitz der Gesellschaft: Provinzial-Allee 1, 48159 Münster (ladungsfähige Anschrift)
Postanschrift: Provinzial-Allee 1, 48159 Münster
Vorstand: Dr. Christian Brandt, Michael Hein, Florian Knackstedt
Aufsichtsrat: Nina Schmal (Vorsitzende)
2 Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
Die andsafe AG ist als Schaden- und Unfallversicherer tätig.
3 Informationen über Getsafe Digital GmbH (Konzeptanbieter)
Die Getsafe Digital GmbH hat vom Versicherer als dessen Versicherungsvertreter die Vollmacht erhalten, deine Anzeigen
und Erklärungen entgegenzunehmen und kümmert sich in dessen Auftrag um die schnelle Bearbeitung in deinem Sinne.
Das bedeutet, dass du dich in allen Anliegen, die deinen Versicherungsschutz betreffen am besten direkt an Getsafe
Digital GmbH wendest. Darüber hinaus ist Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen. Zahlungen an
Getsafe Digital GmbH sind mit befreiender Wirkung gegenüber dem Versicherer, sprich: als wäre das Geld direkt bei
dem Versicherer eingegangen.
Rechtsform: GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 723385
USt-IdNr.: DE 294955956
Haus- und Postanschrift: Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg (zugleich ladungsfähige Anschrift)
Geschäftsführung: Christian Wiens, Marius Simon
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Getsafe Digital GmbH liegt als registrierter Versicherungsvertreter in der Vermittlung und
Verwaltung von Versicherungsprodukten.
Für den Fall der Beendigung der bisherigen Risikoträgerschaft erteilst du der Getsafe Digital GmbH den Auftrag und die
Vollmacht, den Träger des Versicherungsschutzes (Risikoträger) zu wechseln. Getsafe muss dich mindestens 1 Monat
vor dem Stichtag des beabsichtigten Risikoträgerwechsels darüber informieren (z.B. über E-Mail, in der Getsafe-App).
Du kannst dies jederzeit widerrufen.
4 Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen
Für das Versicherungsverhältnis zwischen dir und uns gelten
● der Antrag,
● die gesetzlichen Bestimmungen,
● der Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen,
● die vereinbarten Versicherungsbedingungen,
● die Tarifbestimmungen
● und mit dir getroffene Zusatzvereinbarungen.
5 Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem Versicherungsschein und den zugrunde
liegenden Vertragsbestimmungen entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang,
Fälligkeit und Erfüllung der Leistung.
6 Gesamtpreis der Versicherung / Zusätzliche Kosten
Den Gesamtbeitrag einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer, findest du im Antrag und im
Versicherungsschein.
Bei fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen können dir die anfallenden Kosten (z.B. Bankgebühren) in Rechnung
gestellt werden. Weitere Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben.
7 Beitragszahlung
Dein Beitrag ist zum jeweiligen Fälligkeitstermin im Voraus zu bezahlen. Dies erfolgt entweder durch laufende Zahlungen
(monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) oder als Einmalbeitrag.
Die Fälligkeit, die gewählte Zahlungsart und deine Zahlweise kannst du in deinem Versicherungsschein oder in der
Getsafe-App einsehen und in der App auf Wunsch auch ändern.
8 Gültigkeitsdauer des Angebots
20 | 25
[Seite 21]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Die Gültigkeit unseres Angebots – einschließlich des angegebenen Versicherungsbeitrags – ist auf den Tag der Abgabe
befristet (d.h. unser Angebot gilt nur bis zum Ende des Tages, an dem du es von uns erhalten hast).
9 Zustandekommen des Vertrags
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch deine und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung
(Willenserklärungen) zustande, wenn du deine Vertragserklärung nicht innerhalb von 45 Tagen widerrufst.
10 Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
(Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise)
Widerrufsrecht
Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. über
die Getsafe-App oder per E-Mail) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem dir
● der Versicherungsschein,
● die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Versicherungs-bedingungen,
diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
● diese Belehrung,
● das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
● und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Getsafe Digital GmbH,
Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg,
E-Mail: support@hellogetsafe.com
www.hellogetsafe.com
Du kannst dein Widerrufsrecht auch auf der Getsafe-Website unter https://hellogetsafe.com/de-de/vertrag-widerrufen
ausüben. Wenn du diese Online-Funktion nutzt, übermitteln wir dir auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine
E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum
und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten dir den auf die Zeit nach Zugang
des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende
der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in
diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlungsweise des Beitrags wie folgt
errechnet:
a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs
multipliziert mit 1/360 des Jahresbeitrags;
b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs
multipliziert mit 1/180 des Halbjahresbeitrags;
c) bei vereinbarter vierteljährlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des
Widerrufs multipliziert mit 1/90 des Vierteljahresbeitrags;
d) bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise: die Anzahl der Tage ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs
multipliziert mit 1/30 des Monatsbeitrags.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt
der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Wenn du dein Widerrufsrecht nicht ausübst, bist du an den Vertrag gebunden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf deinen ausdrücklichen Wunsch sowohl von dir als auch von uns
vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.
Dein Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.
21 | 25
[Seite 22]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Abschnitt 2
(Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen)
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden
im Einzelnen aufgeführt:
Der Versicherer hat dir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;
anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige
Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen
dem Versicherer und dir maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der
Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge
einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsverträge
umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Berechnung, die dir eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
werden;
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer
befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
9. Angaben darüber, wie der Vertrag zu Stande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den du im Falle des Widerrufs
gegebenenfalls zu zahlen hast; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form;
11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages (sofern vorhanden);
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu dir vor
Abschluss des Versicherungsvertrages zu Grunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen
mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit deiner Zustimmung die
Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
16. einen möglichen Zugang für dich zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und
gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser
Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung
11 Laufzeit
Der Versicherungsvertrag läuft jeweils ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu
Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien von ihrem Kündigungsrecht gemäß den vereinbarten Bedingungen
Gebrauch macht.
12 Beendigung des Vertrages
Du kannst den Vertrag täglich kündigen. Am einfachsten kannst du das in der Getsafe-App oder per E-Mail an
support@hellogetsafe.com erledigen.
Wir können den Vertrag zum Ablauf (Ende der Vertragslaufzeit) kündigen. Zusätzlich besteht für uns ein
Sonderkündigungsrecht unter anderem in folgenden Fällen:
● im Schadenfall
● bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Einzelheiten kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon
22 | 25
[Seite 23]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
unberührt.
13 Sprache
Die Vertragssprache ist Deutsch (inkl. Vertragsbedingungen, Vertragsinformationen). Auch die Kommunikation während
der Laufzeit dieser Versicherung(en) erfolgt in Deutsch.
14 Anzuwendendes Recht, zuständiges Gericht
Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Heidelberg. Als natürliche Person kannst du aber auch an dem
Gericht klagen, in dessen Bezirk du zur Zeit der Klageerhebung deinen festen Wohnsitz hast oder in Ermangelung eines
solchen, dein gewöhnlicher Wohnsitz liegt.
Falls du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt hast oder dein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter
Regelung die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers.
15 Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörde / Streitbeteiligung
Unser oberstes Ziel ist es, stets alle Angelegenheiten zu deiner vollsten Zufriedenheit zu erledigen. Dennoch kann es im
Einzelfall vorkommen, dass du Anlass zur Beschwerde siehst. In solchen Fällen kannst du dich an folgende Stellen
wenden:
Getsafe Beschwerdemanagement
Getsafe Digital GmbH, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg
E-Mail: beschwerde@hellogetsafe.com
oder - am einfachsten – über die Getsafe-App mitteilen
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel.: 0228 4108-0; Fax: 0228 4108-1550.
Ombudsmann
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de,
Tel.: 0800 3696000*),
Fax: 0800 3699000*)
*kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen.
Online-Streitbeilegung der Europäischen Union
Hast du als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z. B. über eine Internetseite, eine App oder per E-Mail),
kannst du für deine Beschwerde auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute
Resolution, ODR) nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Deine Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung dem
Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.
Hinweis
Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten,
hiervon unberührt bleibt.
23 | 25
[Seite 24]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir deinen Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass du die von uns gestellten
Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen du nur geringe
Bedeutung beimisst. Bitte beachte, dass du deinen Versicherungsschutz gefährdest, wenn du unrichtige oder unvollständige
Angaben machst. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflichten kannst du der nachstehenden
Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Du bist bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung verpflichtet, alle dir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir
in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach deiner Vertragserklärung, aber vor
Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, bist du auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt du die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn du nachweist, dass
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht
kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung
verpflichtet, wenn du nachweist, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
● weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
● noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht
ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn du die Anzeigepflicht arglistig verletzt hast.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil du die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder
schuldlos verletzt hast, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht
ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend
Vertragsbestandteil. Hast du die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
angezeigten Umstand aus, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die
Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir dich in der Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung der Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich
geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen wir die Umstände angeben,
24 | 25
[Seite 25]
Hundehaftpflichtversicherung, Stand 01.2022
auf denen wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese
die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht
angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor
Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn du die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
hast.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lässt du dich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des
Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und
Arglist deines Stellvertreters als auch deine eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Du kannst dich darauf, dass die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder deinem Stellvertreter noch
dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
25 | 25